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Bundesregierung für Desinteressierte: Bemerkenswerte BPK vom 6. November 2019

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an EU-Verordnungen, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes, Entwurf einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, 27. Subventionsbericht, Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung), Reise des Bundesaußenministers nach Kopenhagen, im Klimaschutzplan 2050 festgelegte Abstandsregelung für Windkraftanlagen, Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im Radverkehrsnetz, Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes, geplante Pflicht zum Nachweis von Deutschkenntnissen für ausländische Geistliche in Deutschland, UN-Resolution zur Verhütung eines Wettrüstens im Weltraum, Vorschlag des Bundesfinanzministers zur Einlagensicherung im Rahmen der Europäischen Bankenunion, Intensivierung der Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei an den Binnengrenzen, Besuch des Außenministers der USA, Medienberichte über einen US-Drohnenangriff in Somalia, Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes, Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

Kabinett (ab 1:04)

Naive Fragen zu:
Halbzeitbilanz (ab 19:07)
– Könnten Sie zunächst einmal aufklären, wer das Dokument geschrieben hat? Es gibt ja wahrscheinlich eine Vorlage, die dem Kabinett dann vorgelegt wird, und dann wird zugestimmt. Wer ist der Autor? Haben Sie das geschrieben, Herr Seibert? (ab 19:38)
– Ich habe noch eine Frage zu einem Satz in Zeile 82, der ein bisschen grotesk ist: „Wir sorgen dafür, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen beim Klimaschutz durch Verringerung der CO2-Treibhausgasemissionen bis 2030 und 2050 einhalten wird.“ Haben Sie da jetzt irgendetwas beschlossen, wovon wir noch nichts wissen, Herr Seibert? Das Klimapaket, das Sie beschlossen haben, ist nach Ansicht sämtlicher Experten nicht das, was Sie hier versprechen!
– Sie können nicht nachweisen, dass Sie das, was Sie hier behaupten, nämlich dass Sie bis 2030 und 2050 die Ziele einhalten können, tatsächlich schaffen können. Wie kommen Sie darauf, diesen Satz in die Bestandsaufnahme zu schreiben? (ab 22:42)
– Dann müssten Sie doch eigentlich „Wir versuchen, dafür zu sorgen“ sagen, wenn Sie dort ein dynamisches Werk sehen.

Plastiktütenverbot (ab 31:21)
– Mich würde interessieren, warum von dem Verbot Obst- und Gemüsetüten ausgeschlossen sind. Haben Sie dafür einen guten Grund? Warum gibt es jetzt ein Verbot, warum hat die Freiwilligkeit nicht ausgereicht? Man setzt bei der Bundesregierung ja allgemein nicht nur im Bundesumweltministerium oft auf Freiwilligkeit der Unternehmen und der Wirtschaft. Ist das jetzt ein genereller Wechsel, dass man nicht mehr auf Freiwilligkeit setzt, Herr Seibert?
– Das ist nachvollziehbar, aber kann man nicht auch verbieten, dass das Obst vorher eingepackt wird?

Huawei (ab 35:47)
– gelten die Aussagen, die Sie jetzt zum Thema Huawei gemacht haben, auch für den US-Konkurrenten Cisco? Dank der Snowden-Enthüllungen ist ja seit Jahren öffentlich auch der Bundesregierung bekannt, dass die NSA in den USA produzierte Hardware von Cisco abfängt, Überwachungswerkzeuge implementiert, sie neu verpackt und dann an die eigentlichen Empfänger im Ausland verschifft (ab 41:45)
– Gibt es denn irgendeinen technischen Weg, irgendeine Überprüfungsmöglichkeit, um auszuschließen, dass wir zum Beispiel Produkte implementiert bekommen, die vorher von der NSA neu verpackt und mit Überwachungsinstrumenten ausgestattet wurden?

Weltraum-Resolution (ab 46:30)
– Können Sie ganz kurz sagen, um konkret welchen Experten und welchen Seitenhieb es ging? (49:32)

Seehofers „Knallhart-Plan“ (ab 51:51)
– Ist das jetzt eine Schöpfung der „BILD“-Zeitung oder kommt der Name von Ihnen, vom Ministerium, von Herrn Seehofer? Denn Sie haben da ja nicht protestiert (ab 59:12)
– Jetzt bin ich kein „BILD“-Abonnent und bin froh, keiner zu sein, aber kommt der Begriff nun von Ihnen oder von der „BILD“-Zeitung?

Pompeo in D/Ramstein (ab 1:02:07)
– Da Herr Pompeo auch US-Truppen hier in Deutschland besucht: Das Thema von US-Drohnenangriffen via Deutschland ist ja auch für die Bundesregierung immer wieder ein Thema. Was wissen Sie eigentlich über die letzten Drohnenangriffe der Amerikaner? (ab 1:07:29)
– Was wissen Sie über die letzten US-Drohnenangriffe? Wurden sie via Ramstein gesteuert? Sie fragen ja immer nach, behaupten Sie.
– es geht um den Drohnenangriff der Amerikaner in Somalia in der vergangenen Woche, bei dem unter anderem zwei Zivilisten getötet wurden, die Weihrauch sammelten. Haben Sie geprüft, ob das ein völkerrechtskonformer Drohnenangriff via Ramstein war? Denn das ist via Ramstein passiert (ab 1:11:35)

Lebensmittelverschwendung (ab 1:15:40)
– Können Sie uns einen Grund nennen, der gegen ein Verbot des Wegwerfens von Lebensmitteln spricht? (ab 1:18:05)
– Können Sie uns einen Grund nennen, der dagegenspricht, das zu verbieten?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. November 2019:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Es stimmt, die Kabinettstagesordnung war heute reichhaltig.

Ich beginne mit dem sogenannten Adoptionshilfe-Gesetz. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Familien, die ein Kind adoptieren, besser unterstützen soll. Es gibt in Deutschland jedes Jahr ca. 4000 Adoptionen, und eine solche Adoption beschäftigt alle Beteiligten natürlich das Kind, natürlich die Herkunftseltern und natürlich die Adoptiveltern oft ein Leben lang. Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, das Gelingen von Adoptionen zu fördern. Adoptierte Kinder sollen gut aufwachsen und sich gut entwickeln. Dafür werden bestehende gesetzliche Regelungen stärker an die Bedürfnisse der Betroffenen und an die gelebte Adoptionspraxis angepasst.

Ich nenne Ihnen nur einige Stichworte: Es geht im Wesentlichen um bessere Beratung und Unterstützung. Es geht um die Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption. Ein selbstverständlicher Umgang mit der Adoption stärkt die ganze Familie und schafft Vertrauen. Dabei sollen die Familien von den Adoptionsvermittlungsstellen unterstützt werden. Wenn es gewünscht ist und wenn es das Einverständnis aller Beteiligten gibt, dann soll über diese Adoptionsvermittlungsstellen auch ein Informationsaustausch bzw. Kontakt mit der Herkunftsfamilie hergestellt werden. Das kann eine stabile Persönlichkeit der betroffenen Kinder fördern.

Ein wichtiger Punkt: Unbegleitete Auslandsadoptionen werden untersagt. Auslandsadoptionen sollen in Zukunft immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden müssen. Damit wollen wir gewährleisten, dass die internationalen Schutzstandards eingehalten werden. Außerdem soll durch die Begleitung einer fachkundigen Stelle verhindert werden, dass die betreffende Familie vielleicht nicht ausreichend auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet ist. Außerdem soll natürlich das Kindeswohl überprüft werden.

Dieses Gesetz ist zustimmungspflichtig und soll im Juli 2020 in Kraft treten.

Der Gesundheitsminister hat im Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, und er wurde beschlossen, der das deutsche Medizinprodukterechts an künftig geltendes EU-Recht anpasst. Das Ziel ist ein reibungslos funktionierender europäischer Binnenmarkt für Medizinprodukte und gleichzeitig hohe Standards für deren Qualität und Sicherheit, sowohl für die Patienten als auch für die Anwender in allen Mitgliedstaaten. Damit einher geht die Tatsache, dass die Kompetenz der zuständigen Bundesbehörden gestärkt wird. Sie sollen künftig über notwendige Maßnahmen entscheiden, wenn Risiken entstehen, weil Medizinprodukte beanstandet werden.

Dann gab es vom Bundesverkehrsminister, der heute das Kabinett mit einigen sehr wichtigen Vorlagen beschäftigt hat, ein Paket zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs. Das teilt sich in zwei verschiedene Teile auf:

Das eine ist ein Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Aufgrund der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm werden die Mittel aus diesem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Jahr 2025 auf 2 Milliarden Euro erhöht, und ab 2026 wird dieser Betrag dann jährlich um zusätzliche 1,8 Prozent dynamisiert. Das bietet den Ländern und den Kommunen Planungs- und Investitionssicherheit für viele wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte.

Es werden wiederum mit der Absicht, die Klimaziele zu erreichen zusätzliche Fördertatbestände aufgenommen, zum Beispiel die Grunderneuerung bestehender Anlagen, die sogenannte Bestandssanierung. Die wird bis 2030 befristet und nachrangig gefördert. Auch die Sicherstellung des weiteren Betriebs bestehender Anlagen ist wichtig für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Lebensqualität in den Städten. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Der zweite Teil dieses Pakets für den Personennahverkehr ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Ich gebe zu: Das klingt auch wieder technisch. Im Wesentlichen geht es darum, dass wir im Rahmen des Klimapakets beschlossen haben, die sogenannten Regionalisierungsmittel ab 2020 noch einmal zu erhöhen und wiederum im Sinne der Planungssicherheit für die Länder zu dynamisieren. Danach sollen diese Regionalisierungsmittel von 8,65 Milliarden Euro in diesem Jahr bis 2023 jährlich um zusätzliche 150 Millionen Euro erhöht werden. Insgesamt erhöhen sich die Regionalisierungsmittel von 2020 bis 2031 addiert um 5,2 Milliarden Euro. Das sind zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel. Die geben den Ländern die Möglichkeit, mehr öffentlichen Personennahverkehr zu bestellen, ihn attraktiver zu gestalten und so die Fahrgastzahlen zu erhöhen.

Wir bleiben beim Bundesverkehrsministerium. Es geht weiter mit dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich; wieder ein sperriger Titel. Das ist ein sehr wichtiges Vorhaben. Es geht darum, die Genehmigung von Verkehrsprojekten durch Gesetzesbeschluss zu ermöglichen. Auch das sieht das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vor. Wir wollen mit diesem Gesetz erproben, inwieweit es die Planungs- und Genehmigungsverfahren von großen Verkehrsprojekten beschleunigt, wenn es eine Genehmigung durch den Deutschen Bundestag gibt. Wir glauben auch, dass es eine größere Akzeptanz solcher Projekte geben kann, wenn sie vom Parlament beschlossen wurden.

Im Einzelnen nennt dieser Gesetzentwurf zwölf Pilotprojekte aus den Bereichen Schiene und Wasserstraße, die für eine Zulassung durch Maßnahmengesetz im Bundestag in Frage kommen, also immer anstelle des sonst üblichen behördlichen Verwaltungsakts. Darüber hinaus trifft dieser Gesetzentwurf Festlegungen hinsichtlich Zuständigkeiten und Verfahren. Das betrifft besonders die Bürgerbeteiligung und die Umweltprüfung. Als einziges Rechtsmittel gegen ein vom Bundestag beschlossenes Vorhaben ist die Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht vorgesehen.

Um die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich geht es auch bei dem nächsten Gesetzentwurf. Auch dieser kommt aus dem Bundesverkehrsministeriums. Es gibt eine oft überlange Realisierungsdauer von Infrastrukturprojekte. Nicht zuletzt, wenn wir wirklich ein klimagerechtes Mobilitätssystem gestalten wollen, ist es notwendig, diese überlange Realisierungsdauer entsprechend dem Koalitionsvertrag und dem Klimaschutzprogramm zu verkürzen. Daher kommt es zu diesem Gesetzentwurf mit einigen wichtigen Schritten zur Verfahrensbeschleunigung. Die Planungsverfahren für Ersatzneubauten werden verschlankt. In den Fachplanungsgesetzen wird der Begriff der Änderung eingegrenzt, sodass im Ergebnis bestimmte Ersatzneubauten von einer Genehmigungspflicht befreit werden. Dann werden die Kommunen noch von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlastet. Das ist eine Neuregelung, die zur Beschleunigung der Investitionen in das Schienennetz beiträgt und bewirkt, dass Kreuzungsbauwerke schneller realisiert werden können.

Die Bundesumweltministerin hat dem Kabinett die Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt. Es geht um das Verbot von leichten Plastiktüten. Künftig wird es für alle Händler verboten, leichte Plastiktüten hier definiert als Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometer in Verkehr zu bringen. Das ist eine weitere Maßnahme, um unsere Umwelt vor Plastikmüll zu schützen. Wir sind dabei schon auf einem guten Weg. Seit 2016 gilt eine Vereinbarung mit dem Handel, Kunststofftragetaschen nur noch gegen Bezahlung abzugeben, und seitdem nutzen Verbraucher auch immer weniger Plastiktüten. Wir vermeiden damit also schon jetzt unnötigen Plastikmüll. Diese positive Entwicklung wollen wir verstärken und setzen nun auch bei denjenigen an, die nicht unter die bisherige Vereinbarung fallen. Es ist künftig mit dieser Gesetzesänderung allen Händlern verboten, leichte Plastiktüten auszugeben. Wir verfolgt das Ziel, insgesamt weniger Verpackungen zum Einsatz kommen zu lassen und Ressourcen effizient einzusetzen.

Es folgte erneut eine Gesetzesvorlage vom Bundesverkehrsminister. Es geht um die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Das betrifft die Straßenverkehrs-Ordnung, die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, den Bußgeldkatalog, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Ferienreiseverordnung. Es geht bei all diesen Punkten darum, moderne Mobilität zu fördern. Ganz besonders geht es darum, die Straßenverkehrs-Ordnung fahrradgerechter zu gestalten und ein anderer wichtiger Punkt für Carsharingfahrzeuge Vorrechte beim Parken einzuführen.

Ich will, weil das hier vielleicht ganz besonders interessiert ich sehe immer viele von Ihnen mit dem Fahrrad kommen , dann doch einmal einige Punkte auflisten, was die Radverkehrsänderungen anbetrifft. Es wird jetzt einen festgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern geben. Es wird vorgeschrieben, dass rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts Schrittgeschwindigkeit halten müssen. Es wird die Möglichkeit gegeben, Fahrradzonen einzurichten. Es wird ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen und einen Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer geben. Parallel dazu werden in der Bußgeldkatalog-Verordnung die Geldbußen zum Beispiel für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr oder für unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen deutlich erhöht.

Der Bundesfinanzminister hat dem Kabinett den 27. Subventionsbericht vorgelegt. Das ist der regelmäßige Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen, in diesem Fall für die Jahre 2017 bis 2020. Alle zwei Jahre gibt es diesen Bericht. Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt innerhalb dieses Berichtszeitraumes von 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 31,4 Milliarden Euro im Jahr 2020. Ganz besonders sind die Finanzhilfen angestiegen. Der größte Teil der Subventionen im Bereich der Finanzhilfen dient der Umsetzung eines politischen Kernanliegens der Bundesregierung das haben Sie auch an den heutigen Kabinettsbeschlüssen schon wieder gemerkt , nämlich der Umsetzung des Klimaschutzes. Der Aufwuchs bei den Finanzhilfen ist besonders auf zusätzliche Maßnahmen im Energie- und Klimafonds zurückzuführen, die die Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets beschlossen hat. Es ist so, dass im Bereich der Finanzhilfen 2020 mehr als die Hälfte des Subventionsvolumens für klima- und umweltfreundliche Maßnahmen bereitgestellt wird. Weitere Förderschwerpunkte neben dem Klimaschutz sind der Wohnungsbau, die Digitalisierung und die Mobilität. Zu den bedeutendsten Finanzhilfen gehören zum Beispiel die Zuschüsse im Rahmen des Programms „Baukindergeld“, die Unterstützung des Ausbaus der Gigabitnetze und die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr.

Zum Schluss gab es noch die Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrags durch die Bundesregierung. Das Kabinett hat diese Bestandsaufnahme zur Kenntnis genommen. Die Bundeskanzlerin und Vizekanzler Scholz haben ja heute bei der Vorstellung des Gutachtens des Sachverständigenrates schon einiges dazu gesagt. Sie finden dieses Dokument der Bestandsaufnahme auf unserer Homepage bundesregierung.de. Sie finden es einmal in Gänze und dann nach einzelnen Politikfeldern und Lebensbereichen aufgeteilt. Wer also wissen will, was sich bei den Themen Digitalisierung, Migration, Klima, Landwirtschaft oder Pflege getan hat das ist natürlich keine vollständige Aufzählung , der geht auf die entsprechende Kachel und findet dann die einzelnen Maßnahmen.

Der Hintergrund ist, dass wir die drei Partner in dieser Regierung im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben, zur Mitte der Legislaturperiode eine Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrags vorzunehmen, und zwar in Bezug darauf, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder inwieweit aufgrund aktueller Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen. Sie erinnern sich an die drei Leitsätze unseres Koalitionsvertrags „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ , die jeweils von konkreten Vorhaben unterlegt sind. Diese Bestandsaufnahme stellt nun dar, welche dieser Vorhaben, die den Bürgerinnen und Bürgern versprochen worden sind, schon umgesetzt wurden. Zugleich natürlich ist Regierungsarbeit nie nur das Umsetzen von Geplantem, sondern ist natürlich auch das Reagieren auf Herausforderungen, die man noch nicht absehen konnte reagiert die Bundesregierung auf solche Herausforderungen bzw. Entwicklungen, die eben zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages noch nicht absehbar waren, mit neuen Maßnahmen. Auch diese werden in dem Entwurf dargestellt.

Diese Bestandsaufnahme spiegelt den Anspruch der Bundesregierung wider, für die großen Fragen unserer Zeit, die politisches Handeln erfordern, zukunftsträchtige und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Es gilt dabei, wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele miteinander in Einklang zu bringen und die dafür nötigen Kompromisse zu finden. Der Blick richtet sich immer über die Dauer der Legislaturperiode hinaus auf die Zukunft unseres Landes, auf die Zukunft Europas und auf die Zukunft der Welt. Die Bestandsaufnahme orientiert sich an den 13 Kapiteln des Koalitionsvertrages. Es gibt Querschnittsthemen wie die Digitalisierung oder den Klimawandel. Die finden sich in verschiedenen Kapiteln. Sie finden dort diejenigen Maßnahmen, die das Bundeskabinett von März 2018 bis Anfang November, also Anfang dieses Monats, beschlossen hat, die schon in Kraft getreten sind, die im parlamentarischen Verfahren sind oder die anderweitig in der Umsetzung sind. Wir nennen das „Was wir bereits auf den Weg gebracht haben“. Der andere Teil sind die Maßnahmen, an deren Umsetzung die Bundesregierung arbeitet. Wir nennen das „Was wir noch vorhaben“.

Ich möchte jetzt nicht alles durchgehen. Ich glaube, dass sich in der gründlichen Lektüre erschließen wird, dass sich diese Bundesregierung den Aufgaben, die wir uns mit dem Koalitionsvertrag gestellt haben, stellt und dass wir für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten, und zwar in aller Ernsthaftigkeit und mit Resultaten. Es gibt auch noch zahlreiche Maßnahmen, Initiativen und Projekte für den Rest der Legislaturperiode. Ich denke, das ist das, was man in Deutschland wie im Ausland in Zeiten großer Veränderung und auch großer internationaler Unsicherheit von der Bundesregierung erwartet.

BURGER: Außenminister Maas wird am Freitag, den 8. November, nach Kopenhagen reisen. Hauptanlass der Reise ist die Eröffnung des deutsch-dänischen kulturellen Freundschaftsjahres. Mit dem Freundschaftsjahr wollen Deutschland und Dänemark auch an das 100-jährige Jubiläum der Volksabstimmungen erinnern, mit denen im Jahr 1920 über die deutsch-dänischen Grenze entschieden wurde. Der Außenminister wird in Anwesenheit der dänischen Königin gemeinsam mit dem dänischen Kulturminister um 11 Uhr im Nationalmuseum die kulturhistorische Ausstellung „Tyskland“ das ist Dänisch für Deutschland eröffnen. Im Anschluss wird er mit seinem dänischen Amtskollegen Jeppe Kofod im dänischen Außenministerium über aktuelle bilaterale und internationale Themen sprechen. Im Anschluss wird es im Rahmen einer gemeinsamen Pressebegegnung mit dem dänischen Außenminister die offizielle Eröffnung des deutsch-dänischen kulturellen Freundschaftsjahres geben.

FRAGE: Herr Seibert, wurde die Halbzeitbilanz irgendwie feierlich zur Kenntnis genommen, knallten da die Korken, oder war das ein ganz nüchterner Akt? Haben Sie das einfach abgehakt?

STS SEIBERT: Diese Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrags war Gegenstand im Kabinett und wurde von allen zur Kenntnis genommen.

ZUSATZFRAGE: Also gab es keinen feierlichen Rahmen?

STS SEIBERT: Nein. Wir sind ja eine arbeitende Bundesregierung.

FRAGE JUNG: Könnten Sie zunächst einmal aufklären, wer das Dokument geschrieben hat? Es gibt ja wahrscheinlich eine Vorlage, die dem Kabinett dann vorgelegt wird, und dann wird zugestimmt. Wer ist der Autor? Haben Sie das geschrieben, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Natürlich lag dieser ganze Bericht oder diese ganze Bestandsaufnahme, die Sie auch bei uns im Netz einsehen können, dem Kabinett vor und wurde vom Kabinett zur Kenntnis genommen. Die Bestandsaufnahme hat die Bundesregierung geschrieben, und die Bundesregierung ist ein Kollegialorgan, das sich aus den verschiedenen Ressorts zusammensetzt. Die Federführung für die Fassung, die jetzt dem Kabinett vorgelegen hat, lag beim Bundeskanzleramt. Der Entwurf ist quasi in gemeinsamer Federführung von Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium des Inneren entstanden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage zu einem Satz in Zeile 82, der ein bisschen grotesk ist: „Wir sorgen dafür, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen beim Klimaschutz durch Verringerung der CO2-Treibhausgasemissionen bis 2030 und 2050 einhalten wird.“ Haben Sie da jetzt irgendetwas beschlossen, wovon wir noch nichts wissen, Herr Seibert? Das Klimapaket, das Sie beschlossen haben, ist nach Ansicht sämtlicher Experten nicht das, was Sie hier versprechen!

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, wie Sie zu diesem Adjektiv kommen. Wir haben das Klimaschutzprogramm und den Klimaschutzplan in all seinen Facetten beschlossen. Wir machen uns an die Umsetzung. Sie haben verfolgt, dass viele Mittwoche im Kabinett von weiteren Einzelbeschlüssen geprägt waren, die genau diesem Ziel dienen, nämlich Deutschland auf den Weg dahin zu bringen, dass es seine Klimaschutzziele bzw. seine CO2-Reduktionsziele für 2030 verlässlich einhält und dass es sich dann auf den Weg zur Treibhausgasneutralität 2050 machen kann. Das ist auch in dieser Bestandsaufnahme zu finden.

FRAGE WIEGOLD: Herr Seibert, wenn Sie sagen, die Bestandsaufnahme habe die Bundesregierung geschrieben, dann vermute ich, dass das praktisch heißt, dass die einzelnen Ressorts die Teile bezüglich ihrer Bereiche geliefert und damit auch geschrieben haben.

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen ja gesagt, bei wem die Federführung lag. Natürlich ist eine solche Bestandsaufnahme von vielen, vielen Seiten, die alle Bereiche der gemeinsamen Arbeit abdeckt, eine kollegiale Leistung.

ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Mich interessiert das vor diesem Hintergrund: An wen sind denn Fragen zu Details dieser Halbzeitbilanz zu richten, an die jeweiligen Ressorts oder an die Bundesregierung insgesamt?

STS SEIBERT: Das kommt sehr auf Ihre Fragen an. Ich meine, Fachfragen, die einzelne Politikfelder betreffen, richten Sie ja üblicherweise auch an die Fachressorts, oder?

ZUSATZ WIEGOLD: Ja, schon. Ich wollte nur wissen, ob das in diesem Fall auch so ist.

STS SEIBERT: Aber natürlich steht die ganze Bundesregierung hinter dieser Bestandsaufnahme, denn sie hat sie heute im Kabinett zur Kenntnis genommen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie können nicht nachweisen, dass Sie das, was Sie hier behaupten, nämlich dass Sie bis 2030 und 2050 die Ziele einhalten können, tatsächlich schaffen können. Wie kommen Sie darauf, diesen Satz in die Bestandsaufnahme zu schreiben?

STS SEIBERT: Reden wir jetzt über den Klimaschutzplan? Reden wir über die Bestandsaufnahme? Ich bin zu allem bereit.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Bestandsaufnahme. Sie sagen, dass Sie die CO2-Ziele bis 2030 einhalten werden. Ihr Klimaschutzplan kann das nicht! Warum schreiben Sie diesen Satz hinein?

STS SEIBERT: Ich nehme Ihre Haltung jetzt einfach einmal zur Kenntnis. Wir haben hier über den Klimaschutzplan in all seinen vielen Facetten ja nun wochenlang ausführlich berichtet. Sie wissen, dass er kein starres Werk ist, sondern dass er natürlich auch durch das System der regelmäßigen Überprüfung der Einhaltung der Ziele und der möglichen Nachschärfung, wenn das notwendig ist, ein dynamisches Werk ist. Das ist das, was ich hier nur wiederholen kann. Aber wir haben das schon in solcher Ausführlichkeit besprochen!

ZUSATZ JUNG: Sie haben es ja gerade selbst gesagt: Dann müssten Sie doch eigentlich „Wir versuchen, dafür zu sorgen“ sagen, wenn Sie dort ein dynamisches Werk sehen.

STS SEIBERT: Unsere Absicht ist, dafür zu sorgen.

FRAGE JESSEN: Das verschränkt sich dann ja schon mit einzelnen Maßnahmen des Klimaschutzplans. Ich möchte gerne das Wirtschaftsministerium einbeziehen. Trifft es zu, dass bei Ihnen ein Gutachten vorliegt, das zu dem Ergebnis kommt, dass die im Klimaschutzplan vereinbarte generelle Abstandsregelung von 1000 Metern bei Windenergieanlagen dazu führen wird, dass die zur Verfügung stehende Fläche um bis zu 40 Prozent gesenkt wird, und dass sich aus diesem Grund sozusagen eine Energielücke im Bereich der Windenergie auftut, was dann den hier eben noch einmal vorgetragenen Zielen widersprechen würde?

WAGNER: Dieses Gutachten bzw. jedenfalls diese Aussagen sind mir jetzt nicht bekannt. Grundsätzlich kennen Sie ja den Beschluss des Klimaschutzpakets. Sie wissen, dass diese Abstandsregel einerseits auch noch weitere Flexibilität für die Länder zulässt und dass es andererseits das Ziel ist, natürlich auch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst mit den Bürgern in Einklang zu bringen, die natürlich auch ihre Interessen haben. Das steht hinter der Regelung. Dazu gibt es erschienene Berechnungen von verschiedener Seite, die ich auch schon gelesen habe. Dieses konkrete Gutachten ist jedenfalls mir nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Es wird vom ZDF zitiert. Die Kollegen berichten, dass dies ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums sei, das ihnen vorliege. Vielleicht könnte Sie noch einmal hausintern recherchieren, was daran ist.

Ich weiß nicht, ob die Frage an Sie oder an Herrn Seibert geht: Falls sich tatsächlich erweisen sollte, dass mit dieser Abstandsregelung eine massive Reduzierung der für Windenergieanlagen zur Verfügung stehenden Fläche verbunden wäre, bestünde dann noch eine Möglichkeit, diese verbindliche Vorgabe von 1000 Metern Abstand sozusagen noch einmal zu verringern oder zu überdenken?

WAGNER: Hinsichtlich des Gutachtens müsste ich, wie gesagt, noch einmal konkret bei den Kolleginnen und Kollegen nachfragen. Bei mir im Haus würde ich jetzt generell auch vorsichtig sein, zu schnell Schlüsse in Bezug darauf zu ziehen, was eine Flächenberechnung tatsächlich für den weiteren Ausbau der Windenergie bedeutet. Das wird sich im Einzelnen zeigen.

Klar ist, dass wir ja auch verschiedene Maßnahmen dazu vorgelegt haben, wie wir den Windenergieausbau beschleunigen. Es gab ja neulich auch den sogenannten Windgipfel, bei dem Minister Altmaier mit den Ländern zusammengekommen ist und bei dem es insbesondere auch um die Frage ging, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und schneller zu einem Ausbau zu kommen. Das Problem sind heutzutage oft nicht die fehlenden Flächen, sondern tatsächlich, dass die Genehmigungsverfahren kürzer werden müssen. Da ist der Minister dran. Da ist das BMWi dran.

Wie gesagt: Was einzelne Schlüsse aus Gutachten tatsächlich für den weiteren Ausbaupfad und Ausbaukorridor bedeuten, kann ich hier jetzt nicht auslegen. Das hängt von vielen, vielen Komponenten ab. Dass der Windenergieausbau derzeit etwas schwächelt, wenn ich das so sagen soll, liegt insbesondere an Themen, die nicht mit der Fläche zu tun haben.

STS SEIBERT: Ich wollte nur zu diesem Thema sagen: Für die Bundesregierung ist ganz klar Sie finden das im Übrigen auch in unserer Bestandsaufnahme , dass die Energiewende eine unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Für ein Gelingen dieser Energiewende müssen eben besonders die erneuerbaren Energien gestärkt werden, müssen Stromleitungen ausgebaut werden, muss die Energieeffizienz gesteigert werden – und das alles natürlich mit der Akzeptanz der Menschen. Das ist ein genauso wichtiger Punkt.

Dafür haben wir die Grundlagen geschaffen. Wir setzen den Ausbau erneuerbarer Energien fort. Derzeit das waren die Zahlen aus dem dritten Quartal dieses Jahres liegt der Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bei 42 Prozent bis 44 Prozent. Das ist jedenfalls schon ein ganz erheblicher Prozentanteil. Wir heben dieses Ziel für 2030 auf 65 Prozent an. Es gibt das novellierte Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das eben die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen soll. Wir stehen als Bundesregierung zu diesem Ziel und werden daraufhin arbeiten – mit der Bevölkerung.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Bundesverkehrsministerium. Da Herr Seibert ja sozusagen besonders den Schutz der Radfahrer und Schutzstreifen angesprochen hat

STS SEIBERT: Weil ich Sie immer mit dem Fahrrad kommen sehe, was ich gut finde!

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, das ist doch nachahmenswert.

STS SEIBERT: Absolut.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Herr Strater, es gab im Landkreis Grafschaft Bentheim einen Modellversuch des Bundesverkehrsministeriums. Dabei wurde nach holländischen Vorbild zwischen zwei Städten ein rot markierter Schutzstreifen auf der rechten Fahrbahnseite eingerichtet. Das wurde dann nach einiger Zeit abgebrochen, weil das Verkehrsministerium der Meinung war, das bringe den Radfahrern keinen weiteren Schutz. Jetzt könnte man sagen: Gut, wenn es denn so ist, dann funktioniert das in Holland offenbar anders als bei uns. – Aber das Ergebnis war dann, dass mit einem Aufwand von zusätzlichen 200 000 Euro dieser rot markierte Streifen abgefräst und diese Seite der Straße dann neu asphaltiert wurde, und zwar gegen den Vorschlag des Landkreises, dass man es dann doch einfach so lassen könnte. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, warum ist das so? Werden Sie weitere Versuche, Schutzstreifen für Radfahrer einzuführen, an anderer Stelle unternehmen?

STRATER: Sehen Sie es mir nach, ich kenne dieses konkrete Projekt nicht. Wir machen ganz viele Modellprojekte in ganz vielen Regionen Deutschlands. Es hat sicherlich irgendeinen Grund, wenn Dinge nach einer Evaluierung nicht fortgeführt werden. Diese Gründe kenne ich im Einzelnen aber nicht, insofern wäre es nicht besonders zielführend, wenn ich mich jetzt ins Blaue hinein dazu äußere. Ich müsste mir noch einmal genau anschauen, was die Gründe vor Ort sind. Ob das eine grundsätzliche Aussagekraft hat, wage ich jetzt einmal zu bezweifeln; das ist vielmehr immer mit Gegebenheiten vor Ort zu erklären. Wenn das Modellprojekt nicht den angedachten Zweck erfüllt das wird Gründe haben, das wird sicherlich evaluiert worden sein , dann wird es in dem Fall nicht fortgeführt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Aber wie gesagt, das ist jetzt alles in Blaue hinein geredet und das müsste man sich im Einzelnen noch einmal anschauen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Vielleicht könnten Sie das nachreichen? Es war zwischen Halle und Getelo.

FRAGE JUNG (zur Änderung des Verpackungsgesetzes): Mich würde interessieren, warum von dem Verbot Obst- und Gemüsetüten ausgeschlossen sind. Haben Sie dafür einen guten Grund?

Warum gibt es jetzt ein Verbot, warum hat die Freiwilligkeit nicht ausgereicht? Man setzt bei der Bundesregierung ja allgemein nicht nur im Bundesumweltministerium oft auf Freiwilligkeit der Unternehmen und der Wirtschaft. Ist das jetzt ein genereller Wechsel, dass man nicht mehr auf Freiwilligkeit setzt, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Ich glaube, dass Ihnen das Umweltministerium sehr gut die Frage mit den Apfelverpackungen erklären kann. Ich könnte es auch, aber die können es besser.

ZUSATZ JUNG: Aber die andere Frage können Sie, glaube ich, auch beantworten.

STS SEIBERT: Die Freiwilligkeit hat ganz erhebliche Fortschritte gebracht, und diesen positiven Trend, diese positive Entwicklung, verstärkt die Bundesregierung jetzt mit diesem Gesetz.

KÜBLER: Auch in diesem konkreten Fall hat zunächst die Freiwilligkeit und die Vereinbarung mit dem Handel dazu geführt, dass 80 Prozent der Tüten eingespart werden konnten. Jetzt fahren wir mit unserem generellen Verbot der Plastiktüten eben die verbleibenden 20 Prozent auf null. Das ist eine Maßnahme, die in einem großen Paket gesehen werden muss. Ab 2021 fallen weitere Plastikprodukte weg, wie das ganze Einweggeschirr und Einwegbesteck. Dazu gibt es eine EU-Verordnung, die dann umgesetzt wird.

Warum wir nicht gleich auch die sogenannten Hemdchenbeutel verbieten, die im Supermarkt benutzt werden, um Obst einzupacken, kann ich Ihnen erklären: Das wäre geradezu kontraproduktiv, und aus Umweltschutzgründen haben wir das nicht gemacht; denn wenn diese Beutel nicht weiter angeboten werden würden, dann würden im Vorfeld wiederum die einzelnen Obstprodukte, die Äpfel, die Birnen, alle wieder einzeln verpackt und eingeschweißt werden. Wir wollen ja gerade davon weg, dass jedes Obst- und Gemüseprodukt noch einmal einzeln verschweißt wird. Diesen Verpackungsmüll wollen wir reduzieren, der würde dadurch aber wieder erhöht werden.

Es ist keine Dauermaßnahme; wir wollen, dass die Hemdchenbeutel auch verschwinden. Es gibt aber noch keine geeigneten Ersatze, die wir dafür sehen würden. Die Papiertüten sind es auch nicht; Einwegpapiertüten sind in der ökologischen Bilanz genauso schädlich. Deswegen ist hier Mehrwegplastik bzw. sind hier aus Kunststoff bzw. auf Polyesterbasis gefertigte Tragetaschen, die mehrfach verwendet werden, immer die bessere Alternative. Viele Handelsketten versuchen sich an Alternativen; das sehen Sie vielleicht selbst, wenn sie in Ihre Märkte gehen. Das sind alles Ersatzbeutel aus verschiedenen Stoffen, die angeboten werden. Aber solange es noch keinen Beutel gibt, der wirklich in der ökologischen Bilanz besser ist, müssen wir leider noch mit diesen sogenannten Hemdchenbeuteln leben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist nachvollziehbar, aber kann man nicht auch verbieten, dass das Obst vorher eingepackt wird?

KÜBLER: Sie kennen vielleicht unsere Kampagne und wissen vielleicht auch, dass wir mit den Handelsunternehmen gerade vor wenigen Wochen wieder einen runden Tisch gehabt haben. Auch hier setzen wir, wie bei den Tüten, zunächst auf freiwillige Maßnahmen des Handels. Bei den Tüten war das, wie wir gesehen haben, sehr erfolgreich; wir haben 80 Prozent eingespart. Wir setzen jetzt auch darauf, dass der Handel hier Alternativen anbietet, um vom Verpackungswust wegzukommen. Wenn das nicht erfolgreich ist, werden wir hier sicherlich auch ordnungspolitische Maßnahmen ergreifen können. Das ist aber nicht unser erster Schritt.

FRAGE DR. PONTZEN: Zu Huawei und 5G keine ganz neue Frage, aber die Dringlichkeit bleibt ja. Es gibt ja substanzielle Sicherheitsbedenken bei Experten und auch bei den Sicherheitsdiensten. Warum wird der Konzern nicht kategorisch ausgeschlossen? Die Frage geht an alle, die hierzu eine überzeugende Antwort liefern können, vielleicht vor allem an Herrn Seibert, an das Wirtschaftsministerium und Frau Kramp-Karrenbauer hat sich auch geäußert an das BMVg.

WAGNER: Ich kann gern beginnen. Ich kann Ihnen zu diesem Thema gerade tatsächlich keinen aktuellen Stand geben. Das Thema war in den letzten Tagen und Wochen schon verschiedentlich Gegenstand in der Regierungspressekonferenz. Es ist ja so, dass die Bundesnetzagentur Mitte April den endgültigen Entwurf für den zukünftigen Katalog der Sicherheitsanforderungen nach § 109 Telekommunikationsgesetz vorgelegt hat, der zusammen und im Einvernehmen mit dem BSI und auch dem BfDI erstellt wurde. Derzeit finden Konsultationen dazu statt, die noch bis zum 13. November andauern sollen. Im Wesentlichen hat dieser Sicherheitskatalog die schon im März dazu veröffentlichten Eckpunkte konkretisiert.

Neben dem Sicherheitskatalog geht es auch um die Frage, ob gegebenenfalls noch weitere, ergänzende Maßnahmen erforderlich sind. Da wird diskutiert, inwieweit gegebenenfalls auch das Telekommunikationsgesetz angepasst werden muss. Die Diskussionen laufen derzeit aber, und dazu kann ich Ihnen keinen neuen Stand geben.

FÄHNRICH: Die Bundesministerin der Verteidigung war gestern auf der Jahrestagung des „Handelsblatts“ und hat dort auch dazu Aussagen gemacht, die aber auch nicht wesentlich davon abweichen. Sie hat zum Beispiel gesagt:

„Wir haben gesagt, wir definieren Sicherheitsstandards für alle teilnehmenden Unternehmen und entscheiden dann, ob sie erfüllt sind.“

Darüber hinaus sagt sie:

„Für mich ist entscheidend: Können wir die Risiken anhand der Sicherheitsstandards ausschließen? Wenn das nicht geht, muss man, wie andere Länder auch, darüber nachdenken, Huawei auszuschließen.“

Welche Implikationen hat das auf die Bundeswehr? Zum jetzigen Zeitpunkt keine großen, weil wir uns damit beschäftigen und die militärische Nutzung dieser Bandbreite irgendwann wird es auf diese Bandbreite hinausgehen untersuchen. Das steht zurzeit aber nicht im Fokus, weil die spezifische Nachrichtenübertragung, zum Beispiel die Führung von Soldatinnen und Soldaten, immer noch über die klassische und ganz militärisch-spezifische Anwendung zum Beispiel in Form von HF- oder UHF-Funk stattfindet.

ZUSATZFRAGE DR. PONTZEN: Es gibt ja, wie gesagt, Sicherheitsbedenken von den Sicherheitsdiensten selbst. Deswegen kommt die Frage auf: Warum hält man sie sich sozusagen, wenn man diese Bedenken nicht ernst nimmt?

Auch aus der CDU/CSU-Fraktion gab es große Vorbehalte, nach dem Motto, man sollte die eigene Sicherheit nicht der KP in die Hände legen. Nehmen Sie das ernst?

FÄHNRICH: Ich verweise noch einmal auf das Zitat: Man definiert jetzt diese Standards und wird deren Einhaltung dann prüfen. Mehr kann ich dazu zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht sagen.

STS SEIBERT: Wir hatten dieses Thema neulich ja auch schon. Da habe ich gesagt das kann ich gerne wiederholen : Die Informationen, die Hinweise, die Erkenntnisse zum Beispiel des BND, also unserer Dienste, nehmen wir natürlich ernst, und sie fließen auch in das Handeln und in die Entscheidungen der Bundesregierung grundsätzlich ein. So ist auch in diesem Fall nach sorgfältiger Abwägung, nach Berücksichtigung aller relevanter auch der nachrichtendienstlichen Aspekte eine Entscheidung gefällt worden, nämlich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Bewerber für die 5G-Technologie zu stellen und nicht von vornherein bestimmte Akteure auszuschließen. Es ist dargestellt worden, wie wir diese erhöhten Sicherheitsanforderungen jetzt schon von der Bundesnetzagentur haben ausarbeiten lassen, es ist dargestellt worden, dass wir im Rahmen der Telekommunikationsgesetznovellierung zusätzliche Sicherheitsanforderungen gesetzlich festlegen. Klar ist: Kritische Kernkomponenten, die in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden sollen, werden nur von vertrauenswürdigen Lieferanten oder vertrauenswürdigen Herstellern bezogen werden.

ZUSATZFRAGE DR. PONTZEN: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

STS SEIBERT: Das wird die Prüfung ergeben und zwar die beständige Überprüfung.

FRAGE WIEGOLD: Dazu eine Frage an Herrn Fähnrich: Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass Meldungen mit der Überschrift „Verteidigungsministern will Ausschluss von Huawei“ nicht deckungsgleich sind mit dem, was sie gestern gesagt hat?

FÄHNRICH: Ich habe eben das zitiert, was sie gestern gesagt hat.

ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Sie hat nicht gesagt „Wir wollen den Ausschluss von Huawei“, habe ich Sie da richtig verstanden?

FÄHNRICH: Noch einmal:

„Für mich ist entscheidend: Können wir die Risiken anhand der Sicherheitsstandards ausschließen? Wenn das nicht geht, muss man, wie andere Länder auch, darüber nachdenken, Huawei auszuschließen.“

ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Gut. Meine zweite Frage: Sie haben gesagt, spezifisch-militärisch, High Frequency und UHF. Können Sie das noch einmal erläutern? Verstehe ich das richtig: Weil die Bundeswehr noch analog arbeitet, ist das derzeit kein Thema?

FÄHNRICH: Nein, ich möchte damit nur ausdrücken, dass wir gerade in den Sicherheitsbereichen zum Führen von Soldatinnen und Soldaten im Gefecht nicht auf 3G oder 5G zurückgreifen, sondern dort die klassischen Netze HF, VHF und Richtfunk bzw. Satellitenkommunikation nutzen. Das heißt, das 5G-Netz ist noch nicht das Netz, in dem die Bundeswehr zurzeit ihre Aktionen durchführt.

FRAGE JUNG: Herr Fähnrich, Herr Wagner, gelten die Aussagen, die Sie jetzt zum Thema Huawei gemacht haben, auch für den US-Konkurrenten Cisco? Dank der Snowden-Enthüllungen ist ja seit Jahren öffentlich auch der Bundesregierung bekannt, dass die NSA in den USA produzierte Hardware von Cisco abfängt, Überwachungswerkzeuge implementiert, sie neu verpackt und dann an die eigentlichen Empfänger im Ausland verschifft.

FÄHNRICH: Darüber liegen mir jetzt keine Erkenntnisse vor. Ich kann prüfen, ob bei uns im Haus irgendetwas dazu vorliegt, zurzeit kann ich aber nichts sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich möchte wissen, ob das, was Sie über Huawei sagen und fürchten, auch für US-Hardwarehersteller gilt.

FÄHNRICH: Diese Worte wurden bezüglich Huawei getroffen, und dazu gab es diese Antwort.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum nicht in puncto Cisco?

WAGNER: Vielleicht kann ich dazu noch ergänzen. Ich hatte Ihnen ja schon über den Sicherheitskatalog erzählt, den die Bundesnetzagentur erstellt hat und der sich derzeit in der Konsultation befindet. Dort ist ganz klar geregelt, dass die Sicherheitsanforderungen für alle Netzbetreiber und Diensteerbringer gelten. Das heißt, es werden dort nicht speziell Unternehmen aufgeführt. Insofern gilt das sozusagen für alle. Wir haben hier als Bundeswirtschaftsministerium ja auch nie einzelne Anbieter genannt, weil für uns ganz klar ist, dass, wenn wir hohe Sicherheitsstandards haben, zum Schluss alle Diensteanbieter und Komponentenlieferer diese Sicherheitsstandards erfüllen müssen; denn nur dann können wir sicherstellen, dass wir ein ganz hohes Niveau an Sicherheit in unseren 5G-Netzen haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es denn irgendeinen technischen Weg, irgendeine Überprüfungsmöglichkeit, um auszuschließen, dass wir zum Beispiel Produkte implementiert bekommen, die vorher von der NSA neu verpackt und mit Überwachungsinstrumenten ausgestattet wurden?

WAGNER: Ich kann nur noch einmal verweisen, dass wir erstens über konkrete Sachverhalte nicht sprechen können, und schon gar nicht über hypothetische, dass aber ganz grundsätzlich der Sicherheitskatalog so erstellt wird, dass ein sehr hohes Sicherheitsniveau erreicht wird.

FRAGE BUSCHOW: Noch einmal zurück zum Kabinett: Herr Alter, es gibt einen Zeitungsbericht, wonach heute im Kabinett auch über die Deutsch-Pflicht für religiöse Beschäftigte aus dem Ausland gesprochen werden sollte, also quasi über die Deutsch-Pflicht für Imame in Deutschland, die sich hinter dieser Formulierung verbirgt. Können Sie uns dazu einmal den aktuellen Stand geben? Wurde dazu heute etwas beschlossen, und falls ja, was?

ALTER: Ja, das kann ich gerne tun. Das Kabinett hat heute beschlossen, dass es künftig eine Pflicht zum Nachweis von Deutschkenntnissen für ausländische Geistliche in Deutschland geben wird. Das ist eine Forderung, die sich aus dem Koalitionsvertrag ergibt. Darin heißt es: „Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen“. Das ist heute im Kabinett beschlossen worden und wird entsprechend umgesetzt. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass in Zukunft hinreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen, um einen Aufenthaltstitel zur Ausübung der religiösen Beschäftigung erhalten können. Während einer Übergangszeit genügt zunächst der Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen. Wir sind der Überzeugung, dass die Kenntnis der deutschen Sprache eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreich gelingende Integration ist, und insbesondere Geistliche bilden ja auch für viele andere Zuwanderer in Deutschland oft einen Orientierungs- und Bezugspunkt. Deswegen ist diese Regelung auch aus dem Koalitionsvertrag heraus umgesetzt worden.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: In dem Bericht war davon die Rede, dass man dazu die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung ändern wolle. Muss darüber noch der Bundestag beraten oder ist das damit heute tatsächlich beschlossen worden?

ALTER: Es gibt nach meiner Kenntnis einen Kabinettsbeschluss dazu, und die gesetzlichen Maßnahmen dazu würden sich jetzt anschließen.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Das heißt, das kommt auch noch ins Parlament?

ALTER: Es müsste nach meinem Kenntnisstand jetzt noch ins Parlament kommen. Ich weiß nicht, ob der Kollege aus dem BMAS noch etwas dazu sagen könnte? Dann scheint das der richtige Stand zu sein.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es dabei um alle Religionen. Das heißt, auch für die katholische Kirche oder für christliche Auslandsgemeinden gelten die gleichen Regeln, die müssen das künftig auch nachweisen?

ALTER: Ich verstehe den Kabinettsbeschluss so, dass er sich nicht auf einzelne Religionen bezieht, sondern allgemein gilt.

WARWEG: Am Dienstag stand im Rahmen der laufenden UN-Vollversammlung eine Resolution mit dem Titel „Maßnahmen zur Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum“ zur Abstimmung. Diese wurde auch mit übergroßer Mehrheit über 124 Länder stimmten dafür angenommen. Allerdings habe ich jetzt mit Überraschung festgestellt, dass Deutschland dagegen gestimmt hat. Aus welchen Beweggründen heraus hat die Bundesregierung gegen die große Mehrheit der Staatengemeinschaft gegen Bemühungen zur Verhinderung von Wettrüsten im Weltall gestimmt?

BURGER: Vielen Dank für die Frage. Es gab dazu auch eine Stimmerklärung der EU, die sich nämlich geschlossen gegen diesen Resolutionsentwurf verhalten hat. Grundsätzlich ist es so, dass die Bundesregierung sehr bemüht ist, gemeinsam mit unseren Partnern für das Ziel zu arbeiten, ein Wettrüsten im Weltraum zu verhindern. Das tun wir im Rahmen der UN und das tun wir beispielsweise auch im Rahmen der Konferenz zu Zukunftsfragen der Rüstungskontrolle, die wir hier vor einiger Zeit in Berlin ausgerichtet haben.

Den konkreten Resolutionsentwurf, den Sie ansprechen, haben wir aus einem sehr einfachen Grund abgelehnt, nämlich deshalb, weil darin eine aus unserer Sicht völlig sachfremde und nicht sachgerechte Anmerkung über einen der Experten in dem Expertenpanel enthalten war ein Seitenhieb, ein persönlicher Angriff , der aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt war und in dieser Resolution nichts zu suchen hatte.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das heißt, Sie haben wegen dieses Seitenhiebs gegen einen Experten dagegen gestimmt, aber auch keine alternative Resolution zur Verhinderung von Wettrüsten im Weltall vorgelegt?

BURGER: So funktioniert das in den Vereinten Nationen ja nicht. Vielmehr gibt es einzelne Resolutionspakete, die zur Abstimmung gestellt werden, zu denen man sich dann verhält. In diesem Fall hatten diejenigen, die diese Resolution eingebracht haben, die erwähnte Formulierung hineingeschrieben, die wir wie gesagt, gemeinsam und auch geschlossen im Rahmen der EU abgelehnt haben.

Wir sind an ganz vielen Stellen im UN-System aktiv bemüht, das Thema „Wettrüsten im Weltraum verhindern“ voranzubringen. Wir verfolgen da das darf ich auch ganz offen sagen einen etwas anderen Ansatz als den, der von Russland mit diesem Resolutionsentwurf verfolgt wird. Wir finden, es ist zu eingeschränkt, zu begrenzt, sich sozusagen auf einzelne technische Varianten von Militarisierung des Weltalls zu konzentrieren. Aus unserer Sicht braucht es einen verhaltensbasierten Ansatz, der sich ganz grundsätzlich gegen die Militarisierung des Weltraums wendet.

FRAGE JUNG: Können Sie ganz kurz sagen, um konkret welchen Experten und welchen Seitenhieb es ging?

BURGER: Dazu würde ich Sie gerne auf die Stimmerklärung der EU verweisen, die dazu abgegeben wurde.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wenn Sie das hier in den Raum stellen, dann können Sie es doch konkretisieren.

BURGER: Ich kann das genau so konkret machen, wie es gestern in der Stimmerklärung gemacht wurde, und das können Sie sehr einfach nachlesen.

FRAGE WARWEG: Die übergroße Mehrheit der Staatengemeinschaft hat ja dafür gestimmt. Wie ordnet das Auswärtige Amt ein, dass sich soweit ich das im Überblick habe außer den USA, Israel und der EU kein anderer Staat gegen diese Bemühungen ausgesprochen hat?

BURGER: Ich glaube, da haben Sie den Kreis nicht ganz richtig wiedergegeben; ich glaube, es müssten noch einige andere gewesen sein, die dagegen gestimmt haben. Ich will hier auch überhaupt nicht das Stimmverhalten von anderen kommentieren, das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich habe das Stimmverhalten der Bundesregierung hier erklärt.

FRAGE WACKET: Eine Frage an Herrn Seibert zum Thema Bankenunion und Einlagensicherung: Der Finanzminister hat ja über eine britische Zeitung einen Vorstoß gemacht und sich für eine Fondslösung geöffnet. Ist dieser Vorstoß abgesprochen? Anders gefragt vielleicht besser gefragt : Hat er die Unterstützung der Kanzlerin?

STS SEIBERT: In seinem Gastbeitrag für die „Financial Times“ hat der Finanzminister einen Diskussionsbeitrag gemacht. Über diesen Diskussionsbeitrag ist natürlich innerhalb der Bundesregierung noch zu beraten.

FRAGE: „Zu beraten“ heißt, das ist noch nicht bewertet worden, Sie können also noch keine Aussage dazu treffen, ob die Bundesregierung dahinterstehen wird?

STS SEIBERT: Das heißt, dass er und so sagt er es ja selber auch einen Diskussionsbeitrag gemacht hat, und der fließt nun in die internationale, aber vor allem auch in die Diskussion innerhalb der Bundesregierung ein.

FRAGE SCHWENCK: Kurze Frage an das Innenministerium zum sogenannten „Knallhart-Plan“ des Innenministers, der, wie die „BILD“-Zeitungberichtet, seit heute offenbar wieder Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen haben will: Könnten Sie erläutern, was daran ist und was konkret zu erwarten ist?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat entschieden, dass die Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei an den Binnengrenzen weiter intensiviert werden. Sie werden darüber hinaus in ihrer Schwerpunktsetzung künftig noch häufiger unmittelbar an der Grenze erfolgen. In diesem Zuge hat der Bundesinnenminister auch entschieden, dass Personen, bei denen im Rahmen der fahndungsmäßigen Überprüfung festgestellt wird, dass eine Einreisesperre nach Deutschland besteht, künftig an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen erfolgen wie bisher auf der Grundlage des nationalen Rechts. Es handelt sich dabei nicht um Grenzkontrollen im förmlichen Sinne. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Bundespolizei noch heute einen entsprechenden Erlass erhalten, den sie zügig umsetzen wird.

Darüber hinaus fordert der Bundesinnenminister bzw. setzt sich der Bundesinnenminister dafür ein, dass es rechtliche Anpassungen dergestalt gibt, dass Personen, gegen die eine Wiedereinreisesperre nach Deutschland besteht und die bereits eingereist sind, künftig während der Dauer ihres Verfahrens in Haft genommen werden können. Dazu ist die Schaffung eines neuen Haftgrundes erforderlich. Bundesinnenminister Seehofer reagiert damit unmittelbar auf aktuelle Fallkonstellationen, die diesen Handlungsbedarf verdeutlicht haben.

FRAGE: Wann ist dieser Erlass ergangen? Bedeutet das, dass Personal anderswo abgezogen worden, und wenn ja, wo? Oder wird einfach nur bestehendes Personal, das jetzt zum Beispiel an der deutsch-österreichischen Grenze eingesetzt wird, anders verteilt?

ALTER: Die Entscheidung bezieht sich nicht auf die Maßnahmen an der deutsch-österreichischen Grenze dort finden im formellen Sinne Grenzkontrollen statt , sondern sie bezieht sich auf das, was unter dem Arbeitsbegriff Schleierfahndung an allen anderen deutschen Binnengrenzen häufig genannt wird. Ob und inwieweit dadurch Personal aus anderen Bereichen abgezogen und verlegt werden muss, ist eine Entscheidung, die die Bundespolizei im Rahmen ihrer operativen Planung eigenständig trifft und eigenständig treffen wird. Der Erlass an die Bundespolizei ist derzeit in Vorbereitung und wird noch heute an die Bundespolizei versendet.

ZUSATZFRAGE: Noch einmal zur Präzisierung des Datums: Ist diese Entscheidung in Reaktion auf den Fall Miri gefallen? Herr Seehofer hat ja in der Vergangenheit schon einmal darüber gesprochen, dass er das vorhatte.

ALTER: Es ist richtig, der Bundesinnenminister hat bereits vor einigen Wochen eine Verstärkung der Schleierfahndung angeordnet, die auch bereits umgesetzt wurde. Aufgrund von unterschiedlichen aktuellen Fallkonstellationen, mit denen wir uns konfrontiert sehen, hat der Bundesinnenminister weitere Anpassungen angewiesen, und das sind diejenigen, die ich eben genannt habe.

FRAGE KEGEL: Ist mit dem Begriff Schleierfahndung keine unmittelbare Grenzkontrolle gemeint? Ist dafür also kein Notifizierungsverfahren bei der EU notwendig, oder wird das noch nachgeleitet? Denn Sie sprachen ja auch von unmittelbaren Kontrollen an der Grenze.

Zweite Frage: Welche Grenzen werden da besonders in den Blick genommen?

ALTER: Die Ausrichtung der Maßnahmen in regionaler Betrachtung erfolgt natürlich auf der Grundlage einer Lagebeurteilung, die die zuständige Behörde, das heißt, die Bundespolizei als Grenzbehörde, vornimmt.

Die Maßnahmen, die dann greifen bzw. die bereits jetzt greifen, aber noch einmal intensiviert werden, sind, wie ich eben sagte, keine Grenzkontrollen im formellen Sinne, sondern das sind polizeiliche Kontrollen auf der Grundlage des nationalen Rechts, die vom Schengener Grenzkodex ausdrücklich vorgesehen sind.

FRAGE REIFENRATH: Wie lange können Personen, die mit einer Einreisesperre belegt sind und dann Asyl beantragen und festgenommen werden, in Haft gehalten werden? Kann Ihrer Einschätzung nach in dieser Zeit ein Entscheid über deren Asylgesuch gefällt werden?

ALTER: Sprechen Sie von der künftig angestrebten Situation?

ZUSATZ REIFENRATH: Ja.

ALTER: Es ist im Moment, das genau zu spezifizieren. Jedenfalls streben wir bzw. strebt der Bundesinnenminister vom Ergebnis her einen Zustand an, bei dem sichergestellt ist, dass eine Person, die sich bereits in Deutschland befindet, die aber gar nicht hätte einreisen dürfen, während der Dauer des Verfahrens welches Verfahren auch immer hier in Rede steht in Haft genommen werden kann. Für diese spezifische Fallkonstellation gibt es zum heutigen Stand keinen expliziten Haftgrund, es müssen weitere Tatbestände hinzukommen, die nicht alle diese Fälle umfassen, und deswegen soll nachgebessert werden.

FRAGE: Zum letzten Punkt: Verstehe ich das richtig, dass Sie gesetzliche Änderungen brauchen, um diese Haft dann umsetzen zu können?

Ist das jetzt als vorübergehende oder dauerhafte Maßnahme angedacht?

Können Sie noch erläutern, was der Unterschied zwischen den Verschärfungen, die schon angekündigt oder sogar schon umgesetzt worden sind, und diesem neuen Schritt ist?

ALTER: Zunächst einmal: Die Verschärfung ist eine Verschärfung in qualitativer Hinsicht. Das, was vor einigen Wochen angeordnet wurde, bezog sich auf Maßnahmen der Bundespolizei im 30-Kilometer-Grenzgebiet. Jetzt bekommt die Bundespolizei eine, wenn man so will, Schwerpunktsetzung des Bundesinnenministers, der sagt: Wir müssen diese Kontrollen noch häufiger zeitlich und örtlich flexibel, aber noch häufiger unmittelbar an der Grenze durchführen, sodass wir überhaupt die Möglichkeit haben und die Wahrscheinlichkeit steigern, diesen Personenkreis festzustellen und auch zurückzuweisen.

Wie ich gerade sagte: Für den Fall einer bereits erfolgten Einreise haben wir eine andere Fallkonstellation, deswegen ist auch diese Schwerpunktverlegung an die Grenze durchaus fachlich sinnvoll.

ZUSATZFRAGE: Offen ist noch: Ist das dauerhaft oder vorübergehend, und sind gesetzliche Änderungen nötig, um dann Personen in Haft nehmen zu können?

ALTER: Die zweite Frage habe ich gerade eben ja schon beantwortet: Wir brauchen nach unserer Einschätzung einen neuen Haftgrund für diese spezifische Fallkonstellation, deswegen muss eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.

Zu der Frage der Dauerhaftigkeit: Es ist ja so, dass die Fahndungsmaßnahmen im Grenzraum bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern eine Daueraufgabe der Grenzbehörde sind und auch nicht zeitlich befristet stattfinden. Die Schwerpunktsetzung, die jetzt erfolgt, gilt bis auf Weiteres.

FRAGE JUNG: Der Kollege Schwenck hat ja eben vom „Knallhart-Plan“ geredet: Ist das jetzt eine Schöpfung der „BILD“-Zeitung oder kommt der Name von Ihnen, vom Ministerium, von Herrn Seehofer? Denn Sie haben da ja nicht protestiert.

ALTER: Wenn Sie den Bericht lesen, können Sie erkennen, was der Bundesinnenminister zu diesem Thema ausgeführt hat. Die Ausführungen des Bundesinnenministers beschränken sich auf Sachinhalte und nicht auf Überschriften.

ZUSATZFRAGE JUNG: Jetzt bin ich kein „BILD“-Abonnent und bin froh, keiner zu sein, aber kommt der Begriff nun von Ihnen oder von der „BILD“-Zeitung?

ALTER: Dieser Begriff stammt nicht aus unserem Hause.

FRAGE: Wie groß ist der Personenkreis, um den es dabei geht? Gibt es dazu Schätzungen oder zahlen?

ALTER: Wir können es natürlich prognostisch nicht ganz genau sagen, aber es ist so, dass diese Entscheidung, Personen mit Wiedereinreisesperre zurückzuweisen, bereits im vergangenen Jahr für die Kontrollmaßnahmen an der deutsch-österreichischen Grenze entschieden wurde. Wir können festhalten, dass im vergangenen Jahr, seit Juni 2018, insgesamt sieben dieser Fallkonstellationen festgestellt werden konnten.

Ich sage es noch einmal deutlich: Wenn ich die Zahl sieben nenne, dann reden wir von Fallkonstellationen, bei denen die Wiedereinreisesperre dazu führt, dass eine Zurückweisung erfolgt, obwohl andernfalls eine Einreise erfolgt wäre, beispielsweise zur Durchführung des Asylverfahrens.

Damit ist das ist wichtig an dieser Stelle nicht der Kreis von Personen gemeint, gegen die eine Wiedereinreisesperre besteht, die aber keinen Asylantrag stellen. Diese Personen erfüllen die Einreisevoraussetzungen nach Deutschland nicht und werden grundsätzlich zurückgewiesen. Diese Zahl liegt natürlich höher, aber ich kann sie im Moment nicht nennen.

FRAGE BUSCHOW: Gibt es Abstimmungen mit dem Justizministerium über die neuen Haftgründe, die man einführen will? Gibt es dazu eine Haltung im Justizministerium?

ALTER: Diese Abstimmung muss natürlich erfolgen. Der Bedarf wurde aus der Befassung mit aktuellen Fallkonstellationen aus Sicht des Bundesinnenministers definiert. Dann ist es üblich, dass man sich innerhalb der Bundesregierung darüber abstimmt, ob und inwieweit man das umsetzen kann. Das wird jetzt erfolgen.

DR. KRÜGER: Zu dem gesamten Themenkomplex stehen unsere Häuser in regelmäßigem Austausch. Wenn uns ein konkreter Vorschlag zu diesem Thema vorliegt, werden wir ihn wie üblich mitprüfen.

FRAGE JORDANS: Herr Burger, kurz vor dem Besuch des US-Außenministers sorgt der Namensartikel von Minister Maas vom Wochenende für etwas Verstimmung in Washington, weil darin die Rolle der USA bei der deutschen Wiedervereinigung eher beiläufig unter „Freunde und Bündnispartner im Westen“ summiert wird und Reagan oder Bush im Gegensatz zu Gorbatschow gar keine Erwähnung finden.

Spiegelt das die Wertung der derzeitigen Bundesregierung zur damaligen Rolle der USA wieder?

Weil wir gerade bei dem Besuch sind, möchte ich fragen, ob Sie bestätigen können, dass sich die Bundesregierung um das Open-Skies-Abkommen sorgt und es morgen zur Sprache bringen wird.

BURGER: Wir haben hier am Montag angekündigt, dass der amerikanische Außenminister heute für einige Tage zu Besuch kommt. Darüber ist auch Außenminister Maas seit langer Zeit im Gespräch, auch im direkten Gespräch, mit Außenminister Pompeo gewesen. Insofern gehe ich davon aus, dass auch der amerikanischen Seite sehr bewusst ist, wie sehr der Außenminister die Rolle der USA und deren Beitrag im Prozess der deutschen Einigung würdigt. Denn genau deswegen war es uns auch ein großes Anliegen und sind wir sehr froh, dass Außenminister Pompeo zur Feier des Mauerfalls in Deutschland ist.

Der Namensartikel, den Sie ansprechen, hatte einen ganz bestimmten Gegenstand, nämlich den Hinweis auf die Freiheitsbewegung in Osteuropa im Herbst 1989. Der Schwerpunkt des Namensartikels des Außenministers, der am vergangenen Wochenende in 26 europäischen Tageszeitungen gelaufen ist, war, ausgehend von der Erinnerung an diese gemeinsame europäische Geschichte der Freiheitsbewegung, der Appell, gemeinsam ein einiges Europa voranzutreiben.

Ich will auch noch einmal daran erinnern: Der Außenminister hat beispielsweise im vergangenen Jahr ich meine, Herr Warweg hatte mich damals sogar dafür kritisiert bei der Feier zur Eröffnung des Deutschlandjahres in den USA eine Rede gehalten, in der er sehr ausführlich die Rolle der USA und den großen Beitrag, den die USA zur deutschen Einigung geleistet haben, betont hat. Ich will nur einen Satz zitieren:

„45 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, nach all dem Schrecken, den die Deutschen über die Welt brachten, waren es allen voran die Amerikaner, die Vertrauen in Deutschland hatten.

Die an ein friedliches Deutschland glaubten, ohne Großmachtsfantasien. Die keine Angst hatten vor einem vereinigten Deutschland. Andere, auch in Europa, waren da skeptischer.

Es waren die Amerikaner, die an unserer Seite standen, als Verbündete, als verlässlicher Partner als Wertepartner.“

Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, Open Skies ist uns sehr wichtig. Der Vertrag ist eine der tragenden Säulen der Sicherheitsarchitektur in Europa. Es ist ein ganz wichtiges Element zur Vertrauensbildung zwischen Europa, Russland und den USA. Deswegen ist uns der Erhalt dieses Abkommens ein großes Anliegen.

Wie üblich werde ich den Gesprächen, die anstehen, jetzt nicht vorgreifen. Aber es trifft zu, dass uns dieses Thema sehr am Herzen liegt.

FRAGE WARWEG: Im Briefing des State Departments zu den Gesprächen von Pompeo mit Maas war der einzige konkret formulierte Themenkomplex der der wachsenden Gefahr von Russland, China und dem Iran, auch in dieser Reihenfolge.

Teilt das Auswärtige Amt diese Einschätzung einer wachsenden Gefahr der genannten Akteure? Wenn ja, dann wäre ich für ein konkretes Beispiel dankbar.

BURGER: Zu den Themen, die aus unserer Sicht die dominierenden Themen für diesen Besuch sind, hat meine Kollegin Maria Adebahr hier am Montag vorgetragen. In dem, was ich über diese Gespräche sage, möchte ich darüber jetzt nicht hinausgehen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber wenn das State Department ein Pressebriefing macht, und der einzige Themenkomplex, der explizit genannt wird, die wachsende Gefahr der bereits genannten Akteure ist, dann sollte sich das Auswärtige Amt dazu verhalten und entweder sagen „Ja, wir teilen diese Einschätzung“ oder „Nein, wir teilen diese Einschätzung nicht“.

BURGER: Wir freuen uns, dass Außenminister Pompeo nach Deutschland kommt. Viele gute und intensive Gespräche stehen an, und zwar mit der Bundeskanzlerin, mit dem Außenminister, mit der Verteidigungsministerin und mit anderen. Was wir zum Inhalt dieser Gespräche zu sagen haben, haben wir gesagt.

Wenn die amerikanische Seite dazu ebenfalls kommuniziert, ist das auch gut und richtig. Wenn Sie zu dem, was die amerikanische Seite kommuniziert hat, Nachfragen haben, dann sollten Sie sie am besten der amerikanischen Seite stellen.

FRAGE JUNG: Da Herr Pompeo auch US-Truppen hier in Deutschland besucht: Das Thema von US-Drohnenangriffen via Deutschland ist ja auch für die Bundesregierung immer wieder ein Thema.

War das jetzt ein Thema in den Gesprächen? Was wissen Sie eigentlich über die letzten Drohnenangriffe der Amerikaner?

BURGER: Der Besuch beginnt heute. Insofern haben die Gespräche noch nicht stattgefunden

ZUSATZFRAGE JUNG: Wird das ein Thema sein für Sie?

BURGER: Wie gesagt, ich werde den Gesprächen jetzt nicht weiter vorgreifen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was wissen Sie über die letzten US-Drohnenangriffe? Wurden sie via Ramstein gesteuert? Sie fragen ja immer nach, behaupten Sie.

BURGER: Ich habe dazu keinen neuen Informationsstand.

FRAGE WIEGOLD: Zum Stichwort „Open Skies“: Aus Washington gab es diverse Hinweise. Gab es darüber hinaus konkret an die deutsche Seite Erklärungen, Hinweise, Absichtsbekundungen, die die Vermutung stützen, dass die USA aus dem Open-Skies-Abkommen aussteigen wollen?

BURGER: Ich will und werde jetzt nicht über Inhalte aus vertraulichen Gesprächen, die wir mit unseren amerikanischen Partnern führen, Auskunft geben. Ich habe Ihnen ja bestätigt, dass das Thema „Open Skies“ für uns ein wichtiges Thema ist. Der Erhalt dieses Vertrages ist für uns ein wichtiges Thema.

ZUSATZ WIEGOLD: Aber es gilt seit 1995, dass es für Sie wichtig ist. Haben Sie etwas Neues?

BURGER: Wie gesagt, Sie haben sich nun auf eine Berichterstattung bezogen, die es im öffentlichen Raum gibt. Über das Gesagte hinaus möchte ich über die Inhalte unserer vertraulichen Unterhaltung mit den amerikanischen Partnern nichts ergänzen.

FRAGE DR. PONTZEN: Im Verteidigungsministerium und im Auswärtigen Amt gab es zuletzt sehr unterschiedliche Einschätzungen zu außenpolitischen Fragen. Jetzt gibt es die Treffen mit Herrn Pompeo in enger zeitlicher Abfolge. Gab es dieses Mal vorher eine Koordination, eine Vorabsprache des Außenministers mit der Verteidigungsministerin? Diese Frage geht an beide Ministerien.

BURGER: Soweit ich weiß, haben beide an der Kabinettssitzung teilgenommen. Ansonsten gibt es natürlich einen laufenden Austausch zwischen den Ressorts.

FÄHNRICH: Genau. Das ist auch meine Haltung. Täglich redet man darüber.

Noch einmal kurz zum Thema „Open Skies“ und zu ein, zwei Beispielen: Allein in diesem Jahr 2019 fanden insgesamt mehr als zehn Missionen mit deutscher Beteiligung statt. Zudem hat Deutschland das wissen Sie im Juni erstmals seit mehr als zwanzig Jahren wieder ein eigenes Flugzeug übernommen, um es im nächsten Jahr dafür zuzulassen und für die Ausbildung des Personals zur Verfügung zu stellen. Das untermauert die Zielsetzung, gerade dieses Element der Rüstungskontrolle nicht einschlafen zu lassen, sondern es im Gegenteil weiterhin aufrechtzuerhalten.

Wenn man Fragen zu den Missionen hat, kann ich sagen: Es ist insofern transparent, als 72 Stunden vorher angekündigt wird, in welchem Land sie stattfinden. Einen Tag vorher findet die Anmeldung darüber statt, wo genau es langgeht. Der teilnehmende Staat wird mit an Bord dieser Flugzeuge sein. Dann finden die Überflüge mit dem Personal und der Inspektion zusammen statt.

FRAGE KEGEL: Noch eine Nachfrage zum Besuch von Herrn Pompeo: Das Bundeskabinett hatte heute noch einmal Gelegenheit, über den Vorstoß zur Einrichtung einer Schutzzone in Syrien zu sprechen. Gibt es dazu einen neuen Stand? Wie wird sich die Kanzlerin, wenn Sie Herrn Pompeo und im Übrigen auch Herrn Stoltenberg trifft, dazu positionieren?

STS SEIBERT: Erstens: Es war heute nicht Gegenstand im Kabinett. Ich habe Ihnen die lange Tagesordnung des Kabinetts ja vorgetragen.

Zweitens: Ich nehme jetzt nicht vorweg, wie und worüber die Bundeskanzlerin mit dem NATO-Generalsekretär und dem amerikanischen Außenminister sprechen wird.

Es gibt aber keinen neuen Stand in dieser Sache. Die Überlegungen der Ministerin sind sowohl Teil der Diskussion innerhalb der Bundesregierung als auch darüber hinaus Teil einer andauernden Debatte.

FRAGE JUNG: Herr Burger, es geht um den Drohnenangriff der Amerikaner in Somalia in der vergangenen Woche, bei dem unter anderem zwei Zivilisten getötet wurden, die Weihrauch sammelten. Haben Sie geprüft, ob das ein völkerrechtskonformer Drohnenangriff via Ramstein war? Denn das ist via Ramstein passiert.

BURGER: Ihre Behauptungen kann ich jetzt nicht überprüfen. Zu dem Angriff liegen mir jetzt und hier keine Informationen vor. Wenn wir etwas darüber wissen, dann werde ich das nachliefern.

FRAGE BUSCHOW: Meine Frage richtet sich wahrscheinlich am ehesten ans Wirtschaftsministerium. Heute gab es von Ihnen eine Pressemitteilung zum Thema der Sorgfaltspflichten bei Konfliktmineralien. Dazu gibt es eine Liste von Mineralien. Nicht erfasst sind Mineralien, die zum Beispiel für den Bau von Akkus und Elektromotoren von E-Autos benötigt werden. Damit beschäftigt sich heute der Entwicklungsausschuss des Bundestages. Mehrere Verbände haben gefordert, auch dafür müsse es Sorgfaltspflichten geben.

Daher die Frage: Ist eine Erweiterung dieser Verordnung um andere Rohstoffe geplant, oder, anders gefragt, wie trägt die Bundesregierung Sorge dafür, dass die Rohstoffe, die man für umweltfreundliches Fahren hier braucht, anderswo nicht zu menschenrechtlichen oder Umweltverwerfungen führen?

WAGNER: Richtig ist dazu haben wir auch, wie Sie gerade schon erwähnt haben, eine Pressemitteilung veröffentlicht , dass die Bundesregierung heute im Kabinett den von uns vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Durchführung der sogenannten Konfliktminerale-Verordnung beschlossen hat. Die Konfliktminerale-Verordnung ist eine Verordnung auf europäischer Ebene aus dem Jahr 2017. Sie heißt ausführlich Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Damit ist im Titel der Verordnung schon genannt, dass es um die vier Mineralien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold geht. Mit der Verordnung hat der europäische Gesetzgeber an diese Sorgfaltspflichten angeknüpft. Es war eine bewusste Entscheidung auf europäischer Ebene, diese vier Mineralien einzuführen.

Hintergrund der Verordnung, die wir jetzt in deutsches Recht umsetzen, ist, dass man verhindern will, dass durch den Erwerb von Mineralien in bestimmten Regionen Konflikte finanziert werden können, weil es oft so ist, dass in Rohstoffregionen erbitterte Kämpfe zwischen Gruppierungen entstehen, die sich gerade aufgrund der Einnahmen aus den Konfliktmineralien finanzieren. Deshalb hat die Europäische Union diese vier Mineralien der Verordnung zugrunde gelegt.

Die weitere Frage ist: Was ist mit anderen Rohstoffen, die insbesondere Sie hatten das erwähnt für die Elektromobilität eine Rolle spielen? Übrigens spielen teilweise auch die von der Verordnung erfassten Mineralien, zum Beispiel Tantal, eine Rolle für die E-Mobilität. Im Übrigen gilt natürlich, dass für die Lieferketten ja auch sonst über den Prozess des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte Sorgfaltspflichten für die Unternehmen gelten und dort gerade nicht die Beschränkung auf die Konfliktmineralien besteht.

Wie gesagt, die ausgewählten Konfliktmineralien wurden deshalb von der Europäischen Union ausgewählt, weil sie die in den klassischen Konfliktgebieten vorkommenden Mineralien sind.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an das Landwirtschaftsministerium, in diesem Fall an das Ministerium für Ernährung: Ministerin Klöckner hat sich heute unter anderem mit Vertretern des Handels, der Nahrungsmittelproduzenten sowie der Landwirte getroffen. Sie startet eine Initiative, um zu vermeiden, dass Lebensmittel, die noch genussfähig sind, auf den Müll geschmissen werden. Ich glaube, es sind pro Jahr 12 Millionen Tonnen, 75 Kilogramm pro Kopf. Es wird eine neue Plattform unterstützt. All dies allerdings lediglich auf freiwilliger Basis.

Frankreich geht seit drei Jahren den Weg, dass es verboten ist und sanktioniert wird, wenn Supermärkte noch genussfähige Lebensmittel auf den Müll werfen.

Warum geht Deutschland nicht auch diesen Weg, der sehr effizient zu sein scheint?

BRANDT: Genau. Sie haben ein sehr wichtiges Thema angesprochen. Das ist die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Unser Ziel ist, diese Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. Das ist auch ein wichtiges Klimaschutzziel und auch in unserem Klimaschutzplan enthalten.

Ein Gesetz nur um des Gesetzes willen bringt auch nichts. Das ist also kein Selbstzweck an sich. Die Zahlen in Frankreich sind deutlich geringer als unsere Zahlen. Das heißt, unser Weg der freiwilligen Abgabe und diese Zusammenarbeit zwischen den Tafeln und den spendenden Unternehmen ist hierbei sehr zielführend.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dennoch ist offenbar der französische Weg Wenn Sie sagen, die Zahlen seien dort geringer, dann könnte man sich erst recht wundern, warum sie dann zu den Möglichkeiten eines Gesetzes greifen.

Wir haben vorhin am Beispiel der Plastiktüten gehört, dass man, wenn Freiwilligkeit nicht ausreicht, auch über Sanktionen nachdenken wird. Gilt das auch für Lebensmittelverschwendung? Denn, wie gesagt, 75 Kilogramm pro Kopf der Bevölkerung sind eine ziemliche Menge.

BRANDT: Wir beobachten natürlich den Prozess weiterhin. Heute ist das Nationale Dialogforum eingesetzt worden. Das haben Sie gerade angesprochen. Wir haben die Eco-Plattform. Damit sollen auf digitaler Basis der Austausch zwischen den Tafeln und den spendenden Unternehmen sowie die bedarfsgerechte Abgabe gefördert werden.

Das beobachten wir jetzt und werden zusehen, dass wir unser Ziel erreichen, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung zu halbieren.

FRAGE JUNG: Können Sie uns einen Grund nennen, der gegen ein Verbot des Wegwerfens von Lebensmitteln spricht?

BRANDT: Gegen das Verbot des Wegwerfens von Lebensmitteln?

ZUSATZ JUNG: Warum dürfen Lebensmittel weiterhin weggeworfen werden? Was spricht gegen ein Verbot dessen?

BRANDT: Die meisten Lebensmittel werden in Privathaushalten weggeworfen. Wie sollen wir den Menschen verbieten, Lebensmittel zu

ZUSATZ JUNG: Der Kollege hat gerade nach Supermärkten gefragt.

BRANDT: Genau. Nach Supermärkten

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns einen Grund nennen, der dagegenspricht, das zu verbieten?

BRANDT: Die Zahlen aus Frankreich belegen dort gibt es das schon seit mehreren Jahren , dass die Zahlen nicht mehr sind. Wir sind schon weiter als Frankreich. Unsere Maßnahmen funktionieren, die freiwillige Abgabe durch den Handel und die herausgehobene Arbeit der Tafeln, die bei diesem Thema sehr wichtig ist.

ZUSATZ JUNG: Also kein Grund!

BRANDT: Ich habe Ihnen gerade die Zahlen genannt.

ZUSATZ JUNG: Ne!

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