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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 10. Juni 2022

Themen: Termine des Bundeskanzlers (Balkanreise, Ostdeutsches Wirtschaftsforum, Regionalkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer, Empfang des Ministerpräsidenten der Slowakischen Republik, Auftaktveranstaltung der Allianz für Transformation, Plenarsitzung der Financial Action Task Force, Kabinettssitzung, Präsentation der Sonderbriefmarke zur deutschen G7-Präsidentschaft, Tagung des Politischen Clubs der Evangelischen Akademie Tutzing), Geldwäsche im deutschen Immobilienmarkt, Angriff Russlands auf die Ukraine, Gesundheitszustand der Bundesaußenministerin, Wind-an-Land-Gesetz, Beschluss des EU-Parlaments über das Verbot des Verkaufs von Neuwagen mit Verbrennungsmotor, Frage nach einem Treffen des Bundeskanzlers mit dem Vizepräsidenten des Elektronikkonzerns Samsung, Atomabkommen mit Iran, Situation an den Flughäfen, Umgang einiger EU-Länder mit syrischen Flüchtlingen, Legalisierung von Cannabis

Themen & Fragen von Hans Jessen:
00:00 Beginn
00:17 Termine des Bundeskanzlers
05:15 Russisches Narrativ (Hans)
06:01 Geldwäsche
07:56 Ukraine vs. Russland | Waffenlieferungen
17:57 Ukraine vs. Russland | Russische Außenpolitik
20:09 Ukraine vs. Russland | Bedrohungslage Deutschland
24:01 Hans zur Bedrohungslage
31:07 Hans zur Bedrohungslage
33:07 Ukraine vs. Russland | Todesurteile im Donbas
34:34 Corona-Infektion der Außenministerin
35:52 Wind-an-Land-Gesetz
37:39 Verbrennungsmotoren
43:31 Lee Jae Yong | Samsung
44:11 Iran | Atomabkommen (Hans)
46:46 Flughäfen | Personalprobleme
48:11 Syrien | Abschiebungen
50:24 Cannabis-Legalisierung
51:34 Hans zur Cannabis-Legalisierung
54:49 Ende

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 10. Juni 2022:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS HEBESTREIT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS HEBESTREIT: Wie immer freitags der Überblick über die Termine des Bundeskanzlers in den nächsten Tagen:

Im Augenblick, heute und morgen das wissen einige von Ihnen , ist der Bundeskanzler unterwegs im Balkan. Dazu kann ich gerne auf Nachfrage noch etwas erzählen, aber das haben wir bereits angekündigt.

Am Sonntag, dem 12. Juni, wird der Bundeskanzler am Ostdeutschen Wirtschaftsforum, OWF, teilnehmen. Der Bundeskanzler hält dort gegen 18.15 Uhr eine Rede zum Thema Transformation gestalten, und das Ganze findet statt im schönen Bad Saarow.

Am Montag, dem 13. Juni, nimmt der Bundeskanzler ab 15 Uhr an der Regionalkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer, der sogenannten MPK Ost, teil. Die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig, wird die Konferenz leiten, und sie beginnt ab 10.30 Uhr im Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems. Schwerpunkt der Konferenz sind die Energieversorgung Deutschlands und die wirtschaftliche Entwicklung in den ostdeutschen Bundesländern. Im Anschluss an das Gespräch wird es gegen 16.30 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem Bundeskanzler geben. Die Bundesregierung wird ebenfalls durch Carsten Schneider als Staatsminister und Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland vertreten sein.

Am Abend empfängt der Bundeskanzler dann um 19.30 Uhr im Bundeskanzleramt den slowakischen Ministerpräsidenten Eduard Heger mit militärischen Ehren. Für 12 Uhr ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant, und anschließend werden der Bundeskanzler und der Ministerpräsident ihr Gespräch bei einem Abendessen im Kanzleramt fortsetzen.

Am Dienstag, dem 14. Juni, gibt der Bundeskanzler den Startschuss zur Auftaktveranstaltung der Allianz für Transformation im Bundeskanzleramt. Um 11 Uhr wird es dazu ein Auftaktstatement für die Presse gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Zivilgesellschaft geben. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, im Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden eine Allianz für Transformation zu schmieden und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für die Transformation zu besprechen. Ziel ist es, die großen Transformationsprojekte des Landes im engen Dialog mit den Beteiligten zu gestalten und für die Veränderung im Zeichen von Zeitenwende, Klimaneutralität und Digitalisierung gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Die Veranstaltung am 14. Juni wird ein erster Einstieg sein, und es geht vor allem um die Herausforderung der Energiewende.

Am Dienstagnachmittag wird der Bundeskanzler an der Plenarsitzung der Financial Action Task Force, FATF, im Berlin Congress Center teilnehmen und dort gegen 14.30 Uhr eine Rede halten. Bei dieser Taskforce handelt es sich um die wichtigste internationale Organisation zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat für die Bundesregierung, wie Sie wissen, höchste Priorität, und die Teilnahme des Bundeskanzlers soll das noch einmal deutlich machen. Ende Juni 2022, also in wenigen Wochen, endet die zweijährige deutsche Präsidentschaft der FATF. Es ist das erste Treffen in dieser Zeit in Deutschland, das in Präsenz stattfindet. Alles andere war pandemiebedingt virtuell.

Am Mittwoch, dem 15. Juni, findet um 11 Uhr wie üblich das Bundeskabinett unter Leitung des Bundeskanzlers statt.

Im Anschluss ein sehr wichtiger Termin präsentiert Finanzminister Christian Lindner im Bundeskanzleramt die Sonderbriefmarke zur deutschen G7-Präsidentschaft und übergibt sie an den Bundeskanzler. Die Präsentation findet um 12 Uhr statt. Das Finanzministerium gibt jedes Jahr rund 50 Sonderbriefmarken zu einer Vielzahl von Themen und Anlässen heraus. Ich war einmal Unterabteilungsleiter und durfte das schöne Referat, das dafür zuständig ist, ebenfalls betreuen; deshalb habe ich da ein großes Herzblut. Die Sonderbriefmarke würdigt die G7-Präsidentschaft, die Deutschland, wie Sie wissen, am 1. Januar übernommen hat. Der Wert der Briefmarke beträgt 85 Cent. Sie ist ab dem 23. Juni, also kurz vor Beginn des Gipfels in Elmau, in den Verkaufsstellen der Deutschen Post erhältlich.

Am Freitag, dem 17. Juni, spricht der Bundeskanzler bei der Tagung des Politischen Clubs der Evangelischen Akademie Tutzing. Die dreitägige Veranstaltung in Tutzing trägt den Titel „Die Zukunft unserer Demokratie“ und wird vom Politischen Club in Kooperation mit der Theodor Heuss Stiftung durchgeführt. Bundeskanzler Scholz nimmt auf Einladung von Wolfgang Thierse, dem Bundestagspräsidenten a. D. und Leiter des Politischen Clubs der Akademie, teil. Die Akademie fördert den Diskurs zur parlamentarischen Demokratie und die Suche nach Lösungen in der Zivilgesellschaft, und auf diese Weise vermittelt sie immer wieder wichtige Anstöße, die in Politik und Gesellschaft ihre Wirkung entfalten.

Soweit zu den Terminen, die ich Ihnen ankündigen kann.

FRAGE JESSEN (zur MPK Ost): Zu dem Termin, der im Loeffler-Institut stattfindet: Es gibt da ja seit einiger Zeit das aus russischen Quellen gesteuerte Narrativ, dass dort angeblich an biologischen Kampfstoffen geforscht werde. Das ist zurückgewiesen worden. Wird das dennoch ein Diskussionsthema sein, um dieses Narrativ sozusagen endgültig zu widerlegen?

STS HEBESTREIT: Herr Jessen, ich würde mich ungerne an Versuchen beteiligen, solche irrsinnigen Narrative in der Welt zu verbreiten sei es nun in Frageform oder in Antwortform. Das spielt natürlich keinerlei Rolle, und die Position und die Vertragslage Deutschlands sind da eindeutig.

FRAGE JORDANS: Ich habe eine Frage zu der Rede bei der FATF: Es gibt ja seit vielen Jahren die Beschwerde aus anderen Ländern, dass Deutschland zu wenig tue, wenn es darum geht, Geldwäsche im deutschen Immobilienmarkt zu unterbinden. Wird der Bundeskanzler da irgendetwas ankündigen? Kann man vortragen, was Deutschland da während der Präsidentschaft verändert hat, um dieses Problem anzugehen?

STS HEBESTREIT: Einer Rede des Bundeskanzlers greife ich ungerne Tage vorher vor sie ist am Dienstag, dem 14. Juni ; dem kann ich nicht vorgreifen, insofern müssen Sie die Rede abwarten. Für eine Bilanz der zweijährigen deutschen Präsidentschaft, für die maßgeblich das Finanzministerium zuständig ist, wird, denke ich, zum Ende dieser Präsidentschaft, also in wenigen Wochen, genug Zeit sein. Hier ist jetzt nicht der Ort und der Zeitpunkt, diese Bilanz zu ziehen. Grundsätzlich gilt aber, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen hat das weiß ich auch noch aus meiner Vorverwendung im Bundesministerium der Finanzen , um den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch in Deutschland zu intensivieren.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Auch speziell bei dem Thema Immobilienwirtschaft und Transparenz?

STS HEBESTREIT: Ich weiß, dass es auch da Fortschritte gegeben hat. Ich muss aber um Nachsicht bitten, dass wir das zum Abschluss der Präsidentschaft noch einmal von den zuständigen Stellen genauer erörtern lassen.

FRAGE: (zum Angriff Russlands auf die Ukraine bzw. Rüstungslieferungen an die Ukraine): Die spanische Zeitung „El Pais“ hat diese Woche berichtet, die spanische Regierung habe vor, Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 an die Ukraine zu liefern. Herr Scholz hat diese Woche gesagt, die Bundesregierung habe bisher keinen Antrag bekommen.

Meine erste Frage ist: Hat sich in den letzten Stunden etwas geändert, hat die Bundesregierung also einen Antrag dafür bekommen?

Zweite Frage: Welche Kriterien sollte so ein Antrag erfüllen, um von der Bundesregierung grünes Licht zu bekommen?

STS HEBESTREIT: Ich habe keinen neuen Stand dazu. Insofern bleibt es bei dem Stand, den der Bundeskanzler am Mittwoch mitgeteilt hat, nämlich dass bisher kein Antrag vorliegt. Solange kein Antrag vorliegt, würde ich hier auch ungern darüber spekulieren, wie er ausgestaltet sein müsste. Das muss man dann im Lichte eines solchen Antrages diskutieren. Da es ihn im Augenblick nicht gibt, kann ich mich dazu aber auch nicht weiter äußern.

ZUSATZFRAGE: Wäre Spanien das erste NATO-Land, das so eine Waffe an die Ukraine liefern möchte?

STS HEBESTREIT: Verschiedene Länder haben auch Panzer geschickt. Nach dem Überblick, den ich habe, waren das allerdings vor allem Kampfpanzer aus russischer oder sowjetischer Produktion. Wenn es jetzt um den Leopard-2-Kampfpanzer ginge ein westlicher Kampfpanzer , dann wäre das eine Veränderung, die es so bisher nach meinen Erkenntnissen noch nicht gegeben hat.

FRAGE NEUROTH: Indirekt dazu bzw. zu dem, was Herr Melnyk heute einer Zeitung gesagt hat, nämlich dass keine Klarheit bestehen würde, wann die Mehrfachraketenwerfer MARS aus Beständen der Bundeswehr Richtung Ukraine kämen. Es gibt da also Unklarheit in Sachen Zeitplan. Können Sie da mehr Klarheit geben?

STS HEBESTREIT: Ich tue mich da ein bisschen schwer, weil wir hier ja schon mehrfach dargelegt haben, wie heikel es gerade ist, über Zeitpläne zu sprechen. Es gibt verschiedene Gründe dafür.

Der eine Grund ist ganz einfach: Häufig handelt es sich bei den Waffenlieferungen, über die wir im Augenblick diskutieren, um Waffenlieferungen der deutschen Industrie, die mit der ukrainischen Seite verhandelt werden müssen. Dann gibt es oft bzw. in der Regel eine Ausbildung, beispielsweise am Gepard-System oder auch am System der Panzerhaubitze 2000, die auch erst in Deutschland absolviert werden muss, bevor man dann dazu kommen kann, Dinge zu liefern. Das ist ein Grund; da gibt es also einfach organisatorische Fragen.

Das Zweite sind Sicherheitsgründe. Wenn wir jetzt wie ein Möbelhaus sagen „Wir liefern in KW 36“, dann ist das natürlich auch nicht klug, weil sich auch die andere Kriegspartei das anguckt und sieht, was da passiert. Insofern müssen wir insgesamt vorsichtig sein.

Das Dritte ist, dass wir immer wieder auch technische Fragen klären müssen. Bei dem Mehrfachraketenwerfer stellt sich zum Beispiel die Frage: Welche Munition ist vorhanden, wie viel ist davon vorhanden und wie schnell kann man sie gangbar machen?

Das sind alles Fragen, die geklärt werden müssen. Da verstehe ich einerseits jede Ungeduld, aber da verstehen Sie hoffentlich auch, dass man das sehr gründlich prüfen muss, bevor man eine Aussage trifft, die man dann womöglich nicht halten kann. Klar ist, dass die Bundesregierung sich beim Thema schwere Waffen in den letzten Monaten bei verschiedenen Systemen klar commitet hat. Ich habe den Gepard und die Panzerhaubitzen genannt. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung noch einmal das Flugabwehrsystem IRIS-T und auch Mehrfachraketenwerfer genannt. Jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, dass das gehen kann. So etwas passiert aber nicht von heute auf morgen.

VORS. WEFERS: Ich würde die Frage von Vladimir Esipov von der Deutschen Welle anschließen, der das Bundesministerium der Verteidigung adressiert: Wie viele schwere Waffen wurden bisher von Deutschland in die Ukraine geliefert? Sind konkret die Haubitzen vom Typ 2000 und das Flugabwehrsystem IRIS-T geliefert worden? Wenn ja, wann; wenn nein, warum? Stimmen die Berichte darüber, dass bisher gar keine schweren Waffen geliefert worden sind?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, da kann ich den Kollegen vom Verteidigungsministerium sitzen lassen.

VORS. WEFERS: In Schutz nehmen, dachte ich?

STS HEBESTREIT: Muss ich gar nicht. Ich habe eben in der Antwort ja schon versucht, das deutlich zu machen.

Was die Panzerhaubitze 2000 betrifft, läuft im Augenblick das kann man sogar in den sozialen Medien verfolgen die Ausbildung in Deutschland an diesen Geräten. Die Ausbildung dauert mehrere Wochen und da werden ukrainische Soldaten im Augenblick in Deutschland ausgebildet. Insofern ist es sinnvoll, dass auch die Waffen, an denen sie ausgebildet werden, in Deutschland sind; deswegen sind sie noch nicht in der Ukraine. Wann sie in die Ukraine kommen, werden wir Ihnen aus den besagten Gründen auch nicht mitteilen.

Bei dem System IRIS-T ist es ganz genauso. Das ist ein Vertrag, der zwischen der Ukraine und der deutschen Wirtschaft, der deutschen Rüstungsindustrie, geschlossen werden muss. Es sind nicht die Bundeswehr und auch nicht das Verteidigungsministerium, die über dieses System verfügen oder es abgeben; vielmehr sind das privatwirtschaftliche Verträge, und auch das dauert seine Zeit.

Insoweit kann ich auf beide Fragen klar antworten nein, es ist noch nichts von diesen beiden Systemen geliefert worden und auch die Gründe dafür nennen.

FRAGE BLANK: Herr Hebestreit, zu dem System IRIS-T: Herr Melnyk sagte heute Morgen, ein System, eine Einheit reiche nicht, man brauche mindestens zehn. Würde sich die Bundesregierung hinter eine solche Forderung stellen, nicht nur ein oder wenige Systeme zu liefern, sondern mehrere?

STS HEBESTREIT: Die Bundesregierung hat den Grundsatzbeschluss getroffen, hat an der Stelle aber relativ wenig zu (akustisch unverständlich). Es geht eher um die Frage: Wie viele dieser Systeme sind überhaupt verfügbar? Da weiß ich, dass das eine sehr, sehr überschaubare Zahl ist. Im Augenblick ist man dabei, das eine System bzw. die Systeme, über die man gesprochen hat ich kann mich nicht genau festlegen, ob es ein oder zwei waren , jetzt verfügbar zu machen. Aber wie gesagt, das sind Angebote der deutschen Rüstungsindustrie und nicht Angebote der Bundeswehr oder der Bundesrepublik, die über diese Systeme verfügen würde. Man kann nur das abgeben und verkaufen bzw. liefern, was vorhanden ist.

FRAGE FELDHOFF: Herr Hebestreit, ich möchte noch einmal zum Mehrfachraketenwerfer MARS fragen. Sie haben ja gesagt, dass das sozusagen erst technisch geprüft werden müsse. Warum macht der Bundeskanzler öffentlich Ankündigungen bzw. Angebote, die sozusagen jetzt erst technisch geprüft werden müssen? In diesem Fall geht es ja um ein Gerät, das nach meinem Wissen aus den Beständen der Bundeswehr geliefert werden muss, sodass man da nicht sagen kann: Da ist die Industrie zuständig.

STS HEBESTREIT: Das stimmt, das ist ein System, das in der Bundeswehr vorhanden ist. Es gab eine Bitte der amerikanischen Seite, wie der Bundeskanzler ja auch ausgeführt hat; das haben Sie sicherlich eng verfolgt. Die amerikanische Seite hat Deutschland gebeten, auch solche Waffen abzugeben, wenn sie über sie verfügt. Das hat der Bundeskanzler erst einmal positiv bewertet, und jetzt geht es darum, wie kompatibel die deutschen und die amerikanischen Waffen sind. Da geht es vor allem um die Munition und darum, ob die zueinander passt. Das sind technische Fragen, die geklärt werden müssen, genauso wie Fragen der Logistik und andere Fragen. Es spricht jetzt aber erst einmal nichts dagegen, dass der Bundeskanzler dieses System oder diese Systeme der Ukraine zugesagt hat. Diese technischen Fragen müssen jetzt geklärt werden. Da geht es um die Menge der Munition und da geht es um die Kompatibilität. Ich glaube, das ist ein ganz normaler Vorgang.

FRAGE JESSEN: Noch einmal zur Panzerhaubitze 2000. Sie haben darauf hingewiesen: Derzeit werden ukrainische Soldaten daran in Deutschland ausgebildet. Treffen Informationen zu, dass der Ausbildungsstand gemäß der Planung ein solcher ist, dass etwa Mitte Juli die Ausbildung abgeschlossen und damit auch das Gerät lieferfähig sein wird?

STS HEBESTREIT: Herr Jessen, ich wäre jetzt nicht klug beraten, auf diese Frage zu antworten, auch wenn ich natürlich Ihr Interesse verstehe. Wenn wir keine Zeitpläne rausgeben wollen und niemanden in die Lage versetzen wollen, zu konstruieren, ab wann welcher Transport vonstattengehen kann, wäre es ja doof, jetzt zu sagen: Ab dann ist die Ausbildung abgeschlossen und dann können die Dinger transportiert werden.

Grundsätzlich ist es so, dass wir im Augenblick diskutieren, wie wir Sie in dem Moment informieren können, wo wir sichergehen können, dass die Panzerhaubitzen sicher angekommen sein werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber Sie würden diese Information, die ja sozusagen als Information vorliegt, auch nicht als unzutreffend einordnen?

STS HEBESTREIT: Ich würde mich dazu überhaupt nicht äußern und ich würde auch noch einmal davor warnen: Das ist jetzt an der Stelle kein Spiel, sondern da geht es wirklich und im wahrsten Sinne um Leben und Tod, und da geht es um Informationen, die von anderen auch benutzt werden können, um diese Systeme und die daran ausgebildeten Soldaten massiv zu gefährden. Ich verstehe Ihr Interesse, aber ich würde massiv davor warnen, hier jetzt irgendwelche Zeitpläne rauszupusten.

FRAGE: An das Auswärtige Amt und an Herrn Hebestreit: Sieht die Bundesregierung in der Außenpolitik des Kremls zumindest mittelfristig das Ziel, ein staatliches Gebilde ähnlich der UDSSR zu schaffen? Wenn ja, woran würden Sie das festmachen?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, das ist eine hochspekulative Frage, zu der wir keine klaren Erkenntnisse haben. Klar ist, dass wir ein sehr aggressives Verhalten des russischen Präsidenten und damit auch der russischen Regierung beobachten können. Wir sind, glaube ich, an Tag 105 des Überfalls auf die Ukraine. Wir nehmen auch die Äußerungen des russischen Präsidenten zur Kenntnis die, die gestern gefallen sind, aber auch die, die in den letzten Wochen und Monaten gefallen sind. Alle haben auch das Essay gelesen, das er vor etwas über einem Jahr, glaube ich, veröffentlicht hat.

Insoweit muss man das alles ernst nehmen, was die Grundaggression angeht; aber worum es ihm jetzt geht ob er die Sowjetunion, ein großrussisches Reich oder ein Zarenreich reetablieren will , ist reine Spekulation und im Augenblick auch gar nicht wichtig. Wichtig ist, dass wir die Ukraine nach Kräften in ihrem Abwehrkampf gegen die russische Invasion unterstützen, und wichtig ist, dass wir das NATO-Gebiet nach Kräften verteidigen. Der Bundeskanzler war dafür am Dienstag in Litauen und hat auch da noch einmal die sogenannte NATO-Ostflanke verstärkt. Es gibt in wenigen Wochen den NATO-Gipfel in Madrid, der sich dazu auch noch einmal commiten wird, und es gibt die Zusagen des amerikanischen Präsidenten, des französischen Präsidenten und auch des deutschen Bundeskanzlers, dass jeder Quadratzentimeter des Bündnisgebietes verteidigt wird.

FRAGE LANGE: An das Verteidigungsministerium zu dem Interview, das Generalleutnant Schelleis dem „Kölner Stadtanzeiger“ gegeben hat: Er hat dort vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges gesagt, man befinde sich im Krieg mit Russland. Er hat das einerseits auf die Cyberattacken bezogen; das war mir jetzt nicht neu. Neu war mir, dass er vor punktuellen Angriffen durch Spezialkräfte mit Drohnen oder Speedbooten gewarnt hat. Ist das eine Einzelmeinung oder gibt das auch die Einschätzung der Ministeriumsspitze und der Truppe insgesamt wieder?

HELMBOLD: General Schelleis hat das Interview in seiner Funktion als Inspekteur der Streitkräftebasis und insbesondere auch als Nationaler Territorialer Befehlshaber gegeben. Damit ist er für die Einsatzführung innerhalb von Deutschland verantwortlich, und da hat General Schelleis seine persönliche Einschätzung und Bewertung zu verschiedenen Aspekten der aktuellen Lage von sich gegeben. Ich bitte mit Blick auf die Dinge, die Sie zitiert haben, sich das Interview genau anzusehen und die Dinge auch im Kontext einzuordnen. Dann werden auch viele Ihrer Fragen schon beantwortet sein.

ZUSATZFRAGE LANGE: Ich habe ja versucht, es einzuordnen, deshalb frage ich ja. Er sagt, ein realistisches Szenario sei ein Angriff mit Speedbooten. Das ist ja ein sehr konkretes Szenario; dann kommt ein Boot und landet hier ich bin ja nur Laie. Ist das nach Einschätzung des Ministeriums ein realistisches Szenario?

HELMBOLD: Das ist erst einmal ein Szenario, das der Inspekteur SKB dargestellt hat. Das Ministerium arbeitet grundsätzlich mit sehr, sehr vielen möglichen und Eventualfallplanungen. Auf den konkreten Inhalt mag ich gar nicht eingehen. Wir sprechen im Moment von einer aktuellen Lage, insbesondere im Kontext des Ukraine-Kriegs. Wir machen uns das Interview jetzt nicht in seinem Wortlaut zu eigen, sondern wir verweisen darauf, dass General Schelleis dieses Interview in seiner eigenen Verantwortung gegeben hat und dass es seine persönliche Einschätzung darstellt.

FRAGE FELDHOFF: Herr Helmbold, verstehe ich das richtig: Der Inspekteur der Streitkräftebasis, also der für die Territorialverteidigung der Bundesrepublik Deutschland verantwortliche General, äußert eine persönliche Einschätzung, und das Ministerium distanziert sich jetzt davon? Hat die Ministerin eine andere Einschätzung, was die Bedrohungslage Deutschlands angeht?

HELMBOLD: Ich habe mich davon weder distanziert, noch haben wir uns dazu eingelassen. Das ist seine persönliche Einschätzung und das ist seine persönliche Bewertung. Wir haben unsere eigenen Einschätzungen und auch die Bewertungen auf unserer Ebene, die Sie sich insbesondere mit Blick auf die Ukraine auch sehr gut ansehen können. Wenn Sie sich zum Beispiel das Format „Nachgefragt“ ansehen, dann finden Sie dort Äußerungen vom Generalinspekteur und von General Freuding vom Ukraine-Lagezentrum. Dort finden Sie die Einschätzung des Ministeriums.

ZUSATZFRAGE FELDHOFF: Wenn ich das richtig sehe, geht es nicht um die Frage, wie das in der Ukraine ist; das spielt, glaube ich, in diesem Zusammenhang keine Rolle. Es geht doch darum, dass General Schelleis, der für die Territorialverteidigung der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich ist, sagt, es könnte möglicherweise Angriffe mit Speedbooten auf die Bundesrepublik oder auf NATO-Territorium geben, und dass Sie sagen, Sie hätten andere Einschätzungen und das sei seine private Meinung. Ist das im Moment die Faktenlage?

HELMBOLD: Nein, Sie geben mich falsch wieder. Ich habe nicht gesagt, dass wir andere Einschätzungen haben, ich habe gesagt

ZUSATZ FELDHOFF: Doch, Sie haben gesagt, Sie haben eigene Einschätzung.

HELMBOLD: Wir haben eigene Einschätzungen, und ich habe gesagt: Das sind die persönlichen Einschätzungen bzw. die persönlichen Bewertungen von General Schelleis zu möglichen Szenarien.

FRAGE JESSEN: Herr Helmbold, wie können Sie denn, wenn jemand in einer höchst offiziellen Funktion ein Interview gibt, hinterher sagen, das sei seine persönliche Meinung? Eine persönliche Meinung ist begrifflich etwas anderes als die einer offiziellen Funktion. Von daher: Wenn Sie dreimal betonen, er habe seine persönliche Meinung ausgedrückt, dann ist das selbstverständlich eine Distanzierung was denn sonst? Wenn Sie „persönliche Meinung“ sagen, dann sagen Sie damit ja, dass das nicht der Funktion entspricht, die er in der Bundeswehr oder in der Militärorganisation innehat.

HELMBOLD: Das ist eine Auslegung meiner Worte, die ich nicht teile und die ich auch so nicht gesagt habe. Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe: Es ist die persönliche Einschätzung von General Schelleis zu möglichen Szenarien.

FRAGE JORDANS: Herr Helmbold, wurde denn dieses Interview vom BMVg autorisiert, wie das, glaube ich, hier leider oft gang und gäbe ist?

HELMBOLD: Ich gehe überhaupt nicht ein auf ähnliche Dinge, die Sie hier jetzt noch ergänzend fragen möchten. Ich habe das, was ich dazu sagen kann, gesagt. Ich kann nur wiederholen: Schauen Sie sich das Interview genau an, schauen Sie sich die Kontexte an. Dann ergeben sich aus meiner Sicht auch die Antworten auf die Fragen, die Sie stellen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Ich will ja nur verstehen, ob er da jetzt irgendwie ein Maverick-Interview gegeben hat, ganz auf eigene Faust, oder ob das irgendwie in Kooperation mit dem BMVg selbst getätigt wurde, also ob Sie da involviert waren?

HELMBOLD: Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Es steht doch jedem General auf dieser Ebene, der Verantwortung trägt, zu, dass er seine persönliche Einschätzung zu solchen Szenarien auch öffentlich kundtut. Davon profitieren auch Sie; denn Sie können damit die entsprechenden Anteile sehen. Mit Blick auf die Position des Verteidigungsministeriums machen wir das genauso, und unsere Position, unsere Sprache, können Sie in den vielen Formaten, die ich angesprochen habe, zu jeder Zeit nachsehen. Da sind wir, glaube ich, auch recht transparent.

FRAGE FELDHOFF: Ich begrüße ja sehr, dass der Inspekteur der Streitkräftebasis da ein eigenes Interview geben darf. Die Frage, die sich für mich stellt, ist aber: Sie haben gesagt, das sei seine Meinung bzw. seine private Einschätzung und Sie hätten Ihre eigene Einschätzung. Deswegen meine Frage: Unterscheidet sich die Einschätzung des Bundesverteidigungsministeriums bzw. der Bundesverteidigungsministerin von der Einschätzung des Chefs der Streitkräfte?

HELMBOLD: Sie stellen die gleiche Frage, die Sie eben schon gestellt haben, auf andere Weise.

ZUSATZ FELDHOFF: Sie haben sie ja nicht beantwortet; dafür kann ich ja nichts.

HELMBOLD: Sie haben Ihre Worte und Ihre Exegese und ich habe meine.

FRAGE STEMPFLE: Herr Schelleis hat ja auch gesagt, dass wir bei der genannten Bedrohung nicht gut aufgestellt seien, das müsse man leider sagen. Herr Hebestreit und Herr Kall, sind Sie der gleichen Meinung wie Herr Schelleis, sind wir bei dieser Bedrohungslage nicht gut aufgestellt?

STS HEBESTREIT: Ich will vielleicht erst einmal einen halben Schritt zurückgehen. Wenn ich das Interview richtig verstanden habe aber da geht es mir wie Herrn Lange, das kann man ja immer wieder interpretieren , hat Herr Schelleis, der zuständige General der Streitkräftebasis, über mögliche Bedrohungsszenarien gesprochen. Das ist ja eine ganze Bandbreite. Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich die sind, muss man immer wieder überprüfen; aber natürlich muss man mit allem Möglichen rechnen. So waren auch die beiden Szenarien, die Herr Lange angeführt hat der Angriff mit Schnellbooten und ähnlichem , gemeint. Wenn man sagt, dass man für alle möglichen Bedrohungsszenarien überall gerüstet sein muss, dann muss man sich erst einmal die Szenarien vorstellen und dann gucken, was man dagegen tun kann. Dafür zuständig ist die Bundeswehr bzw. dann auch der General und die ihm unterstehenden Truppen. Da habe ich keine eigenen Erkenntnisse, ob das so funktioniert; da kann ich also nichts Eigenes an Erkenntnissen beitragen. Ich weiß nicht, ob das Bundesinnenministerium da etwas tun kann, aber als Kanzleramt bin ich darauf angewiesen, dass die zuständigen Stellen ihren Job machen.

KALL: Herr Stempfle, da möchte ich mich dem Regierungssprecher primär anschließen. Was militärische Bedrohungsszenarien angeht, so ist das ja sowieso eine Frage an die Bundeswehr und an das Bundesministerium der Verteidigung. Was polizeiliche und nachrichtendienstliche Szenarien und die Sicherheitsbehörden angeht Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, also alles, was zu unserem Bereich gehört , so haben wir immer gesagt, dass sie sich natürlich auf verschiedene Szenarien einstellen. Wir hatten erst am Dienstag hier in diesem Raum die Pressekonferenz zum Verfassungsschutzbericht; da haben Sie Herrn Haldenwang dazu gehört, und Herrn Münch, was polizeiliche Szenarien und das BKA betrifft. Darüber hinaus kann ich jetzt nichts Neues hinzufügen, außer dass es eine große Wachsamkeit gibt, gerade im Bereich Cybersicherheit und andere Bedrohungen.

FRAGE STEMPFLE: Ich habe Herrn Haldenwang so verstanden, dass er gesagt hat, es gebe durchaus schon Ausspähungsaktionen. Insofern gibt es ja durchaus Szenarien, für die Sie dann quasi mit zuständig wären. An einer Stelle würde ich aber gern widersprechen. Ich habe ihn so verstanden, dass er gesagt hat, wir würden akut bedroht und angegriffen. Das heißt ja nicht, dass es nur theoretische Angriffsszenarien sind, die da genannt werden.

STS HEBESTREIT: Wenn ich es einmal ein bisschen zuspitzen darf: Ich habe keine Informationen über den akuten Angriff mit Schnellbooten auf Deutschland. Darauf habe ich mich jetzt bezogen.

Der General hat verschiedene Szenarien die man alle erwägen muss, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein genannt, und das hat sich jetzt in dieser etwas hitzigeren Frage-Antwort-Runde mit dem Kollegen aus dem Verteidigungsministerium ein bisschen so herauskristallisiert, als hätte der General eine persönliche Meinung gegeben, dass wir vor dem Angriff mit Schnellbooten stünden. Dass es die Aufgabe von ihm ist, solche Szenarien zu entwickeln und auch die nötige Abwehr dafür zu organisieren, ist klar. Wir sind in einer sehr dynamischen Situation, die Sicherheitslage hat sich durch den Angriffskrieg Russlands verändert. Es passiert immer wieder, dass die Sicherheitslagen sich verändern und man darauf reagieren muss und dass es auch neue Lagen gibt, bei denen es dann etwas Zeit braucht, um Gegenmaßnahmen zu finden. Aber genau das ist die Aufgabe und genau das passiert.

FRAGE JESSEN: Herr Helmbold, der Begriff „eigene Meinung“, den Sie mehrfach verwendet haben, besagt ja nichts darüber, ob die eigene Meinung mit einer anderen übereinstimmt oder nicht. Das hätte ich gerne geklärt. Ist die eigene Meinung des Ministeriums oder auch der Ministerin im Vergleich zu der geäußerten eine davon abweichende, oder ist sie eigen, aber übereinstimmend?

HELMBOLD: Es ist die gleiche Frage auf eine andere Art und Weise gestellt, die wir eben schon beantwortet haben. Ich habe dafür Verständnis.

Gleichwohl: Was seine eigene Position ist, macht das Verteidigungsministerium regelmäßig deutlich, insbesondere im Ukraine-Kontext. Ich kann Ihnen noch einmal ans Herz legen, sich das im Format „Nachgefragt“ anzusehen. Dort sieht man genau die Perspektive und Auffassung des Verteidigungsministeriums mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich habe ja deswegen gefragt, weil aus Ihren bisherigen Antworten nicht hervorgegangen ist, ob die zitierte eigene Meinung inhaltlich abweichend ist. Das mögen Sie auch jetzt nicht beantworten?

HELMBOLD: Ich habe dem, was ich eben gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

FRAGE FELDHOFF: Herr Hebestreit, das Bundeskanzleramt bzw. der Bundeskanzler hat ja durchaus eigene militärische Expertise im Haus. Teilt er, was die Expertise angeht, die Einschätzung des Chefs der Streitkräftebasis, was die Bedrohungslage angeht?

STS HEBESTREIT: Ich habe mit dem Bundeskanzler darüber nicht gesprochen. Insofern gibt es dazu auch keinen Stand.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bundeskanzler über eigene Expertise dazu im eigenen Haus schon informiert worden ist.

Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass es Aufgabe des Generals ist – das Verteidigungsministerium hat übrigens gesagt, dass er seine persönliche Meinung in seiner Funktion als zuständiger General geäußert hat , solche Szenarien zu entwickeln, die nötige Abwehr dafür zu organisieren und das auch deutlich zu machen.

VORS. WEFERS: Eine Frage von Haitham Aiash zum Thema Ukraine. Es geht um die Exekution ausländischer Kämpfer. Er schreibt: Die prorussischen Separatisten in Donezk exekutieren ausländische Kämpfer, die im Kampf gegen die russische Armee gefangengenommen wurden. Liegen der Bundesregierung Informationen über deutsche Gefangene vor, die von den separatistischen Behörden festgehalten werden?

WAGNER: Herr Aiash bezieht sich auf die Berichte über Todesurteile gegen die für die Ukraine kämpfenden Staatsangehörige.

Dazu kann ich zunächst einmal sagen, dass diese Berichte natürlich erschütternd sind und wir dies verurteilen. Sie zeigen einmal mehr die volle Missachtung Russlands für elementare Grundsätze des humanitären Völkerrechts. Angehörige von bewaffneten Kräften und eben auch Angehörige, die auf der Seite der Ukraine kämpfen – sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, sogenannte Kombattanten, und ihnen gilt nach dem humanitären Völkerrecht ein ganz besonderer Schutz.

Darüber hinaus habe ich keine Erkenntnisse zu der Frage, ob Deutsche betroffen sind.

FRAGE BLANK: Herr Wagner, können Sie uns über den aktuellen Gesundheitszustand der Außenministerin informieren, was ihre Coronainfektion angeht?

Hat sie schon Termine für nächste Woche abgesagt? Ich glaube, am Montag ist zum Beispiel ein Termin bei der Atlantik-Brücke geplant. Können Sie uns auf den letzten Stand bringen, was das angeht?

WAGNER: Sehen Sie es mir nach, Herr Blank, dass ich diesbezüglich keinen neuen Stand für Sie habe. Was den Terminkalender angeht, hängt das davon ab, wann die Ministerin wieder genesen ist und diese Termine wahrnehmen kann. Insofern kann ich Ihnen dazu leider nichts Neues sagen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Befindet sie sich zu Hause in Rekonvaleszenz, oder ist sie im Krankenhaus? Können Sie dazu etwas sagen?

WAGNER: Sie ist in häuslicher Selbstisolation.

FRAGE KRÄMER: Ich habe eine Frage zum Wind-an-Land-Gesetz, vielleicht zuerst an das Bundesjustizministerium. Gibt es Einwände des Bundesjustizministeriums gegen den Gesetz- oder Referentenentwurf, die formaler oder inhaltlicher Natur sind?

HOSEMANN: Es entspricht hier guter Konvention, dass wir uns zu laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nicht äußern. So würde ich es dann auch hierzu halten.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Eine Nachfrage an das Wirtschaftsministerium. Der Zeitplan war ja eigentlich, dass das nächste Woche schon im Kabinett behandelt wird. Ist das realistisch oder muss das nach hinten geschoben werden?

UNGRAD: Aktuell laufen die Ressortabstimmungen und Gespräche weiter. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet. Ansonsten kann ich mich meinem Kollegen anschließen, dass wir Zwischenstände nicht kommentieren und natürlich alles daransetzen, dass der Termin steht. Aber, wie gesagt, die Ressortabstimmungen laufen noch.

FRAGE JORDANS: Meine Frage richtet sich an BMUV und BMDV. Es gibt innerhalb der Bundesregierung eine Diskussion über den Beschluss des Europaparlaments am Mittwoch zum Aus für Verbrennungsmotoren. Ich wollte fragen, ob dem Umweltministerium bzw. nachgeordneten Behörden vielleicht Zahlen vorliegen, wie viel Strom zur Produktion von synthetischen Kraftstoffen gebraucht würde, um die gleiche Fahrleistung wie Elektroautos zu erreichen. Ich glaube, dazu hat es Studien gegeben, auch vom Bundesumweltamt.

SCHARF: Ich kann Ihnen dazu jetzt keine konkreten Zahlen nennen, würde das aber natürlich nachreichen.

Es ist immer wieder eine ungefähre grobe Größe im Umlauf, die besagt, dass für die gleiche Menge, die für die Herstellung synthetischer Kraftstoffe an Strom benötigt wird, ein batteriebetriebenes Auto ungefähr fünfmal so weit fahren könnte. Aber genaue Zahlen müsste ich nachreichen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Daran anschließend eine Frage an das BMDV: Wenn viel mehr Strom gebraucht würde, um Autos mit synthetischen Kraftstoffen zu betreiben, wieso denkt dann der Minister, dass es Sinn macht, weiter diesen Pfad zu verfolgen und riskiert dabei Krach mit dem Rest der Bundesregierung bzw. den europäischen Partnern?

ALEXANDRIN: Ich möchte vielleicht das Missverständnis ausräumen, dass Sie hier auch gerade wieder aufgebracht haben, dass der Minister nur diese Linie verfolgt. Dem ist nicht so. Sondern wir verfolgen ganz klar unsere Klimaschutzziele im Verkehr. Dafür ist ganz klar, dass wir eine klimaneutrale CO2-neutrale Mobilität brauchen. Er hat sich gestern noch einmal sehr eindeutig geäußert, dass er diesen Weg vorantreibt und hat deutlich gemacht, dass es dabei darum geht, technologieoffen zu bleiben, um eben alle verfügbaren Technologien, die uns für dieses Ziel zur Verfügung stehen, nutzbar zu machen.

FRAGE LANGE: Ich hätte gerne vom Verkehrsministerium gewusst, wie sich das denn mit dem Koalitionsvertrag verhält, in dem es ja heißt, man wolle die Technologie des Verbrennungsmotors hinter sich lassen. Das passt für mich nicht zusammen. Vielleicht können Sie mir das erklären. Danke.

ALEXANDRIN: Wie gesagt, der Minister hat sich gestern dazu geäußert. Dem habe ich an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE LANGE: Darf ich an den Regierungssprecher die Nachfrage stellen, wie sich das dann im Kabinett verhält? Wie ist denn dort überhaupt die Haltung? Wie wird man diese Haltung des Verkehrsministers zum Beispiel beim nächsten EU-Gipfel in Brüssel vertreten und erklären? Danke.

STS HEBESTREIT: Ich schaue gerade im Koalitionsvertrag nach. Ich hatte die Auffassung, dass es dort einen Passus gibt, den Sie vergessen haben. Aber vielleicht irre ich mich ja auch.

Im Koalitionsvertrag steht:

„Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden im Verkehrsbereich in Europa 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen – entsprechend früher wirkt sich dies in Deutschland aus. Außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte setzen wir uns dafür ein, dass nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge neu zugelassen werden können.“

Ich würde sagen: Das ist dann durch die Meinungen, die hier geäußert worden sind, relativ komplett abgedeckt.

Grundsätzlich ist es so: Die Regierung hat sich bereits in der Frage, was 2035 angeht, meines Wissens nach geeinigt und geäußert. Jetzt geht es um die Frage, was darüber hinaus passiert. Dabei arbeitet die Koalition, wie Sie das von uns gewohnt sind, konstruktiv und zielorientiert zusammen.

FRAGE JORDANS: Herr Hebestreit, ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob ich das verstehe. Sieht die Bundesregierung denn eine Perspektive für diese E-Fuels? Wird Sie beim nächsten Europäischen Rat darauf drängen, dass die Option E-Fuels weiterhin über 2035 hinaus bestehen bleibt?

STS HEBESTREIT: Wie wir uns beim nächsten Europäischen Rat verhalten würden, wenn das dort ein Thema wäre, was ich gar nicht genau sagen kann – der Rat findet in 13 Tagen statt , würden wir dann verkünden, wenn es so weit ist. Grundsätzlich habe ich Ihnen gerade die Position, die der Koalitionsvertrag formuliert hat das ist die Grundlage für diese Koalition vorgetragen.

SCHARF: Ich wollte auch noch einmal unterstreichen, dass E-Fuels nur außerhalb des bestehenden Systems der Flottengrenzwerte weiterhin eine Rolle spielen können. Das können zum Beispiel große Nutzfahrzeuge sein.

VORS. WEFERS: Bei der nächsten Frage geht es um den Erben und Vizepräsidenten von Samsung Electronics, Lee Jae Yong. Der Kollege oder die Kollegin – da bin ich jetzt unsicher – Yul Rhee von „Yonhap News Agency“ fragt, ob der Bundeskanzler ihn getroffen hat oder ob es diesbezüglich Pläne gibt.

STS HEBESTREIT: Ich weiß das nicht. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob wir über solche Treffen überhaupt informieren würden. Wir machen das ja in der Regel so, weil es auch viele vertrauliche Runden und Treffen des Bundeskanzlers gibt. Aber ich mache mich gerne schlau. Wenn ich etwas in Erfahrung bringen kann, was ich mitteilen darf, dann tue ich das gerne. Und ansonsten lasse ich es.

FRAGE JESSEN: Es geht um die Frage Rückkehr zum Atomabkommen mit Iran. Iran hat angekündigt, dass es, glaube ich, etwa 27 Überwachungskameras an iranischen Atomenergieanlagen abschalten will oder schon abgeschaltet hat. Dagegen haben die Bundesrepublik Deutschland und andere Staaten protestiert. Gab es auf diesen Protest eine Reaktion? Inwieweit sind diese Abschaltprozesse vorangeschritten?

Wenn das Projekt fortgesetzt wird, welche Auswirkungen hat dies auf die Reinstallation des JCPOA?

WAGNER: Vielen Dank, Herr Jessen, für die Frage. Sie spielen auf das Statement an, das wir gestern im E3-Kreis zu der Frage veröffentlicht haben. Man muss festhalten, dass mit der Abschaltung dieser Überwachungsinstrumente Iran weitere Schritte geht, die wir verurteilen. Wir fordern Iran auf, sich an das Zusatzprotokoll der IAEO und alle JCPOA-bezogenen Überwachungs- und Verifikationsmaßnahmen zu halten.

Weil Sie mit Ihrer Frage auch auf die Verhandlungen zur Wiederherstellung des JCPOA abstellen – das hatte ich hier zuletzt auch deutlich gemacht : Wir sind natürlich der Meinung, dass Iran nun endlich umgehend die in Wien verhandelte Vereinbarung annehmen und umsetzen sollte.

Ansonsten würde ich Sie, wie gesagt, auf das Statement von gestern Abend verweisen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Meine Frage zielt genau vor dem Hintergrund des Statements darauf ab: Gibt es seitens Iran eine Reaktion auf das Statement, auf die Forderung?

Können Sie etwas dazu sagen, wie weit der Stilllegungsprozess dieser Kameras schon vorangeschritten ist? Ist das immer noch eine Ankündigung oder sind inzwischen mehr als die zwei angekündigten abgeschaltet worden? Können Sie da noch ein bisschen Sachaufklärung geben?

WAGNER: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Das Statement stammt von gestern Abend. Mir sind keine Reaktionen Irans bekannt. Das müsste ich eventuell nachliefern.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage habe ich jetzt hier auch keine Details, die ich Ihnen mitteilen kann. Das ist ja ein Prozess, der die IAEO sehr eng beobachtet und dazu auch immer wieder öffentlich Stellung nimmt. Insofern muss ich Sie dorthin verweisen.

FRAGE: Eine Frage an das Verkehrsministerium. Wie schätzen Sie angesichts des aktuellen Chaos an vielen Flughäfen die Situation vor dem bestehenden Reisesommer ein?

ALEXANDRIN: Vielen Dank für diese Frage. – Die Bundesregierung hat während der Pandemiekrise insbesondere mit umfangreichen Regelungen zur Kurzarbeit versucht, das personelle Know-how der Luftverkehrsbranche aufrechtzuerhalten.

Vielleicht kurz zum Hintergrund Ihrer Frage: Viele Probleme tauchen derzeit auf, weil bei den nachgelagerten Diensten, insbesondere bei den Bodenverkehrsdienstleistern, in Zeiten der Pandemie das Personal in andere Branchen gewechselt ist und es in dieser Zeit noch nicht wieder gelungen ist, einen entsprechenden Personalstock aufzubauen. Daher bestehen an vielen Stellen Personalengpässe, die wahrscheinlich auch nicht kurzfristig kompensiert werden können. Es werden deshalb hierzu auf vielen Ebenen innerhalb der Bundesregierung Gespräche mit den Systempartnern und allen weiteren Beteiligten geführt.

FRAGE JORDANS: Die Begriffe „Systempartner“ und „nachgelagerte Dienste“ sagen mir nichts. Geht es dabei um die Sicherheitskräfte an den Flughäfen oder um die Verlader von Gepäck?

ALEXANDRIN: Es geht um genau diese Dienste. Das sind unter anderem Luftsicherheitsfachkräfte, also die, die Sie kennen, wenn Sie einchecken und durch die Luftsicherheitskontrolle gehen. Es geht auch um das Bodenpersonal und die Bodenverkehrsdienste, die unter anderem für den Check-in, den Gepäcktransport innerhalb des Flughafens zuständig sind, und beispielsweise um Dienste wie die Einweisung der Flugzeuge am Boden.

VORS. WEFERS: Eine Frage zum Thema syrische Flüchtlinge von Herrn Aiash. Es wird nach einer Stellungnahme zur Praxis einiger Länder der EU gefragt. Er nennt insbesondere Polen und Dänemark, syrische Flüchtlinge unter dem Vorwand der Sicherheit in ihr Land zurückzuschicken. Und er ergänzt noch: Es geht auch um die Entscheidung Großbritanniens, Flüchtlinge nach Ruanda abzuschieben. Gibt es dazu eine Stellungnahme?

KALL: Dazu möchte ich für das BMI sagen, dass wir natürlich von hier aus nicht das Verhalten anderer Mitgliedstaaten kommentieren oder Berichte zu etwaigen Vorfällen kommentieren, aber dass sich natürlich die Bundesinnenministerin und die Bundesregierung insgesamt im heute tagenden Innenrat und in allen anderen europäischen Gremien ganz klar dafür einsetzt, dass das europäische Recht immer gilt. Dazu gehören vor allen Dingen natürlich die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die zu beachten sind, sowie die Europäische Grundrechtecharta. Das sind die Maßgaben, entlang derer die Bundesregierung im Umgang mit Geflüchteten handelt. Das sind die Maßstäbe, die für uns in Europa gelten.

FRAGE: Herr Deffner, es geht um die Legalisierung von Cannabis. Der Konsultationsprozess soll noch in diesem Monat zu Ende gebracht werden, wenn ich richtig informiert bin. Wie viele Termine soll es für die Anhörung geben? Werden welche öffentlich sein?

DEFFNER: Wie viele konkret geplant sind, kann ich Ihnen ad hoc nicht sagen. Die ganz klare Grundlinie ist, dass wir im Laufe dieses Jahres den Prozess abschließen wollen. Alles Weitere ergibt sich dann natürlich im Zeitablauf anhand der Gespräche.

ZUSATZFRAGE: Entschuldigung, aber Sie müssen ja Experten einladen und die entsprechenden drogenpolitischen Sprecher informieren. Das soll ja demnächst stattfinden. Da sollten Sie ja einen Plan haben. Wenn es dann nicht öffentlich ist, ist das ja auch okay. Aber das soll ja diesen Monat stattfinden und nicht bis zum Ende des Jahres.

DEFFNER: Für das Bundesgesundheitsministerium kümmert sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung um die konkrete Ausgestaltung. Sie können gegebenenfalls bei ihm nachfragen, sodass er zu seinen konkreten Terminen auch konkreter Stellung nehmen kann.

FRAGE JESSEN: Sie sagten eben, die feste Absicht sei, diesen Prozess bis Ende des Jahres abzuschließen. Was genau gehört zu diesem Prozess?

DEFFNER: Für die Umsetzung des Koalitionsvertrags braucht es an der Stelle gesetzliche Regelungen. Dieser Prozess ist angestoßen. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird sich darum kümmern. Wie gesagt, weitere konkrete Zeitpläne können Sie dort erfragen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist dann doch schon eine inhaltliche Aussage, wenn Sie „dieser Prozess“ sagen, und jetzt definieren Sie das Gesetzgebungsverfahren als diesen Prozess. Sie wollen diesen Prozess und damit auch das Gesetzgebungsverfahren im Laufe dieses Jahres abschließen. Verstehe ich das so richtig?

DEFFNER: Deshalb habe ich „diesen Prozess“ und nicht „das Gesetzgebungsverfahren“ gesagt. Das eine schließt das andere nicht aus und umgekehrt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: (akustisch unverständlich) haben Sie das Gesetzgebungsverfahren erwähnt. Das heißt, wenn Sie „diesen Prozess“ als das Gesetzgebungsverfahren definieren und sagen, das soll im Laufe des Jahres abgeschlossen werden, dann bedeutet das doch logisch: Das Bundesgesundheitsministerium möchte den Prozess des Gesetzgebungsverfahrens zur Legalisierung von Cannabis im Laufe dieses Jahres abschließen. Richtig?

DEFFNER: Ob das in diesem Jahr abgeschlossen werden wird oder ob der Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens bis ins nächste Jahr reicht, ist relativ unspektakulär für die Entscheidung der Umsetzung des Koalitionsvertrags. Dort gab es ja die klare Aussage, dass wir das zeitnah angehen und so bald wie möglich auch abschließen werden.

FRAGE FELDHOFF: Ich habe noch nicht ganz verstanden, was den Prozess angeht. Wenn Sie sagen, der Drogenbeauftragte nimmt sich der Sache jetzt an oder ist beauftragt, sich darum zu kümmern, dann ist das eine Art Vorklärungsprozess, dass sich der Drogenbeauftragte eine Meinung bildet und der Minister und die Strukturen des Hauses – Staatssekretär und was da so kommt – sich völlig raushalten. Sie machen dann sozusagen nach den Vorklärungsprozess ein normales Gesetzgebungsverfahren, wo das alles noch einmal aufgerollt wird, oder wie funktioniert das bei Ihnen? Ich habe es nicht verstanden.

DEFFNER: Der Drogenbeauftragte wird Hand in Hand mit dem Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten. Der gesamte Prozess dahin und bis zur Umsetzung dieses Gesetzgebungsvorhabens ist in enger Abstimmung. Wir können Ihnen natürlich als BMG zu gegebener Zeit konkrete Zeitpläne nennen, wenn diese in Bezug auf das Gesetzgebungsvorhaben vorliegen. Um alles, was darüber hinausgeht, auch in der Vorabstimmung auf diesem Weg dorthin, kümmert sich im Detail der Drogenbeauftragte.

ZUSATZFRAGE FELDHOFF: Ist es aus Ihrer Sicht ein völlig normales Verfahren, dass der Drogenbeauftragte im Auftrag des Ministers ein Gesetz erarbeitet?

DEFFNER: Das Gesetz wird natürlich von den Fachteilungen des Bundesgesundheitsministeriums und letztlich vom Gesetzgeber im Bundestag, gegebenenfalls im Bundesrat, beraten werden. Aber die Koordinierung auf dem Weg dorthin übernimmt der Drogenbeauftragte.

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