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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 5. August 2020

Themen: Explosionen in Beirut, Termine der Bundeskanzlerin (Kabinettssitzung), Konferenz der Landesverkehrsminister zur Novelle der Straßenverkehrsordnung, Sondersitzung des Finanzausschusses zu Wirecard, COVID-19-Pandemie (Präsenzunterricht in Schulen, Umfrage des Ifo-Instituts zu Lernzeiten von Schulkindern, mit der Türkei vereinbarte Reiseregelungen, Konzept der Deutschen Fußball Liga für die Rückkehr von Zuschauer in Stadien, nächste Sitzung des Coronakabinetts, Abrechnung von Tests), doppelte Staatsbürgerschaft, geplantes Gesetz zum Insektenschutz, Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, Medienbericht über ein saudisches Nuklearprogramm, Medienberichte über einen geplanten Besuch von Außenminister Maas in Russland, Aufenthaltsort des ehemaligen spanischen Königs Juan Carlos I., Besetzung von Posten bei der Commerzbank

Naive Fragen zu:
2:08 Beirut
– Die Bundeswehr hat ja fliegende Intensivstationen, die MedEvacs. Diese sind in ständiger Rufbereitschaft. Stehen sie zur Verfügung? Sind sie schon auf dem Weg? Wenn nicht, warum nicht? (ab 10:21)
– Können Sie erläutern, was die UNIFIL-Schiffe leisten können?

23:28 Schulstart
– Sind die 500 Millionen Euro schon abgerufen worden? (ab 27:16)
– Sollten Sie nicht ein Interesse daran haben, dass das Geld so schnell wie möglich abgerufen wird, damit die benachteiligten Kinder die Ausstattung bekommen?

28:24 Türkei-Reisewarnung
– Ist es Zufall, dass diese vier Provinzen Urlaubsregionen sind? (ab 31:33)

34:45 Fußball vor Zuschauern
– Soll das, was Sie beim Fußball begrüßen, auch für alle anderen Sportarten und Events gelten, oder soll es eine Lex Fußball geben? (ab 37:47)
– Hat der Fußball Priorität, oder gelten für den Fußball wie für alle anderen Sportarten und im Breitensport die gleichen Regeln bei Hygienekonzepten, was Zuschauer betrifft?
– Gelten im Freizeitsektor die gleichen Regeln für alle und nicht nur für den Profifußball?

44:05 Taxigewerbe
– Es geht um die Liberalisierung des Taximarktes bzw. die sogenannte Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Könnten Sie einmal erläutern, Herr Alexandrin, was Sie damit jetzt eigentlich genau erreichen wollen?
– An das BMAS: Viele Taxifahrer sehen durch diese Novellierung jetzt ihre Existenz gefährdet. Warum tragen Sie als SPD-geführtes Haus das mit?
– Ich war auf dem Stand, dass die Kommission schon zu Ende getagt hat.
– Daraufhin ergibt sich ja die Frage, warum es zu der Liberalisierung des Taxigewerbes kommen soll, durch die jetzt Existenzen von Taxifahrern massiv gefährdet sein werden, weil ein Unterbietungswettbewerb möglich sein wird. Warum wollen Sie das mittragen?

48:20 Juan Carlos
– zur Flucht von Juan Carlos, dem ehemaligen spanischen König: Wie bewerten Sie es als Bundesregierung, dass ein ehemaliges Staatsoberhaupt aufgrund von angeblich 100 Millionen Dollar des saudischen Regimes das Land verlässt? Hält er sich in Deutschland auf? Wissen Sie das?

52:11 Rückkehrtests
– Aber die Frage war ja gerade, ob die Tests nicht kostenlos sein sollten. Dann ist es doch egal, wie es jetzt mit den Kosten ist (ab 53:50)
– Aber dann können wir keine Fragen mehr stellen, weil Sie die ja dann nicht nur vorstellen werden, sondern sie auch schon in Kraft getreten sein wird. Vielleicht ist es ja also auch sinnvoll, Fragen im Namen der Öffentlichkeit schon vorher zu beantworten.
– Müssen sie nur getestet worden sein, bevor sie aus der Türkei ausreisen, oder müssen sie einen Negativtest vorweisen? (56:04)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 5. August 2020:

SRS’IN DEMMER: Wir haben es gestern Abend schon zum Ausdruck gebracht, aber ich nutze die Gelegenheit hier gern, um noch einmal zu sagen, dass die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung tief erschüttert über die Bilder und Berichte sind, die uns von den verheerenden Explosionen in der libanesischen Hauptstadt Beirut erreicht haben. Unsere Trauer und unsere Gedanken sind bei den Menschen, die Angehörige verloren haben. Wir wünschen den Verletzten schnelle Genesung.

Die Bundesregierung hat der libanesischen Regierung Unterstützung angeboten. Zu den Details können die zuständigen Ressorts bestimmt noch ergänzen.

Den Wochenausblick kann ich kurz machen. Am Mittwoch tagt wie gewohnt um 9.30 Uhr das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

FRAGE KRÄMER: Was an konkreter Hilfe der Regierung gibt es nach der Explosion? Wie viel Hilfspersonal entsenden Sie?

BURGER: Ich kann Ihnen berichten, dass heute um 10 Uhr im Auswärtigen Amt der Krisenstab der Bundesregierung unter Beteiligung verschiedener Ressorts, unter anderem des Innenministeriums, das die Zuständigkeit für das Technische Hilfswerk hat, des Bundesverteidigungsministeriums, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie auch anderer beteiligter Behörden, getagt hat. Auch Vertreter von Hilfsorganisationen haben teilgenommen.

Bei der Sitzung des Krisenstabs gab es drei zentrale Themen, nämlich die Lage und Arbeitsfähigkeit unserer Auslandsvertretung vor Ort, die Lage deutscher Staatsangehöriger im Libanon und die Frage, welche Hilfsangebote die Bundesregierung dem Libanon in dieser schwierigen Situation unterbreiten kann.

Ich möchte zunächst skizzieren, wo wir bei diesen drei Themen stehen.

Zunächst zur Situation unserer Auslandsvertretung: Das Gebäude, in dem sich die Kanzlei der deutschen Botschaft Beirut befindet, wurde durch die Explosion beschädigt. Jetzt muss zunächst geprüft werden, ob die statische und brandschutztechnische Sicherheit dort noch gegeben ist, um festzustellen, ob die Liegenschaft unmittelbar weitergenutzt werden kann. Wir haben in Beirut noch eine ältere Botschaftsliegenschaft zur Verfügung, die wir jetzt reaktiviert haben, sodass unsere Botschaft und der Krisenstab unserer Botschaft vor Ort arbeitsfähig sind. Der Krisenstab der Botschaft hat heute Morgen um 9 Uhr Ortszeit zum ersten Mal wieder getagt und ist insofern auch für betroffene Deutsche vor Ort ansprechbar.

Zur Lage deutscher Staatsangehöriger vor Ort: Ich muss vorab sagen, dass das Lagebild, das wir derzeit haben, voraussichtlich noch nicht abschließend ist. Sie haben die Bilder gesehen. Die Lage vor Ort muss als chaotisch bezeichnet werden. Der Gouverneur von Beirut hat gerade eben davon gesprochen, dass 250 000 Menschen im Großraum Beirut ohne Wohnung seien. Insofern ist auch das Lagebild, das wir zur Lage der deutschen Staatsangehörigen vor Ort haben, ein vorläufiges.

Wir haben einzelne Meldungen über Verletzte auch unter deutschen Staatsangehörigen vor Ort, über eine große Anzahl von Sachschäden und Schäden an Gebäuden und Wohnungen, von denen wir wissen. Dazu ist zu sagen: Im Libanon arbeitet eine erhebliche Anzahl von Deutschen im Auftrag von Hilfsorganisationen oder auch im Auftrag staatlicher Mittlerorganisationen. Es gibt aber auch eine sehr große Anzahl deutsch-libanesischer Familien und Menschen, die auch im Libanon gesellschaftlich verwurzelt sind und bei denen nicht davon auszugehen ist, dass der erste Anruf notwendigerweise der deutschen Botschaft gilt, sodass wir auch hierzu noch auf eine weitere Verdichtung des Lagebilds warten müssen.

Zum dritten Thema, möglichen Hilfsangeboten an den Libanon: Uns liegt ein Ersuchen der libanesischen Regierung um Unterstützung im Bereich von „urban rescue“ vor. Dabei geht es um das Suchen und Bergen von Menschen, die im städtischen Raum verschüttet sind. In diesem Bereich verfügt das Technische Hilfswerk über Fähigkeiten. Wir haben heute im Krisenstab darüber gesprochen, ob wir in diesem Bereich Unterstützung anbieten können. Es ist bereits geplant, dass sich ein Team des Technischen Hilfswerk möglichst noch heute auf den Weg nach Beirut begibt, um zunächst auch das Krisenmanagement der Botschaft zu unterstützen.

Wir haben im Krisenstab mit Vertretern von Hilfsorganisationen auch über die Möglichkeit gesprochen, Unterstützung im Bereich der medizinischen Versorgung, durch Lieferung von Gütern oder möglicherweise auch durch logistische Dienstleistung zu leisten. Dieser Kreis von Leistungen wurde bisher besprochen. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass der Außenminister in Kontakt zu seinem libanesischen Amtskollegen steht, um ihm auch persönlich die Anteilnahme der Bundesregierung auszusprechen und um mit ihm zu konkretisieren, wie die Hilfsangebote genau aussehen können.

Vielleicht so viel vorab.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Können Sie sagen, wie viele verletzte Deutsche es gibt, also die Minimalzahl?

Wie groß ist das Hilfsteam des THW?

BURGER: Ich kann Ihnen derzeit keine belastbare Zahl über die deutschen Verletzten nennen. Das hängt auch damit zusammen, dass bei dieser Art von Vorfall die Verletzten die Schwere der eigenen Verletzungen erfahrungsgemäß nicht immer sogleich einschätzen können und es insofern durchaus möglich ist, dass uns im Laufe der Zeit noch weitere Personen nachgemeldet werden.

Ich weiß nicht, ob das BMI zur Größe des Teams ergänzen kann.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann seitens des Bundesinnenministeriums gern ergänzen, dass das THW Hilfe angeboten hat. Zum einen wird noch heute Abend ein Botschaftsunterstützungsteam starten. Man versucht, dabei auch einen Hochbaustatiker mitfliegen zu lassen, um insbesondere dabei zu helfen, die Botschaft zu sichern und die Arbeitsfähigkeit der Außenvertretung in dieser Richtung wiederherzustellen.

Außerdem wurde angeboten, dass die Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland des THW in Bewegung gesetzt wird, und zwar möglichst noch heute Abend. Dafür warten wir noch auf die Bestätigung durch den Libanon. Dann kann dieses Team mit 47 Kolleginnen und Kollegen noch heute von Deutschland aus starten. Diese SEEBA kann insbesondere bei der Ortung und Rettung Verschütteter helfen. Sie kann auch bei der Bergung von Toten und Sachwerten unterstützen. Sie berät die örtlichen Behörden zu den erforderlichen Maßnahmen und kann aber auch technische Hilfe mit Blick auf die Wasserversorgung, die Infrastruktur usw. leisten.

FRAGE JUNG: Die Bundeswehr hat ja fliegende Intensivstationen, die MedEvacs. Diese sind in ständiger Rufbereitschaft. Stehen sie zur Verfügung? Sind sie schon auf dem Weg? Wenn nicht, warum nicht?

COLLATZ: Herr Burger hat ja bereits deutlich gemacht, welche konkreten Anfragen aus dem Libanon vorliegen. Richtig ist, dass auch wir geschaut haben, was wir unmittelbar vornehmen können, um vor Ort zu helfen.
[Korrektur des BMVg von 14:03 Uhr, auch ggü. BPK:
Anders als in der Regierungspressekonferenz vom 05.08.2020 angegeben, ist die Korvette „Ludwigshafen am Rhein“ nicht, wie zunächst geplant, aus ihrem derzeitigen Hafen Limasol/ Zypern zur Ablösung einer anderen seegehenden Einheit der UNIFIL Maritime Task Force am 4. August 2020 um 21:00 Uhr ausgelaufen.
Aufgrund eines Kommunikationsfehlers ging der Sprecher während der Konferenz von einer Umsetzung der Planungen aus.
Für weitere Fragen zum Sachstand steht das Einsatzführungskommando zur Verfügung.
(Ursprünglich gesagt: Dabei ist der UNIFIL-Einsatz zu nennen. In Zypern lag eine Korvette vor Ort, die noch gestern Abend in See gestochen ist, um ein weiteres UNIFIL-Schiff zu ersetzen, dass vor der Küste des Libanons patrouillierte und damit näher am Ort des Geschehens und günstiger disloziert war. Es wurde sozusagen in der Stellung abgelöst, damit diese brasilianische Fregatte helfen kann. Das ist eine Sofortmaßnahme.)]

Natürlich haben wir im Rahmen der Krisenvorsorge mehrere MedEvac-Flugzeuge in Bereitschaft in unterschiedlichen Status. Sie können ab sofort und weitere in einem Zwölf- und 24-Stunden-Rhythmus aktiviert werden.

Aber konkret brauchen wir natürlich die Organisation vor Ort, damit die angebotene und abgeforderte Hilfe effektiv werden kann. Diese Anforderung und Koordination unterliegt natürlich der Lagefeststellung vor Ort. Herr Burger hat auch deutlich gemacht, dass es, gelinde gesagt, noch ein wenig Chaos vor Ort gibt. Aber sobald es konkrete Anforderungen über das Krisenlagezentrum im Auswärtigen Amt gibt, prüfen wir natürlich sehr konkret, was möglich ist.

BURGER: Ich kann dazu nur ergänzen, dass auch die Frage der Optionen für eine medizinische Evakuierung Verletzter heute Thema im Krisenstab war.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie erläutern, was die UNIFIL-Schiffe leisten können?

COLLATZ: Die Korvette ist ein relativ kleines Schiff, während die Fregatte, die näher an der Küste ist, deutlich größeren Umfang hat und natürlich gegebenenfalls Personen aufnehmen könnte oder auch Teams an Bord zur Unterstützung hat. Aber das muss eben konkret abgefordert und koordiniert werden, und das hängt davon ab, wie sich der Bedarf vor Ort darstellt.

FRAGE DUDIN: Herr Burger, können Sie sagen, inwieweit die Hilfe in Zeiten der Coronapandemie rein praktisch klappen kann? Wird sie dadurch erschwert?

Reicht zum Beispiel der Hafen in Tripolis für mögliche Lieferungen aus? Dschunia liegt näher an Beirut. Wie wollen Sie dabei vorgehen?

BURGER: Sie sprechen, denke ich, echte Probleme an. Die Coronapandemie erschwert natürlich die Situation und die Zusammenarbeit. Die zerstörten Logistikeinrichtungen im Hafen von Beirut werden bei der Hilfeleistung sicherlich auch ein großes Problem darstellen. Dazu sind wir mit den Hilfsorganisationen, die selbst bereits eine Präsenz vor Ort haben, im Gespräch. Wir sind ja dort seit vielen Jahren in der humanitären Hilfe und auch in der Entwicklungszusammenarbeit engagiert. Insofern gibt es deutsche Institutionen, die über Expertise vor Ort verfügen. Unter anderem war heute das Deutsche Rote Kreuz an dem Krisenstab beteiligt. Das Auswärtige Amt hat den Hilfsorganisationen signalisiert, dass wir bereit und in der Lage sind, auch sehr kurzfristig Mittel aus der humanitären Hilfe für die Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, die jetzt abgefragt werden.

ZUSATZFRAGE DUDIN: Ich habe eine Frage zu den Strukturen vor Ort. Wissen Sie, wie der Zustand des Goethe-Instituts ist und wie es den Mitarbeitern geht?

BURGER: Wenn ich dazu präzise etwas sagen soll, müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen.

Was ich vorhin über den Stand der Betroffenheit deutscher Staatsangehöriger sagte, schließt auch die deutschen Mittlerorganisationen mit ein. Ich habe gesagt, dass wir einige wenige Hinweise auf verletzte Deutsche und sehr viele Hinweise auf Sachschäden und schwere Beschädigungen von Gebäuden haben.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, es ist ja noch unklar, ob diese Explosionen ein Unfall oder Sabotage waren. Wäre die Bundesregierung bereit, bei diesen Ermittlungen mitzuhelfen?

Der amerikanische Präsident sprach gestern von einem Anschlag. Hat die Bundesregierung irgendwelche Hinweise, dass es sich um einen Anschlag gehandelt hat?

BURGER: Die Hintergründe sind noch unklar. Nach übereinstimmenden Aussagen der libanesischen Regierung und der libanesischen Behörden scheint es sich um ein schreckliches Unglück zu handeln. Wir haben dazu keine eigenen Erkenntnisse und werden uns auch nicht an Spekulationen beteiligen.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Wären Sie bereit, bei den Ermittlungen zu helfen?

BURGER: Wenn es eine solche Anfrage gäbe, würde man sie prüfen. Aber auch hier möchte ich mich nicht an Spekulationen beteiligen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ist jenseits der kurzfristigen humanitären Hilfe auch schon darüber gesprochen worden, was man vielleicht langfristig tun könnte? Wenn ich das richtig verstehe, ist im Land selbst nicht genug Geld vorhanden, um einen langfristigen Wiederaufbau zu betreiben.

BURGER: Sie haben recht. Der Libanon war auch schon vor dieser schrecklichen Katastrophe gestern in einer sehr ernsten Wirtschaftskrise. Wir sind, wie gesagt, seit vielen Jahren im Libanon engagiert, insbesondere im Bereich der humanitären Hilfe, wo der Bedarf im Zuge der Syrienkrise enorm gestiegen ist. Wir sind aber auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit im Libanon engagiert. Auch das stand in den letzten Jahren sehr stark unter dem Leitbild, die Resilienz des Libanon, insbesondere zum Umgang mit dieser regionalen Krise, zu stärken. Aber wir sind mit dem Libanon seit vielen Jahren in einem wirtschaftspolitischen Dialog und beteiligen uns insbesondere auch an den Diskussionen, die es im IWF zur Stabilisierung der Wirtschaft des Libanon gibt.

BURGER: Ich würde die Aussagen von Herrn Burger unterstützen und bekräftigen. Die Bundesregierung wird dem Libanon in dieser schweren Lage zur Seite stehen und helfen.

FRAGE JORDANS: Es gibt im Libanon auch sehr viele Flüchtlinge, vor allen Dingen aus Syrien. Diese werden wahrscheinlich in dieser zusätzlichen Krise noch stärker unter Druck kommen. Gibt es diesbezüglich etwas Besonderes, was die Bundesregierung dem Libanon anbieten kann?

BURGER: Deutschland gehört schon mindestens seit 2014 zu den größten humanitären Gebern, was die Versorgung der Flüchtlinge im Libanon angeht. Das wird auch so bleiben. Dementsprechend werden wir uns natürlich auch präzise anschauen, ob sich der Bedarf für die Versorgung der Flüchtlinge durch dieses Unglück verändert. Es ist aber heute noch zu früh, dazu präzise Angaben zu machen.

FRAGE DUDIN: Ich habe eine Frage an das Entwicklungsministerium. Können Sie sagen, welche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit es derzeit im Libanon gibt und welche spontan in diesem Fall helfen können?

WICKERT: Im Moment versuchen wir natürlich noch, die Lage zu sondieren. Wir unterstützen jetzt schon im Bereich der Ernährungssicherung und der sozialen Infrastruktur, des Weiteren bei den Themen Grundbildung, berufliche Bildung, Beschäftigungsförderung und bei ähnlichen Projekten. Wir versuchen, wie gesagt, zu schauen, was aktuell an schneller Hilfe gefordert ist und wie wir helfen können. Es ist einfach noch zu früh, etwas Konkretes dazu zu sagen.

BURGER: Ich kann auf die Frage von Frau Dudin eine Antwort nachreichen. Das Gebäude des Goethe-Instituts in Beirut scheint auch schwer beschädigt zu sein.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundesverkehrsministerium. Heute soll eine Videokonferenz der Landesverkehrsminister zur Straßenverkehrsordnung stattfinden. Ist Minister Scheuer oder ein Vertreter des BMVI dabei? Was erhoffen Sie sich davon? Rechnen Sie damit, dass es heute einen Kompromiss gibt? Wenn ja, wie soll der aussehen?

ALEXANDRIN: Zur ersten Frage: Das ist richtig. Wie Sie wissen, verhandeln wir seit Wochen vertraulich und intensiv mit den Ländern zur Novelle der StVO. Heute findet dazu eine Schaltkonferenz mit den Ländern statt, und das BMVI nimmt daran teil. Den Ergebnissen der Runde kann ich an dieser Stelle nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE: Sind Sie optimistisch, dass heute oder in den nächsten Tagen ein Kompromiss gelingt?

ALEXANDRIN: Wir arbeiten, wie gesagt, seit Wochen sehr intensiv daran, schnellstmöglich einen Kompromiss herzustellen. Die Ergebnisse der Runde muss man, wie gesagt, abwarten.

FRAGE MÜLLER-THUM: Herr Alexandrin, können Sie noch einmal klar sagen, worüber eigentlich gerade gesprochen wird und was auf dem Tisch liegt? Man sprach von einem Kompromisspapier, das teilweise dem Bundesverkehrsminister zugeschrieben wurde. Ich glaube, aus NRW hieß es: Auch wir haben das vorgelegt. Dann hieß es aber, dass das insgesamt acht Staatssekretäre aus den Ländern geschrieben haben. Was liegt auf dem Tisch? Ist das ein Ding oder sind das drei verschiedene Geschichten? Worüber wird heute beraten?

ALEXANDRIN: Diese Verhandlungen finden, wie gesagt, sehr intensiv und vertrauensvoll statt. Deswegen würde ich an dieser Stelle keine Zwischenstände kommentieren, sondern würde darauf verweisen, dass wir, wenn es Ergebnisse aus dieser heutigen Runde gibt, sehr zeitnah darüber informieren werden.

ZUSATZ MÜLLER-THUM: Sie können doch sicher sagen, ob Ihr Minister ein eigenes Konzept vorgelegt hat.

ALEXANDRIN: Wir sind gemeinsam mit den Ländern über eine schnelle Lösung des Problems in Verhandlungen.

FRAGE JORDANS: Herr Alexandrin, hat Ihr Minister ein eigenes Konzept? Wenn ja, hat er das vorgelegt?

ALEXANDRIN: Wir sind, wie gesagt, in vertrauensvollen Verhandlungen mit den Ländern.

ZUSATZ JORDANS: Das hat die Frage nicht beantwortet.

ALEXANDRIN: Es werden verschiedene Dinge diskutiert, und dazu braucht man natürlich einen Vorschlag. Aber wie gesagt, die Verhandlungen finden vertrauensvoll statt. Die Ergebnisse der Runde heute müssen abgewartet werden.

FRAGE KRÄMER: Ich habe eine Frage zum Thema Wirecard an das Kanzleramt und das Bundesjustizministerium. Gestern wurde die zweite Sondersitzung des Finanzausschusses auf den 31. August und den 1. September festgezurrt. Eingeladen ist jetzt das Kanzleramt. Ich wollte fragen, wer vonseiten des Kanzleramtes entsendet wird.

Zweitens. Frau Lambrecht soll persönlich erscheinen. Können Sie bestätigen, dass sie auch kommt?

SRS’IN DEMMER: Im Kanzleramt liegen noch keine Einladungen vor. Deswegen bleibt das noch abzuwarten.

FRAGE KRÄMER: Wann können Sie das sagen?

SRS’IN DEMMER: Ich bin nicht Herrin über die Verschickung der Einladungen. Deswegen kann ich Ihnen das erst sagen, wenn die Einladung da ist.

DR. KEITEL: Ich kann mich dem anschließen. Meines Wissens liegt bei uns auch noch keine Einladung vor.

FRAGE KOSTOLNIK: Ich habe eine Frage an das Bildungsministerium. Wie kann man Präsenzunterricht in den Schulen bundesweit einheitlich organisieren? Das ist natürlich Ländersache, aber vielleicht geht das mit Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Frage richtet sich sozusagen konsekutiv auch noch an das BMG, wenn Sie dazu etwas sagen können.

JAMBO: Wie Sie wissen, liegt die Gestaltung des Unterrichts und die schrittweise Öffnung der Schulen bei den Ländern. Die Länder haben in Zusammenarbeit mit den Schulen dazu Konzepte erarbeitet.

ZUSATZFRAGE KOSTOLNIK: Eine Verordnung oder Ähnliches findet in diesem Fall nicht statt?

JAMBO: Welche Verordnung meinen Sie?

ZUSATZFRAGE KOSTOLNIK: Es könnte ja bundesweit einheitlich geregelt werden. Kann es nicht?

JAMBO: Was Schule anbelangt, liegt die Umsetzung bei den Ländern.

ZUSATZ KOSTOLNIK: Ihre Ministerin wünscht sich ein einheitliches Vorgehen. Aber mehr als wünschen kann sie wohl nicht.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich hier für die gesamte Bundesregierung sagen: Die Schulpflicht, verbunden mit dem daraus hervorgehenden Bildungsauftrag der Schulen, ist natürlich ein sehr hohes Gut. Deswegen begrüßt die Bundesregierung, dass die Länder die Wiederaufnahme des Regelbetriebs an Schulen selbstverständlich unter Einhaltung der Infektionsschutzrichtlinien und der Hygienemaßnahmen beschlossen und aktuell entsprechende länderspezifische Regelungen erlassen haben, damit Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien wieder regulär die Schule besuchen können.

Für diese Rückkehr braucht es aber eben Konzepte. Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, und diese liegt wiederum bei den Ländern und Kommunen. Das Recht auf Bildung für alle Schülerinnen und Schüler sollte natürlich im Einklang mit den Hygieneregeln und den beschlossenen Infektionsschutzmaßnahmen verwirklicht werden. Die Länder sind, wie zu allen Corona-Themen, im Austausch mit dem Bund. Wir gehen davon aus, dass die Länder hier ihrer Verantwortung nachkommen das ist, wie gesagt, eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und Konzepte vorlegen werden, mit denen all diese Voraussetzungen erfüllt werden.

FRAGE LANGE: Ich habe auch eine Frage an das Bildungsministerium. Das Ifo-Institut hat heute Zahlen vorlegt, nach denen Kinder durch die Coronakrise weniger Zeit für die Schule haben, weil sie zum Beispiel mehr spielen. Haben Sie im Ministerium dazu eigene Erkenntnisse? Ist das eine Sorge, die Sie im Ministerium umtreibt?

JAMBO: Uns liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Natürlich ist es wichtig das hat die Bundesbildungsministerin schon häufiger gesagt , dass wir diejenigen Schülerinnen und Schüler gut in den Blick nehmen, die durch digitale Unterrichtsformen nicht so gut erreicht werden können. Deshalb haben wir im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ ein zusätzliches Programm aufgelegt und haben mit einem 500-Millionen-Euro-Sofortausstattungsprogramm den Ländern Geld zur Verfügung gestellt, damit Schulen Laptops an benachteiligte junge Leute ausleihen können, sodass sie besser am digitalen Unterricht teilnehmen können.

FRAGE JUNG: Sind die 500 Millionen Euro schon abgerufen worden?

JAMBO: Was den Mittelabruf in Bezug auf die 500 Millionen Euro angeht, kann ich an der Stelle noch nichts sagen. Es ist so, dass es im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ zweimal im Jahr einen Berichtszeitraum gibt. Die Länder berichten an uns jeweils zu den Stichtagen 31. Dezember und 30. Juni. Das heißt, die Vereinbarung für das Sonderausstattungsprogramm wurde erst Anfang Juli unterzeichnet, und zum Stichtag 31. Dezember können wir dann mehr darüber sagen. Die Daten werden von uns aber noch aufbereitet und an den Haushaltsausschuss weitergeleitet.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sollten Sie nicht ein Interesse daran haben, dass das Geld so schnell wie möglich abgerufen wird, damit die benachteiligten Kinder die Ausstattung bekommen?

JAMBO: Es ist natürlich in unserem Interesse das haben wir schon häufiger geäußert , dass die Mittel im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ so rasch wie möglich abgerufen werden.

FRAGE HÜSCH: An das Auswärtige Amt: Herr Burger, ist die Regelung, die Sie jetzt für Türkeireisende getroffen haben, eine einmalige Regelung für die Türkei, oder sind ähnliche Modelle bzw. das gleiche Modell für andere Länder geplant?

BURGER: Vielen Dank für die Frage. Ich würde vielleicht kurz zur Einordnung dessen, was mit der Türkei vereinbart wurde, gern noch einleitend zwei Sätze sagen.

Der Minister hat es immer wieder gesagt: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, und die Aufhebung einer Reisewarnung ist keine Aufforderung zum Reisen. Weil das so ist, sind auch vor der Aufhebung der Reisewarnung in den letzten Wochen schon tausende Menschen aus Deutschland in die Türkei und zurück gereist.

Wir haben durch die mit der Türkei jetzt getroffenen Absprachen zu den Hygiene- und Sicherheitskonzepten vor Ort und insbesondere der verpflichtenden PCR-Testung aller Rückkehrer, bevor sie aus der Türkei ausreisen, jetzt einen Gewinn an Sicherheit geschaffen. Deswegen sind wir der Meinung, dass uns diese Vereinbarung so, wie sie unter den Umständen der Türkei getroffen wurde, einen Gewinn an Infektionsschutz auch für Deutschland bringt.

Grundsätzlich, glaube ich, müssen bei diesem Thema immer verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Das ist zum einen das Infektionsgeschehen in jedem einzelnen Land, das wir genau verfolgen. Dazu gehört auch die Frage, wie gut sich dieses Infektionsgeschehen beurteilen lässt, also wie hoch die Qualität der Daten ist, die uns für jedes einzelne Land vorliegen. Dazu gehört aber auch jeweils die Frage: Wie gut sind Sicherheits- und Hygienekonzepte für den Tourismus und wie gut ist die medizinische Versorgungslage in dem jeweiligen Land? Aus der Gesamtbetrachtung dieser Faktoren müssen wir dann für jedes einzelne Land eine schwierige und verantwortungsvolle Entscheidung treffen.

Das haben wir für die Türkei nun in dem Sinne getan, dass die Reisewarnungen für vier bestimmte Provinzen aufgehoben wurden, in denen das Infektionsgeschehen und auch die Qualität der Daten das vertretbar erscheinen lassen. Das lässt sich insofern nicht eins zu eins auf ein beliebiges anderes Land übertragen. Grundsätzlich haben wir natürlich ein Interesse daran, dass Reisen auch unter Coronabedingungen möglich ist, aber es muss eben sicheres Reisen sein. Das muss, wie gesagt, für jedes einzelne Land differenziert betrachtet werden.

ZUSATZFRAGE HÜSCH: Gibt es denn schon weitere Länder, die im Moment sehr konkret differenziert betrachtet werden?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu im Moment nichts ankündigen.

ZUSATZFRAGE HÜSCH: Herr Burger, ist Ihnen bekannt, dass es eine Ausgangssperre für über 65-Jährige in der Türkei gibt? Wenn das so sein sollte: Wissen Sie, ob das auch für Deutsche gelten würde?

BURGER: Das muss ich Ihnen nachreichen.

FRAGE JUNG: Ist es Zufall, dass diese vier Provinzen Urlaubsregionen sind?

BURGER: Ich glaube, dass das notwendigerweise Zufall ist. Ich glaube, bei der Vereinbarung, die mit der Türkei getroffen wurde, hat auch die Frage, welche Konzepte in der Türkei entwickelt worden sind, speziell um Tourismus unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen, eine Rolle gespielt. Wir haben es hier mit einem gut organisierten Tourismussektor zu tun, mit dem wir auch seit Langem Beziehungen haben und bei dem wir gut einschätzen können, inwiefern dort auf bestimmte gegebene Zusagen Verlass ist. All das hat natürlich eine Rolle gespielt für die Entscheidung, dass das in dieser Form vertretbar ist.

Natürlich gibt es das ist überhaupt kein Geheimnis; das hat die türkische Regierung auch immer wieder zum Ausdruck gebracht ein großes Interesse nicht nur vonseiten der türkischen Regierung, sondern auch vonseiten der deutschen Reiseindustrie und auch vonseiten vieler, vieler Menschen in Deutschland an Reisen besonders in diese Regionen. Nun haben wir uns das Infektionsgeschehen speziell in diesen Regionen angeschaut, haben uns die Sicherheitsbedingungen in diesen Regionen angeschaut, und sind in der Gesamtbetrachtung zu dem Schluss gekommen, dass, wie gesagt, die jetzt vereinbarte verpflichtende PCR-Testung vor der Rückreise nach Deutschland und das gilt nun nicht nur für diese vier Provinzen, sondern das gilt für alle, die aus der Türkei nach Deutschland zurückkehren, egal, auf welchem Weg sie zurückkehren ein Plus an Sicherheit schafft.

FRAGE LANGE: An das Innenministerium: Vielleicht ist es ein bisschen weit hergeholt, aber hat diese Neubeurteilung Auswirkungen auf die Resettlement-Programme? Gibt es da also einen anderen Stand, was die Einreise von Flüchtlingen angeht? Es gab ja zum Beispiel auch Flüchtlinge, die in der Türkei waren.

GRÜNEWÄLDER: Wie Sie wissen, sind die Resettlement-Programme langsam wieder angelaufen. Das wird aber unabhängig von dieser Entscheidung je nach Programm gesondert bewertet.

BURGER: Wenn ich dazu noch ergänzen darf: Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und die Einstufung eines Gebiets als Risikogebiet, wie sie auf der Webseite des RKI veröffentlicht werden, sind ja getrennt voneinander zu betrachten. Für die Frage der Einreise aus diesen Gebieten nach Deutschland und welche Regeln dort gelten insbesondere im Hinblick auf Testpflicht, Quarantänepflicht etc. ist nicht die Reisewarnung das Entscheidende, sondern die Einstufung als Risikogebiet.

FRAGE KOSTOLNIK: Sind diese vier Regionen jetzt Risikogebiet oder sind sie es nicht? Denn auf der Seite des RKI war das heute Morgen noch nicht eingetragen.

BURGER: Die gesamte Türkei bleibt weiterhin auf der Liste des RKI als Risikogebiet verzeichnet.

ZUSATZFRAGE KOSTOLNIK: Inklusive dieser vier Regionen?

BURGER: Inklusive der vier Provinzen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich habe eine Frage zu dem Konzept, das die Deutsche Fußball Liga jetzt vorgelegt hat, um den Start der Bundesliga ab September zu ermöglichen. Da würde ich gern einmal vom BMG und vielleicht auch vom BMI wissen: Was halten Sie von diesem Konzept? Glauben Sie, dass das tatsächlich einen Start möglich machen kann?

GÜLDE: Vielen Dank für die Frage. Wie Sie schon richtig sagen: Die DFL hat jetzt ihr Konzept vorgelegt. Das Konzept sieht unter anderem vor, dass in den Stadien ein Mindestabstand einzuhalten ist, dass auf Stehplätze verzichtet wird, dass Konzepte für eine sichere An- und Abreise der Fans vorgelegt werden müssen und dass es ein Verbot von Alkohol im Stadion gibt. Bei der Frage, ob und wann Fußballspiele wieder mit Zuschauern stattfinden werden, kommt es aber entscheidend darauf an, wie diese grundsätzlichen Überlegungen gemeinsam mit den Behörden vor Ort, also mit den Gesundheitsämtern und den Vereinen umgesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass die zuständigen Behörden dabei auch das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen berücksichtigen werden.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann für das Bundesinnenministerium als Sportministerium gerne ergänzen, dass wir das grundsätzlich begrüßen. Der Bundesinnenminister hat verschiedentlich deutlich gemacht, dass er der Auffassung ist, dass man diese Form der Lebensfreude, also Fußballspiele mit Zuschauern, auch mit den strengen Hygieneregeln vereinbaren kann, die dann eingehalten werden müssen. Vor diesem Hintergrund kann ich Bundesinnenminister Seehofer vielleicht zitieren, der am 21. Juli geäußert hat:

„Ich bin schon länger der Meinung, dass man in die Stadien wieder Zuschauer lassen kann wenn es ein starkes Hygienekonzept gibt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auf die DFL und den DFB Verlass ist. Im Herbst könnte das wieder anlaufen. Natürlich nicht mit einer ausverkauften Arena, aber man kann sich Schritt für Schritt steigern. Das Virus schlägt dort zu, wo die Regeln nicht eingehalten werden.“

Das ist dann natürlich eine Entscheidung, die die jeweiligen Behörden vor Ort zu treffen haben, wie der Kollege richtig gesagt hat. Aber grundsätzlich halten wir dieses Konzept der Deutschen Fußball Liga für einen begrüßenswerten Schritt, und jetzt muss man sich genau angucken, was dort vorgelegt worden ist.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Herr Gülde, bei Herrn Grünewälder habe ich jetzt klar herausgehört, dass der Bundesinnenminister das eigentlich gut findet. Vielleicht habe ich nicht richtig zugehört: War das bei Ihnen auch so?

GÜLDE: Natürlich begrüßen wir dieses Konzept. Aber wie ich schon gesagt habe, kommt es jetzt auf die Umsetzung vor Ort an.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Das würde heißen: Wenn die Bundesländer das so umsetzen, wie es da steht, wäre das top?

GÜLDE: Wichtig ist eben, dass es tatsächlich auf die jeweiligen Stadien abgestimmte Konzepte gibt. Wie ich auch schon gesagt habe, muss auch eine sichere An- und Abreise der Fans gewährleistet werden, und diese Konzepte müssen von den Vereinen und den Gesundheitsämtern vor Ort tatsächlich umgesetzt werden.

FRAGE JUNG: Soll das, was Sie beim Fußball begrüßen, auch für alle anderen Sportarten und Events gelten, oder soll es eine Lex Fußball geben?

GÜLDE: Ich muss jetzt ganz ehrlich sagen: Ich kann jetzt nicht für andere Sportarten sprechen. Wichtig ist natürlich bei Großveranstaltungen generell, wie die Hygienemaßnahmen umgesetzt werden können, und dafür müssen dann jeweils auch eigene Konzepte vorgelegt werden. Aber die Umsetzung dabei bleibt es liegt bei den Behörden vor Ort.

SRS’IN DEMMER: Ich kann vielleicht auch noch ergänzend etwas sagen. Es geht hier ja, wie in der gesamten Lage die Pandemie betreffend, um schwerwiegende Grundrechts- und Freiheitseingriffe, die natürlich immer gut begründet sein müssen und zeitlich begrenzt sein müssen das allerdings natürlich immer vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Natürlich gibt es Prioritäten: Es geht darum, dass die Wirtschaft wieder auf die Beine kommen muss; auch der Schulunterricht für die Kinder ist von hoher Priorität. Aber vor diesem Hintergrund müssen letztlich alle Entscheidungen getroffen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat der Fußball Priorität, oder gelten für den Fußball wie für alle anderen Sportarten und im Breitensport die gleichen Regeln bei Hygienekonzepten, was Zuschauer betrifft?

SRS’IN DEMMER: Sie hatten ja generell gefragt, also habe ich generell geantwortet. Es gibt eben die Priorität der wirtschaftlichen Lage; auch der Bildungsauftrag das habe ich eben schon ist ein hohes Gut. Erst daran anknüpfend gilt es natürlich den Freizeitsektor zu betrachten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gelten im Freizeitsektor die gleichen Regeln für alle und nicht nur für den Profifußball?

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung setzt selbstverständlich die gleichen Maßstäbe an.

FRAGE: An das BMI: Türkischen Medienberichten zufolge will Deutschland Doppelstaatlern die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie illegalerweise noch eine türkische haben. Ist das so richtig? Wenn ja, wie wollen Sie da praktisch vorgehen?

GRÜNEWÄLDER: Das bestreite ich erst einmal mit Nichtwissen: Ich kenne solche Pläne nicht. Ich kann mir das so nicht vorstellen. Aus Sicht des Bundesinnenministeriums kann ich das nicht bestätigen.

FRAGE HÜSCH: An das Umweltministerium: Das Landwirtschaftsministerium hat jetzt im Gesamtkontext des Aktionsprogramms Insektenschutz einen Gesetzentwurf vorgelegt. Da hat, glaube ich, das Bundesumweltministerium auch noch Hausaufgaben zu machen. Kommt da nichts, oder wann kommt da etwas? Wenn nichts kommt: Warum kommt nichts?

STOLZENBERG: Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist ein Programm, das im Kabinett im letzten Jahr beschlossen worden ist und das wir in den letzten Monaten vorangetrieben haben, auch mit intensiven Dialogen bei den runden Tischen zum Insektenschutz. Wichtige Elemente sind jetzt geronnen in dem Insektenschutzgesetz, das sich in der Ressortabstimmung befindet. Dieser Referentenentwurf hat es heute auch in einige Medien geschafft. Wir haben ihn nicht herausgegeben; insofern ist das etwas, was erst einmal in vertrauensvoller Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts läuft.

Das ist also auf dem Weg. Wir hatten angekündigt, dass wir bis Ende dieses Jahres dieses Gesetz auf den Weg bringen. Der Fahrplan ist insoweit erst einmal eingehalten.

FRAGE: An das Landwirtschaftsministerium: Wenn ich es richtig verstehe, hat das Umweltministerium den Referentenentwurf vorgelegt, und im Grunde ist das Landwirtschaftsministerium noch säumig, was die Vorgaben für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat betrifft. Wann können wir denn da mit einem Entwurf rechnen?

BRANDT: Das befindet sich gerade in der Ressortabstimmung. Deshalb kann ich hier jetzt keine weiteren Auskünfte dazu abgeben oder gebe keine ab. Die Glyphosat-Minderungsstrategie haben wir vorgelegt, und wir befinden uns in der weiteren Abstimmung.

ZUSATZFRAGE: Ist denn dann das Ziel der beiden Ministerien, sämtliche Gesetze zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz gemeinsam vorzulegen? Habe ich das jetzt richtig verstanden?

BRANDT: Ja. Wir befinden uns, wie gesagt, diesbezüglich in der Abstimmung, und natürlich wollen wir das zu einem guten Abschluss bringen.

STOLZENBERG: Man muss halt auch einfach die jeweilige Ressortverantwortung berücksichtigen, also, dass die entsprechenden Gesetzesänderungen dann halt einfach aus dem jeweiligen Haus kommen. Wenn wir jetzt also über das Insektenschutzgesetz sprechen, beziehen sich die Änderungen ja auf das Bundesnaturschutzgesetz sowie auf das Wasserhaushaltsgesetz. Dafür hat das Bundesumweltministerium die Federführung inne und damit eben auch tatsächlich die Verantwortung dafür, den Prozess voranzubringen.

FRAGE JUNG: Ich hätte doch noch einmal eine Frage an das BMVI, Herr Alexandrin, und gegebenenfalls auch an das BMAS. Es geht um die Liberalisierung des Taximarktes bzw. die sogenannte Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Könnten Sie einmal erläutern, Herr Alexandrin, was Sie damit jetzt eigentlich genau erreichen wollen?

An das BMAS: Viele Taxifahrer sehen durch diese Novellierung jetzt ihre Existenz gefährdet. Warum tragen Sie als SPD-geführtes Haus das mit?

ALEXANDRIN: Allgemein geht es darum dazu hatte sich der Minister auch bereits öfter geäußert , dass wir eben neue Formen der Mobilität ermöglichen wollen. Das ist ein Aspekt des Ganzen. Bei einem anderen geht es unter anderem darum, Mobilitätsdaten zur Verfügung zu stellen. Das ist in Kürze das, worum es geht.

Wie ist der Stand? – Meiner Meinung nach gibt es eine Findungskommission. Den aktuellen Stand müsste ich aber tatsächlich noch einmal nachreichen.

ZUSATZ JUNG: Ich war auf dem Stand, dass die Kommission schon zu Ende getagt hat.

ALEXANDRIN: Nein, die Kommission ist noch dabei. – Sie sind auf einem anderen Stand?

ZUSATZFRAGE JUNG: Die haben ihre Ergebnisse ja quasi präsentiert, und das soll jetzt von Ihnen in ein Gesetz gegossen werden.

ALEXANDRIN: Stimmt, richtig, genau! Die Ergebnisse der Findungskommission ich danke für den Hinweis sind tatsächlich die Grundlage, auf deren Basis der Referentenentwurf gerade erarbeitet wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Daraufhin ergibt sich ja die Frage, warum es zu der Liberalisierung des Taxigewerbes kommen soll, durch die jetzt Existenzen von Taxifahrern massiv gefährdet sein werden, weil ein Unterbietungswettbewerb möglich sein wird. Warum wollen Sie das mittragen?

GÖPPNER-REINECKE: Vonseiten des BMAS muss ich die Bewertung und Kommentierung tatsächlich nachliefern.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, ich habe eine Frage zum saudischen Nuklearprogramm. Das „Wall Street Journal“ schreibt heute über eine geheime Urananlage im Nordwesten des Landes. In diesem Zusammenhang hat sich auch die US-Regierung sehr besorgt geäußert. Ist eine solche Nuklearanlage bekannt bzw. sehen Sie, dass Transparenz auch gewährleistet ist, was solche Nuklearprogramme betrifft?

BURGER: Dazu muss ich Ihnen die Antwort nachreichen. Ich habe die Berichterstattung nicht gesehen.

FRAGE: Den russischen Medien zufolge ist für den 11. August ein Russland-Besuch von Außenminister Maas geplant. Können Sie das bestätigen?

BURGER: Ich habe heute keine Reiseankündigung mitgebracht. Wenn es etwas mitzuteilen gibt, dann werden wir das selbstverständlich zeitnah tun.

Ich habe noch eine Nachlieferung zu dem Fragekomplex hinsichtlich der Reisewarnung für die Türkei von vorhin: Es wurde nach einer Ausgangssperre für über 65-Jährige in der Türkei gefragt. Nach unseren Informationen sind Touristen davon ausdrücklich ausgenommen.

FRAGE DUDIN: Frau Demmer, wann wird denn das Coronakabinett wieder tagen?

SRS’IN DEMMER: Auch ich mache hier ja Terminankündigungen immer jeweils am Freitag der Vorwoche, und für die kommenden Woche kann ich Ihnen jetzt keine solche Ankündigung machen. Aber wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

FRAGE JUNG: Herr Burger, Frau Demmer, zur Flucht von Juan Carlos, dem ehemaligen spanischen König: Wie bewerten Sie es als Bundesregierung, dass ein ehemaliges Staatsoberhaupt aufgrund von angeblich 100 Millionen Dollar des saudischen Regimes das Land verlässt? Hält er sich in Deutschland auf? Wissen Sie das?

BURGER: Wie üblich kommentieren wir innenpolitische Vorgänge und laufende Ermittlungsverfahren in anderen EU-Staaten hier nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie Kenntnis, ob er sich in Deutschland aufhält?

BURGER: Ich habe diesbezüglich keine Kenntnis.

GRÜNEWÄLDER: Ich habe mich hinsichtlich der Frage nach den türkischen Doppelstaatlern gerade noch einmal schlaugemacht. In der Tat kann es Fälle geben, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt werden kann, wenn nach Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit rechtswidrig die türkische wiedererlangt worden ist. Ich würde dazu noch konkrete Informationen nachliefern.

FRAGE: Ich habe noch eine Frage zur Commerzbank, weil das am Montag so dünn war. Jetzt ist der Herr Vetter zum neuen Aufsichtsratschef der Commerzbank bestellt worden. Wie bewertet das Finanzministerium das?

KOLBERG: Das Unternehmen hat sich dazu ja schon geäußert; darauf verweise ich Sie.

Ergänzend kann ich sagen, dass der Aufsichtsrat der Commerzbank am Montag einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt hat. Der Bund begrüßt diese Entscheidung. Der neue Aufsichtsratsvorsitzende ist ein ausgewiesener Bankexperte mit großer Transformationserfahrung.

Außerdem kann ich noch auf das verweisen, was wir immer zu diesem Punkt sagen: Die Bank hat eine wichtige Funktion für die Mittelstands- und Exportfinanzierung der deutschen Wirtschaft inne, und der Bund hält an einer starken und zukunftsfähigen Commerzbank fest.

ZUSATZFRAGE: Sie sind ja der größte Einzelaktionär bei der Commerzbank. Der zweitgrößte, Cerberus, war entschieden gegen Herrn Vetter. Wie würden Sie das Verhältnis zu Cerberus bezeichnen?

KOLBERG: Wir haben ja hier auch schon erläutert, wie der Aufsichtsratsvorsitzende bestimmt wird. Dazu gibt es im Aktiengesetz Regeln. Auf die kann ich verweisen. Wenn Sie weitere Hinweise und Anmerkungen zu dem Prozess brauchen, würde ich Sie bitten, sich an das Unternehmen zu wenden.

FRAGE JENNEN: Jetzt steht ja auch die Besetzung des Postens des Vorstandsvorsitzenden an. Ist dafür auch eines der Kriterien, wie Sie es jetzt hinsichtlich des Aufsichtsratschefs genannt haben, dass derjenige oder diejenige Erfahrung im Transformationsprozess haben muss?

KOLBERG: § 84 des Aktiengesetzes regelt die Bestellung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft. Gemäß dieser Regelung ist es Aufgabe des Aufsichtsrats, die Nachfolge des Vorstandsvorsitzenden zu regeln. Dieser Prozess wird jetzt im Unternehmen eingeleitet oder findet statt, und wenn es dazu nähere Fragen gibt, dann kann man sich, wie gesagt, an das Unternehmen wenden.

FRAGE: Ab wann genau und für wen genau sollen die Coronatests bei einer Rückkehr aus dem Ausland genau verpflichtend sein?

GÜLDE: Wir haben ja bereits angekündigt, dass wir in dieser Woche die Testverordnung vorstellen werden. Die sollen auch in dieser Woche in Kraft treten. Hinsichtlich der Details kann ich mich jetzt noch nicht einlassen, aber gehen Sie davon aus, dass die Woche nicht mehr lang ist und wir diese Verordnung in Kürze vorstellen werden.

FRAGE: Mit welchem zusätzlichen Reiseaufkommen rechnet die Bundesregierung durch die Aufhebung der Reisewarnung für vier türkische Provinzen?

BURGER: Ich kann dazu keine zahlenmäßigen Prognosen abgeben.

FRAGE: Warum müssen die Tests bezahlt werden, die doch eigentlich kostenlos sein sollten? Viele Hausärzte sind offenbar technisch noch nicht in der Lage, die Tests abzurechnen. Anderen ist die Vergütung von 15 Euro zu niedrig. Gibt es dafür eine Lösung?

GÜLDE: Ich muss ganz ehrlich sagen: Dazu, dass es da Probleme mit der Abrechnung gab, müsste ich etwas nachreichen.

FRAGE JUNG: Aber die Frage war ja gerade, ob die Tests nicht kostenlos sein sollten. Dann ist es doch egal, wie es jetzt mit den Kosten ist.

GÜLDE: Ich hatte die Frage jetzt so verstanden, dass es Probleme mit den Abrechnungsmodalitäten gab. Dazu müsste ich, wie gesagt, etwas nachreichen.

Noch einmal: Zu den Details der Testverordnung werden wir uns noch diese Woche äußern.

ZUSATZ JUNG: Aber dann können wir keine Fragen mehr stellen, weil Sie die ja dann nicht nur vorstellen werden, sondern sie auch schon in Kraft getreten sein wird. Vielleicht ist es ja also auch sinnvoll, Fragen im Namen der Öffentlichkeit schon vorher zu beantworten.

GÜLDE: Wir werden die vorstellen, und sie wird dann, danach, in Kraft treten.

FRAGE HÜSCH: Vielleicht war die Frage darauf gerichtet, dass die Tests, die er jetzt in der Türkei gemacht werden sollen, von den jeweiligen Reisenden bezahlt werden sollen. Kommt der Reisende zurück und lässt sich nach dieser neuen Pflichttestverordnung für Risikogebiete erst in Deutschland testen, bekommt er die bezahlt. Warum diese Ungleichbehandlung?

GÜLDE: Wir können natürlich nur Leistungen finanzieren, die auch hier in Anspruch genommen werden.

ZUSATZFRAGE HÜSCH: Was sollte es dann für den Reisenden attraktiver machen, sich schon vorab testen zu lassen?

BURGER: Das ist keine Frage der Attraktivität, sondern es ist verpflichtend, sich vor der Abreise aus der Türkei dort testen zu lassen. Das ist mit der Türkei so vereinbart worden, und die Türkei wird vor der Ausreise auch den Nachweis dieser Testung verlangen.

ZUSATZFRAGE HÜSCH: Ist das dann eine Sonderregelung für die Türkei? Wird sie nicht unter die Regelung fallen, die dann offensichtlich noch in dieser Woche für alle Reisenden aus den anderen Risikogebieten verordnet werden wird?

BURGER: Das ist eine Sonderregelung für die Türkei.

SRS’IN DEMMER: Die haben wir ja, wenn ich das vielleicht auch noch einmal unterstreichen darf, vor dem Hintergrund getroffen, dass es durch diese Einigung mit der Türkei eben einen Mehrwert an Sicherheit gibt. Wirklich alle, die aus dem gesamten Gebiet der Türkei zurückreisen, müssen sich verpflichtend testen lassen, und eine Ausreise egal ob mit dem Flugzeug, mit dem Zug oder mit dem Auto ist eben nur mit einem Test möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

FRAGE JUNG: Müssen sie nur getestet worden sein, bevor sie aus der Türkei ausreisen, oder müssen sie einen Negativtest vorweisen?

SRS’IN DEMMER: Sie müssen getestet worden sein, und eine Ausreise ist nur möglich, wenn sie kein Corona haben. Wer Corona hat, muss sich in der Türkei entweder in ärztliche Behandlung oder, wenn man symptomfrei ist, in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

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