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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 24. August 2022

Themen: Kabinettssitzung (KiTa-Qualitätsgesetz, COVID-19-Schutzgesetz, Energieversorgungssicherheit, Verordnung zur priorisierten Abwicklung von schienengebundenen Energieträgertransporten zur Sicherung der Energieversorgung, zusätzlicher Aufgabenbereich für Staatsministerin Ryglewski), Besuch des Bundeskanzlers auf dem Truppenübungsplatz Putlos, Besuch des Bundeskanzlers beim Forschungscampus STIMULATE der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Gasumlage, COVID-19-Pandemie, Attentat während der Olympischen Sommerspiele 1972 in München, Angriffe der USA in Syrien, Tweet des russischen Außenministeriums, Dienstwagenprivileg, Reise der Bundesaußenministerin nach Marokko und Dänemark

Themen/Naive Fragen:
00:00 Beginn
00:15 Bericht aus dem Kabinett
12:57 Stromexport nach Frankreich
18:34 Tilo zu Energie-Sparmaßnahmen für Unternehmen
22:18 Gasumlage
30:22 Tilo zu Gasumlage/Insolvenz-Kriterium
34:40 Uniper
36:18 Tilo zu Trading Hub Europe/Gasumlage
39:00 Corona-Regeln/Regierungsflieger
43:18 Tilo zu PCR-Tests beim Regierungsfliegen
45:02 Olympia-Attentat 1972
48:29 US-Luftangriff in Syrien
49:55 Tilo zum US-Luftangriff/Völkerrecht
51:15 Russland zu Hitler/Stalin-Pakt
52:15 Tilo zum Dienstwagenprivileg
54:00 Reiseankündigung Baerbock in Marokko & Dänemark
56:15 Besatzung der Westsahara
59:00 Tilo zur Marrokos Besatzun der Westsahara

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 24. August 2022:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS HEBESTREIT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS HEBESTREIT: Zu ungewohnter Stunde, eine halbe Stunde später, weil der eine oder andere Minister schon bei Ihnen war und aus der durchaus umfangreichen Beschlusslage des Kabinetts schon selbst vorgetragen hat. Diese nun noch einmal insgesamt bear with me :

Die Bundesregierung will die Güte der Kinderbetreuung in den Kitas weiter verbessern. Daher hat das Kabinett heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte KiTa-Qualitätsgesetz, beschlossen. Mit diesem Gesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz aus dem Jahr 2018 fort und entwickelt es auf der Grundlage von Monitoring und Evaluation weiter.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder unter anderem dabei unterstützt werden, die Personalsituation in KiTas zu verbessern. Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in sprachliche Bildung investiert werden. Auch die Kindertagespflege, also die Tagesmütter, sollen als gleichwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung gestärkt werden. Zusätzlich sollen als Konsequenz der Corona-Pandemie auch Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit und Ernährung und Bewegung stärker in den Blick genommen werden.

Weiteres Ziel des Kita-Qualitätsgesetzes ist es, die soziale Teilhabe an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen künftig die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit gestaffelt werden. Der Bund stellt für die beiden kommenden Jahre, für 2023 und 2024, jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird der erste Schritt der Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt. In einem weiteren Schritt soll das Kita-Qualitätsgesetz bis Ende der Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden.

Des Weiteren hat das Bundeskabinett heute die vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen, und zwar für ein sogenanntes COVID-19-Schutzgesetz. Ausgangspunkt der neuen Regelungen sind die wissenschaftlichen Prognosen für den kommenden Herbst und Winter, insbesondere des Corona-ExpertInnenrats und des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG wir sind hier sehr präzise sowie die Erfahrungen der beiden Vorjahre. Danach ist davon auszugehen, dass die Zahl der SARS-CoV-2-Infektionen aus saisonalen Gründen wieder steigen wird. Hinzu kommt voraussichtlich ein Anstieg der sonstigen Atemwegserkrankungen, die ebenfalls wetterbedingt auftreten, die aber in den vergangenen beiden Jahren durch kontaktbeschränkende Maßnahmen weitgehend unterdrückt werden konnten. Beide Entwicklungen werden das Gesundheitssystem und die sonstigen kritischen Infrastrukturen belasten.

Die bisherigen Grundlagen für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 23. September befristet und werden durch Anschlussregelungen abgelöst. Die neuen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen sollen vom 1. Oktober an bis zum 7. April 2023 gelten.

Der Fokus der neuen Regelungen richtet sich auf den Schutz der vulnerablen Gruppen sowie darauf, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Im genannten Zeitraum gelten bestimmte Schutzmaßnahmen wie Test- und Maskenpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Maskenpflicht im Fernverkehr bundesweit.

Die Länder können weitere Maßnahmen festlegen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, im öffentlichen Personennahverkehr, oder Testpflichten in bestimmten Bereichen, beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften, Schulen, Kitas.

Wenn ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region des Landes eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur feststellt, können die Länder zudem weitergehende Maßnahmen festlegen. Hier sind verpflichtende Hygienekonzepte, Abstandsgebot, Personenobergrenzen etc. genannt.

Auch die Ermächtigungsgrundlagen für die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, Coronavirus-Impfverordnung, die Coronavirus-Testverordnung sowie das Kinderkrankengeld werden bis zum 7. April 2023 verlängert. Die Coronavirus-Impfverordnung selbst wird zunächst bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen gibt es einen Koordinierungsbonus, der die Aufwendungen für die Benennung von verantwortlichen Personen zur Umsetzung von Hygienevorgaben ausgleichen soll. Ich glaube, der Bundesminister hat Ihnen gerade schon ausführlich Rede und Antwort dazu gestanden.

Außerdem hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahres umgesetzt. Das Gericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, Menschen mit Behinderungen besser vor Benachteiligungen bei der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen zu schützen. Eine entsprechende Schutzpflicht ergebe sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Um diese Schutzpflicht umzusetzen, soll nun eine Regelung ins Infektionsschutzgesetz eingeführt werden, die die betroffenen Patientinnen und Patienten vor Diskriminierung schützt und gleichzeitig für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit schafft.

Die neu aufgenommene Regelung gilt ausnahmslos für alle intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten, bezieht sich jedoch ausschließlich auf Situationen, in denen intensivmedizinische Behandlungskapazitäten aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichen. Die Entscheidung, wer intensivmedizinisch betreut wird, soll danach ausschließlich anhand des Kriteriums der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit getroffen werden. Bei einer Zuteilungsentscheidung ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen hingegen Kriterien wie Behinderung, Alter, die mittel- oder langfristige Lebenserwartung, der Grad der Gebrechlichkeit und die Lebensqualität. Bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sind von der Zuteilungsentscheidung ausdrücklich ausgenommen. Sie stehen nicht zur Disposition, solange eine intensivmedizinische Behandlung noch indiziert ist und dem Patientenwillen entspricht.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung heute weitere Beschlüsse gefasst, um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu stärken, und das sowohl kurz- als auch mittelfristig. Dabei handelt es sich um befristete Maßnahmen zum Energiesparen, um die Vorsorge zu stärken. Ziel ist es vor allem, eine Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden.

Die Einsparung von Energie ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde, egal, ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgerinnen und Bürgern oder von Unternehmen, leistet einen wertvollen Beitrag zu unserer Versorgungssicherheit und spart gleichzeitig Energiekosten.

Die heutigen Beschlüsse umfassen, wie gesagt, kurz- und mittelfristige Maßnahmen. Bundesminister Habeck hat zu diesen eben schon der Presse Rede und Antwort gestanden. Der Vollständigkeit halber erwähne ich sie hier dennoch.

Mietern wird vorübergehend ermöglicht, die Raumtemperatur in ihren Wohnungen auch dann freiwillig abzusenken, wenn eine bestimmte Mindesttemperatur vertraglich vereinbart ist, die höher liegt, als sie zum Schutz der Mietsache vor Schäden erforderlich wäre.

Endverbrauchern soll ein Anreiz zu sparsamem Heizverhalten gegeben werden. Das soll durch zusätzliche Informationspflichten sichergestellt werden. So wird das Signal drastisch gestiegener Gaspreise vom Versorger an den Gebäude- oder Wohnungseigentümer und vom Eigentümer an den Mieter oder die Mieterin weitergegeben.

Betreibern privater Schwimm- und Badebecken wird die energieintensive Beheizung dieser Anlagen untersagt.

Ferner wird in Arbeitsstätten die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt und in öffentlichen Arbeitsstätten zugleich als Höchsttemperatur festgelegt. Die Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen, wird untersagt. Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.

Außerdem wird die Nutzung von leuchtenden bzw. lichtemittierenden Werbeanlagen für bestimmte Zeiten untersagt. Hierdurch wird unnötiger Energieverbrauch vor allem im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor verringert.

Ebenso wird die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern untersagt, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.

Gebäudeeigentümer sollen zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet werden. Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen. Eigentümer größerer Gebäude sollen verpflichtet werden, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen, um eine Energieeinsparung zu erzielen.

Bestimmte Unternehmen sollen verpflichtet werden, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die sich schnell rentieren, unter der Maßgabe, dass Doppelanforderungen an Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen ausgeschlossen sind.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen soll am 1. September 2022 in Kraft treten und eine Geltungsdauer von sechs Monaten haben

Die Verordnung, die sich auf mittelfristig wirksame Maßnahmen erstreckt, soll am 1. Oktober in Kraft treten und für 24 Monate gelten.

Auch wurde noch eine Verordnung zur priorisierten Abwicklung von schienengebundenen Energieträgertransporten zur Sicherung der Energieversorgung beschlossen. Auch hierzu haben die Bundesminister Habeck und Wissing vor die Presse bereits Rede und Antwort gestanden. Daher ganz kurz:

Um auf Engpässe im Schienengüterverkehr oder in der Binnenschifffahrt aufgrund niedriger Pegelstände der Flüsse reagieren zu können, sollen Energieträgertransporte und Transporte von Großtransformatoren Vorrang erhalten.

Die betroffenen Energieträger sind insbesondere Erdöl und Erdölerzeugnisse sowie Braun- und Steinkohle. Sie sollen auf einem spezifischen Energiekorridornetz zulasten anderer Verkehre vorrangig abgewickelt werden. Das soll allerdings nur dann geschehen, wenn eine besonders hohe Relevanz des Transports vorliegt, zum Beispiel um das Leerlaufen von Tanklagern zu verhindern oder um den unterbrechungsfreien Betrieb von Kraftwerken zu gewährleisten.

Auch Großtransformatoren können, wenn dies für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems erforderlich ist, auf dem gesamten Schienennetz vorranging transportiert werden.

Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den Tag nach ihrer Verkündung vorgesehen. Die Verordnung gilt zunächst für sechs Monate.

Sodann möchte ich über einen weiteren Beschluss des Bundeskabinetts informieren.

Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler, ist von heute an auch für die Nachhaltigkeitspolitik im Bundeskanzleramt zuständig. Sie übernimmt diesen Aufgabenbereich zusätzlich zu ihrem Arbeitsgebiet der Bund-Länder-Beziehungen. Zu ihren neuen Aufgaben gehört die Leitung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung im Bundeskanzleramt, der in der Vergangenheit etwa viermal im Jahr getagt hat und wichtige Beschlüsse für die Bundesregierung fasst. Der Staatssekretärsausschuss ist das zentrale Steuerungsgremium der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Frau Ryglewski wird im Bundeskabinett regelmäßig über die Arbeit des Ausschusses berichten.

Nun werde ich noch zwei Termine ankündigen.

Bundeskanzler Olaf Scholz wird morgen, am Donnerstag, dem 25. August, den Truppenübungsplatz Putlos in Schleswig-Holstein besuchen. Neben dem Austausch mit Industrieausbildern der Firma Krauss-Maffei Wegmann wird er dort Gelegenheit zum Gespräch mit ukrainischen Soldaten haben, die in der Handhabung des Flugabwehrpanzers Gepard geschult werden. Die Ausbildung ist Teil der von Deutschland finanzierten Lieferung von 30 Gepard-Panzern an die Ukraine.

Am gleichen Tag wird der Bundeskanzler auch noch dem Forschungscampus STIMULATE der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg einen Besuch abstatten. Der Bundeskanzler wird dort einen Rundgang durch das Forschungslabor unternehmen und sich mit Hochschulangehörigen austauschen. Der Forschungscampus STIMULATE ist ein Leuchtturmprojekt der Universität Magdeburg und bündelt Partner und Projekte der medizintechnischen Forschung und Entwicklung in der Region. Dieser Termin ist presseöffentlich.

So viel von mir.

FRAGE JORDANS (Zu Energiesparmaßnahmen): Eine Frage zur Energie an Frau Baron: Derzeit wird ein nicht unbedeutender Anteil an Energie in Deutschland deshalb verfeuert, weil man den Strom nach Frankreich exportiert. Herr (akustisch unverständlich) hat gesagt, das könne man wegen des europäischen Strommarktes nicht verhindern. Können Sie darlegen, warum man in Zeiten, in denen Gas gespart werden muss, nicht verhindern kann, dass dieses lukrativ für den Export verfeuert wird?

DR. BARON: Ja, das kann ich gern tun, auch wenn die Frage nichts mit den Kabinettsthemen zu tun hat.

ZUSATZ JORDANS: Es geht um Energiesparmaßnahmen.

DR. BARON: Wir befinden uns in einem europäischen Strom-Binnenmarkt, im dem Strom physikalisch schon dahin fließt, wo er gebraucht wird. Das ist so, und das ist nicht zu verhindern. Keine künstlichen Grenzen zu errichten, ist Sinn des Strom-Binnenmarktes. Deswegen gilt Deutschland, je nachdem, wie die Stromflüsse sind, durchaus als Stromexporteur und exportiert Strom nach Frankreich. Das ist häufig dann der Fall, wenn in Frankreich Atomkraftwerke nicht in Betrieb sind. In diesem Sommer bestand die Situation, dass von den 56 Atomkraftwerken in Frankreich nur gut die Hälfte am Netz war. Dann kommt es natürlich zu Stromflüssen von Deutschland nach Frankreich. Es ist sozusagen das Wesen des Strom-Binnenmarkts, keine künstlichen Grenzen einzuziehen. Das ist so.

Das gilt aber selbstverständlich auch umgekehrt. Es gibt auch Phasen, in denen Strom von Frankreich nach Deutschland fließt. Im Sommer bestand eben die umgekehrte Situation.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Gehen Sie davon aus, dass sich Import und Export ungefähr die Waage halten?

DR. BARON: In den letzten Jahren war Deutschland eher Exportland, lag also der Export in die anderen europäischen Länder und auch nach Frankreich höher. Dazu werde ich genaue Zahlen gern nachreichen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Baron, wenn ich direkt nachfragen darf: Sie beschreiben es jetzt so, als ob Strom einfach hinüberfließt. Aber im Moment wird doch extra Strom produziert, damit er dann nach Frankreich fließt. Ich denke, darauf zielte vielleicht auch die Frage. Gibt es einen Mechanismus, dass man in Deutschland sagt, Gas soll oder darf jetzt zum Beispiel nicht mehr für den Export von Strom produziert werden, oder ist das völlig unabhängig von jeder politischen Regulierung?

DR. BARON: Eine Grenze gibt es aktuell nicht. Wenn in Frankreich eine Nachfrage besteht, wenn im Markt eine Nachfrage herrscht, dann wird die Nachfrage im Markt bedient. Das ist der Energiebinnenmarkt, so wie er funktioniert. Wenn eine hohe Nachfrage vorhanden ist, dann bedient der Markt sie. Mir ist nicht bekannt, dass man künstliche Grenzen einziehen kann.

STS HEBESTREIT: Vielleicht kann ich das politisch noch kurz ergänzen.

Wir befinden uns im Augenblick in einer Situation, in der wir aufgrund des Ausfalls mehrerer französischer Atomkraftwerke in Deutschland Strom produzieren, der nach Frankreich fließt. So ist aber auch der europäische Strommarkt aufgebaut. In anderen Fällen, wenn wir auf den Herbst und den Winter blicken, kann es sein, dass wir noch dankbar sein werden, wenn andere uns im schlimmsten Falle aushelfen könnten.

Insoweit ist es europäisch so geregelt, dass man sich gegenseitig unterstützen kann, und es gibt im Augenblick auch keine Bestrebungen der Bundesregierung, wie sie Herr Jordans nahelegt, Einschränkungen vorzunehmen und es nicht zu verfeuern, um die eigenen Speicher schneller füllen zu können. Da bleiben wir im Rahmen der europäischen Solidarität, die sich in dieser Phase, in der wir uns befinden, seit vielen Monaten doch sehr bewährt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Trotzdem die Nachfrage: Sie bleiben in der Solidarität, aber es gibt doch den ausdrücklichen Wunsch der Bundesregierung, weniger Gas zu verstromen. Dieses politische Ziel, das auch mit der Möglichkeit, dass man Kohlekraftwerke einsetzt, erreicht werden soll, wird doch dadurch unterminiert, dass jetzt mehr Gas verfeuert wird, um dann den dadurch produzierten Strom zu exportieren. Deswegen ja die Frage, ob die Bundesregierung genau an diesem Hebel aktiv werden will.

DR. BARON: Vielleicht kann ich um einen weiteren Aspekt ergänzen. Wenn die Nachfrage in Frankreich sehr hoch ist, dann richtet sich der Markt eben, wie gesagt, nach dieser Nachfrage. Entscheidend ist auch der Preis. Strom wird in der Regel dort produziert, wo er am günstigsten ist. In Deutschland spielen in den Sommermonaten die günstig produzierten erneuerbaren Energien eine große Rolle, sodass auch dieser produzierte Strom im europäischen Verbund weiterfließt. Von dieser hohen Einspeisung erneuerbaren, günstigen Stroms profitieren letztlich alle Verbraucher in Europa, sowohl in Deutschland als auch in Frankreich. Auch das ist ein Wesen des europäischen Strommarktes.

FRAGE JUNG: Ich habe eine konkrete Frage zu Herrn Hebestreits Ausführungen zum Energiesparen. Ich habe vielleicht nicht richtig zugehört, Herr Hebestreit. Welche konkreten Sparmaßnahmen gibt es jetzt für energieintensive Unternehmen in Deutschland?

STS HEBESTREIT: Diese Frage muss ich an das Wirtschaftsministerium weiterleiten.

DR. BARON: Heute haben wir ein Bündel an Maßnahmen vorgeschlagen. Diese richten sich an die öffentliche Hand, an Unternehmen und auch an private Haushalte und beinhalten eine zeitliche Stufung. Kurzfristmaßnahmen sollen ab dem 1. September und Mittelfristmaßnahmen ab dem 1. Oktober für die kommende Heizperiode gelten.

Ich komme gleich zu Ihrer konkreten Frage nach den Unternehmen; aber ich will zunächst noch zwei Zahlen nennen, die vielleicht ganz wichtig zu betonen sind.

Selbstverständlich ist diese Verordnung nur ein Beitrag zum Einsparen von Energie. Daneben müssen weitere Anstrengungen stehen, zu denen wir mit allen Akteuren, mit den Sozialpartnern, mit den Verbänden im Austausch sind. Mit diesen Verordnungen können wir nach ersten Schätzungen rund 2 Prozent des Gasverbrauchs sparen. Dem stehen aber enorme Energiekosteneinsparpotenziale entgegen. Die zwei Verordnungen führen dazu aus, dass die genannten Maßnahmen, also sowohl die Kurzfrist- als auch die Mittelfristmaßnahmen, ein Einsparvolumen von bis zu 10,8 Milliarden Euro umfassen, was ein enormer Schritt ist und auch zeigt, dass sich Energieeinsparmaßnahmen häufig wirtschaftlich rechnen und dass es sinnvoll ist, sie zu ergreifen.

Jetzt zu Ihrer Frage hinsichtlich der Unternehmen. Es gibt die Verpflichtung zur Umsetzung von wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von 10 GWh sind ja schon heute in dem sogenannten Energieeffizienzmanagementsystem vertreten. Bisher hat man in diesem Energieeffizienzmanagementsystem geschaut, welche Maßnahmen sinnvoll wären, um diese freiwillig zu ergreifen. Das ändern wir jetzt. Das wird jetzt verpflichtend. Wenn also ein Unternehmen an diesem Energieeffizienzmanagementsystem teilnimmt das gilt für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 GWh , dann muss es die Maßnahmen, die das Energieeffizienzmanagementsystem sozusagen ausspuckt, verpflichtend umsetzen, und das innerhalb der Geltungszeit dieser Verordnung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben von einem Einsparpotenzial von 2 Prozent gesprochen. Das ist ja ziemlich wenig, oder?

DR. BARON: Diese Verordnungen umfassen, wie gesagt, ein ganzes Portfolio. Alleine die erste Verordnung umfasst zwölf Maßnahmen. Man sieht, man braucht ein reichhaltiges Portfolio, um zu Einsparungen zu kommen. Ja, es sind nur 2 Prozent, aber es sind wichtige 2 Prozent, und sie können auch ein Signal senden. Wenn man sieht, dass mit diesen unterschiedlichen Maßnahmen bis zu 10,8 Milliarden Euro Energiekosten eingespart werden können, dann setzt dies das Signal, dass sich Energiesparmaßnahmen lohnen und ergriffen werden sollen.

Für die Unternehmen ist es dann, wie ausgeführt, in diesem Energieeffizienzmanagementsystem verpflichtend, Maßnahmen zu ergreifen. Das kann zum Beispiel der Austausch der Beleuchtung durch LED-Beleuchtung sein, es kann die Optimierung von Arbeitssystemen sein. Es kann auch die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sein. Diese Maßnahme kann sich ebenfalls durchaus lohnen und viel Energie einsparen.

FRAGE KRÜGER: Meine Frage zur Gasumlage geht an das BMWK und an Herrn Hebestreit. Das BMWK hat dargetan, dass die Gasumlage nicht an die wirtschaftliche Notlage eines Unternehmens gebunden ist, sondern an andere Kriterien, an höhere Beschaffungspreise und Ähnliches. Wie steht der Bundeskanzler zu dem Umstand, dass mit dieser Gasumlage offenbar auch Firmen gestützt werden, die wirtschaftlich gar keine Not leiden? Und da es ja auch in den Koalitionsfraktionen zunehmenden Widerstand gegen die Konstruktion gibt: Ist es vorstellbar, dass das gesamte Paket an Regelungen, die man zur Gasumlage getroffen hat, noch einmal aufgeschnürt und neu verhandelt wird?

STS HEBESTREIT: Die Bundesregierung hat diese Maßnahmen gemeinsam beschlossen. Sie hat auch heute noch einmal miteinander besprochen, dass das so ist. Der Bundeskanzler ist insoweit im engen Gespräch mit Herrn Habeck, Herrn Lindner und anderen gewesen.

Ich glaube, man muss kurz noch einmal die Dimensionen deutlich machen. Dass Unternehmen von der Gasumlage profitieren, obwohl sie Gewinne machen, mag naturgemäß erst einmal nicht ganz einleuchten. Dies ist ein sehr geringer Teil derer, die von der Gasumlage gestützt werden. Ich habe im Kopf, es sind rund 10 Prozent. Das hat man vor dem Hintergrund, dass man eine schnelle und wirksame Maßnahme finden musste, die auch ordentlich zu exekutieren war, billigend in Kauf genommen. Deswegen ist man auf diese Umlage gekommen, und dazu steht die Bundesregierung auch.

Es hat mehrere Unternehmen gegeben, die von sich aus gesagt haben, sie nutzen dieses Instrument nicht, weil es ihnen finanziell gut geht, und von anderen Unternehmen wäre es zumindest ein feiner Zug, wenn sie sich ähnlich verhalten wollten; aber das können wir ihnen nicht vorschreiben.

Das ist die Situation, in der wir uns befinden. Aber wir sehen das als ein wichtiges Instrument, weil die Alternativen, die zur Verfügung stünden, alle deutlich schlechter wären. Deswegen ist das der Weg, den wir gehen wollen.

ZUSATZFRAGE KRÜGER: Es gibt ja aus der Koalition auch das Argument, dass es andere Maßnahmen im Energiesicherungsgesetz gegeben hätte, die dort auch vorgesehen sind, zum Beispiel das Stützen notleidender Unternehmen aus Steuermitteln. Das heißt, solche Mittel ziehen Sie nicht in Erwägung, und auch eine Änderung der Mechanismen und der Rechtsgrundlage für die Gasumlage schließen Sie aus?

STS HEBESTREIT: Die Bundesregierung steht zu der Gasumlage und auch zu der Ausgestaltung der Gasumlage, in Kenntnis, dass es unter den obwaltenden Umständen das Instrument ist, das am besten zu exekutieren war.

DR. BARON: Vielleicht kann ich an der Stelle noch zu dem Instrument der Rettungspakete für Unternehmen ergänzen. Das Energiesicherungsgesetz sieht in § 29 Eigenkapital- und Fremdkapitalmaßnahmen vor, und genau die ergreifen wir ja. Die Uniper-Maßnahmen umfassen ja gerade Eigenkapital- und Fremdkapitalmaßnahmen. Uniper hatte vor diesem Rettungspaket auch schon Kreditlinien. Daneben wurde, wie Sie wissen, die alte GAZPROM Germania unter Treuhandverwaltung gestellt. Jetzt firmiert sie unter dem Namen SEFE.

Auch da fließen Rettungspakete hinein, und das immer mit dem Ziel, den Gasmarkt am Laufen zu erhalten und so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Denn nur, wenn der Gasmarkt funktioniert, können wir eben auch sicherstellen, dass Gaskunden versorgt werden und Märkte eben nicht zusammenbrechen.

FRAGE DR. DELFS: Zum selben Thema an Herrn Hebestreit und Frau Baron: Wie ernst nehmen der Bundeskanzler und der Vizekanzler eigentlich die verfassungsrechtlichen Bedenken, die es gegen die Gasumlage gibt? Da gab es ja ein Rechtsgutachten, auf das sich jetzt auch die Unionsfraktion stützt, die offenbar Anfang September die Gasumlage im Bundestag zu Fall bringen will. Wie ernst nehmen Sie die Bedenken? Sie müssen ja schon mit Klagen von Unternehmen rechnen, die sich durch diese Umlage benachteiligt sehen, und da könnte es ja durchaus sein, dass das dann im Sinne der Kläger beschieden wird.

STS HEBESTREIT: Es ist im Rechtsstaat immer so, dass jemand, der sich benachteiligt fühlt, dagegen Rechtsmittel einlegen kann. Die Bundesregierung ist von der Rechtmäßigkeit der Gasumlage überzeugt und steht zu diesem Instrument, und allem anderen blickt sie gelassen entgegen.

DR. BARON: Vielleicht kann ich hierzu noch ergänzen: Die Kriterien dieser Gasumlage sind ja zum einen im Gesetz definiert, und zwar in § 26 EnSiG ein Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren beschlossen wurde und zu dem das parlamentarische Verfahren auch durchgeführt wurde , und sie werden konkretisiert durch die Verordnung. Teilweise sind die Voraussetzungen aber, wie gesagt, auch schon im Gesetz definiert das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Die Voraussetzungen, die definiert werden, müssen dann zum einen dem Gebot hinreichender Bestimmtheit und Klarheit genügen. Deswegen ist die Gasumlage eben klar beschränkt auf Importeure von russischem Erdgas und gilt nicht etwa für alle Energieversorgungsunternehmen.

Die Unternehmen wiederum müssen klar nachweisen, dass die Bezugskosten und Ersatzbeschaffungskosten haben, die in das deutsche Marktgebiet wirken das ist der Punkt der hinreichenden Bestimmtheit und Begrenztheit, die das Gesetz verlangt . Zum anderen muss man den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren, und wenn man sagt, dass es die Gasimporteure betreffen soll, dann gibt es eben Gasimporteure mit unterschiedlichem Portfolio auch solche, die ein Portfolio im Strombereich haben. Die können Sie aber nicht ausschließen, sondern da müssen Sie dann eben Gasimporteure gleichbehandeln. Diesen zwei Voraussetzungen hinreichende Bestimmtheit und Gleichbehandlung müssen die Vorgaben genügen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Kritiker argumentieren unter anderem auch, dass ein Unternehmen wie Uniper bei der derzeitigen Ausgestaltung der Umlage durchaus in der Lage wäre, Gas auf dem Spotmarkt zu kaufen, dieses bei bestimmten Verträgen sogar zu einem höheren Preis zu verkaufen und trotzdem noch diese Umlage einzustreichen. Das ist ja offensinnig widersinnig. Schließen Sie aus, dass es zu solchen Fällen kommt?

DR. BARON: Trading Hub Europe hat in dieser Woche die zwölf Unternehmen veröffentlicht, die Anträge gestellt haben. Von den zwölf Unternehmen hat ein Unternehmen, nämlich RWE, ja schon erklärt, dass es die Umlage nicht in Anspruch nehmen wird. Dann ist das System ja so, dass es ein Erstattungsanspruch ist, den der Gasimporteur gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe geltend macht. Es sind jetzt auch die Anträge dieser zwölf bzw. elf Unternehmen, die vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Dieser Erstattungsanspruch muss nach den Bedingungen des Gesetzes also gerechtfertigt sein. Das heißt, er muss auf den Langfristlieferverträgen beruhen, die vor dem 1. Mai entstanden sind, und daraus müssen Ersatzbeschaffungskosten resultieren. Dieser Nachweis ist im Erstattungsanspruch darzulegen und vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen natürlich hat auch die Bundesnetzagentur eine allgemeine Monitoringaufgabe, die sieht als Regulierungsbehörde ja ohnehin immer hin , und nur dann wird dem Anspruch auch stattgegeben. Das ist ja etwas, was die Wirtschaftsprüfer und THE jetzt eben nach Antragstellung durchführen.

FRAGE JUNG: Ich möchte noch einmal zum Insolvenzkriterium kommen. Seit Montag gibt es ja große Empörung in der Bevölkerung auch im Parlament, da brennt der Baum. Frau Baron, viele fühlen sich getäuscht von Ihrem Ministerium und von Herrn Habeck. Ich habe einmal nachgeschaut: In einer Pressemitteilung Ihres Ministeriums vom 9. August schreiben Sie: „Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern …“. Nun hat Ihr Haus letzte Woche ein „sheet“ mit Fragen und Antworten herausgebracht. Da heißt es: „Um die Versorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten, müssen alle Marktmechanismen des Gasmarkts sowie die Lieferketten so lange wie möglich aufrechterhalten werden, um Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette zu verhindern.“ Am Montag saßen Sie hier und sagten uns, dass eine drohende Insolvenz kein Kriterium für die teilnehmenden Unternehmen sei. Wie passt das zusammen?

DR. BARON: Na ja, das passt schon zusammen. Das Instrument dient dazu, die Märkte am Laufen zu halten, Verunsicherung im Markt zu begegnen, die ja vorhanden ist, da wir leider wissen, dass Gasmengen aus Russland künstlich reduziert wurden, und man natürlich nie weiß, wie es bei den Gasflüssen weitergeht. Um das Gesamtsystem der Märkte, die im Gasmarkt über Langfristmärkte, über Spotmärkte, über Ratings funktionieren, nicht zu verunsichern und um diese Märkte stabil zu halten, wurde entschieden: Man muss ein Instrument haben, das Märkte am Laufen hält. Das ist eben das Instrument der Gasumlage, weil damit Ersatzbeschaffungskosten weitergegeben werden und Kaskadeneffekte verhindert werden.

Das ist auch weiter die Situation, denn wir haben eine Marktverunsicherung. Wir sehen, dass Preise angespannt sind, Preise hoch sind, und damit ein Agieren offensichtlich auch notwendig ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie haben doch missverständlich kommuniziert. Ihr Minister, Klaus Müller von der Bundesnetzagentur und Sie selbst haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es um die Rettung der gasimportierenden Unternehmen gehe, um Insolvenzen zu vermeiden. Und dann schreiben Sie das nicht in die Verordnung?

DR. BARON: Noch einmal: Es geht darum, Märkte am Laufen zu halten und vor Verunsicherungen zu schützen, die in Insolvenzen und Kaskadeneffekten enden können. Uniper ist ein Unternehmen, das von der Gasumlage profitiert. Uniper selbst hat ja schon erklärt, dass der Großteil weit über 50 Prozent der Gasumlage auf Uniper entfällt, und Uniper ist ein Unternehmen, welches wir vor der Insolvenz gerettet haben.

FRAGE DR. DELFS: Herr Hebestreit, ich habe jetzt gesehen: Wenn die FDP sich in ihren Pressemitteilungen über die Gasumlage auslässt, dann redet sie immer von der „Putinumlage“. Ist das eine Wortschöpfung sie ist ja eigentlich ganz originell , die möglicherweise auch der Bundeskanzler übernehmen würde? Denn das würde für die Menschen ja viel sinnfälliger machen, worum es hier eigentlich geht. Oder ist er mit der derzeitigen Terminologie zufrieden und sieht das nur als eine kleine Finesse der Liberalen an?

STS HEBESTREIT: Ich überlege jetzt, was ich auf Ihre Frage antworten soll. Mir ist nicht bekannt, dass der Bundeskanzler den von Ihnen gebrachten oder zitierten Vorschlag nutzt. Insofern gehe ich davon aus, dass er von der Gasumlage spricht.

ZUSATZ DR. DELFS: Aber wenn Ihr Koalitionspartner offenbar mit dem Begriff nicht so happy ist denn er benutzt jetzt ja einen anderen , dann scheint da ja zumindest aus Sicht der Liberalen doch ein gewisses Kommunikationsdefizit zu bestehen. Ansonsten würden sie dieses Wort ja nicht so benutzen.

STS HEBESTREIT: Wenn Sie mich jetzt dazu verführen wollten, dass ich mich zu Äußerungen aus dem parlamentarischen Raum äußere, dann ist das aller Ehren wert. Ich würde aber einen Fehler machen, wenn ich auf diesen Vorschlag einginge.

FRAGE DR. RINKE: Frau Baron, Sie hatten ja selbst Uniper erwähnt. Vor der Gasumlage haben wir ja noch einen Monat, den das Unternehmen überbrücken muss, indem es teuer einkauft und möglicherweise nicht so teuer verkaufen kann. Rechnen Sie damit, dass Uniper in dieser Zeit noch weiteres Kapital braucht, um bis zum 1. Oktober zu kommen, wenn dann die Gasumlage zur Verfügung steht? Über welchen Weg würde die Bundesregierung dem Unternehmen dann noch Geld zukommen lassen?

DR. BARON: Zum einen ist es richtig, wie Sie sagen: Die Gasumlage greift ab dem 1. Oktober; das heißt, bis zum 1. Oktober müssen die Unternehmen und alle Eigentümer oder Anteilseigner von Unternehmen die Kosten von Ersatzbeschaffungen selbst tragen. Das war ja auch Teil der Kostenteilung. Die Fragestellung war hier: Was tragen die Unternehmen selbst, was ist in der aktuellen Marktsituation machbar und was funktioniert über die Gasumlage? Es ist also zunächst Tatsache, dass diese Kosten von den Unternehmen zu tragen sind.

Das Uniper-Paket wurde ja mit allen Elementen, die es hat, vor der Sommerpause kommuniziert. Nach dem, was wir aktuell wissen, steht dieses Paket so, wie es beschlossen wurde.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wenn Sie sagen, das Paket stehe so, wie es beschlossen wurde, sehen Sie also keinen Nachbesserungsbedarf?

DR. BARON: Aktuell sehen wir diesen nicht.

FRAGE JUNG: Noch eine Verständnisfrage zum Trading Hub Europe, Frau Baron: Warum berechnet eigentlich ein privatwirtschaftliches Unternehmen die Gasumlage für die Bürger?

DR. BARON: Da müssen Sie noch einmal in das Energiewirtschaftsgesetz gucken. Das ist ein Unternehmen, das ist richtig. Dieses Unternehmen wurde aber mit Aufgaben sozusagen für alle Gasakteure im Markt betraut. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet eben Trading Hub Europe, sich als Unternehmen um die Sicherstellung der Gasfunktionsweise zu kümmern. Das funktioniert im Strommarkt bei den Übertragungsnetzbetreibern sehr ähnlich: Auch die Übertragungsnetzbetreiber haben dort besondere Aufgaben, die qua Gesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz verliehen werden, um eben die Systemstabilität im Strommarkt sicherzustellen. Auch die vier Übertragungsnetzbetreiber sind Unternehmen. Ähnlich funktioniert das am Gasmarkt: Auch da gibt es eben einen, wie das dort heißt, Marktgebietsverantwortlichen, der qua Gesetz Aufgaben erhält, um den Gasmarkt stabil zu halten. In dem Fall ist das eben Trading Hub Europe. Das Unternehmen hat dann eben besondere gesetzliche Pflichten, die es ausfüllen muss. Dazu verleiht das Gesetz dann aber auch gesetzliche Befugnisse.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber sind die Pflichten denn ausreichend? Es wird ja kritisiert, dass der monatliche Transparenzbericht so nenne ich es einmal von Trading Hub Europe ungenügend sei, weil die wirklich spannenden Zahlen der beteiligten Unternehmen nicht veröffentlicht werden. Stattdessen heißt es dann ja im Kleingedruckten, dass wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen einiges nicht veröffentlicht wird.

DR. BARON: Natürlich muss die Grenze zu den Geschäftsgeheimnissen gewahrt werden. Gewisse Umsatz- oder Vertragsdetails können daher in der Tat nicht veröffentlicht werden. Umgekehrt ist aber ebenso richtig, dass es die Pflicht gibt, die Umlage zu veröffentlichen das haben wir auch getan und auch die Unternehmensnahmen zu veröffentlichen. Da hatten wir ja das Beispiel, dass die Namen der Unternehmen, die Gasumlage beziehen, unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen. Deswegen hatten wir uns dann gemeinsam mit Trading Hub Europe dafür eingesetzt, die Unternehmen einfach abzufragen, an dieser Stelle auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu verzichten und der Namensnennung zuzustimmen. Insofern sehen Sie ja, dass Trading Hub Europe da auch nach Wegen gesucht hat, diesen Bedürfnissen an Informationen gerecht zu werden.

VORS. DETJEN: Ich würde jetzt zum Themenkomplex COVID/Infektionsschutzgesetz übergehen. Gibt es Fragen, die vorhin in der Pressekonferenz mit den beiden Ministern noch nicht beantwortet wurden?

FRAGE SPIEKERMANN: Ich komme gerade aus dieser Pressekonferenz mit Lauterbach und Buschmann, und da haben wir alle gelernt, dass die Regeln in Flugzeugen verschärft werden; das heißt, eine OP-Maske reicht nicht, sondern es soll eine FFP2-Pflicht kommen. Wir haben alle die Bilder von gestern gesehen, was das Maskentrageverhalten in Regierungsfliegern betrifft. Jetzt wurde argumentiert, die Luftwaffe habe eigene Regeln. An das Verteidigungsministerium: Warum ist das so?

COLLATZ: Ich kann gerne noch einmal die einschlägigen Regelungen erwähnen. Sie alle haben inzwischen sicherlich in § 28 des Infektionsschutzgesetzes geschaut, in dem beschrieben wird, wie der öffentliche Personenfernverkehr mit Infektionsschutz umzugehen hat. Die Luftwaffe sieht sich darunter nicht subsummiert; hier gelten andere Regeln. Es ist so, dass wir fallgerecht immer die bestmöglichen Regeln anwenden wollen, und hier gilt eben, dass wir im Rahmen unserer eigenen Vollzugskompetenz für den Kabinenraum festgelegt haben, dass es dort auch andere Möglichkeiten gibt. Die Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen, und ansonsten müssen Passagiere grundsätzlich über einen gültigen 3G-Status verfügen, den dann die Nutzenden der Kabine zu überprüfen haben.

FRAGE KLING: Eine Nachfrage dazu: Wann hat sich das denn verändert? Bei früheren Flügen in Regierungsfliegern wurde ja durchaus Maske getragen.

COLLATZ: Der Verantwortliche für die Festlegung der Regeln ist der Kommodore der Flugbereitschaft. Er hat natürlich auch den Auftrag, die Aktualisierungen immer wieder so vorzunehmen, wie sie dem Infektionsgeschehen angemessen sind. Das hat er im Juli getan und hat sich dazu durchaus auch Rechtsbeistand eingeholt. Das Infektionsgeschehen hat es eben ermöglicht, für Regierungsflüge diese durch mich aufgezeigte Regelung zu erlassen. Es ist ja auch so, dass durchaus ein Unterschied zwischen dem öffentlichen Personenfernverkehr besteht, wo man sich ein Ticket kauft vielleicht sogar als Bahnreisender ein 9-Euro-Ticket hat und dann frei wählen kann, welches Verkehrsmittel man wie und unter welchen Umständen wählt. Niemand wird da kontrolliert. Das ist natürlich eine ganz andere Situation das können Sie sich sicherlich auch gut vorstellen als bei einem Regierungsflieger, und deswegen wurden die Maßnahmen dort angepasst.

FRAGE DR. RINKE: An Herrn Hebestreit: Herr Buschmann saß hier kurz vor dieser Pressekonferenz und sagte, rechtlich sei das auch aus Sicht des Justizministers nicht zu beanstanden, aber politisch würde er raten, eine Gleichbehandlung aller zu erreichen. Würde sich der Bundeskanzler dieser Empfehlung anschließen?

STS HEBESTREIT: Der Bundeskanzler hat gestern da waren Sie auch dabei, Herr Rinke; Sie waren ja auch Teil der Reisegesellschaft in Neufundland noch einmal deutlich gemacht, dass es klare Regeln gibt, und an die wird sich gehalten. Wenn die Regeln sich ändern, dann hält man sich auch daran. Der Bundeskanzler hat aus meiner Sicht aber nicht durchblicken lassen, dass es da jetzt eine politische Entscheidung braucht. Vielmehr ist klar das hat ja auch das Verteidigungsministerium noch einmal deutlich gemacht , dass immer wieder auch das Infektionsgeschehen in den Blick genommen werden muss, wenn es darum geht, wie die Regeln für die Luftwaffe lauten. Die Regeln im Infektionsschutzgesetz, das heute hier vorgestellt worden ist, sollen ab dem 23. September gelten, also in etwa vier Wochen. Auch da muss man also immer wieder schauen, wie und was man anpasst. Aber ich glaube, darüber hinaus hat sich der Bundeskanzler dazu nicht eingelassen.

FRAGE JUNG: Herr Hebestreit, Sie oder ein Sprecher der Bundesregierung meinte, dass es ein hohes Schutzniveau gegeben habe, weil alle Personen an Bord der Maschine einen aktuellen negativen PCR-Test hätten vorweisen müssen.

Es gab ja mehrere Flüge. Man ist nicht nur von Berlin nach Kanada geflogen, sondern dann noch einmal weiter und noch einmal weiter und dann wieder zurück. Das heißt, dass jede Person mehrere PCR-Test vorweisen musste. Korrekt?

STS HEBESTREIT: Nein, das ist nicht korrekt. Zum Antritt der Reise, die am Sonntag begonnen hat, musste jeder Teilnehmer dieser Reise einen aktuellen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden war.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum nicht vor jedem Flug? Ist das nicht normal, wenn es schon keine Regeln im Flugzeug gibt?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, Herr Collatz hat die Regeln, die die Luftwaffe aufgestellt hat, eben erklärt. Das Bundeskanzleramt hat darüber hinaus noch einen PCR-Test vor Beginn dieser Reise vorgeschrieben, ist also über die eigentlichen Regeln hinausgegangen. Das haben wir gesagt.

FRAGE SPIEKERMANN: Herr Hebestreit, empfinden Sie es nicht auch als Widerspruch, dass es diese Bilder gibt, ohne Maske zu fliegen, auch mit der Begründung, wie Sie es gerade erklärt haben, während im Gesetz steht, dass die Maskenpflicht in Fliegern für so will ich einmal sagen normale Bürger verschärft wird, also eben keine OP-Maske, sondern FFP2-Maske auf allen Flügen?

STS HEBESTREIT: Die Bewertung überlasse ich Ihnen.

FRAGE CLASMANN: Meine Frage geht an Frau Sasse und Herrn Hebestreit. Führt die Bundesregierung mit den Hinterbliebenen des Olympiaattentats von 1972 noch Gespräche? Hat sie dabei vielleicht auch ein verbessertes Entschädigungsangebot gemacht, um sie womöglich noch zur Teilnahme an der Gedenkveranstaltung am 5. September zu bewegen?

Hängt die Teilnahme des israelischen Präsidenten von der Teilnahme der Hinterbliebenen ab, oder wird das davon unabhängig geplant?

STS HEBESTREIT: Ich denke, dass wir alle uns zu dieser Frage, die uns alle sehr umtreibt, in den letzten zwei Wochen mehrfach geäußert haben. Es gibt keinen aktuelleren Stand als den, den wir geäußert haben, dass wir nämlich zu weiteren Gesprächen mit den Angehörigen bereit sind. So etwas führt man aber besser nicht über die Medien. Wenn es etwas zu verkünden bzw. zu vermelden gäbe, täten wir das.

Über die Terminpläne des israelischen Präsidenten kann ich von dieser Stelle aus keine Auskunft geben.

Ansonsten wäre bei uns auch das Innenministerium zuständig, das bei diesen Fragen federführend ist.

LAWRENZ: Ich kann eigentlich nur an das anknüpfen, was der Regierungssprecher zuletzt und auch gerade eben wieder gesagt hat. Die Bundesregierung bedauert, dass es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gelungen ist, mit den Hinterbliebenen einen Konsens zu erzielen. Daher werden die vertrauensvollen Gespräche mit den Hinterbliebenen fortgesetzt. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass ein Weg gefunden wird, damit sich die Hinterbliebenen doch noch dazu entschließen können, an der Gedenkveranstaltung am 5. September 2022 teilzunehmen.

ZUSATZ CLASMANN: Ich weiß, dass das hier schon besprochen wurde. Deswegen war meine Frage ja, ob seither ein verbessertes Angebot gemacht worden sei.

STS HEBESTREIT: Ich bleibe bei meiner Antwort. Es gibt keinen neuen Stand, den ich hier mitteilen könnte.

FRAGE JORDANS: Herr Hebestreit, es wird berichtet, dass das Kanzleramt jetzt die Federführung in diesen Verhandlungen übernommen habe. Stimmt das? Wenn ja, warum wurde das geändert?

STS HEBESTREIT: Das kann ich nicht bestätigen, weil ich es nicht weiß. Die Bundesregierung arbeitet sehr gemeinsam und koordiniert miteinander. Warum das Kanzleramt jetzt eine Federführung übernommen haben sollte, entzieht sich meiner Kenntnis.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Herr Lawrenz, wissen Sie etwas darüber?

LAWRENZ: Ich kann nur das wiederholen, was wir eben gesagt haben. Die Bundesregierung als solche führt Gespräche.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Aber wenn das von einem Amt zum anderen geht, dann deutet das darauf hin, dass man es beispielsweise auf eine höhere Ebene eskaliert oder dass man größeres Vertrauen in die Verhandlungsführer dort hat oder Ähnliches.

Gab es eine Veränderung in der Frage, wer die Verhandlungen führt?

LAWRENZ: Ich kann mich nur wiederholen. Die Bundesregierung selbst führt Gespräche.

ZURUF JORDANS: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

FRAGE DR. RINKE: Meine Frage geht an das Auswärtige Amt. Die Amerikaner haben offenbar Stellungen irantreuer Milizen in Syrien angegriffen. Haben Sie Erkenntnisse darüber, und sehen Sie diese Angriffe in Syrien kritisch?

SASSE: Wir stehen zu diesem Vorfall mit den USA in Kontakt, Herr Rinke. Es ist vielleicht wichtig, zunächst noch einmal zu erwähnen, dass diesen Angriffen, diesem „strike“ der Amerikaner, ein Angriff, der mit den iranischen Revolutionsgarden verbündeten Kräfte voranging, und zwar am 15. August. Damals hat es Angriffe gegen US-Truppen und deren Verbündete in Ostsyrien gegeben. Die Amerikaner haben in Reaktion auf diese Angriffe gehandelt.

Wir sehen, dass es in der Region immer wieder zu Angriffen auf US-Ziele kommt, die in der Vergangenheit häufig Kräften aus dem Umfeld der irantreuen Kräfte zuzurechnen waren. Wir halten daher die Begründung der USA, dass der Einsatz in diesem Fall dem Schutz ihrer Truppen und deren Verbündeter vor solcher Angriffe irannaher Truppen gegolten habe, für nachvollziehbar. Die Amerikaner haben auch sehr deutlich gemacht, dass es auch darum ging, die Lage nicht weiter zu eskalieren, sondern vor allem ein Abschreckungssignal zu senden.

FRAGE JUNG: Haben Sie Hinweise darauf, dass der Angriff völkerrechtskonform war?

SASSE: Die Erkenntnisse, die wir über diesen Vorfall haben, habe ich Ihnen gerade dargestellt. Wir haben diese Aussagen der Amerikaner zur Kenntnis genommen und stehen dazu im Austausch mit den Amerikanern, wie ich gesagt habe. Aber die Amerikaner haben sehr deutlich gemacht, dass die Militäroperation notwendig gewesen ist, um US-Personal und Verbündete zu schützen.

Zudem habe ich auch deutlich gemacht, dass nach den Angaben der Amerikaner die US-Operation in Reaktion auf einen vorangegangenen Angriff mit dem Iran verbündeter Kräfte erfolgt sei. Insofern beantwortet das, denke ich, auch Ihre Frage nach Völkerrechtskonformität.

ZUSATZ JUNG: Eine Notwendigkeit und eine Reaktion auf irgendetwas anderes muss ja nicht automatisch bedeuten, dass das völkerrechtskonform war.

SASSE: Ich habe Ihnen unsere Einschätzung dazu jetzt dargestellt.

ZUSATZ JUNG: Nein, Sie haben uns die Einschätzung der USA vorgetragen.

SASSE: Nein, ich habe Ihnen dargestellt, welche Erkenntnisse die USA uns übermittelt haben. Dazu gehört unter anderem, dass dieser Angriff in Reaktion auf einen Angriff irantreuer Truppen erfolgt sei. Das ist, wie Sie wissen, ein völkerrechtlich relevanter Aspekt.

FRAGE DR. RINKE: Meine Frage geht an das Auswärtige Amt oder Herrn Hebestreit. Das russische Außenministerium hat in einem Tweet den sogenannten Hitler-Stalin-Pakt gewürdigt, was eine relativ ungewöhnliche Maßnahme ist. Unter anderem gab es ein geheimes Zusatzprotokoll über die Aufteilung Polens.

Wie beurteilt die Bundesregierung das?

STS HEBESTREIT: Ich würde diesen Vergleich als erbärmlich abqualifizieren. Ich glaube auch, dass ich jegliche Vergleiche oder Verbindungen, die damit insinuiert werden, weit von uns weise.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sind Sie überrascht über diesen Schritt, oder sehen Sie das in der Tendenz, in der sich die russische Politik im Moment entwickelt?

STS HEBESTREIT: Sie sehen mich nicht überrascht.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Dienstwagenprivileg und der aktuellen Debatte. Vielleicht bräuchten wir dazu auch das BMF, aber erst einmal geht die Frage an Frau Baron.

Das „Handelsblatt“ berichtet, dass es offenbar eine Scheindebatte sei, die von den Mitgliedern der Bundesregierung gerade geführt werde, da es, wie es heißt, schon längst eine interne Vereinbarung zwischen Herrn Habeck, Herrn Lindner und Herrn Wissing gebe, die vorsehe, dass die Subventionen für Fahrzeuge, die mit Diesel oder Benzin sowie elektrisch führen und via Stecker die Batterie lüden, im nächsten Jahr ausliefen, wofür es im Gegenzug aber beim Dienstwagenprivileg bleibe.

Können Sie uns das bestätigen, oder sind das Fake News?

DR. BARON: Das kann ich so nicht bestätigen. Ich kommentiere Medienberichte nicht.

ZUSATZ JUNG: Wenn aber jetzt immer von einer Debatte gesprochen wird, die intern offenbar schon längst beendet wurde, dann wäre es doch relevant, von Ihrer Seite zu sagen, dass nichts daran sei und dass das Fake News seien.

DR. BARON: Das, was Sie darüber, was an Einigungen oder Verständigungen es gebe, zitieren, ist mir nicht bekannt. Ich kommentiere diese Berichte aber auch nicht.

VORS. DETJEN: Frau Kalwey!

DR. KALWEY: Geht die Frage auch an mich? Dann kann ich mich eigentlich nur anschließen.

VORS. DETJEN: Sie war auch an Sie gestellt.

DR. KALWEY: Ich dachte, es wäre eine andere Frage. Ich kann mich da nur anschließen, wenn das Ihre Frage war.

SASSE: Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenministerin Baerbock heute Abend zu einer Reise nach Marokko und Dänemark aufbrechen wird.

Das Programm wird morgen, am Donnerstag, in Rabat beginnen. Dort wird Außenministerin Baerbock unter anderem mit dem marokkanischen Außenminister Bourita zusammentreffen. Im Zentrum des Besuchs in Marokko steht das im vergangenen Februar neu aufgeschlagene Kapitel der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Marokko. Es geht darum, dieses Kapitel weiter mit Leben und neuen Vorhaben zu füllen. Ich kann an dieser Stelle erwähnen, dass dies unter anderem auch Vorhaben anderer Ressorts sind, Projekte auch aus den Zuständigkeiten anderer Ressorts. Das ist also sozusagen ein Gesamtpaket. In Marokko wird Außenministerin Baerbock zudem natürlich auch ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft führen und auch ein Berufsbildungsprojekt in Agadir besuchen.

Am Donnerstagabend wird sie dann nach Kopenhagen weiterreisen, wo das Programm am Freitag starten wird. Am Freitag wird Außenministerin Baerbock mit ihrem dänischen Amtskollegen Kofod zusammentreffen und auch in Dänemark über den weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen beraten. Besonders in Fragen der Klimaneutralität, der Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien oder auch bei der Konzeption nachhaltiger Stadtentwicklung sind Dänemark und auch die Hauptstadt Kopenhagen ja, wie Sie wissen, Vorreiter. Neben vielen anderen Themen, die es zu besprechen gibt, soll es bei dem Zusammentreffen zwischen den beiden Ministern auch um den ersten deutsch-dänischen Aktionsplan gehen, der einen Schwerpunkt auf gemeinsame Projekte beim Klimaschutz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere im Offshore-Bereich setzen wird. Außerdem werden Deutschland und Dänemark in außen- und sicherheitspolitischen Fragen künftig noch enger als bisher zusammenarbeiten. Außenministerin Baerbock wird in Kopenhagen zudem mit der Oberbürgermeisterin zusammentreffen, sich mit ihr über nachhaltige Stadtentwicklung austauschen und gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin eine Schulgroßküche besuchen.

Am Freitagabend wird Außenministerin Baerbock mit der Delegation nach Berlin zurückkehren.

FRAGE DR. RINKE: Es ist relativ ungewöhnlich, dass man Marokko und Dänemark in einer Reise verknüpft. Können Sie uns einen Grund dafür nennen?

Sind mit diesem Besuch die Differenzen, die es in den so muss man schon sagen letzten Jahren zwischen Marokko und Deutschland gegeben hat, aus Ihrer Sicht endgültig ausgeräumt? Ist das das Ende der Spannungen zwischen beiden Ländern?

SASSE: Herr Rinke, vielen Dank. Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Die Außenministerin hat diese beiden Ländern noch nicht besucht. In den letzten Monaten standen andere Reisen an. Sie haben das vielleicht verfolgt. Also wird das der erste Besuch der Außenministerin sowohl in Marokko als auch in Dänemark sein. In beiden Ländern und auf allen Stationen geht es um die Intensivierung der bilateralen Beziehungen und auch um drängende Zukunftsthemen. Insofern ergibt sich schon dadurch eine Kombination der Reisen. Es gibt natürlich noch andere Gründe, die zu einer solchen Kombination führen, logistische Gründe, auf die ich aber an dieser Stelle nicht näher eingehen kann.

Was Ihre Frage zur Westsahara angeht, wissen Sie, dass die Westsahara für Marokko ein zentrales Thema der Innen- sowie der Außenpolitik ist. Die deutsche Haltung zum Westsaharakonflikt war immer die, dass wir auf den VN-geführten Verhandlungsprozess setzen. Dieser bietet unserer Ansicht nach den besten und erfolgversprechendsten Rahmen für eine politische Lösung des Konflikts um die Westsahara. Wir unterstützen die Bemühungen des UN-Sondergesandten Staffan de Mistura, eine gerechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare politische Lösung zu erwirken. Der marokkanische Autonomieplan von 2007 kann dafür eine gute Basis darstellen. In jedem Fall verdient der Sondergesandte alle Unterstützung bei seinem Vorhaben.

ZUSATZ DR. RINKE: Ich empfinde die Frage, ob das das Ende der Spannungen bedeute, als nicht ganz beantwortet. Sie haben jetzt referiert, was die deutsche Position war. Aber die marokkanische Seite hatte ja gerade mit der deutschen Position Probleme.

SASSE: Ich habe befürchtet, dass Sie das noch nicht als zufriedenstellend ansehen werden. Ich kann Ihnen berichten, dass die Außenministerin schon im Februar mit ihrem Kollegen aus Marokko eine Videokonferenz geführt hat und dass auf dieser Videokonferenz vereinbart wurde, in allen Bereichen wieder an die traditionell guten Beziehungen anzuknüpfen. Dem waren natürlich viele Gespräche vorausgegangen. Man hat sich, wie gesagt, schon im Februar auf eine Vertiefung der Beziehungen und die Ausarbeitung neuer Impulse für die Zusammenarbeit verständigt. Insofern ist die Antwort ein Ja.

FRAGE JUNG: Heißt das, dass sich die marokkanische Seite gar keine Hoffnungen darauf machen kann, dass Deutschland oder auch die EU eine Annexion der Westsahara anerkennen?

SASSE: Ich habe Ihnen unsere Position gerade dargestellt. Sie ist genau so, wie ich sie gerade dargestellt habe, Herr Jung.

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