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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 3. August 2020

Themen: COVID-19-Pandemie (Demonstrationen gegen die Maßnahmen, mögliche Verschärfung der Strafen bei Verstößen gegen die Abstands- und Hygieneregeln, Gewalt gegen Polizisten, Angaben der Polizei zu Teilnehmerzahlen bei Demonstrationen, Durchsetzung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fernzügen, Zugriff der Polizei auf Gästelisten von Restaurants, Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs, Pflichttests für Rückkehrer aus Risikogebieten, Auswirkungen der Reisebeschränkungen auf unverheiratete Paare), Vorschlag einer europaweiten Pkw-Maut, Novelle der Straßenverkehrsordnung, Abzug eines Teils der US-Soldaten aus Deutschland, Neubesetzung des Postens des Aufsichtsratsvorsitzenden der Commerzbank, Sicherheitsbedenken des US-Präsidenten hinsichtlich der App TikTok, etwaiger Umgang mit aus Seenot Geretteten im Rahmen der Mission „Irini“, Klage des Kraftwerksbetreibers STEAG gegen das Kohleausstiegsgesetz, Einstellung von Geschäftsbeziehungen des Unternehmens Mynaric nach China

Naive Fragen zu:
2:09 Demos am Wochenende
– waren am Wochenende in Berlin Bundespolizisten im Einsatz? (ab 11:36)
– Frau Demmer, Sie haben vom Ausschreitungen am 1. August in Berlin gesprochen. Meinen Sie damit die Demonstration „Raus aus der Defensive“ in Neukölln, wo ca. 2500 Demonstranten protestiert haben und wo wieder Polizeigewalt ein Thema war? Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach angeblichen Steinwürfen die Polizei auf Menschen eingeprügelt, sie auseinandergeprügelt und mit Pfefferspray verletzt und festgenommen hat?
– Ich habe über die Gewalt von Polizisten geredet, Frau Demmer. Akzeptieren Sie die?
– Nur zum Verständnis: Haben Sie die Neuköllner Demonstration mit dieser Hygiene-Demonstration in Verbindung gebracht?
– wo und in welchem Zusammenhang haben Sie Ausschreitungen gegen die Polizei am Wochenende in Berlin festgestellt? (ab 20:16)
– Aber zur Gewalt der Polizisten Pfefferspray, Auseinanderprügeln möchten Sie nichts sagen?

27:43 Scheuers PKW-Maut
– Moment, bei so einem Herzensthema Ihres Ministeriums wissen Sie nicht, wie der aktuelle Stand ist, Frau Thomas?

31:24 Corona-Kontaktlisten
– Sehen Sie denn vielleicht gesetzlichen Nachbesserungsbedarf? Wenn ich das richtig verstehe, könnte man bei den Regeln zu den Coronalisten ja einfach ein Beweismittelverbot einführen (ab 34:45)
– Das heißt, Sie wollen jetzt nicht konkret regeln, dass diese Kontaktlisten nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen?

44:43 #LoveIsNotTourism
– Auch ein Coronathema, nämlich die Auswirkungen der Reisebeschränkungen für unverheiratete Paare, wenn sich einer der Partner in einem Drittstaat befindet: Der Außenminister fordert vom Innenministerium jetzt eine nationale Lösung. Herr Alter, als wir letztens danach gefragt haben, sagten Sie, Sie wollten sich schnellstmöglich darum kümmern. Wie sieht es jetzt denn?
– Wie lange wollen Sie denn Geduld haben, was eine europäische Lösung angeht?
– Was ist mit unverheirateten Paaren, die sogar ein Kind haben? Das sind ja auch Familien.
– Herr Burger, könnten Sie vielleicht erläutern, wie Sie, Ihr Ministerium oder Ihr Minister sich diese nationale Lösung vorstellen, wenn jetzt diese Rahmenbedingungen gelten, die Herr Alter gerade erläutert hat?

56:15 Bundeswehr im Mittelmeer
– ich bin gerade bisschen aufgeschreckt, weil Sie „nächstes Küstengebiet“ und nicht „sicherer Hafen“ gesagt haben, weil ein sicherer Hafen in Libyen nicht aufzufinden ist (ab 58:33)
– Also wird ein sicherer Hafen angefahren?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 3. August 2020:

FRAGE BRAUN: Wie will das Innenministerium mit künftigen Demonstrationen gegen die Coronaregeln umgehen?

Zweitens. Wie kann der Bund betroffenen Kommunen offensiv Hilfe für die Bewältigung der Demonstrationen leisten?

ALTER: Vielen Dank. Zunächst einmal ist zu sagen, dass das Versammlungsrecht und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hohe Güter sind, die auch gerade in diesen Zeiten, in Zeiten der Krise, gewährleistet sein müssen. Gleichzeitig sind die Aspekte des Infektionsschutzes zu berücksichtigen.

Wir erleben in vielen Lebensbereichen an sehr vielen Stellen, dass gewohnte Verhaltensweisen und der Infektionsschutz sehr erfolgreich miteinander in Einklang gebracht werden. Es gibt auch beim Demonstrationsgeschehen an vielen Stellen Beispiele, wo das gelingt.

Am Wochenende haben wir Situationen erlebt, bei denen wir glauben, dass es nicht gelungen ist, diese beiden Dinge miteinander zu vereinigen. Insofern ist es die Aufgabe der zuständigen Versammlungsbehörden auf Länderebene, bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen darauf zu achten, dass der Infektionsschutz gewährleistet ist und dass die Auflagen, die von den jeweiligen Behörden definiert werden, auch konsequent eingehalten werden. Demonstrationen wie am vergangenen Wochenende beobachtet sind mit Blick auf den Infektionsschutz eine Gesundheitsgefahr für uns alle und in dieser Form nicht akzeptabel.

FRAGE DR. KELLER: Sieht man in der Regierung bzw. im Innenministerium irgendwelchen gesetzlichen Handlungsbedarf, oder reicht das gesetzliche Instrumentarium aus?

ALTER: Zunächst einmal ist es so, dass die Vorschriften, die die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen beinhalten, in der Regel auch mit Sanktionen belegt sind. Insofern wäre zunächst einmal zu prüfen, ob die Behörden diese Sanktionen oder die Konsequenzen aus Fehlverhalten auch ausreichend umsetzen. Das können wir nicht beurteilen; das ist etwas, was man nur auf der jeweiligen regionalen oder lokalen Ebene bewerten kann.

Es gibt verschiedene politische Forderungen die haben Sie auch wahrgenommen , an denen wir uns aber im Moment nicht beteiligen wollen würden. Wichtig ist, dass die Auflagen, die von den Versammlungsbehörden definiert werden, eingehalten werden und dass diejenigen, die sich daran nicht halten, auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden.

FRAGE MÜLLER-THUM: Herr Alter, ich wollte ganz grundsätzlich fragen, wie es mit Demonstrationen ist, wo man beispielsweise absehen kann die nächsten sind ja schon geplant , dass vermutlich die Auflagen auch wieder nicht eingehalten werden. Wann können die Behörden „Nein, diese Demonstrationen verbieten wir, weil wir genau wissen, dass etwas passieren wird“ sagen? Wie ist grundsätzlich das Prozedere?

Könnte man nicht einfach sagen, dass diese Demonstrationen nicht mehr stattfinden dürfen, weil man davon ausgeht, dass Abstand und Maskenpflicht nicht eingehalten werden?

ALTER: Es ist ein bisschen unbefriedigend, aber es ist so, dass diese Beurteilung die zuständige Landesbehörde vornehmen muss. Der Prozess ist so, dass Versammlungen unter freiem Himmel nicht genehmigungspflichtig sind, sondern sie sind zunächst einmal anzumelden. Im Rahmen dieses Anmeldeprozesses werden von der zuständigen Behörde Rahmenbedingungen definiert. Dazu gehört in diesen Zeiten auch, dass man Gesundheits- und Infektionsschutzbelange berücksichtigt. Die zuständige Behörde muss dann im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses einschätzen, ob theoretisch die Möglichkeit besteht, dass die definierten Auflagen vom Veranstalter und den Teilnehmern auch eingehalten werden.

Es ist sehr, sehr schwierig, dass schon prognostisch zu entscheiden, denn wie ich schon sagte: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das gerade jetzt auch gewährleistet sein muss. Aber es muss auch klar sein: Wenn von vornherein schon absehbar ist, dass die Auflagen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, dann stellen sich Fragen, ob man eine solche Versammlung zulassen kann.

FRAGE BRAUN: Ich habe eine Frage an die Kanzlerin und den Vizekanzler. Wie gefährlich sind die Demonstrationen für die gesamte Pandemiestrategie der Bundesregierung?

SRS’IN DEMMER: Vielleicht mache ich den Anfang. Ich kann mich Herrn Alter voll umfänglich anschließen.

Friedliche Demonstrationen sind natürlich auch in dieser schwierigen Zeit wichtig, um Meinungen öffentlich vertreten zu können. Kritik muss in der Demokratie immer möglich sein. Insofern hat sich hier an der Haltung der Bundesregierung nichts geändert.

Aber die Bilder, die wir am Wochenende sehen mussten, sind inakzeptabel. Das Verhalten von vielen Demonstrierenden ist in keiner Weise gerechtfertigt und nutzt das hohe Gut der Demonstrationsfreiheit aus. Nicht nur, dass es zu massiven Verstößen gegen die Hygieneregeln kam und grundlegende Schutzmaßnahmen missachtet wurden. Es wurden nach allem, was wir jetzt wissen, wohl auch menschenverachtende Äußerungen getätigt und die Presse bei ihrer Arbeit behindert. Das verurteilen wir.

Die Bundesregierung dankt aber auch den Polizistinnen und Polizisten, die in dieser schwierigen Lage sehr besonnen vorgingen. Trotz allem kam es zu vielen Verletzten auf der Seite der Einsatzkräfte. Den verletzten Beamtinnen und Beamten wünschen wir eine schnelle Genesung. Gewalt gegen die Einsatzkräfte, die die Aufgabe haben, einen ordnungsgemäßen Ablauf von Demonstrationen durchzuführen, ist daher durch nichts zu rechtfertigen und zu verurteilen. Das gilt im Übrigen auch für die Ausschreitungen in Berlin am Abend des 1. August.

Abschließend noch ein Satz zu den Demonstrierenden: Die Bundesregierung hat selbstverständlich größtes Verständnis für die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger und begrüßt sachliche Diskussionen und die Auseinandersetzung mit den Argumenten der an der Demonstration Teilnehmenden. Als Teilnehmende sollte man sich vielleicht doch fragen, was es bedeutet, wenn man Seite an Seite mit Personen demonstriert, die rechtem Gedankengut und Verschwörungstheorien anhängen.

Darüber hinaus ist es natürlich eine Sache, sich selbst zu gefährden. Es ist aber nicht hinnehmbar, dass Demonstrierende sich ihrer Verantwortung gegenüber anderen, möglicherweise Schwächeren in der Gesellschaft, nicht bewusst sind oder diese bewusst ignorieren und deren Gesundheit und Leben riskieren.

VORS. WELTY: Möchte der Sprecher des Vizekanzlers ergänzen? Nein, dann bitte Herr Keller.

FRAGE DR. KELLER: Hatte man in der Regierung bzw. im Innenministerium den Eindruck, dass in Berlin genügend Polizisten im Einsatz waren, sodass man das alles durchsetzen konnte oder mangelte es diesbezüglich?

Zweitens. Ein Phänomen bei dieser Demonstration am Samstag war, dass sie von einer Stuttgarter Gruppe angemeldet war. Ist hier eigentlich das Demonstrationsrecht sozusagen grenzenlos, oder könnte man auch sagen, dass sie gefälligst in Stuttgart demonstrieren sollen?

ALTER: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ergibt sich aus unserem Grundgesetz. Das Grundgesetz gilt in ganz Deutschland und nicht nur in einzelnen Bundesländern. Insofern stellt sich diese Frage nicht. Die Menschen können dort ihrer Versammlungsfreiheit nachkommen, wo sie das wünschen, auch wenn sie aus Baden-Württemberg kommen und in Berlin demonstrieren.

Zur ersten Frage kann ich nur darauf hinweisen: Es gibt zwischen Bund und Landespolizei ein sehr etabliertes Verfahren, wenn es darum geht, Unterstützung durch Polizeikräfte heranzuführen. Dieser Prozess ist standardisiert und läuft vor jeder größeren Veranstaltung ab. Wenn die zuständige Behörde einschätzt, wie sich die Situation entwickelt, dann kommt sie auch zu dem Ergebnis, wie viele Kräfte sie braucht. Wenn sie Unterstützung aus anderen Bundesländern oder auch vom Bund braucht, fordert sie diese an.

Ob das in diesem Fall ausreichend war oder nicht, ist keine Einschätzung, die das Bundesinnenministerium aus der Ferne treffen kann.

FRAGE JUNG: Herr Alter, waren am Wochenende in Berlin Bundespolizisten im Einsatz?

Frau Demmer, Sie haben vom Ausschreitungen am 1. August in Berlin gesprochen. Meinen Sie damit die Demonstration „Raus aus der Defensive“ in Neukölln, wo ca. 2500 Demonstranten protestiert haben und wo wieder Polizeigewalt ein Thema war? Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach angeblichen Steinwürfen die Polizei auf Menschen eingeprügelt, sie auseinandergeprügelt und mit Pfefferspray verletzt und festgenommen hat?

SRS’IN DEMMER: Über den Sachverhalt, den Sie jetzt schildern, liegen mir keine näheren Informationen vor.

Es ist so, wie ich es gesagt habe, dass Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten, die dafür gearbeitet haben, dass das Demonstrationsrecht gewährt werden kann, von der Bundesregierung nicht akzeptiert wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe über die Gewalt von Polizisten geredet, Frau Demmer. Akzeptieren Sie die?

SRS’IN DEMMER: Selbstverständlich ist Gewalt in keinem Zusammenhang eine Lösung. Aber ich kann Ihnen zu den Sachverhalten, die Sie gerade schildern, nichts sagen, denn dazu liegen mir keine Informationen vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Nur zum Verständnis: Haben Sie die Neuköllner Demonstration mit dieser Hygiene-Demonstration in Verbindung gebracht?

SRS’IN DEMMER: Ich habe mich auf Ausschreitungen gegen Polizistinnen und Polizisten am 1. August bezogen.

VORS. WELTY: Die Frage an Herrn Alter war noch offen.

ALTER: Die Bundespolizei war am vergangenen Wochenende in Berlin im Einsatz, allerdings im Rahmen der eigenen Aufgaben, das heißt auf Bahngebiet bei der An- und Abreiseüberwachung, und nicht zur Unterstützung des Landes Berlin.

FRAGE MÜLLER-THUM: Vor meiner eigentlichen Frage eine Nachfrage. Frau Demmer, wenn Sie von Ausschreitungen gegen Polizisten in Berlin sprechen, sagen Sie doch bitte, was Sie genau gemeint haben. Sie müssen ja irgendetwas gemeint haben, wenn Sie das gerade eben gesagt haben.

Die Frage, die ich eigentlich stellen wollte: Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat im „BILD“-Talk ein gewisses Verständnis für die Anti-Corona-Demonstranten geäußert und hat gesagt, sie seien vielleicht einfach nur verzweifelt, weil sie nicht mehr genau wissen, warum die Maßnahmen eigentlich gelten. Die Politik habe es versäumt, das richtig zu erklären. Haben Sie das Gefühl, dass bei Ihnen ein Erklärungsdefizit vorliegt? Hat die Politik nicht genug erklärt, warum wir eigentlich gewisse Maßnahmen gegen Corona brauchen? Herr Kubicki hat offensichtlich das Gefühl, die Demonstranten sind ganz verzweifelt, weil sie nicht kapieren, warum Abstandsregeln, Maskenpflicht usw. gelten, weil die Politik das nicht anständig erklärt habe.

SRS’IN DEMMER: Diese Analyse der Lage würde ich so nicht teilen. Ich glaube, wir haben auf allen möglichen Kanälen und bei jeder Gelegenheit immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, die Hygieneregeln einzuhalten, und warum es wichtig ist, sie einzuhalten. Wir beobachten deswegen ist Deutschland, verglichen mit vielen anderen Nachbarländern, sehr erfolgreich durch die Pandemie gekommen , dass ein breiter Teil in der Gesellschaft diese Maßnahmen unterstützt und diese auch befolgt hat. Daher gehe ich davon aus, dass sie auch verstanden, akzeptiert und angenommen worden sind.

ZUSATZ MÜLLER-THUM: Die Antwort auf meine erste Frage ist noch offen.

SRS’IN DEMMER: Es ging, wie gesagt, um Ausschreitungen gegen Polizistinnen und Polizisten, die ich verurteilt habe.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Entschuldigen Sie, aber Sie müssen doch irgendwelche Fälle im Kopf haben, wenn Sie das so sagen. Meinten Sie Dinge, die auf der Anti-Corona-Demonstration passiert sind, oder reden Sie von der anderen Demonstration, von der es ja auch Bilder gibt?

SRS’IN DEMMER: Ich kann, wie gesagt, ganz allgemein sagen, dass die Bundesregierung Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten verurteilt, egal bei welcher Gelegenheit diese verübt werden.

FRAGE POKRAKA: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an das Bundesjustizministerium. Sind aus Sicht Ihres Ministeriums die Strafen bzw. Sanktionen wegen Verstößen gegen Coronaabstandsregeln bei solchen Demonstrationen oder auch sonst ausreichend, oder müsste man dabei aus Ihrer Sicht nachschärfen?

DR. KEITEL: Vielen Dank. Grundsätzlich sind diese im Infektionsschutzgesetz geregelt, das bereits einen einheitlichen Maximalbetrag für so etwas vorsieht. Grundsätzlich gestalten die Länder selbst den Bußgeldkatalog aus, den es dazu gibt. Das ist es, was ich Ihnen im Moment dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Dann will ich eine Zusatzfrage auch an das Gesundheitsministerium stellen, weil es auch für Ihr Ressort eine sehr wichtige Frage ist. Halten Sie das, was im Moment an Sanktionen möglich ist, im Sinne des Infektionsschutzes und der Verhinderung einer sogenannten zweiten Welle für ausreichend?

NAUBER: Ich kann, was das angeht, auch nur auf die Zuständigkeit der Länder verweisen. Ich kann aber gern noch einmal sagen, dass Minister Spahn am Wochenende deutlich gemacht hat, dass Demonstrationen natürlich auch in Zeiten von COVID-19 möglich sein müssen, aber nicht so. Ich zitiere den Minister:

„Abstand, Hygieneregeln und Alltagsmasken dienen unser aller Schutz; so gehen wir respektvoll miteinander um und schätzen den Verzicht so vieler in dieser Pandemie wert.“

„Die #Covid19 Pandemie werden wir nur mit Vernunft, Ausdauer und Teamgeist meistern. Je verantwortlicher wir alle im Alltag miteinander umgehen, desto mehr Normalität ist trotz Corona möglich.“

FRAGE MÜLLER-THUM: Wenn ich es am Wochenende richtig mitbekommen habe, dann hat sich der Bundeswirtschaftsminister zu der Frage geäußert, ob man nicht härter durchgreifen sollte. Er scheint offensichtlich der Meinung zu sein, dass man das tun sollte. Deswegen meine Frage, vielleicht auch an Frau Demmer, aber auch gern noch einmal ans Wirtschaftsministerium:

Ist die Bundesregierung grundsätzlich dafür, dass man Verstöße gegen Maskenpflicht etc. schärfer sanktioniert, oder haben auch Sie dazu, wie die beiden Ministerien vorher, keine wirkliche Meinung?

WAGNER: Vielleicht kann ich kurz beginnen, um vielleicht auch die Äußerungen des Ministers noch einmal einzuordnen, die am Samstag zitiert wurden. Wichtig ist der Kontext, in dem sie gefallen sind. Dabei ging es um die Frage der zweiten Welle. Der Minister hat gesagt, dass die weiter steigenden Infektionszahlen für ihn sehr alarmierend seien. Denn der Gesundheitsschutz stehe natürlich an erster Stelle. Zugleich würden sich steigende Infektionszahlen und gegebenenfalls eine zweite Welle natürlich verheerend auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. Wir sehen jetzt erste Anzeichen von Wachstum in einigen Branchen. Andere Branchen sind von dem Lockdown noch sehr, sehr hart betroffen und leiden jetzt noch sehr, sehr stark unter den Einschränkungen. Aber in beiden Fällen wäre es jetzt wichtig, dass die Infektionszahlen nicht nach oben gehen und wir keine zweite Welle haben.

In dem Zusammenhang hat er gesagt, dass es aus der Sicht wichtig sei, die Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Ich möchte ihn zitieren:

„Das schließt auch Bußgelder und Strafen mit ein, wenn es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.“

„Wer andere absichtlich gefährdet, muss damit rechnen, dass dies für ihn gravierende Folgen hat“.

Es gibt ja das hat der Kollege aus dem BMI, Herr Alter, schon ausgeführt in den Infektionsschutzgesetzen der Länder entsprechende Regeln für Bußgelder. Es gibt dort Rahmen. Diese Bußgelder wurden teilweise schon verhängt. Aber jetzt ist es aus Sicht des Bundeswirtschaftsministers auch wichtig, dass die Bußgelder und die gegebenen Vorschriften auch tatsächlich angewendet werden, wenn es entsprechend geboten ist, weil das Signal sein muss: Wir brauchen die Anwendung der Hygiene- und Abstandsvorschriften. Jeder muss dazu beitragen. Niemand sollte sich grob fahrlässig darüber hinwegsetzen. Denn das schadet sowohl der Gesundheit der Bevölkerung als auch unserer Wirtschaft, unseren vielen Unternehmen und Beschäftigten.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, wo und in welchem Zusammenhang haben Sie Ausschreitungen gegen die Polizei am Wochenende in Berlin festgestellt?

SRS’IN DEMMER: So, wie Sie sagen, in Neukölln. Aber meine Aussage bezieht sich ganz allgemein darauf, dass, wie gesagt, die Bundesregierung Ausschreitungen gegen Polizistinnen und Polizisten verurteilt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber zur Gewalt der Polizisten Pfefferspray, Auseinanderprügeln möchten Sie nichts sagen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann das hier nicht kommentieren, weil mir dazu keine Informationen vorliegen. Das habe ich eben schon gesagt.

ALTER: Ich würde gern, wenn ich darf, noch einen Satz dazu sagen, weil das an dieser Stelle immer gleichgesetzt wird.

Die Polizeien sowohl des Bundes als auch der Länder haben Rechtsgrundlagen, ihre Anordnungen, die rechtmäßig ergehen müssen, auch mit Anwendung von Zwang durchzusetzen. Ein zulässiges Hilfsmittel bei der Zwangsdurchsetzung ist die körperliche Gewalt. Es gibt auch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, die rechtmäßig eingesetzt werden können. Das ist ein Prinzip unserer Rechtsordnung. Alle Polizeien sind mit den Befugnissen und auch mit den Einsatzmitteln ausgestattet.

Es gibt eine Schieflage, wenn wir dies mit Gewalt, die unrechtmäßig gegenüber Polizistinnen und Polizisten ausgeübt wird, gleichsetzen. Das ist ein Unterschied.

FRAGE: Herr Alter, auch nach diesen Diskussionen gibt es wieder Diskussionen über die Teilnehmerzahlen bei Demonstrationen. Ist es ein grundsätzliches Dilemma, dass Polizei und Veranstalter oder auch Beobachter dabei so stark auseinanderliegen, oder sehen Sie generell Ansatzpunkte dafür, dass die Polizei ihre Zahlen transparenter machen und damit zu einer breiteren Akzeptanz der Zahlen beitragen könnte?

ALTER: Es ist jedenfalls etwas, das wir aus vielen Veranstaltungen kennen, nicht nur in dieser Coronazeit, sondern auch aus der Vergangenheit. Bei Großveranstaltungen kommt es immer zu unterschiedlichen Bewertungen der Teilnehmerzahlen. Es ist, wenn Sie so sagen wollen, fast schon Routine, dass das so ist. Letztlich ist für die Polizei entscheidend, wie sie die Lage einschätzt. Die Polizei schätzt für ihre Arbeit ab, um wie viele Teilnehmer es sich handelt. Dafür ist es nicht so relevant, welche Teilnehmerzahl vom Veranstalter öffentlich kommuniziert wird, weil es ja darum geht, dass die Polizei mit den vorhandenen Kräften in der Lage ist, die Situation zu beherrschen.

FRAGE BAUCHMÜLLER: Grüne und Bayerns Ministerpräsident verlangen schärfere Regeln, um mit Hilfe der Bundespolizei die Maskenpflicht in den Fernzügen der Bahn durchzusetzen. Wird an einer solchen Verschärfung gearbeitet?

ALTER: Zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn gibt es eine Vereinbarung, die sicherstellt, dass Menschen, die sich weigern, im Zug ihre Maske zu tragen, den Zug letztlich verlassen müssen. Wie ich hier an verschiedenen Stellen schon sagte, ist es schwer vorstellbar, dass man die Einhaltung solcher Pflichten mit unmittelbarem Zwang durchsetzt. Aber es ist sehr wohl denkbar und auch durchführbar, dass Menschen, die sich in den Zügen der Deutschen Bahn weigern Die Deutsche Bahn macht ja vielfältige Informationsangebote. Es ist eigentlich kaum möglich, diese Pflicht nicht zu kennen. Man wird ständig darauf hingewiesen. Wer sich weigert, wird so ist es jedenfalls vereinbart am nächsten Halt aus dem Zug gebeten. Wenn das ohne polizeiliche Hilfe nicht möglich ist, dann kommt die Bundespolizei hinzu, unterstützt dies und zeigt entsprechende Verstöße gegenüber den zuständigen Behörden an.

THOMAS: Ich schließe mich den Aussagen meines Kollegen an. Ich kann dazu noch kurz ergänzen. Die Bahn weist bereits jetzt an den Bahnhöfen und in den Zügen selbst intensiv auf die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung hin. Diese ist nach Länderverordnung verpflichtend. Wenn man der Aufforderung, die Maske anzulegen, nicht nachkommt, dann wird die Beförderung nach § 4 Abs. 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung verweigert.

FRAGE MEYER: Bevor jemand sozusagen aus dem Zug gebeten werden muss, gäbe es ja noch die Möglichkeit, ein Bußgeld oder eine Art Geldbuße zu erheben. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Falls es sie nicht gibt, hielten Sie das für wünschenswert?

THOMAS: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

ALTER: Vielleicht kann ich das beantworten. Auch in den Zügen der Deutschen Bahn AG gelten die jeweiligen Länderverordnungen. Es kommt also darauf an, wo sich der Verstoß deutlich macht, ob das in Brandenburg, in Hessen oder in Bayern der Fall ist. Es gilt die jeweilige Landesverordnung. Dann kommen die Sanktionen ins Spiel, die bei Nichteinhaltung der Vorsichtsmaßnahmen zum Tragen kommen.

ZUSATZFRAGE MEYER: Gilt das auch für den Fernverkehr, Herr Alter?

ALTER: Das gilt auch für den Fernverkehr. Je nachdem, wo der Verstoß festgestellt wird, wird dann die dort zuständige Landesbehörde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Dabei kann die Bundespolizei eine Rolle spielen, indem sie die Personalien aufnimmt und die jeweiligen Informationen übermittelt. Dann gibt es den Bescheid aus dem jeweiligen Bundesland, in dem man gegen die Verordnung verstoßen hat.

FRAGE TIEDE: Muss der Schaffner bzw. der Zugbegleiter im ICE wissen, in welchem Bundesland man sich gerade befindet? Eine Fahrt von Berlin nach München kann ja sehr abwechslungsreich nach den unterschiedlichen Landesregelungen werden. Weiß das der Schaffner?

ALTER: Der Schaffner weiß das. Sie wissen in der Regel genau, zwischen welchen beiden Fahrthalten sie sich befinden. Das könnte natürlich auch einmal genau auf der Landesgrenze gewesen sein, aber dieses Problem ist aus der Praxis nicht bekannt. Das wäre wirklich etwas Theoretisches, was wir aus der Praxis nicht kennen. Spätestens am nächsten Halt weiß man ja genau, wo man ist, und dann geht die Information an die zuständige Behörde.

FRAGE KELLER: Gibt es eine Zahl dazu, wie häufig die Bundespolizei wegen der Maskenpflicht schon eingeschritten ist?

ALTER: Nein, dazu haben wir keine statistische Erfassung.

FRAGE WACKET: Es geht um das Thema der Pkw-Maut. Hält der Minister weiterhin an dem Vorschlag fest, eine Pflicht-Pkw-Maut in ganz Europa einzuführen?

THOMAS: Damit erwischen Sie mich gerade leider auf dem falschen Fuß. Die Antwort müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE JUNG: Moment, bei so einem Herzensthema Ihres Ministeriums wissen Sie nicht, wie der aktuelle Stand ist, Frau Thomas?

THOMAS: Es tut mir leid, das muss ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Frau Thomas, der bayerische Ministerpräsident hat die Straßenverkehrsordnungsnovelle als Ärgernis bezeichnet. Wann wird es denn nun korrigiert, und vor allem wie wird es denn nun korrigiert? Es sind ja die verschiedensten Modelle im Gespräch.

THOMAS: Zur StVO-Novelle kann ich Ihnen sagen, dass wir seit Wochen vertraulich und intensiv verhandeln, um eine in jeder Hinsicht rechtssichere und verhältnismäßige Lösung zu finden. Ein fachlich guter Kompromiss ist zum Greifen nah und hat bereits Zustimmung erhalten. Dem BMVI ist die Einbindung aller politischen Farben im Bundesrat im Sinne einer Lösung wichtig. Das BMVI wird die Verhandlung mit den Ländern konstruktiv fortsetzen.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Was ist denn der Vorzug, wenn man die härtere Bußgeldregelung nur für Kindergärten, Schulen etc. in Kraft treten lassen will?

THOMAS: Die Gespräche laufen, wie gesagt. Mehr Details kann ich Ihnen im Moment nicht sagen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Frau Thomas, Sie waren mir gerade ein bisschen zu schnell. Sie haben, wenn ich es richtig verstanden habe, gesagt, ein fachlich guter Kompromiss sei zum Greifen nah und habe bereits Zustimmung erhalten.

THOMAS: Genau. Entsprechend hatten wir uns bereits am Freitag geäußert.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Entschuldigung, da ich im Urlaub war, ist mir vielleicht nicht alles ganz klar. Sie haben sich am Freitag geäußert. Bezog sich das schon auf die „SPIEGEL“-Berichterstattung, in der es hieß, es gebe einen Kompromissvorschlag?

THOMAS: Genau.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Können Sie sagen, wo er bereits Zustimmung erhalten hat?

THOMAS: In den Gesprächen, die das BMVI mit den Ländern führt.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Wollen Sie Näheres dazu sagen, welche Länder?

THOMAS: Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Können Sie sich denn zu den Vorwürfen, die aus der CDU kommen, äußern, dass es vor allem die Grünen seien, die noch blockierten?

THOMAS: Ich kann Ihnen keine Einzelheiten nennen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir mit allen politischen Farben im Bundesrat im Sinne einer Lösung zusammenarbeiten. Uns ist die Einbindung aller politischen Farben im Bundesrat wichtig.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Es gibt den Ruf nach einer Sonderverkehrsministerkonferenz. Er kam, denke ich, aus NRW. Denken Sie über diese Option nach?

THOMAS: Ich kann Ihnen im Moment leider keine Einzelheiten nennen.

DR. ZWEIGLER: Eine kurze Rückfrage zum Thema Euromaut: Wenn Sie jetzt noch nicht sagen können, was es damit auf sich hat, dann können Sie vielleicht sagen, wann der Minister seine konkreten Pläne vorstellen will?

THOMAS: Es tut mir leid, das muss ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE GLEITSMANN: Wie argumentieren Sie hinsichtlich der Tatsache, dass die Polizei in vier Bundesländern auf Coronagästelisten von Restaurants zugegriffen hat? Viele, etwa Thüringens Innenminister, halten das für unzulässig. Unter welchen Bedingungen darf das möglich sein? Soll es, wie gefordert, eine bundesweit einheitliche Registrierungspflicht geben?

NAUBER: Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich ist es so, dass Strafverfolgungsbehörden nach den Regeln der Strafprozessordnung auf die bei Gastwirten aufbewahrte Kontaktdaten der Gäste zugreifen können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Eine solche Maßnahme sollte aber stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen.

Darüber hinausgehend ist es so, dass die Durchführung der Strafverfolgung in der Praxis selbst bei den Ländern liegt mit wenigen Ausnahmen und wir daher zu der Durchführung in der Praxis keine eigenen Erkenntnisse haben. Insofern müssten Sie sich für Fragen in den Einzelfällen an die jeweiligen Landesjustizverwaltungen wenden.

FRAGE POKRAKA: Frau Demmer, hält die Bundeskanzlerin es für klug und sinnvoll, wenn jetzt in der Öffentlichkeit darüber gesprochen wird und es offensichtlich ja auch Praxis ist , dass tatsächlich Ermittler auf solche Listen zugreifen, die man ja in dem Vertrauen auf etwas anderes eingeführt hat? Hat die Kanzlerin möglicherweise die Befürchtung, dass durch das, worüber wir gerade reden, das Vertrauen in die Anti-Corona-Maßnahmen schwinden könnte, sodass Leute falsche Adressen in solche Listen eintragen und die Nachverfolgung nicht mehr möglich ist?

SRS’IN DEMMER: Sie sprechen es an: Die Führung dieser Listen dient ja der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und damit dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Eine darüber hinausgehende Nutzung darf selbstverständlich nicht beliebig oder willkürlich erfolgen und ist nur gestattet so wie es die Kollegin gerade auch ausgeführt hat , wenn dies durch entsprechende gesetzliche Vorgaben geregelt ist und diese dann auch eingehalten werden. Wie die Kollegin gerade auch gesagt hat, gibt es hier grundsätzlich eine Zuständigkeit der Länder.

Wenn ich so viel noch sagen darf: Hinsichtlich der Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten bestehen aus Sicht der Bundesregierung keine Bedenken, denn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens dürfen Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Maßgaben auf zu anderen Zwecken erhobene Daten zurückgreifen. Das gilt allgemein und nicht nur für die anlässlich eines Restaurantbesuchs erhobenen Kontaktdaten. Nach den Regeln der Strafprozessordnung ist dabei in erster Linie die Aufklärung schwerer und schwerster Verbrechen betroffen. Bei den strafprozessualen Maßnahmen kann es sich beispielsweise um die Beschlagnahme oder die Durchsuchung handeln. Beide Maßnahmen stehen aber grundsätzlich unter Richtervorbehalt.

FRAGE JUNG: Sehen Sie denn vielleicht gesetzlichen Nachbesserungsbedarf? Wenn ich das richtig verstehe, könnte man bei den Regeln zu den Coronalisten ja einfach ein Beweismittelverbot einführen.

SRS’IN DEMMER: Wie schon gesagt, es gibt Regeln für die Nutzung nicht nur dieser Daten, sondern auch anderer Beweismittel. Diese Regeln sind zu befolgen und gelten für die Ermittlung schwerer und schwerster Straftaten, und sie stehen unter Richtervorbehalt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, Sie wollen jetzt nicht konkret regeln, dass diese Kontaktlisten nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen?

SRS’IN DEMMER: In diesem Fall gibt es einen strafprozessualen Rahmen für die Maßnahmen.

FRAGE GLEITSMANN: Das heißt, es gibt keine Pläne für einheitliche Regelungen?

SRS’IN DEMMER: Ich halte die Strafprozessordnung für eine einheitliche Regelung.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich habe noch eine Nachfrage zum Thema Corona und Demos: Könnte man sagen, solche Demos dürfen grundsätzlich nur noch mit x Personen stattfinden, einfach aus Gründen des Infektionsschutzes, und sobald diese Zahl x überschritten ist, ist das gleich ein Grund zu sagen: „Wir brechen diese Demonstration ab“? Was kann man da also bei den Teilnehmerzahlen machen?

ALTER: Die Versammlungsbehörden sollen das Versammlungsrecht gewährleisten. Das ist sozusagen der Anspruch, der sich aus dem Grundrecht ergibt. Selbstverständlich kann man auch Teilnehmerzahlen besprechen und festlegen. Das ist aber wiederum davon abhängig, von welcher Größenordnung wir von der Fläche her sprechen, auf der die Demonstration oder Versammlung stattfinden soll. Das ist pauschal also nicht zu beantworten, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Es wäre aber schon denkbar, dass man eine Veranstaltung oder eine Versammlung mit einer Teilnehmerbegrenzung als Auflage versieht. Das ist grundsätzlich möglich.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Wäre es ein Grund zu sagen „Das müssen wir jetzt abbrechen“, wenn die überschritten ist? Oder zieht man dann Leute raus? Was würde dann also passieren?

ALTER: Das ist auch wieder eine Situation, die man einschätzen muss; denn die Auflösung einer Versammlung hat ja in der Regel auch Konsequenzen. Fiktives Beispiel: Wenn Sie eine Versammlung mit 1000 Teilnehmern genehmigen, und dann kommt der 1001. Teilnehmer, dann haben Sie möglicherweise mit der Auflösung viel mehr Nähe zwischen den Demonstrationsteilnehmern geschaffen, als wenn Sie den 1001. noch zulassen. Das heißt also, das ist eine Einschätzung, die die zuständigen Behörden in Würdigung der Verhältnismäßigkeit und auch der Konsequenzen einer Auflösung bewerten müssen. Das kann man am grünen Tisch schlecht entscheiden.

FRAGE: Zu einem anderen Corona-Aspekt: Frau Demmer, in Mecklenburg-Vorpommern beginnt ja heute das neue Schuljahr. Hält die Bundesregierung es für richtig, dass dort und auch in allen anderen Ländern der Schulbetrieb wieder in einer Art Normalbetrieb starten soll, auch mit Blick auf die aktuell wieder recht besorgniserregenden Infektionszahlen?

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich ja am 17. Juni darauf verständigt, dass die Länder bei gleichbleibend positivem Infektionsgeschehen spätestens nach den Sommerferien auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten eine Rückkehr in den Regelschulbetrieb anstreben. Einen Tag später, am 18. Juni, hat dann die Kultusministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst. Am 15. Juli hat die Kultusministerkonferenz dann einen gemeinsamen Rahmen für aktualisierte Schutz- und Hygienekonzepte für das kommende Schuljahr beschlossen. Die Details zur schrittweisen Weiteröffnung regeln die Länder im Rahmen ihrer landesspezifischen Notwendigkeiten und der Gegebenheiten.

Eine Rückkehr in den schulischen Regelbetrieb nach den Sommerferien ist natürlich eine anspruchsvolle Aufgabe für die Länder und Kommunen, die das Recht auf Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu verwirklichen und gleichzeitig natürlich dem Gesundheitsschutz weiterhin hohe Bedeutung beizumessen haben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder da ihrer Verantwortung nachkommen und in ihrer jeweiligen Zuständigkeit notwendige und eben auch geeignete Konzepte vorlegen und die Schulen bei der Umsetzung dieser Konzepte unterstützen werden. Dabei wird das Infektionsgeschehen von den Kultusministerien und den örtlichen Gesundheitsbehörden lokal, regional und auch landesweit natürlich weiterhin zu beobachten sein.

ZUSATZFRAGE: Frau Nauber, es gibt jetzt in einigen Ländern ja Maskenpflichten, zumindest in Teilen des Schulgeländes. Geht das aus Ihrer Sicht in die richtige Richtung? Sollten das möglichst alle Länder einführen?

NAUBER: Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich das Virus nicht ausbreitet, finden natürlich grundsätzlich unsere Zustimmung. Aber wie Sie schon sagen: Die konkreten Konzepte für den Schulbetrieb erarbeiten dann die Länder.

FRAGE TIEDE: Halten Sie denn eine Maskenpflicht an den Schulen für notwendig?

An die Vertreterin der Bundeskanzlerin: Hält die Bundeskanzlerin es für nötig, dass an den deutschen Schulen nicht im Unterricht, aber wenn sich die Kinder in der Schule bewegen Masken getragen werden? Hat der Bund da Durchgriffsrechte? Könnte man also, wenn man zur Einschätzung kommt, dass die Situation nicht befriedigend ist, vom Bund eine Maskenpflicht angeordnet werden kann?

SRS’IN DEMMER: Eine solche Maskenpflicht klingt nach einer vernünftigen Überlegung. Aber wie Frau Nauber schon sagte, muss das natürlich in ein Gesamtkonzept eingebettet sein, und für diese Konzepte liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.

NAUBER: Ich kann dem nichts hinzufügen.

FRAGE TIEDE: An diverse Ministerien, unter anderem an das Gesundheitsministerium: Der Gesundheitsminister hat letzte Woche Montag, also heute vor sieben Tagen, angekündigt, dass er ab Anfang dieser Woche einen Pflichttest für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten anordnen werde. Die Woche hat angefangen die Verordnung ist, wenn ich es richtig gesehen habe, noch nicht da. Es kann sein, dass sie jetzt im Bundesanzeiger ist, aber falls sie jetzt noch nicht veröffentlicht worden ist: Können Sie kurz erläutern, woran es hapert?

An das Justizministerium und an das Bundesinnenministerium: Ist aus Ihrer Sicht eine solche Pflichttestung an den Landesgrenzen und auf den Flughäfen durchsetzbar? Ist es rechtlich überhaupt möglich, die Leute, wenn sie aus dem Urlaub kommen, zu Tests zu verpflichten?

NAUBER: Wenn ich mich richtig erinnere, hatte der Minister in der vergangenen Woche angekündigt, dass es ab heute die Möglichkeit geben soll, sich freiwillig testen zu lassen. Es gilt ja bereits seit Samstag, dass jeder, der aus dem Ausland einreist, sich innerhalb von 72 Stunden testen lassen kann, unabhängig davon, ob er aus einem Risikogebiet kommt oder nicht. Der Minister hatte auch angekündigt, dass er in der nächsten Woche, also im Laufe dieser Woche, eine Testpflicht anordnen wird. Diese Anordnung wird gerade mit den Ländern abgestimmt. Er hat auch heute Morgen im „Morgenmagazin“ noch einmal gesagt, dass diese Abstimmung gerade noch läuft. Sobald diese Abstimmung abgeschlossen ist, werden wir Sie darüber selbstverständlich in Kenntnis setzen.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Woran hapert es denn? Es waren jetzt ja sieben Tage Zeit.

NAUBER: Wie gesagt, wir arbeiten mit Hochdruck daran und stimmen das mit den Ländern ab; denn die müssen das am Ende ja vollziehen. Diese Abstimmung läuft, und sobald sie abgeschlossen ist, erfahren Sie das.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Der Städte- und Gemeindebund sagt: „Für uns kein Problem“.

ALTER: Zur praktischen Ausgestaltung sind wir im Gespräch. Wir haben bereits vergangene Woche deutlich gemacht und dabei bleibt es auch : Flächendeckende und lückenlose Kontrollen halten wir nicht für praktikabel; es wird stichprobenartige Kontrollen geben. Wir gehen aber auch davon aus, dass sehr viele Menschen die Möglichkeit der Testung auch freiwillig nutzen. Insofern ist die behördliche Aktivität in diesem Zusammenhang eine Ergänzung, indem stichprobenartig geprüft wird, ob Menschen, die aus Risikogebieten einreisen, ihrer Pflicht auch nachkommen.

Was die rechtliche Situation angeht: Auch da sind wir im Gespräch. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Anordnung der Testpflicht so ausgestalten, dass sie im Einklang mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen steht.

DR. KEITEL: Ich kann noch ergänzen, dass die Ministerin es für richtig und wichtig hält, dass sich Reiserückkehrer testen lassen.

FRAGE JUNG: Auch ein Coronathema, nämlich die Auswirkungen der Reisebeschränkungen für unverheiratete Paare, wenn sich einer der Partner in einem Drittstaat befindet: Der Außenminister fordert vom Innenministerium jetzt eine nationale Lösung. Herr Alter, als wir letztens danach gefragt haben, sagten Sie, Sie wollten sich schnellstmöglich darum kümmern. Wie sieht es jetzt denn aus Stichwort „love is not tourism“?

ALTER: Wir sind in der Situation, dass der Bundesinnenminister an mehreren Stellen mehrfach deutlich gemacht, dass er es für notwendig hält, dass wir die Beschränkungen, die im Moment an den Außengrenzen für unverheiratete Paare gelten, schnellstmöglich lockern, weil er der Auffassung ist, dass man hier eine Möglichkeit schaffen muss, dass auch solche Personen sich besuchen und wiedersehen können.

Bei dem bisherigen Mechanismus war es immer so sowohl bei der Einführung der Reisebeschränkungen als auch bei der Lockerung der Reisebeschränkungen, aus der die derzeit geltende Positivliste von Staaten und auch die zwölf Ausnahmetatbestände resultiert , dass die Maßnahmen per Ratsbeschluss von den Mitgliedstaaten angenommen wurden, aber zuvor von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden. Wir sind der Auffassung, dass man die Reisemöglichkeit von unverheirateten Paaren nicht gleichsetzen kann mit der derzeitigen Ausnahmeregelung für Familienangehörige, also für den Nachzug von Kernfamilien.

Es gibt diesbezüglich in einigen europäischen Mitgliedstaaten eine national etwas andere Rechtslage, aber in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten ist es so, dass es für die Frage einer Familie in rechtlicher Hinsicht eben einen Unterschied ausmacht, ob beide miteinander verheiratet sind oder nicht. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es für unverheiratete Paare einen zusätzlichen Ausnahmetatbestand geben sollte, der von der Kommission vorgeschlagen werden kann und dann auch von den Mitgliedstaaten beschlossen wird.

Richtig ist auch auch das hat der Bundesinnenminister gesagt , dass nationale Lösungen denkbar sind. Wir sind aber im Moment in der Situation, dass wir die europäische Ratspräsidentschaft innehaben, und aus dieser Rolle heraus wollen wir natürlich zunächst einmal den Versuch unternehmen, eine europäisch koordinierte oder zumindest abgestimmte Lösung zu erreichen. In diesem Prozess befinden wir uns im Moment.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie lange wollen Sie denn Geduld haben, was eine europäische Lösung angeht?

Was ist mit unverheirateten Paaren, die sogar ein Kind haben? Das sind ja auch Familien.

Herr Burger, könnten Sie vielleicht erläutern, wie Sie, Ihr Ministerium oder Ihr Minister sich diese nationale Lösung vorstellen, wenn jetzt diese Rahmenbedingungen gelten, die Herr Alter gerade erläutert hat?

ALTER: Zum zweiten Fall Sie fragten ja danach , der Geburt von Kindern: Das ist ein ziemlich eindeutiger Fall. Wenn ein Kind von einer Mutter zur Welt kommt, die in Deutschland lebt oder sich hier aufhalten darf bzw. eine Aufenthaltsrecht hat, dann darf der leibliche Vater zur Geburt des Kindes selbstverständlich einreisen. Das ist auch ganz klar in den Ausnahmetatbeständen so geregelt. Das ist aber keine Frage dessen, ob man verheiratet ist oder nicht, sondern das ist sozusagen eine Frage der Elternschaft für ein gemeinsames Kind.

Zu der Frage, wie lange wir Geduld haben: Wir haben gar keine Geduld. Der Bundesinnenminister hat bereits in der vergangenen Woche und auch in der Woche davor mit verschiedenen Akteuren darüber gesprochen. Er ist der Auffassung, dass da jetzt schnell etwas geschehen muss, damit die nationalen Lösungen nicht gefunden werden müssen. Er ist der Meinung, dass man zunächst immer versuchen sollte, eine europäisch abgestimmte Auffassung hinzubekommen. Er wird die Kommission auch noch in dieser Woche anschreiben und ihr schriftlich mitteilen, wie unsere Position dazu ist und dass wir auf eine schnelle Lösung hinsichtlich dieses Themas hinwirken wollen.

BURGER: Die Ressorts, also das Außenministerium und das Innenministerium, befinden sich diesbezüglich seit geraumer Zeit in intensivem Kontakt. Das ist ja ein Thema, das natürlich sowohl das Innenministerium, das hierbei die Federführung innehat, wie auch insbesondere die deutschen Auslandsvertretungen beschäftigt, die die Regeln dann insbesondere bei der Visavergabe zu berücksichtigen und umzusetzen haben. Deswegen ist das für uns eben auch ein wichtiges Thema.

Ich glaube, wir kennen aus der Praxis insbesondere zwei Fallkonstellationen, in denen wir eine besondere Härte sehen. Das betrifft einerseits gemeinsam reisende Paare aus dem Ausland, die aus schwerwiegenden persönlichen Gründen kurzfristig nach Deutschland reisen müssen, zum Beispiel wegen einer ernsten Krankheit oder auch einer Beisetzung von nahen Angehörigen. Zum anderen gibt es natürlich auch Paare, die schon sehr lange in einer Beziehung leben, die jetzt durch die Coronabeschränkungen voneinander getrennt sind und für die es im Moment keine analog zu Verheirateten, kurzfristigen Besuchsmöglichkeiten gibt. – Die Ressorts befinden sich diesbezüglich, wie gesagt, im Gespräch.

Der Außenminister hat auch gesagt: Es ist gut, dass wir an einer europäischen Lösung arbeiten, und wir befinden uns im Gespräch über die Frage, wie der Weg dorthin aussieht.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Demmer, zum US-Truppenabzug hätte ich gerne die Reaktion der Bundeskanzlerin gehört.

Eine zweite Frage dazu: Wie bewertet die Bundeskanzlerin den momentanen Stand der US-deutschen Beziehung?

SRS’IN DEMMER: Zum Truppenabzug haben sich ja in der vergangenen Woche schon das Verteidigungsministerium und das Auswärtige Amt geäußert. Die Bundesregierung hat die Entscheidung der US-Administration zur Kenntnis genommen. Sobald die konkreten Zeit- und Abzugspläne der Vereinigten Staaten vorliegen werden, wird sich die Bundesregierung hierüber dann auch mit den Bundesländern abstimmen. Auch dazu hat sich die Verteidigungsministerin bereits am Freitag geäußert.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Bedauert die Bundeskanzlerin diesen Abzug? Wie betrachtet die Bundeskanzlerin diesen Abzug?

Um noch einmal auf die Beziehungen zurückzukommen: Wie bewertet sie die Beziehungen?

SRS’IN DEMMER: An der grundsätzlichen Bewertung der Situation hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung darüber haben wir hier ja auch öfter gesprochen hat es immer für wichtig und gut erachtet, US-Soldaten hier stationiert zu haben. Wir nehmen die Entscheidung der US-Administration zur Kenntnis und werden damit jetzt umgehen.

FRAGE WACKET: Meine Frage wäre, ob man Herrn Hans-Jörg Vetter als geeigneten Kandidaten für die Spitze des Aufsichtsrats der Commerzbank ansieht.

KOLBERG: Wie immer gilt das, was wir auch schon mehrfach über diesen Prozess gesagt haben: Der liegt in der Hand des Aufsichtsrats der Commerzbank.

ZUSATZ WACKET: Das wird mir nicht ganz klar. Sie sind ja Miteigentümer, und der Aufsichtsrat wird von den Eigentümern bestimmt, jedenfalls der Arbeitgeberanteil.

KOLBERG: Genau. Die Nachfolge liegt in der Hand des Aufsichtsrates, wie ich eben beschrieben habe, und die Finanzmarktstabilisierungsgesellschaft entsendet unabhängige Aufsichtsratsmitglieder für den Bund in dieses Gremium.

ZUSATZFRAGE WACKET: Liegt die Entscheidung über diese Nachfolge dann in diesem Gremium? Der Aufsichtsrat kann ja schlecht

KOLBERG: Genau, sie liegt in diesem Gremium, wie ich ja eben erläutert habe.

ZUSATZ WACKET: Anderenfalls würde sich der Aufsichtsrat nämlich selbst bestimmen. Das geht ja auch nicht.

KOLBERG: Dem habe ich

ZUSATZFRAGE WACKET: Wann sollte nach Ihren Vorstellungen eine Entscheidung fallen?

KOLBERG: Ich habe eben alles dazu gesagt. Der Prozess liegt in den Händen des Unternehmens.

FRAGE JENNEN: Die Vertreterin der Bundesregierung, also das Finanzministerium, hat ja im Aufsichtsrat auch die Suche organisiert. Jetzt bildet sich Widerstand gegen den Kandidaten, der eben vor allem durch die Vertreterin der Bundesregierung gefunden wurde. Wie steht die Bundesregierung denn dazu?

KOLBERG: Ich kann nur auf das verweisen, was ich eben schon gesagt habe.

ZUSATZFRAGE JENNEN: Ich habe noch eine Frage an das Innenministerium. Der US-Präsident hat Sicherheitsbedenken in Bezug auf TikTok geäußert. Gibt es innerhalb der Bundesregierung auch Sicherheitsbedenken gegenüber dem Dienst?

ALTER: Zunächst einmal ist es so, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei allen möglichen Anwendungen im Hardware- und Softwarebereich sehr genau schaut, durch welche Anwendungen sich möglicherweise Gefahren oder Defizite im Bereich des Datenschutzes und in ähnlichen Bereichen ergeben können. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass wir hier nicht zu einzelnen Produkten Stellung nehmen können.

Das Prinzip, dass wir in Deutschland haben, ist, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Warnungen für bestimmte Produkte ausspricht, wenn es der Auffassung ist, dass es Dinge gibt, die zu berücksichtigen sind mit diesem Prinzip fahren wir im Moment ganz gut , aber das passiert natürlich erst dann, wenn die Prüfung eines bestimmten Produktes zu einem Ergebnis gekommen ist.

SRS’IN DEMMER: Sie hatten ja auch nach dem grundsätzlichen transatlantischen Verhältnis gefragt. Aus unserer Sicht bleiben die transatlantischen Beziehungen selbstverständlich außerordentlich wichtig, und wir arbeiten an einem vertrauensvollen und verlässlichen Dialog. Wir setzen uns dabei für Transparenz und Offenheit ein.

FRAGE MÜLLER-THUM: Herr Collatz, die Fregatte „Hamburg“ wird sich morgen auf den Weg ins Mittelmeer zur Mission „Irini“ machen, bei der es ja darum geht, das Waffenembargo gegen Libyen zu überwachen. Können Sie noch einmal kurz sagen, was eigentlich passiert, wenn die „Hamburg“ im Zuge dieser Mission auf Flüchtlinge in Seenot trifft? Was ist dann zu tun?

COLLATZ: Diese Frage ist allein durch das Recht, das gegeben ist, beantwortet: Wenn sich Menschen in Seenot befinden, sind alle, die sich dort mit der Möglichkeit, zu helfen, befinden, dazu aufgerufen, Hilfe zu leisten. Da gibt es auch keine Frage. Wenn sich Menschen in Seenot befinden, hilft die Bundeswehr diesen Menschen.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Was würde Sie dann mit diesen Menschen machen? Wohin würde Sie die bringen?

COLLATZ: Dafür ist auch eindeutig festgelegt, wie das Verfahren ist: Das nächste Küstengebiet wäre zuständig, sie aufzunehmen. Dort würden wir dann anfragen.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Wäre das dann mutmaßlich das Küstengebiet von Libyen, weil sich die „Hamburg“ hauptsächlich dort aufhalten wird, oder kann man das überhaupt nicht so sagen, weil sie eigentlich überall unterwegs sein wird?

COLLATZ: Das ist eine Einzelfallbetrachtung. Die bestehenden Regelungen gelten nicht nur für die Bundeswehr, sondern für alle Schifffahrenden.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Meine Frage war: Gehen Sie davon aus, dass das vor allem das libysche Küstengebiet sein wird?

COLLATZ: Ich gehe gar nicht von bestimmten Voraussetzungen aus. Das ist eine Einzelfallbetrachtung. Vor Ort müssen der jeweilige Kommandant oder die jeweilige Kommandantin dann entscheiden, was dort zu tun ist. Aber, noch einmal gesagt, es gilt der Grundsatz: Schiffbrüchigen wird geholfen.

BURGER: Ich kann ergänzen, dass vereinbart ist, sofern Einheiten der Operation „Irini“ im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung Seenotrettung durchführen, eine Ausschiffung in Griechenland möglich ist und die Geretteten dann innerhalb der EU im Rahmen eines Ad-hoc-Mechanismus verteilt werden würden.

FRAGE JUNG: Herr Collatz, ich bin gerade bisschen aufgeschreckt, weil Sie „nächstes Küstengebiet“ und nicht „sicherer Hafen“ gesagt haben, weil ein sicherer Hafen in Libyen nicht aufzufinden ist.

COLLATZ: Ich danke Ihnen für den Hinweis und nehme diesen Hinweis gerne an. Ich schließe mich den Ausführungen des Auswärtigen Amtes an.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also wird ein sicherer Hafen angefahren?

COLLATZ: Griechenland.

FRAGE: An das Wirtschaftsministerium zum Steinkohlekonzern STEAG, der vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Kohleausstiegsgesetz vorgeht: Rechnet das BMWi mit weiteren Klagen? Könnten sich dadurch die ersten Ausschreibungen für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken verzögern?

WAGNER: Vielen Dank für die Frage! – Wir kennen die Ankündigung der STEAG, dass sie vor dem Verfassungsgericht klagen will. Meiner Kenntnis nach ist diese Klage noch nicht eingegangen, jedenfalls nicht bei uns. Wie üblich kommentieren wir das nicht. Selbstverständlich steht es jedem Unternehmen frei, zu klagen. Das weitere Verfahren warten wir ab.

Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Prognosen dazu abgeben, ob das noch andere Unternehmen machen werden. Es ist, wie gesagt, grundsätzlich in diesem Rechtsstaat möglich und erlaubt und auch Teil unseres Rechtsstaats, dass Entscheidungen der Bundesregierung und auch Gesetze überprüft werden können. Das warten wir ab und kommentieren es nicht im Einzelnen.

FRAGE: An das Wirtschaftsministerium und an das Kanzleramt: Es geht um Mynaric, den Lasertechnikspezialisten, der am Samstag angekündigt hat, seine Aktivitäten in China einzustellen, nachdem die Bundesregierung es dem Unternehmen aus strategischen Gründen verboten habe, bestimmte Technik nach China zu liefern. Können Sie diese Intervention, die Entscheidungsfindung und die Begründung dafür genauer erläutern?

WAGNER: Ich würde noch einmal etwas nachreichen, wenn ich etwas dazu nachreichen kann.

Ansonsten gilt grundsätzlich, dass wir etwaige Investitionsprüfverfahren, die laufen, im Einzelnen nicht kommentieren können. Das sind dann in der Regel vertrauliche Daten, die es dort gibt, und deswegen können wir konkrete Verfahren und auch deren Ausgang und auch Hintergründe in der Regel weder bestätigen noch kommentieren. Dafür bitte ich um Verständnis.

Falls ich im Einzelfall doch etwas nachreichen kann, würde ich das noch tun.

VORS. WELTY: Möchten Sie noch etwas ergänzen, Frau Demmer?

SRS’IN DEMMER: Nein, ich habe dem nichts hinzuzufügen.

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