Themen: Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Brüssel, Ukraine-Konflikt, Entbindung des Inspekteurs der Marine von seinen Aufgaben, Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte wegen des Preisanstiegs, Coming-out von 125 Mitarbeitern der katholischen Kirche, Messengerdienst Telegram, Auslieferung von Julian Assange an die USA, COVID-19-Pandemie, Lage im Jemen, Ausbruch von IS-Kämpfern aus einem Gefängnis in Nordostsyrien, Bundesservice Telekommunikation, Medienberichte über eine geplante Beteiligung der Lufthansa an der italienischen Fluggesellschaft ITA
Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:42 Ankündigung Wirtschaftsministerium
1:46 Thema Ukraine/Russland
18:06 Hans zu Feldlazarett für Ukraine
20:11 Tilo zu Haubitze als lethale Waffe
37:12 Thema Energiekosten
38:41 Thema Outing in der Kirche
40:02 Tilo thematisiert Telegram
42:57 Hans thematisiert Assange
44:44 Tilo zu Assange/Nils Melzer
46:33 Thema Corona-Politik
46:51 PCR-Tests
50:32 Tilo zu PCR-Testkapazitäten
54:57 Impfpflicht für bestimmte Berufe
57:32 Hans zu PCR-Tests
1:00:27 Thema Jemenkrieg
1:01:05 Thema Syrien
1:04:00 Tilo thematisiert Bundesservice Telekommunikation
1:05:50 Thema Lufthansa
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 24. Januar 2022:
UNGRAD: Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, ist morgen, am 25. Januar, zu einem Antrittsbesuch in Brüssel. Robert Habeck wird dort Gespräche mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission, mit Kommissionspräsidentin von der Leyen, Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager, Exekutiv-Vizepräsidenten Dombrovski und Timmermans sowie Energiekommissarin Simson und Binnenmarktkommissar Breton führen. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen gemeinsame Initiativen und die richtige Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um die grüne und digitale Transformation der Europäischen Union zu einem Erfolg zu führen.
FRAGE REBER: Ich weiß nicht genau, an welches Ministerium ich mich wenden soll. Die Frage lautet: Die USA schätzen die Lage in der Ukraine als sehr dramatisch ein und holen ihre Botschaftsangehörigen schon zurück. Wie sieht die Bundesregierung das? Wie lautet die Einschätzung der Bundesregierung?
Zweitens: Vitali Klitschko wirft Deutschland praktisch unterlassene Hilfeleistung vor. Wie sehen Sie das?
SRS’IN HOFFMANN: Vielen Dank erst einmal und schönen guten Tag! Ich würde sagen, für die Frage der Botschaftsangehörigen gebe ich an das AA ab. Ich äußere mich dann aber auch gern noch allgemein.
BURGER: Vielen Dank. Diese Frage ist der Außenministerin auch heute Morgen in Brüssel vor Beginn des Treffens der Außenministerinnen und Außenminister der Europäischen Union gestellt worden. Sie hat dazu gesagt, dass wir die Lageentwicklung in der Ukraine natürlich in enger Abstimmung mit unseren Verbündeten dort sehr genau beobachten und uns natürlich auch konstant Gedanken darüber machen, was das für die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unserer Landsleute vor Ort bedeutet.
Heute findet im Auswärtigen Amt auch eine Krisenvorsorgesitzung zu diesem Thema statt. Falls es dazu einen neuen Sachstand zu berichten geben sollte, werden wir das natürlich gern tun.
SRS’IN HOFFMANN: Allgemein kann ich nur ergänzen, dass wir in einem vertrauensvollen und sehr engen ständigen Dialog mit der ukrainischen Regierung stehen. Es gibt sehr viele Übereinstimmungen, aber eben auch Differenzen in den bekannten Positionen. Aber dieser Dialog steht auf einem sehr beständigen Fundament.
ZUSATZFRAGE REBER: Was sagen Sie zu den Vorwürfen von Herrn Klitschko?
SRS’IN HOFFMANN: Das war die Antwort auf die Frage nach den Vorwürfen von Klitschko.
VORS. BUSCHOW: Herr Aiash fragt: Die Amerikaner schickten tödliche Waffen in die Ukraine. Bedeutet das, dass Washington eine Kugel auf die Verständigung mit Moskau abfeuert? So formuliert er es. Wie steht die Bundesregierung zu dieser Politik?
SRS’IN HOFFMANN: Die Bundesregierung hat ihre Haltung gegenüber Waffenlieferung, vor allem gegenüber der Lieferung letaler Waffen in die Ukraine nicht verändert. Sie erteilt im Hinblick auf den Konflikt in der Ukraine keine Genehmigung für die Lieferung letaler Kriegswaffen.
Sie sieht natürlich, dass Verbündete eine andere Position haben und das auch anders handhaben, aber ihre Haltung ist unverändert.
FRAGE SZYMANSKI: Guten Tag! Das Auswärtige Amt, die Ministerin, hat gesagt, man kritisiere es nicht, wenn andere Länder Waffen lieferten. Nun werden aber aufgrund des Vetos Deutschlands keine Haubitzen geliefert. Die Finnen würden dem nicht entgegenstehen.
Ist es nicht ein Widerspruch, einerseits den anderen einzuräumen, zu machen, wie sie denken, und andererseits auf dem Umwege zu verhindern?
SRS’IN HOFFMANN: Ich möchte dazu kurz etwas sagen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sagen Sie, es würden keine Haubitzen geliefert. Tatsächlich aber hat die Bundesregierung in dieser Sache noch keine Entscheidung getroffen. Nur um die falsche Voraussetzung, die in der Frage steckte, zu entkräften.
VORS. BUSCHOW: In diese Richtung hat auch das nehme ich einmal dazwischen Herr Moulson von AP gefragt. Er fragt, ob eine Entscheidung schon gefallen sei bzw. für wann sie erwartet werde. Vielleicht können Sie das noch ergänzen.
SRS’IN HOFFMANN: Ich kann es nicht präzise sagen, aber es handelt sich nicht um Monate.
FRAGE WARWEG: Das Verteidigungsministerium hat sich in sehr explizierter Weise von den Äußerungen des Admirals Schönbach distanziert und gesagt, sie entsprächen in keiner Form der Position der Bundesregierung. Die Quintessenz seiner Aussage war ja, Russland verlange Respekt, und es koste nicht viel, Russland diesen Respekt zu geben und Russland auf Augenhöhe zu begegnen.
Können Sie präzisieren, welche Aussagen von ihm tatsächlich nicht der Position der Bundesregierung entsprechen und ob es tatsächlich um diese Aussage bezüglich des Respekts in Bezug auf Russland ging?
THIELS: Herr Warweg, ich habe den Äußerungen, die wir schon über das Wochenende gemacht haben, eigentlich nichts hinzuzufügen. Sowohl in Wortwahl als auch in Inhalt entsprachen die Äußerungen Herrn Schönbachs in keiner Weise der Haltung der Bundesregierung, die Sie ja hinlänglich kennen. Dem kann ich hier eigentlich nichts hinzufügen.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber ich habe nach einer Konkretisierung gefragt. Er hat gesagt: Russland mehr Respekt geben; die Krim sei de facto erst einmal in den Händen Russlands das ist ja eine rein faktische Feststellung , und Russland hätte kein Interesse daran, den Donbass zu besetzen.
Das sind die drei Positionen. Welche dieser drei Positionen zwei davon eher faktische Feststellungen entsprechen in keiner Weise, wie es das Bundesverteidigungsministerium formuliert hat, der Position der Bundesregierung?
SRS’IN HOFFMANN: Ich würde gern noch einmal im Namen der gesamten Bundesregierung bekräftigen, was der Kollege gesagt hat, dass sich die Bundesregierung ausdrücklich von den Äußerungen des Inspekteurs der Marine vom Freitag distanziert. Das ist nicht die Haltung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat eine klare Haltung, insbesondere was die Krim und die Achtung des internationalen Rechts angeht. An dieser Haltung kann es gar keinen Zweifel geben.
FRAGE KÜSTNER: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es jetzt erst einmal übergangsweise einen Nachfolger des Marineinspekteurs. Wann wird über eine dauerhafte Lösung entschieden, und auf welchem Wege passiert das?
THIELS: Herr Küstner, natürlich kann die Marine nicht dauerhaft in dieser Zwischenphase bleiben. Natürlich muss darüber entschieden werden, wer der nächste Inspekteur der Deutschen Marine wird. Aber dafür nehmen wir uns genügend Zeit und werden mit den entsprechenden Kandidaten, die von ihrem Verwendungsaufbau, ihrer Erfahrung und ihrer Eignung her infrage kommen, Gespräche führen. Dann wird es einen Vorschlag geben, und dann wird die Ministerin darüber entscheiden. Das kann aber noch ein bisschen dauern. Das werden wir nicht übers Knie brechen.
FRAGE LANGE: Herr Thiels, hat Herr Schönbach gegen Soldatengesetz verstoßen? War das eine politische Äußerung nach § 15?
Noch eine zweite Frage: Einige NATO-Mitgliedsstaaten verstärken ihre Militärpräsenz in Osteuropa. Ist die Bundeswehr daran indirekt oder direkt beteiligt
THIELS: Ich beginne gern mit der zweiten Frage. Das kann ich schnell beantworten. Wir werden bereits im Februar in der NATO Air Policing South in Rumänien unser Engagement verstärken. Das ist allerdings schon länger geplant und wird jetzt durchgeführt. Die Kräfte werden, wenn ich es richtig im Kopf habe, am 22. Februar eingemeldet. Sollte dieses Datum nicht stimmen, würde ich es Ihnen nachliefern, aber ich bin ziemlich sicher.
Zu ihrer ersten Frage: Sie kennen den Satz von uns in Sachen Zurruhesetzung: Zu einzelnen Personalangelegenheiten darf ich mich hier nicht äußern. Ich kann Ihnen aber natürlich generell ein paar Dinge dazu sagen, wie in solchen Fällen vorgegangen wird. Vorabschicken möchte ich, dass Vizeadmiral Schönbach selbstständig um Entbindung von seinen Aufgaben gebeten hat. Dem hat die Ministerin entsprochen. Sie hat übrigens heute auch noch einmal ein persönliches Gespräch mit ihm geführt.
Wie schon gesagt, entsprechen seine Äußerungen in Indien in keiner Weise der Haltung des BMVg und auch nicht das hat die Stellvertretende Regierungssprecherin eben schon gesagt der Haltung der Bundesregierung. Auch Herr Schönbach selbst hat sich dazu schon eingelassen. Das konnten Sie in einer Pressemitteilung der Marine schon am Wochenende nachlesen. Deswegen ist es aus Sicht des BMVg der einzig richtige Schritt, dass er um Entbindung von seinen Aufgaben nachgesucht hat. Die Ministerin hat, wie gesagt, heute noch einmal mit ihm gesprochen. Sie hat ihm für seinen Dienst gedankt und ihm alles Gute gewünscht.
Was die grundsätzlichen Fragen einer Zurruhesetzung und Ähnliches betrifft, gibt es verschieden Möglichkeiten, wann der Dienstherr jemanden zur Ruhe setzen kann, etwa das Erreichen der Altersgrenze oder Ähnliches. Aber es kann natürlich auch allgemeine strukturelle Erwägungen geben, die zum Beispiel sachlich oder in der Person des Soldaten begründet sind, zum Beispiel eine fehlende Eignung oder auch Zweifel an der Dienstausübung in Übereinstimmung mit der Politik der Bundesregierung.
Jetzt können Sie für sich selbst überlegen, ob das auf diesen Fall passt oder nicht. Aber das sind die rechtlichen Voraussetzungen. Zu den Details können wir gern noch bilateral miteinander sprechen. Aber das ist relativ kompliziert. Ich bin kein Jurist. Deswegen würde ich Sie dazu gern in die Hände meiner Fachleute geben.
VORS. BUSCHOW: Thomas Nehls fragt online: Sind die Waffenlieferungen der USA, Englands und der Türkei indirekt oder direkt an die Ukraine hinnehmbar oder kontraproduktiv?
Eine Frage von Boris Reitschuster nehme ich dazu. Er schreibt: Die Ministerin sagte, Waffenlieferungen an die Ukraine seien nicht hilfreich. Für wen konkret sind sie nicht hilfreich und warum nicht? Auch das richtet sich wahrscheinlich an das Verteidigungsministerium, zumindest die zweite Frage.
THIELS: Damit kann ich gleich anfangen. Ich habe den sehr klaren Äußerungen der Ministerin in dem Fall nichts hinzuzufügen. Sie stehen für sich und sind, denke ich, eindeutig auf Linie der Bundesregierung, auch auf Linie dessen, was im Koalitionsvertrag steht.
SRS’IN HOFFMANN: Was die Praxis befreundeter Nationen angeht, habe ich mich eben im Grunde schon geäußert. Das nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis und sieht, dass unterschiedliche Bündnismitglieder ihre Zusammenarbeit mit der Ukraine in verschiedenen Ausprägungen betreiben.
BURGER: Ich möchte noch hinzufügen, dass wir uns im Bündnis natürlich sehr, sehr einig sind. Das ist heute beim Rat der EU-Außenministerinnen und Außenminister auch wieder zum Ausdruck gekommen, aber beispielsweise auch in den Äußerungen beim Besuch des amerikanischen Außenministers vergangene Woche. Wir als westliche Gemeinschaft, als Europäische Union, als transatlantisches Bündnis stehen geschlossen hinter der territorialen Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine, weisen russische Drohmanöver zurück und haben alle gemeinsam sehr, sehr unmissverständlich deutlich gemacht, dass jede weitere Aggression gegen die Ukraine einen hohen Preis kosten würde.
FRAGE DR. DELFS: Herr Thiels, noch einmal zum Vorgang mit dem Admiral: Sie sagten jetzt das hat auch die Regierungssprecherin noch einmal bestätigt , das, was er da geäußert habe, sei keine Position der Bundesregierung. Aber haben Sie Erkenntnisse darüber, ob das, was er da kundgetan hat, innerhalb der Bundeswehr eine weiter verbreitete Ansicht ist? Denn er hat das ja man sieht es auf dem Video sehr selbstbewusst vorgetragen, so nach dem Motto, dass sich das alles doch von selbst verstehe. Oder können Sie sicher sein, dass das einfach eine exotische Einzelmeinung war?
THIELS: Wir erheben keine Statistiken darüber, wer in der Bundeswehr welche private Meinung vertritt. Wir bekommen immer nur dann Erkenntnisse darüber, wenn diese öffentlich vertreten wird. Ich habe jetzt keine Erkenntnisse über Prozentzahlen oder was auch immer. Er hat für sich gesprochen. Aber er ist eben in einer besonderen Stellung. Deswegen hat das zu Recht eine besondere Aufmerksamkeit bekommen und auch zu den entsprechenden Konsequenzen geführt.
Man muss auch sagen: Es ist vielleicht auch ein Unterschied, wenn ein Obergefreiter irgendwo in der Fläche in Deutschland eine politische Meinung hat. Sie muss natürlich im Rahmen dessen sein, was unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vorsieht. Aber es ist etwas völlig anderes, wenn sich der Inspekteur der Marine oder ein Mensch in einer ähnlich herausgehobenen Position klar und deutlich gegen die Linie der Bundesregierung oder auch der NATO stellt. Das ist in diesem Fall geschehen.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Jetzt hat das trotz dieses Rücktritts politisch doch einen relativ starken Flurschaden angerichtet. Gibt es seitens der Bundesregierung Versuche, diesen Flurschaden auch gerade mit Blick auf die Ukraine zu beheben, oder meinen Sie, dass mit dem Rücktritt jetzt sozusagen der ganze Fall erledigt ist und die Ukraine sich sozusagen unnötig aufregt?
BURGER: Die Außenministerin war ja in der vergangenen Woche in Kiew und hat dort die Haltung der Bundesregierung sehr, sehr deutlich gemacht. Insbesondere zur Krim ist das in der Pressekonferenz mit ihrem ukrainischen Außenministerkollegen noch einmal sehr deutlich geworden, weil dort der ukrainische Außenminister selbst verkündet hat, dass Deutschland in der Krim-Plattform der Ko-Vorsitz für das Thema Nichtanerkennungspolitik übernimmt. Insofern kennt die ukrainische Führung unsere Haltung dazu sehr gut. Wir werden natürlich weiter unsere diplomatischen Kanäle in die Ukraine nutzen, um das, wo nötig, deutlich zu machen.
VORS. BUSCHOW: Eine Frage online von Boris Reitschuster: Welche Kosten entstehen der Staatskasse durch den vorzeitigen Ruhestand?
THIELS: Das kann ich an dieser Stelle nicht beziffern. Wenn wir dazu etwas nachliefern können, tun wir das. Aber das kann ich jetzt nicht aus dem Handgelenk beziffern.
FRAGE DR. RINKE: Frau Hoffmann, Sie haben eben die Position der Bundesregierung, was Waffenlieferungen angeht, klargemacht. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das eine Position ist, die jetzt gilt oder auch für den Fall, dass es eine Aggression gibt. Könnte die Ukraine also für den Fall, dass Russland die Ukraine angreifen sollte, mit deutschen Waffenlieferungen rechnen?
SRS’IN HOFFMANN: Zunächst tun wir ja vonseiten der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzlers, wirklich alles, um eine solche Eskalation zu verhindern. Für den Fall, dass es zu einer russischen Intervention oder eines wie auch immer gearteten Eindringens auf ukrainisches Territorium kommt, bereitet die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Verbündeten eine Reihe von Maßnahmen vor, die wir jetzt hier aber im Einzelnen nicht besprechen.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Dabei geht es ja vor allem um Sanktionen. Aber Waffenlieferungen fallen ja jetzt nicht direkt unter die Kategorie „Sanktionen“. Kann die Ukraine im Fall einer Aggression mit deutscher Hilfe rechnen?
SRS’IN HOFFMANN: Deutschland hat sich ja bereits bereiterklärt, in sehr kurzer Zeit ein Feldlazarett an die Ukraine zu liefern. Über weitere Pläne oder auch Spekulationen über die Frage „Was wäre, wenn …?“ kann ich hier nichts sagen.
FRAGE JESSEN: Frau Hoffmann, Herr Thiels, trifft es dazu, dass dieses Feldlazarett von Deutschland bezahlt wird, tatsächlich aber mit Personal aus Estland aufgebaut und betrieben wird?
THIELS: Ja, das trifft zu. Wir bezahlen. Wir machen das gemeinsam mit unseren estnischen Partnern bzw. wir koordinieren das mit ihnen. Wir bezahlen das Feldlazarett, und die Esten sind sozusagen für die Abwicklung zuständig. Das ist ein gutes Beispiel für die gute Kooperation, die wir mit den baltischen Ländern haben.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt, das Deutsche an diesem Feldlazarett ist eigentlich die bezahlte Rechnung?
THIELS: Wenn Sie das so sehen.
Das gibt mir die Gelegenheit, vielleicht etwas hinzuzufügen, Herr Jessen. Das ist nämlich auch nicht ganz uninteressant.
Wir sind zum Beispiel seit Beginn dieses Konflikts dabei, schwerstverletzte Soldatinnen und Soldaten und Angehörige der Sicherheitskräfte der Ukraine in Deutschland zu behandeln, die in der Ukraine nicht in dem Maße medizinisch behandelt werden können, wie das vielleicht wünschenswert wäre. Inzwischen sind in deutschen Militärkrankenhäusern 155 schwerstverletzte Menschen in dieser Art und Weise behandelt worden. Es ist nicht so, dass wir uns irgendwie zurücklehnen würden, sondern wir sehen schon, dass wir das tun, was wir tun können.
VORS. BUSCHOW: Es gibt zum Thema „Panzerhaubitzen“ eine Nachfrage von Tom Schneider, ARD-Hauptstadtstudio. Er fragt, ob die Ankündigung einer Entscheidung so verstanden werden kann, dass die bisher geäußerte Haltung, dass keine Waffen in die Ukraine geliefert werden sollen, noch einmal überdacht wird.
Er fragt als Zusatz: Ist denn eine andere Antwort an Estland als „Nein“ vorstellbar?
SRS’IN HOFFMANN: Wie gesagt, es ist bisher dazu keine Entscheidung getroffen worden. Es geht ja in diesem Fall nicht um deutsche Waffenlieferungen, sondern um Waffenlieferungen aus Estland, das um eine Genehmigung ersucht hat, diese Waffen zu liefern. Aber die Entscheidung steht noch aus. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
FRAGE JUNG: Ist eine Haubitze keine letale Waffe, Frau Hoffmann?
SRS’IN HOFFMANN: Die Entscheidung über die Lieferung von Haubitzen aus Estland steht noch aus.
ZUSATZ JUNG: Ich will nichts über Entscheidungen wissen, sondern ob eine Haubitze eine letale Waffe ist.
SRS’IN HOFFMANN: Eine Haubitze ist eine letale Waffe.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Ich würde kurz zur Causa Schönbach zurückkommen. Das Bundesverteidigungsministerium hat sich geweigert, zu konkretisieren, was tatsächlich die Positionen von ihm waren, die gegen die Position der Bundesregierung stehen. Frau Hoffmann hat das wiederum kritisiert und hat gesagt, es ginge um die völkerrechtliche Verortung der Ukraine. Jetzt hat aber Herr Schönbach das in keiner Form irgendwie politisch oder völkerrechtlich bewertet, sondern lediglich die De-facto-Feststellung gemacht: Die Ukraine ist weg und wird auch nicht wiederkommen, außer man erobert sie.
SRS’IN HOFFMANN: Sie meinen nicht, dass die Ukraine weg ist und nicht wiederkommen wird, sondern die Krim. Entschuldigung, wenn ich das
ZURUF WARWEG: Entschuldigung, die Krim! Ich weiß, andere werden jetzt etwas von Freud sagen. Was ich damit sagen wollte
VORS. BUSCHOW: Schöner wäre es noch, Herr Warweg, Sie würden eine Frage stellen.
ZUSATZ WARWEG: Die stelle ich auch. Ohne meinen Fauxpas hätte ich die jetzt auch schon formuliert.
Wie gesagt, er stellt in seiner Ausführung in keiner Form völkerrechtlich oder politisch die Verortung der Ukraine infrage, sondern er sagt lediglich „Sie ist de facto weg und wird so schnell auch nicht wiederkommen“, mit der Implikation „außer man erobert sie militärisch“. Mich würde interessieren: Was ist an dieser von ihm so dargelegten Feststellung aus Sicht der Bundesregierung falsch? Es war, wie gesagt, in keiner Form eine politische oder völkerrechtliche Feststellung, die er getroffen hat.
SRS’IN HOFFMANN: Mir kommt es so vor, als hätten Sie diese Frage vor zehn Minuten schon einmal gestellt. Ich habe sie auch schon beantwortet.
THIELS: Ich habe auch den Ausführungen der stellvertretenden Regierungssprecherin und dem, was ich gesagt habe, eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich hatte Ihre Nachfrage schon beim ersten Mal verstanden. Aber ich bleibe bei meiner Aussage.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Die Aussagen von Herrn Schönbach in Indien wurden wiederum von den indischen Counterparts voll umfänglich bestätigt. Sie sagten: Wir können ihm nicht mehr als zustimmen. Russland ist auch für uns ein wichtiger strategischer Partner und einer der engsten Freunde. Das waren sozusagen die Originalaussagen der Inder.
Jetzt würde mich interessieren: Plant das Auswärtige Amt oder das Bundesverteidigungsministerium, sich aufgrund dieser voll umfassenden Zustimmung der indischen Seite in Bezug auf die Ausführungen auch von dieser Zustimmung der indischen Seite zu distanzieren? Das wäre in gewisser Weise ja konsequent.
SRS’IN HOFFMANN: Nein. Die Bundesregierung distanziert sich nicht von etwas, was die indische Regierung sagt. Das ist ja Nein, die Bundesregierung distanziert sich nicht von den Indern.
ZURUF WARWEG: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)
BURGER: Die Antwort ist die gleiche, Herr Warweg. Ich werde hier nicht angebliche Äußerungen von indischen Vertretern, die Sie so interpretieren, kommentieren. Das ist nicht meine Aufgabe.
ZURUF WARWEG: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)
VORS. BUSCHOW: Herr Warweg, ich habe wirklich noch eine lange Liste. Und es kann sich nicht nur um Sie drehen. Es tut mir leid. Habe ich Sie jetzt unterbrochen, Herr Burger?
BURGER: Ich wollte nur einmal sagen: Wir sind hier wirklich seit Wochen dabei, die Haltung der Bundesregierung Sachen Russland/Ukraine zu verdeutlichen. Ich glaube, diese ist hier sehr, sehr klar geworden. Wir werden hier nicht jedes Video im Detail kommentieren, das Sie uns vorhalten.
VORS. BUSCHOW: Eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium zum Fall Schönbach, die online von Matthias Gebauer vom „SPIEGEL“ gestellt wurde: Wird Bundesministerin Lambrecht nach der Bitte von Vizeadmiral Schönbach, von den Ämtern entbunden zu werden, beim Bundespräsidenten die Versetzung des Offiziers in den einstweiligen Ruhestand beantragen?
THIELS: Sie wird das nach dem üblichen Prozedere durchführen.
VORS. BUSCHOW: Das heißt einstweiliger Ruhestand? Ich glaube, darauf zielt die Frage.
THIELS: Das ist das normale Prozedere. Ich kann Herrn Gebauer gerne bilateral die genauen Details des Verfahrens erläutern.
FRAGE KÜSTNER: Zurück zum Thema Waffenlieferungen. Frau Hoffmann, die Ukraine hat im Nachgang zu dem Fall Schönbach die Bitte nach Defensivwaffen erneuert und hat auch von Wiedergutmachung gesprochen. Um das noch einmal festzuhalten: Auch in puncto Lieferung von Defensivwaffen hat sich die Haltung gar nicht geändert?
SRS’IN HOFFMANN: Die Haltung der Bundesregierung hat sich nicht geändert. Ich habe dazu keinen neuen Stand für Sie.
ZUSATZFRAGE KÜSTNER: Nicht zum Thema Waffen, sondern zum Normandie-Format, das ja, wie wir wissen, ein Herzensanliegen der Bundesregierung ist. Ich wollte das Auswärtige Amt fragen, ob es bestätigen kann, dass es am Mittwoch auf Direktorenebene ein Treffen dazu geben wird und ob irgendwann auch ein Ministertreffen avisiert ist.
BURGER: Ich habe für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes hier keine Terminankündigung zu machen.
SRS’IN HOFFMANN: Ich glaube, das ist vielleicht ein Missverständnis. Das Treffen, über das seit mehreren Wochen gesprochen wird, findet nicht auf Direktorenebene des Auswärtigen Amtes statt, sondern der außen- und sicherheitspolitischen Berater. In diesem Fall wäre das Herr Plötner. Man ist im Moment in sehr intensivem Gespräch und auch zuversichtlich, dass in Kürze ein solches Treffen stattfinden wird. Man ist gerade in den letzten Finalisierungen des Termins.
FRAGE ZIEDLER: Es gab am Wochenende öffentlichen Protest oder Missfallensbekundungen aus der Ukraine. Ich wollte fragen, ob die Bundesregierung auch offiziellen Protest aus Kiew erreicht hat, was die Äußerungen des Admirals angeht, aber auch zum Beispiel bezüglich des Falls der möglichen Waffenlieferungen aus Estland. Hat sich die ukrainische Regierung also auch offiziell bei der Bundesregierung beschwert?
Hat das deutsch-ukrainische Verhältnis unter den Ereignissen der letzten Tage gelitten?
BURGER: Es ist in den Medien in den letzten Tagen schon berichtet worden, dass unsere Botschafterin in Kiew am Wochenende vom ukrainischen Außenministerium zu einem Gespräch gebeten wurde. Dabei ging es um die Äußerungen von Herrn Schönbach.
Im Übrigen stehen wir natürlich mit der Ukraine in einem ständigen sehr engen Austausch, gerade in einer solchen Phase. Wie gesagt, die Außenministerin war ja gerade erst in der vergangenen Woche persönlich vor Ort in Kiew, genau um dort unsere Solidarität zu zeigen und klarzumachen, dass wir uns mit einer sehr klaren Haltung in diesem Konflikt positionieren.
Diese enge Absprache wird natürlich auch weitergehen. Die Außenministerin hat auch angekündigt, dass es für sie Pläne gibt, gemeinsam mit ihrem französischen Amtskollegin erneut die Ukraine zu besuchen und die Kontaktlinien im Donbass zu besuchen, um sich dort selbst ein Bild von der humanitären Lage der Bevölkerung vor Ort zu verschaffen. Ich glaube, auch das ist ein sehr deutliches Zeichen dafür, wie ernst wir unsere Verantwortung innerhalb Europas nehmen, hier zu einer Konfliktlösung beizutragen.
VORS. BUSCHOW: Eine Frage online gestellt von Thomas Nehls. Er fragt das Auswärtige Amt oder die Regierungssprecherin: Hat die Bundesregierung gegen die NS-Bezüge in ukrainischen Beurteilungen der deutschen Haltung im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine protestiert bzw. um Erklärung gebeten?
SRS’IN HOFFMANN: Mir ist jetzt gerade nicht präsent, worauf er sich bezieht.
BURGER: Mir auch nicht. Wenn das noch einmal präzisiert werden könnte, könnte ich gerne versuchen, eine Antwort dazu nachzureichen.
Im Übrigen ist es natürlich so, dass wir hier nicht im Einzelnen über Inhalte vertraulicher Gespräche Auskunft geben.
FRAGE LANGE: Ich hätte noch eine Frage zur NATO an Frau Hoffmann und vielleicht auch an das AA und das BMVg. Dieser verstärkten NATO-Präsenz in Osteuropa liegt ja offenbar eine veränderte Lagebeurteilung zugrunde. Anders konnte man Herrn Stoltenberg ja auch gar nicht verstehen. Meine Frage ist: Welche Informationen hat die Bundesregierung? Teilen Sie diese Lagebeurteilung? Anders gefragt: Ist die Wahrscheinlichkeit eines Krieges in Europa in den letzten Stunden und Tagen größer geworden?
SRS’IN HOFFMANN: Die Bundesregierung vielen Dank für die Frage ist sehr besorgt über die Situation an der ukrainischen Grenze sowie über das russische Vorgehen in den letzten Tagen und auch schon den letzten Wochen. Wir stehen im ständigen Dialog mit den Verbündeten in der EU natürlich auch transatlantisch über die angemessene Reaktion auf diesen Truppenaufmarsch und die Manöver in Belarus. Wir werden diese Beratungen auch in dieser Woche fortsetzen. Ich kann konkreten Ergebnissen jetzt nicht in irgendeiner Weise vorgreifen, aber wie befinden uns da im intensiven Gespräch.
FRAGE DR. DELFS: Frau Hoffmann, ganz kurz zu Estland und diesen Haubitzen: Könnten Sie noch einmal erklären, was jetzt eigentlich genau geprüft wird? Das beinhaltet auch die Frage, aus welchem rechtlichen Grund Deutschland eigentlich überhaupt die Lieferung von Haubitzen aus Estland in die Ukraine verbieten oder blockieren kann. Wenn ich eine Meldung vom Wochenende richtig verstanden habe, dann wäre es ja falsch, dass die Bundesregierung diese Lieferung blockiert. Richtig?
SRS’IN HOFFMANN: Wir kommentieren Medienberichte prinzipiell nicht, aber, wie gesagt, die Bundesregierung prüft das. Für die Details würde ich gerne an das BMWK oder das BMVg verweisen.
THIELS: Die rechtlichen Rahmenbedingungen, glaube ich, kennen die Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium besser als ich.
UNGRAD: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müsste ich nachreichen, die kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Ansonsten gilt für uns auch das, was die stellvertretende Regierungssprecherin gesagt hat.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Das liefern Sie noch einmal nach, ja? Das ist nämlich eine wichtige Frage.
UNGRAD: Wenn wir etwas nachliefern können, dann liefere ich das nach, wenn das bei uns liegt. Ich schreibe es mit auf.
THIELS: Vielleicht kann ich kurz noch etwas ergänzen: Ich glaube wirklich ungeschützt; ich bin kein Jurist , das hat mit Endverbleibsklauseln zu tun. Immer wenn aus Deutschland Rüstungsexporte stattfinden In diesem Fall handelt es sich ja um Haubitzen aus früheren Beständen der Nationalen Volksarmee der DDR, die an Finnland geliefert worden sind. Bei solchen Rüstungsgeschäften ging es zumindest in der Vergangenheit darum, dass das Empfängerland die dann nicht sozusagen ohne eine Genehmigung des Geberlandes weitergeben kann. Das ist schon einmal geschehen, von Finnland nach Estland, und dem hat Deutschland zugestimmt. Jetzt steht eben die Entscheidung aus, diese Haubitzen von Estland an die Ukraine zu liefern. Aber darüber findet die Ressortabstimmung statt, und auch die Finnen müssen sich da schütteln und sehen, wie sie das machen wollen. Da gibt es also tatsächlich noch keine Entscheidung.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Kann man sagen, wie diese Klausel oder dieses Gesetz oder die Regelung hieß?
THIELS: Ich glaube, das ist eine Endverbleibserklärung. Aber das Wirtschaftsministerium kann Ihnen sicherlich, wenn Sie dort noch einmal nachfragen, die exakten Details liefern.
BURGER: Ich kann Ihnen mitteilen, dass, während wir hier gesprochen haben, entschieden worden ist, dass für die Familienangehörigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Auslandsvertretungen in der Ukraine und genauso auch für die Familienangehörigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher Organisationen in der Ukraine also beispielsweise des Goethe-Instituts, des DAAD, der GIZ die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise aus der Ukraine eingeräumt wird. Das heißt, wenn Familienangehörige die Ukraine verlassen möchten, dann werden die Reisekosten dafür vom Auswärtigen Amt bzw. von den Arbeitgebern getragen. Das ist eine Maßnahme, die wir treffen, um die Sicherheit der Menschen, für die wir dort Verantwortung tragen, zu gewährleisten. Gleichzeitig stellen wir weiterhin die Arbeitsfähigkeit unserer Vertretungen in der Ukraine sicher. Unsere diplomatische Präsenz brauchen wir vor Ort auch weiterhin, um der Ukraine in dieser Situation zur Seite zu stehen.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Können Sie das kurz erklären? Wenn ich es richtig verstehe, dann ist das jetzt keine Aufforderung, sondern man ermöglicht das denen einfach. Geht das weiter als das, was die US-Regierung für die Familienangehörigen von Botschaftsmitarbeitern gemacht hat, oder ist das praktisch mit der Maßnahme identisch?
BURGER: Ich glaube, diesen Vergleich anzustellen, müsste ich Ihnen selbst überlassen. Ich würde, glaube ich, meine Kompetenzen überschreiten, wenn ich jetzt interpretieren würde, was genau die Maßnahmen der USA sind. Für Deutschland haben wir, wie gesagt, angeordnet, dass die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise noch einmal: nicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern für die Familienangehörigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen wird.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Aber es gäbe theoretisch noch die Steigerung, dass Familienangehörige dazu angewiesen werden, auszureisen. Richtig?
BURGER: Genau. Es gibt noch durchaus weitere Maßnahmen, die man treffen könnte. Aus unserer Sicht ist in der Situation und in der Abwägung der Verantwortung für das Wohl der Menschen, für die wir dort Verantwortung tragen, dies der angemessene Schritt.
FRAGE LANGE: Herr Burger, haben Sie eine Zahl, wie viele Menschen davon betroffen sein könnten?
BURGER: Das müsste ich Ihnen nachreichen, falls wir so eine Zahl haben. Ich könnte es wahrscheinlich nur für die Angehörigen des Auswärtigen Amtes selbst sagen. Analog wird das dann von den deutschen Mittlerorganisationen gehandhabt, die dort im staatlichen Auftrag tätig sind.
Da es eine Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise ist, sagt das natürlich noch nicht sehr viel darüber aus, wie viele Menschen dann tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte. Das hängt dann natürlich auch immer von der individuellen Gefährdungswahrnehmung, von den persönlichen Umständen etc. ab.
VORS. BUSCHOW: Ich komme zu Fragen, die online gestellt wurden. Sie gehen beide in die gleiche Richtung und richten sich, wenn ich es richtig sehe, an das Wirtschaftsministerium. Hannes Koch von die-korrespondenten.de und die Kollegin Nalan Siper fragen, ob die deutsche Bundesregierung aufgrund steigender Inflationsraten und aufgrund steigender Energiekosten Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte plant. Sie verweisen beide auf Frankreich, wo ein sogenannter Energiecheck für 100 Euro pro Haushalt geplant ist.
UNGRAD: Bezahlbare Energiekosten und auch Strompreise sind ja ein Anliegen der gesamten Bundesregierung. Wir wollen die Bürger damit auch nicht alleine lassen. Wir wollen dem Preisanstieg auch entgegenwirken. Hierfür werden wir die Abgaben beim Strompreis senken, indem wir die EEG-Umlage so früh wie möglich abschaffen und auf eine Haushaltsfinanzierung umstellen. Sie ist ja dieses Jahr schon gekürzt worden. Wir arbeiten gerade daran, wie gesagt, die EEG-Umlage so zügig wie möglich komplett abzuschaffen und des Weiteren den Heizkostenzuschuss beim Wohngeld zu erhöhen. Dafür ist ja das Bauministerium federführend zuständig. Die CO2-bedingten Mehrkosten beim Heizen wollen wir fair zwischen Mietern und Vermietern aufteilen. Dafür sind wir zuständig. Daran, da eine Verordnung umzusetzen, arbeiten wir gerade, und weitere Dinge in dieser Richtung sind geplant. Zumindest befinden wir uns also innerhalb der Bundesregierung in sehr enger Abstimmung darüber, dass da etwas geschieht und geschehen muss.
FRAGE KÜSTNER: Es gibt eine Initiative aus der katholischen Kirche, im Rahmen der sich 125 Mitarbeiter als queer geoutet haben. „Out in Church“ heißt diese Initiative. Daran hängen arbeitsrechtliche Fragen, weil das im schlimmsten Fall Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche den Job kosten könnte. Meine Frage an das Arbeitsministerium wäre, weil ja offenbar schon Gespräche stattgefunden haben, ob in punkto Arbeitsrecht irgendwelche Änderungen vorgesehen sind und wie weit diese Gespräche gediehen sind.
VORS. BUSCHOW: Im Prinzip die gleiche Frage stellt auch Tom Schneider aus dem ARD-Hauptstadtstudio. Er fragt konkret: Sehen Sie die Notwendigkeit, die Anwendung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen in solchen Fällen zu begrenzen?
MÜHLHAUSEN: Lieber Herr Küstner, vielen Dank für die Frage! – Was kirchliche Beamte betrifft, müsste ich an das BMI verweisen. Sofern wir als BMAS etwas dazu zu sagen haben, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich das nachreichen würde und mich noch einmal schlau machen muss.
VORS. BUSCHOW: Kann das BMI etwas ergänzen?
DR. WENDT: Das müssten wir dann auch nachreichen.
FRAGE JUNG: Eine Frage an das AA zu Telegram und den Plänen des BMI: Wie bewerten Sie denn die Pläne des Innenministeriums, Herr Burger, gegebenenfalls Telegram abzuschalten, gerade im Hinblick darauf, dass viele in Deutschland und auch wir Journalisten mit Menschen gerade Oppositionellen in Belarus und Russland über Telegram kommunizieren und das nur möglich ist, weil Telegram halt nicht von Geheimdiensten unterwandert werden kann oder quasi nicht dem Zugriff der belarussischen und russischen Geheimdienste untersteht? Unterstützen Sie das Vorgehen des Innenministeriums gegen Telegram, Telegram notfalls abzuschalten?
BURGER: Herr Jung, ich muss Sie natürlich bitten, diese Frage dem federführenden Ressort zu stellen. Sie kennen es ja von dieser Regierungspressekonferenz: Zu einem Thema spricht immer das Ressort, das die Federführung für dieses Thema innehat. Das ist in diesem Fall das Innenministerium. Wenn es zwischen den Ressorts Gesprächsbedarf dazu gibt, dann sprechen die Ressorts vertraulich miteinander und stellen so eine gemeinsame Haltung der Bundesregierung her.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das ein Thema zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMI, Herr Burger, Frau Wendt? Was sagen Sie denn diesen Kritikern, die darauf hinweisen, dass der Zugang zu Oppositionellen in Belarus und Russland nur durch Telegram funktioniert? Warum wollen Sie das dann abschaffen?
BURGER: Die Ressorts tauschen sich sehr eng zu ganz vielen und unterschiedlichen Themen aus.
DR. WENDT: Die Ministerin hat in ihren zahlreichen Einlassungen in den vergangenen Wochen auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Telegram in verschiedenen Staaten für Oppositionelle ein wichtiger Kommunikationskanal ist. Nichtsdestotrotz hat die Ministerin auch betont, dass Hass und Hetze im Netz in Deutschland nicht akzeptiert werden. Sie hat das möchte ich noch einmal betonen auch eine Abschaltung von Telegram als solches nicht gefordert, sondern als Ultima Ratio nicht ausgeschlossen. Dafür müssen aber vorher sämtliche andere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden, und auch auf europäischer Ebene muss versucht werden, das ganze Thema anzugehen. Insofern kann ich den Vorwurf so jetzt erst einmal nicht verstehen.
FRAGE DR. RINKE: Frau Wendt, es gibt ja ein Rechtshilfeersuchen an die Vereinigten Arabischen Emirate. Das hat ja schon einen relativ langen Vorlauf. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob man damit eigentlich weiter gekommen ist. Haben Sie jetzt eigentlich einmal irgendeine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder noch nicht?
DR. WENDT: Der Vorgang ist bekannt und läuft.
FRAGE JESSEN: Dies ist eine Frage zum Thema Assange. Es wird berichtet, dass der Einspruch oder Widerspruch der Assange-Verteidiger angenommen wurde. Das geht jetzt in England vor den Supreme Court. Das wird ein möglicherweise sehr offenes, langes Verfahren. Setzt sich die Bundesregierung angesichts der gesundheitlichen Situation Julian Assanges dafür ein, dass Hafterleichterung oder Haftverschonung gewährt wird?
BURGER: Herr Jessen, ich habe diese Tickermeldung während der laufenden Regierungspressekonferenz gerade auch gesehen. Ich habe deswegen jetzt auch noch keine vertiefte Bewertung dazu vorliegen. Mein Verständnis ist, dass der Fall damit weiterhin in den Händen der britischen Justiz liegt. Insofern würde ich Sie auf das verweisen, was ich dazu in der Vergangenheit hier an dieser Stelle gesagt habe. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass die Außenministerin mit ihrer britischen Amtskollegin am Rande des G7-Außenministertreffens im Dezember darüber gesprochen hat, aber dass der Fall derzeit in den Händen der britischen Justiz und nicht der britischen Regierung liegt.
ZUSATZ JESSEN: Genau deswegen frage ich, weil Sie erwähnt oder dargelegt haben, wie sehr sich die Außenministerin auch für den Fall interessiert. Genau deswegen könnte sie natürlich öffentlich begrüßen oder vorschlagen, dass es zu Haftverschonung oder zu einer Erleichterung kommt. Das würde eine Entscheidung der Justiz ja nicht präjudizieren.
BURGER: Nach meinem Verständnis wäre auch eine solche Entscheidung von der Justiz zu treffen.
FRAGE JUNG: Eine Lernfrage, Herr Burger: Hat sich die Außenministerin nach ihrem Amtsantritt schon mit Nils Melzer, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter, getroffen oder mit ihm gesprochen? Er hat ja Assange besucht und dargelegt, dass Assange in britischen Gefängnissen gefoltert wurde und gefoltert wird.
BURGER: Nein, ein solches Treffen hat es meines Wissens seit Amtsantritt der Ministerin noch nicht gegeben. Wir kennen die Arbeit von Herrn Melzer natürlich. Es gibt ja auch etablierte Kommunikationskanäle zu den Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen. Darüber haben wir hier im vergangenen Jahr auch ausführlich berichtet. Insofern ist uns die Arbeit von Herrn Melzer natürlich gut bekannt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage bezieht sich darauf, dass Herr Melzer bei der vorherigen Bundesregierung darauf hingewiesen hat, dass sie sich sehr wenig für seine Erkenntnisse interessiert hat. Darum frage ich, ob sich diese neue Bundesregierung mit einer neuen Außenministerin, der Assange am Herzen liegt, mit Herrn Melzer getroffen oder mit ihm gesprochen hat, Herr Burger.
BURGER: Wie gesagt, von einem solchen Gespräch kann ich Ihnen nicht berichten.
FRAGE WARWEG: Kulturstaatssekretärin Claudia Roth hatte vor Kurzem politisches Asyl für Edward Snowden ins Spiel gebracht. Da würde mich interessieren: Gibt es sowohl gegenüber Snowden als auch gegenüber Assange Pläne der Bundesregierung, den beiden politisches Asyl zu gewähren?
SRS’IN HOFFMANN: Mir sind solche Pläne nicht bekannt.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Und wie bewerten Sie den Vorschlag der Kulturstaatssekretärin bezüglich Snowden?
SRS’IN HOFFMANN: Das würde ich jetzt hier nicht kommentieren wollen.
FRAGE DR. RINKE: Zu Corona an das Gesundheitsministerium: Herr Ewald, ich hätte gerne zu den PCR-Tests gefragt. Bund und Länder wollen heute ja eine Priorisierung beschließen. Wie ist parallel dazu der Aufbau der PCR-Kapazitäten in Deutschland geplant? Können Sie uns da Zahlen nennen? Ist das überhaupt noch geplant oder hat man die Philosophie, dass man jetzt noch ein paar Wochen durchstehen muss und sich das das eh erledigt hat? Falls es Ausbaupläne gibt: Auf welches Volumen an PCR-Tests hier in Deutschland beziehen die sich?
EWALD: Zu den PCR-Kapazitäten haben wir ja schon zu vielen Gelegenheiten Stellung genommen. Dazu, was an theoretischen Kapazitäten vorhanden ist, führt das Robert-Koch-Institut ja regelmäßig in seinem Wochenbericht, der donnerstags erscheint, aus.
Dieses Thema wird, wie Sie richtig festgestellt haben, heute in der MPK aufgerufen. Wir werden dann das ist das Verfahren, und da gibt es auch schon Vorbereitungen nach dem endgültigen Beschluss eine Testverordnung erarbeiten das wird auch relativ zeitnah geschehen , in der wir dann auch alle Detailfragen und Fragen der konkreten Ausgestaltung klären werden. Wie gesagt, das wird relativ zeitnah geschehen.
Was die Kapazitäten betrifft, ist es so dazu hat sich der Minister am Wochenende unter anderem in der „Rheinischen Post“ und auch im ZDF gestern Abend noch einmal dahingehend geäußert , dass diese natürlich endlich sind. Gleichwohl haben wir im internationalen Vergleich, was die Quantität und die Qualität von Infrastrukturen im Laborbereich angeht, eine sehr gute Ausstattung. Aber bei den zu erwartenden Fallzahlen wird es natürlich so sein, dass die Ressourcen endlich sind. Vor diesem Hintergrund sind dann auch die Vorschläge, die der Minister und auch die Gesundheitsministerkonferenz dazu am Wochenende gemacht hat, Grundlage für die Beratungen bei der heutigen MPK.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es gibt ja zwei Möglichkeiten, wenn Ressourcen endlich sind: Entweder man baut sie aus oder man lebt mit den begrenzten Ressourcen. Darauf zielte meine Frage ja auch ein bisschen ab. Das heißt, Sie planen jetzt keinen großen Ausbau der PCR-Kapazitäten in Deutschland, wie es ihn zum Beispiel auch in Österreich gab?
EWALD: Der Ausbau der Testkapazitäten findet ja laufend statt, das haben wir an dieser Stelle auch mehrfach kommuniziert. Die nationale Teststrategie sieht auch jetzt schon entsprechende Möglichkeiten der Priorisierung vor, nämlich bezogen auf die Verwendung von unterschiedlichen Testverfahren und auch im Hinblick auf die Frage der Verlagerung von PCR-Tests auf andere Verfahren.
Aber noch einmal: Bei den zu erwartenden Fallzahlen können Sie natürlich punktuell die Ressourcen noch einmal erhöhen, und das tun wir auch laufend, aber selbst das würde mit der Perspektive der zu erwartenden Infektionszahlen nicht ausreichen. Deshalb gab es auch den Vorschlag des Ministers, hier eine Priorisierung auf den Weg zu bringen.
FRAGE JUNG: Österreich wurde gerade ja schon angesprochen. Allein die Stadt Wien führt mehr PCR-Tests durch als Gesamtdeutschland. Wie kann das sein? Wenn die PCR-Kapazitäten knapp sind, dann baut man die halt aus und priorisiert dann nicht. Was ist daran so schwer, die Kapazitäten auszubauen? Unsere Nachbarländer kriegen das ja auch hin.
EWALD: Das, was ich dazu jetzt gesagt habe, gilt erst einmal. Sie sprechen da ja die Lollitests an, die in Österreich durchgeführt werden. Die sind sozusagen für das deutsche Testverfahren als solches nicht vorgesehen, weil sie keine ausreichende Aussagekraft im Hinblick auf die Infektionslast haben.
Aber noch einmal: Wir werden angesichts der Infektionszahlen, die zu erwarten sind, auch mit einem Ausbau der Testkapazitäten nicht das Ziel erreichen, die Berufsgruppen zu schützen, die in diesem Zusammenhang zu schützen sind.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie sagen, dass Sie die Kapazitäten da nicht weiter ausbauen können oder wollen, dann hört sich das ein bisschen nach Resignation an. Andere Länder in Europa schaffen das ganz einfach, und Sie machen jetzt so ein Problem daraus. Das verstehe ich nicht.
Wie kommen Sie darauf, dass die österreichischen Lollitests keine ausreichende Aussagekraft hätten? Das ist mir neu.
EWALD: Dann haben Sie mich missverstanden. Wie gesagt, die zentrale Botschaft ist: Wir sind, was den Ausbau der Testkapazitäten angeht, im Gespräch mit den Laboren. Ich möchte aber noch einmal hinweisen: Wir werden hier mit Blick auf die Entwicklung der Infektionszahlen, die wir erwarten, allein durch den Ausbau der Testkapazitäten nicht das Ziel erreichen, die Bevölkerung ausreichend zu schützen, und deshalb brauchen wir eine Priorisierung. So hat der Minister das am Wochenende auch mehrfach betont.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das mit den Lollitests nachreichen?
EWALD: Das kann ich gerne machen. Den Hinweis finden Sie aber auch auf der RKI-Seite.
VORS. BUSCHOW: Eine Frage zum Themenkomplex Corona kommt von Boris Reitschuster. Er schreibt, Minister Lauterbach habe bei Markus Lanz gesagt, der Impfschutz in England sei so hoch, dass sie die Tür ein Stück weit öffnen könnten, aber wir könnten es nicht. Er schreibt weiter, die Impfquoten seien aber in beiden Ländern vergleichbar, und bittet darum, zu erläutern, worauf sich der Minister bezog.
EWALD: Ich bitte um Nachsicht, dass ich hier keine öffentlichen Aussagen des Ministers interpretieren kann.
FRAGE DR. RINKE: Herr Ewald, noch eine Frage zu den PCR-Tests, und zwar was die Folgewirkungen für den Rest der Bevölkerung, die jetzt keine Priorisierung bekommt, angeht: Ist rechtlich geregelt, was eigentlich passiert, wenn jemand mit einem positiven Antigentest sich noch einmal testen lässt, wieder positiv ist und dann in Quarantäne bzw. Isolation geht, sich aber beide Tests als fasch-positiv herausstellen? Derjenige hat dann ja möglicherweise ökonomische Nachteile und kann später für den Fall, dass er von Long COVID betroffen ist, auch schlechter als bisher nachweisen, dass er überhaupt einmal erkrankt war. Gibt es da Vorkehrungen, ist juristisch geprüft worden, wie eigentlich die ganze Bevölkerung damit umgehen muss, dass sie jetzt keinen PCR-Test mehr zur Verfügung hat?
EWALD: Die Fragen, die Sie stellen auch die Frage, welche Auswirkungen das am Ende hat , sind wichtige Fragen für die Bürgerinnen und Bürger. Ich bitte aber um Nachsicht, denn das sind alles Detailfragen, die wir dann im Rahmen der Testverordnung klären werden und ausgestalten werden. Wir werden uns auf jeden Fall bemühen, begleitend zu dem Verordnungsverfahren dann auch sehr zeitnah verlässliche und nachvollziehbare Informationen dazu zu liefern.
FRAGE: Auch an das Gesundheitsministerium eine Frage zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ja am 15. März greifen soll: Sind da Übergangsfristen oder Fristverlängerungen denkbar, damit sich die Beschäftigten noch mit dem bald auf den Markt kommenden Novavax-Impfstoff impfen lassen können?
EWALD: Sie spielen ja auf einen GMK-Beschluss vom Wochenende an. Wir haben darauf auch entsprechend reagiert. Der Minister stimmt mit den Bundesländern überein, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur der erste Schritt zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist. Der Minister hat aber noch einmal deutlich gemacht, dass sich der Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus seiner Sicht nicht verzögern darf; denn gerade in der Omikron-Welle zählt jeder Tag, um vulnerable Gruppen zu schützen. Sie wissen, dass die Impfpflicht in den Ländern umgesetzt wird. Kontrolliert und entschieden wird dann im Einzelfall. Dabei spielt natürlich auch der Aspekt eine Rolle, ob in einer Übergangszeit Personalengpässe in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen vermieden werden können.
Es gibt also eine klare Haltung des Ministers dazu. Wir haben einen gültigen Beschluss des Bundestags und des Bundesrats, was die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht angeht, und das ist Stand der Dinge.
ZUSATZFRAGE: Sie halten prinzipiell also am Datum 15. März fest, aber die Länder können offenbar selbst entscheiden, ob sie davon befristet vorübergehend abweichen?
EWALD: Ja, der Minister hält daran fest. Sie haben das aber ein bisschen falsch verstanden. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern, und sie können das natürlich nur bezogen auf den Einzelfall entsprechend ausgestalten. Das heißt, es gibt auch Öffnungsmöglichkeiten und Abweichungsmöglichkeiten. Die sind in dem jetzigen Gesetz dazu aber schon angelegt.
FRAGE JESSEN: Herr Ewald, Sie sagten vorhin zum Vergleich der Zahlen in Deutschland und Österreich, die Lollitests hätten für Deutschland keine hinreichende Aussagekraft. Das ist bemerkenswert. Was bedeutet das denn? Wird das Virus in Österreich anders nachgewiesen als in Deutschland, hat Österreich eine andere Labordiagnostik als Deutschland, oder ist es so, dass in Konsequenz Ihrer Position Österreich eigentlich keine gültigen Ergebnisse hat, wenn es flächendeckend auf Lollitests setzt?
EWALD: Herr Jessen, noch einmal zur Klarstellung das habe ich auch bei der Frage, die Herr Jung mir dazu ergänzend gestellt hat, klar gemacht : Das ist ein Missverständnis; das habe ich so nicht gesagt, dass es keine hinreichende Aussagekraft hat. Ich biete an, dass ich Ihnen zu dem Gesamtkomplex gern noch eine entsprechende Einordnung mit fachlichem Rückbau gebe.
Unabhängig davon gilt, was das Thema Kapazitäten angeht auch mit Verweis darauf, dass das Gegenstand der Beratungen bei der MPK sein wird , das, was ich dazu gesagt habe.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich meine, mich erinnert zu haben, dass Sie sagten, die Lollitests hätten für deutsche PCR-Ergebnisse oder -auswertungen
VORS. BUSCHOW: Herr Jessen, ich unterbreche Sie jetzt wirklich einmal, um Tempo zu machen.
ZUSATZ JESSEN: Gut, alles klar.
VORS. BUSCHOW: Die Nachlieferung ist versprochen. Wenn Sie jetzt keine Nachfrage haben, gehe ich weiter zu Herrn Rinke.
FRAGE DR. RINKE: Es geht um die partielle Impfflicht und den Zusammenhang mit Novavax. Können Sie bitte noch einmal sagen, wann Novavax-Impfdosen ausgeliefert werden und wer die bekommt? Sind die vorrangig und prioritär für die Personen in medizinischen Bereichen und in Pflegeheimen vorgesehen?
EWALD: Der Impfstoff von Novavax, Nuvaxovid so heißt er ja , wurde bereits am 20. Dezember des letzten Jahres zugelassen. Stand der Dinge ist, dass Deutschland 2022 nach derzeitigem Stand voraussichtlich etwa 34 Millionen Impfdosen von Novavax erhält. Im ersten Quartal werden circa 4 Millionen Impfstoffdosen nach Deutschland ausgeliefert. Die ersten Auslieferungen sollen in den Kalenderwochen 8 bis 11 erfolgen.
Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Weitere Detailfragen müssten wir dann noch einmal, gegebenenfalls bilateral, klären. Aber ich kann Ihnen jetzt nur etwas zu den angekündigten Liefermengen sagen.
VORS. BUSCHOW: Dann würde ich das Thema Corona jetzt gern verlassen.
Ich nehme einmal die beiden außenpolitischen Fragen, die gestellt wurden. In der einen Frage geht es um Jemen. Herr Aiash fragt: Unterstützt die Bundesregierung die Aufnahme der Huthis in die Liste des internationalen Terrorismus?
BURGER: Da weiß ich, ehrlich gesagt, nicht, auf welchen Vorschlag Herr Aiash sich bezieht. Wenn er das noch einmal präzisieren könnte, würde ich eine Antwort gern nachreichen, falls es entsprechende EU- oder UN-Listungen gibt. Davon ist mir aber nichts bekannt, dass es solche Vorschläge in der UN oder in der Europäischen Union gäbe.
VORS. BUSCHOW: Es steht konkret nichts dazu. Dann ist das quasi vertagt.
Eine Frage von Mey Dudin, Evangelischer Pressedienst, zu Syrien: Am Wochenende gab es einen Massenausbruch von IS-Kämpfern aus einem Gefängnis im nordostsyrischen Hasaka. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob auch deutsche Dschihadisten in diesem Gefängnis untergebracht waren? Und sie fragt, ob die Bundesregierung vorhat, die deutschen IS-Angehörigen, die noch in den von Kurden beaufsichtigten Lagern sitzen, in absehbarer Zeit nach Deutschland zu holen.
BURGER: Zur ersten Frage kann ich Ihnen sagen, dass wir in der Vergangenheit Erkenntnisse hatten, dass sich dort in diesem Gefängnis möglicherweise eine einstellige Anzahl von deutschen IS-Angehörigen aufgehalten hat. Ob das zum Zeitpunkt des Angriffs der Fall war, können wir derzeit nicht mit Gewissheit sagen. Sie wissen, dass wir in Syrien nicht konsularisch vertreten sind und deswegen unsere Arbeitsmöglichkeiten dort vor Ort sehr eingeschränkt bis gar nicht vorhanden sind.
Was die Frage der Rückholung von ehemaligen, dem IS angehörigen Deutschen angeht, die sich in anderen Ländern in Nordostsyrien aufhalten: Sie wissen, dass es uns in der Vergangenheit in mehreren sehr aufwändigen und schwierigen Rückholaktionen gelungen ist, deutsche Kinder mit ihren Müttern von dort nach Deutschland zu bringen. Das waren bisher vier solcher Rückholaktionen mit insgesamt 42 Kindern und zwölf Müttern. Es sind auch weitere derartige Rückholaktionen geplant. Aus Sicht der Bundesregierung sind diese besonders für die Kinder und vor allem für erkrankte Kinder prioritär. Wir sind für solche Aktionen aber auf die Unterstützung einer Vielzahl von Akteuren angewiesen, die vor Ort handlungsfähig sind. Wir sind dort nicht in der Lage, mit eigenen Kräften zu operieren. Deswegen wird das auch noch eine Weile dauern, bis wir dort die weiteren deutschen Kinder herausbringen können.
In der Vergangenheit wurde uns oft zur Bedingung gemacht, dass wir auch die Mütter dieser deutschen Kinder nach Deutschland bringen. Das ist, wie gesagt, bisher in vier solcher Aktionen gelungen.
Im Übrigen hat uns die sogenannte kurdische Selbstverwaltung mitgeteilt, dass sie selbst eine Strafverfolgung mutmaßlicher IS-Kämpfer vor Ort anstrebt. Wir können sehr gut nachvollziehen, dass es ein großes Interesse gibt, die Gräueltaten des IS dort eben auch selbst strafrechtlich zu verfolgen.
FRAGE JUNG: An das BMI: Ich wollte noch einmal zum sogenannten Bundesservice Telekommunikation fragen. Frau Wendt, Sie hatten in der letzten Woche die Frage nicht beantwortet, dass die Vermutung ja auch durch die Berichterstattung naheliegt, dass der Bundesservice Telekommunikation eine Tarnorganisation des Bundesverfassungsschutzes ist. Können Sie dazu Stellung nehmen?
DR. WENDT: Ich möchte gern noch einmal darauf hinweisen, was meine Kollegen in der letzten Woche schon gesagt haben, dass es eine Behörde Bundesservice Telekommunikation im Geschäftsbereich der Bundesregierung nicht gibt. Aus ganz grundsätzlichen Erwägungen äußern wir uns zu Spekulationen über nachrichtendienstliche Bezüge nicht, unabhängig davon, ob solche Mutmaßungen zurückzuweisen oder zu bestätigen wären. Prinzipiell wären solche Themen in den zuständigen parlamentarischen Gremien zu behandeln.
ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie sich gerade versprochen, als Sie gesagt haben, das sei keine Behörde im Geschäftsbereich der Bundesregierung? In der letzten Woche haben Sie gesagt, im Geschäftsbereich des BMI.
DR. WENDT: Ich habe mich nicht versprochen. Nein.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist keine Behörde der gesamten Bundesregierung?
DR. WENDT: Das habe ich eben gesagt. Ja.
VORS. BUSCHOW: Damit ist, glaube ich, auch die Frage von Daniel Lücking beantwortet, der genau das Gleiche fragte.
FRAGE JESSEN: Können Sie ausschließen, dass es sich bei dieser ominösen Organisation um eine Einrichtung nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz handelt?
DR. WENDT: Ich glaube, ich habe alles dazu gesagt, was ich sagen muss.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich habe dazu nichts gehört.
DR. WENDT: Ich kann das gern noch einmal wiederholen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich frage: Können Sie ausschließen, dass es sich um eine Tarnorganisation, die nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz legal wäre, handelt? Können Sie das ausschließen?
DR. WENDT: Ich habe meinen Ausführungen nichts hinzuzufügen.
VORS. BUSCHOW: Weitere Fragen dazu sehe ich nicht. Dann nehme ich jetzt noch eine spät eingegangene Frage aber ich glaube, wir schaffen wir noch von Nette Nöstlinger von „POLITICO Europe“ an das Wirtschaftsministerium. Sie fragt: Die Lufthansa will Berichten zufolge einen 40-Prozent-Anteil an der italienischen Fluggesellschaft ITA erwerben. Hält der Wirtschaftsminister das für eine kluge Investition?
UNGRAD: Es wird Sie nicht wundern, wenn ich sage, dass wir zu etwaigen Gesprächen, Übernahmen usw. öffentlich nichts sagen.