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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 6. April 2022

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, Nationales Reformprogramm 2022, Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Hopfengesetzes), Empfang des Ministerpräsidenten der Republik Albanien durch den Bundeskanzler, Reisen der Bundesaußenministerin nach Brüssel und Liechtenstein, virtuelle Konferenz zur Finanzierung von COVAX, COVID-19-Pandemie, Sechster IPCC-Sachstandsbericht, Diskussion über ein allgemeines Tempolimit auf Bundesautobahnen, Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor, gestiegene Energiepreise, Einsetzung der Bundesnetzagentur als Treuhänderin von Gazprom Germania, Gasversorgung, deutsche Verteidigungsausgaben, Bewaffnung von Drohnen, Angriff Russlands auf die Ukraine, G7-Gipfel

Themen/Naive Fragen zu:
00:00 Beginn
00:43 Bericht aus dem Kabinett
06:19 Osterpaket
07:28 Tilo zu Windkraftausbau
08:23 Tilo zum Hopfengesetz
09:21 Ankündigungen AA
10:49 Ankündigung Covax/BMZ
12:26 Lauterbachs Fehler
13:50 Hans zu Lauterbachs Fehler
18:36 Tilo zu Covax-Spenden 2022
21:47 Tilo zu Lauterbachs Fehler
23:09 Kohle aus Russland
28:02 Tilo zu Euro/Rubel für russische Kohle
30:44 Tilo zu Sofortmaßnahmen im Verkehrssektor
33:19 IPCC-Bericht
35:35 Hans zu Tempolimit
37:27 Tilo zu Tempolimit
38:13 Hans zu Sofortmaßnahmen Gebäudesektor
41:44 Gazprom Germania
43:40 Hans zu schwimmenden LNG-Terminals
44:56 NATO-Ziel
46:20 Bewaffnung von Drohnen
47:30 Hans zu Aufklärung russ. Gräueltaten
50:57 Ausweisung russischer Diplomaten
52:52 Tilo zu Ausweisung russischer Diplomaten
53:28 Ukrainische Geflüchtete
56:08 AA Nachlieferung Covax

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. April 2022:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS HEBESTREIT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS HEBESTREIT: Da der Vizekanzler im Anschluss an diese Regierungspressekonferenz noch erscheinen wird, mache ich drei Punkte aus dem Kabinett relativ knapp. Das sogenannte Osterpaket umfasst drei Punkte, die heute beschlossen wurden, zum einen den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Dabei geht es vor allem um die Offshoreausbauziele, die erhöht worden sind. Bis zum Jahr 2030 will man 30 Gigawatt, bis 2035 40 Gigawatt und bis 2045 70 Gigawatt an Offshoreenergieanlagen aufgebaut haben. Klar ist es, den Ausbau zu beschleunigen und die Ausbauziele bestmöglich zu erreichen. Dabei geht es insbesondere um die Frage von Ausschreibungen möglicher Flächen, innerhalb derer die Windräder aufgestellt werden können.

Eine zweite Komponente des Osterpaketes ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, beschlossen auch hier wieder zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Darin geht es vor allem um die Finanzierungsbedarfe für die erneuerbaren Energien, die künftig aus dem Sonderfonds des Bundesenergie- und klimafonds beglichen werden. Auch die Ausschreibungsmengen sind angepasst.

Der dritte Teil des Osterpaketes betrifft stärker die Netze. Hierbei geht es um den Ausbau der Stromübertragungsnetze und darum, dabei auch die kommunale Akzeptanz des Ausbaus dadurch zu erleichtern, dass es auch Partizipationsprogramme gibt.

Das ist der Teil Robert Habeck im Kabinett.

Dann gibt es noch einen weiteren Punkt, auch vom BMWK. Das Bundeskabinett hat heute das Nationale Reformprogramm 2022 beschlossen. Darin nimmt die Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder Stellung zu Maßnahmen, die der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters dienen. Das Europäische Semester ist im Prinzip die EU-Begleitung des deutschen Haushaltsverfahrens, wenn ich es etwas fußgängerisch sagen darf. In den länderspezifischen Empfehlungen werden wichtige wirtschafts- und beschäftigungspolitische Herausforderungen benannt. Die bereits weit fortgeschrittene Erstellung des NRP wurde natürlich vom Beginn des russischen Angriffskrieges überlagert. Soweit es noch möglich und sinnvoll war, wurden aktuelle Bezüge in den Bericht aufgenommen. Grundsätzlich bleibt, zusammengefasst: Deutschland wird die strukturellen Herausforderungen neben der konkreten Krisenbewältigung nun erst recht angehen. Zur besseren Koordinierung innerhalb der EU gehört das jährliche Europäische Semester. Das habe ich bereits vorgetragen.

Das Programm wird im Anschluss an die erfolgte Kabinettsbefassung dem Bundesrat und dann dem Bundestag zugeleitet und dann Ende April an die Europäische Kommission übermittelt.

Dann gibt es noch eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Auch das ist heute beschlossen worden. Die BAföG-Reform ist ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Das BAföG unterstützt junge Menschen dabei, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern eine Ausbildung zu machen, die ihren Neigungen entspricht. Es trägt maßgeblich dazu bei, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu bieten und Teilhabe und Aufstieg zu ermöglichen. Mit der Neuausrichtung werden die ersten wesentlichen Schritte zur Umsetzung der Ziele aus dem Koalitionsvertrag verwirklicht. Vorgesehen sind insbesondere die Erhöhung der Freibeträge um 20 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um fünf Prozent sowie die Anhebung des Wohnzuschlags für nicht bei den Eltern Wohnende auf 360 Euro. Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsfachabschnitts angehoben und damit auch vereinheitlicht. Bislang liegen diese Daten bei 30 Jahren bis 35 Jahre. Darüber hinaus wird die digitale Beantragung des BAföG leichter und einfacher und damit auch deutlich schneller.

Diese Änderungen sollen zum 1. August in Kraft treten, also pünktlich zum kommenden Wintersemester und zum neuen Schuljahr.

Dann habe ich noch das füge ich jetzt einfach noch an, Frau Wefers einen Terminhinweis. Der Bundeskanzler wird am kommenden Montag, den 11. April, um 18 Uhr den Ministerpräsidenten der Republik Albanien, Edi Rama, im Bundeskanzleramt begrüßen. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit dem EU-Beitrittskandidaten und NATO-Alliierten wird die gemeinsame Reaktion auf den russischen Krieg gegen die Ukraine wichtiges Thema sein. Daneben werden der EU-Beitrittsprozess Albaniens und weitere bilaterale, wirtschaftliche und außenpolitische Themen auf der Agenda stehen. Das alles sage ich Ihnen schon heute. Denn für 18.15 Uhr am Montag ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant. Im Anschluss soll es ein Abendessen geben. Zum Abendessen sind Sie nicht eingeladen, aber zur Pressekonferenz sehr herzlich.

VORS. WEFERS: Wir haben heute ein ziemlich gut gefülltes Programm, was weitere Themen über das Kabinett hinaus betrifft. Wir haben Zeit bis 14 Uhr, weil sich dann die nächste Pressekonferenz mit dem Bundeswirtschafts- und klimaminister anschließt. Ich würde darum bitten, die Fragen zum Osterpaket, soweit sie das Ministerium betreffen, auf den Minister zu konzentrieren. Ich nehme an, dass das in Ihrem Sinne ist.

FRAGE HOENIG: Herr Hebestreit, trotzdem eine Frage zum Osterpaket: Es geht um das im Gesetzespaket formulierte Ziel, dass der Stromsektor bis 2035 weitgehend klimaneutral sein soll. Jetzt steht in der Vorlage aber gleichzeitig, es bestehe Einvernehmen in der Bundesregierung, dass dieser Punkt und andere Punkte ergebnisoffen diskutiert werden sollen.

Was gilt jetzt? Gilt jetzt das, was im Gesetz steht?

Wie ist die Position des Bundeskanzlers zu dem formulierten Ziel, dass der Stromsektor bis 2035 klimaneutral werden soll?

STS HEBESTREIT: Herr Hoenig, da würde ich Sie tatsächlich auf die folgende Pressekonferenz verweisen. Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Finanzminister und dem Wirtschaftsminister, sich in dieser Frage noch ins Benehmen zu setzen. Man hat, um die Kabinettsbefassung nicht weiter zu verzögern, diesen einen Punkt zur Diskussion gestellt. Das wird dann im parlamentarischen Verfahren freundschaftlich, wie es in dieser Regierung grundsätzlich der Fall ist, miteinander ausgetragen. Dabei werden Ihre Fragen dann hoffentlich auch beantwortet werden.

FRAGE JUNG: Ich habe eine einfache Lernfrage an das BMWK. Es geht um die Abstandsregeln. Jetzt wurde ja geklärt, dass es um Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren geht. Ist das, weil es Bundeseinrichtungen sind und andere Sachen nicht geklärt werden können? Denn es geht oft ja auch um die Abstandsregelungen wie in Bayern, „10 H“.

UNGRAD: Ja, genau. Das sind Bundeseinrichtungen. Deshalb konnte das in guter Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium geklärt werden. Dazu haben wir gestern etwas veröffentlicht. Zu den anderen Abstandsregelungen gibt es noch Gesprächsbedarf. Das haben wir auch schon angedeutet.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an das BMEL zum Hopfengesetz auf der TOP-1-Liste. Was wurde geändert?

LENZ: Das Hopfengesetz musste aufgrund von Änderungen des europäischen Rechts angepasst werden. Mit Blick auf die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik gab es Anpassungen. Das wurde jetzt einfach technisch angepasst. Wenn Sie dazu weitere Details wissen wollen, dann reiche ich Ihnen das gern nach. Dazu bin ich jetzt nicht en détail im Thema.

SASSE: Ich habe zwei Ankündigungen.

Zum einen möchte ich Ihnen eine Reise von Außenministerin Baerbock nach Brüssel ankündigen. Dort wird sie am Treffen der Außenministerinnen und Außenminister der NATO teilnehmen. Im Rahmen dieser Frühjahrstagung, die auf eine Serie von Ad-hoc-Treffen folgt, wird heute Abend unter anderem ein Arbeitsabendessen mit einem Austausch der Außenministerinnen und Außenminister über das strategische Konzept der NATO stattfinden, das auf dem Gipfel im Juni angenommen werden soll. Dann wird es zwei Arbeitssitzungen geben, auf denen zum einen der russische Angriffskrieg in der Ukraine im Vordergrund stehen wird und zum anderen der Austausch mit den engsten Partnerinnen und Partnern der NATO. Außenministerin Baerbock lädt außerdem für morgen zu einem G7-Treffen der Außenministerinnen und Außenminister ein. Auch dort wird natürlich die Lage in der Ukraine im Fokus stehen.

Als zweite Reise möchte ich Ihnen eine Reise von Außenministerin Baerbock für Freitag ankündigen. Sie wird an diesem Freitag am jährlich stattfindenden Treffen der deutschsprachigen Außenministerinnen und Außenminister teilnehmen. Es findet in diesem Jahr in Liechtenstein statt.

FICHTNER: Ich möchte eine virtuelle Konferenz ankündigen, die am Freitag stattfinden wird und auf der es um die Finanzierung der internationalen Impfplattform COVAX geht. Die Konferenz wird von Deutschland zusammen mit Indonesien und Senegal ausgerichtet, also den Vorsitzländern von G7, G20 und African Union. Der Bundeskanzler wird die Eröffnungsrede halten. Entwicklungsministerin Schulze wird die Veranstaltung anschließend moderieren. Teilnehmen werden der UN-Generalsekretär sowie zahlreiche weitere Regierungschefs, Ministerinnen, Minister sowie Expertinnen und Experten aus Industrie- und Entwicklungsländern.

Wir sind in einer Situation, in der wir erstmals genug Impfstoffe für die Welt haben. Die Herausforderung ist jetzt die Logistik und das ganze Drumherum, wenn ich das so sagen darf, also von der Verfügbarkeit von Spritzen und Desinfektionsmitteln über die Kühlkette und die Transporte bis zur Schulung der Menschen vor Ort mit dem Ziel, dass die Impfdosen letztlich auch in entlegenen Orten in die Oberarme kommen. Die Konferenz wird darum auch einen Schwerpunkt auf genau diese Themen legen, auf Logistik und begleitende Materialien, die man dann ja milliardenfach braucht. Sie wissen, dass die Bundesregierung ihren Beitrag zu COVAX und den anderen Säulen der Pandemieplattform ACT-A bereits angekündigt hat. Wir geben 1,1 Milliarden Euro, davon 400 Millionen für Impfstoffverteilung, leisten damit unseren fairen Anteil und gehen so mit gutem Beispiel in diese Konferenz.

Die Konferenz findet am Freitag von 12 Uhr bis 14 Uhr statt. Sie wird auf gavi.org gestreamt. Ob es danach eine PK gibt, wird noch geklärt.

FRAGE HOENIG (zur COVID-19-Pandemie): Herr Hebestreit, inwiefern können Sie nachvollziehen, dass der Kurs des Gesundheitsministers in Sachen der Isolationspflicht für Verwirrung in der Bevölkerung sorgt?

Wie steht der Kanzler zu seinem Minister?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, ganz am Anfang habe ich hier gesagt, dass ich wenig davon halte, dass der Kanzler Haltungsnoten für seine Ministerinnen und Minister vergibt. Das wollte ich beibehalten.

Ich glaube, in einer Pressekonferenz, die kurz vor dieser Pressekonferenz war, hat der Gesundheitsminister dargelegt, warum er gehandelt hat, wie er gehandelt hat, dass er das als einen Fehler angesehen hat und das korrigiert, und ich finde, es gebietet der Respekt, dass man das dann auch akzeptiert.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Inwiefern hält auch der Bundeskanzler die vormalige Position für einen Fehler?

STS HEBESTREIT: Darüber habe ich mit dem Bundeskanzler nicht gesprochen. Das war auch nicht Thema. Das ging ja relativ schnell. Gestern Abend, glaube ich, hat Herr Lauterbach das bereits korrigiert, wenn ich es so sagen darf. Insoweit gab es keinen größeren Anlass, mit dem Bundeskanzler darüber zu sprechen.

FRAGE JESSEN: Herr Ewald, auf welcher Grundlage hatte Herr Lauterbach seine erste Ankündigung, die er heute teilweise zurückgenommen hat, gemacht? Er hat sie nach einem Treffen der Gesundheitsminister der Länder gemacht, bei dem er nur Gast war. Haben denn die Länderminister überhaupt einen entsprechenden Beschluss gefasst, den Herr Lauterbach dann als Umsetzung hätte verkünden können, oder hat er das ohne jeglichen Beschluss der Länderminister einfach so aus seiner Funktion als Bundesminister heraus verkündet?

EWALD: Herr Jessen, dazu gab es in der Tat einen Beschluss der GMK, der schon ein bisschen länger zurückliegt. Insofern war das sozusagen der Ausgangspunkt dafür, dass diese Entscheidung getroffen worden ist. Wir haben das intensiv mit dem RKI und sozusagen auch im Austausch mit den Ländern entwickelt. Es handelt sich ja auch nur um Empfehlungen, die dann sozusagen in die Quarantäneverordnungen der jeweiligen Länder einfließen.

Herr Hebestreit hat es eben schon gesagt: Der Minister hat sich dazu gerade in einem Pressestatement geäußert. Er hat gesagt, dass die Entscheidung, die Isolationspflicht nach einer Coronainfektion zu beenden, offenbar als Signal wahrgenommen worden sei, dass die Pandemie zu Ende sei, und hat noch einmal deutlich gemacht, dass das mit Blick auf die aktuellen hohen Infektionszahlen und die Todesfälle mitnichten der Fall ist. Wenn demzufolge in der Bevölkerung eine Änderung der Isolations- und Quarantäneanordnung als Freibrief verstanden worden wäre, dass nach einer Infektion nicht mehr Kontakte zu vermeiden wären und man demnach sozusagen zu Hause bleiben müsste, wäre das nach seiner Ansicht fatal.

Deswegen hat der Minister seine Entscheidung revidiert. Das bedeutet jetzt konkret: Die bislang geltende Regelung bleibt erhalten. Wer sich infiziert, muss sich isolieren. Die Gesundheitsämter werden das weiterhin anordnen und überwachen.

Der ursprüngliche Ansatz unserer neuen Isolations- und Quarantäneregelung bleibt nach Auffassung des Ministers aber trotzdem richtig. Das heißt: Wir müssen die Gesundheitsämter entlasten, und deswegen das hat der Minister auch noch einmal deutlich herausgestellt soll die Quarantäne von Kontaktpersonen künftig nicht mehr angeordnet oder nachverfolgt werden. Bei dieser Aufgabe werden also die Gesundheitsämter entsprechend entlastet. Wer also im selben Haushalt wie erkrankte Personen oder in der Schulklasse mit infizierten Personen in Kontakt kommt, dem wird künftig nur noch empfohlen, fünf Tage Kontakte zu reduzieren und sich täglich selbst zu testen.

Das ist aktuell die Entscheidungslage, und das wird jetzt gemeinsam im Austausch mit allen Beteiligten entsprechend umgesetzt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Damit bestätigen Sie aber, dass auf der Länderministerkonferenz, im Anschluss an die der Minister diese Verfügung vorgestellt hat, kein Beschluss gefällt wurde. Wie können Sie sich dann auf einen früheren Beschluss beziehen, wenn doch auf der Länderministerkonferenz eine frische Vorlage, die teilweise vom RKI erarbeitet wurde, besprochen wurde?

Wenn an einem Tag über eine neue Vorlage gesprochen wird, kein Beschluss gefasst wird, ein Bundesminister Gast ist, wie kann er dann hinterher sagen: „Auf der Grundlage eines früheren Beschlusses verkünde ich jetzt das und das“? Wie geht das?

EWALD: Ich habe Ihnen das gesagt, was ich Ihnen dazu zu sagen habe. Es war eine ausdrücklich Bitte auch der Länder. Das geht auf eine vergangene GMK zurück, in der das auch entsprechend schriftlich fixiert worden ist. Das können Sie gern nachlesen. Im Nachgang zu der letzten GMK auch das können Sie auf der Seite nachlesen gab es eine entsprechende Pressemitteilung, in der die Länder diese Regelung entsprechend kommuniziert haben. Ich habe mit Ihnen jetzt keine sozusagen historische Aufarbeitung im Detail zu vollziehen. Der Minister hat sich heute erklärt. Er hat gesagt, dass er seine Entscheidung revidiere. Er hat es klar begründet. Dabei möchte ich es eigentlich belassen.

FRAGE JUNG: Herr Fichtner, gegebenenfalls das AA, wie ist denn der aktuelle Stand der deutschen COVAX-Spenden in den ersten drei Monaten gewesen?

FICHTNER: Die Impfstoffspenden, die in der Bundesregierung federführend von BMG und AA geleitet werden, sind tatsächlich nicht die härteste Währung in diesem Jahr, was den internationalen Einsatz gegen die Coronapandemie angeht. Viel wichtiger ist es, Geld bereitzustellen, damit die Länder selbst Impfstoffe kaufen können und damit auch die Transporte gelingen. Die Impfstoffdosen sind und bleiben wichtig. Dazu können die Kollegen bestimmt Zahlen nennen. Aber sie sind nur einer von vielen Bausteinen im weltweiten Einsatz.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was ist denn die härteste Währung?

FICHTNER: Die härteste Währung ist Zugang zu Finanzmitteln für ärmere Länder. Genau das ist das Thema der Konferenz am Freitag. Deutschland hat als eines der ersten großen Länder, auch als G7-Vorsitz seinen Beitrag schon benannt. Wir hoffen, dass jetzt weitere Länder nachziehen, sodass am Ende die internationalen Bemühungen auskömmlich finanziert sein werden und sich die 82 ärmsten Länder genauso impfen können, wie wir es können.

SASSE: Die Infos zu den Zahlen, die ich heute dabei habe, liegen ein wenig zurück. Ich würde Ihnen hier ungern nicht aktuelle Zahlen geben. Ich gehe aber davon aus, dass die Kollegen es mir bis zum Ende dieser Regierungspressekonferenz nachliefern können.

FRAGE RATZ: Herr Hebestreit, halten Sie es für eine angemessene Kommunikationsform, wenn solche weitreichenden Informationen in Sachen Isolation spät abends in einer Talkshow verkündet werden?

STS HEBESTREIT: Wenn ich es richtig sehe, dann hat er sich heute in Berlin vor Journalisten ausgiebig dazu geäußert. Die Beurteilung, ob er die zwölf Stunden zwischen einer Talkshow am Abend und am nächsten Tag hätte abwarten sollen, überlasse ich Ihnen. Wichtig ist, dass die Entscheidung kommuniziert und dass sie auch erläutert worden ist. Man kann ja auch einen halben Schritt zurücknehmen. Es ist ja eine schwierige Abwägung zwischen der hohen Belastung, die unsere Gesundheitsämter seit vielen Monaten haben, auch der Frage sowohl der Quarantäne als auch der Isolierung das ist, glaube ich, auch das, was am Montag in dieser Gesundheitsministerkonferenz insbesondere angesprochen worden ist , aber auch dem Signal, das man gibt, und auch der Sorge, die viele haben, dass man jetzt trotz langsam sinkender Zahlen immer noch hohe Inzidenzen hat und das auf die leichte Schulter nimmt. In dieser Abwägung hat der Gesundheitsminister, wenn ich das von der Seitenlinie so sagen darf, gestern auch aufgrund der vielfältigen Reaktionen entschieden, dass er dieses Signal nicht geben will. Deswegen ist die Variante jetzt so, wie er sie heute dargestellt hat, dass sich nämlich diejenigen, die infiziert sind, in Quarantäne begeben, die Kontaktpersonen davon allerdings nicht mehr betroffen sein werden.

FRAGE JUNG: Herr Ewald, wann hat Ihr Ministerium den Fehler von Herrn Lauterbach gemerkt? Wurde er erst gestern bei Herrn Lanz darauf aufmerksam gemacht, oder seit wann wissen Sie

EWALD: Ich habe doch gerade dargestellt, dass der Minister diese Entscheidung getroffen hat. Es ist eine persönliche Entscheidung des Ministers, eine fachliche Entscheidung des Ministers. Ich konnte eben noch die letzten Minuten der Pressekonferenz verfolgen. Er hat da noch einmal ausdrücklich gesagt, dass er sich gestern am späten Nachmittag auch noch einmal mit Mitgliedern des Expertenratesund auch mit Ärzten dazu ausgetauscht hat, auch was die Praktikabilität dieser Regelung angeht. Er hat sich also noch einmal intensiv dazu ausgetauscht und hat dann sozusagen diese persönliche Entscheidung getroffen, das entsprechend anzupassen.

FRAGE RATZ: An das Wirtschaftsministerium zum Stichwort Kohle: Frau Ungrad, könnten Sie uns einen Überblick geben, wie viel Kohle Deutschland derzeit aus Russland bezieht, was es heißen würde, wenn dieser Anteil wegfiele, und wie dieser Anteil ersetzt werden könnte?

UNGRAD: Ich hatte Ihnen diese Frage ja schon schriftlich beantwortet. Wir können Ihnen derzeit die exakte Zahl nicht nennen. Das ist aber wirklich gerade in Arbeit, insofern würde ich das nachliefern. Wir wollen ja weiter von der Kohle abkommen, und da gibt es jede Menge, was die Unternehmen in dieser Richtung leisten. Da gibt es noch nicht die exakten Rückmeldungen und deshalb auch noch nicht die exakten Zahlen.

FRAGE RATZ: Wenn man auf EU-Ebene ab sofort ein Importverbot für russische Kohle verhängen würde, würde die Bundesregierung diese Entscheidung dann denn mittragen?

UNGRAD: Die Haltung der EU-Kommission kennen wir natürlich. Die Bundesregierung ist hier auch in engem Austausch mit der EU-Kommission. Die Linie der Bundesregierung ist ja, dass wir Sparte für Sparte schrittweise die Unabhängigkeit von russischen Energieimporten erreichen wollen. Wir arbeiten ja seit Wochen daran, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Cut möglichst früh zu vollziehen. Dabei sind wir auch gut vorangekommen. Wie gesagt, über die Zahlen reden wir noch.

Wir haben Ihnen vor zehn Tagen auch den Fortschrittsbericht Energiesicherheit zugesandt. Darin ist auch zu sehen, dass die Unabhängigkeit von russischer Kohle am schnellsten erreichbar sein wird, nämlich bis zum Herbst so unser Vorhaben , dann Öl bis zum Jahresende und Gas endgültig bis zum Sommer 2024. Wir prüfen derzeit, wie wir die nötigen Voraussetzungen schaffen können, um den Prozess noch weiter zu beschleunigen, wie ich gerade sagte. Klar ist, dass so eine Unabhängigkeit eine nationale Kraftanstrengung ist, und da bedarf es auch vieler Gespräche innerhalb der Bundesregierung.

FRAGE JORDANS: Frau Ungrad, Herr Borrell hat heute in einer Rede in Straßburg gesagt, dass die EU seit Anfang des Krieges 35 Milliarden Euro an Russland für Energieimporte überwiesen hat. Wenn Sie jetzt die Zahlen zur Kohle nachreichen, wäre es dann auch möglich zu erfahren, wie viel Deutschland seit Anfang des Krieges an Russland für Energieimporte überwiesen hat?

UNGRAD: Wir zahlen ja nichts, das bezahlen ja die Unternehmen; die kaufen ja ein. So uns die Zahlen vorliegen, versuche ich das aber nachzureichen.

ZUSATZ JORDANS: Ich denke, wenn Herr Borrell diese Zahl hat, dann wird die ja irgendwo auch für Deutschland zugänglich sein.

FRAGE HOENIG: An Herrn Hebestreit: Ab wann sollte denn ein Embargo, ein Lieferstopp für russische Kohle aus Sicht des Bundeskanzlers gelten? Ab wann das gelten soll, ist ja die die entscheidende Frage.

SRS HEBESTREIT: Genau, und diese Gespräche werden im Augenblick in Brüssel in den zuständigen Gremien mit der EU-Kommission geführt. Wie Sie auch genau beobachtet haben, sind die vergangenen Sanktionspakete auch in großer Einigkeit miteinander verhandelt und abgeschlossen worden, und das wird auch in diesem fünften Paket der Fall sein. Genau die Fragen, wie Sie jetzt aufwerfen, werden da miteinander zu klären sein. Klar ist, dass wir Sanktionen wollen, die nachhaltig sind, die durchhaltbar sind und die niemanden überfordern. Es bringt niemandem etwas, wenn man selbst stärker geschwächt wird als das Land, das man schwächen möchte.

Im Augenblick in den nächsten Stunden, glaube ich laufen die Diskussionen in den Gremien in Brüssel. Bis man dann soweit ist, Einigkeit zu erzielen, kann es aber noch ein wenig dauern. Da bitte ich um ein bisschen Geduld.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Wenn Sie sagen, die Sanktionen müssten durchhaltbar sein, und das Wirtschaftsministerium in dem Fortschrittsbericht schreibt, bis Herbst könnte Deutschland von russischer Kohle unabhängig sein, dann wäre anzunehmen, dass der Lieferstopp erst ab Herbst gilt?

SRS HEBESTREIT: Eine der schönen Floskeln in diesem Raum ist: Ich habe gesagt, was ich sagen wollte.

FRAGE JUNG: Frau Ungrad, wie werden die Kohleimporte aus Russland bezahlt? In Rubel?

UNGRAD: Nein, in Euro. Das machen ja die Unternehmen, das wird in Euro bezahlt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist auch fix? Und wenn die Russen jetzt sagen „Nur noch in Rubel“?

UNGRAD: Zu Spekulationen äußere ich mich nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die EU hat sich jetzt ja auf ein Steinkohleembargo geeinigt bzw. das steht jetzt bevor. Was ist mit Braunkohle aus Russland? Ist das

VORS. WEFERS: Jetzt sind wir aber bei der nächsten Frage? Erst waren wir bei Rubel, jetzt sind wir bei Steinkohle.

UNGRAD: Ich kann das aber schnell beantworten: Wir beziehen Steinkohle aus Russland.

FRAGE DR. DELFS: Herr Hebestreit, noch einmal zur Klärung: Grundsätzlich unterstützt der Bundeskanzler den Plan, ein Embargo für russische Kohleimporte zu verhängen, richtig?

SRS HEBESTREIT: Grundsätzlich laufen die Gespräche über genau diese Frage im Augenblick in Brüssel.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Das heißt, es ist noch nicht einmal klar, ob der Bundeskanzler grundsätzlich einem solchen Importverbot zum jetzigen Zeitpunkt zustimmen wird?

SRS HEBESTREIT: Im Augenblick laufen genau die Gespräche über das fünfte Sanktionspaket, das die Europäische Union in der üblichen großen Gemeinsamkeit, die sie in den vergangenen vier Sanktionspaketen auch an den Tag gelegt hat, verabschiedet. Damit das gut läuft, laufen diese Gespräche vertraulich und vertrauensvoll. Diese Gespräche müssen wir abwarten, bevor wir hier etwas öffentlich verkünden.

VORS. WEFERS: Karsten Wiedemann von energate fragt das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium nach der Steinkohlereserve und möchte wissen: Wie ist der aktuelle Aufbau der vor einigen Wochen angekündigten Steinkohlereserve?

UNGRAD: Das bezieht sich ja auch mit auf die Frage des Journalisten hier bzw. ist eine ähnliche Frage. Das kann ich derzeit nicht sagen. Wenn ich dazu etwas Aktuelles habe, dann würde ich das nachreichen. Derzeit halten wir dazu noch Rücksprache.

FRAGE JUNG: Es gab diese Woche ja einen neuen IPCC-Bericht, und letzte Woche wurde auch deutlich, dass mehrere Sektoren und Ministerien ihre Klimaziele bzw. ihre Emissionsmengen verfehlen. Insbesondere im Verkehrssektor und im Gebäudesektor müssen die Ministerien jetzt innerhalb von drei Monaten Sofortprogramme vorlegen, nachdem ein Expertenrat dort Vorschläge gemacht hat.

Da würde mich einerseits vom Verkehrsministerium interessieren: Arbeiten Sie schon an diesen Sofortprogrammen, und wenn ja, welche Instrumente werden darin liegen? Werden das Tempolimit und autofreie Sonntage Teil dieses Sofortprogramms sein?

ALEXANDRIN: Vielen Dank für die Frage. Das BMDV bringt in die derzeit laufenden Abstimmungen zum Klimaschutzsofortprogramm entsprechende Maßnahmen ein, sodass das sektorübergreifende nationale Klimaschutzziel, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent zu senken, gemeinsam erreicht werden kann. Dem kann ich aktuell noch nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe es aber so verstanden, dass Sie Ihren Verkehrssektor jetzt bearbeiten müssen und dafür Sofortprogramme vorlegen müssen. Welche Instrumente werden Sie in Ihren Sofortprogramm-Werkzeugkasten packen? Wird das jetzt auch das Tempolimit sein?

ALEXANDRIN: Wie ich gerade gesagt habe, befindet sich dieses Maßnahmenpaket in der Abstimmung und wird dann in das Gesamtmaßnahmenpaket einfließen. Dem kann ich nicht vorgreifen.

FRAGE HOENIG: Herr Alexandrin, der Minister hat gestern in einem Interview zu den Forderungen zum Beispiel von den Grünen nach Einführung zumindest eines temporären Tempolimits gesagt, dafür seien nicht genügend Schilder auf Lager. Hat er das wirklich ernst gemeint? Gibt es in Deutschland nicht genügend Schilder für ein temporäres Tempolimit?

ALEXANDRIN: Vielen Dank auch für diese Frage; das gibt mir die Gelegenheit, das noch einmal einzuordnen. Ich denke, der Minister wollte deutlich machen, dass er eine solche Maßnahme für zwölf Wochen nicht für sinnvoll hält und anderen Möglichkeiten wie zum Beispiel der Stärkung des ÖPNV den Vorzug gibt.

FRAGE JORDANS: Herr Hebestreit, noch einmal zurück zum Bericht des Weltklimarats: Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Bericht, vor allem im Bereich der sogenannten „demand-side mitigation“, also der Reduzierung der Nachfrage nach CO2-intensiven Aktivitäten und CO2-intensivem Konsum?

SRS HEBESTREIT: Ich glaube, diese Bundesregierung setzt auf das Thema Klimaschutz wie keine Regierung vor ihr. Wir haben heute gerade das Osterpaket verabschiedet, das massive Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien beinhaltet, was aus unserer Sicht der Schlüssel ist, um mittelfristig massiv einzusparen und klimaneutral zu werden. Wie gesagt, Sie kennen die Diskussion: Bis 2045 will die Bundesrepublik Deutschland komplett klimaneutral wirtschaften. Die Voraussetzungen werden durch massiven Ausbau der erneuerbaren Offshore-, Onshore- und Solarenergie, durch Erleichterungen im Planungsrecht und ähnliches geschaffen. Das sind, glaube ich, die Konsequenzen, die man jetzt zieht. Das gerät in der Berichterstattung im Augenblick natürlich aufgrund der schrecklichen Ereignisse in der Ukraine etwas in den Hintergrund, aber die Ambitionen und auch das, was die Regierung da bereit ist zu tun, bleiben nach wie vor wahr, und die verfolgen wir angestrengt.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das Öko-Institut hat gestern einen Bericht vorgelegt, wonach die Maßnahmen der Bundesregierung nicht reichen, und der UN-Generalsekretär hat in seiner Reaktion gesagt: Manche Regierungen sagen das eine und tun das andere einfach gesagt: Sie lügen. Fühlt sich die Bundesregierung da angesprochen.

SRS HEBESTREIT: Herr Jordans, diesen Vorwurf würde ich jetzt an Sie zurückgeben. Der UN-Generalsekretär hat diese Äußerung sicherlich nicht mit Blick auf die deutsche Regierung getätigt, und dass Sie diesen Zusammenhang herstellen, ist nicht fair. So sollten wir hier nicht miteinander umgehen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Ich habe gefragt, ob Sie

SRS HEBESTREIT: Nein, Sie haben ein Statement gemacht, das war keine Frage tut mir leid.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das war eine Frage, Herr Hebestreit ob Sie sich da angesprochen fühlen.

SRS HEBESTREIT: Sie haben gesagt, er habe gesagt, Deutschland lüge, und was wir dazu sagen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Nein, so habe ich das nicht gesagt.

SRS HEBESTREIT: Ich lese es gerne noch einmal nach.

FRAGE JESSEN: An das Verkehrsministerium: Herr Alexandrin, wieso bedarf es zur Durchsetzung eines Tempolimits eigentlich neuer Verkehrsschilder? Wenn ich mich nicht irre, gilt das Tempolimit 50 innerorts, ohne dass an jeder Straßenecke ein entsprechendes Schild steht. Wieso begründet Ihr Minister sozusagen die Unmöglichkeit einer Durchsetzung mit einem Mangel an Schildern?

ALEXANDRIN: Ich glaube, das habe ich gerade eingeordnet.

ZUSATZ JESSEN: Nee.

ALEXANDRIN: Doch.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Pardon: Bedarf es zur Durchsetzung eines Tempolimits tatsächlich neuer Schilder, wenn andere Tempolimits in Deutschland ohne diese Schilder auskommen?

ALEXANDRIN: Um diesen Satz heute auch einmal zu benutzen: Ich habe dazu gesagt, was ich Ihnen sagen wollte.

SRS HEBESTREIT: Vielleicht darf ich aus meiner langjährigen Erfahrung als Autofahrer an der einen Stelle aushelfen: Es gibt viele Verkehrsschilder, die das Tempolimit aufheben das ist dieses weiße Schild mit den grauen Streifen. Vielleicht ist das ein Punkt, an dem man dann Klarheit für die Straßenverkehrsordnung braucht. Das aber vielleicht nur aus Sicht eines Laien.

FRAGE JUNG: Herr Alexandrin, schließt denn Ihr Ministerium Maßnahmen wie das Tempolimit und autofreie Tage angesichts des Zwangs des Sofortprogramms, das Sie vorlegen müssen, weiterhin grundsätzlich aus?

ALEXANDRIN: Ich habe schon gesagt, dass ich die Maßnahmen sowohl im Sofortprogramm als auch in den größeren Klimaschutzbemühungen nicht vorwegnehmen kann.

FRAGE JESSEN: Da ja auch der Gebäudesektor die Ziele nicht einhält, möchte ich analog dazu das Bauministerium fragen: Welche Maßnahmen plant Ihr Ministerium zum Beispiel im Hinblick auf Wärmedämmung?

STEFFEN: Tatsächlich ist auch unser Haus beteiligt. Das ist im Prinzip ein riesiges Maßnahmenpaket mit vielen verschiedenen Einzelmaßnahmen, die ich hier tatsächlich nicht darlegen kann. Die Federführung für den ganzen Bereich der Sanierung, der Gebäudeertüchtigung, liegt aber tatsächlich nicht bei uns, deswegen möchte ich an dieser Stelle an das BMWK abgeben.

UNGRAD: Wir haben ja gestern erst die Neubauförderung für effiziente Gebäude wieder gestartet es ist ja bekannt, dass es da einen Stopp gab; jetzt ist das wieder mit bestimmten Bedingungen neu gestartet. Wenn die Finanzmittel dafür ausgeschöpft sind, dann wird gleich im Anschluss ein neues Programm starten, bei dem dann auf noch effizientere Bauweise geachtet wird. In Zusammenarbeit mit dem Bauministerium erarbeiten wir für 2023 eine Gebäudeförderung, die auf sehr effiziente Maßnahmen setzt, und wir rechnen damit, dass die CO2-Einsparung da noch signifikanter ist.

Generell sind wir derzeit zum Thema Gebäudeförderung und Effizienz mit dem Bauministerium bzw. mit den Ressorts in Gesprächen darüber, dass wir da noch auf weitere Fördermöglichkeiten setzen können. In dem gestern angesprochenen Programm geht es zum Beispiel auch darum, dass Gasheizungen nicht mehr gefördert werden. Auch das ist ein wichtiger Punkt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Verstehe ich es richtig, dass es eine Art Sofortprogramm innerhalb von drei Monaten in der Kooperation oder einzeln von den Häusern nicht geben wird?

UNGRAD: Wir müssen ja erst einmal die Zahlen sehen, und dann können wir da entscheiden.

VORS. WEFERS: Es gibt noch eine Frage zum Thema der steigenden Energiepreise von Karsten Wiedemann von energate: Werden Bund und Länder angesichts der weiter steigenden Energiepreise bei ihrem Treffen am 7. April über weitere Entlastungen für Verbraucher und Unternehmen sprechen?

SRS HEBESTREIT: Das Bund-Länder-Treffen wird vor allem mit dem Blick auf die Bewältigung der aktuellen Flüchtlingssituation zusammenkommen. Das wird das Thema sein. Ansonsten würde ich Herrn Wiedemann an die Beschlüsse erinnern, die vor, ich glaube, knapp zwei Wochen in einer Nachtsitzung im Koalitionsausschuss beschlossen worden sind, die sehr umfängliche Erleichterungen vorsehen und die jetzt alle noch in Gesetzes- und Verordnungsform gegossen werden müssen. Insofern kommen da erhebliche Erleichterungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu.

FRAGE DR. DELFS: Ich hätte noch eine Frage an Frau Ungrad zu Gazprom: Ich glaube, es gab jetzt noch Gespräche zwischen der Bundesnetzagentur und der Geschäftsführung. Können Sie sagen, wie es jetzt mit dem Unternehmen weitergehen soll? Wird es jetzt einen Austausch der Geschäftsführung geben oder wird man die Geschäftsführung erst einmal so lassen?

UNGRAD: Wir haben ja darüber berichtet. Sie sprechen jetzt an, dass wir vorübergehend die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für die Gazprom Germania Gruppe eingesetzt haben. Insofern ist die aktuelle Geschäftsführung obsolet. Es ging ja auch um die Geschäftsführung. Die russische Gazprom Export LLC hat bis zum Entschuldigung. Hintergrund der Entscheidung sind ja diese unklaren Rechtsverhältnisse sowie der Verstoß gegen die Meldepflicht im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung. Insofern haben wir die rechtliche Möglichkeit, diesen Austausch zu vollziehen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Nur zum Verständnis: Das heißt, die Bundesnetzagentur ist nicht nur Treuhänderin, sondern gleichzeitig auch Geschäftsführerin des Unternehmens?

UNGRAD: Nein, sie ist Treuhänderin.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Und die Geschäftsführung ist jetzt wer?

UNGRAD: Ist jetzt nicht mehr die von Gazprom eingesetzte. Wir wissen nicht, wer es ist, das ist ja das Problem. Das kann ich Ihnen jetzt wirklich nicht exakt sagen, das würde ich gerne nachliefern. Meines Wissens ist es Gazprom, also die vorherige Geschäftsleitung, aber da würde ich mich gerne noch vergewissern. Das weiß ich jetzt wirklich nicht exakt.

FRAGE JESSEN: Auch zum Thema Gas: Trifft es zu, dass die Bundesregierung bereits drei schwimmende LNG-Terminals, also Floating Storage and Regasification Units, gechartert hat? Falls ja, wo sind die stationiert, und wie hoch sind die Kosten?

UNGRAD: Diese Floating Storage Units für LNG werden in der Tat im Auftrag der Bundesregierung gechartert, aber es werden jetzt verschiedene Optionen geprüft, wer hierbei als Vertragspartei auftritt.

Zu den Kosten kann ich Ihnen nichts sagen, weil das noch nicht feststeht. Insofern stehen auch noch keine Kosten fest. Die Bundesregierung bzw. das BMWK betrachten derzeit noch genau die nautischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen der verschiedenen Standorte in den Küstenländern, die für den Einsatz dieser „floating terminals“ infrage kommen, zum Beispiel die Häfen das ist ja immer wieder im Gespräch – in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Stade.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Auf welcher Rechtsgrundlage findet, wenn es denn dann zustande kommt, dieses „chartering“ statt?

UNGRAD: Das ist ja das, was wir noch prüfen. Wir prüfen, wer die Vertragsparteien sind, und dementsprechend steht die Rechtsgrundlage fest.

VORS. WEFERS: William Glucroft von der Deutschen Welle fragt nach den 2-Prozent-Regeln der NATO. Er fragt das Verteidigungsministerium. Ich bin aber nicht sicher, ob nicht vielleicht auch das Finanzministerium betroffen ist. Ergänzend fragt er auch Herrn Hebestreit. Ich trage die Frage einmal vor, dann klärt sich das vielleicht: Inwiefern werden sich künftige Ausgaben für die Bundeswehr abgesehen von der 2-Prozent-Regel der NATO an die 20-Prozent-Regel für Ausrüstung halten, die bisher darunter fällt? Wird die 20-Prozent-Regel so verpflichtend betrachtet, wie die 2-Prozent-Regel nun ist?

COLLATZ: Ich denke, hier werden einige Dinge miteinander vermischt. Für einen Investitionshaushalt ist es ein Erfahrungswert, dass der ungefähr bei 20 Prozent liegen sollte, um zukunftsfähig zu bleiben und eine Organisation zukunftsfähig zu halten. Das ist aber keine haushälterische oder andere Regel, die festgeschrieben ist. Diese Marge des Investitionsanteil changiert innerhalb der Jahresscheiben immer wieder einmal.

FRAGE DR. DELFS: Herr Collatz, können Sie bestätigen, dass die Bewaffnung dieser Drohne Heron nun beschlossene Sache ist? Können Sie sagen, mit wie viel Euro der Kauf der Munition dafür zu Buche schlagen wird?

COLLATZ: Die Sitzung des Haushaltsausschusses ist ja, wenn überhaupt, gerade erst vorbei. Ich lese auch die Pressemitteilung, dass der Haushaltsausschuss den Kauf der Bewaffnung für die Drohnen genehmigt hat. Ich möchte aber noch die offiziellen Maileingänge in meinem Büro kontrollieren, bevor ich dazu offiziell Stellung nehme.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Käme das Geld dafür dann aber aus diesem 100-Milliarden-Topf?

COLLATZ: Nein, das ist eine bestehende Planung. Sie werden sich erinnern, dass wir schon mehrere Jahre über die Bewaffnungsfähigkeit von Drohnen diskutieren. Der Bedarf ist seit Langem angezeigt und auch anerkannt. Es handelt sich hierbei um ein noch laufendes Projekt aus der Vergangenheit.

FRAGE JESSEN (zum Angriff Russlands auf die Ukraine): Herr Collatz, im Moment wird hier diskutiert, wie beweiskräftig welche Bilder der Massaker und Gräuel in Butscha und anderswo sind. Die Bundeswehr verfügt mit dem Zentrum Operative Kommunikation ja über Auswertungsmöglichkeiten auch digitaler Daten und Metadaten. Haben Sie sich dort mit den vorliegenden Aufnahmen schon beschäftigt? Was können Sie über deren Authentizität sagen?

COLLATZ: Zu den Befähigungen der genannten Truppe kann ich hier aus Geheimhaltungsgründen nichts sagen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber es ist ja nicht geheim, dass die Bundeswehr oder dieser Truppenteil bzw. das Zentrum über diese Fähigkeiten verfügen. Das ist ja bekanntes Wissen. Mich interessiert nur, ob Sie mit den Möglichkeiten der Bundeswehr die Daten und Metadaten vorliegender Aufnahmen von Satelliten und anderer Aufnahmen auf deren Glaubhaftigkeit und Authentizität überprüft haben.

COLLATZ: Ich bestätige gerne die Existenz dieser Truppe, und ich bestätige auch, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, um unser Lagebild zu festigen.

STS HEBESTREIT: Herr Jessen, vielleicht kann ich, so ungewöhnlich das jetzt ist, etwas dazu beitragen: Es gibt Auswertungen von Satellitenbildmaterial, das zwischen dem 10. und dem 18. März 2022 aufgenommen wurde und das den Schluss zulässt, dass die Opfer in der Jablunska-Straße in Butscha das ist die Aufnahme, die wir alle wahrgenommen haben bereits seit mindestens dem 10. März dort gelegen haben. Glaubhafte Hinweise belegen, dass ab dem 7. März bis einschließlich 30. März russische Streit- und Sicherheitskräfte in diesem Gebiet eingesetzt waren. Sie waren auch mit der Befragung von Gefangenen befasst, die anschließend exekutiert worden sind. Das sind die Erkenntnisse, die wir haben.

Gezielte Tötungen durch Einheiten der russischen Streit- und Sicherheitskräfte sind somit ein Beleg dafür, dass der russische Präsident und Oberbefehlshaber Putin Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen zur Erreichung seiner Ziele mindestens billigend in Kauf genommen hat. Die von russischer Seite getätigten Ausführungen, es handele sich um gestellte Szenen oder man sei für die Ermordung nicht verantwortlich, sind aus unserer Sicht damit nicht haltbar.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Exakt auf diese Aufnahmen bezog sich ja meine Frage. Die Satellitenaufnahmen waren ja, glaube ich, zunächst in der „New York Times“ veröffentlicht worden. Das waren ja Aufnahmen privater Satelliten. Deswegen hat mich interessiert, ob mit eigenen Mitteln die Authentizität auch dieser Aufnahmen überprüft wurde. Darf ich Ihr Statement jetzt so verstehen, dass das geschehen ist, weil Sie es mit der Sicherheit

STS HEBESTREIT: Es handelt sich nicht um kommerzielle Satellitenbildaufnahmen, die wir ausgewertet haben.

FRAGE JORDANS: Haben Sie die dann von Alliierten erhalten, oder sind das deutsche Satellitenbildaufnahmen?

STS HEBESTREIT: Das sind unsere Erkenntnisse. Aber Sie wissen: Zu der Herkunft oder Auswertung von nachrichtendienstlichen Themen äußern wir uns hier grundsätzlich nicht.

VORS. WEFERS: Ich habe in diesem Komplex noch eine Frage an das Auswärtige Amt von Vladimir Esipov: Wie viele deutsche Diplomaten sind zurzeit in Russland stationiert? Welche Vertretungen in welchen Städten werden geschlossen, falls Russland 40 deutsche Diplomaten ausweist?

SASSE: Was die genaue Zahl deutscher Diplomaten in Russland angeht, kann ich Ihnen hier keine genaue Zahl nennen. Wir nennen die genaue Zahl aus verschiedensten Gründen auch grundsätzlich nicht. Dazu zählt unter anderem der Persönlichkeitsschutz. Deswegen gibt es keine genaue Zahl.

Was die russischen Vertretungen angeht, nimmt der anfragende Kollege ja auf die Ausweisung Bezug, die die Außenministerin angekündigt hat. Sie hat angekündigt, dass 40 Personen ausgewiesen werden. Ich verweise ausdrücklich auf ihr Statement und möchte nicht darüber hinausgehen.

FRAGE HOENIG: Herr Hebestreit, Sie sagen, der russische Präsident sei quasi mitverantwortlich für diese Kriegsverbrechen oder habe sie billigend in Kauf genommen; ich kenne Ihren Wortlaut jetzt nicht mehr genau. Inwieweit sollte der russische Präsident aus Sicht des Bundeskanzlers vor dem UN-Tribunal in Den Haag zur Rechenschaft gezogen werden?

STS HEBESTREIT: Zu dieser Frage möchte ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. In diesem Moment geht es jetzt erst einmal darum, dass ein sofortiger Waffenstillstand in der Ukraine zustande kommt, dass der russische Präsident seine Truppen zurückzieht, die Kampfhandlungen einstellen lässt und dass es dann erst einmal zum Schweigen der Waffen und zu substanziellen Friedensverhandlungen kommt. Alle weiteren Fragen, die Sie jetzt auch zu Recht aufwerfen, müssen in der Folge beantwortet werden.

FRAGE JUNG: Mich hätte einfach nur interessiert, Frau Sasse, dass Frau Baerbock meinte, dass die 40 ausgewiesenen russischen Diplomaten „gegen unsere Freiheit“ gearbeitet hätten. Wie sieht denn diese Arbeit aus?

SASSE: Ich habe die Äußerung der Außenministerin hier nicht zu interpretieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gilt dieses Kriterium des Arbeitens gegen unsere Freiheit denn künftig für alle Diplomaten hier in Berlin?

SASSE: Ich habe dem nichts hinzuzufügen, Herr Jung.

FRAGE RATZ: Herr Lawrenz, die Zahlen, die Sie täglich herausgeben, lassen vielleicht die Deutung zu, dass die Zahl der täglich ankommenden Menschen aus der Ukraine rückläufig ist. Ich wollte fragen, ob Sie darin einen Trend dafür sehen, dass sich die Lage etwas entspannt, und ob Sie parallel dazu auch beobachten, dass Menschen zunehmend zurück in die Ukraine gehen.

LAWRENZ: Ich kann Ihnen vielleicht erst einmal die Zahl von heute nennen. Wir liegen bei 313 209 von der Bundespolizei registrierten Flüchtlingen, die an der Grenze registriert wurden. Das sind in etwa zu 95 Prozent ukrainische Staatsangehörige, in den allermeisten Fällen auch mit einem biometrischen Pass.

Wir sehen in der Tat, dass die Zahlen in den letzten Wochen zurückgegangen sind. Das sind aber wohlgemerkt nicht die echten Zahlen, weil es nach wie vor die Möglichkeit gibt, mit biometrischem Reisepass visumsfrei einzureisen, deswegen auch eine Individualanreise möglich ist und deswegen nicht jeder Kriegsflüchtlingen erfasst werden kann.

ZUSATZFRAGE RATZ: Haben Sie Erkenntnisse, was die Frage der Rückkehr in die Ukraine anbelangt?

LAWRENZ: Wir nehmen die Zahlen, über die momentan in den Medien berichtet wird, wahr, und auch, dass es wieder Bewegungen zurück gibt.

UNGRAD: Was die Gazprom Germania angeht, habe ich jetzt noch einmal nachgeschaut. Die Stimmrechte an den Geschäftsteilen der Gazprom Germania gehen ja auf die Bundesnetzagentur über, und deshalb ist die Bundesnetzagentur berechtigt, Mitglieder der Geschäftsleitung abzuberufen das hat sie auch getan , sie neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Dafür, wann sie das jetzt genau macht und wer das dann genau ist, würde ich Sie bitten, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden.

FRAGE RHEE: Herr Hebestreit, können Sie mir diese Woche sagen, welche Gastländer Deutschland zum G7-Gipfel einlädt?

STS HEBESTREIT: Das ist eine gute Frage, aber ich darf es immer noch nicht sagen. Aber sobald ich es tun kann, werde ich es tun. Ich werde anregen, dass wir das dann aktiv machen; dann müssen Sie nicht noch einmal nachfragen.

SASSE: Ich habe auch noch eine Nachlieferung bezüglich der Frage von Herrn Jung zu COVAX. Ich kann Ihnen mitteilen, dass seit August 2021 104 Millionen Impfstoffdosen aus Herstellerverträgen mit Deutschland an Drittstaaten ausgeliefert wurden. Der Großteil wurde über COVAX selbst ausgeliefert, nämlich ca. 96 Millionen Dosen, und ca. 8 Millionen Dosen wurden bilateral ausgeliefert. Darüber hinaus werden COVAX weitere 33 Millionen Dosen bereitgestellt. Diese befinden sich derzeit in der Auslieferung oder Liefervorbereitung. Insgesamt hat COVAX deutsche Impfdosen an 36 Staaten geliefert, zuletzt an Tunesien, Kolumbien, Mali und Tschad.

FRAGE JUNG: Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich nach den Lieferungen im ersten Quartal 2022 gefragt habe, weil wir die Zahlen für 2021 ja schon kennen.

SASSE: Dies sind aber die Zahlen, die ich Ihnen hier jetzt liefern kann.

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