Gefahr im Fluss ► RegPK vom 2. Oktober 2018
Themen: Folgen des Erdbebens und Tsunamis in Indonesien, 7. deutsch-israelische Regierungskonsultationen in Jerusalem, Referendum in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Kabinettsitzung (Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks, Fünftes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, Bericht über die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinten Nationen, Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten), Reise des Bundesaußenministers nach Washington/Eröffnung des Deutschlandjahres in den USA, USMCA, Staatsbesuch des türkischen Präsidenten in Deutschland, Verhaftung von sieben Personen wegen des Verdachts auf Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung in Chemnitz, Vorwürfe des stellvertretenden italienischen Ministerpräsidenten hinsichtlich angeblicher Wünsche der Bundeskanzlerin und des französischen Präsidenten nach einem Sturz der italienischen Regierung, Reformpolitik der argentinischen Regierung, Ausrichtung des G20-Gipfels in Buenos Aires, Ermittlungsverfahren gegen einen Angehörigen der Berliner Polizei wegen des Verdachts der Bespitzelung türkischer Oppositioneller, mögliche Hardwarenachrüstungen bei Diesel-Pkw, Moorbrand auf einem Bundeswehrgelände bei Meppen, Festnahme eines syrischen Terrorverdächtigen in Berlin, fortdauernde Haft von Jordi Sànchez und Jordi Cuixart im Zusammenhang mit Sezessionsbestrebungen in Katalonien
Kabinettsthemen etc (ab 1:50 min)
Naive Fragen zu:
„Anti-ISIS-Einsatz“ (ab 14:00 min)
– Gibt es ein Exit-Szenario in Sachen Anti-ISIS-Koalition? Wann will die Bundeswehr sich aus dieser Koalition zurückziehen?
– Frau Nahles hatte vor ein paar Wochen im Bundestag gesagt, für die SPD gelte, dass Bundeswehreinsätze mit dem Völkerrecht vereinbar sein müssten und es ein UN-Mandat geben müsse. Für diese Anti-ISIS-Koalition gibt es kein UN-Mandat. Bemüht sich die Bundesregierung bzw. bemüht sich das Auswärtige Amt um ein UN-Mandat für die Anti-ISIS-Koalition?
Maas goes USA (ab 22:05 min)
– weil Sie bilaterale Themen angesprochen haben: Wird der Außenminister auch die NSA-Spionage und die Drohnenmorde via Ramstein ansprechen? (ab 25:52 min)
– Hat die amerikanische Seite schon sämtliche Fragen zu Ramstein beantwortet, die die Bundesregierung ihr in den letzten zwei Jahren gestellt hat?
Erdogan-Besuch (ab 26:50 min)
– Ich war auf dem Stand, dass die türkischen Journalisten sogenannte Zusatzausweise von der türkischen Botschaft bekommen haben. Wie ist das für deutsch-türkische Journalisten gewesen? Unter uns Journalisten gibt es ja auch Doppelstaatler. Mussten die über das BKA oder über die türkische Botschaft akkreditiert werden? (ab 32:01 min)
– Gab es jetzt im Nachhinein Journalisten, die von der türkischen Seite nicht zur PK im Kanzleramt zugelassen wurden? Dafür war ja nämlich dieser Zusatzausweis notwendig.
– Wie viele wurden denn von der türkischen Seite nicht zu der PK gelassen? Haben Sie darüber Zahlen vorliegen?
– Halten Sie diesen einen Fall oder diese zwei Fälle für unbedenklich?
– würden Sie den Ablauf der PK also genauso wie am Freitag wieder vorsehen? Ist da alles genauso gelaufen, wie es sich gehört? (ab 40:02 min)
– Die türkischen Sicherheitskräfte haben in Köln beim Erdoğan-Besuch teilweise hoheitliche Aufgaben von der deutschen Polizei übernommen. Wie bewerten Sie denn diese Tatsache?
– Gab es da Konsequenzen, Frau Adebahr? Wurde der türkischen Seite also mitgeteilt, dass man es zukünftig zu unterlassen habe, hoheitliche Aufgaben in Deutschland zu übernehmen?
Moorbrand (ab 50:38 min)
– der Moorbrand brennt morgen einen Monat lang. Wie laufen die Löscharbeiten?
– Werden immer noch Wärmebildkameras zum Beispiel in Tornados eingesetzt? Ich wüsste gern, ob die Wärmebildkameras der Tornados andere sind als die der Drohnen, die dort auch fliegen. Diese könnten ja den Einsatz von Tornados überflüssig machen.
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 2. Oktober 2018:
STS SEIBERT: Guten Tag! Bevor ich zu den Themen des Kabinetts komme, möchte ich kurz auf das schwere und verheerende Erdbeben auf der indonesischen Insel Sulawesi eingehen. Die Bundeskanzlerin hat die Nachrichten von diesem Erdbeben und dem folgenden Tsunami sowie von den Zerstörungen und dem Leid, das dadurch ausgelöst wurde, mit großer Betroffenheit verfolgt. Das Ausmaß der Zerstörung und des menschlichen Leidens ist erschütternd. Die Bundeskanzlerin hat am Samstag bereits dem Präsidenten Indonesiens ein Kondolenztelegramm geschickt und darin ihr tief empfundenes Beileid angesichts der zahlreichen Opfer ausgedrückt. Leider erleben wir ja, wie häufig in solchen Fällen, dass die Zahl der Opfer von Tag zu Tag höher wird.
Die Bundesregierung hat unmittelbar 1,5 Millionen Euro Soforthilfe für Indonesien bereitgestellt, und auch über die EU wurde umgehend Nothilfe in Höhe von zusätzlichen 1,5 Millionen Euro gewährt. Es ist gut, dass die indonesische Regierung aktiv an die internationale Gemeinschaft herangetreten ist und um Hilfe gebeten hat. Es wird gleichzeitig natürlich wichtig sein, dass diese Hilfe koordiniert geschickt wird und dass sie auch den tatsächlichen Bedürfnissen in der Katastrophenregion angepasst ist. Die Bundesregierung ist hierzu sowohl mit den indonesischen Partnern wie auch mit den internationalen Partnern im Abstimmungsgespräch.
ADEBAHR: Wenn ich einen Satz anfügen darf: Das Auswärtige Amt hat auch einen Krisenstab eingerichtet. Dieser wird heute Nachmittag tagen und wird sich dann ganz besonders damit auseinandersetzen, wie wir unbürokratisch und schnell unsere 1,5 Millionen Euro Hilfe dort umsetzen, wo die Menschen sie brauchen.
STS SEIBERT: Dann möchte ich noch etwas zu einem bereits angekündigten Termin der Bundeskanzlerin in dieser Woche, nämlich zu der Reise der Bundeskanzlerin und erheblicher Teile des Kabinetts nach Israel, nachtragen. Wie Sie wissen, geht die Reise zu den 7. deutsch-israelischen Regierungskonsultationen in Jerusalem morgen los. Teilnehmer der Reise sind die Bundeskanzlerin, zahlreiche Ministerinnen und Minister, zusätzlich auch noch Staatssekretäre sowie eine Wirtschaftsdelegation.
Was ich nachreichen will, ist Folgendes: Am Donnerstagmorgen werden die Kanzlerin und die mitreisenden Bundesminister und Staatssekretäre in Jerusalem die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem besuchen. Die Bundeskanzlerin wird in der Halle der Erinnerung einen Kranz niederlegen. Im Anschluss folgt dann das Programm, so wie Frau Fietz es an dieser Stelle am Freitag schon berichtet hat.
Bevor wir zum Kabinett kommen, noch ein drittes Thema: Weil wir gestern nicht die Gelegenheit hatten, über das Referendum, das in der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien stattgefunden hat, zu sprechen, möchte ich für die Bundesregierung Folgendes sagen: Wir haben dieses Referendum über den Namenskompromiss in dem Land mit sehr großem Interesse verfolgt. Das Abkommen, das da zwischen dem griechischen Premierminister und dem mazedonischen Premierminister geschlossen worden ist, bietet nach unserer Überzeugung die Chance einer historischen Einigung und die Chance, die gutnachbarlichen Beziehungen zu Griechenland zu stärken. Außerdem würde die Umsetzung dieses Abkommens ein wichtiges Hindernis für die Annäherung Mazedoniens an die EU und die NATO aus dem Weg räumen.
Ein wichtiges Ergebnis ist nun, dass sich die überwältigende Mehrheit 91 Prozent derjenigen, die sich am Referendum beteiligt haben, für die mit Griechenland erzielte Einigung ausgesprochen haben. Aber leider ist auch richtig, dass die Wahlbeteiligung deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Man muss dazusagen: Das Quorum von 50 Prozent, das da hätte erreicht werden müssen, ist angesichts von Wählerlisten, die noch 400 000 Menschen aufführen, die längst nicht mehr im Lande leben, ein sehr hohes Quorum gewesen. Nichtsdestotrotz: Es wird nach unserer Überzeugung jetzt wichtig sein, sich weiter für die Umsetzung dieses Abkommens einzusetzen und die in dem Abkommen vorgesehene Verfassungsänderung anzustreben. Die klare Mehrheit der am Referendum Teilnehmenden ist hierfür eine Grundlage.
FRAGE WARWEG: Eine Frage zur Israel-Reise: Sind auch Besuche in der Westbank oder in Gaza angedacht, oder wird sich das ausschließlich auf Israel begrenzen?
STS SEIBERT: Es begrenzt sich auf Jerusalem.
FRAGE: Ich möchte Sie bitten, etwas detaillierter etwas zur Hilfe für Indonesien zu erzählen. Geht es dabei nur um Geld, oder geht es auch um Güter oder monetäre Waren?
ADEBAHR: Das ist zunächst eine Summe, die wir zur Verfügung stellen können. Wir sind besonders mit dem Deutschen Roten Kreuz und mit Hilfsorganisationen wie dem Roten Halbmond und UN OCHA das ist die Hilfsorganisation der Vereinten Nationen in Kontakt. UN OCHA ist die Organisation, die in der Region die Koordination übernimmt und dafür sorgen wird, dass der Bedarf an Hilfsgütern humanitäre Güter, von Decken über Nahrung, Grundnahrungsmittel, Infrastruktur eventuell bis hin zu Trinkwasser und allem, was jetzt unmittelbar gebraucht wird, zum Beispiel Baumaterialen ermittelt wird. Dort docken wir quasi an. Auch in Brüssel wird die EU vermutlich ihr Katastrophenschutzverfahren aktivieren; dann gibt es auch eine Einheit in Brüssel, die das für die EU koordiniert, damit nicht jeder das gleiche macht, sondern sich eben alle abstimmen. In den nächsten Stunden wird es eben darum gehen, genau herauszufinden, was, wie, wo über welche NGO oder Organisation mit diesem Geld am besten und am schnellsten getan werden kann.
STS SEIBERT: Dann kommen wir jetzt zum Kabinett, das heute auch ein volles Programm hatte, beginnend mit der wichtigen Entscheidung für ein Bundeswehrmandat für den Irak.
Wir haben die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks beschlossen. Der Einsatz der Bundeswehr dient unverändert der Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition bzw. der Operation „Inherent Resolve“ und der nachhaltigen Bekämpfung des IS in Syrien und Irak. Das geschieht wie bisher durch die Bereitstellung von Aufklärung, Luftbetankung und Stabspersonal. Dazu kommt der deutsche Beitrag an NATO-AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeugen.
Sicherheit kann jedoch in Irak dauerhaft nur dann erfolgreich entstehen oder gewährleistet werden, wenn die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ihre Fähigkeiten zielgerichtet so aufbauen und so entwickeln, dass sie selbst in der Lage sind, ihre Sicherheitsverantwortung für ihr Land umfassend wahrzunehmen. Deshalb leistet die Bundeswehr im Rahmen des Gesamtansatzes der internationalen Anti-IS-Koalition einen Beitrag zum Fähigkeitsaufbau in Irak das ist das berühmte „Capacity Building“ , und das geschieht auf Bitten und im Einvernehmen mit der irakischen Regierung.
Die vorgesehenen deutschen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Zustimmung des Deutschen Bundestages dafür vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Oktober des kommenden Jahres 2019. Es können weiterhin bis zu 800 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Der deutsche Beitrag zur umfassenden Stabilisierung Iraks durch Beteiligung am Fähigkeitsaufbau wird zum 30. April des kommenden Jahres überprüft. Wenn es so ist, dass eine irakische Regierung unter Einbeziehung des irakischen Parlaments bis zu diesem Zeitpunkt die Einladung an Deutschland und die geltenden Statusvereinbarungen für die deutschen Soldaten nicht in geeigneter Form bestätigt, dann wird dieser Ausbildungsauftrag spätestens bis zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet. Die Ausschüsse des deutschen Bundestags werden mit dem Ergebnis dieser Überprüfung Ende April befasst.
Wichtig ist mir zu sagen: Wir verfolgen weiterhin einen umfassenden und vernetzten Ansatz, bei dem die verschiedenen Instrumente außenpolitisch, entwicklungspolitisch, sicherheitspolitisch und außenwirtschaftspolitisch eng aufeinander abgestimmt sind. In diesen breiten zivilen Ansatz bettet sich der deutsche militärische Beitrag ein. Übergeordnete Ziele bleiben eine umfassende politische Friedenslösung für Syrien, die dauerhafte politische Stabilisierung, die wirtschaftliche Entwicklung Iraks und die nachhaltige Bekämpfung des IS-Terrors.
Beim nächsten Kabinettsthema geht es ein wenig schneller: Es handelt sich um das Fünfte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Wie Sie wissen, ist der rasche Aufbau und Ausbau von gigabitfähigen Netzen, insbesondere in den ländlichen Räumen, für die Digitalisierung eine wichtige Grundlage. Die Bundesregierung hat 2016 das sogenannte DigiNetz-Gesetz gemacht, um bekanntlich den Glasfaserausbau in den bisher unterversorgten Gebieten zu stärken. Jetzt findet allerdings eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes statt, um einen Überbau von öffentlich geförderten Glasfaserausbauprojekten zu verhindern, also um im Grunde einen Missbrauch, der dabei aufgetreten ist, zu verhindern. Details dazu gibt es bei Interesse vom zuständigen Ministerium.
Dann war es wieder so weit, dass die Bundesregierung einen Bericht über die Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinten Nationen und mit einzelnen global agierenden internationalen Organisationen im Rahmen des UN-Systems verabschiedet hat. Der Berichtszeitraum ist 2016 und 2017.
Grundsätzlich kann man sagen: Die Mitarbeit in den Vereinten Nationen ist für uns ein ganz wesentliches Element der deutschen Außenpolitik. Viele unserer außenpolitischen Ziele verfolgen wir im Rahmen der Vereinten Nationen und in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Elementen und Organisationen des UN-Systems. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, das UN-System und die Vereinten Nationen selber in ihrer Autorität und in ihrer Effizienz zu stärken. Wir sind überzeugt: Die UN sind einzigartig legitimiert, um an der Herausbildung und Fortentwicklung gemeinsamer globaler Werte und Normen mitzuwirken, die dann das Verhalten staatlicher wie auch nichtstaatlicher Akteure leiten können. Der Bericht stellt die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung auf diesem Gebiet für die Jahre 2016 und 2017 dar.
Das letzte Kabinettsthema sind die Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten da höre ich Frau Wefers schon anheben; das ist hier gerade sehr ausführlich von drei Bundesministern vorgetragen worden, deswegen sage ich dazu vielleicht einfach gar nichts.
VORS. WEFERS: Das finde ich jetzt eine sehr gute Lösung.
FRAGE JUNG: Zur Verlängerung des Irak-Mandats: Gibt es ein Exit-Szenario in Sachen Anti-ISIS-Koalition? Wann will die Bundeswehr sich aus dieser Koalition zurückziehen?
Frau Adebahr, Frau Nahles hatte vor ein paar Wochen im Bundestag gesagt, für die SPD gelte, dass Bundeswehreinsätze mit dem Völkerrecht vereinbar sein müssten und es ein UN-Mandat geben müsse. Für diese Anti-ISIS-Koalition gibt es kein UN-Mandat. Bemüht sich die Bundesregierung bzw. bemüht sich das Auswärtige Amt um ein UN-Mandat für die Anti-ISIS-Koalition?
STS SEIBERT: Zur Frage des UN-Mandats wird Frau Adebahr sicherlich etwas sagen. Es gibt dazu ja einschlägige Resolutionen. Das haben wir hier in der Vergangenheit häufig vorgetragen, das können wir aber sicherlich gerne noch einmal machen.
Ich verweise auf das, was ich hier gesagt habe: Die vorgesehenen deutschen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2019. Was die Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der irakischen regulären Streitkräfte und Sicherheitskräfte betrifft, habe ich Ihnen das Datum 30. April 2019 als Überprüfungsdatum genannt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Meine Frage bezog sich bei der Anti-ISIS-Koalition auf das Koalitionsziel. Wann ist das erreicht, wann gibt es den Exit? Das muss man ja wissen. Sie hatten gerade nur juristische Argumente gebracht.
STS SEIBERT: Sie fragen „wann“ das klingt nach einer Frage nach einem Datum. Ich habe Ihnen eines genannt. Im Übrigen sind durch den engagierten Einsatz der Anti-IS-Koalition erhebliche militärische Erfolge gegen den sogenannten Islamischen Staat erzielt worden, und dazu hat Deutschland eben auch beigetragen. Dennoch ist die Gefahr noch nicht vollkommen gebannt. Sie hat sich möglicherweise auch verändert und sie ist mit Sicherheit auch im Fluss, weil bestimmte Entwicklungen in Syrien auch wieder Einfluss auf den Irak haben. Deswegen ist diese Entscheidung heute so von der Koalition gefällt worden.
FRAGE WARWEG: Der letzte UN-Monitoringbericht zum Status des IS hat darauf verwiesen, dass der IS fast im gesamten syrischen Raum und auch im irakischen Raum zurückgedrängt wurde, mit einer Ausnahme im Osten Syriens, wo dem IS eine Atempause verschafft wurde und er sogar wieder Öl kaufen konnte. Dieser Bereich deckt sich ziemlich eins zu eins mit der Region, in der die US-unterstützten SDF-Kräfte und US Special Forces aktiv sind. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Monitoringbericht des UN-Sicherheitsrates und den Verweis auf die Atempause, die der IS im Osten des Landes bekommen hat?
STS SEIBERT: Ich kenne den Bericht im Detail nicht und kann deswegen hier über die Atempause nicht reden. Sicher ist aber, dass der IS noch nicht besiegt ist, jedenfalls noch nicht verschwunden ist, und die Gefahr, die von ihm für die Menschen in der Region wie auch für uns in Europa und anderswo ausgeht, besteht fort. Deswegen ist es sinnvoll, am deutschen Engagement für die Anti-IS-Koalition festzuhalten, so wie ich es hier beschrieben habe.
VORS. WEFERS: Frau Adebahr, möchte Sie ergänzen, vielleicht auch zur Frage von Herrn Jung?
ADEBAHR: Ja. Ich habe nicht die ganze Breite der Resolutionen, die es gibt, mit. Wenn ich mich recht entsinne, basiert unser Einsatz auf der Resolution 2249 des Sicherheitsrates von 2015 und auch auf Artikel 51 der UN-Charta.
STS SEIBERT: Ich könnte noch nachreichen, dass die Resolution 2249 aus dem Jahre zuletzt durch die Resolution 2396 aus dem Dezember 2017 bekräftigt wurde. Das sind die einschlägigen Resolutionen.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Vielleicht teilweise auch an das BMVg: Es wurde ja auch beschrieben, dass der Kampf gegen den IS zumindest teilweise Erfolg hat, das heißt, es gibt noch ganz kleine IS-Taschen. Gleichzeitig ist das Bundestagsmandat ja sehr klar: ausschließlich Aufklärung von IS-Gebiet. Wie können die Bundeswehr und die Bundesregierung mittlerweile noch sicherstellen, dass tatsächlich nur IS-Gebiet aufgeklärt wird und nicht Gebiete, in denen die syrisch-arabische Armee und auch russische Militärberater aktiv sind?
FÄHNRICH: Das Mandat Herr Seibert hat es gerade angesprochen ist im Wesentlichen so verlängert worden, wie es gerade auch besteht. Wir sind Teil einer großen Koalition mit fast über 70 Partnern und Ländern, von denen knapp 30 ihren Beitrag auch militärisch leisten. Deutschland ist einer von denen, und die Soldatinnen und Soldaten werden immer mandatskonform im Einsatzgebiet eingesetzt.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage war ja, wie sichergestellt werden kann, dass Aufnahmen aus der Luftaufklärung ausschließlich den IS zeigen, der ja entsprechend eingeengt wurde. Es gab ja auch bereits Fälle, in denen die Bundeswehr selbst Fotos veröffentlicht hat, die Deir ez-Zor zu einem Zeitpunkt gezeigt haben, zu dem es zum großen Teil schon von der syrischen Regierungsarmee eingenommen worden ist, was de facto schon einen Bruch des Bundestagsmandats beinhaltet.
FÄHNRICH: Auch diese Frage wurde quasi in den letzten fast zweieinhalb Jahren schon öfter beantwortet. Wir haben den sogenannten „red card holder“, der im Headquarter bzw. in der Koalition sitzt und der die Mandatskonformität anhand der Aufträge und der Bilder prüft. Es gibt keinen Zweifel daran, dass dies passiert.
FRAGE ANTHONY: An das BMI zur Fachkräftezuwanderung: Wenn ich es richtig verstehe, sind Deutschkenntnisse in den einschlägigen Gesetzen zur Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit bisher keine Voraussetzung. Ist das richtig? Was wird in den Ländern aufgebaut, damit jetzt so schnell Deutschkenntnisse vorhanden sein können, um eine Zuwanderung zu sichern?
SCHMIDT: Im Detail kann ich Ihnen jetzt nicht genau sagen, für welche bisherigen Zuwanderungsmöglichkeiten konkret Kenntnisse welcher Stufe gefordert worden sind. Richtig ist aber das hat die Pressekonferenz vorhin, glaube ich, deutlich ergeben , dass die Minister, die das vorgestellt haben, gesagt haben, dass an diesen Stellschrauben noch einmal Nachjustierungen vorgenommen werden sollen. Man hat sich jetzt eben darauf geeinigt, die Bedingung der Sprachkenntnisse noch einmal deutlicher zu verankern. Das wird jetzt in Folge im Detail ausgearbeitet werden müssen, insofern möchte ich Sie da um ein bisschen Geduld bitten. Hinsichtlich des Gesetzesvorschlages werden wir dann sicherlich mit solchen Details an die Öffentlichkeit gehen, wenn wir so weit sind.
ZUSATZFRAGE ANTHONY: Aber die bisherigen Regelungen der Zuwanderung beinhalten doch nicht die Voraussetzung, Deutschkenntnisse zu haben?
SCHMIDT: Es ist richtig, dass es das in unterschiedlichen Stufen bisher so nicht gab. Das soll jetzt eben nachgebessert und verbessert worden, und das wird in Zukunft kommen, das ist richtig. In der Pressekonferenz vorhin wurde auch ausgeführt, dass dazu verschiedenste Maßnahmen ergriffen werden sollen, bis hin eben zu Maßnahmen der Konsulate und auch der Förderung von Spracherwerb im Ausland.
VORS. WEFERS: Das Auswärtige Amt hat noch eine Reiseankündigung zu machen.
ADEBAHR: Ich möchte Ihnen ankündigen, dass der Bundesaußenminister heute Nachmittag nach Washington reisen wird, um dort am Mittwoch politische Gespräche zu führen und das Deutschlandjahr in den USA zu eröffnen. Er wird in Washington am Mittwoch unter anderem mit Außenminister Pompeo, mit Sicherheitsberater Bolton und mit Vertretern des Senats zusammenkommen. Die Themen werden sicherlich die Bandbreite der internationalen Politik umfassen Syrien, Iran , und auch der Stand der deutsch-amerikanischen Beziehungen wird sicherlich zu den Themen gehören.
Am Mittwochabend wird der Außenminister im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit in Washington ein großes Deutschlandjahr in den USA eröffnen. Das Deutschlandjahr ist eine gemeinsame Initiative des Auswärtigen Amtes, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und des Goethe-Institutes. Es soll bis November 2019 laufen, und wir wollen durch diese Initiative mit Menschen in den USA ins Gespräch kommen in allen Landesteilen, in allen möglichen Regionen und auch für die deutsch-amerikanische Freundschaft zwischen den Menschen in unseren Ländern werben. Geplant sind über 1000 Veranstaltungen und 300 Projekte. Das wird ein sehr buntes, lebhaftes Jahr.
FRAGE HELLER: Das legt die Frage nahe, ob der Minister die letztendlich erfolgreichen Verhandlungen der USA mit ihren beiden Nachbarländern über NAFTA als ein Signal dafür betrachtet, dass womöglich auch die europäisch-amerikanischen Handelsvereinbarungen am Ende zu einem positiven Ergebnis führen werden. Ist das ein solches Signal?
ADEBAHR: Ich würde von dem Deutschlandjahr, das wir dort eröffnen und das ein großes zivilgesellschaftliches Engagement und ein zivilgesellschaftliches Ins-Gespräch-Kommen ist, jetzt nicht direkt zu dem von Ihnen gestellten Schluss kommen. Aber es ist grundsätzlich so, dass auch der Minister die Einigung zwischen den USA, Kanada und Mexiko über die Fortführung des trilateralen Abkommens begrüßt. Es ist klar für uns, dass ein regelbasiertes, WTO-konformes Freihandelsabkommen in unserem Interesse und sicherlich auch im Interesse der deutschen Wirtschaft liegt. Die weiteren Auswirkungen und die genaue Ausgestaltung werden wir natürlich genau betrachten.
VORS. WEFERS: Richtet sich Ihre Frage womöglich noch an ein anderes Ministerium, Herr Heller?
ZUSATZ HELLER: An das Wirtschaftsministerium; liegt irgendwie nahe.
EINHORN: Danke für die Unterstützung! – Das Abkommen selbst können wir nicht kommentieren. Der Text liegt uns auch noch nicht vor. Grundsätzlich gilt aber das, was ja eben auch schon gesagt wurde, nämlich dass wir Abkommen bzw. Vereinbarungen befürworten, die den freien und fairen Handel weltweit und in den Weltregionen befördern, und dass die dann immer für alle Beteiligten zum Vorteil sind. Wir haben deshalb auch schon eine Reihe von Freihandelsabkommen zwischen der EU und anderen Partnern abgeschlossen und sind auch dabei, noch weitere Freihandelsabkommen zu verhandeln.
Die Gespräche mit den USA laufen derzeit. Wir haben dabei stets betont, dass wir die Aufnahme von Verhandlungen über die Senkung von Zöllen, anstatt Zölle anzuheben, und die Gespräche über den Abbau von Handelsbarrieren für Industriegüter für den richtigen Weg halten. An den Verhandlungen selbst sind wir, wie Sie wissen, nicht beteiligt, sondern das ist Sache der EU. Die Verhandlungen laufen.
FRAGE JUNG: Frau Adebahr, weil Sie bilaterale Themen angesprochen haben: Wird der Außenminister auch die NSA-Spionage und die Drohnenmorde via Ramstein ansprechen?
ADEBAHR: Ich kann den Gesprächen von dieser Stelle aus nicht vorgreifen. Es wird auch um bilaterale Fragen gehen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Hat die amerikanische Seite schon sämtliche Fragen zu Ramstein beantwortet, die die Bundesregierung ihr in den letzten zwei Jahren gestellt hat?
ADEBAHR: Dazu habe ich Ihnen heute keinen neuen Stand mitzuteilen.
FRAGE MARKMEYER: Wir haben Nachfragen zu der Pressekonferenz der Kanzlerin und Präsident Erdoğan in der vergangenen Woche.
Nach diesem kleinen Vorfall, den es da gab, hat der Journalist Adil Yiğit gesagt, ihm sei von einem BKA-Mann davon abgeraten worden, wieder nach vorne zurückzugehen, weil die türkische Security aggressiv werden könnte, so das Zitat aus einem Interview mit „ZEIT ONLINE“. Die Frage, die sich daran anschließt, ist, ob es Ihrerseits tatsächlich die Befürchtung gibt oder gab, dass die Sicherheitsleute der türkischen Seite aggressiv hätten reagieren können. Es ist die erste Frage.
Die zweite ist: Waren Sie in der Lage, Can Dündar die ganze Zeit über zu schützen?
Dann würden wir gerne wissen, welche Daten der akkreditierten Journalisten an die türkische Seite übermittelt wurden.
STS SEIBERT: Um mit der letzten der mehreren Fragen anzufangen: Das Akkreditierungsverfahren ist eines, das ausschließlich dem Bundespresseamt obliegt und das wir nach den bekannten Regeln in Absprache mit den deutschen Sicherheitsbehörden durchführen. Dabei werden keine Daten irgendwie an das Gastland gegeben.
Zu Can Dündar: Ich weiß gar nicht ich halte das jetzt für eine sehr hypothetische Frage , was Sie damit meinen. Herr Dündar war von uns, wie Sie wissen, für den Besuch des türkischen Präsidenten akkreditiert worden. Er hatte eine Akkreditierung bekommen. Er hatte auch einen Zusatzausweis für die Teilnahme an der Pressekonferenz im Kanzleramt. Wie er selbst auf Twitter in seinem Video erklärt hat, hat er sich dagegen entschieden, diese Pressekonferenz zu besuchen, und hat seine Gründe dafür genannt. Weitere Auskunft darüber, warum, müsste er Ihnen selbst geben, aber er hat die Gründe ja eigentlich sehr klar dargelegt.
VORS. WEFERS: Dann gab es noch die Frage nach der türkischen Security.
STS SEIBERT: Das, was Sie mir von einem Wortwechsel zwischen einem BKA-Beamten und dem Journalisten berichten, kenne ich nicht, weil ich nicht dabei war.
Der Ablauf von Pressekonferenzen im Kanzleramt wird natürlich durch die deutsche Seite bestimmt. Das Hausrecht liegt bei der deutschen Seite; da werden die Entscheidungen gefällt.
FRAGE ÖZCAN: Herr Seibert, wie bewertet die Bundeskanzlerin den Staatsbesuch des türkischen Präsidenten? Haben sich die Differenzen durch diesen Besuch verkleinert, oder haben sich die Differenzen vertieft?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat ja gesagt, dass sie ausdrücklich zu solchen Besuchen und Gesprächen steht, weil sie wichtig sind, und dass man nur im gemeinsamen Gespräch, nur in der intensiven Beschäftigung miteinander auch bei strittigen Themen vorankommen kann. Das hat sicherlich auch diesen Besuch geprägt. Über strittige Themen Themen, über die es klare und zum Teil auch tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung gibt ist ja bei der Pressekonferenz ausführlich gesprochen worden. Dennoch, noch einmal, ist die Bundeskanzlerin der festen Überzeugung, dass es richtig ist, dass solche Besuche stattfinden und dass es immer wieder auch zu Gesprächen kommt; denn nur so wird man miteinander vielleicht vorankommen, manchmal auch erst im Verlauf der Zeitschiene und nicht sofort. Aber ohne ein Gespräch wird das sicherlich nicht stattfinden.
ZUSATZFRAGE ÖZCAN: Würden Sie diesen Besuch als Erfolg bezeichnen?
Wie wird man jetzt vorgehen? Wird man die Beziehungen jetzt weiter vertiefen, oder wird man sich zurückhalten?
STS SEIBERT: Die Bewertung überlasse ich jetzt Ihnen. Natürlich gibt es weitere Kontakte, nächste Kontakte. So wird der Wirtschaftsminister Mitte dieses Monats wenn ich mich recht erinnere, am 16., glaube ich in die Türkei reisen und dort Gespräche führen. Es werden Wirtschaftsgespräche sein. Wir befinden uns doch immer in einem Fluss des Gedankenaustausches, des Meinungsaustausches mit einem solchen Land, das für uns ja ein wichtiges Land ist.
FRAGE JUNG: Zuerst einmal habe ich eine Frage zu der Pressekonferenz, Herr Seibert. Ich war auf dem Stand, dass die türkischen Journalisten sogenannte Zusatzausweise von der türkischen Botschaft bekommen haben. Wie ist das für deutsch-türkische Journalisten gewesen? Unter uns Journalisten gibt es ja auch Doppelstaatler. Mussten die über das BKA oder über die türkische Botschaft akkreditiert werden?
Gab es jetzt im Nachhinein Journalisten, die von der türkischen Seite nicht zur PK im Kanzleramt zugelassen wurden? Dafür war ja nämlich dieser Zusatzausweis notwendig.
STS SEIBERT: Grundsätzlich ist nicht die Staatsangehörigkeit eines Journalisten entscheidend dafür, ob er im Bundeskanzleramt oder überhaupt bei einem solchen Besuch akkreditiert wird. Das hat nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun, sondern erstens mit der Überprüfung seiner Tätigkeit als Journalist, also damit, ob das eine reale ist, und zweitens mit der Überprüfung dessen, ob es Sicherheitsgründe gibt, die vorliegen und die eine Versagung der Akkreditierung rechtfertigen könnten. Maßgeblich für die Zuordnung des Mediums ist auch nicht die Staatsangehörigkeit eines Journalisten, sondern das Land des Hauptsitzes des jeweiligen Mediums.
Bei der Zulassung von Pressevertretern ich glaube, das ist hier neulich auch schon ausführlich berichtet worden, aber wir können es noch einmal machen ist zu unterscheiden: Es gibt eine generelle Akkreditierung für den Besuch des türkischen Präsidenten, und es gibt einzelne Pressetermine, bei denen es eine begrenzte Zulassung gibt. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass es beispielsweise im Kanzleramt räumliche Beschränkungen gibt. Ein solcher Pressetermin mit begrenzter Zulassung ist die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des türkischen Präsidenten, die im Kanzleramt stattgefunden hat. Dort, wo die Plätze begrenzt sind, ist es dann international üblich, dass Zusatzausweise paritätisch von der deutschen und der türkischen Seite in eigener Verantwortung vergeben werden. So halten wir es auch, wenn die Bundeskanzlerin in einem anderen Land zu Gast ist und wenn entsprechend Plätze für die deutschen Journalisten, ob mitreisend oder nicht, sozusagen im Kontingent vergeben werden. Wer die dann erhält, ist dann dort, wo es zahlenmäßige Begrenzungen gibt, die Entscheidung des Gastlandes.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wie viele wurden denn von der türkischen Seite nicht zu der PK gelassen? Haben Sie darüber Zahlen vorliegen?
STS SEIBERT: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen.
ZUSATZ JUNG: Aber es waren Fälle.
STS SEIBERT: Ich habe davon gelesen, dass es solche Fälle gab, dass es Fälle von türkischen Medienvertretern gab ich weiß nicht, ob es ein Fall oder zwei Fälle sind , die von uns eine Akkreditierung für den Besuch bekommen hatten, die aber von der türkischen Seite nicht für das türkische Kontingent für die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und des Präsidenten zugelassen wurden; das ist richtig.
ZUSATZFRAGE JUNG: Halten Sie diesen einen Fall oder diese zwei Fälle für unbedenklich?
STS SEIBERT: Ob ich das für unbedenklich halte, ist jetzt hier einmal nicht das Entscheidende. Für uns ist die Pressefreiheit bzw. die Freiheit der Berichterstattung ich glaube, dass sich das auch in unseren Handlungen immer wieder zeigt von ganz besonderer Bedeutung. Nichtsdestotrotz gibt es international übliche Verfahren, wenn Pressetermine zahlenmäßig begrenzt werden müssen, im Rahmen derer es dann von der gastgebenden Seite ein Kontingent gibt und ein Kontingent der Gastseite gibt.
FRAGE ÖZCAN: Herr Seibert, bei den Gesprächen war ja auch die Erweiterung der Zollunion ein Thema. Wie steht die Bundeskanzlerin jetzt dazu? Ist Deutschland für die Erweiterung der Zollunion?
STS SEIBERT: Ich möchte jetzt hier über weitere Inhalte der Gespräche wir haben ja in der Pressekonferenz usw. darüber berichtet nicht berichten. Das ist auch vertraulich gewesen. Die Haltung der Bundesregierung zur Zollunion, die ja im Übrigen eine Haltung der Europäischen Union und nicht die eines Mitgliedstaates ist, ist die, die Sie auch vor dem Besuch kannten.
ZUSATZFRAGE ÖZCAN: Wie lautet diese Haltung?
STS SEIBERT: Sie lautet, dass die Frage der Erweiterung der Zollunion derzeit nicht von dem gesamten Kontext der Beziehungen der Türkei zur Europäischen Union zu trennen ist.
Ich will vielleicht, wenn ich darf, noch einmal etwas zu dieser Pressekonferenz sagen, weil ich darüber zahlreiche Darstellungen lese, denen ich nicht zustimmen kann. Pressekonferenzen im Kanzleramt dienen dazu, dass Journalisten Fragen stellen können und dass die Kanzlerin und ihr Staatsgast diese Fragen beantworten. Dafür ist ein ungestörter Ablauf einer Pressekonferenz notwendig, der bestimmten Regeln folgt, und diese Regeln gelten. Wenn der Ablauf einer Pressekonferenz gestört wird, dann ist es auch meine Verantwortung, einzugreifen. Das war am vergangenen Freitag durch den Journalisten der Fall. Deswegen ich betone „deswegen“, also wegen der Störung des Ablaufs ist er hinausgeführt worden. Wir halten es da wie der Bundestag. Es geht nicht um das politische Anliegen, für das man als Vertreter der Bundesregierung vielleicht Sympathie haben kann oder auch nicht, sondern es geht darum, dass eine Pressekonferenz letztlich auch im Interesse der Journalisten wie vorgesehen ungestört ablaufen kann.
FRAGE JESSEN: Manchmal gehen Veranstaltungen und Inhalte ja auch ineinander über. In diesem Zusammenhang, Herr Seibert, frage ich zum einen in Bezug auf das Hinausführen des Journalisten zwecks der Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs: Hatten Sie Anlass, zu befürchten, dass anderenfalls Herr Erdoğan die Pressekonferenz von sich aus abbrechen würde? Es gab ja wohl solche Signale im Hinblick auf eine mögliche Frage durch Herrn Dündar.
Zum Zweiten: Können Sie uns etwas zu der Liste mit 69 Namen sagen, die vorher eingereicht worden war? Die Frage war am Freitag schon ein Thema, wurde aber von Frau Fietz nicht beantwortet. War auf dieser Liste angeblicher Terroristen, die auszuliefern seien, auch Herr Dündar verzeichnet?
STS SEIBERT: Das Einzige, das mich am Freitag geleitet hat, war das Interesse, einen störungsfreien Ablauf der Pressekonferenz zu gewährleisten.
Was die sogenannte 69er-Liste angeht, kann ich Ihnen das nicht bestätigen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie nicht wissen, ob es eine gibt oder nicht, oder jetzt nicht bestätigen, dass es eine gibt?
STS SEIBERT: Ich kann Ihnen das nicht bestätigen. Mir ist davon nichts bekannt.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, würden Sie den Ablauf der PK also genauso wie am Freitag wieder vorsehen? Ist da alles genauso gelaufen, wie es sich gehört?
Herr Schmidt, ich habe noch eine Frage. Die türkischen Sicherheitskräfte haben in Köln beim Erdoğan-Besuch teilweise hoheitliche Aufgaben von der deutschen Polizei übernommen. Wie bewerten Sie denn diese Tatsache? Dazu hatte sich die Polizei
VORS. WEFERS: Das war jetzt die ganz kleine Frage, ja?
STS SEIBERT: Ich kann eine kleine Antwort geben, weil ich das für eine hypothetische Frage halte: Keine Pressekonferenz ähnelt der vorhergehenden oder der nächsten. Genauso ist es auch hier. Deswegen ist am Freitag aus den Gründen, die ich genannt habe, nämlich wegen einer Störung des Ablaufes, so gehandelt worden.
SCHMIDT: Dass ausländischen Sicherheitskräften keine hoheitlichen Befugnisse auf dem Gebiet der Republik zustehen, ist, glaube ich, klar und deutlich. Die Kölner Polizei ist dagegen entsprechend eingeschritten. Das ist gut so, und das ist richtig. Ich glaube, aus hiesiger Sicht des Bundesministeriums des Inneren ist dem nicht viel hinzuzufügen. Dem ist gleich entgegengetreten worden, und das ist so völlig korrekt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Gab es da Konsequenzen, Frau Adebahr? Wurde der türkischen Seite also mitgeteilt, dass man es zukünftig zu unterlassen habe, hoheitliche Aufgaben in Deutschland zu übernehmen?
ADEBAHR: Ich glaube, die Kollegen haben dazu alles ausgeführt, was auszuführen war. Ich habe zu dem Besuch von meiner Seite aus nichts weiter zu berichten.
FRAGE REESE: Über das Wochenende hinweg oder gestern ich weiß es nicht ganz genau wurden ja sieben Personen oder Verdächtige in Chemnitz verhaftet. Können Sie uns zu den Anschlagsplänen Details nennen, die jetzt schon nach den Ermittlungen veröffentlicht werden können?
STS SEIBERT: Schauen Sie mich an?
ZUSATZ RESSE: Das geht entweder ein Sie oder an Herrn Schmidt vom BMI.
STS SEIBERT: Ich werde Ihnen hier zu einem laufenden Ermittlungsverfahren sicherlich nicht nur keine Details nennen können, ich werde mich dazu in diesem Sinne auch gar nicht äußern. Der Generalbundesanwalt hat eine Pressemitteilung verfasst, und hinsichtlich der Fragen zu dem konkreten Fall müssten Sie sich, denke ich, schon an ihn wenden.
Ich möchte nur sagen, dass der Dank für diese Maßnahme an alle beteiligten Behörden geht; denn ich denke, das zeigt uns Bürgern, dass die Sicherheitsbehörden wachsam sind und dass es richtig ist, dass Justiz und Polizei auch konsequent durchgreifen.
FRAGE HELLER: An Herrn Seibert und die Sprecherin des BMF, noch einmal zu Italien und seinem Defizit: Die Bundesregierung hat sich dazu bislang zurückgehalten. Nun hat der italienische Vizepremierminister der Kanzlerin und im Übrigen auch dem französischen Staatspräsidenten vorgeworfen, sie wünschten sich einen Sturz der italienischen Regierung, eine Ablösung der italienischen Regierung. Mich würde zum einen interessieren: Wie kommentiert die Bundesregierung diesen Vorwurf eines Regierungsmitglieds eines befreundeten Landes?
Zum Zweiten, mit Blick auf die Äußerungen von EU-Vertretern: Gibt die Bundesregierung womöglich ihre Zurückhaltung bei der Bewertung der italienischen Haushaltspläne auf und kann sie sie jetzt mit Blick auf europäische Regeln kommentieren?
STS SEIBERT: Dann fange ich mit dem ersten Teil Ihrer Frage an: Wir sind froh über eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der italienischen Regierung. Die wollen wir auch fortsetzen.
Zur Frage nach den europäischen Haushaltsregeln: Ich kann eigentlich nur darauf verweisen, dass es da ja klar vereinbarte Verfahren gibt. Alle Euro-Mitgliedstaaten müssen ihre Haushaltsplanungen bis Mitte Oktober der Europäischen Kommission vorlegen. Die prüft anschließend, ob die Pläne den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes entsprechen. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten.
Unsere Überzeugung ist: Die Einhaltung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und solide öffentliche Finanzen sind eine wichtige Voraussetzung für eine gute und vor allem auch nachhaltig gute wirtschaftliche Entwicklung.
FRAGE WARWEG: Die Kanzlerin hat kürzlich mit dem argentinischen Präsidenten Mauricio Macri telefoniert und ihm ihre Unterstützung für seine Reformagenda zugesichert. Schaut man sich jetzt, nach drei Jahren unter Macri, die Situation in Argentinien an, fällt auf: Inflationsrate bei 40 Prozent, Kinderarmut laut UNICEF mittlerweile bei 20 Prozent, Gesundheits- und Bildungsministeriumministerium wegrationalisiert, Industrieproduktion massiv eingebrochen
VORS. WEFERS: Herr Warweg, wir kennen, denke ich, die Lage in Argentinien ganz gut. Ich kenne sie jedenfalls ganz gut. Bitte kommen Sie doch
ZUSATZ WARWEG: Ich auch, aber ich wollte ein bisschen Vorlauf. Das erlauben sich auch andere Kollegen. Lange Rede, kurzer Sinn: Mich würde interessieren, welche konkreten Reformen und welche konkreten Ergebnisse die Kanzlerin nach wie vor für unterstützenswert hält.
STS SEIBERT: Es ist sicherlich nicht meine Aufgabe, hier argentinischer Regierungspolitik im Detail Noten zu geben. Die Bundesregierung arbeitet mit der Regierung des Präsidenten Macri schon deswegen sehr eng zusammen, weil wir die vergangene G20-Präsidentschaft hatten und die argentinische Regierung sie in diesem Jahr ausübt, sodass es eine sehr enge inhaltliche Zusammenarbeit gibt. Auch beim Besuch der Bundeskanzlerin in Buenos Aires gab es sehr intensive Gespräche. Das ist der Grund für unsere enge Zusammenarbeit.
Ich werde im Weiteren jetzt nicht einzelne Maßnahmen der argentinischen Regierung bewerten.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Schon beim G20-Gipfel in Hamburg war von Sicherheitsexperten die Durchführung in einer Großstadt kritisiert worden. Jetzt wird das in einer lateinamerikanischen Metropole durchgeführt, in einer hochexplosiven sozialen und wirtschaftlichen Lage.
Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung in Buenos Aires?
Gibt es ein spezielles Sicherheitskonzept für die deutsche Delegation? Bundeskanzlerin Merkel wird ja auch teilnehmen.
STS SEIBERT: Wir haben auch das Großstadtthema hier vielfach besprochen. Die Mehrheit der G20-Gipfel, die es bisher gab, hat in Großstädten, in Millionenstädten stattgefunden. Ich erinnere mich zum Beispiel an Sankt Petersburg. Ich erinnere mich an Seoul. Dabei fällt einem noch so manches ein. Es ist, denke ich, abschließend geklärt, dass es aus vielerlei Gründen, die mit Organisation und Logistik zu tun haben, von der Dimension her keine Veranstaltung ist, die man so leicht in der Abgeschiedenheit ländlicher Winkel durchführen kann.
ZURUF WARWEG: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)
VORS. WEFERS: Sie hatten Ihre Zusatzfrage gestellt.
ZURUF WARWEG: Es gibt ja Kollegen, die durften hier vier stellen.
VORS. WEFERS: Es haben Kollegen zu anderen Themen
STS SEIBERT: Die G20-Präsidentschaft Argentiniens wenn ich das noch sagen darf läuft doch längst. Es hat auch bereits intensive Ministertreffen dort gegeben. Das heißt, die intensive inhaltliche Arbeit an dieser Präsidentschaft ist längst im Gange. Bei G20 ist der abschließende Gipfel der Staats- und Regierungschefs ja immer sozusagen der Kulminationspunkt, aber keineswegs das Einzige, was die Arbeit an den Inhalten eines solchen G20-Präsidentschaftsjahres prägt.
FRAGE REESE: Ich habe zwei Fragen an Herrn Schmidt vom BMI. Können Sie uns ein Update zum Ermittlungsstand ob es kurz vor dem Abschluss steht oder schon abgeschlossen ist bezüglich des Vorwurfs, dass ein Berliner Polizist Oppositionelle in der Türkei bespitzelt und die Daten an das türkische Ministerium weitergeleitet hat, geben?
SCHMIDT: Nein, dazu kann ich Ihnen keine neuen Informationen geben. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass es sich um ein Ermittlungsverfahren der Berliner Polizei handelt und dementsprechend diese zuständig ist, sodass ich Sie bitten würde, Ihre Frage dorthin zu richten.
ZUSATZFRAGE REESE: Zieht Ihr Ministerium eventuell Konsequenzen aus solch einem Fall?
SCHMIDT: Sie können davon ausgehen, dass wir uns diesen Fall natürlich anschauen und, sollten Konsequenzen angezeigt sein, darüber nachdenken werden, ob die polizeilichen Ermittlungen ein Ergebnis zutage fördern, das Überlegungen der Sicherheitsbehörden nach sich zieht. Das steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Das werden wir in Zukunft noch sehen müssen.
FRAGE HELLER: Eine Frage im Nachklang zur Dieselveranstaltung: Bei der Pressekonferenz vorhin war der Bundesfinanzminister nicht dabei. Angesichts der ersten Reaktionen aus der Automobilindustrie, die nicht unbedingt erwarten lassen, dass sie die Kosten für Nachrüstungen voll übernehmen wird, würde mich interessieren, ob es seitens des Bundesfinanzministers oder seitens der Regierung die definitive Position gibt, dass in Nachrüstungen keinerlei Steuergelder fließen, egal wie die Verhandlungen mit der Autoindustrie ausgehen.
EINHORN: Ich kann Ihnen zu diesem Thema nichts über das hinaus, was gestern vereinbart wurde, berichten.
FRAGE JUNG: Herr Fähnrich, der Moorbrand brennt morgen einen Monat lang. Wie laufen die Löscharbeiten?
Werden immer noch Wärmebildkameras zum Beispiel in Tornados eingesetzt? Ich wüsste gern, ob die Wärmebildkameras der Tornados andere sind als die der Drohnen, die dort auch fliegen. Diese könnten ja den Einsatz von Tornados überflüssig machen.
FÄHNRICH: Der Moorbrand ist, wie man so schön sagt, unter Kontrolle. Das heißt, er breitet sich nicht über die Grenzen, die vor drei Wochen bekannt geworden sind, aus. Erfreulich ist, dass wir die Zahl der Einsatzkräfte mittlerweile heruntersetzen konnten. Aktuell sind wir bei knapp über 700, davon über 350 von der Bundeswehr. Wir entlasten also die freiwilligen Helfer vor Ort.
Der Einsatz der Bilder ist differenziert. Ja, Tornados fliegen noch, und ja, die Bilder haben eine unterschiedliche Qualität, weil sie eine unterschiedliche Auflösung bringen. Zu Details würde ich Sie bitten, vor Ort nachzufragen. Danach hatten Sie ja schon in der vergangenen Woche gefragt. Es gibt ein Auswertungszentrum der Luftwaffe. Dort werden die Bilder ausgewertet, und die Information wird an die Feuerwehr vor Ort gegeben. Diese kann ihre Löscharbeit danach gezielt fortführen.
FRAGE REESE: Ein Syrer plante einen Anschlag in Israel und wurde auf der Sonnenallee in Neukölln in Berlin festgenommen. Er wurde mit einem Haftbefehl wegen schweren Raubes und Körperverletzung verhaftet.
Hat sich der Verdacht des Terroranschlages erhärtet?
An Frau Adebahr vom Auswärtigen Amt: Wäre eine Abschiebung des Syrers denkbar, sofern sich dieser Vorwurf erhärtet?
ADEBAHR: Das ist eine hypothetische Frage, zu der ich mich heute hier nicht äußern kann.
SCHMIDT: Mir liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Es ist leider ein bisschen viel an Hypothese in der Frage.
FRAGE WARWEG: Am 1. Oktober hatten wir den ersten Jahrestag des Referendums in Katalonien. Noch immer sitzen zahlreiche Abgeordnete und Vertreter der Zivilgesellschaft in Haft. Menschenrechtsorganisationen, auch Amnesty International, bezeichnen diese als politische Gefangene und fordern die Freilassung. Insbesondere sei auf Jordi Sànchez und Jordi Cuixart verwiesen.
Wie beurteilt die Bundesregierung den Status insbesondere von Jordi Sànchez und Jordi Cuixart? Teilen Sie die Einschätzung, dass es sich hierbei um politische Gefangene handelt?
STS SEIBERT: Es ist eine Weile her, dass dieses Thema aufgebracht wurde. Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich die Haltung der Bundesregierung zu dem katalonischen Konflikt nennen wir es jetzt einmal so überhaupt nicht geändert hat. Wir sind davon überzeugt, dass die Basis für die Lösung dieses Konfliktes, für die Befriedung dieses Konfliktes die spanische Rechts- und Verfassungsordnung ist. Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass es sich bei Spanien um einen demokratischen Rechtsstaat handelt.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage war explizit, ob die Bundesregierung die Einschätzung teilt, dass es sich dabei um politische Gefangene handelt. Wir sprechen hier von dem ehemaligen Vorsitzenden der Katalanischen Nationalversammlung und von einem Vorsitzenden der größten zivilgesellschaftlichen Organisation, die seit über einem Jahr in Haft sitzen, und zwar unter einem Vorwurf, der von deutschen Gerichten bereits ad absurdum geführt wurde. Deswegen hätte ich gern eine konkretere Ansage von der Bundesregierung, wie sie den Status insbesondere der beiden Jordis bewertet.
STS SEIBERT: Mangels detaillierter Kenntnisse befasse ich mich nicht mit einzelnen Fällen innerhalb der spanischen Gerichtsbarkeit.
Die grundsätzliche Überzeugung der Bundesregierung lautet, dass Spanien ein demokratischer Rechtsstaat ist und dass eine Lösung für diesen Konflikt innerhalb der Verfassung und des Rechtssystems Spaniens gefunden werden soll und auch gefunden werden kann.
ZUSATZ WARWEG: Sie sind weit weniger vorsichtig, in Venezuela oder Kuba den Terminus „politischer Gefangener“ zu nutzen, und zwar teilweise bei Parlamentariern, denen Sprengstoffanschläge auf den gewählten Präsidenten nachgewiesen werden konnten.
STS SEIBERT: Ja, weil ich anders als Sie Venezuela und Kuba nicht in einem Atemzug mit dem demokratischen Rechtsstaat und europäischen Mitgliedsstaat Spanien nennen würde.
ZUSATZ WARWEG: Die Antwort steht für sich.