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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 02. Februar 2022

Themen: Kabinettssitzung (Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für einkommensschwächere Haushalte), Reise von Staatssekretär Annen in die Ukraine, Abschaffung der EEG-Umlage, Taxonomie, mögliche finanzielle Unterstützung von Transportunternehmen mit LNG-Lkws, Füllstände der deutschen Gasspeicher, Hackerangriff auf Ölfirmen in Deutschland, mögliches Treffen des französischen Präsidenten und des Bundeskanzlers, Bericht von Amnesty International, COVID-19-Pandemie, Zugang zu letal wirkenden Medikamenten, Ukraine-Konflikt, NATO-Manöver „Cold Response“, Bundeswehreinsatz in Mali, Aufnahme ehemaliger Ortskräfte und gefährdeter Personen aus Afghanistan, Syrien, Olympische Winterspiele, Medienberichte über den Erfrierungstod von Flüchtlingen an der griechisch-türkischen Grenze, Kommunikation des Bundeskanzlers

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:16 Bericht aus dem Kabinett
2:42 Reiseankündigung BMZ
4:14 Thema EEG-Umlage
6:38 Hans zum Heizkostenzuschuss
9:48 Thema EU-Taxonomie
12:38 Hans zur Taxonomie
15:18 Thema LNG
17:43 Tilo zu Erdgas-Reserve
20:12 Hans zu Erdgas-Reserve
21:41 Thema Hackerangriff auf Öl-Firmen
23:22 Thema Macron & Scholz
24:32 Thema Israel/Apartheid/Amnesty
26:57 Tilo zu Apartheidsvorwurf
29:01 Hans zu Apartheid/Antisemitismus
30:26 Thema Impfpflicht/Impfung
36:07 Thema Apotheken/PCR-Tests
36:56 Thema RKI
39:06 Thema Lockerungen
41:52 Thema todbringende Medikamente
43:27 Thema Ukraine/Russland
47:58 Hans zu NATO-Manöver/Bundeswehr
53:36 Thema Mali/Bundeswehr
58:56 Tilo zu Mali
1:01:10 Thema afg. Ortskräfte
1:04:00 Thema Syrien
1:07:19 Thema Olympische Spiele in China
1:11:22 Thema Fußballstadien/Corona
1:13:00 Thema Grenze Türkei/Griechenland
1:13:48 Thema Kritik an Scholz

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 02. Februar 2022:

VORS. WELTY eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS HEBESTREIT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS HEBESTREIT: Herzlichen guten Tag auch von mir an dieser Stelle!

Herr Jung hat mich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Kabinettssitzung noch nicht online stünden. Das versuchen wir gerade nachzuvollziehen und zu reparieren.

Von mir aber schon so viel: Das Kabinett hat heute eine Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für einen Gesetzentwurf zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für einkommensschwächere Haushalte beschlossen. Der Gesetzentwurf kann von den Koalitionsfraktionen aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden. Von dem einmaligen Heizkostenzuschuss profitieren im Jahr 2022, also in diesem Jahr, rund 2,1 Millionen Personen mit niedrigem Einkommen. Sie werden damit von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Es sind etwa 710 000 Haushalte, die Wohngeldempfänger haben, mit insgesamt 1,6 Millionen dort lebenden Personen sowie etwa 370 000 Studierende mit BAföG, 75 000 Teilnehmende an einer Aufstiegsfortbildung und rund 65 000 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld. Für die Wohngeldhaushalte beträgt der Heizkostenzuschuss, nach Haushaltsgröße gestaffelt, bei einer zu berücksichtigenden Person 135 Euro, bei zwei Personen 175 Euro und für jede weitere Person 35 Euro. In den anderen Fällen BAföG, Aufstiegsförderung, Auszubildende sind es einheitlich 115 Euro.

Der Zuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen. Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung der Heizkosten sehr genau und wird gegebenenfalls auch in Zukunft über weitere Maßnahmen diskutieren. Zudem weiß ich, dass Bundesministerin Klara Geywitz vorhin auch einen O-Ton zu dem Thema abgegeben hat, den Sie sicherlich alle mitbekommen haben werden. – So weit von mir zu diesem Thema und zum Kabinett.

DR. ROCK: Ich kann Ihnen ankündigen, dass der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesentwicklungsministerium Niels Annen heute Nachmittag zu einer zweitägigen Reise in die Ukraine aufbrechen wird. In Kiew wird er unter anderem politische Gespräche mit der Vizepremierministerin für europäische und euroatlantische Integration Olha Stefanishyna, der Vizepremierministerin und Ministerin für die Reintegration der zeitweilig besetzten Gebiete Iryna Wereschtschuk und dem Minister für die Entwicklung von Gemeinden und Territorien Oleksi Tschernyschow führen. Darüber hinaus wird Staatssekretär Annen mit Vertretern der Kommunalverwaltung und der Zivilgesellschaft zusammentreffen. Wichtige Themen der Gespräche zur laufenden und künftigen Entwicklungszusammenarbeit sind unter anderem Energieeffizienz, Dezentralisierung und kommunale Partnerschaften.

Deutschland ist einer der wichtigsten entwicklungspolitischen Partner der Ukraine. So haben wir erst im vergangenen November knapp 100 Millionen Euro für gemeinsame Entwicklungsprojekte in Bereichen wie guter Regierungsführung, Dezentralisierung und Energieeffizienz zugesagt. Der Besuch von Staatssekretär Annen bekräftigt diese wichtige Partnerschaft.

FRAGE JOLKVER: Wie lange dauert der Besuch?

DR. ROCK: Bis Freitag.

FRAGE HOENIG: Herr Hebestreit, die Spritpreise sind heute auf ein Rekordhoch gestiegen, die Gaspreise steigen, die Strompreise steigen. Jetzt haben Sie von weiteren Maßnahmen besprochen. Inwiefern ist der Bundeskanzler dafür, die EEG-Umlage früher als geplant abzuschaffen?

STS HEBESTREIT: Wie Sie zu Recht sagen, habe ich von weiteren Maßnahmen gesprochen. Ich habe auch in der Vergangenheit und auch von dieser Stelle aus immer wieder darauf verwiesen, dass wir die aktuelle Entwicklung im Blick haben. Dabei geht es um ein ganzes Bündel unterschiedlicher Vorschläge, die diskutiert werden, und auch dieses Bündel werden wir gemeinsam diskutieren, bevor wir einzelne Maßnahmen wie das von Ihnen erwähnte Vorziehen der Abschaffung der EEG-Umlage einzeln bewerten. Richtig ist, dass sich unter anderem der Bundeskanzler sehr für eine Abschaffung der EEG-Umlage starkgemacht hat. Ob das jetzt so schnell und so zügig vonstattengehen kann und ob das in das Bündel von Maßnahmen gehört, das im Augenblick diskutiert wird, stelle ich erst einmal dahin.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Bis wann wollen Sie denn über diese Maßnahmen entscheiden? Viele Bürger fragen sich nämlich, wann es denn jetzt Entlastungen gibt. Jetzt haben Sie den Heizkostenzuschuss beschlossen. Der betrifft ja, in Anführungszeichen, nur Wohngeldempfänger. Wann gibt es denn Entlastung für die breite Masse? Wann entscheiden Sie?

STS HEBESTREIT: Herr Hoenig, Sie haben ja gerade darüber gesprochen, dass heute ein neuer Höchstpreis beim Sprit erreicht worden ist. Wir reden, glaube ich, seit insgesamt zwei Wochen intensiver über diese Thematik. Wenn wir dafür eine kluge Lösung gefunden haben werden, dann werden wir die auch mitteilen. Aber ich glaube, mit der Dramatik, die Sie jetzt gerade in dieses Thema hineinlegen, muss man vorsichtig sein. Klar ist, dass die Preisentwicklung, die es im Augenblick auf dem Energiesektor gibt, die ja nicht einzelstaatlich, sondern weltwirtschaftlich getrieben ist und auch damit zu tun hat, dass sich die Weltwirtschaft nach der Coronapandemie im Augenblick erholt und dadurch die Nachfrage besonders gestiegen ist, was dann wiederum die Kosten nach oben treibt, uns alle besorgt und dass wir uns darum auch kümmern müssen. Aber man muss das eben so konzipieren, dass es auch zielgerichtet und nicht mit der Gießkanne Entlastungen geben kann.

FRAGE JESSEN: Wie kommen die konkreten Zahlen zustande? Worauf stützen sie sich? Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte ja ausgerechnet, dass im Schnitt eigentlich 500 Euro an Zuschuss pro Haushalt nötig seien. Wie kommen also die doch deutlich geringeren Beiträge zustande?

STS HEBESTREIT: Ich weiß jetzt nicht genau, worauf Sie Ihre Frage beziehen – auf den Heizkostenzuschuss?

ZUSATZ JESSEN: Ja.

STS HEBESTREIT: Da würde ich dann das zuständige Ministerium um Auskunft bitten.

STEFFEN: Wir haben das von einem Wirtschaftsinstitut gegenrechnen lassen, dem IW in Köln. In der Regel hängt die Größe einer Wohnung mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder zusammen, und im Wohngeldsystem wird dies durch die Standardwohnfläche, die sogenannte Richtwohnfläche, berechnet bzw. berücksichtigt. Dabei werden für eine Person 48 Quadratmeter zugrunde gelegt, für zwei Personen 62 Quadratmeter und für jede weitere Person zwölf Quadratmeter. Das ist also die Grundlage der Berechnung. Man hat sich die Energiepreise des vergangenen Jahres angesehen, deutschlandweit bzw. auf den Bund heruntergerechnet. Dadurch ist man auf die Summe gekommen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Gehen Sie davon aus, dass diese von Ihnen so berechneten Summen völlig das kompensieren, was durch Kostensteigerungen den vor allem finanzschwachen Empfängern, und um die handelt es sich ja, erwachsen ist, oder bleibt da eine Lücke?

STEFFEN: Wir gehen davon aus, dass die Durchschnittsberechnung trägt. Es ist natürlich so: Ein Durchschnittswert kann nie auf den Einzelfall heruntergebrochen werden. Das heißt, je nachdem, wo die Person wohnt, also je nachdem, wie das Gebäude saniert ist, wie geheizt wird oder welche Brennstoffe verwendet werden, kann es natürlich dazu kommen, dass dort andere Kosten entstehen. Aber wir gehen davon aus, dass die Summe, die wir hier pro Person veranschlagen, tragen wird.

VORS. WELTY: Christopher Ziedler von der „Stuttgarter Zeitung“ fragt online zum Heizkostenzuschuss: Werden die Zuschüsse von Kontopfändungen bei Personen, die sich in einem Privatinsolvenzverfahren befinden, ausgenommen?

STEFFEN: Ich kann sagen, dass der Zuschuss nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird. Aber mit diesem konkreten Fall bin ich gerade tatsächlich überfragt.

VORS. WELTY: Vielleicht könnten wir das nachreichen.

STEFFEN: Ich versuche es.

FRAGE POLANSKY: Zur Taxonomie: Da hat die Kommission offenbar vor zwölf Minuten, lese ich gerade, entschieden, dass Gaskraftwerke und Atomkraftwerke tatsächlich als nachhaltig und klimafreundlich eingestuft werden sollen. Die Frage geht an Herrn Hebestreit: Wie bewerten Sie diese Entscheidung?

STS HEBESTREIT: Sie haben ja so schön gesagt, dass die Entscheidung etwa vor zwölf Minuten ergangen ist. Jetzt bin ich zwar ein Schnellleser, aber doch nicht so ein Schnellleser, dass ich das schon gelesen hätte. Wir haben jetzt vier Monate Zeit, das zu prüfen, was die Kommission jetzt tatsächlich vorlegt. Das kommt ja nach einem ersten Verfahren, in dem sich zu diesem delegierten Akt geäußert werden konnte. Das werden wir jetzt sehr genau tun. Unsere Position kennen Sie. Die haben wir hier umfänglich dargelegt, sowohl zur Atomkraft als auch zum Erdgas. Dann werden wir uns innerhalb der Koalition über das beugen, was jetzt tatsächlich von Brüssel vorgelegt worden ist, und uns danach dazu verhalten.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Es gibt ja, wie Sie natürlich auch wissen, Länder wie Österreich, die klagen wollen. Bisher war, glaube ich, die Ansage, Deutschland werde sich der Klage nicht anschließen. Gilt das jetzt, oder erwägt man nach wie vor, im Zweifelsfall auch zu klagen?

STS HEBESTREIT: Im Augenblick gilt es erst einmal, sich den jetzt vor wahrscheinlich 13 Minuten veröffentlichten Akt genau anzuschauen. Dafür hat man jetzt vier Monate Zeit. Das kann, glaube ich, sogar noch um zwei Monate verlängert werden, entweder von der Kommission oder von den Einzelstaaten. Danach wird man eine einheitliche Stellungnahme abgeben, und erst dann schließen sich alle weiteren Fragen an, die Sie jetzt nachvollziehbarerweise schon interessieren. Aber das tut man ja erst im Lichte dessen, was man da zu lesen bekommt.

FRAGE: Herr Hebestreit, sehen Sie es als einen Erfolg für die Bundesregierung an, dass sie mit ihrem Anliegen, die Regeln für die Aufnahme von Erdgas in die Taxonomie zu lockern, Erfolg gehabt hat? Nach allem, was man bis jetzt weiß, hat die Kommission dem Anliegen der deutschen Bundesregierung stattgegeben, die Quoten für „fuel switching“ bzw. die Beimischquoten für Wasserstoff in den Jahren 2026 und 2030 zu streichen. Sehen Sie das als einen Erfolg für die Bundesregierung an?

STS HEBESTREIT: Ich bin jetzt, eine Minute später, nicht klüger als vorher. Ich kenne die aktuelle Vorlage der EU-Kommission nicht und kann sie deshalb auch nicht bewerten. Die Position der Bundesregierung zum Thema Erdgas haben wir hier umfänglich dargelegt.

FRAGE JESSEN: Herr Hebestreit, vielleicht können Sie das aber doch sagen, da das Ergebnis klar ist: Bedauert die Bundesregierung, dass ihre Einwände oder Argumente in Hinsicht auf die Atomenergie keine Berücksichtigung fanden?

STS HEBESTREIT: Dann würde ich ihn ja jetzt doch sachlich bewerten. Ich sage es einmal so: Die Position der Bundesregierung dazu, dass die Atomkraft durch einen delegierten Akt als nachhaltig eingestuft werden soll, hat sich nicht verändert, und sie lehnt eine solche Einstufung ab.

ZUSATZ JESSEN: Die Frage war ja, ob sie die Tatsache bedauert, dass die Kommission das Votum der Bundesregierung nun nicht aufgenommene hat.

STS HEBESTREIT: Die Position der Bundesregierung bleibt die Position der Bundesregierung, nämlich dass wir dagegen sind, dass Atomkraft als nachhaltig eingeschätzt wird. Jetzt kenne ich tatsächlich nicht Ich gehe davon aus, dass Ihre Unterstellung stimmt und dass weiterhin davon ausgegangen wird, dass die EU-Kommission diese Position vertritt. Nur da ich das faktisch nicht vor Augen habe, mag ich mir da kein Urteil zumuten. Dann wäre das ja hypothetisch, und Sie wissen, wie wir mit hypothetischen Fragen umgehen. Deswegen habe ich Sie darauf verwiesen, dass wir weiterhin der Meinung sind, dass Atomkraft nachhaltig ist.

VORS. WELTY: Tobias Schulze von der „taz“ fragt nach der Taxonomie. Der Grünen-Parteitag hat die grünen Minister aufgefordert, rechtliche Schritte zu prüfen. Wie offen ist das Bundesministerium für Klimaschutz und Wirtschaft gegenüber einer Klage?

DR. SÄVERIN: Ich kann auch nur sagen, dass wir diesen Rechtsakt nicht kennen und dass wir deswegen dazu auch nichts sagen können. Die Voraussetzungen dafür, dass eine solche Klage erhoben werden kann und Erfolg haben könnte, sind mir nicht bekannt, sodass ich mich dazu nicht äußern kann.

VORS. WELTY: Wir haben jetzt eine Frage von Susanne Landwehr, „Deutsche Verkehrs-Zeitung“: Transportunternehmen haben LNG-Lkw mit staatlicher Hilfe angeschafft. Nun können sie sie angesichts der stark gestiegenen Gaspreise nicht mehr wirtschaftlich einsetzen. Bitten um Hilfe an die Ministerien blieben bisher wohl unbeantwortet. Wird es eine finanzielle Unterstützung geben?

DR. SÄVERIN: Dazu kann ich momentan nichts sagen. Die für uns maßgebenden LNG-Terminals sind Nein. Also, ich kann momentan nichts dazu sagen, ob eine solche Förderung vorgesehen ist, weil der Sachverhalt relativ frisch ist, wenn ich das richtig beurteile. Wir werden uns das natürlich anschauen.

ALEXANDRIN: Dem würde ich mich anschließen.

FRAGE: Ich möchte noch kurz das Thema LNG-Terminals aufgreifen. Was ist da derzeit der Status quo? Herr Habeck hat vor einer Woche im Bundestag gesagt, dass man sich dieser Frage energisch widmen werde.

DR. SÄVERIN: Flüssiggas ist natürlich eine der Energieversorgungsoptionen für Deutschland, auch eine Alternative zu dem aus Russland importierten Gas. In den liberalisierten Gasmarkt und in das Gasnetz wird auch Flüssiggas eingespeichert, im Wesentlichen Ich habe gerade gesucht und nicht gefunden, welche beiden LNG-Terminals das sind. Die sind meiner Meinung nach in Holland und Belgien. Das ist natürlich weiterhin eine Diversifizierungsoption für den deutschen Gasmarkt.

STS HEBESTREIT: Ich kann vielleicht ergänzen, weil wir das auch schon vorgestern, als Sie nicht hier waren, als Thema hatten. Es gibt Planungen für mehrere LNG-Terminals in Deutschland, unter anderem in Brunsbüttel, aber auch in Stade und, wenn ich es richtig weiß, in Wilhelmshaven. Das sind Planungen, die weiterhin beibehalten werden und auch beschleunigt werden sollen. Es fließen hohe privatwirtschaftliche Investitionen hinein, die dann womöglich staatlich noch sekundiert werden können. Es ist weiterhin Plan dieser Bundesregierung, auch deutschlandeigene LNG-Terminals zu entwickeln.

FRAGE JUNG: Wie besorgt sind Sie angesichts der deutschen Gasspeicher, weil die Füllstände mittlerweile ein kritisches Niveau unterschritten haben? Ist es richtig, dass eigentlich ein Speicherfüllstand von 40 Prozent erforderlich ist, um eine siebentägige Extremkälte zu bewältigen?

DR. SÄVERIN: In welcher Beziehung die Speicherstände zu der äußeren Temperatur stehen, das lässt sich nicht allgemein beantworten. Insgesamt ist es so, dass wir die Speicherstände und die Versorgungslage natürlich sehr genau beobachten. Wie schon oft hier gesagt, besteht für die Versorgung keinerlei Gefahr. Das heißt, die Versorgungssicherheit ist gewährleistet.

Richtig ist, dass die Gasspeicher in Deutschland privatwirtschaftlich betrieben werden. Das ist ein Konzept gewesen, das sich in den letzten Jahren auch immer bewährt hat. Die Gasspeicher werden von den Versorgern und von den Händlern betrieben. Die Haltungskosten werden betriebswirtschaftlich eingeplant. Dieses Konzept wird, wie wir auch schon öfter gesagt haben, noch einmal dahin gehend geprüft, ob es nötig ist, strategische Gasreserven anzulegen. Aber darüber kann ich noch nichts berichten.

Wie gesagt: Wir beobachten das sehr genau. Die vergleichsweise niedrigen Füllstände muss man auch im Vergleich zu den Gesamtspeicherkapazitäten sehen, die in Deutschland sehr hoch sind, vor allem aus geologischen Gründen, und auch zu dem anliegenden Wetter.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich verstehe Sie jetzt so, dass man sich keine Sorgen machen muss. Aber gleichzeitig legt ein Gutachten Ihres Hauses nahe, dass der aktuelle Füllstand ein kritisches Niveau unterschritten hat. Wenn ein kritisches Niveau unterschritten wurde, muss man sich doch eigentlich Sorgen machen, wenn es jetzt ganz kalt wird.

DR. SÄVERIN: Es ist genau so: Wir schauen uns die Sache an. Wir beobachten das. Wir setzen den Füllstand auch immer zur Nachfrage in Beziehung. Im Ergebnis dieser Beurteilung stellen wir fest, dass die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist. Nein, Entschuldigung, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Das war natürlich ein Versprecher.

FRAGE JESSEN: Das haben Sie ja selbst korrigiert. Trifft es denn sachlich zu, dass ein Gutachten Ihres Hauses zu dem Ergebnis kommt, dass eine 40-prozentige Speicherreserve nötig sei, um eine siebentägige Kältephase zu überstehen? Ist das sachlich richtig?

DR. SÄVERIN: Das kann ich persönlich nicht beurteilen. Ich kenne das Gutachten im Einzelnen nicht. Wenn es unter gewissen Voraussetzungen zu dem Schluss kommt, dass bei einer gewissen Außentemperatur und der sonstigen Wetterlage ein kritischer Füllstand bei 40 Prozent liegt, dann wird das stimmen. Das mag ich jetzt hier von meiner Kompetenz her nicht bestreiten. Die Schlussfolgerungen daraus sind aber nicht unmittelbar, dass nun die Versorgungssicherheit jetzt werde ich es richtig sagen gefährdet ist.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Es ist also keine Gefährdung der Versorgungssicherheit, wenn die vorhandene Reserve nicht ausreichen würde, eine siebentägige Kältephase abzudecken? Das ist keine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit?

DR. SÄVERIN: Ich kann sagen, dass die derzeitigen Füllstände in den Speichern nicht besorgniserregend sind. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Wie diese Aussage zu dem Gutachten und den dort unter bestimmten Voraussetzungen getroffenen Aussagen steht, kann ich jetzt hier spontan nicht bewerten.

VORS. WELTY: Andreas Rinke von Reuters hat eine Frage an das Innenministerium. Es gab einen Hackerangriff auf Ölfirmen in Deutschland. Wie gravierend ist dieser Angriff, und gibt es Details über Angreifer und Folgen?

DR. WENDT: Das ist korrekt. Das hat BSI-Präsident Schönbohm schon gestern bei der IT-Sicherheitstagung benannt. Betroffen ist die Firma Mabanaft Deutschland GmbH & Co. KG, die über das Wochenende einem Angriff mit Ransomware ausgesetzt war. Das Unternehmen ist vom BSI als kritische Infrastruktur registriert. Mabanaft betreibt Systeme zur Kraftstoffdisposition und verantwortet dadurch die Kraftstoffverteilung und die Belieferung unter anderem der sogenannten OIL!-Tankstellen. Das BSI hat als Sofortmaßnahme Unterstützung angeboten und auch geliefert und erste Hilfepakete zur Eindämmung des Vorfalls zur Verfügung gestellt. Weitere Entwicklungen bleiben jetzt erst einmal abzuwarten.

VORS. WELTY: Dann zurück zum Thema Gas. Thomas Wiegold, „Augen geradeaus!“, fragt: Bei welchem Füllstand der Speicher werden Verfügungen nach der Gassicherungsverordnung erwogen?

DR. SÄVERIN: Das kann ich momentan nicht sagen. Das muss ich nachliefern. Das ist rechtlich festgelegt, aber ich habe das nicht im Kopf.

FRAGE KOHNERT: Ich habe eine Frage an das Bundespresseamt. Der französischen Presse ist zu entnehmen, dass es ein Treffen zwischen Macron und Kanzler Scholz geben soll, wahrscheinlich am Freitag. Können Sie das bestätigen? Wir hörten auch, dass es vielleicht sogar schon früher ein Treffen gibt.

STS HEBESTREIT: Ich kann ein solches Treffen nicht bestätigen.

ZUSATZFRAGE KOHNERT: Auch nicht Gespräche, digital, dass es da vorab Gespräche geben soll? Wir hörten aus der Richtung von Macron, die Lage sei so ernst wie noch nie, man müsste sich jetzt noch einmal kurzschließen.

STS HEBESTREIT: Wir haben ja hier die Übung, dass wir über die Termine des Kanzlers und auch über Gespräche, die er führt, dann informieren, wenn sie anstehen bzw. wenn sie gelaufen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt laufen intensive Abstimmungen auch mit der französischen Seite zu verschiedenen Themen, aber natürlich auch zu dem einen Thema, auf das Sie jetzt wahrscheinlich anspielen. Aber dass es heute, am Donnerstag oder Freitag zu einem Treffen oder zu einer Videokonferenz kommen würde, das ist mir jetzt nicht bekannt.

VORS. WELTY: Der freie Journalist Thomas Nehls hat eine Frage an das Auswärtige Amt oder an das Bundespresseamt. Es geht um den Amnesty-International-Bericht. Was ist konkret falsch an dem Befund? Geht die Bundesregierung von einer rechtlichen Gleichstellung und Behandlung der Israelis und der Palästinenser in der besetzten Westbank aus?

BURGER: Vielen Dank. Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen sollte jedes Land ernst nehmen. Deutschland tut das selbstverständlich auch. Diesen Bericht werden wir sorgfältig prüfen.

Für die Bundesregierung haben Menschenrechte auch im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt große Priorität. Wir setzen uns beispielsweise intensiv und auf allen Ebenen gegen eine Ausweitung des Siedlungsbaus oder sogenannte „demolitions“ ein. Wir stehen dazu auch mit unseren israelischen Partnern in engem Austausch. Auch Einzelfälle greifen wir immer wieder kritisch auf.

Bei dem derzeitigen besorgniserregenden Anstieg von Antisemitismus in Europa trägt jedoch auch jeder, der sich für Menschenrechte einsetzt, die Verantwortung, diesem nicht unfreiwillig Vorschub zu leisten. Begriffe wie „Apartheid“, ebenso wie eine einseitige Fokussierung der Kritik auf Israel lehnen wir ab. Für eine Lösung des Nahostkonflikts ist das nicht hilfreich.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, Israel hat nach Ansicht von Amnesty International ein System der Unterdrückung und der Herrschaft über die Palästinenser geschaffen. Deswegen meine Frage: Sehen Sie so ein System in den besetzten Gebieten?

BURGER: Der Vorwurf, das Verbrechen der Apartheid begangen zu haben, ist eine sehr gravierende und weitreichende Anschuldigung. Im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ist nachzulesen, was das alles beinhaltet. Wir machen uns diesen Vorwurf ausdrücklich nicht zu eigen. Auch halten wir die Verwendung dieses Begriffs für kontraproduktiv.

Wir beobachten die Situation der Menschenrechte gerade in den C-Gebieten und in Ostjerusalem sehr aufmerksam. Kritische Vorfälle thematisieren wir nicht nur direkt mit unseren israelischen Partnern, sondern wir nehmen dazu auch öffentlich Stellung.

FRAGE JUNG: Herr Burger, bei dem Apartheidsvorwurf geht es ja darum, dass ein Regime verschiedener Rechtsordnungen für Israelis und Palästinenser beschrieben wird. Kennt die Bundesregierung ein anderes Regime, oder sehen auch Sie das so, dass es zwei verschiedene Rechtsverordnungen für Palästinenser und Israelis gibt, zum Beispiel in der besetzten Westbank, wo Palästinenser vor einem Militärgericht landen und Israelis nicht?

BURGER: Wie gesagt: Wir machen uns den Vorwurf eines solchen Völkerrechtsverbrechens, wie es der Begriff „Apartheid“ beinhaltet, ausdrücklich nicht zu eigen.

Wir haben hier immer wieder über verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Lage in den besetzten Gebieten gesprochen. Unsere Erwartung an Israel ist, dass es seine völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aus dem vierten Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen, in den besetzten Gebieten beachtet. Auch haben wir hier immer wieder darüber gesprochen, dass wir gewisse Praktiken wie beispielsweise Abrisse und Räumungen teilweise als völkerrechtswidrig ansehen. Wir haben auch immer wieder darauf hingewiesen, dass wir den israelischen Siedlungsbau für nicht vereinbar mit dem Völkerrecht halten.

Wir setzen uns für eine verhandelte Zweistaatenlösung ein und lehnen alle einseitigen Schritte ab, die einer solchen Lösung im Wege stehen. Trotzdem halten wir aus den erwähnten Gründen die Verwendung der Begriffe, wie in dem Bericht von Amnesty International verwendet, für falsch und für kontraproduktiv.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe verstanden, dass Sie den Begriff „Apartheid“ ablehnen. Aber erkennt die Bundesregierung an, dass es zwei verschiedene Rechtsordnungen für Israelis und Palästinenser, zum Beispiel in der Westbank, gibt?

BURGER: Ich habe Ihnen ja gerade zu bestimmten rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang eine Wertung gegeben. Wie gesagt: Wir sind noch dabei, diesen Bericht aufmerksam zu prüfen. Aber wir machen uns die Verwendung dieses Begriffs ausdrücklich nicht zu eigen. Wir machen uns im Übrigen auch Wertungen dieses Berichts nicht ausdrücklich zu eigen.

FRAGE JESSEN: Da Sie vorhin sagten, wer gegenüber Israel den Begriff „Apartheid“ verwende, befeuere Antisemitismus, ist die logische Konsequenz, dass Sie Amnesty International die Unterstützung oder Befeuerung des Antisemitismus vorwerfen.

BURGER: Herr Jessen, da haben Sie mich gerade wirklich völlig falsch zitiert. Ich darf noch einmal vorlesen, was ich gerade gesagt habe: Bei dem derzeitigen besorgniserregenden Anstieg von Antisemitismus in Europa trägt jedoch auch jeder, der sich für Menschenrechte einsetzt, die Verantwortung, diesem nicht unfreiwillig Vorschub zu leisten. Begriffe wie „Apartheid“, ebenso wie eine einseitige Fokussierung der Kritik auf Israel lehnen wir ab. Für eine Lösung des Nahostkonflikts ist das nicht hilfreich. Ich bitte, meine Äußerung auch so wiederzugeben und aufzunehmen, wie ich sie gemacht habe.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn die Verwendung des Begriffs „Apartheid“ gegenüber Israel, wenn auch unfreiwillig, dem Antisemitismus Vorschub leistet das waren Ihre Worte , dann trifft das auf Amnesty International zu. Daher wiederhole ich meine Frage: In der Konsequenz Ihrer Ausführungen würde Amnesty International nach Auffassung der Bundesregierung Antisemitismus, wenn auch nolens volens, befördern.

BURGER: Wenn das Ihre Zusammenfassung ist. Ich habe das gesagt, was ich gesagt habe.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die ja von den Gesundheitsämtern durchgesetzt und kontrolliert werden soll. Die Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben schon gesagt, dass sie sich dazu nicht angemessen in der Lage sehen. Ist noch irgendein Mechanismus vorgesehen, wenn sich die Gesundheitsämter aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sehen, das zu kontrollieren und umsetzen, oder sie es auch politisch nicht wollen, oder passiert dann einfach nichts?

DEFFNER: Vielen Dank für die Frage. Vielleicht ganz grundsätzlich erst einmal etwas zu der einrichtungsbezogenen Impfflicht, mit der wir die besonders vulnerablen Gruppen schützen wollen. Diesen wichtigen Ansatz haben auch die Bundesländer zuletzt in der Gesundheitsministerkonferenz am 21. Januar ausdrücklich gutgeheißen. Sie haben sich dort auch darauf verständigt, ein möglichst einheitliches Vorgehen zu verabreden.

Das Bundesgesetz tritt Mitte März in Kraft. Die Umsetzung liegt auf Landesebene. Wie die Bundesländer das umsetzen, liegt tatsächlich in der Verantwortung der Länder. Sie können sich dabei untereinander absprechen, was offenbar gewünscht und sicherlich auch zielführend ist. Das Gesetz ist hinreichend genau und gut in den Vorgaben. Es lässt aber auch genügend Flexibilität zu. Das heißt, die Länder können theoretisch auch andere Behörden, andere Ämter als die Gesundheitsämter dafür nutzen. Das muss nicht zwingend durch die Gesundheitsämter umgesetzt werden.

ZUSATZFRAGE: Teilen Sie die Sorge, dass es eben nicht zu einer angemessenen Kontrolle kommen könnte? Das ist die Sorge, die zum Beispiel der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes geäußert hat.

DEFFNER: Wir als BMG gehen davon aus auch weil die Bundesländer sehr deutlich gemacht haben, dass sie zu diesem Gesetz stehen und es natürlich auch umsetzen werden , dass es möglich ist, umgesetzt zu werden.

Vielleicht zur Einordnung: Ich habe zur Kenntnis genommen, was die öffentlichen Gesundheitsdienste beispielsweise heute Morgen in einem Interview gesagt haben. Rund 500 Fälle pro Gesundheitsamt das ist eine ganz grobe Rechengröße kommen möglicherweise auf die Gesundheitsämter, auf die Länder zu. Wenn man das einmal grob gegenüberstellt, dann stellt man fest, dass das ungefähr das ist, was die Gesundheitsämter Stand heute bei der Vielzahl an Neuinfektionen jeden Tag an Neuinfektionen zu registrieren, umzusetzen und zu verfolgen haben. Ich gehe davon aus, dass die Situation im März etwas entspannter ist.

FRAGE: Der Minister hat ja eine Zusammenarbeit mit dem Bund angekündigt. Gibt es dazu eine Arbeitsgruppe, die gerade daran arbeitet und unterstützt? Wenn ja, wo hakt es denn dann an der Zusammenarbeit und Unterstützung?

DEFFNER: Es hakt überhaupt nicht. Das ist die Antwort darauf. Die Fachebene zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Ländern arbeitet schon seit Tagen oder Wochen sehr intensiv und gut zusammen. Dabei werden auch sehr konkret nennen wir es vielleicht Leitlinien erarbeitet, wie man, wenn das Wunsch der Länder ist, gemeinsam zu einer einheitlichen Lösung kommen kann. Da ist das BMG unterstützend auf Fachebene, wie gesagt, tätig.

STS HEBESTREIT: Vielleicht darf ich Herrn Deffner da noch ergänzen. Das ist geltende Rechtslage. Dieses Gesetz gilt bereits. Es tritt zum 16. März in seiner Wirkung in Kraft. Das Gesetz ist vom Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit und vom Bundesrat mit breiter Mehrheit verabschiedet worden. Jetzt geht es um die Durchführung.

Herr Deffner hat ja darauf hingewiesen, dass es einmal pro Gesundheitsamt etwa 500 Fälle sind. Das ist das, was sonst täglich dort bearbeitet wird. Insofern ist das etwas, was man natürlich nicht ignorieren darf, sondern das ist durchaus eine zusätzliche Belastung, was aber aus unserer Sicht schaffbar ist. Dort, wo es aus anderen Gründen nicht geschafft werden kann, suchen die Länder im Augenblick nach Abhilfe.

Die Grunddiskussion, die da ein bisschen mitschwingt nach dem Motto „Dann kommt eine einrichtungsbezogene Impfflicht, die aber gar nicht gilt und nicht kontrolliert wird“, ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch sehr schädlich. Dazu wird es nicht kommen können.

VORS. WELTY: Zum Komplex Corona habe ich zahlreiche Onlinefragen vorliegen. Ich versuche das einmal ein bisschen zu raffen.

Julia Frisch von Springer Medizin, der „Ärzte Zeitung“ fragt: Als Alternative zum Impfregister schlägt der AOK-Bundesverband vor, jede Impfung mit den Versichertendaten zu verknüpfen. Wird ein solches Verfahren im BMG schon ernsthaft geprüft?

DEFFNER: Geprüft wird im Zusammenhang einer möglichen Einführung einer allgemeinen Impfflicht natürlich alles. Vieles ist denkbar. Vieles würde im Detail wahrscheinlich an Vorgaben scheitern. Nur ein Beispiel: Nicht alle Versicherten in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das ist beispielsweise ein Punkt, der mir da ad hoc einfällt. Aber wie gesagt: Da ist sehr viel in Bewegung. Alles wird sehr detailliert geprüft werden.

VORS. WELTY: Stephanie Schersch von der „Pharmazeutischen Zeitung“ fragt nach der Einbindung der Apotheken in die PCR-Testkapazitäten. Kann sich der Bund eine stärkere Einbindung der Apotheken vorstellen? Wie bewerten Sie die gezielte Förderung in Niedersachsen, wo Testgeräte mit bis zu 3 Millionen Euro gefördert werden?

DEFFNER: Ich kann das nicht genau einschätzen. Ich vermute, dass damit auch die PoC-PCR-Tests gemeint sind. Das ist ein Bestandteil der Diskussion rund um die Testverordnung, die im Moment noch in Abstimmung zwischen Bund und Ländern ist. Da geht es auf die Zielgerade. Bund und Länder sind noch gemeinsam dabei, das zu finalisieren. Dabei werden sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang erörtert.

VORS. WELTY: Peter Wütherich von AFP fragt: Die Gesundheitsministerkonferenz hat Minister Lauterbach aufgefordert, anstelle des RKI künftig wieder selbst über die Dauer des Genesenenstatus zu entscheiden. Wird der Minister dieser Bitte nachkommen, oder will er die Entscheidung in dieser Frage weiter dem RKI überlassen?

DEFFNER: Dazu vielleicht zunächst einmal: Die Gesundheitsministerkonferenz hat auch über einen Antrag abgestimmt, der wieder eine Verlängerung des Genesenenstatus hätte hervorrufen wollen. Dieser Antrag wurde deutlich abgelehnt.

Worüber wir jetzt im Ergebnis reden, ist, ob man einen juristischen Verweis anders regelt. In der Vergangenheit war die Dauer des Genesenenstatus in zwei Verordnungen geregelt. Aus guten Gründen wurde zwischen Bund und Ländern gemeinsam vereinbart, dass dies durch den Verweis auf das RKI zukünftig geschehen soll, um zeitnah und gut an die wissenschaftliche Erkenntnis angepasst reagieren zu können. Daher gibt es im Grunde genommen gar keinen Anlass, davon wieder Abstand zu nehmen. Bund und Länder haben das gemeinsam beschlossen.

VORS. WELTY: Angelika Slavik von der „Süddeutschen“ hat noch eine technische Frage, nämlich ob der Gesundheitsminister den RKI-Chef jederzeit abberufen kann.

DEFFNER: Da bin ich jetzt beamtenrechtlich etwas überfragt. Eventuell kann das BMI an dieser Stelle Hilfeleistung geben. Ich möchte die Kollegin aber nicht damit überfahren.

DR. WENDT: Nein, das kann ich an dieser Stelle nicht. Das tut mir leid.

STS HEBESTREIT: Vielleicht kann ich der Kollegin sagen, dass dadurch, dass wir uns noch nicht einmal mit dieser Frage befasst haben, die Zielrichtung Ihrer Frage vielleicht auch beantwortet ist.

FRAGE: Herr Hebestreit, Justizminister Buschmann hat jetzt eine Rücknahme vieler Beschränkungen für März in Aussicht gestellt. Inwieweit ist das auch die Meinung des Bundeskanzlers?

STS HEBESTREIT: Ich habe das Interview des Justizministers sehr genau gelesen. Die Voraussetzungen für eine Lockerung von Coronamaßnahmen sind sinkende Fälle. Das ist die Position dieser Bundesregierung. Die haben wir vorgestern hier auch besprochen.

Im Augenblick sind wir noch in einer Phase, in der es weitestgehend noch sehr starke Steigerungen gibt. Es gibt erste vorsichtige positive Anzeichen im Norden, dass sich das vielleicht etwas verlangsamen könnte, dass wir dort vielleicht schon den Peak erreicht haben. Ansonsten ist die Erwartung, dass wir uns diesem Ziel in den nächsten 14 Tagen nähern. „Peak erreicht“ heißt, dass die Zahlen dann noch immer deutlich höher sein werden als heute. Wenn sich das bewahrheitet und sich die jetzigen Entwicklungen verstärken, was die Krankenhausbelegung, die Intensivbettenbelegung angeht, könnten wir in eine Phase kommen, in der man auch wieder über Lockerungen reden kann; das ist klar. Das ist auch schon in dem Beschluss der Zusammenkunft der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler beim letzten Mal unter der Überschrift der Öffnungsperspektive festgehalten worden. Insofern hat Herr Buschmann da völlig recht.

VORS. WELTY: In diesem Zusammenhang noch eine Frage von Kai Clement aus dem ARD-Hauptstadtstudio. Er hebt auf Schleswig-Holstein ab, wo gelockert wird und in allen Geschäften nur noch Masken verlangt werden. Er fragt: Kann die Bundesregierung mit einem Lockerungsfahrplan bis zur nächsten MPK warten, oder wird es zuvor seinen solchen Plan geben?

STS HEBESTREIT: Die nächste MPK ist heute in zwei Wochen oder nicht MPK genau genommen, sondern die Zusammenkunft der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, weil die MPK eigentlich eine andere Einheit ist.

Alle Voraussagen sind so, dass wir im Augenblick weiter stark steigende Zahlen haben. Auch die Krankenhausbelegungen nehmen in vielen Gebieten zu. Insofern sehe ich nicht, dass es im Moment drängt, eine Vorziehung zu machen bzw. schon einen Fahrplan zur Lockerung aufzustellen. Das ist das Ist heute, am 2. Februar.

Wie Sie wissen, erteilt das Expertengremium vor den Zusammenkünften immer einen Ratschlag. Es gibt enge Absprachen zwischen den Ländern. Dann machen wir gemeinsam einen Vorschlag, der dann rechtzeitig zum 16. Februar vorliegen wird.

FRAGE BÄSECKE: Ich habe eine Frage an Herrn Hebestreit und Herrn Deffner, die auch den Themenkomplex Gesundheit betrifft. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Anträge zum Kauf von todbringenden Medikamenten bisher nicht erlaubt. Mehrere Hundert Anträge dazu sind abgewiesen worden. Dies entsprach auch der Linie des ehemaligen Gesundheitsministers Spahn. Mich würde interessieren: Wie verhält sich die jetzige Bundesregierung zu diesem Thema, und wie steht der aktuelle Gesundheitsminister Lauterbach dazu?

DEFFNER: Wenn ich anfangen darf. Das ist im Grunde genommen im Koalitionsvertrag klar geregelt. Man wird das zeitnah angehen. Das soll über fraktionsübergreifende Anträge aus der Mitte des Parlaments erörtert werden. Die Gesamtthematik Sterbehilfe wird angegangen. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage zu diskutieren, wie verfahrenstechnisch damit umgegangen wird, insbesondere bezüglich der Einbeziehung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Alle diese Fragen werden dann in diesem Verfahren zu erörtern sein.

ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Spielt das Urteil, das heute in Münster erwartet wird, dabei eine Rolle, oder schaut man sich das alles generell einmal an?

DEFFNER: Urteile schauen wir uns generell sehr genau an. Auch ich habe davon gehört, dass das heute entschieden werden soll. Das bleibt abzuwarten und wird selbstverständlich dann auch eine Rolle spielen, wenn die Anträge im Parlament erarbeitet und beraten werden.

FRAGE JOLKVER: Zum Thema Ukraine: Herr Hebestreit, der russische Präsident hat gestern ziemlich deutlich seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die Ukraine NATO-Mitglied wird. Vielleicht könnten Sie die Position der Bundesregierung zur NATO respektive zur Ukraine wiederholen und in diesem Zusammenhang auch eine Stellungnahme zu Folgendem abgeben: Was halten Sie von dem Vorschlag der Ukraine, das französische Modell anzubieten, nämlich die politische Mitgliedschaft in der NATO und keine Mitgliedschaft in der Militärstruktur?

STS HEBESTREIT: Grundsätzlich ist es so, dass jeder Staat die Möglichkeit hat, sich bei einem Verteidigungsbündnis „zu bewerben“, um die Mitgliedschaft, um die Aufnahme zu bitten. Das steht jedem offen. Dann steht es dem jeweiligen Verteidigungsbündnis offen, sich dazu zu verhalten.

Der Bundeskanzler hat auf eine ähnliche Frage vor ziemlich genau einer Woche, vor zehn Tagen geantwortet, dass im Augenblick eine Aufnahme der Ukraine nicht auf der Tagesordnung stehe.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Wäre denn das französische Beispiel, über 50 Jahre Mitgliedschaft in der NATO ohne Militärstruktur, als diplomatische Initiative, als Kompromissvorschlag denkbar?

STS HEBESTREIT: Das würde ja voraussetzen, dass es eine Aufnahme gibt, wenn auch nur in Teilen. Ich habe ja gerade zitiert, dass eine Aufnahme der Ukraine in die NATO im Augenblick nicht auf der Tagesordnung steht.

VORS. WELTY: Zu diesem Komplex gibt es zwei Terminnachfragen.

Anke Schröder von NHK japanisches Fernsehen fragt: Können Sie die gemeinsame Reise der Außenministerin mit ihrem französischen Kollegen in die Ukraine am 7. und 8. Februar bestätigen?

BURGER: Ja, diese Reise kann ich bestätigen, dazu hat sich der französische Außenminister ja am vergangenen Wochenende schon per Twitter geäußert, und die Außenministerin hat das dementsprechend auch schon auf Twitter bestätigt. Weitere Details zu dieser Reise werden wir Ihnen wie üblich vorher mitteilen, wenn die entsprechenden Programmpunkte feststehen.

Ich würde zu der vorangegangenen Frage von Herrn Jolkver gerne noch ganz kurz ergänzen weil sich die Außenministerin dazu bei ihrem Besuch in Kiew auch geäußert hat , dass natürlich ein wichtiger Teil der europäischen Friedensordnung der letzten Jahrzehnte das Prinzip der freien Bündniswahl ist. Wenn es also ein Einvernehmen gibt, dass ein souveräner Staat sich einem Verteidigungsbündnis anschließen möchte, dann hat ein anderer Staat dagegen kein Vetorecht. Das ist natürlich ein Prinzip, an dem wir festhalten. Das war ja auch bei den Gesprächen, die die Außenministerin in Moskau geführt hat, intensives Gesprächsthema mit dem russischen Außenminister, und auch auf die Äußerungen in der dortigen Pressekonferenz möchte ich Sie gerne hinweisen. Auch der Themenkomplex, auf den sich die russische Seite zuletzt wieder beruft, nämlich die Frage nach dem Prinzip der ungeteilten Sicherheit und die Frage nach dem Prinzip, dass man seine Sicherheit nicht auf Kosten Dritter stärkt, war dort intensiv Teil der Gespräche.

Die Außenministerin hat auch in ihrer Rede im Deutschen Bundestag noch einmal sehr klargestellt: Wir sind bereit zu einem ernsthaften Dialog über Vereinbarungen, die die Sicherheit in Europa und auch die Sicherheit Russlands stärken auf der Basis des Völkerrechts und auf der Basis der Regeln, die wir uns gemeinsam in Europa in den letzten Jahrzehnten gegeben haben.

VORS. WELTY: Geir Moulson, AP-Korrespondent, möchte wissen: Gibt es schon einen Termin für das nächste Treffen auf Beraterebene im Normandie-Format nächste Woche?

STS HEBESTREIT: Diesen Termin würde ich in dem Moment mitteilen, in dem ich ihn fix habe. Er wird in der nächsten Woche aber stattfinden.

VORS. WELTY: Gibt es derzeit Pläne des Bundeskanzlers, mit dem russischen bzw. mit dem ukrainischen Präsidenten zu sprechen?

STS HEBESTREIT: Über Reisen des Bundeskanzlers informiere ich immer rechtzeitig, wenn sie anstehen.

FRAGE JESSEN: An das Verteidigungsministerium: Der Einsatzgruppenversorger Berlin kann nicht, wie eigentlich vorgesehen, am NATO-Manöver „Cold Response“ teilnehmen, weil 14 Besatzungsmitglieder, glaube ich, an Corona erkrankt sind. Welche Rolle spielt das für die Durchführung des Manövers? In welcher Weise steht dieses Manöver im Zusammenhang mit den Spannungen im Russland-Ukraine-Konflikt?

COLLATZ: Das Auslaufen des Versorgers verzögert sich meiner Ansicht nach. Das wird sich aber natürlich nach dem Verlauf der Pandemie auf dem Schiff richten. Die Einzelheiten dazu werden sicherlich, sobald es möglich ist, von der Marine mitgeteilt werden. Das Manöver „Cold Response“ ist ja ein wichtiges NATO-Manöver, das der Kohäsion und der Interoperabilität nicht nur auf der See dient, sondern auch zwischen den verschiedenen Teilstreitkräften, und ein geübtes Verfahren ist, um die Zusammenarbeit im Bündnis auf militärischer, fachlicher Ebene zu schulen. Daran ändert sich natürlich nichts. Das ist ein Manöver, das regulär und regelmäßig stattfindet.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn von, ich glaube, 210 Besatzungsmitgliedern 14 an Corona erkrankt sind, dann kann das nicht in irgendeiner Weise kompensiert werden, sodass das Schiff dann eben doch wie eigentlich geplant auslaufen kann?

COLLATZ: So ein Schiff verfügt über eine ausgebildete Besatzung, die funktional aufgeteilt ist. Wenn dort Spezialisten ausfallen, dann ist das nur schwer zu kompensieren. Das ist jetzt aber eine Aussage, die allgemeingültig ist. Zu den einzelnen Bedingungen auf dem Schiff müssten Sie tatsächlich bei der Marine nachfragen. Ich kann das auch probieren und versuchen, das nachzuliefern, aber da kann ich Ihnen jetzt aus dem Ärmel heraus keine konkreten Angaben machen.

VORS. WELTY: Kai Clement fragt nach der Äußerung des verteidigungspolitischen Sprechers der FDP, der vorgeschlagen hat, die Ausbildung ukrainischer Offiziere in Deutschland zu intensivieren. Ist das praktikabel, und wenn ja, wie viele könnte man ausbilden? Hätte das nicht vor allem symbolischen Wert?

COLLATZ: Äußerungen aus den Fraktionen heraus kann ich hier natürlich nicht kommentieren. Ich kann nur erneut darauf hinweisen, dass die Zusammenarbeit und Kooperation mit der Ukraine auf militärfachlicher Ebene schon seit Langem intensiv besteht. Seit 2014 sind wir hier in bilateralen Kooperationsprogrammen. Wir haben erprobte Ausbildungsprogramme, die natürlich auch die Ausbildung und die gegenseitige Schulung unseres Führungspersonals betrifft. Hier ist zu nennen, dass wir auch eine militärische Ausbildungshilfe und Beratung eingerichtet haben. Wir haben insgesamt bisher 551 Angehörige der ukrainischen Streitkräfte in Deutschland erfolgreich ausgebildet. Derzeit sind auch fünf Angehörige der ukrainischen Streitkräfte hier in Deutschland zwei davon sehr hohe Offiziere, die unsere Generalstabsausbildung mitmachen, und drei weitere in einer höheren sanitätsfachlichen Ausbildung.

Wir sind beständig also daran, und im Vorgriff auf die Initiativen der Koalition und des Parlaments haben wir natürlich jeden Tag einen engen Austausch, um die Ukraine bestmöglich in der Zusammenarbeit zu unterstützen.

FRAGE JOLKVER: Noch einmal eine Frage zu den ursprünglich deutschen Haubitzen, die von Estland in die Ukraine geliefert werden sollen: Die Prüfung ist ja noch nicht abgeschlossen. Wie ist der Stand der Prüfung, und was genau wird dabei geprüft?

Herr Hebestreit, eine ganz kurze technische Frage: Wie oft hat der Kanzler mit dem russischen Präsidenten telefoniert?

COLLATZ: Ich steige gern mit den Haubitzen ein: Da gibt es keinen neuen Sachstand.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Mich interessiert: Was wird geprüft?

COLLATZ: Es wird geprüft, inwiefern die Lieferungen den geteilten Maßstäben der Bundesregierung entsprechen.

STS HEBESTREIT: Also die Rüstungsexportrichtlinie.

Zu den Telefonaten des Bundeskanzlers verweise ich immer auf das, was wir in der Regel nach solchen Telefonaten offiziell mitteilen. Darüber hinaus gibt es natürlich intensivste Kontakte auf den verschiedensten Ebenen. Wenn wir das Gefühl haben, Sie darüber informieren zu müssen, dann tun wir das, und wenn wir das Gefühl haben, dass wir das nicht tun müssen, dann lassen wir es.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Es geht nur um die Zahl. Gab es mehr als ein Telefonat?

STS HEBESTREIT: Ich bleibe bei dem, was ich gerade gesagt habe.

VORS. WELTY: Peter Wütherich, AFP, fragt nach der Bundeswehr in Mali: Die jüngsten Entscheidungen der Militärjunta in Mali stellen den internationalen Militäreinsatz dort infrage. Trifft die Bundeswehr bereits Vorkehrungen für einen schnelleren und sicheren Abzug ihrer Truppe aus Mali, falls der Einsatz dort früher als erwartet beendet werden muss?

BURGER: Ich würde vielleicht anfangen und Sie auf eine Äußerung der Außenministerin von heute gegenüber einer großen deutschen Zeitung hinweisen. Da hat sie gesagt:

„Angesichts der jüngsten Schritte der malischen Regierung müssen wir uns ehrlich fragen, ob die Voraussetzungen für den Erfolg unseres gemeinsamen Engagements weiter gegeben sind. Unser Einsatz ist kein Selbstzweck.

Unser umfassendes partnerschaftliches Engagement mit Mali als Teil der internationalen Gemeinschaft ist von langfristigen Zielen geleitet: Sicherheit für die Menschen und Stabilität sowie Entwicklung für die Land. Diese kann es nur durch Reformen und die Rückkehr zu Demokratie geben, wie es das Land auch mit ECOWAS vereinbart hat.

Mit unseren internationalen Partnern und der Europäischen Union, insbesondere Frankreich, stehen wir in enger Abstimmung dazu, wie wir unser Engagement vor Ort weiter gestalten. Wir werden unsere Fragen in den nächsten Tagen auch hochrangig mit der malischen Regierung aufnehmen.“

Sie haben gesehen, dass wir uns zu den jüngsten Entwicklungen in Mali wie der ungerechtfertigten Ausweisung des französischen Botschafters bereits geäußert haben. Nach unserer Meinung geht Mali mit diesem Schritt in die falsche Richtung. Das haben wir gestern auch der malischen Botschafterin in Berlin mitgeteilt.

Wir rufen die malische Übergangsregierung auf, mehr auf Dialog insbesondere mit Frankreich zu setzen. In diesem Sinne befinden wir uns auch in enger Abstimmung innerhalb der Europäischen Union und beraten in diesem Kreis mit unseren Partnern über die nächsten Schritte. Ich kann Ihnen dazu für den Bereich des Auswärtigen Amtes mitteilen, dass die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Katja Keul morgen zu einer Reise nach Mali aufbrechen wird. Sie wird dort mit deutschen Soldatinnen und Soldaten, mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung von Mali und mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenkommen.

VORS. WELTY: Dann kann ich noch die Frage von Andreas Rinke nachschieben, bis wann die Prüfung abgeschlossen sein soll.

BURGER: Ich habe Ihnen dazu gesagt, dass wir uns dazu in den nächsten Tagen hochrangig mit der malischen Regierung ins Benehmen setzen. Wie gesagt, Staatsministerin Keul reist dazu morgen nach Mali. Es gibt in den nächsten Tagen auch intensive Gespräche mit den Partnerinnen und Partnern in der Europäischen Union, und auch mit Frankreich gibt es bereits in den nächsten Tagen erste weitere Beratungen.

Sie wissen, dass natürlich der Deutsche Bundestag in letzter Instanz darüber zu entscheiden hat, wie es mit Einsätzen der Bundeswehr weitergeht. Das entsprechende Mandat läuft ja noch bis Mai. Deswegen werden wir dazu natürlich auch mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages intensiv im Gespräch bleiben.

COLLATZ: Ich würde gerne ergänzen, dass das Lagebild und die Lagebewertung des Auswärtigen Amtes und des Verteidigungsministeriums identisch sind. Wir gehen da von denselben Faktoren und auch Bewertungen und Maßstäben aus.

Hinsichtlich unserer Einsätze würden wir uns Antwort freuen, wenn wir in Mali weiterhin unsere Ziele erreichen könnten, aber unter den gegenwärtigen Bedingungen wird es zunehmend schwierig. Wir haben zwar darüber haben wir hier auch schon gesprochen einige Erleichterungen seitens der malischen Regierung erlebt, insbesondere was Flugbewegungen angeht, aber insgesamt ist das in keinem befriedigenden Zustand, und unsere Ziele sind nur sehr begrenzt erreichbar. Wir begrüßen, dass die Vereinten Nationen sich hier für die Gesamtheit der Nationen, die sich für Mali einsetzen, darum bemühen, dass seitens der malischen Regierung bzw. Interimsregierung wieder der ursprünglichen Zustand herbeigeführt wird. Wenn das nicht gelingt, müssen wir natürlich neu bewerten. Bis dahin bleiben wir aber im Standby. Es gibt derzeit um diese konkrete Frage dann auch zu beantworten keine konkreten Abzugsplanungen.

FRAGE DR. DELFS: Herr Collatz, das heißt also, eine Option wäre tatsächlich auch, den Einsatz noch vor dem Ablauf des Mandats im Mai zu beenden?

COLLATZ: Ich habe hier gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt immer auch betont, dass wir in Mali mit unseren Partnernationen unterwegs sind. Wir haben ein Mandat; wir sind dort nie alleine verantwortlich für das, was passiert, und müssen uns mit den Partnern abstimmen. Diese Abstimmung bestimmt das gesamte Geschehen zum einen ressortübergreifend und zum anderen international mit unseren Partnern.

BURGER: Das kann ich nur noch einmal nachdrücklich unterstreichen. Das entspricht ja auch dem, was die Außenministerin gesagt hat.

FRAGE JUNG: Herr Burger, können Sie die Rolle des Botschafters Pohl erläutern? Ist der noch im Land, wurde der noch nicht ausgewiesen, und wie arbeitet er aktuell?

Herr Collatz, weil Sie haben gesagt, Sie würden sich freuen, weiter unsere Ziele erreichen zu können: Welche Ziele haben Sie denn überhaupt schon erreicht?

BURGER: Wo genau Botschafter Pohl sich gerade aufhält, kann ich Ihnen nicht sagen; das habe ich nicht gecheckt, bevor ich in die Pressekonferenz gekommen bin. Von einer Ausweisung oder ähnlichen Schritten ist mir allerdings nichts bekannt.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich vielleicht auch noch einmal sagen: Wir sind ja in Mali seit vielen Jahren engagiert, und zwar nicht nur auf militärischer Ebene, sondern auch mit dem gesamten Instrumentarium der Entwicklungszusammenarbeit, der Stabilisierung und auch der humanitären Hilfe. Das ist, wie die Ministerin gesagt hat, kein Selbstzweck, sondern wir glauben, dass es dort wichtige Ziele gibt, an denen wir arbeiten, nämlich an konkreten Verbesserungen im Leben der Menschen und daran, für die Menschen, die dort von Terrorismus und marodierenden Banden bedroht sind, mehr Sicherheit zu schaffen. Das ist in Teilen des Landes in den vergangenen Jahren durchaus gelungen. Es ist auch durchaus gelungen, die Lebensqualität der Menschen im wirtschaftlichen Bereich in einigen Bereichen zu verbessern. Trotzdem stehen wir jetzt vor einer Situation, in der wir uns, wie die Ministerin gesagt hat, ehrlich fragen müssen, ob die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Engagement weiter gegeben sind und ob es weiterhin die Voraussetzungen dafür gibt, die Ziele, die wir uns gesetzt haben, dort mit unserem Engagement zu erfüllen.

COLLATZ: Das kann ich nur so aufnehmen. Herr Burger hat es gesagt: Das ist in Teilen in der Vergangenheit gelungen. Militärisch wurde ein Beitrag dazu geleistet, die Voraussetzungen für Stabilisierung zu schaffen, und das wird jeden Tag neu bewertet.

BURGER: Weil eine kluge Kollegin mir das zuruft, kann ich noch nachtragen, dass Botschafter Pohl sich in Mali aufhält.

VORS. WELTY: Dann machen wir weiter mit einer Frage von Daniel Lücking von „nd.Der Tag“, die sich vor allem an das Verteidigungsministerium richtet: Wie entwickeln sich die Aufnahmezahlen bei den Ortskräften und wie ist das aktuelle Visa-Antragsaufkommen in den Ländern rund um Afghanistan?

BURGER: Da würde ich vielleicht anfangen, weil es ja zunächst einmal um Zahlen zum Ortskräfteverfahren geht. Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass wir in den letzten Wochen unsere Anstrengungen noch einmal sehr intensiviert haben, die Ausreise von Ortskräften und besonders gefährdeten Menschen aus Afghanistan zu beschleunigen.

Mit Stand heute sind seit Machtübernahme der Taliban insgesamt rund 10 100 Visa für diesen Personenkreis ausgestellt worden. Sie haben mitbekommen, dass die Außenministerin Ende Dezember noch einmal einen Aktionsplan für Afghanistan verkündet hat, in dem sie verschiedene Maßnahmen dargestellt hat, mit denen wir diesen Prozess beschleunigen. Ich kann dazu sagen, dass fast die Hälfte dieser etwas über 10 000 Visa, nämlich rund 4500 Visa, seit Ende Dezember ausgestellt wurden ein Großteil davon durch unsere Botschaft in Islamabad. Wir haben dort in den vergangenen Wochen noch einmal erhebliche Personalverstärkungen vorgenommen.

Man muss dazusagen: Es geht da vor Ort ja nicht nur um die Ausstellung von Visa, sondern es ist dort eine ganze Reihe von zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen, etwa die Organisierung von Charterflügen zur Weiterreise nach Deutschland und die Unterstützung bei der Ausreise von Afghanistan in die Nachbarländer.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch im Namen der Ministerin noch einmal ausdrücklich bei allen bedanken, die an diesem Erfolg teilhaben, die daran mitarbeiten und auch noch einmal das beeindruckende und anhaltende Engagement der Zivilgesellschaft unterstreichen, wo sich viele sehr engagierte Menschen jeden Tag unbezahlt oder für sehr wenig Geld für die Ausreise dieser Menschen einsetzen und unterstützen, dass sie in Sicherheit kommen.

COLLATZ: Zu den Zahlen der Bundeswehr: Wir gehen davon aus, dass insgesamt bisher etwa 1160 ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr in Deutschland aufgenommen wurden und erwarten noch etwa 600, 640 weitere, die eventuell hier für eine Einreise infrage kommen. Wir rechnen ergänzend auch mit einem Faktor von vier bis fünf, was die Familienangehörigen angeht, sodass wir insgesamt von noch etwa 3500 Menschen ausgehen, die seitens der Bundeswehr für eine Einreise in Betracht kommen.

VORS. WELTY: Haitham Aiash fragt nach der deutschen Außenpolitik in Bezug auf Syrien und hebt ab auf einen Jahrestag: 1982 hat die Armee von Hafis Assad, Vater des derzeitigen Machthabers, die Stadt Hama angegriffen und mehr als 35 000 Menschen getötet. Baschar Assad hat mehr als zwölf Millionen Menschen vertrieben und mehr als eine Million Menschen getötet. Die Schweiz hat Unterschriften von mehr als 50 Staaten, darunter auch Deutschland, gesammelt, um Baschar als Kriegsverbrecher vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen. Wohin gehen die Bemühungen, die Tragödie in Syrien und im Nahen Osten zu beenden?

BURGER: Vielen Dank. Eine so umfassende historische Bewertung bis in das Jahr 1982 zurück werde ich jetzt von dieser Stelle nicht vornehmen können.

Ich kann Ihnen sagen, dass sich die Bundesregierung immer dafür eingesetzt hat, dass der Internationale Strafgerichtshof mit der Lage in Syrien befasst wird und dass die dort begangenen entsetzlichsten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht straflos bleiben dürfen. Sie wissen, dass auch Deutschland bzw. deutsche Gerichte auf Basis des Weltrechtsprinzips einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen, die in Syrien schwerste Völkerstraftaten begangen haben, einer gerechten Strafe zugeführt werden. Das ist aus Sicht der Bundesregierung auch ein wichtiger Bestandteil dafür, hier Straflosigkeit zu verhindern.

Im Übrigen ist Deutschland einer der größten humanitären Geber für Syrien, der zweitgrößte weltweit. Bereits im laufenden Jahr 2022 haben wir hier mehr als 35 Millionen Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe allein in Nordwestsyrien bereitgestellt. Für Syrien insgesamt ist die Zahl sicherlich noch viel höher. Diese werde ich Ihnen sehr gerne nachliefern.

Natürlich unterstützen wir nach wie vor die Bemühungen der Vereinten Nationen für einen politischen Prozess zu einer Lösung des Konflikts in Syrien.

VORS. WELTY: Dann haben wir einen Nachtrag.

DR. SÄVERIN: Vielen Dank. – Die Frage nach der EU-Verordnung in Bezug auf Maßnahmen für die Gewährleistung der sicheren Gasversorgung war offengeblieben. Es war gefragt worden, unter welchen Bedingungen dort Sondermaßnahmen getroffen werden können. In Artikel 6 steht, dass unter der Bedingung extremer Temperaturen, die statistisch nur alle 20 Jahre auftreten, oder unter den Bedingungen einer extremen Gasnachfrage, die ebenfalls nur alle 20 Jahre auftreten, oder wenn ein Großgasinfrastrukturausfall für einen Zeitraum von 30 Tagen vorkommt Sondermaßnahmen des Gasversorgers erforderlich sind. Diese sind besonders gerichtet auf Haushaltskunden, das heißt auf Bürger. Ich denke, dass damit die Frage beantwortet ist.

FRAGE BUSCH: Der Bundeskanzler hat bis jetzt offengelassen, ob er zu den Olympischen Spielen fahren wird. Gibt es da schon einen neuen Stand?

STS HEBESTREIT: Erst einmal ist es so, dass die 24. Olympischen Winterspiele am kommenden Freitag in Peking beginnen werden. Sie werden bis zum 20. Februar dauern. Der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung wünschen allen 149 Athletinnen und Athleten aus Deutschland erfolgreiche Wettkämpfe und bereichernde Begegnungen mit Sportlerinnen und Sportlern, auch wenn das natürlich unter Pandemiebedingungen etwas schwieriger sein wird. Wir freuen uns mit unseren Athletinnen und Athleten in den kommenden Wochen auf großartige sportliche Momente. Es werden 109 Wettkämpfe in sieben Sportarten und 15 Disziplinen ausgetragen.

Im Anschluss werden noch zwischen dem 4. März und dem 13. März die Paralympischen Winterspiele stattfinden, wo ebenfalls ein deutsches Team um Medaillen kämpfen wird.

Jetzt zu Ihrer eigentlichen Frage. Ich bleibe dabei: Über Reisen des Bundeskanzlers werden wir Sie zeitnah informieren. Ich kann so viel sagen: Zur Eröffnungsfeier wird er nicht fahren.

FRAGE POLANSKY: Herr Scholz hat am 13. Januar davon gesprochen, dass es einen europäischen Abstimmungsprozess in dieser Frage des diplomatischen Boykotts geben soll. Ist dieser Prozess der Abstimmung abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

STS HEBESTREIT: Meines Wissens läuft dieser Prozess noch bzw. es gibt kein Ergebnis, das ich hier verkünden könnte.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Das ist ja zwei Tage vor Beginn der Olympischen Spiele ein bisschen verwunderlich. Aber gut.

Wenn es bisher keine europäische Position gibt, muss es ja eine deutsche Position geben. Wenn keine Offiziellen nach Peking reisen, ist das dann ein diplomatischer Boykott? Oder wie würden Sie das bezeichnen?

STS HEBESTREIT: Ich würde Ihre Prämisse, dass keine Offiziellen nach Peking reisen

ZURUF POLANSKY: (akustisch unverständlich)

STS HEBESTREIT: Keine Politiker. Das würde ich jetzt gar nicht beurteilen wollen, weil ja erst einmal die Frage im Raum steht: Wie ist das eigentlich in der Vergangenheit gewesen? Wie viele Politiker sind wann zu irgendwelchen Olympischen Spielen gefahren? Ich müsste mich einmal kundig machen, wie das in der Vergangenheit gewesen ist. Dann sind wir immer noch bei der Hypothese, dass keiner hinfährt. Ich habe hier ja noch nicht gesagt, dass das so kommen würde. Ich weiß sowohl von dem Auswärtigem Amt als auch dem Bundesinnenministerium das wiederhole ich hier immer wieder , dass die beiden Ministerinnen schon bekundet haben, dass sie aus unterschiedlichen Gründen nicht dorthin fahren. Sie haben das aber nicht mit dem von Ihnen nahgelegtem diplomatischem Boykott begründet.

FRAGE HOENIG: Herr Hebestreit, wer wird denn die Bundesregierung oder die Bundesrepublik Deutschland bei der Eröffnungsfeier am Freitag in Peking vertreten?

STS HEBESTREIT: Ich mache es mir jetzt einfach und sage: die 149 Athletinnen und Athleten, die sich viele Jahre auf diese Olympischen Spiele vorbereitet haben und die sich auch sehr darauf freuen.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Es kommt also außer den Athleten niemand in offizieller Funktion, auch beispielsweise niemand von der deutschen Botschaft in Peking?

STS HEBESTREIT: Das weiß ich nicht. Das müsste ich Ihnen, ehrlich gesagt, nachreichen. Ich weiß, dass der Bundeskanzler am Freitag nicht in Peking sein wird.

FRAGE: Es geht noch einmal um Corona, und zwar um eine aktuelle Meldung zu den Stadien, die wieder gefüllt werden können. Nach einem Beschluss der Staatskanzleien, der deutschlandweit bindend sein soll, sollen jetzt wieder zehntausend Zuschauer in die Stadien können. Diese Nachricht kam erst nach dem Corona-Block. Ich würde das BMG um eine Bestätigung bitten.

DEFFNER: Ich kenne einen solchen Beschluss, den Sie ansprechen, nicht. Grundsätzlich sind ja die Bundesländer dafür zuständig. Das kann also nach meinem Verständnis nur aus der Länderecke kommen.

ZUSATZFRAGE: Das Kanzleramt kann auch nichts dazu sagen?

STS HEBESTREIT: Da mache ich es mir ganz einfach: All diese Fragen sind Ländersache. Man könnte es auf Bundesebene dadurch vereinheitlichen, wenn es eine Zusammenkunft der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit dem Bundeskanzler gibt. Diese ist für den 16. Februar vorgesehen. Ich meine aber, irgendwo gelesen zu haben, dass einzelne Bundesländer sowieso seit Längerem unterschiedliche Arten haben, wie die Sportstadien gefüllt werden dürfen. Ich weiß, dass es gestern oder vorgestern in Sachsen eine Entscheidung gegeben hat. Ich weiß aber nichts von einem einheitlichen Beschluss. Das heißt nicht, dass es ihn nicht gibt. Aber ich kenne ich nicht.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, es kam an der griechisch-türkischen Grenze zu einem Zwischenfall. Zwölf Flüchtlinge sind erfroren, nachdem sie gewaltsam von den griechischen Grenztruppen zurückgedrängt und (akustisch unverständlich) worden sind. Ich hätte gerne von Ihnen eine Reaktion dazu.

BURGER: Herr Towfigh Nia, ich muss Ihnen dazu eine Antwort nachreichen. Mir liegen dazu keine Informationen vor.

FRAGE POLANSKY: Herr Hebestreit, es gibt in den letzten Tagen zunehmend Kritik an der Kommunikation des Bundeskanzlers, dass er sich zu vielen Themen kaum äußert, gar nicht äußert, vielleicht auch sehr unklar äußert. Diese Kritik nimmt zu. Wie nehmen Sie das wahr? Wie würden Sie diese Kritik einschätzen? Kann man damit leben oder muss man darüber nachdenken?

STS HEBESTREIT: Ich nehme diese Kritik zur Kenntnis.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Das ist keine wertende Äußerung. Eine Zur-Kenntnis-Nahme kann ja dieses und jenes bedeuten. Nehmen Sie diese Kritik denn auch inhaltlich so ernst, dass man darüber nachdenkt, diese Kommunikationsstrategie möglicherweise zu modifizieren?

STS HEBESTREIT: Ich nehme jede Kritik ernst und zur Kenntnis.

 

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