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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 13. Juli 2022

Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zur Ausweitung der EU-Kompetenz auf das Sanktionsstrafrecht, außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe der Nahrungsmittelproduktion, Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, Gigabitstrategie), Energiesicherheit, Rüstungsexporte an die Ukraine, Haushaltsmittel für den DAAD, Umgang der documenta mit Antisemitismus-Vorwürfen, Stabilisierungsmaßnahmen für Uniper, Sondervermögen für Versorgungsausgaben des Bundes, Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Reise des US-Präsidenten in den Nahen Osten, Bezahlung von Frauen und Männern im Fußball, Übernahme der Kosten für homöopathische Arzneimittel durch Krankenkassen, Termine des Bundeskanzlers

Themen/Naive Fragen zu:
00:00 Beginn
01:02 Kabinettsthemen
07:54 Sanktionen | EU | Russland
09:38 Glasfaser | Ausbau (Hans)
13:01 Landwirtschaft | Hilfen
18:34 Gas | Notfallplan
23:00 Atomkraft | Haftung Störfall
31:27 Netzreserveverordnung
34:08 Russland vs Ukraine | Putin
34:57 Bundessicherheitsrat | Waffenexporte | Ukraine
36:56 Inflation | Diakonie Vorschläge (Hans)
40:34 Haushalt | AA | DAAD
42:10 Uniper
43:49 Fossile Investments | Sondervermögen | Innenministeriums
46:05 Abgeordnetenbestechung | BGH-Urteil
48:04 Naher Osten | Joe Biden
48:48 Fußball-Nationalmannschaft | Equal-Pay
50:45 Homöopathie | GKV
51:38 Sommer-PK des Kanzlers
53:14 Ende

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. Juli 2022:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS HEBESTREIT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS HEBESTREIT: Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Ausweitung der EU-Kompetenz auf das sogenannte Sanktionsstrafrecht, also auf das Recht, Sanktionsverstöße zu ahnden, ermöglicht.

Gegenwärtig beraten wir in der Europäischen Union darüber, die Regelungen zu Sanktionsverstößen im Wege einer Richtlinie zu vereinheitlichen. Einheitliche Mindeststandards sollen eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen EU-weit regeln und damit auch die Wirkung der EU-Sanktionspakete gegen die Russische Föderation weiter erhöhen. Die Systeme der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung von Sanktionen und zur Verfolgung von Sanktionsverstößen weichen teils noch erheblich voneinander ab. Dafür braucht es jetzt ein Gesetz, mit dem der Bundestag und der Bundesrat die Bundesregierung ermächtigen, im Rat der Europäischen Union dieser Ausweitung der EU-Kompetenzen zuzustimmen.

Für die Fachleute: Dafür müssen Sanktionsverstöße in den Katalog des Artikels 83 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgenommen werden. Dieser Artikel zählt die Strafrechtsbereiche auf, in denen die EU tätig werden darf, weil sie eine grenzüberschreitende Dimension haben. Bei Sanktionen liegt das durchaus auf der Hand.

Sobald die EU über den EU-Vertrag die Kompetenz für eine einheitliche Regelung erhalten hat, kann die Kommission in einem zweiten Schritt einen Vorschlag für eine Harmonisierungsrichtlinie erarbeiten. Sobald der deutsche Parlamentsvorbehalt aufgehoben ist, kann dann der erforderliche Ratsbeschluss erfolgen.

Auch hat das Bundeskabinett heute beschlossen, landwirtschaftlichen Betrieben, die von den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine besonders betroffen sind, finanziell zu helfen. Die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe unterstützt die besonders belasteten Betriebe der Nahrungsmittelproduktion und leistet damit auch einen Beitrag zur Ernährungssicherheit. Die am stärksten betroffenen Betriebsformen sind energieintensive Betriebsformen wie der Gartenbau oder die Geflügelhaltung. Die Hilfe zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten wird insgesamt 180 Millionen Euro betragen. 60 Millionen Euro davon kommen aus EU-Mitteln und 120 Millionen Euro kommen aus Bundesmitteln.

Mit der Krisenhilfe wollen wir die Betriebe zielgerichtet und unbürokratisch unterstützen. Dabei ist Voraussetzung, dass sie auf allen ihren Flächen das sogenannte Greening, also bestimmte Landbewirtschaftungsmethoden, die dem Klima- und Umweltschutz dienen, einhalten. Die Hilfe wird für jeden Betrieb maximal 15 000 Euro betragen. Sie soll unkompliziert bis Ende des Jahres von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ausgezahlt werden.

Des Weiteren hat die Bundesregierung heute die Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen beschlossen. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren ich nenne die COVID-19-Pandemie, die Flutkatastrophe im Juli 2021, aber auch die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine haben aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns, unser Gemeinwesen, unsere Lebensgrundlagen und Versorgungsleistungen gegenüber Auswirkungen solcher Katastrophen widerstandsfähiger machen.

Mit der Resilienzstrategie setzen wir ein weiteres wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Die Bundesregierung geht geschlossen voran und setzt mit der Strategie erstmals einen strategischen Rahmen für einen ganzheitlichen Umgang mit Risiken. Dabei steht Deutschland fest an der Seite seiner Partnerinnen und Partner der Weltgemeinschaft und trägt seiner globalen Verantwortung Rechnung. Wegweisend für die Resilienzstrategie sind das Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen und weitere globale Vereinbarungen wie die Agenda 2030 und das Pariser Klimaschutzabkommen.

In diesem Sinne ist es das Kernanliegen der Resilienzstrategie, ein integriertes und inklusives Katastrophenrisikomanagement zu fördern und es in unserem nationalen und internationalen Handeln zu verankern. Im Vordergrund stehen Anstrengungen in den jeweiligen Politikbereichen, um beispielsweise Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimaschutzanpassung, Stadtentwicklung und Digitalisierung im Sinne einer besseren Risikovorsorge zu etablieren. Entlang von fünf Handlungsfeldern werden für den Bund Maßnahmen formuliert, um sich rechtzeitig und effizient zu den Auswirkungen unterschiedlichster Gefahren zu verhalten, sie zu absorbieren, sich an sie anzupassen und sich auch besser von ihnen erholen zu können. Das Katastrophenrisikomanagement soll Prävention, also Vorsorge, Bewältigung sowie Nachbereitung inklusive des Ansatzes, besser wieder aufzubauen, umfassen.

Nun habe ich einen letzten Punkt aus dem Kabinett mitzuteilen. Flächendeckende, hoch leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind die Voraussetzung dafür, dass uns die digitale Transformation Deutschlands gelingt. Um diese Voraussetzung zu schaffen und den Ausbau weiter zu beschleunigen, hat das Kabinett heute die sogenannte Gigabitstrategie beschlossen. In einem ersten Schritt wollen wir, dass bis Ende 2025 für mindestens die Hälfte der Haushalte und Unternehmen in Deutschland ein Glasfaseranschluss verfügbar ist. Das entspricht einer Verdreifachung im Vergleich zu Mitte 2021.

Im Mobilfunk wollen wir möglichst bis 2026 eine unterbrechungsfreie Sprach- und Datenkommunikation für alle Endnutzerinnen und Endnutzer flächendeckend erreichen, und bis zum Jahr 2030 wollen wir die flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und mit dem neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind, gerade auch im ländlichen Raum, erreichen.

Mit der Gigabitstrategie werden neue und bestehende Maßnahmen auf diese Ziele hin ausgerichtet und miteinander verzahnt. Ich nenne exemplarisch vier Bereiche: Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Netzausbau und Investitionen in die Netze, die Neuaufstellung des Glasfasernetz-Förderprogramms für die Zeit ab 2023, die Beschleunigung des Netzausbaus, z. B. durch das Gigabit-Grundbuch, in dem für den Ausbau relevante Informationen zentral und digital erfasst werden sollen. Zudem wird der Bund dazu beitragen, die sogenannten weißen Flecken im Mobilfunk zu schließen. Wer viel in Brandenburg unterwegs ist, weiß, wovon wir reden. Der Bund unterstützt den Ausbau mit seinem Mobilfunkförderprogramm. Bis Ende 2022 soll ein Meilensteinplan zum Schließen der Lücken erarbeitet werden, in dem alles berücksichtig wird, was auf dieses Ziel einzahlt.

Die Bundesregierung beabsichtigt eine enge Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den Marktteilnehmern. Ein beschleunigter Netzausbau kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen engagiert dazu beitragen.

So viel von mir aus dem Kabinett.

FRAGE ECKSTEIN: Eine Frage zu den Sanktionen an Herrn Hebestreit, aber auch an das Wirtschaftsministerium: Können Sie schon absehen, welche Anpassungen gegebenenfalls auch in Deutschland, beispielsweise im Strafrecht oder im Außenwirtschaftsgesetz, notwendig wären, wenn es dann die Richtlinie gibt?

STS HEBESTREIT: Wenn ich es richtig verstanden habe, sind gar keine Anpassungen nötig. Vielmehr gibt man lediglich eine Gesetzgebungskompetenz, die bisher beim Bund alleine, also beim Bundestag und beim Bundesrat, liegt, an die EU-Ebene ab, sodass dort die Entscheidungen getroffen werden können. Das ist eine Sanktionsdurchsetzung und sind keine neuen Sanktionen.

Dr. SÄVERIN: Ganz kurz zur Ergänzung: In diesem Artikel 83 werden Straftatbestände und Strafrahmenvorgaben in der EU harmonisiert. Eine kursorische Prüfung hat ergeben, dass der Anpassungsbedarf im Außenwirtschaftsgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung gering ist.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Herr Hebestreit, ist dies gleichzeitig ein Eingeständnis, dass die Umsetzung der Sanktionen auf EU-Ebene doch nicht so gut funktioniert, wie es die Bundesregierung zuletzt immer betont hat, indem sie sagte, dass die Sanktionen sehr wirksam sind und sehr effizient durchgesetzt werden?

STS HEBESTREIT: Nein, es ist auf jeden Fall ein Ergebnis dessen, dass man gesehen hat, dass es in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Sanktionsdurchsetzungsmechanismen gibt. Diese will man vereinheitlichen. Aber es bleibt das Ziel diesbezüglich sieht die Bundesregierung die Europäische Union auf einem guten Weg , diese Sanktionen so wirkungsmächtig, wie sie sein können, durchzusetzen.

FRAGE JESSEN: Thema Glasfaserausbau. Herr Hebestreit, in der Vergangenheit ist Deutschland ja deswegen so weit nach hinten gerutscht, weil der frühere Monopolist Telekom Millionen Tonnen von Kupfer im Boden vergraben hatte und lieber diese nutzen wollte. Wer sollen mit dem neuen Programm jene sein, die den praktischen Ausbau betreiben? Tritt der Bund selbst in den Ausbau ein, oder sind es private Firmen, die dann wesentlich von Kosten und Planungsbürokratie entlastet werden? Was ist der Weg?

STS HEBESTREIT: Dass der Bund jetzt neue Leitungen zieht, müssen Sie nicht befürchten. Das bleibt in den bewährten Händen der Unternehmen. Klar ist das haben der Bundeskanzler und das Bundeskabinett in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht , dass man die Vorgaben, die man den privaten Firmen macht, klarzieht und auch zur Durchsetzung dieser Vorgaben beiträgt. Aber es ist schon die Aufgabe der Firmen, die dafür engagiert sind, dies durchzusetzen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Hintergrund meiner Frage ist, dass es in der Vergangenheit, wie der europäische oder auch der weltweite Vergleich zeigt, nicht gut funktioniert hat und Deutschland das Feld nach hinten abrundete. Was wird jetzt gemacht, um die Firmen dazu zu bewegen oder wegen mir auch zu zwingen, den Glasfaserausbau auch dort voranzutreiben, wo es sich nicht auf Anhieb rechnet?

STS HEBESTREIT: Dazu blicke ich auf Herrn Alexandrin, der Ihnen das für das BMDV wird detailliert darstellen können.

ALEXANDRIN: Herr Jessen, zunächst zu der Grundannahme, dass Deutschland hier immer noch weit hinterherhängt. Ich glaube, diese Grundprämisse ändert sich sehr stark. Wenn wir uns die aktuellen Zahlen zum Fortschritt der Ausbaumaßnahmen anschauen, sehen wir, dass der Ausbau insbesondere im Gigabitbereich vorankommt. Wir ändern dies aktuell durch eben diese Gigabitstrategie. Wie Herr Hebestreit richtig sagte, sind hierbei selbstverständlich weiter die Firmen, d. h. der privatwirtschaftliche Ausbau, in der Verantwortung. Es gibt deutliche Signale des Marktes. 50 Milliarden Euro Investitionsvolumen stehen im Raum, die der Markt zum Ausbau der digitalen Infrastruktur selbst einsetzen möchte.

Wie Sie richtig sagen, wird es aber in Deutschland auch weiterhin Gebiete geben, die insoweit unwirtschaftlich sind, als es in einem Flächenland wie Deutschland immer dünn besiedelte Gebiete mit wenig Kunden gibt. Hier greift der Bund mit einem Förderprogramm ein. Dieses Förderprogramm ändert sich in dem Sinne, dass bisher eine sogenannte Aufgreifschwelle durch die EU vorgegeben war. Diese lag bei 100 MBit, d. h. der Bund konnte den Gigabitausbau immer nur dort fördern, wo der Wert darunterlag. Mit dem neuen Programm und den neuen Aufgreifschwellen, die auf das Bestreben der Bundesregierung hin europaweit durchgesetzt werden konnten, ist es möglich, den Gigabitausbau unabhängig von der zugrunde liegenden Infrastruktur voranzutreiben.

FRAGE RATZ: Ich habe eine Frage zu den Hilfen für die landwirtschaftlichen Betriebe. Können Sie oder das Ministerium ausführen, wie konkret die Betriebe von dem Krieg in der Ukraine betroffen sind?

STS HEBESTREIT: Es geht um energieintensive Betriebe, unter anderem um Gartenbaubetriebe mit geschützter Produktion, um Freilandgartenbau, Obstbau, Weinbau, Hühner- und Putenmast, Schweinemast und Betriebe mit Sauenhaltung, die Gewinneinbußen von bis zu 40 Prozent haben, welche dann bis zu der Förderobergrenze von 15 000 Euro pro Unternehmen ausgeglichen werden können.

Das beantwortet aber nur einen Teil Ihrer Frage. Wenn das Landwirtschaftsministerium vertreten ist, könnte es aushelfen. Ansonsten liefern wir es Ihnen nach.

GROSSHANS: Ich darf kurz ergänzen. Es handelt sich um ein Programm in Höhe von insgesamt 180 Millionen Euro für die landwirtschaftlichen Betriebe, um die Auswirkungen des Kriegs abzumildern. Dazu darf ich unseren Minister zitieren. Er sagt:

„Die Folgen des verbrecherischen Kriegs in der Ukraine belasten die Landwirtschaft stark vor allem die Energiepreise machen vielen Betrieben zu schaffen. Hier helfen wir mit 180 Millionen Euro Landwirtinnen und Landwirten in den Sektoren, in denen die Auswirkungen besonders groß sind. Und das ganz unbürokratisch: Die Anpassungshilfe wird direkt auf den berechtigten Höfen ankommen, ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Um zielgerichtete Hilfen in allen betroffenen Sektoren zu entlasten, wird außerdem noch ein zweites Hilfsprogramm geschnürt. Denjenigen Betrieben, für die die Anpassungshilfe nicht infrage kommt, greifen wir mit dem Kleinbeihilfeprogramm unter die Arme.“

Zum Kleinbeihilfeprogramm kann ich noch kurz ergänzen. Das ist für die Betriebsformen gedacht, für die das eben erwähnte Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe das hat Herr Hebestreit eingangs ausgeführt nicht in Betracht kommt. Das betrifft Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger, Betriebe mit ausschließlich 10 ha Ackerfläche und neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlung stellen konnten.

Beantwortet das Ihre Frage? Sonst könnte ich weiter ausführen.

FRAGE VITZTHUM: Würde die klassische Legebatterie nicht in diesem Hilfsprogramm inkludiert sein?

Sie sagten, Anträge seien nicht notwendig. Wie haben wir uns das vorzustellen? Wird das Geld einfach überwiesen?

GROSSHANS: Wie kommen Sie darauf, dass dies so ist?

ZUSATZFRAGE VITZTHUM: Sie haben gesagt, ein Antrag sei nicht erforderlich.

GROSSHANS: Es gibt ja zwei Programme. Dies ist einmal die Anpassungsbeihilfe, die für die Betriebe gedacht ist, die im Jahr 2021 eine sogenannte Greeningprämie für bestimmte nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden erhalten haben. Dafür ist kein Antragsverfahren erforderlich. Zum anderen gibt es das Kleinbeihilfeprogramm für Obst- und Gemüsebau, Tierhaltung, Kleinbetriebe etc. Hierfür gibt es ein Antragsverfahren, für die anderen Betriebe nicht. Das heißt nicht, dass sie ausgeschlossen sind.

ZUSATZFRAGE VITZTHUM: Und meine Frage zur Legebatterie? Sie sagten, Betriebe, die keine Flächen haben, seien davon ausgeschlossen. Bedeutet das, dass der Betreiber einer klassischen Legebatterie auch nicht antragsberechtigt ist?

GROSSHANS: Anspruchsberechtigt sind das hat Herr Hebestreit bereits ausgeführt Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obstbaus, des Weinbaus, des Hopfenanbaus, Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe sowie Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Das heißt, Betriebe mit Hühnern fallen durchaus darunter.

ZUSATZFRAGE VITZTHUM: Entschuldigung, aber eine Legebatterie ist ja keine Mast. Das Hühnchen wird natürlich, wenn es am Ende seines Zyklus angekommen ist, geschlachtet, aber der entsprechende Betrieb ist kein klassischer Mastbetrieb.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Könnten Sie das vielleicht bilateral klären? Das wäre super.

GROSSHANS: Das würde ich auch vorschlagen. Gerne im Anschluss.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Danke schön. Mir liegen online mehrere Fragen zur Gasversorgung bzw. zur Energieversorgung im weitesten Sinne vor.

Thorsten Knuf von der „Stuttgarter Zeitung“ fragt das Wirtschaftsministerium: Minister Habeck hat gestern in Wien gesagt, im Falle einer Gasmangellage müssten auch private Haushalte ihren Anteil leisten und nicht nur die Industrie. Wird es eine entsprechende Änderung am Notfallplan Gas geben, und wie ließe sich eine Rationierung des Erdgases bei Privatkunden technisch umsetzen?

Dr. SÄVERIN: Eine Änderung des Notfallplans Gas ist dafür nicht erforderlich.

Um etwas weiter auszuholen: Es wurde immer von einer Abschaltsystematik gesprochen. Darum geht es überhaupt nicht. Vielmehr geht es um einen Schutzstandard. Wenn man es sich von außen anschaut, so gibt es sicherlich eine Reihenfolge in der Bedeutung. Man fängt vielleicht oben mit den Krankenhäusern und den Pflegeheimen an, kommt dann immer weiter hindurch und kann daraus so etwas wie eine Abschaltordnung formieren. So lautete der Begriff bisher immer. Wenn man einmal tiefer blickt, sieht man, dass diese grobe Betrachtungsweise nicht ausreicht, sondern dass man schauen muss, welche Schutzstandards in diesen einzelnen Institutionen, die in dieser Reihenfolge sind, gewährleistet werden können. Es geht zum Beispiel um Raumtemperaturen, um Heizungsfragen und um ein Zeitregime. Aus diesen Parametern lassen sich Schutzstandards für Privathaushalte und für andere Verbraucher von Gas formieren. Daraus ergibt sich ein Regime mit dem Ziel, den Gasverbrauch zu reduzieren. Es geht also nicht um Abschaltung und auch um keine Abschaltungsreihenfolge, sondern es geht um eine Priorisierung hinsichtlich eines Schutzstandards. Das hat der Minister damit gemeint er hat es auch gesagt , wenn er meint, dass auch in Privathaushalten geguckt werden muss, ob es tatsächlich erforderlich ist, gewisse Raumtemperaturen aufrechtzuerhalten. Dabei geht es darum, ob in Lagerräumen, in denen selten jemand arbeitet, tatsächlich eine gewisse Temperatur aufrechterhalten werden muss. Es geht also um Schutzstandards.

FRAGE JESSEN: Ist das jetzt mehr als nur Wording? Denn wenn die Priorisierung eines Schutzstandards, wie Sie es eben beschrieben haben, umgesetzt werden soll, dann bedeutet das doch im Zweifelsfall ein Abschalten für bestimmte Bereiche, die gerade nicht in einer oberen Priorität sind, oder?

DR. SÄVERIN: Nein, das bedeutet es nicht. Denn es geht nicht um Abschaltung. Es geht um Standards. Es geht um Temperaturen. Es geht um ein Zeitregime. Es geht um die Möglichkeit, Gas zu verbrauchen, wenn es dringend erforderlich ist, aber auch darauf zu verzichten. Daraus ergibt sich eine Priorisierung. Mit Abschaltung hat das wie gesagt nichts zu tun.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist denn Zeitregime nicht ein anderes Wort für Abschalten? Wenn ich sage: „Ihr dürft diese Temperatur nur in diesen zehn von 24 Stunden des Tages haben“, dann wird in den anderen 14 Stunden abgeschaltet. Was denn sonst?

DR. SÄVERIN: Vielleicht ist es auch einmal einfach so, dass dann eine niedrigere Temperatur dort vorherrscht, die ohne Abschaltung möglich ist.

FRAGE STEINKOHL: Gesetzt den Fall, ich wäre Hausbesitzer: Wer will denn wie kontrollieren, ob ich mein Haus auf 18 Grad oder auf 22 Grad heize? Wie soll das denn praktisch aussehen?

DR. SÄVERIN: Gas zu sparen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Staat hat gewisse Möglichkeiten einzugreifen, indem er Verordnungen erlässt und Gesetze schreibt. Aber auch jeder Bürger selbst ist angehalten Minister Habeck hat das sehr oft gesagt , nach Möglichkeit auch selbst Gas zu sparen, zum einen, weil es dann auch billig ist bei den Gaspreisen ist es auch im Geldbeutel spürbar, wenn man etwas spart , und zum anderen trägt aber jeder auch eine Verantwortung dafür, dass die Gasversorgung im Lande aufrechterhalten bleibt, auch derjenige, der zu Hause in seinem Einfamilienhaus über die Temperatur im Wohnzimmer nachdenkt.

ZUSATZ STEINKOHL: Es hätte dann aber mehr appellativen Charakter.

DR. SÄVERIN: Natürlich ist solch eine Gasmangellage, wie wir sie möglicherweise zu erwarten haben, ein komplexes Phänomen, das man mit sehr vielen Mitteln bekämpfen kann. Es geht bei der Bewältigung dieser Gasmangellage, wenn sie denn kommt, überhaupt nicht ohne das Engagement der Bürger selbst. Das kann man appellativ nennen, aber ich sehe es als positiv.

FRAGE KOHNERT: Meine Frage richtet sich an das Wirtschaftsministerium oder je nach Zuständigkeit auch an das Umweltministerium. Es wird viel über die Laufzeitverlängerung von AKWs für die Energiesicherheit diskutiert. Wer würde bei einer Verlängerung im Falle eines Störfalls dafür haften und geradestehen? Wäre es der Staat? Welche Pläne haben Sie in der Schublade, falls es dann doch so kommt? Wer haftet?

DR. SÄVERIN: Zum Atomgesetz würde ich das Umweltministerium in der Verantwortung sehen.

SCHARF: Können Sie Ihre Frage wiederholen?

ZUSATZFRAGE KOHNERT: Es geht um die Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken für die Energiesicherheit. Falls das tatsächlich kommt, falls die Kraftwerke länger laufen müssen und es zu einem Störfall käme, wer würde, weil es ja eigentlich so nicht vorgesehen ist, aus versicherungstechnischer Sicht haften? Wären es die Betreiber? Würde der Staat einspringen? Denn in diesem Fall wäre ja eventuell doch eine längere Laufzeit geplant.

SCHARF: Da für eine Verlängerung jetzt keine konkreten Konditionen getroffen sind und das für uns auch nicht zur Debatte steht, ist das ein sehr theoretischer Fall. Von daher müsste ich bei den Fachleuten konkret nachfragen und Ihnen das nachreichen.

Aber an der Stelle würde ich einfach sagen: Das wäre ein theoretischer Fall, ein Störfall in der Verlängerung. Sie sprechen über eine Verlängerung über den 31. Dezember hinaus, oder?

ZUSATZ KOHNERT: Richtig. Ich spreche über eine Verlängerung. Es wird auf bestimmter Ebene ja bestimmt auch darüber diskutiert, wie es im Fall X nach dem 31. Dezember mit den AKWs wäre und wie es dann weitergehen könnte. Da gibt es ja bestimmt eine

SCHARF: Ich kann an der Stelle noch einmal deutlich machen und sehr klar sagen, dass für uns gerade aus Sicherheitsgründen eine Verlängerung nicht infrage kommt. Wir haben mehrfach klargestellt, dass eine Laufzeitverlängerung ohne Abstriche bei der AKW-Sicherheit nicht möglich wäre. Dabei geht es um bestimmte Prüfungen an AKWs, die im Hinblick darauf, dass sie abgeschaltet werden, lange Zeit nicht durchgeführt wurden und jetzt noch einmal durchgeführt werden müssten. Ein Weiterbetrieb über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus wäre mit großen Abstrichen an der Sicherheit verbunden. Das kann ich an der Stelle aus unserer Sicht noch einmal klarstellen und unterstreichen, dass wir als für diese Fragen zuständiges Ministerium nicht bereit sind, diese Sicherheitsfrage zur Debatte zu stellen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich füge eine Frage von Martin Trauth von der AFP an Herrn Hebestreit an: Ist Bundeskanzler Scholz angesichts der anhaltenden Forderungen aus der FDP, wegen drohender Gasknappheit erneut einen Weiterbetrieb der deutschen AKW zu prüfen, der Ansicht, dass diese Frage in der Koalition nochmals diskutiert werden sollte, oder ist dies mit der ablehnenden Entscheidung der zuständigen Ressorts von März endgültig vom Tisch?

STS HEBESTREIT: Wie Sie merken, diskutieren wir alle Fragen, die die Sicherung unserer Energieversorgung auch über die nächsten Wochen und Monate hinaus betreffen. Das sind sehr komplexe Fragestellungen. Ich habe im Augenblick noch keine neueren Erkenntnisse, die über die Meldungen, die es im März aus dem BMWK und dem Umweltministerium dazu gegeben hat, hinausgehen. Der Bundeskanzler hat an einer Stelle gesagt: Niemand wäre dagegen oder würde sich dem verschließen, wenn so etwas problemlos zu verlängern wäre. Dabei stellen sich aber erhebliche Fragen. Frau Kohnert hat eine davon eben aufgeworfen. Die zweite Frage ist eben vom Umweltministerium benannt worden. Das Dritte ist, wie schnell man die Versorgung mit Brennelementen überhaupt hinkriegen könnte. All diese Fragen kann man nicht einfach vom Tisch wischen, sondern sie müssten beantwortet werden, bevor man sich dieser Frage genauer widmet.

Seit Wochen und Monaten beschäftigt uns die Frage massiv und wird uns auch in den nächsten Wochen weiter massiv beschäftigen, wie wir es schaffen, mögliche Mangellagen abzuwenden, wie wir es schaffen, die Versorgung mit Wärme und Strom in den nächsten Monaten und auch im kommenden Winter zu gewährleisten. Darüber gibt es intensive Gespräche innerhalb der Bundesregierung, mit den Fachleuten und der Bundesnetzagentur, und sie werden fortgesetzt.

FRAGE ECKSTEIN: Herr Hebestreit, Sie haben jetzt davon gesprochen, dass sich erheblichen Fragen stellen würden. Ich hatte die Bundesregierung und Sie auch hier in der Regierungspressekonferenz immer so verstanden, dass diese Fragen geklärt seien.

Verstehe ich Sie jetzt dahingehend richtig, dass die Fragen, ob man Brennstoffe beschaffen kann und wie man die Sicherheit angeht, aus Sicht des Bundeskanzlers weiterhin offene Fragen sind, mit denen sich die Bundesregierung aktuell beschäftigt?

STS HEBESTREIT: Nein. Dann habe ich mich entweder falsch ausgedrückt, oder Sie haben es falsch verstanden. Sie haben unter anderem Stimmen aus der FDP genannt. Es gibt auch andere Stimmen im parlamentarischen und politischen Raum, die die Forderung aufstellen, die Laufzeit der drei verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland zu verlängern. Wenn man das wollte, dann müsste man die Einwände, die dagegen vom Wirtschafts- und vom Umweltministerium im März vorgebracht worden sind, entkräften. Dies ist aus meiner Sicht bislang noch nicht geschehen. Das wäre eine Voraussetzung, um sich dieser Frage überhaupt weiter widmen zu können.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Um diese Fragen zu entkräften, vielleicht auch einmal an die zuständigen Ministerien: Es gab die Prüfung, die im März präsentiert wurde. Die Debatte läuft aber weiter. Wird nach wie vor geprüft, oder läuft diese Debatte im politischen Raum einschließlich Ihres Koalitionspartners, findet aber in den Ministerien keinen Widerhall, oder beschäftigen sich Expertinnen und Experten da gerade aktuell noch einmal mit der Frage, ob es nicht vielleicht doch möglich wäre?

DR. SÄVERIN: Es gibt dazu keinen neuen Sachstand. Es gibt das Gutachten. Minister Habeck hat sich mehrfach und völlig klar dazu geäußert. Es ist kein offener Punkt.

SCHARF: Richtig. Das kann ich aus Sicht des BMUV so nur noch einmal unterstreichen.

FRAGE STEINKOHL: Frau Scharf, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass die Atomaufsicht in den letzten Monaten bei diesen letzten drei Atomkraftwerken die üblichen Sicherheitskontrollen und überprüfungen in der Erwartung, es werde schon gutgehen, da am 31. Dezember ohnehin Schluss sei, hat schleifen lassen?

SCHARF: Nein, das ist so nicht richtig. Wenn man an der Stelle weiter ins Detail geht, dann muss man zwischen zwei Prüfungen unterscheiden. Es gibt nämlich zum einen die regelmäßige, periodische Sicherheitsüberprüfung, und diese ist im Hinblick auf das Abschaltdatum nicht mehr durchgeführt worden. Natürlich gibt es laufende Sicherheitsüberprüfungen. Aber im Hinblick auf die Abschaltung ist die periodische Sicherheitsüberprüfung, die gegebenenfalls auch mit Nachrüstungen oder anderen Punkten verbunden ist, zum Beispiel damit, angesichts der neuen Sicherheitslage insgesamt noch Vorkehrungen anderer Art zu treffen, nicht durchgeführt worden.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Diese periodischen Sicherheitsüberprüfungen, für die es feste Fristen gibt ich verstehe nicht, warum man sie einfach mal nicht einhalten kann dauern in der Regel fünf bis acht Wochen. Was spricht denn dagegen, diese regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen am 1. Januar für diese drei Atomkraftwerke nachzuholen und diese drei AKWs damit gegebenenfalls wieder ans Netz zu geben?

SCHARF: Den Zeitraum, den Sie gerade genannt haben, kann ich an der Stelle nicht bestätigen. Dazu müsste ich bei meinen Fachleuten nachfragen und dann nachreichen, wie lange das dauert.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass Atomkraftwerke ohne eine abgeschlossene periodische Sicherheitsüberprüfung nicht in den Weiterbetrieb gehen könnten und dass diese Prüfungen zum einen sehr lang dauern und sehr aufwendig sind und dass dann zum anderen sehr absehbar ist, dass dann Abstriche an der Sicherheit gemacht werden. Die Betreiber teilen die Position, dass die Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssten. Aber sie würden an der Stelle womöglich Abstriche machen und dann das Risiko an der Stelle auf den Staat übertragen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich habe online eine Frage von Andreas Lochner zur Netzreserveverordnung: Wie schnell wird es nach Kenntnis des BMWK möglich sein, nach Inkrafttreten der Verordnung die ersten Kraftwerke aus der Netzreserve wieder in den Strommarkt zurückkehren zu lassen, um Gas zu sparen?

Er fragt noch: Wie viele Kraftwerkskapazitäten aus der Netzreserve dürfen nach Ihrer Kenntnis wieder in den Markt zurückgehen?

DR. SÄVERIN: Die Verordnung ist die erste Verordnung, die auf Grundlage des Kraftwerkebereithaltungsgesetzes verabschiedet wurde. Sie erlaubt es Kraftwerken, die mit Öl oder Kohle betrieben werden und sich aktuell in der Netzreserve befinden, befristet an den Strommarkt zurückzukehren.

Dazu muss man wissen, dass die Netzreserve eine Liste von Kraftwerken ist, die von der Bundesnetzagentur als notwendig für die Netzstabilität angesehen werden. Einige aus der Netzreserve sind auf dem Strommarkt aktiv, bieten an der Börse mit und schließen langfristige Verträge. Ein anderer Teil der Netzreserve bleibt tatsächlich in der Reserve und in der Bereitschaft, um für den Fall, dass nicht genügend Wind weht und Sonne scheint und es andere Fragen gibt, die die Netzstabilität gefährden, an den Markt zurückzukehren.

Diese Aufteilung innerhalb der Netzreserve ist jetzt insofern verändert worden, als nun auch die Kraftwerke, die mit Öl und Kohle betrieben werden und sozusagen nicht am Markt waren, jetzt innerhalb der Netzreserve an den Markt zurückkehren können. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass durch Gasmangel Kraftwerke, die Gas verbrennen, um Strom zu erzeugen, nicht arbeitsfähig sind und dadurch andere Kraftwerke aus der Netzreserve an den Markt herangeholt werden müssen, nämlich Kohlekraftwerke oder Kraftwerke, die Öl verbrennen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Die Frage zielte auch auf quantitative Größen. Sie können das aber auch gerne nachreichen.

DR. SÄVERIN: Ich könnte die Zahlen jetzt vorlesen, aber ich reiche das lieber nach.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Das ist vielleicht für alle besser danke.

Eine Kollegin oder ein Kollege ich weiß es nicht genau von einer ukrainischen Nachrichtenagentur fragt an die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt gerichtet: Russlands Präsident Putin hat allen Ukrainern angeboten, sich im Schnellverfahren einbürgern zu lassen. Bisher galt das nur für Bürger einiger Regionen. Wie bewerten Sie dieses Verfahren?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, das kann man relativ einfach bewerten, indem man sagt: Das ist Teil einer russischen Propaganda. Die Ukraine ist ein souveräner, unabhängiger Staat, und kein anderer Staat kann den Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine da irgendwelche Pässe anbieten.

FRAGE STEINKOHL: Ich habe eine Frage zu einem Thema, das wir, glaube ich, am Montag schon hatten: Es geht um den Bundessicherheitsrat und die Frage, ob er eigentlich in diesem Jahr schon einmal getagt hat, um die Rüstungsexporte an die Ukraine zu genehmigen. Ich frage deshalb noch einmal, weil es heute einen „Tagesschau“-Bericht dazu gibt, in dem genau das infrage gestellt wird.

Falls er nicht getagt hat, wüsste ich gerne, ob es ein Parallelgremium dazu gibt, das diese Waffenexporte genehmigt hat.

STS HEBESTREIT: Da haben wir wie auch bei der Frage am Montag und einer Anfrage, die es vorher an das Bundespresseamt gegeben hat, wie heute einem Bericht auf tagesschau.de zu entnehmen ist , das Problem, dass alles, was den Bundessicherheitsrat betrifft, der Geheimhaltung unterliegt. Ich würde mich strafbar machen bzw. meine Kolleginnen und Kollegen, die sonst hier sitzen, würden sich strafbar machen, wenn sie sich dazu äußern würden. Das ist die Geschäftsgrundlage dieses Gremiums. Insoweit müssen wir da so sprachlos bleiben. Ich weiß, das hinterlässt Fragen und das ist auch unbefriedigend für Sie, aber so ist die Geschäftsgrundlage.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Wer konkret hat denn die Exporte in die Ukraine genehmigt?

STS HEBESTREIT: Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Es gibt Genehmigungen, bei denen das BMWK zuständig ist, nämlich dann, wenn es um die Ausfuhr von Gütern geht, die ursprünglich nicht der Bundeswehr gehörten, sondern der Industrie. Die Industrie stellt an uns dann Ausfuhranfragen, die dann genehmigt werden, und das läuft dann über das BMWK. Dafür gibt es Gremien, über deren Tagungen wir hier nicht berichten dürfen. So beißt sich die Katze in den Schwanz, auch wenn sie nicht Schrödinger heißt.

FRAGE JESSEN: Zum Thema Ukraine im weiteren Sinne: Ich beziehe mich auf die Pressekonferenz, die vorher hier stattgefunden hat. Da hat die Diakonie berechnet, was die Auswirkungen der auch kriegsbedingten Inflation vor allem auf untere Einkommensschichten sind, und hat daraus, weil diese Schichten überproportional geschädigt werden, den Vorschlag entwickelt, dass den betroffenen etwa acht Millionen Menschen ein halbes Jahr lang monatlich eine Zahlung von 100 Euro zur Schadensmilderung und Kostendämpfung geleistet wird. In der Summe würde das ungefähr 5,5 Milliarden Euro kosten. Was sagt die Bundesregierung zu diesem Vorschlag, den Sie ja kennen?

STS HEBESTREIT: Ehrlich gesagt habe ich dieser Pressekonferenz nicht folgen können, da ich mich auf diese Pressekonferenz vorbereitet habe. Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass die Bundesregierung sich im Augenblick sehr intensiv die Frage stellt, wie man mit den veränderten Rahmenbedingungen umgeht. Dafür ist die Konzertierte Aktion als das Vehikel entwickelt worden oder wieder ins Leben gerufen worden, um in dem Rahmen über alles zu reden, was über die beiden bereits erfolgten Entlastungspakete mit einem Rahmen von 30 Milliarden Euro in diesem Jahr, wie Sie wissen hinausgeht. Da gibt es jetzt eine ganze Reihe von Vorschlägen, und es werden sicherlich auch noch viele weitere Vorschläge folgen. Die guckt man sich genau an, und am Ende soll es ein möglichst zielgenaues und kluges Verfahren oder Ergebnis geben. Es wird jetzt aber noch einige Wochen dauern, bis man soweit ist.

Klar ist, dass es der Bundesregierung ein großes Anliegen ist, die Folgen der Herausforderungen, die mit den steigenden Energiepreisen, der Inflation und den damit verbundenen Auswirkungen einhergehen, abzumildern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich war davon ausgegangen, dass Ihnen die Studie des DIW und auch die Forderung schon vorab bekannt sei. Die Berechnungen das wird Sie nicht überraschen zeigen eben, dass die einkommensschwächeren Schichten einen höheren Anteil ihres verfügbaren Einkommens für Grundversorgung ausgeben müssen. Deswegen wird, eben um es zielgenau zu machen, gesagt: Die kann man konkret entlasten bzw. kann zur Finanzierung dieser Kosten beitragen, wenn sie einen temporären Zusatzbeitrag von 100 Euro im Monat bekommen. Wenn Sie sagen, es solle zielgenau sein: Bedeutet das, dass ein solcher Vorschlag von Ihnen auf jeden Fall ernsthaft diskutiert und erwogen wird?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, bis auf den letzten Satz würde ich Ihnen komplett zustimmen wollen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dem letzten Satz nicht?

STS HEBESTREIT: Nein, ich traue mir an dieser Stelle und zu einem Zeitpunkt, zu dem ich noch gar nicht alle Vorschläge, die es noch geben wird, kennen kann, sicherlich nicht zu, das so zu bewerten, dass ich sagen könnte: Dieser Vorschlag den ich, anders als Sie, jetzt gerade von Ihnen geschildert bekommen habe ist ein zielführender und kluger Vorschlag. Das steht mir als Regierungssprecher auch gar nicht zu.

Klar ist und das ist die wichtige Botschaft , dass sich die Bundesregierung dieses Problems und all der Probleme, die damit einhergehen, annimmt und eine Lösung finden will, die möglichst zielgenau ist und möglichst vielen Leute helfen und möglichst viele Leute unterstützen kann. Da würde ich jetzt aber von dieser Stelle aus nicht einzelne Vorschläge selbst wenn sie in der Bundespressekonferenz vorgestellt worden sind bewerten wollen.

FRAGE KOHNERT: An das AA: Warum werden Mittel für den DAAD gekürzt, obwohl man im Koalitionsvertrag eigentlich das Gegenteil vorsieht?

WAGNER: Dazu hat mein Kollege sich am Montag ja auch schon eingelassen. Ich kann noch einmal sagen, dass Außenministerin Baerbock sich in den Haushaltsverhandlungen mit Nachdruck dafür eingesetzt hat, dass gerade in diesen Zeiten schwerer internationaler Krisen ausreichende Mittel für die Außen- und Sicherheitspolitik und gerade auch für die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bereitgestellt werden. Dennoch ist es, wie beim Großteil der Ressorts, Fakt, dass auch der Haushalt des Auswärtigen Amtes von Einsparungen betroffen ist, und damit auch die vom Auswärtigen Amt institutionell geförderten Mittlerorganisationen, zu denen ja auch der DAAD gehört. Ich kann noch sagen, dass das Auswärtige Amt mit den Mittlern im engen Austausch steht, um jetzt zu schauen, wie wir über eine strategische Priorisierung deren wichtige Arbeit möglichst effizient und zielgerichtet fortführen können.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Jürgen König fragt: Wie bewertet Kulturstaatsministerin Claudia Roth die gestrige Erklärung der documenta-Generaldirektorin Schormann?

STS HEBESTREIT: Ich habe heute zwar neben Claudia Roth im Kabinett gesessen, darüber haben wir uns aber nicht unterhalten. Insofern bitte ich darum, dass ich das nachreichen darf, und bitte die Kollegen im BKM, das auch schon einmal vorzubereiten.

FRAGE JENNEN: Zu Uniper: Am Montag wurde gesagt, dass man eine zeitnahe Entscheidung erwartet. Wie laufen die Gespräche mit Finnland?

Herr Hofreiter hat auch das Thema Staatsanteil ins Gespräch gebracht und das kritisch beleuchtet, weil Uniper auch in Russland in Kohlekraftwerke investiert. Ist auch das ein Thema im Zuge der Beratungen über ein Hilfspaket?

DR. SÄVERIN: Dazu kann ich nur sagen, dass die Gespräche laufen. Sie werden intensiv geführt, weil hier kurzfristig eine Lösung gefunden werden muss, das ist richtig. Ich habe keine Informationen darüber, ob die nur Gespräche noch drei, fünf, acht oder zehn Tage dauern. Die Gespräche laufen; es ist aber nicht absehbar, in welchem Zeitrahmen sie abgeschlossen werden. Es wird aber intensiv und sehr zügig daran gearbeitet.

Zu der anderen Frage: Das ist ja keine Liebesheirat, die wir mit Uniper eingehen. Wir wissen natürlich, dass Uniper in Schweden ein Kernkraftwerk betreibt und auch in Russland engagiert ist. Das sind aber Kapitalbeteiligungen der Uniper. Was wir tun, indem wir Uniper stützen, ist, dass wir eine unmittelbare Liquiditätskrise, die zu einer Insolvenz führen kann, verhindern wollen. Wir wollen damit ja nicht den Konzern als Ganzes und schon gar nicht Geschäftsfelder von ihm stützen.

Insofern: Ich kann nicht sagen, was die Inhalte dieser Gespräche sind, aber es geht letztlich darum, dass hier eine Liquiditätskrise vermieden werden soll.

FRAGE ECKSTEIN: Nicht direkt dazu, aber daran angelehnt eine Frage an das Innenministerium: Wenn man sich anschaut, wo sie Geld investieren für Ihre Pensions- und Pflegefonds, fällt auf darüber ist auch berichtet worden , dass Sie weiter Aktien von Energieunternehmen haben, die in der fossilen Energiewirtschaft tätig sind und die man damit auch als klimaschädlich bezeichnen könnte. Gerade im Koalitionsvertrag wird Klimaschutz ja ganz groß geschrieben. Können Sie einmal ausführen, warum das Bundesinnenministerium an dieser Investitionsstrategie festhält und auch diese Aktien weiter hält?

LAWRENZ: Vielen Dank für die Frage. Sie spielen ja auf die sogenannten Sondervermögen an, die beim Bundesinnenministerium angelegt sind. Diese Sondervermögen sind zur Entlastung künftiger Haushalte angelegt, aus denen die Versorgungsausgaben des Bundes zum Beispiel Pensionen von Beamtinnen und Beamten finanziert werden. Diese Sondervermögen sind teilweise nach gesetzlich vorgeschriebenen Anlagegrundsätzen am Kapitalmarkt investiert, und diese Anlagen werden schrittweise auf Investments in nachhaltige, das heißt, ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien genügende Anlageoptionen umgestellt. Der Bund ist sich seiner Verantwortung für kommende Generationen bewusst und verfolgt auch in diesem Bereich das Ziel der Nachhaltigkeit.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Sie haben jetzt gesagt, das geschehe schrittweise. Es gibt ja durchaus Beispiele von Staatsfonds von Norwegen, Irland und auch des Landes Berlin , die auf fossilfreie Portfolios setzen. Ich hatte Sie jetzt so verstanden, dass Sie schrittweise einen ähnlichen Weg gehen wollen. Können Sie sagen, bis wann Sie es erreicht haben wollen, dass Ihre Portfolios entsprechend fossilfrei sind?

LAWRENZ: Im letzten Jahr wurde damit begonnen, den Aktienanteil der Portfolios schrittweise umzustellen. Dieser Prozess läuft noch.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Ein Zieldatum können Sie aber nicht nennen?

LAWRENZ: Ich kann Ihnen kein Zieldatum nennen.

FRAGE DAKE: Es gab gestern einen Beschluss des BGH zur Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit. Die Ampel hat ja in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diesen Straftatbestand wolle man wirksamer ausgestalten. Wie weit ist da eine Reform, und was heißt in diesem Bereich „wirksamer“?

DR. FUCHS: Vielen Dank für die Frage. Wir haben das gestrige Urteil des BGH natürlich zur Kenntnis genommen. Urteile da bitten wir um Verständnis kommentieren wir wie üblich nicht. Darüber hinaus kann ich zur Strafbarkeit sagen, dass die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit in § 108e StGB wirksamer auszugestalten. Vielleicht noch einmal zu dem, was darin steht: Es geht darin um eine Regelung, die besagt, unter welchen bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen an Mandatsträgerinnen und Mandatsträger unter Strafe gestellt werden. Der Straftatbestand zieht aber auch der Ausübung des Abgeordnetenmandates rechtliche Grenzen. Genau das ist der Grund, warum die Initiative für entsprechende Regelungen traditionell eben nicht von der Bundesregierung und deshalb auch nicht von unserem Haus ausgeht, sondern in der Regel aus der Mitte des Bundestags erfolgt. So war es zum Beispiel auch in ähnlichen Fällen der Reform dieses Straftatbestands. Die letzte war im Sommer 2021. Es gab auch schon eine Reform im Jahr 2014. Dabei wurde der komplette Straftatbestand umgestaltet. Es ist uns noch einmal wichtig zu betonen, dass wir eine weitere Initiative zur wirksamen Ausgestaltung dieses Straftatbestandes natürlich konstruktiv und im Rahmen unserer Möglichkeiten begleiten würden und uns auch um ein zügiges Gelingen im Rahmen der Möglichkeiten bemühen würden.

ZUSATZFRAGE DAKE: Heißt das, aktuell gibt es in Ihrem Haus keine Arbeiten daran?

DR. FUCHS: Nein.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich noch einmal eine Frage an das Auswärtige Amt von Herrn Aiash. Er bezieht sich auf den Besuch von US-Präsident Biden im Nahen Osten. Er sagt: In letzter Zeit wird vermehrt darüber gesprochen, mit Washingtons Unterstützung eine Nahost-NATO zu schaffen. Hält die Bundesregierung das für machbar und unterstützt sie das?

WAGNER: Wir haben natürlich die Berichte zu dem anstehenden Besuch von US-Präsident Biden, der heute beginnt, zur Kenntnis genommen, und ich glaube, man kann sagen, dass wir natürlich alle Bemühungen begrüßen, die zu einem Abbau von Spannungen in der Region beitragen.

FRAGE STEINKOHL: Herr Hebestreit, der Bundeskanzler hat ja die Frage der gleichen Bezahlung von Frauen und Männern im Fußball thematisiert, und Oliver Bierhoff hatte angekündigt, er wolle den Kanzler zu einem Gespräch einladen. Meine Frage ist: Wird der Bundeskanzler das Gespräch suchen und annehmen?

STS HEBESTREIT: Ich will Sie nur insoweit präzisieren, als er das vor allem mit Blick auf Nationalmannschaften gesagt hat. Dabei geht es ja auch um Prämienzahlungen. Natürlich wird er sich auch gerne mit Herrn Bierhoff darüber unterhalten. Er hat beide Spiele verfolgt, auch das gestrige zweite Spiel der deutschen Fußball-Nationalelf, das 2:0 gegen Spanien, und wird das auch weiterhin tun. Er hat sich immer wieder dafür eingesetzt, dass es gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt und dass es keinen Unterschied ausmacht, ob man ein Mann oder eine Frau ist. Das hat er gestern in einem Tweet auch noch einmal deutlich gemacht. Er freut sich, dass das auch beim Deutschen Fußballbund aufgenommen worden ist.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Gilt das Engagement eigentlich nur für die Sportart Fußball oder auch für andere Sportarten, in denen es ja auch erhebliche Unterschiede gibt, was Prämien von Männern und Frauen angeht?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, wenn Sie die Politik des Bundeskanzlers genau verfolgt haben, dann wissen Sie, dass das nicht nur auf Sport begrenzt ist, sondern alles betrifft. Jetzt ist es natürlich mit der Aufmerksamkeit so eine Sache. Wenn man ein so wichtiges Sportereignis wie eine Fußball-Europameisterschaft hat und sich dazu äußert, dann gerät das stärker in den Blickpunkt als bei anderen Sportarten. Aber er war beispielsweise unlängst auch bei einem Frauen-Handballspiel in Potsdam, wenn ich richtig informiert bin, und hat sich dort ähnlich geäußert. Insofern ist das etwas, was ihn umtreibt und auch nicht nur auf den Sport beschränkt ist. Das war gestern ein guter Anlass, darauf auch noch einmal hinzuweisen.

FRAGE BÄSECKE: Ich bräuchte einmal kurz das Gesundheitsministerium. Es geht um homöopathische Mittel. Die werden ja zum Teil noch von Krankenkassen gezahlt, und dies, obwohl die Wirkung weiterhin wissenschaftlich nicht wirklich erwiesen ist. Die Frage ist einfach, wie man in der jetzigen Zeit, in der wir ein sehr angespanntes Gesundheitssystem haben, solche Ausgaben eigentlich rechtfertigt.

SCHMIDT: Nach dem Sozialgesetzbuch haben Krankenkassen die Möglichkeit, zusätzliche Satzungsleistungen anzubieten. Dazu zählen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie diese homöopathischen Arzneimittel. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass die Umsätze mit homöopathischen Mitteln, welche zulasten der GKV abgerechnet werden, im Vergleich zu den gesamten Arzneimittelausgaben in der GKV ein sehr geringes Volumen haben.

ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Gibt es Bestrebungen, diese Ausgaben in Zukunft noch zu reduzieren?

SCHMIDT: Die sind mir nicht bekannt.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich noch eine letzte Frage an Herrn Hebestreit, und zwar von Dominik Guggemos, Neue Berliner Redaktionsgesellschaft: Wird Herr Scholz wie seine Vorgängerin vor seinem Urlaub noch eine Sommer-PK in der Bundespressekonferenz geben?

STS HEBESTREIT: Nein, er wird direkt im Anschluss an seinen Sommerurlaub eine Sommer-PK in der Bundespressekonferenz geben. Ich habe auch gerade mit dem Vorstand der Bundespressekonferenz einen Termin ausgesucht, den wir aber jetzt noch nicht bekannt geben. Aber nach dem Urlaub des Kanzlers wird der stattfinden. Dann können Sie ihn auch ausgiebig zu seinem Urlaub befragen. Vorher wird das nicht mehr hinhauen.

FRAGE STEINKOHL: Bei der Vorgängerin, bei Frau Merkel, wusste man ja ganz genau, wann der Urlaub beginnt, nämlich immer dann, wenn die Festspiele in Bayreuth anfangen. Wann wird denn der Bundeskanzler in den Urlaub gehen?

STS HEBESTREIT: Wir teilen die öffentlichen Termine des Bundeskanzlers ja immer am Freitag mit. Heute ist Mittwoch.

Der zweite Punkt ist: Ich kann Ihnen sagen, dass er die Festspiele in Bayreuth in diesem Jahr nicht besuchen wird, wenn Sie das als einen möglichen Ankerpunkt ansehen würden. Aber ansonsten gilt: Freitags werden die Termine der kommenden Woche verbreitet. Irgendwann in einer der kommenden Wochen wird es wahrscheinlich keine Termine geben, und dann können Sie eins und eins zusammenzählen.

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