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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 27. Juli 2020

Themen: Waffenstillstand in der Ostukraine, Coronapandemie (Testungen von Urlaubsrückkehrern, Pläne für eine Einrichtung von Testzentren an größeren Bahnhöfen und Autobahnen an der Grenze zu Österreich, Impfstoff gegen das Coronavirus, allgemeine Einschätzung der Bundesregierung zur Coronapandemie, Corona-Warn-App, Coronafälle im Grenzdurchgangslager Friedland, Kampagne in Großbritannien gegen Übergewicht, Reisebeschränkungen und Reisewarnungen), Schutz von Polizeidatenbanken vor unberechtigtem Zugriff mithilfe biometrischer Merkmale, geplantes Verbot von Werkverträgen, Medienberichte über Kontakte eines Mitarbeiters der Social-Media-Abteilung des Bundesverteidigungsministeriums zur „Identitären Bewegung“, mögliche schärfere Sanktionierung von Telekommunikationsanbietern bei zu geringen Übertragungsraten, mögliche Einführung von Alkoholverboten und Ausweitung von Videoüberwachung in Innenstädten in Reaktion auf die Vorfälle in Stuttgart und Frankfurt, Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte, Nord Stream 2, Behinderung der Arbeit eines Teams der Deutschen Welle durch die Polizei bei den Unruhen in Minneapolis, Kohleausstieg, geplanter Abzug von US-Truppen aus Deutschland

Naive Fragen zu:
3:30 Corona Flughafen/im Flugzeug (ab 6:55)
– Sie wollen einerseits Infektionsketten unterbinden und sie durch die Tests an den Flughäfen besser nachverfolgen. Gleichzeitig fördern Sie eine Erhöhung der Zahl der Infektionen dadurch, dass Sie die Abstände im Flugzeug nicht erhöhen wollen. Ist das korrekt? Habe ich Sie da richtig verstanden? (ab 10:46)
– Wie soll man denn in einem Flugzeug Abstand halten?

18:01 Corona-App
– Was ist denn das Ziel der Bundesregierung? Wie viele Menschen sollen die App nach Ihrem Wunsch benutzen, und wie wollen Sie dahin kommen?
– Sind Sie jetzt zufrieden, oder was?
– Wenn jetzt kein Einziger die App mehr herunterlädt, sagen Sie trotzdem: „Ist doch schön“?
– Wie wollen Sie dahin kommen?

32:08 Werksverträge
– können Sie uns Werkvertragsbereiche nennen, die Sie okay finden und an denen Sie nichts ändern wollen, wenn Sie uns schon nicht die Bereiche nennen können, in denen Sie etwas ändern wollen? (ab 35:02)
– wie betrachtet denn das Wirtschaftsministerium diese Pläne der Ausweitung des Werkvertragsverbots?
– An das Landwirtschaftsministerium: Wie bewerten Sie die Pläne, dass auch Werkverträge in anderen landwirtschaftlichen Bereichen verboten werden sollen?
– Sehen Sie denn den Bedarf dafür, dass es auch in weiteren Branchen Werkvertragsverbote gibt?

37:41 Social Media Chef der Bundeswehr
– Ich würde auch gerne noch einmal wissen, für welchen Teil der Social-Media-Aktivitäten der Herr B. nicht verantwortlich war das haben Sie ja gesagt , wenn er gleichzeitig Social-Media-Chef war (ab 41:03)
– Der Mann hat rechtsradikalen Content und Content der „Identitären Bewegung“ auf Instagram geteilt und steht mit Identitären in Verbindung. Was jetzt noch nicht klar war, ist, ob Ihr Ministerium diese Verbindung und diese Likes als Verstoß gegen Ihre eigenen Guidelines bewertet.
– Mich würde die Reaktion der Ministerin interessieren, die sich ja jetzt auch öffentlich sehr stark gegen Rechtsextremismus einsetzt. Wie hat sie auf diesen Fall des Sympathisanten von Identitären reagiert? (ab 47:27)

52:12 Gewalt gegen Polizeibeamte
– ich habe mir die RegPK am Mittwoch noch einmal angeschaut, in der Sie hier Zahlen vorgetragen haben. Unter anderem haben Sie die Zahlen in der Kategorie Widerstand und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt aus dem Jahr 2017 zu 2018 verglichen und von einem Anstieg um 39,9 Prozent gesprochen sowie davon, dass 27,5 Prozent mehr Fälle bei der Kategorie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vom Jahr 2017 bis 2018 festgestellt worden seien. Fünf Minuten später habe ich danach gefragt, und dann haben Sie hier gesagt, dass Sie bewusst nur die Zahlen von 2018 und 2019 genannt hätten, weil die Zahlen und Fallkategorien von 2017 nicht repräsentativ seien. Haben Sie sich bei meiner Antwort geirrt, oder haben Sie falsche Zahlen genannt? (ab 53:55)

57:25 US-Sanktionen wegen Nord Stream 2
– Deutschland hat aktuell den Vorsitz des Sicherheitsrats. Man ist nicht ständiges Mitglied im Sicherheitsrat. In Artikel 96 Satz 1 der UN-Charta kann man lesen: „Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs anfordern.“ – Warum tut die Bundesrepublik Deutschland das in diesem konkreten Fall der US-Sanktionen in Sachen Nord Stream nicht? (ab 1:00:50)
– Das wollte ich nicht suggerieren, aber Sie könnten das ja einbringen, damit der Sicherheitsrat das beschließt; denn warum sollten die Amerikaner, die sich ihrer Sache ja sehr sicher sind, dagegen sein? Warum gehen Sie nicht den UN-Weg, den Weg des Völkerrechts?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 27. Juli 2020:

SRS’IN DEMMER: Ich möchte etwas zu dem Waffenstillstand in der Ostukraine sagen. Die Bundesregierung begrüßt die Einigung der trilateralen Kontaktgruppe, bestehend aus Vertretern der Ukraine, Russland und der OSZE, auf Unterstützungsmaßnahmen, die seit heute Nacht gelten. Dazu zählen konkret etwa das Verbot von Scharfschützen, Drohnen und Sabotageoperationen, ein Koordinierungsmechanismus bei Waffenstillstandsverletzungen und der besondere Schutz von zivilen Objekten. Wir rufen alle Seiten auf, den Waffenstillstand umfassend einzuhalten sowie ihre weiteren Verpflichtungen aus den Minsker Vereinbarungen einzuhalten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass die Staatspräsidenten Putin und Selensky die neue Einigung in einem Telefonat gestern ausdrücklich gewürdigt haben. Deutschland wird die Umsetzung der Minsker Vereinbarung gemeinsam mit dem französischen Partner weiter unterstützen.

FRAGE RATZSCH: Meine erste Frage richtet sich an Frau Demmer. Wir diskutieren ja gerade über verpflichtende Tests für Rückkehrer aus dem Urlaub. Welche Meinung hat die Kanzlerin dazu?

An das BMG nachfolgend die Frage: Es wird auch geprüft, was da möglich ist. Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre das denn möglich?

SRS’IN DEMMER: Sie sprechen die Tests an. Wie Sie wissen, hat der Bundesgesundheitsminister angekündigt zu prüfen, inwieweit eine Testung für Urlauber aus Risikogebieten verpflichtend eingeführt werden kann. Helge Braun, der Chef des Kanzleramts, hat heute Morgen in einem Radiointerview diese Prüfung ausdrücklich begrüßt. Das heißt, wir schauen uns das jetzt einmal an. Eine Ausbreitung des Virus aufgrund von infizierten Rückkehrern aus Risikogebieten muss natürlich frühzeitig eingedämmt werden. Daher ist es wichtig zu testen, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Dazu kann das Gesundheitsministerium bestimmt noch Näheres mitteilen.

EWALD: Sehr viel mehr nicht. Ich kann das natürlich gerne ergänzen. Sie wissen ja, dass sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Freitag darauf geeinigt haben, verpflichtende Tests für Rückkehrer aus allen Risikogebieten rechtlich zu prüfen. Minister Spahn hat am Samstag in einem Radiointerview im Deutschlandfunk darauf verwiesen. Diese rechtliche Prüfung läuft jetzt. Klar ist auch: Der zunehmende Reiseverkehr erhöht das Risiko, dass wieder mehr Infektionen nach Deutschland hineingetragen werden. Im Zweifel testen wir lieber einmal zu viel als zu wenig.

ZUSATZFRAGE RATZSCH: Wenn Sie von einer rechtlichen Prüfung sprechen: In welchem Bereich wird denn geprüft, beim Infektionsschutzgesetz? Wo wäre da möglicherweise ein Weg, das möglich zu machen?

EWALD: Das ist unter anderem Gegenstand der rechtlichen Prüfung.

FRAGE KELLER: Wenn man dazu ein Gesetz ändern müsste, könnte man das frühestens im September machen, wenn der Bundestag wieder zusammentritt und man nicht eine Sondersitzung machen will. Ist das dann nicht zu spät?

EWALD: Dem will ich nicht vorgreifen. Sie wissen ja das ist auch ein Auftrag aus der Besprechung mit den Ministern der Länder , dass wir die nationale Teststrategie, die Testverordnung entsprechend anpassen werden. Dabei wird es dann auch um Fragen der Finanzierung gehen. Die Reiserückkehrer kommen jetzt wieder nach Deutschland zurück. Sie können davon ausgehen, dass das dann relativ schnell geregelt wird.

FRAGE LENZ: Ich möchte konkret nachfragen: Heißt „rechtliche Prüfung“ das, was aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich ist, oder was müssen wir tun, um solche verpflichtenden Tests rechtlich möglich zu machen, sofern das heute noch nicht gegeben ist?

EWALD: Ich bitte um Verständnis, dass ich der rechtlichen Prüfung nicht vorausgreifen kann. Wir prüfen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, eine Verpflichtung für solche Tests anzuordnen.

FRAGE JESSEN: Umfasst die rechtliche Prüfung auch die Prüfung, ob Fluggesellschaften die Art der Belegung ihrer Flugzeuge vorgeschrieben werden kann? Wir haben im Moment die Situation, dass gesagt wird, Urlauber verhielten sich unvorsichtig. Es wird gewarnt, dass die Enge auf Flughäfen ein Ansteckungs- und Infektionsrisiko bedeutet. Aber die größte Enge haben wir doch noch immer in den Fliegern, in denen Menschen über Stunden hinweg im Abstand von nur wenigen Zentimetern sitzen. Müsste man dann nicht auch prüfen, ob vorgeschrieben werden kann, welche Abstandsregeln in Flugzeugen zu gelten haben?

EWALD: Ich möchte darauf hinweisen, dass auch für den Flug- und Schiffsverkehr sowie für den grenzüberschreitenden Bus- und Bahnverkehr aus Risikogebieten im Ausland der Auftrag an unser Haus formuliert worden ist, die Aussteigerkarten anzupassen und dies anzuordnen. Das ist der Hinweis, den ich Ihnen dazu geben kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das Projekt des Schutzes vor einer Ansteckung ist ja klassisch ressortübergreifend. Wäre dann das Verkehrs- oder das Wirtschaftsministerium dafür zuständig, wenigstens für die nationalen Carrier anzugeben, welche Abstände in Flugzeugen einzuhalten sind, und prüfen Sie das?

VORS. BUSCHOW: An wen richtet sich diese Frage?

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist das Verkehrsministerium oder das Wirtschaftsministerium dafür zuständig? Das Verkehrsministerium vermutlich.

EINHORN: Auch ich denke, das ist das Verkehrsministerium.

ALEXANDRIN: Vielen Dank für die Frage. Der Minister hatte sich unter anderem letzte Woche beim Aviation Summit dazu geäußert. Wir haben jetzt auf europäischer Ebene einheitliche Standards vereinbart. Diese wurden in der Pressekonferenz genannt und finden Sie auch auf den Seiten der Europäischen Kommission. Ich kann sie Ihnen gerne vortragen, wenn Sie möchten. Das sind die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ab sechs Jahren, die Intensivierung der Reinigungsleistungen, Informationen der Reisenden zum Einhalten des Abstandsgebots an Flughäfen und während des gesamten Abfertigungsprozesses sowie die hohe Frischluftquote im Flugzeug. Insbesondere die flugzeugspezifische Belüftung gewährleistet, dass das Risiko einer Infektionsübertragung minimiert wird. Das hat das Robert-Koch-Institut bestätigt und haben wir an dieser Stelle auch schon mehrfach gesagt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, an den Faktor Abstand, der ja für das Infektionsrisiko einer der ganz wesentlichen ist, gehen Sie nicht heran. Es bleibt dabei, dass alle Flugzeugsitze so belegt werden können, dass Menschen im Abstand von wenigen Zentimetern dauerhaft über Stunden hinweg zusammensitzen. Das widerspricht doch dem Gedanken von Distanzhaltung, den Sie ansonsten im Flughafen und bei der Anreise an den Flughafen verfolgen. Sie messen da mit zweierlei Maß.

ALEXANDRIN: Wir haben auch zwei grundsätzlich unterschiedliche Situationen. Das habe ich gerade versucht zu verdeutlichen. Was ich auch verdeutlicht habe, ist, dass wir uns auf europäischer Ebene für solche Standards eingesetzt haben und dass diese auch umgesetzt wurden. Jetzt gibt es diese einheitlichen Standards.

FRAGE JUNG: Sie wollen einerseits Infektionsketten unterbinden und sie durch die Tests an den Flughäfen besser nachverfolgen. Gleichzeitig fördern Sie eine Erhöhung der Zahl der Infektionen dadurch, dass Sie die Abstände im Flugzeug nicht erhöhen wollen. Ist das korrekt? Habe ich Sie da richtig verstanden?

EWALD: Diese Frage habe ich nicht richtig verstanden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie wollen bei den Abstandsregeln im Flugzeug weiterhin nichts machen, obwohl die EASA und die WHO eindeutige Empfehlungen dazu gegeben haben. Sie wollen am Flughafen selbst testen, um Infektionsketten zu unterbinden und zu minimieren. Gleichzeitig maximieren Sie aber die Zahl der Infektionen, wenn es weiterhin keine Abstandsregeln in Flugzeugen gibt.

EWALD: Wir haben in der Tat zwei unterschiedliche Bereiche; das hat der Kollege aus dem Verkehrsministerium schon eingeordnet. Für den Bereich der Flugzeuge und der Sitzanordnung hat der Kollege Ihnen eben entsprechende Hinweise gegeben.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir das Thema Reiserückkehrer in den Blick nehmen werden. Wir werden deshalb die Testungen ausweiten. Es gilt nach wie vor das ist ein Appell, den wir täglich, auch der Minister, immer wieder formulieren , dass vernünftiges Verhalten und Wachsamkeit eines jedes Einzelnen unverzichtbar sind. Dazu gehören Abstandhalten, die Hygieneregelungen einzuhalten sowie ein Mund-Nase-Schutz.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie soll man denn in einem Flugzeug Abstand halten?

EWALD: Wie gesagt: Den Bereich der Flugzeuge und der Sitzanordnung müssten Sie beim Verkehrsministerium erfragen.

FRAGE RATZSCH: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Markus Söder hat heute angekündigt, er plant Testzentren an größeren Bahnhöfen und Autobahnen an der Grenze zu Österreich. Ist da die Bundespolizei involviert, und wie sieht das an anderen Grenzen aus?

ALTER: Auch wir haben diese Vorschläge, diese Ideen heute zur Kenntnis genommen. Man wird jetzt mit allen Beteiligten darüber reden müssen, wie man das praktisch ausgestaltet. Aber diese Gespräche haben noch nicht stattgefunden.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Forschungsministerium und an das Gesundheitsministerium. Frau Karliczek hat angekündigt, dass, wenn ein Impfstoff gefunden sei, jeder Deutsche, der geimpft werden möchte, auch geimpft werden könne. Nun gibt es den Impfstoff noch nicht. Wissenschaftler halten das aber für ein unrealistisches Szenario und sagen, das sei nicht möglich. Die Frage ist: Wie sicher ist Frau Karliczek, dass dieses Versprechen eingehalten werden kann?

Wie ist die Einschätzung des Gesundheitsministeriums zu der Möglichkeit, dass jeder, der will, geimpft werden kann?

JAMBO: Vielen Dank für die Frage. Ich fange einmal an. Die Versorgung der Bundesbürger mit einem sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19 ist eine große Herausforderung. Das Virus wird nicht einfach verschwinden. Wir brauchen daher eine Strategie, mit der die Bevölkerung geschützt wird. Dieses Ziel kann gegebenenfalls nur schrittweise, immer abhängig von Erfolgen der Impfstoffforschung, erreicht werden. Diese Vorgehensweise hat sich bereits bei anderen Infektionskrankheiten, für die wir wirksame Impfstoffe zur Verfügung haben, bewährt.

EWALD: Vielleicht noch ergänzend dazu der Hinweis das hat Minister Spahn auch wiederholt öffentlich vorgetragen : Wir haben sehr frühzeitig die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut gebeten, ein Konzept zur Verteilung des Impfstoffs zu erarbeiten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich finde, meine Frage ist von keinem von Ihnen beiden beantwortet worden. Die war doch ganz einfach: Ist es ein realistisches Szenario, dass bei Vorhandensein eines Impfstoffs zeitnah jeder Deutsche, der das will das werden dann vermutlich doch sehr viele sein , geimpft werden kann, oder ist das jetzt sozusagen eine Beruhigungspille, und man wird dann sehen, wenn es so weit ist, ob sie tatsächlich wirkt?

JAMBO: Die Forschungsministerin hat sich jetzt am Wochenende in der „BILD am Sonntag“ noch einmal dazu geäußert. Darauf verweise ich an dieser Stelle gerne. In Deutschland arbeiten gerade verschiedene Forscher bzw. Forscherteams an einem Impfstoff. Wie die Ministerin es gesagt hat: Wenn wir einen Impfstoff gefunden haben, dann ist es unser Ziel, dass dieser Impfstoff den Bürgern, die es wollen, auch zur Verfügung steht.

FRAGE KÜFNER: Heute ist es sechs Monate her seit dem ersten Coronafall in Deutschland. Daher die grundsätzliche Frage an Frau Demmer, bei allen Unwägbarkeiten: Was ist die derzeitige Einschätzung der Bundesregierung, haben wir das Schlimmste schon hinter uns oder noch vor uns?

SRS’IN DEMMER: Wie Sie selbst in Ihrer Frage schon insinuieren: Ein abschließendes Urteil lässt sich da schlecht fällen. In den letzten Wochen haben die Infektionszahlen wieder zugenommen. Die Reproduktionszahl liegt jetzt bei über eins. Am Wochenende hat das RKI eine deutlich geringere Zunahme der Infektionszahlen, verglichen mit Ende letzter Woche, veröffentlicht. Aber das liegt, wie Sie wissen, auch immer an den Wochenendauswertungen und den Meldeverzögerungen.

Momentan ist nicht abzusehen, wie sich die Zahl weiterentwickeln wird und ob es weiterhin steigende Infektionszahlen geben wird oder nicht. Aber deutlich ist: Die Pandemie ist nicht vorbei. Dank gemeinsamer kraftvoller und in Teilen auch sehr schmerzhafter Anstrengungen ist es gelungen, die Infektionszahlen auf ein sehr niedriges Niveau zu bringen. Aber wir müssen natürlich weiter vorsichtig und wachsam bleiben und alles daransetzen, dass wir das Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Dafür trägt jetzt jeder von uns Verantwortung. Es gilt weiterhin, alle Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und zu beachten und eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wo dies erforderlich und nötig ist. Es ist einfach noch zu früh, die Ursachen des Anstiegs der Infektionen und die sich daraus ergebende weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abschließend zu bewerten.

FRAGE JUNG: Ich habe zu dem Thema Corona-Warn-App noch eine Frage an Frau Demmer und an das BMG. Die Zahlen bezüglich des Downloads stagnieren mittlerweile. In den letzten Wochen war von zwischen 15,5 und 16 Millionen Downloads die Rede. Die Zahl der Downloads steigt nicht mehr. Nicht mehr Menschen laden sich die App herunter. Wenn, dann ist das ein sehr niedriger Zuwachs, Frau Demmer. Was ist denn das Ziel der Bundesregierung? Wie viele Menschen sollen die App nach Ihrem Wunsch benutzen, und wie wollen Sie dahin kommen?

SRS’IN DEMMER: Bevor ich jetzt lange danach suche, reiche ich Ihnen die aktuellen Zahlen der jüngsten Downloads vom Wochenende nach. Das sind ordentliche Zahlen. Selbstverständlich gilt das, was wir von Anfang an gesagt haben: Je mehr diese App nutzen, desto nützlicher ist sie. Da gibt es keine Grenze nach oben. Aber sie ist natürlich auch schon jetzt nützlich. Wir betrachten das als großen Erfolg und bedanken uns für das große Vertrauen, das in die App gesetzt worden ist und wird; denn die Zahlen sind auch im Vergleich zu unseren Nachbarn sehr gut.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sind Sie jetzt zufrieden, oder was?

SRS’IN DEMMER: Was heißt „zufrieden“?

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn jetzt kein Einziger die App mehr herunterlädt, sagen Sie trotzdem: „Ist doch schön“?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Wir wünschen uns, dass möglichst viele Menschen diese App nutzen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie wollen Sie dahin kommen?

SRS’IN DEMMER: Das Konzept beruht auf Freiwilligkeit. Wie wir dahin kommen wollen? Indem wir dafür werben, indem Sie vielleicht dafür werben und indem wir kontinuierlich auch an einer Verbesserung dieser App arbeiten, wie es von Anfang an unser Ziel war. Das ist eine völlig neue technische Entwicklung, die auch kontinuierlich verbessert werden kann. Wir werben für diese App und geben uns natürlich mit nichts zufrieden. Es ist trotzdem wichtig zu sagen, dass natürlich auch schon die derzeitige Zahl der Downloads reicht, hilft und nützlich ist.

FRAGE RATZSCH: Ich habe an das BMG noch eine Nachfrage zu der App. Wie ist der Stand, was die Funktionalität betrifft? Befürchten Sie, dass in den letzten Tagen durch die ganze Debatte darüber, dass die App nicht richtig funktioniert, eventuell auch Vertrauen verloren gegangen ist?

EWALD: Zunächst noch anknüpfend an Herrn Jung: Ich kann nicht bestätigen, dass die Zahl der Downloads rückläufig ist.

SRS’IN DEMMER: Ich habe jetzt die Zahl. Es waren 173 000 Downloads über das Wochenende. Das ist schon ganz schön ordentlich, würde ich sagen.

EWALD: Sie wissen vielleicht, dass das Entwicklerteam sowohl für Android als auch für die iOS-Geräte jetzt einen Weg gefunden hat, die temporären und betriebsbedingten Probleme bei der Hintergrundaktualisierung zu lösen. Darüber haben Minister Spahn, Kanzleramtschef Braun und auch die Entwickler am gestrigen Abend in einer Stellungnahme informiert. Insofern gehen wir davon aus, dass jetzt diese technischen Probleme behoben sind, und denken, dass wir damit auf jeden Fall eine gute Grundlage haben, damit die App-Anwendung funktioniert und die Leute auch entsprechendes Vertrauen in die App-Anwendung bekommen.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Es gab Coronafälle in Friedland, wo derzeit vor allem Spätaussiedler ankommen. Da gab es jetzt parteiübergreifende Kritik von Bundestagsabgeordneten aus diesem Wahlkreis. Es wurde gefordert, dass bereits bei der Ankunft der Spätaussiedler am Flughafen in Frankfurt getestet werden solle. Sie sprechen jetzt von einem Pilotprojekt. Wie können wir uns das vorstellen? Zielt das darauf ab, dass bei Spätaussiedlern direkt bei der Ankunft in Frankfurt verlässlich und routinemäßig getestet wird?

ALTER: Der Sachverhalt trifft zu. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedentlich Einreisen von Spätaussiedlern gehabt, die vorwiegend aus Kasachstan nach Deutschland gekommen sind. Wir wissen, dass die Infektionssituation in Kasachstan so ist, dass man das ganz eindeutig als Risikogebiet einstuft.

Bei Spätaussiedlern haben wir die Besonderheit, dass der Bund für die Unterbringung zuständig ist. Das sind Menschen, die nach Deutschland kommen und die mit der Einreise die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, aber in Deutschland üblicherweise noch nicht über einen Wohnort verfügen. Das heißt, der Bund ist für die adäquate Unterbringung zuständig, bevor die Verteilung in die Länder erfolgt. Diese Unterbringung erfolgte traditionell bisher immer im sogenannten Grenzdurchgangslager in Friedland.

Im Zusammenhang mit der Infektionssituation gibt es jetzt ein Pilotprojekt, bei dem man bereits nach der Ankunft am Flughafen feststellt, ob ein positives oder negatives Testergebnis gegeben ist.

Letztlich gelten aber unabhängig von dieser Zuständigkeit für die Unterbringung die Quarantäneverordnungen der Länder. Das heißt, je nachdem, wo die Unterbringung erfolgt, ist das jeweilige Landesrecht einschlägig. Dort müssen dann auch die jeweiligen Vorschriften vollzogen werden. Für Friedland bedeutet das, dass die Quarantäneverordnung für Niedersachsen dafür einschlägig ist. Die Quarantänevorschriften werden dann so sichergestellt, dass das den Ansprüchen genügt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Es ist sinnvoll, Infektionsketten möglichst früh zu erkennen und dann zu unterbrechen. Dafür wäre der richtige Zeitpunkt sicherlich die Ankunft am Flughafen. Wie ist das Pilotprojekt ausgestaltet, und zielt es darauf ab, dauerhaft bei der Einreise von Spätaussiedlern einen Test durchzuführen?

ALTER: Spätaussiedler sind aufgrund der Zuständigkeit des Bundes für die Unterbringung eine Gruppe von Personen, bei der sich der Bund in besonderer Weise um die Verfahren bemüht. Ansonsten gibt es keinen Grund, Spätaussiedler anders zu behandeln als auch andere Menschen, die aus Risikogebieten einreisen.

Wir sehen aber jetzt an verschiedenen Stellen, dass die Idee, bereits nach der Ankunft am Flughafen zu testen und festzustellen, ob eine Infektion vorliegt, um sich greift. Selbstverständlich haben wir diese Überlegung auch in Bezug auf diese Personengruppe, die nicht sehr groß ist. Es kommen üblicherweise 50, 60 Leute pro Flug an. Nach meiner Kenntnis sind die letzten Gespräche noch nicht abgeschlossen. Aber es wird angestrebt, dass wir die Tests nach der Ankunft am Flughafen in einem separaten Bereich durchführen und dann ab dem Testergebnis ein entsprechendes Verfahren wählen. Das heißt, sollte es Personen geben, die positiv getestet worden sind, werden sie sofort ab dem Flughafen separiert und getrennt von denjenigen befördert und untergebracht, die negativ getestet worden sind.

FRAGE RATZSCH: Ich habe noch eine letzte Frage zum Thema Corona an das BMG. Die britische Regierung ruft die Bürger bei Übergewicht, das als einer der großen Risikofaktoren gilt, zum Abnehmen auf. Sie startet eine große Kampagne, die heute vorgestellt wird. Wäre das auch in Deutschland angebracht?

EWALD: Von entsprechenden Plänen der Bundesregierung kann ich Ihnen nichts berichten.

FRAGE LENZ: Ich habe eine Frage an Herrn Alter. Der Innenminister will Polizeidatenbanken mithilfe biometrischer Merkmale besser vor unberechtigtem Zugriff schützen. Ist das ein Plan, den Horst Seehofer mit seinen Ressortkollegen aus den Bundesländern besprechen wird, oder betrifft das zunächst nur die Bundespolizei?

Mich würde in diesem Zusammenhang auch interessieren, welche Einschätzung Ihr Haus zu den Drohmails hat, zum Beispiel ob der Schutz der adressierten Prominenten sowie Politikerinnen und Politiker von Ihnen besonders in den Fokus genommen wird. Danke schön.

ALTER: Der Bundesinnenminister hat sich bereits Anfang der vergangenen Woche zu dem Thema Datenabrufe aus Polizeidatenbanken geäußert. Hintergrund waren insbesondere die Vorgänge in Hessen, die derzeit noch aufgeklärt werden. Dort gibt es den Verdacht, dass Abfragen zu einzelnen Personen aus Polizeidatenbanken erfolgt sind. Im Laufe der Woche hat eine weitere Recherche dazu geführt, dass auch am vergangenen Wochenende noch einmal eine Berichterstattung dazu stattfand.

Die Position des Bundesinnenministers ist von Anfang an klar gewesen. Sie besteht aus zwei wesentlichen Elementen: einerseits, dass der Schutz von Daten in behördlichen Datenbanken eine sehr sensible Angelegenheit ist, die nach höchsten Standards geschützt werden muss, das heißt, nach technischen Standards. Aber auch die dienstlichen, internen Abläufe müssen so geschützt sein, dass es den Ansprüchen an einen hohen Datenschutz gerecht wird. Da gibt es auch keinen Grund und keine Veranlassung, Datenabrufe, die nicht auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, beispielsweise aus privater Motivation heraus, in irgendeiner Weise zu bagatellisieren. Das ist ein ernst zu nehmender Vorgang, der abgestellt werden muss.

Das zweite Element ist, dass man durch technische Vorkehrungen sicherstellt, dass jeweils nur Berechtigte auf diese Datenbanken zugreifen können, dass es also dann, wenn man beispielsweise sein Passwort und seinen Zugangscode auf dem Schreibtisch hinterlegt, nicht möglich ist, dass andere Personen darauf zugreifen können, sodass am Ende nicht mehr nachvollziehbar ist, wer die Abfrage gemacht hat. Dazu bringt der Bundesinnenminister die Idee ins Spiel, durch technische Vorkehrungen, etwa biometrische Merkmale, wie das oftmals schon bei vielen Vorgängen gemacht wird, beispielsweise auch beim Onlinebanking, sicherzustellen, dass nur eine berechtigte Person jeweils eine Datenabfrage vornehmen kann, was eine Rückverfolgung der Abfrage verbessert. Diese Idee bringt er ins Spiel, insbesondere weil eine der wesentlichen Datenbanken, die eine Rolle spielt, nämlich die polizeiliche Fahndungsdatenbank INPOL, beim Bundeskriminalamt läuft und verwaltet wird und weil die Bundespolizei eine Behörde ist, die auch sehr stark von Datenabfragen betroffen ist. Ich gehe davon aus, dass er das auch mit seinen Kollegen in den Ländern noch besprechen wird.

Was die Drohmails angeht, so haben wir uns an dieser Stelle auch dazu schon mehrfach deutlich geäußert. Das, was da passiert, ist beunruhigend und kann in keinem Fall kommentarlos hingenommen werden. Das muss restlos aufgeklärt werden, und das geschieht auch. Was die Gefährdungssituation angeht, ist es eine Angelegenheit der zuständigen Polizeien das heißt also beispielsweise für politische Akteure in den Ländern auch der Länderpolizeien, auf Bundesebene des BKA , sich mit diesen Mails zu beschäftigen, daraus abzuleiten, ob eine konkrete Gefährdungssituation für die jeweilige Person besteht, und, wenn das der Fall ist, dann auch die notwendigen Schutzvorkehrungen einzuleiten. Das geschieht üblicherweise im direkten Austausch mit den betroffenen Personen und individuell.

Im Übrigen hat der Bundesinnenminister auch darauf hingewiesen: Man muss die Situation jetzt sehr akribisch aufklären und nicht vorher zu Schlussfolgerungen oder Vorverurteilungen kommen, weil die Sache im Moment noch nicht hinreichend klar ist.

FRAGE LORSCHEID: Konnte denn geklärt werden, welche Person die Meldedaten abgerufen hat?

ALTER: Diese Frage bezieht sich möglicherweise auf die Vorgänge in Hessen. Die kann ich an dieser Stelle nicht beantworten. Die Aufklärung läuft vor Ort. Abgesehen davon würden wir uns zu laufenden Aufklärungen ohnehin nicht äußern.

FRAGE KELLER: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium zum Thema der Werkverträge. Minister Heil hat am Wochenende darüber nachgedacht und gesagt, man könne Werkverträge auch über die Fleischbranche hinaus verbieten. An welche Branchen oder Fälle hat er denn gedacht? Ich würde gerne ein Beispiel hören, damit man eine Vorstellung hat. Er hat gesagt, er wolle sie nicht grundsätzlich verbieten.

Aus der Fleischwirtschaft heißt es, sie halte das Verbot in ihrer Branche für verfassungswidrig, weil es nicht sein könne, dass das Verpacken von Wurst verboten ist, das Verpacken von Käse dagegen nicht. Ist man bei Ihnen sicher, dass es keine Probleme mit dem Verfassungsrecht gibt?

JÄGER: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, darzustellen, dass es nicht so ist, dass sich dieses Gesetz, das da gerade auf den Weg gebracht wird, ausschließlich auf die Fleischindustrie bezieht, sondern das gilt für alle Branchen. Entsprechend wird der Bereich der Wurst nicht anders als der Bereich des Käses behandelt.

Für welche Branchen es dann möglicherweise zu stärkeren Veränderungen kommen wird, wird man sehen müssen. Wir stellen erst einmal die passenden Regeln auf, und dann werden wir sehen, welche der unterschiedlichen Branchen sich daran stoßen werden oder nicht.

ZUSATZFRAGE KELLER: Hat Ihr Haus denn schon konkrete Branchen im Auge?

JÄGER: Nicht so, dass ich welche aufzählen könnte.

FRAGE LÜCKOFF: Welche Branchen sollen konkret noch betroffen sein, zum Beispiel die Autoindustrie und der Gemüseanbau?

Ermöglicht der Gesetzentwurf, der am Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden soll, bereits jetzt, die geplanten Maßnahmen auch auf andere Branchen anzuwenden?

JÄGER: Das lässt sich nur mit Ja beantworten. Speziell Erntehelfer werden in dem Gesetzentwurf auch namentlich aufgeführt. Insofern wird das einer der Bereiche sein, auf die sich das auch auswirken wird.

ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: Konkret auf den mit Corona infizierten Erntehelfer in Mammingen bezogen: Welchen Handlungsbedarf sieht der Minister bezüglich der Arbeitsbedingungen von Erntehelfern im Gemüseanbau? Plant er, diese nun priorisiert in den Blick zu nehmen?

JÄGER: Der Gesetzentwurf richtet sich ja auch an diese Menschen. Insofern brauchen die nicht priorisiert in den Blick genommen zu werden. Aber es wurde im Rahmen der Coronapandemie deutlich, dass die Arbeitsbedingungen dort so schlimm sind, dass sich etwas ändern muss. Ein Aspekt, den wir ja auch aufgreifen, sind vom Arbeitgeber gestellte Unterkünfte, in denen jetzt auch stärker Kontrollen durchgeführt werden sollen.

FRAGE JUNG: Frau Jäger, können Sie uns Werkvertragsbereiche nennen, die Sie okay finden und an denen Sie nichts ändern wollen, wenn Sie uns schon nicht die Bereiche nennen können, in denen Sie etwas ändern wollen?

Frau Einhorn, wie betrachtet denn das Wirtschaftsministerium diese Pläne der Ausweitung des Werkvertragsverbots?

An das Landwirtschaftsministerium: Wie bewerten Sie die Pläne, dass auch Werkverträge in anderen landwirtschaftlichen Bereichen verboten werden sollen?

JÄGER: Ich fange an. – Was Werkverträge anbelangt, die völlig in Ordnung sind, so muss man sich nur vorstellen, dass viele Handwerksleistungen oder das Vollbringen von einzelnen Arbeiten auch Werkverträge darstellen. Wenn sich also jemand in seinem Betrieb eine Heizung einbauen lässt, dann gibt er einen Werkvertrag heraus, und gegen den haben wir natürlich überhaupt nichts.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das war es?

JÄGER: Das ist ein Beispiel dafür.

EINHORN: Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums kann ich sagen, dass die Vorgänge in der Fleischindustrie ja gezeigt haben, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Darüber haben sich die Minister dann auch ausgetauscht. Wie die Kollegin ausgeführt hat, wird ja ein Vorschlag ins Kabinett eingebracht werden, und Sie können davon ausgehen, dass, wenn das Kabinett den beschließen wird, dann natürlich auch der Wirtschaftsminister voll dahinterstehen wird.

ZUSATZ JUNG: Entschuldigung, ich hatte mich auf die Ausweitung auf andere Branchen bezogen, darauf, ob Sie dieses Vorhaben unterstützen!

EINHORN: Es wurde ja gerade gesagt, dass dieser Gesetzentwurf jetzt kein Gesetzentwurf für die Fleischindustrie ist, sondern er ist breiter gefasst. Wenn es dann zu weiteren Vorhaben kommen wird, dann werden auch die wieder zwischen den Ressorts abgestimmt werden, wie es üblich ist. Aber wir müssen erst einmal die Vorschläge abwarten, bevor wir sie schon kommentieren können.

FRISCHEMEYER: Dem schließe ich mich auch an.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sehen Sie denn den Bedarf dafür, dass es auch in weiteren Branchen Werkvertragsverbote gibt?

FRISCHEMEYER: Herr Jung, ich kann ja jetzt nicht für die Branchen sprechen, auf die es ausgeweitet wird. Das ist ein Entwurf aus dem Arbeitsministerium, und es wurde jetzt gerade hinreichend erklärt, dass der auch noch einmal in das Kabinett muss. Wenn es da Änderungswünsche und Erweiterungswünsche geben sollte, dann wird das auch in einem demokratischen Verfahren besprochen werden. Das Ganze wird am Mittwoch passieren.

FRAGE LÜCKING: Herr Collatz, ich beziehe mich auf die Pressemeldung vom 23. Juli zum Social-Media-Leiter. Das Ministerium hat gesagt, dass er nie Social-Media-Leiter gewesen sei, sondern Referent ohne Leitungsfunktion in einem Referat des Presse- und Infostabes des Ministeriums, das sich unter anderem mit einem kleinen Teil der Social-Media-Aktivitäten befasst. Wie definiert die Bundeswehr den Betriff „Leiter“? Wie erklären Sie sich, dass der angesprochene Herr Bohnert drei Jahre lang öffentlich als Social-Media-Leiter aufgetreten ist?

COLLATZ: Zunächst einmal ist es im BMVg so organisiert, dass für Ressourcen und Richtungsentscheidungen immer die Referatsleitung oder eine höhere Ebene verantwortlich sind. Dabei sprechen wir im Ministerium eben von Leitungsfunktionen. Herr Bohnert ist ausdrücklich als Social-Media-Referent ausgewiesen. Er bereitet also Entscheidungen anderer vor. Er ist insofern natürlich für diese Entscheidungsvorbereitung verantwortlich, aber eben nicht im Rahmen einer Leitungsfunktion, weil er keine Ressourcen- oder Richtungsentscheidungen trifft. Das ist eine relativ formale Erklärung. Auch auf Nachfrage hin war es uns wichtig, es so deutlich zu machen, dass er im Ministerium keine Leitungsfunktion im Sinne von Ressourcen- oder Richtungsentscheidungen innehat.

Die Erklärung dafür, warum er sich vielleicht privat auch in sozialen Medien als „Head of Social Media“ oder Ähnliches bezeichnet, entzieht sich unserer Bewertung. Im dienstlichen Bereich und formell übernimmt er keine Leitungsfunktion.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Wenn man auf seinen Instagram-Account geht, dann gibt es dort explizit Portraitfotos mit der Unterschrift „Name, Leiter Social Media, BMVG“. Wem hätte es im Rahmen der Dienstaufsicht in den letzten drei Jahren auffallen müssen, dass sich hier jemand einen Titel anzieht?

Zu den Dimensionen, die Ihre Pressemeldung erreicht hat: Der NDR stand am Wochenende unter Beschuss aus der rechten Ecke, die quasi Falschberichterstattung unterstellt hat, was so auch nicht stimmt.

Wir reden hier also über den Social-Media-Leiter, der sich über Jahre so dargestellt hat. Wer hat das im Ministerium zu verantworten, dass das in dieser Weise möglich ist. Er hat mehrere Preise abgeräumt – also er ist jetzt nicht so eben mal unter dem Radar gelaufen.

COLLATZ: Ob eine Verantwortlichkeit festzumachen ist, wenn sich jemand in seinen privaten Social-Media-Accounts in irgendeiner Art und Weise bezeichnet, muss noch geklärt werden. Das ist natürlich auch Teil der qualitätssichernden Maßnahmen, die jetzt anlässlich dieses Falls angelaufen sind. Ich gehen nur davon aus, dass es seitens des Ministeriums unsere Pflicht war, deutlich zu machen, dass Herr Bohnert im Ministerium keine Ressourcen- und Richtungsentscheidungen für die sozialen Medien des BMVg und der Bundeswehr zu treffen hatte. Es war auf der Sachebene wichtig, dies deutlich zu machen.

Andere Fragen danach, ob wir vorher im Rahmen der Dienstaufsicht, die sich dann natürlich auf Referats- und Referatsleitungsebene bewegt, hätten deutlich machen müssen, dass diese Bezeichnung irreführend und falsch ist, müssen wir noch prüfen. Das wird auch noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

FRAGE JUNG: Ich würde auch gerne noch einmal wissen, für welchen Teil der Social-Media-Aktivitäten der Herr B. nicht verantwortlich war das haben Sie ja gesagt , wenn er gleichzeitig Social-Media-Chef war.

Der Mann hat rechtsradikalen Content und Content der „Identitären Bewegung“ auf Instagram geteilt und steht mit Identitären in Verbindung. Was jetzt noch nicht klar war, ist, ob Ihr Ministerium diese Verbindung und diese Likes als Verstoß gegen Ihre eigenen Guidelines bewertet.

COLLATZ: Zum letzten Punkt: Ob es da Verstöße gibt, kann natürlich nur nach Prüfung des gesamten Sachverhalts festgestellt werden. Bitte haben Sie, weil es um ein laufendes Prüfungs- und auch Ermittlungsverfahren geht, Verständnis dafür, dass ich bezüglich der Verantwortlichkeiten noch keine Stellung nehmen kann.

Zu den Bereichen, in denen er tätig war: Wir sind im Verteidigungsministerium klassisch aufgestellt. Wir haben also im Rahmen der Informationsarbeit einen Bereich, der sich mit der Pressearbeit beschäftigt; dafür sitze ich jetzt hier. Dann haben wir einen Bereich der Öffentlichkeitsarbeit also PR, wie man das allgemein bezeichnet und einen Bereich der Nachwuchswerbung. Im Rahmen des letztgenannten Teils, der für die Tätigkeiten der sozialen Medien im Geschäftsbereich des BMVg wirklich nur den geringsten Umfang hat, war Herr Bohnert eingesetzt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Werden Sie die von ihm geleiteten, erdachten und durchgeführten Kampagnen jetzt noch einmal überprüfen und noch einmal neu darüber nachdenken, ob da vielleicht auch ein rechtsradikaler Hintergrund in die Kampagnen eingeflossen ist?

COLLATZ: Bisher haben wir von außen keinerlei Hinweis darauf erhalten. Noch einmal: Es läuft aber ein Prüfungsverfahren. Herr Bohnert hat seinen Dienst bisher so versehen, dass wir bis auf die Likes auf seinen privaten Accounts keinerlei Grund dazu hatten, etwas zu beanstanden. Aber sicherlich ist das ein Teil der qualitätssichernden Maßnahmen, die wir jetzt auch intern durchführen.

FRAGE JESSEN: Wenn sich aber, wie der Kollege referiert hat, Herr Bohnert auf seinem Instagram-Account über lange Strecken hinweg eine Funktion selbst angemaßt hat, die er nicht innehatte, ist das dann nicht Anlass für disziplinarische Maßnahmen? Er hat das ja nicht als Privatperson gemacht, sondern er hat sich in seiner Funktion als Offizier der Bundeswehr eine Position selbst zugeschrieben, die er tatsächlich nicht innehatte. Sie wollen doch nicht sagen, dass das nicht gegen Vorschriften verstößt! Es kann sich doch nicht jeder, der irgendeine Referentenposition innehat, öffentlich im Rahmen einer Amtsanmaßung darstellen. Das können Sie doch nicht als okay hinnehmen!

COLLATZ: Noch einmal: Das Verfahren läuft ja. Ich kann zu inhaltlichen Zwischenergebnissen nicht Stellung nehmen und will das hier auch gar nicht tun.

Das in die Nähe einer Amtsanmaßung zu rücken, hielte ich allerdings auch schon an dieser Stelle für übertrieben. Es ist ja nicht so, dass er sich zum Beispiel als Polizist gegenüber einem Bürger dargestellt hätte. Er hat sich in den sozialen Medien als „Head of Social Media“ in dieser Division bezeichnet. Wir überprüfen das. Ich kann hier aber noch keine Bewertung abgeben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: „Head of“ ist im Deutschen „Leiter von“. Wenn sich jemand als Leiter einer Abteilung bezeichnet und diese Leitungsfunktion aber nicht innehat, was ist das dann anderes als eine Amtsanmaßung?

COLLATZ: Noch einmal: Wenn er sich so bezeichnet hat, dann steht das dem entgegen, wie die Bezeichnung dieser Funktion im BMVg verwendet wird. Das ist auf der Sachebene eine Darstellung wert gewesen. Ich halte sie auch immer noch für richtig. Intern wird natürlich überprüft, wie dies im Rahmen der Dienstaufsicht in Zukunft anders, besser oder eben genauso gehandhabt werden muss.

FRAGE LÜCKING: Sie differenzieren zwischen dienstlichem Engagement und privatem Engagement. Wenn man sich die Kanäle von Herrn Bohnert anschaut, ist das schwer auseinanderzuhalten. Er ist aktiv, was Grundlagenangelegenheiten angeht, die die Bundeswehr betreffen, und publiziert als Autor auch in einem Bereich, durch den der Anschein entsteht, dass er wirklich an den Grundlagen der Bundeswehr arbeitet.

Konkrete Frage dazu: Liegen Anträge auf Nebentätigkeit vor? Denn allein die Autorschaft und die massive Aktivität auf seinen privaten Social-Media-Kanälen überschreiten den für einen Beamten gesetzten Rahmen durchaus.

Werden Sie alle seine privaten Postings der letzten drei Jahre auf die Uhrzeiten hin überprüfen und darauf, ob er zu diesen Uhrzeiten gerade Dienst im Bereich des BMVg zu versehen hatte?

COLLATZ: Uns steht es zu, die im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit getätigten Äußerungen zu bewerten sowie die Frage, ob er sich zu dienstlichen Sachverhalten auch auf privaten Kanälen geäußert hat. Andere Dinge sind im Überprüfungsverfahren nur schwer darzustellen. Denn Sie müssen ja auch daran denken, dass es nicht in die Richtung gehen darf, dass der Dienstherr allen seinen Angestellten dabei hinterherschnüffelt, was auf sozialen Medien passiert. Das können und wollen wir nicht. Zu den beiden zuerst genannten Sachverhalten werden wir sicherlich eine Überprüfung vornehmen.

Noch einmal: Zu laufenden Ermittlungen, gerade zu Einzelpersonalfragen Herr Bohnert hat sich in den Medien ja selbst schon namentlich geäußert und steht damit als Mensch und als Person in der Öffentlichkeit kann ich hier keine Stellung nehmen. Noch einmal: Es ist ein laufendes Ermittlungsverfahren.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Aber auch dazu noch die Frage: Liegt ein Antrag auf Nebentätigkeit vor? Er hat ja auch Vorträge an Bundeswehruniversitäten gehalten, und es geht um die Autorschaft, Vorträge bei zivilen Vereinen, Vorträge bei den in Rede stehenden problematischen Vereinen. Wie gewährleisten Sie, dass das nicht den Bereich einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit und die liegt, glaube ich, bei acht Stunden pro Woche übersteigt?

COLLATZ: Für gewerbliche, für honorarträchtige Dinge! Das ist Teil der Überprüfung.

FRAGE JUNG: Mich würde die Reaktion der Ministerin interessieren, die sich ja jetzt auch öffentlich sehr stark gegen Rechtsextremismus einsetzt. Wie hat sie auf diesen Fall des Sympathisanten von Identitären reagiert?

COLLATZ: Die Ministerin hat, denke ich, an vielen Stellen deutlich gemacht, wie deutlich sie diese Nulltoleranzlinie in der Bundeswehr gegenüber jeglicher Form des Extremismus und in Fällen von Zweifeln an der notwendigen Verfassungstreue durchzusetzen gewillt ist. Sie können sich vorstellen, dass sie nicht gerade erfreut war.

ZUSATZFRAGE JUNG: Noch eine faktische Frage: Hat das Ministerium gewusst, dass der Mann auch Auftritte und Vorträge bei einschlägigen rechtsextrem-identitären Organisationen wie der Burschenschaft Cimbria München gehalten hat?

COLLATZ: Das ist Teil der Ermittlungen.

FRAGE LÜCKING: Einer der Co-Autoren, mit denen Herr Bohnert zusammenarbeitet und der auch zusammen mit Peter Tauber aufgetreten und auf seinem Instagram-Account abgelichtet ist, hat via Social Media offen mit dem Verein Uniter angebandelt, ihn gut gefunden. Wird auch Teil der Überprüfung des Ministeriums sein, inwieweit Herr Bohnert mit diesen Co-Autoren verbandelt ist und eventuell mit Uniter sympathisiert?

COLLATZ: Hier kann ich zunächst nur auf die Aussagen von Herrn Bohnert verweisen. Alles andere ist Teil der Überprüfungen. Aber er hat sich deutlich geäußert, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem er einen Beitrag für den Sammelband geleistet habe, keine der Personen, die sich in dem Sammelband sonst noch geäußert hätten, unter irgendwelchen Beobachtungen gestanden habe. Die Entwicklung habe, so sagt Herr Bohnert, später stattgefunden. Aber noch einmal: Das müssen wir prüfen.

ZUSATZ LÜCKING: Aber die Frage bezog sich auf das Buch „Die unsichtbaren Veteranen“, das er zusammen mit einem Björn Schreiber veröffentlicht hat. Eben jener Björn Schreiber wies Bezüge zu Uniter auf.

COLLATZ: Inzwischen, ja.

ZUSATZ LÜCKING: Inzwischen.

COLLATZ: Inzwischen tut er das wohl. Aber: Teil der Überprüfung.

FRAGE LENZ: Meine Frage richtet sich an das Wirtschaftsministerium. „Die Welt“ berichtet von einer Initiative der Grünen für schärfere Sanktionen gegenüber Internetanbietern, die regelmäßig geringere Datenraten liefern, als sie ihren Kunden vertraglich versprochen haben. Gibt es eine entsprechende Initiative der Bundesregierung? Konkreter gefragt: Verfolgt die Bundesnetzagentur Pläne, Internetanbieter, die nicht das liefern, was sie versprochen haben, schärfer zu sanktionieren oder auch schadenersatzpflichtig zu machen?

EINHORN: Diese Frage richtet sich in der Tat, wie Sie eben schon sagten, primär an die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig ein jährliches Monitoring durch, um zu schauen, wie die Telekommunikationsanbieter die Leistung abdecken, die sie den Kunden vertraglich zugesichert haben. Innerhalb der Bundesnetzagentur gibt es auch Mechanismen, an die man sich als Verbraucher wenden kann. Es gibt die Möglichkeit, online zu testen, ob die Übertragungsrate, die man erhält, der Übertragungsrate entspricht, die einem vertraglich zugesichert wurde. Für den Fall, dass diese nicht erreicht wird, gibt es auch Maßnahmen und Verfahren für Verbraucher, die die Bundesnetzagentur aufgelegt hat, um Abhilfe zu schaffen. Aber im Detail müssten Sie das eventuell tatsächlich bei der Bundesnetzagentur selbst erfragen.

FRAGE KELLER: Was hält man im Innenministerium von der Idee, Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen auszusprechen oder die Videoüberwachung zu verstärken?

Minister Seehofer hat nach den Vorfällen in Stuttgart härtere Strafen verlangt und darauf verwiesen, dass es immer mehr Angriffe auf Polizisten oder Rettungskräfte gebe. Gibt es dafür irgendwelche Statistiken oder sonstigen Belege?

ALTER: Zu den statistischen Daten habe ich hier in der vergangenen Woche vorgetragen. In Bezug auf die Angriffe auf Polizeibeamte gibt es einmal jährlich ein Lagebild des Bundeskriminalamtes. Darin können Sie die jeweiligen Entwicklungen der Zahlenverläufe nachschauen.

Im Hinblick auf die Krawalle, die wir in Stuttgart und auch in Frankfurt erlebt haben, hat der Bundesinnenminister deutlich gemacht, dass es wichtig ist, sich mit den Ursachen für diese Ausschreitungen zu beschäftigen. Dabei können ganz viele Faktoren eine Rolle spielen. Auch Alkoholkonsum oder Ähnliches kann dabei eine Rolle spielen.

Seine Position ist im Moment die, dass man sich mit all diesen Fragen beschäftigt und dann die notwendigen Konsequenzen daraus zieht.

ZUSATZFRAGE KELLER: Heißt das, dass er derzeit nicht schon beispielsweise zu einem Alkoholverbot aufrufen will?

ALTER: Nein. Dazu müsste ja zunächst einmal feststehen, dass Alkoholkonsum in den Innenstädten einen wesentlichen Beitrag dazu leistet. Das wird im Moment von den lokalen Behörden untersucht und überprüft. Wenn das ein Faktor ist, der durch präventive Konzepte, etwa durch Verbotsverfügungen, gelindert werden kann, dann wird man darüber reden müssen. Aber dafür ist es im Moment noch zu früh.

FRAGE JUNG: Herr Alter, ich habe mir die RegPK am Mittwoch noch einmal angeschaut, in der Sie hier Zahlen vorgetragen haben. Unter anderem haben Sie die Zahlen in der Kategorie Widerstand und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt aus dem Jahr 2017 zu 2018 verglichen und von einem Anstieg um 39,9 Prozent gesprochen sowie davon, dass 27,5 Prozent mehr Fälle bei der Kategorie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vom Jahr 2017 bis 2018 festgestellt worden seien.

Fünf Minuten später habe ich danach gefragt, und dann haben Sie hier gesagt, dass Sie bewusst nur die Zahlen von 2018 und 2019 genannt hätten, weil die Zahlen und Fallkategorien von 2017 nicht repräsentativ seien.

Haben Sie sich bei meiner Antwort geirrt, oder haben Sie falsche Zahlen genannt?

ALTER: Weder noch. Ich habe die richtigen Zahlen genannt. Ich habe mich auch nicht geirrt. Ich wollte deutlich machen, dass es im Jahr 2017 gesetzliche Veränderungen gegeben hat. Wenn man gesetzliche Veränderungen in diesen Deliktbereichen vornimmt, dann hat das zur Folge, dass man ein anderes statistisches Bild hat. Das heißt, dass Sie dann die Zahlen von 2018 nicht mehr mit denen des Jahres 2016 vergleichen können.

Das habe ich mit der Formulierung, es sei nicht repräsentativ, umschrieben. Das ist eine unsaubere Formulierung. Man müsste, im Grunde genommen, sagen: Es wäre statistisch unsauber, die Verläufe miteinander zu vergleichen, wenn es zwischenzeitlich Änderungen in der statistischen Erfassung gegeben hat.

Wenn in einem Deliktfeld plötzlich mehr Taten mitgezählt werden Die Taten haben möglicherweise auch schon vorher stattgefunden, aber sie wurden statistisch nicht erfasst. Dann wird das Erfassungskriterium geändert und plötzlich hat man einen anderen statistischen Wert, den man nicht unmittelbar miteinander verglichen kann. Deswegen habe ich mich auf die Zahlen zwischen 2017 und 2019 beschränkt. Denn ein statistischer Vergleich dieser Zahlen ist auch in statistischer Hinsicht korrekt.

ZUSATZ JUNG: Ich muss mir im Nachhinein vielleicht noch einmal anhören, was Sie jetzt gerade gesagt haben. Aber Sie haben explizit gesagt: 2017, die Zahlen sollte man nicht nennen. Sie haben sie aber genannt, um Ihre Meinung bzw. Ihre Haltung

ALTER: Nein!

ZUSATZ JUNG: zum Thema von Gewalt gegen Polizeibeamte zu untermauern, zum Lagebild.

ALTER: Ich versuche es noch einmal, weil sonst einfach die Gefahr besteht, dass ein falscher Eindruck hängen bleibt.

Am 23. Mai 2017 gab es eine Änderung im Strafgesetzbuch, und zwar durch das zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Das heißt, dass es in den Deliktbereichen Strafverschärfungen gegeben hat und dass Handlungen plötzlich in das Deliktumfeld mit hineingerutscht sind, die in diesem Delikt vorher nicht umfasst waren. Das heißt also: Wenn eine bestimmte Tat stattfindet, wurde sie 2016 noch nicht statistisch gezählt, 2018 aber sehr wohl. Das heißt: Man hat ein anderes Ergebnis bei den Zahlen und kann deshalb diese beiden Zeiträume nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Beide Zahlen sind richtig, aber ein statistischer Vergleich wäre unsauber.

Deswegen habe ich mich auf die Daten beschränkt, die nach der Änderung des Strafgesetzbuchs erhoben wurden. Diese sind insgesamt vergleichbar.

FRAGE KÜFNER: Ich habe eine Frage an Frau Demmer und Herrn Burger vom Auswärtigen Amt zum Thema „Nord Stream 2“. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass sie Sanktionen für rechtswidrig halte. Nun gibt es Berichte der „Welt am Sonntag“, nach denen sich einzelne Firmen in Videokonferenzen mit offiziellen Repräsentanten der US-Regierung befunden hätten, in denen ihnen weitreichende Konsequenzen angedroht worden seien.

Haben Sie eigene Erkenntnisse über eine solche Herangehensweise an konkrete Unternehmen, speziell an deutsche Unternehmen? Wie und auf welcher Ebene wird die Bundesregierung darauf reagieren?

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich noch einmal ganz allgemein die Haltung der Bundesregierung zu Nord Stream 2 bekräftigen. Daran hat sich nichts geändert. Nach wie vor gilt, dass es sich im Kern natürlich um ein Projekt der Wirtschaft handelt. Es gibt die politische Dimension, zu der wir uns wiederholt geäußert haben. Für die Bundesregierung war und ist zentral, dass die Ukraine auch mit Nord Stream 2 Gastransitland bleiben muss. Mit dem in Wien unterzeichneten Transitvertrag haben Russland und die Ukraine genau dafür die Weichen gestellt und ein wichtiges Signal für die Gewährleistung der europäischen Gasversorgungssicherheit gesetzt.

Die Bundesregierung hat auch immer wieder deutlich gemacht, dass sie derartige unilaterale, gegen deutsche und europäische Unternehmen gerichtete extraterritoriale Sanktionen, wie sie von den Vereinigten Staaten verhängt und jüngst auch durch die Änderung der Durchführungsvorschriften zum Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act verschärft wurden, ablehnt.

Uns ist bekannt, dass die USA Gespräche mit deutschen Unternehmen führen, um die Anwendung der verschärften eben genannten Durchführungsvorschrift zu erläutern. Die Bundesregierung ist hierzu mit den Unternehmen auch in Kontakt.

Darüber hinaus kann ich Ihnen über interne Kommunikationsstränge hier nichts mitteilen.

BURGER: Frau Demmer hat jetzt alles gesagt, was auch ich dazu gesagt hätte.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Wie und auf welcher Ebene will die Bundesregierung darauf reagieren?

BURGER: Wir nutzen natürlich alle uns zur Verfügung stehenden diplomatischen Kanäle, um über dieses Thema mit der US-Seite zu sprechen. Wir haben hier in der Vergangenheit auch schon darüber gesprochen, dass es dazu auch Gespräche mit Vertretern der amerikanischen Legislative durch unsere Botschaft in Washington gegeben hat. Natürlich finden solche Gespräche auch auf den diplomatischen Kanälen hier in Berlin statt.

FRAGE TIMOFEEVA: Frau Demmer, schätze Sie Gespräche mit den Unternehmen als Druck auf die Projektteilnehmer und Einmischung in die inneren Angelegenheiten ein?

SRS’IN DEMMER: Ich bewerte hier jetzt nicht die einzelnen Gespräche. Ich habe für die Bundesregierung die Haltung zu den extraterritorialen Sanktionen deutlich zum Ausdruck gebracht. Wie gesagt, darüber hinaus stehen wir selbst auch mit den Unternehmen in Kontakt.

FRAGE JUNG: Herr Burger, Deutschland hat aktuell den Vorsitz des Sicherheitsrats. Man ist nicht ständiges Mitglied im Sicherheitsrat. In Artikel 96 Satz 1 der UN-Charta kann man lesen:

„Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs anfordern.“

Warum tut die Bundesrepublik Deutschland das in diesem konkreten Fall der US-Sanktionen in Sachen Nord Stream nicht?

BURGER: Ich muss zugeben, dass ich mir die UN-Charta vor dieser Regierungspressekonferenz nicht noch einmal im Einzelnen durchgelesen habe und deswegen auch den Wortlaut des Artikels nicht präsent habe, den Sie mir gerade vorgelesen haben. Aber wenn ich richtig zugehört habe, ist dort davon die Rede, dass der Sicherheitsrat die Möglichkeit hat, dem IGH eine Frage vorzulegen, und nicht der Vorsitz des Sicherheitsrates. Das heißt, der Sicherheitsrat müsste zunächst einmal eine Entscheidung treffen. Der Vorsitz des Sicherheitsrates ist eine wichtige Funktion, aber der Vorsitz des Sicherheitsrates kann nicht sozusagen in eigener Herrlichkeit die Funktionen wahrnehmen, die der Sicherheitsrat als solcher nach der UN-Charta hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das wollte ich nicht suggerieren, aber Sie könnten das ja einbringen, damit der Sicherheitsrat das beschließt; denn warum sollten die Amerikaner, die sich ihrer Sache ja sehr sicher sind, dagegen sein? Warum tun Sie das nicht? Die andere Möglichkeit wäre ja, Gegensanktionen von deutscher Seite zu machen, aber das wäre ja hanebüchen. Warum gehen Sie nicht den UN-Weg, den Weg des Völkerrechts?

BURGER: Wenn Sie uns das sozusagen als Anregung mitgeben, dann nehme ich das gerne mit. Die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema, und wie wir auf diplomatischen Kanälen damit umgehen, haben Frau Demmer und ich ja gerade mitgeteilt.

FRAGE FIRSOVA: Die Ukraine strebt anscheinend ein neues Normandie-Treffen an. Wie sehen zurzeit die Verhandlungen aus? Könnte ein Ministertreffen oder ein Gipfel noch vor September stattfinden?

BURGER: Frau Demmer hat zu dem Themenkomplex zu Beginn der Regierungspressekonferenz ja schon vorgetragen und die Entwicklungen, die es bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen aktuell gibt, eingeordnet. Ich kann jetzt ergänzend keine neuen Termine ankündigen, aber die Arbeit in diesem Format geht natürlich weiter.

SRS’IN DEMMER: Auch ich kann keine Termine auf Chefebene ankündigen.

FRAGE DUDIN: Die Bundesregierung fordert seit fast zwei Monaten eine Erklärung der US-Behörden dazu, warum ein Team der Deutschen Welle bei den Protesten in Minneapolis von der Polizei beschossen worden ist. Wurde der Vorfall inzwischen untersucht? Haben Sie eine Antwort bekommen?

BURGER: Dazu muss ich die Antwort nachliefern.

FRAGE SORGE: An das Wirtschaftsministerium zum Kohleausstieg: Laut der Bund-Länder-Vereinbarungen für die Milliarden-Strukturhilfen erhält das Wirtschaftsministerium deutlich mehr Machtzuwachs. Wie wird eine unabhängige Kontrolle der Mittelvergabe durch Dritte sichergestellt? Rechnet das Wirtschaftsministerium damit, dass die Vereinbarung Ende August unterzeichnet werden kann?

EINHORN: Zum Unterzeichnungstermin kann ich mich jetzt nicht äußern. Wir sind dabei und wollen das schnell umsetzen, so wie wir auch das Kohleausstiegsgesetz in der schnellstmöglichen Zeit umgesetzt haben.

Zu der Frage, inwiefern geplant ist, die Kontrollmechanismen zu überprüfen, müsste ich die Antwort nachreichen.

FRAGE RATZSCH: An Kanzleramt, Wirtschaftsministerium und Finanzministerium zum Thema Wirecard: Was ist der Stand der Dinge bei der Ressortabstimmung zum Aktionsplan?

An Wirtschaftsministerium und Kanzleramt: Es sollen ja Konsequenzen gezogen werden. Welche offenen Fragen werden da gesehen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann vielleicht einsteigen. Wir hatten hier ja deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es wichtig ist, dass Schaden vom Finanzplatz Deutschland abgewendet und eine wirksame Kontrolle sichergestellt wird. Es gibt in der Bundesregierung ein gemeinsames Verständnis darüber, dass wir zügig und gründlich aufklären müssen, was passiert ist, wie es dazu kommen konnte und welche Konsequenzen wir aus dem Skandal ziehen müssen. Entsprechende nun auch vorgestellte Maßnahmen werden innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

EINHORN: Da kann ich mich im Grunde nur Frau Demmer anschließen. Bundesminister Altmaier hat von Anfang an betont, dass es ihm sehr wichtig ist, dass die Vorfälle aufgeklärt werden und dass auch dort, wo sich Nachbesserungsbedarf, Lücken oder auch Potenziale, die Effizienz der Kontrolle noch zu stärken, zeigen, zügig die Änderungen in Angriff genommen werden. Es geht hier um den Ruf des Finanzstandorts Deutschland, und deshalb ist uns das ein großes Anliegen, so wie der gesamten Bundesregierung auch.

KOLBERG: Das kann ich auch noch einmal unterstreichen deswegen haben wir den Aktionsplan ja vorgelegt. Der Minister hat sich dazu letzte Woche auch geäußert. Er hat gesagt:

„Auf Bilanzen muss Verlass sein. Deshalb arbeiten wir in der Bundesregierung an einem Aktionsplan, um Bilanzbetrügereien einen Riegel vorzuschieben. Wir brauchen deutlich schärfere Regelungen bei der Wirtschaftsprüfung und Bilanzkontrolle bei Aufsicht und Zahlungsdienstleistungen. Deshalb greifen wir durch. Mein Ziel ist eine weitreichende Reform mit klaren Maßnahmen gegen Bilanzmanipulationen und für eine starke Aufsicht.“

Diese Vorschläge haben wir in der Bundesregierung vorgelegt und stimmen sie jetzt ab. Wie Sie sehen, herrscht da große Einigkeit im Ziel.

ZUSATZFRAGE RATZSCH: Gibt es schon einen Zeitplan, wann man da etwas hört, also wann die Vorschläge vorliegen sollen?

KOLBERG: Wir sind in der Abstimmung, und sobald wir Ergebnisse haben, werden wir uns auch hier in der Pressekonferenz dazu äußern.

FRAGE ALONSO: Mit Verweis darauf, wie Großbritannien mit Reiserückkehrern aus Spanien umgeht und sie in Quarantäne schickt: Wie schätzt die deutsche Regierung die Situation in Spanien derzeit ein? Sind spezifische Maßnahmen für Reisende aus Spanien im Gespräch?

BURGER: Es ist so, dass wir in allen Ländern der Welt die Lage und das Infektionsgeschehen genau verfolgen. Klar ist: Wenn die Lageentwicklung es erfordert, dann werden wir auch in Ländern, für die die Reisewarnung aufgehoben ist, eine solche Reisewarnung wieder aussprechen und auch für Länder, die derzeit nicht als Risikogebiet eingestuft sind, gemeinsam mit den Ressorts BMI und BMG eine solche Einstufung vornehmen. Das ist im Moment innerhalb der Europäischen Union nur für Luxemburg der Fall. Das kann aber je nach Situation auch kurzfristig oder regional auf bestimmte Landesteile eingeschränkt passieren. Wichtig ist, dass wir im Kampf gegen das Virus keine Risiken eingehen. Deshalb überprüfen wir diese Einstufungen laufend und passen sie der Realität an.

FRAGE BAUMANN: Ist die Bundesregierung besorgt angesichts der Coronavorfälle am Wolfgangsee, der ja ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen ist? Sind mit Blick auf Österreich Maßnahmen geplant?

BURGER: Das, was ich gerade gesagt habe, gilt mit Blick auf alle Länder der Welt, natürlich insbesondere für die Länder innerhalb Europas, für die die Reisewarnung aufgehoben wurde und bei denen wir deswegen jetzt wieder einen besonders starken Reiseverkehr haben.

Ich glaube, man muss, wenn man die Entwicklung der Infektionszahlen in der Welt betrachtet, insgesamt leider sehen, dass das Infektionsgeschehen weltweit betrachtet nicht abnimmt, wie wir uns das möglicherweise in der Vergangenheit, im Juni, gewünscht hatten, sondern es nimmt tendenziell weiter zu. Deswegen müssen wir auch ständig überprüfen, ob die Einstufung der Risikogebiete und der Stand der Reisewarnungen auch dem aktuellen Stand entsprechen.

FRAGE GEERS: Wer soll die Coronatests bezahlen: die Rückkehrer oder die Kassen? Oder soll das aus Steuermitteln bezahlt werden?

EWALD: Ich hatte eingangs ja schon darauf hingewiesen, dass in Bund und Ländern am Freitag beschlossen worden ist, dass sich Reiserückkehrer und Einreisende aus Risikogebieten kostenlos testen lassen können. Wir wollen damit Reiserückkehrern ein möglichst niederschwelliges Angebot für Tests machen. Die Testverordnung wird jetzt das hatte ich eingangs auch erwähnt entsprechend angepasst, und in diesem Rahmen werden wir auch festlegen, wie genau die Kostenübernahme geregelt wird.

FRAGE KÜFNER: An das Verteidigungsministerium: Herr Collatz, hat es am vergangenen Freitag ein Gespräch zwischen der Ministerin und ihrem amerikanischen Amtskollegen Esper gegeben? Ging es dabei um den geplanten Abzug von US-Truppen aus Deutschland?

COLLATZ: Ja und ja.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Können Sie uns dazu Details verraten? Wohin ziehen diese Truppen eventuell ab? Werden sie in Europa verbleiben?

COLLATZ: Das kann ich leider noch nicht. Wir haben an dieser Stelle ja schon häufiger über dieses Thema gesprochen und auch gemeinsam festgestellt, dass es ein recht komplexer Kommunikationssachverhalt ist; denn von diesen Entscheidungen sind nicht nur mehrere Staaten, Länder und Regierungen betroffen; vielmehr sind innerhalb Deutschlands auch sind Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten betroffen. Deswegen wird es im Laufe der Woche so viel kann ich Ihnen sagen eine abgestimmte öffentlichkeitswirksame Äußerung sowohl der Amerikaner als auch unserer Stellen geben.

Davor geschaltet ist auch noch eine Information an das Parlament, die wir in gemeinsamer Abstimmung mit den betroffenen Ministerien vorbereiten; denn auch das ist ressortübergreifend. Die Federführung für Fragen der Stationierung ausländischer Streitkräfte hat ja das Auswärtige Amt, aber auch das Innenministerium, das Finanzministerium und eben wir sind betroffen. Das muss leider noch abgestimmt werden. Ich bin aber hoffnungsvoll, dass wir Ihnen dazu und auch zu den Inhalten Mitte der Woche nähere Angaben machen können.

Ich kann aber bestätigen, dass es am Freitag ein weiteres Gespräch der Ministerin mit ihrem Amtskollegen in den USA gegeben hat.

FRAGE JESSEN: Diese Ankündigung lässt vermuten, dass doch schon eine Gewissheit darüber besteht, wohin die Truppen verlagert werden können; ansonsten könnte man eine solche Ankündigung ja eigentlich nicht machen. Die Substanz ist also schon besprochen und Sie reden jetzt nur noch über das Verkündungsmanagement, richtig?

COLLATZ: Ich will Ihre Vermutung weder unterstützen noch bremsen.

ZUSATZ JESSEN: Das habe ich mir gedacht.

FRAGE KÜFNER: Gibt es eine Garantie darüber, dass diese Truppen in Europa verbleiben werden, oder steht das auch noch zur Disposition?

COLLATZ: Hier muss ich Sie leider um Geduld bitten

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