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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 2. September 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Coronakabinett), Kabinettssitzung (Jahressteuergesetz 2020, Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser, Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur langfristigen Sicherung der Stasi-Unterlagen sowie zur Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten, Entwurf eines Berichts der Bundesregierung über den Umsetzungsstand und die Bewertung der Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, Leitlinien zum Indo-Pazifik, Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus), Coronatests von Rückkehrern aus Risikogebieten, Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Bundesregierung, Medienberichte über die Teilnahme von Elon Musk an einer Klausurtagung der CDU, Situation in Venezuela, Waffenstillstandsverstöße in Libyen, Gesundheitszustand des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, deutsch-russische Beziehungen, Äußerungen der Bundeskanzlerin zum Bau der Gaspipeline Nord Stream 2, Windenergie-auf-See-Gesetz, Wirecard, Regierungsbildung im Libanon, bei der Bundeswehr verschwundene Munition und Schusswaffen, Belarus/Waffenexporte, StVO-Novelle, Kritik am Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung

1:25 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
14:10 Insolvenzrecht
– könnten Sie kurz erläutern, was das konkret bringen soll? Droht da nicht die Gefahr, dass zum Beispiel Zulieferer, die jetzt an zahlungsunfähige oder hoch verschuldete Kunden liefern, am Ende selber in Schwierigkeiten geraten?
– Wann ist ein Unternehmen überschuldet oder hoch verschuldet?

16:33 Kabinettsausschuss Rechtsextremismus
– wurden denn Forderungen vorgetragen, nach denen es eine Studie zu Rassismus bei der Polizei und zu Racial Profiling geben soll? (ab 19:10)
– Frau Vick, ist die Position Ihres Ministeriums noch immer, dass es in Sachen Racial Profiling keine Studie braucht?

20:25 Corona-Demos
– Bundesverfassungsschutzchef Haldenwang hat ja gesagt, dass Rechtsextremisten bei diesen Coronademonstrationen nicht an der Spitze gewesen seien. Ist das auch Ihr Wissenstand im Kanzleramt? Die gleiche Frage richtet sich an das BMJ und an das BMI (ab 24:34)
– es gibt ja eine gewisse Diskrepanz. Das BMJ sagt, die Rechtsextremisten spielten eine zentrale Rolle, der Verfassungsschutz sagt, die seien da nicht an der Spitze. Was ist denn Ihre Einschätzung, Frau Vick?

27:24 Indo-Pazifik-Strategie
– Herr Burger, Frau Demmer sprach von den Partnern im Indo-Pazifik. Wer sind denn dort die Partner Deutschlands?
– Können Sie die Partner bzw. die Länder nennen?

40:41 Nord Stream Pipeline
– hat die Bundesregierung ein Konzept, was mit Nord Stream 1 und Nord Stream 2 passieren soll, wenn Deutschland klimaneutral ist und keine fossile Energie mehr braucht? (ab 42:21)
– Sie sind ja auch dem Natur- und Umweltschutz verpflichtet. Dann müssen Sie sich doch Gedanken machen, was mit diesen dreckigen Pipelines passieren soll.

53:54 Belarus
– Es geht um Waffenexporte. Es gibt jetzt Berichte, Bildmaterial und Dokumente, die belegen, dass die Polizeieinheiten des belarussischen Regimes im Besitz von MP5-Maschinenpistolen von Heckler & Koch sind, Pistolen von SIG Sauer benutzen sowie Streifenwagen und Truppentransporter von VW. Wie erklärt sich die Bundesregierung das? Es gibt ja seit 2011 ein Waffenembargo. Wie kann das sein?
– Offenbar wurde dann durch Drittstaaten an Belarus geliefert. Sie sind doch verantwortlich dafür, zu überprüfen, wo die Waffen, die man irgendwohin exportiert, am Ende hingelangen?

56:27 StVO
– Können Sie kurz sagen, was ein besonders schwerer Fall ist, bei dem ein Fahrverbot eintreten soll? (58:08)

1:00:52 Antisemitismus-Beauftragter
– weil Antisemitismus heute ein Thema im Kabinett war: War Herr Klein denn zugegen, hat er an der Kabinettssitzung teilgenommen? Es wird jetzt ja von vielen Seiten sein Rücktritt gefordert, gerade von israelischen und deutschen Intellektuellen, die davor warnen, dass er einen „inflationären, sachlich unbegründeten und gesetzlich unfundierten Gebrauch des Antisemitismusbegriffs benutze, der auf die Unterdrückung legitimer Kritik an der israelischen Regierungspolitik zielt“. Hat die Kanzlerin das angesprochen? Steht sie noch hinter ihm? War das ein Thema?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 2. September 2020:

SRS’IN DEMMER: Bevor ich zum Kabinett komme, habe ich noch einen Termin der Bundeskanzlerin für diese Woche anzukündigen, und zwar schon für morgen. Da wird um 11 Uhr das Coronakabinett tagen. Die Bundeskanzlerin wird gemeinsam mit den zuständigen Fachministern unter anderem über die Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche vom vergangenen Donnerstag beraten.

Im Kabinett war heute das Jahressteuergesetz 2020, ein Artikelgesetz mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das gesamte Steuerrecht. Dabei handelt es sich vor allem um Anpassungen an EU-Recht, an Rechtsprechung von Bundesfinanzhof und Europäischem Gerichtshof sowie um eine ganze Reihe von technischen Änderungen.

Ein Schwerpunkt liegt bei der Mehrwertsteuer. Es wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die Regelungen im grenzüberschreitenden Onlinehandel zwischen Unternehmen und privaten Kunden modernisiert. EU-weit agierende Unternehmer können ihre Steuerpflicht künftig zentral über ein Webportal in ihrem Heimatland erfüllen. Bislang müssen sie sich in jedem Mitgliedstaat einzeln registrieren.

Weitere Regelungen stärken die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug. Dazu werden die Betreiber von Onlinemarktplätzen noch stärker in die Pflicht genommen. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung für diesen Bereich bereits eine Haftungsregel eingeführt, die schon seit 2019 gilt. Diese wird an das neue EU-Recht angepasst. Um Betrug von Händlern aus Nicht-EU-Ländern auszuschließen, werden die Betreiber von Onlinemarktplätzen jetzt fiktiv in die Lieferkette eingebunden, schulden also die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler. Bei EU-Händlern bleibt es bei der geltenden Haftungsregel.

Außerdem ist noch erwähnenswert: Die geltende Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben, wird um ein Jahr, also bis Ende 2021, verlängert. Darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss verständigt.

Die elektronische Kommunikation wird weiter ausgebaut. Der Datenaustausch zwischen Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgebern soll künftig elektronisch erfolgen.

Die Steuerregelung für besonders günstige Mieten wird verbessert. Das soll verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung heute die von der Justizministerin vorgelegte Formulierungshilfe zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beschlossen. Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvenzreif geworden sind und Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren. Die Aussetzung dieser Antragspflicht läuft zum 30. September 2020 aus. Sie soll nun für überschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Unternehmen bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert werden. Der Gesetzentwurf soll nach der heutigen Befassung im Kabinett sodann von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und dort zügig behandelt werden.

Dann gab es noch eine weitere Formulierungshilfe, und zwar für den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Es beinhaltet ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen. Dafür werden 3 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Auch darauf hatte sich der Koalitionsausschuss verständigt, und zwar schon am 3. Juni. Da der Gesundheitsminister hier schon eine ausführliche Pressekonferenz dazu veranstaltet hat, würde ich es dabei belassen.

Es wurde noch eine weitere Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur langfristigen Sicherung der Stasi-Unterlagen sowie zur Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten beschlossen. Damit werden eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags aufgegriffen und der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. September vergangenen Jahres zur Eingliederung des Stasi-Unterlagenarchivs in die Verantwortung des Bundesarchivs umgesetzt. Die Sicherung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR durch den Einsatz mutiger Bürgerinnen und Bürger ist eine der zentralen Errungenschaften der friedlichen Revolution.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Stasi-Unterlagen dauerhaft zu erhalten, um die Bestände für spätere Generationen zu bewahren. Dafür werden nun das Bundesarchivgesetz und das Stasi-Unterlagen-Gesetz entsprechend angepasst. Die besondere Sensibilität der Stasi-Unterlagen als Aktenbestände der Geheimpolizei einer Diktatur wird dabei weiterhin in besonderer Weise berücksichtigt, indem das Stasi-Unterlagengesetz im Wesentlichen erhalten bleibt.

Zudem umfasst der Entwurf ein neu zu erlassendes Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag. Das bisherige Amt wird dadurch weiterentwickelt.

Diese Formulierungshilfe wird den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für die Beratung und Beschlussfassung über einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringen Gesetzentwurf zugeleitet. Dabei ist auch eine Anhörung insbesondere von Betroffenen vorgesehen. Das Inkrafttreten ist im Juni 2021 geplant, zum Ende der Amtszeit des jetzigen Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn.

Die Bundesregierung hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand und die Bewertung der Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus beschlossen. Damit setzt sie einen Berichtsauftrag des Deutschen Bundestages um. Der Bericht dokumentiert die vielschichtigen Maßnahmen, welche die Bundesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus bereits ergriffen hat. In dem Bericht verdeutlicht die Bundesregierung ihr Ziel, die Bekämpfung von Antisemitismus als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen zu verankern sowie die Öffentlichkeit für die Thematik weiter zu sensibilisieren.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Experten, dass die Bekämpfung von Antisemitismus eine dauerhafte Aufgabe für Politik und Gesellschaft ist und bleibt. Das hat uns insbesondere auch der antisemitisch motivierte Mordanschlag in Halle am 9. Oktober des letzten Jahres auf entsetzliche Art und Weise vor Augen geführt. Das zeigen aktuell unter anderem die antisemitischen Verschwörungsmythen bzw. Hass- und Hetzparolen, die im Zuge der Diskussion um die Pandemie Raum greifen.

Vor diesem Hintergrund ist es ein gutes Signal, dass die Bundesregierung unter anderem mit der Berufung eines Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus oder der Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission zentrale Forderungen des Unabhängigen Expertenkreises aufgegriffen hat.

Die Beschlussfassung heute fällt zusammen mit der zweiten Sitzung des Kabinettsausschusses Rechtsextremismus und Rassismus. Der Bericht und die Arbeit des Kabinettsausschusses bestärken sich gegenseitig und unterstreichen auch das Engagement der Bundesregierung im Bereich Antisemitismus nochmals.

Dann hat das Kabinett heute die Leitlinien zum Indo-Pazifik beschlossen. Hintergrund ist, dass sich im 21. Jahrhundert die ökonomischen und politischen Gewichte zunehmend in den indopazifischen Raum verschieben. Die Region nimmt eine Schlüsselstellung in der Ausgestaltung der internationalen Ordnung im 21. Jahrhundert ein. Mit China, Japan und den USA sind die drei größten Volkswirtschaften der Welt Pazifikanrainer. 20 von 33 Megastädten weltweit befinden sich in genau dieser Region. Die Leitlinien definieren nun die Interessen und Prinzipien, von denen sich die Bundesregierung in ihrer Politik im Indo-Pazifik leiten lässt, und beschreiben Initiativen in den zentralen Gestaltungsfeldern. Sie enthalten Angebote an die Partner im indopazifischen Raum und können als Grundlage für eine zukünftige EU-Gesamtstrategie dienen.

Ziel der Leitlinien ist, den zahlreichen politischen Maßnahmen der Bundesregierung im indopazifischen Raum einen strategischen Rahmen zu geben, im Sinne einer regionalen und thematischen Diversifizierung unserer Beziehungen Anknüpfungspunkte für eine engere Zusammenarbeit mit unseren Partnern im indopazifischen Raum zu schaffen, auch im Bereich der Sicherheitspolitik, den gemeinsamen Willen der Bundesregierung zu dokumentieren, sich noch stärker als gestaltender Akteur und Partner im indopazifischen Raum zu engagieren und zur Aufrechterhaltung der regelbasierten Ordnung beizutragen, sowie auf Basis unserer Leitlinien gemeinsam unter anderem mit Frankreich einen Anstoß für eine europäische Indo-Pazifik-Strategie zu geben.

Heute im Anschluss an die reguläre Kabinettssitzung ich erwähnte es eben schon – hat der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus unter Vorsitz der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt getagt. Der einzige Tagesordnungspunkt der zweiten Sitzung war die Anhörung von Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere von Migrantenorganisationen, und der Wissenschaft. Zur Vorbereitung dieser Anhörung hat es bereits am 20. und 24. August Voranhörungen gegeben. Zudem wurde bereits am 19. August ein hochrangiges Bund-Länder-Treffen zu diesem Thema durchgeführt. Die Ergebnisse der Anhörung sowie dieser Veranstaltungen fließen in die Arbeit des Kabinettsausschusses ein.

Das Kabinett hatte bereits am 18. März dieses Jahres entschieden, dass es einen solchen Kabinettsausschuss geben soll. Mit der Einrichtung dieses Kabinettsausschusses hat die Bundesregierung noch einmal nachdrücklich die erhebliche politische Bedeutung unterstrichen, die sie dem Kampf gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus als den derzeit größten Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit in Deutschland beimisst.

Der Kabinettsausschuss befasst sich darüber hinaus mit den Erfahrungen von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die manche unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihrem alltäglichen Leben leider noch viel zu häufig machen und die sich unter anderem in verbalen und körperlichen Attacken, Beleidigungen und auch Benachteiligungen zeigen.

Der Kabinettsausschuss wird bis zur dritten Sitzung im Oktober dieses Jahres konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Kampfes gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorlegen.

Damit bin ich mit dem Kabinett durch.

VORS. WEFERS: Ich fange bezüglich möglicher Fragen einfach einmal von vorne an, in der Reihenfolge, wie Sie vorgetragen haben. Das Coronakabinett hat getagt.

SRS’IN DEMMER: Nein, das Coronakabinett hat noch nicht getagt. Es wird erst morgen tagen.

VORS. WEFERS: Es wird erst tagen. Gut, dass Sie das noch einmal klargestellt haben.

SRS’IN DEMMER: Den Ergebnissen kann ich auch noch nicht vorgreifen.

FRAGE HOENIG (zum Coronakabinett): Frau Demmer, können Sie trotzdem sagen, welche Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin konkret besprochen werden? Um die Umsetzung welcher Beschlüsse geht es denn am Donnerstag?

SRS’IN DEMMER: Es sind ja zahlreiche Beschlüsse gefasst worden. Ich kann der Sitzung jetzt hier nicht vorgreifen. Aber wir werden Sie dann gegebenenfalls über die Ergebnisse informieren.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Ich habe in diesem Zusammenhang noch eine Frage an das Innenministerium. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz ist jetzt beschlossen worden, dass Rückkehrer aus Risikogebieten künftig erst nach fünf Tagen einen Coronatest machen sollen, damit sie die Quarantäne beenden können. Vor allem im Sport gibt es Kritik daran. Deswegen wurden auch Reisen in das Ausland verschoben. Die konkrete Frage ist: Sind für Sportler und andere Bereiche Ausnahmeregelungen geplant?

VICK: Das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen, wenn dem so ist.

FRAGE JUNG (zur Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes): Frau Demmer, könnten Sie kurz erläutern, was das konkret bringen soll? Droht da nicht die Gefahr, dass zum Beispiel Zulieferer, die jetzt an zahlungsunfähige oder hoch verschuldete Kunden liefern, am Ende selber in Schwierigkeiten geraten?

SRS’IN DEMMER: Da würde ich das zuständige Fachressort bitten.

KALL: Das Ziel ist, in der Coronapandemie Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen nicht in die Insolvenz rauschen zu lassen. Deswegen gab es jetzt für ein knappes halbes Jahr während der Pandemie und noch bis Ende September die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Ansonsten müsste man innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Genau das soll jetzt bis zum Jahresende verlängert werden. Die Formulierungshilfe dient dem gleichen Zweck, nämlich Unternehmen weiterhin die Zeit zu geben, die sie brauchen, um wieder wirtschaftlich Tritt zu fassen und Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, um so durch die Pandemie zu kommen und Insolvenzen abzuwenden.

Jetzt gibt es die Differenzierung, dass das nicht für zahlungsunfähige Unternehmen gelten soll, also für Unternehmen, die schon heute nicht mehr in der Lage sind, Forderungen zu erfüllen, aber für überschuldete Unternehmen das ist eine rechtliche Unterscheidung , die noch in der Lage sind, Forderungen zu begleichen, aber auf lange Sicht ein Insolvenzrisiko haben. Für diejenigen soll das weiterhin gelten. Das heißt, sie müssen nicht Insolvenz anmelden, wenn der Bundestag das so beschließt. Für sie gilt die Aussetzung länger.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann ist ein Unternehmen überschuldet oder hoch verschuldet?

KALL: Meines Wissens ist ein Unternehmen überschuldet, wenn das Risiko besteht, innerhalb der nächsten zwei Jahre zahlungsunfähig zu werden. Das ist also eine Prognose. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, schon zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr in der Lage zu sein, alle Verbindlichkeiten zu erfüllen.

FRAGE VON BULLION (zum Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus): Ich habe eine Frage an Frau Demmer und auch an das Bundesinnenministerium. Es wurden mehrfach diverse Migrantenorganisationen im Vorfeld und auch heute wieder angehört. Meines Wissens wurden auch Wissenschaftler angehört. Welchen Eindruck hat denn die Bundeskanzlerin gewonnen? Mit welchem Anliegen arbeitet sie da weiter? Die gleiche Frage betrifft Herrn Seehofer. Wie ist er da heute herausgekommen? Er hat sich nach der Sitzung leider nicht geäußert. Gab es bei dem heutigen Treffen auch Beschwerden, dass sich Menschen im Kontakt mit Polizeibeamten oder Behörden diskriminiert fühlen? War das ein Thema?

SRS’IN DEMMER: Zu den Zielen habe ich mich ausführlich geäußert. Ich kann Ihnen tatsächlich noch nicht sagen, was die Ergebnisse des Kabinettsausschusses waren. Das ist zu zeitnah passiert. Ich weiß nicht einmal, ob die Sitzung inzwischen schon zu Ende ist.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Können Sie dann vielleicht sagen, was das Anliegen der Bundeskanzlerin im weiteren Verlauf ist? Beim Start haben das alle schon beschrieben.

SRS’IN DEMMER: Ich würde sagen: Schon allein mit der Einrichtung dieses Kabinettsausschusses betont die Bundesregierung die erhebliche politische Bedeutung, die sie dem Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beimisst. Ich habe eben formuliert, dass die Bundesregierung dies derzeit für eine der größten Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit in Deutschland hält.

VICK: Ich habe dem nur hinzuzufügen, dass der Fokus bei dem heutigen Treffen auf der Anhörung der Verbände lag, sodass erst einmal zugehört wurde.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Es wurde schon im Vorfeld eruiert, was die sagen werden. Da gab es ja Vortreffen. Insofern ist doch eigentlich erwartbar, dass man dann etwas Konkretes über den Inhalt der heutigen Sitzung sagen kann.

SRS’IN DEMMER: Ich weiß tatsächlich nicht, ob die schon fertig sind oder wann sie fertig geworden sind, weil ich mich auf diese Regierungspressekonferenz vorbereitet habe. Sie haben um 10.30 Uhr begonnen. Ich kann den Ergebnissen nicht vorgreifen. Welche Ergebnisse es da jetzt gegeben hat, kann ich Ihnen hier tatsächlich nicht mitteilen.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, wurden denn Forderungen vorgetragen, nach denen es eine Studie zu Rassismus bei der Polizei und zu Racial Profiling geben soll?

Frau Vick, ist die Position Ihres Ministeriums noch immer, dass es in Sachen Racial Profiling keine Studie braucht?

SRS’IN DEMMER: Das Racial Profiling wird noch besprochen werden, war heute aber nicht Thema, sondern heute lag der Fokus darauf, sich die Betroffenen anzuhören, also Menschen, die persönlich von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus betroffen sind.

ZUSATZ JUNG: Das war ja der Punkt: Menschen sind von Racial Profiling betroffen. Haben die

SRS’IN DEMMER: Das ist noch ein extra Punkt, der auch, wie wir hier schon mehrfach betont haben, in diesem Kabinettsausschuss behandelt werden soll. Aber heute stand er nicht explizit auf der Tagesordnung.

VICK: Wir haben zu dieser Frage bereits ausreichend Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, Sie lehnen die Studie weiterhin ab?

VICK: Wir haben hier ausreichend Stellung dazu bezogen. Dem ist vorerst nichts hinzuzufügen.

FRAGE WOLF: Im Anschluss an die heutige Anhörung würde ich gerne noch einmal nachzufragen versuchen, ob Sie uns denn sagen können, welche Vertreter aus der Zivilgesellschaft dort angehört wurden und welche Migrantenorganisationen vertreten waren.

SRS’IN DEMMER: Was die Teilnehmer der Zivilgesellschaft anbelangt, ist das eine relativ lange Liste. Vielleicht schicken wir die am besten hinterher herum, bevor ich das jetzt einzeln vorlese.

VORS. WEFERS: Das ist sehr zu begrüßen!

SRS’IN DEMMER: Schön.

ZUSATZFRAGE WOLF: Bezogen auf die Erfahrungen mit den Demonstrationen in Berlin vom Wochenende würde mich etwas interessieren. Es gibt ja durchaus unterschiedliche Einschätzungen dessen, wie groß das rechtsextreme Mobilisierungspotenzial ist. Die Gewerkschaft der Polizei hat klar davon gesprochen, dass es die Gefahr gebe, dass rechtsextreme Organisationen solche Demonstrationen kapern. Vom Verfassungsschutz gibt es dazu eher mildere Einschätzungen. Können Sie ein bisschen Ordnung in die Frage bringen, als wie groß die Bundesregierung diese Gefahr ansieht?

Hat sich denn die Einschätzung der Bundeskanzlerin, die anfänglich Verständnis für das Verbot der Demonstration geäußert hat, im Nachgang verändert?

SRS’IN DEMMER: Zu den Vorgängen am Samstag: Das ist ja hier am Montag auch schon ausführlich besprochen worden. Der Präsident des Verfassungsschutzes hat betont, dass eben genau beobachtet wird, ob die Gefahr einer rechtsextremistischen Vereinnahmung eine noch größere Dimension annimmt und es diesen Akteuren gelingt, Anschlussfähigkeit herzustellen. Für die Bundesregierung haben wir immer betont, dass friedliche Demonstrationen natürlich auch in Zeiten der Pandemie wichtig sind, um Meinungen öffentlich vertreten zu können. Kritik soll und muss in einer Demokratie immer möglich sein. An dieser Auffassung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Aber einen gezielten Missbrauch der Demonstrationsfreiheit, der von einer rechtsextremistischen Komponente geprägt wird, verurteilen wir auf das Schärfste.

Ich kann hier auch noch einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger richten, sich bitte nicht instrumentalisieren zu lassen. Niemand darf sich dabei seiner eigenen Verantwortung entziehen. Die Bundesjustizministerin hat heute auch im Interview betont, dass es wichtig ist, sich kritisch, also unter Nutzung seriöser Quellen, damit auseinanderzusetzen und sich zu informieren, um Fakten, Falschinformationen und Verschwörungsmythen eben überhaupt zu erkennen.

ZUSATZFRAGE WOLF: Noch einmal zu dem juristischen Vorspiel und die Diskussion um das Demonstrationsverbot: Der Präsident des thüringischen Verfassungsschutzes, Herr Kramer, hat sich jetzt im Nachgang insofern geäußert, als er sagte, dass ein solches Verbot eher kontraproduktiv sei, weil es eben zu einem juristischen Vorspiel kommen könne und weil es ohnehin keine Erfolgsaussichten habe. Die Bundeskanzlerin hatte im Vorfeld aber Verständnis für den Versuch geäußert, diese Demonstration zu verbieten. Hat sich diese Einschätzung denn geändert?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte hier keinerlei nochmalige Bewertungen der Vorgänge im Vorfeld der Demonstrationen am Samstag äußern. Ich habe ja hier ganz grundsätzlich gesagt, dass die Demonstrationsfreiheit natürlich ein hohes Gut ist, das auch in Zeiten der Pandemie ein wichtiges Gut ist, aber dass wir es natürlich verurteilen, wenn solche Demonstrationen von Rechtsextremisten gekapert werden.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, Bundesverfassungsschutzchef Haldenwang hat ja gesagt, dass Rechtsextremisten bei diesen Coronademonstrationen nicht an der Spitze gewesen seien. Ist das auch Ihr Wissenstand im Kanzleramt? Die gleiche Frage richtet sich an das BMJ und an das BMI.

SRS’IN DEMMER: Ich möchte die einzelnen Äußerungen hier jetzt nicht kommentieren. Klar ist, dass der Staat der ja doch geringen Zahl von Extremisten und gewaltbereiten Menschen, die den Deckmantel der Demonstrationsfreiheit nutzen, mit konsequenter Härte begegnet. Das haben auch der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin deutlich zum Ausdruck gebracht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie müssen ja nicht die Aussage kommentieren. Aber sehen Sie Rechtsextremisten bzw. Rechtsradikale an der Spitze dieser Demos?

SRS’IN DEMMER: Ich habe, glaube ich, wie gesagt, auch eben schon deutlich die Bedeutung dieses Themas zum Ausdruck gebracht, der die Bundesregierung damit Ausdruck verliehen hat, dass sie einen Kabinettsausschuss zu diesem Thema ins Leben gerufen hat. Denn das ist eine große Bedrohung für die Demokratie und unser friedliches Zusammenleben.

KALL: Vielleicht kann ich ergänzen, wie sich Frau Lambrecht, die Bundesjustizministerin, geäußert hat. Sie hat gesagt: Rechtsextremisten spielen bei den Coronaprotesten eine zentrale Rolle. Rechtsextremisten dürfen sich niemals als Mitte der Gesellschaft fühlen. Stille Akzeptanz ermutigt Extremisten. Alle sind aufgefordert, sich hiervon klar zu distanzieren. Man kann Zweifel und auch laute Kritik äußern, ohne gemeinsam mit Neonazis und Reichsbürgern aufzutreten. Wir brauchen eine ganz klare Abgrenzung von Menschen- und Demokratiefeinden. – So hat sich die Bundesjustizministerin dazu geäußert.

VICK: Rechtsextremisten versuchen, die Proteste für sich zu instrumentalisieren. Die Sicherheitsbehörden beobachten diese steigende Mobilisierung, und sie beobachten sie sehr aufmerksam.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber es gibt ja eine gewisse Diskrepanz. Das BMJ sagt, die Rechtsextremisten spielten eine zentrale Rolle, der Verfassungsschutz sagt, die seien da nicht an der Spitze. Was ist denn Ihre Einschätzung, Frau Vick?

VICK: Meine Einschätzung, die ich gerade abgegeben habe, bleibt bestehen, dass die Sicherheitsbehörden diese Entwicklung eben weiterhin beobachten.

SRS’IN DEMMER: Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Ich habe ja hier bereits vorgetragen, dass die Bundesregierung insgesamt das Phänomen des Rechtsextremismus als eine der derzeit größten Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit in Deutschland betrachtet.

FRAGE JUNG: Herr Burger, Frau Demmer sprach von den Partnern im Indo-Pazifik. Wer sind denn dort die Partner Deutschlands?

BURGER: Das sind natürlich zunächst einmal die ganz vielen verschiedenen Staaten in der Region. Natürlich haben wir auch Beziehungen zu zivilgesellschaftlichen Akteuren in vielen Ländern. Natürlich haben wir das ist auch Teil dessen, was Sie in diesen Leitlinien finden werden zu einigen Ländern in der Region, mit denen wir gemeinsame Werte teilen und mit denen wir auch ein gemeinsames Verständnis von Demokratie und einem regelbasierten Miteinander teilen, besonders enge Partnerschaften. Gleichzeitig ist es so, dass wir ein Interesse daran haben, zu allen Staaten in dieser Region gute Beziehungen zu haben und dabei mitzuwirken, dass die regionalen Beziehungen, die es auch in der Region gibt, friedlich und regelbasiert verlaufen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie die Partner bzw. die Länder nennen?

BURGER. Ich habe das gerade differenziert darzustellen versucht, und dabei bleibe ich auch.

FRAGE: Die USA finden ja auch eine sehr harte Sprache, wenn es um den Indo-Pazifik geht, gerade in Hinsicht auf China. Wird die EU dort mit den USA zusammenarbeiten, oder wird das eine separate EU-Sache sein?

BURGER: Das sind zunächst einmal die Indo-Pazifik-Leitlinien der Bundesregierung. Wir haben die natürlich so formuliert, wie es unseren Interessen und unseren Werten entspricht und wie es auch unserem Blick auf die bestmögliche Ausgestaltung der internationalen Beziehungen entspricht. Das bedeutet, dass wir multilaterale Strukturen stärken möchten und dass wir für ein regelbasiertes Miteinander eintreten.

Frau Demmer hat es ja in Ihrer Darstellung gesagt: Zu den indopazifischen Akteuren gehören eben auch die USA. Die sind ein Pazifikanrainer. Deswegen gehören natürlich auch die USA zu den Staaten, mit denen wir auch in dieser Region die Zusammenarbeit suchen.

FRAGE: An das Wirtschaftsministerium und auch Frau Demmer: Nachrichtenberichten zufolge wird Elon Musk, der Tesla-Chef, heute Nachmittag zur der Klausurtagung der CDU gehen. Er könnte sich dort mit dem Wirtschaftsminister treffen. Was können Sie uns dazu sagen?

Bei der gleichen Tagung wird, glaube ich, auch Frau Merkel erwartet. Könnte es sogar zu einem Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und Herrn Musk kommen? Wer hätte dann wen eingeladen?

EICHLER: Wie Sie wissen und wie es auch ganz üblich ist, äußern wir uns nicht zu nicht presseöffentlichen möglichen Terminen. Das heißt, ich kann hier in dieser Angelegenheit weder etwas bestätigen noch dementieren.

ZUSATZFRAGE: Gab es also keine offizielle Einladung von Herrn Musk oder umgekehrt?

EICHLER: Ich verweise auf das, was ich gerade gesagt habe: keinerlei Kommentierung dazu an dieser Stelle.

FRAGE: Frau Eichler, welche Rolle könnte denn Herr Musk mit seinen verschiedenen Unternehmungen beim Aufbau einer Impfstoffproduktion in Deutschland spielen? Welche Rolle sieht die Bundesregierung dabei für Herrn Musk?

EICHLER: Auch dazu werde ich jetzt hier keine Kommentierung vornehmen. Das ist eine hypothetische Frage. Darauf wird man Antworten finden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist.

FRAGE ÁLVAREZ PEREGRINA: Frau Demmer, Herr Burger, gibt es eine offizielle Stellungnahme der deutschen Regierung zu den letzten Ereignissen in Venezuela, zum einen zu der Freilassung hunderter oppositioneller Politiker vonseiten Maduros und zum anderen zu der Spaltung der Opposition? Ein Teil will jetzt nicht mehr an den parlamentarischen Wahlen im Dezember teilnehmen, und ein anderer Teil hat mit der Regierung über eine Freilassung verhandelt und will doch teilnehmen. Auf welcher Seite steht die deutsche Regierung jetzt, immer noch hinter Guaidó?

SRS’IN DEMMER: Das müssten wir gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, zu Libyen und dem Waffenstillstand: Ein Sprecher von General Haftar hat gesagt, dass sich seine Gruppe nicht mehr dem Waffenstillstand verpflichtet fühle. Es kommt weiterhin zu Waffenstillstandsverstößen in Libyen. Wie betrachten Sie momentan die Situation in dem Land?

BURGER: Wir fordern General Haftar und die LNA auf, sich klar und deutlich zu der Waffenruhe zu bekennen. Aus unserer Sicht ist sie ein ganz wichtiger Schritt bzw. ein ganz wichtiger Bestandteil dessen, eine weitere Eskalation in Libyen zu verhindern und überhaupt erst die Möglichkeiten dafür zu schaffen, die Arbeit auf dem Weg zu einer politischen Lösung fortzusetzen. In diesem Sinne wirken wir auf alle Parteien ein, und in diesem Sinne führen wir auch die Gespräche mit den verschiedenen internationalen Unterstützern der Parteien. Daran, an ihrem konkreten Verhalten, messen wir die Konfliktparteien.

FRAGE RATZ: Die russische Zeitung „RBC“ berichtet heute, der Generalstaatsanwalt in Moskau habe das Bundesjustizministerium um Informationen über die medizinischen Erkenntnisse im Fall Nawalny gebeten. Ist bei Ihnen ein solches Gesuch eingegangen? Wenn ja, welche Informationen haben Sie oder werden Sie nach Moskau übermitteln?

KALL: Dazu gab es schon in der vergangenen Woche Medienberichte. Es ist so das kann ich Ihnen bestätigen , dass sich die russische Generalstaatsanwaltschaft in diesem Fall am 27. August an das Bundesamt für Justiz gewandt hat. Zu den Inhalten können wir uns grundsätzlich in der grenzüberschreitenden strafrechtlichen Zusammenarbeit wie immer nicht äußern.

FRAGE FILIPPOW: Herr Kall, der russische Generalbundesanwalt hat mitgeteilt, dass er Anfragen zum Fall Alexej Nawalny an deutsche Behörden geschickt hat. In der Anfrage soll es um internationale Rechtshilfe gehen. Können Sie sagen, ob Sie Anfragen von der russischen Seite bekommen haben? Wird das Ersuchen bewilligt werden?

KALL: Ich glaube, das habe ich gerade gesagt.

VORS. WEFERS: Das System ist heute etwas langweilig und schickt mir die Fragen manchmal erst, wenn die Themen schon durch sind, oder gar nicht. Deshalb kann ich sie auch vorher nicht lesen.

FRAGE KLISS: Ich habe eine umfangreichere Frage zum Komplex Russland, nämlich zum Verhältnis zu Russland. Herr Burger, Wolfgang Ischinger spricht im Interview mit dem „SPIEGEL“ von einem Ende der Idee einer strategischen Partnerschaft. Ist Russland aus Sicht der Bundesregierung aktuell ein strategischer Partner? Wenn ja, wie drückt sich das konkret aus?

BURGER: Ich würde Sie dazu gerne auf die Pressekonferenz verweisen, die der Außenminister gegeben hat, als er vor ungefähr vor zwei Wochen in Moskau war und sich dort mit seinem russischen Amtskollegen Lawrow getroffen hat. Dort wurde sehr deutlich, dass uns mit Russland eine sehr vielschichtige historische Beziehung verbindet, dass wir ein Interesse daran haben, vernünftige Beziehungen zu Russland zu haben, dass wir in den letzten Jahren allerdings auch eine ganze Reihe von Ereignissen zu verzeichnen haben, die diese Beziehungen belasten. Dazu gehört zuletzt der Tiergarten-Mord; dazu gehört der Bundestagshack; dazu gehört die russische völkerrechtswidrige Annexion der Krim.

Das Verhältnis zu Russland war auch eines der Themen beim informellen Treffen der EU-Außenminister letzte Woche in Berlin. Auch dazu hat sich der Außenminister in der anschließenden Pressekonferenz kurz geäußert und hat gesagt, dass wir natürlich ein Interesse daran haben, diese Beziehungen zu Russland weiter zu entwickeln. Aber dafür muss Russland eben auch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen.

ZUSATZFRAGE KLISS: Frau Demmer, sieht die Bundeskanzlerin das genauso?

SRS’IN DEMMER: Ich kann mich dem nur anschließen. Wie Sie wissen, steht die Bundeskanzlerin in einem regelmäßigen telefonischen und persönlichen Dialog mit Präsident Putin zu allen wichtigen anstehenden bilateralen und internationalen Fragen – und das seit vielen Jahren. Es ist völlig unbestritten, dass die Bundesregierung Russland als einen der wichtigen Akteure in der internationalen Politik sieht und mit Russland in einem intensiven Austausch steht. Aber wir beobachten leider in den vergangenen Jahren ein Muster russischen Handelns, das der Entwicklung eines vertrauensvollen Verhältnisses entgegensteht und Anlass zu Sorge bereitet. Herr Burger hat Details ausgeführt.

FRAGE SCHMEITZNER: Wie wird gewährleistet, dass der Zugang zu den Stasiakten auch nach der Neuordnung genauso erhalten bleibt?

Zweitens. Wie lautet der Arbeitsauftrag für den neuen SED-Opferbeauftragten?

SRS’IN DEMMER: Für den Zugang zu den Beständen des Stasiunterlagenarchivs gilt weiterhin das Stasiunterlagengesetz. Bürgerinnen und Bürger werden wie bisher nach dessen besonderen Zugangsregelungen Einsicht in die Stasiunterlagen erhalten.

Über den Arbeitsauftrag kann ich hier keine Auskunft geben. Ich hatte ja gesagt, dass es neu geordnet wird. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE LANDWEHR: Ich habe eine Frage zur Insolvenzordnung. Wann wird der Gesetzentwurf zum präventiven Restrukturierungsrahmen eingebracht? Welche Verbesserungen bringt er im Vergleich zur Insolvenzordnung?

KALL: Dies soll in nächster Zeit geschehen. Was den Zeitrahmen angeht, kann ich diesen gleich nachreichen.

FRAGE THURAU: Frau Demmer, zurück zu Russland. Die Bundeskanzlerin ist nach langer Zeit coronabedingt in ihrem Wahlkreis gewesen. Sie hat sich dort für Nord Stream 2 ausgesprochen und hat auch noch einmal die Forderungen einiger amerikanischer Senatoren von vor einer Woche nach Sanktionen zurückgewiesen. Sie hat in dem Zusammenhang so einen Satz wie „und das wird nicht mit der berechtigten Kritik im Fall Nawalny vermengt“ gesagt. Können Sie sagen, wie das genau gemeint ist? Bettet sich das in das ein, was Sie und auch Herr Burger gerade gesagt haben? Wieso ist dieser Satz mit der Nicht-Verknüpfung mit dem Fall Nawalny gefallen?

SRS’IN DEMMER: Sie haben vielleicht die Pressekonferenz der Kanzlerin hier am Freitag verfolgt, wo sie sich auch dazu geäußert hat. Sie hat deutlich gemacht, dass wir das eine von dem anderen entkoppelt sehen sollten. Sie hat wörtlich erklärt, was wir hier schon häufig erklärt haben, dass unserer Meinung nach Nord Stream 2 fertiggestellt werden sollte, was zwar im Kern ein Projekt der Wirtschaft ist und von Wirtschaftsakteuren aus Russland und Europa betrieben wird, was aber politische Implikationen hat, dass nämlich die Ukraine Gastransitlieferant bleiben soll. Auch dafür werden wir uns weiterhin einsetzen. Darüber gibt es ja inzwischen bereits eine Einigung. Es wäre aus Sicht der Bundeskanzlerin nicht sachgerecht, dieses von der Wirtschaft betriebene Projekt mit der Frage Nawalny zu vermengen.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, hat die Bundesregierung ein Konzept, was mit Nord Stream 1 und Nord Stream 2 passieren soll, wenn Deutschland klimaneutral ist und keine fossile Energie mehr braucht?

SRS’IN DEMMER: Das ist jetzt sehr weit in die Zukunft gedacht, und deshalb kann ich dazu keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es ist ja Ihre Aufgabe, sich darüber Gedanken zu machen. Kann das Umweltministerium dazu etwas sagen?

EICHLER: Ich kann nur noch einmal das betonen, was Frau Demmer gesagt hat. Es ist ein unternehmerisches Projekt. Deshalb ist das eine Frage, die Sie vielleicht dem Unternehmen stellen müssten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sind ja auch dem Natur- und Umweltschutz verpflichtet. Dann müssen Sie sich doch Gedanken machen, was mit diesen dreckigen Pipelines passieren soll.

EICHLER: Wie gesagt, Sie müssten sich an das Unternehmen wenden. Im Übrigen gilt das, was Frau Demmer gesagt hat: Das ist ein Thema, was in der Zukunft spielt.

FRAGE WIEDEMANN-SCHMIDT: Frau Eichler, ich habe eine Frage zum Thema Windenergie-auf-See-Gesetz. Warum hält die Bundesregierung trotz der Kritik von großen Teilen der Branchen und auch des Bundesrates an der zweiten Gebotskomponente bei den Offshore-Ausschreibungen fest?

EICHLER: Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass die Kosten beim Windenergie-auf-See-Gesetz nach unten gegangen sind. Es hat bereits Null-Cent-Gebote gegeben. Wir rechnen damit, dass das auch in der Zukunft passieren wird. Aus unserer Sicht ist die Einführung einer zweiten Gebotskomponente eine gute Maßnahme, um diese Entwicklung zu adressieren und daraus in dem Sinne einen Vorteil zu ziehen, dass die Bieter für die Netzanbindung diese zweite Gebotskomponente betrifft die Anbindung der Windparks an das Netz herangezogen werden, was in einem zweiten Schritt natürlich auch die Kosten für alle anderen Verbraucher senken würde, die die Netzentgelte für alle Stromkunden zahlen.

FRAGE GAMMELIN: Heute wurde bekannt, dass Mitarbeiter der Finanzaufsicht BaFin privat so intensiv mit der Wirecard-Aktie gehandelt haben wie mit keiner anderen. Stuft das Bundesfinanzministerium diesen Handel als Insiderhandel ein?

Europäischen Aufsichtsbehörden ist ein solcher Handel verboten. Wieso verstößt die deutsche Aufsicht dagegen? Muss das Konsequenzen haben?

WOGATZKI: Die Frage von Frau Gammelin gibt mir Gelegenheit, generell etwas zu dem angekündigten Untersuchungsausschuss zu sagen.

Die Bundesregierung hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, zügig wirksame Konsequenzen aus den möglichen Bilanzmanipulationen bei Wirecard zu ziehen und für volle Transparenz zu sorgen. Es ist das gute Recht des Parlaments, sich ebenfalls intensiv in die Aufklärung der Vorgänge bei Wirecard einzubringen.

Die Bundesregierung wird den Untersuchungsausschuss mit aller Kraft unterstützen. Bereits jetzt hat die Bundesregierung dem Bundestag umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Sie arbeitet schon an verschärften Regeln für Wirtschaftsprüfer sowie an der Bilanzkontrolle für Aufsicht und Zahlungsdienstleistungen.

Zu den Fragen von Frau Gammelin kann ich Folgendes sagen: Mein Kollege Dr. Kuhn hatte schon in der Bundespressekonferenz am 14. August Stellung dazu genommen und hat gesagt, dass die Bundesregierung sämtliche Regelungen rund um den Komplex Wirecard prüft. Dazu gehören natürlich auch die Regelungen des Verhaltens von BaFin-Angestellten und Mitarbeitern in Bezug auf den Handel mit Finanzinstrumenten.

Nichtsdestotrotz kann ich hier sagen, dass die Aktiengeschäfte mit BaFin-Mitarbeitern bereits jetzt einem wirksamen internen Kontrollverfahren unterliegen. Wegen der aktuellen Sachverhaltsschilderungen unterzieht die BaFin jetzt vorsorglich alle möglichen Mitarbeitergeschäfte einer gesonderten Kontrolle. Nach Auskunft der BaFin wurden bisher insoweit keine Auffälligkeiten festgestellt.

Ich sagte eingangs und das hat auch Herr Kuhn am 14. August so gesagt , dass die geltenden Complianceregeln für die BaFin gemäß § 28 Wertpapierhandelsgesetz gleichwohl aktuell überprüft werden, insbesondere mit Blick auf die möglichen Beschränkungen von Handels- mit Finanzinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen durch BaFin-Beschäftigte.

VORS. WEFERS: Wollen Sie noch etwas zur Diskrepanz europäischer Aufsichtsbehörden und deutscher Aufsicht sagen?

WOGATZKI: Wie gesagt, wir überprüfen jetzt die aktuellen Vorschriften und schauen, wie weit sie anzupassen sind.

FRAGE TOWFIGH NIA: Eine Frage zum Libanon, Herr Burger: Der französische Präsident Emmanuel Macron hat der neuen libanesischen Regierung ein Ultimatum gesetzt, um neue Reformen einzuleiten, und hat in diesem Zusammenhang sogar mit Sanktionen gedroht. Wie steht die Bundesregierung dazu?

BURGER: Die erneute Reise von Präsident Macron nur einen Monat nach der Explosion in Beirut zeigt sein und im Prinzip das gesamte europäische Interesse an der Zukunft Libanons. Auch beim informellen Treffen der EU-Außenminister in der vergangenen Woche hier in Berlin wurde über Libanon gesprochen, und Außenminister Maas hatte in der abschließenden Pressekonferenz auch erwähnt, dass die Mitglieder der Europäischen Union und wir weiter fest an der Seite der Bürgerinnen und Bürger Libanons stehen. Aus unserer Sicht sind echte politische Veränderungen und Wirtschaftsreformen aber mehr als überfällig, und davon werden auch Wirtschafts- und Wiederaufbauhilfen, die über die jetzt geleistete humanitäre Hilfe hinausgehen sollen, abhängen.

Bei dem Treffen der EU-Außenminister wurde vereinbart, dass man innerhalb der EU zu Libanon auch im Dialog bleiben möchte möglicherweise schon zum nächsten formellen Außenministerrat am 21. September. Ich hatte hier am Montag schon auf die Erklärung der International Support Group for Lebanon hingewiesen, der wir angehören und der wir uns anschließen. Das vielleicht zu unserem Blick auf die Ereignisse im Libanon.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Unterstützt die Bundesregierung Sanktionen gegen die neue Regierung?

BURGER: Ich werde jetzt nicht im Einzelnen die Äußerungen von Herrn Macron bewerten. Ich glaube, grundsätzlich gibt es eine große Einigkeit, eine große Übereinstimmung, dass es die Notwendigkeit zu einem grundlegenden strukturellen Wandel im Libanon hin zu mehr Transparenz, Partizipation und Rechenschaftspflicht der politisch Verantwortlichen gibt.

FRAGE: An das Bundesverteidigungsministerium: Im Juli gab es Meldungen, dass zehntausende Schuss Munition und auch Schusswaffen verschwunden seien. Aus Ihren Haus hieß es dann, man müsse klären, was die Gründe sind ob es Schlamperei ist oder ob die Bestände in den Einsatzgebieten verblieben sind. Beim KSK sind sogar, wenn ich mich richtig erinnere, 62 Kilogramm Sprengstoff verschwunden. Ein Teil ist irgendwo aufgetaucht. Wie ist da der Stand der Ermittlungen und wie besorgt sind Sie im Zusammenhang mit diesen Erkenntnissen?

COLLATZ: Ministerin Kramp-Karrenbauer hat sich ja am 1. Juli gemeinsam mit dem Generalinspekteur dazu geäußert, dass wir jetzt Aufträge für die Überprüfung dieser Sachverhalte herausgegeben haben. Die sind auf gutem Wege. Die Ministerin hat auch angekündigt, wann es Zwischenergebnisse oder Abschlussergebnisse zu berichten gibt: Das wird Ende Oktober der Fall sein und das wird sie auch selbst tun. Zwischenstände möchte ich hier gar nicht handeln; ich will auch keine Zwischenbewertungen abgeben. Wir bleiben bei dem Zeitplan, und die Untersuchungen schreiten fort.

ZUSATZFRAGE: Wenn Sie sagen, die seien auf gutem Wege: Das heißt ohne dass Sie jetzt Zwischenstände vermelden , alle können beruhigt sein, dass die Bundeswehr das jetzt im Griff hat? Es ist ja schon ein wichtiger Umstand, dass Waffen in Umlauf sind. Wir sprechen hier über Rechtsextremismus; bei einem KSK-Soldat in Sachsen oder Sachsen-Anhalt ist Sprengstoff gefunden worden. Sie sind trotzdem beruhigt?

COLLATZ: Noch einmal: Der abschließende Bericht wird entsprechend den Zeitlinien, die ich Ihnen genannt habe, veröffentlicht. Natürlich ist es so, dass, wenn sich im Zuge der Ermittlungen Anhalte ergeben, die Gefahr im Verzuge vermuten lassen, sofort Maßnahmen ergriffen werden. Das war bisher nicht erforderlich. Das ist aber auch alles, was ich Ihnen dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE: Warum dauert das so lange?

COLLATZ: Sie können sich vorstellen, dass Munitionsbewirtschaftung in der gesamten Bundeswehr miteinander in Zusammenhang steht und dann auch fundiert betrachtet werden muss. Das ist nicht die Durchsuchung einer Munitionskiste, sondern es sind größere logistische Systeme, die dahinterstehen. Sie haben natürlich auch Anspruch darauf, dass, wenn wir mit einer Bewertung an die Öffentlichkeit gehen, diese auch fundiert ist.

FRAGE JUNG: Noch eine Frage zum Thema Belarus, gegebenenfalls an Herrn Burger oder an das BMWi. Es geht um Waffenexporte. Es gibt jetzt Berichte, Bildmaterial und Dokumente, die belegen, dass die Polizeieinheiten des belarussischen Regimes im Besitz von MP5-Maschinenpistolen von Heckler & Koch sind, Pistolen von SIG Sauer benutzen sowie Streifenwagen und Truppentransporter von VW. Wie erklärt sich die Bundesregierung das? Es gibt ja seit 2011 ein Waffenembargo. Wie kann das sein?

EICHLER: Genau darauf kann ich nur verweisen: Es gibt ein Waffenembargo, und das gilt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Offenbar wurde dann durch Drittstaaten an Belarus geliefert. Sie sind doch verantwortlich dafür, zu überprüfen, wo die Waffen, die man irgendwohin exportiert, am Ende hingelangen?

EICHLER: Mir liegen zu dem Fall, den Sie jetzt geschildert haben, keine Erkenntnisse vor; deshalb müsste ich mir das erst einmal anschauen, bevor ich dazu irgendetwas Weiteres sagen kann.

BURGER: Ich kann das vielleicht kurz ergänzen. Ich glaube, was die Kollegin gesagt hat, trifft absolut zu: Es hat in den letzten Jahren keine Genehmigungen von Waffenlieferungen nach Belarus gegeben. Wenn dort jetzt trotzdem Kleinwaffen gefunden werden, dann ist das ein Hinweis darauf, dass Kleinwaffen, wie wir schon seit vielen Jahren feststellen, besonders proliferationsriskant sind, das heißt, dass bei diesen Arten von Waffen das Risiko, dass sie unkontrolliert in falsche Hände weitergegeben werden, besonders groß ist. Deswegen ist eine der Neuerungen in der Rüstungsexportpolitik in den vergangenen Jahren unter dieser Bundesregierung gewesen, die Exporte von Kleinwaffen extrem restriktiv zu fassen, sodass wir bei Lieferungen und Genehmigungen von Kleinwaffen in Drittstaaten im vergangenen Jahr, glaube ich, fast bei null angekommen sind. Die präzisen Zahlen können wir Ihnen gerne nachliefern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bemühen Sie sich denn um Aufklärung dieses Sachverhalts?

BURGER: Mir ist der Sachverhalt im Einzelnen nicht bekannt. Wenn ich Ihnen dazu etwas mitteilen kann, dann liefere ich es gerne nach.

FRAGE HOENIG: An das BMVI: Herr Strater, es geht um die Straßenverkehrsordnung, genauer gesagt den ominösen Formfehler und den Bußgeldkatalog. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat heute mit Mehrheit einen Kompromissvorschlag mehrerer Länder angenommen, der auch mit dem Verkehrsministerium abgestimmt ist. Die Grünen bleiben aber bei ihrer Linie und wollen nur den Formfehler beseitigen. Deswegen die Frage an Sie: Geht der Minister bzw. geht das Ministerium jetzt noch auf die Grünen zu? Wie soll da eine Lösung gefunden werden, damit da Klarheit herrscht?

STRATER: Vielen Dank. Wir werben ja schon seit Längerem für diesen Kompromissvorschlag, der schon vor einiger Zeit erarbeitet worden ist. Für uns bleibt klar: Wir wollen zügig Rechtssicherheit und Klarheit und eine verhältnismäßige Lösung hinsichtlich Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das haben wir fachlich und rechtlich ausführlich mit den Ländern diskutiert. Aus unserer Sicht soll das scharfe Schwert eines Fahrverbots nur in besonders schweren Fällen angewendet werden.

Dieser Kompromissvorschlag hat, wie Sie selber gesagt haben, heute im Verkehrsausschuss des Bundesrats eine Mehrheit erhalten. Wir werden auch weiterhin für diesen Kompromiss werben. Es gibt ja noch andere Ausschüsse, die sich mit dem Thema befassen werden, und am Ende wird sich am 18. September das Plenum des Bundesrates damit befassen. Bis dahin werden wir weiter für diesen Kompromiss werben, weil er eine verhältnismäßige Lösung darstellt.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Ist denn mittlerweile klar, wer innerhalb der Bundesregierung für den Formfehler in der Verordnung verantwortlich ist?

STRATER: Wir haben immer gesagt: Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen, sondern um schnellstmögliche Rechtsklarheit. Daran arbeiten wir jetzt.

FRAGE JUNG: Können Sie kurz sagen, was ein besonders schwerer Fall ist, bei dem ein Fahrverbot eintreten soll?

STRATER: Ja, das kann ich Ihnen sagen. Sie müssten bitte auch einmal in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes schauen, denn da steht das drin. Es geht letztendlich um grobe und beharrliche Verletzungen der Pflichten von Verkehrsteilnehmern. Dazu gibt es ja auch Rechtsprechungen. Dazu haben wir uns in der letzten Zeit auch immer wieder geäußert, und das ist im Straßenverkehrsgesetz auch niedergeschrieben. Der Kompromissvorschlag, der jetzt erarbeitet worden ist, ist eine verhältnismäßige Lösung und bietet Rechtsklarheit.

KALL: Ich habe noch eine Nachlieferung: Wir hatten vorhin über die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten und Restrukturierungen gesprochen, und es gab die Frage, wann der neue Rechtsrahmen gesetzt wird. Dazu gibt es eine EU-Richtlinie über Restrukturierungen und Insolvenz, und die ist bis zum Juli 2021 in deutsches Recht umzusetzen.

Diese Richtlinie besteht aus drei Teilen:

Der erste Teil ist die sogenannte Restschuldbefreiung für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen und deren Verkürzung von sechs auf drei Jahre als Zeitraum, in dem man von Restschulden befreit werden kann. Dazu hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf bereits beschlossen; der wird gerade im Bundesrat beraten.

Der zweite Teil ist die Einführung eines sogenannten präventiven Restrukturierungsrahmens, der es Unternehmen ermöglichen soll, sich außerhalb des förmlichen Insolvenzverfahrens zu restrukturieren und sanieren, und das auf Basis von Vereinbarungen zwischen Gläubigern und den Unternehmen. Dazu befindet sich der Referentenentwurf gerade in Vorbereitung bei uns im Bundesjustizministerium. Das hat hohe Priorität und wird mit Hochdruck vorangetrieben.

Der dritte Teil dieser EU-Richtlinie und deren Umsetzung betrifft die Berufszulassung und Berufsausübung von Insolvenzverwaltern. Auch hierzu bereiten wir den Gesetzentwurf gerade vor.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, weil Antisemitismus heute ein Thema im Kabinett war: War Herr Klein denn zugegen, hat er an der Kabinettssitzung teilgenommen? Es wird jetzt ja von allen Seiten bzw. von vielen Seiten sein Rücktritt gefordert, gerade von israelischen und deutschen Intellektuellen, die davor warnen, dass er einen inflationären, sachlich unbegründeten und gesetzlich unfundierten Gebrauch des Antisemitismusbegriffs benutze, der auf die Unterdrückung legitimer Kritik an der israelischen Regierungspolitik zielt. Hat die Kanzlerin das angesprochen? Steht sie noch hinter ihm? War das ein Thema?

SRS’IN DEMMER: Meines Wissens war er Gast des Kabinettsausschusses. Ihre Interpretationen kann ich mir hier nicht zu eigen machen und kann sie hier auch nicht kommentieren. Wie ich schon Frau von Bullion gesagt habe, war ich nicht Mitglied und Teil des Kabinettsausschusses; deswegen kann ich Ihnen von den Ergebnissen dieses Kabinettsausschusses, der erst vor Kurzem zu Ende gegangen ist, noch nichts mitteilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie hat die Kanzlerin den Brief der 60 Intellektuellen aus Israel und Deutschland denn aufgenommen?

SRS’IN DEMMER: Dazu habe ich mich hier ausführlich geäußert; da müssten Sie in den Protokollen nachlesen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Genau, danach hatte ich damals gefragt, und Sie hatten gesagt „Wir gucken uns das erst einmal an“.

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, ich habe dazu alles gesagt.

FRAGE VON BULLION: Vielleicht lässt sich nach Abschluss dieses Treffens ja noch nachliefern, worüber die geredet haben?

SRS’IN DEMMER: Gegebenenfalls informieren wir darüber.

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