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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 23. September 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zum Bundeshaushalt 2021 und zum Finanzplan bis 2024, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze, Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung coronagerechter Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“), informelle Videokonferenz der für den Tourismus zuständigen Ministerinnen und Minister der Europäischen Union, Entlassung von Alexej Nawalny aus der stationären Behandlung in der Charité, Nord Stream 2, Amtsantritt von Alexander Lukaschenko, runder Tisch zur Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Klimaschutzziele Chinas, Jordanienreise des Bundesaußenministers, Konflikt zwischen der Türkei und Griechenland über den Verlauf der Seegrenzen im Mittelmeer, „FinCEN Files“, COVID-19-Pandemie (Spiel der Fußball-Nationalmannschaft der Frauen in Montenegro, Reisewarnungen)

1:33 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
26:00 Belarus
– zu der Nicht-Anerkennung der letzten Wahl: Herr Seibert, was ist der Unterschied zwischen dieser Wahl und den Wahlen zuvor? Lukaschenko wurde schon 2015 in Anführungsstrichen – gewählt; er wurde 2010, 2006 und 2001 „gewählt“. Keine dieser Wahlen hatte gemäß der OSZE demokratische Standards. Warum wird diese Wahl jetzt nicht anerkannt und die davor offenbar schon? Er hat ja immer beschissen (ab 29:54)
– Das heißt, weil bei den letzten Wahlen keine brutale Gewalt von der belarussischen Staatsgewalt ausging, haben Sie das akzeptiert?

36:24 Chinesische Klimapolitik
– Vielleicht kann das Umweltministerium dazu Stellung nehmen. Wenn China erst in zehn Jahren den Höchststand seiner CO2-Emissionen erreichen will, dann können das Bundesregierung und EU nicht gutheißen (ab 37:09)
– Sie haben jetzt auf etwas geantwortet, was ich gar nicht gefragt habe. Ich wollte wissen, wie Sie bewerten, dass der Höchststand der chinesischen Emissionen erst in zehn Jahren erreicht werden soll. Macht Ihnen das Sorgen?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. September 2020:

STS SEIBERT: Ich kann viel berichten, weil das Kabinett eine sehr volle Tagesordnung hatte.

Ich mache es bei dem ersten und zentralen Thema heute relativ kurz. Denn der Bundesfinanzminister kommt um 13 Uhr hierher und erklärt Ihnen den Regierungsentwurf zum Haushalt 2021 und den Finanzplan bis 2024.

Der Haushalt ist natürlich immer noch ganz entscheidend durch die Ausnahmesituation der Coronapandemie geprägt. Das vom Koalitionsausschuss beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie auch das ergänzende Zukunftspaket werden fortgesetzt und ausfinanziert. Wir setzen den Coronafolgen eine breite Investitionsinitiative entgegen: 55 Milliarden Euro 2021 und jährlich rund 48 Milliarden Euro in dem Planungszeitraum bis 2024. Das überschreitet das Niveau der Investitionsausgaben vor der Krise deutlich. Gleichzeitig wollen wir die Sozialversicherungsbeiträge stabil halten, obwohl die Sozialausgaben pandemiebedingt stark angestiegen sind.

Im Haushaltsjahr 2021 ist es wieder erforderlich, die Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt über die Aufnahme neuer Schulden auszugleichen. Es handelt sich ich habe es gesagt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin um eine außergewöhnliche Notsituation, die die Überschreitung der Schuldenregel um 86,2 Milliarden Euro erforderlich macht. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet der Deutsche Bundestag. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu versehen. Die Bundesregierung strebt an, ab 2022 zur Einhaltung der Schuldenregel in vollem Umfang zurückzukehren.

Alle weiteren Informationen und Nachfragen dazu sicherlich vom und an den Finanzminister.

Dann ging es um ein sehr wichtiges Gesetz, das sogenannte Registermodernisierungsgesetz, ein Herzstück der Digitalisierung unserer Verwaltung, könnte man sagen, vorgelegt vom Bundesinnenminister. Wenn die Verwaltung zunehmend digitalisiert wird, dann muss natürlich auch in der digitalen Kommunikation gewährleistet sein, dass es nicht zu Personenverwechselungen kommt und dass vorhandene Datenbestände in den Registern den Bürgerinnen und Bürgern fehlerfrei zugeordnet werden können. Darum geht es in diesem Registermodernisierungsgesetz, das die Voraussetzungen für diese zweifelsfreie digitale Zuordnung schafft.

Zentral dafür ist die steuerliche Identifikationsnummer. Sie wird das übergreifende Ordnungsmerkmal. Mit ihr gibt es seit vielen Jahren sehr positive Erfahrungen, auch sehr positive Erfahrungen, den Datenschutz betreffend. Deswegen wird sie im Registermodernisierungsgesetz diese Rolle bekommen.

Für Bürgerinnen und Bürger wird das heißen, dass sie beim Kontakt mit der Verwaltung, wenn sie beispielsweise Leistungen beantragen, nicht immer und immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie sie an anderen Stellen der Verwaltung schon längst platziert und hinterlassen haben. Wenn Bürger und Bürgerinnen das wollen, dann soll sich die Behörde die notwendigen Daten bei den anderen Behörden selbst besorgen können.

Dann kamen zwei Beschlüsse des Bundeskabinetts auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers, die die Energiewende betreffen.

Sie betreffen zum einen das Bundesbedarfsplangesetz, bei dem es Änderungen geben soll. Damit wird der Ausbau des Stromübertragungsnetzes weiter vorangebracht, und dieser ist für eine erfolgreiche Energiewende entscheidend. Die Energiewende macht es nötig, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere muss der Strom, der zum Beispiel aus Windkraftanlagen im Norden unseres Landes erzeugt wird, zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen geleitet werden. Dafür müssen Engpässe im Stromübertragungsnetz beseitigt werden. Im Bundesbedarfsplangesetz werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für zentrale Netzausbauvorhaben festgestellt. Die Liste dieser Vorhaben soll mit der Novelle nun aktualisiert werden. Es werden auch einige Anpassungen in anderen Vorschriften vorgenommen, sodass eine zügige Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gefördert wird.

Zum anderen hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Die Bundesregierung will damit als Langfristziel die Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland vor dem Jahr 2050 gesetzlich verankern und das im Klimaschutzprogramm 2030 enthaltene Ziel eines Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent bis 2030 umsetzen. Der Gesetzentwurf enthält ambitionierte Ausbaupfade für die einzelnen Erzeugungstechnologien und die dementsprechende Festlegung konkreter Ausschreibungsmengen für diese Technologien. Die Kostenbelastung durch dieses Erneuerbare-Energien-Gesetz soll durch Maßnahmen, die die weitere Förderung von erneuerbarer Energie günstiger machen sollen, und durch Maßnahmen, die sicherstellen, dass der Industrie durch die Pandemie keine Nachteile im EEG entstehen, begrenzt werden.

Wir haben immer gesagt: Wichtig und geradezu entscheidend ist auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Dem dient ein Instrument, mit dem Kommunen finanziell beim Ausbau der Windenergie an Land beteiligt werden können. Ein solches Instrument wird eingeführt. Auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Mieterstrom werden verbessert. Mieterstrom, das ist, grob gesagt, Strom, der in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Mieter, zum Abnehmer hergestellt wird und der nicht über die öffentlichen Netze geleitet wird.

Das waren die energiepolitischen Beschlüsse.

Dann hat die Bundesjustizministerin den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechts vorgelegt, und er wurde beschlossen. Man muss dazu wissen, dass das Vormundschaftsrecht jedenfalls in weiten Teilen noch aus dem Ende des 19. Jahrhunderts stammt. Es enthält sehr detaillierte Regelungen darüber, wie der Vormund sich um das Vermögen des Mündels zu sorgen hat. Es gibt deutlich weniger Regelungen über die Sorge um die Person. Das neue Vormundschaftsrecht soll nun wirklich die zu betreuende Person in den Mittelpunkt stellen. Die Erziehungsverantwortung des Vormunds wird dabei deutlicher hervorgehoben. Außerdem werden die Rechte der betreuten Personen gestärkt, und es wird die Vergütung der sogenannten Vormundschaftsvereine eingeführt. Auch das Betreuungsrecht, das erst 1992 eingeführt wurde, wird grundlegend modernisiert.

Das übergeordnete Ziele beider Reformen ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu stärken, die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern und sicherzustellen, dass eine Betreuung nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz der betroffenen Menschen wirklich erforderlich ist.

Damit komme ich zum Bundesgesundheitsminister und zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze MTA-Reform-Gesetz. Um welche Bevölkerungsgruppe geht es? Im weitesten Sinne um Arzthelferinnen und Arzthelfer, Laborassistenten und assistentinnen, Röntgenassistenten und assistentinnen. Diese Berufe werden mit diesem Gesetzentwurf grundlegend reformiert und zukunftsgerecht weiterentwickelt. Die Pandemie, in der wir stecken, zeigt ja sehr deutlich, wie wichtig diese Menschen sind, sei es bei der Versorgung von Patienten und Patientinnen oder bei der notwendigen Arbeit in den Laboren. Die bisherigen Berufsbezeichnungen werden durch die Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin“ oder natürlich „Medizinischer Technologe“ ersetzt. Die vier Berufe für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen.

Was ändert sich noch? Die Ausbildungsziele in den jeweiligen Berufen werden modernisiert. Das wird konkretisiert. Die Ausbildung wird insgesamt neu geordnet. Die Ausbildungsstätten müssen in Zukunft gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen solcher Ausbildungsstätten werden bundeseinheitlich festgelegt. Die praktische Ausbildung wird ausgeweitet. Außerdem wird es verpflichtend, dass eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Schulgeld wie bisher wird untersagt. Die Gesamtausbildungsdauer beträgt weiterhin drei Jahre.

Ein Letztes, aber auch das ist wichtig und führt uns wieder zum Thema der Pandemie zurück: Der Bundeswirtschaftsminister hat dem Kabinett eine Förderrichtlinie zur coronagerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten vorgelegt. Die Bundesregierung will die Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in solchen Gebäuden unterstützen. Das betrifft Länder, Kommunen und Träger, die überwiegend öffentlich finanziert werden. Das Ziel ist es natürlich, das Infektionsrisiko in Räumen, in denen regelmäßig größere Personenversammlungen stattfinden, gemäß den aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz zu senken. Das können zum Beispiel Kantinen, Aulen oder Hörsäle sein, aber es gibt auch noch viele andere Beispiele.

Dazu werden wir über die Bundesförderung die Um- und Aufrüstung von bestehenden raumlufttechnischen Anlagen und zugehörige Begleitmaßnahmen über einen Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent fördern. Es wird eine Bagatellgrenze geben, und zwar bei förderfähigen Ausgaben in Höhe von 2000 Euro für kleinere Maßnahmen und von 15 000 Euro für größere Umbauten. Die Höchstgrenze bei den förderfähigen Ausgaben beträgt 100 000 Euro. Es wird nicht möglich sein, diese Unterstützung mit anderen Investitionshilfen für dieselben Kosten zu kumulieren.

Dieses Programm tritt voraussichtlich am 15. Oktober 2020 in Kraft und ist bis Ende 2021 befristet.

WAGNER: Ich habe noch einen Terminhinweis im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für Sie. Am Montag, den 28. September, findet die informelle Videokonferenz der für den Tourismus zuständigen Ministerinnen und Minister der Europäischen Union statt. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, wird diese Videokonferenz leiten. Im Mittelpunkt der Videokonferenz steht der Erfahrungsaustausch über die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Tourismuswirtschaft und die damit verbundenen Herausforderungen für die europäische Tourismuspolitik.

Es wird Pressetermine geben. Wir haben um 14.50 Uhr einen Doorstep von Staatssekretär Bareiß, den Sie im Livestream verfolgen können. Um (akustisch unverständlich) Uhr findet im BMWi eine Pressekonferenz statt, die Sie vor Ort oder über den Livestream verfolgen können. Diese Pressekonferenz wird Staatssekretär Bareiß gemeinsam mit dem für den Binnenmarkt zuständigen EU-Kommissar Thierry Breton leiten.

Presseeinladungen hatten wir verschickt, auch mit dem organisatorischen Hinweis zum Termin. Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder sich anmelden wollen, können Sie sich gern an unsere Pressestelle wenden. Vielen Dank.

FRAGE JESSEN (zur EEG-Novelle): Vielleicht habe ich es überhört, aber war die Frage des Repowerings von Altanlagen, deren Förderung jetzt ausläuft ich glaube, ein Viertel oder ein Drittel der Anlagen ist davon mittelfristig bedroht , ein Thema in der Kabinettssitzung, oder ist eine Lösung dafür, von der wir seit Wochen oder Monaten hören, dass sie kommen solle, gefunden worden?

WAGNER: Zum Thema Repowering: Das ist natürlich auch Gegenstand der EEG-Novelle. Einerseits haben wir ja die Windenergieanlagen repowert, die an Standorten sind, an denen entweder genehmigungsrechtlich oder aus anderen Gründen nicht repowert werden kann. Die können weiter betrieben werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten der Direktvermarktung.

Zur zweiten Frage, die sich in dem Zusammenhang immer stellt, die der Ü-20-Anlagen, die man auf den Dächern hat, die klassischen Solaranlagen auf dem Einfamilienhaus oder auf kleineren Häusern, deren Förderung jetzt auch ausläuft: Das beginnt jetzt. Erst einmal sind es weniger. Die Zahl der auslaufenden Förderungen wird über die nächsten Jahre hinweg noch einmal deutlich ansteigen. Es gibt die Regelung, dass die bis 2027 weiterhin ihren produzierten Strom nicht direkt vermarkten müssen, was natürlich gerade Hauseigentümer, die jetzt nicht aktiver in der Branche unterwegs sind, vor Schwierigkeiten stellt, obwohl es dafür auch schon Angebote gibt. Aber die bekommen jetzt einfach die einfache Möglichkeit, dass sie ihren Strom weiterhin dem Netzbetreiber andienen können, der ihn dann zum Marktpreis abzüglich einer Vermarktungspauschale abnimmt. Für diese Anlagen wurde also Sorge getragen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Bei dem ersten Fall dem Repowering von Windenergieanlagen ist ja das Problem, dass die neuen Abstandsregelungen ein Repowering von größeren Rädern nicht zulassen. Wurde jetzt nur ein Zeitfenster geschaffen, innerhalb dessen dann Regelungen mit den Ländern, die zuständig sind, gefunden werden können, oder wie sieht das aus? Das habe ich noch nicht begriffen.

WAGNER: Zu diesem Punkt würde ich Ihnen gleich noch etwas nachreichen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, ich hätte zwei Nachfragen (zu der Förderrichtlinie), zum einen: Gibt es eine Obergrenze, was die Förderung angeht? Sie hatten das jetzt bezüglich einzelner Projekte angesprochen. Es geht um die Luftreinheit in Coronazeiten. Wird groß wird das Volumen des Programms insgesamt sein, oder hat es gar keinen Deckel?

Ich habe Folgendes jetzt nicht ganz verstanden: Ist das jetzt nur für Bundesgebäude gedacht, oder können damit auch öffentliche Gebäude von Ländern und Kommunen, also zum Beispiel auch Schulen, gefördert werden?

STS SEIBERT: Ich hatte gesagt, dass das ein Förderprogramm ist, das sich an Länder, Kommunen und Träger, die überwiegend öffentlich finanziert sind, richtet. So weit mein Beitrag. Für den Rest würde ich noch einmal den Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium um das Wort bitten.

WAGNER: Die zweite Frage kann ich gerne beantworten. Das Gesamtvolumen des Programms beträgt 500 Millionen Euro, und die Deckelung für die förderfähigen Ausgaben beträgt 100 000 Euro.

FRAGE BLANK: Ich habe eine Frage an den Regierungssprecher im Zusammenhang mit der Entlassung von Herrn Nawalny aus der stationären Behandlung in der Charité. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung darüber, ob Herr Nawalny auch in Berlin oder in Deutschland ist? Wissen Sie quasi, wo er ist?

Wird sein Schutz weiterhin sichergestellt?

Nachdem Vizekanzler Scholz heute Morgen gesagt hat, aus seiner Sicht komme ein Einstellen des Baus von Nord Stream 2 nicht infrage das gehört ja zum Thema Nawalny , frage ich: Ist das auch die Meinung der Bundeskanzlerin, die sich dem wahrscheinlich nicht anschließen wird, die das zuletzt offengelassen hat? Gibt es also eine Entscheidung über einen Baustopp für Nord Stream 2 oder nicht?

STS SEIBERT: Ich versuche es einmal der Reihe nach:

Erstens ist die Bundesregierung sehr erleichtert, dass sich der körperliche Zustand von Herrn Nawalny so gut entwickelt hat, dass er die stationäre Behandlung in der Charité beenden konnte. Das ist sehr ermutigend. Wir wünschen ihm weiterhin eine vollständige Genesung.

Nach seinem derzeitigen Aufenthaltsort oder weiteren Plänen müssen Sie ihn oder sein Team befragen. Dafür bin ich nicht zuständig.

Zur Frage nach dem Schutz: Danach müssten Sie die Berliner Polizei fragen, die ja zuletzt für den Schutz Herrn Nawalnys in der Charité zuständig war.

Zuletzt habe ich Ihnen hier keinen neuen Stand zu dem hier schon viel diskutierten Thema Nord Stream 2 mitzuteilen.

FRAGE FELD: Herr Alter, einmal angenommen, Herr Nawalny wäre noch in Deutschland, wie lange könnte er denn in Deutschland bleiben, ohne Asyl beantragen zu müssen?

Herr Seibert, gibt es vonseiten der russischen Regierung denn irgendwelche Mithilfe beim Thema der Aufklärung, von der Sie sagen würden, dass sie konstruktiv wäre?

ALTER: Es gibt dafür keine feste Frist. Das muss im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden. Es gibt sozusagen keine endliche Frist, die für Aufenthaltstitel gilt, die gegebenenfalls erteilt werden. Diese Frage kann man also nicht pauschal beantworten.

STS SEIBERT: Es gibt dazu leider auch nichts Neues zu sagen. Aber so, wie Sie die Frage formulieren „Mithilfe bei der Aufklärung“ , suggeriert das, dass die Bundesregierung oder deutsche Stellen diese Aufklärung als Auftrag hätten. Das ist ja aber nicht so. Die Tat, das Verbrechen, ist in Russland begangen worden. Deswegen ergeht seit geraumer Zeit unser dringender Appell an Russland, sich zu diesem Verbrechen zu äußern, zu erklären.

ZUSATZFRAGE FELD: Dann präzisiere ich meine Frage: Gibt es irgendetwas, was Russland geliefert hat, das die Kriterien erfüllen würde, die Sie aufgestellt haben?

STS SEIBERT: Ich habe dazu keinen neuen Stand, den ich Ihnen hier heute verkünden könnte.

FRAGE JOLKVER: Was ist denn, Herr Seibert, jetzt mit dem zweiten russischen Rechtshilfeersuchen? Das sollte ja irgendwann innerhalb der Regierung besprochen werden.

STS SEIBERT: Dafür müsste ich Sie an das Justizministerium verweisen.

BÖNNIGHAUSEN: Dazu kann ich mitteilen, dass es im Vergleich zu dem, was mein Kollege am Freitag mitgeteilt hatte, weiterhin keinen neuen Stand gibt. Er hatte ja gesagt, dass das zweite Ersuchen derzeit von der Bundesregierung geprüft wird.

FRAGE ROSE: Ist der Bundesregierung bekannt, wo sich Herr Nawalny im Moment aufhält?

STS SEIBERT: Das hatte ich, denke ich, beantwortet.

FRAGE DOLGUNOV: Die OVCW hatte letzte Woche mitgeteilt, dass sie die Proben von Herrn Nawalny untersucht habe. Wurde die Bundesregierung bereits über die Ergebnisse informiert?

ADEBAHR: Nein, die Bundesregierung ist noch nicht über die Ergebnisse informiert worden. Es gab letzte Woche, glaube ich, eine Berichterstattung in manchen Nachrichtentickern, die so auch nicht stimmte. Unserer Kenntnis nach ist die OVCW noch dabei, die Proben zu analysieren.

FRAGE: Herr Seibert, Sie sagten, es gebe keinen neuen Stand, was Nord Stream 2 angeht. Gibt es denn, allgemeiner gefragt, einen neuen Stand hinsichtlich der Frage nach Sanktionen? Nun ist der EU-Gipfel ja verschoben worden. Wird das die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel in der kommenden Woche beschäftigen?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen naturgemäß heute nicht sagen, was außer den vorgesehenen Themen dem Verhältnis der EU zu China, dem Verhältnis der EU zu Türkei; das sind die vorgesehenen außenpolitischen Themen noch eine Rolle spielen wird. Wir befinden uns weiterhin in Kontakt und im Gespräch mit unseren Partnern in der EU, und wir werden es zunehmend sein, um zu beurteilen, wie Russlands Einlassungen zu bewerten und wie darauf zu reagieren ist.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, ich komme noch einmal auf Nord Stream zurück. Heißt das, die heutigen Äußerungen von Herrn Scholz hat er ohne Wissen und Rückendeckung der Kanzlerin gemacht? Oder hat er damit schon auch die Meinung der Kanzlerin zum Ausdruck gebracht?

STS SEIBERT: Wir haben hier über das Thema Nord Stream 2 ja wirklich schon sehr umfassend gesprochen. Ich kann Ihnen heute keinen neuen Sachstand mitteilen. Die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler, der Außenminister und alle anderen Minister stehen in engem und gutem Kontakt.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, teilt der Außenminister die Meinung des Vizekanzlers? Sie gehören derselben Partei an.

ADEBAHR: Ich spreche hier für das Auswärtige Amt, und ich glaube, Herr Seibert hat gerade das gesagt, was im Moment zu sagen ist.

ZUSATZ JESSEN: Das erschließt sich mir aber nicht, was es ist. Herr Seibert ist der Sprecher der Bundeskanzlerin, und ich frage jetzt explizit, ob Herr Maas die Position von Herrn Scholz teilt.

STS SEIBERT: Wenn ich bescheiden darauf hinweisen darf, heiße ich Regierungssprecher. Das ist also schon noch ein bisschen weiter gefasst.

ZUSATZ JESSEN. Ja. – Dann sagen Sie es!

ADEBAHR: Ich verweise Sie auf die Äußerungen des Außenministers in Bezug auf Nord Stream 2, auf den guten Kontakt und auch auf das, was Herr Seibert gerade gesagt hat.

ZUSATZ JESSEN: Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob Herr Maas diese explizite Position von Herrn Scholz teilt. Bitte helfen Sie mir.

STS SEIBERT: Wir haben Ihnen für die Bundesregierung hier heute zu dem Thema nichts Neues mitzuteilen.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, Alexander Lukaschenko hat heute in einer geheimen Veranstaltung sein Amt angetreten. Ist er für die Bundesregierung rechtmäßiger Präsident eines europäischen Landes?

STS SEIBERT: Zunächst einmal will ich sagen: Dass diese Zeremonie heimlich vorbereitet und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist ja schon sehr bezeichnend.

Noch einmal zurück zu den Präsidentschaftswahlen in Belarus vom 9. August: Diese haben, wie wir damals sehr klar gesagt haben, den Mindestanforderungen demokratischer Wahlen in keiner Weise genügt. Sie waren weder fair noch waren sie frei. Deshalb kann man, wie die Bundeskanzlerin hier gesagt hat, die Ergebnisse dieser Wahlen auch nicht anerkennen. Herr Lukaschenko kann sich dementsprechend auch nach dieser heutigen Zeremonie nicht auf eine demokratische Legitimierung berufen, die ja die Voraussetzung wäre, um ihn als legitimen Präsidenten von Belarus anzuerkennen.

Das ist das, was ich dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Der EU-Außenbeauftragte Borrell hat Lukaschenko mit Maduro verglichen. Die Wahlen in Venezuela im Jahr 2018 wurden von der EU und von Deutschland auch nicht anerkannt. Aber immerhin ist Maduro eine Person, die die Regierung eines Landes Land leitet. Ist dieser Vergleich ein Vergleich, den Sie in Bezug auf Weißrussland auch ziehen würden?

STS SEIBERT: Ich möchte hier keine Vergleiche ziehen. Wir betrachten die Situation in Weißrussland, und sie stellt sich für uns sehr klar dar. Es ist eine nicht freie, nicht demokratische Präsidentschaftswahl gewesen, die dementsprechend auch keine demokratische Legitimierung für eine solche Zeremonie gibt, wie sie heute stattgefunden hat. Das ist das.

Unsere Grundforderungen ob das nun heute so stattgefunden hat oder nicht bleiben die gleichen: Es muss aufhören, dass Lukaschenko und sein Machtapparat gegen friedlich demonstrierende Menschen brutale Gewalt einsetzen. Es muss aufhören, dass friedlich demonstrierende Menschen zu politischen Gefangenen werden und hinter den Mauern dieser Gefängnisse auf das Übelste misshandelt werden; also Freilassung all dieser politischen Gefangenen. Drittens braucht es einen nationalen Dialog. Einen anderen Weg aus dieser Krise kann man kaum erkennen.

FRAGE SCHULER: Wird die Kanzlerin Herrn Lukaschenko zur Amtsübernahme gratulieren?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen das nicht sagen. Aber damit rechne ich nach dem, was ich jetzt hier gesagt habe, nicht.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, ist die Kanzlerin denn mit dem Maß an Handlungsfähigkeit zufrieden, das die Europäische Union im Fall Belarus an den Tag legt? Den Außenministern ist es nicht gelungen, sich auf Sanktionen zu verständigen. Ist die Kanzlerin ist der Meinung, dass zum Beispiel Sanktionen gegen Herrn Lukaschenko jetzt an der Zeit wären?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung bedauert, dass es jetzt nicht möglich war, Sanktionen in Kraft zu setzen. Es ist und bleibt unser Ziel, zeitnah solche restriktiven Maßnahmen zu ergreifen. Wir werden auch weiterhin mit all unseren europäischen Partnern sehr intensiv darüber reden.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Ist denn die Bundeskanzlerin darüber verärgert, dass eine Thematik, die mit Belarus nichts zu tun hat Zypern hat ja sein Veto eingelegt , hier mit Belarus verbunden wurde?

STS SEIBERT: Wie gesagt, die Bundesregierung bedauert, dass es nicht möglich war, die Einstimmigkeit zu erzielen, die notwendig gewesen wäre, um die Sanktionen jetzt in Kraft zu setzen.

FRAGE JUNG: Zu der Nicht-Anerkennung der letzten Wahl: Herr Seibert, was ist der Unterschied zwischen dieser Wahl und den Wahlen zuvor? Lukaschenko wurde schon 2015 in Anführungsstrichen – gewählt; er wurde 2010, 2006 und 2001 „gewählt“. Keine dieser Wahlen hatte gemäß der OSZE demokratische Standards. Warum wird diese Wahl jetzt nicht anerkannt und die davor offenbar schon? Er hat ja immer beschissen.

STS SEIBERT: Wir schauen und haben es mit den Ergebnissen der Wahl vom 9. August 2020 zu tun, der im Übrigen, wie ich gerade gesagt habe, noch tagtägliches brutales Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung folgte. Das ist für uns der Bewertungsmaßstab. Das ist für uns die Situation, mit der wir als Europäer umgehen müssen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, weil bei den letzten Wahlen keine brutale Gewalt von der belarussischen Staatsgewalt ausging, haben Sie das akzeptiert?

STS SEIBERT: Ich kann mit Ihnen jetzt nicht Zeitgeschichte betreiben. Wir reden über die verfälschten Wahlergebnisse 2020 und das, was daraus politisch hervorgeht. Das ist das, womit Deutschland und womit Europa umgehen muss. Nach unserer Meinung muss es da eine ganz klare Haltung geben. Nach unserer Meinung muss es auch eine Haltung geben, die sich in restriktiven Maßnahmen, in Sanktionen, ausdrückt.

FRAGE JOLKVER: Frau Adebahr, gibt es auf diplomatischem Wege eine Möglichkeit, die deutsche Position klarzumachen, zum Beispiel das Niveau der diplomatischen Beziehungen zu Weißrussland abzusenken? Plant das Auswärtige Amt irgendwelche Schritte in dieser Hinsicht?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen heute nichts dergleichen mitteilen. Wir sind im Moment mit unserer Botschaft in Minsk aktiv, um unsere Position zu vertreten, um unsere Grundsätze und Ansichten dort deutlich zu machen und auch, um dort den Kontakt zur Zivilgesellschaft zu halten. Die Vertretung dort hat im Moment auch diese Aufgabe. Insofern sind wir dort in einer schwierigen Zeit mit unserer Botschaft repräsentiert. Ich kann Ihnen heute hier keine Schritte bezüglich solcher Fragen, die Sie angesprochen haben, ankündigen.

Klar ist, dass wir uns wünschen, dass es innerhalb der EU eine Einigung darüber gibt, dass man zu Sanktionen in diesem Bereich kommt. Diese streben wir nach wie vor an und wünschen uns, dass es schnell passiert.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, meine Frage schließt direkt an das Vorherige an. Welchen Status hat die belarussische Botschaft in Berlin zurzeit? Wenn der Präsident keine Legitimation hat, ist dann für das Auswärtige Amt die Vertretung von Belarus in Deutschland eine demokratisch legitimierte Vertretung?

ADEBAHR: Die Botschaften sind Botschaften des jeweiligen Staates, nicht einer Regierung. Wenn ich Ihnen etwas anderes oder etwas, was darüber hinausgeht, mitteilen kann, würde ich das gerne nachreichen. Der völkerrechtliche Grundsatz ist, dass das die Botschaft eines Staates und nicht einer Regierung ist, die ja in allen Ländern in demokratischen und überall jeweils wechseln.

FRAGE JAHN: Eine Frage an die Kollegin des Bundesverkehrsministeriums zum runden Tisch in Sachen Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Durchsetzung. Wird dort etwas beschlossen? Was werden die Folgen dieser Tagung heute sein? Ist eine Unterrichtung der Presse geplant? Wenn ja, wie und wann?

NIEKE: Herzlichen Dank für Ihre Frage. Aktuell laufen die Debatten noch. Bis jetzt habe ich noch kein Signal bekommen, wann das Gespräch beendet sein wird.

Auf Einladung unseres Hauses und unter Leitung von Staatssekretärin Frau Dr. Zieschang findet heute ein runder Tisch zum Thema der effektiven Durchsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr statt. Ziel ist es, mit den Beteiligten zu einem gemeinsamen Schulterschluss zu kommen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, was die Durchsetzung der Maskenpflicht angeht, oder auch Erklärungen abzugeben.

Den Ergebnissen kann ich natürlich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Falls es Ergebnisse gibt, werden wir Sie selbstverständlich in welchem Rahmen auch immer darüber unterrichten. Eine Pressekonferenz als solche ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.

ZUSATZFRAGE JAHN: Das heißt, es gibt eine schriftliche Erklärung von Ihrem Haus?

NIEKE: Genau.

ADEBAHR: Ich habe eine Nachreichung zum Thema diplomatisches Verhalten in Bezug auf Belarus. Wir hatten bereits das war mir entfallen; danke, an die Kollegen im Auswärtigen Amt die deutsch-belarussische Beratergruppe ausgesetzt. Das heißt, es ist sozusagen ein Zeichen gewesen, das wir in dieser Zeit gesetzt hatten das ist jetzt ein paar Wochen her , dass wir im Moment mit der Regierung diese Beratergruppe nicht durchführen. Das ist, in diese Richtung fragten Sie ja, ein diplomatisches Zeichen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, eine Frage zum Thema China und Klima. Die chinesischen Klimaschutzziele waren Thema bei den EU-China-Verhandlungen. Jetzt hat die chinesische Regierung CO2-Neutralität bis 2060 angekündigt und den Höhepunkt des CO2-Ausstoßes vor 2030. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das aus Sicht der Bundesregierung die Kanzlerin hatte es ja selbst angesprochen zufriedenstellend ist oder ob die Bundesregierung sich mehr erhofft hätte.

STS SEIBERT: Ich muss Ihnen eine Information dazu nachreichen. Das kann ich jetzt nicht aus dem Hut.

FRAGE JUNG: Vielleicht kann das Umweltministerium dazu Stellung nehmen. Wenn China erst in zehn Jahren den Höchststand seiner CO2-Emissionen erreichen will, dann können das Bundesregierung und EU nicht gutheißen.

ZIMMERMANN: Wir begrüßen diese Ankündigung, weil es aus unserer Sicht wichtig ist, dass sich immer mehr Staaten auf einen konkreten Weg zur CO2-Neutralität begeben. Bislang hatte China überhaupt kein Ziel. Wir erwarten, dass von dieser Ankündigung eine Dynamik ausgehen wird, der sich auch viele andere Staaten nicht entziehen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben jetzt auf etwas geantwortet, was ich gar nicht gefragt habe. Ich wollte wissen, wie Sie bewerten, dass der Höchststand der chinesischen Emissionen erst in zehn Jahren erreicht werden soll. Macht Ihnen das Sorgen?

ZIMMERMANN: Eine Bewertung chinesischer Klimapolitik in der Art, wie Sie sie hören wollen, nehme ich hier für die Bundesregierung nicht vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vielleicht können Sie das nachreichen?

FRAGE REUTER: An das Auswärtige Amt zur Jordanienreise von Herrn Minister Maas: Der Außenminister wird sich in Jordanien mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Ägypten und Jordanien treffen. Wird es eine neue Initiative in Sachen Nahostfriedensprozess geben bzw. was ist der Zweck dieses Treffens?

ADEBAHR: Das würde ich Ihnen gerne nachreichen.

STS SEIBERT: Da wir gerade bei außenpolitischen Themen sind und da ich nicht weiß, ob in der noch verbleibenden Zeit eine Frage dazu kommt, würde ich gerne zur Situation im östlichen Mittelmeer und dem Konflikt zwischen der Türkei und Griechenland etwas sagen. Und zwar würde ich gerne sagen, dass die Bundesregierung ausdrücklich begrüßt, dass Griechenland und die Türkei sich darauf geeinigt haben, sehr bald die sogenannten „exploratory talks“, also die bilateralen Sondierungsgespräche, wieder aufzunehmen. Das ist ein sehr positives Zeichen dafür, dass beide Seiten gewillt sind, eine Lösung der strittigen Fragen hinsichtlich der Seegrenzen im östlichen Mittelmeer im Dialog und auf Grundlage des internationalen Rechts zu finden. Wir haben immer gesagt und das gilt auch weiterhin : Deeskalation und Dialog aller Beteiligten sind der Weg zu dauerhaften Lösungen für die strittigen Fragen im östlichen Mittelmeer.

Insofern ist diese Einigung auf eine Wiederaufnahme der Gespräche zwischen Griechenland und der Türkei ein wichtiger Schritt für das bilaterale Verhältnis zwischen unseren Partnern in Griechenland und der Türkei, aber auch insgesamt eine gute Nachricht für die Stabilität der Region und für die europäisch-türkischen Beziehungen. Es ist aus unserer Sicht jetzt natürlich wichtig, dass diese Gespräche auch bald beginnen und dass so auch weiter Vertrauen aufgebaut wird.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, was bedeutet das für den EU-Gipfel? Dort hatte Zypern ja wir hatten das vorhin in dem Kontext Belarus Sanktionen gegen die Türkei gefordert. Heißt das, dass die Bundesregierung im Moment Sanktionen gegen die Türkei nicht befürworten würde?

STS SEIBERT: Zunächst einmal ist es wichtig, dass beide Länder dieses positive Zeichen und diese Bereitschaft zum Gespräch signalisiert haben, und das aufgrund einer Einigung, die sie miteinander erzielt haben. Das ist nach vielen Wochen erst einmal das erste wirklich positive Zeichen. Zu dem auf nächste Woche verschobenen Europäischen Rat würde ich mich jetzt noch nicht weiter äußern wollen. Wir haben das Gefühl, dass das helfen kann, bei diesem Rat sozusagen das europäisch-türkische Verhältnis, aber eben auch die Solidarität mit Griechenland und Zypern auszudrücken.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Dann möchte ich noch einmal anders fragen: Halten Sie Sanktionen für sinnvoll, solange diese Gespräche zwischen Griechenland und der Türkei laufen?

STS SEIBERT: Ich werde mich hierzu jetzt vor dem Europäischen Rat nicht äußern. Wir haben als Bundesregierung das Interesse bzw. wir teilen das Interesse an ganz umfangreichen und konstruktiven Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei, wie es der Hohe Vertreter Herr Borrell ja auch ausgedrückt hat. Europa und die Türkei teilen viele Interessen; es gibt ein großes Potenzial für eine vertiefte Zusammenarbeit in Fragen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der regionalen Stabilität und auch der Migration. In diesem Sinne ist es gut, dass bei dem kommenden Europäischen Rat genau diese Beziehungen zwischen der EU und der Türkei beraten werden.

FRAGE ENGERT: An Herrn Seibert und an das Bundesfinanzministerium: Die Recherchen zu den „FinCEN Files“ zeigen, dass die Commerzbank zwischen 2010 und 2013 eine Milliarde Euro in Banknoten an die russische Sviaz Bank verkauft hat, die schon damals beschuldigt wurde, Syrien-Sanktionen zu umgehen und einen Anteil daran zu haben, dass das Assad-Regime den Krieg in Syrien weiter führen konnte. Eine Abteilung der Commerzbank in New York hatte 2014 bei der für Banknotenhandel zuständigen Abteilung in der Zentrale in Frankfurt nachgefragt, ob man dazu weitere Informationen bereitstellen könnte, wurde dort aber ohne Informationen abgespeist. Dies geschah zu einer Zeit, in der der Bund bereits Großaktionär der Commerzbank war und auch Vertreter im Aufsichtsrat hatte.

Dazu gibt es drei Fragen:

Erstens. Ist der Bund von der Commerzbank über diesen Vorgang proaktiv informiert worden? Wenn ja, wenn und wie ausführlich?

Zweitens. Wie bewertet die Bundesregierung diese Vorgänge?

Drittens. Angesichts zahlreicher weiterer schwerer Vorwürfe aus den „FinCEN Files“: Was muss sich bei Aufsicht und Kontrolle der Geldwäschebekämpfung ändern und wer ist dafür in der Pflicht?

WOGATZKI: Es gibt eine Bundesbeteiligung an der Commerzbank, die durch die Finanzagentur gehalten wird. Die Vertreter des Bundes sind insoweit unabhängig und nicht weisungsgebunden, und es erfolgt auch kein Bericht über die Geschäftstätigkeit in die andere Richtung, also an uns.

Die konkret genannten Vorgänge kann ich nicht weiter beurteilen.

Zur dritten Frage: Die Äußerungen des Ministers in Bezug auf den Wirecard-Komplex, nämlich dass wir die Finanzaufsicht groß reformieren werden, haben wir hier ja schon häufiger wiedergegeben. Am Montag hatte ich dazu gesagt, dass wir auch ein Beraterprojekt auf den Weg gebracht haben und dass die Reformen nun laufen. Wenn wir etwas zu berichten haben, werden wir das hier tun.

ZUSATZFRAGE ENGERT: Herr Seibert, wie bewertet die Bundeskanzlerin die Recherchen zu den „FinCEN Files“ im Allgemeinen und die Vorwürfe gegen die Commerzbank im Besonderen?

STS SEIBERT: Zu dem Besonderen hat sich die Kollegin aus dem Finanzministerium geäußert; da habe ich nichts hinzuzufügen.

Für die Bundeskanzlerin wie für die ganze Regierung kann ich noch einmal wiederholen, was auch am Montag hier gesagt wurde: Die Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung ist in unserer Finanzmarktpolitik ein ganz wichtiges Anliegen. Es ist gut und effizient, dass im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf europäischer und auch auf internationaler Ebene einheitliche Standards festgelegt worden sind.

Es ist Aufgabe der, wie man so sagt, geldwäscherechtlich Verpflichteten, Verdachtsmeldungen beispielsweise mit Blick auf Geldwäsche an die FIU zu übermitteln. Am Montag ist hier ausgiebig darüber gesprochen worden, wie diese Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in den letzten Jahren durch die Bundesregierung sehr stark aufgewertet und aufgestockt wurde. Diese Zentralstelle leitet strafrechtlich relevante Sachverhalte dann an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

Für uns ist klar: Die Vorwürfe, die in diesen „FinCEN Files“ und in der Berichterstattung enthalten sind, müssen von den zuständigen Behörden untersucht und aufgeklärt werden.

WAGNER: Ich hätte noch eine Nachlieferung für Herrn Jessen zum Thema Windkraft-Altanlagen. Die konkrete Regelung zum Thema Altanlagen im EEG-Entwurf lautet:

„[Betreiber kleiner Anlagen bis 100 kW] können den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten.“

Für größere Anlagen, also Anlagen mit über 100 kW, gilt diese Übergangsfrist bis 2021. Im Übrigen ist der Weiterbetrieb durch Direktvermarkt möglich.

Die Frage, ob eine einzelne Anlage repowert werden kann, ist keine Frage des EEG, sondern ist eigentlich eine Frage, die im Genehmigungsrecht in den Ländern oder im jeweiligen Flächennutzungsplan im Einzelfall zu prüfen ist; das ist sozusagen keine generelle Frage des EEG.

FRAGE DR. RINKE: Zu Corona an Herrn Seibert: Die Fußball-Nationalmannschaft der Frauen hat gestern in Montenegro, einem Hochrisikoland, gespielt. Weil es eine Nationalmannschaft ist, wüsste ich gerne: Sehen Sie das unter dem Aspekt Vorbildfunktion als richtige Maßnahme an?

STS SEIBERT: Ich würde gerne das Sportministerium damit befassen, weil ich dazu keine Informationen habe auch keine Informationen, unter welchen Bedingungen dieses Spiel stattfand.

ALTER: Uns liegen auch keine Informationen vor, unter welchen Bedingungen die Partie dort stattgefunden hat. Es ist auch so, dass wir hier jetzt nicht einzelne Veranstaltungen jeweils einer Bewertung unterziehen wollen. Es ist wichtig, dass bei all dem, was passiert, Vorkehrungen getroffen werden, damit es nicht zu neuen Infektionsketten kommt. Wenn eine Partie stattfindet, wie Sie es gerade beschrieben haben, muss sichergestellt sein, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen sind. Ich kann an dieser Stelle nicht einschätzen, ob das in diesem Fall so gewesen ist oder nicht.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Müssen die Spielerinnen und das ganze Team eigentlich in Quarantäne, wenn sie aus Montenegro zurückkommen?

ALTER: Im Prinzip gilt ja für Sportvereine das Regime, das auch für jeden anderen gilt. Das bedeutet, wenn keine besonderen Konzepte vorliegen das kann ich, wie gesagt, jetzt in diesem Einzelfall nicht beantworten; das müsste ich nachreichen , gelten die allgemeinen Regelungen für Quarantäne, die auch für jeden anderen gelten, wenn er aus einem solchen Land zurückkehrt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: An das Auswärtige Amt möchte ich angesichts der steigenden Zahlen wie in der letzten Woche die Frage stellen: Gibt es neue Reisewarnungen und Risikoeinschätzungen?

ADEBAHR: Ich habe Ihnen im Moment keine neuen Reisewarnungen mitzuteilen. Es ist aber klar, dass die Bundesregierung insbesondere die zuständigen Ministerien und der Krisenstab im Auswärtigen Amt die steigenden Zahlen in mehreren europäischen Ländern sehr genau beobachtet, und selbstverständlich müssen wir nach den Kriterien, die Sie kennen sieben Tage Inzidenz, mehr als 50 gemeldete Fälle pro 100 000 Einwohnern , auch sehr kurzfristig neue Mitteilungen zu möglichen Reisewarnungen machen, wenn die Lage es notwendig macht. Im Moment habe ich keine solche Mitteilung für Sie, aber eine Einstufung als Risikogebiet fänden Sie auf der Webseite des RKI, und neue Reisewarnungen, so es denn welche geben sollte, auf der AA-Webseite.

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