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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 18. März 2022

Themen: Termine des Bundeskanzlers (Deutscher Ethikrat, Besuch des Tesla-Werks in Grünheide, Europäische Weltraumorganisation, Empfang der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Generaldebatte zum Bundeshaushalt im Deutschen Bundestag, dritter Berlin-Ruhr-Dialog, NATO-Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel, Treffen der G7-Staats- und Regierungschefs in Brüssel, Europäischer Rat in Brüssel), Beratung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Angriff Russland auf die Ukraine, Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate, Sicherheitsbereitschaft des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde, Bitte der Tafel Deutschland e.V. um Unterstützung, COVID-19-Pandemie

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:34 Termine Kanzler Scholz
7:01 Statement zur MPK-Sitzung
9:38 Ukrainische Geflüchtete
13:33 Telefonat mit Putin
16:08 Russische Sabotage
17:08 Tilo zu Rüstungsexporten nach Russland I
20:25 Bosch-Teile in russ. Militärgeräten
21:30 Tilo zu Rüstungsexporten nach Russland II
22:55 Russischer TUI-Großaktionär
23:58 Deutsche Waffenlieferungen
24:41 Reduzierung Ölverbrauch
25:42 Ausbau Erneuerbare
27:35 Habeck in Katar
29:16 Tilo zu Katar
32:17 LNG-Geschäfte
35:40 Stopp Braunkohleabbau
38:26 AA-Nachreichung zu Katar
39:55 Tilo zu Hilferuf der deutschen Tafeln
43:50 Tilo zu Corona-Politik/MPK Sitzung
44:59 Tilo zu „Hot Spot“-Definition

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 18. März 2022:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN HOFFMANN sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN HOFFMANN: Guten Tag! Wie immer freitags gebe ich einen Überblick über die Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche. Ich möchte auch heute wieder vorwegschicken, dass die Lage aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine dynamisch bleibt und sich daher immer noch etwas kurzfristig ändern könnte.

Am Montagnachmittag um 14.30 Uhr empfängt der Bundeskanzler den Vorstand des Deutschen Ethikrates im Kanzleramt. Es handelt sich um einen Antrittsbesuch. Der Deutsche Ethikrat bearbeitet ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen. Außerdem gibt er wie jüngst in der Coronapandemie Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung. In seiner Tätigkeit ist er unabhängig und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Die 26 Mitglieder üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus.

Am Dienstagmittag besucht der Bundeskanzler das Unternehmen Tesla in Grünheide in Brandenburg und wird dort ein Grußwort halten. Tesla wird am 22. März im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung die ersten in Grünheide produzierten Fahrzeuge durch Konzernchef Elon Musk an seine neuen Eigentümerinnen und Eigentümer übergeben. Die Veranstaltung ist presseöffentlich.

Am Nachmittag nimmt der Bundeskanzler von 15.50 Uhr bis 16.50 Uhr an einem Treffen mit der Europäischen Weltraumorganisation, ESA, teil. Teilnehmer des Gesprächs im Kanzleramt sind der Generaldirektor der ESA Josef Aschbacher und der Astronaut Alexander Gerst. Astronaut Matthias Maurer wird per Video live aus der Raumstation ISS zugeschaltet. Auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, DLR, sowie die Koordinatorin der Bundesregierung für die Luft- und Raumfahrt, Frau Christmann, werden vertreten sein. Bei dem Treffen werden allgemeine und anwendungsbezogene Themen der Raumfahrt besprochen. Zum Beispiel geht es um die Rolle und Perspektiven der Raumfahrt in Bezug auf Erdbeobachtung, internationale Sicherheit und bemannte Missionen.

Im Anschluss daran empfängt Bundeskanzler Scholz um 17.00 Uhr die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola zu einem Antrittsbesuch im Bundeskanzleramt. Bei dem Gespräch werden europapolitische Themen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine im Mittelpunkt stehen. Dabei wird es auch um die Lage der ukrainischen Kriegsflüchtlinge gehen. Darüber hinaus stehen weitere europapolitische Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Klima- und Migrationspolitik sowie die Konferenz zur Zukunft Europas auf der Gesprächsagenda.

Vor dem Gespräch ist ein Pressestatement geplant. Nähere Einzelheiten dazu werden wir rechtzeitig bekannt geben.

Damit wäre ich bei Mittwoch, dem 23. März. Die kommende Woche im Deutschen Bundestag steht ganz im Zeichen des Bundeshaushalts. Im Rahmen der Generaldebatte am Mittwoch, den 23. März, ab 9 Uhr wird der Bundeskanzler im Bundestag eine Rede halten.

Wegen der Haushaltswoche des Parlaments findet in der kommenden Woche keine Kabinettsitzung statt.

Am Nachmittag empfängt der Bundeskanzler um 15 Uhr den Kommunalrat der Metropole Ruhr im Rahmen des dritten Berlin-Ruhr-Dialogs im Bundeskanzleramt zu einem allgemeinen Gedankenaustausch zu aktuellen politischen Themen. Der Kommunalrat der Metropole Ruhr besteht seit dem Jahr 2015 als politisches Gremium im Regionalverband Ruhr. Mitglieder des Kommunalrates sind die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der elf kreisfreien Städte sowie die vier Landräte der Kreise der Metropole Ruhr.

Am Donnerstag, den 24. März, wird der Bundeskanzler nach Brüssel reisen. Er wird dort zunächst am NATO-Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs teilnehmen. Das Treffen, zu dem NATO-Generalsekretär Stoltenberg eingeladen hat, findet im NATO-Hauptquartier statt. Hauptthema werden der russische Angriff auf die Ukraine und dessen Folgen für die Allianz sein. Außerdem werden die weiteren Maßnahmen der NATO zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses eine Rolle spielen.

Dann kommt ein weiterer Termin in Brüssel hinzu. Denn der Bundeskanzler hat für den kommenden Donnerstag im Rahmen des deutschen G7-Vorsitz zu einem Treffen der G7-Staats- und Regierungschefs in Brüssel eingeladen. Das Treffen findet eingebettet in NATO-Gipfel und Europäischen Rat statt. Es dient dem Austausch mit den G7-Partnern über aktuelle Themen, insbesondere über die Lage in der Ukraine.

Daran schließt sich in Brüssel der Europäische Rat an, an dem der Bundeskanzler ebenfalls teilnehmen wird. Inhaltlich wird auch der Europäische Rat durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geprägt sein. Vor diesem Hintergrund ist die Indossierung des strategischen Kompasses der EU und ein Austausch über die Verteidigungspolitik sowie über Energiepreise und Versorgungssicherheit vorgesehen. Auch weitere Wirtschaftsthemen werden zur Sprache kommen. Außerdem werden die aktuelle Lage in der COVID-19-Pandemie sowie weitere Aspekte der Außenbeziehungen besprochen.

Ein Briefing zum bevorstehenden NATO-Gipfeltreffen am Donnerstag und zum Europäischen Rat am Donnerstag und Freitag in Brüssel wird am Mittwoch, den 23. März, von 14 Uhr bis 15 Uhr in der Bundespressekonferenz stattfinden.

So weit erst einmal der Wochenausblick.

Dann will ich noch etwas zur gestrigen Videokonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sagen.

Gestern sind der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu einer weiteren Besprechung per Videokonferenz zusammengekommen. Eine sehr wichtige Rolle nahm dabei der Ukraine-Russland-Konflikt ein. Bundeskanzler Scholz und die Länderchefinnen und Länderchefs verurteilen den Angriffskrieg von Präsident Putin auf die Ukraine auf Schärfste. Das ist Putins Krieg. Er hat ihn vom Zaun gebrochen und nicht die russische Bevölkerung.

Bund und Länder sind sich darin einig, dass es nur durch eine nationale Kraftanstrengung aller staatlichen Ebenen möglich ist, die derzeit große Herausforderung der Flüchtlingssituation zu bewältigen. Sie werden dazu alle ihnen zur Verfügung stehenden Kräfte bündeln. Besonders hervorgehoben wurde die große Hilfsbereitschaft und das ehrenamtliche Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger. Erörtert wurden unter anderem eine möglichst schnelle Registrierung und eine weitere Verbesserung der Koordinierung aller staatlichen Ebenen. Auch die zielgerichtete Unterbringung und Verteilung der Flüchtlinge auf die jeweiligen Bundesländer war Gegenstand der Erörterung. Die Bundesregierung hat den Ländern dabei schnelle und unbürokratische Unterstützung zugesagt. Auch Fragen im Umgang mit der von Russland eingesetzten Desinformationskampagne und entsprechende Maßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen insbesondere auf kritische Infrastrukturen und die öffentliche Verwaltung wurden diskutiert. Gesprochen wurde auch über den schnellen Zugang zu zahlreichen Integrationsmaßnahmen wie Integrations- und Sprachkursen, zum Arbeitsmarkt, der Kinderbetreuung und zu Schulen. Auch der Zugang zu einer medizinischen Versorgung wurde dabei thematisiert.

Natürlich standen auch die Kosten im Fokus. Bund, Länder und Kommunen übernehmen gemeinsam Verantwortung, um den Geflüchteten aus der Ukraine möglichst schnell und unkompliziert zu helfen. Diese gemeinsame Aufgabe erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Frage der Finanzen. Eine Arbeitsgruppe wird jetzt über Kosten der Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge beraten. Bei der nächsten Bund-Länder-Runde am 7. April werden dann konkrete Beschlüsse dazu gefasst werden.

FRAGE POLANSKY (zum Angriff Russlands auf die Ukraine): Ich habe eine Frage an das BMI. Seit Beginn der Woche wird nach Aussage von Frau Faeser der Königsteiner Schlüssel für die Verteilung auf die Länder wieder angewandt bzw. soll er angewandt werden. Können Sie Zahlen dazu nennen, wie viele Kriegsflüchtlinge über diesen Mechanismus bereits auf die Länder verteilt wurden?

LAWRENZ: Wir haben diesbezüglich keine Zahlen, die wir mitteilen können. Die Verteilung findet nach dem Königsteiner Schlüssel statt. Sie können sich vorstellen, dass sich die Zahlen täglich verändern. Aber momentan können wir dazu keine Zahlen zur Verfügung stellen.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Wer ist für die Koordination bzw. Verteilung verantwortlich, und wer organisiert das?

LAWRENZ: Beim Bundesamt für Güterverkehr wurde eine Stabsstelle zwischen BMI und Verkehrsministerium eingerichtet. Von dort aus wird die Koordinierung und auch die Lenkung von Verkehren für die bessere Verteilung koordiniert.

FRAGE DR. RINKE: Frau Hoffmann, Herr Hebestreit nannte am Mittwoch eine aktuelle Zahl, wie viele Flüchtlinge bisher in Deutschland aufgenommen wurden. Haben Sie eine aktualisierte Zahl? Am Mittwoch waren es, meine ich, 175 000.

SRS’IN HOFFMANN: Nein, das habe ich im Moment nicht. Ich weiß nicht, ob das BMI sie eher hat als ich.

LAWRENZ: Ich kann Ihnen gern die Zahlen für den heutigen Tag mitteilen. Wir sind bei 197 423 festgestellten Kriegsflüchtlingen, in Klammern: durch die Bundespolizei; den Hinweis müssen wir machen. Wir haben hier schon sehr häufig über visafreie Einreise berichtet. Deswegen ist es nicht unbedingt möglich, ein vollständiges Bild wiederzugeben. An den Grenzen finden verstärkte Kontrollen statt; es sind aber keine lückenlosen und auch keine vollständigen Grenzkontrollen. Deswegen kann die Zahl derjenigen, die eingereist sind, natürlich höher liegen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Haben Sie eine Schätzung darüber, wie viele Menschen aus der Ukraine bisher gekommen sind? Ist das ein Faktor von zwei, von drei?

LAWRENZ: Wir haben bereits seit 2017 das Visaabkommen. Es ist auch jetzt noch möglich, mit einem Kraftfahrzeug über die Grenze einzueisen, und theoretisch möglich, nicht erfasst zu werden. Das ist so gewollt. Die Menschen reisen vielleicht auch in andere Mitgliedsstaaten weiter. Deswegen gibt es keine Möglichkeit, verlässliche Prognosen aufzustellen.

Wir haben vom UNHCR insgesamt ein paar Zahlen, die wir allerdings nicht aus eigener Zuständigkeit feststellen können. Das sind Zahlen darüber, wie viele Menschen aus der Ukraine als Binnenflüchtlinge vertrieben wurden und sich noch in der Ukraine aufhalten. Dann gibt es auch Zahlen über diejenigen, die in andere Mitgliedsstaaten der EU weitergereist sind.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Eine Schätzung haben Sie also nicht, oder?

LAWRENZ: Mir liegt kein Schätzwert vor. Wie gesagt, ist es für uns schwer, das zu erfassen. Es gibt Reisefreiheit für ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass. Deswegen ist das nicht wirklich sicher zu beziffern.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage von Herrn Lücking von „nd.DerTag“, auch an das BMI: Erkennt die Bundesrepublik Deutschland es als Asylgrund an, wenn Menschen aus der Ukraine respektive aus anderen Ländern, in denen eine Wehrpflicht ausgerufen ist oder gilt, kommen?

LAWRENZ: Die Prüfung des Schutzgesuches Asyl ist eigentlich immer eine Einzelfallprüfung und kann deswegen nicht pauschal beantwortet werden. Es gibt Kriterien, und sie stehen in den entsprechenden Konventionen. Ganz pauschal ist der Wehrdienst wahrscheinlich kein Ausschlussgrund.

VORS. FELDHOFF: Herr Eckstein fragt: Frau Hoffmann, können Sie etwas zum Inhalt des heutigen Telefonats des Bundeskanzlers mit dem russischen Präsidenten Putin sagen?

SRS’IN HOFFMANN: Ja, etwas. Wir haben dazu ja auch eine Pressemitteilung herausgegeben. Der Bundeskanzler setzt mit diesem Gespräch die Gesprächsformate fort. Wir als Bundesregierung versuchen, wirklich alle Gesprächsformate zu nutzen und aufrechtzuerhalten, um möglichst bald eine diplomatische Lösung an die Stelle dieses Krieges zu setzen. Der Bundeskanzler hat darüber heute mit dem russischen Präsidenten gesprochen und darauf gedrungen, dass Russland einen Waffenstillstand in der Ukraine einleitet und auch eine Verbesserung der humanitären Lage eintreten kann, damit versucht werden kann, Fortschritte auf diplomatischen Gebiet zu erreichen. Aber im Vordergrund stand das Drängen auf einen sofortigen Waffenstillstand und eine Verbesserung der humanitären Situation.

FRAGE DR. RINKE: Frau Hoffman, der Kreml hat heute Morgen nach dem Telefonat darauf hingewiesen, dass es nicht an Herrn Scholz sei, zu bestimmen, wer Russland führe, sondern nur die russische Bevölkerung könne das tun. Herr Habeck hat heute Morgen gesagt, es müsse auch darum gehen, letztendlich die Macht von Putin zu zerstören.

Ist ein Wechsel an der Spitze Russlands oder des Kremls eines der Ziele der Bundesregierung?

SRS’IN HOFFMANN: Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass die russische Regierung ihr Verhalten ändert und den Krieg in der Ukraine sofort beendet, ihre Aggression sofort beendet und im Weiteren eine Verhandlungslösung gesucht wird. Dafür hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen erlassen, angefangen mit sehr harten Sanktionen usw. Das ist das Ziel. Das Ziel ist, dass die russische Führung ihr Verhalten ändert.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das Ziel ist nicht, dass Herr Putin verschwindet, oder?

SRS’IN HOFFMANN: Wie gesagt, ist das Ziel, dass die russische Führung ihr Verhalten ändert.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herrn Vollradt von der Wochenzeitung „JUNGE FREIHEIT“ an das BMI zum Stichwort der Spionageabwehr: Der „FOCUS“ meldet, dass der russische Militärgeheimdienst möglicherweise Sabotageziele in Deutschland aufgeklärt habe. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob kurz vor oder seit dem Beginn des Krieges gegen die Ukraine der russische Geheimdienst seine Tätigkeit auf deutschem Boden verstärkt hat?

LAWRENZ: Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz jegliche Hinweise auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten in Deutschland prüft und ihnen immer nachgeht. Sie können auch den Verfassungsschutzberichten, die wir einmal im Jahr veröffentlichen, entnehmen, dass wir auch die russischen Dienste im Blick haben.

Die jetzt in Presseberichten behaupteten Zusammenhänge zwischen angeblich in der Ukraine festgenommenen Einheiten und Zahlen in Deutschland sind Spekulation und können von hier aus nicht bestätigt werden.

FRAGE JUNG: Meine Frage geht an das Wirtschaftsministerium. Es gibt Rechercheergebnisse von Investigate Europe, in denen es heißt, dass Deutschland seit der Annexion der Krim Rüstungsgüter im Werte von 121 Millionen Euro nach Russland exportiert habe, unter anderem Eisbrecher, Gewehre und Sonderschutzfahrzeuge.

Können Sie diese Berichterstattung bestätigen? War das, im Nachhinein betrachtet, ein Fehler?

EINHORN: Ich kann darauf hinweisen, wie die Lage ist und wie sie schon seit 2014 ist. Für Russland besteht bereits seit 2014 ein umfassendes Embargo erstens für Rüstungsgüter und zweitens auch für alle Dual-Use-Güter, die für militärische Verwendung in Russland bestimmt sind. Das heißt also, dass die Ausfuhr auch von Dual-Use-Gütern, also von Gütern, die man auch militärisch verwenden kann, gemäß der EU-Dual-Use-Verordnung nach Russland für militärische Zwecke oder für militärische Endverwender seit 2014 aufgrund der EU-Embargoverordnung verboten wurde.

Insofern wurden Genehmigungen für Güter nur dann erteilt, wenn die zivile Verwendung gesichert werden konnte. Bestanden Hinweise auf eine irgendwie geartete militärische Verwendung, wurden die Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt. Sprich, es gibt seit 2014 keine Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter und auch nicht für Dual-Use-Güter, die an militärische Endverwender gehen sollten.

Ansonsten können Sie die Statistiken dazu wie immer in unseren Rüstungsexportberichten nachlesen.

ZUSATZ JUNG: Ich habe gerade erwähnt, dass es unter anderem um Gewehre und Sonderschutzfahrzeuge geht. Da versteht man ja gemeinhin nicht Dual Use und zivilen Nutzen, sondern Gewehre sind zum Schießen da.

Sie haben nicht beantwortet, ob diese Berichterstattung stimmt.

EINHORN: Es wurden keine Genehmigungen für Rüstungsgüter und keine Genehmigungen für Dual-Use-Güter erteilt, die für militärische Zwecke verwendet werden sollten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann präzisiere ich noch einmal: Es gab ja die Ausnahme seit der Annexion der Krim, dass Verträge, die vor der Annexion abgeschlossen wurden, nicht unter diese Regelung fallen. Fallen diese Exporte von Gewehren unter diese Regelung?

EINHORN: Ich kann zu diesem Einzelfall jetzt nichts sagen. Wir müssten schauen, ob wir dazu noch etwas nachreichen können. Aber wie gesagt: Wenn EU-Sanktionen und Embargos gelten, dann werden sie selbstverständlich umgesetzt. Insofern wurden seitdem keine Genehmigungen mehr erteilt.

BURGER: Ich würde gern kurz ergänzen. Ich kann zwar zu den Einzelfällen nichts sagen, aber ich glaube, dass es wichtig ist, den Kontext solcher Statistiken zu verstehen. Beispielsweise taucht ein Sonderschutzfahrzeug auch dann in der Statistik für Russland auf, wenn es zum Beispiel für eine UN-Institution, die in Russland tätig ist, bestimmt ist, oder für eine europäische Botschaft, die in Russland ist. Wenn das von Russland aus bestellt wird, taucht es trotzdem in der Statistik für Russland auf.

FRAGE DR. RINKE: Frau Einhorn, es hat vor zwei Tagen Berichte gegeben, dass sich Teile von Bosch in russischem Militärgerät befinden sollen. Deswegen möchte ich zusätzlich zu der Antwort, die Sie gegeben haben, dass es keine Genehmigung gegeben hat, gerne fragen: Prüfen Sie denn auch, ob jenseits der erteilten Genehmigungen Dual-Use-Teile oder Rüstungsgüter nach Russland geliefert wurden?

EINHORN: Wie gesagt, der Endzweck eines Guts wird ja ermittelt und dann überprüft, und eine Genehmigung wird im Fall von Russland seit 2014 nur dann erteilt, wenn sichergestellt ist, dass es ein ziviler Empfänger war. Wenn es jetzt Verdachtsfälle gibt, dann gehen wir denen natürlich nach, keine Frage.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Gibt es Verdachtsfälle?

EINHORN: Über Einzelfälle kann ich, wie immer in diesen Bereichen, nichts sagen. Wenn es welche gäbe, würden wir denen aber nachgehen.

FRAGE JUNG: Ich frage jetzt nicht nach Genehmigungen, sondern nach Lieferungen, Frau Einhorn. Gab es seit 2014, seit der russischen Annexion der Krim, Exporte von Gewehren nach Russland?

EINHORN: Ich kann immer nur zu den Ausfuhrgenehmigungen Stellung nehmen. Das, was über die Grenze geht, betrachtet dann der Zoll. Wie gesagt, wie halten uns an alle Embargovorschriften und es wurde seitdem nichts genehmigt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das hilft uns jetzt aber nicht weiter, denn es kann ja sein, dass die Genehmigungen für diese Exporte vor der Annexion der Krim erteilt wurden und die Lieferung eben nach der Annexion der Krim stattfand. Können Sie uns diese Frage beantworten?

EINHORN: Ich kann diese Frage jetzt nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?

EINHORN: Ich muss schauen. Wie gesagt, das ist eigentlich eine Frage des Zolls.

VORS. FELDHOFF: Herr Jung, ich würde den Vorschlag machen, dass wir einmal das Finanzministerium fragen, weil das Finanzministerium für den Zoll zuständig ist.

ZUSATZ JUNG: Danke!

HARTMANN: Ich kann dazu auch nur ergänzen, dass der Zoll natürlich die Embargovorschriften beachtet. Weiteres müsste ich eventuell nachliefern.

FRAGE: Ich hätte zu diesem Themenkomplex eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Können Sie bestätigen, dass die Regierung eine Untersuchung im Fall des TUI-Großaktionärs Mordaschow eingeleitet hat? Der soll möglicherweise seine TUI-Anteile an seine Ehefrau transferiert haben. Das gucken sich die deutschen Behörden jetzt offenbar an, weil das in das Sanktionspaket fällt.

EINHORN: Ich kann bestätigen, dass es hier ein Investitionsprüfverfahren gibt und dass die Transaktion, auf die Sie sich beziehen, jetzt so lange, wie dieses Verfahren läuft, in einem schwebenden Zustand ist.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herrn Jordans zu diesem Komplex an das BMVg: Wäre Deutschland bereit, Patriot-Batterien an die Slowakei abzugeben, wenn die Slowakei dann ihrerseits S-300-Systeme an die Ukraine liefern würde? Gibt es dazu eine konkrete Debatte?

COLLATZ: Wie immer bei solchen Dingen kann ich Spekulationen in diese Richtung nicht bestätigen, möchte sie aber auch nicht bremsen.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine weitere Frage von Herrn Jordans, die im Zusammenhang mit der Ukraine steht, und zwar zum Thema Energieeinsparungen an das Wirtschaftsministerium: Die Internationale Energieagentur hat gerade einen Zehn-Punkte-Plan veröffentlicht, in dem es um die Reduzierung des Ölverbrauchs geht. Dazu zählen eine Geschwindigkeitsreduktion auf Autobahnen, autofreie Sonntage und eine Preissenkung beim ÖPNV. Welche dieser Vorschläge will die Bundesregierung umsetzen?

EINHORN: Minister Habeck hat sich ja schon dazu geäußert, dass es jetzt mit Blick auf das Entlastungspaket, das aktuell in der Bundesregierung abgestimmt wird, auch Maßnahmen geben muss, um Energie einzusparen. Denn das sind ja zwei Seiten einer Medaille: Einerseits wollen wir unabhängiger von den fossilen Energien werden, indem wir diversifizieren, aber vor allem auch die erneuerbaren Energien ausbauen, und andererseits wollen wir natürlich weiterhin und vermehrt Energie einsparen, weil auch das ein wichtiger Schritt ist, um unabhängiger zu werden. Welche Maßnahmen da jetzt zum Zuge kommen, ist aktuell Gegenstand der Abstimmungen in der Bundesregierung.

FRAGE LANDWEHR: Ich habe die Frage, was im weiteren Sinne dazugehört; denn zu dem Thema Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieunabhängigkeit gehört ja auch die Beschleunigung von Prozessen. Im Koalitionsvertrag standen einige Beschleunigungskommissionen, nämlich einmal zu dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus soll es eine Beschleunigungskommission Schiene geben, und noch eine zum Mobilitätsplan. An Sie, Frau Eichhorn, und auch an das BMDV: Wie weit ist es mit diesen Beschleunigungskommissionen jetzt gediehen? Stehen die Zusammensetzungen schon fest, und wann beginnen die zu arbeiten?

EINHORN: Zu der Kommission konkret müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen; das habe ich jetzt nicht vorliegen. Ich kann aber sagen, dass wir jetzt im Zuge der aktuellen Entwicklungen fortlaufend an der Beschleunigung arbeiten und da jetzt auch auf keine Kommissionen warten, sondern das jetzt selber in die Hand nehmen. Herr Habeck ist vor zwei Tagen in Norwegen gewesen und wird am Wochenende in Katar und in den Vereinigten Arabischen Emirate sein, um einerseits die Diversifizierung der Energieträger voranzutreiben und andererseits natürlich auch immer zu schauen, dass wir möglichst früh auf Wasserstoff umsatteln können und wegkommen vom Gas und im nächsten Schritt dann auch vom LNG. Insofern läuft die Beschleunigung und bedarf jetzt auch keiner formal eingesetzten Kommissionen. Da sind wir also dran.

NIEKE: Zur Ergänzung: Auch für uns ist das Thema Planungsbeschleunigung natürlich von enormer Bedeutung und Wichtigkeit. Für uns sind natürlich zum einen die ganzen Straßenverkehrsprojekte als solche zu beschleunigen, wie der Minister zuletzt auch im Rahmen des Brückengipfels betont hat. Zum anderen sind aber auch das Thema digitale Projekte sowie das Thema Gigabitstrategie, zu dem der Minister gestern ja die Eckpunkte vorgelegt hat, wirklich sehr wichtige und zentrale Themen für uns, die wir auch massiv vorantreiben wollen.

FRAGE POLANSKY: Ich hätte eine Frage bezüglich der Reise von Herrn Habeck nach Katar und in die Emirate: Es ist ja so, dass in Deutschland nicht der Staat Erdgas einkauft, sondern Privatunternehmen. Welche Einflussmöglichkeiten hat Herr Habeck denn überhaupt, wenn er jetzt nach Katar fährt, um sozusagen LNG zu beschaffen?

EINHORN: Sie sagen es richtig: Der Staat kauft jetzt keine Energieträger ein und wird es auch zukünftig nicht tun. Wir sind aber natürlich dabei und unterstützen auch vonseiten der Regierung die Unternehmen, die ja selber auch schon vielfältige Gespräche mit möglichen Anbietern von LNG führen. Herr Habeck wird auf seiner Reise auch von einer Wirtschaftsdelegation von insgesamt 22 Unternehmen begleitet, und dabei sind natürlich vor allem auch Energieunternehmen vertreten. Da geht es um Wasserstoff, da geht es um LNG, und da wird jetzt natürlich geschaut, dass man sich so schnell wie möglich von dem russischen Gas abkoppeln kann, um auf andere Anbieter umzusteigen.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Gibt es Erkenntnisse, inwieweit zum Beispiel Katar überhaupt LNG verfügbar hätte, das umgeleitet werden kann? Sprich, es gibt ja bereits jetzt Abnehmer für das LNG.

EINHORN: Genau darum, das auszuloten und da noch intensiver ins Gespräch zu kommen, geht es ja auf dieser Reise.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Gibt es da bereits irgendwelche Zahlen oder eine Andeutung?

EINHORN: Ich kann der Reise jetzt einerseits nicht vorgreifen; andererseits müssten sich dazu die Unternehmen selber äußern.

FRAGE JUNG: Könnten wir die Liste der 22 Unternehmen haben, die da mitreisen, Frau Einhorn?

Wird Herr Habeck in seiner Rolle als Vizekanzler Katars nachweisliches Ausspielen und Bedrängen deutscher Bürger thematisieren? Vor ein paar Wochen das war hier auch Thema hatte sich ja herausgestellt, dass Katar Kritiker an der WM-Vergabe hier in Deutschland bedrängt hat, wofür es ehemalige CIA-Agenten angeheuert hat. Ich hatte auch das Auswärtige Amt danach gefragt, hatte bisher aber noch keine Stellungnahme dazu bekommen, Herr Burger. Wird Herr Habeck das, was Katar mit deutschen Bürgern macht, ansprechen?

EINHORN: Ich kann Ihnen sagen wir haben dazu heute auch eine Pressemitteilung versendet , dass es neben dem Austausch über wirtschaftliche Themen natürlich wie immer auch einen Austausch zu gesellschaftlichen Werten geben wird und dass es auf dieser Reise auch um Menschenrechte gehen wird. Zu Einzelfällen kann ich Ihnen jetzt nichts sagen, und ich kann den Gesprächen dort natürlich auch nicht vorweggreifen oder die Inhalte im Detail wiedergeben. Das Thema Menschenrechte steht aber auch dort auf der Tagesordnung der Gespräche.

Was die Wirtschaftsdelegation angeht, so können wir Ihnen die Liste gerne nachreichen. Ich würde jetzt davon absehen, die Unternehmen hier vorzulesen. Es sind 22 mittelständische und große Unternehmen aus den Bereichen Energie, Digitalisierung, Medizinwirtschaft und auch energieintensive Unternehmen, also sozusagen zukünftige Abnehmer von LNG und Wasserstoff in großem Maße. Die Liste können wir Ihnen gerne zuschicken.

BURGER: Herr Jung, es tut mir leid, ich habe den Vorfall, von dem Sie sagen, dass er hier schon thematisiert worden ist, nicht präsent ich weiß es schlicht nicht. Ich kann Ihnen ergänzend nur sagen, dass der katarische Außenminister vor Kurzem auch in Berlin war und Außenministerin Baerbock ihn zu einem Gespräch empfangen hat. Auch in diesem Gespräch wurde natürlich auch das Thema Menschenrechte angesprochen. Insbesondere das Thema Arbeitnehmerrechte im Kontext der WM ist natürlich immer wieder ein Thema gewesen, über das wir mit der katarischen Seite sprechen. Da hat es in den vergangenen Jahren einige Verbesserungen gegeben, die es auch wahrzunehmen und zu würdigen gilt. Wir verfolgen genauso aber auch kritische Berichte unabhängiger Organisationen, die die Lage dort kritisch beleuchten, und bleiben dazu auch im Gespräch mit der katarischen Seite.

ZUSATZFRAGE JUNG: Im Fall Theo Zwanziger geht es ja darum, dass ein deutscher Kritiker der WM hier in Deutschland vom katarischen Regime ausspioniert und bedrängt wurde. Da wollte ich von Ihnen wissen, was Sie darüber denken und ob die Ministerin das vielleicht angesprochen hat.

BURGER: Wie gesagt, ich kenne diesen Fall noch nicht und werde mich darüber informieren müssen.

FRAGE DR. RINKE: Noch eine Verständnisfrage zu den LNG-Geschäften, Frau Einhorn: Ist es Ziel der Bundesregierung, dass man bei Flüssiggas, anders als das bisher der Fall ist, auch längerfristige Verträge abschließt? Bisher ist es ja meistens so, dass es da um Tankerladungen geht, wenn ich das richtig sehe. Das wurde ja immer als Nachteil gegenüber Lieferungen über Pipelines, die dann sehr langfristig sind, angesehen. Ist das Ziel und Strategie der Bundesregierung?

EINHORN: Wir verfolgen das Ziel, so schnell wie möglich von russischem Gas unabhängig zu werden. Da ist LNG aktuell natürlich ein wichtiger Faktor, weil LNG eben über Schiffe transportiert werden kann egal, ob das jetzt längerfristige oder kurzfristige Verträge sind. Die genauen Vertragsausgestaltungen müssen dann die Unternehmen selbst vornehmen. Klar ist aber zum Beispiel: Wenn im Laufe dieses Jahres, also 2022, das Gasspeichergesetz kommt, zu dem jetzt eine Formulierungshilfe in den Bundestag eingebracht wurde, und es dann auch die entsprechenden Vorschriften für Speicherstände gibt, dann werden die Unternehmen umschwenken müssen und Gas auch auf anderen Wegen beschaffen müssen. Wie sie das dann tun, ist weiterhin Sache der Unternehmen.

FRAGE DR. RINKE: Anknüpfend an das Thema Rüstungsgüter, das wir eben hatten, wieder an Frau Einhorn: Es gibt einen Vorabbericht des „SPIEGEL“, in dem steht, dass das Wirtschaftsministerium im Falle von Bosch und den Bestandteilen, die es anscheinend in russischen Kriegsgeräten gibt, eine Prüfung eingeleitet habe. Können Sie bestätigen, dass da Ermittlungen eingeleitet wurden?

EINHORN: Ich kann dazu noch ergänzen, dass das Unternehmen selber sich mittlerweile schon dazu geäußert hat auch vor ein paar Tagen wohl schon. Ich kann jetzt selber von unserer Seite aus nichts ergänzen. Wenn wir das können, dann reichen wir das nach.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das ist jetzt also keine Bestätigung?

EINHORN: Ich kann das aktuell weder bestätigen noch dementieren.

FRAGE: Ich habe noch eine Frage zum Thema LNG. Falls Katar überhaupt in der Lage sein sollte, kurzfristig mehr Energie zu liefern: Wie sehen denn die Vorbereitungen innerhalb der Bundesregierung aus, das LNG überhaupt importieren zu können? Wir wissen ja, dass in Brunsbüttel ein Terminal geplant ist; es dauert aber drei bis fünf Jahre, bis das steht. Es gibt aber Möglichkeiten, als flexible, kurzfristige Lösung „floating storages“ anzupachten. Können Sie dazu etwas sagen? Wie weit sind die Bemühungen, kurzfristige Import- und Anlandemöglichkeiten zu schaffen?

EINHORN: Es gibt ja schon etliche über 20 LNG-Terminals in Europa, die jetzt auch schon genutzt werden und wo auch schon LNG anlanden kann, das dann auch in Deutschland landet. Insofern sind das die kurzfristigen Möglichkeiten, die jetzt vor allem bestehen. Sie haben außerdem das Terminal in Brunsbüttel angesprochen: Das soll jetzt so schnell wie möglich gebaut werden auch unter Beteiligung der Bundesregierung und der KfW. Das sind die Möglichkeiten, die aktuell bestehen.

VORS. FELDHOFF: Ich habe noch eine Frage von Herrn Lochner, die auch mit dem Thema Energie zu tun hat. Er bezieht sich auf ein Gerichtsurteil, das angeordnet hat, dass der Braunkohleabbau im Tagebau Jänschwalde Mitte Mai zu stoppen sei. Im anliegenden Kraftwerk Jänschwalde befinden sich zwei Blöcke in der Sicherheitsbereitschaft zur Absicherung der Versorgungssicherheit und weitere Blöcke im Regelbetrieb. Die Frage: Inwiefern wäre dort nach Kenntnis des Bundeswirtschaftsministeriums die Versorgung mit Braunkohle ohne den Tagebau gesichert, damit die Blöcke ihre Verpflichtungen für die Versorgungssicherheit erfüllen können?

EINHORN: Diese Frage scheint mir jetzt sehr kompliziert und speziell zu sein; da würde ich die Antwort gerne schriftlich nachreichen. Ich kann nur sagen, dass es die Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken gibt und dass auch das ein Mittel ist, um jetzt schneller unabhängiger von Gas zu werden, indem man dieses Instrument der Sicherheitsbereitschaft bei Braunkohlekraftwerken vielleicht noch häufiger zieht, als das bisher geplant war. Zu dem ganz konkreten Fall, zu dem ganz konkreten Kraftwerk müssten wir die Antwort aber nachreichen. Meine Bitte wäre, dass Herr Lochner uns diese Frage noch einmal schriftlich zuschickt.

FRAGE: Ich habe auch noch eine Frage zu den LNG-Terminals. Wenn Sie sagen, es gebe 20 in Europa: Wie groß ist da die Kapazität, wie viel kann Deutschland von dort beziehen und wie ist der Transport organisiert?

EINHORN: Die genaue Kapazität habe ich jetzt nicht vorliegen; tut mir leid. Der Transport von dort ist ja dann eine Frage, die sozusagen auch die Unternehmen klären. Man muss jetzt also schon immer weiter zwischen unserem Bestreben, unabhängig zu werden und die Energiebezüge zu diversifizieren, und der praktischen Umsetzung unterscheiden, die dann auch schon noch in der Hand der Unternehmen liegt. Wir schauen einmal, ob wir auch dazu eventuell noch Angaben vorliegen haben.

ZUSATZFRAGE: Wenn Herr Habeck nach Katar reist, um dort sozusagen die Frage zu klären, wie man LNG nach Deutschland bekommen kann, dann ist ja Europa naheliegend. Die Frage ist, wie involviert

EINHORN: Klar, diese Informationen wird es geben, aber ich habe sie jetzt nicht vorliegen. Bisher bis vor dem Krieg und bevor LNG jetzt so richtig ein Faktor wurde war es zumindest so, dass die Kapazitäten der Terminals insgesamt bei Weitem nicht ausgelastet waren. Insofern gibt es da also noch Luft nach oben. Perspektivisch werden, wie gesagt, dann ja auch Terminals in Deutschland hinzukommen.

FRAGE LAMBY: Sind denn in naher Zukunft weitere Reisen von Minister Habeck in energieexportierende Länder geplant, über die Sie Auskunft geben können?

EINHORN: Ich kann jetzt noch keine Auskunft über weitere Reisen geben.

BURGER: Ich könnte noch etwas nachreichen. Zu der Frage von Herrn Jung nach dem von ihm angesprochenen Fall dieser Berichterstattung über einen Fall im Zusammenhang mit Katar kann ich nur sagen, dass das Auswärtige Amt dazu keine eigenen Erkenntnisse hat. Sie haben dazu in der Vergangenheit aber eine Nachlieferung vom BMI bekommen. Darauf möchte ich gerne verweisen.

FRAGE JUNG: Ich hatte, glaube ich, nicht nach eigenen Erkenntnissen gefragt, weil die Erkenntnisse ja durch Investigativarbeit verschiedener Medien aufgedeckt wurden. Ich wollte ja eine Kommentierung dieser Ergebnisse von Ihnen haben.

BURGER: Diese Kommentierung gab es ja durch das zuständige BMI, weil es um einen Fall geht, der sich im Inland abgespielt haben soll.

ZUSATZFRAGE JUNG: Na ja, die haben als Sportministerium geantwortet, weil ich gefragt habe, weil Theo Zwanziger der ehemalige DFB-Präsident ist. Ich wollte von Ihnen den katarischen Einfluss hier in Deutschland auf deutsche Bürger kommentiert sehen. Ist das nicht eine Einmischung in innere Angelegenheiten?

BURGER: Wie gesagt: Da mir zu dem Fall keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, kann ich das jetzt auch nicht weiter kommentieren. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass in den Gesprächen, die wir miteinander führen und die auch die Außenministerin mit Katar führt, Menschenrechtsfragen selbstverständlich immer eine Rolle spielen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage hat indirekt auch mit den hohen Energiepreisen zu tun. Die Tafeln in Deutschland haben den Hilferuf gestartet, dass sie dringend Unterstützung bräuchten, weil es immer mehr Leute gibt entweder Deutsche oder genauso ukrainische Flüchtlinge , die sich aufgrund der aktuellen Situation Lebensmittel nicht mehr leisten können. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung auf diesen Hilferuf der deutschen Tafeln reagiert. Wenn ja, wie? Vielleicht geht die Frage an das BMAS.

SRS’IN HOFFMANN: Ja, ich kann dazu ein bisschen etwas sagen. Die Bundesregierung hat dieses Hilfegesuch der Tafeln auf dem Schirm, und sie prüft, wie sie in dieser jetzigen schwierigen Situation noch einmal zusätzlich helfen kann. Die Bundesregierung sieht natürlich, dass die Tafeln in Deutschland gibt es ja ungefähr 940 einen großen Beitrag leisten, um frische und gesunde Lebensmittel an Bedürftige zu verteilen. Das ist bereits durch die Coronapandemie zum Teil eher schwierig geworden. Es ist so, dass die Bundesregierung die Tafeln ja bereits mit erheblichen Mitteln unterstützt, auch auf dem Weg der Projektförderung. Aber man sieht natürlich, dass durch die stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise die Zahl der Besucher der Tafeln auch noch einmal stark zugenommen hat und dass jetzt zusätzlich die Geflüchteten aus der Ukraine versorgt werden müssen. Die Bundesregierung ist also dabei, zu prüfen, wie sie zusätzlich helfen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ein Vorschlag ist ja ein sofortiges Verbot des Wegwerfens von Lebensmitteln vonseiten der Supermärkte. Das hat die Bundesregierung in den letzten Jahren immer abgelehnt. Ist das etwas, das Sie jetzt umsetzen wollen? Die Frage geht vielleicht auch an das Ernährungsministerium.

SRS’IN HOFFMANN: Ja, genau. Das ist halt nicht da. Deshalb springe ich hier jetzt schon ein. Aber ich glaube, wir würden dann bitten, dass vonseiten des Ernährungsministerium zu beantworten. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass sich da gegenüber dem Stand der Diskussion, die wir hier ja auch schon ein paarmal geführt haben, etwas geändert hätte.

EINHORN: Ich habe noch einmal nachgeschaut: Wir haben online auch eine FAQ-Liste zu LNG-Terminals, zuletzt vom 6. März. Vielleicht können Sie darauf noch einmal zugreifen. Dort habe ich jetzt die Information gefunden, dass die Terminals, die sozusagen auch für Deutschland praktikabel sind, also vor allem in den Nachbarländern, eine Regasifizierungskapazität, also die Kapazität dafür, dass man das LNG wieder in Gas umwandelt, von ca. 50 Milliarden Kubikmetern pro Jahr haben. Der Gasbedarf Deutschlands liegt aber darüber. Der liegt bei ca. 95 Milliarden Kubikmetern. Deshalb ist es eben notwendig, dass es einerseits diese anderen Terminals gibt, auch in Deutschland. Gleichzeitig muss man natürlich beachten, dass es zum Beispiel auch noch Norwegen als einen wichtigen Erdgaslieferanten gibt, also nicht alles zukünftig über LNG laufen muss. Aber ich denke, dieses FAQ würde Ihnen bei anderen Fragen auch noch weiterhelfen.

FRAGE: Gibt es denn Bemühungen, diese Zeitlücke zu überbrücken, bis das LNG-Terminal in Brunsbüttel fertig ist? Das dauert ja wirklich mehrere Jahre lang. Gibt es also Bemühungen, auch in Deutschland vorübergehende Floating Storage and Regasification Units kurzfristig zu beschaffen?

EINHORN: Das ist mir ist nicht bekannt. Schauen Sie noch einmal, ob da etwas drinsteht. Wenn nicht, dann stellen Sie die Frage vielleicht noch einmal schriftlich an uns.

FRAGE JUNG (zur COVID-19-Pandemie): Ich habe noch eine Frage zu der MPK-Sitzung, die Frau Hoffmann vorhin erwähnt hat. Frau Hoffmann, es gab ja 16 Protokollerklärungen der Bundesländer dazu, dass sie mit dem geplanten Vorgehen der Bundesregierung nicht einverstanden sind. In der Tagesordnung wurde das nur als „Das Thema wurde erörtert“ vermerkt. Mich würde einmal interessieren, wie der Kanzler diesen einstimmigen Protest am Vorgehen der Bundesregierung jetzt bewertet.

SRS’IN HOFFMANN: Um das Stichwort zu nennen: Wir sind jetzt ja bei Corona. Wir haben das Thema gewechselt und sind bei Corona.

VORS. FELDHOFF: Das bezieht sich, glaube ich, auch auf das Thema von Corona.

SRS’IN HOFFMANN: Genau. Dazu kann ich sagen, dass der Bundeskanzler das zur Kenntnis genommen hat. Der Bundeskanzler ist

ZUSATZFRAGE JUNG: Macht es ihm keine Sorgen, wenn alle Bundesländer dagegen sind?

SRS’IN HOFFMANN: Der Bundeskanzler schätzt es sehr, wie gut er mit den Bundesländern in der Vergangenheit beim Thema von Corona zusammengearbeitet hat, und geht davon aus, dass sich diese gute Zusammenarbeit auch in Zukunft so fortsetzen wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Deffner, es gibt die Kritik am Infektionsschutzgesetz, dass unter anderem das Wort „Hotspots“ immer noch nicht definiert sei. Warum nicht? Was ist die Definition des BMG für einen Hotspot?

DEFFNER: Es wurde ja auch heute Vormittag im Bundestag debattiert. Herr Minister Lauterbach hat sich ausführlich zum rechtlichen Zustandekommen der Regelung so, wie sie jetzt getroffen wurde, geäußert.

Das Infektionsschutzgesetz wurde wohlweislich sehr eng mit dem BMJ abgestimmt, um eine rechtssichere Regelung zu treffen, die alle notwendigen und erforderlichen Maßnahmen zulässt. In diesem Gesamtkontext ist diese sogenannte Hotspotregelung entstanden. Das Gesetz gibt sozusagen Leitplanken, wie das von den Ländern ausgeführt werden kann. Die Länder müssen das daher entsprechend in Landesregelungen umsetzen.

ZUSATZFRAGE JUNG: War das jetzt eine Antwort darauf, was ein Hotspot ist?

DEFFNER: Das Gesetz überlässt es ja ausdrücklich den Ländern, umzusetzen, was das Gesetz meint. Ich mache es mal ein bisschen einfacher. Das hat auch Herr Lauterbach heute Vormittag so noch einmal erklärt. Wir haben bei verschiedenen Coronavirusvarianten völlig unterschiedliche Inzidenzen, die von ihrer Gefährlichkeit her nicht zu vergleichen sind. Auf der anderen Seite muss man die Belastungen insbesondere der Krankenhäuser und der gesamten Gesundheitsstruktur vor Ort und regional betrachten. Dieses Zusammenspiel muss man im Rahmen der Hotspotregelung betrachten, wenn man als Land zu der Überzeugung kommt, dass es einer weiteren Maßnahme bedarf, um den erforderlichen Schutz sicherzustellen.

ZUSATZ JUNG: Ich habe das jetzt so verstanden, dass sich jedes Bundesland selbst ausdenken kann, was ein Hotspot ist, Herr Deffner. Wenn ich das falsch verstanden habe, können Sie mich korrigieren. Ansonsten hätte ich das BMJ zum Thema der Rechtssicherheit gern noch einmal vorn, das uns als Justizministerium wahrscheinlich sagen kann, was ein Hotspot ist.

Herr Deffner, Sie korrigieren mich nicht, ne?

DEFFNER: Ich kann gern die konkrete Formulierung aus dem Gesetzentwurf vorlesen, falls das für Aufklärung sorgt. Dann muss ich schauen, dass ich es finde. Vielleicht kann das BMJ in der Zwischenzeit schon einmal anfangen.

VORS. FELDHOFF: Vielleicht beginnt das BMJ mit seiner Definition.

DR. ZIMMERMANN: Wir beraten und unterstützen sowohl die anderen Ressorts als auch den Deutschen Bundestag bei ihren Vorhaben, wenn sie dies wünschen, so auch in diesem Fall. Ich denke, dass ich inhaltliche Fragen zum Infektionsschutzgesetz weiterhin dem Kollegen überlassen werde. In der Tat gibt es aber ja den Text, der auch einsehbar ist und in dem die Regelung auch für Sie abrufbar und zugänglich ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Halten Sie die Hotspotregelung für rechtssicher, wenn sich 16 verschiedene Bundesländer das so auslegen können, wie sie wollen?

DR. ZIMMERMANN: Ich kann auf das verweisen, was ich schon gesagt habe. Wir beraten und unterstützen sowohl die anderen Ressorts als auch den Deutschen Bundestag bei ihren Vorhaben. Ich würde es aber dabei belassen, dass das federführende Ressorts zu den genauen Inhalten im Einzelnen Auskunft gibt.

VORS. FELDHOFF: Dann versuchen wir es noch einmal beim BMG.

DEFFNER: Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf. Da heißt es:

„Unabhängig von einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft, in der durch eine epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, über den Absatz 7 hinaus“

das sind die Grundmaßnahmen

„auch folgende Maßnahmen notwendige Schutzmaßnahmen“ und so weiter, und so weiter „sein“.

SRS’IN HOFFMANN: Mir ist nicht klar, welche Unklarheit Herr Jung eigentlich sieht. Ich verstehe gar nicht, was die Frage sein soll. Ein Hotspot kann in einer Gebietskörperschaft das sagt ja das Infektionsschutzgesetz erklärt werden, und eine Gebietskörperschaft kann eine Stadt oder ein Landkreis oder auch ein ganzes Bundesland sein. Ich sehe gar nicht, was die Frage ist. Ich würde zurückweisen, dass hier überhaupt eine Unklarheit herrscht, wie Sie sie gerade postulieren.

ZUSATZ JUNG: Das hat Herr Deffner doch bestätigt!

VORS. FELDHOFF: Lassen wir Herrn Rinke einmal die Chance, zu fragen!

FRAGE DR. RINKE: Ich möchte in die gleiche Richtung wie Herr Jung fragen: Die Landesregierungen haben fast unisono kritisiert, dass es bei der Definition eine juristische Unklarheit gebe, weil eben nicht genau definiert wird, was die Kriterien dafür sind, dass man eine Hotspotsituation erklären darf. Deswegen noch einmal die Frage: Sind die Juristen in den Landesregierungen zugespitzt gesagt eher unfähig, hat also die Bundesregierung die besseren Juristen, oder gibt es da eine Unklarheit? Ich weiß nicht, ob das an Herrn Deffner oder Frau Hoffmann geht.

SRS’IN HOFFMANN: Die Kriterien sind, dass sich eine gefährlichere Virusvariante ausbreitet oder/und dass aufgrund einer erhöhten Inzidenz die Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen droht.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wir haben im Zusammenhang mit der Pandemie jetzt ja zwei Jahre Erfahrungen mit Gerichten. Wenn Sie sagen „oder/und“, dann ist das ja genau der Punkt, der möglicherweise dazu führt, dass die Gerichte dann sagen, dass eine Entscheidung einer Landesregierung hinfällig ist, weil eines der beiden Kriterien nicht erfüllt ist.

SRS’IN HOFFMANN: Die Bundesregierung ist optimistisch, dass das gerichtsfest ist und dass man damit gut operieren kann. Das hat der Kanzler ja auch gestern noch einmal so gesagt. Um auch Bedenken der Länder Rechnung zu tragen, hat er aber gleichzeitig gesagt, dass man in diesem dynamischen Geschehen das haben wir ja schon immer so gehalten , wenn sich etwas ändert oder noch einmal eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nötig sein sollte, auch dazu bereit und dafür offen ist. Das ist ja die Grundregel der Pandemie, die wir hier jetzt in zwei Jahren gelernt haben: dass etwas niemals für ewig gilt, sondern immer und täglich auch der Revision unterliegt. Die Bundesregierung ist aber sehr optimistisch, dass die Regel, wie sie jetzt ist, sowohl praktikabel als auch gerichtsfest ist.

DR. ZIMMERMANN: Ich möchte das gerne ergänzen, um es noch einmal einzuordnen: Der Begriff Hotspot selbst ist kein Begriff, der im Gesetz verwendet wird. Im Gesetz verwendet wird der Begriff, den der Kollege gerade zitiert hat, nämlich die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Dieser Begriff wird in der gleichen Vorschrift auch noch einmal weiter präzisiert. Dieser Fall einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage kann in zwei Situationen bestehen: Variante eins ist die Ausbreitung einer Virusvariante, die eine signifikant höhere Pathogenität aufweist; Variante zwei ist eine besonders hohe Anzahl von Neuinfektionen oder ein besonders starker Anstieg an Neuinfektionen, der dazu führt, dass eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht. Das ist jetzt sinngemäß wiedergegeben. Wenn Sie das technisch akkurat wissen möchten, würde ich Sie bitten, das im Gesetz nachzuschauen.

 

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