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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 11. März 2022

Themen: Gedenkveranstaltung der Bundesregierung zum nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt, Zeremonie anlässlich des europäischen Gedenktags für die Opfer des Terrorismus in Versailles, Termine des Bundeskanzlers (Antrittsbesuch in der Türkei, Empfang des jordanischen Königs, Diskussionsveranstaltung der Zeitung „Die WELT“, Kabinettssitzung, Empfang der finnischen Ministerpräsidentin, Treffen mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum 100. Geburtstag Egon Bahrs, Besuch des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz, Besuch des Polizeipräsidiums Westpfalz), Besuch der Bundesentwicklungsministerin an der rumänisch-ukrainischen Grenze, russische Invasion der Ukraine, Gespräche über das iranische Atomprogramm, Einschränkung der Pressefreiheit in Belarus

Themen/Naive Fragen zu:
00:00 Beginn
0:32 Gedenktag terror. Gewalt
2:15 Tilo zu Opferzahlen
2:42 Termine des Kanzlers
7:14 Termine der Entwicklungsministerin
8:27 Scholz in der Türkei
9:15 Ukrainische Geflüchtete
14:49 Tilo zu kostenlosen Bahnfahrten
19:20 Gerhard Schröder in Moskau
21:03 Tilo zu Scholz/Schröder
21:35 Hans zu Schröder
22:14 Tilo zu Schröder
22:52 “Biowaffen” in der Ukraine
23:45 Tilo zu “Biowaffen” & WHO
24:49 Hans zu WHO-Empfehlung
27:13 Antirussische Straftaten
30:00 Sorgen der deutschen Wirtschaft
36:40 Tilo zu Erdgas-Reserven
42:44 Spritpreise
50:52 Hans zu Facebook & Gewaltaufrufe
57:44 Iran-Verhandlungen
59:00 Belarus/Deutsche Welle

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 11. März 2022:

VORS. BUSCHOW eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS BÜCHNER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS BÜCHNER: Guten Tag! Heute findet erstmals die Gedenkveranstaltung der Bundesregierung zum nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt von 13 Uhr bis 14 Uhr im Kronprinzenpalais in Berlin statt. Aufgrund der anhaltenden SARS-CoV2-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen wird die Gedenkveranstaltung jedoch ohne Gäste stattfinden. Die Veranstaltung kann über einen Livestream unter www.protokoll-inland.de mitverfolgt werden. Es werden eine Gebärdensprachdolmetschung und eine Untertitelung verfügbar sein.

Für die Bundesregierung spricht die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser. Die Hauptansprache hält der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth. Die Perspektive von Betroffenen terroristischer Gewalt in ihrer gesamten Breite bringen Prof. Dr. Petra Terhoeven von der Universität Göttingen und der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Pascal Kober, ein.

Darüber hinaus wird Bundeskanzler Scholz im Rahmen seiner Reise nach Versailles um 16 Uhr an einer Zeremonie anlässlich des europäischen Gedenktages für die Opfer des Terrorismus auf Einladung des Präsidenten der Französischen Republik, Herrn Emmanuel Macron, teilnehmen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat anlässlich des Gedenktages am 11. März 2022 die bundesweite Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes angeordnet.

FRAGE JUNG: Herr Büchner, können Sie uns sagen, wie viele Opfer terroristischer Gewalt es in Deutschland bisher gab?

SRS BÜCHNER: Das müssten wir nachliefern.

SRS BÜCHNER: Wie freitags immer folgt der Überblick über die Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche. Ich möchte auch heute wieder vorwegschicken, dass die Lage aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine dynamisch bleibt und sich daher immer noch kurzfristig etwas ändern kann.

Der Bundeskanzler wird am kommenden Montag, den 14. März, zu einem Antrittsbesuch in die Türkei reisen und in Ankara mit dem türkischen Staatspräsidenten Erdoğan zu Gesprächen zusammentreffen. Im Anschluss an die Unterredung ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Am Dienstag, den 15. März, um 10.30 Uhr wird der König von Jordanien, Abdullah II. bin al-Hussein, den Bundeskanzler im Kanzleramt besuchen. Im Anschluss ist gegen 12 Uhr eine gemeinsame Presseunterrichtung geplant.

Anschließend lädt die Zeitung „Die WELT“ am Dienstagmittag wieder zu einer Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der Wirtschaft ins Axel-Springer-Haus in Berlin ein. Der Bundeskanzler wird dort gegen 13 Uhr ein kurzes Impulsstatement halten und anschließend an einer Diskussionsrunde teilnehmen. In seiner Rede wird er voraussichtlich auf die aktuellen wirtschaftspolitischen Themen eingehen. Die Veranstaltung ist nicht presseöffentlich.

Am Mittwochmorgen findet wie gewohnt unter der Leitung des Bundeskanzlers die Kabinettssitzung statt, dieses Mal aber bereits um 8 Uhr. Danach wird das Kabinett ab 9 Uhr bis 12 Uhr zu einer Klausurtagung im Bundeskanzleramt zusammenkommen. Auf der Tagesordnung stehen verschiedene innen- und außenpolitische Aspekte des Ukraine-Konflikts.

Am Mittwochabend um 19 Uhr wird der Bundeskanzler die Ministerpräsidentin der Republik Finnland, Sanna Marin, im Bundeskanzleramt empfangen. In dem Gespräch im Rahmen eines Abendessens werden neben dem Krieg in der Ukraine europapolitische Fragen im Mittelpunkt stehen. Statements mit Fragen sind direkt nach Ankunft um 19 Uhr geplant.

Wie bei der letzten Videoschaltkonferenz Mitte Februar, am 16. Februar, vereinbart werden Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am kommenden Donnerstag, den 17. März, wieder zusammenkommen, um über die Pandemielage zu beraten. Angesichts der dramatischen Situation in der Ukraine wird auch dies ein wichtiger Besprechungspunkt des Treffens von Bundeskanzler Scholz mit den Regierungschefinnen und -chefs sein. Das Gespräch wird als hybride Sitzung stattfinden. Es beginnt um 14 Uhr. Im Anschluss wird wie gewohnt eine Pressekonferenz des Bundeskanzlers gemeinsam mit dem Vorsitzenden der MPK, Ministerpräsident Wüst, und der Co-Vorsitzenden, der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin, Frau Giffey, stattfinden.

Ebenfalls am Donnerstag wird der Bundeskanzler an einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum 100. Geburtstag Egon Bahrs teilnehmen. Um ca. 19 Uhr wird der Kanzler das Lebenswerk von Egon Bahr in einer Rede würdigen.

Am Freitagnachmittag wird der Bundeskanzler das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, DFKI, in Kaiserslautern besuchen. Begleitet von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dem geschäftsführenden Direktor des Forschungszentrums, Prof. Andreas Dengel, und dem Oberbürgermeister von Kaiserslautern, Dr. Klaus Weichel, erhält der Kanzler einen Einblick in die Technologie-Initiative „Smart Factory-KL“.

Das Forschungszentrum für KI initiiert, realisiert und unterstützt zahlreiche Aktivitäten, um verlässliche und vertrauenswürdige KI aus Deutschland und Europa im internationalen Wettbewerb ganz vorne zu platzieren. Die herstellerunabhängige Technologieinitiative „Smart Factory-KL“ wurde 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet, um erstmals Akteure aus Industrie und Forschung in einem Industrie-4.0-Netzwerk zusammenzubringen und gemeinschaftlich Projekte zur Fabrik der Zukunft durchzuführen.

Im Anschluss wird der Bundeskanzler das Polizeipräsidium Westpfalz in Kaiserslautern besuchen. Dem Bundeskanzler ist es ein wichtiges Anliegen, seine Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Polizistinnen und Polizisten zum Ausdruck zu bringen, die gerade auch in herausfordernden Zeiten wie diesen täglich für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft und unseren Rechtsstaat, notfalls sogar unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit, einstehen. Er wird sich vor Ort über die aktuelle Arbeit der Polizei insbesondere auch in Zeiten der Pandemiebekämpfung informieren und an den schrecklichen Mord der Polizeianwärterin und des Polizeibeamten am 31. Januar 2022 im Landkreis Kusel erinnern. Die Ministerpräsidentin und der Innenminister von Rheinland-Pfalz werden den Bundeskanzler bei diesem Termin begleiten.

So weit zu den Terminen der kommenden Woche.

FICHTNER: Bundesentwicklungsministerin Schulze wird am Montag die rumänisch-ukrainische Grenze besuchen, und zwar auf Einladung von UNICEF, einem langjährigen Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Es geht dabei vor allem um die Aufnahme und Betreuung von Kindern auf der Flucht. 50 Prozent der Flüchtenden sind Kinder, zum Teil ohne Begleitung ihrer Eltern.

Die Ministerin wird einen sogenannten „Blue Dot“ besuchen. Das ist eine sichere Anlaufstelle für Kinder an der Grenze. UNICEF kümmert sich dort neben der akuten Versorgung auch um die psychologische und soziale Betreuung der zum Teil traumatisierten Kinder, geht also schon gleich am Anfang auch die mittel- und langfristigen Bedürfnisse an. Für die Ministerin wird es darum gehen, sich ein Bild der Lage zu machen und mit UNICEF die Unterstützungsbedarfe rund um die Ukraine zu besprechen.

FRAGE: Was wird am Montag beim Besuch in Ankara außer dem Montrealer Übereinkommen von 1929 auf der Agenda stehen? Können Sie schon jetzt einen Ausblick geben?

SRS BÜCHNER: Das kann ich leider nicht. Wie üblich greifen wir diesen Besuchen und auch den Gesprächen bei diesen Besuchen nicht vor. Was ich gesagt habe, ist: Es ist ja naheliegend, was auf der Tagesordnung steht. Aber darüber hinaus müssen wir den Besuch des Kanzlers abwarten.

ZUSATZFRAGE: Wird der Kanzler die russischen Raketenabwehrsysteme in der Türkei thematisieren?

SRS BÜCHNER: Wie gerade schon gesagt warten wir den Besuch doch bitte ab.

Zum Thema der Einreise von Flüchtlingen aus der Ukraine: Als Bundesregierung ist es uns in diesen Tagen besonders wichtig, dass die vor dem Krieg in der Ukraine zu uns flüchtenden Menschen schnelle Hilfe und vor allem zuverlässige Informationen über ihre Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erhalten. Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen und klarstellen: Es ist falsch, dass eine Einreise oder etwaige Anmeldungen bzw. Registrierungen von Flüchtlingen aus der Ukraine nur in Berlin möglich seien. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Rechtsverordnung erlassen, mit der aus der Ukraine Vertriebene im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. Sie ist am 9. März 2022 in Kraft getreten und ist rückwirkend zum 24. Februar 2022 anwendbar. Die Verordnung dient dazu, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen bundesweit rechtssicher zu gestalten und die Möglichkeit sowie die erforderliche Zeit für die Einholung eines Aufenthaltstitels im gesamten Bundesgebiet zu geben und sie damit vor dem Hineinwachsen in einen unerlaubten Aufenthalt zu schützen. Des Weiteren gilt, dass Personen, die im Rahmen der visumsfreien Einreise keine Leistungen benötigen, erst registriert werden, wenn sie den Titel nach § 24 Aufenthaltsgesetz auch bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde im Bundesgebiet beantragen. Registriert werden sie ansonsten nur, wenn sie sich an eine Behörde wenden, weil sie Hilfe zum Beispiel in Form von Unterkunft oder sonstigen Leistungen benötigen.

Eine Verunsicherung der Kriegsflüchtlinge durch etwaige Falschmeldungen versuchen wir deshalb von vornherein zu verhindern und durch proaktive, in mehreren Sprachen aufbereitete Informationsangebote auf den Seiten der Regierung sowie den Social-Media-Kanälen zu entgegnen. Explizit möchte ich auf die Webseiten deutschland.de, diplo.de, die Webseiten des Auswärtigen Amtes, des BMI und der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie auf bundesregierung.de hinweisen. Hier finden sie umfassende FAQs in mehreren Sprachen auch Ukrainisch , die über Asyl, die aktuellen Regelungen zu Einreise und Aufenthalt sowie Unterstützungsleistungen informieren.

Nochmals: Für uns hat es oberste Priorität, dass sich ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine vor dem Krieg geflüchtet sind, schnell und transparent über den Alltag und das Leben in Deutschland informieren können. – So weit von mir vorweg.

FRAGE ECKSTEIN: Vielleicht stelle ich einmal direkt an das anschließend, was Sie sagten, Herr Büchner, eine Frage an das Innenministerium: Wie viele Flüchtlinge wurden denn bislang offiziell registriert?

DR. WEDE: Vielen Dank, Herr Eckstein. Ich kann Ihnen die aktuelle Zahl von heute nennen. Es handelt sich um 109 183 Personen, Drittstaatsangehörige mit einem Bezug zur Ukraine, die wir heute festgestellt haben. Sie wissen, dass es wie immer tatsächlich mehr sein können, weil wir natürlich keine lückenlose Grenzkontrolle innerhalb Europas durchführen. Wie viele von denen jetzt auch schon wieder weitergereist sind und demnach Deutschland verlassen haben, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber das wird ein Teil davon sein.

Ich möchte ergänzen: Von diesen Personen sind 99 091 Personen ukrainische Staatsangehörige, die in der weit überwiegenden Anzahl auch mit gültigen biometrischen ukrainischen Reisepässen einreisen.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Ich hätte eine Nachfrage bezüglich der Amtshilfe, die sich allerdings nicht an das Innenministerium, sondern an das Verteidigungsministerium richtet. Aus Berlin gibt es ja ein Ersuchen. Können Sie vielleicht sagen, bis wann die Bundeswehr darüber entscheiden wird und ob es auch vergleichbare Amtshilfeersuchen aus anderen Bundesländern gibt?

DR. WEDE: Danke für die Frage. – Nach meiner Kenntnis haben wir bislang nur aus Berlin ein solches Amtshilfeersuchen vorliegen, ehrlich gesagt erst seit wenigen Stunden. Da läuft im Moment die Abstimmung. Über solche Anträge, wie Sie es schon von der COVID-Amtshilfe kennen, entscheiden wir sehr zügig. Ich kann Ihnen dazu jetzt nicht wirklich einen Sachstand nennen.

Betrachten muss man dabei aber natürlich auch, dass wir in der aktuellen Situation ja mit unserem Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung besonders gefordert sind. Wir erhöhen gerade unsere Kräftedispositive, wie das militärisch heißt, also sozusagen unseren „footprint“ an der NATO-Ostflanke, noch einmal zusätzlich. Außerdem sind wir ja nach wie vor auch noch in der COVID-Amtshilfe tätig. Das sind im Moment „roundabout“ 3000 Soldatinnen und Soldaten; das muss man auch im Hintergrund sehen.

Aber ansonsten läuft das Verfahren ganz klassisch und sehr gut eingeübt, und dann wird das Land Berlin auch sehr schnell eine Antwort erhalten, wie und ob wir helfen können.

FRAGE BÄSECKE: Ich habe eine Frage zur Verteilung der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland, aber auch in Europa. Wenn ich mich richtig erinnere, hat Frau Faeser vorgestern im Innenausschuss davon gesprochen, dass wir momentan noch keinen festen Schlüssel dafür bräuchten, wie verteilt wird, weil beispielsweise die Hilfsbereitschaft so groß sei. Hat sich daran momentan etwas geändert, oder worauf schauen wir da in Zukunft?

DR. WEDE: Es gibt dazu keinen neuen Stand. Die Verteilung der Menschen ist sowohl am Montag als auch am Mittwoch hier thematisiert worden. Darauf möchte ich verweisen.

FRAGE JUNG: An das BMI, gegebenenfalls ans BMDV: Mich würde interessieren, da die Geflüchteten aus der Ukraine kostenlos die Deutsche Bahn nutzen können, warum das nicht auch für Geflüchtete aus anderen Ländern gilt, besonders Kriegsflüchtlinge.

DR. WEDE: Zu Bahntickets äußert sich tatsächlich am besten das BMDV.

ALEXANDRIN: Vielen Dank für die Frage. Für die kostenlose Einreise nach Deutschland und den Erwerb des Help-Ukraine-Tickets ist tatsächlich ein ukrainischer Ausweis oder ein ukrainischer Pass nötig. Gemeinsam mit den Partnerbahnen, der DB und der Nahverkehrsbranche hat man sich aber auf eine einheitliche Grundlage geeinigt und wird im Einzelfall kulant mit Geflüchteten nicht ukrainischer Staatsbürgerschaft umgehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was heißt das konkret?

ALEXANDRIN: Das heißt das, was ich gerade gesagt habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dass es möglich ist, dass auch andere Kriegsflüchtlinge kostenlos die Bahn nutzen können, aber dass das nicht Standard ist. Warum ist es nicht Standard? Was können Sie als Hausherr der Deutschen Bahn machen? Warum ist es bei der Deutschen Bahn nicht Standard?

ALEXANDRIN: Das müssten Sie konkret bei der Deutschen Bahn nachfragen. Soweit ich weiß, ist es schwierig, die Dokumentationslage dort herzustellen.

FRAGE KURMAYER: Ich möchte konkret auf Ihre Voraussetzung des ukrainischen Passes zurückkommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass ein ukrainischer Pass nicht notwendig ist, um an ein Ticket zu kommen. Das heißt, jeglicher Mensch, der mehr oder weniger glaubhaft darstellen kann, dass er ukrainischer Geflüchteter ist, kann ein Ticket erhalten. Jetzt stellt sich die Frage: Warum besteht ein Gegensatz zwischen dem täglichen Gebrauch und den Anforderungen, die Sie kreiert haben?

ALEXANDRIN: Ich finde nicht, dass da ein Gegensatz besteht, sondern das bestätigt ja eher das, was Sie gerade gesagt haben.

ZUSATZFRAGE KURMAYER: Können Sie bestätigen, dass ein ukrainischer Pass nicht Voraussetzung für den Erhalt des Tickets ist?

ALEXANDRIN: Das müssten Sie konkret bei der Deutschen Bahn nachfragen. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass grundsätzlich ein Ausweisdokument nötig ist, dass man im Einzelfall aber jeweils schauen wird und kulant sein wird.

VORS. BUSCHOW: Eine Frage, die online gestellt wurde, und zwar von Herrn Aiash: War die deutsche Diplomatie bei den Gesprächen präsent, die am Donnerstag zwischen dem ukrainischen und dem russischen Außenminister in der Türkei stattfanden? Gibt es Unterstützung, die Gespräche wieder aufzunehmen?

SRS BÜCHNER: Ganz grundsätzlich kann ich sagen, dass wir jede Form der Diplomatie, die dazu führt, dass dieser russische Angriffskrieg endet, unterstützen und jegliche gewünschte Unterstützung seitens der Bundesregierung dafür geleistet wird.

SASSE: Ich kann ergänzen: Wir waren selbst nicht vor Ort, haben aber natürlich die Einschätzung all derjenigen, die vor Ort waren, zur Kenntnis genommen und stehen selbstverständlich sowohl mit der Ukraine als auch mit der Türkei und auch mit Russland zu diesem Thema in sehr engem Austausch.

Die Außenministerin hat zuletzt am Abend des 08.03. mit ihrem ukrainischen Kollegen gesprochen. Auch mit ihrem türkischen Amtskollegen steht sie, wie gesagt, in regelmäßigem Kontakt und hat ihn zuletzt letzte Woche persönlich in Brüssel getroffen.

FRAGE MEERKAMM: Zur Ukraine bzw. Gerhard Schröder: Gibt es mittlerweile Erkenntnisse über das Zustandekommen der Reise von Gerhard Schröder und seiner Ehefrau nach Moskau und eventuell auch darüber, mit wem und mit welchem Ziel Gespräche geführt wurden?

SRS BÜCHNER: Das kommentieren wir nicht. Den gesamten Zusammenhang kommentieren wir nicht.

ZUSATZFRAGE MEERKAMM: Dann die Nachfrage ans Innenministerium: Wenn es nicht, ich nenne es mal ein bisschen flapsig, eine Friedensmission war, in der Gerhard Schröder da unterwegs war, liegt dann nicht eventuell auch ein Verstoß gegen Sanktionsbestimmungen vor?

SRS BÜCHNER: Auch da würde ich jetzt erst mal sagen: Wie Sie gerade schon eingeleitet haben, ist es eine hypothetische Frage. Auch dazu werden wir uns nicht äußern.

FRAGE ECKSTEIN: Ich versuche es trotzdem noch mal, anschließend daran: Hatten Sie denn im Vorfeld Kenntnis von dieser Reise, oder wissen Sie mittlerweile aus eigenen Quellen von der Reise? Oder kennen Sie auch lediglich die Presseberichte?

SRS BÜCHNER: Ich kenne nur die Presseberichte. Der Bundeskanzler hat sich ja gestern dazu auch eingelassen und gesagt, er kommentiert das nicht. Deshalb werden wir das an dieser Stelle hier auch nicht anders handhaben.

FRAGE BÄSECKE: Ich versuche es mal beim BMI und frage, ob Sie Kenntnis darüber haben, ob Herr Schröder bei seinem Besuch in Moskau von BKA-Personenschützern begleitet wurde oder wird.

DR. WEDE: Ich glaube, ich schließe mich der Linie von Herrn Büchner an und kommentiere dieses ganze Vorgehen von Herrn Schröder heute nicht.

FRAGE JUNG: Unabhängig von der Reise, Herr Büchner: Wann hatte der Bundeskanzler zuletzt Kontakt mit dem ehemaligen Bundeskanzler?

SRS BÜCHNER: Das kann ich Ihnen aus der Lamäng nicht sagen. Das müssten wir, wenn, dann nachliefern.

FRAGE ECKSTEIN: Nur noch einmal die Nachfrage ans Innenministerium, auch als Verständnisfrage: Herr Schröder hat Personenschutz, der ihn normalerweise auch bei Auslandsreisen begleiten wird?

DR. WEDE: Das müsste ich nachreichen, ob Herr Schröder aktuell auch im Ausland noch Personenschutz hat.

FRAGE JESSEN: Kein Kommentarwunsch, sondern eine Lernfrage: Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und wünschenswert, über den Inhalt der Schröder-Gespräche in Moskau informiert zu werden?

SRS BÜCHNER: Netter Versuch! Ich bleibe dabei: Ich werde zu diesem ganzen Sachzusammenhang mich hier nicht einlassen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist aber jetzt eine neue Linie, denn es geht nicht um einen Kommentar, sondern es geht darum, eine Haltung der Bundesregierung zu erfahren. Die möchten Sie aber nicht nennen?

SRS BÜCHNER: Ich werde mich dazu nicht weiter einlassen.

FRAGE JUNG: Freut sich denn die Bundesregierung über jeden diplomatischen Versuch?

SRS BÜCHNER: Wie ich gerade gesagt habe, freut sich die Bundesregierung über jeden diplomatischen Versuch.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also auch von Herrn Schröder?

SRS BÜCHNER: Zu Herrn Schröder sage ich nichts.

ZUSATZ JUNG: Das schließt es ja logischerweise ein.

SRS BÜCHNER: Das ist Ihre Interpretation, zu der ich mich nicht einlasse.

ZUSATZ JUNG: Das ist Logik.

VORS. BUSCHOW: Thomas Wiegold fragt das Auswärtige Amt: Die von Russland erhobenen Vorwürfe, in der Ukraine würden mithilfe des Westens Biowaffen entwickelt, richten sich auch gegen das deutsche Biosicherheitsprogramm, namentlich das Bernhard-Nocht-Institut. Sind solche Vorwürfe von Russland direkt an die Bundesregierung herangetragen worden?

SASSE: Ich kann zum einen darauf verweisen, dass es heute Nachmittag auf russischen Antrag eine Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen geben wird und Russland angekündigt hat, dort die Vorwürfe vorzubringen. Ich möchte an dieser Stelle die Vorwürfe auch gleich einordnen: Sie sind absolut haltlos und aus Sicht der Bundesregierung vollkommen absurd. Insbesondere dass deutsche Institute in der Ukraine an Biowaffen forschen würden, entspricht ausdrücklich nicht den Tatsachen.

FRAGE JUNG: Wie bewerten Sie, dass die chinesische Regierung dieser russischen scheinbaren Verschwörungstheorie jetzt auch offiziell anhängt und diese unterstützt?

SASSE: Ich bewerte das an dieser Stelle gar nicht. Ich habe Ihnen die Einschätzung der Bundesregierung zu diesen Vorwürfen mitgeteilt, und die ist mehr als klar.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie bewerten Sie die Empfehlung der WHO, biologische Proben zu vernichten, damit es zu keiner unkontrollierten Ausbreitung im Falle eines russischen Angriffes kommt?

SASSE: Noch mal zur grundsätzlichen Einordnung: Im Moment geht es in der Ukraine darum, eine Waffenruhe zu erreichen. Wir haben keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass es in irgendeiner Form Arbeiten an Biowaffen oder eine Biowaffenforschung gab. Das ist die Haltung der Bundesregierung; mehr als das kann ich an dieser Stelle nicht ergänzen.

FRAGE JESSEN: Die Empfehlung der WHO bezieht sich ja auf die Arbeit mit Krankheitserregern. Dass es Labors gibt, die mit Krankheitserregern arbeiten, ist Voraussetzung der Empfehlung, ist ja auch von der US-Administration bestätigt worden. Halten Sie vor diesem Hintergrund die Empfehlung der WHO, vorhandene Erreger in vorhandenen Laboren zu vernichten, für richtig und unterstützenswert?

SASSE: Herr Jessen, auf Ihre Frage hin kann ich noch mal Grundsätzlicheres ausführen, und zwar zum Deutschen Biosicherheitsprogramm. Das ist Ihnen, soweit ich weiß, nach der letzten Regierungspressekonferenz durchaus ein Begriff. Mit diesem Biosicherheitsprogramm unterstützt das Auswärtige Amt seit 2013 in bisher 25 Ländern die Minimierung biologischer Risiken, die von hochgefährlichen Erregern ausgehen.

Es geht also bei diesem Programm ganz konkret um die Minimierung von Risiken. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich wiederholen. Ziel ist es, in den Ländern, in denen das Programm arbeitet, die Präventions- und Reaktionsfähigkeit zu stärken, was gefährliche biologische Lagen angeht, auch im Falle eines potenziellen bioterroristischen Anschlags.

Das Programm ist Teil des deutschen Engagements im Rahmen der globalen Partnerschaft der G7. Die G7 setzen sich da gezielt gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und materialien ein. Deutschland hat 2022, wie Sie wissen, den Vorsitz in den G7, und es steht also auch komplett hinter diesem Ziel.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich wüsste immer noch gerne, ob Sie die Initiative, den Rat der WHO, vorhandene Erreger in vorhandenen Laboren zu vernichten, unterstützen, für richtig halten oder nicht.

SASSE: Wenn ich in dieser Hinsicht zusätzlich zu den Ausführungen, die ich gerade gemacht habe, zum Biosicherheitsprogramm noch etwas ergänzen kann oder nachreichen kann, werde ich das tun. Ansonsten muss ich Sie auf meine bisherigen Ausführungen verweisen.

VORS. BUSCHOW: Eine Online-Frage ans Innenministerium: Laut Medien sei heute Nacht ein Brandanschlag auf eine russische Schule in Berlin verübt worden. In NRW seien 49 Straftaten gezählt worden, von denen das LKA einen Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine vermutet. Das schreibt die Kollegin Clara Palme von der spanischen Nachrichtenagentur EFE. Sie fragt: Liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele solcher Straftaten es auf Bundesebene gegeben hat?

DR. WEDE: Zu der Schule und dem Anschlag hier in Berlin: Wir haben Kenntnis davon. Wir müssen hier auf die zuständigen Behörden in Berlin verweisen, auf die Ermittlungen der Polizei, gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft.

Generell möchten wir zu diesem Komplex sagen: Die Ministerin hat sich selber schon dazu geäußert. Sie hat klar gesagt: Dieser Angriffskrieg, den wir in der Ukraine beobachten, ist Putins Krieg. Das ist nicht der Krieg der russischen Bevölkerung. Das ist schon gar nicht der Krieg der russischstämmigen Bevölkerung hier in Deutschland. So nehmen wir das auch wahr.

Wir sind mit den Sicherheitsbehörden im engen Austausch. Wir beobachten mögliche Ereignisse, seien sie russischfeindlich, seien sie ukrainischfeindlich, hier in Deutschland. Ich kann Ihnen sagen: Es handelt sich zum Glück insgesamt noch um niedrige Zahlen. Wir haben in Deutschland in den letzten Tagen und Wochen ja auch erhebliche Versammlungen, Demonstrationen pro Ukraine erlebt. Auch diese Versammlungen sind friedlich, sind gesetzeskonform abgelaufen. Wir haben das Thema im Blick, aber wir können im Moment nicht feststellen, dass es russischfeindliche Sicherheitsverletzungen in Deutschland gibt.

FRAGE ESIPOV: Glauben Sie, dass sich das ändern könnte, wenn der Krieg anhält? Teile der russischen Bevölkerung oder Teile der russischsprachigen Bevölkerung in Deutschland unterstützen ja diesen Krieg. Glauben Sie, dass die Lage sich noch mal ändern könnte?

DR. WEDE: Das ist jetzt eine hypothetische Frage. Darüber möchte ich jetzt kein Wort verlieren. Ich kann nur sagen, dass die Sicherheitsbehörden das sehr eng im Blick haben und sich auch untereinander austauschen. Wie gesagt, bisher können wir das nicht beobachten. Der Krieg ist ja auch schon sehr massiv im Gange.

FRAGE VIEWEGER: Meine Frage bezieht sich auf das Thema Wirtschaft und geht an Herrn Büchner oder Frau Dr. Baron. Wir hören aus der Wirtschaft von durchaus dramatischen Situationen in Unternehmen. Wegen der hohen Energiepreise müssen sie sich entscheiden, entweder Schadenersatz zu zahlen, wenn man nicht produziert, oder mit Verlust zu produzieren.

Gibt es in den Ministerien, gegebenenfalls in Abstimmung mit den Finanzen, Überlegungen konkreter Natur, wie man den Unternehmen helfen kann, mit Zuschüssen, mit Krediten über die KfW? Wie schnell könnte so etwas gehen? Was muss auch gegebenenfalls mit der EU geklärt werden?

DR. BARON: Ich kann die Frage gerne beantworten. Wir sind im engen Austausch mit der Wirtschaft. Minister Habeck hat gestern zum zweiten Mal am 3. März zum ersten Mal und gestern dann zum zweiten Mal das Gespräch mit der Wirtschaft und den Verbänden gesucht, um sich über all diese Fragen und die Betroffenheit der Wirtschaft auszutauschen.

Er hat schon vor einer Woche angekündigt, dass wir an einem KfW-Kreditprogramm arbeiten. Diese Arbeiten laufen mit Hochdruck. Ziel ist es, Instrumente zur Sicherung von Liquidität zu schaffen, um Unternehmen zu helfen, die von Sanktionen stark betroffen sind. Natürlich ist es rechtlich so, dass es bei Sanktionen keine vollständige Entschädigung gegenüber den Unternehmen gibt. Aber natürlich ist auch klar, dass wir Unternehmen, die stark betroffen sind oder die durch die Sanktionen und die Wirkung der Sanktionen in die Knie gezwungen werden, helfen. Deshalb arbeiten wir aktuell an diesem KfW-Kreditprogramm. Der Rahmen und die Details dafür hängen sehr stark an den beihilferechtlichen Vorgaben, die wir beachten müssen.

Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie angesichts der aktuellen Krisenlage in der Ukraine einen Krisenbeihilfenrahmen schaffen will, ein neues Temporary Framework. Für diesen Rahmen gibt es jetzt erste Vorschläge, und an dem, was der Beihilferahmen erlaubt, werden wir die Unterstützung ausrichten. Das KfW-Kreditprogramm ist das, woran die Arbeiten mit Hochdruck laufen. Zu anderem müssen wir ganz genau anschauen, ob es vom Beihilferahmen gedeckt wäre. Aber die Arbeiten am KfW-Kreditprogramm laufen.

ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Sie haben gesagt, es gehe um Folgen der Sanktionen. Es gibt aber unabhängig davon auch Unternehmen, die einfach wegen der hohen Energiepreise, ausgelöst durch diese gesamte Thematik, schwer unter Druck sind. Ist das auch ein Thema, oder geht es nur um konkrete Sanktionswirkungen, das Russlandgeschäft usw.?

DR. BARON: Das ist auch ein Thema, weil das ja eine mittelbare Wirkung ist. Die aktuellen Reaktionen an den Kurzfristmärkten, die sehr angeschlagen sind, sind ja auch Folgen der Sanktionspakete, jedenfalls der Handlungen und des russischen Angriffs auf die Ukraine.

Immer da, wo es um Liquiditätsabsicherung geht und das gilt für alle Branchen , gibt es die KfW-Instrumente und die KfW-Liquiditätssicherung. Genau deshalb prüfen wir ein solches KfW-Kreditprogramm: um Liquidität zu sichern. Das wäre dann offen für alle Branchen.

FRAGE DR. KELLER: Im Zusammenhang mit den Energiepreisen haben die Transportunternehmen gestern den Hilferuf gestartet, dass viele kleine Transportunternehmen demnächst die Arbeit einstellen, weil sie den hohen Dieselpreis nicht verkraften und schlicht pleite sind. Dann könnten die Regale leer sein. Sie haben die Einführung eines Gewerbediesels gefordert, bei dem mehr oder weniger die Mineralölsteuer wegfällt. Wer wäre denn dafür zuständig? Das Wirtschaftsministerium hat an das Verkehrsministerium verwiesen, das Verkehrsministerium an das Finanzministerium. Könnte mich mal jemand aufklären, ob es da Überlegungen gibt und wer zuständig ist?

DR. BARON: Auch für die Logistikbranche, die in unserer Zuständigkeit liegt, gibt es die Möglichkeit, kurzfristig Liquidität zu sichern. Auch hier wären die bewährten KfW-Instrumente eine gute Möglichkeit, weil sie durch die Garantie des Bundes 100 Prozent Garantien ermöglichen können und damit sehr kurzfristig Liquidität absichern können.

Die Frage des Gewerbediesels liegt nicht in unserem Bereich. Soweit ich es verstehe, geht es da um Zuschussfragen. Das müssten eventuell die Kollegen beantworten; das ist nicht unsere Zuständigkeit. Wir kümmern uns aber auch an dieser Stelle um die Fragen von Liquidität durch die KfW.

ZUSATZFRAGE DR. KELLER: Könnten die anderen zwei Ministerien mal sagen, wer zuständig ist?

DR. KALWEY: Zum Thema Gewerbediesel: Das ist keine steuerliche Leistung, sondern ein Zuschuss. Da wäre das Verkehrsministerium zuständig.

ALEXANDRIN: Lassen Sie mich zuerst sagen, dass wir da grundsätzlich innerhalb der Bundesregierung im Austausch stehen. Gleichzeitig stehen wir natürlich auch im sehr engen Austausch mit dem Logistiksektor, und zwar zu den Auswirkungen im Energiepreissegment und auch in allen anderen Fragen. Eine weitere große Frage ist beispielsweise der Fahrermangel, der sich durch den Wegfall der ukrainischen Fahrer ergibt.

Es geht darum, diese Fragen schnellstmöglich abzustimmen und Lösungen herbeizuführen. Dazu stehen wir außerdem in sehr engem Kontakt mit der Europäischen Kommission und den Verkehrsministern der EU-Mitgliedstaaten.

FRAGE JUNG: Frau Baron, können Sie uns den aktuellen Stand der Gasreserve nennen?

DR. BARON: Die Gasspeicherstände liegen aktuell bei ungefähr 26 Prozent, EU-weit bei 27 Prozent. Das ist der aktuelle Stand dazu. Wie Sie wissen, laufen bei uns auf allen Ebenen die Arbeiten, die Unabhängigkeit von russischen Importen zu stärken. Wir hatten die Maßnahmen schon vermehrt genannt, haben sie gestern noch mal aufgeschlüsselt, sowohl beim Ausbau erneuerbarer Energien als auch beim Gasspeichergesetz und auch bei den Themen Steinkohle und Importdiversifizierung. All diese Arbeiten laufen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sind 26 Prozent ein neuer Tiefststand in diesem Jahr? Ist das besorgniserregend?

DR. BARON: Wir haben ja seit Dezember Maßnahmen ergriffen, um über diese „long-term options“ bei den Gasspeicherständen zumindest Stabilisierung reinzubringen, sodass der EU-Schnitt aktuell sehr vergleichbar ist mit dem, was in Deutschland herrscht. Ob es ein Tiefststand ist, kann ich Ihnen jetzt so nicht beantworten. Das müsste ich eventuell noch nachreichen.

Nach meinem Kenntnisstand ist das in dieser Situation am Ende des Winters ein Stand, der nicht gut ist, der aber auch nicht besorgniserregend ist. Die Versorgungssicherheit ist jedenfalls aktuell weiter gewährleistet.

FRAGE MEERKAMM: Direkt dazu, weil Sie jetzt die Versorgungssicherheit angesprochen haben: Am Dienstag hat der Bundeswirtschaftsminister in den ARD-Tagesthemen gesagt, man arbeite von seiner Seite zurzeit mit Hochdruck daran, die Versorgungsunabhängigkeit von russischen Energieimporten bis zum Herbst dieses Jahres sicherzustellen. Er hat sich zuversichtlich gezeigt, dass dies gelingen würde.

Bleiben Sie dabei, dass es bis zum Herbst möglich sein wird, unabhängig von russischen Energielieferungen die Versorgungssicherheit sicherzustellen?

DR. BARON: Wie gesagt, wir arbeiten mit Hochdruck und auf allen Ebenen daran, das zu ermöglichen. Zeitpunkte werden wir in den nächsten Tagen sicher konkretisieren. Da bitte ich noch um etwas Geduld. Wir sind noch in der Analyse, ob wir da genauer werden können. Man muss aber auf jeden Fall zwischen den unterschiedlichen Energieträgern differenzieren; darauf hat Herr Minister Habeck ja auch hingewiesen.

Bei Gas ist die Abhängigkeit sehr hoch, 55 Prozent; bei Öl sind es 35 Prozent. Dahinter steht auch eine andere Logistik. Das ist also anders machbar. Bei Steinkohle sind die Wege noch mal anders. Insofern muss man auch zwischen den fossilen Energieträgern differenzieren.

Ich würde noch um etwas Geduld bitten. Wir werden das in Kürze konkretisieren, was den Zeithorizont angeht. Aber noch müssen wir bei dieser Perspektive bleiben und hoffen, es noch konkretisieren zu können.

VORS. BUSCHOW: Ich nehme hierzu eine Frage, die online von Martina Herzog von der dpa, gestellt wurde. Sie fragt auch das Wirtschaftsministerium und verweist auf Äußerungen der Außenministerin, die vor einem Embargo russischer Energieimporte gewarnt habe und nahegelegt habe, dass es dann nur eine Frage der Zeit wäre, bis Leute nicht mehr zur Arbeit fahren können, Kindergärten keinen Strom mehr haben usw.

Die Frage ist: Für die Gasversorgung gibt es einen Notfallplan Gas, der private Verbraucher schützt. Was ist mit der Stromversorgung?

DR. BARON: Ich kann das gern noch mal einordnen: Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. Das enthebt uns nicht der gerade beschriebenen Maßnahmen, uns dringend von russischen Importen unabhängiger zu machen.

Minister Habeck hat auch betont, dass in der kurzen Frist, das heißt für diesen Winter, der jetzt zu Ende geht, und die nächsten Monate, die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, auch wenn es zum Stopp von Lieferungen kommen sollte. Aber das Problem ist der nächste Winter, auf den wir uns vorbereiten müssen. Genau deswegen müssen wir all die genannten Maßnahmen jetzt sehr dringlich ergreifen und umsetzen.

Lassen Sie mich einen Punkt noch machen: Auch bei einem Szenario von Versorgungsengpässen, von dem wir nicht hoffen, dass es jemals eintritt, würden die Mechanismen der Krisenvorsorge greifen, also der Notfallplan Gas und die im Energiesicherheitsgesetz beschriebenen Maßnahmen für den Strombereich. Auch dann wäre es so, dass die Bundesnetzagentur als sogenannter Lastenverteiler agiert. Dann wären aber private Haushalte und soziale Einrichtungen, also Krankenhäuser, Kindergärten und andere soziale Einrichtungen, besonders geschützt. Das sind auch im Krisenfall besonders geschützte Kunden, für die auch dann die Versorgung gesichert wäre.

SASSE: Da die Äußerungen der Außenministerin erwähnt wurden, möchte ich das ganz kurz ergänzen, um da keine Unklarheit aufkommen zu lassen. Denn die Außenministerin hat diese Äußerungen immer im Zusammenhang mit anderen Aussagen getroffen. Sie hat immer wieder betont, dass es wichtig ist, in der aktuellen Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und bei jeder Maßnahme, die getroffen wird, einschließlich der Diskussion über einen Öl- oder Gasstopp, genau abzuwägen, welche Konsequenzen mit solchen Maßnahmen verbunden sind. In diesen Zusammenhang sind die Äußerungen einzuordnen.

FRAGE BÄSECKE: Ich möchte zurück zum Thema Energie- und Spritpreise. Wir hatten eben am Beispiel der Spediteure die Auswirkungen angesprochen. Eine Lernfrage: Wieso können wir denn in Deutschland nicht sofort die Mineralölsteuer beispielsweise halbieren oder deckeln, wie andere EU-Länder das machen? Welchen Mechanismus haben wir da, und wie schnell können solche Änderungen eigentlich funktionieren?

DR. KALWEY: Vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich noch einmal ganz allgemein sagen, dass es dem Bundesfinanzminister und auch der gesamten Bundesregierung ein wichtiges Anliegen ist, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Dabei haben wir natürlich auch die Belastungen im Blick, die sich insbesondere aus dem jüngsten Preisanstieg bei den Energiekosten ergeben. Für diese Entlastung liegen grundsätzlich eine Reihe von Instrumenten auf dem Tisch. Das geht von Maßnahmen zur Regulierung von Preisen bis zu Überlegungen, direkt privaten Haushalten oder Unternehmen zu helfen.

Dabei möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Ampelkoalition durchaus eine Reihe von Entlastungen beschlossen hat, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, aber auch Bedürftige sowie Rentnerinnen und Rentner betreffen. Da gibt es durchaus Entlastungen. Wie gesagt, es liegen eine Reihe von Maßnahmen auf dem Tisch. Zu konkreten Maßnahmen kann ich mich aber an dieser Stelle nicht äußern.

ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Beispielsweise wurde auch aus der Unionsfraktion die Absenkung der Mineralölsteuer oder die Absenkung der Mehrwertsteuer gefordert. Ginge das theoretisch schnell, oder haben wir einfach einen anderen Mechanismus als andere EU-Länder, die das relativ schnell gemacht haben?

DR. KALWEY: Wie gesagt, ich würde mich nicht zu einzelnen Maßnahmen äußern. Ganz allgemein der Hinweis: Zur Mehrwertsteuer gibt es die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Je nachdem, um welche Maßnahmen es sich handelt, müsste man immer genau prüfen, ob eine Maßnahme mit dieser europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie im Einklang steht.

Zu Maßnahmen, die in anderen Ländern getroffen wurden, kann ich nicht kommentieren, inwiefern diese damit in Einklang stehen.

ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Aber vielleicht könnten Sie etwas zur Absenkung der Mineralölsteuer bei uns sagen.

DR. KALWEY: Dazu habe ich jetzt, glaube ich, ausgeführt.

FRAGE KURMAYER: Ich möchte konkret beim AA nachhaken. Wir haben den großen Themenkomplex Energie angesprochen. Herr Habeck ist gerade in Schleswig-Holstein. Da wird häufig Wasserstoff angesprochen, auch in der Importkomponente. Frau Baerbock hat vor fast zwei Monaten in Kiew ein Wasserstoffbüro versprochen. Wie ist der Stand zur Errichtung des Büros?

Die EU hat einen „hydrogen accelerator“ vorgeschlagen. Was bedeutet das konkret für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland? Das wäre eine Frage an das BMWK.

SASSE: Was die Äußerungen von Außenministerin Baerbock zum Thema Wasserstoff angeht und auch ganz konkret das Projekt, Wasserstoff in der Ukraine zu fördern, haben Sie recht. Es wurde vor einiger Zeit dieses Wasserstoffbüro eröffnet, weil wir als Bundesregierung der Auffassung sind, dass Wasserstoff ein Energieträger der Zukunft ist. Deswegen ist uns sehr daran gelegen, diesen Energieträger in aller Welt zu fördern. Hierzu führen wir Gespräche mit einigen unterschiedlichen Ländern, auch mit dem Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.

Da die Ukraine davon sehr stark betroffen ist, ist die Ukraine eines der Zielländer für solche Projekte. Zum aktuellen Stand des Büros kann ich Ihnen allerdings im Moment noch kein Update geben. Da müsste ich noch mal nachforschen.

ZUSATZFRAGE KURMAYER: Arbeitet das Wasserstoffbüro in Moskau weiter?

SASSE: Ich würde die Kollegen, die mithören, bitten, mir dazu ein Update zu geben. Ich habe bisher allerdings keine Anhaltspunkte, dass dem nicht so ist.

VORS. BUSCHOW: Karsten Wiedemann von energate fragt das Wirtschaftsministerium: Plant die Bundesregierung direkte Beihilfen und keine Kredite für die Unternehmen der Energiebranche?

Ich nehme noch seine andere Frage hinzu, weil er zum Notfallplan Gas nachfragt: Die energieintensive Industrie bittet darum, im Falle eines Falles ebenfalls prioritär versorgt zu werden. Plant die Bundesregierung Anpassungen am Notfallplan?

DR. BARON: Ich gehe zunächst auf die noch offene Frage von Herrn Kurmayer zu Wasserstoff ein und komme dann zu den Fragen von Herrn Wiedemann.

Zu Wasserstoff: Der Plan der EU sieht vor, in verschiedenen Formen die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, aber auch Finanzierungsfragen noch mal zu stellen. Wir haben hier ein Projekt gestartet, das sich „H2 Global“ nennt. Das ist ein Doppelauktionenmodell, womit wir den internationalen Hochlauf von Wasserstoff vorantreiben wollen, indem wir am Weltmarkt günstig einkaufen, hier verkaufen und die Differenz staatlich finanzieren. Bei Instrumenten dieser Art stellen sich beihilferechtliche Fragen, und da ist immer die Kommission gefragt, im Austausch mit den Mitgliedstaaten diese Instrumente weiterzuentwickeln und solche Modelle auch im Beihilferahmen leichter zu ermöglichen.

Dann zu den Fragen von Herrn Wiedemann von energate zum Gas-Notfallplan: Er existiert ja. Er beruht auf der europäischen SoS-Verordnung aus dem Jahr 2018, ist auf unserer Website auch veröffentlicht und sieht klare Stufen vor, wie im Falle von Versorgungsengpässen vorgegangen werden soll. Er beschreibt die Reihenfolge sehr klar.

Dort ist sehr klar dargelegt, dass, wenn es einen solchen Krisenfall geben sollte von dem wir, wie gesagt, hoffen, dass er nie eintreten wird , besonders geschützte Gruppen immer versorgt werden müssen das sind Krankenhäuser, das sind soziale Einrichtungen , dass deren Versorgung immer sichergestellt werden muss und im Zweifel dann auch die Industrie abgeschaltet werden muss. Das sieht dieser Plan klar vor, und er beruht auf Vorgaben der Europäischen Union.

Dann noch zu seiner Frage zu Energieunternehmen und zur Unterstützung für Energieunternehmen: Ich glaube, diese Frage hatte ich beantwortet. Wie gesagt, wir sind dabei, den Bereich von KfW-Krediten in ein KfW-Programm zu gießen und dieses eben schnellstmöglich umzusetzen. Ob neben Krediten andere Instrumente und auch andere Formen der Unterstützung für die Energiebranche oder für andere Branchen, die hart betroffen sind, möglich sind, müssen wir auf Basis des jetzt vorgelegten europäischen Krisenbeihilferahmens prüfen. In diesem Rahmen müssen wir uns bewegen.

FRAGE JESSEN: Ich glaube, meine Frage geht an Herrn Büchner: Die Social Media Facebook und Instagram erlauben nach neuen Änderungen der Politik durch ihren Eigentümerkonzern Meta, dass Hassbotschaften und Mordaufrufe gegen russische Politiker und auch Soldaten veröffentlicht werden. Damit fallen sie hinter die eigentlich geltenden Hassrederegeln und die Löschroutine zurück. Ist die Bundesregierung besorgt darüber, dass Wirtschaftskonzerne ohne jegliche politische Kontrolle diese Politik sozusagen nach eigenem Gusto verändern können und sich damit eben nicht als neutrale Kommunikationsinstitutionen erweisen?

SRS BÜCHNER: Ich glaube, grundsätzlich kann man sagen, dass die Bundesregierung wir haben das hier an dieser Stelle auch in anderen Zusammenhängen in den vergangenen Wochen immer wieder gesagt sich ganz klar und scharf gegen jede Form von Hassbotschaften, Mordaufrufen etc. in sozialen Netzwerken wendet. Das war auch im Zusammenhang mit der Coronapandemie ein Thema, wie Sie wissen. Das wird nicht geduldet. Es gilt in Deutschland Meinungsfreiheit und jeder kann seine Meinung in Wort, Schrift und Bild äußern, wie er möchte, aber es gibt auch gesetzliche Bestimmungen, in denen diese Äußerungen ihre Grenzen finden. Wenn diese Grenzen verletzt werden, dann machen sich diejenigen, die sich so äußern, strafbar. Das gilt erst einmal unabhängig davon, wie privatwirtschaftliche Unternehmen ihre Regeln gestalten. Dazu, wie diese Unternehmen ihre Regeln gestalten, möchte ich mich hier jetzt nicht äußern.

FRAGE VIEWEGER: Herr Alexandrin, Sie hatten vorhin gesagt, dass Sie mit der EU-Kommission und mit anderen Ministerien der Bundesregierung in Verbindung stehen. Meine Frage wäre nur, mit welchem Ziel das geschieht. Ist das Ziel auch, Preise konkret zu beeinflussen oder Beihilfen zu geben? Was ist das Ziel Ihrer Gespräche?

ALEXANDRIN: Das Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Das ist also nicht eine Frage der Unterstützung der Unternehmen? Das war ja die Frage des Kollegen, deshalb frage ich noch einmal nach.

ALEXANDRIN: Wir reden hier ja über den Gesamtkomplex „Können wir die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrechterhalten?“. Vor diesem Hintergrund gab es ja auch Äußerungen diverser Verbände aus der Logistikbranche und aus den kritischen Infrastrukturen. Dazu hatte sich Frau Baron geäußert, und ich kann hier gerne hinzufügen, dass all diese Gespräche natürlich geführt werden, um die Versorgungssicherheit in unserem Land sicherzustellen.

VORS. BUSCHOW: Dann gibt es noch eine letzte Frage zum Thema Ukraine von Herrn Aiash ich vermute, am ehesten an das Innenministerium gerichtet : Liegen der Bundesregierung genaue Zahlen vor, wie viele Deutsche in die Ukraine gereist sind, um dort auf ukrainischer Seite zu kämpfen?

DR. WEDE: Zu dieser Frage haben wir uns hier auch schon geäußert, deswegen laufe ich jetzt eventuell Gefahr, mich teilweise zu wiederholen.

Vielleicht vorweg: Das BMI und die Bundesregierung haben ein sehr großes Interesse daran, die Ausreise von Extremisten in die Ukraine oder nach Russland zu Kampfhandlungen zu verhindern, und das tun wir auch. Wir haben deutsche Extremisten in Deutschland im Blick, und ich kann Ihnen auch sagen, dass wir Ausreisen ich will hier keine Zahl nennen von kampfwilligen Extremisten verhindert haben, und zwar sowohl nach Russland als auch in die Ukraine.

Zu den Personen, zu den Extremisten, die sich jetzt schon in der Ukraine aufhalten, vielleicht nur so viel: Wir hatten ja mitgeteilt, dass es sich um eine niedrige einstellige Zahl deutscher Extremisten in der Ukraine handelt. Ich kann Ihnen heute sagen, dass ein Großteil davon schon wieder zurück in Deutschland ist diese Information vielleicht zur größenmäßigen Einsortierung des Problems.

Was Nichtextremisten und bisher nicht straffällige Deutsche in der Ukraine angeht, so möchte ich sagen: Diese Personen reisen mangels Flugverbindungen nicht direkt in die Ukraine aus, sondern die reisen dann über Polen, über Tschechien, über Österreich aus. Deutsche auch Deutsche mit ukrainischem Hintergrund , die in diese Länder ausreisen, werden von uns nicht registriert, und die werden von uns auch nicht erfasst. Es gibt dafür keine Grundlage.

Zur Frage, wie viele Deutsche in der Ukraine sind: Das Auswärtige Amt bietet Deutschen im Ausland ja die Möglichkeit an, sich zu registrieren. Vielleicht kann das Auswärtige Amt ergänzen, wie viele Deutsche davon freiwillig Gebrauch gemacht haben. Wenn es sich aber um Nichtextremisten handelt, dann haben wir diese Zahlen nicht.

SASSE: Ich kann die aktuellen Zahlen nennen: Im Moment ist in der Ukraine eine mittlere dreistellige Zahl an deutschen Staatsangehörigen registriert. Aber wie Herr Dr. Wede bereits gesagt hat, besteht keine Registrierungspflicht, und es besteht ebenso keine Pflicht, sich wieder von dieser Liste abzumelden, wenn man einmal ausgereist ist. Deswegen kann man diese Zahlen nicht wirklich präzise bestimmen.

FRAGE JUNG: Herr Wede, weil Sie betont haben, dass es auch schon gelungen sei, die Ausreise von Extremisten zu verhindern: Wie oft denn schon?

DR. WEDE: Das war ja genau das, was ich erwähnt hatte: Die Anzahl möchte ich hier nicht nennen. Ich glaube, die wichtige Information ist, dass wir diese Extremisten in Deutschland, die ausreisewillig sind, im Blick haben, und dass die Bundespolizei auch schon Einreisen aus diesem Personenkreis verhindert hat. Das ist also nicht etwas, was hypothetisch passieren kann, sondern das ist etwas, was auch in der Praxis passiert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann ist jemand denn ein Extremist? Muss er auf der Gefährderliste stehen?

DR. WEDE: Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern arbeiten hier zusammen. Es gibt Definitionen von Gefährdern und von Unterstützern. Ob sich diese Definitionen mit der Definition von Extremismus in diesem Kontext decken, kann ich gerne nachreichen.

VORS. BUSCHOW: Der Kollege Moulson von AP fragt online an das Auswärtige Amt gerichtet: Kann die Bundesregierung die Ankündigung von Herrn Borrell bewerten, dass eine Pause in den Iran-Gesprächen in Wien nötig ist? Wer ist dafür verantwortlich?

SASSE: Zunächst einmal verweise ich auf den Tweet, den Herr Borrell dazu abgesetzt hat und der auf unterschiedliche Punkte eingeht. Ich kann Ihnen sagen, dass unser gemeinsames Ziel als E3 ist das haben wir an dieser Stelle immer wieder sehr deutlich erklärt , dass man schnellstmöglich zu einer vollständigen Umsetzung des JCPOA zurückkehrt. Dazu haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten sehr intensive Verhandlungen in Wien geführt. Eine finale Textfassung liegt auf dem Tisch; die Arbeit ist sozusagen getan. Jetzt geht es, wie auch der Koordinator der EU Enrique Moratorium vor einigen Tagen angekündigt hat, darum, die erforderlichen politischen Entscheidungen zu treffen. Die werden in den Hauptstädten getroffen, und wir hoffen und erwarten, dass dies nun auch geschieht.

FRAGE ESIPOV: In Belarus gelten Inhalte der Deutschen Welle seit gestern als extremistisch, was zur Folge hat, dass allein das Lesen oder Konsumieren von diesen Inhalten mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet werden könnte. Wie bewertet die Bundesregierung diese Einstufung?

SRS BÜCHNER: Die Bundesregierung verurteilt diesen erneuten offenen Angriff auf die Pressefreiheit aufs Schärfste. Die Bundesregierung sieht darin einen weiteren Versuch der belarussischen Behörden, unabhängige Stimmen mit allen repressiven Mitteln zum Schweigen zu bringen und eine faktische Berichterstattung zu verhindern, unter anderem

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