Blame Game ▼ BPK vom 29. April 2016
Naive Fragen zu:
Angriff auf Krankenhaus in Aleppo (ab 5:49 min)
– Wie wahrscheinlich ist es, dass es ein Angriff der Anti-ISIS-Koalition war?
– Können Sie ausschließen, dass es ein Luftangriff der Anti-ISIS-Koalition war, Herr Flosdorff, Herr Schäfer?
– die Bundeswehr ist Teil der Anti-ISIS-Koalition. Haben Sie eigene Erkenntnisse? Können Sie ausschließen, dass es westliche Angriffe waren?
Steinmeier in Mali/Niger (ab 12:40 min)
– wer begleitet die beiden Minister?
– welche Rolle spielen die Uranvorkommen in Mali für die Bundeswehr? Schützt die Bundeswehr in irgendeiner Weise die Uranvorkommen in Mali für die Franzosen?
– haben Sie schon eine Zahl, wie viel Geld man da in die Hand nehmen würde? Herr Flosdorff, waren deutsche Soldaten in Mali bisher in irgendeiner Weise in Kampfhandlungen verwickelt?
BAMF-Entscheidungsfindungsprozesse (ab 32:25 min)
– ich habe zwei Fragen zu BAMF-Entscheidungen, insbesondere zu Entscheidungen bei homosexuellen Syrern. Ich habe hier einen Bescheid vom BAMF an einen Antragsteller vorliegen, in dem es heißt:
„Der Antragsteller hat sich auf seine Homosexualität berufen. Er hat seine Sexualität aber nicht ausgelebt und kaum jemand wusste von seiner sexuellen Ausrichtung. Vielmehr hat der Antragsteller seine Homosexualität verborgen.“ Das ist einer der Gründe, aus denen sein Asylantrag abgelehnt wird. Nun ist es ja nicht ungewöhnlich bzw. völlig normal, dass in muslimischen bzw. arabischen Ländern homosexuelle Menschen ihre Sexualität nicht offen ausleben bzw. mit anderen diskutieren. Wie muss ein nicht heterosexueller Flüchtling zum Beispiel aus Syrien einer deutschen Behörde beweisen, dass er schwul ist?
– In demselben Bescheid zitiert das BAMF den syrischen Staatschef Assad und sagt: „… der syrische Staatschef [hat sich] in einem Interview mit dem tschechischen Fernsehen am 30.11.2015 dahingehend geäußert, dass es sich bei den Bürgerkriegsflüchtlingen bei der Mehrheit um gute Syrer und Patrioten handele. Vor diesem Hintergrund ist nicht generell davon auszugehen, dass alle Syrer, die ihre Heimat verlassen haben, als Regimegegner betrachtet werden.“ Macht sich die Bundesregierung diese Einschätzung des BAMF zu eigen? Ist es normal, dass Äußerungen des syrischen Diktators als Grund für eine Asylablehnung vorgebracht werden?
Iran-Deal (ab 44:15 min)
– ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Iran das ihm zustehende Geld in Verbindung mit dem Iran-Deal schon gänzlich bekommen hat, zum Beispiel von den Amerikanern?
– Es war ja einmal von 150 Milliarden Dollar und dann von 100 Milliarden Dollar die Rede. Herr Kerry sagte einmal irgendetwas von 50 Milliarden Dollar. Gleichzeitig hat er vor, glaube ich, einer Woche gesagt, dass bisher nur 3 Milliarden Dollar geflossen seien. Wann kommt denn das restliche Geld? Haben Sie davon eine Ahnung?
„Gefährder in Deutschland“ (52:45 min)
– können Sie uns die aktuellen Gefährderzahlen von Islamisten, Rechtsextremen und Linksextremen nennen?
Bundeswehr an Russlands Grenze (ab 1:01:20 min)
– zunächst eine Lernfrage: Sind deutsche Soldaten schon an der russischen Grenze? Sind deutsche Soldaten schon in Litauen? Ich denke an die Stichworte „Jäger“ und „PERSISTENT PRESENCE“.
– hat die Kanzlerin schon mit Herrn Putin telefoniert oder wird sie mit Herrn Putin telefonieren und ihm über die deutsche Offerte berichten, dass also deutsche Soldaten wieder an die russische Grenze kommen?
– Eine Verständnisfrage, Herr Schäfer: Entspricht das diskutierte, das offerierte Modell der NATO-Russland-Grundakte? Habe ich Sie richtig verstanden, dass Herr Steinmeier die Offerte von Frau Merkel gut findet und unterstützt?
– Die NATO-Osterweiterung widerspricht also nicht der NATO-Russland-Grundakte? Herr Seibert, als Leiter des BPA führen Sie aktuell zu diesem Thema Umfragen durch und fragen die Deutschen, wie sie es finden, dass deutsche Soldaten wieder an die russische Grenze kommen.
Abschaffung StGB §90 (ab 1:17:45 min)
– warum steht § 90 nicht zur Disposition? Das ist doch ein sehr ähnlicher Paragraph, der sich, anders als § 103, nicht auf das ausländische Staatsoberhaupt bezieht, sondern auf das deutsche. Warum soll dieser Paragraph bleiben, warum soll die Beleidigung des Bundespräsidenten strafbar bleiben?
– § 90 ist also nicht entbehrlich?
– prüft Ihr Ministerium das, oder ist das für Sie kein Thema?
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Tilo Jung
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 29. April 2016:
VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
STS SEIBERT: Das erste Thema lautet Syrien. Sie alle haben die entsetzlichen Berichte über die Zerstörung des Krankenhauses in Aleppo verfolgt. Die Bundesregierung verurteilt die gezielte Zerstörung dieses Krankenhauses in Aleppo und damit auch den Mord an einer großen Zahl von Zivilisten, unter ihnen Kinder, auf das Schärfste.
Vorliegende Informationen weisen darauf hin, dass dieser Angriff mit einiger Wahrscheinlichkeit auf Truppen des Assad-Regimes zurückgeht. Dieses Vorgehen, die Eskalation der Kämpfe nicht nur um Aleppo, drohen, den Waffenstillstand und den mühsam in Gang gebrachten Genfer Prozess zum Scheitern zu bringen. Das muss unbedingt abgewendet werden. Wir stehen an einem gefährlichen Scheidepunkt. Systematisches Aushungern, Vorenthaltung medizinischer Versorgung – das sind Kriegsmittel, die insbesondere auch vom syrischen Regime weiterhin eingesetzt werden. Das stellt einen eklatanten Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und gegen die Vereinbarung mit der internationalen Gemeinschaft dar.
Die Bundesregierung fordert daher sämtliche Konfliktbeteiligten auf, die Gewalthandlungen augenblicklich einzustellen und die Wiederherstellung der vereinbarten Waffenruhe zu ermöglichen. Hierbei sehen wir auch Russland als Unterstützter des Regimes in Damaskus in der Pflicht, den Waffenstillstand und den politischen Prozess nicht scheitern zu lassen. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon erhobenen Forderungen.
FRAGE HELLER: Herr Seibert, ich würde gern wissen, auf welche Informationen Sie sich stützen, wenn Sie den Angriff auf das Krankenhaus dem Assad-Regime zuschreiben. Sie haben, meine ich, das Wort „wahrscheinlich“ gebraucht. Normalerweise sind Sie bei Vorgängen, die noch nicht eindeutig zugeordnet werden können, vorsichtig. Welche Informationen haben sie?
STS SEIBERT: Genau. Ich bleibe auch vorsichtig. Deswegen habe ich gesagt, vorliegende Informationen weisen darauf hin, dass mit einiger Wahrscheinlichkeit diese Angriffe vom syrischen Regime und von seinen Truppen ausgingen.
Ich kann Ihnen das jetzt nicht im Einzelnen sagen. Es gibt Hinweise von der üblicherweise als vertrauenswürdig eingeschätzten Quelle Syrian Observatory for Human Rights. Das wäre zum Beispiel zu nennen. Ich kann jetzt nicht ins Detail gehen. Aber ich habe keine Festlegung getroffen, sondern von einer Wahrscheinlichkeit gesprochen, auf die durch diese Informationen hingewiesen wird.
DR. SCHÄFER: Ich möchte auf die Frage nur ergänzen, dass die Information über diesen schrecklichen Anschlag in eine laufende Sitzung der Taskforce Waffenstillstand in Genf hineinplatzte und es dort zwar nicht allen, aber den meisten Teilnehmern relativ klar war, dass angesichts des Verlaufes Angriffe aus der Luft und einiger anderer Merkmale sehr viel dafür spricht, dass es genau so war, wie Herr Seibert es für die Bundesregierung beschrieben hat.
FRAGE JUNG: Wie wahrscheinlich ist es, dass es ein Angriff der Anti-ISIS-Koalition war?
STS SEIBERT: Ich sehe da nicht den Hauch einer Wahrscheinlichkeit.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie ausschließen, dass es ein Luftangriff der Anti-ISIS-Koalition war, Herr Flosdorff, Herr Schäfer?
DR. SCHÄFER: Wenn Herr Seibert von einer gewissen Wahrscheinlichkeit spricht, dann bedeutet das im Umkehrschluss nach den Regeln der Logik, dass es keine volle Sicherheit gibt. Insofern können Sie von uns jetzt, denke ich, angesichts dessen, was Herr Seibert gesagt hat, nicht erwarten, dass wir irgendetwas völlig ausschließen. Aber ich kann mich dem, was Herr Seibert gesagt hat, nur anschließen: Das wäre höchst unwahrscheinlich.
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Flosdorff, die Bundeswehr ist Teil der Anti-ISIS-Koalition. Haben Sie eigene Erkenntnisse? Können Sie ausschließen, dass es westliche Angriffe waren?
FLOSDORFF: Herr Jung, ich kann mich den Worten meiner Vorredner nur anschließen. Auch wir haben keine abschließende Sicherheit darüber, was dort genau passiert ist.
STS SEIBERT: Das zweite Thema ist die Ukraine. Wir unterstützen die Forderung des Leiters der OSZE-Sonderbeobachtermission, Herrn Aperkan, und des Sonderbeauftragten der OSZE für die Ukraine, Herrn Sajdik, dass in der Ostukraine am bevorstehenden orthodoxen Osterfest die Waffen schweigen sollen. Diese Waffenruhe mit den Separatisten wäre nach der Eskalation bewaffneter Gewalt der vergangenen Tage mit zahlreichen auch zivilen Opfern ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Waffenstillstand ist wesentlicher Bestandteil des Minsker Maßnahmenpakets, genauso wie der Abzug schwerer Waffen von der Kontaktlinie.
Die Bundesregierung spricht sich auch dafür aus, dass sich nach einer möglichen Osterruhe eine dauerhafte Waffenruhe anschließt. Eine solche Waffenruhe wäre eine große Erleichterung für die Menschen in der Region. Sie würde darüber hinaus aber auch die notwendigen sicheren Bedingungen schaffen, die es dem ukrainischen Parlament erlauben würden, den politischen Prozess voranzubringen, also etwa Kommunalwahlen und die Änderung der Verfassung zur Dezentralisierung.
Die Mitglieder des Normandie-Formats haben vereinbart, gemeinsam für einen solchen Waffenstillstand zu werben.
VORS. FELDHOFF: Fragen zum Thema der Ukraine und der Waffenruhe zum Osterfest? – Dann, Herr Seibert, bitte die Termine der Bundeskanzlerin für die kommende Woche.
STS SEIBERT: Wir beginnen mit Montag, dem 2. Mai. Die Bundeskanzlerin wird in Frankfurt am Main die 49. Jahrestagung der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) besuchen. Zum ersten Mal ist Deutschland Gastgeber einer Jahrestagung der Asiatischen Entwicklungsbank. Das Motto der Tagung ist in diesem Jahr „Cooperating for sustainability“. Etwa 3000 Entscheidungsträger aus Asien, Europa, den USA und Kanada werden bis zum 5. Mai zusammenkommen und über die Zukunft der europäisch-asiatischen Wirtschafts- und Finanzkooperation beraten. Das Ziel der Tagung ist es, die Wirtschaft und den privaten Finanzsektor für die Umsetzung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung und für die Umsetzung der Klimaziele zu mobilisieren.
Die Bundeskanzlerin wird dort um 19 Uhr durch Bundesminister Müller und den Präsidenten der ADB, Herrn Nakao, begrüßt. Dann wird sie einen Rundgang durch die Messehallen machen. Sie besucht unter anderem die sogenannte Stadt der Nachhaltigkeit und wird anschließend die Eröffnungsrede halten.
Am Dienstag findet dann schon zum zehnten Mal der EU-Projekttag statt. Frau Wirtz hatte Sie, meine ich, hier schon darüber informiert, dass die Kanzlerin aus diesem Anlass ab 10.30 Uhr das Französische Gymnasium Lycée Français hier in Berlin besuchen wird. Sie wird mit Schülerinnen und Schülern über Europa und die Chancen junger Menschen in Europa diskutieren. Die Schüler werden zu Beginn des Besuchs der Bundeskanzlerin verschiedene Projekte, die sie erarbeitet haben, präsentieren.
Das ist, wie gesagt, der zehnte EU-Projekttag in Deutschland. Er wird von der Bundesregierung und den Bundesländern gemeinsam veranstaltet. Er geht auf eine Initiative der Bundeskanzlerin zurück, die sie anlässlich der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 ergriffen hatte. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Minister, Staatssekretäre, Mitglieder des Bundestages usw. durch Schulbesuche und durch Begegnungen mit Schülern an diesem Projekttag teilnehmen.
Am Mittwoch tagt, wie üblich, um 9.30 Uhr das Bundeskabinett.
Am späteren Nachmittag, um 17.45 Uhr, empfängt die Bundeskanzlerin auf Schloss Meseberg den japanischen Ministerpräsidenten Shinzō Abe. Im Wesentlichen geht es bei der Unterredung um die Vorbereitung auf den G7-Gipfel, der in diesem Jahr am 26. und 27. Mai in Ise-Shima in Japan stattfinden wird. Gegen 18.30 Uhr wird es eine gemeinsame Pressebegegnung geben. Daran schließt sich ein Arbeitsabendessen an.
Am Donnerstag, den 5. Mai, reist die Bundeskanzlerin nach Rom. Der Anlass für die Reise ist die Verleihung des Karlspreises an Papst Franziskus am folgenden Tag. Am Donnerstag selber wird sie in Rom mit dem italienischen Ministerpräsidenten Matteo Renzi zusammentreffen.
Am Freitag erfolgt dann, wie gesagt, die Teilnahme an der Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen an den Heiligen Vater, Papst Franziskus. Er ist nach Papst Johannes-Paul II. 2004 der zweite Papst, der diese Ehrung erfährt. Die Veranstaltung findet im Vatikan statt und ist presseöffentlich.
Soweit die Termine für die kommende Woche.
DR. SCHÄFER: Herr Steinmeier wird am Sonntagmittag gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Marc Ayrault zu einer dreitägigen Afrikareise aufbrechen. Die Reise wird die beiden Minister nach Westafrika führen, und zwar zunächst in die Hauptstadt Malis, nach Bamako, dann weiter in den Norden Malis, nach Gao am Nigerbogen, und schließlich in die Hauptstadt Nigers, nach Niamey.
Die Reise hat einen klaren politischen, ich würde sogar sagen sicherheitspolitischen Fokus. Wir Europa, Deutschland und Frankreich haben jedes Interesse an einer Stabilisierung der Region und insbesondere der immer noch unsicheren politischen und sicherheitspolitischen Lage in Mali. Die beiden Außenminister möchten sich selber ein Bild von der Lage vor Ort machen und werden Gespräche mit der politischen Führung Malis in Bamako führen.
Wie gesagt werden sie auch weiter nach Gao reisen. Es ist geplant, dass es dort zu einer Begegnung mit deutschen, französischen und niederländischen MINUSMA-Soldaten kommt. Sie wissen, dass der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung ein Mandat gebilligt hat, mit dem die Bundeswehr in Zukunft auch in Gao zusammen mit Soldaten unter anderem aus Frankreich und den Niederlanden sowie anderen MINUSMA-Soldaten im Norden Malis für die Sicherheit und Stabilität des Landes arbeiten werden. In Mali gilt es darüber hinaus den Friedens- und Versöhnungsprozess, in dem sich das Land seit der schweren Krise 2012/2013 befunden hat, zu unterstützen und eben auch ausdrücklich ein Symbol, ein Zeichen der Unterstützung für die internationale Gemeinschaft und ihr sicherheitspolitisches, militärisches und politisches Engagement sowie auch das entwicklungspolitische Engagement in Mali zum Ausdruck zu bringen.
Niger, der zweite Teil der Reise, ist einer der Knotenpunkte für Migration aus Afrika in Richtung Mittelmeer, in Richtung Europa, und auch Niger steht einigen Stabilitätsgefahren durch Terrorismus, organisierte Kriminalität und Migrationsströme gegenüber. Vielen Dank.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, wer begleitet die beiden Minister?
DR. SCHÄFER: Wer den französischen Außenminister begleitet, kann ich Ihnen nicht sagen, aber ich nehme an, das wird ganz ähnlich sein wie bei uns. Erst einmal gibt es Delegationen aus den jeweiligen Ministerien, die mitreisen, Fachleute, die mitreisen, und es gibt, wie bei solchen Reisen üblich, wegen der besonderen Lage vor Ort auch Sicherheitsleute, die auf dieser Reise mitreisen werden. Es ist nicht geplant, Vertreter aus den Bereichen Kultur und Wirtschaft mitzunehmen. Soweit ich das jetzt absehen kann, werden auch keine Mitglieder des Deutschen Bundestages auf dieser Reise dabei sein.
FRAGE VON HAAREN: Herr Schäfer, Sie sprachen von der Stabilisierung, die gerade in diesem Teil von Afrika notwendig sei. Nun ist ja bekannt, dass Niger im französischen Atomprogramm eine sehr wichtige Rolle spielt Stichwort Uranförderung. Wir wissen seit einigen Jahren, dass Teile Nigers verstrahlt sind und große Probleme haben. Ich will jetzt nicht behaupten, dass die Massenmigration aus Niger unmittelbar mit dem Atomprogramm zusammenhängt, aber einen Zusammenhang wird man nicht völlig ausschließen können. Daher meine Frage an Sie: Wird gerade auch mit der französischen Regierung vonseiten der Bundesregierung, vonseiten Steinmeiers auch über diese Problematik gesprochen?
Meine zweite Frage dazu: Wir wissen aus dem Afghanistan-Konflikt, dass Usbekistan sozusagen der Rückhalt für die Bundeswehr war, aber mit wachsenden Kosten ich würde im Fall von Usbekistan sogar fast von Erpressung sprechen; nach dem Motto: Wenn ihr hier weiter bleiben wollt, dann müsst ihr auch entsprechend mehr bezahlen. Wird Niger das zweite Usbekistan für die Bundeswehr?
DR. SCHÄFER: Ich weiß nicht, ob Herr Flosdorff vielleicht etwas zu Ihrem Vorhalt sagen möchte, ob Usbekistan die Bundeswehr oder die Bundesregierung erpresst hätte und in welcher Weise wir in Afghanistan von Usbekistan in logistischen und anderen Fragen abhängig gewesen wären. Stand heute jedenfalls ist und das weiß ich deshalb, weil ich den Außenminister vor einigen Wochen nach Zentralasien, auch nach Usbekistan begleitet habe : Termiz ist für die jetzige Situation der Bundeswehr als logistischer Hub gar nicht mehr erforderlich und wird auch gar nicht mehr genutzt.
Zum Thema Niger und Uranförderung: Erst einmal ist selbstverständlich, dass man zwischen zwei befreundeten Regierungen über alles Mögliche redet. Dass zwischen Deutschland und Frankreich auch in der Energiepolitik über die Atomkraft gesprochen wird nicht unbedingt zwischen den Außenministern, sondern im Zweifel zwischen anderen Fachministern und Ministerien , ist doch ein Ding der Selbstverständlichkeit. Wenn zwei Minister, der deutsche und der französische Außenminister, gemeinsam nach Niger reisen und, wie Sie sagen, in der Tat eine der wichtigsten Säulen der nigrischen Ökonomie die von Frankreich betriebene Uranförderung ist, dann ist doch klar, dass das auch ein Gesprächsthema ist. Ich will mir aber ausdrücklich das, was Sie über Migrationsströme und mögliche Folgen der Förderung von Uran sagen, nicht zu eigen machen. Ehrlich gesagt bin ich da auch gar kein Experte und bin daher jetzt auch gar nicht in der Lage, Ihnen sachkundig Auskunft dazu zu geben.
FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, Herr Schäfer, welche Rolle spielen die Uranvorkommen in Mali für die Bundeswehr? Schützt die Bundeswehr in irgendeiner Weise die Uranvorkommen in Mali für die Franzosen?
DR. SCHÄFER: Ehrlich gesagt: Auch da erwischen Sie mich wieder als totalen Ignoranten. Ich weiß nicht, ob es Uranvorkommen in Mali gibt.
ZUSATZ JUNG: Ja.
DR. SCHÄFER: In Niger gibt es sie. Ich kann mir nicht vorstellen Die Bundeswehr hält sich wie die gesamte Bundesregierung an das Mandat des Deutschen Bundestages, und ich glaube, das Wort Uran kommt in diesem Mandat nicht mit einem Wort vor. Aber vielleicht möchte Herr Flosdorff das ergänzen.
FLOSDORFF: Ich lese das Mandat genauso wie Herr Schäfer.
FRAGE: Herr Schäfer, Sie haben eben schon angedeutet, was der Hintergrund der Reise ist. Ich würde es gerne noch ein bisschen ausführlicher und genauer haben. Wie bedeutend ist aus Sicht der Bundesregierung Mali und Niger das Problem des internationalen Terrorismus, des islamistischen Terrorismus in Mali und Niger, welche Bedrohungen gehen davon mittelfristig auch über diese beiden Länder hinaus aus und wie zufrieden ist die Bundesregierung mit dem Kampf dagegen, der vor Ort stattfindet?
DR. SCHÄFER: Zunächst einmal muss man und das ist an dieser Stelle schon häufiger passiert, aber vielleicht ist die Reise noch einmal Gelegenheit dazu in aller Form und ganz ausdrücklich großen Respekt für die Bereitschaft Frankreichs zum Ausdruck bringen, dass es 2012/2013 in einer extrem schwierigen Situation, in der die demokratisch gewählte Führung Malis von islamistischen Milizen aus dem Norden des Landes hinweggefegt zu werden drohte, die Initiative ergriffen hat und genau das verhindert hat. Alles, was wir jetzt tun, alle Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zu einer Stabilisierung Malis, beruhen im Grunde auf dem erfolgreichen französischen Vorgehen, den Vormarsch von islamistischen Milizen auf Bamako, die Hauptstadt Malis, zu verhindern. Alles, was danach vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Staatengemeinschaft entschieden worden ist auch die Unterstützungsmissionen der Europäischen Union, mit denen wir das Ziel verfolgen, Mali und die Region zu stabilisieren , beruht letztlich auf diesem klaren, sehr erfolgreichen und von uns in jeder Hinsicht unterstützten französischen Vorgehen damals.
Die Risiken, die es damals für die Stabilität der Region und besonders Malis gab, bestehen auch heute fort. Es gibt bis heute islamistischen Terrorismus in der Region, der von unterschiedlichen Milizen ausgeht. Es gilt, die malische Regierung und auch die Partnerländer in der gesamten Sahelzone dabei zu unterstützen, ihren Kampf gegen diese islamistischen Milizen und Gruppierungen und Terroristen zu führen.
Im Übrigen geht es auch darum, dass Migrationsströme die Stabilität von Transitstaaten beeinträchtigen können. Es gibt Zahlen, nach denen bis zu 90 Prozent der Migranten aus Afrika sozusagen durch den Knotenpunkt Niger durch müssen, um dann gen Libyen, gen Mittelmeer und nach Europa zu kommen. Es gibt bereits einige Bemühungen der Europäischen Union, an denen wir beteiligt sind und die wir natürlich unterstützen, hier Hilfe zu leisten, für Kontrolle der Migrationsströme zu sorgen und dafür zu sorgen, dass die Dinge sozusagen ordentlich ablaufen.
Ich kann vielleicht auch noch ergänzen, dass die beiden Außenminister ausdrücklich den Auftrag der Europäischen Union nach Niger mitnehmen, dort einen sogenannten Migrationsdialog zu führen. Es ist das Ergebnis von Beratungen der Europäischen Union und, ich glaube, auch des Europäischen Rates, dass solche Migrationsdialoge mit Herkunftsländern und Durchgangsländern für Migrationsströme geführt werden sollen. Jean-Marc Ayrault und Frank-Walter Steinmeier werden mit der nigrischen Staatsführung also auch im Namen Europas darüber reden, ob und in welcher Weise wir dem Land, das ja entwicklungspolitisch und auch wirtschaftlich in wirklich keiner einfachen Lage ist, dabei unter die Arme greifen können, mit diesen Migrationsströmen umzugehen. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es da auch konkrete Projekte der Europäischen Union, Lager und Einrichtungen einzurichten und mitzufinanzieren, an denen genau dieses Ziel erreicht werden soll.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, haben Sie schon eine Zahl, wie viel Geld man da in die Hand nehmen würde?
Herr Flosdorff, waren deutsche Soldaten in Mali bisher in irgendeiner Weise in Kampfhandlungen verwickelt?
DR. SCHÄFER: Ich kann Ihnen vor den Gesprächen natürlich noch nicht die Ergebnisse irgendwelcher Verhandlungen mitteilen.
FLOSDORFF: Herr Jung, wir haben ja zwei Missionen in Mali. Die eine Mission ist die MINUSMA-Mission, die hauptsächlich im Norden Malis, in Gao stationiert ist. Die wird jetzt gerade erst ausgebaut, da kann ich Ihnen über keine Kämpfe berichten. Ich kann Ihnen aber sagen: Da geht es hauptsächlich um Aufklärung, es geht um eine Stabilisierung dort im Norden Malis und um Verbindungen mit den Sicherheitskräften, die dort einen robusteren Auftrag haben als die Bundeswehr.
Die andere Mission, die hauptsächlich im Süden stationiert ist, ist die Mission EUTM Mali. Das ist eine EU-Mission, die schon ein bisschen länger läuft, in der Deutschland an der Ausbildung von malischen Soldaten und Sicherheitskräften beteiligt ist. Auch da kann ich Ihnen über keine Kampfhandlungen berichten. Falls Sie darauf anspielen: Es gab einmal Anschlagsversuche auf Hauptquartiere in Bamako, aber darüber ist ja breit berichtet worden.
DR. SCHÄFER: Vielleicht sollte man ergänzen, Herr Jung weil es eine wichtige Frage ist : Ich stimme all dem zu, was Herr Flosdorff gesagt hat. Gleichwohl: Auch die Mission im Norden Malis ist nicht ohne Gefahren. Sie wissen, dass vor einigen Wochen französische Soldaten bei Gefechten ums Leben gekommen sind. Nun sind die Aufgaben, die französische Soldaten und deutsche Soldaten in der Gegend und auch in Gao wahrnehmen, unterschiedlich, und es gibt auch unterschiedliche Camps, in denen die Soldaten untergebracht sind. Gleichwohl: Eine Garantie, dass es dort nicht zu Problemen kommt, wird es da nicht geben. Wir haben gerade darüber gesprochen, dass es islamistischen Terrorismus in der Region gibt, der schlagkräftig ist. Wir haben das Ziel, die Partnerstaaten dabei zu unterstützen, diesen islamistischen Terrorismus zu besiegen. Das geht nicht, ohne dass damit auch Risiken einhergehen.
FRAGE (zur Flüchtlings- und Asylpolitik): Die Bundeskanzlerin hat sich bis jetzt gegen jegliche Schließung der Grenzen ausgesprochen; sie hat aber zur Situation am Brenner noch nichts gesagt. Ich würde gern wissen, was sie vom Bau eines Zauns auf der österreichischen Seite des Brenners hält.
Heute gab es ein Treffen von Innenminister de Maizière mit seinem Kollegen Sobotka, und Herr de Maizière hat erklärt, dass er völlig auf derselben Linie wie Österreich sei. Ist eine Wende in der Flüchtlingspolitik Deutschlands zu bemerken?
STS SEIBERT: Will der Sprecher des Innenministeriums anfangen?
DR. DIMROTH: Jedenfalls zum zweiten Teil der Frage kann ich gerne etwas sagen. Wie Sie richtig sagen, gab es heute Morgen ein Treffen des Bundesinnenministers mit seinem neuen Amtskollegen aus Österreich. Dieses Treffen hat in Potsdam am Rande der laufenden Tarifverhandlungen stattgefunden, und im Nachgang gab es auch eine kurze Pressebegegnung der beiden Minister. Ihre Wertung würde ich nicht mitgehen, dass Herr de Maizière sich sozusagen einseitig einer Position Österreichs angeschlossen hat.
Was er betont hat und das ist sozusagen das Kontinuum in der Bewertung dieses Gesamtkomplexes , ist, dass selbstverständlich jedes Mitgliedsland, jeder Mitgliedstaat die ihm obliegenden Verpflichtungen nach europäischem Recht einzuhalten hat. Dazu gehört beispielsweise auch die Verpflichtung, ankommende Flüchtlinge zu registrieren. Diese Verpflichtung trifft Italien. Was er auch geäußert hat und insofern haben Sie Recht , ist ein gewisses Verständnis dafür, dass sich, wenn eine solche Verpflichtung dauerhaft nicht hinreichend erfüllt wird, Mitgliedstaaten, die dann von bestimmten Migrationsentwicklungen stark betroffen wären in diesem Falle wäre das gegebenenfalls Österreich , auch darüber Gedanken machen, wie mit den Konsequenzen umzugehen ist.
Das ist im Prinzip der Tenor dessen, was der Bundesinnenminister dazu heute gesagt hat. Das ist aber nicht neu, sondern entspricht im Prinzip der grundsätzlichen Haltung des Innenministers zu diesem Thema, dass sich selbstverständlich alle Staaten Europas an die geltenden Regeln halten müssen. Das gilt in diesem Fall selbstverständlich auch für Italien.
STS SEIBERT: Ich habe dem gar nicht viel hinzuzufügen und möchte nur noch einmal ganz klar betonen: Es gibt da keine Veränderung der deutschen Haltung. Ich glaube, das ist auch aus dem, was Herr Dimroth gesagt hat, gerade sehr klar geworden. Ich will auch nicht einzelne nationale Maßnahmen kommentieren. Die Bundesregierung hat seit Monaten und über Monate und dabei wird sie auch bleiben die Haltung vertreten, dass wir gesamteuropäische nachhaltige Lösungen brauchen und dass dabei natürlich auch jedem seine Verpflichtungen zukommen. In diesem konkreten Fall ist es natürlich mitentscheidend, dass Italien seinen Verpflichtungen nachkommt, zum Beispiel was die Registrierung und die angemessene Unterbringung von Migranten angeht. Es gibt da aber keine Veränderung in der deutschen Haltung.
ZUSATZFRAGE: Aber hier geht es darum, dass es beim Bau eines Zauns weiter vorwärtsgeht. Der Brenner ist ja auch nicht irgendeine Grenze, sondern er ist ein empfindlicher Knotenpunkt für ganz Europa, auch in den Beziehungen zwischen Deutschland und Italien. Was hält die Bundesregierung also vom Bau eines Zauns am Brenner?
STS SEIBERT: Ich werde hier weiterhin, wie ich es auch in den letzten Monaten getan habe, keine nationalen Maßnahmen in irgendeiner Weise kommentieren. Vielmehr sage ich ganz klar, dass wir uns mit aller Kraft für gesamteuropäische Lösungen einsetzen, dass wir dabei in den letzten Wochen und Monaten auch erhebliche Fortschritte gemacht haben und dass dabei auch jedem Verpflichtungen zukommen. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.
FRAGE REICHE: Herr Dr. Dimroth, aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Thema Bearbeitung von Asylanträgen geht hervor, dass sich die Verfahrensdauer teilweise signifikant verlängert hat teilweise auf 20 bis 25 Monate. Welche Erklärung gibt es dafür?
Zweitens. Wenn man jetzt davon spricht, dass 400 000 Asylanträge gestellt wurden: Wie viele Flüchtlinge sind registriert und haben noch keinen Antrag gestellt?
DR. DIMROTH: Vielen Dank für Ihre Frage; auch wenn Sie jetzt nicht unmittelbar mit dem Thema europäisches Grenzregime zu tun hat, werde ich sie gerne beantworten, Herr Reiche.
Der erste Teil Ihrer Frage bezieht sich auf die Verfahrensdauer. Da ist es tatsächlich so, dass wir im ersten Quartal des Jahres 2016 insgesamt eine geringfügige Verlängerung feststellen und die Verfahrensdauer derzeit im Durchschnitt 6 Monate beträgt, während es im letzten Quartal des letzten Jahres noch 5,2 Monate waren. Dafür ist folgende Erklärung zu geben: Während sich das Bundesamt insbesondere in den Hochzeiten der täglichen Migrationsbewegungen im Herbst des vergangenen Jahres sehr stark darauf konzentriert hat, Asylanträge aus sogenannten sicheren oder auch aus sogenannten unsicheren Herkunftsstaaten prioritär zu bearbeiten, um dort möglichst schnell Entscheidungen zu produzieren denn wie man sich vorstellen kann, sind hier in beide Richtungen sehr viel einfacher Entscheidungen zu produzieren, weil schlichtweg die Rahmenbedingungen klarer sind , ist es nunmehr auch aufgrund des sehr umfangreichen Personalaufbaus gelungen, mehr und mehr auch die sogenannten Altfälle zu bearbeiten, die in ihrer Natur schlichtweg etwas komplizierter sind, weil eben tatsächlich die Herkunftsbedingungen nicht so eindeutig sind wie in den beiden von mir zuvor genannten Kategorien. Das führt schlichtweg dazu, dass sich die Verfahrensdauer insgesamt ein Stück weit verlängert hat. Herr Weise selbst hat dazu gestern in einem größeren Interview in einer Abendnachrichtensendung noch einmal sehr stark verdeutlicht und unterstrichen, dass er das Ziel aufrechterhält, am Ende des Jahres den Altbestand bearbeitet zu haben, und alles dafür tun wird, dass das auch gelingt. Das ist die Erklärung zu Ihrer ersten Frage.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wie Sie wissen das haben wir hier wirklich auch schon mehrfach diskutiert und besprochen , weist das EASY-System gewisse Schwächen auf. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es in diesem EASY-System zu Doppel- oder Mehrfacherfassungen gekommen ist vor allem eben in den Tagen des letzten Herbstes, als wir mit derart großen Zugangszahlen zu tun hatten , sodass das EASY-System eben keine abschließende Auskunft darüber zulässt, wie viele Menschen tatsächlich einen Asylantrag in Deutschland stellen werden. Die EASY-Zahlen sind eine Kenngröße, die wir auch immer entsprechend kommuniziert haben, sie sind aber eben keine verlässliche abschließende Größe, die dann der Anzahl der bisher gestellten Anträge gegenübergestellt werden könnte, sodass daraus dann sozusagen unter einem Summenstrich eine Zahl x herauskäme, mit der ich Ihre Frage konkret beantworten könnte.
FRAGE BANNAS: In dem Fernsehgespräch hat Herr Weise ja auch angekündigt, dass, wenn die Altfälle Ende des Jahres abgeschlossen seien, seine Aufgabe als BAMF-Präsident erledigt sei und er sich wieder seinen ursprünglichen Aufgaben widmen könne. Ist das so mit der Bundesregierung abgesprochen, ist die Amtszeit von Herrn Weise zum Beispiel vertraglich auf diese Aufgabe begrenzt?
DR. DIMROTH: Eine vertragliche Abrede in diesem Sinne kann ich Ihnen hier nicht mitteilen. Ganz grundsätzlich ist es sicherlich klar und allen Beteiligten von vornherein klar gewesen, dass diese Sonderlösung, in der Herr Weise mit zwei Spitzenämtern betraut wurde einmal dem in der Bundesagentur für Arbeit und zum anderen dem beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge , keine in die endlose Zukunft gerichtete Lösung ist. Wenn tatsächlich das von Herrn Weise formulierte Ziel erreicht ist, dann ist sicherlich auch ein Stück Notwendigkeit für diese Doppellösung weggefallen. Ich kann Ihnen hier jetzt aber heute noch keinen abschließenden Zeitpunkt oder eine Kennzahl nennen, bei deren Erreichung genau dieser Zustand eingetreten wäre.
Ganz grundsätzlich liegt es, denke ich, in der Natur der Sache, dass diese Doppellösung eine Lösung ist, die nur für einen besonderen Ausnahmezeitraum Sinn macht. Insofern liegt das auch ganz grundsätzlich in unserem Verständnis wie gesagt ohne dass ich Ihnen jetzt einen konkreten Zeitpunkt oder eine konkrete Kennzahl, bei deren Erreichung genau dieser Zustand eingetreten wäre, nennen könnte.
FRAGE JUNG: Herr Dimroth, ich habe zwei Fragen zu BAMF-Entscheidungen, insbesondere zu Entscheidungen bei homosexuellen Syrern. Ich habe hier einen Bescheid vom BAMF an einen Antragsteller vorliegen, in dem es heißt:
„Der Antragsteller hat sich auf seine Homosexualität berufen. Er hat seine Sexualität aber nicht ausgelebt und kaum jemand wusste von seiner sexuellen Ausrichtung. Vielmehr hat der Antragsteller seine Homosexualität verborgen.“
Das ist einer der Gründe, aus denen sein Asylantrag abgelehnt wird. Nun ist es ja nicht ungewöhnlich bzw. völlig normal, dass in muslimischen bzw. arabischen Ländern homosexuelle Menschen ihre Sexualität nicht offen ausleben bzw. mit anderen diskutieren. Wie muss ein nicht heterosexueller Flüchtling zum Beispiel aus Syrien einer deutschen Behörde beweisen, dass er schwul ist?
DR. DIMROTH: Ich glaube, Herr Jung, so pauschal lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten. Selbstverständlich ist die sexuelle Orientierung ein hohes Gut und muss auch im Rahmen der Prüfung eines Asylantrages Berücksichtigung finden. Das findet auch regelmäßig statt. Es kommt aber, wie Sie wissen, bei der endgültigen Bewertung eines Antrags auf eine Reihe von Umständen des Einzelfalls an, sodass man Ihre Frage nicht pauschal in einfachen Sätzen beantworten kann.
Ganz grundsätzlich ist es so, dass jedenfalls der EuGH sich mit diesem Thema auch schon befasst hat und ich zitiere aus einer Entscheidung des Jahres 2013 wie folgt dazu ausgeführt hat:
„Es kann nicht erwartet werden, dass ein Asylbewerber seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält, um eine Verfolgung zu vermeiden.“
Das gibt Ihnen jedenfalls eine Orientierung, die Ihnen vielleicht bei der Beantwortung oder jedenfalls Einordnung Ihrer Frage hilft.
Wenn ein Teil eines Bescheides so lautet, wie von Ihnen gerade zitiert, dann habe ich keinen Zweifel daran, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn es von diesem Vorgang Kenntnis erhält, diesen Bescheid aufheben wird.
ZUSATZFRAGE JUNG: In demselben Bescheid zitiert das BAMF den syrischen Staatschef Assad und sagt:
„… der syrische Staatschef [hat sich] in einem Interview mit dem tschechischen Fernsehen am 30.11.2015 dahingehend geäußert, dass es sich bei den Bürgerkriegsflüchtlingen bei der Mehrheit um gute Syrer und Patrioten handele. Vor diesem Hintergrund ist nicht generell davon auszugehen, dass alle Syrer, die ihre Heimat verlassen haben, als Regimegegner betrachtet werden.“
Macht sich die Bundesregierung diese Einschätzung des BAMF zu eigen? Ist es normal, dass Äußerungen des syrischen Diktators als Grund für eine Asylablehnung vorgebracht werden?
DR. DIMROTH: Auch insoweit kommt es, wie gesagt, natürlich immer auf eine Vielzahl von Merkmalen an, die dem individuellen Schutzgesuch des Betroffenen Rechnung tragen, sodass auch hier eine pauschale Antwort nicht möglich ist. Wenn Sie mich fragen, ob ich mir diese Bewertung wenn sie in diesem Bescheid sozusagen monokausal zu dem von Ihnen vorgetragenen Ergebnis führt zu eigen mache, dann antworte ich Ihnen darauf: Nein. Es ist aber natürlich auch nicht völlig abwegig, dass man bei der Beurteilung der Sicherheitslage in einem Land alle möglichen Informationen, die vorliegen, zurate zieht und in ein Gesamtbild einfließen lässt. Allein eine solche öffentliche Äußerung wenn es so ist, wie Sie das gerade zitieren wäre sicherlich nicht hinreichend, um eine Grundlage für eine abschließende Bewertung der Sicherheitslage für einen Betroffenen in seinem Herkunftsland zu bilden.
FRAGE STEINER: Herr Dr. Dimroth, jetzt muss ich wieder zu der Frage von eben und zu Herrn Weise zurückspringen. Ich würde ganz gerne einfach noch einmal kurz erklärt haben, wie denn das BAMF aufgestellt ist und wer dort noch bis wann bleiben wird. Es gibt momentan einen Vizepräsidenten, Herrn Griesbeck, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Dessen Amtszeit hat momentan kein Ende. Er wird also in absehbarer Zeit nicht
DR. DIMROTH: Es gibt ein dienstrechtliches Ende, was sozusagen alle Berufsbeamten
ZUSATZFRAGE STEINER: Gut, die Pensionierung, aber bis dahin ist es, glaube ich, bei ihm noch ein bisschen hin. Ich würde gerne wissen: Wie sieht es denn mit der personellen Aufstellung beim BAMF aus? Ist Herr Weise als „sozusagen Leiter“, wie Ihre Formulierung ja immer war, von den Befugnissen her jetzt tatsächlich einem Präsidenten gleichgestellt? Gibt es momentan noch jemanden, der formal Präsident ist? Füllt Herr Griesbeck diese Funktion aus? Wie soll das dann in Zukunft aussehen? Sind Sie schon auf der Suche nach einem Nachfolger für den eigentlichen Präsidentenjob?
DR. DIMROTH: Zunächst gibt mir das vielleicht einmal Gelegenheit, eine Sache klarzustellen, die heute auch Gegenstand der Berichterstattung ist. Es ist ja tatsächlich so, dass der Haushaltsgesetzgeber für das laufende Jahr eine zweite Vizepräsidentenstelle beim BAMF vorgesehen hat. Das beruht aber auf Initiativen, die schon Mitte des vergangenen Jahres begonnen wurden. Die Intonierung, die heute in der Berichterstattung zu finden ist, lässt sehr stark die Vermutung zu, dass das eine aktuelle Reaktion des Innenministeriums auf Unzufriedenheit im BAMF sei. Das ist schon deswegen wirklich blanker Unsinn, weil, wie gesagt, vor einem Jahr so initiiert und dann auch im Haushaltsgesetz 2016 beschlossen wurde, dass es diese zweite Vizepräsidentenstelle geben wird. Richtig ist auch, dass dafür derzeit eine geeignete Kandidatin bzw. ein geeigneter Kandidat gesucht und hoffentlich bald gefunden werden wird.
Zu Herrn Griesbeck: Es ist so, wie Sie sagen. Da kenne ich keine weiteren Planungen.
Zu der Frage der Leitung: Ich habe ja gerade ausgeführt, wie das ist.
Zu der Frage des Beamtenrechts, über das wir ja auch einen regen E-Mail-Verkehr gehabt haben, Herr Steiner: Daran hat sich bis heute nichts geändert.
FRAGE: Um tatsächlich noch einmal zum ursprünglichen Thema der Grenzen zurückzukommen: Gibt es einen neuen Stand hinsichtlich der deutsch-österreichischen Grenzkontrollen, also dahin gehend, ob man diese Kontrollen über den 12. Mai hinaus verlängern wird oder nicht? Wenn nicht, wann ist mit dieser Entscheidung zu rechnen?
DR. DIMROTH: Mit der Entscheidung ist dann zu rechnen, wenn die Entscheidung anfällt. Das gibt mir auch noch einmal Gelegenheit, hier ganz klarzumachen, dass keine Vorentscheidung gefallen ist, auch wenn das nach dem Besuch des Innenministers in Österreich ja eine Zeit lang etwas schräg durch die Gazetten geisterte. Es ist also so, dass wir die Lage selbstverständlich sehr genau betrachten und dass wir lageabhängig zu einer Entscheidung darüber kommen werden, wie jedenfalls unsererseits die Initiative ergriffen wird, diese Maßnahmen zu verlängern. Wie auch mehrfach sehr deutlich sowohl seitens der Bundeskanzlerin als auch seitens des Innenministers ausgeführt wurde, wird das selbstverständlich nach einer sehr sorgfältigen Konsultation der betroffenen Stellen und insbesondere auch des Hauptbetroffenen, des Bundeslandes Bayern, geschehen.
FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Gabriel wird am Wochenende in den Iran reisen. Mit welchen Erwartungen reist er in den Iran? Gibt es schon Ansätze für eine Lösung der Hermes-Altschulden, was den Iran betrifft?
DR. BRAAMS: Vielen Dank für die Frage. Herr Gabriel wird als Wirtschaftsminister für den 2. und 3. Mai, also Montag und Dienstag, nach Teheran reisen. Er wird dort gemeinsam mit dem iranischen Wirtschafts- und Finanzminister die fünfte Sitzung der deutsch-iranischen gemischten Wirtschaftskommission leiten. Das wurde ja bereits im letzten Jahr auf der letzten Reise angekündigt. Jetzt will man diese Arbeit der Kommission wieder aufnehmen und eben die erste Sitzung durchführen. Außerdem wird er verschiedene bilaterale Gespräche auf seiner Reise führen.
Klar ist, dass sich mit dem Abbau der Sanktionen die Möglichkeit für ein neues Kapitel in den deutsch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen eröffnet. Die Wirtschaftsbeziehungen waren vor der Einführung der Sanktionen intensiv danach natürlich nicht mehr , und wir sehen jetzt die Chance, diese eben wieder aufzunehmen und zu vertiefen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einen Punkt klarstellen, weil das heute auch Gegenstand der Berichterstattung war. Das betrifft das Thema der Menschenrechtssituation. Minister Gabriel trifft sich im Vorfeld jeder Reise in Länder mit schwierigen Menschenrechtssituationen mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen. Das war kürzlich vor seiner Reise nach Ägypten und Marokko so, und das hat er auch vor dieser Reise wieder getan, und zwar gestern. Er hat sich mit Vertreterinnen und Vertretern von Amnesty International, Human Rights Watch, Reporter ohne Grenzen sowie mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung getroffen. Es ist klar: Die Lage der Menschenrechte im Iran ist bedauerlicherweise ganz außerordentlich problematisch. Der Minister wird daher auch dieses Thema bei seinen Gesprächen selbstverständlich klar ansprechen.
Ebenso wird er ein weiteres Thema klar ansprechen, was er auch schon bei seiner letzten Reise getan hat. Er wird nämlich verdeutlichen, und das hat er schon bei der letzten Reise klargemacht, dass für Deutschland klar ist: Wer dauerhafte enge und nachhaltige Beziehungen mit Deutschland unterhalten möchte, der muss das Existenzrecht Israels unmissverständlich anerkennen.
Mit der wirtschaftlichen Einbindung in die Staatengemeinschaft gehen neue Anforderungen und neue Verantwortlichkeiten für den Iran einher. Das gilt sowohl nach innen wie auch nach außen. Nach außen gilt, dass im Nahen und Mittleren Osten alle Akteure zusammenarbeiten und darauf hinarbeiten müssen, dass es zu einer Eindämmung der Gewalt kommt. Das gilt aber auch nach innen. Staatliches Handeln muss auch im Rahmen des Rechts und der geschützten individuellen Rechte des Einzelnen stattfinden. Das sind also auch wichtige Anliegen, die der Minister bei dieser Reise geltend machen wird.
Zu Ihrer Frage nach den Hermes-Deckungen kann ich sagen, dass wir uns in intensiven Gesprächen befinden. Es ist richtig, dass es die Problematik der Altschuldenfälle gibt. Die Gespräche stehen daher ganz weit oben auf der Prioritätenliste. Wir führen derzeit gute, intensive und konstruktive Gespräche. Wir gehen davon aus, dass das in Kürze abgeschlossen und die Problematik der Altschuldenfälle gelöst werden kann.
Vielleicht noch ein Hinweis zum Thema Hermes: Es ist so, dass Unternehmen bereits jetzt Anträge stellen können. Über diese Anträge wird natürlich erst dann entschieden, wenn die Altschuldenverpflichtungen geklärt sind, aber die Anträge können eben schon jetzt gestellt werden.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Es gibt auch das Bankenproblem, wodurch die Finanzierung nicht möglich ist. Das heißt, die Amerikaner verletzen hier ganz klar das Nuklearabkommen. Laufen Gespräche mit der amerikanischen Seite darüber, damit es da zu einer Lösung kommt? Bis jetzt ist nämlich, wie gesagt, alles blockiert; es läuft gar nichts.
DR. BRAAMS: Der Bankensektor, den Sie da ansprechen, ist natürlich ein sehr wichtiger Bereich für die Wiederaufnahme von wirtschaftlichen Beziehungen. Auch hier arbeiten wir daran, Rechtsunsicherheiten abzubauen. Das Bundeswirtschaftsministerium steht ebenso wie auch das Bundesfinanzministerium in Kontakt mit den deutschen Banken und auch mit dem Iran, um die deutsch-iranischen Beziehungen zu verbessern. Beim sogenannten Implementation Day im Januar hat die Bundesregierung bereits Wert auf diesen Punkt gelegt und das gegenüber den Partnern angesprochen, sowohl gegenüber Frankreich, Großbritannien als auch den USA. Es wurden dann sogenannte Leitfäden verabschiedet, um Rechtsklarheit zu schaffen. Es ist klar: Hier besteht noch Nachholbedarf, aber wir sind in dieser Hinsicht im Gespräch, insbesondere mit den deutschen und iranischen Banken, aber auch mit anderen Partnern.
FRAGE VON HAAREN: Man hat ja den Eindruck, dass sehr viele Minister nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen Ländern in den Iran fliegen, um dort unter anderem auch Wirtschaftsgeschäfte anzubahnen. Wann darf man denn damit rechnen, dass Herr Rohani nach Berlin eingeladen wird?
STS SEIBERT: Ich kann Ihnen hier keine konkrete Planung für einen solchen Besuch verkünden.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Iran das ihm zustehende Geld in Verbindung mit dem Iran-Deal schon gänzlich bekommen hat, zum Beispiel von den Amerikanern?
DR. SCHÄFER: Eingefrorene Gelder waren Gegenstand der Wiener Vereinbarung vom 14. Juli 2005. Ich habe nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass irgendjemand weder die Iraner noch die Amerikaner noch wir noch andere aus der Gruppe der E3+3 irgendeinen Punkt oder ein Komma aus der Vereinbarung bislang nicht umgesetzt hätte.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es war ja einmal von 150 Milliarden Dollar und dann von 100 Milliarden Dollar die Rede. Herr Kerry sagte einmal irgendetwas von 50 Milliarden Dollar. Gleichzeitig hat er vor, glaube ich, einer Woche gesagt, dass bisher nur 3 Milliarden Dollar geflossen seien. Wann kommt denn das restliche Geld? Haben Sie davon eine Ahnung?
DR. SCHÄFER: Wenn Sie Unsicherheiten über die Menge des Geldes haben sollten, die in den USA seit der islamischen Revolution eingefroren worden sein sollten, dann würde ich Ihnen dringend empfehlen, zu versuchen, diese Unsicherheiten mit der amerikanischen Regierung zu klären, nicht mit mir. Dazu muss ich jetzt, glaube ich, nichts sagen.
Ich wiederhole noch einmal: Die Vereinbarung vom 14. Juli 2015 hat alle und unglaublich viele Details und zwar im Mikrodetail, sozusagen im Kleingedruckten schriftlich festgehalten, die das hoffen wir, daran glauben wir, und wir haben auch keinen Anhaltspunkt dafür, daran irgendwelche Abstriche zu machen von beiden Seiten nach Treu und Glauben umgesetzt werden. Das bedeutet, dass in Europa eingefrorene Gelder freizugeben sind, in den USA auch. Wenn das nicht vertragsgemäß geschehen sollte, bin ich ganz sicher, dass die iranische Seite das dann zurecht monieren wird. Ich kenne solche Meinungsäußerungen aus Teheran allerdings nicht.
FRAGE HELLER: Mich würde zum einen interessieren, ob das avisierte Gespräch von Herrn Gabriel mit Herrn Rohani inzwischen fest vereinbart ist oder ob das immer noch offen ist.
Mich würde zum anderen interessieren, warum es, was die Hermes-Bürgschaften angeht, so lange dauert. Ich kann mich erinnern, dass bei seiner ersten Reise in den Iran seinerzeit von Gabriel schon Zuversicht gesät wurde, dass man dieses Problem relativ schnell werde lösen können. Jetzt, ein dreiviertel Jahr später, ist immer noch nichts passiert.
DR. BRAAMS: Vielen Dank für die Frage. Er wird verschiedene bilaterale Gespräche führen, unter anderem mit dem Energie- und Industrieminister sowie mit dem Parlamentspräsidenten. Das sind die Termine, die schon bestätigt sind. Ob ein Treffen mit Präsident Rohani stattfinden wird, wird sich erst im Laufe der Reise klären lassen.
Zum Thema Hermes: Wir führen, wie gesagt, intensive Gespräche und hoffen, dass wir diese Gespräche jetzt in Kürze auch beenden können. Es ist, glaube ich, entscheidend, dass man jetzt auch mit dem Zusammentreffen der gemischten Wirtschaftskommission zu Lösungen kommen und diese Altschuldenfälle dann schnell klären kann. Für Unternehmen sollte das, wie gesagt, insofern kein Problem darstellen, als sie schon Anträge stellen können und wir davon ausgehen, dass dann auch sehr schnell über die Anträge entschieden werden kann und dass der interministerielle Ausschuss, der darüber beraten muss, schnell zusammentreten kann, sodass das jetzt hoffentlich schnell geklärt werden kann.
Lassen Sie mich zum Thema Hermes vielleicht noch einen anderen Punkt ergänzen, wenn es um die Verantwortung der Unternehmen geht, die diese Anträge stellen werden: Ich hatte angesprochen, dass die Menschenrechtssituation für Bundesminister Gabriel ein wichtiger Punkt auf seiner Reise ist. Umgekehrt gilt aber natürlich auch für deutsche Unternehmen, die Investitionen im Iran tätigen wollen, dass sie auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten haben. Es gibt hier die sogenannten Ruggie-Grundsätze der UN für Wirtschaft, Unternehmen und Menschenrechte. Wohl bekannt das ist ja auch schon Gegenstand jeder Hermes-Prüfung ist, dass Sozialstandards, Umweltstandards oder auch Menschenrechtsstandards dabei Berücksichtigung finden. Auch das ist noch einmal ein wichtiger Punkt.
FRAGE HERPELL: Herr Seibert, Frau von Tiesenhausen, heute war zu lesen, dass die Staatsführung von Panama nach den Enthüllungen der Panama-Papers Kontakt zu Deutschland aufgenommen hat, wohl gestern in einem Telefonat mit der Kanzlerin, um über eine Zusammenarbeit mit dem deutschen Fiskus zu sprechen. Es soll also einen Austausch von Steuerinformationen geben. Hat es dieses Telefonat gegeben? Von wem ging der Kontakt dazu aus? Wie, Frau von Tiesenhausen, kann man sich das jetzt konkret vorstellen bzw. wie schnell soll das gehen?
STS SEIBERT: Ja, es hat das Telefonat gegeben. Die Bundeskanzlerin und der panamaische Staatspräsident Varela haben gestern miteinander telefoniert. So war es verabredet. Transparenz und Steuerkooperation waren wichtige Themen bei diesem Telefonat. Es wurde vereinbart, sehr zeitnah die bilateralen Verhandlungen über ein Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch wieder aufzunehmen. Das ist ein wichtiger Schritt auf Panamas Weg, Defizite zu beseitigen, die ja jetzt für alle Welt sichtbar geworden sind. Das Ziel ist, dass die Verhandlungen bis zum Staatsbesuch von Präsident Varela, der im Oktober hier in Deutschland erwartet wird, abgeschlossen sein sollen.
DR. BRAAMS: Vielleicht lassen Sie mich ergänzen, um welche Art von Steuerabkommen es sich dabei handelt. Es handelt sich um ein bilaterales Steuerinformationsabkommen. Das nennt man TIEA, Tax Information Exchange Agreement. Ein solches wurde schon vor einigen Jahren verhandelt und lag bereits im Mai 2013 paraphrasiert, also ausbuchstabiert, vor. Den Abschluss hat es bislang nicht gegeben. Jetzt hat Panama signalisiert, dass dieser Abschluss zustande kommen kann, und das begrüßen wir sehr.
Dieses bilaterale Informationsabkommen unterscheidet sich natürlich noch von der nächsten Stufe, die international bereits vereinbart ist. Das ist dieser automatische Informationsaustausch, der sich ja international in der Umsetzung befindet. Auch hierzu hat Panama im Rahmen der Frühjahrstagung des IWF und der Weltbank signalisiert, dass es in diese Richtung gehen wird. Es wird also vermutlich zuerst diesen bilateralen Abschluss und dann hoffentlich in einem zweiten Schritt, was wir als Bundesregierung auch begrüßen und anstreben, den Beitritt Panamas zum automatischen Informationsaustausch geben.
FRAGE STEINER: Herr Dr. Dimroth, Herr Kauder hatte sich in einem Interview dahin gehend geäußert, dass es wichtig sei, in Moscheen nachzuprüfen, was dort vor sich gehe. Ich würde gerne von Ihnen wissen, was denn Ihr Geschäftsbereich tatsächlich in Moscheen unternimmt, um dort eben gegebenenfalls auch Extremisten aufzuspüren.
DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage, Herr Steiner. Wie Sie sich denken können, kann ich hier zu operativen Einzelheiten solcher Maßnahmen natürlich nichts beitragen. Das würde die Zweckerreichung solcher Maßnahmen sozusagen per se infrage stellen.
Selbstverständlich ist es richtig, dass der Staat in voller Anerkennung der Religionsfreiheit auch die Verpflichtung hat, die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften und der geltenden Rechtsordnung in Deutschland zu garantieren. Um dies zu tun, gibt es eine Reihe von rechtlichen Grundlagen. Das betrifft den Bereich des Verfassungsschutzgesetzes, das betrifft den Bereich der Strafprozessordnung, und das betrifft gegebenenfalls auch den Bereich des Vereinsgesetzes. Sie dürfen sicher sein, dass immer dann, wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, die dann dazu führen, dass die entsprechenden tatbestandlichen Voraussetzungen für solche Maßnahmen vorliegen, hiervon auch Gebrauch gemacht wird, um eben dieses von mir formulierte Ziel, nämlich dass selbstverständlich auch religiös motiviertes Verhalten in Deutschland immer nur im Rahmen der Rechtsordnung stattfinden darf, zu erreichen.
FRAGE JUNG: Herr Dimroth, können Sie uns die aktuellen Gefährderzahlen von Islamisten, Rechtsextremen und Linksextremen nennen?
DR. DIMROTH: Ich bin relativ sicher, dass ich die in der Mappe habe. Wenn Sie es zulassen, Herr Vorsitzender, würde ich kurz schauen. Vielleicht können Sie dann in Anbetracht der vielen anderen Fragen
FRAGE ENGELKE: Herr Dimroth, Volker Kauder hat ja gesagt: Der Staat ist hier gefordert, er muss das kontrollieren. – Das hört sich etwas danach an, als werde nicht ausreichend kontrolliert. Wird ausreichend kontrolliert?
DR. DIMROTH: Es ist jetzt, glaube ich, nicht an mir, hier die Worte des CDU-Fraktionsvorsitzenden zu kommentieren oder zu interpretieren. Ich hatte gerade ausgeführt, dass es eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten gibt, auf deren Grundlage die Sicherheitsbehörden jedenfalls des Bundes tätig werden, und zwar immer dann, wenn es entsprechende Erkenntnisse gibt. Dem habe ich hier insoweit eigentlich auch nichts hinzuzufügen.
Ob Ihre Deutung zutrifft, dass Herr Kauder damit das gemeint hat, was Sie ihm jetzt in den Mund legen, kann ich von hier aus schlichtweg nicht beurteilen.
ZUSATZFRAGE ENGELKE: Ich will ihm natürlich nichts in den Mund legen, aber es macht im Interview mit Volker Kauder den Eindruck, dass das geschehen sollte. Was ich von Ihnen nur wissen möchte, ist: Sind Sie der Ansicht „Letztendlich passiert schon genug, und bei konkreten Verdachtsfällen sind wir daran“?
DR. DIMROTH: Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass es für diese konkreten Verdachtsfälle hinreichende rechtliche Grundlagen gibt, die genutzt werden können. Im Übrigen darf ich Sie vielleicht auch noch einmal auf Äußerungen meines Ministers in einem „Spiegel“-Interview aus der jüngeren Vergangenheit zu diesem Gesamtkomplex „Islam/Islamgesetz“ verweisen, in dem er sich auch recht eindeutig positioniert hat.
Ich möchte eines vielleicht dann auch doch noch erwähnen, was uns sehr wichtig ist, nämlich den von Herrn Kauder ja auch vorgetragenen Punkt, dass es selbstverständlich auch in unserem Interesse ist, dass möglichst in Deutschland ausgebildete Imame, sozusagen hier studierte und sozialisierte Imame, an Moscheen in Deutschland lehren. Genau weil uns das so wichtig ist, ist das ja über die Deutsche Islam Konferenz auch initiiert worden. Es gibt erste Institute, die ausbilden, sodass wir uns hiervon jedenfalls in mittelfristiger Zukunft auch einen entsprechenden Effekt erhoffen.
FRAGE: Herr Flosdorff, es gab gestern Meldungen darüber, dass die Bundeswehr im Rahmen der NATO-Verstärkung im Baltikum Soldaten nach Litauen schicken möchte. Können Sie diese Meldungen bestätigen? Falls ja, können Sie einige Details nennen? Wie viele, wann und mit welcher Bewaffnung?
FLOSDORFF: Ich möchte erst einmal ein bisschen ausholen. Sie erinnern sich ja alle an den NATO-Gipfel von Wales im September 2014. Im Zuge dessen hat die NATO ja einige große Anpassungen beschlossen. Das hat Reassurance-Maßnahmen und den Readiness Action Plan nach sich gezogen. Deutschland hat sich an diesem Weg seitdem deutlich und substanziell beteiligt und eingebracht. Ich nenne als Beispiel das Stichwort VJTF, die vorgelagerten Stationierungen, diese Basen, die Abstützpunkte, NFIU, die insgesamt 21 Manöver, die rotierend nach einem Rotationsmodell stattgefunden haben, auch immer mit Rücksicht auf die NATO-Russland-Grundakte, die wir achten wollen.
Jetzt gibt es Überlegungen, weitere Anpassungen vorzunehmen. Da gibt es unterschiedliche Modelle, die jetzt im Rahmen der NATO diskutiert werden. Eines sieht vor, dass Deutschland als Rahmennation quasi Verantwortung für eine Formierung in Litauen übernehmen könnte. Das wird derzeit geprüft. Dazu, wie das genau aussehen wird, stehen noch keine Details fest. Da gibt es keine Zeitlinien dazu, welche anderen Nationen dabei mitmachen werden. Sicher ist im Prinzip nur: In diese Richtung, dass das multinational wäre und dass sich Deutschland dabei eine Führungsrolle vorstellen kann, gehen die Prüfungen, aber alles im Rahmen der NATO-Russland-Grundakte und alles auf der Basis, dass es sich dabei um rotierende Einheiten handeln würde. Das ist der Punkt, an dem wir sind.
Weitere Details werden in den nächsten Wochen mit der NATO und mit anderen Nationen wie mit Litauen geplant und besprochen werden. Sicherlich wird man einen Gesamtüberblick über die Entscheidungen und Beschlüsse erst beim NATO-Gipfel haben, der jetzt im Sommer dieses Jahres ansteht.
ZUSATZFRAGE: Eine Nachfrage an das Auswärtige Amt: Ich denke, dass diese Ankündigung in Moskau ohne Begeisterung aufgenommen wird. Plant das Auswärtige Amt, einen Dialog mit Russland darüber zu führen?
DR. SCHÄFER: Ich bin hier in den letzten vier Wochen, glaube ich, mindestens einmal die Woche von Herrn Jung und von anderen nach den Plänen im Hinblick auf den NATO-Gipfel von Warschau gefragt worden. Ich kann, nachdem Herr Flosdorff jetzt gesprochen hat, nur noch einmal das Gleiche wiederholen: Entscheidungen werden auf dem NATO-Gipfel in Warschau getroffen werden. Bis dahin ist noch eine Menge Zeit, um im Bündniskreis und innerhalb der Bundesregierung alles zu prüfen und zu besprechen. Das ist alles ganz wunderbar auf dem Weg und geht sehr einvernehmlich vor sich. Wir sind sehr sicher, dass wir da gute Lösungen finden werden – einschließlich des Dialogs mit Russland.
Dass wir den NATO-Russland-Rat wieder in Gang gebracht haben, ist einer deutschen Initiative vom Ende des vergangenen Jahres geschuldet. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob er noch vor dem NATO-Gipfel oder vielleicht danach erneut zusammentreffen wird, aber es gibt jede Menge Möglichkeiten, den Dialog mit Russland in diesen Fragen und auch in anderen Fragen zu suchen, und wenn es nur bei den vielen Begegnungen im Rahmen unserer Bemühungen um eine Entschärfung der Ukraine-Krise der Fall ist. Auch in diesem Zusammenhang werden ganz bestimmt in den nächsten Wochen noch Begegnungen stattfinden, an deren Rande man auch über diese Fragen sprechen kann. Dass niemand innerhalb der Bundesregierung einem Dialog aus dem Weg geht, ist immer die Bündnislinie gewesen und auch einer der wesentlichen Beschlüsse des von Herrn Flosdorff zu Recht angeführten NATO-Gipfels von Wales vom September 2014.
FRAGE STEINER: Herr Flosdorff, weil Sie gerade so schön gesagt haben „ein Modell sieht vor“, macht mich das natürlich neugierig, wie denn die anderen Modelle aussehen und wie die diskutiert werden.
Im Zusammenhang damit würde mich dann noch etwas interessieren. Wenn ich es recht verstehe, haben die osteuropäischen Partner ja doch, sagen wir einmal, gewisse Vorstellungen davon, wie ihre Sicherheit zu schützen ist. Bis wohin wäre die Bundeswehr denn tatsächlich leistungsfähig? Was kann die Bundeswehr leisten?
FLOSDORFF: Das sind lauter große Fragen, die Sie da aufwerfen, Herr Steiner. Das, was sozusagen an Modellen innerhalb der NATO diskutiert wird, werde ich hier sicherlich nicht reportieren. Das sind auch Besprechungen und Beratungen, die vertraulich innerhalb der NATO stattfinden. Ich kann nur sagen, was zurzeit bei uns geprüft wird, und darüber gebe ich dann gerne Auskunft, soweit wir hier schon etwas zu verkünden haben.
Das, was jetzt in Litauen überlegt wird, bewegt sich alles im Rahmen dessen, was die Bundeswehr sicher und in der gewohnt hohen Qualität leisten kann. Sie wissen ja, dass wir schon sehr aktiv sind. Wir haben im letzten Jahr im Rahmen dieser rotierenden Manöver mehr als 5000 Soldaten in unterschiedlichen Ländern in Osteuropa im Einsatz gehabt. Für dieses Jahr sind Manöver geplant, an denen sich auch bis zu 5500 Bundeswehrsoldaten beteiligen werden. Das heißt, es gibt schon viel Präsenz. Es gibt Planungen, auf denen man aufsetzen kann. Es gibt auch Übungen in Litauen und vorübergehende Stationierungen von Soldaten, die sich dort für mehrere Monate aufhalten. All diese Ressourcen werden sicherlich auch in die neuen Planungen einfließen.
ZUSATZFRAGE STEINER: Eine Nachfrage, wenn ich darf: Das heißt, momentan wird nur dieses von Ihnen genannte erste Modell in Ihrem Haus geprüft?
FLOSDORFF: Es wird jetzt erst einmal geprüft, wie und zu welchen Konditionen das umzusetzen ist. Das wird mit der NATO beraten, das wird mit dem potenziellen Gastgeberland Litauen beraten. Beschlüsse und Entscheidungen werden wir sicherlich auf dem Weg zum NATO-Gipfel und das Gesamtkonzept der NATO sicherlich beim NATO-Gipfel erleben.
FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, zunächst eine Lernfrage: Sind deutsche Soldaten schon an der russischen Grenze? Sind deutsche Soldaten schon in Litauen? Ich denke an die Stichworte „Jäger“ und „PERSISTENT PRESENCE“.
FLOSDORFF: Das ist korrekt. In den baltischen Staaten, in Polen waren im vergangenen Jahr bzw. sind in diesem Jahr und auch in den Jahren zuvor im Rahmen von unterschiedlichsten Manövern und Übungen auch deutsche Soldaten beteiligt gewesen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, hat die Kanzlerin schon mit Herrn Putin telefoniert oder wird sie mit Herrn Putin telefonieren und ihm über die deutsche Offerte berichten, dass also deutsche Soldaten wieder an die russische Grenze kommen?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat zuletzt am 20. April darüber hatte ich Ihnen hier berichtet mit dem russischen Präsidenten telefoniert. Mittelpunkt des Gesprächs damals war die Situation in der Ukraine.
FRAGE: Eine Verständnisfrage an Herrn Flosdorff: Soll die Bundeswehr eine Rahmennation werden oder eine Führungsrolle übernehmen oder ist das dasselbe? Wie verträgt sich das mit diesem Rotationsprinzip? Kriegt man das alles unter einen Hut oder bedeutet Rahmennation eben nicht rotierend, sondern dauerhaft?
FLOSDORFF: Rahmennation beschreibt sozusagen nur eine Führungsrolle. Das heißt, es gibt eine Nation, die eine Verantwortung für einen Rahmen übernimmt und damit Andockpunkte für weitere Nationen, weitere Truppenteile und Einheiten schafft, die sich angliedern können. Sowohl der Kopf kann aus rotierenden Einheiten bestehen, aber auch die Kompanien, die darunter stehen und sich einordnen, können rotierende Einheiten sein aus derselben Nation, aus anderen Nationen oder gemischt.
FRAGE DR. DELFS: Herr Flosdorff, eine Detailnachfrage: In welcher Größenordnung würde sich die Beteiligung der Bundeswehr an diesem NATO-Einsatz vergrößern, wenn sie diese Führungsrolle in Litauen übernehmen würde? Können Sie da eine Hausnummer nennen?
FLOSDORFF: Bitte haben Sie Verständnis. Das, worüber wir hier gerade reden, ist in erster Linie ein qualitativer Schritt, weil sozusagen die Führung als Framework Nation, als Führungsnation natürlich qualitativ hochwertigere Eigenschaften und Fähigkeiten verlangt, als das bisher im Rahmen dieser Manöver, die schon seit anderthalb Jahren stattfinden, der Fall gewesen ist. Alles Weitere die ganze Ausgestaltung oder ob das bisherige Engagement die Zahlen kopfmäßig übersteigt wird im Wesentlichen davon abhängen, wie der multinationale Aufbau dieser Rolle in diesem Element in Litauen sein wird, für das Deutschland bereit ist, mehr Verantwortung und Führung zu übernehmen. Das sind alles Punkte, über die ich Ihnen heute noch keine Auskunft geben kann, weil die Gespräche und die Planungen, auch innerhalb der NATO, erst laufen.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Das heißt, es muss für so eine Rolle nicht zwingend eine weitere Erhöhung der Truppenstärke stattfinden?
FLOSDORFF: Es wäre heute einfach zu früh, in alle Richtungen zu spekulieren. Ich kann Ihnen gerne darüber Auskunft geben, wenn die Gespräche soweit gediehen sind.
FRAGE ANTOSIEWICZ: Eine Frage zum Thema NATO und zu Polen an das Verteidigungsministerium. Der polnische Oberbefehlshaber hat vorgestern im Verteidigungsausschuss des polnischen Parlaments, dem Sejm, gesagt, dass die Bundesrepublik der amerikanischen Armee keine Genehmigung für den Transit durch Deutschland im Zusammenhang mit der Übung ANAKONDA 2016 erteilt, die in Polen im Mai stattfindet. Ich glaube, Sie kennen diese Äußerung seit gestern. Können Sie das bestätigen? Wie kommentieren Sie die ganze Situation?
FLOSDORFF: Wir haben das gestern auch den Medien entnommen. Ich kann die sachliche Basis dieser Aussagen leider nicht nachvollziehen.
ZUSATZFRAGE ANTOSIEWICZ: Wie erklären Sie sich, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist?
FLOSDORFF: Das weiß ich nicht. Sie müssten vielleicht in Polen nachfragen, was der konkrete Hintergrund ist. Ich kann von unserer Seite aus nicht verifizieren, dass es eine Untersagung eines Transports oder eines Durchmarschs gegeben hätte.
ZURUF ANTOSIEWICZ: Es hat keine Diskussion zu diesem Thema zwischen der deutschen und der polnischen Seite gegeben?
FLOSDORFF: Mir ist das nicht bekannt. Ich habe die Frage auch an den Apparat gestellt und dort ist das Thema auch nicht bekannt außer, dass es wie immer ganz normale Transportgenehmigungen gibt, wenn Truppen transportiert werden müssen. Ich kann Ihnen über keine Probleme berichten, dass es an irgendeiner Stelle haken würde. Insofern müssten Sie vielleicht vom anderen Ende her fragen, was konkret die Beschwerde ist.
FRAGE LEPIARZ: Ich habe eine Frage zu einem anderen Aspekt dieser Truppenübung. Aus Warschau ist zu hören, dass Berlin sich der Teilnahme der ukrainischen Soldaten an dieser Übung aus politischen Gründen widersetze, um Russland nicht zu ärgern. Ist da etwas dran, stimmt das?
FLOSDORFF: An wen richtet sich die Frage?
ZUSATZ LEPIARZ: An das Verteidigungsministerium.
FLOSDORFF: ANAKONDA 2016 ist eine polnische Übung, und Polen entscheidet darüber, wer an dieser Übung teilnimmt.
FRAGE JUNG: Eine Verständnisfrage, Herr Schäfer: Entspricht das diskutierte, das offerierte Modell der NATO-Russland-Grundakte?
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Herr Steinmeier die Offerte von Frau Merkel gut findet und unterstützt?
DR. SCHÄFER: Ich kann nur noch einmal das wiederholen, was ich hier seit Wochen gebetsmühlenartig sage.
ZURUF JUNG: Das verstehe ich ja nicht!
DR. SCHÄFER: Dann sage ich es noch einmal; vielleicht verstehen Sie es dann. Wir sind jetzt in Beratungen, die innerhalb der Bundesregierung sehr vertrauensvoll erfolgen. Das haben Sie, glaube ich, hier gerade zwischen Herrn Flosdorff und mir auch gesehen. Wir haben noch jede Menge Zeit es ist noch nicht einmal Mai; wir haben noch den Juni und auch Teile des Juli , um uns innerhalb der NATO auf ein Konzept zu einigen, dass von den Staats- und Regierungschefs im NATO-Rat-Format indossiert werden kann.
Dass die NATO-Russland-Grundakte von 1997 nicht verletzt werden soll, ist nicht nur die Haltung der Bundesregierung, sondern ist Haltung der NATO. Das ist ausdrücklich ein Beschluss des Gipfels von Wales gewesen. Die Gespräche und Beratungen zwischen den zuständigen Fachministern in diesem Fall insbesondere Frau von der Leyen für das Verteidigungsressort und Herrn Steinmeier für das Außenministerium laufen ganz wunderbar, sehr vertrauensvoll. Ich weiß, dass die beiden Minister, wie ich glaube, auch am Rande der letzten Kabinettssitzung über all diese Fragen bereits gesprochen haben, und auch die Ministerien sprechen miteinander. Es ist alles auf einem guten Weg.
STS SEIBERT: Ich möchte das noch einmal ganz kurz unterstreichen. Russland hatte sich damals durch sein Vorgehen auf der Krim und in der Ostukraine im Widerspruch zur NATO-Russland-Grundakte gesetzt. Gleichwohl halten wir, so lange sich die Umstände nicht ändern und das tut die ganze NATO weiter an dieser NATO-Russland-Grundakte fest. Das ist die Beschlusslage in Wales, und die gilt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Die NATO-Osterweiterung widerspricht also nicht der NATO-Russland-Grundakte?
Herr Seibert, als Leiter des BPA führen Sie aktuell zu diesem Thema Umfragen durch und fragen die Deutschen, wie sie es finden, dass deutsche Soldaten wieder an die russische Grenze kommen.
DR. SCHÄFER: Die NATO-Russland-Grundakte datiert aus dem Jahr 1997. Das ist genau die Zeit ich hoffe, ich meine das, was Sie meinen , in der die NATO-Osterweiterung erfolgt ist. Das war, wenn Sie so wollen, die vertragliche Absprache mit Russland genau aus diesem Anlass. Deshalb kann das eine dem anderen natürlich nicht widersprechen.
STS SEIBERT: Umfragen, die das Bundespresseamt für die Bundesregierung durchführt, werden seit einiger Zeit nach einigen Monaten an die Wissenschaft und damit auch an die Öffentlichkeit oder an die interessierte journalistische Öffentlichkeit freigegeben. Da steht es Ihnen wiederum frei, sich die Informationen zu beschaffen.
FRAGE ENGELKE: Noch eine Detailfrage, an Sie, Herr Flosdorff. Die Amerikaner hatten im März angekündigt, sie würden eine Panzerbrigade schicken. Ist Teil der Ausgestaltung auch die Frage, inwieweit der deutsche Teil Bestandteil dieser Brigade würde oder ob etwas zusätzlich dazu vereinbart würde?
FLOSDORFF: Ich kann hier nicht darlegen, inwieweit die Vereinigten Staaten auch auf bilateraler Ebene weitere Planungen haben. Das deutsche Konzept wird sich in die NATO-Planungen einordnen. Die Amerikaner sind zwar in der NATO aktiv, haben aber auch bilaterale Aktionen, um das verständliche Sicherheitsbedürfnis der osteuropäischen Bündnisstaaten noch einmal von anderer Seite zu verstärken bzw. dem zu entsprechen. Deswegen kann ich Ihnen nicht sagen, wie sich das am Ende des Tages sortiert, unter welchem Label die Truppenteile dort sind.
DR. SCHÄFER: Nur einen Satz zu den amerikanischen Ankündigungen: All das, was in den letzten Monaten vom amerikanischen Verteidigungsminister gesagt worden ist, ist nichts anderes als die Konkretisierung von Beschlüssen und Ankündigungen der amerikanischen Seite zum Teil im NATO-Verbund, zum Teil bilateral auf dem NATO-Gipfel in Wales. Das ist bereits damals als Teil eines breit angelegten Reassurance-, also Rückversicherungskonzepts beschlossen worden und wird jetzt vereinbarungsgemäß von den Amerikanern genau wie von uns Herr Flosdorff hat ja bereits einige der vielen Maßnahmen dargelegt umgesetzt.
FRAGE SZYMANSKI: Herr Flosdorff, wissen Sie schon, wie groß die deutsche Beteiligung an der Übung ANAKONDA sein wird?
FLOSDORFF: Soweit ich weiß, ist das in einer Größenordnung von 400 Soldaten geplant.
ZUSATZFRAGE SZYMANSKI: Wie schätzen Sie die Zusammenarbeit mit der polnischen Seite im Rahmen der Vorbereitung dieser Übung ein?
FLOSDORFF: Ich habe keine besonderen Erkenntnisse darüber, wie das bei der Vorbereitung läuft. Generell gibt es eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der polnischen Seite. Wir haben ja sehr viele gemeinsame Kooperationsprojekte in den letzten Jahren angeschoben. Soweit ich weiß, wird das alles sehr gut weiter verfolgt. Es gibt enge Abstimmungen. Mir ist nichts Negatives bekannt.
FRAGE ANTOSIEWICZ: Herr Flosdorff, Sie sagen, die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen sei vertrauensvoll. Ich habe Ihnen gerade den Satz des polnischen Oberbefehlshabers zitiert, der sagt, es gebe Probleme mit einer Genehmigung. Wie kann man das verstehen?
FLOSDORFF: Ich kann Ihnen nur sagen, dass nach all dem, was mir bekannt ist, für uns die sachliche Grundlage nicht zu sehen ist. Wenn es dort ein besonderes Beschwer gibt, dann ist uns das nicht bekannt. Dann ist es vielleicht auch nicht der richtige Weg, das über den Umweg von Medien zu klären und anzusprechen. Ich habe bei uns in dem zuständigen Bereich nachgeforscht, ob irgendetwas bekannt ist. Das Ergebnis ist Nein. Das sind ganz normale Genehmigungsverfahren, die die amerikanische Armee betreffen. Da läuft das komplett im NATO-Kreis üblichen Verfahren. Da ist nichts über Probleme bekannt. Das ist das, was ich Ihnen heute sagen kann. Ich bitte um Verständnis, wenn ich das jetzt nicht in dem Sinne bedienen kann, wie Sie das Ich kann Ihnen nur die Aussage geben, die ich Ihnen geben kann. Das ist, dass es kein Problem gibt, das bekannt ist.
ZURUF ANTOSIEWICZ: Das verstehe ich schon. Aber gleichzeitig sagen Sie, dass die Zusammenarbeit sehr gut ist. Das passt alles nicht zusammen.
FLOSDORFF: Im großen Rahmen ist die Zusammenarbeit sehr gut. Das ist bekannt. Es gibt ja viele Beispiele dafür: Wir betreiben gemeinsam das multinationale Corps Nordost; es gibt die gegenseitige Unterstellung von Panzertruppen; all die Manöverplanungen ANAKONDA ist nicht das einzige Manöver ; die Zusammenarbeit im Bereich der Reassurance-Maßnahmen, wo Polen ganz häufig die Gastgebernation ist. Es gibt so viele Berührungspunkte. Das ist eine gute, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wenn Sie jetzt über Aussagen berichten, die es gegeben hat, kann ich einfach sagen: Wenn man die Fakten dessen betrachtet, was ich hier in Bezug auf die Frage nachvollziehen kann, ob es ein Problem mit amerikanischen Truppen gibt, die gerne an einem Manöver in Polen teilnehmen möchten, dann sagt meine Verwaltung Nein. Damit ist für mich sozusagen die Grundlage Ihrer Frage ein bisschen in Frage gestellt.
FRAGE BANNAS: Ich habe eine Frage zu § 103 bzw. dessen Abschaffung. Das Bundesjustizministerium hatte einen Vorschlag oder einen Entwurf vorgelegt. Ich möchte von Herrn Seibert gerne wissen, ob damit das Verfahren der Ressortabstimmung eröffnet ist.
STS SEIBERT: Ich kann Ihnen als Regierungssprecher nur noch einmal das in Erinnerung rufen, was die Bundeskanzlerin in ihrer Erklärung vom 15. April angekündigt hatte, nämlich dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des § 103 vorgelegen wird, dass dieser noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden soll und dass das 2018 dann in Kraft tritt. Diese Aussage der Bundeskanzlerin für die Bundesregierung gilt. Mehr kann ich als Regierungssprecher nicht sagen.
Natürlich läuft jetzt das übliche Gesetzgebungsverfahren an. Das zuständige Ressort legt den Gesetzentwurf vor, der dann zwischen allen Ressorts abzustimmen ist. Zum Zeitplan verweise ich, wie gesagt, noch einmal auf die Erklärung der Bundeskanzlerin.
ZUSATZFRAGE BANNAS: Wie ist das aus Sicht des Bundesjustizministeriums? Der Entwurf ist jetzt in die Ressortabstimmung gegeben?
DR. KRÜGER: Ja, das trifft zu. Wir haben vor einer Woche diesen Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Ansonsten habe ich nichts zu ergänzen.
ZUSATZFRAGE BANNAS: Herr Seibert, ist die Bundeskanzlerin der Auffassung, dass das entsprechende Gesetz erst dann verabschiedet werden solle, wenn die entsprechenden Verfahren nach §§ 103, 104 abgeschlossen sind?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat für die Bundesregierung am 15. April eine Erklärung abgegeben. In dieser hat sie sich zu den Vorstellungen geläußert, wie das zeitlich laufen soll. Und das gilt. Mehr kann ich Ihnen dazu heute nicht sagen.
ZUSATZ BANNAS: Die Frage der Behandlung des Gesetzentwurfs hat sie aber in ihrer Erklärung damals nicht erwähnt.
STS SEIBERT: Ich habe der Erklärung von damals nichts abzuziehen und schon gar nichts hinzuzufügen.
FRAGE JUNG: Frau Krüger, Herr Seibert, warum steht § 90 nicht zur Disposition? Das ist doch ein sehr ähnlicher Paragraph, der sich, anders als § 103, nicht auf das ausländische Staatsoberhaupt bezieht, sondern auf das deutsche. Warum soll dieser Paragraph bleiben, warum soll die Beleidigung des Bundespräsidenten strafbar bleiben?
STS SEIBERT: Auch diese Frage haben Sie hier ja schon mehrfach gestellt. Ich verweise auf die Aussage vom 15. April, in der § 103 angesprochen worden ist, der nach Auffassung der Bundesregierung für die Zukunft entbehrlich ist. Andere Paragraphen sind nicht angesprochen worden, ich kann Ihnen also über andere Pläne hier nicht berichten.
ZUSATZFRAGE JUNG: § 90 ist also nicht entbehrlich?
STS SEIBERT: Ich denke, die Antwort habe ich gerade gegeben.
ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Krüger, prüft Ihr Ministerium das, oder ist das für Sie kein Thema?
DR. KRÜGER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
FRAGE: Wenn jetzt die Ressortabstimmung eingeleitet ist: Mit welcher Erwartung hat das BMJV die Geschichte denn in die Ressortabstimmung gegeben, was den zeitlichen Ablauf betrifft?
DR. KRÜGER: Ich glaube, es ist ganz üblich, dass wir zu regierungsinternen Abstimmungen inhaltlich nichts sagen. Auch zum Zeithorizont kann ich hier nichts vermelden. Das wird davon abhängen, wie wir die Abstimmungen in diesem Fall führen.
ZUSATZFRAGE: Nachdem das ja kein wahnsinnig umfangreicher Gesetzentwurf ist: Ist es dem BMJV also völlig egal, in welchem Zeitraum eine Befassung und letztlich eine Verabschiedung steht?
DR. KRÜGER: Ich denke, es ist alles gesagt worden, was dazu im Moment zu sagen ist. Dem habe ich auch nichts hinzuzufügen.
FRAGE LANGE: Eine Frage an die Bundesregierung ich weiß nicht, welches Ressort sich angesprochen fühlt : Wie wird jetzt mit den Ergebnissen der Atomkommission und der Ablehnung durch die Energiekonzerne umgegangen?
DR. BRAAMS: Dazu kann ich gerne etwas sagen. Es ist richtig, an diesem Mittwoch haben die drei Vorsitzenden der unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs ihren Bericht und die Handlungsempfehlungen an den Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung übergeben. Bundesminister Gabriel hatte sich in einer Pressemitteilung dazu geäußert und den drei Vorsitzenden für ihre Arbeit gedankt. Der nächste Schritt sieht so aus, dass das Bundeswirtschaftsministerium, das hier die Koordinierung übernimmt, jetzt prüfen wird, welche Empfehlungen übernommen werden sollen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind und ob gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind. Das ist der Prozess, der jetzt ansteht und in den dann auch andere betroffene Ressorts eingebunden werden.
ZUSATZFRAGE LANGE: Herr Seibert, seitens der Kommission hieß es, dass die Empfehlungen, die in dem Papier getroffen wurden, mit dem Kanzleramtschef besprochen worden seien. Wie sieht es im Kanzleramt aus? Finden Sie die Ergebnisse so gut, dass die jetzt tatsächlich in ein Gesetz gegossen werden? Entsprechende Äußerungen hat jedenfalls Herr Platzeck als Ko-Vorsitzender der Kommission gemacht.
STS SEIBERT: Die Kommission mit Herrn Platzeck, Herrn von Beust, Herrn Trittin und anderen Akteuren hat ja sehr intensiv beraten, und die Bundesregierung begrüßt, dass sie nach diesen sehr intensiven Beratungen jetzt Empfehlungen erarbeitet hat. Der Bericht ist einstimmig beschlossen; damit ist ein Weg für eine Lösung im Konsens und damit auch eine tragfähige Lösung aufgezeigt. Der Staatssekretärsausschuss Kernenergie wird jetzt diesen Bericht, diese Empfehlung auszuwerten haben, und auf dieser Basis wird die Bundesregierung dann über geeignete Maßnahmen zur Umsetzung entscheiden.
FRAGE HELLER: An das Verkehrsministerium: Wie verfährt man jetzt weiter beim Thema Pkw-Maut? Die EU-Kommission hat Ihre Stellungnahme nun ja abgegeben. Ihr Minister hat, glaube ich, zwei Wochen Zeit. Beschleunigt er seine eigene Reaktion auf diese Stellungnahme jetzt? Besteht damit die Aussicht, dass wir vielleicht noch vor dem Wahljahr 2017 eine endgültige Entscheidung haben, ob die Maut kommt oder nicht?
MOOSMAYER: Vielen Dank, Herr Heller. Der Minister hat sich gestern ja schon ausführlich dazu geäußert. Das zweite begründete Mahnschreiben der EU-Kommission ist gestern bei uns eingetroffen, darauf haben wir sehr lange warten müssen. Damit ist die Voraussetzung dafür gegeben, vor den EuGH zu gehen und dort entscheiden zu lassen, dass die Infrastrukturabgabe, so wie wir sie geplant und verabschiedet haben, europarechtskonform ist. Wir haben bis zu zwei Monaten Zeit, darauf zu antworten, und dann ist die Sache terminlich in den Händen des Europäischen Gerichtshofs. Zu den dortigen Terminen kann ich dann leider nichts mehr sagen, das ist dann nicht mehr innerhalb unseres Einflussbereichs.
ZUSATZ HELLER: Aber was Sie tun könnten, wäre ja, die Frist von zwei Monaten nicht auszuschöpfen, sondern sie möglichst kurz zu gestalten, damit die ganze Sache beschleunigt wird.
MOOSMAYER: Davon können Sie ausgehen, ja.
VORS. FELDHOFF: Herr Dimroth hat noch eine Nachreichung für Herrn Jung.
DR. DIMROTH: Jedenfalls in Teilen, Herr Jung ich war etwas vorschnell in der Erwartungshaltung an meine Vorbereitungsmappe. Ich kann Ihnen hier und heute leider nur die aktuelle Zahl der Gefährder aus dem Bereich islamistischer Terrorismus nennen, und das sind 470, die wir bundeseinheitlich erfasst haben. Wie Sie wissen, gibt es hierfür einen polizeilich abgestimmten Begriff, eine Definition, und wie Sie ebenso wissen, erfolgt die Zulieferung dieser Erkenntnisse jeweils in alleiniger Verantwortung der dafür zuständigen Landespolizeidienststellen.
Um das abzurunden: Die Gefährderzahlen für die Bereiche PMK-rechts und links kann ich gerne nachreichen entweder heute im Laufe des Nachmittags, wenn ich aktuelle Zahlen bekomme, oder ansonsten am Montag.
FRAGE HERPELL: Herr Fichtner, wie steht es um die Gespräche Ihrer Ministerin mit den belgischen Kollegen über die Abschaltung oder den Umgang mit den Schrottreaktoren an der deutsch-belgischen Grenze? Auf welcher Ebene wird derzeit darüber gesprochen? Haben Sie die Erwartung, dass da möglicherweise ein Einvernehmen erzielt werden kann bzw. dass sich die belgischen Behörden Ihrer Sicht der Dinge annähern?
FICHTNER: Die Ministerin hat heute Morgen im Bundestag auch dazu Stellung genommen Sie hat dazu anlässlich der Tschernobyl-Debatte geredet und hat dort gesagt, dass sie bedauert, dass die belgische Regierung bislang der Bitte nicht nachgekommen ist.
ZUSATZFRAGE HERPELL: Das heißt, im Moment ist da Funkstille?
FICHTNER: Gespräche auf allen unterschiedlichen Ebenen zwischen der deutschen und der belgischen Atomaufsicht laufen natürlich weiter, aber die direkte Antwort des belgischen Innenministers auf unsere Bitte steht noch aus.
ZUSATZFRAGE HERPELL: Wenn ich noch einmal nachfragen darf: Nimmt Frau Hendricks den Hörer dann selbst in die Hand bzw. hat sie das demnächst wieder vor, bleibt sie da also praktisch am Ball?
FICHTNER: Wir haben der belgischen Regierung unsere Bitte übermittelt, und wir haben dazugesagt, dass wir nicht sofort eine Antwort erwarten das ist ja auch klar. Wir werden jetzt sehen, wie die direkte Antwort an uns aussehen wird.
(Wer mindestens €20 gibt, wird im darauffolgenden Monat in jeder Folge als Produzent gelistet)