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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 7. Februar 2022

Themen: Treffen des Bundeskanzlers mit dem französischen und dem polnischen Präsidenten im Rahmen des Weimarer Dreiecks, Reise der Bundesaußenministerin in den Nahen Osten, Russland-Ukraine-Konflikt, Reise des Bundeskanzlers in die USA, Reise des Bundeskanzlers in die Ukraine und nach Russland, Ankündigung der Berufung von Altkanzler Schröder in den Aufsichtsrat von Gazprom, Situation in der Region Idlib, mögliche Reise der Bundesaußenministerin in die Türkei, COVID-19-Pandemie, Energiepreise, Mali, Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger, Aufhebung von Sanktionen der USA gegen den Iran, Dienstwagen der Bundesregierung, Gastbeitrag der Bundesinnenministerin im Magazin der VVN-BdA, Ausstrahlung des russischen Fernsehsenders RT in Deutschland, Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ernennung der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:28 Terminankündigung Kanzler
1:28 Reiseankündigung Nahost Baerbock
3:05 Thema Ukraine/Russland
9:55 Hans zu Ukraine/Russland
23:52 Thema Gerhard Schröder
25:12 Tilo zu Assange & Ramstein
30:45 Tilo zu Baerbock in Nahost
32:57 Hans zu Baerbock in Ägypten
35:50 Thema Corona/Kita
40:17 Thema Lockerungen
41:08 Hans zu RKI/Genesenen-Status
46:58 Thema Energiepreise
52:20 Thema EEG-Umlage
55:04 Tilo zu „Wettbewerb“ auf Strommarkt
56:52 Thema Mali
1:01:40 Thema Straftaten gegen Amtsträger
1:04:03 Thema Iran-Sanktionen
1:05:05 Thema Dienstwagen der Regierung
1:05:51 Thema Faeser/VVN-BdA
1:08:04 Tilo zu VVN-BdA/Linksextremismus
1:10:47 Thema RT-TV
1:13:39 Hans zu Vizepräsidentin BFH

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 07. Februar 2022:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN HOFFMANN sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN HOFFMANN: Guten Tag! Die Gasversorgung ist sicher die Kälte hier hat damit nichts zu tun , und die kritische Infrastruktur auch.

Ich habe folgende Ankündigung zu machen: Am 8. Februar um 19 Uhr wird im Bundeskanzleramt ein Treffen im Rahmen des Weimarer Dreiecks stattfinden. Der Bundeskanzler hat den französischen Staatspräsidenten Macron und den polnischen Staatspräsidenten Duda eingeladen, um sich insbesondere über die Lage in und um die Ukraine auszutauschen. Unsere drei Länder stehen in dieser internationalen Krisensituation in besonderer Verantwortung und stimmen sich intensiv ab, Frankreich als EU-Ratsvorsitz, Polen als Vorsitz der OSZE und Deutschland als G7-Präsidentschaft. Vor dem Gespräch sind für 19 Uhr gemeinsame Pressestatements geplant. So weit erst einmal.

BURGER: Außenministerin Baerbock wird am Mittwoch, den 9. Februar, am frühen Nachmittag zu ihrer ersten Reise als Außenministerin in den Nahen Osten aufbrechen. Es sind, in dieser Reihenfolge, folgende Stationen geplant: Israel, die palästinensischen Gebiete, Jordanien und Ägypten.

In Israel wird die Außenministerin politische Gespräche unter anderem mit dem israelischen Außenminister Jair Lapid führen. Auch ein Besuch in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem steht auf dem Programm, wo die Außenministerin einen Kranz in Gedenken an die sechs Millionen von den Nazis ermordeten Jüdinnen und Juden niederlegen wird.

In den palästinensischen Gebieten wird Außenministerin Baerbock unter anderem mit Präsident Abbas sowie mit Außenminister al-Maliki zusammenkommen.

Die Außenministerin wird dann in der Nacht zu Freitag, den 11. Februar, nach Jordanien weiterreisen. Dort wird sie Außenminister Safadi sprechen und ein Flüchtlingslager besuchen, welches vom VN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten betrieben und auch mit deutschem Geld unterstützt wird.

Noch am gleichen Tag steht die Weiterreise nach Ägypten an. Auch dort sind politische Gespräche unter anderem mit dem ägyptischen Außenminister Schukri geplant. Die Rückkehr nach Berlin ist für Samstag, den 12. Februar, geplant.

Die Reise ist eine Antrittsreise und dient einem vertieften Austausch über alle aktuellen bilateralen und regionalen Themen wie zum Beispiel dem Nahost-Friedensprozess. Ein Schwerpunkt wird auch auf den besonderen Beziehungen Deutschlands zu Israel liegen. Darüber hinaus sollen neue Formen der möglichen Zusammenarbeit im Klimabereich ausgelotet werden. Ägypten wird, wie Sie wissen, im November 2022 Austragungsort der diesjährigen Weltklimakonferenz sein. Vielen Dank.

VORS. FELDHOFF: Die erste Frage kommt von Liudmila Kotlyarova von RIA Novosti. Frau Hoffmann, die Vertreter der Bundesregierung bzw. die Medien sprechen von einer russischen Aggression gegenüber der Ukraine als Vorwand für die neuen harten Sanktionen. Die Definierung der Aggression ist dabei etwas verschwommen. Sie sprechen auch von einem, Zitat: „russischen Beitrag zur Eskalation und vom geopolitischen Fehlverhalten“, unabhängig von einem möglichen Auslöser des Konflikts. Können Sie bitte genauer definieren, was Sie damit meinen und auf welches geopolitische Fehlverhalten Moskau aus Sicht der Bundesregierung verzichten sollte, damit die Bundesregierung keine Sanktionen ergreift?

SRS’IN HOFFMANN: Ich bin nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, aber ich möchte zunächst einmal zurückweisen, dass es um Vorwände für Sanktionen geht. Es ist vielmehr ganz klar, dass Sanktionen nur im Falle einer russischen Aggression erlassen werden. Der Bundeskanzler hat wiederholt darüber gesprochen, dass wir uns mit unseren Bündnispartnern in Abstimmungen über diese Sanktionen befinden in Europa und auch auf der anderen Seite des Atlantik , dass harte Sanktionen folgen werden, falls es zu einer Aggression kommt, und dass wir uns gleichzeitig auf allen möglichen diplomatischen Kanälen sehr darum bemühen, dies zu verhindern.

FRAGE JORDANS: Eigentlich hatte ich eine andere Frage, aber das will ich vielleicht gleich einmal aufgreifen. Der Bundeskanzler sagt ja immer wieder, dass es eine ganz klare Haltung der Bundesregierung in dieser Sache gebe. Klar ist aber eigentlich gar nichts. Vor allem ist zum Beispiel nicht klar, was Sie als russische Aggression definieren. Können Sie uns das sagen?

SRS’IN HOFFMANN: Es ist wiederholt gesagt worden, dass im Falle einer Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine und der Souveränität der Ukraine Sanktionen folgen würden.

ZUSATZ JORDANS: Ja, aber die hat es doch schon seit 2014 gegeben!

SRS’IN HOFFMANN: Das bezieht sich nicht auf das, was wir bisher sehen dafür sind ja bereits Sanktionen in Kraft; die Bundesregierung und die EU haben ja auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim mit Sanktionen reagiert, die auch bis heute in Kraft sind , sondern es würde um eine weitere Aggression, eine weitere Verletzung der Souveränität und Integrität der Ukraine gehen.

BURGER: Wenn ich dies vielleicht noch anschließen darf, Herr Jordans: Das sind ja nun auch keine Äußerungen, die Sie in dieser Form nur von der Bundesregierung hören, sondern das ist eine abgestimmte Haltung der gesamten westlichen Gemeinschaft. Das sind Äußerungen, die Sie in genau derselben Form auch von unseren Partnern in der EU, in den USA, in der G7 und anderswo hören. In dieser Frage sind wir uns alle völlig einig. Deswegen ist das auch sicherlich kein Anlass, die klare Positionierung der Bundesregierung in irgendeiner Form infrage zu stellen, sondern das ist eine Frage, in der wir uns mit all unseren Partnern völlig einig wissen.

FRAGE WARWEG: Jetzt war immer die Rede von Forderungen an Russland. Auch schon vorgreifend auf den Besuch von Herrn Scholz in Kiew würde mich interessieren, ob die Bundesregierung denn auch die Absicht hegt, die Ukraine aufzufordern, endlich Minsk 2 umzusetzen, entweder Punkt 4, was die Abhaltung regionaler Wahlen hin zu einer Selbstverwaltung von Donezk und Lugansk angeht, oder auch Punkt 8, die Etablierung oder Wiederetablierung der sozialen und ökonomischen Kontakte, was das Bankwesen und die Zahlung von Renten etc. angeht.

SRS’IN HOFFMANN: Die Bundesregierung steht ja mit der Ukraine hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk in Kontakt. Sie haben zu Recht auf die Reise des Bundeskanzlers verwiesen. Vor allen Dingen wird darüber aber im sogenannten Normandie-Format gesprochen, in dem es ja ein Treffen auf Beraterebene gegeben hat, und ein weiteres Treffen ist geplant. Klar ist aber auch, dass im Moment die bedrohliche Situation in erster Linie von Russland ausgeht, nämlich durch die Massierung von Truppen an der russisch-ukrainischen Grenze. Diese Bedrohung geht von Russland aus, nicht von der Ukraine.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das ist jetzt natürlich eine Perspektivfrage. Wenn Sie im Donbass die Einwohner fragen, hören Sie, dass dort eine eklatante Angst vor einer Invasion ukrainischer Truppen auf das Gebiet der Donbass-Republiken herrscht. Ähnlich äußert sich ja auch Russland. Wenn Sie sich die Kontaktlinie anschauen, sehen Sie, dass mehr als 100 000 ukrainische Soldaten an der Kontaktlinie bzw. in der Nähe der Kontaktlinie stationiert sind. Hat der Kanzler denn sozusagen auch Empathie für die Donbass-Seite und kann verstehen, dass die Wahrnehmung, wer der Aggressor ist, auch davon abhängt, auf welcher Seite der Kontaktlinie man lebt? Zivilgebäude werden in dieser Region ausschließlich von der ukrainischen Armee beschossen, nicht von der anderen Seite.

SRS’IN HOFFMANN: Ich habe mit Ihrer Darstellung insgesamt Mühe. Aber der Donbass gehört zur Ukraine, möchte ich nur ganz klar feststellen.

ZUSATZ WARWEG: Ja, aber das ist nicht die Antwort auf meine Frage!

SRS’IN HOFFMANN: Das ist die Antwort auf Ihre Frage.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Dort stehen mehr als 100 000 Soldaten das ist mehr als die Hälfte der überhaupt verfügbaren Mannzahl an der Kontaktlinie, und es gibt ja auch entsprechende Diskurse auf Regierungsebene darüber, dass eine mögliche Rückeroberung zumindest der selbst ernannten Republiken im Raum steht. Deswegen wäre meine Frage, wie Sie denn eine Invasion der ukrainischen Armee bzw. ukrainischer Kräfte auf die völkerrechtlich schwierig einzuordnende Gegend da stimme ich Ihnen zu in der aktuellen Phase bewerten würden.

SRS’IN HOFFMANN: Ich habe nicht gesagt, das sei völkerrechtlich schwer einzuordnen, sondern ich habe gesagt: Das ist ein Territorium der Ukraine. Im Übrigen habe ich ansonsten zu dem, was den Normandie-Prozess angeht, alles gesagt. Eine Invasion in das eigene Territorium, wie Sie das darstellen, ergibt keinen Sinn. Ich weise Ihre Darstellung ausdrücklich zurück.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich zwei Fragen, die sich auf das Normandie-Format beziehen, und zwar auf den Termin. Gibt es schon ein Datum des Treffens der politischen Berater des Normandie-Formats in Berlin?

SRS’IN HOFFMANN: Die Vorbereitungen dafür laufen noch. Es gibt Hinweise darauf, dass das noch in dieser Woche stattfinden könnte.

FRAGE JESSEN: Die Frage geht an Herrn Burger mit dieser Vorbemerkung: Das, was wir die ganze Zeit von Ihnen hören „schwere Sanktionen und Folgen drohen, wenn“ , ist ja im Grunde eine hypothetische Diskussion, die die Bundesregierung hier sonst auch nicht so gerne führen möchte. Da die Signale aus der Ukraine von der Regierung und der Militärführung widersprüchlich sind, frage ich: Hat die Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein militärischer Einsatz Russlands in signifikanter Form geplant oder in Vorbereitung ist oder vorliegt, der über die Tatsache der Truppenstärke hinausgeht? Gibt es also konkrete Anhaltspunkte für eine real drohende oder in Vorbereitung befindliche militärische Aktion?

BURGER: Herr Jessen, ich habe Ihnen dazu nichts Neues zu berichten. Ich kann Ihnen jetzt nur noch einmal all das sagen, was wir hier in den letzten Wochen schon immer wieder gesagt haben und was auch die Außenministerin in Moskau gesagt hat: Es ist schwer, es nicht als Drohung zu verstehen, wenn Russland an der Grenze zur Ukraine mehr als 100 000 Soldaten mit schwerem Gerät, Panzern und Geschützen auffahren lässt, ohne Auskunft darüber zu geben, was sie dort eigentlich sollen. Das ist für uns Grund genug, uns mit unseren Partnern sehr ernsthafte und sehr konkrete Gedanken darüber zu machen, wie wir auf ein solches Szenario reagieren würden. Genau das haben wir seit Monaten intensiv mit unseren Partnern getan. Das ist die Situation, die Sie kennen.

Sie wissen: Die Außenministerin befindet sich heute zu Gesprächen in Kiew und wird morgen auch an die Kontaktlinie reisen, um sich vor Ort ein eigenes Bild von der Situation der Menschen zu machen, insbesondere aber auch, was die humanitäre Situation der Menschen angeht, die dort durch den Konflikt seit Jahren in einer extrem schwierigen Situation sind. Wir arbeiten daran unter anderem mit den Bemühungen im Normandie-Format, auf die Frau Hoffmann ja gerade auch hingewiesen hat , wieder Bewegung in Richtung einer Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu erzeugen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Diese Position, wie Sie sagten, tragen Sie ja auch seit Langem vor. Ich frage deswegen, weil nach dem Vortragen der Position Baerbocks, man könne das ja nicht anders als als eine Drohung empfinden, die Einschätzung sowohl von Selensky als auch vom Sekretär des nationalen Sicherheitsrats der Ukraine kam, die gesagt haben, es gäbe nach ihrer Kenntnis kein reales Bedrohungsszenario, keine Vorbereitung einer Invasion. In diesem Zusammenhang wurde auch westlichen Medien und Regierungen so etwas wie das Schüren von Angst und eine falsche Darstellung vorgeworfen. In welcher Weise fließt das in diese Positionierung der Bundesregierung ein?

BURGER: Ich glaube, wir hören all unseren Partnern sehr aufmerksam zu, und wir gleichen unsere Informationen natürlich laufend ab. Ich glaube, wir sind uns sehr einig, dass wir in der jetzigen Situation angesichts des Ernstes der Lage gar nicht anders können, als auf alle Szenarien vorbereitet zu sein.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herrn Glucroft von der Deutschen Welle: Welche weiteren Mitglieder des US-Senats außer US-Präsident Biden wird der Kanzler in Washington treffen? Wird er auch eventuell mit der wahrscheinlich nächsten Botschafterin, Frau Goodman, zusammentreffen?

SRS’IN HOFFMANN: Dazu kann ich ihnen sagen, dass es heute Abend, also heute Abend Washingtoner Zeit, ein Abendessen mit Vertreterinnen und Vertretern des US-Kongresses geben wird, bei dem der Bundeskanzler also mit diesen Vertreterinnen und Vertretern zusammenkommen wird. Das wird in der Residenz der deutschen Botschaft stattfinden. Zu weiteren Einzelheiten liegen mir jetzt keine Informationen vor.

FRAGE HANSEN (zum Russland-Ukraine-Konflikt): Frau Hoffmann, Sie sagten, es gebe Hinweise darauf, dass das Treffen im Normandie-Format noch diese Woche stattfinden könnte. Können Sie kurz sagen, auf welcher Ebene dort wer zusammentreffen könnte?

SRS’IN HOFFMANN: Das wäre ein Treffen auf Beraterebene.

VORS. FELDHOFF: Dann machen wir weiter mit einer Frage von Frau (akustisch unverständlich) an das Kanzleramt. Der Kanzler hat in der ARD gesagt, Deutschland habe seit 2014 die größte wirtschaftliche und finanzielle Hilfe für die Ukraine geleistet. Können Sie grob aufschlüsseln, aus welchen Töpfen wie viel Geld geflossen ist?

SRS’IN HOFFMANN: Da muss ich einmal schauen, ob mir genauere Informationen vorliegen ansonsten kann ich das aber auf jeden Fall nachreichen , oder das BMZ oder das AA können mir helfen.

BURGER: Ich kann jetzt keine nach Töpfen aufgeschlüsselten Details nennen. Die Zahlen sind ja öffentlich verfügt, unter anderem in den Datenbanken zur Official Development Assistance der OECD. Insofern ist auch ganz transparent nachvollziehbar, wie diese Zahlen zustande kommen.

Ich kann sagen, dass Schwerpunkte in der bilateralen Unterstützung für die Ukraine die Themen der nachhaltigen Wirtschaft“ und der Berufsbildung sind. Darüber hinaus gibt es Unterstützung in den Bereichen der Demokratie und der Zivilgesellschaft, der Energieeffizienz und natürlich der Stabilisierung in der Ostukraine.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Nachfrage von Frau Kotlyarova von RIA Novosti: In welchem Fall würden Sanktionen ergriffen? Würde das Überschreiten der ostukrainischen Grenze durch die russischen Militärs im Falle eines Konflikts Kiews mit der Donbass-Republik auch als Grund für die Sanktionen angesehen werden?

SRS’IN HOFFMANN: Ich glaube, die Frage gab es eben schon, und die haben wir schon beantwortet.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine weitere Frage von Herrn Nehls an das Auswärtige Amt: Decken sich die Begehrlichkeiten des ukrainischen Botschafters in Berlin mit den offiziellen Wünschen nach Waffen aus den Regierungskreisen in Kiew?

BURGER: Ich glaube, das müssten Sie die ukrainische Seite fragen. Ich werde jetzt hier zu der Kommunikation mit den ukrainischen Stellen in dieser Frage keine weiteren Details ausführen. Sie wissen: Die Außenministerin ist heute vor Ort.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herrn Burchard von POLITICO. Sie bezieht sich auf die Reise von Herrn Macron nach Moskau. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kommentare des französischen Präsidenten, dass Russland legitime Sicherheitsinteressen in der Region habe? Bei Verbündeten im Baltikum hat das Sorge hervorgerufen. Wie beurteilt die Regierung Macrons Ambitionen in Russland?

SRS’IN HOFFMANN: Es ist ja bekannt, dass auf mehreren Ebenen auch über die Vorschläge Russlands zu einer europäischen Sicherheitsarchitektur und über russische Sicherheitsinteressen gesprochen wird. Das passiert zwischen Russland und den USA. Das passiert auch in der OSZE und selbstverständlich auch im Rahmen bilateraler Gespräche. Das alles dient dazu, die Situation um die Ukraine herum zu entschärfen und eine dauerhafte Lösung der Spannungen herbeizuführen. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Fall jede Initiative und speziell auch die des französischen Präsidenten.

FRAGE JORDANS: Herr Burger, Ihr Staatsminister Lindner sagte heute in einem Interview, es wäre denkbar, dass Deutschland in naher Zukunft zusätzliche Soldaten nach Litauen schickt. Können Sie sagen, wie viele Soldaten die Bundesregierung wann nach Litauen zu schicken gedenkt? Vielleicht ist da auch das BMVg gefragt.

BURGER: Ich habe den Äußerungen von Herrn Lindner hier nichts hinzuzufügen. Ich weiß nicht, ob das BMVg dazu etwas ergänzen möchte.

THIELS: Ich kann dazu eigentlich auch nicht wahnsinnig viel ergänzen. Sie haben ja gesehen, dass sich sowohl der Bundeskanzler, für den ich nicht spreche, als aber auch die Bundesverteidigungsministerin zu just diesem Thema schon geäußert haben. Wie genau und in welcher Größenordnung, ist jetzt Gegenstand der Absprachen mit den litauischen Partnern; das ist ja klar. Wir haben Kräfte, die sozusagen bereits für solche Fälle vorgemerkt sind. Wir schicken ja regelmäßig Kräfte nach Litauen zur Verstärkung, zum Beispiel für Übungen. Genau das steht jetzt auch im Raum. Gehen Sie davon aus, dass wir dann auch sehr zeitnah eine Entscheidung kommunizieren werden.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Herr Thiels, können Sie denn eine Größenordnung nennen, wie viele Kräfte Sie da theoretisch maximal in Reserve hätten?

THIELS: Sie haben ja „theoretisch“ gesagt. Es gibt eine bestimmte Größenordnung. Die bewegt sich bei einigen Hundert Soldatinnen und Soldaten. Aber ich würde Ihnen an dieser Stelle jetzt ungern weitere Details dazu nennen.

FRAGE WARWEG: Ich hätte noch eine Verständnisfrage, Frau Hoffmann, zu Ihren Ausführungen, als ich auf das Völkerrecht verwiesen hatte. Die Republiken sind ja auch von Russland nicht völkerrechtlich anerkannt worden. Das war überhaupt nicht mein Punkt. Mein Punkt war, dass wir hier von der Kontaktlinie gesprochen haben. Mich würde interessieren: Wenn die ukrainische Armee trotz Minsk 2 und den ganzen OSZE-Prozessen mit 100 000 Mann die Kontaktlinie überschreitet, auch mit schweren Waffen, und den Donbass angreift Wir haben nun einmal diese Situation, dass es diese Angriffe gab, und die Prozesse ab 2015 sind Ihnen auch bewusst. Deswegen wollte ich einfach wissen: Wie würde die Bundesregierung es aus völkerrechtlicher Perspektive bewerten, wenn die Ukraine mit massiven Truppen die Kontaktlinie überschreitet? Mehr wollte ich damit überhaupt nicht implizieren.

SRS’IN HOFFMANN: Ich habe ja bereits alles dazu gesagt, auch, dass ich alle in Ihrer Frage liegenden Unterstellungen zurückweise. Ich habe das hier auch schon ausführlich erläutert. Ich glaube, dem muss ich jetzt nicht noch einmal etwas hinzufügen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Nein, Sie haben in keiner Weise auf meine Frage geantwortet. Meine Frage war: Wie würde die Bundesregierung reagieren, wenn die Ukraine proaktiv die Kontaktlinie am Donbass überschreitet? Das können Sie doch ausführen. Darin liegen keinerlei Implikationen oder Unterstellungen.

SRS’IN HOFFMANN: Ich habe mich zu dieser Frage geäußert.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das haben Sie nicht. Meine Frage ist: Wie ist die Reaktion der Bundesregierung, wenn die ukrainische Armee die Kontaktlinie überschreitet? Darauf können Sie doch eine Antwort geben.

SRS’IN HOFFMANN: In dieser Frage ist eine Unterstellung und Prämisse, auf die ich bereits eingegangen bin und die ich gar nicht akzeptiere.

VORS. FELDHOFF: Herr Warweg, mir ist ja klar, dass die Antwort für Sie nicht ganz befriedigend ist. Für mich wäre sie es aus Ihrer Sicht vielleicht auch nicht. Dennoch ist das hier keine Diskussionsveranstaltung. Nehmen Sie die Antworten der Bundesregierung so, wie sie sind, und

ZURUF WARWEG: … (akustisch unverständlich)

VORS. FELDHOFF: bewerten Sie sie in Ihrer Berichterstattung. Das ist Ihr gutes Recht, wie es das Recht aller Kolleginnen und Kollegen ist.

FRAGE ROMANIEC: Eine kurze Frage zum Weimarer Dreieck: Was erwarten Sie von diesem Treffen konkret, auch im Hinblick auf den Konflikt im Osten? Was sind die deutschen Erwartung?

SRS’IN HOFFMANN: Dieses Treffen des Weimarer Dreiecks reiht sich in eine ganze Reihe von diplomatischen Bemühungen ein. Wir haben bereits über die Reise des französischen Präsidenten nach Moskau gesprochen. Der Bundeskanzler wird in dem Moment gerade frisch aus den USA zurückgekommen sein. Es wird sicherlich auch einen Austausch über die Gespräche geben, die Frankreich und Deutschland gerade geführt haben. Natürlich ist die Rolle Polens für das, was im Moment in der Ukraine und an der ukrainischen Grenze passiert, zentral. Ich habe auch gerade darauf verwiesen. Die EU-Ratspräsidentschaft, die G7-Präsidentschaft, die Polen als OSZE-Vorsitzende, das ist der Rahmen, in dem dieses Gespräch stattfindet.

ZUSATZFRAGE ROMANIEC: Haben Sie konkrete Erwartungen zum Beispiel an Warschau, oder ist das einfach ein offener Austausch ohne Erwartungen?

SRS’IN HOFFMANN: Das ist ein offener Austausch, in dem es vor allen Dingen um die Ukraine und die Situation in der Ukraine gehen wird.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage von Herrn Eckstein aus dem ARD-Hauptstadtstudio zur Reise in die Ukraine bzw. nach Moskau: Laut einem Medienbericht hat die Deutsche Welle zunächst eine Absage für die Begleitung von Bundeskanzler Scholz auf seiner Reise bekommen. Trifft das zu? Falls ja, warum wurde der Deutschen Welle zunächst abgesagt und anschließend doch zugesagt?

SRS’IN HOFFMANN: Dazu hat sich der Bundeskanzler gestern Abend im Interview mit der ARD geäußert. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

FRAGE JORDANS: Am Freitag wurde von der russischen Staatsführung an Gazprom verkündet, dass Kanzler a. D. Schröder in den Aufsichtsrat berufen werden soll. Ist das mit den Aufgaben eines Ex-Kanzlers kompatibel? Könnte die Bundesregierung theoretisch ein Veto dagegen einlegen, Frau Hoffmann?

SRS’IN HOFFMANN: Die Aktivitäten des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder möchte ich hier nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Warum nicht?

SRS’IN HOFFMANN: Das ist eine gute Praxis.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage von Nalan Sipar, freie Journalistin: Wie bewertet die Bundesregierung das Vermittlungsangebot der Türkei zwischen Russland und der Ukraine?

BURGER: Ich denke, es gilt genau das, was Frau Hoffmann gerade auch mit Blick auf andere Partner gesagt hat, dass jeder Beitrag zur Lösung des aktuellen Konflikts natürlich willkommen ist. Die Türkei ist ein NATO-Partner. Auch mit der Türkei finden im Rahmen der NATO die Abstimmungen statt, von denen ich vorhin gesprochen habe.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zu Scholz in Washington. Frau Hoffmann, ich habe noch nicht mitbekommen, was der Kanzler zu den aus deutsch-amerikanischer Sicht heiklen Themen sagen wird, nämlich zu Assange und Ramstein. Was hat er da im Gepäck?

SRS’IN HOFFMANN: Das können Sie auch noch nicht mitbekommen haben, weil er das noch nicht gesagt hat. Ich kann den Gesprächen nicht vorgreifen, die er dort führen wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Heißt das, dass er die beiden Themen ansprechen wird?

SRS’IN HOFFMANN: Das heißt, dass ich nichts dazu sagen kann, weil die Gespräche noch nicht stattgefunden haben und wir diesen Gesprächen nie vorgreifen.

ZUSATZ JUNG: Ich frage, weil Frau Merkel diese Themen immer wieder ausgespart hat und Herr Scholz ja einen anderen Regierungsstil angekündigt hat.

SRS’IN HOFFMANN: Heute Abend wird es eine Pressekonferenz geben. Sie ist für Viertel nach neun Uhr unserer Zeit geplant. Das könnte dann Thema sein oder vonseiten der Journalisten gefragt werden. Aber jetzt kann ich hierzu nichts sagen.

FRAGE WARWEG: Die US-Amerikaner haben vor einigen Tagen den Baghdadi-Nachfolger in Idlib im Kontext einer Operation getötet. Es fließen ja signifikante Summen der Bundesregierung und auch der USA in diese Region. Vor dem Hintergrund dieser IS-Aktivitäten und auch der Nachfolger von Al-Quaida interessiert mich, ob Herr Scholz eine Neubewertung der Situation in Idlib und der aktuell laufenden Finanzströme oder zumindest Transferleistungen in diese Region plant.

SRS’IN HOFFMANN: Was ist der Zusammenhang zur USA-Reise?

ZUSATZ WARWEG: Dass Herr Scholz mit Herrn Biden zusammentrifft und beide Länder Idlib bisher als Sonderregion behandelt haben, auch mit finanziellen Transferleistungen. Ich meine, das hieß Hilfe für einen Transitionsprozess. Es ist, glaube ich, aus dem AA-Budget.

Auch vor dem Hintergrund, dass die USA den IS-Führer just in Idlib aufgespürt haben, möchte ich fragen, ob es eine Neubeurteilung der Situation in Idlib und der bundesdeutschen Hilfen, die in diese Region fließen, gibt.

SRS’IN HOFFMANN: Wenn Sie fragen, ob das ein Thema zwischen dem amerikanischen Präsidenten und dem Bundeskanzler sein wird, kann ich Ihnen nur dieselbe Antwort geben, die ich eben schon gegeben habe.

Grundsätzlich betrachtet die Bundesregierung den Kampf gegen den IS nicht als beendet und ist der Meinung, dass die internationale Gemeinschaft weiterhin entschlossen gegen den „Islamischen Staat“ vorgehen sollte.

Herr Burger hat etwas auf der Zunge.

BURGER: Ja. Ich möchte vielleicht ergänzen, weil ich die Andeutung, die Sie machen, dass die Unterstützungsleistungen, die wir im Rahmen der humanitären Hilfe für Not leidende Menschen in Nordwestsyrien leisten, irgendetwas mit den Aktivitäten der Terrororganisation „Islamischer Staat“ dort zu tun hätten, hier ganz ausdrücklich zurückweisen will. Ich finde das infam.

Es ist richtig, dass wir als zweitgrößter humanitärer Geber für Syrien dieses Jahr bereits etwa 35 Millionen Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Nordwestsyrien bereitgestellt haben. Wir arbeiten dort mit den Organisationen der Vereinten Nationen, mit Nichtregierungsorganisationen und mit den Organisationen der internationalen Rotkreuzbewegung zusammen. Es handelt sich, wie gesagt, um humanitäre Hilfe für die Not leidende Bevölkerung vor Ort. Es ist ein Grundprinzip der humanitären Hilfe, wie wir sie verstehen und wie sie der größte Teil der zivilisierten Völkergemeinschaft versteht, dass sie unabhängig von politischen Begleitumständen gewährleistet wird. Einziger Maßstab dafür sind die Not und der Bedarf der Bevölkerung. Es unterliegt nicht politischem Kalkül.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Zum einen finde ich Ihre Unterstellung infam. Das habe ich in keiner Form impliziert. Dass Sie hier einfach Ihre Interpretation auf das von mir Gesagte übertragen, ist, denke ich, auch nicht Teil des Prozederes, das wir sonst pflegen.

Meine Frage war einfach Sie haben sie nicht beantwortet : Es hat sich jetzt herausgestellt, dass sich der IS-Anführer nicht ohne Grund nach Idlib zurückgezogen hat. Idlib wird nach wie vor von ehemaligen Al-Quaida-Formationen, die sich umbenannt haben, und dem IS militärisch dominiert. In diese Region fließt zum großen Teil die sehr wohl humanitäre Hilfe.

Meine Frage war einfach damit habe ich die humanitäre Hilfe auch nicht per se hinterfragt , ob man angesichts der Dominanz von IS und Al-Quaida-Formationen in dieser Region nicht doch überlegt, wohin diese Gelder fließen.

BURGER: Jetzt haben Sie meinen Punkt gerade noch einmal für mich gemacht, Herr Warweg. Vielen Dank dafür. Ich habe die Frage auch schon beantwortet.

FRAGE JUNG: Herr Burger, warum besucht die Außenministerin sowohl in Israel als auch in den palästinensischen Gebieten keinerlei NGOs? Angesichts der aktuellen Berichterstattung gerade rund um das Thema Apartheid ist das ein bisschen verwunderlich. Warum tut sie das nicht?

BURGER: Vielleicht habe ich damit, dass ich einige Programmpunkte erwähnt habe, einen falschen Eindruck erweckt. Das war noch keine erschöpfende Liste der Programmpunkte der Reise der Außenministerin. Auf den Reisen der Außenministerin weltweit ist es ihr immer ein wichtiges Anliegen, auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammenzutreffen und den Austausch mit Menschen vor Ort zu suchen. So wird es sicherlich auch auf dieser Reise sein.

Ich habe bisher nur die Kernelemente dieses Reiseprogramms dargestellt, weil andere Teile des Programms noch im Fluss sind. Wir werden Sie darüber gern ausführlicher informieren, wenn die Reise begonnen hat und das Programm in allen seinen Details feststehen wird.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, Sie haben den Nahostfriedensprozess angesprochen. Dieser Prozess stagniert schon seit Jahren. Viele Experten sehen diesen Prozess als tot an. Wie gedenkt die Bundesaußenministerin, diesen Prozess überhaupt wiederzubeleben?

BURGER: Ich habe ja gesagt, dass dies zunächst eine Antrittsreise ist. Es geht darum, den persönlichen Kontakt zu den Gesprächspartnern vor Ort aufzunehmen, sowohl in Israel als auch in Ramallah. Natürlich geht es auch um eine Bestandsaufnahme zur Frage, wo wir im Nahostfriedensprozess stehen und wo es möglicherweise Ansatzpunkte für internationale Unterstützung gibt, um wieder den Weg in Richtung auf eine verhandelte Zweistaatenlösung zu gehen.

Darüber hinaus habe ich hier aber noch keine Initiativen anzukündigen und will insofern den Gesprächen im Weiteren auch nicht vorgreifen.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, gilt das vor dem Hintergrund, dass die Partei, der die Außenministerin angehört, in der Vergangenheit bei Nahostreisen immer sehr großen Wert auf Treffen mit Vertretern von NGOs gelegt hat, auch für den Ägyptenbesuch? Gibt es auch dort zumindest als Option ein Treffen mit NGOs, um einen anderen Blick auf die Verhältnisse dieser Militärdiktatur zu bekommen?

BURGER: Wie gesagt, ist es der Außenministerin grundsätzlich immer ein wichtiges Anliegen, mit Menschen, mit der Zivilgesellschaft vor Ort ins Gespräch zu kommen. In welcher Form das auf den einzelnen Reisestationen dieses Mal konkret der Fall sein wird, werden wir Ihnen mitteilen, wenn das Programm finalisiert sein wird.

VORS. FELDHOFF: Ich habe noch eine Frage von Herrn Nehls zu dieser Reise: Wird die Außenministerin auch proaktiv die Studie von amnesty international zur Behandlung von Palästinensern in Israel und den besetzten Gebieten ansprechen, sowohl in Israel als auch in Ramallah?

BURGER: Die Haltung der Bundesregierung dazu habe ich Ihnen in der vergangenen Woche dargestellt. Ob das bei den Gesprächen Thema sein wird, kann ich nicht sagen. Den Gesprächen kann ich, wie gesagt, hier nicht im Einzelnen vorgreifen.

FRAGE WARWEG: Eine kurze Verständnisfrage: Wird Außenministerin Baerbock bei dem Besuch in der Westbank ausschließlich in dem von der palästinensischen Behörde kontrollierten Gebiet Besuche abstatten oder auch im B- und C-Bereich, der unter militärischer Kontrolle Israels steht?

BURGER: Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Außenministerin mit Präsident Abbas und mit Außenminister Maliki zusammentreffen wird. Meines Wissens geschieht das üblicherweise in Ramallah. Weitere Details zum Programm werden wir, wie gesagt, im Laufe der Woche bzw. im Laufe der Reise bekanntgeben.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Frage von … (akustisch unverständlich): Ist ergänzend zur Nahostreise auch eine Reise in die Türkei geplant?

BURGER: Ich habe heute nur diese eine Reiseankündigung zu machen. Über weitere Reisen werden wir Sie wie immer dann informieren, wenn sie spruchreif sind.

FRAGE BÄSECKE: Meine Frage richtet sich an das Familienministerium, wenn es vertreten ist. Viele Eltern berichten derzeit, dass die Betreuungssituation an Kitas durch Corona vielerorts katastrophal sei und dass man sich als Eltern von Kitakindern oft auf sich allein gestellt sehe.

Wie schätzen Sie die Situation für die Eltern dahingehend derzeit ein?

Gibt es möglicherweise Pläne der Regierung, um dort für Entlastung zu sorgen, etwa einen Coronabonus oder Ähnliches?

SCHÄFER: Wir beobachten natürlich die Situation in den Kitas sehr genau. Es ist nicht ganz einfach, immer einen ganz aktuellen Überblick darüber zu haben, wie viele Kitas geschlossen sind oder schließen müssen, ob sie ganz schließen müssen, ob sie teilweise schließen müssen. Es gibt bei uns ein Kitaregister, das vom Deutschen Jugendinstitut geführt wird. Dafür haben sich weit über tausend Kitas [Korrektur siehe weiter unten] angemeldet, die regelmäßig über ihre Situation berichten. Von daher haben wir einen Überblick darüber, wie es dort aussieht.

Was die Situation in den einzelnen Kitas angeht, ist es gerade dann, wenn Gruppen oder ganze Einrichtungen geschlossen werden, sicherlich sehr schwierig für die Eltern, wie sie ihre Kinder zu Hause betreuen können. Aus dem Grund das hat die Ministerin schon angekündigt haben wir angeboten, dass Fachbetreuerinnen aus einem Bundesprogramm sozusagen aus ihrer eigenen Arbeit herausgenommen werden, freigestellt werden und in den Kitas zur Verfügung stehen, um notfalls einspringen zu können, wenn einzelne oder mehrere Kitabetreuerinnen ausfallen, um auf diese Art und Weise möglichst zu unterstützen und zu helfen.

ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Wir erleben derzeit eine große Debatte um Lockerungen der Coronamaßnahmen. Wie bewerten die Regierung und das Gesundheitsministerium das? Gibt es dafür schon in irgendeiner Art und Weise eine Art von Zeitplan?

DEFFNER: Wir haben auch schon in der letzten Woche mehrfach darüber diskutiert. Ganz grundsätzlich: Ich finde es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass Bundesminister Karl Lauterbach uns sehr, sehr gut durch diese schwierige Phase der Pandemie führt. Er arbeitet sehr gut und konzentriert mit allen Beteiligten zusammen.

Wir erleben auf der anderen Seite im Moment eine extrem hohe Zahl an Neuinfektionen. Das bedeutet, dass wir, im Grund genommen, auf dem Weg zum Gipfel sind. Es ist jetzt davon auszugehen, dass in wenigen Wochen der Zenit überschritten sein wird. Dann wird es auch wieder einfacher werden. Auch der Gesundheitsminister hat angedeutet, dass es dann zu Lockerungen kommen kann. Frühere Lockerungen sind in der Tat schwierig. Das macht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn. Aber selbstverständlich wird darüber nachgedacht, wie dann schrittweise gelockert werden kann.

Wir sehen ja auch jetzt schon, dass wir weit davon entfernt sind, so weitgehende Maßnahmen zu haben, wie wir sie noch in den ersten Wellen der Pandemie hatten.

SRS’IN HOFFMANN: Vielleicht kann ich das noch einmal unterstreichen und ein bisschen ergänzen, aber im Wesentlichen einfach nur bekräftigen. Der Bundeskanzler und auch andere Minister haben gesagt, dass in dem Moment, in dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann, Lockerungsschritte folgen werden. Auf der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung und dem Bundeskanzler am 24. Januar wurde verabredet, Öffnungsperspektiven für genau diesen Moment zu entwickeln. In der kommenden Woche, am 16. Februar, wird es eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung und dem Bundeskanzler geben. Da wird über das weitere Vorgehen und über genau dieses beraten werden.

VORS. FELDHOFF: Das ist eine Frage von Herrn Heller, die genau darauf zielt: Wenn der Minister, also Herr Lauterbach, jetzt von der Perspektive „vor Ostern“ spricht, heißt das, dass am 16. Februar auf der Konferenz mit den Länderspitzen schon ganz konkrete Maßnahmen festgelegt werden, oder werden sie da erst sozusagen angestoßen?

SRS’IN HOFFMANN: Es wird ein Öffnungsszenario, es wird eine Öffnungsperspektive entwickelt. Wann genau sie eintreten kann, können wir erst wissen, wenn wir wissen, wie sich das Infektionsgeschehen weiterentwickelt und wann der Moment eingetreten ist, in dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann. Nach Ansicht von Experten könnte das Mitte oder Ende Februar der Fall sein. Aber das kann man jetzt natürlich noch nicht exakt terminieren.

FRAGE JESSEN: Meine Frage geht an das Gesundheitsministerium. Zu den durchaus als einschneidend empfundenen Maßnahmen gehörte die Übertragung der Entscheidung darüber, wie lange der Genesenenstatus anhält, ans RKI. Hat sich die Position dazu, ob das richtig oder zulässig ist, geändert? Es gibt, glaube ich, auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes, das das in Hinsicht auf Demokratie und Gewaltenteilung als problematisch ansieht. Wird diese Kompetenzzuweisung möglicherweise zurückgenommen?

DEFFNER: Sehen Sie, in dem Zusammenhang ist, glaube ich, zunächst einmal wichtig, dass man noch einmal betont, warum die Festlegung auf die Dreimonatsfrist richtig und wichtig war und auch wissenschaftlich in keiner Weise in Zweifel gezogen wird. Das hat der Minister auch noch einmal deutlich gemacht. Die Dreimonatsfrist ist zum Schutz der Betroffenen da. Niemand sollte sich sicher sein, dass er nach drei Monaten nicht noch einmal infiziert sein kann. Das sollte einfach noch einmal klar sein. Deshalb an dieser Stelle die völlig klare und einheitliche Haltung: Die Dreimonatsfrist ist richtig.

Die andere Frage ist, wie man das gesetzestechnisch regelt. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen und verschiedene Haltungen. Ich habe auch diese Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes gesehen. Das ist alles nicht so eindeutig, dass man sagen könnte: Das ist zu 100 Prozent die klare juristische Meinung. Wenn es in der Zukunft entsprechende Überarbeitungen gibt, wird man sich dem sicherlich nicht verschließen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Meine Frage hatte sich ja wirklich nur auf den zweiten Teil bezogen, nämlich auf die Verfahrenstechnik. Ich sehe es also richtig, dass Sie mindestens die auch von juristischen Seiten erhobenen Bedenken man weiß ja: drei Juristen, fünf Meinungen zur Kenntnis nehmen, weil ja, nachdem schon auf dem Verordnungswege Dinge geregelt werden, jetzt sozusagen noch einmal Subunternehmer verordnen dürfen. Das ist einfach demokratietheoretisch und verfassungsrechtlich problematisch. Das wurde bei Ihnen zur Kenntnis genommen und wird bei einer erneuten Anwendung mit einbezogen. Habe ich das richtig verstanden?

DEFFNER: Vor allen Dingen werten wir einzelne Urteile, wie das vom letzten Freitag wenn ich das richtig in Erinnerung habe und zu denen wir uns natürlich nicht im Detail äußern werden, aus. Klar ist aber auch, dass es niemals die einheitliche juristische Auffassung in so relativ speziellen Verfahrenstechniken gibt. Das wird man sich in Ruhe ansehen und, wenn man das für erforderlich hält, zum gegebenen Anlass erörtern.

FRAGE GAVRILIS: Mich würde interessieren, ob Herr Wieler das volle Vertrauen der Bundesregierung genießt.

SRS’IN HOFFMANN: Ja. Dazu hat es am Wochenende eine ganze Reihe von Äußerungen gegeben. Ich kann mich in dieser Sache kurz fassen: Der Präsident des RKI, Herr Prof. Wieler, genießt nach wie vor das volle Vertrauen der Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Hat Herr Wieler oder das Robert-Koch-Institut aus Sicht der Bundesregierung in den letzten zwei Pandemiejahren kommunikative Fehler gemacht?

SRS’IN HOFFMANN: Wie gesagt, er genießt das volle Vertrauen der Bundesregierung.

VORS. FELDHOFF: Dann gibt es noch einen Nachtrag des Familienministeriums.

SCHÄFER: Vielen Dank. Ich glaube, ich hatte Ihnen die falsche Zahl genannt. Ich hatte wohl von 1000 Kitas gesprochen, die in dem Register aufgenommen sind. Es sind weit über 4000, die dort regelmäßig wöchentlich über ihre Situation berichten. Von daher haben wir einen guten Überblick.

Noch eine konkrete Zahl zu den pädagogischen Fachkräften aus dem Bundesprogramm: Es sind fast 8000, die sechs Wochen lang sozusagen freigestellt werden, um in dem Regelbetrieb der Kitas einspringen zu können, falls es personelle Engpässe gibt.

FRAGE: Eine Nachfrage zum Thema Entlastungen, die vorhin noch nicht ganz beantwortet war: Wie steht es beispielsweise für Eltern von Kitakindern an der Front?

SCHÄFER: Ich weiß jetzt nicht genau, worauf Sie hinauswollen. Inwiefern Entlastung?

ZUSATZFRAGE: Es gab ja die Idee von einem Coronabonus für Eltern oder etwaige andere Hilfen. Die Frage ist einfach, ob in Ihrem Ministerium oder in der Bundesregierung Pläne existieren.

SCHÄFER: Zu Plänen, speziell einen Coronabonus an Eltern zu zahlen, kann ich hier im Augenblick nichts sagen.

DEFFNER: Eine kurze Ergänzung dazu, weil das mit dem Ausfall von Kitas zusammenhängt: Es gibt das sogenannte Kinderpflegekrankengeld, das Eltern in Anspruch nehmen können. Das haben wir in der Pandemie ausgeweitet. Für den Fall, dass Kitas geschlossen sind, Kinder nicht dorthin können und Eltern zu Hause bleiben müssen, besteht die Möglichkeit, dieses Krankengeld zu erhalten.

FRAGE KÖRPER: Frau Hoffmann, die Bundesregierung hat durch die gestiegenen Energiepreise enorme Steuermehreinnahmen. Gibt es Planungen, diese wirklich an die Bevölkerung weiterzugeben? Bisher betrifft das mit Empfängern von Wohngeld Studenten etc. doch eher ausgewählte kleine Gruppen.

SRS’IN HOFFMANN: Die Bundesregierung ist darauf bedacht, dass die Entlastung, die aufgrund der gestiegenen Preise spürbar sein soll, nicht mit der Gießkanne passiert, sondern sozial ausgestaltet wird. In der vergangenen Woche ist ein Heizkostenzuschlag im Kabinett vorgelegt worden; Wohngeld haben Sie benannt. Es gibt also eine Reihe von Maßnahmen.

Darüber hinaus wird die EEG-Umlage mit Sicherheit zum kommenden Jahr abgeschafft. Es läuft die Überprüfung, ob möglicherweise auch eine frühere Abschaffung möglich ist.

ZUSATZFRAGE: Das sind ja aber alles relativ kleine Beträge. Wenn wir uns die Steuermehreinnahmen allein durch die Energiepreise angucken, so gehen die auf eine Milliarde zu. Da wird ja doch nur ein sehr kleiner Teil weitergegeben. Die Mitte der Gesellschaft profitiert bisher nicht davon. Selbst die Kassiererin im Supermarkt bekommt ja kein Wohngeld, oder?

SRS’IN HOFFMANN: Die Maßnahmen, die ich benannt habe, ist das, was im Moment geplant ist. Ich weiß nicht, ob das BMWK ergänzen will.

DR. SÄVERIN: Vielen Dank. Zum Beispiel ist die Abschaffung der EEG-Umlage nicht nur einfach eine Abschaffung, sondern sie wird durch Steuermittel ersetzt. Das heißt, auch dort müssen Steuermittel aufgebracht werden, die vollständig aus dem gesamten Steuertopf des Bundeshaushalts kommen. Dazu trägt natürlich auch die Stromsteuer bei.

VORS. FELDHOFF: Ich habe noch eine Frage von Frau Weiler, die sich daran anschließt, sich im Wesentlichen auf die Spritpreise bezieht und sich auch an das Verkehrsministerium richtet: Die Bundesregierung hatte in Aussicht gestellt, dass die Mobilität angesichts der anhaltenden hohen Spritpreise bezahlbar bleiben soll. Gibt es schon konkrete Überlegungen, in welcher Form die Menschen entlastet werden sollen? Wenn ja, bis wann soll es eine solche Entscheidung geben?

HERZOG: Vielen Dank für die Frage. Herr Hebestreit hatte sich ja letzte Woche am Mittwoch sehr ausführlich zum Thema Energiepreise geäußert. Das Thema Spritpreise wurde auch angesprochen.

Grundsätzlich ist es so, dass der ganze Komplex der Besteuerung Vielleicht kann der Kollege aus dem BMF etwas ergänzen. Dazu habe ich jetzt hier nichts anzukündigen.

NIMINDÉ-DUNDADENGAR: Zu den Entlastungen hat sich der Bundesfinanzminister schon an verschiedenen Stellen geäußert. Dem habe ich insoweit nichts hinzuzufügen.

Was Energiesteuersätze betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Strom- und Energiesteuer seit 2003 in unveränderter Höhe als Mengensteuer erhoben wird. Diese Steuern haben daher keinen Anteil an den aktuellen Energiepreissteigerungen. Im Augenblick liegt die Konzentration auf der Absenkung der EEG-Umlage. Dazu hat sich Regierungssprecherin Frau Hoffmann ja schon geäußert.

FRAGE KÖRPER: Wenn wir uns die Energiepreise anschauen, werden durch die beschlossene CO2-Bepreisung die Preise langfristig deutlich weiter steigen. Gibt es Überlegungen, da noch einmal heranzugehen?

DR. SÄVERIN: Es ist vorgesehen, dass ein Energiegeld eingeführt wird, in das die Mehreinahmen aus der CO2-Bepreisung eingehen. Wäre das die Antwort auf Ihre Frage?

ZUSATZFRAGE KÖRPER: Gibt es mittlerweile konkrete Planungen, wie dieses Energiegeld ausgezahlt werden soll? Das war ja im vergangenen Jahr doch noch sehr vage.

DR. SÄVERIN: Die Bundesregierung befindet sich diesbezüglich in einer Abstimmung, die sich noch nicht so weit manifestiert, dass dazu schon etwas Substanzielles zu sagen ist. Das hat man sich aber fest vorgenommen. Der Minister hat sich im Interview dazu geäußert. Aber Konkretes kann ich Ihnen dazu noch nicht sagen.

FRAGE LANGE: Ich hätte gerne vom Wirtschaftsministerium und vielleicht auch vom Finanzministerium gewusst: Wie sicher sind Sie sich mittlerweile, dass die Senkung der EEG-Umlage wann immer sie kommt tatsächlich bei den Stromkunden ankommt? Es gibt ja offenbar keinen Mechanismus, dass die Energiekonzerne nicht sagen können „Wir behalten das einfach einmal für uns“. Haben Sie das mittlerweile prüfen können? Gibt es da einen regulatorischen Hebel?

DR. SÄVERIN: Die Energiepreise sind ein Gesamtproblem. Die Energiepreise setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Einer davon ist die EEG-Umlage. Dabei sind auch die Beschaffungskosten an den Weltmärkten, die Energiepreise Gas und Öl zu berücksichtigen. In diesem Gesamtkomplex ist natürlich die Abschaffung der EEG-Umlage zu sehen. Wie sich diese dann konkret auf die Verbraucherpreise auswirken wird, ist erst einmal noch nicht abzusehen. Es ist noch Teil der Überlegungen, auf welche Weise man das auch regulatorisch löst.

ZUSATZFRAGE LANGE: Mich würde tatsächlich noch die Einschätzung des Bundesfinanzministeriums interessieren.

Dann ist es im Grunde genommen am Ende doch nicht so, dass die Senkung der EEG-Umlage eine Entlastung bei den Energiekosten bringt. Zumindest ist es nicht sichergestellt. Habe ich das richtig verstanden?

DR. SÄVERIN: Der Strommarkt ist ja ein hochregulierter Markt. Dort werden natürlich auch Überlegungen angestellt, in diese Regulierung einzugreifen und sie noch einmal zu justieren. Aber auch dazu kann ich Ihnen noch nichts Substanzielles sagen.

Es ist natürlich schon Absicht, mit der Senkung der EEG-Umlage auch eine Senkung der Energiepreise für den Verbraucher zu bewirken. Das ist natürlich die Absicht. Dass die einfach nicht passiert, ist völlig ausgeschlossen. Aber auf welche Weise sich der Mechanismus gestaltet, ist Gegenstand der Überlegungen.

NIMINDÉ-DUNDADENGAR: Zu den Äußerungen des Kollegen möchte ich nur noch ergänzen, dass sich der Bundesfinanzminister auch zu Ihrer Frage geäußert hat. Wie der Kollege schon sagte, muss man in Bezug auf den Strommarkt auch den Wettbewerb in Betracht ziehen. Insoweit würde ich auf die Worte des Bundesfinanzministers in seinem Interview verweisen.

FRAGE JUNG: Herr Dr. Säverin, das Stichwort „Wettbewerb“ ist ein paar Mal gefallen. Sie haben dem „SPIEGEL“ gesagt, dass Sie auf den starken Wettbewerb auf dem Strommarkt vertrauen. Über welchen Wettbewerb sprechen Sie denn da? Es herrscht ein Oligopol auf dem Strommarkt bzw. manche Wirtschaftsweise hier in Deutschland sprechen auch davon, dass es regionale Monopole gibt: EnBW, Vattenfall, RWE und so weiter und so fort. Wie kommen Sie darauf, dass es erstens einen Wettbewerb gibt und dass zweitens diese Unternehmen die Preissenkungen an die Kunden weitergeben, zu der sie nicht verpflichtet sind?

DR. SÄVERIN: Wenn ich gesagt habe, dass das ein hochregulierter Markt ist, dann ist ein Teil der Regulierung und ein Teil der Regulierungsabsicht auch, Wettbewerb auf dem Markt zu haben. Es gibt einen Börsenpreis für Strom; es gibt einen Wettbewerb der Anbieter, der Händler und der Stromabnehmer. Insofern besteht dort ein Wettbewerb.

ZUSATZ JUNG: Aber es widerspricht ja allen Beobachtungen dieses Strommarktes, dass es eben keinen Wettbewerb gibt, sondern ein Oligopol, was Herr Habeck in der PK anlässlich des Jahreswirtschaftsberichts auch angemahnt hat. In dem Sinne widersprechen Sie sich selbst.

DR. SÄVERIN: Nein, nein. Die Monopolkommission untersucht regelmäßig den Energiemarkt und auch andere Märkte. Die Empfehlungen der Monopolkommission gehen natürlich auch in die Regulierung des Energiemarkts, des Strommarkts und auch der Gasmärkte, mit ein. Insofern sorgt die Bundesregierung schon genau dafür, dass dort Wettbewerb stattfindet. Das ist ja der Sinn des liberalisierten Energiemarkts.

VORS. FELDHOFF: Dann kommen wir zum Thema Mali. Die erste Frage kommt von Frau Lindner vom Deutschlandfunk: Außenstaatsministerin Katja Keul war vergangene Woche in Mali unterwegs. Wen hat sie getroffen? Welche Erkenntnisse hat sie zum Beispiel zur Zukunft des Bundeswehreinsatzes in Mali gewinnen können?

BURGER: Vielen Dank. Wie Frau Keul ja selbst vor ihrer Reise gesagt hat, war vor allem das Ziel dieser Reise, der malischen Regierung die Erwartungen der Bundesregierung zu verdeutlichen. Das hat sie auch getan, insbesondere gegenüber dem Territorialminister, Herrn Abdoulaye Maïga, und dem Generalsekretär des Außenministeriums von Mali. Sie hat sich darüber hinaus unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern des Zivilgesellschaftsprojekts „Donko nicht Maaya“ getroffen und sich vor Ort mit Vertretern der UN-Mission und EU-Mission ausgetauscht, natürlich auch mit Angehörigen der Bundeswehr, wie wir das hier vorab angekündigt hatten. Dieser Austausch wird in die Gespräche einfließen, die wir jetzt im Rahmen der Bundesregierung und mit unseren Partnern insbesondere in der Europäischen Union, mit Frankreich und mit anderen – führen.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herr Lücking zum Thema Mali und eines möglichen Mali-Abzugs: Mit wie vielen Ortskräften rechnen die Bundeswehr und das Auswärtige Amt, die nach einem Abzug das Land verlassen wollen?

Wird es durch die beteiligten Ministerien eine andere Visapolitik geben, um in Mali Probleme wie rund um den Afghanistaneinsatz zu vermeiden?

BURGER: Zu dieser Frage haben wir schon in der Vergangenheit Auskunft gegeben. Ich kann das noch einmal wiederholen: Das Auswärtige Amt hat 16 lokale Beschäftigte in Mali. Wir sehen derzeit keine Anzeichen oder keine Hinweise darauf, dass die Präsenz unserer Vertretung in Bamako infrage gestellt wäre.

Ich habe in der Vergangenheit schon einmal gesagt: Ja, wir tragen Verantwortung für die Sicherheit unserer lokal Beschäftigten. Das sind Kolleginnen und Kollegen von uns. Wir machen uns intensive Gedanken darüber, wie wir ihre Sicherheit gewährleisten können. Das bedeutet aus allen Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte heraus aber nicht im Regelfall , dass, wenn irgendwo ein Bundeswehreinsatz endet, dann alle, die in diesem Land für die Bundeswehr, die deutsche Regierung, die deutsche Botschaft gearbeitet haben, an Leib und Leben gefährdet sind. Das ist eine Frage, die man sich sehr genau wird anschauen müssen. Damit sind wir, sind alle Ressorts intensiv befasst.

VORS. FELDHOFF: Die Frage geht auch an das Bundesverteidigungsministerium. Herr Lücking besteht explizit auf einer Antwort.

THIELS: Dann soll Herr Lücking diese Antwort natürlich auch bekommen.

Ich habe eigentlich dem, was Herr Burger gesagt hat, nicht viel hinzuzufügen. Aber wenn er noch eine Zahl möchte: Wir haben Stand heute 57 Mitarbeitende als Ortskräfte. Es gilt natürlich auch genau das, was Herr Burger dazu schon ausgeführt hat.

FRAGE JORDANS: Herr Burger, hat denn die Staatsministerin auf der Reise Erkenntnisse dazu gewinnen können, ob die russische Söldnertruppe „Wagner“ tatsächlich in Mali präsent ist, wie bisher behauptet?

BURGER: Aus den Gesprächen der Staatsministerin habe ich Ihnen dazu jetzt keinen neuen Stand mitzuteilen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Herr Thiels, hat die Bundeswehr dazu neue Erkenntnisse?

THIELS: Nein. Ich kann Ihnen dazu auch nichts sagen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das heißt, Sie bleiben bei der Aussage, dass sie da präsent ist? Das war, glaube ich, die Position von Dezember.

THIELS: Ich werde hier über nachrichtendienstliche Erkenntnisse keine Auskunft geben. Das ist, glaube ich, eine sehr klare Tradition.

ZUSATZ JORDANS: Das sagte Frau Sasse im Dezember.

BURGER: Wie gesagt, es gibt hier keinen neuen Stand. Ich glaube, dass es seit Jahrzehnten eine militärische Kooperation zwischen Mali und Russland gibt, ist ja völlig unstreitig. Dass die seit einigen Monaten erheblich ausgeweitet wird, wird auch von keiner Seite bestritten. Dabei geht es unter anderem um die Lieferung von Hubschraubern an die malische Luftwaffe und um deren Wartung. Malische Offiziere nehmen auch an militärischer Ausbildung in Russland teil. Darüber, welche Kräfte dort nun im Einzelnen vor Ort sind und welchen Organisationen sie jeweils zuzuordnen sind, habe ich zumindest keine Erkenntnisse, die ich hier vortragen könnte.

FRAGE: Eine Frage an das Bundesinnenministerin. Im vergangenen Jahr hat es nach vorläufigen Zahlen eine deutliche Zunahme von Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gegeben. Wie bewerten Bundesinnenministerium bzw. Bundesinnenministerin diese Meldung?

DR. WEDE: Ich möchte Ihnen dazu am liebsten ein Zitat der Ministerin zur Verfügung stellen, das ich Ihnen jetzt einfach vorlesen werde. Die Ministerin hat sich wie folgt geäußert:

Wir stellen uns den Hassattacken, Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen gegen Menschen, die sich tagtäglich für unser Gemeinwohl engagieren, entschlossen entgegen. Der starke Anstieg dieser Taten zeigt eine Verrohung und eine Verachtung von Staat und Demokratie, die mir große Sorgen macht und die konsequentes Handeln erfordert. Das Bundeskriminalamt nimmt daher gemeinsam mit den Ländern Hasskriminalität jetzt sehr viel stärker ins Visier, damit Täter konsequent und schnell verfolgt und Betroffene geschützt werden.

Ich will als Bundesinnenministerin den Zusammenhalt der Demokratinnen und Demokraten gegen Hass und Gewalt stärken. Das Herz unserer Demokratie schlägt in den Gemeinde- und Stadträten, den Kreistagen und Landtagen. Dort bin auch ich politisch verwurzelt. Deshalb weiß ich, wie die Anfeindungen diejenigen treffen, die sich ganz unmittelbar vor Ort für unser Gemeinwesen einsetzen.

Wir lassen nicht zu, dass sich Menschen aus Sorgen um sich und ihre Familien aus der öffentlichen Debatte und aus politischen Ämtern zurückziehen. Wir sind eine wehrhafte Demokratie, die sich nicht einschüchtern lässt.

ZUSATZFRAGE: Wie erklären Sie sich denn diesen starken Anstieg? Sie haben jetzt zwar schon gesagt, dass das BKA das jetzt stärker ins Visier nimmt. Aber können Sie konkreter sagen, was das denn heißt, welche Maßnahmen da ergriffen werden sollen?

DR. WEDE: Sie wissen ja, dass wir die Entwicklung im Blick haben. Die Zahlen für 2021 werden wir jetzt erst einmal insgesamt, auch im weiteren Verlauf, finalisieren, mit den Ländern abstimmen und analysieren. Dann werden wir sie im Rahmen der allgemeinen Vorstellung der politisch motivierten Kriminalität veröffentlichen, auch in Bezug darauf. So lange müssen wir uns leider noch gedulden.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, Stichwort Sanktionen gegen den Iran. Die USA haben am Wochenende einen Teil der Sanktionen im Bereich der zivilen Nuklearenergie aufgehoben. Wie ist die Stellungnahme dazu? Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die morgige Wiederaufnahme der Gespräche in Wien?

BURGER: Wir begrüßen die amerikanischen Sanktionsausnahmen für bestimmte, nicht verbreitungspolitisch relevanten Nuklearprojekte im Iran. Diese sollten dazu beitragen, die technischen Gespräche zu erleichtern, die erforderlich sind, um die Wiener Verhandlungen zur Wiederherstellung des JCPOA voranzubringen.

Im Übrigen habe ich dem, was ich hier in der vergangenen Woche dazu mitgeteilt habe, heute keinen Stand hinzuzufügen. Mir wäre jetzt auch noch nicht bekannt, dass der EAD einen Termin zur Fortsetzung der Gespräche bekanntgegeben hätte.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Doch, Sie haben gesagt „morgen“.

BURGER: Pardon. Dann hat mich das heute Morgen noch nicht erreicht.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herrn Böhm zu den neuen Dienstwagen der Bundesregierung. Das seien fast alles E-Autos. Klimaminister Habeck muss als Vizekanzler aus Sicherheitsgründen aber auf ein gepanzertes Sonderschutzfahrzeug des BKA zurückgreifen und somit Benziner fahren. Wird Minister Habeck die entstehenden Mehremissionen kompensieren und wie?

DR. SÄVERIN: Dazu muss ich passen. Dazu werde ich ihn fragen und kann Ihnen etwas nachreichen.

FRAGE VOLLRADT: Ich hatte noch eine Nachfrage am Freitag hatte ich sie hier schon gestellt und keine Antwort bekommen bezüglich des Gastbeitrags der Bundesinnenministerin, bevor sie dieses Amt hatte, im Mitgliederorgan des VVN-BdA. Die Ministerin hat sich dazu zwar geäußert, aber nicht zu den Vorwürfen, nämlich auf welcher Plattform sie sich da geäußert hat.

Deswegen noch einmal die Frage an das Ministerium: Wie verhalten Sie sich angesichts der Tatsache, dass sich die Ministerin in einem Mitteilungsorgan der VVN-BdA geäußert hat vor dem Hintergrund, dass diese Organisation vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextremistisch dominiert beobachtet wird, dass die VVN-BdA behauptet hat, der heutige Bundeskanzler hätte als Regierender Bürgermeister von Hamburg beim G20-Gipfel bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt, und dass die Vorsitzende des VVN-BdA ein Grußwort zum 23. Parteitag der Deutschen Kommunistischen Partei geschickt hat?

DR. WEDE: In der Tat: Die Innenministerin hat sich inzwischen selber, nämlich gestern, zu diesem Gastbeitrag geäußert. Dieses Statement kennen Sie, glaube ich, inzwischen alle. Das steht für sich. Dem brauche ich jetzt nichts hinzuzufügen. Deswegen würde ich es bei dem Statement der Ministerin von gestern belassen.

ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Es geht nicht darum, dass die Ministerin weiterhin gegen Rechtsextremismus kämpft. Das ist vollkommen klar und gut. Aber es geht um die Frage, wo man sich äußert. Wenn der Innenminister den Wetterbericht kommentiert und das in einem rechtsextremen Organ tut, dann würde das ein Riesenbohei veranstalten. Deswegen noch einmal die Frage: Ist das für das Verfassungs- und Sicherheitsministerium ein Problem oder keins?

DR. WEDE: Ich habe Ihre Frage schon verstanden. Ich muss aber trotzdem auf das verweisen, was die Ministerin gestern dazu gesagt hat. Die Ministerin hat sich dazu geäußert, auch mit Blick darauf, wo dieser Gastbeitrag erschienen ist.

FRAGE JUNG: Ist denn aus Sicht des BMI die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes linksextremistisch einzuordnen, oder können Sie die Einschätzung des bayerischen wie vor ein paar Jahren des hessischen Verfassungsschutzes nachvollziehen, dass diese antifaschistische Vereinigung in irgendeiner Art und Weise etwas mit Linksextremismus zu tun hat?

DR. WEDE: Herr Jung, das ist eine Frage, die die operative Arbeit des Bundesverfassungsschutzes betrifft. Sie wissen ja, wenn wir uns zur Arbeit des Bundesverfassungsschutzes äußern, dass Sie das im jährlichen Verfassungsschutzbericht nachlesen können. Zu dieser Organisation finden Sie im Verfassungsschutzbericht keine Aussagen. Ich möchte mich deswegen auch an dieser Stelle nicht dazu äußern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Könnten Sie uns vielleicht nachreichen, wie das Bundesinnenministerium Linksextremismus definiert?

DR. WEDE: Herr Jung, das kann ich sehr gern machen.

Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitlich demokratischen Grundordnungen beseitigen. An deren Stelle soll ein kommunistisches System beziehungsweise eine „herrschaftsfreie“, anarchistische Gesellschaft treten je nach ideologischer Ausrichtung mit dem Sozialismus als Übergangsphase. Themen wie „Antifaschismus“, „Antirepression“ oder „Antigentrifizierung“ sind dabei anlassbezogen relevante, letztlich aber austauschbare Aktionsfelder, die immer nur der Umsetzung der eigenen ideologischen Vorstellung dienen. Zu deren Erreichung sind Linksextremisten grundsätzlich auch bereit, Gewalt einzusetzen.

Der Verfassungsschutzbericht gibt da noch weitere Details.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte nach Ihrer Definition gefragt, nicht nach der Definition des Verfassungsschutzes. Denn das ist ja immer die ständige Kritik, dass nur der Verfassungsschutz sagt, was linksextrem ist, und nicht, was die Politik sagt.

DR. WEDE: Sie haben jetzt sicherlich nicht nach meiner persönlichen Einschätzung gefragt, sondern nach .

ZURUF JUNG: nach der des BMI und nicht des Verfassungsschutzes.

DR. WEDE: Die Einschätzung des BMI deckt sich hier mit der Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes.

FRAGE WARWEG: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg verweigert die Herausgabe der Verfahrensakte zur Entscheidung RT TV in deutscher Sprache, also die Ausstrahlung, zu verbieten. Gefragt hatte ein Bundesbürger im Kontext von „Frage den Staat“. Jetzt lässt die Begründung relativ aufhorchen. Ich zitiere ganz kurz:

Das Bekanntwerden des Inhalts der begehrten Verfahrensakte würde dem Wohle des Bundes schwerwiegende Nachteile bereiten, eine Veröffentlichung des Inhalts der Verfahrensakte zu gewichtigen diplomatischen Spannungen der Bundesrepublik Deutschland/Russland führen.

Zudem wird darauf verwiesen, dass es auch problematisch für deutsch-französische Vermittlungsbemühungen im Ukraine-Konflikt wäre.

Herr Burger, jetzt hat Ihre Kollegin, Frau Sasse, am Freitag sehr explizit und kategorisch ausgeschlossen, dass es auch nur irgendeine Art von Kommunikation zwischen Bundesregierung und den Medienanstalten gab. Jetzt legt diese Antwort und die Begründung für die Nichtveröffentlichung der Verfahrensakte ja schon nahe, dass es da eine Kommunikation mit der Bundesregierung gab. Deswegen möchte ich wissen: Können Sie ausschließen, dass es auch in diesem Kontext eine Kommunikation zwischen Bundesregierung und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gab?

BURGER: Ich habe dem, was Frau Sasse hier ausgeführt hat, nichts hinzuzufügen. Das hat voll und ganz Bestand.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Die Medienanstalt argumentiert ja ausschließlich mit der Gefährdung des Staatswohls internationaler Beziehungen. Das heißt, es liegt im Mandat einer regionalen Medienanstalt in dem Fall der MABB zu definieren, was staatswohlgefährdend ist, und das auch in dieser Form auszuführen und zu veröffentlichen, ohne dass die Bundesregierung daran beteiligt ist.

BURGER: Herr Warweg, wenn Sie eine Frage an die Medienanstalt haben, dann sollten Sie diese an die Medienanstalt stellen. Ich kann natürlich keinen Schriftverkehr dieser Landesmedienanstalt kommentieren.

ZURUF WARWEG: Aber die Landesmedienanstalt hat hier ja vermutlich wenn es tatsächlich so ist, wie sie es darstellen ihr Mandat übertreten, indem sie sagt, das sei Staatswohl und belaste deutsch-französische Vermittlungsbemühungen in der Ukraine. Das sagt die Medienanstalt aus sich heraus, ohne dies mit der Bundesregierung rücksprechen zu müssen.

BURGER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Wie gesagt: Von Seiten des Auswärtigen Amts hat es dazu keine Kommunikation gegeben.

FRAGE JESSEN: Es ist eine Frage an das Justizministerium: Es handelt sich um die Benennung der Position der Vizepräsidentin des Bundesfinanzgerichtshofs, noch von der vorherigen Bundesregierung vorgenommen. Diese Benennung wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung gestoppt, das Bundesjustizministerium habe rechtsfehlerhaft gehandelt. Ich glaube, das ist dann so etwas wie eine Höchststrafe. Dieses Urteil ist nicht anfechtbar. Sie werden das Urteil nicht kommentieren. Aber wie geht das Justizministerium jetzt vor, um die Vakanz zu besetzen?

BÖNNIGHAUSEN: Wie Sie richtig sagen, werde ich das natürlich nicht kommentieren. Ich kann tatsächlich auch noch nichts weiter sagen, außer dass wir uns den Beschluss genau ansehen und alles Weitere jetzt prüfen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet aber, die Vakanz hält zunächst weiter an? Gegen das bayerische Urteil sind, soweit ich weiß, keine Rechtsmittel möglich. Das bedeutet, Sie werden ein neues Besetzungsverfahren einrichten oder entwickeln müssen. Richtig?

BÖNNIGHAUSEN: Wie ich gerade gesagt habe: Wir werden jetzt prüfen, was die nächsten Schritte sein werden. Etwas Konkreteres kann ich zum heutigen Tag noch nicht mitteilen.

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