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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 15. August 2022

Themen: Gasumlage, Fischsterben in der Oder, Energieversorgungssicherheit, Situation in Mali, Einreise von afghanischen Ortskräften nach Deutschland, Konflikt zwischen Ägypten und Äthiopien, Kämpfe um das Atomkraftwerk Saporischschja

Themen/ Fragen:
00:00 Start
00:12 Gas-Umlage
04:25 Oder | Fisch-Sterben | Polen
11:10 Energieversorgung | Priorisierung Öl, Kohle, Gas im Schienenverkehr | Niedrigwasser
20:44 Mali | Bundeswehr | MINUSMA
25:25 Ortskräfte | Mali | Afghanistan
33:03 Ägypten | Äthiopien | Nil-Wasser
34:08 Ukraine
36:28 Gas-Umlage
38:31 Ende

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. August 2022:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN HOFFMANN sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

UNGRAD: Guten Tag! Ich kann Ihnen sagen, dass Minister Habeck heute um 15.30 Uhr ein Statement zum Thema Gasumlage abgeben wird. Das wird im Ministerium stattfinden und hybrid sein. Es gibt auch einen Videomitschnitt. Wir werden die Einladung in Kürze verschicken. Wir bitten Sie, sich bei Interesse anzumelden.

FRAGE ABBAS: Ich habe dazu eine Nachfrage an das Bundesfinanzministerium. Es geht um die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage. Sie möchten in Brüssel anfragen, ob es da für Deutschland eine Ausnahme geben kann. Haben Sie zu dieser Frage aus Brüssel schon Signale bekommen?

DR. KALWEY: Sie haben recht: Wir haben einen Brief versandt. Der Minister hat sich an die EU-Kommission gewandt und um eine Ausnahme gebeten. Wir haben das Schreiben am Freitag versandt, und es gibt noch keine Rückmeldung aus Brüssel.

FRAGE BÜÜSKER: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Es gibt Kritik daran, dass Trading Hub Europe als privatwirtschaftlicher Verband der Netzbetreiber die Gasumlage festlegt. Können Sie erklären, inwieweit von Regierungsseite oder einer staatlichen Stelle nachgerechnet wird bzw. das, was da festgelegt wird, überprüft wird?

UNGRAD: Mit welchen Summen sich die Unternehmen haben listen lassen, wird auf jeden Fall durch Wirtschaftsprüfer überprüft. Das, was die Unternehmen angeben, wird nicht automatisch langfristig in die Berechnung einbezogen, sondern all das wird durch Wirtschaftsprüfer oder ähnliche Prüfer daraufhin überprüft, ob es gerechtfertigt ist, ob diese Importe stattgefunden haben, vor allem ob die Mengen zutreffen.

Insgesamt ist die Bundesnetzagentur dafür verantwortlich, zu schauen, wie die Berechnungen stattfinden, ob das alles in Ordnung ist. Die Bundesnetzagentur hat da den Gesamtüberblick. Wir stehen natürlich in engem Kontakt mit THE und Bundesnetzagentur dazu.

FRAGE: Frau Dr. Kalwey, gibt es nach Ihrer Auffassung einen Rechtsanspruch auf die Ausnahmeregelung, die Sie sich von der EU-Kommission wünschen? Er könnte sich möglicherweise aus Präzedenzfällen ableiten. Gibt es da Präzedenzfälle?

DR. KALWEY: Ob es da Präzedenzfälle gibt, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber es gibt durchaus die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu stellen. Wie das im Einzelnen ausgestaltet ist, muss man sich anschauen. Aber im Grundsatz ist es möglich.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie im Kopf, was die einschlägige Rechtsgrundlage dafür ist?

DR. KALWEY: Ich muss es kurz nachschauen; ich kann es Ihnen nachreichen.

ZUSATZ: Falls Sie das haben, wäre es auch interessant, zu wissen, ob es da Präzedenzfälle gibt.

FRAGE LEHMANN: Zum Fischsterben in der Oder eine Frage an das Umweltministerium: Wann werden die weiteren Laborergebnisse bekannt gegeben?

Heute hat der brandenburgische Minister Vogel per Twitter gemeldet, dass gestern in Stettin etwas falsch übersetzt wurde und er nicht die richtige Antwort gegeben hat. Deswegen muss ich nachfragen: Wird Quecksilber von deutscher Seite als Ursache ausgeschlossen, oder wird weiter in diese Richtung geforscht? Es gibt unterschiedliche Informationen von polnischer und von deutscher Seite.

SCHULTE: Wie Sie wissen, arbeiten wir mit Hochdruck an der Aufklärung dieser fürchterlichen Umweltkatastrophe, die länderübergreifend passiert ist. Wir befinden uns da in einer sehr engen Abstimmung sowohl mit den polnischen Behörden als auch mit den Bundesländern, die jeweils zuständig sind.

Die Frage zu Quecksilber ist nach meinen Erkenntnissen in der Tat beantwortet. Eine Quecksilberbelastung in den Fischen und im Wasser wurde nicht gefunden. Das heißt, das kann nach dem jetzigen Stand ausgeschlossen werden.

Weiterführende Ergebnisse der Untersuchungen der Wasserproben und auch von belasteten Fischen erwarten wir für Anfang dieser Woche. Da sie bisher noch nicht vorliegen den Montag haben wir ja schon halb hinter uns , würde ich den Dienstag auch noch unter „Anfang der Woche“ subsumieren.

FRAGE ABBAS: Ich habe zwei Fragen zu diesem Thema, zunächst zur allgemeinen Tragweite dieses Ereignisses. Vielleicht können Sie das einordnen: Gab es so etwas schon mal in der Geschichte? Können wir von einer historischen Dimension sprechen? Vielleicht kann auch die Bundesregierung etwas dazu sagen, wie dieses Fischsterben einzuordnen ist.

Die andere Frage: Sie sprachen davon, dass die Meldekette nicht funktioniert habe. Sie haben die Informationen aus Polen zu spät erhalten. Weiß man denn, warum das so gelaufen ist? Woran ist es denn konkret gescheitert? Warum gab es diesen Fehler in der Meldekette?

SCHULTE: Ich sage mal grundsätzlich etwas zur Dimension des Ereignisses. Wenn die Regierungssprecherin das ergänzen möchte, kann sie das gerne tun.

Wir haben in der deutschen Geschichte immer wieder Umweltkatastrophen größeren Ausmaßes, auch Chemieeinträge in Flüsse, gehabt, die sich dramatisch ausgewirkt haben.

Das, was wir jetzt in der Oder beobachten, also das Fischsterben auf polnischer und auf deutscher Seite, ist aus unserer Sicht ein großes Ereignis. Es ist ein großer Schadensfall, der unbedingt aufgeklärt werden muss.

Wir haben bisher noch keine Hinweise von polnischer Seite, wer für den Schadenseintrag, der da vermutlich passiert ist, verantwortlich ist. Da wäre unsere Botschaft: Diese Transparenz muss hergestellt werden. Der Verursacher muss ermittelt werden, weil damit auch ein berechtigter Informationsanspruch der Bevölkerung einhergeht. Die Menschen werden ja im Moment aufgefordert, nicht an die Oder zu gehen, nicht zu baden, nicht zu angeln, also den Kontakt mit dem Fluss zu meiden. Diese Tragweite muss auch durch eine entsprechende Recherche der Behörden unterlegt werden. Aus unserer Sicht muss der Verursacher gefunden werden, und dazu fordern wir auch nachdrücklich auf.

SRS’IN HOFFMANN: Ich kann mich dem nur anschließen, dass es natürlich jetzt absolut vordringlich ist, aufzuklären, wie es dazu kommen konnte. Dann wird man alles Weitere sehen.

VORS. WEFERS: Der zweite Teil der Frage ging noch dahin, was die Meldekette betrifft.

ZUSATZFRAGE ABBAS: Genau. Weiß man denn, woran das gelegen hat?

SCHULTE: Wir haben ja schon deutlich gemacht, dass aus unserer Sicht die Meldekette nicht funktioniert hat. Wir haben in der vergangenen Woche von dieser Katastrophe oder von dem Fischsterben allgemein Kenntnis bekommen und fühlten uns da durch polnische Behörden nicht gut informiert. Alle weiteren Fragen müssten Sie an die polnische Seite richten.

FRAGE LEHMANN: Wann hat Ihr Ministerium offiziell eine Information von polnischer Seite bekommen, dass die Situation in der Oder nicht in Ordnung oder kritisch ist?

SCHULTE: Zum Zeitablauf kann ich Ihnen allgemein sagen, dass das Fischsterben auf deutscher Seite in Brandenburg seit Dienstag, den 9. August beobachtet wird. Es gab keine Vorwarnung aus Polen, obwohl das Fischsterben zu diesem Zeitpunkt dort schon seit ungefähr zwei Wochen bekannt war.

Die international im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder vereinbarte Meldekette bei solchen Vorfällen es gibt für solche Fälle ein geregeltes System, weil das ein grenzüberschreitendes Ereignis ist, da der Fluss die Grenze überschreitet wurde durch Polen nicht rechtzeitig in Gang gesetzt.

Alle weiteren Fragen da bitte ich um Verständnis müssten Sie auch hier wieder an die polnische Seite richten.

ZUSATZFRAGE LEHMANN: Das heißt, dass Sie die Information von polnischer Seite zu spät bekommen haben?

SCHULTE: Wir haben als Bundesregierung zu spät von diesem Ereignis erfahren.

FRAGE RATZ: An das Wirtschafts- und Verkehrsministerium hätte ich eine Frage. Es gibt in Ihren Ministerien offenbar Überlegungen, dass man prioritär Kohle und auch Ölprodukte über die Schiene, über den Güterverkehr transportiert, um Ausfälle von Gütern, die nicht über den Rhein transportiert werden können, zu kompensieren. Können Sie dazu etwas sagen?

UNGRAD: Wir haben vonseiten der beiden Ministerien eine Rechtsverordnung vorgelegt, die jetzt in der Ressortabstimmung ist, wonach Energietransporte auf der Schiene vorübergehend Vorrang haben sollen, um sie zu sichern. Ein Grund ist der niedrige Wasserstand, aber auch generell müssen sie auf der Schiene Vorrang haben, um künftig Kohlelieferungen, Öllieferungen bevorzugt durchzulassen.

Das Ganze ist befristet und wird jetzt umgesetzt. Es gibt Gespräche dazu. Dazu kann mein Kollege sicherlich im Detail jetzt noch mehr sagen. Aber Fakt ist, dass wir die Energieversorgung aufrechterhalten müssen, und dazu sind für einen befristeten Zeitraum nach unserer Auffassung diese bevorzugten Transporte nötig.

ALEXANDRIN: Ich kann hier noch kurz ergänzen ich hatte es ja auch letzte Woche schon angesprochen , dass wir mit Blick auf den Herbst und den Winter und die Versorgungssicherheit, was den Energiesektor angeht, an verschiedenen Maßnahmen arbeiten.

Der erste Schritt war eine Abfrage bei den Kraftwerksbetreibern, wie viel Kohle von wo nach wo transportiert werden soll, also wo die Transporte tatsächlich laufen sollen und mit welcher Kapazität dort gerechnet wird.

Der zweite Schritt war eine Anpassung der Netznutzungsbedingungen der DB Netz AG. Das ist ein Schritt, der ohne rechtliche Änderungen vorangeht. Dort schafft man im Prinzip eine Vorpriorisierung auf Ebene der Disposition. Das heißt, wenn zwei Züge an einer roten Ampel stehen: Welcher fährt zuerst los?

Jetzt haben wir mit der Verordnung die Möglichkeit geschaffen, auch Kapazitäten auf einem bereits vergebenen Netz zu schaffen. Das heißt, es kann eine Priorisierung erfolgen, so es denn notwendig ist, die Kraftwerke zu versorgen.

ZUSATZFRAGE RATZ: Frau Ungrad, inwieweit sind Sie da im Gespräch mit der Industrie, etwa der Autoindustrie, um das zu koordinieren?

UNGRAD: Die Koordination erfolgt durch beide Ministerien. Wir sind zwar federführend, aber es geschieht in Zusammenarbeit mit dem BMDV. Wir sind natürlich in Gesprächen mit der Industrie, um zunächst den Stand zu wissen, die Notwendigkeit zu kennen, die Bedürfnisse zu kennen, was Kohlevorräte angeht.

Derzeit sind die Kohlelager gut gefüllt; sie sind also nicht leer. Aber der Winter beginnt bald, und gerade deshalb ist diese Vorsorge zu treffen.

ZUSATZ RATZ: Ich meine jetzt Branchen wie die Autoindustrie, die ja auch auf den Güterverkehr setzen und dann mit Ausfällen zu rechnen haben.

UNGRAD: Aus unserer Sicht hat die Energieversorgung, die letztendlich auch für die andere Industrie wichtig ist, Vorrang. Denn wenn das nicht funktioniert, wenn es kein Gas, keinen Strom gibt, kein Öl gibt, dann kann auch die andere Industrie nicht funktionieren.

ALEXANDRIN: Diese Verordnung ist so angelegt, dass die Auswirkungen insbesondere auf den übrigen Güterverkehr so gering wie möglich gehalten werden. Das Ganze wird durch die Bundesnetzagentur nachgehalten, die prüft, ob diese Priorisierungsvorgänge rechtmäßig erfolgt sind. Um hier die Geschwindigkeit zu wahren, erfolgt das im Nachgang. Aber es ist ganz klar darauf ausgelegt, dass wir eine geringstmögliche Beeinträchtigung aller anderen Transporte haben.

FRAGE LINDNER: Eine Nachfrage dazu an das Verkehrsministerium: In einem Papier aus Ihrem Haus wird von klar definierten Energiekorridornetzen gesprochen, auf die diese Priorisierung zutrifft. Könnten Sie bitte noch mal sagen, was Sie darunter genau verstehen?

Auch im Zusammenhang mit dem Niedrigwasser auf dem Rhein: Die Verschränkung der Energieversorgung wird ja nicht in sechs Monaten vorbei sein. Wie sieht es mit der möglichen Fortgeltung dieser Verordnung aus? Das könnte auch einen Kapazitätsumbau innerhalb der Deutschen Bahn bedeuten.

ALEXANDRIN: Diese Transporte erfolgen ja nicht zufällig, und es war Ziel dieser Abfrage, herauszufinden, von wo nach wo diese Transporte laufen. Die Kraftwerke haben einen festen Standort; das heißt, die Korridore, die angebunden und vernetzt werden, sind sehr gut vorhersehbar.

Im Rahmen einer Vorpriorisierung da sind wir innerhalb der Ministerien im engen Austausch mit der Bundesnetzagentur, aber auch mit den Übertragungsnetzbetreibern und den Kraftwerksbetreibern schauen wir darauf, hier ein Prio-Netz zu schaffen, weil klar ist, dass es genau diese Korridore betreffen wird und die anderen eben nicht. Da sind wir im Austausch. Zu diesem Netz erfolgt gerade auch ein Austausch mit der Branche und der Industrie, und es wird derzeit erarbeitet.

Zur Frage der Langfristigkeit: Es ist, glaube ich, allen bewusst, dass wir Situationen, wie wir sie aktuell mit dem extremen Niedrigwasser erleben, in Zukunft öfter erleben werden. Das geben alle wissenschaftlichen Daten her. Deswegen arbeiten wir seit längerer Zeit daran, insbesondere die Wasserwege resilienter zu machen.

Dazu gibt es einen Aktionsplan Niedrigwasser; er befindet sich in der Umsetzung. Dazu zählen verschiedene Maßnahmen, die auch bereits umgesetzt sind. Zum einen sind das neue Vorhersagenmodelle. In Kraft getreten ist zum Beispiel eine neue Vorhersage, eine 14-Tages-Vorhersage, sodass man der verladenden Industrie eine Perspektive geben kann: Nutze ich den Wasserweg? Muss ich mir rechtzeitig Gedanken machen, meine Transporte beispielsweise auf die Schiene oder auf die Straße zu verlagern? Es geht darum, hier mehr Sicherheit und Vorhersehbarkeit für die Transportwege zu schaffen.

Dann gibt es eine neue intelligente Pegelstandsvorhersage, die in Echtzeit die Pegelstände angeben wird, sodass jeder Schiffsführer schauen kann: Muss ich eventuell meine Ladung optimieren, um Engstellen zu passieren?

Es wird punktuell auch bauliche Maßnahmen, insbesondere bei den frei fließenden Flüssen wie dem Rhein, beinhalten, wo wir daran arbeiten, Engstellen zu beseitigen. Das kann man sich so vorstellen: Wenn wir in der Fahrrinne beispielsweise einen großen Felsen haben, dann wird er punktuell abgefräst. Denn frei fließende Flüsse können Sie nicht anstauen und so den Wasserstand regulieren. Sie können auch nicht mehr Wasser in den Fluss kippen, sondern wir müssen es eben auf diese Weise regeln. Dabei legen wir äußerst großen Wert darauf, dass diese Eingriffe sehr punktuell, nur sehr kleinräumig erfolgen, um geringstmögliche Umweltbelastungen zu erzeugen.

FRAGE LANDWEHR: Ich habe auch eine Frage an das BMWK und das BMDV: Wie sieht es denn mit dem Zeitplan aus? Wann soll diese Verordnung kommen? Bis wann soll sie gelten? Ab wann soll dann die DB verpflichtet sein, auch Trassen abzuerkennen, wenn ein Energietransport Vorrang hat?

Aus der Branche ist jetzt schon zu hören: Es gibt nicht genügend Waggons, nicht genügend Personal, nicht genügend Loks und im Moment sowieso auch nicht genügend Schiffe wegen des Niedrigwassers. Gibt es Pläne und Strategien, wie Sie mit diesen Transporten umgehen können, wenn das jetzt alles nicht funktioniert?

ALEXANDRIN: Zu den knappen Waggonkapazitäten: Die Verordnung enthält unter anderem einen Passus, der vorsieht, ältere, beispielsweise nicht dem aktuellen Geräuschstandard entsprechende Waggons nutzen zu können, um hier einfach alle Möglichkeiten offenzuhalten.

Natürlich wurden durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung ganz klar auch die Kapazitäten zurückgefahren. Das betrifft einerseits den Wagenpark, den Fuhrpark; das fängt bei den Loks an und endet bei den Waggons, die Sie brauchen, um diese Mengen an Kohle zu transportieren. Das betrifft aber beispielsweise auch die Anschlüsse der Kraftwerke oder die Versorgungswege, die dorthin führen, also die Instandsetzung dort.

Wir sind gemeinsam mit der Branche dabei, zu schauen: Wie schafft man die nötige Sicherheit für die Unternehmen, für eine absehbare Zeit diese Kapazitäten zu schaffen? Insbesondere deshalb gibt es die Arbeitsgruppe, die diese sogenannte Vorpriorisierung macht, um zu vermeiden, dass wir Transporte erzeugen, die letztlich das Netz zusätzlich belasten würden. Wir schauen also ganz genau: Welche Kraftwerke sind gut erreichbar? Welche Kraftwerke sollten wir anschalten? Welche Kraftwerke sind schlecht erreichbar? Wie ist die Infrastruktur dort?

UNGRAD: Zu den Zeiten kann ich sagen: Wir sind in der Ressortabstimmung. Danach gibt es eine Verbändeanhörung, und wir gehen dann von einem zeitnahen Inkrafttreten aus.

ZUSATZFRAGE LINDNER: Bis wann soll das befristet sein?

UNGRAD: Sechs Monate.

FRAGE DETJEN: Ich habe eine Frage an das Außenministerium, aber vielleicht fühlen sich auch andere Ministerien angesprochen. Frau Sasse, hat es seit der Wende in der Entwicklung, seit der Aussetzung des Bundeswehreinsatzes, direkte Kontakte zur malischen Regierung gegeben? Hat die Außenministerin seitdem noch mal Kontakt zum malischen Außenminister Diop aufgenommen, den sie ja getroffen hat?

SASSE: Über einen Kontakt der Außenministerin kann ich an dieser Stelle heute nichts berichten. Wir stehen aber selbstverständlich über unseren Botschafter in Mali in ständigem Kontakt zur malischen Übergangsregierung.

ZUSATZFRAGE DETJEN: Ich darf noch mal allgemein fragen: Hält die Regierung es im Augenblick für nicht sinnvoll, auf Minister- oder sogar Kanzlerebene mit der malischen Regierung zu sprechen, auch hinsichtlich einer Fortsetzung des Einsatzes?

SASSE: Es hat ja auch gerade in der vergangenen Woche dazu kann Herr Collatz Näheres sagen diese Kontakte gegeben. Es hat auf Ebene der Verteidigungsministerin diesen Kontakt gegeben. Sie wissen, dass ein hochrangiger Vertreter des Außenministeriums letzte Woche vor Ort war und Kontakte mit der malischen Regierung hatte. Diese Kontakte werden weitergeführt, auf den unterschiedlichsten Ebenen.

Heute kann ich über einen Kontakt der Außenministerin selbst nichts berichten, aber selbstverständlich ist der Kontakt mit der malischen Übergangsregierung gegeben. Er ist eng, und er umfasst auch die aktuellen Fragen.

COLLATZ: Wir haben bereits am letzten Donnerstag die Inhalte der Gespräche öffentlich so besprochen, wie es möglich ist. Ich kann nur noch mal unterstreichen, dass es auch aus Sicht von Ministerin Lambrecht erforderlich ist, auch auf nationaler Ebene hier die Kontakte zu halten. Darum bemühen wir uns natürlich auch aktiv von allen Häusern, die daran beteiligt sind.

Es war erfreulich, dass es nach mehrwöchigen Ruhephasen, in denen es nicht gelungen ist, das Gespräch mit Herrn Camara zu finden, am Donnerstag gelungen ist. Die Inhalte haben wir am Freitag zuletzt besprochen.

Es ist wichtig, im nationalen Austausch zu bleiben, auch wenn für die Gesamtorganisation der Operationsführung von MINUSMA MINUSMA selbst und damit die Vereinten Nationen verantwortlich sind. Dennoch ist es immer noch so: Die Flugregelungen und Fluganträge laufen rein national. Die Antworten kommen auch national. Deswegen ist da sehr wohl Gesprächsbedarf, auch ergänzend zu dem, was die Vereinten Nationen für MINUSMA zu regeln haben.

SASSE: Herr Detjen, ich kann Ihnen berichten, dass unser Botschafter vor Ort unter anderem am Freitag direkt nach Ablehnung des Rotationsflugs, über den wir am Freitag berichtet hatten, mit dem malischen Außenminister Kontakt hatte.

FRAGE RATZ: Haben Sie denn seit Freitag irgendwelche Signale von der malischen Regierung erhalten, dass wieder Überflugrechte erteilt werden?

Wie ist aktuell die Situation für die deutschen Soldaten vor Ort?

COLLATZ: Die Situation für die deutschen Soldatinnen und Soldaten vor Ort ist unverändert. Nach wie vor ist es notwendig, dass wir die Verstärkungskräfte aus Deutschland hineinbringen, um vor Ort genügend Möglichkeiten zu haben, auf MINUSMA wieder in die Aufklärungsoperationen einzutreten. Bis dahin ruht sozusagen dieser Anteil der Operationen. Wir sorgen dafür, dass die Lage um die Feldlager herum sicher ist. Dafür werden die Kräfte benötigt. Bis es gelingt, die Verstärkungskräfte nach Mali zu bringen, wird es auch keine Änderung geben. Der nächste Flug ist für den 18.08. beabsichtigt.

FRAGE WOLFSKÄMPF: Können Sie etwas zu roten Linien oder Rahmenbedingungen sagen, die einen tatsächlichen Truppenabzug wahrscheinlicher machen würden?

COLLATZ: Ich kann das nicht.

ZUSATZFRAGE WOLFSKÄMPF: Kann das Außenministerium etwas dazu sagen?

SASSE: Ich kann hier an dieser Stelle auch keine roten Linien definieren. Wir haben zuletzt am Freitag sehr deutlich gemacht, dass Schutz und Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten für die gesamte Bundesregierung natürlich oberste Priorität haben.

SRS’IN HOFFMANN: Wir haben auch gesagt, dass Deutschland grundsätzlich weiterhin bereit ist, sich an den Missionen der UN in Mali zu beteiligen. Aber das bedarf natürlich auch der entsprechenden Zusammenarbeit; das ist ja klar.

FRAGE ABBAS: Können Sie etwas zur möglichen Gefährdung von Ortskräften in Mali im Vergleich zur Lage in Afghanistan sagen? Wie viele sind das?

COLLATZ: Auch dazu haben wir uns ja hier schon ausgetauscht. Derzeit wir haben natürlich aus den Erfahrungen in Afghanistan gelernt pflegen wir engen Kontakt. Wir haben derzeit 59 lokale Beschäftigte in Mali, sowohl für EUTM-Anteile als auch für MINUSMA-Anteile.

Wie gesagt, es gibt einen engen Austausch und ich kann hier gerne noch mal doppelt unterstreichen, was wir bereits gesagt haben: Die Lage bei den lokal Beschäftigten in Mali lässt sich mit den Ortskräften in Afghanistan überhaupt nicht vergleichen. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass es eine übergeordnete allgemeine Bedrohung gibt.

Das ist etwas anders, als es in Afghanistan gewesen ist. Es kursieren ja wenn ich das noch abseits der eigentlichen Fragestellung ergänzen kann sehr hohe Zahlen zu den Ortskräften, die seitens der Bundeswehr noch in Afghanistan warten. Wir haben derzeit Kenntnis von 380 afghanischen Ortskräften, die noch auf Ausreise warten. Es sind also nicht Tausende, wie es derzeit vielfacht berichtet wird, sondern es sind 380.

In Mali sind es, wie gesagt, 59, und es herrscht eine vollständig andere Gefährdungslage. Wir haben keinerlei Kenntnis von einer allgemeinen Bedrohung der lokal Beschäftigten in Mali.

ZUSATZFRAGE ABBAS: Gibt es denn Vorbereitungen für eine Evakuierung dieser Ortskräfte, sollte der Einsatz in Mali zu Ende gehen?

COLLATZ: Ich kann Ihnen natürlich hier nichts über konkrete Evakuierungsplanungen sagen, weil die Lage einfach gar nicht so weit ist. Sie wissen, dass wir als nationale Krisenvorsorge ständig Kräfte vorhalten, aber es gibt derzeit überhaupt keinen Anlass, darüber zu reden.

FRAGE WOLFSKÄMPF: Zu den Ortskräften: Ginge es denn tatsächlich nur um diese 59, die Sie genannt haben, oder würde darüber hinaus auch mit privatwirtschaftlichen Partnern dort Verantwortung für „third-country nationals“ übernommen werden?

COLLATZ: Im Moment geht es ja noch nicht mal um die 59 Kräfte. Wie ich sagte: Es gibt gar keinen Anlass, darüber nachzudenken. Wir stehen im ständigen Austausch. Wenn sich da etwas entwickeln sollte, sprechen wir hier gerne wieder darüber.

ZUSATZFRAGE WOLFSKÄMPF: Ein Konzept wird es also erst dann geben, wenn der Fall sozusagen eintritt, und nicht schon vorbereitend?

COLLATZ: Eventualfallplanungen bestehen immer und jederzeit, gerade im militärischen Sektor. Aber es ist meiner Ansicht nach nicht angebracht, darüber jetzt zu sprechen, weil die Lage überhaupt nicht dem entspricht.

FRAGE DETJEN: Herr Collatz, noch mal kurz zur Erklärung wahrscheinlich haben Sie es hier schon an anderer Stelle erläutert, aber ich habe es nicht mehr präsent : Die 380 afghanischen Kräfte, die Sie erwähnten, die noch auf Ausreise warten, sind das ehemalige Ortskräfte, oder sind das auch diejenigen, die auf der Menschenrechtsliste standen?

COLLATZ: Ich habe auch am Freitag schon einige Zahlen genannt und kann das hier gerne noch mal aktualisieren. Derzeit gehen wir davon aus, dass insgesamt rund 1 344 ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr bereits in Deutschland sind. Die aktuellen Zahlen sehen so aus, dass wahrscheinlich noch etwa 380 ehemalige Ortskräfte in Afghanistan sind.

Wir gehen auch davon aus das ist ein Erfahrungswert , dass, wenn wir die Familien mit betrachten, mit einem Faktor fünf zu rechnen ist, sodass sich die Zahl der insgesamt zu Evakuierenden erhöhen würde. Aber noch mal: Es geht um 380 ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr, die sich noch in Afghanistan befinden.

SASSE: Weil nach der Zahl der Ortskräfte gefragt wurde, darf ich ergänzen: Für das Auswärtige Amt sind es in Mali 16 Ortskräfte. Ich glaube, Herr Burger hatte an anderer Stelle hier schon mal ausgeführt, dass wir genau wissen, um welche Personen es sich da handelt, damit wir im Notfall reagieren können.

Wie Herr Collatz deutlich gemacht hat, geht es bei der angemessenen Reaktion dann auch um die konkrete Gefährdungslage, um die Frage: Wie ist die Sicherheitslage ganz konkret in einer bestimmten Situation?

FRAGE HAASE: Herr Collatz, auch wenn Sie keine konkreten Planungen jetzt hier schildern möchten, frage ich: Wenn Sie von 59 Ortskräften sprechen, wäre ein Szenario denkbar, dass da auch der Faktor fünf dazukäme, weil Familienangehörige mit berücksichtigt werden müssten?

COLLATZ: Bei den lokal Beschäftigten in Mali sind wahrscheinlich noch leicht andere Faktoren zu berücksichtigen. Da habe ich aber keine aktuelle Übersicht. Sicherlich wäre im Fall der Fälle dann auch zu betrachten, ob Familienangehörige dort unter diese Kategorie fallen. Aber ob der Faktor fünf oder vier oder sechs dann gilt, müssen wir sehen.

Noch mal: Im Moment gibt es überhaupt keinen Anlass, in diese Richtung zu denken und schon gar nicht zu planen.

FRAGE: Den Kommentaren entnehme ich, dass es derzeit immer noch keine gemeinsamen Listen von evakuierungsfähigem Personal gibt.

Die Frage im Anschluss: Was hat sich beim Vorgehen in der Evakuierung der Ortskräfte bezüglich dessen geändert, was man sich im Koalitionsvertrag vorgenommen hat?

COLLATZ: Dazu kann ich ganz kurz Stellung nehmen. Es gibt gemeinsame Listen, aber Sie haben mich nach den Anteilen der Bundeswehr gefragt. Und das sind die Zahlen.

Zu den Erfahrungen: Wir sind jetzt ja dabei, sowohl den Einsatz insgesamt zu evaluieren als auch die Vorbereitungen und die Durchführung der Evakuierungsoperation auch parlamentarisch unter die Lupe zu nehmen.

FRAGE HAASE: Noch eine Frage an Frau Sasse: Gibt es denn auch eine Menschenrechtsliste? Herr Collatz betont jetzt, dass es bei diesen 59 Ortskräften in Mali um Ortskräfte geht, die für die Bundeswehr gearbeitet haben.

SASSE: Ich hatte ja, glaube ich, gerade schon erwähnt, dass wir als Auswärtiges Amt einen Überblick über die Ortskräfte haben, die direkt bei uns beschäftigt waren. Es gibt beispielsweise immer noch Ortskräfte von Projektpartnern. Wir arbeiten eng mit den Projektpartnern zusammen, damit auch da die nötige Gewissheit herrscht.

Aber wir haben auch sehr deutlich gemacht: Es geht in dieser Situation jetzt nicht um eine Evakuierung, sondern es geht darum, den Überblick zu haben, und den haben wir aktuell. Es geht darum, die Sicherheitslage fortlaufend einzuschätzen und zu überprüfen und auf dieser Grundlage angemessen zu reagieren.

FRAGE AIASH: Ich habe eine Frage zum Konflikt zwischen Ägypten und Äthiopien. Das antike Griechenland betrachtete Ägypten als Geschenk des Nils. Der Streit zwischen Kairo und Addis Abeba hat sich verschärft, weil Äthiopien droht, einen Damm zu bauen, der den Fluss des Nilwassers nach Ägypten stoppt. Gibt es deutsche und europäische Bemühungen, diesen Konflikt zu beenden?

SASSE: Uns ist das Problem des Nilwassers durchaus bewusst, Herr Aiash. Was den aktuellen Stand in dem Konflikt zwischen Ägypten und Äthiopien angeht, der sich ja auf politischer Ebene abspielt, müsste ich Ihnen allerdings eine Nachreichung ankündigen. Da habe ich im Moment keinen aktuellen Stand.

FRAGE RATZ: Eine Frage zur Ukraine an Frau Hoffmann und Frau Sasse: Es gibt offenbar von mehreren demokratischen Staaten, darunter auch Deutschland, die Aufforderung an die russischen Truppen, das AKW Saporischschja umgehend zu verlassen. Haben Sie dazu schon irgendwelche Reaktionen aus Moskau? Wie können Sie Druck ausüben, damit dieser Forderung nachgekommen wird?

SRS’IN HOFFMANN: Über Reaktionen aus Moskau ist mir im Moment nichts bekannt. Aber es gab ja eine gemeinsame Erklärung sowohl von IAEA-Staaten als auch der G7-Außenminister. Dazu können Sie vielleicht gleich auch noch etwas sagen. Insbesondere die G7-Außenminister haben ja gefordert, dass Russland seine Truppen abzieht und das AKW sozusagen wieder der rechtmäßigen Verwaltung der Ukraine übergeben soll. Das ist natürlich eine Forderung, die die Bundesregierung in Gänze mitträgt und unterstützt.

Die Möglichkeiten, auf die russische Führung einzuwirken, sind die, die wir seit Beginn des Krieges ergriffen haben, nämlich Sanktionen gegen die russische Wirtschaft, die die EU in einem bisher nie da gewesenen Ausmaß erlassen hat, und gleichzeitig eine fortgesetzte Unterstützung der Ukraine. Ich glaube, es ist ja offensichtlich, dass diese Art von Angriffen, die jetzt dort auf das Atomkraftwerk stattfinden, wirklich auch eine neue Qualität in diesem Krieg bedeuten und eine große Gefahr darstellen, über die die Bundesregierung natürlich sehr besorgt ist und hinsichtlich der sie noch einmal extrem dazu aufruft, diese Angriffe einzustellen und die Sicherheit zu gewährleisten.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zur Gasumlage. Es gab ja noch die Frage, was mit den Kunden mit Festpreisverträgen ist. Gibt es da mittlerweile eine Klärung?

Außerdem gab es ja die Ankündigung von RWE, auf die Gasumlage verzichten zu wollen. Was bedeutet das konkret? Bezieht sich das dann nur auf die RWE-Kunden, oder sinkt die Gasumlage dadurch insgesamt?

UNGRAD: Hinsichtlich des ersten Punktes kann ich Ihnen noch keine Entscheidung mitteilen. Wir befinden uns noch in den Gesprächen. Das dauert noch einen Moment. Wir werden das Problem also lösen, aber ich kann Ihnen noch nichts im Detail dazu sagen.

Zum Zweiten: Auch die RWE-Kunden sind genauso von der Umlage betroffen. Es ist ja das Solidarprinzip, dass alle Kunden, die in diesen Bereich fallen, betroffen sind. Das hat aber insofern Auswirkungen: Wenn RWE jetzt nicht mit einer bestimmten Summe daran beteiligt sein sollte, dann ist natürlich die Gesamtsumme auch niedriger, und dann ist auch die Gasumlage niedriger. Insofern hat das also schon Auswirkungen.

DR. KALWEY: Ich kann auf Ihre Nachfrage hin noch etwas nachliefern: Es ist möglich, einen Antrag auf eine Ausnahme gemäß Artikel 395 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie zu stellen. Uns liegen keine Informationen über frühere Fälle oder Anträge vor.

FRAGE ABBAS: Es ist ja gerade bekannt geworden, dass die staatliche Gasumlage bei 2,4 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Das ist eine ganz aktuelle Meldung. Wie bewertet denn die Bundesregierung die erheblichen Mehrkosten, die auf die Menschen in diesem Land zukommen werden?

SRS’IN HOFFMANN: Die Bundesregierung sieht, dass damit erhebliche Mehrbelastungen auf die Menschen in diesem Land zukommen werden. Das hat der Bundeskanzler ja auch bereits mehrfach gesagt. Diese Umlage scheint ja jetzt auch sehr stark in dem Rahmen zu liegen, von dem die Bundesregierung ursprünglich ausgegangen war. Der Bundeskanzler hatte auch von mehreren Hundert Euro pro Haushalt gesprochen, die möglicherweise auf die Menschen zukommen. Gleichzeitig hat er aber auch immer deutlich gemacht, dass dann mit dieser Umlage auch Entlastungen kommen werden. Wenn die Umlage dann also zum 1. Oktober dieses Jahres tatsächlich fällig werden wird, werden auch weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes bereit sein. Über dieses Thema befindet sich die Koalition ja im Moment in Gesprächen. Alle möglichen Vorschläge sind hier und an vielen anderen Stellen schon diskutiert worden. Es ist klar, dass, wie der Bundeskanzler gesagt hat „You’ll never walk alone“ , es da auch eine Entlastung geben wird.

FRAGE: Sehen Sie mir nach, dass ich noch einmal bezüglich der Ortskräfte nachfrage, Herr Collatz und Frau Sasse. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie humanitäre Visa für gefährdete Personen ermöglichen und dazu digitale Vergabeverfahren einrichten bzw. einführen werde. Inwiefern wird das für malische Ortskräfte im Falle einer notwendigen Evakuierung möglich sein?

SASSE: Ich glaube, ich kann da nur auf meine vorherigen Äußerungen verweisen. Ich habe deutlich gemacht, dass es in der aktuellen Phase nicht um Evakuierung geht, sondern darum, einen Überblick zu haben, und den haben wir.

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