Themen: Erdbeben in Afghanistan, Kabinettssitzung (Bundesbericht Forschung und Innovation 2022, Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr), russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Gasversorgungssicherheit, Verbot der Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, Besetzung eines Postens im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Konferenz für Ernährungssicherheit, COVID-19-Pandemie, in Polen inhaftierter russisch-spanischer Journalist Pablo González, Einsatz der Bundeswehr in Mali
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. Juni 2022:
VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS HEBESTREIT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
STS HEBESTREIT: Bevor wir zum Bericht aus dem Kabinett kommen, den Sie wie gewöhnlich für den Mittwoch erwarten dürfen, habe ich zunächst eine Kondolenz auszurichten.
In Afghanistan hat ein schweres Erdbeben viele hundert Menschen in den Tod gerissen und viele weitere schwer verletzt. Die Bundesregierung spricht dem afghanischen Volk ihr tiefes Mitgefühl aus. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer und bei den vielen Verletzten. Die Auswirkungen dieser Naturkatastrophe waren auch im Nachbarland Pakistan deutlich zu spüren. Die Auswirkungen dort sind noch nicht vollständig bekannt, und wir hoffen, dass möglichst wenige Menschen zu Schaden gekommen sind.
Es geht nun darum, den Afghaninnen und Afghanen schnell Hilfe zu leisten. Die Bundesregierung wird im Rahmen der humanitären Unterstützung für Afghanistan, die Deutschland auch nach der Machtübernahme der Taliban leistet, dazu beitragen.
Dann komme ich zu dem heute doch recht knappen Bericht aus dem Kabinett.
Das Kabinett hat heute den Bundesbericht Forschung und Innovation 2022 beschlossen. Der Bericht informiert alle zwei Jahre umfassend über die Forschungs- und Innovationspolitik von Bund und Ländern. Im Ergebnis stellt der Bericht Folgendes fest: Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges Forschungs- und Innovationssystem, das sich in der COVID-19-Pandemie bewährt hat, beispielsweise durch die Entwicklung von Impfstoffen und Nachweisverfahren. Staat, Wirtschaft und Hochschulen haben 2020 nach vorläufigen Berechnungen zusammen insgesamt 105,9 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Das entspricht einem Anteil von 3,14 Prozent an der deutschen Wirtschaftsleistung. Das ist allerdings ein Rückgang um 3,8 Prozent, der auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen ist. Trotz der extremen Herausforderungen im Coronajahr 2020 ist die Zahl der in Forschung und Entwicklung beschäftigten Personen weitestgehend konstant geblieben. Die Bundesregierung hält weiter Kurs auf das Ziel, bis 2025 gemeinsam mit der Wirtschaft und den Ländern 3,5 Prozent der Bruttoinlandsproduktion in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Der Bericht gibt auch einen Ausblick auf kommende Herausforderungen für die Forschungs- und Entwicklungspolitik: Angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine steht die EU mit ihren Partnern vor der Aufgabe, die internationalen Beziehungen neu zu justieren und dabei Abhängigkeiten zu reduzieren. Es gilt insbesondere, die technologische und digitale Souveränität zu sichern sowie Forschung uns Investitionen im Bereich der sich rasant entwickelnden Schlüsseltechnologien zum Beispiel im Energiebereich, aber auch bei der Cybersicherheit zu stärken. Im Hinblick auf den Klimawandel ist eine tiefgreifende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich. Dazu braucht es neue sowie auch disruptive Innovationen.
Deutschland bietet Forschenden in Wissenschaft und Wirtschaft einen einzigartigen Raum zur Entfaltung und Entwicklung neuer Ideen. Die Bundesregierung wird darauf aufbauen und den Aufbruch in ein Transformationsjahrzent einleiten, beispielsweise mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Diese soll den veränderten Anforderungen an Staat, Politik und Verwaltung gerecht werden, die mit den aktuellen Krisen und notwendigen Transformationsprozessen einhergehen.
Der Bericht wird nun an Bundestag und Bundesrat geleitet.
Dann habe ich noch etwas nachzuholen, denn gestern hat die Bundesregierung im Umlaufverfahren eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr beschlossen. Damit die Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Bedrohungslage in Europa ihre Aufgaben auch künftig erfüllen kann, ist diese Formulierungshilfe auf den Weg gebracht worden. Der Beschluss wurde nicht heute im Kabinett, sondern gestern im Umlaufverfahren getroffen, damit er auch gestern bereits in den Fraktionen behandelt werden konnte. Er ermöglicht es der Bundeswehr, für einen beschränkten Zeitraum vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe und Nachprüfung öffentlicher Aufträge anzuwenden. Auch sollen Kooperationsprogramme mit anderen Mitgliedstaaten der EU vereinfacht genutzt werden können. Der Entwurf steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, in dessen Folge Bundestag und Bundesrat, wie Sie alle wissen, der Errichtung eines Sondervermögens Bundeswehr von 100 Milliarden Euro zugestimmt haben.
FRAGE DR. RINKE: Ich habe dazu keine inhaltliche, sondern eine formelle Frage: Es gibt ein bisschen Kritik auch aus dem Parlament, dass die Bundesregierung jetzt zunehmend Formulierungshilfen einreicht, weil das ein anderes Verfahren ermöglicht. Sehen Sie das auch als generellen Trend? Wollen Sie die Nutzung dieses Weges wieder zurückschrauben?
STS HEBESTREIT: Grundsätzlich ist diese Bundesregierung bestrebt, an den ordentlichen Verfahren festzuhalten und auch möglichst wenig diese fristverkürzenden Anträge zu stellen. Gleichwohl ist gerade mit Blick auf die Aktualität, die der russische Angriffskrieg und unsere Reaktion darauf bedingen, eine Eilbedürftigkeit ab und zu auch gut zu begründen. Ich glaube aber, es geht an alle Häuser, die ordentlichen Verfahren regelhaft einzuhalten.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Zumindest in der Vergangenheit wirkte sich das ja sehr oft auf die Qualität der Gesetzesinitiativen aus. Sehen Sie die gefährdet?
STS HEBESTREIT: Ich mache mir Ihre Prämisse nicht zu eigen, Herr Rinke, und insofern sehe ich sie auch nicht gefährdet.
FRAGE AUDINO: Wie schätzt die Bundesregierung die aktuellen Spannungen zwischen Russland und Litauen ein?
STS HEBESTREIT: Sie sprechen es an: Litauen hat den Transit von bestimmten sanktionierten Gütern über sein Territorium nach Kaliningrad gestern verboten. Der Transport von Personen und nicht sanktionierten Gütern ist von den litauischen Transitregelungen ausdrücklich nicht betroffen. Kaliningrad kann also weiter über den Landweg, aber auch über den Luft- und den Seeweg erreicht und versorgt werden. Die von Russland angekündigten Gegenmaßnahmen weisen wir deswegen klar zurück und rufen Russland auf, keine Maßnahmen zu ergreifen, die gegen das Völkerrecht verstoßen würden.
FRAGE HASENKAMP: Noch einmal zu der Waffenliste, und zwar zum einen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung: Können Sie über die Worte der gestrigen Pressemitteilung hinaus etwas dazu sagen? Das Argument, das die Amerikaner es anders machen, gilt ja schon ein bisschen länger.
Waren Sie selber überrascht, dass die Panzerhaubitzen jetzt doch schon da sind? Die entsprechende Meldung kam ja 40 Minuten nach der Mitteilung.
STS HEBESTREIT: Ich fange mit der ersten Frage an, weil sie einfacher zu beantworten ist: Es hat eine längere Diskussion innerhalb der Bundesregierung gegeben, was den richtigen Zeitpunkt ausmacht, zu dem diese Waffenliste veröffentlicht wird. Ich glaube, wir haben einen guten Zeitpunkt gewählt, indem wir das gestern öffentlich gemacht haben. Man sieht, wie umfangreich die Liste der Gegenstände, die wir geliefert haben, ist. Wenn man eine solche Praxis, die man aus guten Gründen vor einigen Monaten beschlossen hat, ändert, gilt es gleichwohl, auch Diskussionen vorauszudenken, wie wir sie jetzt gerade führen ist das der richtige Zeitpunkt, warum jetzt, hätte man es nicht früher oder später machen können? Die Bundesregierung ist dann zu dem Schluss gekommen, dass der Zeitpunkt gestern goldrichtig war.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ich habe hier, glaube ich, vor zehn Tagen ausgeführt, wie zurückhaltend wir gerne sind, wenn es darum geht, über konkrete Lieferzeitunkte zu berichten, weil sich daraus Rückschlüsse auch für Lieferwege und künftige Lieferungen ergeben könnten. Nachdem die ukrainische Seite das allerdings gestern publik gemacht hatte, haben wir das haben Sie sicherlich auch gemerkt die Liste am frühen Abend insoweit angepasst, als die Panzerhaubitzen von „wird geliefert“ zu „sind geliefert“ gewechselt sind. So werden wir es auch in Zukunft halten. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass das in der Regel am gleichen Tag oder wenige Stunden später passiert, aber wir wollen das so aktuell wie möglich halten. Es bleibt aber bei dem, was ich vor zehn Tagen gesagt habe: Da sind wichtige Sicherheitsfragen mit zu eruieren, und deswegen können wir an gewissen Stellen nicht immer das sagen, was wir wissen.
ZUSATZFRAGE HASENKAMP: Dann ist es aber auch künftig so, dass es, wenn wir uns die Liste angucken, sein kann, dass Sachen, die da noch unter „in Vorbereitung“ stehen, doch schon geliefert sind?
STS HEBESTREIT: Das stimmt. Allerdings will ich auch da wieder einschränkend sagen: Das wird laufend aktualisiert. Es wird also nicht Monate dauern, bis wir das bekanntgeben, aber es kann schon einige Tage Verzug einberechnet werden.
FRAGE DR. RINKE: Ich möchte noch einmal zurückkommen auf Kaliningrad. Der Bundeskanzler hatte Litauen ja gerade verstärkte militärische Unterstützung angeboten. Nachdem das gerade beschlossen wurde und der Kanzler gestern noch einmal betont hat, dass die Brigade, die zur Verfügung steht, im Konfliktfall sofort einsetzbar ist, möchte ich fragen: Gibt es in der Bundesregierung Befürchtungen, dass die Bundeswehr in diesen Streit zwischen Litauen und Russland einbezogen werden könnte?
STS HEBESTREIT: Die Brigade, die Sie angesprochen haben, ist Teil der Bemühungen des NATO-Bündnisses, die Ostflanke zu stärken und insbesondere den Sicherheitsbedürfnissen der baltischen Länder, aber auch anderer Länder in Osteuropa Rechnung zu tragen. Da ich anfangs schon gesagt habe, dass Litauen im Rahmen der europäischen Möglichkeiten agiert und es aus unserer Sicht keinen Grund dafür gibt, dass Russland darauf in irgendeiner Weise aggressiv reagieren sollte, sehen wir diese Gefahr im Augenblick nicht. Klar ist, dass die Bundeswehr zu ihren Zusagen steht und auch in Litauen ihre Präsenz halten wird.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Weil es da Unklarheit: Die Brigade ist ja noch im Aufbau, oder ist die ab sofort verfügbar? Wenn nicht: Ab welchem Zeitpunkt wäre sie verfügbar?
STS HEBESTREIT: Sie ist im Aufbau, aber noch nicht komplett vorhanden. Wir haben im Augenblick, ich glaube, etwa 1300 oder 1400 in Litauen. Insgesamt soll diese Kampfbrigade dann 3000 bis 4000 Soldaten eine Brigadestärke umfassen, die aber nicht alle zeitgleich in Litauen sein sollen. Es wird vielmehr ein rotierendes Verfahren angestrebt, in dem immer wieder die gleichen Soldatinnen und Soldaten für einige Zeit nach Litauen gehen und danach wieder zurück in Deutschland sind. Es sind aber die gleichen Truppenteile, sodass da sowohl die Kenntnisse des Geländes als auch der Partner vor Ort erhalten bleiben, also nicht immer wieder neue Soldaten dorthin geschickt werden, und auch das Gerät soll dorthin verlagert werden. Ein kleiner Teil der Brigadeführung wird dauerhaft dort stationiert sein; das sind aber wenige Dutzend Soldatinnen und Soldaten.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Einen Zeitpunkt können Sie nicht nennen?
STS HEBESTREIT: Nein. In einer Woche ist ja der NATO-Gipfel in Madrid und da wird es ja auch noch um die Forward Presence für andere Länder gehen, die dem deutschen Beispiel womöglich folgen werden und sich auch an der Ostflanke engagieren werden. Auch da muss man, was die Koordination angeht, nach vorne schauen.
FRAGE JESSEN: Russland hat nun aber in abstrakter Form schwerwiegende Reaktionen bzw. Schritte angekündigt. Hat die Bundesregierung Hinweise, worum es sich dabei handeln könnte, was möglicherweise in Vorbereitung ist und inwiefern das dann auch Auswirkungen auf die von Deutschland geführten Truppen hätte?
STS HEBESTREIT: Kurze Antwort: nein.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann noch eine Frage zur Waffenliste: Ein geeigneter Zeitpunkt war es ja vielleicht auch deswegen, weil jetzt just der Tag ist, an dem zum ersten Mal nachweislich und tatsächlich schwere Waffen in der Ukraine angelangt sind. Auf dieser Liste ist aber nicht das Gerät enthalten, was im Ringtausch an andere Staaten geht, die dafür ja die Ukraine mit schweren Waffen versorgen. Würde das nicht eigentlich mit auf diese Liste gehören, weil es indirekt ja militärische Unterstützung für die Ukraine bewirkt?
STS HEBESTREIT: Herr Jessen, wir haben das innerhalb der Bundesregierung miteinander diskutiert und wollten uns nicht dem Vorwurf aussetzen, dass wir Dinge da reinschreiben, die dann gar nicht direkt der Ukraine zugutekommen, sondern anderen Ländern, die dann wieder anderes liefern. Insofern haben wir uns dagegen entschieden, um diesem Vorwurf zu entgehen. Jetzt nehme ich Ihre Frage als unterschwelligen Vorwurf wahr. Wir haben uns, wie gesagt, aber so entschieden so ist, glaube ich, die Liste auch überschrieben , dass das, was von Deutschland direkt an die Ukraine geliefert wird, auf der Liste enthalten sein wird. Wie Sie wissen, erzählen wir hier auch immer wieder einmal über den Ringtausch. Das käme natürlich indirekt dazu, aber man kann auch argumentieren, dass das streng genommen nicht auf die Liste gehört.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wäre es denn möglich, eine zweite Liste nennen wir sie einmal Ringtausch zu erstellen, auch da für Transparenz zu sorgen, Herr Hebestreit?
STS HEBESTREIT: Ich habe das Gefühl, dass wir da immer relativ transparent kommuniziert haben, wenn etwas fest vereinbart wird, und auch, wenn es geliefert wird. Ich nehme aber gerne als Anregung in die Diskussionen mit, ob wir das noch als eine weitere Liste machen. Wie gesagt, wir hatten diesen Punkt besprochen ich hätte fast gesagt: auf der Liste und haben uns dann nach einigem Hin und Her entschieden, ihn nicht aufzuführen, um eben diesem einen Vorwurf zu entgehen. Wenn ich hier gesteigertes Interesse wahrnehme, nehme ich das gerne noch einmal mit und lasse es noch einmal diskutieren.
ZUSATZFRAGE JUNG: Danke dafür. Warum war der Zeitpunkt gestern goldrichtig, um die bisherige Geheimhaltungspraxis aufzugeben?
STS HEBESTREIT: Weil wir es ja sonst nicht gemacht hätten.
FRAGE NEHLS: Nicht zur Liste und auch nicht zu Kaliningrad, sondern zu den Vermittlungsbemühungen Indonesiens: Wie werden diese wo auch immer, im Kanzleramt oder im AA bewertet oder gewichtet, gerade angesichts der relativ neutralen Haltung Indonesiens bzw. der indonesischen Regierung gegenüber beiden, also Russland wie der Ukraine? Oder sagen Sie pragmatisch: Es ist gut, wenn überhaupt einmal wieder außer über Waffen auch über Verhandlungsmöglichkeiten, Einigungsmöglichkeiten, Konsensideen geredet wird?
STS HEBESTREIT: Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung alle Bestrebungen, die ernsthaft eine Lösung dieses Konfliktes anstreben. Indonesien als G20-Vorsitzland hat da natürlich eine herausgehobene Rolle. Ansonsten muss man sehen: Es fehlt im Augenblick nicht unbedingt an Gesprächskanälen, allerdings fehlt es im Augenblick auf alle Fälle an Einigungswünschen seitens Russlands.
FRAGE JUNG: Herr Hebestreit, würde die Bundesregierung sagen, dass die transparente Waffenliste dem Geist des Bundestagsbeschlusses entspricht?
STS HEBESTREIT: Es steht mir nicht an, das zu bewerten; das müsste der Deutsche Bundestag für sich entscheiden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das war ja quasi ein Beschluss, der auf das Handeln der Bundesregierung zielte. Dementsprechend müssen Sie ja sagen können, ob Sie glauben, dass Sie diesem Beschluss jetzt nachkommen?
STS HEBESTREIT: Da müsste ich mich jetzt schlau machen, weil ich den Beschluss des Bundestages nicht so genau parat habe, dass ich wüsste, ob es darum ging, Transparenz über das, was wirklich geliefert wurde, herzustellen. Wenn das da enthalten sein sollte hypothetisch , dann ist da, glaube ich, seit gestern Klarheit geschaffen.
FRAGE PANCEVSKI: Auf der Liste stehen auch Ersatzteile für MiG-29-Flugzeuge. Könnten Sie vielleicht ein bisschen mehr darüber erzählen, was das für Teile sind, wie viele es sind usw.?
STS HEBESTREIT: Nein. Ich hätte fast gesagt: Ich habe mir immer geschworen, dass ich nie sage „Vielen Dank für die Frage“, sage jetzt aber: Vielen Dank für die Frage, weil Sie mir die Gelegenheit gibt, klar zu machen, dass wir über das hinaus, was auf dieser Liste steht, keine Angaben machen müssen. Auch die Transparenz hat also ihre Grenzen.
FRAGE JESSEN: Zum Forschungsbericht: Hat in der Diskussion eigentlich auch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eine Rolle gespielt? Das wird ja zum Beispiel von der Initiative „Ich bin Hanna“ kritisiert, weil ein Großteil der an wissenschaftlichen Einrichtungen abgeschlossenen Verträge relativ kurzfristig laufen. Gibt es da Reformbedarf?
STS HEBESTREIT: Das war nicht Thema des Forschungsberichtes und das war auch nicht Thema heute im Kabinett.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist das Forschungsministerium anwesend und hätte es eine Position dazu? Denn letztlich gehört das ja doch in diesen Kontext. Die konkrete Frage ist: Hält das Forschungsministerium eine Reform des Wissenschaftszeitvertrags¬gesetzes für nötig? Es wird ja zum Beispiel von der Initiative junger Wissenschaftlerinnen „Ich bin Hanna“ und anderen kritisiert, dass relativ viele Verträge nur kurze Laufzeiten haben, was sowohl für die wissenschaftliche Arbeit als auch für die Karriereentwicklung und Existenzsicherung nicht förderlich ist.
DR. SCHNEIDEWINDT: Herzlichen Dank für die Frage. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sind gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft sehr wichtig. Wir haben die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das Sie ansprechen, im Jahr 2016 evaluieren lassen. Das Ergebnis der Evaluierung ist übergeben worden, und wir werden die Erkenntnisse mit allen relevanten Beteiligten diskutieren und dann gemeinsam erforderliche Maßnahmen ergreifen. Das ist das, was ich an dieser Stelle sagen kann.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Evaluation der Zahlen für 2020 hat ja ergeben, dass die Hälfte der abgeschlossenen Forschungsverträge kürzere Laufzeiten als ein Jahr hat und dass die Laufzeiten tendenziell noch abnehmen. Ist das ein Anlass zu sagen: Wir müssen da andere Strukturen schaffen?
DR. SCHNEIDEWINDT: Die Ministerin hat sich ja auch dazu selbst geäußert und hat gesagt, es gebe noch Verbesserungsbedarf und es gebe noch zu viele Befristungen. Insofern wird von unserer Seite gesehen, dass es notwendig ist zu handeln. Das werden wir jetzt erst einmal besprechen und uns sozusagen mit allen Beteiligten und Betroffenen austauschen, um dann einen guten Weg zu finden.
FRAGE JUNG: Mit welchen Ideen wird Ihr Ministerium denn in die Gespräche gehen?
DR. SCHNEIDEWINDT: Da möchte ich den Gesprächen jetzt nicht vorgreifen. Wie gesagt, die Ministerin hat sich dazu geäußert zum Beispiel im Mai im Interview , und dem habe ich an dieser Stelle nichts hinzuzufügen. Ein Punkt war aus Ihrer Sicht, dass es noch zu viele Befristungen gibt. Ich bitte aber um Verständnis, dass wir das tatsächlich mit denjenigen besprechen, die dann bei der Umsetzung tätig werden, also Länder und Hochschulen.
FRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage zu der Afghanistan-Kondolenz von Herrn Hebestreit: Haben Sie auch einen Brief an die Taliban-Regierung geschrieben, so wie Sie das bei anderen Regierungen machen, wenn Sie Trauer mitteilen?
STS HEBESTREIT: Berechtigte Frage Antwort: nein, da wir die Taliban als Regime nicht anerkennen und es dadurch quasi auch kein Gegenüber, keinen Gesprächspartner dafür gibt. Insofern müssen die Taliban das über die Bundespressekonferenz wahrnehmen. Aber es bleibt ja dabei das haben wir auch gesagt , dass wir uns im Rahmen unserer humanitären Hilfe, die wir in Afghanistan weiterhin leisten, auch dort engagieren werden.
FRAGE HÜSCH: Ich würde gerne wissen, wie weit die Vorbereitungen gediehen sind, die nächste Alarmstufe im Notfallplan Gas auszurufen. Ist der Wirtschaft schon etwas kommuniziert worden? Wenn ja, wann wird der Bevölkerung die nächste Stufe kommuniziert?
HAUFE: Ich bleibe bei dem, was ich hier gesagt habe: Wir spekulieren hier nicht über die Ausrufung dieser Alarmstufe. Zur Frage, wie wir darüber informieren, wenn es dazu kommt: Das erfolgt laut Notfallplan Gas mit einer Pressemitteilung.
Selbstverständlich werden in diesem Zuge der Ausrufung auch die Unternehmen informiert. Vor allen Dingen werden alle Unternehmen informiert, die davon zuerst betroffen sind. Die einzelnen wichtigen Gasmarktakteure werden selber in die Lage versetzt, entsprechend abgestimmt zu kommunizieren. Die Länder werden informiert, wenn so eine Alarmstufe ausgelöst wird. Es würde also selbstverständlich einen umfangreichen Informationsfluss geben. Das ist notwendig. Das sind Abläufe, die zum Beispiel bei der damaligen Gasmangelübung der LÜKEX durchtrainiert worden sind und im Notfall hoffentlich entsprechend funktionieren.
Ansonsten kann ich nur darauf verweisen, dass der Minister gestern beim „Tag der Industrie“ vor den Unternehmern und Unternehmerinnen noch einmal den Ernst der Lage unterstrichen hat. Selbstverständlich müssen wir alle Möglichkeiten und auch jeden Zeitpunkt, der dabei infrage kommt, durchdenken.
ZUSATZFRAGE HÜSCH: Deswegen ja die Frage, weil Ihr Minister gestern die Dringlichkeit und die Problemlage so klar beschrieben hat: Sind Sie in den Vorbereitungen? Steht so etwas unmittelbar bevor?
HAUFE: Wenn wir den Notfallplan Gas mit der Frühwarnstufe aufrufen, dann heißt das, dass wir uns ab dem Zeitpunkt, ab dem wir die Frühwarnstufe ausrufen, natürlich auch auf die Ausrufung der nächsten Stufen vorbereiten müssen. Die Frühwarnstufe ist dient dazu, dass ich Vorsorge für eine angespannte Gasmarktsituation treffen muss. Die Alarmstufe dient dazu, dass ich Vorsorge für eine mögliche Gasmangellage treffen muss. Deswegen noch einmal der Hinweis: Sobald der Notfallplan Gas ausgerufen wird, bereitet man sich auf alle Stufen vor. Aber man ruft sie dann aus, wenn die Lage das wirklich erforderlich macht.
Noch ein Hinweis, weil hier am Montag die Frage gestellt wurde: Warum hat Deutschland die Frühwarnstufe später als Italien ausgerufen? Mehrere europäische Länder ich glaube, zum Beispiel Schweden, Dänemark haben jetzt die Frühwarnstufe ausgerufen. Man kann nicht einfach einen Vergleich ziehen und sagen: Der eine macht es früher, der eine später und dann ist man einfach zu spät. Nein, das hängt immer von der jeweiligen Betroffenheit der Situation und von mehreren Faktoren ab und nicht allein vom Zufluss von Gas aus Russland. Es sind auch eine Menge anderer Abwägungen zu treffen.
FRAGE DR. RINKE: Herr Haufe, eine Frage zu dem Ablauf, damit es keine Missverständnisse gibt: Wenn Sie beschließen, dass die zweite Stufe ausgerufen wird, ist das dann eine tagesaktuelle Entscheidung oder wird diese Entscheidung am Vortag getroffen? Ist es möglich, dass man so eine Entwicklung schon fünf oder zehn Tage voraussehen kann?
HAUFE: Antwort auf die letzte Frage: Nein. Sie werden nicht sagen können „In zehn Tagen rufen wir die Alarmstufe aus“, sondern es ist in der Frühwarnstufe eine tagesaktuelle Beobachtung und Bewertung der Frühwarnstufe vorgesehen, so wie wir es durch die Bundesnetzagentur ausführen lassen und so wie Sie es jeden Tag im Lagebericht lesen können. Anhand dieser Lagebeschreibung wird immer wieder abgewogen: Wäre es sinnvoll, heute Abend oder morgen Früh oder im Laufe des Tages einen Schritt weiterzugehen? Das ist wirklich absolut abhängig von der Lage und auch davon, wie gerade insgesamt die Situation am Gasmarkt aussieht. Ich habe es gerade gesagt: Wir müssen von Anfang an für alle Stufen Vorsorge treffen. Wir haben ja hier dargelegt, wie wir das tun.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Eine Nachfrage zu einem anderen Aspekt dieses Plans, weil es auch Unklarheiten gibt, was eigentlich die Ausrufung der zweiten Stufe bedeutet: Können ab dem Zeitpunkt alle Weltmarktpreise, die Erzeuger oder Händlerfirmen haben, an die Endkunden weitergegeben werden, oder gibt es Einschränkungen?
HAUFE: Der eine Unterschied zwischen Frühwarnstufe und Alarmstufe ist die noch engere Überwachung des gesamten Gasflusses, des Gasmarktes, der Versorgungslage; zum Beispiel eine noch engere Abstimmung mit der Europäischen Union, innerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union und mit der Kommission, aber auch hier in Deutschland.
Einen anderen Unterschied haben Sie gerade angesprochen. Das wäre die Frage: Inwieweit können Kosten der Gasversorger weitergegeben werden? Das ist eine Frage, die sich dann stellt. Wenn die Alarmstufe ausgelöst wird, muss man tatsächlich an diese Frage ran und muss sie beantworten. Es gibt aber keinen Automatismus; vielleicht wollen Sie darauf hinaus. Ich vermute, das ist die Intention Ihrer Frage. Es nicht so, dass die Alarmstufe ausgelöst ist und ab dann können alle Unternehmen ihre Zusatzkosten auf die Verbraucher übertragen. So ist es nicht. Dafür muss eine Regelung getroffen werden. Das notwendige Gesetz dafür ist die Novelle des Energiesicherheitsgesetzes. Das bietet die Grundlage für diesen Mechanismus. Es gibt aber keinen Automatismus.
FRAGE VIEWEGER: Minister Linder hat angeregt, noch einmal neu über das Thema Atomenergie nachzudenken. Wird es, nachdem Minister Habeck gestern die Dringlichkeit des Themas Gas angesprochen hat, eine erneute Prüfung des Themas Atomenergie in der Bundesregierung geben? Wurde das heute vielleicht auch besprochen, nachdem es unterschiedliche Hinweise gab, unter anderem auf das Papier vom März?
Die Frage richtet sich natürlich auch an das BMUV.
HAUFE: Ich glaube, der Kollege wird dazu gleich beitragen.
Ich kann erst einmal einführend sagen, dass Bundesminister Habeck gestern auf dem „Tag der Industrie“ danach gefragt wurde und noch einmal darauf hingewiesen hat, dass er die Situation, in die wir bezüglich der Sicherheitsüberprüfung kommen würden, als nicht verantwortbar einschätzt. Er hat gesagt: Er wird es nicht verantworten, eine Hochrisikotechnologie weiter am Netz zu lassen, deren grundlegende Sicherheitsüberprüfung dreizehn Jahre nicht erfolgt ist.
Vielleicht noch zu einem Punkt, weil sich die Diskussion hier etwas von der Problembeschreibung entfernt: Wir haben, wenn wir weniger Gas haben, ein Problem bei der Bereitstellung von Wärme und nicht wirklich von Strom. Atomkraftwerke liefern keine Wärme. Atomkraftwerke liefern permanent Strom. Deswegen leisten Atomkraftwerke in dieser Situation, in der wir ja Gas einsparen müssen, in der wir vor allen Dingen Gas für die Wärmeversorgung sichern und einsparen müssen, gar keinen Beitrag. Das vielleicht zur Grundproblematik.
Ein weiterer Punkt, den ich gerne anbringen würde, ist die Perspektive der Energiewende. Wenn wir jetzt Atomkraftwerke länger laufen lassen, werden wir das bei dem Aufwand, den wir betreiben müssten, sicherlich nicht nur zwei, drei Monate machen. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu produzieren, also ein massiver Aufbau der Wind- und der Sonnenenergie. Das sind alles Energieträger, die, je nach Angebot, variabel Energie liefern. Dafür brauchen Sie einen Kraftwerkspark, der flexibel hoch- und runtergefahren werden kann. Das können Gaskraftwerke, das können Steinkohlekraftwerke sehr gut. Atomkraftwerke können das nicht.
Das heißt, wir bewegen uns in den nächsten Jahren immer mehr in einer Situation, in der wir hoffentlich ein sehr starkes Angebot von Wind- und Sonnenenergie haben. Wir brauchen dafür einen kompletten Kraftwerkspark, der dann eben ausgleichend wirkt. Atomkraftwerke wirken nicht ausgleichend. Das heißt, wir schaffen uns ein neues Problem, wenn wir hier eine Verlängerung durchziehen würden. Die anderen Gründe, die wir angegeben haben, haben wir hinlänglich erläutert. Die haben sich in der Betrachtung nicht geändert. Ich glaube, der Bundeskanzler hat das entsprechend auch so unterstrichen.
STOLZENBERG: Sie hatten gesagt, dass eine abermalige Überprüfung im Raum steht. Dazu ist mir nichts bekannt. Das ist sicherlich aufgrund des letzten Prüfvermerks auch einfach nicht erforderlich, weil sich die Situation nicht verändert hat.
Ich würde zu dem, was Herr Haufe gesagt hat, ergänzen: Mit Blick auf den Atomausstieg in diesem Jahr 31.12. 2022 – findet eine turnusgemäße Sicherheitsüberprüfung statt, die wirklich sehr, sehr lange dauert und sehr umfassend ist, damit man eben nicht von etwas überrascht wird, was man vorher nicht gesehen hat. Man möchte eben nicht in die Situation kommen und sagen: Tja, hätten wir mal! Deshalb hat man gesagt: Die nächste Sicherheitsüberprüfung wäre 2019 gewesen. In Abstimmung mit den Betreibern hat man gesagt: Gut, 2022 steigen wir aus. Insofern können wir das Risiko tragen, bis 2022 diesen Raum zu erweitern.
Der Gesetzgeber hat ermöglicht, dass man eine Ausnahme mit Blick auf den Atomausstieg trifft. Das heißt, die Betreiber haben auch signalisiert: Wenn man über dieses Datum hinausgehen würde, würden sie das Risiko nicht tragen. Wir sehen auch keine Bestrebungen der Betreiber von Atomkraftwerken, dass sie Laufzeitverlängerungen angehen würden. Das heißt, sie stellen sich darauf ein, dass Deutschland aus der Atomkraft aussteigt. Ich glaube, das sind ganz klare Signale, die uns sagen sollten: Eine Laufzeitverlängerung von AKWs ist derzeit keine Option, vor allem aus Sicherheitsgründen. Diese sind wirklich vielfältig.
ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Das heißt, es wird keine neue Untersuchung geben? Innerhalb der Bundesregierung ist das, was zum Beispiel Herr Linder auf dem „Tag der Industrie“ oder im ZDF angeregt hat, ist kein Thema?
HAUFE: Wir hören die Anregungen immer wieder. Es ist auch richtig, dass sie vorgetragen werden. In so einer schwierigen und brenzligen Lage ist es doch ganz normal, dass immer einmal wieder Sachen überprüft werden müssen. Gar keine Frage. Aber wir kommen immer wieder zu dem Schluss, den wir hier vorgetragen haben.
FRAGE JESSEN: Zur Absicherung der Stromproduktion hat EnBW sehr langfristige Lieferverträge mit Venture Global LNG in den USA geschlossen. Es wurde über einen Zeitraum von 20 Jahren, der also über dem Klimaneutralitätszielpunkt 2045 hinausreicht, garantiert, dass große Mengen an LNG von diesem Unternehmen aus den USA nach Deutschland geholt werden. Flüssiggas aus den USA wird zu zwei Dritteln mit Fracking-Methoden gewonnen. Dieses Verfahren hat die vorherige Bundesregierung kritisiert und für Deutschland nicht zugelassen. Es birgt Umweltrisiken. EnBW ist zu über 90 Prozent in öffentlichem Besitz. Da widerspricht doch jetzt ein öffentliches Unternehmen in seiner Gaseinkaufspolitik den Maximen bisheriger und wohl auch aktueller Bundesregierungen. Sehen Sie das auch so, oder begrüßen Sie diese Absicherungsform?
HAUFE: Die Bedenken, was unkonventionelles Fracking angeht, teilt diese Bundesregierung nicht nur, sondern sie hat sie gesetzlich festgelegt. Der Kollege aus dem BMUV, der das verantwortet, sitzt ganz außen. Das betrifft das Wasserrecht.
Wir haben uns aufgrund der Versorgungssicherheitslage dafür entscheiden müssen, auch LNG-Gas zu beziehen, weil es unser Ziel ist, soweit wie möglich Energieträger aus Russland komplett zu ersetzen. Dafür ist LNG-Gas, Flüssiggas eine der Optionen, die wir haben. Die haben wir hier transparent verfolgt. Das ist das, was ich hier seitens des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums sagen kann. Minister Habeck hat gestern gerade als Klimaschutzminister noch einmal deutlich gemacht, dass das keine Entscheidung ist, die er mit irgendeiner Leichtigkeit versehen kann, sondern er hat in dem Zusammenhang das Wort „Scheibenkleister“ benutzt. Insofern gibt es einen Zwiespalt. Deshalb ist es wichtig, dass wir, wenn wir auf der einen Seite weiter fossile Energieträger einsetzen müssen, mehr denn je dafür tun müssen, auf der anderen Seite diese Energieträger früher als gedacht wieder zu ersetzen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Diese Lieferverträge beginnen in vier Jahren es handelt sich also jetzt nicht um kurzfristig und zeitnah anstehende Sachen – und gehen über zwanzig Jahre. Und es handelt sich um Flüssiggas aus den USA. Es gibt LNG aus anderen Regionen der Welt, das nicht mit Fracking-Methoden gewonnen wird. Faktisch unterstützt die öffentliche Hand damit sehr langfristig die Frackinggasgewinnung. Stimmt die Bundesregierung dem zu, oder kritisiert sie diese langfristige de-facto-Unterstützung von Fracking in den USA?
HAUFE: Erst einmal kann ich hier nicht die Entscheidung eines Unternehmens, die ich auch gar nicht kenne, kommentieren. Sie wissen, dass wir aus der Praxis dieses Ministeriums keine Unternehmensentscheidungen kommentieren. Frackinggas kommt auch nicht nur aus den USA; es kommt aus verschiedenen Ländern. Ich habe Ihnen die Position zum unkonventionellen Fracking – das Schiefergas-Fracking ist ja das problematische Fracking – hier dargestellt. In Deutschland ist dieses nicht erlaubt und nur unter sehr strengen Möglichkeiten explorativ zu Forschungszwecken, zum Ausloten der Technik möglich, auch im Sinne der Technologiefreiheit.
Ich denke, das Unternehmen – das kann ich zumindest sagen – kennt die Klimaneutralitätsstrategie Deutschland. Das heißt, Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Ich denke, das Unternehmen kennt das, was der Minister sagt: Wir wollen so früh wie möglich die Gasbrücke verlassen. Ich glaube, das Unternehmen weiß, dass es in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren sehr stark darum gehen wird, deutlich weniger Gas zu nutzen. Es weiß sicherlich auch, inwieweit sich die CO2-Zertifikatepreise entwickeln. Das sind alles Dinge, die bekannt sind.
FRAGE DR. RINKE: Herr Haufe, eine Frage zu den Turbinen von Siemens in Kanada: Es gab Gespräche, ob die von der Sanktionsliste ausgenommen werden können, damit zumindest von Russland angekündigte Reparaturarbeiten an Nord Stream 1 vorangehen können. Finden diese Gespräche weiter statt? Gibt es irgendwelche Fortschritte, dass diese Turbinen dort eingesetzt werden können?
HAUFE: Ich kann Ihnen im Moment von keinem Fortschritt berichten. Warten wir ab; vielleicht bekomme ich noch einen Hinweis dazu. Momentan ist mir kein Fortschritt oder ein besonderer oder neuer Stand der Gespräche bekannt.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die Gespräche finden noch statt?
HAUFE: Davon gehe ich aus.
FRAGE JUNG: Herr Hebestreit, gibt es etwas Neues in Sachen LNG und Katar?
STS HEBESTREIT: Nein.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wann können wir da unterschriftsreife Ankündigungen erwarten?
STS HEBESTREIT: Sobald wir etwas zu melden haben, melden wir das. Vorher nicht.
ZUSATZ JUNG: Aber es gab doch, wie ich das verstanden habe, zwischen Herrn Scholz und dem Emir quasi einen Handschlag.
STS HEBESTREIT: Es gab keinen Handschlag; es gab keine Vereinbarung. Es gibt Gespräche, die laufen. Wenn wir einen Abschluss haben, dann verkünden wir den hier.
ZUSATZ JUNG: Aber Sie erwarten einen Abschluss.
STS HEBESTREIT: Ich kann diesen Verhandlungen nicht vorgreifen.
HAUFE: Das sind Gespräche, die vor allen Dingen zwischen den Unternehmen laufen. Wir geben hier ja auch keine Gesprächsstände von Unternehmen zur Kenntnis.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wozu war der Emir dann im Kanzleramt?
STS HEBESTREIT: Der Emir war im Kanzleramt, weil wir regelmäßig mit ausländischen Staats- und Regierungschefs Gespräche über eine ganz Bandbreite von Themen führen.
VORS. WEFERS: Wir machen weiter mit dem schönen Thema Verbrennungsmotor. Fatima Abbas von dpa fragt: Es gibt innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Deutschland nun auf EU-Ebene dem Ende der Neuzulassung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2035 zustimmen wird. Das Umweltministerium sagt, die Bundesregierung habe sich darauf geeinigt, das zu tun. Das Bundesfinanzministerium widerspricht. Welche Position vertritt der Bundeskanzler zum Verbrenner-Aus ab 2035? Wird Deutschland im EU-Umweltrat dafür stimmen?
STS HEBESTREIT: Die Frage kann ich, glaube ich, für alle beantworten und sagen, dass sich die Bundesregierung in dieser Frage gerade im Gespräch befindet und danach verkündet, wie sie sich im zuständigen Ausschuss verhalten wird.
FRAGE DR. RINKE: Um das richtig zu verstehen: Es ist innerhalb der Bundesregierung noch keine Entscheidung über das Abstimmungsverhalten gefallen? Ich bin davon ausgegangen, dass die Bundesregierung nicht zustimmt, wenn Herr Lindner ankündigt und es dann eigentlich nur zwei Optionen gibt, nämlich eine Ablehnung oder eine Enthaltung.
STS HEBESTREIT: Herr Rinke, ich habe dem, was ich gesagt habe, in diesem Fall nichts hinzuzufügen.
FRAGE VIEWEGER: Wie sieht das Verfahren nicht innerhalb der Bundesregierung, sondern danach aus? Wo muss man das einspeisen? Gegenüber den EU-Umweltministern oder der Kommission? Wer ist der Ansprechpartner für die Antwort der Bundesregierung?
STOLZENBERG: Das Bundesumweltministerium ist in diesem Fall federführend. Wir laufen gerade auf den Umweltrat zu, der am 28. Juni stattfindet. Dort steht das Thema CO2-Flottengrenzwerte als Teil des „Fit for 55“-Pakets auf der Agenda. In diesem Gremium – genauso in allen folgenden Treffen haben wir schon im März die Position der Bundesregierung wiedergegeben, die einheitlich war. Jetzt steht der nächste Umweltrat an. Von dort ausgehend nimmt man das Votum mit in die Trilog-Verhandlungen, sprich die EU-Ratspräsidentschaft Frankreich trifft sich mit Vertretern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Dann wird man einen Kompromiss finden, der am Ende wiederum abgestimmt wird. Das ist das weitere Verfahren.
ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Ich habe richtig verstanden, dass Sie im März auf diesem EU-Umweltministertreffen signalisiert haben, dass Deutschland zustimmt?
STOLZENBERG: Genau. Das können Sie in unserer Pressemitteilung nachlesen. Es ist sozusagen der erste Schritt gewesen, dass wir im ersten Umweltrat zugestimmt haben. Daraufhin hat die französische Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag der EU-Mitgliedstaaten erarbeitet, der wiederum kommentiert wurde. Jetzt kommt man zu einem einheitlichen Votum vor den Trilog-Verhandlungen. Am 28. Juni findet der nächste Umweltrat statt, den wir noch vorbereiten. Insofern ist es nichts Ungewöhnliches, dass die Gespräche noch laufen.
FRAGE DR. RINKE: Vielleicht können Sie uns ein Meinungsbild sagen. Wenn sich Deutschland enthalten sollte, wäre dann die Annahme oder Umsetzung dieses Parlamentsbeschlusses gefährdet, oder braucht man Deutschland gar nicht?
STOLZENBERG: Das klingt wie eine Spekulation, auf die ich nicht gerne eingehen würde, weil das, wie gesagt
ZUSATZ DR. RINKE: Aber es klingt nur so!
STOLZENBERG: Ich denke, das werden wir sehen, wenn es so weit ist.
FRAGE VIEWEGER: Meine Frage wäre, nachdem wir gerade gehört haben, dass es im März noch eine einheitliche Position der Bundesregierung gab, was die Gründe dafür sind, dass es jetzt offensichtlich unterschiedliche Positionen innerhalb der Bundesregierung gibt, die ja in diesem Fall durch das BMF vertreten werden.
NIMINDÉ-DUNDADENGAR: Vielen Dank. – Die Kollegen haben sich hier ja schon eingehend hierzu geäußert. Ich kann nur auf die Äußerung des Ministers verweisen, der sich auch zu Ihrer Frage eingelassen hat. Mehr habe ich dem nicht hinzuzufügen. Die Worte des Ministers stehen für sich. Wie die Kollegen schon sagten, findet die Abstimmung dazu innerhalb der Bundesregierung statt.
VORS. WEFERS: Ich habe noch eine Frage, die sich auf die Kabinettssitzung bezieht oder indirekt auf die Kabinettssitzung bezieht. Es geht um die Nachbesetzung im Sachverständigenrat für Wirtschaft. Der Kollege Julian Olk vom „Handelsblatt“ fragt, ob Martin Werding in den Rat berufen wurde. Er ist vom Arbeitgeberverband vorgeschlagen worden. Sofern das heute nicht der Fall war, wann ist das geplant?
STS HEBESTREIT: Ich habe die Kabinettsvorbereitung eigentlich sehr aufmerksam gelesen. Darin stand das heute nicht. Sollte ich mich irren, reichen wir das nach. Ansonsten berichten wir ja über solche Zeitpläne in der Regel nicht. Insoweit, wenn ich heute nichts nachzureichen habe, bleibt die Spannung dann für Freitag nächster Woche als dem nächsten Kabinettstermin und danach für Mittwoch in der Woche darauf bestehen.
VORS. WEFERS: Vielleicht kann ich noch eine Frage an das Außenministerium loswerden. Es geht um die Konferenz für Ernährungssicherheit. Sabine Dahlhausen von Kyodo News fragt, ob Sie etwas zu den Teilnehmern sagen können.
SASSE: Ja. Ich kann zum einen noch einmal darauf verweisen, dass wir diese Konferenz ja gemeinsam mit zwei weiteren Ressorts ausrichten und am Montag schon darüber berichtet hatten. Was die Teilnehmer angeht, kann ich sagen, dass zur Konferenz Ministerinnen und Minister der G7-Länder und der wichtigsten Geberstaaten eingeladen sind. Hinzu kommen Vertreter und Vertreterinnen der am stärksten betroffenen Länder und natürlich Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft.
FRAGE DR. RINKE: Herr Gülde, es geht um die Bürgertests. Es scheint in der Ampelkoalition Diskussionen darüber zu geben, wie nach dem 30. Juni weiter verfahren wird. Die Grünen fordern, dass die auch weiterhin zur Verfügung stehen müssen. Wenn ich es richtig verstehe, will Ihr Minister das aber nur noch für einzelne Gruppen. Hat es neue Entscheidungen oder Korrekturen gegeben? Was genau wird nach dem 30. Juni noch verfügbar sein?
GÜLDE: Nein, neue Entscheidungen, Herr Rinke, hat es dazu noch nicht gegeben. Sie wissen: Herr Minister Lauterbach setzt sich für eine Anschlussregelung ein. Wie die konkret aussehen kann, ist zurzeit noch Gegenstand der Verhandlungen sowohl mit dem Finanzministerium als auch mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder. Diesen Gesprächen kann ich hier natürlich nicht vorgreifen.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie sagen, ob der Bund diesmal darauf bestehen wird, dass sich die Länder an der Finanzierung beteiligen?
GÜLDE: Es gibt einen Beschluss des Haushaltsausschusses dazu, dass Bürgertests künftig nur noch finanziert werden sollen, wenn sich die Länder daran beteiligen. Dafür suchen wir jetzt im Augenblick eine Lösung. Grundsätzlich gibt es am Sinn des Tests und auch des Testverfahrens das hat Herr Minister Lauterbach ja auch vergangenen Freitag hier deutlich gemacht für uns keinen Zweifel.
FRAGE HÜSCH: Wenn ich mich richtig erinnere, hat der Minister gestern im „Frühstücksfernsehen“ der ARD gesagt, dass von den sieben Punkten, die im Herbst geregelt werden, sechs geregelt seien, abzüglich des Infektionsschutzgesetzes, das sich ja noch in der Diskussion befindet. Dann verstehe ich nicht ganz, dass es immer noch eine Diskussion über die Bürgertests gibt. Gibt es da doch noch nicht so viel Einigkeit, wie es gestern erschien?
GÜLDE: Wenn ich die Äußerungen des Ministers richtig im Kopf habe, ging es darum, welche Dinge jetzt geregelt werden können und welche Dinge erst nach Vorlage des Sachverständigengutachtens zu den Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes in Angriff genommen werden können. Das Testverfahren ist ja zurzeit Gegenstand der Verhandlungen. Das ist noch nicht abschließend geklärt; damit haben Sie recht, Frau Hüsch. Aber das befindet sich zurzeit eben in der Verhandlung, und der Minister hat sich auch zuversichtlich gezeigt, dass man dann zu einer einvernehmlichen Lösung kommen wird.
ZUSATZFRAGE HÜSCH: Vor dem 30. Juni?
GÜLDE: Wir werden jetzt zeitnah zu einer Lösung kommen, ja.
FRAGE JESSEN: Hält der Minister ein kostenloses Testangebot für alle Bürger, die die Voraussetzungen für solche Tests erfüllen, für notwendig, um die Pandemie zu bekämpfen? Das ist ja eine Zielfrage.
GÜLDE: Das ist richtig, Herr Jessen. Aber noch einmal: Ich möchte den Verhandlungen, die im Rahmen der heute und morgen stattfindenden Sitzung der GMK laufen, nicht vorgreifen. Dafür bitte ich einfach um Verständnis.
ZUSATZ JESSEN: Ich will ja auch nichts über die Verhandlungen wissen. Ich möchte nur wissen, ob der Minister, fachlich ausgewiesener Mediziner und Forscher, das Angebot eines kostenlosen Bürgertests für alle Bürger für notwendig hält, um neue Wellen der Pandemie erfolgreich bekämpfen zu können. Das ist doch eine Position, die man auch vor Verhandlungen veröffentlichen kann!
GÜLDE: Ja, Herr Jessen. Mit seiner Position wird der Minister heute auch in die Verhandlungen einsteigen. Aber es wäre jetzt von meiner Seite schlechte Schule, wenn ich diese Position, bevor er in diese Verhandlungen einsteigt, hier schon kundtäte.
FRAGE JUNG: Wie bewertet Ihr Ministerium die wiederholte Berichterstattung jetzt auch wieder am Wochenende über Betrug in den Coronateststellen? Allein in Berlin soll jede vierte Teststelle unter Betrugsverdacht stehen.
GÜLDE: Herr Jung, das Thema „Betrug bei Testzentren“ ist ja auch genau Gegenstand dieses 7-Punkte-Plans im Rahmen des Testkonzepts. Das heißt, auch darüber, inwieweit es da auch seitens der Länder zu besseren Kontrollen kommen muss, wird man tatsächlich reden müssen. Das wird zurzeit eben auch noch verhandelt. Aber zu einzelnen Fällen in den Ländern und gerade hier in Berlin kann ich mich jetzt nicht äußern. Dafür müssten Sie sich tatsächlich an die Landesbehörden wenden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte ja auch nicht etwas über die einzelnen Fälle wissen, sondern über das Ausmaß. Sind Sie vom Ausmaß, wie die Berichterstattung es ja aufgezeigt hat ich meine, es geht um einen Schaden für den Steuerzahler von 10 Milliarden Euro , überrascht? Haben Sie damit gerechnet?
GÜLDE: Ich muss ehrlich gestehen: Ich kenne tatsächlich die Berichterstattung dazu, aber mir liegen zum Ausmaß selbst keine gesicherten Informationen vor. Insofern kann ich dazu hier auch keine Aussage treffen.
VORS. WEFERS: Ich habe noch eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht um den Fall des russisch-spanischen Journalisten Pablo González, der in Polen seit 100 Tagen in Untersuchungshaft sitze. Die polnischen Behörden werfen ihm Spionage für Russland vor, haben aber bisher keine Beweise vorgelegt. Gefragt wird, ob der Bundesregierung dieser Fall bekannt ist und, wenn ja, welche Position Sie dazu haben.
SASSE: Soweit ich weiß, haben wir dazu in der vergangenen Woche schon etwas nachgeliefert.
VORS. WEFERS: Er hatte vorher geschrieben das habe ich jetzt einmal weggelassen , dass er danach gefragt hat, aber dass es keine Antwort gab.
SASSE: Dann forsche ich noch einmal nach.
FRAGE NEHLS: Noch einmal zur Kabinettssitzung: Ich weiß nicht, was da möglicherweise manchmal am Rande erörtert wird. Tauchte darin das Thema der Facetten einer Führungsrolle auf, die gestern der SPD-Vorsitzende auf der Tiergartenkonferenz doch in epischer Breite und auch sehr präzise dargelegt hat, oder spielt das aus welchen Gründen auch immer wirklich überhaupt keine Rolle?
STS HEBESTREIT: Das war heute nicht Thema in der Kabinettssitzung.
FRAGE HASENKAMP: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium oder vielleicht auch an Frau Sasse. Es geht noch einmal um Mali und die Hubschrauber. Ich wüsste gerne: Gibt es jetzt, nachdem die Niederländer offenbar abgesagt haben, weitere Bemühungen, oder haben Sie die Bemühungen eingestellt? Ich habe auch gehört, dass Deutschland das eventuell selbst in die Hand nehmen oder eben ganz darauf verzichte will.
KRÜGER: Frau Hasenkamp, vielen Dank für die Frage! – Wir befinden uns natürlich in den Abstimmungen mit der NATO. Vor allen Dingen dorthin müssten Sie die Frage natürlich richten. – Habe ich Sie jetzt falsch verstanden?
ZUSATZ HASENKAMP: Nein, das ist ja kein NATO-Einsatz. Es geht um das Mandat für Mali. Ich glaube, das heißt luftnahe Unterstützung.
STS HEBESTREIT: Vielleicht kann ich das für das Kanzleramt, aber auch für das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium beantworten. Sie haben das Mandat genau gelesen. Darin geht es um die Luftunterstützung, um Kampfhubschrauber. Die Niederlande haben jetzt beschlossen, dass sie dabei nicht helfen können. Der UN-Generalsekretär ist aufgefordert, eine Kampfhubschrauberkomponente zu finden, wenn ich das so fußgängerisch sagen darf, und das ist die Voraussetzung dafür, dass der Einsatz Deutschlands verlängert werden kann. Das steht klar im Mandat. Diese Gespräche laufen. Dafür müssten Sie sich dann nicht an die NATO, aber an die Vereinten Nationen wenden.
Hinsichtlich dessen, was Sie zum Thema der deutschen Beteiligung gefragt haben, hat Deutschland klargemacht, dass es diese Kampfhubschrauberkomponente mangels Gerät nicht stellen kann.
ZUSATZFRAGE HASENKAMP: Geht es auch auf keinen Fall ohne irgendwelche Kampfhubschrauber?
STS HEBESTREIT: So ist es. So sagen uns das die Fachleute, und so steht es auch eindeutig im Mandatstext der Bundesregierung.