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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 23. März 2022

Themen: Angriff Russlands auf die Ukraine, Energieversorgung Deutschlands, Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Katar, Verbot von Gasheizungen im Neubaubestand, finanzielle Hilfen für Unternehmen, Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt für parteinahe Stiftungen, COVID-19-Pandemie, Bericht eines UN-Sonderberichterstatters für den UN-Menschenrechtsrat, Zahl von Hinrichtungen in Saudi-Arabien

Themen/Naive Fragen zu:
00:00 Beginn
01:14 Ukrainische Geflüchtete
06:17 Tilo zu Arbeitserlaubnis für Geflüchtete
07:49 Flüchtlingsverteilung
15:12 Tilo zu Vermittlung privater Unterkünfte
18:57 Hilfe für russ. Dissidenten
21:48 Krankenversicherung für Geflüchtete
25:20 Ukraine-Krieg
26:20 Energiesicherheit
34:48 Tilo zu Habecks Wirtschaftsdelegation
42:10 Wirtschaftssanktionen
47:58 Kriegsdienstverweigerungen
48:53 Tilo zu Tanker-Beschaffung für Marine
51:25 Verstärkung NATO-Ostflanke
52:02 F35-Kampfjet-Bestellung
53:18 Tilo zu F35-Kinderkrankheiten
54:40 Entlastung Mittelstand
1:00:55 Tilo zu UN-Bericht Apartheid
1:02:30 Maskenpflicht

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. März 2022:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS HEBESTREIT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE (zum Angriff Russland auf die Ukraine): Meine Frage richtet sich an das Bundesarbeitsministerium. Der Minister hat heute Morgen angekündigt, dass er für eine zügige Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt eintreten und dazu in naher Zukunft auch Gespräche mit Verantwortlichen, Verbänden, Industrie usw. führen will. Die Frage ist: Gibt es dazu schon einen Zeitplan, eine Agenda, wann das stattfinden soll, und mit welchen Ideen und Vorschlägen will der Minister in diese Gespräche gehen?

GÖPNER-REINECKE: Es ist richtig: Der Minister hat sich heute früh in einem Interview dazu geäußert, dass er kommende Woche zu einem Arbeitsmarktgipfel mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, der Botschaft, der Länder und des Bundes einladen möchte. Dabei soll es um alle Themen gehen, die rund um die Arbeitsmarktintegration eine Rolle spielen. Ohne dem Ganzen jetzt vorgreifen zu wollen: Berufsanerkennung, Sprachkurse etc., all das wird dort eine Rolle spielen.

ZUSATZFRAGE: Ein konkretes Datum, wann das stattfinden wird, gibt es noch nicht?

GÖPNER-REINECKE: Wir werden in Kürze dazu einladen. Dann steht auch der Zeitplan fest.

FRAGE JORDANS: Meine Frage betrifft den roten Teppich, der jetzt den Geflüchteten aus der Ukraine ausgerollt wird, was den Zugang zum Arbeitsmarkt usw. angeht. Wird der auch für Geflüchtete aus anderen Ländern zugänglich sein? Damit meine ich diejenigen, die schon vor dem Ukraine-Krieg hierhergekommen sind, und auch diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen in der Ukraine waren ob Studenten oder berufstätig und wegen des Krieges flüchten mussten, aber selbst nicht ukrainische Staatsbürger sind.

GÖPNER-REINECKE: Das BMI hatte sich schon am Montag dazu geäußert, dass diese Massenzustromrichtlinie nicht nur für Ukrainerinnen und Ukrainer mit dem dementsprechenden Pass gilt, sondern auch für alle Menschen, die aus der Ukraine kommen. Nähere Ausführungen dazu kann vielleicht das BMI machen.

Ansonsten ist das ja kein roter Teppich, sondern die europäischen Mitgliedstaaten haben sich entschieden, dass diese Richtlinie gilt und dass damit auch umgehend der Aufenthaltsstatus sowie der direkte Zugang zum Arbeitsmarkt geklärt sind. Das wird entsprechend umgesetzt. In anderen Fällen ist es so: Sobald der Aufenthaltstitel geklärt ist, haben Menschen auch Zugang zum Arbeitsmarkt.

KALL: Wie die Kollegin schon gesagt hat: Der europäische Beschluss zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine auf der gleichen Grundlage in allen 27 EU Staaten gilt nicht nur für ukrainische Staatsangehörige, sondern auch für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine schon einen gesicherten Status hatten, beispielsweise einen Wohnsitz seit längerer Zeit. Die bringen den Status quasi mit und werden auf der gleichen Basis innerhalb der gesamten EU aufgenommen. Dementsprechend besteht auch bei denen unmittelbar der Schutzstatus, der sogenannte vorübergehende Schutz, für ein bis zu drei Jahre sowie auch die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme und der unmittelbaren Integration in den Arbeitsmarkt.

Bei anderen Geflüchteten danach haben Sie auch gefragt ist es so, dass anerkannt Asylberechtigte in Deutschland arbeiten dürfen. Ich habe hier schon am Montag gesagt, dass die Arbeitsmarktintegration bei etwa der Hälfte der Menschen, die 2015/2016 nach Deutschland gekommen sind, geglückt ist und dass sie in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sind. Das zeigt, dass auch sehr viele andere Geflüchtete in Deutschland den Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Findet die Bundesregierung, dass diese Praxis generell in Zukunft auf Geflüchtete in gleicher Weise angewendet werden soll, egal, ob die unter diese EU Richtlinie fallen oder nicht?

KALL: Ich glaube, wir haben hier eine ganz besondere Situation. Das hat die Bundesinnenministerin immer wieder gesagt. Wir haben einen Krieg mitten in Europa, der eine furchtbare humanitäre Katastrophe ist, wenige Stunden von uns entfernt, der sich hinter der polnischen Grenze abspielt. Vor dem Hintergrund dieser Situation hat die EU erstmals diese Richtlinie angewandt und erstmals den Beschluss gefasst, dass alle 27 EU Staaten auf der gleichen unbürokratischen Grundlage aufnehmen und dass keine Asylverfahren notwendig sind. Ich glaube, diese Situation jetzt mit anderen möglicherweise künftigen Situationen zu vergleichen, dafür ist es viel zu früh.

FRAGE JUNG: Herr Kall, wie geht denn Ihr Ministerium mit den Vorwürfen um, dass es jetzt Geflüchtete erster und zweiter Klasse gibt, nämlich diejenigen, die aus der Ukraine kommen und nach einer Aufenthaltserlaubnis sofort eine Arbeitserlaubnis bekommen, und die anderen Geflüchteten, die eben keine sofortige Arbeitserlaubnis bekommen?

KALL: Auch von anderen Geflüchteten und deren Arbeitsmarktintegration habe ich gerade gesprochen. Bei anerkannten Asylberechtigten, die in Deutschland das Asylverfahren durchlaufen haben, gibt es ja die Möglichkeit und die Erlaubnis, hier zu arbeiten. Insofern würde ich mir diesen Vergleich schon gar nicht zu eigen machen und auch verschiedene Gruppen nicht gegeneinander ausspielen wollen.

Jetzt ist es erstmals gelungen, in den 27 EU Staaten die gleiche Grundlage zu finden. Das ist der wesentliche Unterschied zu 2015 und allen Fluchtbewegungen, die es in den letzten Jahren und Jahrzehnten gab.

ZUSATZFRAGE JUNG: Klar gibt es eine gleiche Grundlage, aber nicht für alle Geflüchteten. Warum ändern Sie das nicht und erteilen für jeden Geflüchteten eine sofortige Arbeitserlaubnis? Was ist daran so schwer?

KALL: Wir haben jetzt, wie gesagt, auf der europäischen Ebene diese Lösung treffen können. Dafür gibt es rechtliche Grundlagen. Die sind jetzt, wie gesagt, erstmals angewandt worden. Ich würde da wirklich ungern Situationen miteinander vergleichen. Sie können es ja auch als Fortschritt sehen, dass dies nun erstmals so gelungen ist, und zwar in der gesamten EU.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann füge ich eine Frage von Frau Reifenrath vom ARD-Hauptstadtstudio zur Flüchtlingsverteilung hinzu. Auch diese Frage geht an Sie, Herr Kall. Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine wurden inzwischen über den Königsteiner Schlüssel verteilt, und wie gut klappt das jetzt?

KALL: Auch heute fahren wieder etwa 70 Busse zu der Logistik und den Weiterreisen innerhalb Deutschlands könnte das Verkehrsministerium mehr sagen , um Menschen bestmöglich auf alle Bundesländer zu verteilen. Wir haben noch keine Zahlen darüber, wie viele jetzt tatsächlich in welchem Bundesland untergekommen sind. Das liegt schlicht daran, dass ganz viele Menschen weiterhin in Familien, bei Angehörigen und in anderen privaten Unterkünften unterkommen.

Wir haben hier schon oft gesagt, dass für Ukrainerinnen und Ukrainer, wenn sie mit einem biometrischen Pass einreisen, 90 Tage Reisefreiheit gelten. Viele reisen unmittelbar auch innerhalb der EU in andere EU Staaten weiter. Viele reisen innerhalb Deutschlands weiter.

Wir registrieren diejenigen, die in Erstaufnahmen kommen. Wir registrieren alle, die Hilfe und Sozialleistungen brauchen. Wir registrieren natürlich in den Ausländerbehörden. Auch registrieren wir Drittstaatsangehörige, also diejenigen, die nicht Ukrainer sind. Deswegen gibt es noch keine genaueren bundesweiten Statistiken, die ich Ihnen nennen kann.

Die einzige Zahl, die wir jeden Tag nennen können, sind die Feststellungen der Bundespolizei, wie viele Menschen aus der Ukraine inzwischen nach Deutschland eingereist sind. Nach den Feststellungen der Bundespolizei sind das Stand heute 238 932 geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Zuletzt waren das etwa 95 Prozent ukrainische Staatsangehörige.

FRAGE PREUSS: Ich habe an das BMAS die Frage: Befürworten Sie eine Zuständigkeit der Jobcenter für die Geflüchteten aus der Ukraine mit all dem Instrumentenkasten, der da möglich ist im Vergleich zum jetzt geltenden Asylbewerberleistungsgesetz? Wenn ja bzw. nein, warum?

GÖPNER-REINECKE: Zum jetzigen Zeitpunkt gilt auf der Grundlage der Massenzustromrichtlinie, dass alles über das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt wird. Das ist der jetzige Standpunkt. Über weitere Entwicklungen kann ich hier nicht spekulieren.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an Herrn Kall, anschließend an die Zahl der registrierten Flüchtlinge, die Sie erwähnt haben. Da hätte mich interessiert, ob die direkte Verteilung aus Ländern wie Polen in andere EU Staaten, anders als Deutschland, Ihrer Meinung nach jetzt in Gang gekommen ist. Die sollten ja von dort aus dann auch mit Flugzeugen in andere Staaten gebracht werden.

Eine kleine Zusatzfrage: Haben Sie Zahlen, wie viele russische Asylbewerber mittlerweile in Deutschland ankommen? Gibt es da eine Veränderung nach oben? Können Sie die registrieren?

KALL: Ich fange einmal mit Ihrer zweiten Frage an. Diese Zahl habe ich nicht spontan. Wir können versuchen, die Zahl der Asylanträge von Russen in Deutschland nachzureichen.

Was die Steuerung und die Verteilung innerhalb der EU aus Polen heraus angeht: Im Moment gibt es in Polen zwei Hubs, und weitere sollen dazukommen. Das sind Wrocław, also Breslau, und Rzepin. Wenn ich das falsch ausspreche, bitte ich um Entschuldigung. Die Verteilung von dort aus läuft, im Wesentlichen mit Bussen, aber auch mit Zügen. Das Verkehrsministerium könnte dazu mehr sagen.

Die Bundesinnenministerin ist heute Nachmittag zu Gesprächen mit der EU Innenkommissarin, Frau Johansson, in Brüssel, um die Koordination auf weitere Länder auszudehnen und die Weiterreise von Geflüchteten nach Frankreich, nach Spanien und in andere europäische Staaten jetzt voranzubringen. Alle EU Staaten haben sich ja zur Aufnahme Geflüchteter bekannt. Jetzt geht es darum, genau das zu realisieren und die Geflüchteten dann über weitere Hubs in Deutschland weiter nach Europa zu bringen. Aber die Kollegin kann das besser sagen.

NIEKE: Heute ist erfreulicherweise noch ein drittes Hub an den Start gegangen, und zwar mit Cottbus ein weiteres Drehkreuz, das hier in Deutschland aufgebaut wird und auch zur Entlastung von Berlin noch ein ganz wichtiger Schritt ist.

Seitens der Bahn ist es momentan mehr oder weniger so organisiert, dass täglich acht Eurocityfernzüge aus Polen nach Deutschland im Regelverkehr mit zusätzlichen Wagen, also mit knapp 8000 Sitzplätzen pro Richtung unterwegs sind. Zusätzlich gibt es zwei Shuttlezüge von Frankfurt/Oder bis Berlin. Neu sind seit heute bis zu sechs Sonderzüge von Wrocław/Breslau nach Cottbus mit einer Gesamtkapazität von rund 2500 pro Tag sowie zwei zusätzliche Züge ab Frankfurt/Oder nach Hannover Messe/Laatzen. Es gibt noch weitere Sonderzugverbindungen, bzw. man hat nach Bedarf weitere Busse für die Verteilung vor Ort organisiert.

Das Ganze müssen Sie nicht mitschreiben. Das alles hat die DB mehr oder weniger auf ihrer Webseite gebündelt. Diese Informationen stehen sowohl in Deutsch und Englisch als auch in Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.

KALL: Wenn ich dazu vielleicht noch eine Kleinigkeit ergänzen kann; das lesen Sie auch in der Mitteilung der Bahn. Wir, also die deutschen handelnden Behörden, haben uns sehr dafür eingesetzt, dass es in allen diesen Zügen auch Verpflegung für Geflüchtete gibt und dass das Deutsche Rote Kreuz die Versorgung, insbesondere der Kinder und alten Menschen, auch unmittelbar in den Zügen vornimmt. Das gilt jetzt auch für die Fahrten ab dem neuen Drehkreuz Cottbus.

NIEKE: Ergänzend zu meinem Kollegen: Das ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie toll die Zusammenarbeit mit den europäischen Kollegen funktioniert. Das Ganze ist natürlich auch immer länderübergreifend zu sehen. Es gibt eine sehr enge und sehr kollegiale Zusammenarbeit auch mit den polnischen Kollegen und den Bahnen vor Ort. Das ist ein sehr schönes Zeichen, dass man gemeinsam an diesem Punkt anpackt und gemeinsam Lösungen für alle Beteiligten sucht.

FRAGE BUSCHOW: Ich würde gern noch etwas zu den Zahlen nachfragen, Herr Kall, weil Sie die Zahlen der Bundespolizei genannt haben, die ja an der Grenze oder in Zügen registriert. Aus Ihrem Haus heißt es auch immer, es werde zunehmend in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert. Das ist ja der Schritt, wenn ich es richtig verstehe, bei dem staatliche Leistungen beantragt werden oder damit im Zusammenhang stehen. Auch dazu müssten Sie doch eine Zahl haben. Können Sie sagen, wie viele Menschen tatsächlich schon in diesem Sinne registriert sind?

KALL: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet an einer solchen bundesweiten Statistik, damit wir auch das nennen können. Aber das wird gerade noch zusammengeführt.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an Herrn Kall zum Thema Erstankunft an den Bahnhöfen. In den ersten Wochen wurde auch die Vermittlung von privaten Unterkünften gefördert und gern gesehen. Mittlerweile ist das anders. Es wurde eine Onlinebettenbörse eingerichtet, die aus der Sicht der Helfer nicht funktioniert. Die Helfer sagen, dass die Unterbringung von Geflüchteten dem privaten Engagement entzogen werden soll. Wie geht das BMI mit diesem Vorwurf um, und welche Onlinebettenbörse empfiehlt eigentlich das BMI, also die Bundespolizei?

KALL: Wir haben immer gesagt: Für die überwältigende Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, gerade auch was private Unterbringungsangebote angeht, sind wir sehr, sehr dankbar.

Wir kooperieren mit der Plattform Airbnb bzw. mit der dazugehörigen Stiftung Airbnb.org und der Plattform #Unterkunft-Ukraine. Darüber gibt es etwa 300 000 private Unterbringungsangebote in Deutschland, die alle geprüft werden. Das heißt, es findet eine Erfassung der Personalien derjenigen statt, die da anbieten. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die über diese Plattform vermitteln, erfassen auch genau, wer wohin geht usw., damit das sichere, authentifizierte Wohnungsangebote sind. Mit diesen Plattformen kooperieren das BMI, das Deutsche Rote Kreuz und die Hilfsorganisationen.

Ich habe jetzt von dem, was Sie gerade gesagt haben, noch nicht gehört. Aber damit beschäftigen wir uns gerne.

Das ist in jedem Fall die Plattform, die wir empfehlen, auch über das Hilfeportal der Bundesregierung, über „Germany for Ukraine“. Dort gibt es das alles auch in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache, um die privaten verlässlichen und überprüften Angebote, bei denen die Personalien, die Adressen usw. überprüft sind, weiterzuvermitteln.

Leider gibt es immer wieder Berichte auch die Bundespolizei und die Landespolizeien haben dazu Feststellungen über dubiose Wohnungsangebote und über Vorwürfe, die in Richtung Menschenhandel und Ähnliches gehen. Deswegen gibt es eine massive Präsenz der Bundespolizei an den Bahnhöfen und der Landespolizeien an Busbahnhöfen, ähnlichen öffentlichen Orten und an Aufnahmeeinrichtungen, um dem entgegenzuwirken. Es gibt überall Warnhinweise auf den Anzeigetafeln, in den verschiedensten Infoportalen und sozialen Netzwerken, auch auf Ukrainisch.

Es gibt eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen. Da berichten jedenfalls uns sowohl die Hilfsorganisationen als auch die Bundespolizei, dass die allseitige Sensibilisierung und Zusammenarbeit gut laufen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich bin dankbar, dass Sie das Portal unterkunft-ukraine.de angesprochen haben; denn genau darauf beziehen sich die Hilfsorganisationen. Die sagen nämlich, dass dieses Portal Zitat überhaupt nicht funktioniert und dass gar keine Vermittlungen stattfinden, weil die Datensätze dort „gefangen“ seien. Sind Sie da anderer Ansicht? Können Sie uns vielleicht Zahlen vorlegen, wie viele Unterkünfte dort vermittelt wurden, wenn das so gut funktioniert?

KALL: Die Berichte, die Sie hier vortragen, kenne ich noch nicht. Deswegen gehen wir dem nach und reichen dazu sehr gern eine Antwort nach.

FRAGE JORDANS: Viele russische Journalisten haben wegen der neuen Mediengesetze Angst, dort jetzt unter eigenem Namen zu publizieren oder dort überhaupt noch zu arbeiten, und reisen inzwischen aus. Meine Frage ist: Was tut die Bundesregierung, um diese Personengruppe zu unterstützen? Gibt es Pläne, die Erlangung von Einreise- und Arbeitserlaubnissen für russische Journalisten in Deutschland zu vereinfachen, wie es der DJV verlangt hat? Herr Kall oder Herr Wagner.

WAGNER: Bevor das BMI sicher noch ergänzt: Natürlich stellen die Einschränkung der Menschenrechte und die Gefährdung der medienschaffenden Journalistinnen und Journalisten ein Thema dar, an dem wir dran sind. Die Botschaft ist in sehr enger Abstimmung auch mit den Journalisten vor Ort. Die sehr weitgehenden Eingriffe in die Presse- und Medienfreiheit sind für uns von großer Besorgnis. Insofern tun wir alles, um die Kollegen dort zu beraten und ihnen beispielsweise auch beim Thema Ausreise zu helfen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Aber was konkret tun Sie denn? Gibt es auch konkrete Erleichterungen?

WAGNER: Erst einmal ist die grundlegende Frage auszureisen. Möglichkeiten dazu gibt es aus unserer Sicht noch. Man kommt über Drittstaaten noch heraus.

Dann geht es vor allen Dingen um ein pragmatisches und rasches Vorgehen beim Thema Visavergabe. Dazu stehen die Auslandsvertretungen in Russland, unsere Botschaft in Moskau in ganz enger Abstimmung.

KALL: Das BMI ist dazu mit dem Auswärtigen Amt und auch mit Journalistenorganisationen in Kontakt. Es geht darum, das Land überhaupt verlassen zu können, wie es der Kollege gesagt hat, und um eine rasche Erteilung von Visa. In Deutschland gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, Schutz zu erhalten, beispielsweise einen Asylantrag aufgrund von politischer Verfolgung zu stellen.

FRAGE BUSCHOW: Herr Ewald, mich würde der aktuelle Stand der Krankenversicherungssituation für die Flüchtlinge, die kommen, interessieren. Der Gesundheitsminister hatte gesagt, sie sollen einen vollumfänglichen, den Deutschen gleichgestellten Krankenversicherungsschutz bekommen, den das Asylbewerberleistungsgesetz ja gerade nicht vorsieht, sondern nur die notfallmedizinische Versorgung. Können Sie einmal erklären, wie das gewährleistet wird? Wird da mit den Kassen gesprochen? Wie ist der Stand der Dinge, und wie wird das finanziert?

EWALD: Sie wissen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz in der Zuständigkeit des BMAS ist. Das als grundsätzlichen Hinweis dazu.

Es ist in der Tat so: Gewährt werden auf dieser rechtlichen Grundlage die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandsmitteln inklusive der erforderlichen Schutzimpfungen sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung und zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. Darunter fallen auch psychologische und psychotherapeutische Behandlungen. Die Übernahme der Kosten für die medizinische Versorgung kann auch die Kosten für Transporte und Verlegungen in andere Krankenhäuser im Inland, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen erforderlich ist, umfassen.

Personen, die, wie in der aktuellen Situation, vor Krieg in ihrem Heimatland fliehen und besondere Bedürfnisse haben, erhalten eine über den üblichen Umfang des Asylbewerberleistungsgesetzes hinausgehende Versorgung. So wird beispielsweise unbegleiteten Minderjährigen oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer und sexueller Gewalt erlitten haben, auch die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt.

Ein Punkt, den ich schon zuletzt hier erwähnt habe, ist: Die Betreuung und das Ausstellen einer elektronische Gesundheitskarte können bereits in vielen Bundesländern antragsweise durch die Krankenkassen übernommen werden.

Sie sehen, dass der Leistungsumfang deutlich über den Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes hinausgeht.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Geht das in allen Bundesländern?

EWALD: Bisher haben wir Hinweise, dass das, bezogen auf die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte, in neun Bundesländern der Fall ist. Wie gesagt: Das liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Das ist mein aktueller Stand. Da müssten Sie noch bei den Bundesländern nachfragen.

KALL: Ich würde gerne etwas zu der Frage nach Asylanträgen russischer Staatsangehöriger in Deutschland nachreichen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann das immer nur für den zurückliegenden Monat beziffern. Im Januar 2022 haben 172 Staatsangehörige aus der Russischen Föderation einen Asylantrag in Deutschland angestellt. Im Februar dieses Jahres waren es 187 russische Staatsangehörige. Die bisherigen Erkenntnisse für den März sind, dass diese Zahl nur moderat angestiegen ist. Aber auch diese Zahl können wir ab Anfang April nennen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Andreas Eckardt von NBC News fragt: Herr Hebestreit, können Sie bestätigen, dass Bundeskanzler Scholz Herrn Putin in einem direkten Gespräch vor dem Einsatz von chemischen und biologischen Waffen gewarnt hat? Wurden dabei mögliche Konsequenzen von Deutschland und europäischer Seite angedroht?

STS HEBESTREIT: Über Inhalte solcher Gespräche teile ich hier in der Regel nur das mit, was wir in den Pressemitteilungen schmal verkünden. Ich kann aber in Vorgriff auf ein Interview, das morgen erscheinen wird, sagen, dass der Bundeskanzler genau dies gesagt hat, dass er ihn in einem direkten Gespräch gewarnt habe. Aber es wurden keine Konsequenzen weiter diskutiert, die ich hier mitzuteilen habe.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Javier Alonso von EFE fragt zur Energieversorgung: Der Bundeskanzler sagte heute vor dem Bundestag, Deutschland werde die Flüssigerdgasterminals an der europäischen Westküste nutzen, um seine Energieversorgung zu diversifizieren. Können Sie bitte angeben, auf welche Einrichtung Sie sich konkret beziehen, ob es sich vorzugsweise um eine Einrichtung auf der Iberischen Halbinsel handelt und wie diese Terminals kurzfristig genutzt werden sollen?

STS HEBESTREIT: Wenn ich richtig informiert bin, gibt es keine direkte Verbindung zwischen den Flüssiggasterminals auf der Iberischen Halbinsel und Deutschland. Insofern wäre es eher ausgeschlossen, dass da in größerem Maßstab geliefert werden könnte. Ich glaube, dabei geht es stärker um die in den Niederlanden und in Belgien befindlichen Flüssiggasterminals. Aber das ist jetzt „gut feeling“. Ich kann nicht hart ausschließen, dass auch die Iberische Halbinsel betroffen wäre.

DR. SÄVERIN: Vielleicht kann ich dazu ergänzen. Wir haben ja einen liberalisierten Gasmarkt. In den letzten Jahren ist viel dafür getan worden, die Infrastruktur zu verbessern. Das heißt, es sind Pipelines auch quer durch Europa gelegt worden, sodass man, wenn ein Gaseinspeisepunkt ausfällt, auf einen anderen übergehen kann.

Rund um die Iberische Halbinsel gibt es mehrere Flüssiggasterminals. Es gibt welche in Westeuropa, an der Nordsee. Ob eine direkte Verbindung zwischen einem auf der Iberischen Halbinsel liegenden LNG-Terminal und Deutschland besteht, ist nicht so sehr wichtig; denn irgendwo sind auch die spanischen LNG-Terminals an das Gesamtnetz angeschlossen. Wenn in Deutschland ein höherer Bedarf besteht, dann wird das aus dem Netz genommen. Das Netz wird dann von unten auch wieder beliefert. Es geht nicht um direkte Verbindungen der LNG-Terminals zu einem Verbraucher in Deutschland, sondern es geht um Einspeisepunkte und um Ausspeisepunkte. Diese Infrastruktur funktioniert und hat in den letzten Jahren auch an Flexibilität gewonnen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine kurze Nachfrage, um das zu verstehen. Bei vielen Pipelines ist der Fluss des Gases nur in eine Richtung gewährleistet gewesen. So, wie Sie das beschreiben: Ist das mittlerweile für ganz Europa behoben, sodass man Gas in verschiedene Richtungen pumpen kann? Denn das wäre ja die Voraussetzung dafür, dass der Gasmarkt wirklich so flexibel funktioniert, wie Sie es beschreiben.

DR. SÄVERIN: Das ist richtig. Zu der Entwicklung der Infrastruktur gehört auch, dass die Befüllung oder Betreibung der Pipelines schrittweise in beide Richtungen möglich wird. Das ist als Erstes in Richtung von Deutschland nach Osten umgestellt worden, wenn ich das richtig weiß. Es geht ja nicht nur darum, dass das Gas in beide Richtungen fließen kann, sondern dass es auch in beide Richtungen gezählt werden kann. Das ist das Hauptproblem. Das wird schrittweise in ganz Europa umgesetzt. Ich habe jetzt keinen genauen Stand darüber, wie weit man damit ist.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Was Sie eben beschrieben haben, klang so, als ob auf der Iberischen Halbinsel angelandetes Flüssiggas uns tatsächlich jetzt schon nützen könnte. Aber ist das jetzt schon der Fall? Es kann ja sein, dass dazwischen gar keine „Reverse-flow“-Möglichkeiten bestehen.

DR. SÄVERIN: Damit komme ich an die Grenze dessen, was ich weiß. Wie die Natur und die Umswitchmöglichkeit der Gasleitungen zwischen der iberischen Halbinsel und Mitteleuropa aussehen, weiß ich nicht genau.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Könnten Sie die Antwort vielleicht nachreichen?

DR. SÄVERIN: Ich kann die Antwort nachreichen, ja. Das ist eine technische Frage. Sie müssen entschuldigen, dass ich das so nicht improvisieren kann.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Kerstine Appunn von Clean Energy Wire fragt, ebenfalls an das Wirtschaftsministerium gerichtet: Die gestrige Ankündigung von TotalEnergies, die Rohölimporte aus Russland durch die Druschba-Pipeline nach Leuna bis spätestens Ende 2022 zu stoppen, wurde von manchen als ein De-facto-Beginn eines deutschen Ölembargos gegen Russland gedeutet. Total hat auch angegeben, dass dieser Schritt in Absprache mit der Bundesregierung erfolgt sei. Können Sie das bestätigen? Welche Absprachen gibt es genau?

Ist dies tatsächlich ein De-facto-Ölembargobeginn?

DR. SÄVERIN: Die Äußerung kann ich nicht kommentieren. Eine Absprache mit der Bundesregierung ist mir nicht bekannt.

Natürlich gibt es keine Entscheidung der Bundesregierung, ein Ölembargo de facto umzusetzen. Die Entscheidung ist klar. Wir haben kein Ölembargo. Was einzelne Unternehmen dazu sagen, kann ich nicht kommentieren.

FRAGE DR. RINKE: Herr Hebestreit, unterstützt die Bundesregierung schon relativ alte Überlegungen der EU-Kommission, die Energieformen Gas und Öl künftig gemeinsam einzukaufen, oder soll das weiterhin eine nationale Angelegenheit bleiben?

STS HEBESTREIT: Im Augenblick wird auch mit Blick auf den morgen beginnenden EU-Gipfel in Brüssel manches an Energiethemen ganz grundsätzlich und neu diskutiert. Dazu gehört auch die Frage, ob man an einer solchen Stelle für einige Energieformen im Prinzip ein gemeinsames Einkaufsmanagement gründet oder nicht. Diese Frage befindet sich noch in der Diskussion. Auch dazu ist die Meinungsfindung innerhalb der Bundesregierung nicht abgeschlossen. Insofern kann ich nur sagen: Dieses Thema wird diskutiert. Aber wir müssen die Gespräche darüber, welche Position die Bundesregierung einnehmen wird, jetzt abwarten.

Grundsätzlich stellen sich diese Energiefragen jetzt natürlich noch einmal ganz neu, und sie werden auch in Brüssel in großer Gemeinsamkeit miteinander diskutiert.

FRAGE DR. DELFS: Herr Hebestreit, der Kanzler hat heute ein Energieembargo gegen Russland noch einmal ausgeschlossen. Wenn man das mit seiner Äußerung in der „ZEIT“ zusammen liest, in der er Putin vor dem Einsatz von Bio- oder Chemiewaffen warnt

Gilt die Aussage „kein Embargo gegen Russland“ auch genau für solch einen Fall, oder ist da sozusagen noch Eskalationsraum nach oben? Ist das also eine grundsätzliche Absage, oder ist das eine Absage zum derzeitigen Zeitpunkt?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, ich würde diese beiden Aussagen ungern in einem Sachzusammenhang sehen. Er hat sich sehr grundsätzlich zu Forderungen ich glaube, die Frage war nach den Forderungen, die es schon gibt nach einem solchen Exportstopp geäußert und hat erläutert, warum und wie er es sieht und warum die Bundesregierung in großer Geschlossenheit den Standpunkt vertritt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist, einen solchen Exportstopp zu erlassen.

Alles, was sich aus einer veränderten Lage ableiten würde, diskutieren wir dann, wenn es so weit ist.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Heißt das, dass auch da der Satz gilt, den man ja schon öfter gehört hat: „Alle Optionen liegen auf dem Tisch“?

STS HEBESTREIT: Er wurde ja einmal in anderem Zusammenhang gesprochen. Ich mache ihn mir jetzt hier nicht zu eigen. Aber ich denke, wir sind jetzt im Hypothetischen, und für das Hypothetische haben wir hier die schöne Regel, dass wir uns dazu nicht einlassen. Aber wenn Sie sich das, was ich gesagt habe, noch einmal genau anschauen, dann werden Sie sehen, dass man zumindest sagen kann, dass die Aussagen, die der Bundeskanzler zum Thema eines Exportstopps im Namen der Bundesregierung getroffen hat, für den Status quo geäußert worden sind.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an das BMWK zu der Wirtschaftsdelegation, die Herrn Habeck nach Katar begleitet hat. Es gab jetzt Kritik, dass die sogenannte deutsche fossile Superlobby dabei gewesen sei, aber kaum Vertreter der Erneuerbaren. Können Sie uns sagen, auf welcher Basis die Delegation zusammengestellt wurde und warum so viele fossile Vertreter einer nicht zukunftsträchtigen Industrie dabei waren, aber kaum zukunftsfähige Vertreter?

DR. SÄVERIN: Wir haben die Liste der begleitenden Unternehmen gestern herumgeschickt. Ich hoffe, Sie alle haben sie erhalten. Darunter waren eindeutig auch sehr viele Unternehmen, die in erneuerbare Energien investieren. Sie sind mitgekommen. Gerade der Besuch in den Vereinigten Arabischen Emiraten war davon geprägt, dass dort erneuerbare Energien verwendet werden und in Form von Wasserstoff oder Wasserstoffderivaten hier in Europa ankommen. In der Delegation lag kein Schwergewicht auf Vertretern fossiler Energien.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es ist natürlich richtig, dass RWE und E.ON auch in Erneuerbare investieren. Aber das sind primäre fossile Energieunternehmen, die den Planeten verpesten.

Können Sie uns sagen, warum die Deutsche Bank und die Commerzbank oder der TÜV dabei waren? Die haben Sie auch aufgelistet.

DR. SÄVERIN: Mir würde etwas dazu einfallen, warum. Aber jetzt kann ich das nicht genau sagen. Der TÜV ist dabei, weil es um technische Zertifizierungen geht. Warum die beiden Banken dabei sind? Dazu würde mir einfallen, dass es um Finanzierungsfragen geht. Aber das kann ich nicht im Einzelnen sagen. Die Unternehmen sagen uns in der Regel auch nicht, warum sie mitfahren wollen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ach, die können sich aber bewerben, und dann kann man mitfahren, oder was?

DR. SÄVERIN: Es gibt ein Bewerbungsverfahren, ja.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Karsten Wiedemann von energate fragt, ebenfalls an das Wirtschaftsministerium gerichtet: Plant die Bundesregierung das Verbot von Gasheizungen im Neubaubestand vorzuziehen?

DR. SÄVERIN: Von solchen Plänen ist mir hier nichts bekannt.

FRAGE JORDANS (zum Angriff Russlands auf die Ukraine): Herr Säverin, weil im Zusammenhang mit dem Thema eines Boykotts immer verschiedene Zahlen genannt werden, wie viel die EU oder Deutschland täglich an Russland für Energieimporte zahlen, wüsste ich gern, ob die Bundesregierung dazu eine eigene aktuelle Zahl hat.

DR. SÄVERIN: Die Lieferungen von Energieprimärrohstoffen und die entsprechenden Zahlungen werden durch privatrechtliche Verträge geregelt. Die Bundesregierung hat keinen tagesgenauen systematischen Überblick darüber, wie die Zahlungen ablaufen. Ich kann schauen, ob ich dazu etwas eher allgemeines Statistisches nachtragen kann. Das kann ich hier nicht vortragen.

FRAGE AUDINO: Herr Säverin, einige Länder wie Frankreich, Spanien und Italien wollen eine Obergrenze für Gaspreise. Wie schätzt die Bundesregierung diesen Vorschlag ein?

DR. SÄVERIN: Die EU-Kommission hat ich meine, es war im Herbst eine ganze Toolbox von verschiedenen Eingriffsmöglichkeiten, von Optionen veröffentlicht. Sie wird seitdem diskutiert. Da gibt es verschiedene Dinge, die staatlich administrierten Preisbestandteile. Dort kann man eingreifen, in die Steuern. Die EEG-Umlage wird jetzt abgeschafft. Das ist schon geschehen.

Auch eine Preisdeckelung ist eines der Dinge, die dort genannt werden. Das würde letztlich darauf hinauslaufen, dass eine Preissubvention eingeführt wird. Auch das ist natürlich eine der Optionen, die gegenwärtig diskutiert werden. Die Diskussionen laufen sowohl in Brüssel als natürlich auch hier innerhalb der Bundesregierung. Letztlich geht es bei einer Deckelung immer um eine Subvention. Das kostet Geld. Man muss schauen, wie viel Geld zur Verfügung steht und welche Wirkung es hat. Das ist Teil der Diskussion, die gegenwärtig durchgeführt wird, auch Teil der Entlastungsdiskussion.

FRAGE DR. DELFS: Herr Hebestreit, noch einmal zu morgen! Sie sagten gerade, beim Thema der Energie werde es morgen ein paar ich weiß nicht mehr genau, wie Sie sich ausgedrückt hatten grundsätzlich neue Entscheidungen oder Bewegungen geben. Ich nehme an, dass Sie auf den Energieplan anspielen, den der US-Präsident da wohl präsentieren wird. Die USA haben ja schon weitere Sanktionen angekündigt.

Gibt es aufseiten der Bundesregierung Pläne für weitere Sanktionen, möglicherweise auch im Zusammenhang mit Energie?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, da sind drei Prämissen Ihrer Frage nicht ganz zutreffend. Zum Ersten habe ich nicht von Entscheidungen, sondern von Diskussionen gesprochen. Zum Zweiten ging es um die Frage, die unter anderem die Kollegin eben gestellt hat. Es gibt verschiedene Länder, die auch „price caps“ für Energie befürworten würden. Es gibt eine Diskussion über das Für und Wider. Herr Säverin hat hier eben schon in der ganzen Bandbreite dargelegt, welche Fragen sich in diesem Zusammenhang stellen.

Über einen Energieplan von Joe Biden auf dem EU-Gipfel zu diskutieren, davon weiß ich nichts. Dazu habe ich auch keine Hinweise.

Ich hatte eigentlich den Eindruck, dass wir Ihre Frage, ob es einen Energieboykott gebe, hier schon diskutiert und beantwortet haben. Insoweit: Auch da kein neuer Stand.

Grundsätzlich wird so wollte ich mich ausdrücken das Thema der Energie auch auf dem EU-Gipfel gründlich diskutiert werden, da sich manche Fragen, die in der Vergangenheit schon einmal beantwortet worden sind, neu stellen, ohne dass ich irgendeine mögliche Antwort schon vorwegnehmen kann, weil das eine sehr komplizierte Materie ist. Man hat mit Marktkräften zu tun und muss auch im Blick haben, wie sie auf gewisse Veränderungen reagieren. Sie müssen sich nicht immer so verhalten, wie wir es uns wünschen würden. Dieses Thema wird uns morgen und wahrscheinlich auch noch bis weit in den Freitag hinein in Brüssel beschäftigen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Heißt das, ganz allgemein und abgesehen von Energie gefragt, dass die Bundesregierung anders als die USA derzeit keine Notwendigkeit für weitere Sanktionen gegen Russland sieht?

STS HEBESTREIT: Ganz allgemein sagen wir, dass wir das Sanktionsregime ständig beobachten, weiter präzisieren und passgenau machen. Wir versperren uns dabei auch keinem Vorschlag, wenn wir ihn genau prüfen können.

Insofern ist das, was ich zum Thema eines Energieboykotts gesagt habe, relativ klar, Status quo. Was das Sanktionsregime betrifft, sind wir ständig dabei, es zu präzisieren. Aber es gibt jetzt auch kein großes, neues Paket, von dem ich wüsste.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema der Wirtschaftssanktionen. Herr Dr. Säverin, wie geht die Bundesrepublik mit russischen Staatsbürgern um, die von Sanktionen betroffen sind und hier Immobilien oder zum Beispiel auch Yachten, also bedeutende Vermögenswerte, besitzen, die man theoretisch auch dazu nutzen könnte, um damit Geld zu verdienen, etwa über Verkauf, Vermietung, Verpachtung. Wie ist da der Stand der Dinge?

DR. SÄVERIN: In Artikel 2 der Embargoverordnung gibt es ein Verfügungsverbot. Das heißt, dass die gelisteten Personen, die Sie ansprechen, über ihre Vermögensgegenstände und ihr Finanzvermögen nicht verfügen dürfen. Das entspricht einer Beschlagnahmung. De facto sind sowohl die Vermögensgegenstände als auch die finanziellen Vermögenswerte beschlagnahmt.

Nun muss vom Einzelfall abgeleitet werden, wie diese Beschlagnahme nach deutschem Recht exekutiert wird, ob es reicht, dass man eine Yacht, die in einem Dock liegt, mit einem Warnband umgibt, ob man einem Villenbesitzer seine Schlüssel wegnimmt.

Solche Maßnahmen Einziehung, Sicherstellung; im deutschen Recht gibt es verschiedene Möglichkeiten unterliegen in der Regel dem Richtervorbehalt. Das bedeutet, dass eine solche Maßnahme mit der Aussicht darauf verbunden sein muss, dass vielleicht ein Sanktionsverstoß zu befürchten ist. Das ist der Inhalt des Richtervorbehalts. Wenn also zum Beispiel die Yacht auslaufen soll und damit ein Sanktionsverstoß zumindest wahrscheinlich wird, dann kann man davon ausgehen, dass die örtlichen Behörden die Beschlagnahme durch eine Sicherstellung, durch einen Einzug exekutieren. Wenn eine Yacht oder zum Beispiel eine Immobilie am Tegernsee verkauft werden sollen, dann schließt sich daran eine finanzielle Transaktion. Die Banken haben ausgefeilte Mechanismen, um solche Transaktionen aufzudecken. Diese Mechanismen sind den im Zusammenhang mit der Geldwäsche genutzten sehr ähnlich. Wenn eine Verpachtung oder eine Vermietung irgendwo bekannt wird, dann werden die Behörden die Beschlagnahmung, die aus dem europäischen Recht hervorgeht, exekutieren, und zwar in der Weise, dass sie möglicherweise verhindern, dass es zu solch einem Geschäft kommt. Das hängt dann sehr vom Einzelfall ab. Aber de facto sind diese Vermögensgegenstände beschlagnahmt.

ZUSATZFRAGE: Beinhaltet eine Beschlagnahmung, dass der Besitzer den Gegenstand nicht benutzen darf? Dürfte er beispielsweise eine Wohnung, ob am Tegernsee oder sonst irgendwo, wo es schön ist, bewohnen, wenn sie ihm selbst gehört und er damit kein Geld verdient?

DR. SÄVERIN: Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Wenn jemand eine Wohnung hat, in der er wohnt, dann wird man ihn nicht sofort vor die Tür setzen. Wenn jemand eine Yacht und nebenbei auch noch drei Häuser besitzt, dann kann man von ihm erwarten, dass er nicht auf seiner Yacht wohnt, sondern in den Häusern. Das sind nur Beispiele dafür, dass es wirklich vom Einzelfall abhängt, auf welche Weise mit dem Vermögensgegenstand umgegangen wird.

Bei Vermögenswerten ist es etwas einfacher. Auf Konten kann einfach nicht zugegriffen werden. Aktien können weder verkauft noch übertragen werden. Auch wenn jemand große Anteile an einem Unternehmen besitzt, dann kann er die Eigentums- und Mitbestimmungsrechte, die damit verbunden sind, nicht ausüben. Das hängt wirklich sehr vom Einzelfall ab.

FRAGE BENTHIN: Auch ans Wirtschaftsministerium: Können Sie beziffern, in welcher Höhe Vermögenswerte bislang eingefroren wurden? Gibt es schon einen Überblick darüber, oder für wann erwarten Sie ihn?

Hat die Taskforce ihre Arbeit bereits aufgenommen?

DR. SÄVERIN: Ja, die Taskforce hat ihre Arbeit unter der Federführung des BMWK und des BMF aufgenommen. Sie hat schon getagt. Ihre Aufgabe ist es auch, die Informationen, die aus den verschiedenen Regionen des Landes kommen, zusammenzufassen und die Tätigkeit der Behörden vor Ort zu koordinieren. Es wird noch etwas dauern, bevor man von dort etwas berichten kann, auch Zahlen. Dafür müssen Sie uns vielleicht noch ein, zwei Wochen Zeit geben. Aber ich denke, dass wir berichten werden, sowie es etwas von der Arbeit dieser Taskforce zu berichten gibt.

FRAGE: Es gab ja den Vorschlag von CDU-Landeschef Ploß, vielleicht beschlagnahmte Yachten und Villen für die Unterkunft von Geflüchteten zu benutzen. Ist das rechtlich möglich? Hat die Bundesregierung dazu eine Haltung?

DR. SÄVERIN: Ob das rechtlich möglich ist, kann ich von hier aus nicht einschätzen. Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Ja, dabei muss ich es belassen. Das ist wirklich abhängig davon, in welchem Zustand sich das Objekt befindet, ob es geeignet ist und ob derjenige, dem es gehört, damit einverstanden ist oder nicht. Da lässt sich keine allgemeine Aussage treffen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich noch eine Frage an das Verteidigungsministerium. Daniel Lücking von „nd.DerTag“ fragt: Wie hat sich die Zahl der Kriegsdienstverweigerungen von aktiven Soldatinnen und Reservistinnen angesichts des Ukrainekriegs bisher entwickelt? Wie sind die KDV-Zahlen in den vergangenen Jahren gewesen?

COLLATZ: Unsere Betrachtungszeiträume sind da natürlich noch zu kurz, um Tendenzen feststellen zu können. Wir sehen leichte Veränderungen der allgemeinen Bewerberlage und tatsächlich einen Trend nach oben, aber es ist, wie ich sagte, zu früh, das schon zu bewerten und die Hintergründe zu analysieren. Ich werde schauen, ob ich einzelne Daten zu den genauen Punkten der Frage habe und die dann gegebenenfalls nachliefern.

FRAGE JUNG: Herr Collatz, es gab jetzt eine Berichterstattung über zwei von Ihnen bei der Lürssen-Werft bestellte Tanker. Die Bestellung hatte einen Wert von 570 Millionen Euro. Am Ende werden es wahrscheinlich 915 Millionen Euro werden. Ihr Ministerium hat Warnungen aus der Bundeswehr selbst, aus dem Beschaffungswesen und vom Bundesrechnungshof missachtet. Warum haben Sie das getan?

COLLATZ: Vielen Dank für die Frage. – Da muss ich tatsächlich ein bisschen ausholen. Die jetzt noch in der Nutzung befindlichen Betriebsstofftanker das sind zwei an der Zahl stammen ja aus den Siebzigerjahren. Schon seit geraumer Zeit steht es an, hierfür Nachfolgesysteme zu beschaffen. Es gab auch einen sehr langen politischen Prozess darum, wie diese Nachfolge vorzusehen ist. Am Ende kam es dann zu der Einigung, dass diese Tanker als eine nationale Schlüsseltechnologie zu betrachten sind. Nach dieser Einigung ist es dann auch zu dem Beschaffungsprozess gekommen, und zwar im Einvernehmen mit dem Parlament, dem Haushaltsausschuss und dem Verteidigungsausschuss. Innerhalb dieser Zeit war der Handlungsdruck natürlich schon etwas größer geworden, und die Lösung, die sich dann zeige, ist die, die jetzt im Raume steht.

Zu den Zahlen kann ich nichts sagen. Wenn es um den Haushalt geht, wie er ja schon im letzten Jahr eingestellt wurde, können Sie die Zahlen in den vorliegenden Unterlagen sehen. Es handelt sich halt tatsächlich um ein Projekt der vergangenen Legislaturperiode, nichts Aktuelles. Dann muss ich für das laufende Haushaltsjahr eben auf die noch ausstehenden Unterlagen verweisen.

Noch einmal: Die Wege der Prozesse, die für diese Beschaffung eingeschlagen und berücksichtigt wurden, sind diejenigen, die für alle Beschaffungsprozesse gelten. Alle Regeln wurden eingehalten. Das Parlament ist beteiligt. Der Haushaltsausschuss hat ja noch einmal Auflagen erteilt. Auch die wurden erfüllt, nämlich noch einmal eine Preisprüfung vorzunehmen. Nachdem alle Auflagen erfüllt wurden, kam es zu der Entscheidung für diese Beschaffung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber, wie gesagt, der Preis liegt jetzt 16 Prozent bis 18 Prozent höher als ursprünglich vereinbart. Wie wollen Sie angesichts der 100 Milliarden Euro dieses Verschwenden denn in Zukunft vermeiden?

COLLATZ: Ich übernehme Ihre Worte nicht. Ich verweise auf das, was ich eben gesagt habe. Alle Regeln und Auflagen, die für uns in der Beschaffung gelten, wurden eingehalten.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Peter Wütherich von AFP fragt: Gibt es konkrete Pläne, die Bundeswehrpräsenz an der NATO-Ostflanke in Litauen über das bisher angekündigte Maß hinaus zu verstärken?

COLLATZ: Hierzu hat sich ja auch die Ministerin bereits geäußert. Es wird weitere Verstärkungen geben. Über die, die schon in den jeweiligen Ländern befindlich sind, haben wir uns ja auch schon geäußert. Sie werden unmittelbar informiert, sobald weitere Truppenteile an der Ostflanke der NATO angekommen sind.

FRAGE DR. RINKE: Es geht um ein anderes Beschaffungsprojekt, nämlich die F-35. Es hat jetzt Berichte über erhebliche Mängel, die das Pentagon an diesem Flugzeug festgestellt hat, gegeben bzw. die sind bekannt geworden. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das zum Überdenken dieser Grundsatzentscheidung führt, dass man die F-35 anschaffen möchte.

COLLATZ: Die Berichte haben wir natürlich auch seitens des BMVg zur Kenntnis genommen, bewerten sie aber vielleicht anders, als Sie das machen mögen und auch dürfen. Dass solche hochkomplexen und neu auf dem Markt befindlichen Projekte Kinderkrankheiten aufzeigen, gibt es bei jedem Rüstungsprojekt dieser Güteklasse. Wir sehen dem mit Gelassenheit entgegen. Es vergehen ja auch noch ein paar Jahre, bis die Produkte dann für uns zur Übernahme anstehen, und dann werden diese natürlich auch einem Qualitätssicherungsprozess und einem Übernahmeprozess unterliegen. Das wird, wie gesagt, noch Zeit in Anspruch nehmen. Die wird sicherlich auch seitens des Herstellers genutzt werden, um diese in Rede stehenden Kinderkrankheiten zu beseitigen. Noch einmal: Da sehen Sie bei mir große Entspannung.

FRAGE JUNG: Da Sie ja letzte Woche noch nicht wussten, wie teuer die F-35-Flugzeuge werden, frage ich: Werden diese Kinderkrankheiten dann dazu führen, dass der Preis billiger wird?

COLLATZ: An der Sachlage bezüglich der Preisgestaltung hat sich nichts geändert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Werden Sie denn darauf bestehen, dass diese Kinderkrankheiten ausgemerzt werden, bevor Sie da irgendeines kaufen?

COLLATZ: Die Übernahme sieht in der Regel das ist bei jedem Rüstungsprojekt so eine Überprüfung vor, selbstverständlich.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe noch eine Online-Frage. Am vergangenen Sonntag hat der ukrainische Präsident in seiner Rede in der Knesset die Rettung der ukrainischen Juden gefordert. Er bezeichnete den russischen Angriff auf sein Land als einen neuen Holocaust. Sieht die Bundesregierung das nicht als religiöse Diskriminierung an? – Schließlich würden Juden, Christen und Muslime die Gesellschaft in der Ukraine bilden.

Ich vermute einmal, das geht an die Bundesregierung. – Herr Hebestreit!

STS HEBESTREIT: Die Bundesregierung bewertet solche Äußerungen grundsätzlich nicht, und dabei belassen wir es auch.

FRAGE DR. DELFS: Herr Säverin, jetzt reden wir die ganze Zeit über eine Entlastung von Privatbürgern. Aber es gibt ja durchaus auch Probleme für deutsche Unternehmen. Gerade im Mittelstand gibt es Klagen über hohe Energiepreise, Inflation, Rohstoffmangel etc. Beabsichtigt die Bundesregierung da eigentlich auch ähnliche Entlastungen oder finanzielle Hilfspakete für Wirtschaftsunternehmen wie während der Coronakrise?

DR. SÄVERIN: Das sind ja zwei Aspekt, zum einen die Entlastung speziell von hohen Energiepreisen. Dabei sind die Unternehmen in der Überlegung in Bezug auf Entlastungen immer ganz und gar enthalten. Es geht nicht nur um den Bürger, sondern auch um die Unternehmen. Die Bedingungen, unter denen ein Unternehmen auf Preissteigerungen bei der Energiebeschaffung reagieren kann, sind andere als die von Privathaushalten. Aber die Unternehmen sind darin enthalten.

Der zweite Aspekt Ihrer Frage ist, ob in Zusammenhang mit den Sanktionen Hilfsprogramme gemeint sind. Habe ich das richtig verstanden?

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Ja, richtig. Es geht um Sanktionen bzw. einfach allgemein um Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, der ja auch durchaus Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland hat.

DR. SÄVERIN: Die Situation zur Zeit der Coronahilfen war ja eine andere als die jetzige. Die Coronahilfen sind ja strukturerhaltende Hilfen gewesen. Es ging darum auch der Name der Coronahilfen, nämlich „Überbrückungshilfe“, zeigt das schon , über einen gewissen Zeitraum hinweg die Unternehmen in der Absicht zu unterstützen, die Strukturen zu erhalten, das heißt, die Produktionsstrukturen, die Zulieferungsstrukturen, die Marktstrukturen, und die Beschäftigten sollten in den Unternehmen gehalten werden. Das heißt, es ging um eine Brücke in eine Zeit nach Corona. Im Prinzip bestand die Hoffnung, dass die Situation nach Corona mit der vor Corona vergleichbar sein wird.

Minister Habeck hat gesagt, dass es im Falle der jetzt in Rede stehenden Hilfen für Unternehmen, die unterstützt werden, weil sie durch den Ukraine-Krieg Verluste erlitten haben, darum geht, dass sich die Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen und dafür Kredite erhalten. Die Überlegungen gehen also im Wesentlichen dahin, dass die Unternehmen mit geförderten Krediten unterstützt werden, damit sie sich neue Geschäftsfelder erschließen können. Unsere mittelständisch organisierte Wirtschaft ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass viele mittelständische Unternehmen auf den Weltmärkten Nischen besetzen, in denen sie zur Weltspitze gehören. Viele Unternehmen haben sich auch auf den russischen Markt spezialisiert, haben dort Vertriebsstrukturen und Kundenbeziehungen aufgebaut, und diese Unternehmen müssen sich ja nun möglicherweise neue Geschäftsfelder suchen. Sie überdenken ihr Engagement in Russland, weil sich natürlich auch die Geschäftsrisiken und die politischen Verhältnisse auch das Image der Firma hängt ja davon ab verändert haben. Unter diesen Bedingungen müssen sie sich neue Geschäftsfelder erschließen. Minister Habeck hat das schon erläutert. Für diesen Fall ist man dabei, Kreditlösungen zu finden. Wir befinden uns in intensiven Gesprächen mit der KfW, die aber noch nicht zum Abschluss gekommen sind. Aber es wird tatsächlich mit Hochdruck daran gearbeitet.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Können Sie vielleicht einen Zeitrahmen dafür nennen, bis wann dieses Programm feststehen wird?

DR. SÄVERIN: Ich kann keinen Zeitrahmen dafür nennen. Vielleicht kann ich noch auf Folgendes hinweisen: Während es bei Corona darum ging, flächendeckend ganze Branchen zu stützen, zum Beispiel die Veranstaltungswirtschaft, die Hotel- und Gastwirtschaft, geht es hierbei darum, dass einzelne Unternehmen innerhalb einer Branche durch ihre Spezialisierung Verluste erleiden und Hilfe benötigen. Die Natur dieser neuen Programme unterscheidet sich dadurch von den Coronahilfen, und es ist auch deutlich schwieriger, diese neuen Hilfen wirklich so zu planen und zu adressieren, dass genau die Unternehmen Hilfe erlangen, die sie nötig haben, und dass Mitnahmeeffekte verringert werden. Ich will damit bloß die Schwierigkeiten kurz umreißen, die dabei bestehen, und sagen, weswegen das nicht von heute auf morgen aus dem Boden zu stampfen ist. Aber es wird, wie gesagt, sehr intensiv daran gearbeitet.

FRAGE VOLLRADT: Ich habe noch eine Frage an das BMF und an das BMI. Sie hatten am Montag nur pauschal darauf verwiesen, dass der Bundesminister eine Pressekonferenz zum Haushalt gemacht habe. Mich würde noch einmal interessieren, warum unter den rund 132 Millionen Euro an Globalzuschüssen für die parteinahen Stiftungen die Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht aufgeführt worden ist. Dafür muss es ja eine Begründung geben.

DR. KALWEY: Dazu kann ich für das Bundesfinanzministerium im Einzelnen nichts sagen, sondern würde dafür an das zuständige Ressort verweisen.

KALL: Ich kann Ihnen dazu von hier aus auch nichts sagen. Das müsste ich nachreichen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann fragt Friedhelm Greis von Golem.de: Nach Angaben der EU-Kommission können ungültige COVID-Zertifikate inzwischen europaweit zurückgezogen werden. Ist das im deutschen System inzwischen ebenfalls möglich? Falls nicht, ist eine Widerrufsmöglichkeit noch geplant?

EWALD: Das müsste ich nachreichen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an das AA zu Israel und Palästina. Das Thema der Apartheid war ja hier schon öfter ein Thema. Jetzt gibt es einen neuen Bericht vom UN-Sonderberichterstatter, der das in Sachen Palästina und besetzte Gebiete für den UN-Menschenrechtsrat überprüft hat. Auch der Sonderberichterstatter kommt zu dem Schluss, dass es sich in den besetzten Gebieten um Apartheid handelt. Wie reagiert die Bundesregierung darauf?

WAGNER: Der Bericht, den Sie erwähnen, liegt mir noch nicht vor. Insofern kann ich den jetzt auch nicht kommentieren. Aber wir nehmen Berichte über Menschenrechtsverletzungen natürlich immer ernst und werden ihn sorgfältig prüfen.

Zum Begriff der Apartheid, den wir uns ja ganz ausdrücklich nicht zu eigen machen, ist hier schon viel gesagt worden. Auf diese Einlassungen würde ich verweisen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber dass Apartheid im Römischen Statut und völkerrechtlich definiert ist, erkennen Sie an, richtig?

WAGNER: Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

ZUSATZ JUNG: Aber das ist doch eine Lernfrage!

WAGNER: In dem Kontext haben wir ja zu dem Vorwurf der Apartheid an Israel schon vielmals Stellung genommen, und bei diesen Stellungnahmen würde ich es belassen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zu Corona. Einige Bundesländer haben jetzt angekündigt, dass sie die Maskenpflicht auch noch nach dem 2. April, also nach dem Ende dieser Übergangsphase zum neuen Infektionsschutzgesetz, weiter anwenden möchten, offenbar auch unabhängig von der Hotspot-Einstufung, die es auch noch gibt. Können Sie uns bitte sagen, ob das rechtlich aus Sicht des Gesundheitsministeriums geht? Wie würde das funktionieren?

EWALD: Ich habe Ihnen dazu keine rechtliche Einschätzung mitzuteilen. Es gelten das haben wir oft und viel kommuniziert sozusagen die Vorgaben des neuen Infektionsschutzgesetzes für die Länder. Den Instrumentenkasten haben wir hier ja mehrfach dargestellt. Das will ich an dieser Stelle auch nicht wiederholen. Aber ich lasse das gerne noch einmal bewerten, und dann werde ich es Ihnen gerne mitteilen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich habe eine ganz kurze Frage zu Saudi-Arabien, die eigentlich schon Montag angestanden hätte, an das Auswärtige Amt. In Saudi-Arabien gab es jetzt das zweite Wochenende in Folge eine hohe Zahl an Hinrichtungen. Ist ihnen das bekannt? Wie bewerten Sie das? Ist das ein neuer Trend in Saudi-Arabien?

WAGNER: Den spezifischen Bericht, auf den Sie jetzt abstellen, kenne ich nicht. Aber Herr Burger hat sich hier ja schon zu den Hinrichtungen eingelassen, und auf diese Einlassung würde ich Sie verweisen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wann war das? Ich habe es jetzt nicht im Kopf.

WAGNER: Ich habe es jetzt auch nicht im Kopf, aber das reiche ich Ihnen gleich nach.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das bezieht sich auch auf die aktuellen Entwicklungen?

WAGNER: Das bezieht sich auf die aktuellen Entwicklungen.

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