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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 26. Februar 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Coronakabinett, Kabinettssitzung, Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer), COVID-19-Pandemie (Virusvariantengebiete, COVAX, Schnelltests, Causa Nüßlein, Abendessen des Bundesgesundheitsministers mit Unternehmern, Bereitstellung von Impfinformationen in unterschiedlichen Sprachen durch das BMG, Lieferung von Impfstoffen durch Israel), Gaspipeline Nord Stream 2, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Altenpflege, Sanktionen der EU gegen Venezuela, Luftangriffe der USA in Syrien, Amnestieaktion des KSK für die Rückgabe rechtswidrig gehorteter Munition, Ausweitung der Irak-Mission der NATO

0:10 Termine der Kanzlerin
1:20 Coronapolitik

Naive Fragen zu:
4:37 Mutationen
– Ab wann würde ein deutsches Bundesland ein Virusvariantengebiet sein? (ab 5:11)
– Welche Mutationen sind der Bundesregierung bekannt, die sich aktuell in Deutschland verbreiten?

11:30 Nord Stream 2
– zu der Frage hat das BMF vor einem halben Jahr, als um den ominösen Brief ging, auch so geantwortet, wie Sie gerade geantwort haben. Dass Sie dazu keine Neuigkeiten liefern können. Das war damals Code für: Das war so und wir können es hier nicht einräumen. Jetzt machen Sie genau dasselbe. Also müssen wir Journalisten doch jetzt davon ausgehen, dass es dieses Telefonat gegeben hat (ab 13:15)
– Frau Demmer, können Sie für das Kanzleramt was dazu sagen?
– Sie dementieren nicht, dass es diese erneute Angebot seitens Herrn Scholz gegeben hat
– hat das Kanzleramt Kenntnis über ein Telefonat von Scholz und Yellen? Gab es in den letzten drei Wochen ein Gespräch zwischen Scholz und Yellen? Das wird ja nicht geheim sein

32:41 Israelische Impfdosen
– Verständnisfrage: Die Bundesregierung erkennt an, dass Israel als Besatzungsmacht für die Palästinenser in der Westbank und im Gazastreifen verantwortlich ist? (ab 34:22)

34:48 US-Luftangriffe auf Syrien
– am 36. Tag seiner Amtszeit hat Joe Biden Luftangriffe auf Milizen in Syrien durchführen lassen. Wie bewerten Sie das?
– also Sie verurteilen, dass gewaltsame Vorgehen auf Amerikaner im Irak. Aber wenn die Amerikaner als Vergeltung in einem anderen Land, in Syrien, Luftangriffe durchführen, verurteilen Sie das nicht. Wie ist denn die völkerrechtliche Position der Bundesregierung zu Vergeltungsschlägen?

43:09 KSK-Skandal
– warum wurde der für die „Amnestieaktion“ verantwortliche KSK-Kommandeur erst nach dem eigenen internen Abschlussbericht sowie nach der Berichterstattung über die Amnestieaktion befragt?
– genießt KSK-Kommandeur Kreitmayer das Vertrauen der Ministerin? (ab 46:39)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 26. Februar 2021:

SRS’IN DEMMER: Schönen guten Tag auch von mir!

Am Montag, den 1. März, wird sich die Bundeskanzlerin um 11 Uhr zum wiederholten Male mit den zuständigen Fachministerinnen und Fachministern über aktuelle Themen austauschen, die die Pandemie betreffen. Es wird also das sogenannte Coronakabinett tagen, das im Grunde auch die Vorbereitung für die Beratungen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist, die dann am Mittwoch stattfinden werden.

Am Mittwoch selbst wird dann zunächst das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin tagen.

Dann wird eben um 14 Uhr wie bereits bekannt die Bundeskanzlerin erneut mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über wichtige Fragen der Pandemie beraten. Das Treffen findet in Form einer Videokonferenz statt. Im Anschluss an die Konferenz wird die Kanzlerin gemeinsam mit Berlins Regierendem Bürgermeister Müller und Ministerpräsident Söder die Presse unterrichten. Über Details werden wir Sie noch auf dem Laufenden halten. – Das war es schon.

FRAGE ROSSBACH: Ich habe eine Frage, vermutlich an das Kanzleramt. Im Gespräch ist ja eine Öffnungsstrategie und die Idee, dass die womöglich nicht mehr ganz so strikt um eine Inzidenz von 35 kreist. Aber wie kleinteilig soll das dann zum Schluss geregelt werden? Wird dabei an Bundesländer oder an Landkreise gedacht? Wie geht man mit dem kleinen Grenzverkehr zwischen Landkreis A und Landkreis B um? Gibt es schon eine Priorität des Kanzleramtes dafür, in welche Richtung es gehen soll?

SRS’IN DEMMER: Ich kann jetzt natürlich der Sitzung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nicht vorgreifen. Das Thema der Lockerungen und einer Inzidenz von 35 war ja hier jetzt auch sehr ausführlich Thema in der Pressekonferenz von Minister Spahn und Lothar Wieler.

Wir haben hier ja auch wiederholt darüber gesprochen, dass wir die Zahl der Neuinfektionen beobachten. Das ist eine wichtige Kennzahl, aber nicht die einzige. Die sinkenden Infektionszahlen und die abnehmende Inzidenz haben sich relativiert, um es vorsichtig zu sagen. Wir beobachten also derzeit eher wieder eine steigende Tendenz. Die Inzidenz liegt heute bei gut 62. Zudem sehen wir eben auch, dass der Anteil der deutlich infektiöseren Virusmutationen steigt. Nach den Erfahrungen aus anderen Ländern dürfte das auch weiter der Fall sein.

Die Entwicklung des Infektionsgeschehens liegt also weiter in unser aller Hand. Das haben hier Minister Spahn und RKI-Chef Wieler auch dargelegt. Wir wissen: Das zentrale Mittel in der Pandemiebekämpfung sind die Kontaktbeschränkungen. Nur wenn Kontakte stattfinden, kann sich das Virus weiterverbreiten. Daher wird es weiterhin wichtig sein, Kontakte zu reduzieren und dort, wo solche stattfinden, Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln zu beachten.

Wir hatten ja mit ersten Öffnungsschritten begonnen. Schulen und Kitas sind also geöffnet. In einzelnen Bundesländern wurden und werden zum Teil auch Bibliotheken, Garten- und Baumärkte geöffnet. Diese Öffnungsschritte müssen wir mit der auch eben vom Gesundheitsminister beschriebenen Umsicht und Vorsicht begleiten. Es wird einfach weiterhin so sein: Unser Verhalten entscheidet darüber, wie sich das Virus entwickelt und wie es sich weiterverbreitet oder nicht.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Das beantwortet ja nicht meine Frage danach, ob das Kanzleramt schon eine Idee davon hat, wie kleinteilig Öffnungsschritte sein werden. Wird also eine bundesweite Lösung angestrebt? Wird eine Lösung nach Landkreisen angestrebt? Wie geht man dann mit der Grenzproblematik im Land um?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt kann ich den Beratungen hier nicht vorgreifen. Die Kanzlerin selbst hat auch noch einmal gesagt, dass größtmögliche Umsicht und Vorsicht bei Öffnungsschritten eben auch bedeutet, dass man nicht alles gleichzeitig öffnen kann, sondern dass man bei jedem Öffnungsschritt erst einmal 14 Tage lang beobachten muss, wie er sich auswirkt, bevor man zu weiteren Öffnungsschritten kommen kann. Alles Weitere wird am Mittwoch gemeinsam mit den Ländern zu besprechen sein.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage, die sich wahrscheinlich an das Außenministerium und das Innenministerium richtet. Es geht um die Einstufung der französischen Region Moselle als Virusvariantengebiet. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob der Krisenstab eine Entscheidung getroffen hat. Die Kanzlerin hat gestern darauf verwiesen, dass das anstehe.

ADEBAHR: Meiner Kenntnis nach gehen die Abstimmungen darüber heute weiter.

FRAGE JUNG: Wann würde eigentlich in Deutschland ein Bundesland ein Virusvariantengebiet sein?

NAUBER: Das kann ich Ihnen ehrlich gesagt nicht sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Müssen dafür nicht die gleichen Kriterien wie für Regionen im Ausland gelten?

NAUBER: Ich müsste Ihnen das nachreichen, falls wir dazu etwas sagen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche Mutationen sind der Bundesregierung bekannt, die sich aktuell in Deutschland verbreiten?

NAUBER: Wenn ich mich nicht irre, haben Sie sich darüber ja gerade schon mit Herrn Prof. Wieler ausgetauscht. Dem

ZURUF JUNG: Nein!

NAUBER: Dem hätte ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Nein, die Frage wurde nicht gestellt und nicht beantwortet. Ich meine, es geht oft um B.1.1.7. Aber sind der Bundesregierung andere Mutationen bekannt, die sich in Deutschland aktuell ausbreiten?

NAUBER: Der Bericht

ZURUF JUNG: Frau Demmer?

NAUBER: Der Bericht des RKI zur Sequenzierung ist ja auf der RKI-Seite abrufbar, und dort wird meines Wissens nicht nur über die eine Mutation Auskunft gegeben, sondern sozusagen über alle, die festgestellt worden sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vielleicht kann Frau Demmer aus Sicht des Kanzleramtes sagen, mit welchen Mutationen man gerade arbeitet.

Dass die Sequenzierungen vom RKI nicht hochgeladen werden, hat Herr Wieler gerade selbst eingeräumt.

SRS’IN DEMMER: Das Kanzleramt arbeitet nicht an Mutationen.

Ich würde Sie tatsächlich auch an das RKI verweisen, das die Ergebnisse der Sequenzierungen veröffentlicht.

FRAGE WARWEG: China und Russland bieten den Entwicklungsländern im globalen Süden ihre Coronaimpfstoffe zum Selbstkostenpreis an. Kuba hat seine Impfstofflizenz gegenüber der WHO freigegeben. Mich würde interessieren, was für konkrete Schritte denn die Bundesregierung für sich und auch im Rahmen der EU plant, um die Entwicklungsländer im globalen Süden bei der Impfung entsprechend zu unterstützen.

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin hat sich ja gestern dazu geäußert. Es gibt die Initiative COVAX, bei der es ja gerade darum geht, den Impfstoff der ganzen Welt zur Verfügung zu stellen. Deutschland hat sich daran mit einer großen Summe beteiligt. Darauf kann ich Sie verweisen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Ein Schlüsselelement wäre ja auch die Freigabe von Lizenzen, wie es die Kubaner schon gemacht haben. Tritt die Bundesregierung denn für eine Freigabe von Lizenzen ein, etwa im Falle des mit Milliarden an deutschen Subventionsmitteln unterstützten Pfizer/BioNTech-Impfstoffs?

SRS’IN DEMMER: Ich müsste jetzt an die Ressorts verweisen. Ich habe alles dazu gesagt, was ich dazu sagen kann.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Möchte das jemand ergänzen?

NAUBER: Ich kann das gerne nachliefern. Wir haben dazu mehrere parlamentarische Anfragen gehabt. Die Antworten darauf kann ich Ihnen auch zukommen lassen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Nauber, Frau Demmer, die Entscheidung über die Übernahme der Kosten von Schnelltests ist ja nun vom 1. März verschoben worden. Gestern hieß es, dass die Entscheidungen irgendwann im März fallen sollen, und zwar in Abstimmung mit den Ländern. Können Sie zeitlich ein bisschen präzisieren, wann es so weit sein könnte, direkt nach den Gesprächen mit den Bundesländern am 3. oder erst Mitte März oder noch später?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen jetzt kein konkretes Datum nennen. Sicherlich wird das ein Thema bei den Gesprächen sein, und es haben ja alle Beteiligten darauf hingewiesen, dass diese Tests natürlich ein wichtiges Instrument sind, das die Öffnungsschritte begleiten und vielleicht sogar ermöglichen kann. Vor diesem Hintergrund wird das Thema mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beraten werden. Aber ein konkretes Datum möchte ich jetzt nicht in den Raum stellen.

NAUBER: Ich kann dem nichts hinzufügen. Auch ich kann diesen Gesprächen nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ist es denn richtig, dass es überhaupt erst zu dieser Übernahme kommen wird, wenn es zu weiteren Öffnungsschritten kommen wird? Ich hatte nämlich gestern auch die Kanzlerin so verstanden, dass es eine Kopplung von Schnellteststrategie und nächsten Öffnungsschritten gibt.

SRS’IN DEMMER: Können Sie die Frage noch einmal formulieren?

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es ging um den Zeitpunkt. Den können Sie ja nicht nennen.

SRS’IN DEMMER: Ja.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich wollte nachfragen, ob die Kostenübernahme durch den Bund überhaupt erst dann kommen wird, wenn weitere Öffnungsschritte kommen werden. So war nämlich gestern die Ankündigung gewesen, also so, dass man das als ein Paket ansehen müsse.

SRS’IN DEMMER: Insgesamt sind die Schnelltests ein Teil einer möglichen Öffnungsstrategie. Als solche hat man hat beschlossen, das zusammen zu sehen. In welcher Form und wie genau diese Lösung ausgeprägt sein wird, ist ja gerade Teil der Verhandlungen. Deswegen kann ich einem Ergebnis und einer möglichen Lösung nicht vorgreifen.

ZUSATZ DR. RINKE: Das hieße aber auch: Wenn keine Öffnungsschritte kommen, wird es auch keine Kostenübernahme geben.

SRS’IN DEMMER: Ich habe Ihnen ja gerade gesagt: Zu dem Konnex, den Sie herstellen, kann ich Ihnen hier nichts sagen, weil das ein Vorgriff auf die möglicherweise zu verhandelnde Lösung sein würde. Insofern lässt sich daraus jetzt gar nichts schließen.

FRAGE BUSCHOW: Frau Demmer, eine Nachfrage zu dem, was Sie am Anfang auf die Frage zu den Öffnungsstrategien gesagt haben. Sie haben gesagt: Erst 14 Tage abwarten, wie es sich auswirkt, bis man zu weiteren Öffnungen kommen kann. Heißt das, dass für nächste Woche aus Sicht des Kanzleramtes Öffnungen überhaupt nicht anstehen? Dann sind ja weder Schulen noch Friseure 14 Tage offen.

SRS’IN DEMMER: Auch da kann ich den Verhandlungen nicht vorgreifen. Die 14 Tage sind ja nicht aus der Luft gegriffen, sondern sind der Zeitraum, in dem man erkennen kann, welche Auswirkungen eine Veränderung der Strategie mit sich bringt.

FRAGE JUNG: Ich würde gerne das Bundesfinanzministerium zum Thema Nord Stream 2 befragen. Frau Hartmann, vor etwa zwei Wochen war hier in der Bundespressekonferenz ein geleaktes Schreiben des Bundesfinanzministers an seinen damaligen Amtskollegen Mnuchin Thema, in dem in Sachen Nord Stream 2 eine Art Deal angeboten worden war: Deutschland zahlt eine Milliarde Euro zur Unterstützung und Förderung der LNG-Infrastruktur, und die USA verzichten auf Sanktionen gegen Nord Stream 2. Trifft es zu, dass im Zeitraum nach der Veröffentlichung dieses Briefs in einem direkten Telefonat zwischen Herrn Scholz und seiner jetzigen Kollegin Janet Yellen dieses Angebot mündlich erneuert wurde?

HARTMANN: Ich habe dazu keine Neuigkeiten zu berichten. Wie üblich äußern wir uns zu vertraulichen Gesprächen nicht.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie bestätigen, dass ein direktes Telefonat des Bundesfinanzministers mit seiner neuen US-Kollegin stattgefunden hat?

HARTMANN: Ich kann über das hinaus, was ich gerade gesagt habe, nichts sagen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie denn wenigstens die Tatsache eines solchen Gesprächs nachliefern? Das ist ja nicht unüblich, wenn eine neue Administration ihr Amt antritt. Das ist doch keine Geheimsache. Vielleicht können Sie wenigstens das prüfen und dann nachreichen.

FRAGE JUNG: Frau Hartmann, das BMF hat zu der Frage vor einem halben Jahr, als es um dieses ominöse Schreiben ging, auch so geantwortet, wie Sie gerade geantwortet haben, dass Sie nämlich dazu keine Neuigkeiten liefern können. Das war damals Code für: Ja, das war so. Sie wollen es hier nur nicht einräumen. Jetzt machen Sie hier genau das Gleiche. Also müssen wir als Journalisten jetzt doch davon ausgehen, dass die Frage, die Herr Jessen gerade gestellt hat, so zu beantworten ist, dass es dieses Telefonat gegeben hat. Das ist jetzt auch keine Frage.

Frau Demmer, können Sie als Sprecherin des Kanzleramtes etwas dazu sagen?

SRS’IN DEMMER: Sehr gerne, und zwar das, was wir hier wiederholt gesagt haben. Ich würde die Gelegenheit gerne nutzen. Wir haben hier, glaube ich, schon vor gut zwei Wochen darüber gesprochen. Da haben Sie mich aus einer Regierungspressekonferenz vom September zitiert. Sie haben meine Aussage aus dem Zusammenhang gerissen und haben gesagt, ich hätte dort gesagt, es habe keinen neuen Stand gegeben, obwohl es einen neuen Stand gegeben habe.

In dieser Regierungspressekonferenz habe ich, um auch das Missverständnis aufzuklären, lediglich und wiederholt darauf hingewiesen, dass sich meine Äußerung „Es gibt keinen neuen Stand in Sachen Nord Stream 2“ auf die aktuelle Sachlage damals, Anfang September, war der Fall Nawalny das Thema, über das alle redeten bezog. Wie gesagt, darauf bezog sich meine Äußerung „kein neuer Stand“.

Um auf Ihre Frage zurückzukommen, würde ich gerne ganz grundsätzlich sagen: Wir sind natürlich mit unseren Partnern in diesem Fall mit den Vereinigten Staaten oder auch anderen internationalen Partnern in regelmäßigem Austausch. Häufig ist dieser Austausch vertraulich. Ich glaube, es ist wichtig, hier zu erklären: Wir geben hier immer wahrheitsgemäß Auskunft. Es wäre mir wirklich wichtig, diese Botschaft rüberzubringen. Manchmal können wir nicht alles, was es dazu zu erzählen gibt insbesondere dann, wenn wir uns zu politischen Themen mit Partnern auseinandersetzen, wo es Unstimmigkeiten gibt offenlegen. Diese Unterhaltungen sind vertraulich; daraus können wir nicht berichten. Das heißt aber nicht, dass wir hier nicht wahrheitsgemäß Auskunft geben. Die Aussage „Dazu gibt es keinen neuen Sachstand“ sagt nichts darüber aus, ob wir nicht grundsätzlich im Austausch mit unseren Partnern sind.

ZUSATZ JUNG: Die Frage von damals bezog sich auch auf dieses Schreiben.

SRS’IN DEMMER: Genau.

ZUSATZ JUNG: Da hatten Sie so geantwortet.

SRS’IN DEMMER: Nein.

ZUSATZ JUNG: Ich nehme das jetzt so wahr, dass Sie sich wieder darauf zurückziehen, dass das vertrauliche Gespräche sind, Sie aber auch jetzt nicht dementieren, dass es dieses neue Angebot von Herrn Scholz an Frau Yellen gegeben hat.

SRS’IN DEMMER: Mit der Aussage „Es gibt keinen neuen Sachstand“ bestätigen wir weder noch dementieren wir solche Sachen. Das war damals so, und das ist heute so. Ich glaube, dass es wirklich für das größere Publikum wichtig ist, das zu verstehen. Deswegen habe ich mir jetzt hier möglicherweise mit etwas wirren Worten so eine große Mühe gegeben, zu erklären, dass die Aussage, dass wir keinen neuen Sachstand haben, lediglich zum Ausdruck bringt, dass sich inhaltlich in der Sache nichts Neues getan hat, dass das aber nicht heißt, dass wir nicht weiterhin im Austausch mit unseren Partnern stehen.

Das war jetzt ein bisschen anstrengend, weil ich die Unterlagen von vor zwei Wochen nicht dabeihabe. Es war mir dennoch ein Anliegen, das hier klar zum Ausdruck zu bringen.

FRAGE DR. RINKE: Wir wissen ja nun, dass es das Angebot gab, weil dieser Brief veröffentlicht wurde. Deswegen hätte ich ganz gerne noch einmal nach den Inhalten gefragt. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich die Frage an Frau Demmer oder Frau Adebahr richtet, weil ich nicht weiß, wer eigentlich in der Bundesregierung mit der amerikanischen Administration über Nord Stream 2 verhandelt.

Ist diese Idee, den Amerikanern verstärkte Investitionen in LNG-Terminals anzubieten, um Bedenken gegen eine zu große Abhängigkeit von Russland abzuwenden, Teil eines Gesprächsdialogs mit der amerikanischen Regierung?

ADEBAHR: Ich glaube, zu dem Brief hat die Kollegin im Moment alles gesagt.

Zu der Frage der Gespräche mit der US-Regierung hat Herr Seibert am Mittwoch hier schon ausgeführt.

SRS’IN DEMMER: Ich kann das gerne noch einmal machen. Die Bundesregierung befasst sich schon seit längerem intensiv mit dem Thema LNG. Das war zum Beispiel auch schon Teil einer Unterhaltung hier in der Regierungspressekonferenz, und zwar in der von Ihnen zitierten Pressekonferenz aus dem September. Es geht hier um Diversifizierung der Versorgungswege und der Versorgungsquellen, um Energiesicherheit in Deutschland zu gewährleisten. LNG kann genau dazu beitragen.

Vor diesem Hintergrund ist schon im Koalitionsvertrag vorgesehen der Koalitionsvertrag ist ja vor einer ganzen Weile geschlossen worden , die LNG-Infrastruktur in Deutschland auszubauen, um unter anderem LNG als umweltfreundlichen Antriebsstoff zum Beispiel für Schiffe zu verwenden.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, unabhängig von der Frage nach dem Brief und einem Deal die Frage: Hat das Kanzleramt Kenntnis von einem Telefonat zwischen Bundesfinanzminister Scholz mit US-Finanzministerin Yellen?

Frau Hartman, unabhängig von dem Deal und dem, was wir jetzt gerade besprochen haben, die Frage: Gab es in den letzten drei Wochen ein Telefonat zwischen Herrn Scholz und Frau Yellen? Das wird ja nicht geheim sein.

HARTMANN: Ich kann über das hinaus, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum?

HARTMANN: Vertrauliche Gespräche.

ZUSATZ JUNG: Es wird doch nicht geheim sein, ob er ein Gespräch geführt hat. Wir reden doch nicht über die Inhalte. Sie sagen doch immer wieder, Sie informieren uns über stattgefundene Gespräche.

HARTMANN: Über die Ergebnisse.

ZUSATZ JUNG: Nein.

SRS’IN DEMMER: Ich habe mir ja eben den Mund fusselig geredet. Möglicherweise war ich nicht deutlich genug. Es gibt Austausch zwischen der Bundesregierung und unseren Partnern. Unter anderem gibt es Austausch der Bundesregierung mit den Vereinigten Staaten zu eben jenem Thema. Im Konkreten sind das häufig vertrauliche Gespräche, ein vertraulicher Austausch, über den wir hier keine Auskunft geben.

Zu Ihrer weiteren Frage: Selbstverständlich stimmt sich die Bundesregierung zum Thema US-Sanktionen, die uns ja auch schon eine ganze Weile begleiten, wie auch zu angemessenen Reaktionen auf diese US-Sanktionen intern ab.

FRAGE DR. RINKE: Frau Demmer, Sie haben ja eben gesagt, dass es derzeit einen Austausch zwischen den USA und Deutschland zu Nord Stream 2 gibt. Deswegen hätte ich ganz gerne nachgefragt, zwischen wem dieser Austausch stattfindet. Ist das das Kanzleramt, das Auswärtige Amt oder das Bundesfinanzministerium?

SRS’IN DEMMER: Selbstverständlich stehen alle Ebenen der Bundesregierung jeweils in Bezug auf ihre Themen mit den Vereinigten Staaten im Austausch. Bei solchen ressortübergreifenden Themen stehen die Ressorts gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt untereinander und natürlich mit dem Partner im Austausch.

FRAGE JESSEN: Frau Hartmann, gegebenenfalls Frau Demmer, strebt die Bundesregierung an, dass es in einem nahen Zeitraum zu einer Vereinbarung, auch belastbar und öffentlich, zwischen den USA und Deutschland über diese, so will ich einmal sagen, Hängepartie in der Frage von Sanktionen kommt?

Sind Sie der Hoffnung, dass eine solche Vereinbarung in einem überschaubaren Zeitraum von etwa zwei bis vier Wochen tatsächlich abgeschlossen werden kann? Ist das Inhalt der Politik, die Sie betreiben?

HARTMANN: Ich kann in diesem Zusammenhang noch einmal allgemein darauf hinweisen, dass heute die G20 tagen und es dazu um 12.20 Uhr einen Doorstep geben und der Minister sich dazu äußern wird. Darüber hinaus kann ich Ihnen im Moment keine Neuigkeiten berichten.

Wir stehen im Austausch.

ZUSATZ JESSEN: Aber Sie müssten doch in der Lage sein, zu beantworten, ob der Abschluss einer solchen Vereinbarung, der für beide Seiten Rechtssicherheit und politische Sicherheit schaffen würde, Ziel der Arbeit Ihres Hauses ist und ob Sie der Hoffnung sind, dass dies innerhalb eines nahen Zeitraumes realisiert werden kann.

HARTMANN: Ich denke, dazu kann Frau Adebahr

ADEBAHR: Ich kann auf verschiedene Ministeräußerungen im Bundestag und auch in verschiedenen Interviews hinweisen, in denen zum Beispiel Außenminister Maas gesagt hat, dass wir sehr wohl zur Kenntnis genommen haben, dass die neue US-Administration so steht es auch in dem letzten Bericht an den Kongress bereit ist, Konsultationen und Gespräche auch zu diesem Thema zu führen, und dass wir diese Möglichkeit nutzen werden und mit den Vereinigten Staaten auch zu diesem Thema wie zu vielen anderen Themen, die die Bundesregierung und die USA betreffen, ins Gespräch kommen wollen.

FRAGE BUSCHOW: Das Vorhaben eines allgemeinverbindlichen Tarifs in der Altenpflege ist gestern am Nein der Caritas gescheitert. Mich interessiert generell die Reaktion aus dem Bundesgesundheitsministerium darauf.

Ich möchte das um eine Frage ergänzen. Für den Fall, dass das scheitert, gab es die Idee, die Refinanzierung der Pflege von der Anwendung eines einheitlichen Tarifs abhängig zu machen. Ist das Gesundheitsministerium jetzt dabei, etwa eine konkrete gesetzliche Regelung dafür zu erarbeiten?

NAUBER: Erst einmal: Das ist aus unserer Sicht keine Entscheidung gegen eine bessere Bezahlung in der Pflege. Auch ohne einen allgemeingültigen Tarifvertrag können, müssen und werden die Pflegelöhne weiter steigen. Daran arbeitet der Bundesgesundheitsminister gemeinsam mit dem Arbeitsminister und der Bundesfamilienministerin bereits seit zwei Jahren in der Konzertierten Aktion Pflege.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Ich erinnere an meine zweite Frage. Wenn ich es gestern richtig verstanden habe, hat der Arbeitsminister gesagt, dass auch der Gesundheitsminister schon einmal angekündigt habe, dass es eine Möglichkeit sei, die Refinanzierung von der Tarifbindung abhängig zu machen. Ist dazu jetzt aber doch nichts geplant?

NAUBER: Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesgesundheitsminister gesagt hat, dass er eine Pflegereform noch in dieser Legislatur machen möchte. Die Eckpunkte dafür sind ja schon bekannt.

FRAGE ROSSBACH: Ich habe eine Frage zur Causa Nüßlein an das BMI und das BMWi. Wann hat Herr Nüßlein in Ihren jeweiligen Häusern vorgesprochen, und worum hat er gebeten?

VICK: Wie Sie wissen, gibt es ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft in München. Zu laufenden Ermittlungsverfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht.

EINHORN: Dem kann ich mich nur anschließen.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Der Gesundheitsminister hat eben in der Pressekonferenz gesagt, seine Leute stiegen jetzt ins Archiv und würden nachsehen, wie das damals gelaufen sei und ob dort etwas zu finden sei. Jetzt frage ich mich doch, wieso Sie gar nichts dazu sagen können, ob es Kontakte gab und ob Sie jetzt irgendetwas überprüfen. Irgendwie müssen Sie sich doch dazu verhalten. Das hat ja nichts mit dem Eingreifen in Ermittlungen zu tun.

VICK: Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist, dass das Bundesinnenministerium der Generalstaatsanwaltschaft vollumfängliche Unterstützung zugesagt hat.

EINHORN: Ja, so ist das. Wir haben nicht gesagt, dass wir nicht nachschauen würden, sondern nur, dass wir hier jetzt nichts dazu sagen können, und zwar aus den Gründen, die die Kollegin gerade genannt hat.

FRAGE GEISLER: Trifft die „SPIEGEL“-Meldung von heute zu, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 20. Oktober 2020 an einem Abendessen bei einem Bekannten mit Unternehmern teilgenommen hat? Spendeten einige Unternehmer nach dem Treffen der CDU? Wie passt dieses Treffen zu der Aussage des Ministers vom Morgen desselben Tages, dass man private Zusammenkünfte möglichst vermeiden sollte?

NAUBER: Das ist ein Auftritt, den der Gesundheitsminister als Mitglied des CDU-Präsidiums gemacht hat. Insofern möchte ich darum bitten, sich damit an das Abgeordnetenbüro zu wenden.

FRAGE WARWEG: UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan hat in einem vorläufigen Bericht auf die gravierenden humanitären Folgen der EU- und US-Sanktionen für Venezuela hingewiesen und auch zur Aufhebung der Sanktionen aufgerufen.

Aus welchen Motiven hat sich maßgeblich Deutschland im Rahmen der EU gegen diesen Bericht und die Aufforderung der UN-Sonderberichterstatterin gewandt und just nach der Veröffentlichung die Sanktionen gegen Venezuela nochmals verschärft?

ADEBAHR: Vielleicht gibt mir das Gelegenheit, kurz noch einmal auch zu den anderen aktuellen Entwicklungen beim Thema Venezuelas etwas zu sagen.

Wir verurteilen nachdrücklich die Ausweisung der EU-Botschafterin aus Venezuela. Aus unserer Sicht verschließt das Maduro-Regime damit weitere wichtige Gesprächskanäle, um den Weg aus der Krise in Venezuela zu finden. Wir fordern das Maduro-Regime auf, diese Entscheidung zurückzunehmen.

Die Bundesregierung hat gestern in Brüssel mit allen EU-Mitgliedsstaaten beraten. Insofern wurde gestern in der EU beschlossen, auch die venezolanische Botschafterin bei der EU zur Persona non grata zu erklären, sie auszuweisen und zur Heimreise aufzufordern.

Was die Sanktionen betrifft, hat die EU am 22. Februar auf dem letzten Rat der Außenminister zusätzliche Sanktionen gegen 19 Angehörige des Maduro-Regimes verhängt. Warum hat sie das getan? Weil diese Personen aus unserer Sicht entweder demokratische Strukturen des Landes untergraben haben oder Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Diese Sanktionen sind gegen Einzelpersonen gerichtet und so ausgelegt das beantwortet auch Ihre Frage nach dem Bericht , dass sie keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die venezolanische Bevölkerung haben sollen. Das heißt: Wir verhängen in diesem Falle Sanktionen gegen Einzelpersonen, die spezifische Verletzungen begangen haben, und nicht Wirtschaftssanktionen, die sich in die Breite richten würden. Die Sanktionen sind eben eine konkrete Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung demokratischer Strukturen im Land.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Die UN-Sonderberichterstatterin hat auch darauf verwiesen, dass ihrer Ansicht nach die Sanktionen der EU und der USA völkerrechtswidrig seien. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass sich die Bundesrepublik an völkerrechtswidrigen Sanktionen beteiligt, interessiert mich, auf welcher völkerrechtlichen Legitimation die neuen Sanktionsverstärkungen gegen Venezuela, aber auch gegen Russland erfolgten.

ADEBAHR: Das ist die gleiche Legitimation der EU-Sanktionen im gleichen Regime wie vorher. Ich kann Ihnen gern die konkrete Berichtsnummer oder das, was da genau steht, noch nachreichen, wenn Sie sie nicht öffentlich finden.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage war, auf welcher konkreten völkerrechtlichen Grundlinie diese Sanktionen beruhen. Denn Sanktionen sind verbessern Sie mich, wenn ich falsch liege völkerrechtlich nur dann legitim, wenn sie von den UN ausgesprochen werden.

ADEBAHR: Die Europäische Union hat Sanktionsregime zu ganz verschiedenen Themen. Sie hat auch ein eigenes Menschenrechtssanktionsregime, das jetzt geschaffen wurde. Insofern bewegt sich die EU in ihren eigenen Sanktionsregimen, die sie macht und die aus unserer Sicht natürlich nicht völkerrechtswidrig sind.

Diese Sanktionen da haben Sie einen Punkt überschneiden sich sehr oft mit denen der VN. Denn die Interessen und die Ansichten sind sehr oft die gleichen. Aber trotzdem sind das zwei unterschiedliche Sanktionsmechanismen und regime, jenes der EU und jenes der Vereinten Nationen.

FRAGE: Aufgrund fehlender Informationen in unterschiedlichen Sprachen ist die Impfbereitschaft innerhalb der migrantischen Community in Deutschland, zum Beispiel in der deutschtürkischen, sehr, sehr niedrig. Planen Sie eine Aufklärungskampagne in unterschiedlichen Sprachen wie etwa Türkisch oder Arabisch?

NAUBER: Grundsätzlich klären wir zu allen Themen rund um Corona schon seit Beginn der Pandemie auf. Wir tun das auch in vielen verschiedenen Sprachen. Ich kann gern noch einmal nachschauen, in welchen Sprachen die Impfkampagne jetzt schon verfügbar ist. Aber grundsätzlich war es natürlich von Anfang an ein Anliegen, diese Informationen in so vielen Sprachen wie möglich zur Verfügung zu stellen.

ZUSATZFRAGE: Aufgrund meiner Bearbeitung der Nachrichten auf Türkisch für die deutschtürkische Community weiß ich, dass das Bundesministerium nicht einmal die Impfverordnung in unterschiedliche Sprachen übersetzt hat. Insofern wäre vielleicht tatsächlich eine Nachfrage hilfreich, weil es momentan viele Fake News dazu gibt und das wahrscheinlich für uns alle sehr gefährlich sein dürfte.

NAUBER: Ich schaue mir das gern an. Sehen Sie es mir nach: Aus dem Kopf kann ich Ihnen das nicht sagen.

FRAGE NEHLS: Israel soll hunderttausend Impfstoffdosen an Staaten schicken oder geschickt haben, die Jerusalem als Hauptstadt anerkannt haben. Dagegen haben erst etwa 5000 Palästinenser Impfstoffdosen von den mehreren Millionen erhalten, obwohl Israel nach der Genfer Konvention dazu verpflichtet wäre. Welche Reaktion hat das Auswärtige Amt darauf?

ADEBAHR: Die Diskussionen darum, welche Impfstoffe Israel an wen abgibt oder auch nicht, ist, glaube ich, eine innerisraelische Diskussion, zu der ich hier nicht Stellung nehmen würde. Unsere Position ist so viel kann ich sagen , dass wir die Impfstoffverteilung weltweit gerecht als globales Gut gestalten. Deswegen werben wir dafür und zahlen auch ganz viel Frau Demmer hat es gesagt in COVAX und in den Accelerator ein.

Zuletzt haben wir da noch einmal 1,5 Milliarden Euro hineingegeben. Wir hoffen, dass über diesen weltweiten Verteilmechanismus die EU trägt dazu bei, die Weltgesundheitsorganisation trägt dazu bei Impfstoffe global gerecht verteilt werden. Das schließt zum Beispiel auch die palästinensischen Gebiete ein. Dort ist man auch Mitglied bei COVAX. Insofern ist es unser Ziel, dass auch die palästinensische Seite von Impfstoffen profitiert. Wir sind für eine global gerechte Verteilung. Die ersten Lieferungen sind vor wenigen Tagen nach Ghana angelaufen. Das ist ein guter Start. Da müssen wir weitergehen.

FRAGE JUNG: Nur als Verständnisfrage, Frau Adebahr: Die Bundesregierung erkennt an, dass Israel als Besatzungsmacht für die Palästinenser in der Westbank und in Gaza verantwortlich ist?

ADEBAHR: Unsere Position zu dieser Frage hat sich nicht geändert. Ich wollte sie durch das Thema Impfen und Impfstoffe auch nicht in Frage gestellt haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also ist die Antwort ja?

ADEBAHR: Ja.

FRAGE JUNG: Ich wollte auf den gestrigen US-Luftangriff in Syrien kommen. Am 36. Tag seiner Amtszeit hat Joe Biden Luftangriffe auf Milizen in Syrien durchführen lassen. Wie bewerten Sie das?

SRS’IN DEMMER: Vor wenigen Tagen hat es, wie Sie gesagt haben, Raketenangriffe auf den Flughafen Erbil, auf eine Luftwaffenbasis nahe Bagdad und auch auf die Grüne Zone in Bagdad gegeben, die augenscheinlich Angehörigen der Anti-IS-Koalition galten. Die USA haben erläutert, sie machten von ihrem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch. Das gestrige Vorgehen erfolgt in Reaktion auf diese Angriffe auf US- und Koalitionstruppen von irannahen Milizen, die die Verantwortung dafür tragen. Diese Angriffe auf Koalitionstruppen im Irak sind scharf zu verurteilen. Wir haben die Verantwortlichen, die hinter diesen Angriffen stehen, dazu aufgerufen, ihr gewaltsames Vorgehen sofort einzustellen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie verurteilen also das gewaltsame Vorgehen gegen Amerikaner im Irak? Wenn aber die Amerikaner als Vergeltung in einem anderen Land nicht im Irak, sondern in Syrien Luftangriffe durchführen, bei denen auch Menschen getötet werden, dann verurteilen Sie das nicht? Wie ist denn die völkerrechtliche Position der Bundesregierung zu Vergeltungsschlägen? Das sind ja Vergeltungsschläge. Das wurde ja auch selbst eingeräumt, Frau Demmer. Das war keine Selbstverteidigung.

ADEBAHR: Vielleicht kann ich noch einmal den Kontext erläutern.

Die Luftschläge, die die Vereinigten Staaten von Amerika jetzt auf syrischem Territorium durchgeführt haben das ist richtig , haben sich spezifisch gegen irannahe Milizen gerichtet, die in Verbindung mit den Angriffen im Irak stehen. Es ist, glaube ich, allgemein bekannt, dass sich solche Milizen auch genau in dieser Grenzregion aufhalten.

Wir haben in den letzten Wochen im Irak eine Zunahme der Gewalt gegen US- und auch Anti-IS-Koalitionsinteressen wir sind natürlich auch Mitglied in der Anti-IS-Koalition beobachten müssen. Ich kann hier noch einmal an den Angriff in Erbil am 15. Februar erinnern, bei dem ein philippinischer Zivilangestellter der US-Streitkräfte getötet und im Weiteren ein US-Soldat und weitere Personen verletzt wurden, außerdem auf den Raketenangriff auf das Gelände der US-Botschaft in Bagdad zu Beginn dieser Woche.

Wir haben, wie gesagt, diese Angriffe immer auf das Schärfste verurteilt, zuletzt auch gemeinsam mit unseren E3-Partnern und den USA, weil sie, wie schon gesagt, inakzeptabel sind und im Irak die Fortschritte bei der Stabilisierung gefährden.

Neben der direkten Bedrohung von US- und Koalitionsinteressen sind bei den Angriffen wiederholt unschuldige irakische Bürger zu Schaden gekommen, und es gab mehrere zivile Opfer. Insofern ist das der Kontext, in dem sich die USA jetzt bewegt haben. Dazu gibt es eine Erklärung des Pentagon, in der sich die US-Seite eben auf „defensive strike“ bezieht, auf das Selbstverteidigungsrecht. Insofern ist das eine Äußerung, die wir zu dem Thema Völkerrecht aus den USA haben und zur Kenntnis nehmen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Meine Frage bezog sich auf Vergeltungsschläge. Wie ist die völkerrechtliche Position zu Vergeltungsschlägen?

ADEBAHR: Herr Jung, ich habe versucht, den Kontext zu erläutern. Das ist ein Angriff, der sich gerade ereignet hat. Den muss man betrachten, und zu diesem hat sich die US-Seite erklärt. Ihr allgemein formulierter Begriff ist so nicht existent in einem rechtlichen Sinne, wie Sie ihn daran hängen. Insofern habe ich versucht, die Erklärung des Pentagon und die politische und faktische Gemengelage zu erhellen.

FRAGE WARWEG: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie die Angriffe der USA auf den souveränen Staat Syrien als völkerrechtlich legitimiert bezeichnet haben?

ADEBAHR: Herr Warweg, ich verweise auf das, was ich gesagt habe und teile die Prämisse, die in Ihrer Frage liegt, nicht. Ich habe gesagt, dass sich der Angriff gegen irannahe Milizen gerichtet hat.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber Sie haben jetzt weder die Frage des Kollegen Jung noch meine beantwortet. Bewertet das Auswärtige Amt den Angriff der USA auf Syrien in der letzten Nacht als völkerrechtlich legitim oder als völkerrechtswidrig?

ADEBAHR: Herr Warweg, wir haben von einem Angriff auf irannahe Milizen gesprochen. Ich hoffe, ich habe ausführlich geantwortet. Das ist meine Antwort auf Ihre Fragen.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, Sie haben in dieser Kette von Ereignissen und Lokalitäten im Wesentlichen die Position der US-Regierung referiert, dass die Angriffe auf US-Einrichtungen im Irak von iranischen Milizen ausgeführt worden seien, die in Syrien stationiert seien. Referieren Sie da eine Position, die Sie glauben, die Sie als solche übernehmen, oder beruht diese das ist dann sozusagen auch die deutsche zustimmende oder akzeptierende Position auf eigenen Erkenntnisn?

ADEBAHR: Können Sie, damit ich genau antworten kann, Ihre Frage wiederholen?

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie haben die Position der US-Regierung referiert und gesagt, der Angriff auf Syrien oder auf syrisches Territorium sei gerechtfertigt, weil er sich gegen iranische Milizen richte, die wiederum für die Attacken im Irak verantwortlich seien. Ist diese Legitimation Übernahme der US-Position, oder beruht sie auch auf eigenen Erkenntnissen? Ist die Grundlage also Glauben oder Wissen?

ADEBAHR: Es ist auch uns bekannt, dass sich irannahe Milizen und iranische Kräfte in diesem Grenzgebiet aufhalten.

Zu dem konkreten Hergang dieses Ereignisses gestern Nacht habe ich im Moment keine vertieften eigenen Erkenntnisse vorliegen, sondern wir haben die Erkenntnisse, die Sie auch lesen können. Ich habe das in den großen politischen Kontext eingeordnet.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Für die Frage der Legitimität und auch Legalität ist ja von entscheidender Bedeutung, ob die, die jetzt getroffen wurden, tatsächlich die Täter waren. Dann wäre das eine andere Legitimität, als wenn man sagen würde: Na ja, das ist sozusagen die Gruppe derjenigen, die die Verdächtigen sind. Könnten Sie versuchen, in Bezug auf den konkreten Angriff noch Informationen nachzuliefern, wenn Sie über sie verfügen?

ADEBAHR: Ich habe mich im Moment ja auch nur angesichts des Informationsstandes auf die Erklärung des Pentagon bezogen.

ZURUF JESSEN: Eben.

FRAGE WARWEG: Ist es eigentlich üblich, dass man sich in so einem Zusammenhang ausschließlich auf Aussagen des Pentagons beruht oder hat sich das Auswärtige Amt auch bemüht, entsprechende staatliche Stimmen irakisches Verteidigungsministerium, syrisches Verteidigungsministerium einzuholen, um einen halbwegs objektiven Blick über die Sachlage zu erhalten?

ADEBAHR: Wir sind mit der irakischen Regierung in einem grundsätzlichen und generellen Austausch zu vielen Themen. Das betrifft die Themen der vergangenen Woche und sicher auch dieses.

Herr Warweg, das war heute Nacht um 1 Uhr. Wir haben es jetzt 11 Uhr. Wir arbeiten.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Die Aussage haben Sie ja ausschließlich in Bezug auf Pentagon-Quellen getroffen.

ADEBAHR: Ich habe mich zu einer konkreten rechtlichen Frage auf eine Erklärung der USA, des Pentagons, bezogen.

FRAGE JUNG: Es geht um den KSK-Skandal, Herr Helmbold. Da ist jetzt ja herausgekommen, dass die Vorgesetzten in der Heeresführung seit dem letzten Sommer gewusst haben, dass der KSK-Kommandeur vor der besonderen Bestandsprüfung der Munition eine Amnestiebox aufgestellt hatte. Dann gab es ja eine Taskforce Munition, die versucht hat, alles aufzuklären, was beim KSK abging. Diese Kommission hat dann einen Abschlussbericht erstellt, in dem diese Amnestieaktion nicht enthalten war. Erst nachdem das Recherchenetzwerk von WDR, NDR und SZ über diese Amnestieaktion berichtet hat und der Abschlussbericht bereits erstellt war, wurde der Urheber der Amnestieaktion, also dieser KSK-Kommandeur, letzte Woche einbestellt. Warum erst dann, warum nicht schon letzten Sommer?

HELMBOLD: Die Verteidigungsministerin hat am vergangenen Mittwoch erst den Verteidigungsausschuss und dann die Öffentlichkeit zum aktuellen Sachstand informiert. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck und mit der erforderlichen Sorgfalt an der weiteren Aufarbeitung, und am Mittwoch wird die Verteidigungsministerin erneut das Parlament und die Öffentlichkeit informieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist eine Antwort auf eine Frage, die ich nicht gestellt habe. Im Ministerium im Ministerium, nicht die Ministerin wussten Sie seit letzten Sommer, dass es diese Amnestieaktion gab. Sie haben aber erst jetzt, nach Medienberichten über diese Aktion, den verantwortlichen Kommandeur einbestellt und befragt. Warum erst nach Medienberichten, wenn Sie davor schon davon gewusst haben und es auch in Ihrem eigenen Haus massive Zweifel an dieser juristischen Aktion gegeben hat?

HELMBOLD: Das ist gerade der Gegenstand von Aufklärung. Ich kann Ihre Prämisse an dieser Stelle weder dementieren noch bestätigen. Ich kann Ihr Informationsbedürfnis und auch die Aufklärungserfordernisse voll und ganz verstehen. Aber bitte verstehen Sie auch, dass ich mich zu nicht abgeschlossenen Vorgängen hier nicht äußern kann, und verstehen Sie bitte auch, dass hier auch Vorwürfe gegen Personen im Raum stehen, und die haben Anspruch auf ein Verfahren nach den Regeln des Rechtsstaates.

FRAGE STUCHLIK: Herr Helmbold, können Sie bestätigen, dass es der Brigadegeneral KSK war, der sich entschieden hat, diese Vernehmungen nicht vorzunehmen?

HELMBOLD: Ich bleibe bei der Aussage, die ich eben getroffen habe.

ZUSATZFRAGE STUCHLIK: Die Ministerin hat gestern gesagt, dass Herr Kreitmayr am Montag vernommen wurde. Sie hat dann in Erweiterung gesagt, er würde noch vernommen. Können Sie mir einen Eindruck davon verschaffen, ob die Vernehmung abgeschlossen ist oder ob das noch vor sich geht? Wenn ja: Wann rechnen Sie denn mit Resultaten dieser Vernehmung?

HELMBOLD: Die Worte der Ministerin stehen wie üblich für sich. Wie eben gesagt, kann ich mich zum weiteren Prozess und zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen im Moment nicht äußern. Sobald wir gesicherte Erkenntnisse haben, werden wir den Verteidigungsausschuss, das Parlament und anschließend die Öffentlichkeit dazu informieren.

FRAGE JUNG: Genießt der KSK-Kommandeur Kreitmayr das Vertrauen der Ministerin?

HELMBOLD: Ich bleibe bei den Aussagen, die ich eben zu dem Verfahren getroffen habe.

FRAGE STUCHLIK: Ich möchte einfach nur für mein eigenes Verständnis noch einmal nachfragen: Wie Sie gesagt haben, stehen die Worte der Ministerin für sich. Sie sagte, die Vernehmung sei am Montag abgeschlossen worden, und erweiterte dann und sagte, die Vernehmung finde noch statt. Können Sie mir da helfen? Ist das ein andauerndes Verfahren oder haben Sie das schon abgeschlossen?

HELMBOLD: Wir haben insgesamt beim KSK einen Komplex, der relativ weit ist und bei dem sehr viele Einzelaspekte zusammen etwas bilden, was wir auch im Gesamtzusammenhang hinterher bewerten müssen. Von daher ist es wichtig, dass wir keine voreiligen Beschlüsse fassen und dass wir auch nicht voreilig zu Dingen informieren, die wir dann hinterher gegebenenfalls revidieren müssen. Ich bitte um Verständnis, dass wir hier mit größter Sorgfalt sowohl aufarbeiten, aufklären als auch kommunizieren müssen.

FRAGE JESSEN: Da ja auf der faktischen Ebene unumstritten ist, dass die Vernehmung Herrn Kreitmayrs erst nach den Presseveröffentlichungen erfolgte: Könnten Sie einen anderen plausiblen Rückschluss nennen als den, dass es ohne diese Veröffentlichung diese Vernehmung nicht gegeben hätte?

HELMBOLD: Zu der Aussage im ersten Teil Ihrer Frage habe ich mich eben schon geäußert. Es handelt sich hier um laufende Verfahren, und zu den Details, die noch nicht abgeschlossen sind, kann ich mich hier nicht äußern.

FRAGE WARWEG: Am 18. Februar haben die NATO-Mitglieder eine Ausweitung der Irak-Mission von 500 auf 4000 Soldaten beschlossen. Aus dem Verteidigungsausschuss kommt jetzt Kritik, dass es nicht umgehend eine Information des Bundestages darüber gab. An das Verteidigungsministerium: Aus welchen Motiven hat man darauf verzichtet, zumindest den Verteidigungsausschuss umgehend über diese Ausweitung der Irak-Mission, an der ja auch Deutschland beteiligt ist, zu informieren?

HELMBOLD: Ich habe keine genauen Details, wie die Informationen gelaufen sind. Was ich aber sagen kann ist, dass der Beschluss der NATO durch das nationale Mandat, das wir dafür haben, gedeckt ist und bereits im März 2020 in dem Ergänzungsmandat aufgenommen worden ist. Die Mission wurde auf Bitten der irakischen Regierung durchgeführt, und weitere Informationen dazu finden Sie auch in den Äußerungen von NATO-Generalsekretär Stoltenberg.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Jetzt gibt es vom irakischen Parlament ja auch eine Resolution, die eigentlich den kompletten Abzug aller NATO-Soldaten fordert. Wie beurteilt das Verteidigungsministerium diese Resolution? Rechnet es mit einer Zustimmung vonseiten des irakischen Parlaments?

HELMBOLD: Zu diesen inneren Angelegenheiten kann ich im Moment keine Stellung nehmen. Wir arbeiten im Moment auf der Basis eines Mandates, wir haben dort einen Auftrag als Bundeswehr, und wir werden alles daransetzen, diesen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.

NAUBER: Ich habe noch eine Nachlieferung zu der Frage, ob wir Impfinformationen auf Türkisch anbieten: Diese Frage kann man klar mit Ja beantworten. Die Sammelstelle für alle Informationen rund um Corona ist ja die Internetseite zusammengegencorona.de, die ich Ihnen sehr ans Herz legen kann. Dort können Sie auch Informationen zum Impfen in vielen verschiedenen Sprachen herunterladen. Das ist eine Art FAQ mit den wichtigsten Fragen, und das finden Sie dort auch auf Türkisch.

FRAGE DR. RINKE: Frau Nauber, haben Sie denn Erkenntnisse darüber, dass bei bestimmten migrantischen Gruppen die Impfbereitschaft sehr unterschiedlich ausgeprägt ist? Gibt es überhaupt irgendwelche Daten, anhand derer man sagen kann, dass verschiedene Gruppen in der Gesellschaft unterschiedlich hohe Impfbereitschaft haben? Das trifft im Übrigen zum Beispiel auch auf Russlanddeutsche zu.

NAUBER: Ich weiß nicht, ob es Umfragen gibt, die danach unterscheiden. Es gibt natürlich Umfragen zur Impfbereitschaft; die kennen Sie wahrscheinlich auch alle. Aber ob es Umfragen gibt, die danach unterscheiden, kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Aber wäre es gerade für Ihre Arbeit nicht wichtig zu wissen, ob Probleme bestehen?

NAUBER: Grundsätzlich ist es uns ein Anliegen, die gesamte Bevölkerung über das Impfen aufzuklären. Bei der Gelegenheit fällt mir ein: Minister Spahn hat vor Kurzem übrigens auch einem deutsch- und türkischsprachigen Radiosender, METROPOL FM, ein Interview gegeben. Uns ist es also ein Anliegen, die gesamte Bevölkerung so gut wie möglich dazu aufzuklären.

FRAGE: Ihr Ministerium hat zu Beginn der Pandemie tatsächlich mit mir ein Aufklärungsvideo über Fake News in der Coronazeit gemacht, weil ich das Ministerium auf Twitter dazu aufgerufen habe. Deswegen kenne ich die Dokumente Ihres Ministeriums sehr gut. Obwohl es natürlich einige wenige Dokumente gibt, muss ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass es sehr wenige sind und dass zudem kein Deutschtürke oder kein migrantischer

VORS. SZENT-IVÁNYI: Pardon, können Sie eine Frage formulieren? Statements sind hier schlecht am Platz.

FRAGE: Die Strukturen des Internetportals sind sehr unübersichtlich und es müssen andere Social-Media-Kampagnen

VORS. SZENT-IVÁNYI: Pardon, haben Sie jetzt noch eine Frage? Ansonsten können Sie das bilateral klären. Danke.

NAUBER: Ich habe noch eine zweite Nachlieferung. Herr Jung, ich habe gerade noch einmal nachgeschaut: Die Berichte zur Sequenzierung es gibt zwei Berichte: einen Bericht, eine Aktualisierung und dann den zweiten Bericht stehen alle beim RKI auf der Internetseite.

FRAGE JUNG: Ob die Berichte über die Sequenzierungen online sind, darum geht es ja nicht; danach hatte ich auch nicht gefragt. Es ging um die Sequenzen, die Sequenzdaten, die nicht hochgeladen werden. Allein letzten Monat hat das RKI 4000 Sequenzdaten bekommen. Davon ist noch nichts online, darum geht es.

NAUBER: Sie hatten gefragt, ob wir Erkenntnisse haben, welche Mutationen in Deutschland da sind bzw. nachgewiesen sind. Dazu verweise ich auf die Berichte des RKI dazu. Die finden Sie auf der Internetseite.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte aber nach den Sequenzdaten gefragt, die das RKI immer noch nicht veröffentlich hat, wie jedes andere Land der Welt.

NAUBER: Und dazu hatten Sie sich, wenn ich mich recht erinnere, mit Herrn Wieler eben in der BPK ausgetauscht.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Vielleicht können Sie das dann auch bilateral austauschen.

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