Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand), Reise der Parlamentarischen Staatssekretärin des BMZ nach Mali, russischer Angriff auf die Ukraine, Energieversorgungssicherheit, vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, mögliche Übernahme des Botschafterpostens in Israel durch Steffen Seibert, COVID-19-Pandemie, Rücktritt von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel, G7-Gipfel, Verhaftung von zwei deutschen Staatsangehörigen in Mali
Themen/Naive Fragen zu:
00:00 Beginn
00:16 Bericht aus dem Kabinett
03:09 BMZ-Reiseankündigung Mali
04:52 Hans zu Rentenerhöhungen
07:14 Steinmeiers Nicht-Reise in die Ukraine
09:09 Tilo zu Steinmeier/Ukraine
15:01 Hans zu Steinmeier/Ukraine
16:29 Tilo zu Scholz/Selenskyj
17:39 Waffenlieferungen
21:22 Tilo zu Waffenlieferungen in Krisengebiete
22:59 Hans zu Waffenlieferungen
24:09 Chemiewaffeneinsatz
32:36 LNG-Terminals
35:28 Gasversorgung
41:39 Tilo zum Tankrabatt
44:58 AA-Nachlieferung zu Steinmeier
47:22 Sonderabschreibungen
49:05 Hans zu Spiegel-Rücktritt
51:21 Tilo zu CureVac
51:55 Afrika vs Russland
55:24 Tilo zur Allianz der Multilateralisten
57:46 BMWK-Nachreichung Tankrabatt
1:00:10 AA-Nachreichung Mali
1:00:55 Hans zu Mali
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. April 2022:
VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS BÜCHNER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS BÜCHNER: Ich kann Ihnen aus dem Kabinett zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz berichten.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden zum einen zwei Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das sind zum einen die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors sowie Verbesserungen bei der Erwerbsminderung. Zum anderen werden die Renten zum 1. Juli 2022 angepasst. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der sogenannte Nachholfaktor bei der Rentenanpassung wieder eingesetzt. Das heißt, die unterbliebene Rentenminderung aus dem Jahr 2021 wird mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 verrechnet. Dabei wird die Haltelinie von 48 Prozent für das Sicherungsniveau beachtet.
Die Erwerbsminderungsrenten wurden in den vergangenen Jahren durch mehrere gesetzliche Verbesserungen für Neurentner deutlich erhöht. Das heißt Personen, die zum Einführungszeitpunkt bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht erfasst. Mit dem Gesetz sollen die Erwerbsminderungsrenten ab 1. Juli 2024 auch für diesen Personenkreis erhöht werden. Etwa fünf Millionen Rentnerinnen und Rentner werden davon profitieren.
Mit dem Gesetz wird auch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 beschlossen. Die Rente in Westdeutschland steigt um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit steigt der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Der Rentenwert Ost steigt damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. So kommt die Rentenangleichung einen weiteren Schritt voran und wird spätestens zum 1. Juli 2024 vollständig abgeschlossen sein.
Wir wissen, dass in Folge eines Preisanstiegs wegen des Krieges in der Ukraine auch viele Rentnerinnen und Rentnern belastet sind. Dem wirkt die Bundesregierung mit den Entlastungspaketen entgegen. Viele der geplanten Maßnahmen werden auch Rentnerinnen und Rentner entlasten, wie etwa der Einmalzuschlag bei der Grundsicherung, der Heizkostenzuschlag für Wohngeldbezieher, die geplante Senkung der Benzinpreise oder die Abschaffung der EEG-Umlage. Natürlich wird die Bundesregierung die Entwicklung weiterhin genau beobachten. Weitere Details könnte Ihnen sicher das BMAS nennen.
So viel aus dem Kabinett.
VON EHRLICH: Am Montag bricht die Parlamentarische Staatssekretärin im Entwicklungsministerium, Bärbel Kofler, zu einer viertägigen Reise nach Mali auf. Die Reise dient dem Ziel, sich ein genaues Bild vor Ort zu machen und auch darüber, was die Entwicklungszusammenarbeit in Mali bisher geleistet hat und mit neuen Ansätzen wie Agrarökologie und Kreislaufwirtschaft weiter leisten kann. Es geht zudem darum, zu eruieren, wie wir unser Engagement unter veränderten Rahmenbedingungen fortführen können, soweit politisch und auch unter Sicherheitsbedingungen möglich.
Die Entwicklungszusammenarbeit wird seit dem Putsch im August 2020 regierungsfern umgesetzt. Das bedeutet, direkt mit lokalen Unternehmen und der lokalen Bevölkerung. Dabei geht es zum Beispiel um Trinkwasser, Ernährung und Landwirtschaft. Mali ist eines der trockensten Länder der Welt. Es ist daher nicht nur durch eine sich stark verändernde Sicherheitslage, sondern auch durch die Klimakrise und eine sich in der Region abzeichnende Nahrungsmittelkrise derzeit besonders gefordert. Frau Kofler wird eine Vielzahl von Gesprächen führen, unter anderem mit Projektpartnern und der Zivilgesellschaft, um die Perspektiven und die Bedarfe der Menschen im Land besser zu verstehen.
FRAGE JESSEN (zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz): Eine Frage an Herrn Büchner oder an das zuständige Ministerium. Herr Büchner, Sie haben selbst darauf hingewiesen: Faktisch ist das keine Rentenerhöhung, sondern ein Inflationsausgleich. Inflation frisst Rente auf. Gibt es Berechnungen, wie inflationsbereinigt tatsächlich die Situation für Rentnerinnen und Rentner aussieht?
Zweitens. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik vor allem der Gewerkschaften, die sagen, diese Art Erhöhung sei ein schwerer handwerklicher Fehler, weil damit dauerhaft Rentenentwicklung von Lohnentwicklung abgekoppelt werde?
CHAGHERI: Das ist eine Rentenerhöhung. Es ist die größte Rentenerhöhung seit ungefähr 30 Jahren, was erst einmal eine wirklich gute Nachricht ist. Es wurde ja bereits ausgeführt: Die Renten werden zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent erhöht.
Ich kann im Moment nicht sagen, ob es in unserem Haus einzelne Berechnungstabellen oder Ähnliches in der Art, wie von Ihnen gefragt, gibt. Wenn es sie gibt, reiche ich das gerne nach.
ZUSATZ JESSEN: Unter anderem der DGB und andere Sozialverbände kritisieren, diese Rentenerhöhung, wenn man sie so nennen will, sei ein schwerer handwerklicher Fehler, weil damit die Entwicklung der Renten dauerhaft von der Entwicklung der Löhne abgekoppelt werde.
CHAGHERI: Einzelne Aussagen aus dem politischen Raum würde ich an dieser Stelle nicht kommentieren wollen.
Ich kann allgemein sagen, dass es jetzt so ist und dass es auch künftig so sein wird, dass die Rente den Löhnen folgt und nicht von den Löhnen abgekoppelt wird. Deshalb ist es uns ja auch wichtig, dass wir weiter gute Arbeitsmarktpolitik und gute Tarifabschlüsse machen und mit dem Mindestlohn zu höheren Renten beigetragen wird. Aber natürlich haben Sie recht, wenn Sie allgemein sagen, dass Inflation und Krieg in der Ukraine für deutliche Preissteigerungen sorgen. Das spüren natürlich immer diejenigen, für die das insgesamt schwierig ist, weil sie nicht so viel haben.
FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an Herrn Büchner, die die Causa Steinmeier betrifft. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Sie heute noch einmal kommentieren könnten, was die Absage einer Reise des Bundespräsidenten nach Kiew vonseiten der ukrainischen Regierung nach Kiew bedeutet. Es gibt Forderungen auch aus der Ampelkoalition, dass die Ukraine diese Entscheidung revidieren soll. Würden Sie sich dem anschließen?
SRS BÜCHNER: Ich möchte dazu gerne ganz grundsätzlich sagen, dass der Bundespräsident sehr klar und eindeutig aufseiten der Ukraine Stellung bezogen hat und Stellung bezieht. Ich möchte daran erinnern, dass er nach seiner Wiederwahl an Präsident Putin mit den Worten „Lösen Sie die Schlinge um den Hals der Ukraine“ appelliert und unterstrichen hat, dass kein Land der Welt das Recht hat, die Selbstbestimmung und Souveränität der Ukraine zu zerstören.
Deutschland gehört und gehörte international zu den entschiedensten Unterstützern der Ukraine. Das ist eng mit der langjährigen Arbeit des heutigen Bundespräsidenten verbunden. Das wird auch so bleiben.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, aber das war nicht die Antwort auf meine Frage. Das war der Text, den Sie gestern auch schon hatten.
Ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung das jetzt kritisiert und möchte das war ja die Frage gewesen , dass die ukrainische Regierung ihre Entscheidung revidiert. Können Sie dazu bitte etwas sagen.
SRS BÜCHNER: Das Einzige, das ich Ihnen dazu sagen kann, ist das, was ich Ihnen gesagt habe.
Darüber hinaus möchten wir gerne darauf hinweisen, dass der Bundespräsident gerade im Lichte seiner großen Verdienste erst vor wenigen Wochen mit einer überwältigenden Mehrheit der Bundesversammlung für eine zweite Amtszeit wiedergewählt wurde. Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland.
FRAGE JUNG: Herr Büchner, wann hat das Kanzleramt von der Unerwünschtheit des Bundespräsidenten seitens Kiews erfahren? Was hat das Kanzleramt danach getan?
Herr Bundeskanzler, wie bewertet das Auswärtige Amt aus diplomatischer Sicht diesen Affront gegenüber Herrn Steinmeier, wie das manche nennen?
SRS BÜCHNER: Interne Kommunikationsvorgänge möchte ich hier nicht kommentieren.
ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie das vor der Öffentlichkeit erfahren oder aus der „BILD“-Zeitung?
SRS BÜCHNER: Wie gerade schon gesagt.
ZUSATZ JUNG: Aber Sie könnten es ja sagen, um hier ein bisschen Transparenz walten zu lassen.
SRS BÜCHNER: Ich werde es aber nicht tun.
BURGER: Ich kann das an dieser Stelle über das hinaus, was Herr Büchner gerade vorgetragen hat, auch nicht weiter kommentieren.
Ich will mich hier nicht vor einer Antwort drücken. Meine Schwierigkeit ist, dass ich noch keine Gelegenheit hatte, mit der Außenministerin darüber zu sprechen, die sich gerade in Mali aufhält. Nach meinem Kenntnisstand tritt sie in diesen Minuten dort vor die Presse und wird möglicherweise dazu gefragt. Deswegen möchte ich Ihnen hier nicht eine Sache sagen, ohne die Gelegenheit gehabt zu haben, mit der Außenministerin darüber zu sprechen. Falls das im Laufe dieser Pressekonferenz geschieht und mir der entsprechende Wortlaut zugespielt wird, werde ich das gerne nachtragen.
FRAGE LANGE: Herr Büchner, die ukrainische Seite hat den Wunsch geäußert, Herr Scholz möge Kiew besuchen. Meine Frage ist: Kann der Bundeskanzler das eigentlich tun, nachdem unser Staatsoberhaupt ich formuliere es einmal so von der ukrainischen Seite derart vorgeführt wurde?
SRS BÜCHNER: Wie Sie wissen, informieren wir Sie über die Termine des Bundeskanzlers an der Stelle immer dann, wenn sie anstehen.
Darüber hinaus kann ich gerne noch einmal erwähnen, dass der höchste Repräsentant unseres Staates, nämlich der Bundespräsident, die Ukraine fast besucht hätte. Darüber hinaus gilt auch: Der Bundeskanzler steht in regelmäßigem Austausch mit dem ukrainischen Staatspräsidenten Selensky. Zuletzt haben die beiden am vergangenen Sonntag telefoniert. Die Ukraine weiß, dass wir fest an ihrer Seite stehen. Das hat der ukrainische Staatspräsident Selensky im Nachgang des Telefonats ja auch selbst deutlich zum Ausdruck gebracht. Deutschland unterstützt die Ukraine auf vielfältige Art und Weise. Wir werden das auch weiter tun.
ZUSATZFRAGE LANGE: Ich hatte ja schon befürchtet, dass Sie auf die Termine hinweisen.
Es ist ja eine grundsätzliche Frage, ein diplomatischer Vorgang. Vielleicht kann auch das AA aushelfen. Muss sich die Ukraine erst bei Herrn Steinmeier entschuldigen oder muss sie ihn vielleicht erneut einladen, damit der Bundeskanzler überhaupt nach Kiew reisen kann? – Danke.
SRS BÜCHNER: Das, was ich Ihnen dazu sagen kann, habe ich gesagt. Ich weiß nicht, ob Herr Burger ergänzen möchte.
BURGER: Ich habe nichts zu ergänzen.
VORS. WEFERS: Ich würde eine online gestellte Frage von Herrn Aiash vortragen: Sehen Sie es auch so, dass die Absage eines Treffens mit dem Bundespräsidenten in Kiew eine Beleidigung des deutschen Volkes ist und dies hinsichtlich der solidarischen Bemühungen des Staatsoberhaupts und der Bundesregierung gegenüber der Ukraine ebenso wie die Absage der Einladung verwerflich ist? Schadet es dem Ruf des ukrainischen Präsidenten?
SRS BÜCHNER: Das möchte ich alles nicht kommentieren. Ich möchte das sagen, was ich gesagt habe, nämlich dass der Bundespräsident die Bundesrepublik Deutschland repräsentiert und dass er sich selbst klar auf die Seite der Ukraine gestellt hat.
FRAGE JOLKVER: Herr Büchner, der Bundespräsident hat ja selbst recht selbstkritisch seine eigene Russlandpolitik kritisiert. Teilen Sie diese Selbstkritik von Herrn Steinmeier? Meinen Sie auch, dass der Bundespräsident im Rahmen seiner Russlandpolitik Fehler gemacht hat?
SRS BÜCHNER: Ich finde, es ist ein bemerkenswerter und in besonderer Weise honoriger Vorgang, dass sich der Bundespräsident selbst retrospektiv zu diesen Themen äußert. Aus Respekt der Verfassungsorgane untereinander wäre es völlig unangemessen, wenn ich das seitens der Bundesregierung kommentieren würde.
VORS. WEFERS: Aus dem Online-Bereich fragt Herr Nehls das Auswärtige Amt oder Herrn Büchner: Hat man schon nähere Erklärungen für diesen Affront aus Kiew eingeholt? Wann, wenn nicht jetzt wird ein Botschafter einbestellt?
BURGER: Ich habe dazu zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Mitteilung zu machen.
VORS. WEFERS: In ähnliche Richtung geht die Frage von Katja Bauer von der „Stuttgarter Zeitung“. Sie fragt, ob inzwischen eine inhaltliche Begründung der ukrainischen Seite für die Absage zugegangen ist. Wenn ja, welche?
BURGER: Ich glaube, das wäre eine Frage, die an das Bundespräsidialamt zu richten wäre.
FRAGE JESSEN: Nach der Ausladung Steinmeiers ist die erhoffte Solidarität anderer westeuropäischer Präsidenten ausgeblieben. Die Präsidenten des Baltikums sowie Polens treten eine gemeinsame Reise nach Kiew an. Bewertet die Bundesregierung das als eine Form von Schwächung der europäischen Solidarität mit der Ukraine?
Zweitens. Können wir davon ausgehen, dass zeitnah in einem Telefon zwischen Herrn Scholz und dem ukrainischen Präsidenten diese Thematik behandelt wird?
SRS BÜCHNER: Um zu Ihrer letzten Frage zu kommen: Ich habe ja gerade schon darauf hingewiesen, dass der Bundeskanzler regelmäßig mit dem ukrainischen Präsidenten im Austausch ist.
Zu Ihrer ersten Frage: In dieser ganzen schrecklichen Situation steht Deutschland in einem engen Austausch mit allen europäischen Verbündeten und Partnern und mit den Partnern in der NATO. Wir werden jetzt nicht anfangen, einzelne Entscheidungen von Reisen oder Nichtreisen zu bewerten oder zu kommentieren.
FRAGE: Kann der Bundeskanzler rein menschlich-emotional verstehen, dass in Kiew ganz offensichtlich großer Frust über Deutschland herrscht?
SRS BÜCHNER: Ich glaube, ich habe zu dieser Causa jetzt hier alles gesagt, was wir zu sagen haben.
VORS. WEFERS: Ich würde das BMZ auf eine Frage hinweisen, die ich zu spät gesehen habe. Ich lese sie erst einmal vor. Sie müssen vielleicht noch recherchieren. Die Frage ist, in welcher Höhe das BMZ derzeit Mittel zur Unterstützung von Mali zur Verfügung stellt.
Dann machen wir weiter mit dem Thema Waffenlieferungen für die Ukraine.
FRAGE RATZSCH: Herr Büchner, aus der FDP heißt es heute Morgen von Markus Faber, dem verteidigungspolitischen Sprecher, der Koalitionspartner sei überzeugt worden und Deutschland werde jetzt schnell schweres Gerät an die Ukraine liefern. Können Sie bestätigen, dass es diese Pläne innerhalb der Bundesregierung gibt?
SRS BÜCHNER: Die Äußerung kenne ich nicht und kann sie jetzt auch nicht kommentieren. Fakt ist, dass bei dem Thema von Waffenlieferungen das gilt, was der Bundeskanzler auch kürzlich wieder gesagt hat: Wir liefern Waffen, und das ist für Deutschland ein Paradigmenwechsel. Es ist das erste Mal, dass Deutschland Waffen in ein Land liefert, das sich in einem Krieg befindet. Das ist durch den russischen Überfall auf die Ukraine, durch Putins Krieg notwendig geworden. Deutschland liefert Waffen. Deutschland hat Waffen geliefert. Deutschland wird weiterhin Waffen liefern.
Wie Sie wissen, werden wir nicht mehr im Detail darüber berichten, welche Art, zu welchen Terminen etc.
VORS. WEFERS: Ich will, daran anknüpfend, die Frage von Vladimir Esipov von der Deutschen Welle vortragen. Er fragt, ob Sie etwas präziser sagen können, welche Waffensysteme und in welchem Umfang an die Ukraine geliefert werden.
SRS BÜCHNER: Nein.
FRAGE JOLKVER: Herr Collatz, Sie haben, meine ich, am Montag gesagt, es lohne sich nicht, komplizierte Waffen an die Ukraine zu liefern, zum Beispiel Panzer, weil die Ukrainer sie nicht bedienen könnten. Heute hat der Sicherheitsberater des ukrainischen Präsidenten im „Morgenmagazin“ behauptet, ein erfahrener ukrainischer Panzerfahrer könne einen Leoparden innerhalb von drei Tagen bedienen. Wie kommentieren Sie diese Aussage?
COLLATZ: Wir haben das am Beispiel des S-300-Flugabwehrsystems der Slowakei erörtert. Ich will jetzt nicht in militärische Exegese einsteigen, aber es ist ein Unterschied, ob man einem Panzerfahrer das Bewegen eines Fahrzeuges beibringt oder ob man einem Verbund von einem Bataillon im Zusammenwirken mit anderen Teilstreitkräften auf dem Gefechtsfeld das nötige Rüstzeug und die nötige Ausbildung an die Hand gibt, um ein Gefecht zu bestehen.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Aber bleibt es dabei, dass die Bundeswehr auf gar keinen Fall jetzt moderne Waffen aus dem eigenen Bestand oder auch neues Gerät, das bei deutschen Firmen bestellt wird, an die Ukraine liefern will?
COLLATZ: Es bleibt dabei, dass wir unsere Hauptwaffensysteme brauchen, um die vom Parlament geforderten Fähigkeiten abzubilden.
FRAGE NIENABER: Können Sie den Wert der bisher von der Bundesregierung bzw. von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffen und Rüstungsgüter beziffern?
COLLATZ: Nein. Das will ich auch nicht. Es sind so viele Zahlen im Raum, die auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen basieren. Dem will ich nicht noch weitere Verwirrung hinzufügen.
FRAGE JUNG: Herr Büchner meinte, es würden erstmals Waffen in ein Land geliefert, das sich im Krieg befinde. Wir liefern doch auch schon Waffen an die Beteiligten des Jemenkrieges. Wir liefern U-Boote an Israel, das sich im Dauerkrieg befindet. Wie meinen Sie das jetzt?
SRS BÜCHNER: So wie ich es gesagt habe. Es ist ein Paradigmenwechsel für dieses Land, dass wir an der Stelle eine Kriegspartei aktiv mit Waffen unterstützen.
ZUSATZ JUNG: Aber das tun Sie doch bereits in anderen Konflikten.
SRS BÜCHNER: Das ist eine Unterstellung, die ich mir hier nicht zu eigen mache.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist Israel nicht in einem Konflikt? Ist Ägypten nicht im Jemenkrieg beteiligt?
SRS BÜCHNER: Das ist keine
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist Saudi-Arabien nicht im Jemenkrieg
SRS BÜCHNER: vergleichbare Situation, Herr Jung.
VORS. WEFERS: Wir führen hier keine Interviews, und wir fallen uns nicht ins Wort.
ZUSATZ JUNG: Aber wenn Aussagen getroffen werden, die nicht stimmen!
VORS. WEFERS: Herr Rinke hat das Wort.
FRAGE DR. RINKE: Herr Collatz, findet denn unabhängig vom Waffentyp mittlerweile in Deutschland oder Ihrer Kenntnis nach in anderen NATO-Staaten eine Ausbildung von ukrainischen Soldaten an Waffensystemen statt?
COLLATZ: Ich kann hier nur für Deutschland sprechen. Schon seit Langem findet zum Beispiel an der Führungsakademie und an anderen Stätten der Bundeswehr eine gemeinsame Ausbildung statt. Zum aktuellen Stand habe ich diesbezüglich nichts zu berichten.
ZUSATZ DR. RINKE: An der Führungsakademie ist es ja eher eine theoretische Ausbildung. Ich meinte eine Ausbildung wirklich an Waffensystemen.
COLLATZ: Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts mitteilen.
FRAGE JESSEN: Die Frage der Ausbildung würde sich bei russischen MiGs ja nicht stellen. Ist durch die neue Positionierung jetzt auch eine neue Entscheidungssituation im Hinblick auf das Angebot, das ja schon bestand, gegeben, MiGs aus polnischen Beständen zu liefern? Das würde unter schwere Waffen fallen.
COLLATZ: Ging die Frage an das Verteidigungsministerium? Ich kann dazu nichts sagen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, an das Verteidigungsministerium oder auch an die Bundesregierung, weil es ja eine grundsätzliche Position war, dass Deutschland dem nichts zugestimmt hat.
Wird das jetzt neu überlegt? Es wäre die Möglichkeit, gewünschte und vorhandene schwere Waffen zu liefern, die sofort bedient werden können.
SRS BÜCHNER: Ich habe zum Thema von Waffen alles gesagt, was ich hier sagen kann. Die Bundesregierung prüft die Anforderungen aus der Ukraine grundsätzlich intensiv, rasch und umfassend. Es bleibt aber dabei, dass wir uns auch für den Fall, dass wir weitere zusätzliche Unterstützungsleistungen erbringen, hierzu nicht öffentlich äußern.
FRAGE BÄSECKE: Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung mit Stand von heute ich weiß, dass das schwierig ist über den Einsatz chemischer Kampfstoffe in Mariupol, über den divers berichtet wurde, bislang vor? Gibt es darüber irgendwelche Erkenntnisse der Bundesregierung oder der zuständigen Ministerien?
BURGER: Wir haben entsprechende Berichte zur Kenntnis genommen, und wir verfolgen diese Berichte auch sehr genau. Die ukrainischen Behörden haben selbst sehr besonnen reagiert und angegeben, diese Meldungen jetzt zu überprüfen.
Die OVCW, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen, hat zu dem mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen in Mariupol eine Erklärung abgegeben und an die Pflichten aus dem Chemiewaffenübereinkommen erinnert. Wir unterstützen diese Erklärung vollumfänglich. Würden sich solche Berichte bestätigen, wäre das ein weiterer eklatanter Völkerrechtsbruch und eine weitere Eskalation durch Russland. Der Bundeskanzler hat sich in der Vergangenheit schon einmal dazu geäußert, dass ein Einsatz von Chemiewaffen Konsequenzen haben würde.
ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Sie sprachen gerade an, dass das, wenn es den Tatsachen entspräche, eine weitere Eskalationsstufe wäre. Mich würde grundsätzlich von der Bundesregierung interessieren: Gibt es eine Art rote Linie bezüglich des Einsatzes bestimmter Waffenarten, nach dem man die Lage in dem Krieg, auch was man vielleicht liefert, wie weit man sich involviert, grundsätzlich neu bewerten müsste? Gibt es da eine Art rote Linie für bestimmte Waffenarten und deren Einsatz?
SRS BÜCHNER: Was es gibt, ist eine ständige Bewertung und Betrachtung der Lage und eine ständige intensive Diskussion darüber, was die angemessene Antwort darauf ist. Darüber hinaus kann ich dazu nichts sagen.
Wollen oder können Sie etwas ergänzen, Herr Burger?
BURGER: Ich denke, es macht keinen Sinn, ex ante holzschnittartig Linien aufzuzeichnen. Ich denke, es ist klar, dass die roten Linien für uns die roten Linien des Völkerrechts sind. Es gibt Dinge, die das Völkerrecht sehr klar als Kriegsverbrechen einordnet, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Einige solcher Taten haben wir in den letzten Wochen in Butscha, in Mariupol und anderswo beobachten müssen. Das waren klare Überschreitungen von Linien. Das Völkerrecht in Form der Chemiewaffenkonvention verbietet auch sehr klar den Einsatz chemischer Waffen. Das sind Schwellen, die natürlich eine Bedeutung haben, aber, denke ich, nicht in einer Form, dass wir jetzt hier in dieser Pressekonferenz in Was-wäre-wenn-Spekulationen einsteigen sollten.
Ich wollte im Hinblick auf Chemiewaffen noch ergänzen, dass wir der Ukraine mit Blick auf die Bedrohung durch mögliche Chemiewaffeneinsätze bereits Unterstützung geleistet haben und es weiterhin tun. Unter anderem haben wir dem ukrainischen Grenzschutz dafür Schutzkleidung zur Verfügung gestellt, sind auch weiterhin dabei, von der Ukraine erbetene Ausrüstungsgegenstände wie Gashandmessgeräte und medizinische Güter zu beschaffen, um sie der Ukraine zur Verfügung zu stellen, um sich für eine solche Eventualität besser schützen zu können. Wir haben auch umfassende Unterstützung in Bezug auf diese Frage und auch die Frage einer möglichen Aufklärung solcher Vorwürfe angeboten.
FRAGE HÜSCH: Herr Büchner, Sie haben gesagt, dass die Bundesregierung im Hinblick auf die schweren Waffen noch prüfe. Das kann man aber durchaus auch als ein zögerliches Handeln wahrnehmen. Was genau ist denn der Grund für dieses Zögern? Ist es die Sorge, als Kriegspartei wahrgenommen zu werden, oder was sind die Gründe?
SRS BÜCHNER: Ich habe nicht gesagt, dass die Bundesregierung in Bezug auf schwere Waffen prüfe. Ich habe gesagt: Die Bundesregierung prüft grundsätzlich sozusagen die Anforderungen der Ukraine sehr sorgfältig und sehr schnell. Wie die Verteidigungsministerin heute auch gesagt hat, gibt es einen sehr sachlichen und konstruktiven Austausch mit der Ukraine zu all diesen Fragen. Ich muss leider um Verständnis dafür bitten, dass wir aber über Details dieser Entscheidungen, der Entscheidungsfindungen und dessen, was tatsächlich geliefert wird, nicht mehr weiter berichten.
FRAGE BÄSECKE: Sie hatten sich vorhin sehr auf die nicht erfolgte Reise von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fokussiert. Wie schätzt die Regierung die Wichtigkeit des Besuchs der drei Abgeordneten Roth, Hofreiter und Strack-Zimmermann in der Ukraine ein? Es ist ja das erste Mal, dass sich so will ich einmal sagen hochrangige Abgeordnete dort ein Bild der Lage verschaffen.
SRS BÜCHNER: Das habe ich auch nicht zu kommentieren. Das ist eine Entscheidung der Abgeordneten. Wie schon an anderer Stelle gesagt, kommentieren sich die Verfassungsorgane hier nicht gegenseitig.
ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Die Frage war so ein bisschen: Diese drei Abgeordneten werden eingeladen und fahren dort hin; Herr Steinmeier wird ausgeladen, und Herr Scholz wird im gleichen Atemzug eingeladen. Vielleicht ganz einfach die Frage: Hat man diese Einladung von Herrn Scholz denn in der Reihe zur Kenntnis genommen?
SRS BÜCHNER: Ich denke, vom zeitlichen Ablauf her war es so, dass die Abgeordneten schon da waren, als klar wurde, dass Herr Steinmeier nicht fahren würde. Die Einladung an den Bundeskanzler kam später. Da sehe ich keinen Zusammenhang.
ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Aber sie ist als Einladung entsprechend zur Kenntnis genommen worden, oder?
SRS BÜCHNER: Wir nehmen das natürlich zur Kenntnis.
FRAGE JOLKVER: Herr Büchner, aber die außenpolitische Kompetenz liegt doch beim Kanzler. Jetzt wird die Außenpolitik Deutschlands quasi am Kanzleramt vorbei durch die Abgeordneten des Bundestages gemacht, oder sehen Sie das anders?
SRS BÜCHNER: Erst einmal ist es prinzipiell ein völlig normaler Vorgang, dass Abgeordnete andere Länder besuchen. Dass das in dem Fall einen besonderen Hintergrund hat, ist ja jedem klar und bekannt. Das konterkariert in keiner Weise die Kompetenz des Bundeskanzlers oder der Außenministerin an der Stelle.
FRAGE DR. RINKE: Herr Büchner, die drei Ausschussvorsitzenden haben heute Nacht auch gefordert, dass sich die Bundesregierung schnellstmöglich für ein Ölembargo gegen Russland einsetzen solle. Teilt die Bundesregierung diese Position? Es gab ja schon Diskussionen über das sechste EU-Sanktionspaket. Bisher hat es noch keine Ölsanktionen enthalten. Unterstützt die Bundesregierung, dass ein Ölimportstopp mit in dieses sechste Paket kommt?
SRS BÜCHNER: Dazu kann ich Ihnen auch nur eher allgemein antworten. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Abhängigkeit von russischen Energieträgern zu verringern. Bundesminister Habeck hat sich hierzu bereits am 25. März im Rahmen der Vorstellung des Fortschrittsberichts zur Energiesicherheit ausführlich zur Situation und zu den Herausforderungen in Deutschland geäußert.
Zur Frage eines jetzigen Importstopps für russische Gas- oder Öllieferungen hat sich, wie Sie wissen, Bundeswirtschaftsminister Habeck bereits mehrfach geäußert. Die Bundesregierung lehnt zum derzeitigen Zeitpunkt einen sofortigen Importstopp für russische Gas- oder Öllieferungen weiterhin ab. Zugleich hat Bundeskanzler Scholz immer wieder darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung eine Strategie verfolgt, um sich von russischen Energielieferungen Schritt für Schritt unabhängig zu machen.
ZUSATZ DR. RINKE: Okay, das war ja die Antwort. Sie lehnen diesen Importstopp weiterhin ab.
SRS BÜCHNER: So ist der Stand der Dinge.
FRAGE KURMAYER (zur Energieversorgung Deutschlands): Was ist der Fortschritt bei den schwimmenden LNG-Terminals? Eines davon sollte noch dieses Jahr kommen, das erste FSRU. Es müsste dann demnächst langsam zu arbeiten anfangen, damit es die versprochenen Mengen für das Jahr noch anlanden kann.
UNGRAD: Wir arbeiten in der Tat mit Hochdruck daran. Die ersten schwimmenden Terminals sollen noch kommen. Derzeit überprüfen wir noch die nautischen und genehmigungsrechtlichen Möglichkeiten der Anlandung der Terminals, also die Frage, wo genau sie stehen. Bekannt ist, dass wir vor allen Dingen in Brunsbüttel und Wilhelmshaven überprüfen. Aber generell überprüfen wir auch andere Standorte. In der Tat arbeiten wir mit Hochdruck daran und versuchen eine baldige Umsetzung.
ZUSATZFRAGE: Können Sie uns einen ungefähren Zeitrahmen nennen?
UNGRAD: Nein, das kann ich Ihnen nicht genau sagen, weil wir die nautischen Möglichkeiten und die Genehmigungsmöglichkeiten erst noch überprüfen müssen. Das hängt nicht allein nur an uns.
FRAGE JOLKVER: Sollen diese schwimmenden Terminals eine dauerhafte Lösung oder eine Übergangslösung sein?
UNGRAD: Es kann nur eine Übergangslösung sein, weil wir mittelfristig aus Gas aussteigen wollen. Also kann es keine dauerhafte Lösung sein.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Ich meine das in Bezug auf die Terminals. Bleibt es bei diesen schwimmenden Terminals, bis man aus Gas aussteige?
UNGRAD: Fragen Sie, ob noch andere Terminals dazukommen sollen?
ZUSATZ JOLKVER: Ja.
UNGRAD: Es gibt Gespräche mit RWE und Brunsbüttel über ein festes Terminal. Weitere Gespräche laufen dazu.
VORS. WEFERS: Ich habe noch eine Gasfrage vom Kollegen Rob Savelberg von „De Telegraaf“: Inwieweit würde es Deutschland helfen, wenn die Niederlande nicht wie geplant mit der Gasförderung in Groningen aufhörten?
UNGRAD: Was die Förderung in Groningen angeht, so ist das eine Entscheidung der Niederlande. Wie viel Gas dort gekauft ist, das setzen die Unternehmen um, die dort Gas kaufen. Fest steht, dass die Förderung in Groningen aufgrund der sicherheitstechnischen Voraussetzungen irgendwann auslaufen muss. Wir sind mit der Regierung der Niederlande in Gesprächen. Aber dabei geht es nicht um Gaseinkauf; das machen die Unternehmen.
FRAGE DR. RINKE: Frau Ungrad, es geht um den Notfallplan Gas. Der Chef der Bundesnetzagentur hat in einem gestern veröffentlichten Interview mit der „ZEIT“ vorgeschlagen, dass sich auch Privathaushalte auf einschneidende Maßnahmen bei einem Gasmangel einzustellen hätten. Das verwirft ein wenig die Reihenfolge, die wir bisher hatten, dass laut EU-Vorgaben erst Wirtschaftsunternehmen abgeschaltet werden. Ist Ihr Minister auch dafür, dass private Haushalte schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt bei Gasmangel mit Einschränkungen zu rechnen haben?
UNGRAD: Für das Bundeswirtschaftsministerium bleibt es dabei, dass die EU-Verordnung in dem Fall die SoS-Verordnung umzusetzen ist, und die sieht vor, dass Haushalte neben Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Ähnlichem zuerst geschützt werden.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das heißt, die Verbraucher oder die Privatpersonen können sich darauf einstellen, dass sie erst als Letzte mit Einschränkungen zu rechnen haben?
UNGRAD: So sieht es die Verordnung vor. Das heißt natürlich nicht, dass nicht auch in der Stufe eins gespart werden sollte, auch was Haushalte angeht dazu hat ja auch der Präsident der Bundesnetzagentur aufgerufen. Wir alle sind also angehalten, Energie zu sparen, um es erst gar nicht zu einer solchen Extremsituation kommen zu lassen.
FRAGE BÄSECKE: Auch an das BMWK: Frau Ungrad, welche Unterschiede macht beim Notfallplan Gas die Erhöhung von Stufe eins auf Stufe zwei mit Blick auf die Genehmigung oder auch den Bau von bisherigen Vorhaben, beispielsweise SuedLink? Könnte man durch eine Erhöhung der Stufe rechtlich bestimmte Bauvorhaben per Notfallverordnung durchsetzen? Was ändert sich durch den Notfallplan also möglicherweise bei den notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen?
UNGRAD: Zur Stufe zwei gehören zum Beispiel die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergien. Das ist der maßgebliche Unterschied zur Stufe eins.
Wir sind ja generell dabei, die Genehmigung schneller umzusetzen, aber natürlich braucht es gewisse Vorgaben, um zum Beispiel ein Netz anbinden zu können und Ähnliches. Das muss also schon alles noch erfolgen. Das Bundeswirtschaftsministerium das haben wir auch im Osterpaket gesagt versucht aber generell, unser Vorhaben einer schnelleren Planung und schnelleren Genehmigung umzusetzen.
Bei Stufe zwei geht es nicht darum, irgendwelche Netzvorgaben noch schneller umzusetzen, aber es geht natürlich auch darum, gewisse Prozesse zu beschleunigen.
ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Böte die Erhöhung der Gaswarnstufe die Möglichkeit sogenannter Notfallverordnungen beispielsweise beim Ausbau von Stromtrassen wenn nicht bei Stufe zwei, dann vielleicht bei Stufe drei?
UNGRAD: Das kann ich Ihnen im Detail nicht sagen, aber derzeit ist das in der Form, wie Sie es angesprochen haben, nicht vorgesehen.
FRAGE: Ich hätte eine Frage an Herrn Büchner und Frau Ungrad zu der Ankündigung des russischen Präsidenten vor 14 Tagen, dass Gaslieferungen künftig nur noch in Rubel bezahlt werden können. Sie hatten damals gesagt, Sie schauen sich das an. Diese Ankündigung war ja auch mit einer Prüfungszeit von 14 Tagen verbunden, und diese 14 Tage sind jetzt vorbei. Was ist das Ergebnis dieser Analyse der Bundesregierung? Empfiehlt die Bundesregierung, diese Bedingung anzunehmen, oder lehnt Deutschland das Kleingedruckte von Putin ab?
SRS BÜCHNER: Es bleibt bei der Äußerung, die Sie kennen. Die meisten abgeschlossenen Energielieferverträge sehen eine Zahlung in Euro oder US-Dollar vor, und das ist die Grundlage für die gegenseitigen Beziehungen der jeweiligen Vertragsparteien. Dem ist nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE: Mit der Bedingung, dass man parallel zwei Konten bei Gazprom einrichten muss, war ja die Sorge verbunden, dass dadurch die Sanktionen des Westens unterlaufen werden. Noch einmal die Frage: Akzeptiert Deutschland diese Bedingung?
SRS BÜCHNER: Ich habe Ihnen ja gerade gesagt: Wir gehen davon aus, dass die Verträge so gelten, wie sie abgeschlossen wurden.
ZUSATZFRAGE: Wenn Sie sagen, Sie gehen davon aus, dann klingt das nicht so, als wären Sie sich da hundertprozentig sicher.
UNGRAD: Wir sind uns sicher, ich kann das nur unterstützen. Hinzukommt, dass der russische Präsident Gazprom auch beauftragt hat, innerhalb von einer bestimmten Frist die genauen Regeln festzulegen, und das ist noch nicht erfolgt. Auch wenn die Regeln bekanntgegeben werden, ändert das aber nichts daran, dass die Bezahlung in Euro erfolgt.
ZUSATZFRAGE: Damit ist diese ganze Angelegenheit für Sie vom Tisch, diese Gefahr, dass mit der Androhung, nur noch Zahlungen in Rubel anzunehmen, auch ein Gas-Stopp drohen könnte? Diese Sorge ist ausgeräumt?
UNGRAD: Wir können nicht vorhersehen, was Präsident Putin anordnet. Von unserer Seite aus gilt weiterhin, dass wir in Euro bezahlen.
FRAGE JUNG: An das BMF und Herrn Büchner: Warum hält die Bundesregierung angesichts fallender Öl- und Benzinpreise, die jetzt ja fast schon das Vorkriegsniveau erreicht haben, weiterhin am Tankrabatt fest?
SRS BÜCHNER: Das Preisniveau für die privaten Haushalte und das Gewerbe ist im Jahresvergleich an der Zapfsäule immer noch sehr hoch. Die Steuerentlastungen sind zudem ein Baustein, um die Haushalte insgesamt angesichts der Inflation zu entlasten. Übrigens ist es ja auch in anderen EU-Staaten wie Frankreich, Spanien oder Italien so, dass es dort Tankrabatte gibt, obwohl das Preisniveau dort sogar niedriger ist. Zudem kann man die zukünftige Entwicklung nicht voraussehen. Die Entlastung über die drei Monate sollte in jedem Fall aber auch als rückwirkende Entlastung der Höchstpreisperiode gesehen werden.
DR. KALWEY: Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich möchte aber das unterstreichen, dass es sich, wie Herr Büchner gerade gesagt hat, um eine befristete Maßnahme handelt und genau so zu verstehen ist, wie er gesagt hat.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es hätte ja sein können, dass, weil sich die Fakten geändert haben, auch Ihre Haltung geändert hat.
Es gibt ja keine gesetzliche Vorschrift, dass diese Nachlässe von den Tankstellen auch an die Kunden weitergereicht werden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass das passiert? Vielleicht kann das BMWK sagen, ob da irgendwelche Regulierungen getroffen werden?
UNGRAD: Ich kann dazu sagen, dass das Bundeskartellamt ja gerade aufgrund der Preise an den Tankstellen eine Ad-hoc-Sektoruntersuchung mit klarem Fokus auf die Raffinerie- und Großhandelsebene und die Preisbildung dort eingeleitet hat. Ich kann Ihnen da aber noch keine Ergebnisse nennen. Wir werden außerdem die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt stärken, indem sie künftig auch die Herstellung von Kraftstoffen und den Großhandel beobachten soll. Das war bisher nicht der Fall, und deswegen konnten wir sehr oft nicht sagen auch wenn man als Bürger diesen Eindruck hatte , ob das der Grund ist. Wir hatten da eben keine fachliche Datenbasis. Zudem erweitern wir die Datenbasis der Markttransparenzstelle um Mengendaten, damit das Bundeskartellamt eine bessere Datengrundlage erhält als bisher. Das haben wir am 6. April im Kabinett beschlossen und das geht jetzt ins parlamentarische Verfahren.
ZUSATZFRAGE JUNG: Die Strombranche haben Sie angesichts der Abschaffung der EEG-Umlage ja verpflichtet, die Preisnachlässe weiterzugeben. Warum tun Sie das jetzt im Mineralölbereich nicht? Oder haben Sie das vielleicht doch vor?
UNGRAD: Ich müsste das noch einmal im Gesetz nachschauen und liefere das dann nach.
VORS. WEFERS: Herr Burger hat eine Nachlieferung.
BURGER: Vielen Dank. Ich hatte ja angekündigt, dass, wenn sich die Außenministerin auf ihrer Sahel-Reise zu der Reise bzw. Nichtreise des Bundespräsidenten nach Kiew äußern sollte, ich Ihnen das hier dann nachtrage. Das möchte ich hiermit gerne tun.
Die Außenministerin hat auf Nachfrage in Bamako dazu zunächst einmal darauf verwiesen, dass der Bundespräsident sich dazu selbst schon geäußert hatte. Sie hat dort gesagt:
„Es ist klar: Wir stehen voll und ganz an der Seite der Ukraine und wir unterstützen die Ukraine bei ihrer Verteidigung vor Ort und sind in voller Solidarität. Der Bundespräsident hat bereits deutlich gemacht, dass er bedauert, dass er nicht reisen konnte. Ich bedauere das auch. Wir haben gemeinsam über diese Reise gesprochen und ich hätte sie für sinnvoll gehalten.“
VORS. WEFERS: Es gibt außerdem noch eine Nachlieferung bezüglich der Unterstützung von Mali durch das BMZ.
VON EHRLICH: Wie ich schon erwähnt hatte, wird seit dem ersten Putsch im August 2020 die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Mali regierungsfern umgesetzt, und zwar direkt mit lokalen privaten Firmen, Nichtregierungsorganisationen und der lokalen Bevölkerung. Seit 2021 wurden dafür Mittel in Höhe von 69 Millionen Euro zugesagt. Zudem arbeiten wir in Mali auch mit dem Welternährungsprogramm und mit UNICEF zusammen. Zusammen mit diesen beiden Organisationen unterstützen wir akut betroffene Menschen durch kurz- und mittelfristige Maßnahmen wie zum Beispiel Schulspeisungen oder auch Geldleistungen. Derzeit setzen das Welternährungsprogramm und UNICEF Aufträge des BMZ in Höhe von rund 134 Millionen Euro um.
FRAGE RATZSCH: Herr Burger, ist es korrekt, dass Steffen Seibert heute zum Botschafter in Israel ernannt wurde?
BURGER: Dazu habe ich heute nichts mitzuteilen.
VORS. WEFERS: Johannes Kuhn vom Deutschlandradio hat eine Frage an das BMF zum Thema Coronahilfen: Die Spitzenverbände der Wirtschaft kritisieren in einem Brief an das Finanzministerium, dass im Zuge des Corona-Hilfspakets beschlossene Sonderabschreibungen für digitale Wirtschaftsgüter für Firmen, die eine Handelsbilanz erstellen müssen, nicht rechtssicher umzusetzen seien. Inwieweit hält das Bundesfinanzministerium diese Kritik für berechtigt? Wieso bringt man kein Gesetz auf den Weg, das die Wahlmöglichkeit zur Sofortabschreibung rechtssicher festlegt?
DR. KALWEY: Dazu kann ich sagen, dass Wirtschaftsgüter wie Computerhardware sowie die entsprechende Betriebssoftware aufgrund des technischen Fortschritts natürlich einem immer schnelleren Wandel unterliegen und mit dem BMF-Schreiben die angenommene Nutzungsdauer dieser Güter, also Computerhardware und Software, von bisher drei bzw. fünf Jahren auf ein Jahr verkürzt wurde. Diese Verkürzung vollzieht den zwischenzeitlichen technischen und wirtschaftlichen Wandel nach und hilft den Unternehmen. Es ist grundsätzlich so, dass solche Nutzungsdauern untergesetzlich geregelt werden, also im Rahmen eines BMF-Schreibens, das dann auch entsprechende Auslegungshinweise enthält. Eine Rechtsunsicherheit besteht hier nicht.
FRAGE JESSEN: Ich habe noch eine Frage zur Kabinettssitzung: Das war heute, glaube ich, die erste Kabinettssitzung, nachdem der Regierung auf ungewöhnliche Weise eine Ministerin abhandengekommen ist. Herr Büchner, wie wurde das diskutiert?
SRS BÜCHNER: In der Kabinettssitzung war das kein Thema.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Es war der erste und dann noch unter ungewöhnlichen Bedingungen erfolgte Rücktritt einer Ministerin dieses Kabinetts, und das war kein Thema?
SRS BÜCHNER: Wie Sie wissen, hat sich der Bundeskanzler am Montag nach dem Rücktritt von Anne Spiegel geäußert. Er hat ihre Entscheidung, sich vom Amt zurückzuziehen, mit großem Respekt zur Kenntnis genommen. Er hat mit Anne Spiegel im Bundeskabinett eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet und er wünscht ihr für die Zukunft alles Gute. Über die Nachfolge an der Spitze des Bundesfamilienministeriums wird jetzt schnellstmöglich entscheiden. Das Ministerium ist in vollem Umfang handlungsfähig. Das kann ich Ihnen dazu mitteilen.
Vielleicht noch ergänzend zu der Vereinbarkeit von politischen Spitzenämtern und Familie: Die Entscheidung für ein politisches Spitzenamt ist mit hohen persönlichen Anforderungen verbunden. Unabhängig von den konkreten Umständen des Rücktritts von Frau Spiegel ist es Ziel der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insgesamt weiter zu stärken. Die Bundesregierung hat größten Respekt für alle Mütter und Väter, die tagtäglich den Spagat zwischen familiären und beruflichen Verpflichtungen vollziehen.
FRAGE RATZSCH: An das Familienministerium: Es heißt ja, vor Ostern solle eine Nachfolge bekanntgegeben werden. Was heißt „vor Ostern“: vor morgen oder vor Sonntag?
SCHÄFER: Die Nachfolge wird nicht im Familienministerium geregelt, von daher kann ich Ihnen keine Auskunft geben.
FRAGE JUNG: Ich hätte eine Frage zum Thema Corona und Impfstoffe an das BMWK. Weil jetzt die Bestellung von Impfdosen in Millionenhöhe bei CureVac bekanntgeworden ist, würde mich interessieren: Der Bund hält ja noch 16 Prozent an dem Unternehmen. Warum tut der Bund das immer noch? Wie lange soll die Beteiligung dauern?
UNGRAD: Das würde ich Ihnen nachliefern; das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
FRAGE KURMAYER: Nachdem Frau Baerbock gerade in Afrika ist: Hat die Bundesregierung mit Blick auf ihre diplomatischen Bemühungen mit den mehr als 50 afrikanischen Staaten, die mehr auf der Seite des Westens, also derjenigen, die den Krieg von Russland in der Ukraine verdammen, Fortschritte zu berichten?
BURGER: Entschuldigung, ich habe die Frage tatsächlich nicht verstanden. Könnten Sie es noch einmal sagen?
FRAGE KURMAYER: Es ist ja bekannt, dass viele afrikanische Länder den Krieg bisher nicht aktiv verdammt haben. Das Auswärtige Amt hat hier wiederholt gesagt, dass diesbezüglich diplomatische Bemühungen bestünden. Meine Frage ist: Gibt es hier ein Statusupdate?
BURGER: Ich glaube, das ist keine Fragestellung, die man auf den Kontinent Afrika beziehen sollte; vielmehr ist das eine Frage, bei der es darum geht, wie sich einzelne Staaten, einzelne Regierungen dazu positionieren, dass Russland mit seiner Aggression gegen die Ukraine Völkerrecht und die UN-Charta in gröbster Weise verletzt. 141 Staaten haben in der Generalversammlung für die Resolution gestimmt, die diesen Bruch der Charta, diese Völkerrechtsverletzung verurteilt hat.
In zahlreichen anderen UN-Gremien gibt es jetzt Befassungen und stehen Entscheidungen an, die sich daraus ableiten. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, wie mit den Folgen, die dieser Krieg für die weltweite Nahrungsmittelversorgung hat, umzugehen ist. Das ist eines der Hauptthemen, die auch die Ministerin auf ihrer Reise in Mali und Niger beschäftigen; denn aus unserer Sicht ist sehr deutlich, dass die Folgen, die wir sogar hier in Deutschland spüren, wenn Lebensmittelpreise steigen, natürlich noch viel extremer in Ländern zu spüren sind, in denen Menschen einen erheblichen Teil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben müssen. Preissteigerungen von 30 Prozent beim Weizen sind für uns vielleicht unangenehm, aber in anderen Ländern existenzbedrohend.
Das ist ein Thema, hinsichtlich dessen wir schon sehr früh Kontakt zu den Vereinten Nationen aufgenommen haben, um gemeinsam zu überlegen, wie wir dieses Thema gemeinsam global aktiv angehen können, um die Härten für viele Länder abzufedern. Das ist zum einen eine Frage der Finanzierung. Sie wissen wahrscheinlich, dass Deutschland der zweitgrößte Geber des World Food Programme ist. Das ist zum anderen ein Thema, bei dem es auch um Fragen der Handelspolitik und der Landwirtschaftspolitik geht.
Insofern ist für uns der Dialog mit allen Ländern der Welt, die von diesem Krieg betroffen sind, und es sind fast alle Länder der Welt von diesem Krieg betroffen, eine Daueraufgabe. Wir machen das auch nicht alleine, sondern gemeinsam mit vielen Partnern. Natürlich versuchen wir in all diesen Gesprächen, den Staaten zu verdeutlichen, dass uns das alle gemeinsam betrifft. Ja, das ist ein Thema, an dem wir weiter dran sind, gemeinsam mit sehr, sehr vielen Regierungen auf allen Kontinenten.
FRAGE JUNG: Ich probiere es einmal anders. Es gibt ja auch die von Deutschland und Frankreich gegründete Allianz für den Multilateralismus. Darin haben sich ja die Demokratien zusammengeschlossen. Einige Ihrer Partner wie Indien sind ja nicht dabei, Russland zu verurteilen oder Sanktionen zugestimmt zu haben oder selbst die UN-Resolution zu unterstützen. Wie bewerten Sie das denn?
BURGER: Das ist selbstverständlich ein Thema, über das wir auch mit Ländern wie Indien sprechen und hinsichtlich dessen wir versuchen, Überzeugungsarbeit zu leisten, weil wir der Auffassung sind, dass das ein Thema ist, das alle angeht. In der Tat gibt es Länder, für die es aufgrund von besonderen Abhängigkeiten von Russland schon eine schwierige und mutige Entscheidung war, sich bei der Abstimmung in der Generalversammlung zu enthalten. Es gibt aber auch Länder, hinsichtlich der wir feststellen müssen, dass wir uns eine deutlichere Positionierung sehr gewünscht hätten, und auch mit diesen Ländern sind wir im Gespräch.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie Beispiele dafür nennen, von welchen Ländern Sie sich das besonders gewünscht hätten?
BURGER: Ich glaube, man kann ganz allgemein sagen: Länder, bei denen wir davon ausgehen, dass sie unsere Werte grundsätzlich teilen, und die sich auch immer wieder öffentlich dazu äußern, dass sie unsere Werte teilen, sind natürlich die Länder, an die wir zunächst einmal die Erwartung haben, dass sie sich dann auch in einer solchen Situation deutlich positionieren.
FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage, die eigentlich ganz gut dazu passt, an Herrn Büchner: Liegt eigentlich mittlerweile die Einladungsliste für die Gastländer für den G7-Gipfel vor?
SRS BÜCHNER: Ich habe dazu leider noch keinen neuen Stand vorliegen.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich muss leider noch einmal auf Mali zurückkommen, Herr Burger. Es gibt Berichte darüber, dass zwei Deutsche in Mali verhaftet worden seien. Können Sie uns aufklären, was die Hintergründe sind? Ist der Fall Ihnen bekannt?
BURGER: Die Antwort muss ich Ihnen nachreichen, Herr Rinke; tut mir leid.
UNGRAD: Zu Ihrer Frage, Herr Jung, zum Entwurf bezüglich der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann ich Ihnen zum einen sagen, dass die Tankstellen zusätzlich zu den aktuell vorgeschriebenen Preisdaten jetzt auch die Mengendaten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe melden müssen. Dadurch können die Auswirkungen der Preise auf die regionale Nachfrage und die Marktmachtverhältnisse bestimmt werden. Der Auftrag der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wird generell erweitert. Dadurch kann sie die gesamte Wertschöpfungskette untersuchen ich hatte es schon gesagt: Rohöl usw., Raffinerien, großer Einzelhandel , aber bekommt auch umfangreiche Ermittlungsbefugnisse wie Auskunftsverlangen, Prüfung von geschäftlichen Unterlagen und gegebenenfalls Durchsuchungen.
Dann noch als dritten Punkt: Tankstellen sind bisher nur verpflichtet, ihre Preise an die Markttransparenzstelle in Echtzeit zu melden. Verschiedene Apps für Verbraucher basieren auf diesen Daten und erleichtern die Suche nach der günstigen Tankstelle in der Nähe. Dies fördert den Wettbewerb zwischen Tankstellen. Das wollen wir hier auch noch einmal festhalten und unterstützen.
FRAGE JUNG: Warum verpflichten Sie nicht die Tankstellen so wie zum Beispiel die Strombranche dazu, die Nachlässe weiterzureichen? Das ist ja etwas anderes, als für Transparenz zu sorgen.
UNGRAD: Aber das ist es ja genau! Wenn es unrechtmäßige Erhöhungen sind, dann müssen diese unrechtmäßigen Erhöhungen zurückgenommen werden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber es kann ja auch einfach nur sein, dass der Preis stabil bleibt, obwohl die steuerliche
UNGRAD: Ja, aber das muss ja auch erst untersucht werden. Es kann ja jetzt nicht „Machen Sie das jetzt nicht“ heißen. Das muss schon auf einer gesetzlichen Basis erfolgen.
DR. KALWEY: Ich würde nur noch einmal gerne etwas zu der Steuer sagen. Das ist ja eine indirekte Steuer. Das heißt, die Steuer wird bislang direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben und auf sie abgewälzt. Wenn diese Steuer jetzt abgesenkt wird, dann spüren das natürlich auch die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt. Man sieht das ja direkt. Man weiß ja, um wie viel die Steuer abgesenkt wurde. Das heißt, man kann das direkt sehen. Dann wäre es natürlich auffällig, wenn die Steuer wieder draufgeschlagen werden würde. Das heißt, das ist bisher eine direkte Abwälzung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, die jetzt abgesenkt wird.
BURGER: Herr Rinke, bezüglich Ihrer Frage nach der Verhaftung von deutschen Staatsangehörigen in Mali kann ich Ihnen bestätigen, dass in der Tat drei deutsche Staatsangehörige am Wochenende in Diabaly festgesetzt wurden. Die Botschaft war mit ihnen in Kontakt und hat konsularische Betreuung geleistet. Alle sind wieder auf freiem Fuß und wohlauf.
FRAGE DR. RINKE: Können Sie uns bitte die Hintergründe erläutern, also sagen, warum es zu dieser Festsetzung kam?
BURGER: Nein, das kann ich nicht. Das wäre hier mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auch nicht üblich. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Botschaft entsprechende konsularische Betreuung geleistet hat. Alle sind, wie gesagt, inzwischen wieder auf freiem Fuß und wohlauf.
FRAGE JESSEN: Können Sie uns aber sagen, ob es sich um Zivilisten, Urlauber oder Geschäftsleute handelte oder ob sie sich in einer offiziellen Mission in Mali aufgehalten haben?
BURGER: Nicht im deutschen dienstlichen Auftrag.
VORS. WEFERS: Frau Caspari von „ZEIT Online“ möchte von Ihnen, Herr Büchner, wissen: Gibt es einen Kabinettsbeschluss oder einen Konsens im Kabinett, der die Lieferung von schweren Waffen an die Ukraine dezidiert ausschließt?
SRS BÜCHNER: Zum Thema der Waffenlieferungen habe ich alles gesagt, was ich hier sagen kann.