Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 21. Oktober 2020

1:59 Kabinettsbericht (u.a. Überwachung)

Naive Fragen zu:
9:15 Neue Überwachungsbefugnisse
– zu den neuen Überwachungsbefugnissen für alle 19 Geheimdienste in Deutschland: diese sollen künftig „Verdächtigen“ Trojaner aufs Handy spielen können, um Anrufe und Nachrichten wie Whatsapp mitschneiden zu können. Was für ein VERDÄCHTIGER muss man sein, um einen Trojaner untergeschleust zu bekommen?
– gelten diese Überwachungsbefugnisse für ALLE Messengerdienste?
– wie konnte die Justizministerin aus Sicht der Bürgerrechte all dem zustimmen?
– weil das BMJ gerade stolz war, dass keine „Online-Durchsuchung“ möglich sei. Wie können Sie das denn sicherstellen? Wenn man einen Trojaner auf einem Gerät installiert, ist es technisch nicht nachvollziehbar, ob da jetzt nur mitgelesen wird (Quellen-TKÜ) oder ob gleich durchsucht wird. Dazu gibt’s Gutachten und es kann missbraucht werden. Wie stellen Sie sicher, dass es nicht zu Online-Durchsuchungen kommen kann, obwohl das technisch gar nicht auszuschließen ist? (ab 18:17)
– dass es eine „rechtliche Abgrenzung“ gibt, ist mir klar. Wie stellen Sie sicher, dass es keinen Missbrauch gibt? Ein Beamter könnte es ja trotzdem machen, obwohl es nicht legal ist. Und er könnte dabei nicht erwischt werden…

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 21. Oktober 2020:

SRS’IN DEMMER: Auch von mir einen schönen guten Tag! Das Kabinett hat getagt.

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht Anpassungen im Recht der Nachrichtendienste zur Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung vor. Ausdrückliche Zielsetzung des Gesetzesentwurfs sind insbesondere Verbesserungen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus in Deutschland. Die wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Im Einzelnen sieht der Entwurf im Wesentlichen folgende Regelungen vor: Die Nachrichtendienste sollen erweiterte Befugnisse zur Durchführung der sogenannten Quellen-TKÜ erhalten. Damit kann nun digitale Kommunikation über Messengerdienste aufgeklärt werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen.

Zur verbesserten Bekämpfung des Rechtsextremismus ist außerdem die erweiterte Beobachtung auch von Einzelpersonen vorgesehen. Dies ist eine Reaktion auf das Phänomen isolierter Einzeltäter, wie wir sie beispielsweise in Halle oder Hanau gesehen haben. Zudem wird der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und MAD verbessert, indem der MAD Zugriff auf das Nachrichtendienstliche Informationssystem erhält.

Daneben werden Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vorgenommen, um die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht zu erleichtern und zu verbessern.

Das Bundeskabinett hat sich heute mit einem weiteren sehr wichtigen Thema beschäftigt und den Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Sexualisierte Gewalt kann Kinder für ihr gesamtes Leben traumatisieren und ihr Leben zerstören. Sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, den Schutz der Kinder zu verbessern und ihre ungestörte Entwicklung aufrechtzuerhalten, ist daher ein wichtiges gemeinsames Anliegen der Bundesregierung.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf verfolgt dafür einen umfassenden Ansatz und enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die sehr weitreichend sind. Unter anderem soll das Strafrecht verschärft und die Aufklärung von Straftaten infolge der Erweiterung von Ermittlungsbefugnissen verbessert werden. Außerdem soll die Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte verbessert und die Prävention durch Verbesserungen im familiengerichtlichen Verfahren und im Bundeszentralregistergesetz verstärkt werden. Darüber hinaus wird es eine Vielzahl von weiteren straf- und verfahrensrechtlichen Regelungen geben, die einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten soll.

Dann hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung den Evaluationsbericht zum Bundesprogramm Ländliche Entwicklung beschlossen. Dieses Programm leistet einen wichtigen Beitrag, um ländliche Regionen zu attraktiven Lebensräumen zu gestalten und damit gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen.

Der vorliegende Bericht würdigt das Bundesprogramm als sogenanntes Wissensprogramms. Innovative Ideen und Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen in ländlichen Regionen werden in diesem Programm erprobt und systematisch ausgewertet. Die Erkenntnisse dienen der Übertragung guter Projektideen in ländlichen Regionen.

Die beteiligten Ressorts sind neben dem Bundeslandwirtschaftsministerium das Bundesinnenministerium, die Kulturstaatsministerin sowie das Bundesjustizministerium. Diese erläutern in dem Bericht ihre jeweiligen Maßnahmen und stellen Konzepte zur wissenschaftlichen Auswertung dar. Damit haben die Ressorts die notwendigen Strukturen geschaffen, um in den nächsten Jahren fundierte Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Förderpolitik und der Fördereinstrumente von Bund und Ländern zu gewinnen. Da das Bundesprogramm noch sehr jung ist und viele Fördermaßnahmen noch einige Jahre laufen werden, enthält der Bericht noch keine Evaluationsergebnisse.

Zu guter Letzt hat das Kabinett heute den Zweiten Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen. Die Bundesregierung berichtet damit seit 2015 das zweite Mal über die Fortentwicklung der 2008 vorgelegten Strategie.

Der Klimawandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und den Wohlstand in Deutschland. Die mittlere Lufttemperatur ist hier in Deutschland zwischen 1881 und 2009 um jetzt schon 1,6 Grad angestiegen. Aktuelle Klimamodelle sagen einen weiteren Anstieg der mittleren Lufttemperatur voraus. Wir erleben schon heute die negativen Auswirkungen genau dieser Entwicklung. Extreme Wetterereignisse, wie die seit zweieinhalb Jahren besonders in den Sommermonaten anhaltende Dürre, Hitzeperioden und Überschwemmungen das können wir alle beobachten nehmen zu.

Neben einer konsequenten Klimaschutzpolitik verfolgt die Bundesregierung daher das Ziel, die Lebensverhältnisse unserer Gesellschaft an den Klimawandel anzupassen. Dies geschieht im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie, die seit 2008 gilt und greift.

Der Fortschrittsbericht 2020 zieht nun eine Bilanz der Politik der Bundesregierung zum Thema „Anpassung an den Klimawandel“. Der Bericht enthält zudem den „Aktionsplan Anpassung III“ mit 180 konkreten Maßnahmen aus allen Ressorts der Bundesregierung. Unter anderem wurden im Rahmen der Städtebauförderung 2020 Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen als Fördervoraussetzung festgelegt. Die Bundesregierung stellt, was dieses Thema angeht, allein in diesem Jahr für die Städtebauförderung 790 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 150 Millionen Euro werden im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen bereitgestellt. Die Bundesregierung unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels wie Hitze zu wappnen.

In den kommenden Jahren wird es natürlich weiter darum gehen, unser Land möglichst klimaresilient zu machen. Ziel der Bundesregierung ist es, durch koordiniertes Handeln auf allen staatlichen Ebenen Belastungen durch den Klimawandel abzumildern. Es geht darum, Risiken und Schäden durch die Erderwärmung zu verringern und höheren Kosten vorzubeugen.

FRAGE JUNG (zum Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts): Ich habe eine Frage, was die neuen Überwachungsbefugnisse für die 19 Geheimdienste in Deutschland angeht. Diese sollen künftig verdächtige Trojaner auf das Handy spielen können, um zum Beispiel Anrufe und Nachrichten via WhatsApp mitschneiden zu können. Frau Demmer, Herr Alter, was für ein Verdächtiger muss man sein, um einen Trojaner von einem Geheimdienst auf das Handy gespielt zu bekommen?

Zweitens. Gelten diese Überwachungsbefugnisse eigentlich für alle Messengerdienste?

ALTER: Wenn es um die Formulierung „Verdächtiger“ geht, die Sie benutzen, dann ist damit eine Person gemeint, die in ihrem Verhalten eine schwere Bedrohung für unsere Demokratie auslöst. Das sind üblicherweise Leute aus der Kategorie Terroristen oder auch militante Extremisten, aber jedenfalls nicht jemand, der eines Ladendiebstahls verdächtigt wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gelten die Befugnisse für alle Messengerdienste oder beziehen sie sich auf WhatsApp?

ALTER: Die Befugnisse, die wir schaffen, gelten nicht für einzelne Anbieter, sondern für digitale Kommunikation, die heute in vielen Kommunikationswegen verschlüsselt erfolgt. Für diese verschlüsselte Kommunikation wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit man sie am Endgerät bereits vor der Verschlüsselung sehen und hören kann oder nachdem sie wieder verschlüsselt wurde.

ZUSATZFRAGE JUNG: Mich würde interessieren, wie die Bundesjustizministerin diesen neuen Überwachungsbefugnissen angesichts der Bürgerrechte zustimmen konnte.

KALL: Der Koalitionsvertrag sah eine klare Vorgabe für diesen Gesetzentwurf vor, der nun aus unserer Sicht erfüllt ist. Er ist ja über eine lange Zeit verhandelt worden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass eine maßvolle Kompetenzerweiterung für das Bundesamt für Verfassungsschutz vorzusehen ist, wobei eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle geschehen muss.

Für den zweiten Aspekt haben wir uns in der Ressortabstimmung sehr stark eingesetzt, insbesondere für eine Stärkung der G10-Kommission, die die Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes beaufsichtigt und in diesem Bereich die nachrichtendienstliche Kontrolle vornimmt. Ich kann ein Beispiel nennen: Eilanordnungen müssen künftig innerhalb von drei Werktagen von einem Mitglied der G10-Kommission bestätigt werden. Die G10-Kommission wird personell verstärkt, also vergrößert, und ihr wird technische Expertise zur Seite gestellt. So werden die parlamentarische Kontrolle und die sonstige Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt, während es gleichzeitig diese neue Befugnis der Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch für den Verfassungsschutz gibt.

Was es nicht gibt, ist die Befugnis der Onlinedurchsuchung. Das ist eine Befugnis, die weiterhin nur innerhalb von Strafverfahren durch Gerichte auf Antrag der Staatsanwaltschaft, aber nicht im Bereich der Nachrichtendienste angeordnet werden kann.

ALTER: Ich würde ergänzen wollen, um das etwas in den Kontext einzuordnen. Mit der Regelung, die heute im Kabinett für die sogenannte Quellen-TKÜ beschlossen wurde, wird keine materiell neue Befugnis geschaffen, sondern es wird nachvollzogen, was in der technischen Entwicklung bereits stattgefunden hat. Es gibt ja keine Diskussion darüber, ob die TKÜ im normalen bisherigen Sprachtelefoniebereich, also in Telefonaten, die per Kabel geführt wurden, sinnvoll ist oder nicht. Es ist anerkannt, dass man das braucht, wenn man schwere Verbrechen, die letztlich viele in unserem Land hart treffen können, bekämpfen will, und zwar im Vorfeld bekämpfen will.

Es hat aber in den vergangenen Jahren durch den technischen Wandel und die Weiterentwicklung eine Entwicklung stattgefunden, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass nämlich Kommunikation nicht mehr über Telefone mit Wählscheibe erfolgt, sondern dass sie über Messengerdienste, über Chatforen erfolgt, die einfach einen anderen technischen Hintergrund haben. Das, was wir heute in dem Gesetz schaffen, ist nichts anderes, als technisch nachzuziehen und den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, auf diese neuen Kommunikationsformen wie bisher mit analogen Kommunikationsformen einzugehen. Es ist also keine materielle Erweiterung, sondern ein technischer Fortschritt, damit unsere Sicherheitsbehörden den Kriminellen bzw. den Terroristen und militanten Extremisten nicht hinterherlaufen. Das ist Sinn und Zweck der Regelung.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, Sie haben gesagt, dass die Bekämpfung des Extremismus und die neuen Vollmachten heute ein Thema waren. Sie haben den Rechtsextremismus erwähnt, aber nicht den Linksextremismus und den islamischen Extremismus. War das auch ein großes Thema? Wie war bei der Diskussion im Bundeskabinett die Verteilung?

SRS’IN DEMMER: Der Bundesinnenminister hat zu dem neuen Gesetz vorgetragen. Ich kann mich hier nur noch einmal den Kollegen anschließen: Es geht in diesem Gesetz darum, den Verfassungsschutz zu ertüchtigen, in einer digitalen Welt ebenfalls seinen Aufgaben nachzukommen. Diese Aufgaben sind vielfältig. Dass der Rechtsextremismus hier spezielle Erwähnung gefunden hat und findet das haben wir hier schon häufig besprochen , liegt daran, dass er vom Bundesinnenministerium, vom Bundesinnenminister und von der gesamten Bundesregierung als eine der größten Bedrohungen für die Demokratie und den Rechtsstaat betrachtet wird.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sehe ich es richtig, dass Sie islamistischen Extremismus und Linksextremismus nicht als eine der größten Bedrohungen ansehen?

SRS’IN DEMMER: Auch diese Bedrohungen sind sehr, sehr große Bedrohungen für unsere Gesellschaften. Sie wissen, dass sich die Bundesregierung nach Kräften bemüht, auch dagegen vorzugehen. Das Gesetz ermächtigt grundsätzlich den Verfassungsschutz, in einer digitalen Welt besser zu agieren. Darum geht es. Es geht nicht darum, wer damit verfolgt wird, sondern darum, dass sich die Art und Weise, mit der der Verfassungsschutz arbeiten kann, dem digitalen Zeitalter anpasst. Damit ist ein umfassender Schutzbegriff gemeint.

FRAGE JESSEN: Eine Lernfrage an Herrn Alter und gegebenenfalls Herrn Kall: Herr Alter, Sie sagten, die neue Regelung sei sozusagen eigentlich nur Folge der technischen Entwicklung und daher substanziell nichts Neues. Habe ich es falsch in Erinnerung, dass in der Vergangenheit Telefonüberwachung einer richterlichen Anordnung bedurfte? Ich habe jetzt den Eindruck gehabt, dass das hier nicht mehr der Fall ist. Irre ich mich, oder wie verhält sich die Sachlage? Sie haben erwähnt, das müsse von einem Mitglied der G10-Kommission bestätigt werden. Das ist ja eine andere Dimension als richterliche Anordnung und Kontrolle. Wie sind also das Genehmigungsverfahren und gegebenenfalls Nachkontrolle oder auch Beendigung einer solchen Maßnahme geregelt?

ALTER: Um Ihre Frage ganz kurz zu beantworten: Ja, Sie irren sich. Es gibt Telekommunikationsüberwachungsbefugnisse, die einer richterlichen Anordnung bedürfen, insbesondere die Befugnisse aus der Strafprozessordnung und auch aus Polizeigesetzen. Die Regelung, die für den Verfassungsschutz existiert und jetzt auch für die technische Weiterentwicklung geschaffen wurde, unterliegt aber eben der Kontrolle der sogenannten G10-Kommission, die eine gerichtsähnliche Instanz ist. Insofern ist durch die Beteiligung der G10-Kommission auch durch die Beteiligung vor der Anordnung ein der richterlichen Anordnung vergleichbarer Schutz gewährleistet. Das Gesetz sieht ja auch vor das kann man an dieser Stelle auch erwähnen , dass die G10-Kommission in ihrer Funktion gestärkt wird. Es gibt also verschiedene Regelungen in dem Gesetzentwurf, der dazu führt, dass die unabhängige Überwachung des Einsatzes dieser Befugnisse im Vergleich zum jetzigen Stand gestärkt wird.

KALL: Dazu kann ich nicht viel ergänzen. Es ist auch aus unserer Sicht und auch rechtlich so: Das, was im Bereich des Strafverfahrens die Gerichte anordnen, ordnet im Bereich der Nachrichtendienste die G10-Kommission an, und sie überwacht das eben auch auf seine jeweilige Rechtmäßigkeit.

FRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage zum Staatstrojaner: Herr Kall war gerade ja so stolz, dass keine Onlinedurchsuchung möglich. Wie können Sie das denn sicherstellen? Wenn man einen Staatstrojaner auf einem Gerät installiert, dann ist technisch nicht nachvollziehbar, ob da nur mitgelesen wird, so wie die Quellen-TKÜ ja angelegt ist, oder ob gleich durchsucht wird. Es gibt mehrere Gutachten auch die Regierung selbst hat Gutachten dazu , die zu dem Schluss kommen, dass das nicht auszuschließen ist. Dieser Trojaner kann also missbraucht werden. Wie hat das BMJ sichergestellt, dass es nicht zu Onlinedurchsuchungen kommen kann, obwohl das technisch gar nicht auszuschließen ist?

KALL: Es muss rechtlich ausgeschlossen sein, und rechtlich gibt es einen klaren Unterschied zwischen der sogenannten Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung. Die Quellen-TKÜ ist eine Überwachung an der Quelle der Kommunikation; dabei wird etwas am Gerät aus einer laufenden Kommunikation abgegriffen, bevor es zum Beispiel bei Messengerdiensten Ende-zu-Ende verschlüsselt wird. Eine Onlinedurchsuchung dagegen ist ein Zugriff auf bestehende, dauerhaft auf dem Gerät gespeicherte Daten. Das ist die rechtliche Abgrenzung, und diese Abgrenzung muss natürlich beachtet werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dass es die rechtliche Abgrenzung gibt, ist mir klar. Aber wie stellen Sie sicher, dass es keinen Missbrauch gibt? Ein Beamter könnte das ja trotzdem machen, obwohl es nicht legal ist, und er könnte dabei nicht erwischt werden.

KALL: Missbrauchsrisiken muss man vor allem durch Kontrolle begegnen. Genau dafür wird die G10-Kommission gestärkt. Sie wird personell gestärkt und sie wird in ihrer technischen Expertise gestärkt, so wie ich es am Anfang gesagt habe. Das soll eben sicherstellen, dass die Befugnisse der Quellen-TKÜ künftig so eingesetzt werden, wie es das Gesetz vorsieht.

FRAGE GAVRILIS: Herr Kall, Sie haben vorhin gesagt, dass in eiligen Fällen nur ein Mitglied der G10-Kommission kontaktiert werde. Können Sie das noch einmal erklären? Wie wird das Prozedere mit der G10-Kommission aussehen, wenn der Einsatz eines Trojaners aus Sicht der Behörden nötig sein sollte?

KALL: Das kann vielleicht Herr Alter noch genauer erklären. Ich kann nur sagen: Federführend für dieses Gesetz ist das BMI. Uns war in der Beratung dieses Gesetzentwurfs eben die Stärkung der G10-Kommission wichtig. Ein Beispiel dafür ist, dass Eilanordnungen innerhalb von drei Tagen durch ein Mitglied der G10-Kommission bestätigt werden müssen. Herr Alter kann das vielleicht noch genauer erklären.

ALTER: Ich kann Ihnen zumindest sagen: Die G10-Kommission bestand bisher aus acht Mitgliedern. Diese Anzahl wird auf zehn erhöht. Alle diese Mitglieder verfügen in der Regel über die Befähigung zum Richteramt.

Es kann Fälle geben, bei denen es wie es auch in den Bereichen der Staatsanwaltschaften und Gerichte möglich ist um Gefahr in Verzug geht. Das heißt, eine Entscheidung muss sehr schnell getroffen werden, um diese drohende schwerwiegende Gefahr abzuwenden. Dann gibt es eine Regelung für diesen Eilfall, die nicht vorsieht, dass man alle zehn Mitglieder kontaktieren muss, sondern es dann innerhalb der G10-Kommission einen Mechanismus gibt, sodass man sehr schnell zu einer Entscheidung kommen kann.

Es gibt aber nicht die Möglichkeit, eine Quellen-TKÜ ohne die Beteiligung der G10-Kommission anzuordnen. Das ist nicht möglich.

ZUSATZFRAGE: Sie sprachen gerade den Mechanismus an: Diese eine Person wird zufällig ausgewählt, oder gibt es eine Art Hierarchie, wer dann gefragt wird?

ALTER: Das ist zunächst einmal ein Prozess, der innerhalb der G10-Kommission zu entscheiden ist. Dort gibt es ja auch einen Vorsitzenden, dort gibt es die Mitglieder, und die werden sich darüber Gedanken machen, wer in einem solchen Eilfall zu kontaktieren ist. Vielleicht sind auch mehrere, aber jedenfalls nicht alle zu kontaktieren; das muss man dann im Detail ausarbeiten.

FRAGE DR. RINKE: Zu Corona an das Gesundheitsministerium: Es gibt ja im Moment eine Debatte über die mögliche Überforderung von Gesundheitssystemen wir sehen das bei den EU-Partnern: Tschechien, Belgien, Frankreich melden Höchststände bei den Patienten. Hat das in Deutschland zu neuen Überlegungen geführt? Können Sie uns sagen, ab welchem Zeitpunkt das deutsche Gesundheitssystem als überfordert gilt?

GÜLDE: Ich kann Ihnen da jetzt keine konkreten Zahlen im Einzelnen nennen, aber wie Sie wissen, haben wir in der Intensivregister-Verordnung festgelegt, dass die Krankenhäuser ihre freien Intensivkapazitäten zu melden haben, und die sind natürlich ein guter Gradmesser für die aktuelle Auslastung des Gesundheitswesens.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es geht ja nicht nur um die freien Betten. Viele Kliniken und Mediziner weisen darauf hin, dass das eigentliche Problem der Personalnotstand sei. Müsste dieser Faktor nicht irgendwo mit erfasst werden?

GÜLDE: Auch im Rahmen des DIVI-Intensivregisters wird dieser Umstand mit erfasst. Grundlage ist ja, dass die freien Kapazitäten gemeldet werden müssen, und unter freien Kapazitäten verstehen wir tatsächlich nicht nur die Ausstattung mit Equipment wenn ich es einmal so salopp formulieren darf , sondern tatsächlich auch die personelle Möglichkeit, diese Betten zu betreiben.

FRAGE HAENTJES: Ist es nach Ansicht der Bundeskanzlerin noch politisch sinnvoll, sich an der 50er-Indizidenz zu orientieren? Derzeit liegen deutlich über hundert Kreise in Deutschland bereits über diesem Wert. Professor Drosten schlägt beispielsweise vor, eine Ü50-Inzidenz einzuführen, um sich an Infizierten von über 50 Jahren zu orientieren, die stärker vom Virus bedroht sind als jüngere Menschen. Was hält die Kanzlerin von diesem Vorschlag?

SRS’IN DEMMER: Einzelne Vorschläge, die ich selber so noch nicht wahrgenommen habe, kann ich nicht kommentieren. Ich kann nur sagen, dass die Inzidenz von 50 ja als Orientierung gewählt worden ist, ob die Infektionsketten noch nachverfolgt werden können. Denn die Möglichkeit, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen, ist nach wie vor die beste Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen. Bei erhöhten Fallzahlen wird das dann eben schwierig. In den Gesundheitsämtern sitzen schließlich Menschen, die Telefonlisten abtelefonieren müssen, und da gibt es natürlich irgendwann Kapazitätsgrenzen. Vielleicht kann das Gesundheitsministerium hierzu auch noch etwas sagen.

GÜLDE: Ich hätte dazu eigentlich keine weiteren Ergänzungen vorzunehmen.

FRAGE DR. RINKE: Dann frage ich einmal nach weiteren Zahl, die Herr Söder offenbar ins Gespräch gebracht hat, nämlich eine Inzidenzzahl von hundert, eben weil immer mehr Kreise nicht nur die 50 reißen, sondern auch die 100er-Marke. Denkt die Bundesregierung darüber nach?

Wenn ich noch eine andere Söder-Forderung es gibt jetzt viele hinzufügen darf: Die Corona-Warn-App solle technologisch aufgepeppt werden, damit sie besser funktioniert. Wird die Bundesregierung diese Forderung erfüllen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann jetzt, wie gesagt, nicht einzelne Forderungen nach anderen Inzidenzen kommentieren. Die Zahl 50 ist ja bewusst gewählt worden und orientiert sich an der Möglichkeit der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten. Damit beschreibt sie natürlich auch eine Grenze der Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen. Ich glaube, ich habe das jetzt verständlich erklärt.

Was die Corona-Warn-App anbelangt: Wir sind nach wie vor sehr erfreut über die Zahl der Downloads, die inzwischen 20 Millionen überschritten hat. Aktuell sind 90 Prozent der niedergelassenen Labore digital angebunden und bedienen die Warn-App mit ihren Testergebnissen. Inzwischen sind fast zwei Millionen Testergebnisse digital an diese App übermittelt worden, und auch die Zahl derer, die ihre positiven Testergebnisse an die App mitteilen, ist deutlich gestiegen. Das ist natürlich ein sehr wesentlicher Punkt für die Funktionsfähigkeit der App; denn nur wenn diejenigen, die ein positives Testergebnis haben, dies auch der App mitteilen, kann die App pseudonymisiert andere darauf hinweisen, dass sie jemanden getroffen haben, der positiv getestet worden ist. Hier haben wir einen Anstieg von 200 Prozent. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, hier noch einmal dafür zu werben. Der Anteil derjenigen, die ihr positives Testergebnis der App mitteilen, ist inzwischen zwar auf 60 Prozent gestiegen, aber das ist natürlich noch ausbaufähig. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, dafür zu werben.

Ich möchte vielleicht auch noch einmal sagen: Diese App ist ja ein Baustein in der Bekämpfung der Pandemie und der Möglichkeit der Eindämmung der Pandemie. Sie ermöglicht es, Kontaktketten auf eine andere Art und Weise zu unterbrechen, als das die Gesundheitsämter können. Natürlich sind der App Grenzen gesetzt, denn wir haben uns ja ganz bewusst für ein datenschutzkonformes, sehr datensparsames Modell entschieden. Außerdem gibt es eine doppelte Freiwilligkeit: Die App muss man sich freiwillig herunterladen, und dann ist es eben auch der Entscheidung jedes App-Nutzers überlassen, ob er der App sein positives Testergebnis mitteilt. Dafür möchte ich nach wie vor werben, und diese Gelegenheit habe ich hier jetzt ja genutzt.

Wir haben uns aber eben bewusst für diesen Weg entschieden und stehen auch dazu. Meiner Meinung nach haben wir damit auch eine große Akzeptanz für die App geschaffen, denn die Zahl 20 Millionen steht doch für sich und ist im internationalen Vergleich herausragend.

GÜLDE: Vielleicht darf ich zur Corona-Warn-App noch zwei Dinge ergänzen.

Das von Ihnen angesprochene Aufpeppen ist ja in dieser Woche erfolgt. Zum einen steht seit Beginn dieser Woche in der App das Symptomtagebuch zur Verfügung, und zum anderen ist es jetzt auch möglich, dass diese App in weiteren europäischen Staaten benutzt wird. Die EU-Kommission hat dazu ja den EU-Gateway-Server aufgebaut, und jetzt wird nach und nach die Interoperabilität mit weiteren Apps in Europa sichergestellt.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht können wir hier dann auch noch die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass es gut ist, die App immer aktuell zu halten. Seit dem 19. Oktober gibt es ein neues Update, das man im App Store herunterladen kann mit genau den Funktionen, von denen der Kollege gesprochen hat.

FRAGE REITSCHUSTER: An das Gesundheitsministerium zu einem Thema, das sehr heikel ist, sehr sensibel ist und die Gemüter extrem bewegt, nämlich dem Thema Masken für Kinder. Wie Sie wissen, gibt es im Netz allerlei Spekulationen; es wird sogar über Todesfälle geredet. Viele weisen das entschieden zurück. Die Diskussion ist sehr groß.

Liegen dem Ministerium Studien vor, die sich speziell mit der Auswirkung von Masken auf Kinder befassen? Wenn sie nicht vorliegen, sind sie geplant, und welche Erkenntnissen wollen gewinnen?

Meine zweite Frage bezieht sich auf das Thema der Quarantäne. Ich habe einen Fall in der Familie: Mathelehrer, positiv getestet, daraufhin Quarantäne, trotz negativem Test zwei Wochen Kontaktsperre. Umgekehrt: Jetzt sind zwei Fußballer bei RB Leipzig und Bayern München positiv getestet worden. Dennoch spielen die Mannschaften weiter. Ich gehe davon aus, dass dem Gesundheitsministerium nichts darüber vorliegt, dass Fußballer weniger ansteckend sind.

Wie wird die Gleichbehandlung bei der Quarantäne gewährleistet? Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht?

GÜLDE: Zu Ihrer zweiten Frage: Ich kann jetzt nicht zu einzelnen Entscheidungen der Gesundheitsämter Stellung nehmen. Denn mir liegen diese Entscheidungen nicht vor. Auch zu den einzelnen Beweggründen kann ich jetzt nichts sagen. Letztlich entscheiden die Gesundheitsämter jeweils im Einzelfall, wie die Quarantäne aussieht und wie lange sie dauert. Die Einzelheiten legt das Gesundheitsamt fest.

Zu Ihrer ersten Frage, zu möglichen Studien hinsichtlich der Maskenpflicht für Kinder: Hierzu haben sich die medizinischen Fachgesellschaften vielfach geäußert, unter anderem die Kinder- und Jugendärzte, aber auch die Fachgesellschaften für Pneumologie und Beatmungsmedizin. Bislang liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der Luftaustausch durch die Maske in irgendeiner Art und Weise behindert würde. Insofern wurden die Fake News über angebliche Todesfälle auch in den Einzelfällen von den jeweiligen Polizeidienststellen bislang wiederlegt.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Die konkrete Frage war: Gibt es Studien, wissenschaftlich anerkannte Studien, und, wenn es sie nicht gibt oder auch wenn es sie gibt, welche sind von Ihnen noch geplant?

GÜLDE: Für die wissenschaftliche Erforschung dieses Phänomens sind die medizinischen Fachgesellschaften zuständig. Einzelstudien dazu kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Gegebenenfalls könnte ich sie nachreichen.

FRAGE BLANK: Zunächst eine Frage an Frau Demmer: n-tv berichtet gerade, dass Kanzlerin Merkel prüfen lasse, wie man die Vertraulichkeit von Coronaspitzenrunden mit den Ministerpräsidenten sicherstellen könne, damit daraus nicht dauernd etwas durchgestochen werde. Stimmt das?

Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Der Wirtschaftsminister wird sich morgen mit Wirtschaftsverbänden treffen. Gibt es konkrete Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen und einen möglichen Lockdown der Wirtschaft, Beeinträchtigungen vielleicht durch Einschränkungen der Lieferkette, nachdem ja in Tschechien und auch anderen Ländern sehr viel heruntergefahren wird. Sieht man das schon? Ist das der Hintergrund für das morgige Treffen?

SRS’IN DEMMER (zur Vertraulichkeit von Spitzengesprächen): Solche Pläne kann ich Ihnen nicht bestätigen. Von solchen Plänen kann ich Ihnen nichts berichten. Ich kann Ihnen aber sehr wohl berichten, dass sich die Bundeskanzlerin ganz grundsätzlich an die Vertraulichkeit solcher internen Beratungen hält.

EICHLER (zu möglichen Beeinträchtigungen der Wirtschaft): Morgen wird es in der Tat das Treffen geben. Es steht in einer Reihe von verschiedenen Gelegenheiten zum Austausch mit der Wirtschaft, die es auf diversen Ebenen bei uns im Haus gegeben hat. Es ist klar, dass wir an dem Thema arbeiten und dazu in ständigem Austausch stehen. Es gibt keine einzelnen konkreten Meldungen oder Punkte, die zur Anberaumung dieses Treffens geführt haben.

Zu der Frage, ob es Lieferschwierigkeiten gibt, ist mir nichts bekannt.

ZUSATZFRAGE BLANK: Können Sie sagen, welche Folgen ein zweiter Lockdown für die Wirtschaft hätte? Wurde das bei Ihnen schon eingeschätzt?

EICHLER: Es ist ganz klar dazu hat sich Minister Altmaier schon mehrfach geäußert , dass es unser klares Zielt ist, einen Lockdown zu vermeiden, und dass geschaut wird, dass die Maßnahmen, die zur Eingrenzung des Infektionsgeschehens erforderlich sind, regional und lokal dort passieren, wo es nötig ist, damit es eben nicht zu einem flächendeckenden Lockdown kommt. Wir sind zuversichtlich, dass wir das schaffen können, wenn die Maßnahmen von allen eingehalten werden. Dafür werben hier alle.

FRAGE JESSEN: Es gibt Berichte darüber, dass mindestens in einzelnen Fällen Gesundheitsämter schlicht und einfach überfordert seien und komplette Infektionskettennachvollziehung nicht mehr machen könnten, weil in Hotspots so besonders viele Neuinfektionsmeldungen eingetreten seien.

Haben Sie einen Überblick darüber, wie weit Infektionsketten tatsächlich noch nachvollzogen werden können? Gibt es dazu einen Prozentsatz? Ist dabei irgendwann flächendeckend „Land unter“? Man muss gegebenenfalls ja irgendwann sagen: Dieses System funktioniert so nicht mehr.

GÜLDE: Meinen Sie mit der Nachverfolgung von Infektionsketten die Frage, inwiefern das Ausbruchsgeschehen nachverfolgt werden kann, oder die Frage, ob die Gesundheitsämter diese Nachverfolgung sicherstellen können?

ZUSATZ JESSEN: Es geht ja wesentlich auch um das Feststellen von Kontaktpersonen. Das meine ich.

GÜLDE: Mir liegen jetzt keine Zahlen dazu vor. Grundsätzlich können Gesundheitsämter das passiert auch bereits ihre Überlastungsanzeigen an den Bund stellen. Der Bund unterstützt einerseits über das RKI mit den Containment Scouts. Wir haben derzeit über 400 Containment Scouts in den Gesundheitsämtern. Andererseits unterstützt auch die Bundeswehr mit eigenen Kräften. Die Überlastungsanzeigen können von den Gesundheitsämtern, wie gesagt, jederzeit an den Bund gestellt werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Damit wird signalisiert: Wir sind überlastet, bitte helft uns! Die Frage ist eigentlich, ob Sie einen Überblick darüber haben, wo trotz der Hilfe das Nachvollziehen, das Feststellen von Kontaktpersonen, deren Information und gegebenenfalls Quarantäne einfach nicht mehr zu leisten sind. Wo ist „Land unter“, in welchem Umfang?

GÜLDE: Darüber liegen mir derzeit keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich ist die Kontaktnachverfolgung in vielen Fällen einfach dadurch nicht mehr gewährleistet, dass das Ausbruchsgeschehen selbst nicht nachvollzogen werden kann. Aber das streift, denke ich, Ihre Frage nicht, sondern Ihnen geht es um die personelle Überlastung. Darüber liegen mir jetzt keine Zahlen vor.

FRAGE DR. RINKE: Meine Frage knüpft an das an, was Frau Eichler gesagt hat, nämlich an das Thema einer möglichen Störung von Lieferketten. Herr Alter, das Thema von Grenzschließungen wurde jetzt auch vom bayerischen Innenminister aufgebracht, weil in Grenzregionen zu Österreich und Tschechien die Zahl der Coronaneuinfektionen stark zugenommen hat. Herr Alter, gibt es mittlerweile entsprechende Überlegungen?

Frau Eichler, eine Störung von Lieferketten kann sich ja auf Lockdowns oder Einschränkungen in Deutschland gründen. Haben Sie Hinweise darauf, dass es Störungen im Warenverkehr mit anderen europäischen Staaten gibt?

ALTER (zu möglichen Grenzschließungen): Der Stand der Dinge in dieser Frage hat sich nicht geändert. Ich habe hier in der vergangenen Woche dargelegt, dass wir für die Maßnahmen, die wir im Moment gemeinsam mit anderen Ressorts in Deutschland treffen, nämlich Quarantäne, Tests und Ähnliches, natürlich nicht nur das Geschehen in Deutschland im Blick haben, sondern auch das Geschehen in unseren Nachbarstaaten, und dass wir uns anschauen, wie das wirkt, bevor wir über andere Maßnahmen an den Grenzen nachdenken.

Im Moment gibt es keine konkreten Überlegungen oder Planungen zur Einführung von Grenzkontrollen. Gleichwohl ist dies jedenfalls theoretisch natürlich immer eine denkbare Option. Aber sie ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn man damit auch tatsächlich eine echte Filterwirkung ohne jegliche Ausnahmen bzw. ohne viele Ausnahmen sicherstellen könnte. Im Moment halten wir es für richtig, uns auf das zu konzentrieren, was die Bundesregierung abgestimmt hat.

EICHLER (zu möglichen Störungen im Warenverkehr mit anderen europäischen Staaten): Ich kann hinzufügen, dass wir im Moment keine Hinweise auf Störungen haben, aber die Lage natürlich beobachten, um gegebenenfalls gegensteuern zu können, wenn etwas Derartiges eintritt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Gilt das für In- und Ausland?

EICHLER: Das gilt sowohl für das Inland als auch für das Ausland.

FRAGE SORGE: Mir geht es um das Thema des Unternehmerlohns. Wie ist der Stand der Beratungen zwischen Wirtschafts- und Arbeitsministerium über die konkrete Ausgestaltung, und zwar auch mit Blick darauf, dass in den Ländern bereits Zahlungen existieren?

EICHLER: Ich denke, das können wir recht kurz machen. An dem Stand hat sich nichts geändert.

Die Frage kann ich zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass seit heute die Antragstellung für Überbrückungshilfe 2 möglich ist. Wir hatten Überbrückungshilfe 1 im Zeitraum von Juni bis einschließlich August. Jetzt gilt Überbrückungshilfe 2 für den Zeitraum von September bis Dezember, in deren Rahmen Zuschüsse an kleine Unternehmen und Soloselbstständige gezahlt werden. Bis Dezember haben wir also erst einmal Überbrückungshilfe 2.

Wie wir hier beim letzten Mal gesagt haben, beobachten wir natürlich den Bedarf, das Ob und das Wie, an weiteren Hilfen über Dezember hinaus. Im Moment kann ich aber noch nichts zu Details sagen, das BMAS ich schaue einmal dorthin ebenfalls nicht.

Ich möchte noch auf zwei Veranstaltungen hinweisen, die am Freitag im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft stattfinden werden.

Zum einen möchte ich auf die informelle Videokonferenz der für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Ministerinnen und Minister hinweisen. Auch sie findet virtuell statt wie im Moment ja so viele Treffen. Zu Beginn wird es einen Doorstep geben. Aktueller Stand ist, dass er von Minister Altmaier zusammen mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Margrethe Vestager durchgeführt werden wird. Im Anschluss wird es eine Pressekonferenz geben.

Am gleichen Tag wird das 19. Europäische Tourismusforum stattfinden. Eine solche Veranstaltung findet jedes Jahr statt und wird von der jeweiligen Ratspräsidentschaft ausgerichtet. Auch sie wird virtuell stattfinden. Dort werden sich verschiedene Stakeholder nicht nur aus den Mitgliedsstaaten, sondern auch aus anderen Organisationen und Institutionen über das Thema des Tourismus und natürlich besonders über die aktuellen Herausforderungen austauschen.

FRAGE PAPPAS: Herr Burger, der griechische Außenminister Nikos Dendias hat die Bundesregierung in einem Brief an Außenminister Heiko Maas zu einem Rüstungsexportstopp bezüglich der Türkei aufgefordert. Wie lautet die Antwort des Auswärtigen Amtes auf diese Aufforderung angesichts der Spannungen im östlichen Mittelmeer?

Der griechische Außenminister und die griechische Regierung fordern die EU dazu auf, eine vollständige Aufhebung der Zollunion mit der Türkei zu prüfen. Wie steht die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu?

BURGER: Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich über vertrauliche Korrespondenz des Außenministers mit seinen Amtskollegen hier nicht im Einzelnen äußern werde. Ich kann Ihnen aber gern darlegen, wie die Haltung der Bundesregierung in der Rüstungsexportpolitik auch mit Bezug auf die Türkei ist und wie sie sich entwickelt hat.

Bei der Erteilung von Genehmigungen entscheiden wir im Einzelfall, und zwar nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Das bedeutet für die Türkei, dass die Genehmigungszahlen im mehrjährigen Vergleich auf sehr niedrigem Stand sind. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren keine neuen Genehmigungen für kritische Rüstungsexportgüter erteilt, die von der Türkei im Kontext regionaler Militäroperationen eingesetzt werden könnten.

Dabei beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung im östlichen Mittelmeer sehr genau. Wir überprüfen fortlaufend exportkontrollpolitische Entscheidungen unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und Abstimmung auf europäischer Ebene. Die Bundesregierung berücksichtigt ebenfalls ihre Bündnisverpflichtungen unter anderem für die europäische und internationale Sicherheit im Rahmen von europäischen Gemeinschaftsprojekten und von multinationalen Fertigungsprozessen.

Grundsätzlich orientieren sich alle EU-Mitgliedsstaaten bei Rüstungsexporten genau an den Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP. Das gilt selbstverständlich auch für die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Können Sie uns bitte sagen, wie hoch der Betrag der Waffenlieferungen in die Türkei im laufenden Jahr ist? Das ist die eine Zusatzfrage.

Ich habe auch eine zweite: Es geht ganz speziell um den Rüstungsexport von U-Booten in die Türkei. Es geht um einen Vertrag, der 2009 abgeschlossen wurde. Es geht um sechs U-Boote. Eins davon ist schon geliefert worden, die anderen werden folgen. Ich erinnere hier dazu, dass die Bundeskanzlerin auf die Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung im östlichen Mittelmeer hingewiesen hat. Die Frage ist nun: Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass weiterhin solche Waffensysteme, wie die U-Boote, geliefert werden, die in einer kriegerischen Auseinandersetzung im östlichen Mittelmeer genutzt werden?

BURGER: Zu Einzelfallentscheidungen und zu den aktuellsten Zahlen, die es dazu mitzuteilen gibt, kann vielleicht das Bundeswirtschaftsministerium ergänzen.

Ich möchte noch einmal auf einen Satz hinweisen, den ich gerade in meinen Ausführungen gesagt habe: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren keine neuen Genehmigungen für kritische Rüstungsexportgüter erteilt, die von der Türkei im Kontext von regionalen Militäroperationen eingesetzt werden könnten.

Im Übrigen das vielleicht noch ergänzend zu Ihrer anderen Frage hatte sich der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 1. und 2. Oktober, die er in der vergangenen Woche nochmals bekräftigt hat, ja auf ein gemeinsames Vorgehen gegenüber der Türkei verständigt und sich dazu geäußert. Diese Schlussfolgerungen gelten weiter fort.

Wir bedauern das hat auch der Außenminister bei seiner jüngsten Reise nach Athen und Nikosia sehr deutlich zum Ausdruck gebracht die anhaltenden türkischen Provokationen im östlichen Mittelmeer, und wir bleiben überzeugt, dass eine Lösung der strittigen Fragen nur durch direkte Gespräche zwischen allen Beteiligten möglich ist. Wir sind deswegen auch weiterhin bereit, sinnvolle Bemühungen in diesem Sinne zu unterstützen und engagieren uns dort weiter aktiv.

EICHLER: Ich schließe mich dem an, was Herr Burger gesagt hat. Es ist generell so, dass wir zu Einzelfällen keine Stellung nehmen können. Wir veröffentlichen aber regelmäßig den Rüstungsexportbericht. Diesem können Sie Zahlen zu Genehmigungen und Exporten entnehmen. Sie finden ihn auf unserer Website. Wir nehmen auch regelmäßig in Antworten auf Parlamentarische Anfragen zu dem Thema Stellung. Auch diese veröffentlichen wir auf unserer Website. Da können Sie auch nachschauen, was die Zahlen angeht. Ich habe sie jetzt hier nicht parat.

VORS. WEFERS: Ist das mit der Zollunion jetzt auch mitbeantwortet?

ZUSATZ PAPPAS: Ich glaube, so ganz klar war das nicht mit der Zollunion. Denn es ist eine ganz spezielle Aufforderung, was diese Zollunion betrifft. Die Frage ist nun, wie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu steht.

BURGER: Diese spezielle Aufforderung liegt mir nicht vor. Ich habe zur grundsätzlichen Politik der Europäischen Union gegenüber der Türkei und den Leitlinien, die sich die Europäische Union bezüglich ihres Verhalten gegenüber der Türkei für die kommenden Monate gegeben hat, ja ausgeführt: Da gilt unverändert das, was der Europäische Rat, die Staats- und Regierungschefs der EU, am 1. und 2. Oktober beschlossen haben und was sie in der vergangenen Woche noch einmal bekräftigt haben.

SRS’IN DEMMER: Ich kann aus den Schlussfolgerungen vielleicht zitieren, dass der Europäische Rat unter der Voraussetzung, dass die konstruktiven Bemühungen zur Beendigung der illegalen Aktivitäten gegenüber Griechenland und Zypern fortgesetzt werden, eine positive politische EU-Türkei-Agenda auf den Weg bringen will.

Bei dieser Agenda liegt insbesondere das Augenmerk auf der Modernisierung der Zollunion und auf Handelserleichterungen, auf Kontakten zwischen den Menschen, auf den Dialogen auf höherer Ebene und auf einer fortgesetzten Zusammenarbeit bei Migrationsfragen.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an das Auswärtige Amt, die sich nicht auf Außenpolitik bezieht. Aber der Außenminister steht ja auch im Zentrum des öffentlichen Interesses.

Im Internet wurde sehr viel darüber spekuliert, dass es im September, während er in Coronaquarantäne war, ein Dankschreiben des Auswärtigen Amtes an die Polizei gab, aus der hervorging, dass er seine Kreditkarte im Supermarkt verloren hat. Es wurde dann erklärt, der Vorgang sei vorher gewesen. Weil es immer noch viele Zweifel gab, habe ich ein Schreiben an das Auswärtige Amt gerichtet und gefragt, warum denn das Datum auf dem Schreiben geschwärzt worden ist. Die Schwärzung ist sehr lange. Viele sagten, das könne gar nicht Juli sein. Die Antwort war, man äußere sich nicht zu dem Datum auf dem Schreiben. Ich habe nun die Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage äußert man sich nicht?

Zweitens. Wäre es unabhängig von der Rechtsgrundlage nicht sinnvoll, einfach zu sagen „Ja, hier ist das Datum“, und damit wären alle Zweifel zerstreut?

BURGER: Mir ist der Vorgang jetzt nicht vertraut. Es ist in der Tat so: Die Berichterstattung, die zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, als sich der Minister in Quarantäne befunden hat, bezog sich auf einen Vorgang, der deutlich vorher stattgefunden hat. Die Einzelheiten zu der Frage des Briefes habe ich nicht präsent. Das muss ich gegebenenfalls nachreichen, wenn ich dazu etwas ergänzen kann.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Die Frage ist eben, warum das geschwärzt worden ist.

VORS. WEFERS: Das hatte er, glaube ich, verstanden.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Auf diesem Brief wurde das Datum geschwärzt. Die Frage ist: Warum schwärzt man ein Datum?

VORS. WEFERS: Die Frage hatten Sie doch gerade gestellt. Das hat er, glaube ich, verstanden.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ja, aber wenn es etwas nachzureichen gibt, dann muss nachgereicht werden, warum das Datum geschwärzt worden ist.

VORS. WEFERS: Genau. Er hat, glaube ich, verstanden, dass das Ihre Frage ist. Wenn er etwas nachzureichen hat, dann reicht er das der Bundespressekonferenz nach.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, ich hatte schon am Montag danach gefragt. Es ging um die Situation der politischen Gefangenen in Ägypten. Der US-Kongress hatte den ägyptischen Präsidenten dazu aufgerufen, die politischen Gefangenen aufgrund der katastrophalen Situation in den Gefängnissen freizulassen. Nun haben sich in den letzten zwei Tagen auch etwa 200 europäische Politiker, u. a. EU-Abgeordnete und Bundestagsabgeordnete, dem Aufruf angeschlossen. Unterstützt die Bundesregierung diesen Aufruf angesichts dieser Situation in Gefängnissen?

BURGER: Wie Sie wissen, beobachten wir die Lage der Menschenrechte in Ägypten sehr genau. Sie wissen auch, dass wir in Ägypten, was die Menschenrechtslage angeht, deutlichen Verbesserungsbedarf sehen. Laut Menschenrechtsorganisationen befinden sich tausende Menschen aus politischen Gründen unter unzumutbaren Haftbedingungen in ägyptischen Gefängnissen. Weil diese Gefängnisse häufig überfüllt sind, kommt es darüber hinaus zu einer akuten Gefährdung der Inhaftierten durch die COVID-19-Pandemie. Diese Frage wie auch andere Menschenrechtsfragen thematisiert die Bundesregierung regelmäßig, auch in hochrangigen Gesprächen mit Vertretern der ägyptischen Regierung. Dazu zählt auch die Situation in ägyptischen Gefängnissen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die zunehmende Unterdrückung Andersdenkender der Zivilgesellschaft und freier Presse nicht zur Stabilität Ägyptens beiträgt.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Die Frage war jetzt konkret, ob die Bundesregierung die Freilassung der politischen Gefangenen aufgrund der Situation in den Gefängnissen unterstützt.

BURGER: Ich habe Ihnen vorgetragen, wie die Auffassung der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Ägypten ist und was wir unternehmen, um uns unsererseits für eine Verbesserung der Menschenrechtslage gegenüber den ägyptischen Behörden einzusetzen.

FRAGE BLANK: Herr Burger, der Menschenrechtsausschuss des Bundestags hat sich mit Vertretern von Taiwan getroffen. Darauf hat es eine Protestnote der chinesischen Botschaft gegeben. Reagieren Sie darauf? Wie sehen Sie überhaupt solche Treffen? Unterstützen Sie solche Treffen? Was ist, wenn jetzt Vertreter des Menschenrechtsausschusses nach Taiwan reisen wollten? Würden Sie so eine Reise auch unterstützen?

BURGER: Ich glaube, ich habe das nicht zu kommentieren. Der Deutsche Bundestag entscheidet selbstständig und frei von äußeren Einflüssen. Das gilt natürlich gerade für Menschenrechtsthemen, und das soll auch so bleiben.

Grundsätzlich kennen Sie unsere Haltung zu Taiwan. Die Bundesregierung erkennt im Rahmen ihrer Ein-China-Politik die Volksrepublik China als einzigen souveränen Staat in China an. Daran halten wir unverändert fest. Wir verändern insofern auch nichts am Status quo. Genauso gilt, wie in der Vergangenheit auch, dass Deutschland im Rahmen seiner Ein-China-Politik die praktische Mitarbeit Taiwans in internationalen Foren unterstützt, beispielsweise in der Weltgesundheitsorganisation.

ZUSATZFRAGE BLANK: Sind denn solche Treffen des Menschenrechtsausschusses für die Beziehungen zu Taiwan hilfreich oder weniger hilfreich?

BURGER: Ich habe ja gerade gesagt, dass ich solche Entscheidungen des Bundestags hier nicht zu kommentieren habe. Der Bundestag entscheidet darüber frei und auch frei von äußeren Einflüssen.

FRAGE FIRSOVA: Ich habe eine Frage an Frau Demmer und eventuell an Frau Eichler. Es geht um das Thema Nord Stream 2 und Sanktionen. Das „Handelsblatt“ berichtet heute, dass in Brüssel angeblich Gegensanktionen für die USA und China erarbeitet werden, und zwar mit Unterstützung der deutschen und der französischen Regierung. Ich wollte Sie bitten, das zu bestätigen, wenn das möglich ist.

BURGER: Ich kann vielleicht etwas zum Hintergrund dieser Berichterstattung ausführen.

Deutschland und Frankreich haben gemeinsam mit anderen europäischen Partnern die Gründung einer Taskforce vorangetrieben, die sich mit der Frage beschäftigt hat, wie die Resilienz Europas gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von außen gestärkt werden kann.

Ein Ausfluss aus dieser Initiative sind die von Ihnen und auch heute in der Berichterstattung zitierten Optionenpapiere des European Council on Foreign Relations. Das ist also ein Thinktank, der sich unter anderem auf unsere Anregung hin und in unserem Auftrag mit dieser Frage beschäftigt und Optionenpapiere entwickelt hat.

Wir beobachten seit einiger Zeit, dass Drittstaaten vermehrt wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen einsetzen, um politische Ziele zu erreichen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die konkreten Auswirkungen auf ihr Unternehmen oft entscheidend. Deswegen haben diese Sanktionen teilweise das Potential, die weitere Existenz europäischer Unternehmen unverschuldet in Frage zu stellen. Teilweise gibt es für die Unternehmen auch keine Möglichkeit, solchen Sanktionen durch Verhaltensänderungen zu entgehen. Deswegen möchten wir europäische Unternehmen zukünftig besser gegen solche Zwangsmaßnahmen von außen schützen.

Nicht nur Deutschland, sondern auch unsere europäischen Partner nehmen dieses Problem sehr ernst. Deshalb haben auch weitere Länder ähnliche Initiativen gestartet. Auch die EU-Kommission plant, zum Jahresende eigene Vorschläge zu erarbeiten.

Was nun die konkreten, in diesem Papier des Thinktanks vorgestellten Optionen angeht, sind die Recherchen der jeweiligen Autoren darin eingeflossen, natürlich auch aus dem Dialog mit verschiedenen Regierungen, auch mit der Bundesregierung. Sie haben daraus eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Sie spiegeln zunächst einmal die Meinung der Autoren wieder, und sie sind gedacht und zu verstehen als Input für die anstehenden Debatten auf deutscher und europäischer Ebene. In diesen Debatten werden diese Vorschläge hoffentlich aufgegriffen und gegebenenfalls auch weiterentwickelt und konkretisiert.

ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Sie haben gesagt, die Europäische Kommission plane jetzt auch, eigene Vorschläge zum Ende des Jahres zu veröffentlichen. Gibt es auch Fristen für die Vorschläge des Europäischen Council on Foreign Relations, und wie stehen Sie die Vorschläge der Europäischen Kommission selbst und von diesem Thinktank dann zueinander?

BURGER: Wie gesagt: Die Vorschläge, die jetzt von dem Thinktank der ECFR vorgelegt wurden, sind der Ausfluss der Diskussionen, die wir in den letzten Monaten geführt haben. Sie sind als Input in eine Debatte zu verstehen, die begonnen hat, von der wir aber finden, dass es wichtig ist, hier aktiv in die Zukunft zu blicken und auch Projekte und Arbeitsbereiche zu benennen, die vielleicht auch einer langfristigen Bearbeitung bedürfen. Insofern ist das jetzt ein Input zu einer, ich würde sagen, beginnenden Debatte, der weiter zu konkretisieren sein wird.

ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Die konkrete Frist war „Ende des Jahres“, oder?

BURGER: Ich kann Ihnen keine konkreten Fristen dazu nennen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, da Sie erwähnt haben, dass die „Thinktanker“ wiederum mit Regierungen geredet haben, wollte ich doch noch einmal nachfragen: Das bedeutet, dass auch die Bundesregierung solche Gegensanktionen für einen sinnvollen Schritt hält? Könnten sie auf EU-Ebene noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden?

BURGER: Ich glaube, wenn ich auf Ihre Frage so konkret antworten wollte, wie Sie sie gerade stellen, würde ich der Debatte vorgreifen, die wir gerade mit diesem Prozess anstoßen wollen.

Wie gesagt: Es hat dazu erste Diskussionen gegeben. Es sind dort Arbeitsbereiche identifiziert worden, und es gibt eine ganze Reihe von Optionen. Das ist ein Input in eine Debatte, die jetzt zu führen ist, in der natürlich auch Pro und Contra abzuwägen sind und es insbesondere darum geht, dass wir hier eine gemeinsame Meinungsbildung auf europäischer Ebene brauchen. Denn es geht ja darum, die Handlungsfähigkeit und die Souveränität Europas außenpolitisch zu stärken, und das ist eben nicht eine Frage, über die wir hier in Berlin allein entscheiden können.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wie ist denn der Entscheidungsraum? Noch in dieser Legislaturperiode, oder was schwebt Ihnen da vor?

BURGER: Wenn Sie sich die Vorschläge anschauen, dann werden Sie sehen, dass die sozusagen sehr unterschiedlicher Natur sind, was ihre Tragweite angeht und was sicherlich auch die Frage angeht, innerhalb welcher Fristen sie umzusetzen und zu verwirklichen sind. Dazu kann ich jetzt keine Prognosen abgeben.

FRAGE FIRSOVA: Herr Burger, könnten Sie auch die Länder nennen, gegen die die Sanktionen eingerichtet worden sind – USA, China und welche sonst?

BURGER: Ich kann vielleicht kurz eine Äußerung des Ministers zitieren, die heute auch in der Presse wiedergegeben worden ist. Er hat im „Handelsblatt“ gesagt:

„In einer Welt zunehmender Großmächtekonkurrenz muss Europa seine Interessen und Werte auch nach außen souveräner und selbstbewusster vertreten. Dafür ist es notwendig, unsere Resilienz zu stärken, auch gegenüber extraterritorialen wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen Dritter, die immer rücksichtsloser angewandt werden. Damit wir in Europa unsere eigene Politik gestalten können, müssen wir europäische Unternehmen besser vor Druck von außen schützen.“

Das richtet sich also nicht gegen bestimmte Dritte, sondern es geht darum, uns in einer Großmächtekonkurrenz, die wir weltweit wahrnehmen und der wir uns ausgesetzt sehen, als Europäern selbst die Mittel in die Hand zu geben, um unabhängiger zu agieren.

FRAGE BAUMANN: Ich habe eine ganz kurze Frage an Herrn Burger: Können Sie bestätigen, dass Regierungsflüge und Staatsbesuche ab heute nur noch über den BER abgewickelt werden?

BURGER: Soweit das in meiner Zuständigkeit liegt, kann ich bestätigen, dass das Regierungsterminal am BER heute seinen Betrieb aufgenommen hat und damit der Betrieb am Regierungsterminal in Tegel beendet worden ist. Insofern ist die Antwort: Ja, zukünftige Regierungsflüge werden vom Regierungsterminal am neuen Stadtflughafen BER aus stattfinden.

COLLATZ: Ich kann das insofern ergänzen und bestätigen, als seit heute die ersten Flüge ankommen. Heute Vormittag ist Frau Klöckner als Erste gelandet. Wir haben über die Luftwaffe auch einen Termin für interessierte Journalisteninnen und Journalisten, insbesondere Bildjournalisten, veröffentlicht. Heute Nacht um 1 Uhr wird Staatssekretär Silberhorn nach einer Dienstreise dort landen. Es wird Gelegenheit geben, das Szenario des Ablaufs am neuen Flughafen dann einmal mitzuverfolgen. Die Pressemitteilung dazu ist auch heute herausgegangen.

FRAGE BLANK: Herr Burger, das da in Schönefeld ist ja im Moment noch eine Interimslösung. Der Bau des Regierungsterminals ist ja im Dezember gestoppt worden. Wann soll es denn damit weitergehen? Gibt es eine zeitliche Planung?

Die Hubschrauber sind ja noch in Tegel. Wie lange werden sie noch dortbleiben? Wann werden die umziehen?

BURGER. Zu den Hubschraubern kann Herr Collatz vielleicht etwas sagen; die gehören ihm, nicht mir.

ZURUF BLANK: Die gehören alle uns!

BURGER: So ist es.

Was das Terminal angeht, müsste ich den letzten Stand nachreichen, wenn das überhaupt in unsere Federführung fällt; da bin ich mir, ehrlich gesagt, gerade nicht ganz sicher. Das ist eine Maßnahme, an der ganz viele Ressorts beteiligt sind, und deswegen würde ich auf eine Nachreichung entweder durch uns oder durch das Innen- und Bauministerium verweisen.

COLLATZ: Um das bezüglich der Hubschrauber zu ergänzen: Das ist so. Die Infrastruktur am neuen Flughafen reicht noch nicht aus, um die Hubschrauber auch am BER logistisch zu unterstützen. Deswegen werden sie zunächst sozusagen zwischengeparkt. Das ändert aber an dem Status von Tegel nichts. Hubschrauber können anders als Flächenflugzeuge eben überall landen und brauchen dazu nicht eine Betriebsgenehmigung eines Flughafens. Unter diesem Status ist das dann auch ohne weitere Kosten möglich.

Ich schaue einmal nach, ob es hoffnungsvolle Äußerungen zu dem Betrieb am neuen Standort auch hinsichtlich der Hubschrauber gibt. – Die gibt es nicht. Also erst, wenn die Infrastruktur vollständig hergestellt sein wird, und das wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen, werden auch die Hubschrauber umziehen.

ALTER: Ich kann das auch nur prüfen, und das werde ich auch tun und etwas nachreichen, falls es einen Zeitplan gibt.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, es geht um den Verkauf von EU-Reisepässen. Ich beziehe mich auf einem Bericht von Al Jazeera, wonach Malta und Zypern EU-Reisepässen verkauft haben. Da ist jetzt auch ein juristisches Verfahren durch die EU-Kommission eingeleitet worden. Wie steht Ihr Außenministerium zu diesem Verfahren? Inwiefern sehen Sie es als eine Gefahr für die EU an, dass EU-Reisepässe jetzt einfach so an kriminelle Handlanger verkauft werden können?

BURGER: Ganz grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung die EU-Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge unterstützt. Darüber hinaus kann ich zu diesem einzelnen Sachverhalt jetzt keine eigenen Erkenntnisse vortragen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Finanz- und an das Wirtschaftsministerium. Es geht um Wirecard. Ich hätte zunächst ganz gerne vom Finanzministerium gewusst, was die Zeitvorstellung dazu ist, wann der Gesetzentwurf zur Verschärfung der Aufsicht, der ja jetzt an die anderen Ressorts gegangen ist, im Kabinett sein soll. Heute war das ja anscheinend nicht der Fall. Planen Sie das für nächste Woche?

Vom Wirtschaftsministerium hätte ich ganz gerne eine Einschätzung dazu gehört, ob man sich bei Ihnen schon eine Position dazu erarbeitet hat. Lehnen Sie den Gesetzentwurf in dieser Form ab, oder stimmen Sie ihm zu?

LAIADHI: Ich kann dazu sagen: Am Montag wurde ja die Ressortabstimmung zum Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, das sogenannte FISG, eingeleitet. Dieses Gesetz setzt die zentralen Elemente des Aktionsplans zur Stärkung der Bilanzkontrolle und Finanzmarktaufsicht um. Das Gesetz wurde von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gemeinsam mit der Bundesministerin der Justiz Frau Lambrecht in ihrer Zuständigkeit auf den Weg gebracht und wird jetzt zwischen den Ressorts abgestimmt. Das haben wir hier ja schon mehrfach gesagt: Es geht darum, das schnell und zügig umzusetzen. Wie wir hier ja auch immer sagen, geben wir Punkte, die im Kabinett waren, im Anschluss bekannt, und dann werden wir auch darüber berichten und hier Stellung dazu nehmen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Was heißt „schnell und zügig“? Darauf zielte die Frage ja ab. Heißt das „bis Ende des Monats“ oder „bis Ende November“?

LAIADHI: Es geht uns, wie gesagt, darum, dass das schnell passiert, und dem habe ich jetzt erst einmal nichts hinzuzufügen.

EICHLER: Wie Sie wissen, ist es gute Praxis, dass wir uns zu laufenden Ressortabstimmungen nicht äußern.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Haben Sie eine zeitliche Vorstellung davon, wann Sie dieses Gesetz ganz gerne verabschiedet sehen wollen?

EICHLER: Der Federführer hat sich gerade dazu geäußert.

FRAGE JESSEN: Es geht noch einmal um die Bundeswehr. Herr Collatz, die Verteidigungsministerin hat eigentlich geplante Minensprengversuche in der Nord- und Ostsee abgesagt oder untersagt. Hintergrund ist wir haben im vergangenen Sommer hier häufig darüber gesprochen , dass bei damaligen Sprengversuchen mehrere Dutzend Schweinswale durch Schallwellen ums Leben gekommen sind. Jetzt hat dieser Vorgang wohl im Ministerium offensichtlich für ziemlichen Widerstand oder Unmut gesorgt. Ein Admiral der Marine hat gesagt, damit werde zum einen die Kampffähigkeit und Einsatzfähigkeit der Marine geschwächt. Zum Zweiten hat er gesagt: Wenn das jetzt wie geplant in internationale Gewässer verlegt werden würde, dann sei das mit der Entsorgung von in Deutschland erzeugten, hochgiftigen Abfälle im Ausland vergleichbar und ein Fall von zynischer Doppelmoral. Was sagt die Leitung des Hauses zu dieser Form von Kritik und Bewertung?

COLLATZ: Zunächst einmal stimmt sich die Leitung meines Hauses mit der Leitung des BMU und auch des BMVI derzeit in einer sehr vollständigen Phase darüber ab, das Gutachten zu veröffentlichen. Das wird in den nächsten Stunden oder Tagen erfolgen. Daraus wird hervorgehen, dass wir alle gemeinsam aus diesen Vorfällen und den Untersuchungsergebnissen gelernt haben, nämlich dass wir uns bei solchen Sprengungen besser abstimmen müssen. Das ist im Grunde das Ergebnis. Es geht darum, den Bedarf an Sprengungen gegenüber dem notwendigen Naturschutz abzuwägen; das ist die vordringlichste Sache.

Sie wissen ja, dass die in Kritik stehenden Sprengungen durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe geschehen sind. Es wurde eben angezeigt, dass Weltkriegsmunition die Schifffahrt in internationalen Gewässern gefährdet und dass es einen Bedarf an Sprengungen gab, und die zivilen Unternehmen, die eigentlich zuständig waren, waren nicht handlungsfähig. Also hat dort einen NATO-Verband eingegriffen und ist dem Bedarf nachgekommen.

Es ist nun natürlich anzustreben, das unter stärkerer und größtmöglicher Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten zu tun. Wir sind auch zuversichtlich, dass wir den Bedarf an Ausbildung für dieses gefährliche Tun in Übereinstimmung mit dem Bedarf des Umweltschutzes bringen werden. Das ist die feste Absicht der Leitung. Uns ist sicherlich auch allen die Meinung gemein, dass das so auch gut ist. Wir werden dafür auch entsprechende Vorkehrungen treffen.

Interne Schreiben aus dem BMVg möchte ich hier nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber gerade der letzte Punkt ist ja nun öffentlich geworden. Es ist öffentlich bekannt geworden, dass ein Admiral, der immerhin, wenn ich es richtig sehe, Abteilungsleiter Ausrüstung im Ministerium ist, der Amtsleitung eigentlich vorwirft, dass die jetzt geplante Durchführung in internationalen Gewässern zynische Doppelmoral sei. Das ist öffentlich geworden. Dann kann man doch nicht einfach sagen „Das kommentieren wir aber gar nicht“. Es ist öffentlich!

COLLATZ: Viele Dinge werden öffentlich. Wir sprechen hier auch oft über Rüstungsvorhaben, über die Dinge öffentlich werden, die ich hier aber trotzdem nicht kommentieren kann und möchte, weil es sich halt um Verschlusssachen handelt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann darf ich aber vielleicht als letzte Nachfrage Folgendes fragen: Sieht die Leitung des Hauses durch die mögliche Verlagerung solcher Sprengtests in internationale Gewässer die Einsatzfähigkeit der Marinestreitkräfte gefährdet?

COLLATZ: Mir sind Planungen bezüglich einer Verlagerung dieser Tätigkeiten in internationale Gewässer nicht bekannt.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe noch ein anrüchiges Thema, das uns aber nichtsdestotrotz alle angeht. Gestern stand groß in den Schlagzeilen, Ministerin Klöckner bzw. die Bundesregierung gäben eine Klopapiergarantie ab. Jetzt würde mich interessieren: Ist die Lage so ernst, dass sich die Regierung jetzt schon um das Klopapier kümmern muss? Im Normalfall erwartet man ja, dass das auch so funktioniert.

Zweite Frage: Wie würde das dann in der Realität aussehen? Wie kann die Landwirtschaftsministerin also garantieren, dass jeder in Deutschland sein Klopapier bekommt, bzw., weniger zugespitzt ausgedrückt, wie will sie die Lieferketten sicherstellen?

LENZ: Die Ministerin hat sich schon Anfang der Woche zu dem Thema geäußert. Sie hat gesagt, dass für Hamsterkäufe kein Grund bestehe. Es ist so, dass die Lieferketten funktionieren. Sie hat sich dabei natürlich vorrangig auf den Bereich der Lebensmittel bezogen.

Während der ganzen Monate der Pandemie waren die Lieferketten immer stabil. Die Warenlieferung war gesichert. Auch jetzt haben wir bisher keine Erkenntnisse darüber die Kollegin vom Wirtschaftsministerium hatte es ja vorhin auch schon gesagt , dass es da irgendwelche Störungen gibt.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Also war die Überschrift „Ministerin gibt Klopapier-Garantie“ faktisch falsch. Sie hat also keine Garantie gegeben. Sie hat nur darauf hingewiesen, dass sie keine Schwierigkeiten sieht, was ja ein großer Unterschied ist.

LENZ: Sie hat sich, ehrlich gesagt, soweit ich das jedenfalls beurteilen kann, auch nicht direkt auf das Klopapier gezogen. Es gab auch andere Äußerungen von anderen Regierungsmitgliedern, die sich dazu geäußert haben. Wichtig ist, und das hat sie betont, dass eben für Hamsterkäufe gerade kein Grund besteht, dass die Lieferketten sicher sind und dass die Versorgung mit Lebensmitteln gesichert ist. Das hat am Ende auch mit Toilettenpapier zu tun, aber das ist eine andere Frage.

ZURUF REITSCHUSTER: Also keine Garantie, aber eine Beruhigung.

LENZ: Sie hat, wie gesagt, gesagt: Die Lieferketten sind gesichert und die Versorgung mit Lebensmitteln ist gesichert.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank