Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 30. September 2020

Themen: COVID-19-Pandemie (Bußgeld für unzutreffende persönliche Angaben bei Besuch in gastronomischen Einrichtungen, Kriterien für eine Einstufung als Risikogebiet, religiöse Feierlichkeiten, Lohnfortzahlung im Fall einer Quarantäne), Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach, geplantes Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und der belarussischen Oppositionellen Swetlana Tichanowskaja, TV-Debatte zwischen Donald Trump und Joe Biden, Einführung eines Verfahrens zur Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Europäischen Union, Binnenmarktgesetz in Großbritannien, Lage in Libyen, Rücktrittsforderung des ungarischen Ministerpräsidenten an die EU-Kommissarin Věra Jourová, Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes

Ohne naive Fragen heute.

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 30. September 2020:

FRAGE (zur COVID-19-Pandemie): Ich habe eine Sache noch nicht ganz verstanden, und zwar die 50 Euro, die man bezahlen muss, wenn man eine Falschangabe im Restaurant gemacht hat. Wie ist das konkret, wenn jemand das falsch angibt? Wer treibt dann die 50 Euro ein? Wer hat das Recht? Wie funktioniert das?

STS SEIBERT: Die Sache ist eigentlich ganz klar so, wie es Bund und Länder in dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs gestern besprochen haben. Falschangaben bei den persönlichen Angaben in der Gastronomie sind kein Kavaliersdelikt. Darauf steht ein Mindestbußgeld in Höhe von 50 Euro, das von den Gästen zu entrichten ist, die diese falschen Angaben gemacht haben.

Zusätzlich haben Bund und Länder gestern eine Aufforderung an die Wirte beschlossen, zumindest die Plausibilität solcher Angaben zu überprüfen. Wenn ihnen also auffällt, dass in den Listen, die dort ausliegen, oder in den einzelnen Zetteln Donald Duck und Darth Vader eingetragen sind, dann ist es offensichtlich, dass das nicht stimmen kann, und dann ist es ihre Verantwortung, nachzufragen.

Wie das nun da das natürlich in der Zuständigkeit der Länder liegt implementiert wird, wird tatsächlich in den Bundesländern geregelt werden müssen. Das kann ich Ihnen hier jetzt nicht beantworten.

Ich denke, das Wichtige gestern war die gemeinsame Haltung von Bund und Ländern, dass das etwas ist, was die Menschen wirklich ernst nehmen müssen, weil es der Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten dient. Der Hamburger Bürgermeister Tschentscher hat gestern in der Pressekonferenz ja noch einmal darauf hingewiesen: In der Gastronomie gab es Fälle, in denen von Hunderten solcher Angaben nicht einmal die Hälfte oder ein Drittel verwertbar war, weil der Rest fiktiv war. Das ist eine ganz große Behinderung der Gesundheitsbehörden bei ihrer Arbeit.

ZUSATZ: Die Botschaft ist klar, und das verstehe ich. Das heißt, dass die Länder jetzt überlegen müssen, wie sie das umsetzen, ob also das Ordnungsamt oder die Polizei oder wer auch immer angerufen wird. Das wäre ein Vorgang, der möglich wäre. Denn die Wirte dürfen das ja nicht einziehen. Sie müssten ja eine Quittung ausstellen usw. Wenn das ein Bußgeld ist, ist das Ganze ja ein Ordnungsverfahren. Dafür müsste es ja irgendein Formular geben.

STS SEIBERT: Für die Implementierung der Maßnahmen sind tatsächlich die Länder zuständig. Dort wäre bitte auch nachzufragen.

FRAGE JÖLLI: Immer mehr Regionen werden zu Risikogebieten erklärt. Meine Umkehrfrage: Was muss passieren, damit eine Region von dieser Liste wieder heruntergenommen wird?

STS SEIBERT: Sprechen Sie von Regionen außerhalb Deutschlands? Dann würde ich die Vertreterin des Auswärtigen Amtes dazu befragen.

SASSE: Wir haben uns an dieser Stelle schon mehrfach zu dem Thema geäußert. Entscheidendes Kriterium ist die sogenannte Siebentagesinzidenz, also die Frage, ob über einen Zeitraum von sieben Tagen mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner registriert wurden.

ZUSATZFRAGE JÖLLI: Das Land Tirol argumentiert jetzt, dass es nur mehr 47 Fälle pro 100 000 sind. Kommt es jetzt wieder von der Liste herunter?

SASSE: Wir können uns hier nicht zu unterschiedlichen Ländern einlassen. Sie wissen, dass das veröffentlicht wird. Der Stand der Veröffentlichungen ist bekannt. Es ist wichtig, dass stabile Trends verzeichnet werden. Auf dieser Grundlage treffen wir gemeinsam eine Entscheidung.

ZUSATZFRAGE JÖLLI: Ein Tag ist also zu wenig, oder?

SASSE: Meine Aussage steht so, wie ich sie gerade getätigt habe.

FRAGE BUSCHOW: Ich habe eine Frage zum Thema der Feierlichkeiten. Es wurde jetzt dezidiert nicht erwähnt und hängt sicherlich auch davon ab, wie die Länder das einzeln regeln. Wenn von privaten oder von Feierlichkeiten in öffentlichen Räumen die Rede ist, sind damit auch religiöse Veranstaltungen gemeint, oder sind diese ausgenommen? Wie ist es bei Gottesdiensten? Sind das Feierlichkeiten in dem Sinne, wie sie gestern angesprochen wurden?

STS SEIBERT: Kann das BMI das konkret beantworten?

ALTER: Ich kann insoweit Antwort geben, als dass es für die Gottesdienste ja schon sehr frühzeitig Abstimmungen und auch Konzepte gab, wie Gottesdienste unter Berücksichtigung der Infektionsgefahren durchgeführt werden können. Ich habe es so verstanden, dass es bei dem gestrigen Beschluss um private Feierlichkeiten geht und die Konzepte, wie sie für religiöse Feierlichkeiten abgestimmt und umgesetzt wurden, weiterhin Bestand haben.

FRAGE JAHN: Herr Kautz, es geht um die Neuregelung der Quarantäne ab Oktober. Heute gab es zu dem Thema in einem Medium eine große Veröffentlichung. Wer übernimmt die Lohnfortzahlung für die fünf obligatorischen Quarantänetage nach der Rückkehr aus einem Quarantänegebiet? Verstehe ich es richtig, dass der betroffene Reisende dafür aufkommt?

KAUTZ: Wenn Sie nach Inkrafttreten der Quarantäneordnung meinen, dann wird das der Betroffene selbst übernehmen müssen. Das entspricht dem MPK-Beschluss von Ende August diesen hat, glaube ich, auch die „BILD“-Zeitung zitiert , wo es heißt:

„Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.“

Dieser Beschluss wird umgesetzt. Wir arbeiten an einer Gesetzesänderung. Das betrifft Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes, der entsprechend geändert werden muss.

ZUSATZ JAHN: Wenn ich Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes richtig verstanden habe, gilt das im Grunde genommen aber doch auch schon jetzt.

KAUTZ: Nein, das ist nicht unsere Rechtsauffassung.

FRAGE JOLKVER: Ich habe eine ganz einfache Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Bergkarabach und dem Konflikt im Südkaukasus. Als was betrachtet die Bundesrepublik Deutschland dieses Gebiet Bergkarabach? Ist das völkerrechtlich gesehen Teil von Aserbaidschan oder nicht?

SASSE: Vielleicht zunächst einmal ein paar allgemeine Ausführungen zu dem Konflikt, der uns ja weiterhin beschäftigt und der uns sehr beunruhigt.

Die heftigen Kampfhandlungen mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten, die am Wochenende ausgebrochen sind, beunruhigen uns sehr. Wir stehen zu dem Thema im engen Austausch mit unterschiedlichen Partnern und zuständigen Regierungsvertretern. Unter anderem hat Außenminister Maas gestern mit seinem türkischen Amtskollegen darüber gesprochen.

Außenminister Maas hat sich am Wochenende auch selbst zu dem Konflikt geäußert. Die Äußerungen sind Ihnen vielleicht bekannt, ansonsten würde ich sie an der Stelle noch einmal zitieren:

Ich rufe beide Konfliktparteien dazu auf, sämtliche Kampfhandlungen und insbesondere den Beschuss von Dörfern und Städten umgehend einzustellen. Der Konflikt um die Region Bergkarabach kann nur auf dem Verhandlungsweg gelöst werden. Die OSZE-Minsk-Gruppe mit ihren drei Ko-Vorsitzenden steht dafür bereit. Armenien und Aserbaidschan müssen die gewaltsamen Handlungen sofort beenden und den Weg zu substantiellen Verhandlungen begehen.“

Dieses Zitat, das ich Ihnen gerade vorgelesen habe, gibt auch die Antwort auf Ihre Frage. Es liegt jetzt an der OSZE-Minsk-Gruppe und den Parteien, in Verhandlungen den Status den Status von Bergkarabach zu klären.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Das ist der Stand vom Montag. Das beantwortet aber nicht meine Frage. Meine Frage lautet ganz konkret: Betrachtet die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht Bergkarabach als Teil von Aserbaidschan, wie es eigentlich sein sollte? Entsprechend würde man denken, dass man von Armenien fordern sollte, diese besetzten Gebiete freizugeben.

SASSE: Ich muss meine Antwort von gerade wiederholen: Es geht uns darum, dass sich die Parteien zurück an den Tisch bewegen und gemeinsam mit der OSZE-Minsk-Gruppe auf dem Verhandlungsweg diesen Konflikt lösen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Wenn Sie sagen, dass die Krim völkerrechtlich Teil der Ukraine ist, was ist dann mit Bergkarabach? Ist Bergkarabach nach dem Völkerrecht ein Teil von Aserbaidschan oder nicht?

SASSE: Meine Antwort steht für sich.

STS SEIBERT: Ich will eines noch ganz kurz sagen, weil das Thema Krim mit diesem hier gerade vermischt wird, und ich glaube, dass man das doch sehr auseinanderhalten sollte.

Im Zuge der Auflösung der Sowjetunion 1991 wurde die Ukraine inklusive der Krim zum unabhängigen ukrainischen Staat. Es gab damals auch noch ein Referendum, in dem sich eine Mehrheit der Wähler eben gegen eine Abtrennung der Krim ausgesprochen hatte. Das sind vollkommen andere Verhältnisse. Das ist eine vollkommen andere Situation als im Falle Bergkarabachs. Deswegen ist die Antwort der Kollegin vollkommen richtig.

ZUSATZ JOLKVER: (akustisch unverständlich)

STS SEIBERT: Ich glaube, wir haben hier anhand von vielen Beispielen schon gelernt, dass es immer sinnvoll ist, jeden Konflikt als Konflikt selbst zu beurteilen und nicht Parallelen zu ziehen, die am Ende das wollte ich gerade darstellen immer hinken.

FRAGE JORDANS: Die Kanzlerin sagte, sie plane, die belarussische Oppositionelle Frau Tichanowskaja zu treffen. Können Sie schon sagen, wann, wo und in welchem Rahmen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Sanktionen, die von Großbritannien gegen Lukaschenko verhängt wurden? Was hält die EU von solch einem Schritt ab?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin ist ja heute in ihrer Rede in der Generaldebatte im Bundestag auch darauf eingegangen. Sie hat erst einmal ihre Bewunderung für den Mut der vielen friedlichen Demonstranten in Belarus ausgedrückt, insbesondere der vielen Frauen, die dort trotz der nackten Gewalt, die der Staat ihnen entgegenhält, tagtäglich auf der Straße sind. Sie hat angekündigt, dass sie sich demnächst mit der Oppositionellen Frau Tichanowskaja treffen wird, und wir werden wie üblich am Freitag die Termine und Einzelheiten dazu bekannt geben.

Zu der Frage der Sanktionierung kann ich nur das sagen, was wir immer gesagt haben: Es ist unser fester Wille, in Europa mit den europäischen Partnern darauf hinzuwirken, dass Sanktionen tatsächlich beschlossen werden und dann auch in Kraft treten. Wir bedauern, dass das bisher noch nicht möglich war. Aber es bleibt unser Ziel, dass solche restriktiven Maßnahmen ergriffen werden, und dazu setzen wir den sehr intensiven Austausch mit unseren europäischen Partnern fort. Die Zielsetzung ist also mit der beispielsweise der Briten durchaus vergleichbar.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, ich wollte von Ihnen wissen, ob die Kanzlerin eigentlich diese denkwürdige TV-Debatte zwischen Herrn Biden und Herrn Trump verfolgt hat. Es war ja heute Morgen ein bisschen spät oder früh. Hat sie sich später zumindest Ausschnitte angeschaut, weil der Gewinner dieses Rennens ja auch mit ihr zu tun haben wird, also entweder Herr Trump oder Herr Biden?

STS SEIBERT: Ich gebe hier ganz grundsätzlich nie über das Fernseh- oder Leseverhalten der Bundeskanzlerin Auskunft. Sie ist über das informiert, was da in der Nacht stattgefunden hat.

FRAGE: Ich habe auch eine Frage zu diesem sogenannten Duell, das man vielleicht besser als Fiasko bezeichnet. Erscheint der Bundesregierung und speziell der Kanzlerin dieser wichtigste Sprecher des Hauptverbündeten noch ein verlässlicher Partner zu sein, oder ist es so, Frau Sasse, dass das AA längst andere Fühler ausstreckt, um die transatlantischen Beziehungen weiter zu pflegen, weil es vielleicht um die Gesamtadministration doch nicht so wie um den amerikanischen Präsidenten bestellt ist?

STS SEIBERT: Auch wenn ich nicht Frau Sasse bin, die natürlich gleich dran ist, will ich trotzdem noch einmal sagen: Sie können jetzt mannigfaltige Versuche anstellen. Sie werden die Bundesregierung jedenfalls die hier vertretenen Sprecher der Bundesregierung nicht dazu bringen, in den amerikanischen Wahlkampf einzugreifen, indem wir solche Kommentare abgeben.

SASSE: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE HERZOG: An das Bundesjustizministerium: Die EU-Kommission hat heute Einschätzungen zu Mängeln auch im deutschen Justizsystem veröffentlicht. Luft nach oben sei demnach zum Beispiel bei der Digitalisierung und der Unabhängigkeit von Strafverfolgern in Bezug auf politische Weisungen. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus für Deutschland?

DR. KRÜGER: Vielen Dank für diese Frage. – Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass sich unsere Ministerin Christine Lambrecht auch mit einem Zitat zu der Veröffentlichung dieses Berichts geäußert hat. Ich kann von hier aus im Moment kommentieren, dass wir die Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieses Berichts jetzt sorgfältig auswerten und prüfen werden. Gegebenenfalls wird das auch mit den Landesjustizministerien beraten werden.

Ganz allgemein kann ich zu den hier angesprochenen Punkten noch sagen, dass beispielsweise mit Blick auf die angesprochenen langen Verfahrensdauern darauf hinzuweisen ist, dass das eine Frage ist, die sich primär an die Landesjustizministerien richtet. Der Bund hat in dieser Legislaturperiode mit dem Pakt für den Rechtsstaat schon dafür gesorgt, dass 2000 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen mit finanziert werden konnten, und damit zur wesentlichen Stärkung der Justiz beigetragen. Auch das sind Punkte, die wir mit den Landesjustizministerien noch mehr besprechen werden.

Zum Stichwort Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften kann ich mich auch nur ganz allgemein äußern und darauf hinweisen, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland eben Teil der Exekutive sind. Sie sind aber keine gewöhnlichen Behörden; das ist wichtig zu betonen. vor allem unterliegen sie nämlich dem Legalitätsprinzip. Sie sind dazu verpflichtet, bei allen verfolgbaren Straftaten einzuschreiten und sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. Den Staatsanwaltschaften kommt daher eine besonders wichtige Aufgabe in der Rechtspflege zu.

FRAGE SORGE: Herr Seibert, wie bewertet die Bundesregierung die Zustimmung des britischen Unterhauses zum umstrittenen Binnenmarktgesetz, und was bedeutet das für die weiteren Verhandlungen über ein künftiges Abkommen?

STS SEIBERT: Wir verfolgen die Entwicklung in Großbritannien sehr genau, aber wir kommentieren keine innenpolitischen Entscheidungsprozesse. Dabei bleibe ich auch heute.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Herr Šefčovič, hat sich zu diesem Gesetz ja schon geäußert, als es noch in Planung war, nachdem er darüber Gespräche mit der britischen Seite geführt hatte. Er hatte Großbritannien aufgefordert, dieses Gesetzesvorhaben bis spätestens Ende September, also Ende dieses Monats, zurückzuziehen. Gleichzeitig hat er auf rechtliche Instrumente zur Streitbeilegung hingewiesen, die es im Austrittsabkommen gibt und die die Europäische Union andernfalls gegebenenfalls nutzen wird.

Grundsätzlich kann ich nur wiederholen, was wir hier schon gesagt haben: Großbritannien hat mit der Europäischen Union einen Vertrag abgeschlossen, und die Europäische Union wird sehr genau darauf achten, dass Großbritannien seine aus diesem Vertrag erwachsenen Verpflichtungen der EU gegenüber auch einhält.

FRAGE TOWFIGH NIA: Nächste Woche soll auf Außenministerebene eine Libyen-Konferenz in Berlin stattfinden. Können Sie sagen, was das Ziel dieser Konferenz ist?

SASSE: Die Veranstaltung nächste Woche wird ja ein sogenanntes Side Event der UN-Generalversammlungswoche sein. Gemeinsam mit dem UN-Generalsekretär Guterres laden wir für den 5. Oktober zu diesem virtuellen Treffen zu Libyen ein. Ziel ist es, acht Monate nach der Indossierung der Schlussfolgerungen der Berliner Libyen-Konferenz eine Bestandsaufnahme mit den internationalen Akteuren vorzunehmen. Sowohl was das Ende der Ölblockade angeht als auch in Bezug auf den innerlibyschen politischen Prozess haben wir in den letzten Wochen durchaus Zeichen der Hoffnung gesehen, wie zum Beispiel zuletzt bei den Gesprächen in Montreux.

Jetzt müssen aber den Worten auch Taten folgen, vor allem in Bezug auf die Umsetzung des Waffenstillstandes. Dafür brauchen wir auch die internationalen Unterstützer beider Seiten an Bord, und natürlich werden wir auch an die Zusagen aus Berlin erinnern ganz vorneweg an die Zusagen mit Blick auf das Waffenembargo.

FRAGE NEHLS: Spürt die Bundesregierung in ihrer momentanen Rolle als EU-Ratspräsidentin eine gewisse Fürsorgepflicht für Frau Jourová? Herr Orbán hat sie ja zum Rücktritt aufgefordert oder hat Frau von der Leyen aufgefordert, sie wegen der Aussage, die Demokratie in Ungarn sei krank, zu entlassen. Oder ist das allein Sache von Frau von der Leyen bzw. der Kommission?

STS SEIBERT: Es ist zunächst einmal Sache der Kommission, und Frau von der Leyen hat sich dazu ja auch sehr klar geäußert bzw. hat ihre Sprecherin dazu einen sehr klaren Satz sagen lassen.

FRAGE: Es scheint jetzt ja eine Einigung zum Ausbau des 5G-Netzes zu geben. Herr Seibert, wie bewerten Sie, dass es jetzt eine doppelte Prüfung geben soll, nämlich zum einen vom BSI und zum anderen eine politische Bewertung? Wie soll das in Zukunft vonstattengehen, wer bewertet dann politisch?

STS SEIBERT: Wir haben die Berichterstattung zu diesem Thema zur Kenntnis genommen. Einzelheiten kommentiere ich nicht. Die deutsche Position zur Sicherheit beim Betrieb und beim Ausbau des Mobilfunknetzes ist klar und unverändert: Wir haben einen Ansatz gewählt, bei dem die Sicherheitsanforderungen für die Mobilfunknetzbetreiber an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen angepasst sind, und diese Anforderungen gelten gleichermaßen für alle Anbieter bzw. alle Hersteller. Es ist auch klar, dass Komponenten, die in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden sollen, nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bzw. vertrauenswürdigen Herstellern bezogen werden dürfen. Das ist unverändert die Situation, und über Einzelheiten der Berichterstattung gebe ich hier jetzt keine Stellungnahme ab.

ZUSATZFRAGE: Wie vertrauenswürdig ist Huawei als chinesischer Zulieferer?

STS SEIBERT: Es bleibt bei meiner Antwort: Das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit gilt für alle, wenn es darum geht, kritische Infrastrukturen zu bestücken, und alle anderen Sicherheitsanforderungen gelten auch für alle möglichen Bewerber.

 

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank