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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 24. August 2020

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Griechenland und der Türkei/Lage im östlichen Mittelmeer, möglicher Besuch des chinesischen Außenministers in Berlin, Lage in Belarus, COVID-19-Pandemie (mögliches Gespräch des Bundesaußenministers mit dem indischen Außenminister über die Impfstoffherstellung, Kurzarbeitergeld, Testkapazitäten, Corona-Warn-App, Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, Arbeitsschutzstandards, Staus an der österreichisch-slowenischen Grenze), Behandlung des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny in der Berliner Charité, Gebühren für den neuen Personalausweis, offener Brief von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf die Einführung eines Lobbyregisters, Reform des Wahlrechts, Einsatz der Bundeswehr in Mali, JCPOA, Wiederaufbaufonds der EU, Gesetzentwurf zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Gewinn der Champions League durch den FC Bayern, Kritik an der Dauer der Zulassung von Kraftfahrzeugen

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 24. August 2020:

BURGER: Außenminister Maas wird morgen nach Athen und Ankara reisen. Die Ankunft in Athen ist für etwa 10.30 Uhr deutscher Zeit vorgesehen. Außenminister Maas wird dort zu politischen Gesprächen mit dem griechischen Ministerpräsidenten Herrn Mitsotakis, dem Vorsitzenden der Partei Syriza Herrn Tsipras und dem Außenminister Herrn Dendias zusammentreffen. Im Anschluss daran wird der Außenminister nach Ankara weiterreisen. Die Ankunft dort ist für etwa 16 Uhr deutscher Zeit vorgesehen. In Ankara wird der Außenminister seinen Amtskollegen Herrn Çavuşoğlu zu einem Gespräch im türkischen Außenministerium treffen. In beiden Hauptstädten sind auch Pressebegegnungen geplant, die Sie jeweils auf dem Instagram-Account des Auswärtigen Amtes im Livestream verfolgen können. Genaueres zum Timing werden wir Ihnen zeitnah noch mitteilen. Am Abend gegen 20 Uhr wird der Außenminister wieder in Berlin eintreffen.

Zu den Themen der Reise: Neben den üblichen außenpolitischen Themen, die uns hier in den letzten Wochen immer wieder beschäftigt haben, wird es natürlich vor Allem auch um die Situation im östlichen Mittelmeer und die Spannungen zwischen Griechenland und der Türkei in Bezug auf die Gasexploration dort gehen. Vielen Dank.

FRAGE: Herr Burger, würden Sie die bisherigen Bemühungen um die Aufnahme eines Dialogs zwischen Ankara und Athen, die ja schon seit vielen Wochen laufen, als erfolgreich bezeichnen? Eventuell ist das auch eine Frage für Herrn Seibert.

BURGER: Jedenfalls sind diese Bemühungen aus unserer Sicht notwendig, und sie bleiben auch weiterhin notwendig. Deswegen reist der Außenminister. Aus unserer Sicht bleibt es dabei, dass ein unmittelbarer Dialog und beiderseitige Schritte zur Deeskalation notwendig sind, um zu einer Lösung der Spannungen zu finden. Deswegen reist der Außenminister.

STS SEIBERT: Ja, genau so würde ich es auch charakterisieren, nämlich als notwendig, dass Deutschland mit beiden Seiten im Gespräch ist und bleibt. In der Region des östlichen Mittelmeers brauchen wir Stabilität und keine Spannungen. Deswegen hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt und wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Türkei und Griechenland direkt miteinander sprechen und ihre strittigen Fragen miteinander direkt beraten.

ZUSATZFRAGE: Am Freitag auf dem informellen Treffen der EU-Außenminister wird Herr Borrell wegen türkischer Bohrungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns und der Erkundungen des türkischen Forschungsschiffs Oruç Reis in der ausschließlichen Wirtschaftszone Griechenlands wahrscheinlich Vorschläge über Sanktionsmaßnahmen gegen die Türkei unterbreiten. Welche Position hat die Bundesregierung dazu? Stimmt sie Sanktionen zu?

BURGER: Sie sprechen über das geplante informelle Treffen der EU-Außenminister. Es ist kein Geheimnis, dass dieses Treffen in Berlin stattfinden wird. Deutschland hat in diesem Halbjahr den Ratsvorsitz in der EU.

Die Besonderheit beim Rat der Außenminister ist aber, dass aufgrund des Lissaboner Vertrags der Hohe Vertreter im Rat der Außenminister den Vorsitz führt. Deswegen will ich es auch dem Hohen Vertreter überlassen, dieses Treffen offiziell anzukündigen und das zu sagen, was er zur Tagesordnung dieses Treffens zu sagen hat.

Sicherlich ist es richtig, dass das Verhältnis zur Türkei dort eine Rolle spielen wird. Sie haben Vermutungen darüber geäußert, welche Vorschläge der Hohe Vertreter dort unterbreiten könnte. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich zu diesen Vermutungen jetzt nicht äußern werde.

FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, könnte man das, was Herr Maas morgen mit seiner Reise unternimmt, als Vermittlungsmission bezeichnen?

Herr Seibert, ein Nachtrag zu dem Treffen der Kanzlerin mit dem französischen Präsidenten: Dort sind von beiden ja durchaus auch unterschiedliche Ansätze beider Länder in Bezug darauf, wie man in diesem Konflikt agiert hat, eingeräumt worden. Würden Sie sagen, dass Frankreich und Deutschland jetzt an einem Strang ziehen, oder gibt es nach den Gesprächen immer noch verschiedene Ansätze, wie man diesen Konflikt zu lösen versucht?

BURGER: Der Außenminister führt in Athen und in Ankara Gespräche mit dem Ziel, dabei zu helfen, den Dialog, den wir für notwendig halten, in Gang zu bringen. Vor welchem Hintergrund das stattfindet, habe ich gerade skizziert.

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin ist zusammen mit dem französischen Präsidenten in Bregançon auf genau diese Frage eingegangen und hat gesagt, es gebe verschiedene Möglichkeiten des Handelns. Wichtig ist, dass man handelt, und zwar unter Ausnutzung der verschiedenen Möglichkeiten, aber doch auf das gleiche Ziel hin. Genau das kann jetzt, denke ich, über die deutsch-französische Abstimmung in genau dieser Frage des Konflikts zwischen Griechenland und der Türkei gesagt werden.

FRAGE: Herr Burger, wird es konkrete Vorschläge von der deutschen Seite geben?

BURGER: Diesen Satz werden Sie bestimmt schon erwartet haben: Wie üblich kann ich am Vortag einer solchen Reise den Inhalten der Gespräche nicht im Detail vorgreifen.

ZUSATZFRAGE: Wird es in dieser Woche außer dem informellen Gespräch noch weitere Gespräche in Berlin zwischen Griechenland, der Türkei und Deutschland geben?

BURGER: Das, was ich Ihnen an Terminen zur Reise des Ministers gesagt habe, ist das, was ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt mitteilen kann. Sie haben mitbekommen, dass es in dieser Woche hochrangige politische Gespräche in Berlin geben wird. Ob sich am Rande dieser Gespräche Gelegenheit zu weiteren Gesprächen ergibt, auch dem kann ich jetzt leider nicht vorgreifen.

FRAGE LEITHÄUSER: Jetzt war wieder von der Aufforderung zum direkten Dialog die Rede. Hält die Bundesregierung es denn für möglich oder sinnvoll, dass womöglich andere, dritte Institutionen eingeschaltet werden, um bei der Beilegung des Streits grundlegend voranzukommen?

BURGER: Ich denke, dass man nichts dagegen wird haben können, wenn sich die Beteiligten dies wünschen. Aus unserer Sicht ist aber, wie gesagt, das Entscheidende, dass es einen direkten Dialog zwischen beiden Seiten gibt. Dazu versuchen wir Beiträge zu leisten. Vor diesem Hintergrund engagieren wir uns ja nun schon seit vielen Wochen.

FRAGE GAVRILIS: Für wie groß hält die Bundesregierung die Gefahr, dass es dort tatsächlich zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen zwei NATO-Bündnispartnern kommt?

BURGER: Wir nehmen die Spannungen, die es dort gibt, sehr ernst und haben die große Sorge, dass, wenn diese Spannungen, die ohnehin schon die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei belasten, weiter zunehmen, eine weitere Eskalation noch schwerwiegendere Folgen haben könnte.

FRAGE: Herr Burger, vor etwa sechs Wochen hat hier in Berlin bei dem außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin Herrn Hecker ein Treffen mit Beratern des türkischen und des griechischen Ministerpräsidenten stattgefunden. Meinten Sie, als Sie sagten, am Rande des EU-Treffens am Freitag könnten sich Gespräche ergeben, ein solches Format?

BURGER: Ich habe gesagt, dass ich heute keine weiteren Termine anzukündigen habe. Dabei bleibt es.

FRAGE PAPPAS: Wie beurteilen das Auswärtige Amt und die deutsche Ratspräsidentschaft die Entscheidung der Türkei, die „Naftex“ für die Untersuchungen im östlichen Mittelmeer bis zum 27. August, dem Tag der informellen Tagung der EU-Außenminister, zu verlängern?

BURGER: Für das Auswärtige Amt kann ich sagen, dass wir die Ankündigung der Türkei, die Dauer der seismischen Erkundungen des türkischen Schiffs dort zu verlängern, bedauern. Das ist aus unserer Sicht in der aktuellen Situation ein Schritt in die falsche Richtung. Denn was wir jetzt brauchen, sind Signale zur Deeskalation.

FRAGE: Können Sie bestätigen, dass der chinesische Außenminister diese Woche nach Berlin kommt?

BURGER: Ich habe alle Terminankündigungen, die ich heute zu machen hatte, gemacht.

ZUSATZFRAGE: Können Sie bestätigen, dass der indische Außenminister mit Heiko Maas über die Zusammenarbeit bei der Impfstoffherstellung gesprochen hat?

BURGER: Die Information darüber, ob solch ein Telefonat in den letzten Tagen stattgefunden hat, muss ich Ihnen nachreichen.

FRAGE STUCHLIK: Es gibt Nachrichten, nach denen zwei zentrale Führer der belarussischen Opposition vor einer Stunde festgenommen worden seien. Sieht das Auswärtige Amt darin eine Verschärfung der Lage in Belarus?

Wie sollte die weitere Entwicklung Ihrer Meinung nach stattfinden?

STS SEIBERT: Da Sie das Thema Belarus ansprechen, darf ich vielleicht ganz kurz dazu Stellung nehmen. Dann wird der Kollege aus dem AA sicherlich noch präzisieren.

Ich will noch einmal auch auf die extrem beeindruckenden Bilder des Wochenendes zurückkommen. Die Menschen in Belarus zeigen weiterhin sehr viel Mut. Sie haben am Wochenende wieder in sehr großer Zahl ihren friedlichen Protest auf die Straße getragen. Sie müssen die Möglichkeit haben, die Geschicke ihres Landes mitzubestimmen. Die Behörden sind aufgerufen, die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu wahren.

Aus unserer Sicht ist es der falsche Weg, dass jetzt ganz offenkundig der Repressionsgrad des Regimes, der Führung in Minsk, wieder spürbar steigt. Das gilt für die Entlassung Streikender in den Betrieben; das gilt auch für die sehr martialische Drohkulisse, die Herr Lukaschenka am Wochenende aufgebaut hat. Wir alle haben ja am Wochenende die entsprechenden Bilder gesehen und die Äußerungen gehört.

Ich will außerdem noch hinzufügen, dass die Bundesregierung darüber erschüttert ist, dass Berichten zufolge im Zuge der Proteste und der Inhaftierungen friedlicher Menschen auch Menschen umgebracht worden seien. Es gibt jetzt Berichte über einzelne Funde von Leichen. Das muss lückenlos aufgeklärt werden.

Ein Dialog zwischen der Staatsführung und der belarussischen Gesellschaft ist angesichts dieser Situation dringlich. Wir wiederholen noch einmal unsere Überzeugung, dass die OSZE diesen Dialog vermitteln könnte, und begrüßen es deshalb, dass der amtierende OSZE-Vorsitzende, Ministerpräsident Rama aus Albanien, die Bereitschaft der OSZE zu einer Vermittlung in einem Brief an Herrn Lukaschenka bekräftigt hat.

BURGER: Ich kann vielleicht zu den aktuellen Meldungen, auf die Sie sich beziehen, ergänzen. Auch wir verfolgen die Meldungen, dass Mitglieder des Koordinierungsrats festgenommen worden sein sollen, sehr, sehr aufmerksam. Das wäre aus unserer Sicht inakzeptabel. Daher auch hier noch einmal unser dringender Aufruf, dass es keine Gewalt gegen friedliche Demonstranten geben darf, die Rechte der Opposition gewährleistet werden müssen und alle Gefangenen, also die Menschen, die nur aufgrund der Ausübung ihrer demokratischen Rechte gefangen gehalten werden, unverzüglich freigelassen werden sollen.

FRAGE GLUCROFT (zur Behandlung des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny in der Berliner Charité): Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Untersuchung bzw. der Aufklärung einer möglichen Vergiftung, bzw. welche Rolle wird sie dabei spielen? Bietet Deutschland konkrete Unterstützung, bzw. wird Deutschland konkrete Unterstützung bieten? Wenn ja, wie und in welcher Form?

STS SEIBERT: Zunächst einmal ist abzuwarten, wie die Untersuchungen und die Diagnose der Ärzte in der Charité ausfallen. Ausschließlich die behandelnden Ärzte und die Familie des Patienten können Auskunft über die Gesundheit und das, was tatsächlich vorgefallen ist, geben.

Da ein sehr schwerwiegender Verdacht, nämlich der Verdacht auf einen Giftanschlag, im Raum steht, bleibt unsere Forderung bestehen, dass das in voller Transparenz bis ins Letzte aufgeklärt werden muss. Aber jetzt wollen wir erst einmal abwarten, was die behandelnden Ärzte feststellen.

FRAGE LENZ: Meine Frage geht an Herrn Seibert und an das BMI. Am Wochenende war zu hören und zu sehen, dass Herr Nawalny unter dem Schutz von Beamten des BKA steht. Es wurde auf § 6 des BKA-Gesetzes verwiesen, der es ermöglicht, ausländische Gäste, wie es dort heißt, unter einen besonderen persönlichen Schutz zu stellen.

Welchen Status hat Herr Nawalny? Ist er als Privatperson in der Bundesrepublik, oder kann man ihn als Gast der Bundesregierung bezeichnen?

STS SEIBERT: Vielleicht erinnere ich noch einmal daran, was die Bundeskanzlerin Seite an Seite mit dem französischen Staatspräsidenten auf der Pressekonferenz in Bregançon gesagt hat. Dort hat sie nämlich gesagt:

„Wenn das gewünscht wird, gilt das, was für Frankreich gilt,“

zuvor war ja der französische Präsident am Mikrofon gewesen

„auch für Deutschland, dass wir ihm“

Herrn Nawalny

„natürlich auch in deutschen Krankenhäusern alle gesundheitliche Hilfe zuteilwerden lassen. Das muss aber natürlich … gewünscht werden.“

Über diese Erklärung von Bregançon hinaus gibt es keine förmliche Einladung der Bundeskanzlerin oder der Bundesregierung. Aber es war, wie für jeden ersichtlich ist, aus humanitären Gründen notwendig, Herrn Nawalny auf Wunsch seiner Familie die Einreise nach Deutschland schnell zu ermöglichen. Der Transport von Omsk nach Berlin wurde von privater Seite organisiert, ebenso die Unterbringung in der Charité.

Es war klar, dass nach seiner Ankunft hier Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten. Schließlich handelt es sich um einen Patienten, auf den mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein Giftanschlag verübt worden ist. Im Gespräch der Fachbehörden wurde dann entschieden, der Schnelligkeit halber erst einmal den Bund diese Aufgabe übernehmen zu lassen, also das BKA. Dafür gibt es eine rechtliche Grundlage im BKA-Gesetz.

VORS. WOLF: Wollen Sie noch ergänzen?

GRÜNEWÄLDER: Nein, ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, können Sie sagen, wer Herrn Nawalnys Behandlungskosten trägt?

STS SEIBERT: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Kommt die Bundesregierung dafür also nicht auf? Vielleicht kann das Gesundheitsministerium etwas dazu sagen. Irgendjemand muss ja zahlen.

STS SEIBERT: Ich habe keine Informationen darüber für Sie.

ZUSATZFRAGE BLANK: Können Sie das vielleicht noch nachtragen? Denn die Transportkosten sind ja von einem Mäzen übernommen worden.

STS SEIBERT: Genau. Ich würde mich jetzt zunächst einmal auch an die private Seite richten, die den Transport organisiert hat, bzw. an die Familie. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen dazu etwas werde nachreichen können.

ZUSATZFRAGE BLANK: Hat das Gesundheitsministerium auch keine Erkenntnis?

EWALD: Mir liegen dazu keine Informationen vor.

FRAGE WARWEG: Mich würden die protokollarischen Grundlagen des Transports von Herrn Nawalny im Bundeswehrintensivtransporter, begleitet von schwarzen Limousinen mit Blaulicht und Polizeimotorradeskorte, interessieren. Solche Bilder kennt man eher von Staatsbesuchen.

Können Sie noch einmal genau ausführen, auf welchen protokollarischen Grundlagen das erfolgte?

STS SEIBERT: Unsere Staatsbesuche fahren wir nicht im Rettungswagen vor. Es ist

ZUSATZ WARWEG: Minus Rettungswagen!

STS SEIBERT: ganz offensichtlich, dass es aus humanitären Gründen notwendig war, dem Wunsch der Familie zu entsprechen und Herrn Nawalny nach Deutschland in die Berliner Charité zu transportieren. Dass dann der Transport so organisiert wurde, dass er dem im Koma liegenden Patienten möglichst wenig Schaden zufügt und er möglichst schnell und sicher in die Charité kommt, das, denke ich, versteht sich.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Wenn ich Ihre Antwort auf die Frage des Kollegen von der ARD richtig verstanden habe, dann haben Sie den Status von Nawalny als Kanzlerinnengast bestätigt. Dazu würde mich interessieren

STS SEIBERT: Dann haben Sie es falsch verstanden.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das hat beispielsweise auch das ZDF explizit so berichtet. Sie wollen das also dementieren? Herr Nawalny hat nicht den Status als Gast der Kanzlerin?

STS SEIBERT: Ich habe es doch gerade ganz deutlich gesagt: Die Bundeskanzlerin hat, wie auch der französische Präsident, in ihrer ersten Reaktion in Brégançon gesagt: Wenn es den Wunsch der Familie gibt, wird Deutschland bereitstehen, um die notwendige medizinische Versorgung dieses Mannes, auf den mutmaßlich ein Giftanschlag verübt worden ist, sicherzustellen.

Der Wunsch der Familie bestand. Die Reise von Omsk nach Berlin wie auch die Unterbringung in der Charité sind von privater Seite organisiert worden. Aus unserer Sicht war es klar, dass es eine Notwendigkeit gab, Herrn Nawalny während seines Aufenthalts in der Charité Schutz zukommen zu lassen. In der schnelle Absprache unter den Fachbehörden ist man übereingekommen, dass das zunächst einmal vonseiten des Bundes, sprich des BKA, gemacht werden muss.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, wie läuft jetzt eigentlich die Kommunikation mit dem Krankenhaus? Läuft sie über das Bundeskanzleramt oder über das Gesundheitsministerium?

STS SEIBERT: Nein. Ich habe es vorhin gesagt und sage es gerne noch einmal: Es ist ausschließlich Sache der behandelnden Ärzte der Charité und/oder der Familie, über den Zustand des Patienten, die Untersuchungen und die Diagnosen Auskunft zu geben. Das werden Sie von uns nicht hören.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Sie können uns auch nicht sagen, wann man mit einem ersten Bericht rechnen kann? Das läuft alles über das Krankenhaus, und die Bundesregierung ist nicht involviert?

STS SEIBERT: Richtig.

FRAGE GAVRILIS: Ich habe eine Frage zu der Verzögerung des Abflugs. Kreml-Medien verbreiten die Information, dass die große Verzögerung des Abflugs der Maschine angeblich wegen der deutschen Piloten aufgrund der Ruhezeit zwischen den Flügen entstanden sei. Die Opposition in Russland behauptet, dass der Geheimdienst FSB und Ärzte Schuld seien, um mehr Zeit zu haben, damit möglicherweise das Gift im Körper zerfalle. Welche Erkenntnisse über diese Verzögerung hat die Bundesregierung? Woran lag es?

BURGER: Ich habe dazu keine Erkenntnisse mitzuteilen.

STS SEIBERT: Ich kann nur wiederholen: Der Transport von Omsk nach Berlin ist von dieser Nichtregierungsorganisation privat organisiert worden. Was die zeitlichen Abläufe betrifft, müssten Sie sich an diese wenden.

FRAGE MASTROBUONI: Es gab Meldungen über eine Sendung, in der der finnische Präsident Niinistö gesagt haben soll, er habe einen Anruf von der Bundeskanzlerin zum Fall Nawalny bekommen und daraufhin habe er Wladimir Putin angerufen. Das klingt ein bisschen nach einer Vermittlerrolle des finnischen Präsidenten in dieser Angelegenheit. Ich möchte genau wissen, was die Bundesregierung an diesem Freitag, an dem sich der Flug nach Berlin verzögert hat, aktiv gemacht hat und warum die Bundeskanzlerin zum Beispiel nicht direkt Herrn Putin angerufen hat.

Zweitens. Die Sprecherin von Herrn Nawalny hat am Freitag mitgeteilt, sie würde um 18 Uhr sagen, was genau alles passiert ist. Es gab ja diesen etwas beunruhigenden Bericht in einer russischen Zeitung, der ganz genau den Ablauf des Aufenthalts von Herr Nawalny in Sibirien beschrieben hat. Das wurde gestrichen. Sie haben eben so stark betont, dass nur die Familie und nur die Charité über den Gesundheitszustand von Herrn Nawalny berichten sollten. Gab es eine Art „moral suasion“ von der Bundesregierung, was die Sprecherin bzw. das Team von Herrn Nawalny angeht?

STS SEIBERT: Erstens habe ich die Worte des finnischen Staatspräsidenten nicht zu kommentieren und habe Ihnen hier auch keine weiteren Auskünfte über Gespräche der Kanzlerin zu geben.

Ihre zweite Frage habe ich nicht ganz verstanden. Es erscheint mir doch beinahe vollkommen logisch, dass über den Zustand des Patienten und über die Ergebnisse der Untersuchungen nicht die Bundesregierung, sondern die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus informieren. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Wir sollten diese Information abwarten. Sie wird kommen.

ZUSATZFRAGE MASTROBUONI: Herr Bizilj von der Initiative Cinema for Peace hat gestern gesagt, dass es Herrn Nawalny sehr, sehr schlecht gehe und er in den nächsten Monaten keine politischen Aktivitäten fortführen könne. Danach haben sich alle gefragt, ob das stimmt oder ob das nicht stimmt. Dann gab es einen Tweet der Sprecherin von Herrn Nawalny, dass um 18 Uhr alles geklärt werden sollte, aber das passierte dann nicht. Alles war also ein bisschen geheimnisvoll.

STS SEIBERT: Aber das scheint sich mir doch zwischen der Sprecherin oder der Familie von Herrn Nawalny und dem Chef dieser Nichtregierungsorganisation abzuspielen. Das kann ich nicht kommentieren.

FRAGE JESSEN: Meine Frage bezieht sich auf die Einschätzung von Herrn Nawalny in seiner Rolle als politischer Oppositionspolitiker. Im Moment wird kommuniziert und wohl auch wesentlich bewertet , dass er der wichtigste Oppositionsführer sei, dass er Kritiker von Kreml und Oligarchen sei. Gleichwohl und das ist ja kein Geheimnis ist Herr Nawalny in der Vergangenheit immer wieder durch rassistische und rechtsnationalistische Positionen aufgefallen, aufgetreten. Meine Frage: Spielt das bei der Bewertung der Aktionen in irgendeiner Weise noch eine Rolle, oder tritt das jetzt alles hinter die humanitären Aspekte zurück?

BURGER: Ich würde in diesem Fall einfach sagen: letzteres.

Ich glaube, Herr Seibert hat es am Freitag auch ausgeführt: Es geht in der jetzigen Situation überhaupt nicht um eine politische Bewertung des innenpolitischen Handelns einzelner Persönlichkeiten, sondern es geht jetzt um den Gesundheitszustand von Herrn Nawalny.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich stelle die Frage schlicht und einfach deswegen: Wenn man die Diskussionen in den sozialen Medien verfolgt, wird dort zunehmend einfach gefragt Über andere ist gesagt worden, sie seien keine lupenreinen Demokraten. Das trifft vielleicht für Herrn Nawalny auch zu. Das ist der Bundesregierung alles bekannt, spielt aber im Moment keine Rolle. Sehe ich das so richtig?

BURGER: Der Grund, warum sich Herr Nawalny in Berlin befindet und warum die Bundesregierung diese, wie gesagt, private Initiative unterstützt, ist ein humanitärer Grund. Und das ist sein Gesundheitszustand.

FRAGE WARWEG: Ich möchte noch einmal die Frage von Herrn Jessen aufgreifen. Das ist jetzt schon ein relativ exemplarischer Fall. Wir hatten ja schon die entsprechenden Limousinen und die Begleitung angesprochen. Wäre die Bundesregierung denn bereit, im Fall von Edward Snowden ebenso mit einem Entgegenkommen zu agieren, wenn dieser sich in Moskau ernsthaft vergiften würde, und würde das BKA dann einen Zugriff der CIA verhindern und auch entsprechende Kräfte vor die Charité stellen?

STS SEIBERT: Herr Warweg, wenn ich Sie korrigieren darf: Der Verdacht ist ja nicht, dass Herr Nawalny sich ernsthaft vergiftet hat, sondern dass jemand Herrn Nawalny ernsthaft vergiftet hat, wofür es leider in der jüngeren russischen Geschichte den einen oder anderen Beispielfall gibt. Deswegen nimmt die Welt, denke ich, diesen Verdacht sehr ernst.

Im Übrigen würde ich jetzt nicht spekulieren und hypothetische andere Fälle aufmachen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium. Bleiben die Sicherheitsmaßnahmen an der Charité für die gesamte Dauer seines Aufenthalts im Krankenhaus aufrechterhalten oder lassen Sie eine Situation zu, wo diese Maßnahmen abgebaut werden?

GRÜNEWÄLDER: Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir öffentlich zu operativen Einsätzen, insbesondere was Schutzpersonen angeht, keine Auskünfte erteilen.

FRAGE WARWEG: Die „BILD“-Zeitung hat berichtet, dass nach ihren Informationen deutsche Sicherheitskräfte angeblich die Information manipuliert hätten, dass Herr Nawalny in Schönefeld ankommen sollte. Das wurde öffentlich verlautbart, de facto soll er aber auf dem militärischen Teil des Flughafens Tegel gelandet sein. Ich möchte vom BMI wissen, ob Sie diese Berichterstattung bestätigen können.

GRÜNEWÄLDER: Deutsche Sicherheitskräfte haben in der Vergangenheit keine Informationen manipuliert und machen das in der Gegenwart und auch in der Zukunft nicht.

FRAGE BLANK: Herr Grünewälder, stimmt es, dass der neue Personalausweis künftig 37 Euro statt 28,80 kosten soll?

GRÜNEWÄLDER: Dieses Detail müsste ich Ihnen tatsächlich nachreichen.

ZUSATZ BLANK: Das ist aber für viele Leute wichtig. Vielleicht schaffen Sie das noch in der nächsten halben Stunde.

FRAGE GAVRILIS: Ich habe eine Frage zum Stichwort Lobbyregister. Heute wurde zu diesem Thema ein offener Brief von Verbänden unter anderem LobbyControl und abgeordentenwatch.de veröffentlicht. Der Deutsche Bundestag und die Koalitionsfraktionen sind gerade dabei, ein solches Register zu erarbeiten. Welche Pläne gibt es vonseiten der Bundesregierung Kanzleramt, aber auch alle Ministerien , ein verbindliches Lobbyregister zu erstellen, damit jeder weiß, wer in den Ministerien ein- und ausgegangen ist und wann sich wer möglicherweise mit Ministerinnen und Ministern getroffen hat?

GRÜNEWÄLDER: Ich kann als zuständiges Ressort zu dem Thema Stellung nehmen.

Sie haben den Deutschen Bundestag erwähnt. Das ist ein Vorhaben des Deutschen Bundestages, und daher äußern wir uns als Bundesregierung dazu nicht.

Grundsätzlich gilt aber: Es gibt im Beamtenrecht, aber auch ansonsten in der Geschäftsordnung der Bundesregierung umfangreiche Regeln, wie mit Verbänden umzugehen ist. Sie wissen vielleicht, dass im Gesetzgebungsverfahren die Verbändeanhörung ein wichtiger Bestandteil ist, wo es darum geht, die Positionen von Verbänden und Interessengruppen mit aufzugreifen und zu schauen, ob diese ausreichend berücksichtigt worden sind.

Diese Stellungnahmen werden abgewogen, gesichtet und fließen gegebenenfalls in das Gesetzgebungsverfahren mit ein. Das heißt, es gibt eine institutionalisierte Regelung, wie mit Verbandsinteressen und wie mit wie Sie es ausdrücken Lobbyinteressen umgegangen wird.

Darüber hinaus ist jeder Beamte verpflichtet, dem Gemeinwohl zu dienen. In den Ministerien werden vor dieser offiziellen Anhörung Verbandsinteressen gehört; letztlich wird aber nach Allgemeinwohlgesichtspunkten entschieden. Insofern besteht aus Sicht der Bundesregierung keine Notwendigkeit, ein vergleichbares Register für die Bundesregierung einzurichten.

FRAGE LEITHÄUSER: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und womöglich auch an das Bundesinnenministerium. Die Versuche einer weiteren Änderung des Wahlrechts sind morgen Thema in den Koalitionsberatungen. Ich wollte gerne wissen, ob die Bundesregierung ein Bewusstsein über Fristen hat, die eingehalten werden müssen, wenn Änderungen am Wahlrecht vorgenommen werden. Ich meine beispielsweise solche Änderungen, die den Zuschnitt der Wahlkreise betreffen würden.

STS SEIBERT: Ich kann dazu nichts beisteuern, denn das Wahlrecht ist ja traditionell und auch zu Recht Sache des Deutschen Bundestages und der Fraktionen im Deutschen Bundestag. Das heißt, dafür bin ich als Regierungssprecher für Sie jetzt einmal der falsche Ansprechpartner.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann dazu ergänzen, dass das BMI zwar für den rechtlichen Komplex zuständig ist, wir uns aber, wie der Regierungssprecher richtig sagt, bei Gesetzgebungsverfahren zurückhalten. Wenn wir gebeten werden, helfen wir als BMI beim Gesetzgebungsverfahren. Ansonsten ist es aber Sache des Deutschen Bundestages, darüber zu befinden.

ZUSATZFRAGE LEITHÄUSER: Darf ich fragen, ob Sie schon gebeten worden sind?

GRÜNEWÄLDER: Das dürfen Sie fragen. Das könnte ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an Wirtschafts- und Arbeitsministerium, was den Koalitionsausschuss angeht. Es gibt den Vorschlag, das Kurzarbeitergeld bis März 2022 auszuweiten. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob sich das Wirtschaftsministerium hinter diese Pläne von Herrn Heil stellt.

Von der Sprecherin des BMAS hätte ich ganz gerne gewusst, ob es schon eine Einigung bei den Diskussionen gibt, wie man das mit Weiterbildungsangeboten oder Anforderungen verknüpft.

DR. BARON: Ich kann als Sprecherin des BMWi natürlich keine Ergebnisse des Koalitionsausschusses vorwegnehmen oder im Vorfeld kommentieren.

Die Bundesregierung hat sich entschieden, über die Verlängerung der Programme zu diskutieren und zu beraten. Das wird jetzt auch der Koalitionsausschuss tun. Aber mehr kann ich dazu von meiner Seite aus nicht sagen.

GÖPNER-REINECKE: Ich kann an der Stelle auch nur ergänzen, dass der Minister schon mehrfach betont hat, dass das Kurzarbeitergeld ein sehr erfolgreiches Instrument ist, um durch die Krise zu kommen. In der Spitze haben 6,7 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld bezogen. Der Minister hat in dem heute erschienenen Interview mit der „FAZ“ seine Vorschläge vorgestellt, die morgen im Koalitionsausschuss beraten werden. Diesen gilt es jetzt abzuwarten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Nachfrage an beide Ministerien. Frau Göpner-Reinecke, haben Sie nicht die Sorge, dass es in Sachen Kurzarbeitergeld Missbrauch gibt? Es gibt immer wieder Berichte, dass einzelne Unternehmen das ausnutzen und auch nicht richtig anwenden.

Frau Baron, Sie haben jetzt nicht die Position Ihres Ministers genannt. Darauf zielte aber meine Frage. Hat er zum Kurzarbeitergeld keine eigene Position? Dass Sie jetzt noch nicht die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vorwegnehmen können, ist ja klar.

GÖPNER-REINECKE: Wie gesagt, die Einschätzung, dass das Kurzarbeitergeld als ein Instrument erfolgreich war und uns in Deutschland bis zum heutigen Tag in der Krise geholfen hat, steht für den Minister außer Frage.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die Frage bezog sich auf den Missbrauch. Haben Sie Informationen, dass das auch von Unternehmen missbraucht wird?

GÖPNER-REINECKE: Ich kann das an der Stelle jetzt nicht kommentieren.

FRAGE LENZ: Es klingt vielleicht wie eine technische Frage, ist aber auch eine politische. Warum muss man jetzt diese Verlängerung in Angriff nehmen? Die Zahl der Meldungen geht zurück, und die Bundesregierung hat ganz klare Prognosen über eine Normalisierung oder Gesundung des wirtschaftlichen Klimas abgegeben. Konterkariert die Bundesregierung damit nicht ihre Bemühungen, zu einer konjunkturellen Normalisierung zu kommen, wenn das Kurzarbeitergeld für einen so langen Zeitraum verlängert wird?

GÖPNER-REINECKE: Wie gesagt, den Vorschlag des Ministers zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und auch seine Aussage, dass die Krise am 1. Januar 2021 sicherlich nicht vorbei sein wird, können Sie seinem Interview mit der „FAZ“ entnehmen. Insofern wird der Koalitionsausschuss morgen die Vorschläge dazu beraten.

DR. BARON: Um noch einmal auf Ihre Frage zurückzukommen, Herr Rinke: Auch der Minister hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass innerhalb der Bundesregierung die Vereinbarung ist, nach dem Sommer über die Verlängerung der Programme zu entscheiden. Das ist jetzt der Fall, und damit beschäftigt sich der Koalitionsausschuss. Das ist das, was ich aktuell dazu sagen kann.

FRAGE HASENKAMP: Ist Mali nach den neuesten Entwicklungen und dem Wunsch des Militärs einer Übergangszeit von drei Jahren noch ein Partner, mit dem die Bundesregierung und die Bundeswehr zusammenarbeiten wird?

Wie lange bleibt die Bundeswehr noch an ihren Stützpunkten in Mali?

ROUTSI: Das ist eine Frage, die in erster Linie eine politische Frage ist. Deswegen würde ich gleich kurz ein Update geben, was uns angeht, dann aber hauptsächlich an das Auswärtige Amt übergeben. Die Ministerin hat sich beim E3+3-Treffen in Saarlouis auch dazu eingelassen.

Es ist so, dass wir die Situation laufend beobachten. Wir sind dort im Rahmen zweier gültiger Mandate tätig. Wir haben unsere Leute entsprechend der Mission EUTM in den Kasernen behalten, und die Mission MINUSMA wird weitergeführt. Wir werden das jetzt weiter beobachten. Was dann mit der Bundeswehr passiert, hat das Parlament zu entscheiden.

BURGER: Ich kann von meiner Seite aus die Einschätzung abgeben, dass sich die Sicherheitslage in Mali seit dem Militärputsch am vergangenen Dienstag beruhigt hat. Es ist aber noch nicht klar, in welche Richtung sich die politische Lage weiterentwickelt. Aus Sicht der Bundesregierung ist es jetzt wichtig, zu einer verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukommen, die sich auf demokratische Strukturen stützt. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen von ECOWAS, vor Ort zu vermitteln.

FRAGE STUCHLIK: Frau Routsi, Sie haben gesagt, die Weiterverwendung in den beiden Missionen obliege dann dem Parlament. Gibt es Ihrer Meinung nach einen konkreten Anlass dafür, das Parlament quasi über die Verlängerung bzw. über das Weiterbestehen der Mission abstimmen zu lassen?

ROUTSI: Das ist ja erst jüngst erfolgt. Wir sind Ende Mai darüber informiert worden, dass beide Mandate für die kommenden zwölf Monate verlängert wurden. Das ist der ganz normale parlamentarische Prozess, und den habe ich für das BMVg auch nicht zu kommentieren. Dieser politische Prozess ist wichtig, und nicht nur das BMVg ist ein Teil davon, sondern eben auch die gesamte Bundesregierung, wie Herr Burger schon sagte. Das steht bei allen im Moment natürlich im Fokus.

ZUSATZFRAGE STUCHLIK: Das klang eher so, als wären Sie über die Sicherheitslage besorgt und würden die Missionen prinzipiell infrage stellen, oder habe ich Sie falsch verstanden?

ROUTSI: Es ist natürlich so, dass, wenn Soldatinnen und Soldaten entsandt werden, man sich selbstverständlich immer mit der Sicherheitslage befasst; das ist keine Frage. Aber wir haben bestehende Mandate, wir haben alle Maßnahmen getroffen, um unsere Frauen und Männer entsprechend zu schützen, und jetzt schauen wir einmal, wie sich der politische Prozess weiter gestalten wird.

FRAGE WARWEG: Was ist denn jetzt Ihre politische Referenz in Mali? Sie sind dabei ja nicht vom rechtlichen Raum losgelöst. Ist das die De-facto-Putsch-Regierung, oder wer ist gerade Ihr malischer Ansprechpartner?

ROUTSI: Wir sind dort, gebunden an ein EU-Mandat und ein VN-Mandat. Beide Mandate können Sie entsprechend nachlesen. Für Weiteres verweise ich auf das Auswärtige Amt.

BURGER: Ich habe ja gerade darauf verwiesen: Im Moment laufen vor Ort Vermittlungsbemühungen der ECOWAS mit dem Ziel, dort wieder zu Stabilität auf Basis demokratischer Strukturen zu finden. Diese Vermittlungsbemühungen unterstützen wir. Das ist dort derzeit unsere wichtigste politische Referenz.

FRAGE WARWEG: Meine Frage war ja: Wer ist der aktuelle Ansprechpartner in Mali auf Ebene der Exekutive und Legislative für die Bundeswehr? Die operiert ja nicht frei von der malischen Verfassung. Deswegen würde ich ganz gerne wissen, wer aktuell auf dieser Ebene Ansprechpartner für die deutsche Bundesregierung und die dort befindlichen deutschen Soldaten ist.

BURGER: Wie gesagt: Dort laufen im Moment Vermittlungsbemühungen, geführt von der Regionalorganisation ECOWAS, just mit dem Ziel, Klarheit darüber zu schaffen, wie der Übergang dazu, zu demokratisch legitimierten verfassungsmäßigen Strukturen zurückzukommen, aussehen kann.

FRAGE: Ich habe zwei Fragen an das BMG. In Berlin gibt es die Meldung, dass das Material für Tests knapp wird. Ist das aus ihrer Sicht ein bundesweites Problem?

Dadurch, dass die Bundesländer ja sehr unterschiedliche Haltungen zur Frage der Großveranstaltungen haben, würde mich die Haltung des Bundes interessieren, also vielleicht auch die von Herrn Seibert.

EWALD: Das Thema der Testkapazitäten war ja hier bereits am Freitag intensiv diskutiert worden. Unsere theoretischen Laborkapazitäten liegen ja bei einer aktuellen Inanspruchnahme von 875 000 Tests, die tatsächlich durchgeführt worden sind bei 1,2 Millionen Tests pro Woche. Aber richtig ist: Die Labore sind aktuell stark belastet, und es ist absehbar, dass das System auf Dauer an seine Grenzen stoßen wird. Klar ist auch: Wenn wir in diesem Bereich wochenlang Volllast fahren, dann werden wir Material- und Personalprobleme bekommen. Deshalb werden wir und müssen wir auch noch einmal Prioritäten setzen und die Teststrategie entsprechend an die Urlaubsrückreise anpassen. Damit ist das BMG aktuell auch intensiv beschäftigt.

STS SEIBERT: Ich will noch einmal daran erinnern ich habe mich ja am Freitag auch schon in diese Richtung geäußert , dass es im Moment, und daran hat sich leider über das Wochenende hinweg auch nichts geändert, eine besorgniserregende Entwicklung der Infektionszahlen gibt. Wir müssen diese Zahlen wieder senken. Unser Ziel muss es sein, dass die Gesundheitsämter weiterhin in der Lage sind, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren, es im Griff zu haben, die Infektionsketten nachzuverfolgen und sie zu unterbrechen. Das muss unser Ziel sein.

Darüber befinden sich Bund und Länder in ständigem Austausch. Am Donnerstag wird es, wie Sie wissen, ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und chefinnen der Länder geben, und dabei wird sicherlich auch über einzelne Maßnahmen beraten werden. Dem will ich hier nicht vorgreifen.

Die Kanzlerin hatte letzte Woche in Nordrhein-Westfalen schon klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den Wunsch versteht, dass die Menschen bei gleichen oder vergleichbaren Infektionslagen ähnliche Regelungen wollen.

FRAGE GAVRILIS: Ich habe eine technische Frage zur Corona-App, was die Hinterlegung der Tests und der Testergebnisse betrifft. An welche Kriterien ist das geknüpft? Wenn man zum Beispiel am Flughafen in Berlin-Schönefeld ankommt, ist dort die Charité, und dort kann man sozusagen den QR-Code in diese App einpflegen. Wenn man sich hier aber am ZOB untersuchen lässt, bekommt man einen Code, muss dann auf die Seite des Labors gehen, und das ist nicht mit der App kompatibel. Wie kann das sein? Können Sie erklären, warum das in diese App, die ja von Ihnen so hoch gepriesen wurde, nicht eingepflegt werden kann?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, ob das ihre Frage beantwortet: Wir machen ständig Fortschritte beim Anschluss der niedergelassenen Labore an die Corona-Warn-App. Das sind inzwischen drei Viertel der niedergelassenen Labore. Die Zahl wächst beständig, und die Tendenz ist weiter steigend. Seit die App am 16. Juni zur Benutzung freigegeben wurde, sind fast eine Viertelmillion Testergebnisse auf digitalem Weg von den angeschlossenen Laboren an die App übermittelt worden. Auch diese Zahl steigt beständig. Aber wie Sie an meinen Worten schon sehen, sind wir, was die Zahl der angeschlossenen Labore angeht, noch nicht bei 100 Prozent angelangt, und deswegen muss, und das wird es, daran noch weiter gearbeitet.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Trotzdem frage ich noch einmal: Woran liegt das? Liegt das jetzt an den Laboren? Müssen die sich umstellen? Können Sie das irgendwie erläutern? Ich weiß nicht, ob das BMG das tun kann. Woran hakt es also, dass es da keine 100-prozentige Kompatibilität gibt?

EWALD: Ich kann das von dieser Stelle aus, bezogen auf den Einzelfall, jetzt nicht weiter bewerten oder einordnen. Wir haben ja auch an dieser Stelle, was die Funktionalität der App angeht, schon umfangreiche Informationen übermittelt.

Die Corona-Warn-App kann Ihnen Begegnungen melden, ohne dass sich Ihre Risikobewertung ändert. Das liegt daran, dass alle aktiven Corona-Warn-Apps regelmäßig die veröffentlichten Positiverkennungen herunterladen und prüfen, ob Zufallscodes vorliegen, die dann zu einer Positiverkennung passen. Ist das der Fall, dann heißt das, dass Sie an dem angegebenen Tag einer positiv getesteten Person begegnet sind. Wenn die Dauer des Kontakts und die Entfernung zu der Person allerdings unter dem vom RKI festgelegten Schwellenwert lagen, dann ist die Begegnung für Sie unbedenklich. Der Risikostatus ändert sich dann nicht von „niedrig“ auf „erhöht“. Das entspricht den Informationen, die wir auch dazu geliefert haben. Weitere Bewertungen kann ich an dieser Stelle jetzt nicht vornehmen.

STS SEIBERT: Ich kann Herrn Gavrilis Folgendes anbieten: Bezüglich der Frage, was jetzt noch konkret dem im Wege steht, dass nicht schon alle Labore angeschlossen sind, können wir Ihnen vielleicht noch einmal mit größerer technischer Präzision, als ich sie jetzt besitze, eine Antwort nachreichen. Aber ich glaube, das Wichtige ist, dass man im Kopf behält, dass die Zahl der angeschlossenen Labore bei drei Vierteln liegt und beständig wächst.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne Herrn Seibert noch einmal gefragt, was die Bund-Länder-Abstimmungen angeht. Vielleicht können Sie doch noch einmal sagen, was genau das Ziel sein soll. Etliche Ministerpräsidenten haben heute nämlich klargemacht, dass sie keineswegs wie die Kanzlerin Notwendigkeit dafür sehen, dass man nun zu bundesweit einheitlichen Regelungen kommt. Herr Woidke ist sogar so weit gegangen, dass er beklagt hat, dass Bund und Länder jetzt erst nach so vielen Wochen überhaupt miteinander sprechen. Er hat die Bundesregierung ziemlich kritisiert. Vielleicht können Sie dazu Stellung nehmen.

STS SEIBERT: Am Donnerstag wird es das Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geben. Dieses Gespräch wird auf mehreren Ebenen vorbereitet. Es hat im Übrigen natürlich auch in den vergangenen Wochen immer wieder Kontakte zwischen Bund und Ländern gegeben, was Einzelfragen anging. Ich kann jetzt nicht Einzelfragen erörtern; dafür ist der Donnerstag da. Aber der wird zwischen Bund und Ländern gründlich vorbereitet.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Was sagen Sie zu der Kritik, dass sich der Bund in der Sommerpause nicht gekümmert habe?

STS SEIBERT: Es hat immer Kontakte zwischen Bund und Ländern und einen ständigen Austausch gegeben.

FRAGE WARWEG: Die Frage geht an das Gesundheitsministerium und den Regierungssprecher. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat letzte Woche erklärt: Wenn wir Mitte März das gewusst hätten, was wir jetzt wissen, hätten wir nicht den Lockdown gemacht, den wir gemacht haben. – Mich würde interessieren: Teilen das Gesundheitsministerium und die Kanzlerin diese Einschätzung des NRW-Gesundheitsministers?

STS SEIBERT: Ich wüsste, ehrlich gesagt, gerne ein bisschen mehr über die Äußerungen des Gesundheitsministers von Nordrhein-Westfalen als das, was sich aus diesem einen, relativ kurzen Satz erschließen könnte. Die Bundeskanzlerin war ja in der letzten Woche am Dienstag bei einer Sitzung des nordrhein-westfälischen Landeskabinetts. Herr Laumann hat dabei auch ziemlich ausführlich hinsichtlich der Coronalage in Nordrhein-Westfalen vorgetragen. Das, was Sie zitieren, war dort kein Thema.

Ich kann hier auf diesen kurzen Satz hin keinen Kommentar abgeben, außer, dass ganz grundsätzlich gilt, dass niemand nicht in der Politik, nicht in der Wirtschaft, nicht in der Verwaltung, nicht in der Gesellschaft Erfahrung mit einer Pandemie dieser Art hat und dass das ein permanenter Lernprozess für alle Beteiligten ist. Dazu hat sich die Bundesregierung auch immer bekannt.

EWALD: Ich kann das nicht weiter ergänzen.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Die Änderung oder Neujustierung der Teststrategie hat ja offenbar mit der Erkenntnis zu tun, dass situative Engpässe in systemischer Überforderung münden könnten. Was ist die Zielvorstellung? Bitte nennen Sie ein paar Benchmarks. Am Anfang, als es begrenzte Testkapazitäten gab, war im Wesentlichen verdachts- und konkret anlassbezogen getestet worden. Nach der Ausweitung wurde jetzt sozusagen großflächiger getestet, wenn Menschen aus Risikogebieten zurückreisten. Das hat den derzeitigen Zustand bewirkt. Was soll also die Neujustierung sein? Auf welcher Grundlage soll dann bei welchen Anlässen in Zukunft getestet werden?

EWALD: Herr Seibert hat ja bereits auf die laufenden Beratungen zwischen Bund und Ländern hingewiesen. Dabei wird auch die Anpassung der Teststrategie ein Thema sein, und dem kann ich inhaltlich nicht vorgreifen.

FRAGE LANGE: Herr Ewald, wenn Sie sagen, dass, wenn weiterhin Volllast gefahren werde, man personell wie materiell an die Grenzen kommen werde, steuert das Ministerium dann schon gegen? Gegen beides könnte man ja etwas tun, nämlich Menschen einstellen und Material beschaffen. Gibt es also schon solche Bemühungen?

EWALD: Ihre Frage zielt ja auf den gleichen Punkt wie die Frage von Herrn Jessen ab. Das Thema wird jetzt sozusagen in der ganzen Bandbreite auch Gegenstand der Besprechung sein. Wir selbst im Haus stellen auch entsprechende Überlegungen an; das hatte ich ja erwähnt. Ich kann Ihnen aber jetzt noch keine konkreten Details dazu nennen.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, Sie redeten eben von einer besorgniserregenden Entwicklung und sagten dann, das habe sich auch seit dem Wochenende oder am Wochenende nicht geändert. Aber die Zahlen sind ja eigentlich über das Wochenende hinweg gesunken. Ich weiß, dass es dann immer noch Zahlen gibt, die nachkommen, aber

STS SEIBERT: Das bewegt sich ja in dem Muster, das wir an Wochenenden und Montagen immer sehen. Wir haben am Wochenende keinen Hinweis darauf bekommen, dass dieser Trend der Zahlen irgendwie gebrochen sei. Das ist das, was ich gemeint habe.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Aber Sie haben jetzt keine anderen Zahlen, oder?

STS SEIBERT: Nein, ich habe keine anderen Zahlen als die, die jedem zur Verfügung stehen.

FRAGE ZWICK: Die Frage richtet sich an das Arbeitsministerium und dreht sich um eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Halten Sie die Einführung einer Maskenpflicht am Arbeitsplatz zum Schutz vor COVID-19 für sinnvoll? Sollte die entsprechende Arbeitsschutzregel für verbindlich erklärt und mit Sanktionen verbunden werden?

GÖPNER-REINECKE: Wir haben ja bereits im April branchenübergreifende Arbeitsschutzstandards in Bezug auf COVID-19 veröffentlicht. Im August wurden diese Standards dann noch einmal konkretisiert. Sie umfassen sowohl technische Aspekte als auch organisatorische Maßnahmen, also die Gestaltung von Pausen und Arbeitszeiten, sowie persönliche Maßnahmen wie die Nutzung von Mund-Nasen-Bedeckungen. Das heißt, die sind heute bereits ein Teil von sicherem und auch gesundem Arbeiten und bleiben auch weiterhin ein wichtiges Instrument.

Welches Instrument oder welche Maßnahmen jetzt für einen Betrieb sinnvoll sind, muss individuell vor Ort entschieden werden. Die Arbeitsschutzstandards sind so geschrieben, dass Betriebe, die die dort vorgeschlagenen Maßnahmen oder gleichwertige Maßnahmen umsetzen, davon ausgehen können, dass sie rechtssicher handeln.

FRAGE BAUMANN: Ist die Bundesregierung angesichts der langen Staus an der österreichisch-slowenischen Grenze, die auch viele Deutsche betroffen haben, der Meinung, man müsse Grenzkontrollen besser und länderübergreifend koordinieren?

BURGER: Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass in Europa alle Maßnahmen zur Eindämmung von Corona, sofern sie die Reisefreiheit betreffen, so gut wie möglich miteinander abgestimmt werden sollen, damit Reisende wissen, was sie erwartet, und weil die Maßnahmen dann am wirksamsten sind, wenn sie gut koordiniert sind.

GRÜNEWÄLDER: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, ich habe eine Frage zum Iran bzw. zur USA. Die Vereinigten Staaten wollen ja bis zum 19. September die „Snapback“-Sanktionen einleiten. Was tut die Bundesregierung, um das zu verhindern?

Ich habe eine zweite Frage dazu. Am 1. September wird sich der gemeinsame Ausschuss des JCPOA in Wien treffen. Was ist das Ziel des Treffens?

BURGER: Zu Ihrer ersten Frage: Dazu haben sich die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs ja schon in ihrer Erklärung vom vergangenen Donnerstag geäußert. Frau Adebahr hat hier am Freitag, glaube ich, auch schon darüber gesprochen.

Ich kann Ihnen sagen: Die USA haben ja am 8. Mai 2018 ihren Rückzug aus der Wiener Nuklearvereinbarung erklärt, und seither sind sie auch nicht mehr in diesem Rahmen tätig geworden. Deshalb sind sie nach unserer Ansicht seit diesem Zeitpunkt auch nicht mehr als Teilnehmerstaat des JCPOA im Sinne der Sicherheitsratsresolution 2231 anzusehen, und deshalb können die USA auch diesen „Snapback“-Mechanismus nicht nutzen, um die Wiedereinführung von UN Sanktionen, die 2015 durch die Resolution 2231 ausgesetzt wurden, wieder zu erzwingen und das JCPOA zu beenden.

Das sehen die meisten Mitglieder des Sicherheitsrats genauso wie wir. Mittlerweile haben 13 Sicherheitsratsmitglieder in diesem Sinne an den indonesischen Sicherheitsratsvorsitz geschrieben, und einige haben auch wie wir öffentliche Erklärungen dazu abgegeben.

Wir stimmen natürlich mit den USA überein, dass dem Iran der Weg zu Nuklearwaffen verwehrt bleiben muss. Aber wir sagen, dass wir dafür das JCPOA erhalten und den Iran wieder dazu bringen möchten, seine Verpflichtungen einzuhalten. Dem dienen alle Schritte, auch im Rahmen des JCPOA.

Was das Thema der Joint Commission angeht, bin ich mir nicht sicher, ob es dazu schon eine offizielle Ankündigung vonseiten des EAD gibt.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Die gab es schon. Deswegen habe ich gefragt.

BURGER: Okay, dann muss ich Ihnen die Antwort dazu nachreichen.

FRAGE HELLER: Ist für Bundesfinanzminister Scholz eine gemeinsame Schuldenaufnahme in Europa ein Einmalereignis im Zuge der Coronabekämpfung oder ein neues Instrument im Baukasten der EU?

DR. KUHN: Die Frage bezieht sich ja auf ein Interview des Ministers, das er der Funke-Medien-Gruppe gegeben hat. Ich glaube, es ist ganz hilfreich, wenn man sich die Worte des Ministers dazu noch einmal anschaut. Ich kann es hier gern zitieren.

Er hat hier zum einen gesagt, dass wir auf EU-Ebene einen neuen Weg gegangen sind und, anders als bei der Staatsschuldenkrise 2010, gemeinsam mit Frankreich einen großen Wiederaufbaufonds vorgeschlagen haben, damit Europa zusammenhält und schnell wieder auf die Beine kommt. Er hat hier die Wichtigkeit des Fonds und die starke europäische solidarische Antwort betont.

Er hat dann weiter zum Wiederaufbaufonds gesagt:

„Der Wiederaufbaufonds ist ein echter Fortschritt für Deutschland und Europa, der sich nicht mehr zurückdrehen lässt. Die EU nimmt erstmals gemeinsam Schulden auf, setzt sie gezielt gegen die Krise ein und verpflichtet sich zugleich, bald mit der Rückzahlung zu beginnen all das sind tiefgreifende Veränderungen, vielleicht die größten Veränderungen seit Einführung des Euro. Denn diese Schritte führen zwangsläufig zur Debatte über gemeinsame Einnahmen der EU, was wiederum eine Bedingung ist für eine bessere und funktionstüchtigere Europäische Union. Das kann schnell relevant werden. Wenn der Rettungsfonds zurückgezahlt werden muss, sollte das nicht zu Lasten des normalen EU-Haushalts gehen. Deshalb sind eigene Ressourcen sinnvoll, etwa durch den Emissionshandel im Schiffs- und Luftverkehr, bei der Besteuerung der Finanztransaktionen oder von globalen digitalen Plattformen.“

Das ist die Grundlage. Das ist das, was der Minister gesagt hat. Er hat das deutlich zum Ausdruck gebracht und sich dabei noch einmal auf die EU-Beschlüsse bezogen. Jetzt geht es darum, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft diese Beschlüsse schnell umzusetzen, damit das Geld, die solidarische Antwort Europas, dann auch Anfang 2020/21 ausgezahlt werden kann.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, sehen Sie das eigentlich ähnlich wie der Finanzminister, dass diese Schuldenaufnahme Bestand haben wird?

STS SEIBERT: Absolute Zustimmung zu dem, was der Kollege über die Wichtigkeit dieser Maßnahme gesagt hat. Das war immer für die Bundesregierung klar. Das ist eine außergewöhnliche Antwort auf eine ganz außergewöhnliche Notsituation, in der sich Europa befindet.

Diese Befugnisse, die da der Kommission gegeben werden, um im Namen der Europäischen Union Mittel an den Kapitalmärkten aufzunehmen, sind eine außergewöhnliche Reaktion auf eine vorübergehende extreme Krise, zeitlich und hinsichtlich Höhe und Umfang klar begrenzt und auf die Bewältigung dieser aktuellen Krise ausgerichtet.

Wir haben jedes Interesse daran, dass nach dem erfreulichen Beschluss, der in Brüssel möglich war die deutsch-französische Initiative hat dabei sicherlich eine wichtige Rolle gespielt hat , es nun auch mit dem Europäischen Parlament zusammen möglich ist, dieses wichtige Mittel rechtzeitig zum 1. Januar des nächsten Jahres tatsächlich zu seiner Wirksamkeit zu bringen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Dann widersprechen Sie ihm also, dass diese Maßnahme der Schuldenaufnahme keinen Bestand haben wird?

STS SEIBERT: Nein, ich habe jetzt einfach einmal dargelegt.

Was immer die Argumentation in diesem Fall war das können Sie ja auch nachlesen. Das entspricht auch der rechtlichen Konstruktion des Fonds; er ist auf Artikel 122 gegründet. Es geht dabei um das Handeln in Fällen gravierender Schwierigkeiten und außergewöhnlicher Ereignisse, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entziehen. Das war die gemeinsame Einschätzung, dass es sich genau um eine solche Situation handelt und deswegen diese außergewöhnliche und temporäre Maßnahme notwendig ist.

FRAGE BLANK: Dann wird diese Frage morgen auch Thema im Koalitionsausschuss sein?

STS SEIBERT: Das kann ich naturgemäß nicht sagen, was alles Thema im Koalitionsausschuss ist. Die Damen und Herren sind frei, all das zu besprechen, was ihnen an dem betreffenden Tag wichtig ist.

FRAGE STUCHLIK: Wie steht denn dann die Bundesregierung zu einer EU-Abgabe, in welcher Form auch immer, die der Finanzminister ja augenscheinlich für unabdingbar hält?

STS SEIBERT: Es ist ja im Juli beim Europäischen Rat auch über die Rolle neuer Eigenmittel gesprochen worden. Der Europäische Rat im Juli hat vereinbart, dass ab 2021 eine Abgabe auf nicht recycelte Plastikabfälle eingeführt werden soll. Gleichzeitig soll die Kommission im ersten Halbjahr des kommenden Jahres 2021 Vorschläge zu einem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, zu einer Digitalabgabe und gegebenenfalls weiteren Themen vorlegen. Sie werden dann genau zu prüfen und wiederum im Rat zu verhandeln sein.

FRAGE BLANK: Eine Frage an das Landwirtschafts- und an das Umweltministerium im Zusammenhang mit dem Insektenschutzgesetz:

Ministerin Klöckner hat angekündigt, dass sie noch vor der Ressortabstimmung die Landwirtschaftsverbände zum Gespräch einlädt. Sie wären sowieso eingebunden, allerdings erst, nachdem das Ressort Stellung genommen hat. Können Sie etwas zu den Gründen sagen? Wo liegen die Gründe für dieses ungewöhnliche Vorgehen?

An das Umweltministerium die Frage: Wie beurteilen Sie das Vorgehen des Landwirtschaftsministeriums und von Frau Klöckner?

FRISCHEMEYER: Für uns ist das kein ungewöhnliches Vorgehen, weil wir die Landwirtschaft bei einer so wichtigen Frage wie Insektenschutz und die Praktizierbarkeit für die Landwirtschaft in dem ganzen Prozess mitnehmen möchten.

Für uns ist es sehr wichtig, der Landwirtschaft noch einmal gesondert Gehör zu schenken und vor allen Dingen auch eine Folgenabschätzung zu dem Themenkomplex des Insektenschutzes durchzuziehen und durchzuführen. Hier geht es zum Beispiel auch um Obstgärtner und Obstbauern, die uns sagen müssen, was es für sie bedeutet, wenn wir die Maßnahmen, die wir besprechen, auch durchführen. Das ist uns wichtig. Aus diesem Grund möchten wir noch einmal alle Beteiligten gezielt und gesondert einladen, um über diese für uns wichtigen Fragen zu sprechen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Gibt es schon einen Termin?

FRISCHEMEYER: Den müsste ich Ihnen nachreichen.

HAUFE: Wir konnten ja in den letzten Jahren sehen das ist gut wissenschaftlich belegt , dass die Menge an Insekten, aber auch die Artenvielfalt an Insekten, in Deutschland drastisch zurückgegangen ist. Deswegen hat sich die Koalition darauf geeinigt, zügig ein Insektenaktionsschutzprogramm aufzulegen und dieses möglichst schnell in ein Gesetz zu gießen. Das ist ein Vorhaben, das bisher unter größter Beteiligung stattgefunden hat. Wir haben eine breite Online-Bürgerbeteiligung durchgeführt. Wir haben dazu runde Tische durchgeführt, um dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, um in Deutschland erstmalig ein Insektenschutzgesetz zu verabschieden. Insofern ist die Bundesumweltministerin natürlich schon etwas irritiert, dass jetzt außerhalb der Geschäftsordnung der Bundesregierung eine weitere Anhörung und Gesprächsrunde durchgeführt werden soll.

Die Bundesregierung will das Gesetz endlich in einem ersten Entwurf verabschieden und schnell die eigentliche Verbändeanhörung durchführen. Sie findet ja immer nach dem ersten gemeinsamen Entwurf der Bundesregierung statt.

Jetzt kommen wir in eine Situation, in der wir wieder Zeit verlieren, und wir haben schon eine Menge Zeit verloren. Wir hoffen, dass es dann, wenn es noch eine zusätzliche Anhörung geben muss, möglichst schnell läuft, weil uns hier einfach schon insgesamt die Zeit davongerannt ist.

ZUSATZFRAGE BLANK: Also, auf Deutsch gesagt: Sieht Frau Schulze da eine Verzögerungstaktik bei Frau Klöckner?

HAUFE: Wir sehen natürlich auch, dass es, gerade weil es ein neues Gesetz ist, einen hohen Gesprächsbedarf gibt. Aber wir wollen hier ja gerade auch der Landwirtschaft Rechtssicherheit geben. Sie ist letztlich darauf angewiesen, dass es ausreichend Bestäuber gibt. Es muss Klarheit herrschen, wo eigentlich Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen, wo sie in Zukunft nicht oder weniger angewendet werden sollen und wie die Abstände zu Gewässern sind. All das ist schon seit über einem Jahr klar im Gespräch. Das erreicht natürlich diese Sicherheit nicht, wenn wir uns nicht in der Regierung auf einen Entwurf einigen.

Wir sollten jetzt schnell die Verbändeanhörung durchführen, in der noch einmal die Praxistauglichkeit überprüft wird, sodass dann auch der abschließende Kabinettsentwurf festgelegt werden kann. Daran haben wir ein sehr hohes Interesse. Daran haben die vielen Verbände und natürlich auch die Betroffenen ein sehr großes Interesse. Deswegen ist es der Bundesumweltministerin wichtig, hier wirklich keine Zeit mehr zu verlieren.

FRISCHEMEYER: Ich möchte noch einmal klarstellen, wie wichtig dieses Insektenschutzgesetz für das Umweltministerium ist. Das ist es für uns auch. Aber die Bauern, die Landwirte, müssen mit dem Insektenschutzgesetz auch arbeiten können. Das ist ja auch nur ein Teilbereich des Insektenschutzgesetzes. Die Landwirte müssen da mitgenommen werden, und sie müssen Möglichkeiten haben, trotzdem ihre Ernten einzufahren, die wir ja auch haben wollen. Wir wollen eine Regionalität. Das hat ja gerade auch Corona gezeigt, dass wir eine Regionalität haben möchten. Wir haben einen Selbstversorgergrad von heimischen Obstsorten unter 50 Prozent. Das alles sind also Folgewirkungen. Wir können sie jetzt nicht außeracht lassen, sondern müssen sie besprechen. Dieser Runde Tisch sollte genau das noch einmal konkretisieren. Er ist für Anfang September geplant. Das kann ich Ihnen schon einmal mitteilen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Braucht es da vielleicht erst einmal einen Runden Tisch zwischen den beiden Ministerinnen?

FRISCHEMEYER: Jetzt ist der Runde Tisch geplant. Ich glaube, das ist erst einmal ausreichend.

ZUSATZFRAGE BLANK: Ich meine damit, ob nicht eine Abstimmung zwischen den beiden Ministerinnen nötig wäre, um diese Unstimmigkeiten auszuräumen?

FRISCHEMEYER: Ich glaube, es gehört zu einem guten Prozess, dass man sich an einen Tisch setzt, dass man Probleme auf den Tisch legt und sie miteinander bespricht. Das ist Ihre Interpretation, die ich gar nicht teilen möchte.

FRAGE WIEDEMANN: Zum Erneuerbare-Energien-Gesetz: Ab 2021 erhalten viele Solaranlagen und Windenergieanlagen eine Förderung. Baden-Württemberg und Niedersachsen fordern Anschlussregelungen, damit die Anlagen weiter Strom einspeisen können. Wie steht Ihr Haus dazu?

DR. BARON: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass wir ja aktuell eine EEG-Novelle 2020 vorbereiten, die wir dann nach der Sommerpause vorlegen werden. Das vielleicht zum einen. Darin wird auch der Punkt, wie mit Anlagen umgegangen werden soll, die älter als 20 Jahre sind, sicherlich noch einmal adressiert werden. In welcher Form, das kann ich hier noch nicht vorwegnehmen.

Dann möchte ich gern ein paar Punkte zur Einordnung nennen, die Vieles in der Berichterstattung vielleicht noch einmal richtig rücken:

Es ist natürlich richtig, dass das aktuelle Förderregime des EEG vorsieht, dass Anlagen nach 20 Jahren Förderung aus der Förderung fallen. Das wird erstmalig ab dem Jahr 2021 der Fall sein.

Die Betroffenheit im Jahr 2021 bei Photovoltaik das war ja Gegenstand der Berichterstattung wird aber im Jahr 2021 verhältnismäßig klein sein. Denn wenn man sich das anschaut, dann wird das im Jahr 2021 bei etwa 18 300 Anlagen eine Gesamtleistung von 72 Megawatt betreffen.

Demgegenüber steht der jährliche Neubau von Photovoltaikanlagen, der jährlich bei etwa 2900 Megawatt oder 3800 Megawatt lag. 2800 Megawatt war die Zahl im Jahr 2018; 3800 Megawatt im Jahr 2019. Sie sehen also, die Betroffenheit im Jahr 2021 bei Photovoltaik ist vergleichsweise gering.

Dann ein weiterer Punkt: Was können Anlagen, die die 20 Jahre erreichen, nach dem geltenden EEG tun? Der derzeitige Rechtsrahmen eröffnet Anlagenbetreibern schon jetzt verschiedene Möglichkeiten. Wenn sie 20 Jahre in der Förderung waren, sind sie in der Regel refinanziert. Dann können sie aber die sogenannte Möglichkeit der Direktvermarktung in Anspruch nehmen und den Strom entweder selbst verbrauchen oder selbst direkt vermarkten. Dabei bleibt auch der Einspeisevorrang erhalten, was ja ein weiterer guter Punkt für die erneuerbaren Anlagen ist, sodass schon jetzt Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Ob und wieweit man bei der Direktvermarktung Punkte verbessern oder überarbeiten kann, das genau werden wir im Rahmen des EEG 2020 adressieren. Da bitte ich um etwas Geduld. Das werden wir nach der Sommerpause vorlegen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Dr. Baron, Sie sagen „nach der Sommerpause“. Ich dachte, wir sind schon nach der Sommerpause. Können Sie noch etwas präzisieren, wann das genau sein wird?

DR. BARON: Ein bisschen muss ich noch um Geduld werben. Aber wir werden es sehr zeitnah vorlegen.

Das hilft Ihnen jetzt noch nicht ganz genau weiter. Aber es wird nicht mehr lange dauern, bis wir den Entwurf vorlegen.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an das Innenministerium, in der Funktion als Sportministerium: Hat der Innen- und Sportminister eine Haltung oder eine Auffassung zum Gewinn der Champions League durch den einzig verbliebenen Nicht-Investoren-Verein?

GRÜNEWÄLDER: Ich denke, der Bundesinnenminister hat sich gefreut. Aber ich hatte keine Gelegenheit, mit ihm darüber zu sprechen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Könnten Sie das gegebenenfalls nachliefern?

GRÜNEWÄLDER: Ich werde einmal sehen, ob ich Ihnen etwas nachliefern kann.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Mehrere Verbände des Kfz-Gewerbes führen Klage darüber, dass es in den deutschen Kommunen zum Teil vier Wochen oder noch deutlich länger dauert, Neufahrzeuge bei den Behörden zuzulassen. Sie schließen daraus die politische Forderung, dass dies beschleunigt werden müsse, damit nicht bei den Händlern tausende Fahrzeuge ungenutzt herumstehen. Sie wurden ja auch noch nicht bezahlt und binden damit Kapital.

Wenn man das liest, könnte man daraus auch ableiten, dass sozusagen die Mehrwertsteuersenkung und die Versuche, die Konjunktur zu beleben, dadurch konterkariert würden, dass die Behörden nicht schnell genug arbeiten. Obwohl es so schreiben die Verbände schon fast seit einem Jahr eine Vereinbarung und eine rechtliche Grundlage über eine Digitalisierung von Zulassungen gibt, sei das praktisch noch gar nicht umgesetzt.

Deshalb die Frage an das Ministerium: Liegen Ihnen diese Erkenntnisse aus den Ländern vor? Können und wollen sie auf die Länder einwirken, damit die Zulassung von Neufahrzeugen und Ummeldung von anderen Fahrzeugen beschleunigt werden kann?

ALEXANDRIN: Ich fange einmal mit dem ersten Punkt an.

Für die Fahrzeugzulassungen sind allein die Länder zuständig. Zum Teil liegt die Zuständigkeit auch in der Selbstverwaltung der Kommunen. Von daher besteht relativ wenig Weisungswirkung seitens des Bundes.

Dennoch hat sich das BMVI seit Beginn der Einschränkungen infolge der Coronapandemie aktiv dafür eingesetzt, zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen und Bürger und gleichzeitig zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter in den Zulassungsbehörden beizutragen.

Wir haben die jüngsten Meldungen auch noch einmal zum Anlass genommen, erneut an die Länder zu appellieren und sie auf die Notwendigkeit einer hinreichenden personellen Ausstattung der Zulassungsbehörden hinzuweisen, die der gegenwärtigen konjunkturellen Bedeutung gerecht wird.

Zum Thema digitale Zulassungssysteme: Sie sprechen das Thema „i-Kfz“ an. Sie finden auf unserer Webseite umfangreiche Informationen darüber, wie das System aussieht, wie es ausgerollt wird.

BURGER: Ich habe noch eine Nachreichung zu der Frage von Herrn Towfigh Nia nach dem angekündigten Treffen der Joint Commission im Rahmen der Wiener Nuklearvereinbarung.

Das nächste Treffen der Joint Commission findet am 1. September auf Ebene der Politischen Direktoren bzw. Vizeaußenminister in Wien statt. Wir wollen dort auch beim Thema Streitbeilegung vorankommen. Wir glauben nämlich, dass das JCPOA weiterhin den besten Rahmen bietet, um mit Irans Verstößen gegen seine Verpflichtung umzugehen. Wir haben dafür im Januar den sogenannten Streitschlichtungsmechanismus ausgelöst, und wir halten es für notwendig, die trotz aller iranischen Verletzungen nach wie vor gültigen Transparenz- und Kontrollinstrumente aufrechtzuerhalten.

Die Transparenz, die Irans Zusammenarbeit mit der IAEO schafft, ist von großer Bedeutung. Deswegen begrüßen wir auch, dass Generaldirektor Grossi heute nach Teheran gereist ist, um in Gesprächen mit der iranischen Führung die Zusammenarbeit zwischen der IAEO und Iran zu stärken. Diesen hochrangigen Austausch begrüßen wir sehr.

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