Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 10. Oktober 2016

Ein Land im Fadenkreuz! ► BPK vom 10. Oktober 2016

Wir hatten leider leichte Audio-Probleme bei der Aufnahme. Ab 17:30 min sind auch die Fragen gut zu verstehen!

Themen: Festnahme eines Terrorverdächtigen in Chemnitz, Anschlag in der türkischen Provinz Hakkari, mögliche Übernahme der Osram Licht AG durch einen chinesischen Konzern, Medienberichte über Prämienzahlungen durch Krankenkassen an Ärzte für manipulierte Diagnosen, Medienberichte über einen beabsichtigten Ausbau des Lufttransportstützpunktes in Niamey, angekündigter Abzug niederländischer Hubschrauber aus Mali, Deutsche Bank, Einstufung des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) als gefährlicher Abfall, Rückführungen nach Afghanistan, mögliches Treffen im Normandie-Format, Ankündigung der Anrufung des Internationalen Strafgerichtshofs im Zusammenhang mit den Angriffen auf Aleppo, Reise der Bundeskanzlerin nach Afrika, Beschluss des Bundesrats zum Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2030

 

Keine naiven Fragen heute (Tilo war mit der US-Präsidentschaftsdebatte beschäftigt. Tyler hat nur gefilmt)

 

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK

PayPal ► www.paypal.me/JungNaiv

Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/
(Wer mindestens €20 gibt, wird im darauffolgenden Monat in jeder Folge als Produzent gelistet)

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 10. Oktober 2016:

VORS. DR. MAYNTZ eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
FRAGE KOLHOFF: Eine Frage an Herrn Dimroth zum Terroralarm in Chemnitz: Im Zusammenhang mit dieser Geschichte wird jetzt ein Vorschlag Ihres Ministers politisch diskutiert, Gefährder sozusagen vorsorglich schon in Haft zu nehmen. Ich habe das in dem Papier, das er im August vorgelegt hat, noch mal nachgelesen; da sind es ja im Grunde nur zwei Sätze. Wie sieht dieser Vorschlag aus Ihrer Sicht im Detail aus? Ab wann beabsichtigt der Minister, jemanden festzunehmen? Bei welchem Verdachtsgrund, bei welchem Straftatbestand etc.? Wie lange soll derjenige in Haft genommen werden?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich ist das in dem Papier des Ministers, das Sie ansprechen, ja angedeutet. Zuständig für eine entsprechende Regelung in der Strafprozessordnung wäre, wie Sie auch sicher wissen, nicht der Innenminister, sondern das Bundesjustizministerium. Die weiteren Details wären dann auch Gegenstand einer Abstimmung zwischen den beiden Häusern. Insofern kann ich die von Ihnen jetzt gestellten Detailfragen so nicht beantworten.

Ganz grundsätzlich gilt selbstverständlich, wenn Sie nach Dauer, Umfang und Ähnlichem fragen, wie für andere Haftgründe auch, für einen solchen möglicherweise neu zu schaffenden Haftgrund, dass die Haft nur so lange fortdauern dürfte, wie der entsprechende Haftgrund besteht. Da käme es dann natürlich sehr darauf an, wie man eine entsprechende Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausbuchstabiert, welche Schwelle diese Tatbestandsvoraussetzung dann genau umschreiben würde. All das wäre, wie gesagt, Gegenstand dann vorzunehmender Abstimmungsgespräche zwischen den Ministerien.

ZUSATZFRAGE KOLHOFF: Da ist natürlich die Nachfrage beim BMJV nahe liegend: Arbeiten Sie bereits an einem Gesetzentwurf? Wie sehen die Eckpunkte dafür aus?

DR. BAER-HENNEY: Nein, arbeiten wir nicht. Ihnen ist ja bekannt, aus welchem Papier das herrührt. Zu dem gesamten Papier finden ja Gespräche statt, wie Sie wissen, aber ich kann Ihnen keine Details zu einem solchen Vorhaben nennen, bzw. es wird noch kein Entwurf in diese Richtung erarbeitet.

Sie wissen, dass wir an einer StPO-Reform arbeiten. Da ist es aber jetzt nicht vorgesehen. Ob das in Zukunft irgendwie geprüft wird, kann ich nicht sagen; jedenfalls ist im Moment nichts konkret dazu geplant.

FRAGE MÜLLER-THUM: Aus der Fraktion höre ich, dass es auch verfassungsrechtliche Bedenken gibt, dass man sagt, es sei doch reichlich vage, einen solchen doch sehr weit gefassten Haftgrund festzulegen. Ist das bei Ihnen auch so?

DR. BAER-HENNEY: Wie gesagt, es finden Gespräche zu dem gesamten Papier statt. Einzelheiten zu den Prüfungen, wie weit die Prüfungen schon gediehen sind, kann ich nicht sagen, aber jedenfalls liegt kein konkreter Entwurf dazu vor.

FRAGE KOLHOFF: Gibt es denn eine grundsätzliche Haltung in Ihrem Ministerium zu dem Vorschlag?

DR. BAER-HENNEY: Wie gesagt, es finden jetzt Gespräche und auch Abstimmungen zu diesem gesamten Sicherheitspapier statt. Dazu gibt es von uns jetzt an dieser Stelle zumindest keine abschließende Stellungnahme.

ZUSATZFRAGE KOLHOFF: Dann habe ich noch eine Nachfrage an Herrn Dimroth. Ich weiß nicht, ob dieser Fall überhaupt dafür geeignet ist, denn der Betreffende sollte ja in Haft genommen oder festgenommen werden. Also frage ich mich: Wieso wäre aus Ihrer Sicht ein zusätzlicher Tatbestand, ein zusätzlicher Haftgrund überhaupt nötig?

DR. DIMROTH: Tatsächlich ist es zunächst einmal so ich bitte wirklich, darauf Wert zu legen , dass allein schon aufgrund der zeitlichen Abläufe, die Sie ja selber schildern, offensichtlich nicht dieser aktuelle Fall Anlass für solche Überlegungen war. Hinzu kommt, dass der Sachverhalt des aktuellen Falls ja Gegenstand von laufenden Ermittlungen ist, sodass sich eine abschließende Bewertung, was sozusagen die Tauglichkeit für bestimmte Verschärfungen oder Veränderungen anbetrifft, ohnehin im Moment verbietet.

Aber Sie hatten ja selbst darauf hingewiesen, dass der Vorschlag älter ist als der aktuelle Sachverhalt. Insofern würde ich eine Bewertung jedenfalls für zu früh halten, wenn man jetzt sagt: Dieser Sachverhalt ist ein Beleg dafür, dass man da etwas tun muss oder nicht. Ich glaube, da sollte man sehr sauber in der Analyse sein.

Wenn bestimmte Gefährdungssachverhalte bei den Sicherheitsbehörden bekannt sind, stellt sich immer die Frage: Was folgt daraus? Wie Sie wissen, gibt es natürlich eine Reihe von Maßnahmen, die bei sogenannten Gefährdern dann standardmäßig ergriffen werden. Ob das im Einzelfall, wenn sich ein Gefährdungssachverhalt so verdichtet, dass eine unmittelbar drohende Gefahr von dem Betroffenen ausgeht, möglicherweise einen Haftgrund verfassungsrechtlich rechtfertigt und dann auch die Frage positiv zu beantworten wäre, dass das neben einer möglichen Festnahme in einem laufenden Strafverfahren einen zusätzlichen Mehrwert brächte, wäre dann tatsächlich genau das, was alles zu überlegen und zu prüfen ist, wenn man an einen entsprechenden Formulierungsvorschlag geht.

FRAGE MÜLLER-THUM: Herr Dimroth, können Sie einmal definieren, was einen Gefährder ausmacht, was da sozusagen das Täterprofil ist?

Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer hat heute im ZDF-Morgenmagazin gesagt, er fände es eigentlich richtig, wenn bei jedem Interview, bei dem die Flüchtlinge registriert werden, BND und Verfassungsschutz dabei wären. Ist das etwas, was Sie auch für sinnvoll halten würden?

DR. DIMROTH: Die genaue Definition des Gefährders müsste ich Ihnen gleich nachreichen die habe ich irgendwo in der Untiefe meiner Dokumente , wobei das für den Sachverhalt, den Sie ansprechen, nicht zwingend eine passgenaue Antwort wäre, weil eine Definition der Tatbestandsvoraussetzung, was dann ein möglicher Haftgrund sein könnte, nicht eins zu eins deckungsgleich sein muss und wahrscheinlich auch nicht sein kann mit dem, was jetzt der polizeiliche Gefährdungsbegriff ist. Das muss ja nicht dasselbe sein.

Der polizeiliche Gefährdungsbegriff ist eben ein polizeilicher Begriff, an den keine unmittelbare Rechtsfolge geknüpft ist. Das ist keine gesetzliche Definition, sondern ist eine, auf die sich die Polizeien geeinigt haben, um bestimmte Standardmaßnahmen an eine solche Einstufung zu knüpfen. Da ist die eine Seite.

Die andere Frage wäre im Rahmen eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich noch zu beantworten: Wie definiert man eine Schwelle, die verfassungsrechtlich halten würde und dann auch einen entsprechenden Mehrwert brächte? Das ist nicht zwingend das Gleiche.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Würden Sie denn davon ausgehen, wenn dieser neue Haftgrund käme, dass die etwas über 500 Gefährder, die in Deutschland definiert sind, alle in Haft kommen würden?

DR. DIMROTH: Das kann man so pauschal sicher nicht mit Ja beantworten, weil das nicht zwingend die gleiche Schwelle und die gleiche Begriffsdefinition wären.

Noch einmal: An diesen polizeilichen Gefährderbegriff ist keine unmittelbare Rechtsfolge geknüpft. Insofern sind natürlich auch die Anforderungen an eine solche Begriffsdefinition nicht vergleichbar mit den Anforderungen an eine Begriffsdefinition, aus der unmittelbar Eingriffsbefugnisse entstünden, wie beispielsweise eine Inhaftnahme.

Zwischenzeitlich ist mir eingefallen, was Sie als Zweites gefragt hatten, nämlich zur Ausweitung der Beteiligung von weiteren Behörden am Asylverfahren. Wir haben gerade durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz immerhin eine Zugriffsmöglichkeit auf die zentralen Datenbestände für alle an den Verfahren beteiligten Behörden geschaffen, einschließlich der Polizeien, richtigerweise nicht einschließlich der Nachrichtendienste. Das war letztlich Ergebnis des im Ressortkreis gefundenen Kompromisses für dieses Gesetz.

Aber auch hier gilt jedenfalls für uns, dass eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts, über den wir gerade sprechen, und daraus zu ziehende Schlüsse für uns noch zu früh kämen, weil die Ermittlungsarbeiten ja gerade begonnen haben, jedenfalls die vom GBA übernommenen gerade begonnen haben; die Vorermittlungen laufen natürlich schon etwas länger. Aber der Zeitpunkt ist jedenfalls noch nicht gekommen, dass man sagen kann: Der Sachverhalt ist so umfassend geklärt, dass sich daraus tatsächlich jetzt schon rechtspolitische Forderungen ableiten ließen.

Nichtsdestotrotz ist es sicher immer im Interesse des BMI, dass die relevanten Stellen jedenfalls dann, wenn sie in ihrer Aufgabenwahrnehmung betroffen sind, Gelegenheit haben, ihre Expertise in solche Sachverhalte einzubeziehen. Es ist allerdings auch so, wie Sie vielleicht wissen, dass im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum beispielsweise alle Behörden an einem Tisch sitzen, im Übrigen einschließlich des BAMF, das dort mit Mitarbeitern vertreten ist, um tatsächlich eine Informationsdrehscheibe, eine Plattform zu schaffen und mit Leben zu füllen, die es ermöglicht, dass solche Sachverhalte möglichst von allen relevanten Stellen innerhalb der Sicherheitscommunity im weiteren Sinne bewertet und beleuchtet werden können.

Ich will damit sagen: Es gibt Instrumente, durch die eine solche Zusammenarbeit auch schon stattfindet. Für die Einschätzung, ob sich dieser Sachverhalt jetzt eignet, daraus rechtspolitische Forderungen in Bezug auf weitere Veränderungen von gesetzlichen Beteiligungsbefugnissen abzuleiten, erscheint es mir heute doch noch etwas zu früh.

FRAGE KOLHOFF: Wie beurteilen Sie nach dem Vorgang die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland? Ich frage das auch vor dem Hintergrund, dass es eventuell eine veränderte Beurteilung geben könnte angesichts der Tatsache, dass hier offenbar sehr professioneller Sprengstoff verwendet wurde, es also nicht irgendwelche Amateure waren, die mit der Axt auf Leute losgegangen sind.

DR. DIMROTH: Auch da ist es sicher für eine abschließende Beurteilung zu früh.

Ganz grundsätzlich gilt auch nach dem, was wir jetzt über das Wochenende über den Verdächtigen erfahren haben, der ja glücklicherweise, muss man sagen, in der Zwischenzeit festgenommen werden konnte , dass Deutschland unverändert im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus steht. Ereignisse wie Ansbach, Würzburg, aber auch Chemnitz konkretisieren diese Gefahrenlage und zeigen, dass solche Taten, wie wir sie auch im europäischen Ausland erleben mussten, in Deutschland nicht auszuschließen sind. Sie zeigen gleichzeitig, dass unsere Sicherheitsbehörden sehr wachsam sind und der Rechtsstaat wehrhaft.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Dimroth, mich interessiert eine Stellungnahme Ihres Hauses zu den verpatzten Festnahmen am Samstag. Sehen Sie das auch als Panne an, oder war das völlig richtig, wie die Polizei oder die Einsatzkräfte dort vor Ort gehandelt haben?

Eine kleine Nachfrage zu der Frage von Herrn Kolhoff: Müssen wir dennoch davon ausgehen, dass die Bedrohungslage sich verschärft hat, weil da möglicherweise Netzwerke am Werke sind?

DR. DIMROTH: Zu beiden Fragen hatte ich ja eingangs im Prinzip versucht, eine allgemeine, Ihre Erwartungshaltung dämpfende Einordnung vor die Klammer zu ziehen. Was die polizeilichen Einsatzabläufe in Sachsen anbetrifft, wird sich der sächsische Innenminister, wenn ich es richtig weiß, heute im Rahmen einer Pressekonferenz um 13.30 Uhr der Öffentlichkeit stellen. Das ist die zuständige Stelle innerhalb der Sicherheitsarchitektur in Deutschland für die Frage: Wie ist der konkrete Polizeieinsatz hier gelaufen? Das gilt auch in Bezug auf Ihren konkreten Sachverhalt, den Sie hier erfragen. Da bitte ich um Verständnis, dass ich hier „von der Bahnsteigkante“ keine Bewertung abgeben kann und auch nicht abgeben werde.

Das Zweite betrifft auch eine für mich noch zur Unzeit kommende Frage nach einer Bewertung dieses Sachverhalts für mögliche Folgerungen. Das kommt meiner Meinung nach noch zu früh. Das muss man sich jetzt erst einmal anschauen. Tatsächlich gilt das, was ich gesagt habe: Auch Deutschland ist im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Das ist das, was wir seit Langem sagen. Sie fragten ja konkret nach Erkenntnissen bezüglich Netzwerken und Ähnlichem. All das wird sicher jetzt mit Hochdruck ausermittelt werden, und soweit das der Fall ist, muss man sicher auch schauen, ob daraus weitere Folgerungen zu ziehen sind, sowohl für die Gefährdungsbewertung als auch für mögliche Folgerungen.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Waren in die Aktion am Samstag Bundesbehörden involviert? Können Sie sagen, welche?

DR. DIMROTH: Das kann ich nicht, weil das letztlich operative Einzelheiten und auch die Vorermittlungen anbetrifft. Ich kann Ihnen sagen, dass an den Festnahmen selbst keine Bundesbehörden beteiligt waren, an der Exekutivmaßnahme selbst, also dem Zugriff.

FRAGE KOLHOFF: Frau Demmer, ich nehme an, dass die Bundeskanzlerin natürlich über das Ganze informiert ist. Wie hat sie auf die Festnahmen reagiert?

SRS’IN DEMMER: Zunächst einmal dankt die Bundeskanzlerin für die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Sie verdienen ganz grundsätzlich Anerkennung für die schwere Verantwortung, die sie tragen. Unser Dank und unsere Anerkennung gelten aber auch dem Mann aus Syrien, der die Polizei über den Aufenthaltsort des Verdächtigen informiert hat und somit entscheidend zur Festnahme beigetragen hat.

Die Sicherheitsbehörden in Deutschland arbeiten mit ganzer Kraft dafür, dass das Menschenmögliche für die Sicherheit in unserem Land getan wird. Aufgrund der Gefährdungslage, die Herr Dimroth gerade auch erklärt hat, haben wir ja schon sehr viel getan, um Anschläge zu verhindern und die Sicherheit in Deutschland und Europa zu erhöhen.

CHEBLI: Ich möchte gerne ein paar Sätze zu dem gestrigen Anschlag in der Türkei sagen. Die Bundesregierung verurteilt den gestrigen Anschlag in der türkischen Provinz Hakkari, bei dem insgesamt 18 Menschen getötet wurden, auf das Schärfste. Wir sind in Gedanken bei den Familien und Freunden der getöteten Menschen. Den Verletzten wünschen wir eine baldige Genesung.

Terroristische Angriffe wie der gestrige, aber auch die in der Vergangenheit lassen sich durch nichts rechtfertigen. Gewalttaten wie das gestrige Attentat heizen vielmehr die Konfrontation im türkischen Südosten weiter an. Dieser Angriff unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit, den jahrelang mit vielversprechenden Ansätzen verfolgten Friedensprozess wieder aufzunehmen und eine politische Lösung herbeizuführen. Die Bundesregierung steht bereit, diesen Prozess zu unterstützen.

FRAGE BUSEMANN: Eine Frage an die Bundesregierung und an das Wirtschaftsministerium: Nach Medienberichten hat ein chinesischer Konzern Interesse am Leuchtmittelhersteller Osram. Ist das Anlass für die Bundesregierung, sich damit zu befassen?

Generell gefragt: Gibt es die Sorge, dass die chinesische Wirtschaft Kernbereiche der deutschen Wirtschaft übernimmt und damit im Grunde auch längerfristig sich einen strategischen Vorteil erkauft?

DR. AUDRETSCH: Danke für die Frage. Ich fange mit dem konkreten Fall Osram, den Sie angesprochen haben, an. In diesem Fall gab es Berichterstattungen in der Presse das ist richtig ; die haben wir zur Kenntnis genommen. Das ist allerdings ein unternehmerischer Vorgang, den wir nicht weiter kommentieren können.

Ganz allgemein zu dieser Frage: Wir hatten ja schon immer wieder Fälle, die ähnlich gelagert waren. Wir haben eine sehr offene Volkswirtschaft und begrüßen grundsätzlich, dass ausländische Unternehmen sich in Deutschland engagieren. Wir sind aber zunehmend auch mit der Situation konfrontiert, dass wir im Wettbewerb mit Ländern stehen, die selbst nicht so offen sind, wie das bei uns in Deutschland und in Europa der Fall ist.

Deswegen wollen wir keinen Protektionismus das ist völlig klar , aber wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen. Dazu das hat der Minister schon an verschiedenen Stellen ausgeführt ist es für uns wichtig, dass es auch auf europäischer Ebene einen Diskussionsprozess gibt. Diesen Diskussionsprozess auf europäischer Ebene hat der Minister angestoßen. Da laufen die Gespräche. Wir werden jetzt und in der nächsten Zeit ausloten, welche Schlüsse sich daraus ziehen lassen.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Zählt China denn zu den Ländern, die sich nicht fairen Wettbewerbsbedingungen stellen?

DR. AUDRETSCH: Wir finden bei China das haben wir zum Beispiel auch bei der Frage der Stahlindustrie immer wieder diskutiert nicht die gleichen offenen Bedingungen vor wie bei uns. Auch bei Investitionen aus China in Deutschland sind wir in Situationen, bei denen wir darüber nachdenken müssen, wie wir damit umgehen. Genau darauf zielt auch dieser Prozess.

FRAGE LANGE: Herr Audretsch, ich wundere mich immer ein bisschen, dass Deutschland den Umweg über die EU geht. Es gibt ja zum Beispiel die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen. Wird auch auf dieser Ebene der Kontakt mit China gesucht?

DR. AUDRETSCH: Selbstverständlich sind diese Fragen auch Teil der Gespräche, die mit China geführt werden. Dass der Weg über die europäische Ebene genommen wird, liegt daran, dass das Außenwirtschaftsrecht im Wesentlichen als EU-Recht ausgestaltet ist und vom EU-Recht geprägt ist. Daher sind Einschränkungen von Investitionen durch deutsches Recht enge Grenzen gesetzt. Wenn man da tatsächlich vorankommen will, muss man europäische Lösungen wählen. Grund dafür ist die in der EU gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit.

FRAGE POKRAKA: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es geht um die Berichte vom Wochenende, dass Krankenkassen Ärzten Prämien zahlen, damit sie Patienten für kränker erklären, als sie sind, und die Kassen bekommen dann mehr Geld. Weiß das BMG von dieser Praxis? Wie oft kommt das vor? Wie lange gibt es das schon? Welche Kassen und welche Gruppe von Ärzten machen davon nach Ihren Erkenntnissen besonders Gebrauch?

GÜLDE: Vielen Dank für die Frage. Die für die einzelnen Krankenkassen zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder das Bundesversicherungsamt und die Sozialministerien der Länder arbeiten eng zusammen, um gemeinsame Kriterien für die Aufsicht anzuwenden. Diese Aufsichtsbehörden haben solchen Vorwürfen nachzugehen. Uns liegen insofern keine Zahlen dazu vor. Ich würde Sie daher bitten, sich an das Bundesversicherungsamt bzw. die Sozialministerien der Länder zu wenden.

Die Aufsichtsbehörden haben aber über die angesprochene Thematik in ihrer jüngsten Arbeitstagung im Mai 2016 beraten. Das BMG steht in regelmäßigem Kontakt dazu mit den Aufsichtsbehörden.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Dieses Phänomen scheint Ihnen nicht unbekannt zu sein. Gibt es im Bundesgesundheitsministerium eine Ansicht dazu, ob man dieser Praxis einen Riegel vorschieben müsste?

GÜLDE: Noch einmal: Die Vorwürfe sind uns bekannt. Aber konkrete Zahlen liegen uns dazu nicht vor. Die Aufsicht obliegt tatsächlich dem Bundesversicherungsamt und den Sozialministerien der Länder.

FRAGE PRÖSSL: Herr Nannt, ich würde gern auf die Meldungen vom Freitag zum Thema der Militärbasis in Niamey zu sprechen kommen. Können Sie über das hinaus, was am Wochenende schon berichtet wurde, Informationen geben? Was investiert die Bundeswehr dort? Wozu soll die Militärbasis errichtet werden? Warum baut man nicht Gao aus?

NANNT: Auch ich habe die Meldungen von Ende der vergangenen Woche gesehen. Der Trigger für diese Meldung war das gemeinsame Abkommen, das dort mit der nigrischen Regierung initiiert wurde, also der Status, dass man das dort machen will. Aber es ist insgesamt keine neue Nachricht. Der Flugbetrieb wurde schon vor Längerem aufgenommen. Wir haben schon vor Längerer Zeit das Parlament und die Öffentlichkeit dort darüber informiert.

Was dort letztendlich läuft ist Folgendes: Es ist ein Lufttransportstützpunkt. Er dient der Entlastung der Kräfte im Rahmen der Mission in Mali. Dort setzen wir zwei C-160 Transall ein einen Flieger für MedEvac, also für die sanitätsdienstliche Rettungskette, und den zweiten Flieger im Rahmen der logistischen Versorgung, also zum Transport von Personen und von Material. Das alles läuft im Rahmen des Mandates von MINUSMA. Dort ist es für uns eine günstige logistische Drehscheibe, so will ich es benennen, von der aus wir die Unterstützung gewährleisten können. Das ist eigentlich der Punkt.

ZUSATZ PRÖSSL: Sie haben jetzt nichts zu den Baumaßnahmen und dazu, was dort investiert werden soll, gesagt.

NANNT: Mir liegen dazu jetzt keine Zahlen vor. Ich kann gern prüfen, ob ich sie nachreichen kann, ob mir Zahlen vorliegen. Vielleicht kommt die Information noch im Laufe der Pressekonferenz. Ich reiche sie Ihnen dann gern nach.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: Stichwort MedEvac: Gibt es mittlerweile Neuigkeiten rund um die Hubschrauber, nachdem die Niederländer ja deutlich gemacht haben, dass sie Ende Februar rausgehen?

NANNT: Für uns ist die Hubschrauberunterstützung natürlich eine wichtige Fähigkeit. Die Niederländer haben Freitag offiziell angekündigt, die Hubschrauberunterstützung dort im Frühjahr 2017 zu beenden. Jetzt liegt die Verantwortung bei den Vereinten Nationen. Wenn eine Nation ihre Fähigkeit abmeldet, dann führen die Vereinten Nationen üblicherweise Gespräche mit weiteren Nationen. Das ist derzeit der aktuelle Sachstand.

Die Ministerin hat sich ich weiß nicht, ob Sie es gestern zufällig gelesen haben dazu auch geäußert. Ich kann daraus zitieren:

„Oberste Priorität hat der Schutz unserer Soldaten. Nach der Ankündigung der Niederländer müssen jetzt die UN-Gespräche intensiviert werden, um angemessenen Ersatz zu finden.“

Das ist derzeit der Status.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: Gibt es Planungen der Bundeswehr, dort Hubschrauber einzusetzen, wenn sich sonst niemand findet?

NANNT: Wie gesagt, der Ball liegt zurzeit bei den Vereinten Nationen. Jetzt laufen verschiedene Gespräche. Ich kann jetzt nicht zum aktuellen Stand dort vortragen, sondern es ist einfach so: Es werden Gespräche geführt.

Für uns ist das eine wichtige Fähigkeit, die natürlich in gleicher hoher Qualität, wie sie bislang durch die Niederländer gewährleistet wird, auch in Zukunft gewährleistet werden muss. Alles Weitere wird man sehen.

FRAGE BUSEMANN: Eine Frage an das Finanzministerium: Bei der Deutschen Bank zeichnet sich im Streit um Hypothekenkredite in den USA keine schnelle Lösung ab. Die Aktie reagiert darauf sehr empfindlich.

Gibt es seitens des Ministeriums Sorge, dass sich die Deutsche Bank nicht erholen könnte? Gibt es generell die Gefahr, dass die Schwierigkeiten der Deutschen Bank auf den Finanzmarkt übergreifen könnten?

DR. KALWEY: Vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben das ganze Thema Deutsche Bank hier in den vergangenen Pressekonferenzen ja schon umfassend behandelt. Der Minister hat in Washington gesagt, was er zu diesem Thema zu sagen hat. Ich werde das von dieser Seite aus nicht ergänzen oder erweitern. Sie wissen, dass wir zu Einzelinstituten grundsätzlich nicht Stellung nehmen. So werden wir das hier auch weiterhin handhaben.

FRAGE KIRSCHNER: Eine Frage an das Umweltministerium: Es geht um das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan. Branchenverbände beklagen, dass dieses Mittel, das angeblich in Styropor und in anderen Dämmstoffen sein soll, nicht mehr abgefahren werden kann, weil es zu Monatsbeginn als gefährlich eingestuft worden ist.

Ist es richtig, dass das Umweltministerium dazu mit den Verbänden noch in dieser Woche ein Gespräch führen will?

KÜBLER: Konkret zu dem Gespräch mit den Verbänden kann ich Ihnen leider nichts sagen; das müsste ich nachreichen.

ZUSATZFRAGE KIRSCHNER: Und zu der Sache als solcher, dass jetzt offenbar Probleme bestehen, diese Stoffe abzufahren?

KÜBLER: Das kann ich bestätigen. Das wissen wir aus vielen Ländern.

Das Bundesumweltministerium hat sich immer dafür eingesetzt, dass dieser Dämmstoff nicht als Sondermüll behandelt wird und entsprechend auf Sondermülldeponien entsorgt werden muss. Leider hat es eine anderslautende Entscheidung der Länder gegeben. Wir befürworteten sie nicht, weil wir befürchtet haben, dass genau das passiert, was jetzt eintritt, dass nämlich dieser Dämmstoff in vielen Ländern nicht entsorgt werden kann, solange nicht mit den Entsorgungsunternehmen entsprechende Verträge geschlossen werden was ja Ländersache ist bzw. Sondermülldeponien darauf eingerichtet sind, diese Dämmstoffe zu entsorgen.

Wir hoffen, dass es hierbei bald Bewegung gibt. Wir würden einen Bundesratsbeschluss, dies wieder rückgängig zu machen, befürworten. Denn wir sehen nicht, dass dieser Dämmstoff als Sondermüll entsorgt werden muss. Auf den üblichen Deponien war es bisher möglich, diesen Dämmstoff unter hoher Hitzeeinwirkung schadlos zu entsorgen.

ZUSATZFRAGE KIRSCHNER: Sicherlich ist die Rücknahme des Bundesratsbeschlusses eine Möglichkeit. Das würde aber dauern. Kann man das Problem sehr kurzfristig lösen? Gibt es eine Möglichkeit dazu?

KÜBLER: Leider sind uns als Bund hierbei die Hände gebunden, weil die Länder anders entschieden haben. Dieses Dilemma muss nun auf Landesebene gelöst werden.

FRAGE POKRAKA: Ich habe eine Frage zur Rückführung von Menschen nach Afghanistan, die hier in Deutschland kein Asyl und auch keinen anderen Aufenthaltstitel bekommen haben.

Ich würde zum einen gern, nachdem jetzt Abkommen unterzeichnet wurden, den aktuellen Stand abfragen, ob es zurzeit schon Rücknahmen gibt oder ob man noch in Verhandlungen ist und um wie viele Menschen aus Afghanistan es geht.

Zum anderen habe ich mit Blick auf die Lage in Afghanistan die Frage an das Auswärtige Amt, die wir hier sicherlich schon hatten: Kann man guten Gewissens nach Afghanistan zurückführen?

DR. DIMROTH: Zu Ihrer ersten Frage: Ich kann jedenfalls noch nicht berichten, dass wir die ersten Vollzugsmaßnahmen auf Grundlage des MoU ergriffen haben, was allerdings auch nicht überraschend ist. Wir hatten das hier in aller Länge auch zu Ihrer Frage in Richtung des AA mehrfach erörtert.

Eine solche gemeinsame Erklärung schafft keine neuen Befugnisse, sondern buchstabiert in bestimmten Vereinbarungen letztlich nur das aus, was ohnehin geltendes nationales Recht, aber eben auch geltendes Völkerrecht ist, nämlich die Verpflichtung eines jedweden Staats, einen eigenen Staatsangehörigen in den dafür etablierten und abgesprochenen Verfahren wieder zurückzunehmen. Insofern ist das in der Sache nichts Neues, sondern buchstabiert letztlich nur noch einmal aus, wie man damit gemeinsam umgehen und wie man bestimmte Details im gemeinsamen Verständnis zukünftig besser abarbeiten will.

Zu Ihrer Frage nach der Zahl müsste ich nachfragen: Welche Zahl meinen Sie?

ZUSATZ POKRAKA: Die Zahl der Menschen aus Afghanistan, die in Deutschland um Asyl oder einen anderen Aufenthaltstitel gebeten haben und bei denen entschieden wurde, dass sie keinen bekommen und das Land wieder verlassen müssen.

DR. DIMROTH: Die Zahlen der Antragstellungen können Sie sämtlich den Asylgeschäftsstatistiken des BAMF entnehmen, die sowohl monatlich als auch in einer jährlichen Zusammenfassung online zur Verfügung stehen.

Ich müsste nachschauen, ob ich in Bezug auf ausreisepflichtige in Deutschland aufhältige Afghanen eine Zahl habe.

CHEBLI: Ich kann gern zwei Sätze dazu sagen. Aber eigentlich haben wir am Freitag sehr lange über dieses Thema gesprochen über das Rückführungsabkommen und über die Unterstützung Afghanistans im Rahmen der Afghanistan-Geberkonferenz in Brüssel, auf der die internationale Staatengemeinschaft noch einmal ein ganz klares Signal gesetzt hat, dass wir Afghanistan helfen wollen im wirtschaftlichen und im sicherheitspolitischen Bereich und dass wir an der Seite Afghanistans stehen.

Im Prinzip ist es so: Die Sicherheitslage in Afghanistan ist regional unterschiedlich. Ich kann Ihnen nicht sagen, dass es überall sicher ist. Gleichzeitig gibt es aber sehr viele, vor allem urbane Gebiete, die kontrollierbar sind, die als sicher gelten und in die Flüchtlinge zurückgeführt werden können. Es gibt auch immer wieder Vorfälle wie jetzt die jüngsten Ereignisse in Kundus, wo nach wie vor gekämpft wird. Deswegen ist unsere Analyse des Lagebilds in Afghanistan sehr realistisch, und wir sagen: Es ist regional unterschiedlich. Es gibt nichts schönzureden; es gibt Gebiete, die unsicher sind. Aber größtenteils haben die afghanischen Sicherheitskräfte das Land einigermaßen im Griff.

FRAGE JENNEN: Eine Frage an Frau Demmer und Frau Chebli: Hollande trifft sich mit Putin am 19. Oktober. Der Pressesprecher des Kreml hat gesagt, dass auch ein Treffen im Normandie-Format geplant sei. Können Sie das bestätigen?

CHEBLI: Von einem Treffen auf Außenministerebene im Normandie-Format ist mir nichts bekannt.

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen dazu auch keine Angaben machen.

FRAGE BUSEMANN: Herr Ayrault hat sich heute Morgen auch zu dem anstehenden Putin-Besuch geäußert und unter anderem angekündigt, dass Frankreich beim Internationalen Strafgerichtshof beantragen wird, Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Bombardierungen von Aleppo einzuleiten.

Ich wüsste gern, ob auch Deutschland dieses Gremium auffordern wird, derartige Ermittlungen aufzunehmen.

CHEBLI: Natürlich unterstützen wir lückenlose Aufklärung von Vorgehen, die in Syrien vonstattengehen.

Vielleicht kann ich noch zwei, drei Sätze zu den Ereignissen sagen, die wir am Wochenende erlebt haben. Wir haben im Sicherheitsrat erlebt, dass der französisch-spanische Vorschlag am russischen Veto gescheitert ist. Aus unserer Sicht war es ein guter, ausgewogener Entwurf, der die Situation in Aleppo angemessen beschreibt und die richtigen Schlüsse daraus zieht. Andererseits hat Russland einen Resolutionsentwurf eingebracht, der keine Unterstützung fand. Letztendlich geht es jetzt darum, nach Wegen zu suchen, wie wir vielleicht beide Entwürfe miteinander verheiraten können, wie man aus zwei Entwürfen einen macht, der den Segen des Sicherheitsrats hat, damit wir endlich aus der Hölle in Syrien herauskommen und damit das gelingt, was der Minister sagt, zumindest humanitäre Hilfe zu den Menschen in Aleppo zu bringen. Wenn es uns schon nicht gelingt, uns auf eine Waffenruhe zu einigen, dann sollte es uns doch irgendwie gelingen, Menschen auf Wegen jenseits einer fest vereinbarten Feuerpause mit Hilfe auszustatten.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Was heißt es genau, wenn Sie sagen, Sie unterstützen Frankreich? Heißt das, dass man das nur begrüßt und ansonsten passiv bleibt, oder wird Deutschland selber beim Internationalen Strafgerichtshof vorstellig werden, um derartige Ermittlungen anzuschieben?

CHEBLI: Mir ist nicht bekannt, dass Deutschland selber vorstellig wird. Aber natürlich unterstützen wir entsprechende Bemühungen. Es ist ja nicht nur Frankreich. Auch Außenminister Kerry hat gesagt, dass solche Vorgehen aufgeklärt werden müssen. Deshalb kann ich nur sagen: Wir unterstützten die internationale Staatengemeinschaft und jene Staaten, die sich dafür einsetzen. Von konkreten Vorstößen unsererseits kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht berichten.

FRAGE PRÖSSL: Frau Chebli, Sie haben es gerade angedeutet. Wie könnte denn ein solcher Kompromiss aussehen, wenn Russland sagt „Flugverbotszone nicht mit uns“? Vielleicht können Sie dazu auch „unter drei“ gehen, wenn das sinnvoll ist.

CHEBLI: Ich muss dazu nicht „unter drei“ gehen. Ich kann das schon hier „on the record“ sagen. Wenn ich das fertige Rezept hätte, hätten wir keine Kämpfe mehr in Aleppo. Nein, das habe ich an dieser Stelle nicht und auch sonst nicht.

Es ist klar, dass alle Seiten nach Wegen suchen, um die Kämpfe in Aleppo zu beenden. Russland hat eine Position, die wir so nicht unterstützen. Der Minister hat ganz klar gesagt: Wir brauchen eine Flugverbotszone. Letztendlich wird man weiter im Gespräch sein. Der Minister hat letzte Woche ich glaube, es war am Freitag mit dem russischen Außenminister genau über diese Frage gesprochen und hat noch einmal die Notwendigkeit unterstrichen, dass wir bei der Frage der humanitären Zugänge endlich auch den Beitrag Russlands brauchen, die ihren Einfluss auf das syrische Regime geltend machen müssen. Letztendlich zählt das Wort Russlands bei Assad. Deswegen setzen wir darauf, dass Russland hier seinen Beitrag leistet.

VORS. DR. MAYNTZ: Was die Frage von Frau Müller-Thum in Sachen Gefährder angeht, hat das Innenministerium neue Erkenntnisse.

DR. DIMROTH: Ich würde das gerne ein bisschen konkretisieren und auch in einem Punkt aktualisieren. Wenn man sich, was ich inzwischen getan habe, das Maßnahmenpaket des Ministers anschaut, was ja Gegenstand der Frage von Herrn Kolhoff, der leider nicht mehr da ist, und auch von Ihnen, Frau Müller-Thum, war, dann geht daraus hervor, was damit gemeint ist. Das würde ich gerne der Konkretisierung halber hier vortragen:

„Für Ausländer, die straffällig geworden sind oder von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, wollen wir das Aufenthaltsrecht weiter verschärfen. Hierfür wollen wir im Aufenthaltsgesetz einen entsprechenden Haftgrund der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit schaffen, um so die Ausreisepflicht in diesen Fällen wirkungsvoller durchzusetzen. Auf diese Weise werden wir in Zukunft das Instrument der Abschiebehaft verstärkt für ausländische Kriminelle und Gefährder in Anwendung bringen.“

Es geht also ganz konkret bei dem, was jetzt möglicherweise auch von Dritten aufgegriffen wurde das habe ich auch auf dem Weg hierher zur Kenntnis genommen , um eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts in Bezug auf bekannte Straftäter und Gefährder zur besseren Gewährleistung der bestehenden Ausreisepflichten, insbesondere also einen Haftgrund zu schaffen, mit dem dann in Abschiebehaft genommen werden kann. Also kein Haftgrund im Sinne der Strafprozessordnung, sondern ein Haftgrund im Sinne des Abschiebegewahrsams, der Abschiebehaft. Dazu ist es tatsächlich so, dass ein Gesetzentwurf im Bundesinnenministerium federführend erarbeitet wurde, der sich seit vergangenem Freitag in der Ressortabstimmung befindet.

FRAGE MÜLLER-THUM: Liegen Ihnen Zahlen vor, wie viel Prozent der Leute, die von den Behörden als Gefährder eingestuft werden, bereits straffällig geworden sind?

DR. DIMROTH: Ich habe sie jedenfalls nicht vorliegen. Ich kann die Frage gerne mitnehmen und gegebenenfalls eine Antwort nachreichen. Ich vermute, dass es eine solche Statistik nicht gibt. Ich kann gerne versuchen, das herauszufinden.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Nicht jeder, der als Gefährder eingestuft ist, ist bereits straffällig geworden, oder?

DR. DIMROTH: Absolut nicht. Das ist jedenfalls nicht zwingend. Die Definition ist ja letztlich eine Prognose in die Zukunft und eben keine festgestellte Geschichte aus der Vergangenheit. Insofern ist das absolut nicht zwingend. Die Schnittmenge kann theoretisch auch Null sein. Das vermute ich nicht, aber das könnte jedenfalls der Fall sein.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Eine Nachfrage an das Justizministerium. Es gibt jetzt einen Gesetzentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Es gibt also offensichtlich etwas, was konkret auf dem Tisch liegt. Könnten Sie sich kurz dazu äußern, was Ihre Position sein wird?

DR. BAER-HENNEY: Das kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht machen, weil der Gesetzentwurf gerade in die Ressortabstimmung gegangen ist. Dann erfolgt eine Stellungnahme der einzelnen Ressorts, auch von unserem Haus. Wie diese aussehen wird, kann ich Ihnen quasi einen Werktag nach der Versendung noch nicht sagen.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Herr Dimroth, das heißt, es haben Gespräche mit dem Koalitionspartner stattgefunden, man hat sich auf etwas geeinigt und das geht jetzt in die Ressortabstimmung?

DR. DIMROTH: Nein. Der Weg ist ja üblicherweise ein anderer. Der Weg ist üblicherweise so, dass das initiativgebende Haus einen Gesetzentwurf erarbeitet und die Ressortabstimmung gerade dazu dient, innerhalb des Ressortkreises Einigkeit darüber herbeizuführen, was dort vorgeschlagen ist, um dann gemeinsam das Kabinett zu befassen. Ich kann Ihnen nicht vor einer Vorabstimmung, einer Billigung oder Ähnlichem aus einem anderen Haus berichten.

FRAGE LANGE: Eine Frage an Frau Demmer zur Afrika-Reise der Bundeskanzlerin. Ich hätte gerne den aktuellen Stand gewusst, also ob die Verhängung des Ausnahmezustands in Äthiopien Auswirkungen auf die Reiseplanung hat.

SRS’IN DEMMER: Die äthiopische Regierung hat in der Tat als Reaktion auf die Unruhen in den letzten Wochen und Monaten am 8. Oktober den Ausnahmezustand für die Dauer von sechs Monaten verhängt und am 9. Oktober die Öffentlichkeit darüber informiert. Unmittelbare Auswirkungen sind nicht bekannt. Die Situation in Addis Abeba ist unverändert. Nach jetzigem Stand wird an der Besuchsplanung der Bundeskanzlerin nichts geändert.

Natürlich wird die Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten über die aktuelle politische Lage sprechen und dabei auch die Menschenreche klar ansprechen. Sie wird ihrer Überzeugung Ausdruck verleihen, dass eine Politik, die die Interessen aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt, also ein demokratischer Rechtsstaat, die besten Entwicklungschancen bietet. Entscheidend für die Reise bleibt nach wie vor, dass die Kooperation mit afrikanischen Staaten verbessert wird und damit auch die Menschen in ihren Heimatländern bessere Lebens- und Zukunftsperspektiven erhalten und keine lebensgefährlichen Überfahrten nach Europa unternehmen.

VORS. DR. MAYNTZ: Dann hat auch das Verteidigungsministerium einen neuen Stand.

NANNT: Noch einmal zu Ihrer Frage, Herr Prössl: Es sind derzeit 40 Soldaten vor Ort in Niamey stationiert. Konkrete Zahlen kann ich Ihnen noch nicht nennen. Es gibt erste Überlegungen zu einem Ausbau der Flugbetriebsflächen auf dem militärischen Teil des Hauptstadtflughafens. Dazu laufen derzeit die ersten Planarbeiten und Absprachen mit dem Flughafenbetreiber.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: Mehr wird es nicht? Es geht wirklich nur um die Flugbetriebsflächen?

NANNT: Genau. Das ist das, was ich dargestellt hatte. Es geht um einen Lufttransportstützpunkt, also einen Hub, der quasi dort Unterstützungsflüge leisten kann.

VORS. DR. MAYNTZ: Wir arbeiten hier live alles ab. Das Umweltministerium weiß auch mehr zum Thema HBCD.

KÜBLER: Mir waren deswegen die Gespräche zwischen dem Bund und den Verbänden nicht klar, weil es diese nicht gibt. Das ist auch die falsche Ebene. Wie ich sagte, sind die Länder für die Entsorgungssicherheit zuständig und haben selbst auch entschieden, dass die Dämmplatten als gefährlicher Abfall zu behandeln sind. Wir wissen, dass einige Länder genau diese Gespräche auch planen. Auf diese Ebene gehören sie auch hin. Gespräche zwischen uns und den Verbänden gibt es nicht.

FRAGE BUSEMANN: Eine Frage an das Umweltministerium. Am Wochenende ist bekanntgeworden, dass der Bundesrat sich für ein Verbot der Neuzulassung von Verbrennungsmotoren ab 2030 ausgesprochen hat. Das Verkehrsministerium hat sich dazu schon geäußert. Ich wüsste gerne, wie Frau Hendricks den Sachverhalt sieht.

KÜBLER: Frau Hendricks begrüßt diese Entscheidung des Bundesrats. Sie hat sich in der Vergangenheit sehr häufig genau zu diesem Punkt geäußert und auch das Datum 2030 bereits als ein Datum benannt, wo man einen emissionsfreien Fahrzeugverkehr anstreben sollte. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt sollten keine Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren mehr erfolgen. Wir streben eine Dekarbonisierung bis 2050 an. Auf EU-Ebene hat das der Bundesrat jetzt auch noch einmal bestätigt. Das soll eine Forderung an die EU sein, hier Vorreiter zu sein. Dieses Ziel können wir im Verkehrsbereich nur erreichen, wenn wir 2030 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zulassen. Das haben wir sowohl im integrierten Umweltprogramm schon niedergeschrieben als auch jetzt in dem in der Ressortabstimmung befindlichen Klimaschutzplan 2050.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Dann wüsste ich gerne, welche Haltung die Bundeskanzlerin dazu einnimmt.

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung glaubt, wie Sie alle wissen, an die Zukunft von Elektromobilität. Wie Sie sehen, gibt es dabei Abstimmungsbedarf. Daher möchte und kann ich dem Ergebnis dieser Abstimmung nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE BUSEMANN: Aber hat Frau Merkel denn eine eigene Haltung?

SRS’IN DEMMER: Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass ich einem Abstimmungsprozess, der hier ansteht, nicht vorgreifen möchte.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank