Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 28. Oktober 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Entwurf einer Dritten Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit), COVID-19-Pandemie (mögliches Ausmaß weiterer Eindämmungsmaßnahmen, Videokonferenz der Staats- und Regierungschefinnen und chefs der EU-Mitgliedsstaaten, Abwägung möglicher negativer Begleiterscheinungen von Eindämmungsmaßnahmen, mögliches Treffen der Bundeskanzlerin mit Kritikern von Eindämmungsmaßnahmen, Verlässlichkeit der Daten des RKI als Entscheidungsgrundlage für die politisch Handelnden, Kosten für die Anbindung von Laboren an die Corona-Warn-App, Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, Falschmeldungen und Desinformation zum Thema Coronapandemie, Zahl der Pflegekräfte, Testung von Krankenhauspersonal, Cyberangriff auf das RKI/Angriff auf das RKI-Gebäude, Fehlerquote bei PCR-Tests), Anhebung des Mindestlohns, Waffen- und Munitionsverluste bei der Bundeswehr, Debatte um mögliche Wahlrechtsänderungen, Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz aus Anlass des Fundes toter Schweinswale im Jahr 2019 an der Ostseeküste, Aktivitäten des thailändischen Königs von deutschem Boden aus, Klimaziele Japans bis 2050, Rückführungen im Zusammenhang mit den Anschlägen in Paris und Dresden, Aufnahme von Flüchtlingen aus dem griechischen Flüchtlingslager Moria, Frage eines möglichen Waffenembargos gegen die Türkei, Entwurf eines Berichts der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2020

1:36 Kabinettsbericht
6:16 Corona-Pandemie

Naive Fragen zu:
15:07 Labore/Corona-App
– wie viele der Krankenhaus- und Kliniklabore sind an der App? (ab 17:52)
– d.h. Sie planen auch nicht, gerade weil diese Labore personell, finanziell und technisch unterausgestattet sind, daran etwas zu ändern? Haben Sie nicht das Interesse, alle Testlabore an die App anzuschließen?

29:06 Mindestlohn
– aber Sie haben da was beschlossen, was Ihnen zu wenig ist? (ab 32:21)
– Sie könnten andere Regeln machen oder diese Kommission abschaffen und ein anderes Tool finden, damit das, was Sie selbst wollen endlich stattfindet. Die Arbeitgeber werden das solange drücken, wie es geht…

38:05 Tote Schweinswale
– erkennt die Bundeswehr ihre Verantwortung für die toten Schweinswale an?

40:52 Thailands König
– wie ist Ihre Einschätzung der Lage der LGBT-Community in Thailand? (ab 43:52)

44:53 Klimaneutralität
– ist „carbonneutral“ und „klimaneutral“ für Sie dasselbe? (ab 46:11)

55:54 Deutsche Waffenexporte
– Was sind Ihre Rüstungsexportrichtlinien wert, wenn Sie an Israel liefern, die eine Krisenregion sind, die die Palästinensergebiete militärisch besetzen, wenn Sie an Ägypten und die USA exportieren, die am Jemenkrieg entscheidend beteiligt sind? Das hatten Sie im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Wie passt das alles noch zusammen? (ab 59:46)
– Können Sie mir ein Land nennen, das Sie vor 3 oder 5 Jahren noch beliefert haben, was jetzt nicht mehr beliefert wird?

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 28. Oktober 2020:

SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von meiner Seite! Ich kann Ihnen heute drei Beschlüsse des Kabinetts mitteilen.

Zum Ersten hat das Kabinett den Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Sie erinnern sich, dass bereits im Frühjahr das Erste und Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet wurden. Der heute beschlossene Gesetzesentwurf entwickelt den gesetzlichen Rahmen für den Bevölkerungsschutz weiter. Denn aufgrund der in der Pandemie gewonnenen Erfahrungen sind Anpassungen notwendig geworden. Auch die zwischenzeitlich verfügbaren patientennahen Schnelltests machen rechtliche Änderungen erforderlich.

So werden die Regelungen zum Reiseverkehr für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Infektionsschutzgesetz angepasst. Insbesondere soll die digitale Einreiseanmeldung umgesetzt werden. Sie kann den zuständigen Behörden die Überprüfung von Quarantäneanordnungen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet erleichtern.

Zudem werden die im Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst insbesondere für den bundesweiten Ausbau der digitalen Vernetzung der zuständigen Gesundheitsbehörden vorgesehenen Maßnahmen gesetzlich nachvollzogen und untermauert. Auch werden Möglichkeiten geschaffen, um auch veterinärmedizinische Laborkapazitäten für die Auswertung von Tests zu nutzen.

Um sicherzustellen, dass die neuen patientennahen Schnelltests an Einrichtungen abgegeben werden können, in denen diese nach der neuen Teststrategie bevorzugt angewendet werden sollen, wird die Medizinprodukte-Abgabeverordnung geändert.

Die Entschädigungsregelungen für einen Verdienstausfall beispielsweise bei Schließung von Kitas und Schulen werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Ferner wird klargestellt, dass ein Entschädigungsanspruch auch für Eltern besteht, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause zu betreuen haben.

Eine weitere Neuerung ist, dass, wer eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet unternommen hat und anschließend in Quarantäne muss, keine Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall erhalten soll.

Soviel zu diesem Thema.

Dann kommen wir zur Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung. Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Mit der Verordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in mehreren Stufen erhöht, zum 1. Januar 2021 zunächst auf brutto 9,50 Euro je Zeitstunde und in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Die Verordnung setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 rechtsverbindlich um. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, für die Anpassung des Mindestlohns erstmals vier Stufen festzusetzen, ausgehend von der aktuellen Mindestlohnhöhe von brutto 9,35 Euro je Zeitstunde.

Dann hat das Kabinett noch den Zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit beschlossen. Der Bericht stellt zentrale Entwicklungen in 30 ausgewählten Ländern in den letzten beiden Jahren dar. Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Es ist wichtig, dies immer wieder zu betonen. Denn wir sehen seit Jahren einen weltweiten Trend zu vermehrten Einschränkungen dieses Menschenrechts. Die Bundesregierung engagiert sich kontinuierlich und mit Nachdruck für die Verwirklichung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Dies ist Teil ihrer Querschnittsaufgabe, sich für die Verwirklichung der Menschenrechte in Deutschland und in der Welt einzusetzen.

FRAGE GUGGEMOS (zur COVID-19-Pandemie): Die Ankündigung der neuen Maßnahmen aus dem Kanzleramt kann in der Bevölkerung ja durchaus Angst auslösen. Gibt es für die Bundesregierung eine rote Linie, von der sie sagen kann: „Diese Linie wird definitiv nicht überschritten“, sei es die Offenhaltung von Kitas oder seien es anderweitige Grenzen, die gesetzt werden und bezüglich derer man der Bevölkerung garantieren kann, dass diese in den nächsten Wochen und Monaten nicht kommen werden?

SRS’IN FIETZ: Es geht jetzt nicht darum, rote Linien zu markieren, sondern es geht darum, das Infektionsgeschehen, das sich rasant entwickelt, einzudämmen und die Welle, die wir im Moment erleben, das exponentielle Wachstum zu brechen. Wir haben einen rapiden Anstieg der Zahl der Neuinfektionen zu verzeichnen. Seit Anfang Oktober liegt der Reproduktionswert in Deutschland bei deutlich über eins. Die Zahl der Neuinfektionen steigt exponentiell. In den letzten Tagen haben sich im Vergleich zur Vorwoche die Fallzahlen etwa verdoppelt.

Wir sehen ein diffuses Ausbreitungsgeschehen. In allen Alterskohorten steigt die Fallzahl. Die Krankenhäuser müssen wieder deutlich mehr COVID-19-Patientinnen und Patienten aufnehmen. Die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle hat sich in den vergangenen zwei Wochen mehr als verdoppelt. Auch ein Blick in die Nachbarländer macht deutlich, wie ernst die Lage ist.

Vor diesem Hintergrund beraten heute die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin darüber, welche Maßnahmen nun zu ergreifen sind, um das anziehende Infektionsgeschehen auszubremsen. Wie Sie sich vorstellen können, kann ich diesen Beratungen natürlich nicht vorgreifen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Fietz, morgen soll eine Videokonferenz zwischen den EU-Staats- und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin stattfinden. Dabei wird es auch um Corona gehen. Können Sie sagen, worauf das Hauptaugenmerk in dieser Diskussionsrunde gelegt werden wird?

SRS’IN FIETZ: Die Bundeskanzlerin hat bei den letzten Beratungen in Brüssel angeregt, dass sich die Staats- und Regierungschefs angesichts der europaweit ansteigenden Infektionszahl regelmäßig austauschen, ihre Erfahrungen auswerten und darüber beraten, wie man der Pandemie am besten begegnen kann. Für morgen sind keine Beschlüsse geplant. Im Mittelpunkt wird aber, im Grunde genommen, die Frage stehen, wie die einzelnen Länder vorgehen, welche Vorgehensweisen man möglicherweise übernehmen oder auch nicht übernehmen und welche gemeinsamen Möglichkeiten man in den Blick nehmen kann.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Sie haben den Erfahrungsaustausch erwähnt. Wird das auch beinhalten, dass zum Beispiel Patienten aus anderen europäischen Ländern auch in Deutschland behandelt werden? Wird das ein Thema sein?

SRS’IN FIETZ: Die Aufnahme von Patienten aus anderen EU-Ländern ist immer schon ein Thema gewesen und auch immer schon praktiziert worden. Ob das morgen im Einzelnen zur Sprache kommen wird, kann ich vorher natürlich nicht sagen. Aber dieses Thema wird europaweit natürlich immer diskutiert.

FRAGE REITSCHUSTER: In der Medizin gibt es den Leitspruch, die Therapie dürfe nie schädlicher sein als die Krankheit. Die Kritiker sagen, bei Corona seien sie sich, was das angehe, nicht sicher. Sie verweisen auf Suizide, auf unterbliebene Behandlungen und verschobene Operationen.

Wie informiert sich die Bundesregierung über diese negativen Begleiterscheinungen? Hat man dazu Studien; sind Studien geplant? Wie informieren Sie sich über die negativen Begleiterscheinungen, und wie wägen Sie ab?

SRS’IN FIETZ: Ich kann in diesem Zusammenhang nur noch einmal darauf verweisen, dass sich die Bundesregierung bei allen möglichen Fachrichtungen der Wissenschaft breit informiert, bei Epidemiologen und Virologen genauso wie natürlich bei Medizinern.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie aber noch einmal daran erinnern, wie sich die Zahlen bei uns entwickeln. Wir haben mittlerweile eine siebentägige Verdopplungsrate bei den positiv benannten Fällen und eine zehntägige Verdopplungsrate bezüglich der Belegungen der Intensivbetten. Als wir im Frühjahr nach den Lockdownmaßnahmen die Regelungen lockerten, waren wir bei einer Verdopplungsrate von 30 Tagen. Ich denke, schon daran sieht man den Unterschied.

Gestern haben sich die führenden Wissenschaftsorganisationen in Deutschland noch einmal zur Coronapandemie eingelassen und geraten, dass die Kontakte eines jeden Einzelnen um ungefähr 75 Prozent reduziert werden sollten. Nur dann habe man die Chance, innerhalb der nächsten Wochen den exponentiellen Anstieg der Fallzahlen wieder zu stoppen.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Die Frage nach den Studien wurde noch nicht beantwortet.

SRS’IN FIETZ: Ich dachte, ich hätte das beantwortet, indem ich sagte, dass sich die Bundesregierung natürlich bei allen Fachrichtungen der Wissenschaft informiere und natürlich allen Argumenten zugänglich sei.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Der Parteifreund der Bundeskanzlerin Herr Kretschmer in Sachsen hat einen runden Tisch mit Kritikern der Coronapolitik veranstaltet. Ich meine, Professor Bhakdi und auch Herr Professor Hombach waren dabei. Das wurde auch sehr gelobt. Herr Kretschmer ist ja kein Coronaketzer.

Hat die Bundeskanzlerin ebenfalls vor, so etwas wie ihr Parteifreund in Sachsen zu machen und sich auch einmal mit den Kritikern zu treffen?

SRS’IN FIETZ: Wie gesagt, kündigen wir die Termine der Kanzlerin immer am Freitag an. Wenn ein solcher Termin anzukündigen wäre, würden wir das dann tun.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium, und zwar zu der Datenbasis, auf der heute Entscheidungen fallen. Das RKI gibt an, dass der Graubereich, in dem man nicht mehr genau weiß, woher die Infektionen stammen, immer größer werde.

Wie würden Sie die Verlässlichkeit dieser Aussagen einschätzen? Denn daraus muss ja abgeleitet werden, welche Sektoren der Gesellschaft nun möglicherweise in ihren Aktivitäten zurückgefahren werden. Kann man als Politik auf Grundlage der RKI-Zahlen überhaupt verlässlich Entscheidungen treffen?

GÜLDE: Es ist folgendermaßen: Wir haben, wie Sie schon richtig gesagt haben und wie Frau Fietz hervorgehoben hat, teilweise ein sehr diffuses Infektionsgeschehen. Das heißt, dass nur in etwa 30 Prozent der Neuinfiziertenfälle die Infektion auf ein Ausbruchsgeschehen zurückverfolgt werden kann. In diesen Fällen das hat das RKI immer wieder deutlich gemacht stechen aber natürlich gewisse Fälle immer wieder hervor, gerade Ansteckungen im privaten Bereich bei Feierlichkeiten. Das sind natürlich die Faktoren, die wir berücksichtigen müssen.

Darüber hinaus ist es tatsächlich so, dass wir ein diffuses Infektionsgeschehen haben. Daher geht es zurzeit darum, diese Infektionsdynamik zu brechen. Diese Gespräche kann ich jetzt aber natürlich nicht vorwegnehmen.

FRAGE JESSEN: Meine Frage richtet sich entweder an Frau Fietz oder an Herrn Gülde. Je rasanter und in absoluten Zahlen wachsender die Infektion voranschreitet, desto wichtiger wird das Funktionieren der Warn-App. Nun erklären Labore, und zwar sowohl Krankenhauslabore als auch niedergelassene, dass sie mit den Kosten für die Einbindung ihrer Labore in die App alleingelassen würden. Bei Krankenhäusern geht es um bis zu sechsstellige Summen. Bislang lehnt die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung dieser Einbindung offenbar ab.

Warum ist das so?

Planen Sie, in Zukunft die Labor, seien es Krankenhauslabore oder niedergelassene, aktiv und finanziell dabei zu unterstützen, diese Einbindung zu gewährleisten?

GÜLDE: Herr Jessen, wie Sie wissen, sind bereits 90 Prozent der niedergelassenen Labore an die Corona-Warn-App angeschlossen. Bislang ist noch nicht flächendeckend mitgeteilt worden, dass es dabei tatsächlich finanzielle Schwierigkeiten. Insofern kann ich Ihnen da jetzt von keinen Änderungen diesbezüglich berichten.

Ich möchte auch noch anfügen, dass die Testlabore für die Tests selbst vergütet werden. Im Fall einer Vergütung, wie sie von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird, beträgt diese Vergütung 50,50 Euro pro Test. Darin sind alle Maßnahmen zur labordiagnostischen Untersuchung und zur Übermittlung der Testergebnisse inkludiert.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie müssten aber eigentlich wissen, dass diese Kritik seitens der Labore kommt immerhin hat Herr Müller, der Geschäftsführer eines Münchner Labors, der Mitglied einer Arbeitsgruppe der Bundesregierung ist, das dort wohl eingebracht.

Zu meiner Frage: Sie sagten, die Labore bekämen 50 Euro pro Test. Diese 50 Euro pro Test werden völlig unabhängig davon bezahlt, ob die Labore die Integration leiten oder nicht. Warum finanzieren Sie nicht dort, wo es notwendig ist, die technische Anbindung an die App?

GÜLDE: Noch einmal, Herr Jessen: Bereits 90 Prozent der Testlabore haben sich ja von sich aus bereits an die Corona-Warn-App angeschlossen, und da ist uns jetzt nicht flächendeckend von finanziellen Problemen diesbezüglich berichtet worden. Darauf habe ich gerade abgezielt. Darüber hinaus kann ich Ihnen jetzt keine weiteren Änderungen in diesem Bereich mitteilen.

FRAGE JUNG: Das ist interessant: Gerade Sie „90 Prozent der niedergelassenen Labore“ und eben sagten Sie „90 Prozent der Testlabore“. Ich bin mir sicher, Sie meinten die

GÜLDE: Entschuldigung, dann muss ich mich berichtigen: 90 Prozent der niedergelassenen Labore.

FRAGE JUNG: Wie viele der Krankenhaus- und Kliniklabore sind an die App angeschlossen?

GÜLDE: Dazu liegen mir keine Zahlen vor. Aber um das noch ein bisschen einzuordnen, Herr Jung: Wir gehen bei Krankenhauslaboren eher von einem anderen Setting aus. Bei niedergelassenen Laboren haben Sie häufig die Fallkonstellation, dass sich jemand zum Beispiel im Privatleben angesteckt hat und dieses Testergebnis dann gerne auf seine App übermittelt bekommen möchte. Bei Krankenhauslaboren hatten wir häufig das Setting, dass Menschen untersucht werden, die sich bereits im Krankenhaus in stationärer medizinischer Behandlung befinden. Da ist dann, salopp gesagt, eine Übermittlung über die App eigentlich nicht notwendig, weil die Person ja bereits im Krankenhaus ist. Von daher gehen wir da wirklich von unterschiedlichen Settings aus.

ZUSATZFRAGE JUNG: Diese Klinik- und Krankenhauslabore sind ja personell, finanziell sowie technisch unterausgestattet, da ist also jede Menge Nachholbedarf; es wird von sechsstelligen Summen pro Klinik gesprochen. Sie planen also nicht, daran etwas zu ändern? Haben Sie nicht das Interesse, alle Testlabore an die App anzuschließen?

GÜLDE: Noch einmal: Wir haben natürlich ein Interesse daran, die Testlabore weiterhin an die App anzuschließen. Wir befinden uns mit den Testlaboren selbst auch in einem stetigen Austausch hierzu. Nichtsdestotrotz: Was die Finanzierung von Krankenhauskapazitäten und auch von Laborkapazitäten anbelangt, so liegt diese jeweils in der Zuständigkeit der Länder. Darüber hinaus kann ich Ihnen dazu jetzt keine weiteren Regelungen mitteilen.

FRAGE DR. RINKE: An das Wirtschaftsministerium und wahrscheinlich auch an das Finanzministerium: In dem Papier des Bundes wird ja von einer Nothilfe für die Unternehmen, die jetzt im November durch Schließungen betroffen sind, gesprochen. Können Sie bitte ein bisschen genauer ausführen, was sich hinter diesem Begriff Nothilfe verbirgt? Was sind die Instrumente, mit denen man den Unternehmen helfen will?

DR. BARON: Herr Rinke, wie Sie wissen, findet aktuell die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten statt. Deshalb kann ich jetzt nicht über kursierende und etwaige Beschlusspapiere spekulieren, sondern muss da um Geduld bitten, bis die Ministerpräsidentenkonferenz beendet ist. Dann wird es dazu ja auch eine Information geben, und dann können wir dazu auch Stellung nehmen aber nicht während laufender Beratungen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das bezog sich ja genau darauf, dass wir leider nicht bei dieser Schalte mit dabei sind. Deswegen war die Hoffnung gewesen, dass Sie uns das vielleicht sagen können.

DR. BARON: Da muss ich leider um etwas Geduld bitten.

FRAGE REITSCHUSTER: An Frau Fietz bzw. an das Gesundheitsministerium: David Nabarro, einer der führenden Köpfe der WHO, hat sich zum Thema Lockdown geäußert, und darüber reden wir ja. Er sagte, die WHO sei prinzipiell gegen Lockdowns und es gebe eigentlich nur vier Gründe, aus denen Lockdowns gerechtfertigt seien: Zeit zu gewinnen zum Umorganisieren, neu aufzustellen, eigene Ressourcen neu auszutarieren oder wenn das medizinische Personal erschöpft ist. Weil wir viel über den Lockdown reden, wäre jetzt die Frage: Welcher von den vier Gründen trifft in Deutschland denn zu, oder treffen sogar mehrere zu?

SRS’IN FIETZ: Ich kenne diese Aussage im Einzelnen nicht. Ich möchte nur betonen, dass wir im Moment noch in keiner Situation sind, in der beispielsweise unser Gesundheitswesen schlecht aufgestellt wäre. Im Gegenteil: Unabhängig davon, ob jemand aufgrund einer COVID-19-Erkrankung, eines Unfall oder eines Herzinfarkts im Krankenhaus behandelt werden muss, kann das angemessen geschehen; das ist im Moment überhaupt keine Frage. Unser Ziel ist aber, dass das auch in Zukunft so bleibt und dass die Krankenhäuser durch eine Zusage von stationär zu behandelnden COVID-19-Patienten nicht überfordert werden. Aus diesem Grunde ist es wichtig, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Alle Wissenschaftler, wie ich sie eben auch benannt habe, sagen: Ein wesentlicher Punkt ist, das Infektionsgeschehen über eine Reduzierung der persönlichen Kontakte einzudämmen. Das ist der Hintergrund und das ist der Leitgedanke, der jetzt auch in den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen eine Rolle spielt.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Verstehe ich Sie richtig, dass in der Bundesrepublik keines dieser vier Kriterien, das die WHO bzw. Herr Navarro für einen Lockdown aufführt, derzeit gegeben ist?

SRS’IN FIETZ: Ich möchte jetzt nicht auf diese Äußerungen eingehen, weil ich sie nicht detailliert kenne. Ich habe Ihnen dazu eben gesagt, was ich dazu sagen kann.

FRAGE JUNG: Frau Fietz, wie sehen Sie als stellvertretende Leiterin des Bundespresseamtes die Entwicklung von Fake News und Desinformationen in Deutschland? Können Sie da eine Zunahme feststellen oder ist das in den letzten Monaten aus Ihrer Sicht zurückgegangen?

SRS’IN FIETZ: Ohne Ihnen da jetzt konkrete Zahlen nennen zu können, nehmen wir schon wahr, dass gerade um dieses Thema Coronapandemie eine Vielzahl von Falschmeldungen bzw. Fake News, wie Sie sagten, im Umlauf sind. Das Bundespresseamt arbeitet im Grunde genommen stetig daran, die Fakten dagegenzusetzen.

FRAGE FIJAVŽ: Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin und Chefarzt am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler, appelliert an die Regierung, das Geld für Pflegekräfte sowie die Zahl der Pflegekräfte aufzustocken. Es gebe genug Intensivbetten, aber nicht genug Personal. Was haben Sie im Gesundheitsministerium in den vergangenen Monaten getan, um die fehlenden 50 000 Pflegekräfte aufzustocken?

GÜLDE: Dazu möchte ich gerne auf die Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege verweisen. Wie Sie wissen, bringen wir in Kürze auch den Umsetzungsbericht zur Konzertierten Aktion Pflege heraus. Was die Besetzung von Personalstellen im Pflegebereich anbelangt, so ist das ein langwieriger Prozess, den wir im vergangenen Jahr mit unterschiedlichen Maßnahmen einer Erhöhung der Ausbildungszahlen, einer besseren Vergütung angestoßen haben. Aber wie gesagt, das ist ein langwieriger Prozess. Insbesondere, was beispielsweise die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland anbelangt, wissen Sie, dass wir diesbezüglich in der derzeitigen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen.

FRAGE MOULSON: Gibt es derzeit bundesweit geltende Regeln für das Testen von Krankenhauspersonal oder zumindest für die Krankenhausmitarbeiter, die sich direkt um Coronapatienten kümmern? Müssen die sich regelmäßig testen lassen?

GÜLDE: Es gibt eine Teststrategie, in der tatsächlich auch die Testung von Krankenhauspersonal mit vorgesehen ist. Es gibt keine Verpflichtung für Personal, sich testen zu lassen bzw. sich regelmäßig testen zu lassen. Die Einzelheiten für Tests regeln aber die Behörden vor Ort bzw. die Krankenhäuser selbst.

FRAGE DR. RINKE: An das Innenministerium: Es gab einen Cyberangriff auf die Webseite des RKI und auch einen Angriff auf das Gebäude des RKI. Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass die Gefährdungslage von medizinischen Einrichtungen im Zuge der Auseinandersetzung mit Corona größer geworden ist? Können Sie uns möglicherweise noch weitere Informationen zu dem Angriff auf das RKI liefern?

GRÜNEWÄLDER: Wir haben die Berichte gesehen, ich kann Ihnen aber noch nichts Näheres dazu berichten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Und was können Sie generell nach dem Angriff auf das Gebäude am Wochenende sagen?

GRÜNEWÄLDER: Das gilt auch generell. Ich müsste die Antwort gegebenenfalls nachliefern. Dazu kann ich Ihnen heute nichts Konkretes sagen.

FRAGE REITSCHUSTER: An das Gesundheitsministerium: Letzten Freitag konnte Ihre Kollegin einige Fragen nicht beantworten. Ich will diese Fragen jetzt nicht noch einmal aufzählen, ab es ging unter anderem um die Fehlerquote und um die Befreiung von der Maskenpflicht. Es hieß, das werde nachgereicht, aber dazu gab es noch keine Rückmeldung vielleicht habe ich es übersehen. Wird das noch nachgereicht?

GÜLDE: Ich glaube, die Frage zur Fehlerquote bezog sich auf die PCR-Tests?

ZUSATZ REITSCHUSTER: Genau.

GÜLDE: Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass wir, wenn ein PCR-Test korrekt durchgeführt wird, tatsächlich von einer Spezifizität von annähernd 100 Prozent ausgehen.

Das Thema Maskenpflicht sagt mir jetzt irgendwie nichts.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Bevor ich es wiederhole, könnten Sie es sich vielleicht einfach noch einmal anschauen. Ich denke, es wäre langweilig für alle, wenn ich die Fragen jetzt wiederhole.

GÜLDE: Gerne.

VORS. WEFERS: Es ging um die Maskenpflicht in der Bahn, oder?

ZUSATZ REITSCHUSTER: Maskenpflicht und Bahn, genau, und es ging noch um die Frage, ob „Infektion“ und „positiv getestet“ gleichzusetzen sind.

VORS. WEFERS: Dann liest der Sprecher des Gesundheitsministeriums bzw. sein Team das noch einmal nach.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Danke!

FRAGE JESSEN: Zur Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro an das Bundesarbeitsministerium: Das Arbeitsministerium hat in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ausgeführt, dass es einen Mindestlohn von mindestens 12,63 Euro bräuchte, damit man dann eine Altersrente erhält, die über der Grundrente, die ja sozusagen auch leistungslos empfangen wird, liegt. Das heißt, der jetzt beschlossene Mindestlohn garantiert eben keine Rente im Alter, die oberhalb der Grundrente liegt. Die Frage ist: Warum machen Sie das mit? Klagen Sie oder haben Sie versucht, die Anhebung des Mindestlohns in die nötige Dimension zu heben?

EHRENTRAUT: Danke für die Frage. Jetzt müssten wir einmal Mindestlohn und Grundrente oder Leben über einem Grundsicherungsniveau auseinanderhalten. Wie Sie sicherlich wissen, wurde der Mindestlohn 2015 eingeführt, weil es in Deutschland keinen Mindestlohn gab. Das ist die unterste Lohnuntergrenze pro Stunde, unter der niemand beschäftigt werden darf. Der Minister hat immer gesagt: Ist der Mindestlohn ein guter Lohn? Nein, er ist kein guter Lohn, er ist die unterste Lohngrenze. Deshalb spricht sich der Minister zum einen dafür aus, Tarifverträge zu stärken, und mit der Allgemeinverbindlichkeit haben wir erleichtert, dass Tarifverträge branchenweit erstreckt werden können.

Zum Thema Mindestlohnanpassung hat sich der Minister Ende Juni bei der Übergabe des Berichts und auch heute wieder geäußert und gesagt, dass er natürlich dafür ist, dass der Mindestlohn schnell steigt. Er hat gesagt, dass ein Mindestlohn von 12 Euro ein erstes Etappenziel ist, er sich aber wünscht, dass dieser in Zukunft schnell weiter steigt. Deshalb wird es ja eine Mindestlohnevaluation geben, und sobald diese vorliegen wird, werden wir Vorschläge machen, um der Kommission weitere Kriterien dafür an die Hand zu geben, zu einer stärkeren Mindestlohnerhöhung zu kommen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Verstehe ich diese Ausführungen richtig, dass das Ministerium und der Minister selbst die jetzt beschlossene Mindestlohnanhebung für zu niedrig halten, als dass sie eine Sicherung oberhalb der Grundrente leisten könnte?

EHRENTRAUT: Es gibt ganz klare Kriterien dafür, wie der Mindestlohn angepasst wird. Die Anpassung wurde bewusst einer Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern übergeben, um eben zu gewährleisten, dass sich diese dort einigen.

Wir sind natürlich immer daran interessiert, dass die Mindestlohnkommission ihre Arbeit tun kann. Wir werden die Entscheidung jetzt aber nicht bewerten, weil sie unabhängig ist. Der Minister hat Ende Juni auch angekündigt, diesen Beschluss umzusetzen, und das Bundeskabinett ist diesem Vorschlag heute gefolgt.

FRAGE JUNG: Aber haben Sie da etwas beschlossen, das Ihnen zu wenig ist?

EHRENTRAUT: Wir haben den Mindestlohnbeschluss der Mindestlohnkommission heute im Kabinett beschlossen.

ZUSATZ JUNG: Was Ihnen ja selbst zu wenig ist.

EHRENTRAUT: Der Minister hat deutlich gemacht, dass er sich wünscht, dass dieser Mindestlohn stärker und schneller steigt. Deshalb müssten wir der Kommission zusätzliche Kriterien an die Hand geben, was eben nach Vorlage der Mindestlohnevaluation auch gemacht wird.

ZUSATZ JUNG: Oder Sie könnten einfach andere Regeln einsetzen oder die Kommission abschaffen und ein anderes Tool finden, damit das, was Sie selbst wollen, endlich stattfindet. Die Arbeitgeber werden das nämlich so lange drücken, wie es geht. Das wissen Sie doch!

EHRENTRAUT: Ja. Das ist aber

ZURUF JUNG: Das wissen Sie doch!

EHRENTRAUT: Aber das ist nicht unser Ansatz. Unser Ansatz ist, dass die Mindestlohnkommission über die Anpassung entscheidet und wir der Kommission eben zusätzliche Kriterien an die Hand geben wollen, um zu einer schnelleren Mindestlohnerhöhung zu kommen.

FRAGE JOLKVER: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Mich würde interessieren, wie sich die Suche nach den Waffen und dem Sprengstoff gestaltet, die von der Bundeswehr entwendet wurden.

Was hält Ihr Ministerium von einer Initiative, eine Art Babyklappe aufzustellen, in die man gestohlene Waffen werfen kann, ohne dafür belangt zu werden?

HELMBOLD: Zunächst einmal haben wir uns ja zu der Frage der Waffen- und Munitionsverluste bereits sehr intensiv an dieser Stelle eingelassen. Das begann am 1. Juli, als die Ministerin und der Generalinspekteur intensiv über die Vorfälle im KSK und in dem Zusammenhang auch über Waffen- und Munitionsverlustvorfälle gesprochen haben. Wir haben das dann im Anschluss auch hier in der Regierungspressekonferenz am 10. Juli wieder aufgenommen und den Prozess dargestellt.

Wir nehmen alle Formen von Waffen- und Munitionsverlusten sehr ernst. Jede einzelne verloren gegangene Waffe, jede einzelne verloren gegangene Patrone ist eine zu viel. In diesem Zusammenhang hat die Ministerin auch sehr deutlich gemacht, dass das im Zuge der Aufarbeitung der Vorkommnisse im KSK aufgearbeitet gehört. Der entsprechende Bericht wird ja auch Ende Oktober vorgelegt werden. Wenn er hier vorgelegt werden wird, dann werden wir dementsprechend die weiteren Schritte gehen. Wir werden das Parlament und dann eben auch die Öffentlichkeit informieren.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Die Baby- oder Gewehrklappen?

HELMBOLD: Für den Fall, dass tatsächlich jemand irgendwo zu Hause oder privat Waffenmunition hat, gibt es dafür ganz klare Vorgaben. Solche Dinge sind abzugeben, üblicherweise bei der Polizei. Man kann sich selbstverständlich an die offiziellen Stellen wenden.

FRAGE GUGGEMOS: Die Frage richtet sich an das Justizministerium. Gibt es angesichts der steigenden Coronazahlen Bestrebungen, das Wahlgesetz für Parteien so zu ändern, dass doch auch Personenwahlen digital möglich werden? Ich meine, durch die Verschiebung des CDU-Parteitags ist das gerade ein sehr aktuelles Thema. Falls nicht, warum nicht?

DR. LEBER: Frau Lambrecht hat sich ja häufiger eingehend dazu geäußert, dass Änderungen am Wahlgesetz und dergleichen aus der Mitte des Parlaments kommen müssen. Deshalb sind wir dafür nicht der richtige Ansprechpartner.

FRAGE DR. RINKE: Herr Leber, vielleicht können Sie uns aber die Position des Justizministeriums zu dem Streit, den es ja innerhalb der CDU gibt, nennen. Ist nach der jetzigen Rechtsgrundlage eine Wahl rein digital möglich, oder ist man darauf angewiesen, dass man eine Briefwahl mit einem digitalen Parteitag verknüpft? Das wäre die eine Frage.

Zur zweiten Frage: Es geistert immer durch den Raum, dass eine Grundgesetzänderung notwendig wäre. Auch das scheint umstritten zu sein. Was wäre dazu die Position des BMJV?

DR. LEBER: Bezüglich Ihrer Frage zu Wahlrechtsfragen sehe ich keine Zuständigkeit des BMJV. Das müsste das Innenministerium betreffen.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann Ihnen die Antwort auf diese Fragen als zuständiges Haus gerne nachliefern, verbunden mit dem gleichen Hinweis des Kollegen von eben: Für Wahlrechtsänderungen ist grundsätzlich das Parlament zuständig. Aber Antworten auf Fragen zur Situation der allgemeinen Rechtslage kann ich gerne nachliefern; das habe ich aus dem Handgelenk nicht verfügbar.

FRAGE JUNG: An das Verteidigungsministerium zum Thema der Schweinswale: Das Umweltministerium hatte letzte Woche ja Untersuchungsergebnisse präsentiert. Ich würde gerne wissen, ob das Verteidigungsministerium Verantwortung für die toten Schweinswale im August 2019 durch Sprengung von Minen in der Ostsee übernimmt. Sie haben sich jetzt monatelang ich glaube, mehr als ein Jahr lang auch hier immer wieder dagegen gewehrt. Erkennen Sie jetzt Ihre Verantwortung an?

HELMBOLD: Erst einmal zu dem aktuellen Sachstand rund um das Thema der Schweinswale: Am 21. Oktober 2020 wurde das Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz aus Anlass des Fundes toter Schweinswale an der Ostseeküste veröffentlicht. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich zu dem Zeitpunkt der Sprengung Schweinswale in dem Gebiet aufgehalten haben und dass ungefähr ein Drittel der 24 untersuchten Tiere Verletzungen im Bereich der Hörorgane aufgewiesen haben, die durch extrem laute Impulsschallereignisse wie Sprengungen hervorgerufen wurden.

Unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung wurde die ressortübergreifende Zusammenarbeit bezüglich der Gefahrenbeseitigung bereits analysiert und auch verbessert. Es bleibt erst einmal bei unserem Ziel, nämlich der Etablierung einheitlicher Verfahrensmaßstäbe für den notwendigen Schutz der Meeresumwelt. Die Auswirkungen der notwendigen und unvermeidbaren Sprengungen auf die Umwelt sollen möglichst gering gehalten werden.

Wir haben in der Zwischenzeit auch auf den Grundzusammenhang reagiert und Verbesserungen durchgeführt, und zwar auf Empfehlung von Fachleuten. Wir haben sogenannte „seal scarer“ beschafft, mit denen der Umweltschutz dann nach unserer Auffassung tatsächlich besser wahrgenommen werden kann. Das bedeutet, die ersten Maßnahmen mit Blick auf die Vorkommnisse, die Sie angesprochen haben, sind ja schon getroffen worden.

ZUSATZFRAGE JUNG. Aber meine Frage war: Erkennen die Bundeswehr bzw. das Verteidigungsministerium an, dass sie für die toten Schweinswale in der Ostsee verantwortlich sind?

HELMBOLD: Ich habe eben ja schon deutlich gemacht, um welche Umfänge es sich handelt. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass das Gutachten zu dem Schluss kommt, dass diese Impulsschallereignisse eben tatsächlich zu den Verletzungen bei den Tieren geführt haben können. Es wurde ebenfalls gesagt, dass das dort durchaus im Zusammenhang mit Raum und Zeit steht und dass wir bereits Maßnahmen zur Vermeidung entsprechend getroffen haben. Ich denke, Ihre Frage ist damit ausreichend beantwortet.

FRAGE OLTERMANN: Ich habe eine Frage zum thailändischen König an das Auswärtige Amt. Herr Maas hat bereits deutlich gemacht, dass politische Aktivität, die das Land Thailand betrifft, nicht von deutschem Boden auszugehen hat. Allerdings ist immer noch unklar, wie politische Aktivität hier interpretiert wird. Würde denn ein königliches Dekret, durch das eine Todesstrafe angeordnet wurde, Ihrem Verständnis von politischer Aktivität entsprechen?

SASSE: Zum einen stimmt es: Wir haben uns bereits am Montag an dieser Stelle ausführlich zum Thema Thailand eingelassen. Auch Außenminister Maas hat sich am Montag in einer Pressekonferenz zum Thema geäußert.

Was die grundsätzliche Lage angeht: Zu der Demonstration können wir selbstverständlich keine Stellung nehmen, weil das eine innerthailändische Angelegenheit ist.

Was allerdings den König angeht, kann ich Sie zum einen auf die Äußerung des Außenministers von Montag verweisen, und zum anderen kann ich Ihnen sagen, dass Thailand unsere Haltung zu Hoheitsakten des Königs kennt. Die Thailänder haben uns wiederholt versichert, dass der König sich nur zu Privataufenthalten in Deutschland aufhält und hier keinerlei Regierungsfunktionen ausübt.

FRAGE JESSEN: Ich habe auch eine Frage, die ich gerne noch am Montag gestellt hätte, aber die Zeit war um.

Die Wortwahl des Ministers war ungewöhnlich gewesen. Er hat ja gesagt, man beobachte das Treiben des thailändischen Königs sehr genau. „Treiben“ ist eigentlich kein Synonym für Regierungshandeln. Bedeutet das, dass sich die Beobachtung auch auf Bereiche erstreckt, die nicht originär mit Regierungshandeln identisch wären? Stehen sie in irgendeinem Zusammenhang zu den nicht ausgeprägten LGBT-Rechten in Thailand?

SASSE: Vielen Dank für die Frage. – Die Äußerungen des Ministers kann ich an dieser Stelle natürlich nicht kommentieren; die stehen für sich. Sie kennen den Wortlaut der Äußerung. Wir haben ihn am Montag auch noch einmal erwähnt.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle auch noch zusätzlich sagen, dass die Bundesregierung davon ausgeht und natürlich auch erwartet, dass keinesfalls Entscheidungen von Deutschland aus getroffen werden, die der deutschen Rechtsordnung, dem Völkerrecht oder den international verbrieften Menschenrechten widersprechen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Was ist mit der Frage nach dem Zusammenhang mit der Beobachtung der nicht hinreichend gegebenen LGBT-Rechte in Thailand?

SASSE: Das Thema der Menschenrechte habe ich gerade, wie gesagt, erwähnt: Es geht uns auch darum, dass von Deutschland aus keinerlei Rechtsakte oder Ähnliches erlassen werden, die den international verbrieften Menschenrechten widersprechen, also dem sogenannten ordre public. Ich kann noch einmal hinzufügen, dass sich der thailändische König im Moment ja gar nicht in Deutschland aufhält, sondern in Thailand.

FRAGE JUNG: Wie ist Ihre Einschätzung zur Lage der LGBT-Community in Thailand?

SASSE: Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Lage der Menschenrechte in jedem Land der Welt einschließlich Thailands sehr genau beobachten. Sofern es da Defizite gibt, sprechen wir dies gegenüber unseren Partnern auf Regierungsebene an, und das sind vertrauliche Gespräche, aus denen wir berichten, wenn es dazu kommt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Heißt das, über LGBT-Defizite in Thailand wollen sie uns nicht berichten? Das machen Sie doch bei anderen Ländern auch.

SASSE: Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass wir

ZURUF JUNG: Sie können es ja nachreichen!

SASSE: das Thema der Menschenrechte grundsätzlich gegenüber allen Regierungen der Welt thematisieren, wenn wir den Eindruck haben, dass sich da Defizite ergeben.

FRAGE DENKER: Der neue japanische Ministerpräsident hat vorgestern verkündet, dass auch Japan bis 2050 klimaneutral werden will. Wie steht die Bundesregierung zu dieser Ankündigung? Welche Bedeutung hat das für die internationalen Klimabemühungen?

SRS’IN FIETZ: Ja, dazu kann ich gerne etwas sagen. Der japanische Premierminister hat für sein Land das Ziel erklärt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 netto auf null zu reduzieren. Ebenso hat der südkoreanische Präsident zugesagt, Südkorea werde sich in die Richtung bewegen, bis 2050 carbonneutral zu werden.

Die Bundeskanzlerin begrüßt diese ambitionierten Klimaziele Japans und Südkoreas ausdrücklich. Japan und Südkorea gehören zu den größten Volkswirtschaften in Ostasien und sind Triebfedern für Innovation und Entwicklung. Dieses Engagement für den Klimaschutz hat das Potenzial, einen bedeutenden Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass nur durch gemeinsame globale Anstrengungen substanzielle Fortschritte auf dem Weg zur Reduzierung von Treibhausgasen erreicht werden können.

FRAGE JUNG: Ist für Sie carbonneutral und klimaneutral das Gleiche?

SRS’IN FIETZ: Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben ja gerade beide Begriffe verwendet. Ist das für die Bundesregierung das Gleiche? Ist das synonym?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Ankündigungen aus Südkorea und Japan auf jeden Fall ein wesentlicher Schritt für gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft sind.

FRAGE REITSCHUSTER: Meine Frage richtet sich an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und bezieht sich auf die Anschläge in Paris und Dresden. Es gab danach ein hartes Durchgreifen des französischen Staates. Es gab vorher schon oft Klagen darüber, dass es Staaten gibt, die nicht kooperativ sind, wenn es zum Beispiel um die Rückführung von Menschen mit nicht ausreichenden Papieren und auch von Gefährdern geht. Es wurde kritisiert, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit das nicht berücksichtigt. Es wurde immer wieder ins Gespräch gebracht, ob man die wirtschaftliche Hilfe und eine Kooperation bei solchen Rücknahmen verknüpfen könne.

Meine Frage: Nehmen Sie diese aktuelle Entwicklung zum Anlass, um diesbezüglich noch einmal nachzuhaken? Gibt es Pläne, die Bereitschaft von Staaten, Staatsangehörige zurückzunehmen, und die wirtschaftliche Hilfe miteinander zu verknüpfen?

VORS. WEFERS: Sie fühlen sich angesprochen, Herr Wickert?

WICKERT: Nicht hundertprozentig.

VORS. WEFERS: Den Eindruck hatte ich auch. Können Sie etwas darauf antworten, oder ist eher das Bundesinnenministerium beim Thema Rückführungen zuständig?

ZUSATZ REITSCHUSTER: Es geht explizit um die Verknüpfung der Rückführungen mit wirtschaftlicher Hilfe.

WICKERT: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit sieht das natürlich im genauen Kontext und versucht, das über bilaterale Gespräche zu klären. Wir haben bis jetzt noch nicht über weitere Maßnahmen nachgedacht.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann dazu ergänzen, dass im Rahmen der europäischen Ratspräsidentschaft und im Rahmen des Bestrebens, das europäische Asylsystem zu reformieren, auch die Verbesserung bei Rückführungen ein Schwerpunkt ist. Der Bundesinnenminister hat dies wiederholt hervorgehoben. Sowohl von deutscher Seite, aber auch vor allem vonseiten der EU-Kommission wird dies als ein wichtiges Thema angesehen, worüber auch schon mit den Herkunftsstaaten, um die es geht, Gespräche stattgefunden haben. Diese sollen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aber auch noch darüber hinaus forciert werden.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe noch eine Frage zum Flüchtlingslager Moria. Wie viele Asylbewerber sind aus dem Lager Moria aufgenommen worden? Gibt es eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Minderjährigen?

GRÜNEWÄLDER: Wie Sie wissen, hat sich die Bundesregierung bereiterklärt, Personen aus Griechenland aufzunehmen. Dies betrifft sowohl unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aber nach der Katastrophe in Moria auch unbegleitete Minderjährige und Familien von Kindern. Diese Aufnahmen laufen. Es finden in regelmäßigen Abständen Flüge statt, und es ist schon eine große Personenzahl nach Deutschland verbracht worden.

Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den Personengruppen, kann ich Ihnen aber nichts sagen. Informationen auf den Einzelfall bezogen werden von uns nicht herausgegeben.

VORS. WEFERS: Es gibt jetzt noch einige Nachlieferungen.

SRS’IN FIETZ: Nur ein kurzer Hinweis, der für Ihre Berichterstattung interessant sein könnte.

Die Bundeskanzlerin wird heute nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten die Presse informieren. Sie wird heute Abend auch noch die Fraktionsvorsitzenden informieren.

Darüber hinaus kann ich Ihnen noch sagen, dass das Kabinett heute die Maßnahmen, die in der Beschlussvorlage vorgesehen waren, ausdrücklich gebilligt hat.

Diese zwei Informationen wollte ich Ihnen nicht vorenthalten.

VORS. WEFERS: Das Bundesinnenministerium möchte auch noch etwas nachliefern.

GRÜNEWÄLDER: Vielen Dank. Ich kann etwas zu der Frage IT-Angriff auf das RKI nachliefern.

Es gab heute um 8.42 Uhr eine Meldung des BSI-Lagezentrums an das Robert-Koch-Institut darüber, dass dessen Website rki.de nicht verfügbar sei. Dem Robert-Koch-Institut wurde die sofortige Unterstützung angeboten. Das Robert-Koch-Institut meldete daraufhin den Ausfall seines Internetauftritts aufgrund eines DDoS-Angriffs, also eines Überlastungsangriffs. Die Serversysteme waren zeitweise bis zu hundert Prozent ausgelastet. Das BSI musste aber nicht unterstützen, da der Angriff nach Einleitung von Mitigationsmaßnahmen durch den IT-Dienstleister des RKI abgewehrt werden konnte. Die Website war schnell wieder erreichbar.

Dann hatten Sie gefragt, wie es grundsätzlich mit der Bedrohungslage aussieht, gerade was Gesundheitseinrichtungen angeht. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass sich die Gefährdung des Gesundheitswesens allgemein und der stationären medizinischen Versorgung im Besonderen in der letzten Zeit in Deutschland verschärft hat; das ist auch international zu beobachten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geht von einer gestiegenen Anzahl von Phishing-Mails aus, die häufig im Kontext der COVID-19-Situation formuliert werden. Meist handelt es sich bei den Angriffen dies war auch schon vor der Coronapandemie der Fall um nicht zielgerichtete Attacken und häufig um Ransomware, ähnlich wie WannaCry. In den letzten Jahren sind aber spezifischere Angriffe, die auf das Gesundheitssystem abzielen, ebenfalls zu verzeichnen, zum Beispiel die SamSam-Attacke.

FRAGE DR. RINKE: Nur um sicherzugehen: Die Meldung des BSI bezog sich auf Probleme heute oder auf Probleme am letzten Donnerstag?

GRÜNEWÄLDER: Die Meldung bezog sich auf heutige Probleme. Heute um 8.42 Uhr gab es die Information des BSI an das RKI.

FRAGE LUWIG: Im ursprünglichen Gesetzentwurf zum Bevölkerungsschutz hatte der Bundestag die Möglichkeit, einzelne vom Bundesgesundheitsministerium erlassene Verordnungen wieder aufzuheben. Warum wurden diese gestrichen?

GÜLDE: Die Möglichkeit des Bundestags, Verordnungen rückgängig zu machen bzw. abzuändern, bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen. Ich möchte hier noch einmal hervorheben, dass mit dem Gesetz generell die Mitsprache- und Entscheidungsrechte von Bundesrat und Bundestag erhalten bleiben.

FRAGE VALASSOPOULOS: Frau Sasse, plant die Bundesregierung ein Waffenembargo gegen die Türkei?

SASSE: Ich kann heute an dieser Stelle über solche Pläne nichts berichten.

FRAGE JESSEN: Frau Dr. Baron, heute wurde der Halbjahresbericht für das erste Halbjahr über den Export konventioneller Rüstungsgüter vorgelegt. Darin wird deutlich, dass auf Platz zwei und auf Platz vier mit den höchsten Genehmigungsquoten Ägypten und Katar jeweils im Bereich von knapp über oder unter 300 Millionen Euro liegen. Das sind Länder oder Spannungsgebiete, in denen Menschenrechte nicht gewährleistet sind. Verstößt eine solche Exportgenehmigung nicht gegen die Richtlinie der Bundesregierung und der EU, die Rüstungsexporte in Spannungsgebiete oder menschenrechtsbedrohte Länder eigentlich untersagen?

DR. BARON: Es ist richtig, dass das Kabinett heute den Rüstungsexportbericht für das erste Halbjahr 2020 angenommen und über die Genehmigungszahlen berichtet hat. Vielleicht kann ich ein paar Sachen zur Einordnung sagen, bevor ich zu Ihrer Frage komme.

Die aktuelle Zahl von Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im ersten Halbjahr beträgt 2,78 Milliarden Euro. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 ist das ein deutlicher Rückgang, denn da lag die Zahl bei 5,33 Milliarden Euro.

Der Anteil EU- und NATO-gleichgestellter Länder beträgt 37,3 Prozent. Einen ganz deutlichen Rückgang gibt es auch bei den Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen. Dort belief sich die Zahl im ersten Halbjahr 2020 auf 18,9 Millionen und im ersten Halbjahr 2019 auf 34,7 Millionen. Rund 99 Prozent dieser Genehmigungswerte bei Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen ging an EU, NATO und NATO-gleichgestellte Partner.

Was Drittländer angeht, ist es so, dass wir im Rüstungsexportbericht eine Liste der zehn Hauptempfängerländer veröffentlichen. Auf Platz eins steht dabei Israel, dahinter, wie Sie gesagt haben, Ägypten sowie die Vereinigten Staaten. Die Genehmigungswerte bei Drittländern hängen auch wieder an Einzelgenehmigungen, die einen sehr hohen Wert haben. Über 50 Prozent des Genehmigungswertes gehen auf den Bereich Unter- und Überwasserschifffahrt zurück.

Für all diese Länder, in die wir exportieren, gelten natürlich die strengen Maßstäbe unserer Rüstungsexportpolitik. Sie wissen: Es wird immer im Einzelfall auf Basis und nach Maßgabe unserer restriktiven Rüstungsexportpolitik genehmigt. Das ist das Kriegswaffenkontrollgesetz; das ist das Außenwirtschaftsrecht. Das sind natürlich die politischen Grundsätze der Bundesregierung wie auch die der EU. Die Grundsätze sind immer im Einzelfall mit Blick auf das Empfängerland und das Rüstungsgut zu bewerten. Natürlich spielen die Menschenrechte das ist in den Grundsätzen auch nachlesbar eine wichtige Rolle bei der Bewertung.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie haben ja eben die Positionierung von Ägypten und letztlich auch von Katar bestätigt. Das sind doch aber Länder, die Spannungsgebiete sind und in denen Menschenrechtsverletzungen nicht nur zu befürchten sind, sondern vorkommen. Warum liefern Sie trotz dieser objektiven Gegebenheiten Rüstungsgüter in diese Länder?

DR. BARON: Wir bewerten das, wie ausgeführt, nicht pauschal. Wir gehen nicht pauschal gegen ein Land vor und genehmigen oder genehmigen nicht, sondern wir bewerten im Einzelfall und schauen: Was ist der konkrete Einzelfall? Was ist das konkrete Rüstungsgut? Zu welchem Zweck wird in welches Empfängerland geliefert? Dabei spielt dann eben die außenpolitische Bewertung eine ganz wichtige Rolle. Es wird restriktiv genehmigt. Es werden vor allem die außenpolitische Bewertung und die Menschenrechtssituation im Einzelfall und eben nicht pauschal berücksichtigt.

FRAGE JUNG: Ich würde gerne verstehen, was Ihre Rüstungsrichtlinien wert sind, wenn Sie an Israel liefern, das eine Krisenregion ist, das die Palästinensergebiete militärisch besetzt, warum Sie an Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate exportieren, die am Jemenkrieg entscheidend beteiligt sind, was Sie aber im Koalitionsvertrag ausgeschlossen haben. Passt das irgendwie zusammen?

DR. BARON: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich schon gesagt habe: Wir bewerten nicht pauschal mit Blick auf ein Land, sondern wir bewerten im Einzelfall, was das konkrete Rüstungsgut ist, was ausgeliefert wird. Wir gehen dabei sehr restriktiv vor und nehmen eine konkrete Einzelfallbetrachtung vor. Auch da noch einmal der Hinweis: Rüstungsgüter umfassen eine Vielzahl von Gütern. Sicherheitsglas oder geschützte Fahrzeuge von Botschaften können auch Rüstungsgüter sein. Insofern ist es eben nicht die pauschale Bewertung oder nicht der Wert eines Rüstungsgutes, sondern der konkrete Einzelfall.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich alles verstanden. Können Sie mir ein Empfängerland nennen, das Sie noch vor fünf Jahren oder vor drei Jahren beliefert haben, was jetzt nicht mehr beliefert wird?

DR. BARON: Das kann ich Ihnen pauschal nicht nennen. Aber natürlich gibt es Waffenembargos, die gelten. An Waffenembargoländer findet natürlich keine Lieferung statt. Die Liste der Waffenembargos ist nachlesbar.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank