Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen, Änderung des Weingesetzes, Kennzeichnung „Nutri-Score“ auf Verpackungen, Klimaschutzbericht 2019), COVID-19-Pandemie (mögliche Beschränkungen von Karnevalsfeierlichkeiten, Corona-Warn-App, Panne bei der Auswertung von Coronatests von Reiserückkehrern, mögliche Wiedereinführung vorläufiger Binnengrenzkontrollen, Situation in Kroatien, Forderung nach flächendeckender Durchführung von Tests), Situation in Mali, Situation in Belarus, JCPOA, Kumulationsverbot im Rahmen der Einführung der Innovationsprämie, geplanter Bau einer Batteriefabrik in Schweden unter Beteiligung von BMW und VW, Petition zur Durchführung einer Studie über Racial Profiling bei den Polizeibehörden von Bund und Ländern, Berichte über exzessive Gewaltausübung durch Polizisten, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf Bahnhöfen
1:50 Kabinettsbericht (Hartz 4 Anpassung, Klimaschutzmaßnahmen uvm.)
Naive Fragen zu:
8:54 Hartz4-Erhöhung
– warum bleibt der Hartz4-Regelsatz für Kinder zwischen 6 und 14 gleich? (ab 10:19)
– Berechnungsmethode (ab 14:09)
15:20 Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung
– wie wünscht man sich ins Kanzleramt? (ab 23:20)
– Klimaneutralität 2050 vs 2035
– Verkehrsemissionen steigen/weniger Autos bis 2030
51:10 Putsch in Mali
– bildete deutsche Soldaten putschende malische Soldaten aus? (ab 59:49)
– Massendemos gegen zurückgetretenden Präsidenten
1:02:10 Belarus
– direkter Kontakt zu Lukashenko statt über Putin (ab 1:05:25)
1:17:18 Rassismus bei der Polizei
1:21:34 Polizeigewalt
– verhältnismäßige Polizeigewalt in Ingelheim? (ab 1:23:53)
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 19. August 2020:
SRS’IN DEMMER: Einen schönen guten Tag.
Wie Sie vielleicht wissen, ist der Gesetzgeber bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe neu zu ermitteln und festzulegen. Da die notwendigen Ergebnisse der EVS 2018 jetzt vorliegen, hat das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen beschlossen. Danach werden die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Januar 2021 steigen. Alleinstehende etwa erhalten dann mindestens 439 Euro im Monat, sieben Euro mehr als bisher.
Warum sage ich, mindestens? Weil die neuen Sätze zunächst nur auf Grundlage der EVS 2018 festgesetzt sind. Tatsächlich werden sie höher ausfallen, da die Preis- und Lohnentwicklung bis Juni 2020 noch in die Berechnung einfließen wird. Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem die Sätze im Asylbewerberleistungsgesetz neu festgesetzt.
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auch eine Änderung des Weingesetzes beschlossen. Ziel der gesetzlichen Änderungen ist es, bessere Vermarktungschancen für die Winzerinnen und Winzer und mehr Orientierung für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.
Bislang stellte das deutsche Weinrecht die Angabe der Rebsorten in den Mittelpunkt, oft verbunden mit Jahrgang und Namen der Weinbergslage. Nun wird das System der „Qualität im Glas“ in Anlehnung an das romanische Modell stärker auf die geografische Herkunft ausgerichtet. Das heißt: Je genauer die Herkunft desto höher die Qualität. So können zukünftig kleinere geografische Angaben, etwa Gemeinde- oder Lagennamen, nur bei Weinen mit geschützter geografischer Ursprungsbezeichnung gemacht werden. Diese Profilierung ist ausschließlich bei Spitzenerzeugnissen der obersten Stufe, das heißt bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung möglich. Angaben zu größeren Einheiten sind hingegen sowohl bei geografischen Ursprungsbezeichnungen als auch geografischen Angaben möglich.
Außerdem sieht das Gesetz vor, die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen weiter auf jährlich 0,3 Prozent der im Vorjahr bestockten Fläche zu begrenzen. Dies gilt zunächst bis 2023.
Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft mehr Geld zur Unterstützung von Winzern bekommen. Die zugewiesenen Mittel stammen aus dem Weinstützungsprogramm der Europäischen Union und werden von 1,5 Millionen Euro um 500 000 Euro auf 2 Millionen Euro aufgestockt.
Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.
Das Bundeskabinett hat zudem eine Verordnung zur Kenntnis genommen, mit der eine rechtssichere und klare Grundlage geschaffen wird, um es Lebensmittelunternehmen in Deutschland zu ermöglichen, die Kennzeichnung „Nutri-Score“ auf Verpackungen zu verwenden. Hierzu wird die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung ergänzt.
Nutri-Score ist eine Gemeinschaftskollektivmarke, für die die französische Nationale Agentur für öffentliche Gesundheit als Markeninhaberin eingetragen ist. Das Kennzeichen gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Orientierung über die Nährwertqualität eines Produktes und soll so die Kaufentscheidung erleichtern. Der Nährwertgehalt eines Lebensmittels wird mithilfe einer fünfstufigen Farb-Buchstaben-Kombination bewertet. Das Kennzeichen wird auf der Vorderseite des vorverpackten Lebensmittels aufgebracht.
Umfassende Studien haben den Nutri-Score einschließlich des ihm zugrundeliegenden Berechnungs-Algorithmus als wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar bewertet. Er wird dies hat eine Verbraucherbefragung ergeben von den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland wahrgenommen, verstanden und gegenüber anderen Modellen präferiert.
Die Nutzung von Nutri-Score durch Unternehmen in Deutschland erfolgt auf rein freiwilliger Basis, da das geltende EU-Recht eine verpflichtende nationale Anwendung nicht ermöglicht. Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft setzt sich Deutschland für eine EU-weit einheitliche erweiterte Nährwertkennzeichnung ein.
Zudem hat das Bundeskabinett heute den Klimaschutzbericht 2019 beschlossen. Die Bundesregierung berichtet mit ihm jährlich über den Umsetzungsstand des 2014 beschlossenen Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und über die aktuelle Emissionsentwicklung.
Die Treibhausgas-Bilanz des Umweltbundesamtes für 2019 ergibt einen erfreulichen Rückgang der Emissionen von insgesamt 35,7 Prozent gegenüber dem Jahr 1990. Vor allem die Emissionen der Energiewirtschaft sinken. Das zeigt zugleich, dass der Emissionshandel funktioniert.
Mit dem Aktionsprogramm des Jahres 2014 sollte sichergestellt werden, dass das Ziel erreicht wird, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Der Bericht zeigt, dass die Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 wirken. Sie tragen dazu bei, die ursprünglich erwartete Lücke zum Emissionsminderungsziel 2020 zu schließen. Allerdings reichen die Maßnahmen nach Schätzung der beauftragten Gutachter nicht, um die Lücke, die noch vor der Coronapandemie erwartet wurde, vollständig zu schließen. Der Klimaschutzbericht 2019 berücksichtigt aber eben nicht die veränderte Emissionsentwicklung durch die Coronapandemie. Derzeit wird erwartet, dass die Emissionen deutlich geringer ausfallen, als in den Prognosen und Modellen aus der Zeit vor Beginn der Pandemie vorhergesagt. So erscheint es möglich, dass durch den Emissionsrückgang infolge der Pandemie das Minderungsziel für 2020 wahrscheinlich sogar noch erreicht werden könnte.
Genau lässt sich das Ausmaß des Emissionsrückgangs infolge der Coronapandemie allerdings jetzt noch nicht vorhersagen. Der nächste Klimaschutzbericht wird dann die Effekte wie auch die Maßnahmen, die im vergangenen Oktober mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen worden sind, einbeziehen.
Ich kann Ihnen aber hier sagen: Die Bundesregierung ist entschlossen, die beschlossenen Klimaziele für 2030 und die Zeit danach mit wirksamen Maßnahmen zu erreichen. Langfristig Sie wissen das haben wir das Ziel, auf nationaler und europäischer Ebene bis 2050 klimaneutral zu werden. So viel von der heutigen Kabinettssitzung.
FRAGE REIMERS: Ich habe eine Frage an das Arbeits- und Sozialministerium. Es geht um die Anpassung der Regelsätze von Hartz IV. Sozialverbände und die Opposition beklagen, die ermittelten Regelsätze in der Grundsicherung seien viel zu niedrig. Was sagen Sie zu dieser Einschätzung?
JÄGER: Diese Vorwürfe sind für uns nicht neu. Sie werden regelmäßig gegen uns erhoben. Wir sind der Ansicht, dass sie nicht gerechtfertigt sind. Es wurde mehrfach überprüft, inwieweit die von uns zur Verfügung gestellten Regelsätze das soziokulturelle Existenzminimum ermöglichen. Das tun sie; davon sind wir überzeugt.
In diesem Jahr gibt es vergleichsweise hohe Anpassungen. Das gilt gerade für Kinder und Jugendliche. 14- bis 17-Jährige erhalten 39 Euro mehr, Kinder bis zu fünf Jahren erhalten 28 Euro mehr. Insoweit wurden einige Schritte vorgenommen. Daher sehen wir keinen Grund, uns diesen Schuh anzuziehen.
FRAGE JUNG: Sie haben es gerade recht nett formuliert. Die 6- bis 14-Jährigen bekommen als einzige Gruppe keine Erhöhung. Das ist aber genau die Gruppe, die in Deutschland am häufigsten in Armut lebt. Es gibt ja zwei bis drei Millionen Kinder in Armut. Die allermeisten von ihnen sind zwischen sechs und 14 Jahren alt. Für sie wird der Hartz-IV-Satz nicht erhöht. Warum nicht?
JÄGER: Ich möchte zwischen dem Bezug von Grundsicherung und Armut unterscheiden. Denn eigentlich ist das Beziehen von Grundsicherung die Art, wie Armut vermieden wird. Es ist zwar nicht unbedingt ein Leben in entspannten Verhältnissen; das stimmt. Aber es ist nicht das Gleiche, als wären diese Kinder alle arm.
Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass Armut am besten dadurch umgangen werden kann, dass wir helfen, dass Eltern in Arbeit gelangen und dass die Bedingungen dafür stimmen.
Das ist etwas, was wir durchgängig tun und was wir angesichts der Coronapandemie etwa mit dem Kurzarbeitergeld, mit dem Menschen in Arbeit bleiben, verstärkt gemacht haben.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es ist gesellschaftlich akzeptiert, dass, wer Hartz IV bezieht, als arm gilt oder als arm gelten muss, weil man mit dem Hartz-IV-Regelsatz so wenig bekommt. Genau dazu habe ich gefragt. Sie haben die Frage nicht beantwortet. Warum wurde der Regelsatz für 6- bis 14-Jährige nicht erhöht?
JÄGER: Weil die Ermittlung der Verbrauchswerte in der Altersstufe ergab, dass es in Ordnung ist, bei den alten Regelsätzen zu bleiben. Dass es gesellschaftlich akzeptiert ist, dass das bedeutet, arm zu sein, bedeutet noch lange nicht, dass es so sein muss.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aus Ihrer Sicht?
JÄGER: Ich vertrete hier unsere Sicht und nicht Ihre.
FRAGE JESSEN: Zur Ermittlung der Regelsätze. Es gab ja die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass sich die Sätze am Entwicklungsstand der Gesellschaft orientieren sollen. Nun sind in den Regelsätzen, wenn ich die Zahlen richtig kenne, unter anderem ein Regelsatz von 1,60 Euro im Monat für Bildung oder 5 Euro am Tag für Lebensmittel enthalten. Sie schütteln mit dem Kopf. Das sind die Zahlen, die berichtet werden. Wenn ich falschliege oder wenn jene, die diese Zahlen als Interessenvertreter herausgeben, falschliegen, korrigieren Sie bitte. Ansonsten wäre das aber nicht wirklich dem Entwicklungsstand der Gesellschaft entsprechend.
JÄGER: Die Regelsätze geben nicht vor, in welcher Weise das Geld verwendet wird. Es ist also nicht so, dass wir etwa sagen, von diesem Geld dürfe nur 1,60 Euro für Bildung verwendet werden. Alle paar Jahre wird bei der Anpassung geschaut, in welchen Bereichen bei den 20 Prozent der einkommensschwächsten Familien in Deutschland, die als Maßstab herangezogen werden, ungefähr welche Ausgaben getätigt werden. Anschließend ist es aber keineswegs so, dass wir Geld verteilen, das nur für bestimmte Dinge verwendet werden kann. Vielmehr gibt es eine Gesamtsumme, ein Budget, und dieses Budget kann frei verwendet werden.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann kann ich das Kopfschütteln nicht ganz nachvollziehen; denn in dieses Budget fließen ja, wie Sie eben bestätigt haben, Annahmen mit ein. Das kann bedeuten, dass man nicht 5 Euro am Tag für Lebensmittel ausgibt, sondern nur 4 Euro und damit mehr Geld für Bildung zur Verfügung hat. Das ist doch aber sozusagen eine Decke, die hinten und vorn zu kurz ist. Wenn man sie hochzieht, um einen warmen Hals zu haben, frieren die Füße.
Finden Sie, dass die Systematik, die Sie zugrunde legen, den Vorgaben des Verfassungsgerichts gerecht wird?
JÄGER: Eindeutig ja.
FRAGE JUNG: Können Sie einmal begründen, warum Sie Ihre Berechnungsmethode immer noch für richtig halten, obwohl ich habe einmal nachgeschaut wirklich alle Sozialverbände diese ablehnen und Sie auffordern, eine grundlegend neue Berechnungsmethode anzuwenden, die transparent und nachprüfbar ist?
JÄGER: Sie ist transparent und nachprüfbar und enthält kein Geheimnis. Aufgabe von Sozialverbänden ist es, genau so etwas zu fordern. Insofern wundert es mich nicht, aber ich bin nicht der Ansicht, dass an unserer Methode de facto irgendetwas nicht korrekt wäre.
ZUSATZ JUNG: Wenn alle Sozialverbände in Deutschland dem Sozialministerium sagen, dass Sie etwas falsch machen, dann sagen Sie also, es ist halt so.
FRAGE DR. DELFS: Meine Frage hängt zumindest indirekt mit dem Klimaschutzbericht zusammen. Frau Demmer, warum trifft sich die Bundeskanzlerin unter anderem mit Frau Thunberg, die sich bereits vorab eher kritisch auch zur Klimapolitik der Bundesregierung geäußert hat? Der Klimabericht, der heute beraten wurde, zeichnet ja ein etwas positiveres Bild. Welchem Zweck soll denn der morgige Meinungsaustausch dienen? Wird die Bundeskanzlerin versuchen, Frau Thunberg noch einmal die ihrer Ansicht nach positive Klimapolitik der Bundesregierung nahezubringen, oder will sie von Frau Thunberg hören, was Sie vielleicht besser machen könnte? Zu welchem Zweck genau findet dieses Gespräch statt?
SRS’IN DEMMER: Sie haben völlig recht. Morgen findet um zehn Uhr im Internationalen Konferenzsaal im Kanzleramt ein Treffen mit Greta Thunberg und Luisa Neubauer statt. Dies geschieht auf Wunsch der beiden Frauen. Es ist ein Austausch zum Thema Klima. So viel kann ich vorwegnehmen. Das Gespräch selbst kann ich natürlich nicht vorwegnehmen, aber ich kann Ihnen, wie eben schon angeklungen, die Haltung der Bundesregierung grundsätzlich erläutern.
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr das Klimaschutzprogramm 2030 und das nationale Klimaschutzgesetz zur Umsetzung der geltenden Klimaziele vorgelegt. Des Weiteren hat die Europäische Union den Green Deal vorgestellt und einen Vorschlag für ein EU-Klimagesetz gemacht. Europa soll demnach bis 2015 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Auf dem Weg dorthin begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen der Europäischen Union um 50 bis 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren.
Sowohl auf nationaler Ebene als auch auf europäischer Ebene sind bei allen Maßnahmen und Konjunkturprogrammen, die im Rahmen der Pandemie getroffen worden sind, immer auch die Klimaschutzziele mitgedacht worden, sodass es in den letzten Monaten weiterhin eine positive Veränderung und einen Fortschritt gegeben hat.
Dass dies alles in allem ein wichtiges Thema ist, steht völlig außer Frage. Aber, wie gesagt, Greta Thunberg und Luisa Neubauer hatten sich ein solches Treffen gewünscht.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Was Sie jetzt gesagt haben, läuft ja darauf hinaus, dass die Frau Bundeskanzlerin die Kritik von Frau Thunberg und Frau Neubauer im Grunde genommen nicht für substanzlos, sondern für berechtigt hält.
SRS’IN DEMMER: Ich möchte einem Gespräch, das noch gar nicht stattgefunden hat, nicht vorgreifen. Für die gesamte Bundesregierung ist das Thema von zentraler Bedeutung. Insofern ist ein Austausch mit zwei so engagierten Klimaschützerinnen, wie es Greta Thunberg und Luisa Neubauer sind, mit Sicherheit ein Gewinn.
FRAGE: Dazu noch die Frage an das BMU, wie Sie die Chance einschätzen, dass das Klimaziel von minus 40 Prozent gegenüber 1990 durch weniger Emissionen, möglicherweise coronabedingt, zu schaffen ist.
KÜBLER: Aussagen zur Zukunft sind immer schwierig. Es gibt die berechtigte Hoffnung, dass aufgrund der uns allen bekannten Minderung von Treibhausgasemissionen auch im Zuge der Coronapandemie das Ziel in eine mögliche Nähe rückt, aber ich kann mich natürlich nicht konkret dazu äußern. Wir haben schlicht und ergreifend keine belastbaren Zahlen, und die Effekte der Coronapandemie müssen auch nicht zwangsläufig immer zu sinkenden Treibhausgasemissionen führen. Gegenteilige Effekte sind ebenso wahrscheinlich, zum Beispiel aufgrund des erhöhten Energiebedarfs durch das viele Homeoffice und dadurch, dass viele Leute zu Hause geblieben sind.
Im Verkehrsbereich haben wir in der Pandemie erlebt, dass nach der Lockerung die Emissionen fast wieder so hoch waren wie vorher, weil alle wieder mobil waren. In der Finanzkrise 2008/2009 war es vergleichbar. Auch sind während der Pandemie viele Leute von öffentlichen Verkehrsmitteln auf das Auto umgestiegen, was zu höheren Emissionen führte.
Es ist also nicht zwangsläufig so, dass die Coronapandemie zu so starken Rückgängen der Treibhausgasemissionen geführt hat, dass wir das Ziel erreichen, aber unterm Strich kann ich hier durchaus die Prognose wagen, dass die Treibhausgasemissionen zumindest nicht steigen werden und dass es aufgrund der heute vorgelegten Daten auch nicht mehr völlig unrealistisch ist, dass wir das 40-Prozent-Ziel im Jahr 2020 erreichen werden.
ZUSATZFRAGE: Was will die Ministerin und vielleicht auch die Kanzlerin dafür tun, dass während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft das Thema Klimaschutz mehr Bedeutung bekommt?
KÜBLER: Als Ziel hat die Umweltministerin selbstverständlich die Ambitionssteigerung, die in diesem Jahr nach dem Pariser Klimaschutzabkommen auf dem Programm steht, auf ihre Fahne geschrieben. Wir kämpfen dafür, dass sich im Jahr 2030 an der oberen Messlatte eine Reduktion von 55 Prozent gegenüber der jetzt in der EU festgelegten Reduktion um 40 Prozent ergibt.
Sie müssen aber auch berücksichtigen, dass wir als EU-Ratspräsidentschaft in einer Moderatorenrolle sind und nicht wie vorher als deutsche Regierung massiv und aktiv für dieses Ziel eintreten können. Wir müssen mit allen Mitgliedstaaten zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. In den Ländern gibt es aber sehr unterschiedliche Ansätze, wie man den Klimaschutz anpacken will. Allerdings ist es eines der Hauptziele, dass wir zu ambitionierten Steigerungen des Klimaschutzes und, wie ich sagte, bis 2030 hoffentlich zu einer Reduktion der Treibhausgase um 55 Prozent kommen.
SRS’IN DEMMER: Ich kann mich nur noch einmal wiederholen und mich dem zuvor Gesagten anschließen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, bis 2050 die Klimaneutralität der EU zu erreichen. In der gerade erwähnten Moderatorenrolle wollen wir uns während der Ratspräsidentschaft dafür einsetzen und darauf hinarbeiten, die Beratung des Entwurfs eines europäischen Klimagesetzes, welches insbesondere die Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050 rechtlich verbindlich festschreibt, im Rat abzuschließen. Darüber hinaus wollen wir im Rat beschließen, in welchem Umfang die Europäische Union auch unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit ihren Klimabeitrag für das Jahr 2030 erhöhen kann.
FRAGE JUNG: Ich habe mehrere Verständnisfragen, später auch an das BMVI.
Frau Demmer, können Sie kurz für andere junge Leute erklären, wie man sich erfolgreich einen Termin bei der Kanzlerin wünscht?
Herr Kübler, können Sie kurz erläutern, warum die Bundesregierung das Jahr 2050 als Zielvorgabe in Sachen Klimaneutralität formuliert? Greta und Luisa werden morgen höchstwahrscheinlich daran erinnern, dass Deutschland bis 2035 klimaneutral sein sollte, um die Pariser Klimaziele 1,5 Grad zu erreichen. Wie kommen Sie darauf, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse haben Sie, dass es auch ausreicht, dieses Ziel 15 Jahre später zu erreichen?
SRS’IN DEMMER: Ich kann es ganz kurz machen. Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung insgesamt treffen sich das gehört zu ihren Aufgaben mit unterschiedlichen Interessenvertretern. Dazu gehören sicherlich auch diese beiden Vertreterinnen der Klimaschutzbewegung.
KÜBLER: Herr Jung, zu Ihrer Frage nach der Treibhausgasneutralität 2050, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat und die auch als europäisches Ziel festgelegt ist. Das ergibt sich aus dem Pariser Klimaschutzabkommen. Darin ist festgelegt, die Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts zu erreichen. Daraus leiten sich die europäischen und auch die deutschen Ziele ab.
FRAGE JUNG: Nun habe ich noch eine Frage an das Verkehrsministerium. Herr Kübler hat schon gesagt, dass die CO2-Emissionen im Verkehrssektor immer noch steigen. Bis 2030 müssten Sie auf 98 bis 95 Tonnen kommen. Da reicht es nicht, jetzt nur E-Autos zuzulassen, sondern dreckige Benziner und Diesel müssen zu ungefähr 40 Prozent von der Straße. Wie wollen Sie es schaffen, dass in zehn Jahren 40 Prozent weniger schmutzige Pkw auf der Straße fahren?
ALEXANDRIN: Wie Frau Demmer bereits gesagt hat, sind in dem Klimaschutzbericht für 2019 alle Maßnahmen, die wir in dem sehr umfangreichen Klimapaket der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen haben, noch nicht enthalten. Das heißt, wir haben im Verkehrsbereich explizit noch einmal über 50 Maßnahmen im Klimapaket vereinbart, die langfristig zu einer starken Reduktion der Treibhausgase führen werden. Diese Maßnahmen sind zum ersten Mal im Klimaschutzbericht 2020 wirksam.
Außerdem hat Frau Demmer auch erklärt Herr Kübler hat es, glaube ich, auch kurz angesprochen , dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch noch nicht enthalten sind. Uns allen ist sicherlich bewusst, dass dies lediglich ein Einmaleffekt ist. Dennoch muss er berücksichtigt werden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich möchte daran erinnern, dass ich gefragt habe, wie Sie es schaffen wollen, dass in zehn Jahren 40 Prozent weniger Autos auf der Straße sind. Das sind Ihre eigenen Ziele. Sie haben noch keine Ihrer Maßnahmen, die dazu führen sollen, genannt.
ALEXANDRIN: Ich habe gesagt, dass über 50 Maßnahmen im Klimaschutzpaket enthalten sind.
ZUSATZFRAGE JUNG: Dann nennen Sie doch eine, mit der Sie es schaffen wollen, dass 40 Prozent weniger schmutzige Pkw auf der Straße fahren. Die Maßnahme nennen Sie mir einmal!
ALEXANDRIN: Es gibt zahlreiche Maßnahmen für die Einführung der Elektromobilität, und zwar im Pkw-Bereich, im Sektor der Ladeinfrastruktur. Diese Maßnahmen können Sie alle auf unserer Webseite einsehen.
FRAGE DR. DELFS: Ich habe noch eine praktische Frage. Gibt es eigentlich irgendeine Form der Presseunterrichtung nach dem Gespräch, ein Statement oder Ähnliches?
Sie sagten selbst, vor dem Gespräch könne man nicht sagen, wie es laufen werde. Jetzt haben aber Greta Thunberg und ihre Kollegin schon vorher in mehreren öffentlichen Briefen noch einmal ihre Kritik deutlich gemacht. Wie geht das Kanzleramt damit um, oder wie sieht die Kanzlerin die Tatsache, dass vor einem Gespräch im Grunde genommen schon Positionen geäußert werden, die normalerweise erst in einem solchen Gespräch geäußert werden sollten?
SRS’IN DEMMER: Nach dem Gespräch ist keine Presseunterrichtung geplant. Ich kann hier für die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung nur noch einmal sagen, dass sie den Klimaschutz als zentrales politisches Ziel verfolgen. Debatten zu diesem politischen Ziel sind immer willkommen.
FRAGE SORGE: Im Klimaschutzbericht wird auch CORSIA als Mittel genannt, um ab dem kommenden Jahr den Luftverkehr und dessen Emissionen zu berücksichtigen, und es wird auch darauf hingewiesen, dass es durch den EU-Emissionshandel zu Doppelzählungen kommen könnte. Darauf macht auch der BDL aufmerksam.
Gibt es Erwägungen, eines dieser Systeme abzuschwächen oder mit Blick auf die Pandemie den Luftverkehr zu entlasten, oder soll es diese Doppelbelastung geben, und wie erklären Sie diese gegebenenfalls dem BDL?
ALEXANDRIN: Das müsste ich tatsächlich nachreichen.
FRAGE DR. RINKE: Ich habe zwei Fragen an Frau Demmer bezüglich der Coronapandemie.
Erstens. Der Gesundheitsminister hat gesagt, seine persönliche Meinung sei, dass man die Karnevalssaison ausfallen lassen sollte. Ich hätte gern gewusst, ob die Kanzlerin auch dafür ist.
Angesichts der steigenden Zahlen habe ich zweitens eine Frage zu der Corona-App. Die Zahl der Nutzer stagniert, wenn auch auf relativ hohem Niveau. Die Zahl nimmt nach den veröffentlichten Zahlen also nicht mehr stark zu. Ich hätte gern gewusst, ob Sie eigentlich noch das Ziel haben, die 20-Millionen-Marke zu erreichen. Oder ist jetzt das Maximum dessen, was man erreichen kann, ausgeschöpft?
SRS’IN DEMMER: Zu Ihrer ersten Frage: Die Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt berechtigten Anlass zur Sorge. Das ist schon vielfältig zum Ausdruck gekommen. Gleichzeitig wollen wir aber alle, dass insbesondere Schulen, Kitas und die Arbeitsstätten und Geschäfte weiterhin offen bleiben. Insofern ist es folgerichtig, darüber nachzudenken, wo uns Einschränkungen bei zunehmenden Neuinfektionen weniger hart treffen und worauf wir am ehesten verzichten können.
Die Kanzlerin hat gestern klar Priorisierungen vorgenommen: der wirtschaftliche Bereich und auch Schule und Bildung. Aber zu den näheren Überlegungen müsste sich das Gesundheitsministerium äußern.
GÜLDE: Dann möchte ich gleich daran anschließen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich jetzt natürlich nicht aus vertraulichen Gesprächen zitieren kann bzw. eventuelle Zitate, die in vertraulichen Gesprächen gefallen sein sollen, hier nicht kommentiere, einordne oder dementiere.
Aber grundsätzlich stimmt das, was Frau Demmer gesagt hat. Wir erleben zurzeit steigende Infektionszahlen. Sie erfüllen uns mit Sorge und mahnen uns zu erhöhter Wachsamkeit. Dazu gehört natürlich auch die Bewertung großer Zusammenkünfte, privater Veranstaltungen und von Großveranstaltungen. Wir befinden uns dazu in einem fortwährenden Austausch mit den Ländern. Eine Konsequenz eines solchen Abwägungsprozesses könnte natürlich durchaus auch sein, dass bestimmte Veranstaltungen nicht stattfinden können und verboten werden müssten.
Aber wir befinden uns dazu, wie gesagt, in einem fortwährenden Austausch mit den Ländern. Eventuelle Ergebnisse kann ich hier nicht vorwegnehmen.
SRS’IN DEMMER: Zur Corona-Warn-App würde ich gern noch einmal sagen, dass wir uns natürlich über die bisher mehr als 17 Millionen Downloads der App freuen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal wiederholen, dass es gerade keine Vorgaben für Mindestnutzerzahlen der Corona-Warn-App gibt. Der Download ist weiterhin freiwillig, und jeder Nutzer nützt. Es gibt also kein Minimum, sondern wir sind über das Vertrauen, das dieser App entgegengebracht wird, sehr froh.
Tatsächlich würde ich auch überhaupt nicht von Stagnation reden. Täglich kommen neue Nutzer hinzu. In den letzten 24 Stunden waren es knapp 60 000 neue Nutzer.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal weiter über die Zahlen zu reflektieren. Denn uns liegen inzwischen differenzierte Zahlen für die Android-Nutzer vor. Die Zahl von 17,2 Millionen bezieht sich auf die Anzahl der Accounts. Jeder, der seinen Google- oder Apple-Account genutzt hat, wird also gezählt. Bei Android können wir jetzt differenzierter darauf schauen und sehen, auf wie vielen Geräten eine Installation vorgenommen wurde. Das geschieht ja unter Umständen auf mehreren Geräten. Möglicherweise haben Eltern die App für ihre Kinder oder andere Familienangehörige heruntergeladen, oder es geht um die Nutzung auf Dienst- und Privathandy. Demnach ist die App für Android 12,1 Millionen Mal heruntergeladen worden, allerdings auch 3,7 Millionen Mal wieder deinstalliert worden, was im Ergebnis bedeutet, dass die App derzeit auf 8,4 Millionen Android-Mobiltelefonen aktiv ist. Apple weist diese Differenzierung leider nicht aus.
Wir betrachten das gerade im europäischen Vergleich als großen Erfolg. Wir haben auch viele Anfragen unserer europäischen Partner. Inzwischen werden die Testergebnisse rund 10 000 Mal am Tag über die App vermittelt. Angesichts der aktuellen Infektionszahlen können wir davon ausgehen, dass jeden Tag über die App Infizierte und damit auch weitere Kontaktpersonen gewarnt werden. Damit ist die App, wie hier schon oft gesagt, ein Beitrag zur Unterbrechung der Infektionsketten.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Eigentlich wollte ich ja von Ihnen die Meinung der Bundeskanzlerin zum Karneval hören. Gehört das zu den weniger schlimmen Maßnahmen?
Bezüglich der Zahlen habe ich Sie, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden. Wenn bei Android-Nutzern jetzt 8,4 Millionen aktiv sind, dann müsste es ja mehr iPhone-Nutzer geben als Android-Nutzer, um auf die Zahl von 17 Millionen zu kommen.
SRS’IN DEMMER: Das sind zwei komplexe Sachverhalte. Ich bräuchte die zweite Frage dann gleich noch einmal.
Um auf den Karneval zurückzukommen: Die Kanzlerin hat ja gestern die Priorisierungen dargelegt, die ich eben schon erwähnt habe, und gesagt: Gehen die Infektionszahlen zurück, dann können wir mehr Dinge offenhalten. Gehen sie nicht zurück oder steigen sie sogar an, dann muss man überlegen, welche Reaktion dann notwendig ist. Auf jeden Fall können weitere Lockerungen aus ihrer Sicht zurzeit nicht stattfinden.
VORS. BUSCHOW: Wollen Sie die App-Frage wiederholen, Herr Rinke?
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die zweite Frage bezog sich auf die Zahlen. Ich habe nicht verstanden, wie Sie auf die Zahl von 17 Millionen kommen. Wenn es bei Android-Nutzern 8,4 Millionen aktive Installationen gibt, dann müssten ja wahnsinnig viele iPhone-Nutzer diese App heruntergeladen haben.
SRS’IN DEMMER: Die Zahl von 17,2 Millionen bezieht sich auf beide Nutzungssysteme, Android und iOS, und auf die Anzahl der Accounts, die aktiv geworden sind. Das heißt, bei mehrfacher Nutzung und das lässt sich nur bei Android ausweisen steigt die Zahl. Für Android-Handys ist die App 12,1 Millionen Mal auf einzelne Telefone heruntergeladen und installiert worden, allerdings auch 3,7 Millionen Mal schon wieder deinstalliert worden, sodass man im Ergebnis 8,4 Millionen aktive Installationen bei Android hat. Man kann jetzt sozusagen beides zusammenrechnen und landet dann bei ca. 16 Millionen. Bei der Gesamtzahl der Nutzungen würde ich bei dem gleichen Rechensystem bleiben und von 17,2 Millionen, bezogen auf die Accounts, sprechen.
Das sind einfach zwei verschiedene Betrachtungsweisen auf die Downloadzahlen. Da wir nur bei den Android-Handys die Information über die Zahl der genutzten Geräte haben, habe ich Ihnen das jetzt in die Zahlen der aktiven Nutzer aufgeschlüsselt. Die Downloadzahlen sind höher, aber es gibt eben auch Löschungen. Damit landet man bei Android bei 8,4 Millionen. Zum Vergleich dazu: Die Zahl der Nutzeraccounts bei Android liegt bei 9,1 Millionen.
Wie gesagt, wichtig wäre mir, dass hängen bleibt: Es gibt ein Vertrauen in die App. In den letzten 24 Stunden gab es 60 000 Downloads zusätzlich. Wir haben hier zwar in der Vergangenheit auch immer wieder über Schwierigkeiten und technische Herausforderungen gesprochen, trotzdem ist die App ein Angebot, um nach Möglichkeit Infektionsketten zu unterbrechen. Damit ist sie ein Mittel auf dem Weg, der Pandemie Herr zu werden.
FRAGE BROLL: Mit Blick auf den Vorschlag, die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen zu begrenzen, frage ich: An welchen konkreten Zahlen macht der Bundesgesundheitsminister dieses Geschehen fest? Steigt die Zahl der tatsächlich schwer Erkrankten so sehr, dass aufgrund konkreter Zahlen eine Überbelastung des Gesundheitswesens zu erwarten ist?
Rechtfertigt ein Anstieg der Zahl von symptomlos und nicht schwer Erkrankten einen derartigen Eingriff in die Grundrechte?
GÜLDE: Grundsätzlich gilt: Wir behalten, wie bereits gesagt, das Infektionsgeschehen wachsam im Blick.
Zu möglichen schweren Erkrankungen kann ich jetzt an dieser Stelle nichts sagen. Grundsätzlich erleben wir zurzeit ein Absinken des Altersdurchschnitts bei Neuinfizierten. Das ist richtig. Nichtsdestoweniger können wir aber jetzt nicht in die Zukunft blicken und sagen, wie sich das Infektionsgeschehen gerade auch im Hinblick auf schwere Verläufe entwickeln wird. Es ist ein Abwägungsprozess das haben wir immer gesagt , und es ist ein Prozess der fortwährend ist. In diesen Diskussionen stehen wir zurzeit.
Ich kann aber, wie gesagt, Ergebnisse hier nicht vorwegnehmen.
FRAGE DECKER: Herr Gülde, wann ist denn mit einer Entscheidung über Karneval zu rechnen, und in welcher Form wird sie fallen? Wird sie dann nur Karneval betreffen oder Großveranstaltungen insgesamt?
Eine zweite Frage, die sich damit verbindet: An welche Großveranstaltungen denken Sie eigentlich außer an Karneval? Können Sie Beispiele dafür nennen?
Ein dritter Punkt: Karneval hat es ja an sich, sich über einen längeren Zeitraum hinzuziehen. Er beginnt üblicherweise am 11. November. Rosenmontag ist im nächsten Jahr aber am 15. Februar, also dreieinhalb Monate später. Im vergangenen Vierteljahr haben wir gelernt, dass dreieinhalb Monate in Coronazeiten eine sehr lange Zeit sind. Das heißt: Kann man, wenn es eine Art von Verbot geben sollte, überhaupt ein pauschales Verbot für die gesamte Karnevalszeit aussprechen, oder müsste man nicht sagen: „Karneval geht bis Ende November vielleicht nicht, aber Rosenmontag geht dann möglicherweise wieder“? Können Sie dazu ein wenig sagen?
GÜLDE: Grundsätzlich haben wir uns nicht zu einem pauschalen Verbot des Karnevals geäußert. Wie ich hier auch schon ausgeführt habe, werden in die Erwägungen unter anderem private Feierlichkeiten, Großveranstaltungen und andere Formen von Feierlichkeiten mit einbezogen. Ich kann Ihnen dafür jetzt keine abschließende Liste nennen. Ich kann auch keine weiteren Beispiele nennen. Aber Sie wissen, dass es in der Vergangenheit unter anderem auch die Diskussion über Sportveranstaltungen und Ähnliches gab.
Grundsätzlich müssen wir natürlich alle Veranstaltungen mit einbeziehen, von denen eine erhöhte Gefahr für eine Zunahme des Infektionsgeschehens ausgeht. Dazu befinden wir uns mit den Ländern in Gesprächen. Wir wollen dazu zeitnah Entscheidungen herbeiführen. Aber ich kann Ihnen jetzt noch nichts über konkrete Zeitpläne oder Einzelveranstaltungen mitteilen.
FRAGE DR. LOHSE: Erste Frage: Herr Gülde, die Karnevalsverbände äußern sich ja schon in großer Intensität. Wird mit ihnen bereits gesprochen? Wissen Sie etwas darüber? Sie haben ja sehr lange Vorlaufzeiten für bestimmte Veranstaltungen. Gibt es dazu schon Gespräche?
Zweite Frage: Der Gesundheitsminister kann ja ohnehin nicht aus Berlin heraus anordnen, was im Karneval in den Ländern geschieht. Aus den Ländern gibt es jetzt zum Teil den Wunsch, wieder einmal so will ich einmal sagen im alten Coronaformat mit der Bundeskanzlerin zusammenzukommen. Frau Demmer, gibt es dazu schon genauere Überlegungen? Findest so etwas wieder statt, also eine der Corona-MPKs, wie wir sie bis zum Mai oder Juni hatten, und gibt es dafür einen Termin?
SRS’IN DEMMER: Das ist völlig richtig. Aber wie Sie wissen, stehen Bund und Länder ohnehin in ständigem Austausch, weil es immer schon das Ziel war, sich auf einen gemeinsamen Pfad zu verständigen. Einen konkreten Termin kann ich Ihnen jetzt noch nicht nennen. Aber wir halten Sie auf dem Laufenden.
ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Ist aber grundsätzlich geplant, wieder einmal in dem Format zusammenzukommen?
SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, gibt es ohnehin einen ständigen Austausch zwischen Bund und Ländern. Einen konkreten MPK-Termin kann ich Ihnen noch nicht nennen. Aber es ist das erklärte Ziel von Bund und Ländern, den schon beschrittenen gemeinsamen Pfad weiterzugehen.
GÜLDE: Gespräche zwischen dem BMG und Karnevalsverbänden sind mir bislang nicht bekannt.
FRAGE JESSEN: Meine Frage knüpft an die bayerische Coronapanne an. Es stellt sich nun heraus, dass die bayerische Gesundheitsministerin offenbar nicht erst am 12. August über das Ausmaß der Panne informiert gewesen ist, wie Sie sagte, sondern dass ihr Büro schon zwei Tage vorher entsprechende Informationen erhalten hat.
Wann, Herr Gülde, ist das Ausmaß dieser Panne und sind Hinweise, dass mehrere Hundert positive Testergebnisse nicht herausgegeben worden waren, im Bundesgesundheitsministerium bekannt gewesen?
GÜLDE: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das wäre nett. Für den Fall, dass es bei Ihnen ebenfalls vor dem 12. August eine Information gegeben hat, würde mich interessieren, wie Sie mit diesem Sachverhalt umgegangen sind.
VORS. BUSCHOW: Dann gibt es dazu eine Nachlieferung.
FRAGE ZWICK: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Viele Coronainfektionen sind auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Finnland hat seine Grenzen wieder geschlossen. Erwägt die Bundesregierung, die Reisewarnungen auch durch solche Beschränkungen zu ergänzen? Kommen Grenzkontrollen mit Ein- und Ausreisebeschränkungen grundsätzlich noch als Instrument zur Eindämmung der Pandemie infrage?
GRÜNEWÄLDER: Dazu ist zu sagen, dass die Bundesregierung und auch das Bundesinnenministerium die Situation und die Entwicklung des Pandemiegeschehens sehr genau beobachten und die Maßnahmen ständig anpassen. Derzeit gibt es keine Überlegungen, die vorläufigen Binnengrenzkontrollen wiedereinzuführen.
FRAGE: Ist damit zu rechnen, dass für Kroatien demnächst eine Reisewarnung ausgesprochen wird, und wann wird sie vielleicht kommen?
ADEBAHR: Wie Sie wissen, haben wir als Bundesregierung uns darauf festgelegt, dass wir verschiedene Kriterien dafür in Ansatz bringen, wann es eine Reisewarnung gibt. Das RKI hat natürlich Kriterien. Sie wissen auch, dass es dabei auch um die Zahl von 50 Infektionen pro 100 000 geht. Das ist eine Richtgröße, die bei uns Einfluss auch auf die Frage nimmt, wann wir eine Reisewarnung aussprechen. Das ist in Kroatien im Moment nicht der Fall, obschon wir in einigen Regionen Kroatiens einen verstärkten Anstieg der Zahlen beobachten. Wir haben natürlich auch Kroatien genau im Blick und prüfen fortlaufend das gilt für alle Länder der Welt , wie wir unsere Reise- und Sicherheitshinweise und wie wir unsere Reaktion anpassen. Aber das ist, wie gesagt, für Kroatien im Moment nicht der Fall.
FRAGE HERRMANN: Damit ist meine Frage an das AA und das BMG verbunden. Wie stehen Sie zu der Forderung, Kroatien zum Risikogebiet zu erklären? Wie ist überhaupt die Zuständigkeit bei der Frage, was zum Risikogebiet erklärt wird, geregelt?
ADEBAHR: Das Robert-Koch-Institut erklärt Gebiete zu Risikogebieten. Das Auswärtige Amt ist dafür zuständig, in der Abstimmung mit den Ressorts die Frage der Reisewarnung zu bearbeiten.
GÜLDE: Ich kann das gern ergänzen. Wir befinden uns dazu in einem stetigen Austauschprozess mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium. Der Hintergrund des Ganzen ist, dass wir ermitteln, wie die Infektionssituation vor Ort ist. Das heißt, für uns ist die Siebentageinzidenz ausschlaggebend. Natürlich ziehen wir auch in Betracht, wie sich die Situation vor Ort bezüglich des Infektionsgeschehens, aber auch bezüglich der Behandlungsmöglichkeiten gestaltet. Daraus leiten wir unsere Konsequenzen für die Risikoeinschätzung ab.
Dieser Prozess ist, wie gesagt, verstetigt. Grundlage hierfür ist aber eben die Siebentageinzidenz.
ADEBAHR: Wenn Sie Zahlen suchen, dann können wir Ihnen auch die Webseite des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten in Brüssel empfehlen. Dort finden Sie zum Beispiel für Europa Zahlen aufgelistet, wie das Infektionsgeschehen in einzelnen Ländern ist. Natürlich finden Sie Informationen dazu auch auf anderen Webseiten, aber das ist die europäische Instanz, die das bringt.
FRAGE: Meine Frage richtet sich an Herrn Gülde und möglicherweise auch an Frau Demmer. Es geht um die Stimmen aus dem BDI. Ein Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat das ist ja eher selten die Forderung nach flächendeckenden und mehr Tests auf Corona erhoben, weil man die wirtschaftliche Gesundung, wenn es in Richtung des Herbsts möglicherweise zu einem stärkere Infektionsgeschehen kommt, in Gefahr sehe.
Gibt es Pläne, die man dafür möglicherweise aus der Schublade ziehen könnte?
GÜLDE: Wir haben eine nationale Teststrategie, die bereits umfangreiche Tests auch unabhängig von Verdachtsmomenten vorsieht. Darüber hinausgehende Pläne kann ich Ihnen derzeit nicht mitteilen.
SRS’IN DEMMER: Ich würde gern noch einmal ganz generell sagen: Testungen sind natürlich zentral für die Bekämpfung der Pandemie. Nur dann, wenn Infektionen frühzeitig erkannt werden, können die Infektionsketten durchbrochen werden. Gerade deshalb hat sich die Bundesregierung dafür stark gemacht, dass sehr viel und sehr zielgenau getestet werden kann. Im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Bundesgesundheitsministerium unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes die Teststrategien mehrfach angepasst und auch immer wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Deswegen teile ich die Kritik des BDI nicht.
FRAGE HERRMANN: Die Frage geht an das Verteidigungsministerium. Es geht um die Lage in Mali. Was bedeutet es denn eigentlich, wenn Mali jetzt möglicherweise als Einsatzort wegbricht? Braucht man dann eventuell ein anderes Operationsland für den Einsatz in der Sahelzone?
COLLATZ: Ich möchte mich noch nicht an Spekulationen darüber beteiligen, ob hier ein Einsatzabbruch oder eine Fortführung angezeigt ist. Derzeit befinden wir uns ja alle gemeinsam noch im Zustand der Lagefeststellung. Dabei werden sich sicherlich auf malischer Seite noch einige Dinge bewegen. Ansprechpartner vor Ort sind hierbei natürlich wichtig.
Derzeit haben wir ein gültiges Mandat für beide Einsätze, das zunächst einmal noch die gemeinsame Grundlage für uns ist. Aber wie sich die Lage mittelfristig gestalten wird, müssen wir noch beobachten.
FRAGE DR. RINKE: Herr Collatz, gibt es denn Versuche, mit der neuen Regierung der Übergangs- bzw. Putsch-Regierung oder wie auch immer man das nennt Kontakte aufzubauen? Führt das Auswärtige Amt die?
Frau Adebahr, hat man in der Mali-Politik vielleicht zu lange auf Stabilität statt auf Reformen gesetzt? Diejenigen, die diesen Putsch dort unternommen haben, kritisieren ja genau das, nämlich dass diese Regierung zwar internationale Kontakte hatte und Ansprechpartner war, aber viele Reformen innerhalb des Landes nicht umgesetzt hat.
COLLATZ: Zu Regierungskontakten kann ich hier nicht viel sagen. Wir haben unsere militärischen Ansprechpartner vor Ort. Auch dort müssen wir weiter eine Lagefeststellung betreiben. Dazu, wie sich das gestaltet, kann ich Ihnen hier noch keine verlässliche Aussage machen.
ADEBAHR: Unsere Botschaft ist vor Ort. Es gab heute Morgen eine Krisenstabssitzung. Die Lage ist eben wirklich fluid, und wir beobachten sie weiter. Insofern ist das eine Entwicklung, die sich seit gestern vollzieht und die wir heute weiter beobachten. Wenn es von hier aus etwas über mögliche Kontakte und Gespräche zu berichten gibt, dann werde ich das gerne tun.
Zur Frage unseres Engagements: Dass es Fortschritte und Rückschritte gibt, dass es nicht leicht ist und auch nicht gewesen ist, in Mali voranzukommen, und dass wir auch immer wieder Rückschläge erlebt haben, würde, glaube ich, niemand bestreiten. Dennoch empfindet diese Bundesregierung und empfindet das Auswärtige Amt das Engagement in der gesamten Bandbreite dessen, was wir dort bisher gezeitigt haben eben von der Beteiligung an den beiden Missionen über Ausbildung und Beratung über die Stabilisierung und Demokratisierung bis hin zur humanitären Hilfe , als ein wichtiges, weil uns die gesamte Sahelregion sehr, sehr stark betrifft und weil uns die Geschehnisse dort stark betreffen und wir eben dafür arbeiten wollen, dass es dort sichere, stabile, demokratische Verhältnisse gibt. Ich glaube, das ist ein Ziel der Bundesregierung, das grundsätzlich auch bestehen bleibt.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Darf ich noch einmal nachfragen? Die Frage zielte darauf ab, ob man vielleicht zu sehr auf Stabilität Sie haben es eben auch wieder erwähnt und zu wenig darauf geachtet hat, dass diese Partnerregierungen die Reformen auch umsetzen. Vielleicht können Sie dazu noch einmal Stellung nehmen.
Erwarten Sie oder fürchten Sie jetzt eigentlich auch eine Destabilisierung der Nachbar-Sahelstaaten?
ADEBAHR: Zur letzten Frage: Ich glaube, wir müssen schauen, wie sich die Lage dort entwickelt. Wir begrüßen, dass sich ECOWAS und auch die Afrikanische Union gestern sehr schnell geäußert haben, sich dort einschalten und vermitteln wollen. Das sind die Regionalorganisationen, die wir stärken wollen und die eben auch zu einer Stabilität und einem Gespräch mit den Nachbarländern beitragen können.
Zur ersten Frage: Wir haben darauf gesetzt, dass sich das Land entwickelt, dass es auch Reformen gibt, und wir sind in verschiedenen Bereichen stabilisierend, demokratisierend und helfend tätig geworden. Das ist, glaube ich, ein richtiges Ziel, das wir weiterhin verfolgen. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob es manchmal zu schnell ging, ob es zu viele Rückschläge gab usw., aber vom Grundsatz her muss man doch heute sagen, dass dieses Ziel ein richtiges und ein wichtiges ist.
FRAGE REMME: Sind Teile der putschenden Soldaten von der Bundeswehr ausgebildet worden?
COLLATZ: Darauf, dass das so ist, habe ich keine Hinweise.
FRAGE REIMERS: Frau Adebahr, Herr Collatz, wie ist denn die Situation der Deutschen im Land ganz allgemein, also sowohl der zivilen Kräfte als auch der Soldatinnen und Soldaten? Was dürfen die tun, wenn sie irgendwie angegriffen werden, auch dann, wenn sie jetzt in ihren Stützpunkten sind?
Wie sollen im Fall der Fälle, wenn Evakuierungen angedacht sind, diese denn vonstattengehen? Ich denke jetzt an die Soldatinnen und Soldaten. Könnte die Bundeswehr so etwas alleine stemmen, oder bräuchte sie dazu die Hilfe anderer Nationen?
COLLATZ: Was die militärische Seite angeht, gibt es natürlich Kontingenzpläne für so etwas. Wir sind derzeit weit davon entfernt, eine Bedrohungslage festzustellen, die das erforderlich machen könnte.
Was die Auftragswahrnehmung vor Ort angeht, ist jetzt natürlich befohlen worden, dass es keine Operationen bzw. Ausbildungssituationen mehr gibt. Wir haben derzeit im Rahmen von EUTM etwa 75 Menschen in den verschiedenen Stationierungsorten vor Ort, vornehmlich in Koulikoro. Im Rahmen von MINUSMA sind es etwa 900. Auch hier konzentriert man sich stark auf Gao, aber alle sind in eigenen Garnisonen innerhalb des Lagers. Da gilt ganz allgemein: Das Selbstverteidigungsrecht kann niemandem genommen werden. Die sind dann natürlich auch darauf eingestellt, gegebenenfalls einzuschreiten, wenn es Übergriffe auf dieses Lager gibt.
Aber noch einmal: Wir sind derzeit weitab davon, eine derartige Bedrohungslage festzustellen.
ZUSATZFRAGE REIMERS: Könnte die Bundeswehr, wenn sie evakuiert werden müsste, sozusagen selbst evakuieren, oder bräuchte sie Hilfe?
COLLATZ: Ein Teil der nationalen Krisenvorsorge ist auch die Evakuierung sowohl von deutschen und europäischen Staatsbürgern als auch von eigenen Kräften. Auch dafür gibt es stehende Verfahren, die eingeübt sind und abgefragt werden könnten. Aber noch einmal: Wir sind weitab davon, so etwas derzeit festzustellen.
ADEBAHR: Was die zivile Seite betrifft: Heute Morgen hat im Auswärtigen Amt der Krisenstab getagt, der die Koordinierungsbemühungen innerhalb der Bundesregierung ja bündelt. Unsere Botschaft hat gestern die in unserer Krisenvorsorgeliste, die wir führen, registrierten Deutschen darum gebeten, sich über die aktuelle Lage informiert zu halten und zu Hause zu bleiben. Wir haben die Reise- und Sicherheitshinweise angepasst und bitten alle, die es betrifft, sie sich anzuschauen.
Unsere Botschaft selbst ist nicht direkt betroffen. Sie arbeitet, ist aber heute zumindest für den Besucherverkehr geschlossen. Wir arbeiten aber weiter, und derzeit befinden sich auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Was die Zahl der Deutschen angeht, die in Mali sind: Es gibt ja keine Meldepflicht für Deutsche im Ausland. Insofern kann ich Ihnen keine genaue Zahl nennen. Unsere derzeitige Schätzung geht von einer mittleren zweistelligen Zahl aus, zusätzlich zu der Präsenz der Bundeswehr. Uns liegen derzeit keine Hinweise darauf vor auch nicht nach einer ersten Abfrage, die wir gemacht haben, so gut wir konnten , dass Deutsche direkt betroffen sind, weder in Hilfsorganisationen noch woanders. Das ist also unser aktueller Stand.
Was empfehlen wir? Wir empfehlen Deutschen vor Ort, sich bei der Familie oder bei Freunden zu melden,- wenn sie es nicht schon getan haben-, so weit wie möglich zu Hause zu bleiben, Menschenansammlungen zu vermeiden, sich informiert zu halten und außerdem in engem Kontakt mit der Botschaft zu stehen. Das ist sozusagen das, was wir heute an diesem Tag als Empfehlung herausgeben.
FRAGE JUNG: Das Militär beruft sich ja auf ein breites Protestbündnis aus Zivilgesellschaft, Opposition und religiösen Anführern, das in den letzten Wochen in Mali gegen den Präsidenten protestiert hat. Hat das Auswärtige Amt denn zumindest Verständnis für die Proteste gegen den Präsidenten? Da wird ja von schweren Korruptionsfällen usw. gesprochen. Haben Sie über Korruption und korrupte Mitglieder der malischen Regierung Erkenntnisse, Frau Adebahr?
An das BMVG: Ich würde wirklich bitten, herauszufinden, ob Sie dort Soldaten ausgebildet haben, die jetzt beteiligt sind.
COLLATZ: Mein derzeitiger Stand ist, wie gesagt. Ich werde das nachliefern, wenn es neue Erkenntnisse gibt.
ADEBAHR: Ich habe, glaube ich, jetzt zu unserer grundsätzlichen Einschätzung sowie dazu, dass es in Mali natürlich auch Probleme gibt, die zu bekämpfen wir auch gerade mit unserem Engagement helfen wollen, schon etwas gesagt. Es ist im Moment unklar, in welche Richtung sich die Ereignisse dort genau entwickeln werden. Deswegen ist es aus unserer Sicht wichtig, dass man jetzt die ECOWAS in ihren Vermittlungsbemühungen unterstützt und dass man dort zu einem Prozess kommt, der zunächst einmal gewaltlos ist. Die Lage am heutigen Tag, nachdem die Ereignisse dort gestern so stattgefunden haben, wie sie stattfanden, müssen wir einfach erst einmal beobachten. Ich denke, die grundsätzlichen Äußerungen des Bundesaußenministers von gestern Nacht zu den Geschehnissen haben Sie ja zur Kenntnis genommen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist denn beispielsweise MINUSMA eine Verabredung oder ein Vertrag mit der Regierung Malis oder mit dem Parlament?
ADEBAHR: Zur Rechtsgrundlage für die Mission MINUSMA: Das ist ja eine Mission der Vereinten Nationen. Das ist die Sicherheitsratsresolution 2100 vom 25. April 2013. Sie wurde jährlich erneuert, zuletzt mit der Sicherheitsratsresolution 2531 vom 29. Juni dieses Jahres. Sie wurde im Sicherheitsrat gerade einstimmig um ein weiteres Jahr verlängert.
FRAGE DR. RINKE: Es geht um Belarus. Die Frage richtet sich an das Auswärtige Amt. Russland hat davor gewarnt das zielt natürlich vor allen Dingen auf westliche Staaten , sich in Belarus einzumischen. Wie reagieren Sie darauf? Sehen Sie das, was die EU-Außenminister vergangenen Freitag diskutiert haben, bereits als Einmischung an?
Es hat im Kreis der Außenminister die Erwartung gegeben, dass die Staats- und Regierungschefs heute auch Sanktionen beschließen könnten. Ist auch Ihre Erwartung, dass Sanktionen schon heute beschlossen werden?
ADEBAHR: Ich glaube, diese Frage geht eher an Frau Demmer.
SRS’IN DEMMER: Genau. Wie Sie wissen, nimmt die Bundeskanzlerin ja zur Stunde an der Videokonferenz, zu der Ratspräsident Michel die Mitglieder des Europäischen Rates eingeladen hat, teil. Es werden dabei alle Entwicklungen, die Belarus betreffen, besprochen. Die Bundeskanzlerin wird dann im Anschluss in einer Pressekonferenz über die Gespräche unterrichten. Den Gesprächen kann ich hier deswegen nicht vorgreifen.
Ich würde an dieser Stelle nur noch einmal Folgendes sagen: Die Bundeskanzlerin verfolgt das Geschehen natürlich mit sehr großer Aufmerksamkeit. Unsere tiefe Besorgnis angesichts dessen, was wir da in Belarus sehen, haben wir hier schon mehrfach zum Ausdruck gebracht. Die Bundeskanzlerin hat gestern hinsichtlich dieses Themas auch ein Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin geführt, und sie hat in diesem Gespräch folgende Punkte ganz deutlich gemacht: Die belarussische Regierung muss auf jedwede Gewalt gegen friedliche Demonstrierende verzichten, politische Gefangene unverzüglich freilassen und in einen nationalen Dialog mit Opposition und Gesellschaft eintreten. Nur so ist es möglich, die Krise zu überwinden.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Dann wiederhole ich die Frage noch einmal: Frau Demmer, es ging darum, was Sie zu den russischen Vorwürfen sagen, dass sich der Westen nicht einmischen solle. Auch die Darstellung des gestrigen Telefonats zwischen Frau Merkel und Herrn Putin war ja in Berlin und in Moskau sehr unterschiedlich. Nach diesem Gespräch kam die Warnung, dass sich der Westen nicht einmischen solle.
SRS’IN DEMMER: Ich kann, wie gesagt, nur noch einmal wiederholen, was die Kanzlerin in diesem Gespräch zum Ausdruck gebracht hat.
ADEBAHR: Ich kann vielleicht noch hinzufügen, dass auch der Außenminister gestern mit Herrn Lawrow telefoniert hat und die Punkte, die Frau Demmer für die gesamte Bundesregierung genannt hat, auch in diesem Telefonat angesprochen hat.
FRAGE DR. DELFS: Frau Demmer, hat die Kanzlerin eigentlich vor dem gestrigen Gespräch mit Herrn Putin versucht, einmal mit Herrn Lukaschenko zu sprechen? Es ist ja normalerweise in solchen Konflikten üblich, direkt mit dem betroffenen Land oder dem Vertreter des betroffenen Landes zu sprechen. In diesem Fall weiß man natürlich, dass Russland dort erheblichen Einfluss hat. Aber trotzdem frage ich: Hat sie erst versucht, Kontakt zu Herrn Lukaschenko aufzunehmen?
SRS’IN DEMMER: Wir berichten hier ja ganz grundsätzlich nur über Telefonate, die stattgefunden haben, und nicht über Versuche. Insofern kann ich Ihnen hier nichts berichten.
FRAGE JUNG: Ich wollte eigentlich auch wissen, warum die Kanzlerin das Lukaschenko oder der belarussischen Regierung nicht direkt sagt.
Frau Adebahr, warum tut das das Auswärtige Amt nicht? Herr Maas könnte ja auch mit dem belarussischen Außenminister quatschen. Warum geht man den Weg über die Russen?
ADEBAHR: Wir haben den belarussischen Botschafter zum Beispiel letzte Woche zu einem dringenden Gespräch ins Auswärtige Amt gebeten, und wir haben dort eine Botschaft. Insofern können Sie davon ausgehen, dass es auch Kanäle gibt, um der belarussischen Seite unsere Positionen direkt darzulegen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Warum redet die Kanzlerin nicht direkt mit Lukaschenko, Frau Demmer?
SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Ich kann Ihnen hier nur ganz grundsätzlich sagen, dass wir über Telefonate der Bundeskanzlerin dann berichten, wenn sie stattgefunden haben. Wir berichten hier nicht von unternommenen Versuchen.
FRAGE JESSEN: Frau Tichanowskaja hat ja die EU aufgefordert, die Wahlen explizit nicht anzuerkennen. Ist das eine Position, über die bei diesem Video-Sondergipfel verhandelt wird?
Frau Adebahr, können Sie Aufklärung über eine verwirrende Meldungslage schaffen? Was fordern eigentlich die Visegrád-Staaten? Da hieß es zunächst, sie würden Neuwahlen fordern. Dann wurde gemeldet, ein solcher Antrag sei wohl doch zurückgezogen worden. Was können Sie uns darüber sagen?
ADEBAHR: Zu diese Meldung die habe ich nicht gesehen kann ich Ihnen nichts sagen. Aber heute findet ja eben der Sonderrat statt. Daran werden alle Staaten der EU teilnehmen und sicherlich auch ihre Positionen äußern.
SRS’IN DEMMER: Davon gehe ich aus. – Ich kann, wie gesagt, noch einmal auf die Pressekonferenz im Anschluss an das Ratstreffen verweisen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Können oder wollen Sie jetzt noch nicht sagen, ob sich die Kanzlerin diese Forderung von Frau Tichanowskaja, die sie ja ist, zu Eigen gemacht hat oder sie einbringt?
SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Das gehört ja zu einem Gesamtthemenkomplex, der gerade beraten wird, und ich verweise Sie auf die Pressekonferenz, die im Anschluss an das Treffen stattfinden wird.
FRAGE REIFENRATH: An das Auswärtige Amt: Wie wird die Bundesregierung mit einem möglichen „Snapback“ beim JCPOA umgehen? Wird sie ihn ignorieren, wenn er von den USA ausgelöst wird?
ADEBAHR: Wir haben auch an diesem Platz schon ein paarmal darüber gesprochen. Wir haben uns in den letzten Wochen gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien im Sicherheitsrat intensiv darum bemüht, in der Frage des auslaufenden Waffenembargos gegen den Iran zu vermitteln und einen guten Kompromiss zu schmieden. Ich hatte schon gesagt, dass der Außenminister gestern mit dem russischen Außenminister telefoniert hat. Dabei wurde auch noch einmal das Thema Iran angesprochen. Er hat auch gestern noch einmal mit dem amerikanischen Außenminister telefoniert. Auch dabei war der Iran ein Thema. Insofern sind wir weiter daran und weiter bereit, uns für einen Kompromiss hinsichtlich des Embargos einzusetzen.
Die europäische Position ist ja, wie Sie wissen, dass wir das Waffenembargo nicht einfach alternativlos auslaufen lassen wollen, sondern uns darum bemühen, eine gute Lösung zu finden. Das derzeitige Waffenembargo liefe am 18. Oktober dieses Jahres aus. Insofern wäre grundsätzlich auch noch Zeit dafür, weitere Gespräche zu führen.
Zu der Frage, wie wir einen „Snapback“ bewerten würden, würde ich gerne dann Stellung nehmen, wenn die USA einen solchen Schritt gegangen sein sollten. Ich glaube, was man grundsätzlich sagen kann, ist, dass die amerikanische Seite aus unserer Sicht aus dem JCPOA-Abkommen das hat sie ja auch selbst erklärt ausgetreten ist und als solche nicht mehr Teil dieses Abkommens ist. Aber lassen Sie uns doch vielleicht dann über diese Frage sprechen, wenn es zu einem solchen Schritt gekommen sein sollte.
FRAGE WACKET: Das Wirtschaftsministerium hat ja offenkundig die Förderrichtlinien für die E-Autos geändert. Das heißt, Sonderprogramme, die eigentlich auf diese Förderung aufsetzen, greifen jetzt nicht mehr. Können Sie einmal einen Überblick darüber geben, wie viele Programme es jetzt eigentlich innerhalb der Bundesregierung gibt?
Gleiches gilt ja für Länder- und kommunale Programme, die jetzt auch nicht mehr greifen können, weil es diese Doppelförderung eben nicht mehr geben darf. Welche sind das denn?
GRAVE: Vielen Dank für die Frage. – Die Bundesregierung verfolgt insgesamt das Ziel, der E-Mobilität in Deutschland auf breiter Front zum Durchbruch zu verhelfen. Wir wollen die Nutzung von E-Autos für vielfältige Zwecke unterstützen, möglichst vielen Menschen ein Angebot machen und ihre Umstellung auf ein elektrisch betriebenes Fahrzeug ermöglichen.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Innovationsprämie wurde auch ein Kumulationsverbot eingeführt und in die Förderrichtlinien aufgenommen. Dadurch soll eine Überförderung vermieden werden. Seit dem 8. Juli darf ein Antrag auf den Erhalt eines Umweltbonus mit Innovationsprämie, also der erhöhte Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, nur dann gestellt werden, wenn das betreffende Fahrzeug nicht zugleich durch andere öffentliche Mittel gefördert wird. Hierdurch soll eine kumulative Förderung von Elektrofahrzeugen auch durch die Bundesländer und sonstige Bundesförderungen mit dem Umweltbonus verhindert werden.
Warum machen wir das? Wir müssen darauf achten, dass es nicht zu einer Überförderung kommt. Hierüber stehen die Ressorts auch untereinander im Austausch. Die Bundesregierung ist sich einig, dass eine Förderung des Erwerbs von Elektroautos durch den Bund, ohne dass der Erwerber eine Eigenleistung erbringen müsste, weder wirtschaftlich noch sozial gerecht wäre noch dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Steuermitteln entsprechen würde.
ZUSATZFRAGE WACKET: Jetzt haben Sie natürlich die Frage noch nicht beantwortet. Die ganzen Programme sind ja gerade deswegen gemacht worden, um sie zielgerichteter zu machen. Die setzen ja darauf auf. Können Sie einmal einen Überblick darüber geben, welche Programme eben alle nicht mehr greifen?
GRAVE: Es gibt ein Kumulationsverbot in Bezug auf alle bestehenden Programme auf Bundes- und Länderebene. Eine Übersicht sämtlicher Programme kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben.
ZUSATZFRAGE WACKET: Dann frage ich jetzt einmal das Umweltministerium zu dem Programm „Sozial & Mobil“ das ist ja im gleichen Atemzug verkündet worden , also die Umrüstung von Flotten der sozialen gemeinnützigen Dienste. Welche Auswirkungen hat das auf dieses Programm?
KÜBLER: Wir sind noch dabei, diese Förderbedingungen für unser Programm „Sozial & Mobil“ zu formulieren. Das ist eine sehr komplizierte Fördertechnik. Wir werden jetzt die verschiedenen Ansätze prüfen und dabei auch schauen, inwieweit das Programm „Sozial & Mobil“ mit dem Umweltbonus kumuliert werden kann. In Abstimmung mit den anderen Ressorts werden wir dann für die Förderziele eine einvernehmliche Lösung finden.
Unser Ziel ist es jedenfalls, die Elektromobilität voranzubringen und im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms auch Sozial- und Pflegedienste, die besondere Belastungen erfahren haben und noch erfahren, zu unterstützen. Deshalb wird unser Programm „Sozial & Mobil“ kommen, um soziale Dienste dabei zu unterstützen, ihre Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Mehr kann ich Ihnen dazu aber im Moment nicht sagen, weil sich genau dieser Aspekt der Kumulierung derzeit noch in der Prüfung befindet.
ZUSATZFRAGE WACKET: Vielleicht noch einmal, diesmal an das Verkehrsministerium: Welche Programme von Ihnen sind betroffen?
Außerdem habe ich die Frage: Hat man denn dieser Änderung der Richtlinie überhaupt zugestimmt? Ist das jetzt eine Sache der gesamten Bundesregierung gewesen, oder ist das ein reiner Vorstoß des Wirtschaftsministeriums gewesen?
ALEXANDRIN: Wie Frau Grave schon gesagt hat und wie auch Herr Kübler noch einmal betont hat, laufen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung darüber, wie jetzt im Weiteren verfahren wird.
Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt eine Fülle von Vorhaben, die auf der Möglichkeit der Kumulierung aufbauen und ansonsten wegzubrechen drohen. Grundsätzlich besteht die Einigung, dass es keine Überförderung geben sollte. Aber darüber, wie jetzt weiter verfahren wird, befinden wir uns innerhalb der Bundesregierung in Gesprächen und Abstimmungen.
ZUSATZFRAGE WACKET: Ist der Änderung der Richtlinie in diesem Punkt überhaupt zugestimmt worden? Früher war diese Kumulierung immer möglich. Das hat man ja jetzt geändert. Ist das eine Sache, die im Rahmen der Ressortabstimmung von allen Ministerien beschlossen wurde? Haben das Umwelt- und das Verkehrsministerium dem also zugestimmt?
ALEXANDRIN: Wie gesagt: Aus unserer Sicht laufen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
ZURUF WACKET: Na ja, die Entscheidung ist ja erst einmal gefallen! Die Richtlinie ist geändert worden so verstehe ich das , oder ist das jetzt in der Schwebe?
GRAVE: Wie die einzelnen Programme am Ende zusammenspielen werden, wird derzeit diskutiert und geprüft.
ZUSATZ WACKET: Das ist klar. Aber
VORS. BUSCHOW: Herr Wacket, ich glaube, wir sind jetzt bei der sechsten oder siebten Frage. Ich schaue jetzt einmal in den Saal.
ZUSATZ WACKET: Es war ja nur eine Nachfrage!
VORS. BUSCHOW: Hat jemand Interesse an dem Thema und auch eine Frage dazu? – Das sehe ich nicht. – Dann stellen Sie doch bitte eine letzte Frage. Ansonsten würde ich Sie bitten, das vielleicht bilateral zu klären.
ZUSATZ WACKET: Die Frage bezog sich einfach darauf, dass die Richtlinie doch jetzt geändert worden ist. Man kann doch jetzt nicht mehr zusätzliches Geld beantragen, beispielsweise beim Programm WELMO des Landes Berlin. Das geht doch nicht mehr! Das ist doch jetzt der Stand! Das sage ich, weil es eben so klang, als ob das noch in der Abstimmung sei. Die Entscheidung ist doch gefallen, jedenfalls vom Wirtschaftsministerium! Das BAFA untersteht Ihnen ja.
GRAVE: Ich kann nur sagen, dass mit der Einführung der Innovationsprämie ein Kumulationsverbot in die Förderrichtlinien aufgenommen wurde.
ZURUF WACKET: Genau!
GRAVE: Allerdings ist die Frage natürlich genau, wie einzelne Programme zusammenspielen können, und diese Frage diskutieren wir derzeit zwischen den Ressorts.
FRAGE SCHMIDT: Das hat indirekt damit zu tun. Es geht um diese Batteriefabrik in Schweden. BMW und Volkswagen engagieren sich. Die Frage: Warum Schweden? Das wäre meine Frage an das BMWi. Wie kommt es, dass Deutschland da engagiert ist und eine Batteriefabrik in Schweden fördert?
GRAVE: Ich weiß, dass wir daran beteiligt sind. Ich kann Ihnen gerade nicht sagen, warum es um Schweden geht. Ich vermute, das ist Teil der europäischen Batteriezellförderung, aber das würde ich nachreichen.
FRAGE LÜCKOFF: An das BMI: Morgen wird die Frist für eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag enden, die eine Studie zum Racial Profiling bei den Polizeibehörden von Bund und Ländern fordert. Nach heutigem Stand gibt es mehr als 70 000 Unterstützer, womit die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss kommt, sehr hoch ist. Mich würde interessieren, ob der Minister angesichts einer etwaigen Befassung des Ausschusses oder gar des Bundestags mit dem Thema seine ablehnende Haltung gegenüber dieser Studie unter Umständen überdenkt.
GRÜNEWÄLDER: Über das Thema haben wir hier ja ausführlich im Rahmen der Regierungspressekonferenz berichtet. Dabei ist auch deutlich geworden, dass die Umschreibung „ablehnende Haltung“ es so nicht trifft. Der Bundesinnenminister steht vielmehr auf dem Standpunkt, dass man nun erst einmal das umsetzen sollte, was im-Bund-Länder-Kreis besprochen worden ist, nämlich das Lagebild zum Rechtsextremismus in Bundesbehörden, vor allem mit den Sicherheitsbehörden angefangen, abzuwarten. Das wird durch das Bundesamt für Verfassungsschutz voraussichtlich im September vorgelegt und vorgestellt werden. Im Lichte dessen wird dann zu entscheiden sein, wie man weiter vorgeht. Das bitte ich jetzt auch abzuwarten. Danach wird weiter vorgegangen werden.
Zudem gibt es den Kabinettsausschuss „Rechtsextremismus und Rassismus“, der Anfang September tagen wird. Dabei wird man auch dieses Thema des Rassismus in aller Breite diskutieren. Insofern sind hier einige Ereignisse abzuwarten, bevor dann weiter darüber entschieden werden wird.
ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: An das BMJV: Die Ministerin hatte die Studie ja befürwortet. Hat sie es jetzt so hingenommen, dass das mit Blick auf diesen Lagebericht erst einmal auf den Herbst vertagt worden ist, oder gibt es darüber nach wie vor Gespräche zwischen den Ministerien?
DR. KRÜGER: Vielen Dank. – Die Haltung unseres Hauses hat sich diesbezüglich nicht geändert. Wir halten diese Studie zum Racial Profiling eben nach wie vor für wichtig und setzen uns auch für sie sowie für eine zeitnahe Umsetzung ein, insbesondere auch nach der Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Aus unserer Sicht ist die Studie ein wichtiger Schritt, um fundierte Erkenntnisse über das Phänomen zu erlangen und darauf aufbauend eben über mögliche Gegenmaßnahmen zu diskutieren.
Wie der Kollege aus dem Innenministerium gerade schon gesagt hat, verweise auch ich auf die Sitzung des Kabinettsausschusses am 2. September. Wir gehen davon aus, dass die Frage der Umsetzung dieser Studie dort behandelt werden wird.
ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: Was ist denn dann am Ende ausschlaggebend, die Beschlüsse des Kabinettsausschusses oder der Lagebericht im Herbst?
GRÜNEWÄLDER: Der Bundesinnenminister steht auf dem Standpunkt, dass man nun erst einmal das umsetzen sollte, was man gemeinsam im Bund-Länder-Kreis besprochen hat. Das bedeutet eben zunächst einmal, die Erkenntnisse aus dem Lagebild abzuwarten.
Gleichzeitig wird man auch die Diskussion im Kabinettsausschuss abwarten, sich dort weiter darüber austauschen und dann letztlich im Lichte dieser Erkenntnisse entscheiden, ob es noch einer weiteren Untersuchung bedarf, ob die Untersuchung über das Thema „Rechtsextremismus in der Gesellschaft insgesamt“ möglicherweise breiter gefasst werden muss oder wie man hierbei weiter vorgehen muss. Aber das gilt es nun erst einmal abzuwarten.
DR. KRÜGER: Auch aus unserer Sicht kann ich dazu sagen, dass sich der Kabinettsausschuss mit dieser Frage der Durchführung der Studie befassen wird, und dieser Diskussion können wir nicht vorgreifen.
FRAGE JORDANS: Sieht das Innenministerium angesichts der kürzlich veröffentlichten Videos augenscheinlich exzessiver Gewalt bei polizeilichen Maßnahmen in Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt Anzeichen dafür, dass Polizeibeamte in Deutschland eine Nachschulung in Bezug auf das Thema Deeskalation benötigen?
GRÜNEWÄLDER: Deutsche Polizisten gelten als die bestausgebildeten der Welt. Warum? Weil sie eine dreijährige Ausbildung durchlaufen. Das gilt nicht nur für die Bundespolizei, sondern auch für die Länderpolizeien. Wir haben in Deutschland ungefähr 300 000 Polizistinnen und Polizisten, die mit wenigen Ausnahmen einen sehr guten Job machen, um unser aller Sicherheit zu schützen, die auf dem Boden der Gesetze stehen, die im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen handeln und dies auch verhältnismäßig tun.
Es gibt einige Fälle, die in den letzten Tagen durch die sozialen Medien gingen. Dafür gilt, dass aus Sicht des Bundes bei der Beurteilung der Sachverhalte zunächst einmal Zurückhaltung angezeigt ist. Denn sie müssen vor Ort untersucht werden. Auch dieses Thema hatten wir im Rahmen der Regierungspressekonferenz schon häufiger. Man kann anhand kleiner Videoschnipsel, möglicherweise sogar ohne Ton, nicht auf den gesamten Sachverhalt schließen. Die Untersuchung ist Aufgabe der Behörden vor Ort, und sie geschieht auch. Beispielsweise hat sich zu dem Fall in Hessen Landesinnenminister Beuth geäußert. Sie führt gegebenenfalls zu Disziplinarverfahren und auch zu strafrechtlichen Ermittlungen.
Grundsätzlich gilt, dass jedes Handeln des Staates durch die unabhängige Justiz überprüft werden kann, dass jeder Bürger, der sich ungerecht behandelt fühlt oder der den Eindruck hat, dass unverhältnismäßig gehandelt wurde, das Recht hat, dagegen vorzugehen, sich bei den Beschwerdestellen zu beschweren und sich dagegen vor Gericht zu wehren.
Insofern darf man die Fälle, die jetzt aufgetaucht sind, nicht für das Ganze nehmen. Noch einmal: Die große Mehrheit der Polizisten handelt rechtmäßig und angemessen und verdient unsere Rückendeckung.
FRAGE JUNG: Herr Grünewälder, ich würde gern zu der Aktion in Ingelheim am Wochenende fragen, ob dort Bundespolizisten mit vor Ort und eingesetzt waren. Es geht um eine Gegendemo von ca. 200 Antifaschisten, die gegen eine Nazidemo protestiert haben. Sie wurden nach einem kurzen Verlauf von den Polizisten in einen Tunnel gedrängt. Beide Ausgänge wurden dann von den Polizisten versperrt. Es gibt Augenzeugenberichte. Journalisten waren vor Ort. Das waren nicht nur Schnipsel im Internet, Herr Grünewälder, sondern es wurde ausführlich belegt. Die Tunnel wurden beidseitig gesperrt. Dann kochte die Stimmung hoch, und die Beamten haben angefangen, auf die Menschen in dem Tunnel, in den sie eingesperrt waren, einzuschlagen und Pfefferspray einzusetzen. Bei mehr als der Hälfte der Demonstranten gab es Panikattacken und Verletzungen. Durch das Pfefferspray sollen sogar Polizisten verletzt worden sein, die von ihren eigenen Kollegen in diesen Kessel eingesperrt worden waren.
Gab es auch verletzte Bundespolizisten?
Halten Sie diese offensichtliche Staatsgewalt, diese Polizeigewalt für verhältnismäßig?
GRÜNEWÄLDER: Auch hier gilt: Ich mache mir Ihre Bewertung nicht zu eigen. Wir als Bund können von Ferne solche Geschehnisse vor Ort letztlich nicht beurteilen. Das ist Aufgabe der Stellen vor Ort. Dazu gilt es, auch die andere Seite zu hören. Das geschieht im Rahmen einer Untersuchung, die sicherlich stattfinden wird. Auch ich habe die Berichte gelesen. Aber sie bilden eben nur eine Seite der Wahrnehmung ab. Möglicherweise gibt es noch andere Seiten.
Es ist Aufgabe der Behörden vor Ort, das aufzuklären. Das kann man aus Bundessicht, aus dem fernen Berlin nicht abschließend beurteilen.
ZUSATZ JUNG: Ich hatte gefragt, ob Bundespolizisten im Einsatz waren.
GRÜNEWÄLDER: Nach meiner Kenntnis war keine Bundespolizei vor Ort das werde ich nachprüfen , falls doch, dann werde ich das nachreichen.
ZUSATZ JUNG: Ich habe Bilder gesehen, wie BP und Bundespolizisten dort mit eingeschlagen haben. Darum wollte ich gern wissen, ob das Fakes waren, ob sich da Polizisten als Bundespolizisten verkleidet haben oder ob das Bundespolizisten waren.
GRÜNEWÄLDER: Das deckt sich nicht mit meiner Kenntnis, aber ich reiche das gern nach, sofern das der Fall sein sollte.
FRAGE JESSEN: Herr Grünewälder, Sie haben gesagt, Bürger hätten ja rechtsstaatlich die Möglichkeit, bei Beschwerdestellen usw. ihre Beobachtungen und Klagen einzureichen. Es gibt Presseberichte, nach denen eine Vielzahl von Zeugen sagt: Wir haben Angst. Wir trauen uns das nicht. Wir fürchten Sanktionen, auch seitens des Staatsapparates, über den wir uns beklagen.
Wie gehen Sie mit einer solchen Angst, mit einer solchen Befürchtung um, die dann ja faktisch das, was Sie als rechtsstaatlichen Weg und Möglichkeit sehen, außer Kraft setzen würde?
GRÜNEWÄLDER: Solche Berichte kenne ich nicht. Es ist aber natürlich auch eine sehr individuelle Sache, welche Eindrücke man hat.
Für das Bundesinnenministerium ist klar: Jeder Bürger hat das Recht, sich gegen staatliches Handeln zu wehren, und kann es auch wahrnehmen, und zwar ohne dass er Repressionen befürchten muss. Das wird von der unabhängigen Justiz untersucht. Von unabhängigen Gerichten wird das beurteilt. Das hat keine Repressalien zur Folge bzw. darf sie jedenfalls nicht zur Folge haben. Wenn es der Fall sein sollte, wären das auch wieder Angelegenheiten, die untersucht werden müssten. (akustisch unverständlich) Mittel, das jeder in Anspruch nehmen kann, sich gegen staatliches Verhalten, das er für ungerechtfertigt hält, vor Gerichten zu wehren.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich beziehe mich ebenfalls auf Presseberichte. Ich zitiere Zeugen, die sagen, die Polizei in Ingelheim habe Menschen in Gewahrsam trotz Hitze nicht mit Wasser versorgt. Frauen hätten in Begleitung männlicher Polizisten ohne Sichtschutz urinieren müssen.
Sind das Dimensionen, angesichts derer Sie sagen müssen: „Das sind grundsätzliche und auch menschenrechtliche Fragen, die eigentlich nicht nur auf der lokalen Ebene oder Landeseben zu behandeln sind“?
GRÜNEWÄLDER: Dafür gilt das, was ich eben gesagt habe: Solche Vorfälle sind vor Ort zu untersuchen, und es ist zu prüfen, ob auf dem Boden der Gesetze und im Rahmen der Einsatzrichtlinien der Polizei, die in jedem Land existieren, gehandelt worden ist. Ob dieses Handeln verhältnismäßig war, kann man aus dem fernen Berlin nicht abschließend beurteilen.
FRAGE REIMERS: Meine Frage richtet sich sowohl an das BMI als auch an das Verkehrsministerium. Heute hat in Frankfurt der Prozess wegen der tödlichen Gleisattacke vor gut einem Jahr begonnen. Das Verkehrsministerium hat in der Folge eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Mich würde interessieren, welche Ergebnisse diese Arbeitsgruppe bisher erzielt hat. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, damit sich solche Vorfälle, die ja häufiger vorkommen, nicht wiederholen?
GRÜNEWÄLDER: Ich kann gerne anfangen. In der Tat hat Bundesinnenminister Seehofer zusammen mit seinem Kollegen Scheuer und der Deutsche Bahn AG im September vereinbart, für ein Mehr an Sicherheit auf Bahnhöfen zu sorgen. Die Bundespolizei wurde angewiesen, vor Ort auf den großen Bahnhöfen eine größere Präsenz zu zeigen. Das Personal der Bundespolizei wurde dort also verstärkt.
Zudem wurde vereinbart, dass bis 2021 für bahnpolizeiliche Aufgaben 1300 weitere Stellen für Bundespolizisten und Bundespolizistinnen geschaffen werden.
In der Zwischenzeit hat man die Videotechnik aufgerüstet. Deutsche Bahn AG und Bundespolizei haben die Videotechnik verdichtet, um mehr Sicherheit auf den Bahnhöfen zu schaffen. Hochmoderne Videoanlagen an den Ein- und Ausgängen und den Zu- und Abgängen zu den Bahnsteigen und Personenunterführungen sollen die Sicherheit auf den Bahnhöfen weiter erhöhen. Es ist vorgesehen, dies bis 2024 für alle großen Bahnhöfe umzusetzen.
Zudem wurde zwischen BMI, Verkehrsministerium, Deutsche Bahn AG und Bundespolizei eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der weitere Maßnahmen geprüft wurden, wie man die Sicherheit auf Bahnhöfen verstärken kann. Es wurden zum Beispiel Maßnahmen geprüft, Zugangsbeschränkungen zu den Bahnsteigen einzuführen, Gitter an den Bahngleisen zu installieren oder auch Schraffuren, Markierungen oder Bodenplakate aufzubringen, die die Menschen warnen und schützen sollen. Diese Maßnahmen sind zum Teil schon geprüft und evaluiert worden. Die Evaluation der größeren Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 stattfinden sollte, musste allerdings wegen der Coronapandemie aufgeschoben werden, sodass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Arbeitsgruppe arbeitet mit Hochdruck weiter daran. Sobald die Testergebnisse vorliegen, wird ein Bericht mit den vorgeschlagenen Maßnahmen vorgestellt, was voraussichtlich Ende des Jahres der Fall sein wird. Dann ist zu entscheiden, wie weiter vorgegangen wird und wie man ein Mehr an Sicherheit auf Bahnhöfen schaffen kann.
ALEXANDRIN: Ich kann gerne ergänzen. Nach den schrecklichen Vorfällen von Voerde und Frankfurt haben sich BMVI, BMI und Deutsche Bahn AG im September 2019 auf ein Mehr an Sicherheit auf den Bahnhöfen verständigt. Das soll unter anderem durch mehr Präsenz von Polizei- und Sicherheitskräften, aber auch durch massive Investitionen in die entsprechende Sicherheitstechnik passieren.
Das BMVI beteiligt sich vor allen Dingen an der Finanzierung leistungsfähiger Videotechnik. Zwischen 2020 und 2024 sind dafür Investitionen von Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro sowie 12,5 Millionen Euro an Eigenmitteln der Deutsche Bahn AG vorgesehen.
Deutsche Bahn AG und Bundespolizei haben, wie Herr Grünewälder schon gesagt hat, unter anderem die Videotechnik am Frankfurter Hauptbahnhof weiter modernisiert und verdichtet. Das schließt hochmoderne Videoanlagen an Ein- und Ausgängen zum Bahnhof und den Zu- und Abgängen zu den Bahnsteigen und Personenunterführungen sowie den Empfangshallen mit ein. Ein entsprechendes Vorgehen ist, wie das BMI schon gesagt hat, in den kommenden Jahren in nahezu allen großen Bahnhöfen geplant.
Außerdem stellen wir vonseiten des BMVI bis 2024 340,8 Millionen Euro für den Ausbau des BOS-Betriebsnetzes zur Verfügung. Das BOS-Netz ist der Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktionen, sodass wir auch hierbei noch einmal unterstützen können.
Was die Ergebnisse der Arbeitsgruppe angeht, hat Herr Grünewälder bereits gesagt, dass es aufgrund der Coronapandemie teilweise nicht möglich war, finale Abschlüsse zu erzielen. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.
ZUSATZFRAGE REIMERS: Die Aufrüstung der Videotechnik, die Sie beide hervorgehoben haben, wird aber im Endeffekt nicht dazu führen, dass man solche Taten oder manchmal auch Unfälle verhindern kann. Dabei würden ja nur Gitter, physikalische Barrieren oder Ähnliches helfen. Warum erwähnen Sie dann die Videotechnik? Was erhoffen Sie sich davon?
GRÜNEWÄLDER: Grundsätzlich führt das Installieren von Videokameras dazu, dass Straftaten vermieden werden, weil die Täter sich beobachtet fühlen. Das hat einen gewissen Präventionseffekt, was auch durch Studien nachgewiesen werden konnte. Insofern ist das ein Bestandteil, ein Baustein der Maßnahmen, um mehr Sicherheit auf Bahnhöfen zu schaffen.
VORS. BUSCHOW: Das Verkehrsministerium hat noch eine Nachlieferung.
ALEXANDRIN: Frau Sorge ist leider schon weg, wenn ich das richtig sehe. Ganz kurz zu CORSIA. Aus unserer Sicht ist die Vereinbarkeit von CORSIA und dem europäischen Emissionshandelssystem möglich. Das heißt, wir sprechen uns für die Einbeziehung des Verkehrs in den europäischen Emissionshandel aus und unterstützen die schnelle und umfassende Implementierung internationaler Klimaschutzsysteme in die EU. Dazu gehört auch die Integration von CORSIA.