Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 8. Januar 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (virtuelle Teilnahme am „One Planet Summit for Biodiversity“, Kabinettssitzung, virtuelle Teilnahme an der Bundesvorstandsklausur des DGB), Reise des Bundesaußenministers nach Ägypten, COVID-19-Pandemie (Impfungen, wissenschaftliche Beratung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs, Äußerungen des thüringischen Ministerpräsidenten zu einer Verschärfung der Maßnahmen, geplanter Produktionsstandort von BioNTech in Marburg, Infektionsschutzmaßnahmen, Notzulassung von Impfstoffen, Kinderkrankengeld, Appell zur Ermöglichung von Homeofficearbeit, angekündigtes Hilfsprogramm für Innenstädte, Schutz vor Virusmutationen), Erstürmung des Kapitols in Washington, CO₂-Bepreisung, 150. Jahrestag der Gründung des Deutschen Reiches, Politiker Juan Guaidó in Venezuela (Interimspräsident Venezuela), NATO-Einsatz des Tenders „Werra“ in der Ägäis, Bundeslagebild Waffenkriminalität

Ohne naive Fragen heute.

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 8. Januar 2021:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Der erste Termin, den ich Ihnen ankündigen kann, findet am Montag, den 11. Januar, statt. Die Bundeskanzlerin wird an dem „One Planet Summit for Biodiversity“ teilnehmen. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung auf Einladung des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, die so, wie es in diesen Zeiten ist, als Videokonferenz, als virtuelle Veranstaltung ausgerichtet werden wird. Hochrangige Gäste werden weiterhin auch UN-Generalsekretär Guterres, Weltbank-Präsident Herr Malpass und auch die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sein.

Worum geht es bei diesem Gipfel? Das Ziel ist es, Staats- und Regierungschefs mit hochrangigen Vertretern und Vertreterinnen internationaler Organisationen, von Nicht-Regierungsorganisationen und auch aus der Wirtschaft sowie von Finanzinstitutionen zusammenzubringen. Dieser Gipfel will gemeinsam einen Beitrag dazu leisten, dass auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz für biologische Vielfalt, die im Herbst dieses Jahres in China stattfinden wird, ein ehrgeiziger Rahmen für den Schutz der Biodiversität ab 2020 geschaffen wird.

Die Bundeskanzlerin wird von Berlin aus die vierte Session des Gipfels mit einem Statement eröffnen. Das ist zwischen 16 Uhr und 16.30 Uhr zu erwarten. Diese vierte Session wird sich mit den Zusammenhängen zwischen dem Schutz der Wälder, dem Schutz der Arten und menschlicher Gesundheit befassen.

Das Ganze werden Sie auf Französisch und Englisch auf einer eigenen Eventplattform des „One Planet Summit“ im Internet und auch in den sozialen Netzwerken live verfolgen können.

Am Mittwoch findet zur gewohnten Zeit um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Kanzlerin statt.

Ebenfalls am Mittwoch von ca. 12 Uhr bis 13 Uhr wird sich die Bundeskanzlerin mit dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann und weiteren Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes austauschen. Dieses digitale Gespräch wird im Rahmen der Bundesvorstandsklausur des DGB stattfinden. Es wird um die aktuelle Lage und Fragen der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik gehen.

Das sind zunächst einmal die Termine, die ich Ihnen heute ankündigen kann.

BURGER: Ich darf Ihnen eine Reise des Außenministers ankündigen. Außenminister Maas reist am Sonntag nach Ägypten, um dort am Montag mit seinem französischen, seinem jordanischen und seinem ägyptischen Amtskollegen zusammenzutreffen. Der Fokus dieses Gesprächs wird wie in den vergangenen Treffen in diesem Format auf dem Nahostfriedensprozess liegen.

Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass auch in dem so verkanteten Thema des Nahostfriedensprozesses Bewegungspotenzial steckt. Die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und mittlerweile vier arabischen Ländern haben wir ausdrücklich begrüßt. Nun stellt sich die Frage, wie die durch die „Abraham Accords“ entstandene positive Dynamik auch für den Nahostfriedensprozess genutzt werden kann. Darüber wollen die Außenminister am kommenden Montag beraten. Ganz konkret soll es um mögliche Schritte für eine Wiederannäherung zwischen Israelis und Palästinensern gehen.

Die vier Außenminister tauschen sich bereits zum vierten Mal in diesem Format aus. Vorherige Treffen beschäftigten sich mit der Frage der damals im israelischen Wahlkampf angekündigten Annexionspläne und den Auswirkungen der Normalisierung zwischen Israel und arabischen Ländern auf den Nahostfriedensprozess.

Im Rahmen des Besuchs ist auch ein gemeinsames Treffen der Außenminister mit dem ägyptischen Staatspräsidenten Al-Sisi geplant.

FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, das steht sicherlich auch im Zusammenhang mit den Wahlen in Israel. Deswegen die Frage nach der Terminierung: Wäre es nicht sinnvoller gewesen, das erst nach den Wahlen in Israel zu machen, oder soll von dort auch ein Signal an jede mögliche neue Regierung in Israel ausgehen?

BURGER: Sicherlich gibt es Fragen, die sich auch unabhängig von den innenpolitischen Prozessen in Israel stellen. Aus unserer Sicht ist jetzt ein geeigneter Zeitpunkt, um den Faden dieser Gespräche wiederaufzugreifen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Gibt es dazu schon eine irgendwie geartete Abstimmung mit den Amerikanern, also in dem Fall natürlich mit dem Team von Joe Biden, sodass man weiß, wohin die amerikanische Seite, also der künftige amerikanische Präsident, gehen will?

BURGER: Die Biden-Administration ist noch nicht im Amt. Wir haben hier in der Vergangenheit schon darüber gesprochen, dass es nach amerikanischem Brauch Beschränkungen dafür gibt, was eine noch nicht im Amt befindliche Administration insbesondere in den außenpolitischen Kontakten tut. Deswegen hat es hierzu bisher auch keine Absprachen im Detail gegeben. Es hat aber immer auch einen Austausch mit der amerikanischen Seite über die Vorstellungen, wie man den Nahostfriedensprozess voranbringen kann, gegeben.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, was tun Sie, und was kann getan werden, damit das ägyptische Regime einen solchen Besuch, eine solche Zusammenkunft nicht als Ausdruck von Normalität bezeichnet, sozusagen in der Gemeinschaft der demokratischen Staaten?

Ägypten ist eine Diktatur. Die Menschenrechtslage ist beklagenswert; Menschenrechte werden permanent verletzt. Geht das in irgendeiner Weise nicht nur in Hintergrundgespräche, sondern auch in öffentliches Auftreten ein?

BURGER: Wenn Sie sich unsere Äußerungen im vergangenen Jahr zur Menschenrechtslage in Ägypten ansehen, dann werden Sie feststellen, dass das auch in öffentliche Positionierungen sehr explizit eingeht.

Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass Ägypten in der Region eine sehr wichtige Rolle spielt und aufgrund seiner eigenen langjährigen Beziehungen zu Israel und den Palästinensern wichtig ist, wenn man über den Nahostfriedensprozess sprechen will. Insofern steht das Thema des Nahostfriedensprozesses eben auch im Fokus dieser Gespräche, die, wie gesagt, in dem Viererformat stattfinden. Es ist kein bilaterales Gespräch.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Bedeutet das, dass die Erklärung zur Menschenrechtslage im vergangenen Jahr, auf die Sie hingewiesen haben, nicht in irgendeiner aktualisierten Form öffentlich gemacht werden wird?

BURGER: Ich habe dem nicht vorzugreifen. Thema dieser Gespräche wird, wie gesagt, keine bilaterale Frage sein, sondern es werden Gespräche im Viererformat zum Nahostfriedensprozess sein. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns im vergangenen Jahr nicht nur einmal, sondern wirklich wiederholt und auch, denke ich, sehr konsistent zu dem geäußert haben, was wir an der Menschenrechtslage in Ägypten für verbesserungswürdig halten.

FRAGE KÜSTNER: Meine Frage geht an das Gesundheitsministerium. Es gibt Meldungen vom Morgen, dass sich die EU 300 Millionen weitere Dosen vom Pfizer/BioNTech-Impfstoff gesichert habe.

Können Sie beziffern, wie viele davon an Deutschland wandern können, und sagen, was das für die Impfstrategie der Bundesregierung eigentlich bedeutet?

KAUTZ: Das ist zunächst einmal eine sehr gute Nachricht, die uns erreicht hat. Das heißt, dass Deutschland mehr Impfstoffdosen bekommen kann. Über die genaue Verteilung der Impfstoffdosen auf die Mitgliedsstaaten wird noch verhandelt. Aber Sie wissen, dass Deutschland gemäß seinem Bevölkerungsanteil Impfstoffdosen bekommen könnte.

ZUSATZFRAGE KÜSTNER: Wissen Sie schon, wann diese Dosen zur Anwendung kommen könnten? Es war die Rede vom zweiten Quartal.

KAUTZ: Dazu kann ich mich, genauso wie Sie, nur auf die Agenturmeldungen verlassen.

FRAGE: Auf der Pressekonferenz der Kommissionspräsidentin heute Morgen soll es Kritik an deutschen Sonderbestellungen gegeben haben. Von der Leyen soll gesagt haben, dass es klare Absprachen gebe, dass es keine Extraverträge außerhalb der EU-Bestellungen gibt.

Wie verträgt sich das mit den angeblichen zusätzlichen Kontingenten, die sich die Bundesregierung gesichert hat?

KAUTZ: Das verträgt sich schon mit den EU-Absprachen. Die zusätzlichen Kontingente, die wir uns gesichert haben, stören die anderen Verträge nicht. Das ist eine Voraussetzung für die Memorandums of Understanding, die wir geschlossen haben. Auch die Auslieferung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Kein anderer EU-Mitgliedsstaat wird, nur weil Deutschland eine Zusage für zusätzliche Impfstoffdosen bekommen hat, Impfstoffe zum Beispiel von BioNTech später bekommen.

FRAGE BLANK: Herr Kautz, in Hamburg können schon sechs statt fünf Dosen für die Schutzimpfung entnommen werden. Das hat die EMA bestätigt. Erhöht das die Kapazität für ganz Deutschland? Gilt das, vielleicht ab sofort, für ganz Deutschland? Dann hätten wir ja mehr Impfstoff zur Verfügung.

KAUTZ: Ehrlich gesagt, dass die EMA sechs Dosen zugelassen hätte, wäre mir jetzt neu. Aber vielleicht bin ich nicht ganz à jour. Wenn das so ist, dann bedeutet das natürlich eine dementsprechende Erhöhung der Dosen. Sie müssen dabei aber auch sehen, dass man, um sechs Dosen aus solch einer Ampulle zu ziehen, schon entsprechende Spritzen braucht. Zusammenschütten kann man das auch nicht. Aber das bedeutet natürlich auch, dass jetzt mehr Möglichkeiten zum Impfen da sind, ja.

ZUSATZFRAGE BLANK: Vielleicht können Sie während der PK noch bestätigen, ob das so ist. Denn meine Kollegen fragen das.

Ab wann gilt das? Ab sofort?

KAUTZ: Das ist eine komische Formulierung.

FRAGE ROSSBACH: Herr Kautz, wenn Sie sagen, dass kein Land einen Nachteil durch die deutschen zusätzlich gesicherten Chargen habe, bedeutet das dann, dass diese Chargen für Deutschland quasi erst nachrangig ausgeliefert werden? Werden also zuerst die Verträge bedient werden, die zuerst geschlossen wurden, sei es von den USA oder der EU?

KAUTZ: Ja.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Wann ist dann damit zu rechnen?

KAUTZ: Es ist richtig, wie Sie es gesagt haben. Wir haben bislang nur die Zahlen aus EU-Verträgen mit BioNTech genannt. Dabei bleiben wir auch. Das hängt nämlich erst einmal davon ab, wie die Produktionskapazitäten von BioNTech sind. Wir bekommen von BioNTech bis Ende Januar vier Millionen, im ersten Quartal elf Millionen.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Die 30 Millionen Impfdosen, die sich Deutschland zusätzlich gesichert hat, gehen aber nicht in der zusätzlichen Bestellung der EU auf, oder doch?

KAUTZ: Nein, das wurde im Zusammenhang mit der Forschungsförderung gemacht, unabhängig von den EU-Verträgen.

FRAGE DR. RINKE: Sie sagten, Sie könnten jetzt nicht genau sagen, wie viel Deutschland aus dem neuen Deal der EU bekommen wird. Ich möchte zumindest die Erwartungshaltung abfragen. Wann erwarten Sie die Lieferung der 30 Millionen sozusagen nationaler Dosen von BioNTech? Sehen Sie das eher für das Jahr 2022 oder mit der Marburger Fabrik, die jetzt kommen soll, schon im Jahre 2021?

KAUTZ: Wir sehen das eigentlich in diesem Jahr. Wir haben kommuniziert, dass wir aus EU-Verträgen rund 60 Millionen Impfdosen von BioNTech und aus bilateralen Verträgen bzw. Absprachen, Zusagen 30 Millionen Impfdosen bekommen, insgesamt 90 Millionen in diesem Jahr, dazu die Moderna-Impfstoffe in Höhe von 50 Millionen Impfdosen. Damit sind wir ohne den neuen Vertrag mit der EU bei „round about“ 140 Millionen Impfdosen für Deutschland in diesem Jahr. Allein schon die Zusagen dieser beiden Impfstoffhersteller, die wir bislang schon hatten, reichen aus, um eine Herdenimmunität in Deutschland zu erzielen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Habe ich es richtig verstanden, dass Deutschland mit den zusätzlichen Dosen in diesem Jahr, wenn die nationalen auch schon in diesem Jahr kommen sollten, also weit über 100 Millionen Dosen nur von BioNTech bekommen wird? Die Zahl von 90 Millionen hatten Sie erwähnt.

KAUTZ: Genau.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die zusätzliche Lieferung muss ja vor der nationalen kommen, wenn ich Sie richtig verstehe. Also müssten wir

KAUTZ: Na ja, in der Zahl von 90 Millionen ist auch die bilaterale Geschichte inkludiert.

ZUSATZ DR. RINKE: Genau. Aber die soll ja am Ende kommen.

KAUTZ: Ja.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wenn durch den neuen Deal, den die EU bekannt gegeben hat, jetzt noch einmal weitere BioNTech-Chargen für Deutschland kommen

KAUTZ: Ich kenne die Lieferbedingungen und die Vertragsdetails nicht. Diese Nachricht ist wirklich ganz frisch.

FRAGE BLANK: Herr Kautz, können Sie etwas zur Auslieferung von heute sagen? Läuft das alles nach Plan? Haben Sie darüber einen Überblick?

Läuft auch diese Verteilung rein nach dem Bevölkerungsschlüssel? Denn es scheint bei den nächsten Lieferungen Ausnahmen für Hessen und Niedersachsen zu geben. Sind das Abweichungen, die nur einmal vorkommen?

KAUTZ: Ich kenne die Detailzahlen nicht, Herr Blank, aber nach meinen Informationen ist das ausgeliefert worden – wie abgesprochen und wie angekündigt.

FRAGE WARWEG: Im Nachgang zu der letzten BPK-Sitzung hat das BPA die Funktion und die Namen derjenigen Wissenschaftler bekannt gegeben, die die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten im Zuge der erweiterten Lockdown-Entscheidung beraten haben. Darunter ist jetzt kein bekannter Kritiker des Lockdowns. Aber es gibt ja sehr wohl renommierte Ärzte und Wissenschaftler, die das Instrument des Lockdowns hinterfragen. Deswegen frage ich: Aus welchen Gründen hat sich die Kanzlerin dagegen entschieden, im Sinne eines dialektischen Beratungsansatzes auch Kritiker dieses Instruments für die Beratung heranzuziehen?

STS SEIBERT: Vielleicht muss man einmal ein bisschen klarstellen, was der Charakter des Austausches zwischen Wissenschaft und Politik in dieser ganzen Pandemie ist. Ich habe irgendwo die vollkommen unsinnige Überschrift gelesen „Nur sechs Wissenschaftler berieten Regierung zum Lockdown“. Was am Tag vor dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten stattfand, war eine Expertenanhörung mit den genannten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen. Die Bundesregierung steht insgesamt mit einer Vielzahl anderer Wissenschaftler unterschiedlichster Fachgebiete im Austausch. Die Landesministerpräsidenten und ministerpräsidentinnen darüber könnten die Ihnen auch Auskunft geben haben ebenfalls Wissenschaftler, vermutlich aus ihrer Region, mit denen sie im Austausch stehen. Die Minister und Ministerinnen der Bundesregierung haben mit Wissenschaftlern aus ihren Fachgebieten zu tun.

Grundsätzlich ist es so: Die Wissenschaft präsentiert Erkenntnisse, Ergebnisse von Studien und wissenschaftliche Überzeugungen, die sie hat, und die Politik nimmt das zur Kenntnis und muss politische Entscheidungen fällen. Diesem Gedanken, dieses Sechsergremium sei nun irgendwie exklusiv gewesen, würde ich also sehr gerne widersprechen.

Die Wissenschaftler, die am Montag dieser Woche den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin ihre Erkenntnisse vorgetragen haben, sind in ihren Fachgebieten hoch renommierte Wissenschaftler. Aber, wie gesagt, die Aufnahme von wissenschaftlicher Meinung innerhalb der Bundesregierung und auch der Landesregierungen ist noch sehr viel breiter.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber meine Frage war ja, inwieweit kritische Stimmen bezüglich Lockdown-Maßnahmen im Sinne eines dialektischen Beratungsansatzes von der Kanzlerin angefragt werden. Diese Frage haben Sie noch nicht beantwortet.

Zweitens war ja zumindest in diesem konkreten Fall des Beschlusses der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin auch kein einziger Wissenschaftler aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich oder einer Wissenschaft, die sich sozusagen um die gesellschaftlichen Auswirkungen des Lockdown kümmert, präsent. Können Sie noch einmal darlegen, wieso man auf diesen Teil der Wissenschaft nicht zurückgreift und in dem konkreten Fall nicht zurückgegriffen hat?

STS SEIBERT: Ich werde meine erste Antwort, die darauf auch eine Antwort gegeben hat, hier nicht wiederholen, und deswegen kommen wir an dieser Stelle nicht weiter. Es gibt natürlich ganz umfassende Kontakte mit Wissenschaftlern aller Fachrichtungen auch innerhalb der Ministerien, auch innerhalb der Landesregierungen und auch innerhalb der Bundesregierung über den Kreis dieser sechs Personen hinaus.

FRAGE ROSSBACH: Herr Seibert, der thüringische Ministerpräsident hat in einem Interview eingeräumt, die Coronalage zwischenzeitlich falsch eingeschätzt zu haben. Jetzt fordert er einen deutlich härteren Lockdown, als wir ihn haben. Unter anderem solle auch die Wirtschaft mit einbezogen werden. Inwieweit wird angesichts der hohen Zahlen im Kanzleramt bereits über schärfere Maßnahmen nachgedacht bzw. stand schon einmal zur Debatte, dass man auch die Wirtschaft stärker herunterfährt, sei es mit verpflichtendem Arbeiten zu Hause oder mit dem Schließen von Fabriken oder Ähnlichem?

STS SEIBERT: Wir haben jetzt erst einmal den Stand der Beschlüsse vom Dienstag, die Bund und Länder einstimmig beschlossen haben und die sehr einschneidend sind. Das sind Maßnahmen, die über die Verlängerung der Dezembermaßnahmen ja in einigen Punkten in einschneidender Weise hinausgehen, was Kontaktbeschränkungen betrifft und was auch Bewegungsmöglichkeiten in Orten mit extrem hoher Inzidenz, also über 200, betrifft. Das ist das Bündel an Maßnahmen, auf das wir, Bund und Länder, uns geeinigt haben und das jetzt dieses Ziel verfolgt, die Zahlen möglichst deutlich und in Richtung der 50 zu senken. Wir wissen, dass wir auch noch unter die Inzidenz von 50 kommen müssen, aber das ist jetzt erst einmal das Ziel.

Gleichzeitig haben sich Bund und Länder bereits jetzt dazu verabredet, sich am 25. Januar wieder zu treffen und zu schauen, wo wir dann in der pandemischen Lage stehen und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Dabei wird wie immer nichts auszuschließen sein. Der thüringische Ministerpräsident wird seine Beiträge machen.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Gibt es irgendein Vorbild, dem die Bundesregierung nacheifert? Offensichtlich gibt es, wenn man sich die Zahlen anschaut, keine großen Erfolge. Welches Land bzw. welche Strategie sind das Vorbild Bundesregierung auf dem Weg Richtung 50?

STS SEIBERT: Man sieht durchaus in anderen Ländern, die sehr einschneidende und sehr harte Lockdown-Maßnahmen ergriffen haben, dass es dort gelungen ist, die Inzidenzen dann auch wieder deutlich herunterzubringen.

Genauso wichtig wie die einschränkenden Maßnahmen, die man ergreift, ist aber natürlich auch, wie man sozusagen die danach wieder folgenden Öffnungen managt. Das, was natürlich unbedingt vermieden werden muss, ist ein Jo-Jo-Effekt, also dass man nach einer Phase sehr harter Einschnitte glaubt, man habe eigentlich eine handhabbare, kontrollierbare Inzidenz erreicht, und weil man dann sehr schnell sehr vieles wieder öffnet und möglich macht, steigt sie dann auch sehr schnell wieder. Das ist natürlich etwas, das mit zu bedenken ist und das die Bundesregierung, wenn wir über das Ende des Monats hinaus denken, auch mit bedenkt.

Gleichzeitig gibt es noch, und das macht die Einschätzung zurzeit sehr schwer, die Existenz von Mutationen des Virus. Wir sehen, dass Länder wie Irland und Großbritannien in extremer Weise die Infektionskurve haben nach oben schnellen sehen, wofür es eigentlich keine andere Erklärung gibt, als dass sich das mutierte Virus dort dominant ausbreitet. Für uns ist also unbedingt das Ziel, die Ausbreitung dieses Virus in Deutschland zu verhindern.

FRAGE DR. RINKE: Ich wollte bezüglich einer Sache nachfragen, und Sie haben gleich die Vorlage für den anderen Aspekt geliefert. Die Frage bezog sich ja darauf, dass Herr Ramelow explizit gefordert hat, dass auch die Wirtschaft mit einbezogen wird. Deswegen stelle ich noch einmal die Nachfrage, Herr Seibert, die aber auch an das Wirtschaftsministerium geht, ob Sie einen solchen Schritt, also ein zeitweises Schließen der Fabriken, um die Kontakte zu reduzieren, für eine mögliche Maßnahme halten.

STS SEIBERT: Ich möchte hier jetzt nicht in eine Diskussion über künftige Beratungen, die Ende des Monats folgen werden, eintreten. Es gibt jetzt, und das ist ganz wichtig, wirklich einschneidende Maßnahmen. Es ist ganz wichtig, dass wir die auch durchführen und dass wir jetzt nicht die maximal weite Auslegung der Beschlüsse vom letzten Dienstag in den einzelnen Bundesländern leben, sondern dass wir wirklich alles tun, um diese Maßnahmen wie beschlossen durchzuführen und deren Zweck auch zu erreichen, nämlich die Zahlen stark zu senken. Künftige Diskussionen sind künftige Diskussionen, und der thüringische Ministerpräsident oder andere werden ihre Überzeugungen dabei einbringen.

DR. BARON: Dem kann ich nichts hinzufügen. Es gilt die Beschlusslage der Sitzung der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin von diesem Dienstag.

FRAGE BLANK: Herr Kautz, ich habe noch eine Nachfrage, und zwar zum Produktionsstandort Marburg. Bei uns besteht eine Unklarheit: Ist der jetzt überhaupt schon zugelassen? Muss der von Deutschland oder von der EMA zugelassen werden?

KAUTZ: Zum einen, Herr Blank, bekomme ich die Nachricht, dass das stimmt. Die EMA hat zugelassen, dass sechs Dosen aus einer Ampulle von BioNTech gezogen werden dürfen. Diese Regelung gilt ab 12 Uhr oder, um in Ihrem Bild zu bleiben, unverzüglich.

Das Zweite, zum Produktionsstandort Marburg: Erst einmal muss die Herstellung dort erlaubt werden. Dafür ist das Regierungspräsidium zuständig. Aber die EMA muss den Produktionsstandort auch zulassen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Ist das noch nicht passiert?

KAUTZ: Nein, das ist noch nicht passiert.

ZUSATZFRAGE BLANK: Können Sie sagen, was es bezüglich der Mengen bedeutet, wenn Sie sagen, das gelte ab 12 Uhr? Haben Sie möglicherweise im Ministerium schon überschlagen, wie viele zusätzliche Impfdosen jetzt zusätzlich daraus gezogen werden können?

KAUTZ: Bislang waren es fünf aus einer Ampulle, und zukünftig werden es sechs aus einer Ampulle sein. Wir rechnen mit einer Steigerung von ungefähr 20 Prozent.

FRAGE WARWEG: In den sozialen Medien kursiert zunehmend die Frage, wieso der gesamte Kulturbereich, Kitas und Schulen geschlossen werden, aber die deutsche Rüstungsindustrie weiterhin im Drei-Schichten-Modus voll produziert. Diese Frage möchte ich gerne aufgreifen und fragen, aus welchen Beweggründen man den gesamten Kulturbereich und Bildungsbereich dichtmacht, aber die Produktionshallen bei ThyssenKrupp und Co. weiterhin Panzer, U-Boote und Maschinengewehre produzieren lässt.

STS SEIBERT: Die Gründe, aufgrund derer es notwendig ist, die einschneidenden und schweren Maßnahmen im Kulturbereich und auch im Bereich von Kitas und Schulen zu treffen, sind hier x-mal vorgetragen worden. Der Hauptgrund ist, dass es angesichts der pandemischen Lage leider notwendig ist, die Kontakte bzw. die Zahl der Ansteckungsmöglichkeiten weiter und weiter herunterzutreiben, als uns das bisher gelungen ist. Einzelne Sektoren der deutschen Wirtschaft jetzt hier zu diskutieren und zu sagen „Diesen Sektor könnte man dichtmachen, bei jenem sollte man es vielleicht nicht tun“, halte ich für überhaupt kein sinnvolles Vorgehen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber es ist ja trotzdem eine Frage der Priorisierung, zu sagen „Alles, was mit Kindern im privaten Bereich gemacht wird, wird extrem limitiert, aber die Produktion von todbringenden Waffen während einer Pandemie wird uneingeschränkt erlaubt“. Das ist doch eine Frage, zu der sich die Bundesregierung äußern kann. Aus welchen Motiven wird das eine massiv beschränkt und das andere in keiner Form?

STS SEIBERT: Diese Gegenüberstellung erscheint mir sinnlos zu sein. Ich habe gesagt, warum wir in Bereichen, die unzählige Kontakte mit sich bringen wie das Kulturleben und wie vor allem auch der Bereich der Bildung, der Kindertagesstätten, der Schulen und der Universitäten , zu diesen notwendigen und einschneidenden Maßnahmen gegriffen haben. Das hat nichts mit einzelnen Sektoren der Wirtschaft, die man schonen oder nicht schonen will, zu tun. Das sind einfach Notwendigkeiten, weil es dort zu enorm vielen Kontakten kommt.

FRAGE JORDANS: Der Lockdown in Deutschland wird verlängert und zum Teil verschärft. Berlin schert aus, was die Schulen angeht, und will den Präsenzunterricht ab Montag wieder hochfahren, sehr zum Unmut vieler Lehrer und Eltern. Ist das nach Ansicht der Kanzlerin im Sinne der Kontaktbeschränkungen und anderer Infektionsschutzmaßnahmen?

STS SEIBERT: Ich habe es ja zu sagen versucht: Es sollte nach Ansicht der Bundesregierung jetzt eben nicht um eine möglichst weite, extensive Auslegung der Beschlüsse gehen, sondern darum, dass wir alles tun, um diese Beschlüsse umzusetzen und durchzuhalten und damit ihren Zweck zu erreichen, nämlich die Zahl der Infektionen, die wir im Moment tagtäglich noch in viel zu hoher Weise gemeldet bekommen, wirklich zu senken.

Es ist allen Beteiligten klar, wie wichtig Schule für das Leben von Kindern ist und dass Präsenzunterricht natürlich eine wertvolle und eigentlich auch essenzielle Erfahrung ist. Aber es bleibt derzeit aufgrund der hohen Infektionszahlen keine andere Lösung das ist ja auch das Ergebnis der Beratungen von Bund und Ländern , als den Präsenzunterricht in den Schulen für eine Zeit aufzuheben. Alles andere wäre mit Blick auf die Gesundheit von Schülern, Schülerinnen und Lehrkräften schwer zu verantworten gewesen, und deswegen sieht der Beschluss vom 5. Januar vor, die Aussetzung des Präsenzunterrichts zu verlangen.

Es ist auch allen klar, dass, wenn wir in eine Phase kommen, in der Öffnungen wieder möglich sind und in der das Infektionsgeschehen das erlaubt, es dann grundsätzlich das Ziel bleibt, Schulen und Kitas als Erstes wieder zu öffnen. In der derzeitigen Situation ist aus unserer Sicht eine konsequente Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse unerlässlich, auch mit Blick auf die noch ansteckendere Virusvariante ich habe vorhin darüber gesprochen , und das gilt auch für die Beschlüsse hinsichtlich der Schulen.

FRAGE ROSSBACH: Sie haben eben dargestellt, wie groß die Ansteckungsgefahr für Lehrkräfte usw. ist. Ist es denn denkbar, dass zum Beispiel der Wirkstoff von AstraZeneca, der ja in Großbritannien schon verimpft wird und von dem die EU schon viele Dosen hat, in Deutschland angesichts der Mutation und der steigenden Zahlen und der Folgen, die der schwere Lockdown hat, gerade auch für Schulen und Kitas, mit einer Notzulassung zugelassen wird?

STS SEIBERT: Dazu kann Herr Kautz für das Gesundheitsministerium sicherlich mehr sagen. Wir haben uns ja grundsätzlich dagegen entschieden, und so wurde es auch in Bezug auf BioNTech und Moderna gehalten, Notzulassungen zu veranlassen, sondern wir haben uns auf den Weg der EMA mit regulären Zulassungen begeben – auch deshalb, weil wir überzeugt sind, dass das das ganz hohe Gut des Vertrauens der Bevölkerung in einen Impfstoff hochhält.

Sie wissen besser, in welcher Phase der Prüfung durch die EMA AstraZeneca sich befindet und können dazu sicherlich etwas sagen.

KAUTZ: Ja, aber ich kann natürlich nicht in irgendeiner Weise spekulieren, was theoretisch möglich sein könnte. Die Zulassung wird ja aufgrund eines bestimmten Studiendesigns beantragt, im Rahmen dessen meinetwegen nur Ältere getestet werden, während im Rahmen eines anderen Studiendesigns Jüngere getestet werden. Ich kann Ihnen also nichts zu dem laufenden Zulassungsprozedere sagen, was AstraZeneca anbetrifft.

FRAGE KÜSTNER: Die Verdoppelung der Kinderkrankengeldtage ist ja auch Teil der Beschlüsse vom Dienstag gewesen. Das muss ja jetzt alles relativ zügig in ein Gesetz gegossen werden. Können Sie uns, Herr Kautz, auf den letzten Stand bringen?

KAUTZ: Das ist, wie Sie schon sagten, ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz bzw. Ergebnis der Gespräche der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung. Wir sind dabei, das umzusetzen. Dafür muss das Sozialgesetzbuch V geändert werden. Diese Änderung muss an ein anderes Gesetz angehängt werden. Wir sind dazu in Abstimmungen mit den anderen Ressorts und müssen angesichts der Belastungen der GKV auf die zugesagte Steuerfinanzierung des zusätzlichen Kinderkrankengeldes bestehen.

ZUSATZFRAGE KÜSTNER: Ist denn realistisch, dass das nächste Woche im Bundestag verabschiedet wird?

KAUTZ: Da kann ich mich nur wiederholen: Wir sind dazu in Abstimmungen mit den anderen Ressorts.

FRAGE DR. RINKE: Eine kurze Nachfrage an Herrn Kautz: Haben Sie eine Vorstellung, wie viel das kosten könnte?

Weil Sie eben die zugesagte Steuerfinanzierung erwähnt haben: Möchten Sie, dass am Ende der ganze Betrag dafür aus Steuermitteln kommt, oder speist der sich auch noch aus anderen Quellen?

KAUTZ: Das müsste über einen Steuerzuschuss im Gesundheitsfonds laufen. Wir rechnen mit rund einer halben Milliarde Euro, die das kosten würde. Das ist aber natürlich abhängig von der Inanspruchnahme usw., das sind also natürlich Variablen.

FRAGE KÜSTNER: Es gibt ja ein paar Detailfragen, die noch zu klären sind, zum Beispiel, ob auch privat Krankenversicherte darunter fallen sollen. Können Sie uns dazu schon einen Stand geben?

KAUTZ: Das kann ich nicht, denn das ist wirklich noch im Abstimmungsprozess.

FRAGE GEERS: Wenn Kontaktreduzierung so wichtig ist, warum gibt es dann nur Appelle an die Wirtschaft, möglichst viel Homeoffice zu ermöglichen? Warum wird das nicht ultimativ verlangt bzw. verordnet?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, ob das Wirtschaftsministerium sich dazu äußern möchte?

DR. BARON: Ich kann Ihnen keine Daten aus der Wirtschaft liefern. Wir bekommen aus unseren Gesprächen mit Verbänden der Wirtschaft signalisiert, dass Homeoffice breit eingesetzt wird. Ich kann auch für unser Ministerium nur bestätigen, dass diese Regelung und dieser Appell natürlich überall angewendet wird. Das ist zumindest das, was wir berichten können.

MÜHLHAUSEN: Ich kann für das Arbeitsministerium auch nur das betonen, was schon mehrfach gesagt wurde, nämlich dass es wichtig ist, dass von den Unternehmen großzügig die Möglichkeit gewährt wird, im Homeoffice zu arbeiten, um so den Appell der Ministerpräsidentenkonferenz „Wir bleiben zu Hause“ umzusetzen und das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Aus Sicht des Arbeitsministeriums ist es darüber hinaus natürlich auch wichtig, die Akzeptanz von Homeoffice grundsätzlich durch einen klaren Rechtsrahmen für mobile Arbeit zu erhöhen, etwa auch in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallversicherung bei der mobilen Arbeit. Das Bundesarbeitsministerium das ist hier ja bekannt hat dazu schon einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der derzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird. Zu Ihrer konkreten Frage: Auch da ist aber keine Verpflichtung zur Ermöglichung von Homeofficearbeit vorgesehen.

STS SEIBERT: Ich erinnere gerne noch einmal an einen Beschluss von Bund und Ländern am Dienstag, der auch zur Kontaktvermeidung im Arbeits- und Wirtschaftsleben beiträgt, nämlich an die Untersagung des Betriebes von Betriebskantinen. Das heißt, die dürfen nur noch mitnahmefähige Speisen anbieten. Auch das ist ein Element der Kontaktvermeidung.

FRAGE BLANK: An Frau Dr. Baron: Herr Altmaier hat ein Hilfsprogramm für die Innenstädte angekündigt. Wann wird das kommen?

Es gibt ja relativ viel Kritik aus dem Handel daran. Was sagen Sie zu dieser Kritik aus dem Handel? Ist diese Kritik gerechtfertigt?

DR. BARON: Es ist richtig, der Minister hat sich dazu geäußert und deutlich gemacht, dass man bei den Innenstädten weitere Hilfen braucht und Hilfsprogramme für Innenstädte braucht. Die Arbeiten dazu laufen. Genauere Daten kann ich Ihnen dazu jetzt noch nicht nennen.

Daneben stehen für den Einzelhandel aber auch unsere bekannten Hilfen zur Verfügung. Wie Sie wissen, gibt es im Zeitraum von Januar bis Ende Juni 2021 das Instrument der Überbrückungshilfe III, das auch ermöglicht, rückwirkend für Dezember Hilfen geltend zu machen. Diese rückwirkende Möglichkeit, die zum Beispiel bei 40 Prozent Umsatzausfall genutzt werden kann, ist auch etwas, was dem Einzelhandel zugutekommen kann.

Insofern gibt es jetzt schon verschiedene Instrumente für den Einzelhandel. Aber zur Belebung von Innenstädten und um Ladenschließungen zu vermeiden, Konzepte zur Vermeidung von Leerstand zu entwickeln und Städtemodelle weiter zu entwickeln, muss es eben auch dieses Programm für die Innenstädte geben, das aktuell erarbeitet wird. Ich erinnere noch einmal daran: Es gab im Oktober einen runden Tisch bei uns im Ministerium zu diesem Thema mit verschiedenen Beteiligten, die ihre Ideen eingebracht haben. Auch auf der Wirtschaftsministerkonferenz zum Beispiel mit dem Land Bremen wurden schon verschiedene Städtemodelle präsentiert.

ZUSATZFRAGE BLANK: Sie weisen die Kritik des Handels damit zurück?

DR. BARON: Wir weisen die Kritik des Handels zurück und weisen eben darauf hin, dass es laufende Arbeiten für dieses Programm für Innenstädte gibt, plus daneben die Hilfen, die ich ausgeführt habe, wie zum Beispiel die Überbrückungshilfe III mit der Möglichkeit, rückwirkend Hilfe für den Monat Dezember in Anspruch zu nehmen.

FRAGE: Noch einmal zum Thema Homeoffice: Es gibt Untersuchungen bzw. Befragungen, dass nur ein Bruchteil der Unternehmen, die aufgrund ihrer Produktions- oder Geschäftslage eigentlich Homeoffice anbieten könnten, dies auch tun. Nun haben Sie jetzt wieder betont, dass es Appelle gibt, das zu tun, aber offensichtlich scheinen die Appelle nichts zu nutzen. Wäre es jetzt nicht an der Zeit, den entsprechenden Gesetzentwurf, des es zum Thema Homeoffice schon gibt, nachzuschärfen und einfach einmal festzuschreiben, dass Homeoffice überall da, wo es aus wirtschaftlicher und produktionstechnischer Hinsicht möglich wäre, auch zwingend vorgeschrieben wird?

MÜHLHAUSEN: Auch dazu kann ich nur wiederholen, was mein Kollege schon in der letzten Sitzung gesagt hatte: Der Entwurf für das Gesetz zur mobilen Arbeit, der sich in der regierungsinternen Abstimmung befindet, sieht derzeit keine Verpflichtung vor. An Spekulationen, ob das notwendig wäre, kann ich mich nicht beteiligen.

FRAGE DR. RINKE: Noch einmal zu dem Schutz vor Virusmutationen ich denke, die Frage geht an das Innenministerium : Es gibt Berichte, dass der Flugverkehr nicht nur nach Großbritannien, sondern auch nach Irland ausgesetzt werden soll und dass es in der Bundesregierung Vorbereitungen gibt, das auf alle Länder auszuweiten, in denen die bekannte Mutation vorkommt. Können Sie das bestätigen?

GRÜNEWÄLDER: Ich kann bestätigen, dass es eine Allgemeinverfügung des Bundesverkehrsministeriums gibt das dazu vielleicht nähere Auskunft geben kann , nach der ab heute bei Flügen aus Irland zwingend ein Test vorgeschrieben ist. Das BMI war beteiligt und hat dem auch zugestimmt.

ALEXANDRIN: Das ist richtig, ab heute dürfen Flüge aus der Republik Irland in die Bundesrepublik Deutschland nur unter der Bedingung durchgeführt werden, dass Fluggäste vor Abreise einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorweisen können. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher oder englischer Sprache mitzuführen. Die Testergebnisse dürfen zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein.

Zur Frage, ob diese Regelung ausgeweitet wird, kann ich sagen, dass wir die Lage natürlich fortlaufend beobachten und jederzeit neu beurteilen. Vielleicht kann das BMG dazu noch eine Einschätzung abgeben.

KAUTZ: Ich würde noch ergänzen, dass natürlich selbst bei einem negativen Test bei der Einreise die Quarantänebestimmungen für die Einreisenden gelten, dass sie sich also in häusliche Quarantäne begeben müssen und sich erst nach fünf Tagen freitesten können.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ist denn sichergestellt, dass, wenn jemand danach noch Symptome entwickelt, tatsächlich die vorgeschriebene bzw. jetzt geplante Gensequenzierung stattfindet? Denn nur so kann man ja nachweisen, ob die Person dann auch eine Mutation hat oder nicht.

KAUTZ: Die Sequenzierung erfolgt in bestimmten Laboren. Das ist nicht gekoppelt an die Herkunft von Reisenden oder an bestimmte Regionen. Vielmehr gibt es bestimmte Labore in Deutschland, die diese Sequenzierung vornehmen; es gibt ein Konsiliarlabor. Wir haben durch das Bevölkerungsschutzgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Labore dazu zu verpflichten, Sequenzierungen vorzunehmen bzw. dem RKI zu melden. An dieser Verordnung sitzen wir gerade mit Hochdruck.

FRAGE ROMANIEC: An Herrn Seibert: Frau Merkel hat sich sehr klar zu den Ereignissen im Kapitol geäußert. Ist die Bundeskanzlerin auch besorgt in Bezug auf die Sicherheit und die Entwicklung des Populismus in Europa und Deutschland?

An das BMI: Für die Sicherheit von Institutionen wie dem Bundestag sind auch regionale Behörden zuständig, aber das Bundesinnenministerium begleitet diesen Prozess sicherlich. Es gab nach dem Ereignis im letzten Jahr, bei dem Demonstranten versuchten, in das Reichstagsgebäude hineinzukommen, entsprechende Vorhaben, was die Sicherheit angeht. Begleiten Sie diesen Prozess? Was können Sie dazu sagen?

STS SEIBERT: Ich habe dem, was die Bundeskanzlerin gestern zu den Ereignissen in Washington gesagt hat, hier nichts hinzuzufügen. Dass es auch in Europa und auch in Deutschland Kräfte gibt, die Politik mit Gewaltbereitschaft betreiben, dass es Kräfte gibt, die antidemokratisch sind, Kräfte am äußeren rechten Rand, das alles ist bekannt und auch ein Gegenstand der Sorge. Das alles ist auch etwas, womit wir uns politisch auseinandersetzen müssen. Über Sicherheitsvorkehrungen, die da zu treffen sind, würde ich hier jetzt nicht sprechen wollen. Wir haben als Deutsche und Europäer aber nicht den Luxus, uns das, was in Washington geschehen ist, anzuschauen und zu sagen, das könnte hier nie stattfinden. Auch wir haben hier Elemente, wir haben hier Menschen, deren Vorstellungen von Demokratie und von demokratischer Kritik vollkommen anders sind, als es in einer liberalen Demokratie sein sollte.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann Ihnen mit Blick auf Bundeseinrichtungen wie den Bundestag versichern, dass die Sicherheit des Bundestages und dieser Bundeseinrichtungen umfangreich gewährleistet ist. Die Sicherheitsbehörden sind hier nicht erst seit den Ereignissen von Washington sehr sensibel, sehr aufmerksam und auch sehr wachsam. Sie haben die Entwicklung der Sicherheitslage sehr präzise im Blick und ergreifen dann die entsprechenden Maßnahmen.

Sie haben gestern sicherlich zur Kenntnis genommen, dass die Berliner Polizei bereits die Schutzmaßnahmen für den Deutschen Bundestag nach oben gefahren hat. Die Bundesbehörden, vor allem die Bundespolizei, stehen hier im ständigen Austausch mit den Behörden des Landes Berlin und bewerten die Sicherheitslage fortlaufend, auch mit Blick auf die Fragestellung, ob weitere Anpassungen erforderlich sind. Sie haben gesehen, dass selbst große Versammlungslagen wie am 18. November 2020 in unmittelbarer Nähe von Verfassungseinrichtungen wie dem Bundestag nicht dazu geführt haben, dass der Bundestag gefährdet war. Vielmehr haben die Polizeien dort unter Beweis gestellt, dass sie sehr wohl in der Lage sind, damit umzugehen, und dass sie den Schutz der Bundeseinrichtungen gewährleisten können.

Es hat im November zum Beispiel zwölf Untersagungen des Bundesinnenministers gegeben, was Anträge auf Versammlungen im Bereich der Bannmeile angeht, was nach dem Befriedete-Bezirke-Gesetz möglich ist. Der Bundestag ist schon jetzt sehr geschützt, und nach den Ereignissen vom 29. August 2020, die Sie ansprachen bei denen es im Übrigen zu keiner Zeit eine Gefährdung des Bundestages gegeben hat , hat man sich zusammengesetzt und prüft seitdem, ob das Sicherheitskonzept verschärft werden soll. Der Bundestagspräsident hat von der Bundesregierung einen Bericht über die Ereignisse in Washington erbeten, und wenn dieser Bericht, der vor allem von unserer Botschaft in Washington erstellt wird, vorliegt, werden die Sicherheitsbehörden entscheiden, ob es weitere Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen geben muss.

Zum zweiten Aspekt, dem Aspekt Hass und Hetze vor allem im Internet, kann ich Ihnen noch einmal sagen, dass die Bundesregierung hier seit längerer Zeit einen Schwerpunkt hat. Es gibt ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das die Bundesregierung geschnürt hat. Anstoß war eine Sondersitzung der Innenminister. Dieses Maßnahmenpaket ist weitgehend umgesetzt. Bestandteil ist zum Beispiel das vom BMJV eingebrachte Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das gerade noch im parlamentarischen Bereich ist und nach unserer Hoffnung ungefähr im Februar in Kraft treten wird. Teil dieser Maßnahmen ist auch ein Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, der ein Maßnahmenpaket vorgelegt hat, das ebenfalls umgesetzt werden soll.

Wenn Sie mir diesen Hinweis noch gestatten: Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat in diesem Zusammenhang auch vorgeschlagen, dass es ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie geben soll, zu dem wir zusammen mit dem Familienministerium demnächst Eckpunkte präsentieren werden, in dem die notwendigen Instrumente zusammengefasst werden sollen, mit denen unsere Demokratie dauerhaft vor Angriffen geschützt werden kann.

FRAGE KÜSTNER: Noch einmal zurück zum Bundestagspräsidenten, der jetzt prüfen lässt, ob der Bundestag intensiver geschützt werden muss: Können Sie sagen, inwieweit das Bundesinnenministerium in diese Prüfung eingebunden ist und ob Sie nach den Ereignissen vom 6. Januar auch von sich aus Anlass sehen, in eine intensivere Prüfung zum Schutz von Verfassungsorganen einzutreten?

GRÜNEWÄLDER: Gestatten Sie mir hier noch einmal den Hinweis, dass nach der aktuellen Rechtslage für die Gefahrenabwehr im Bereich des Bundestages das Land Berlin zuständig ist. Innerhalb des Bundestages gibt es die Bundestagspolizei. Die Bundespolizei steht im ständigen Austausch mit diesen Behörden und steht auch gern bereit, wenn das vom Land Berlin angefordert wird, in Amtshilfe zu unterstützen.

Wie ich eben sagte: Seit den Vorfällen vom 29. August gibt es da auch fortlaufende Gespräche. Es wird geprüft, ob man hier Anpassungen machen muss.

ZUSATZFRAGE KÜSTNER: Wenn ich darf, noch eine Nachfrage: Die Bannmeile gibt es ja in dem Sinne nicht mehr. Wäre es ein denkbarer Gedanke, dass man sie wiedereinführt, also die Schutzzonen wieder durch eine effektive Bannmaile ersetzt?

GRÜNEWÄLDER: Ich hatte ja eben darauf hingewiesen, dass auch große Versammlungslagen wie die am 18. November 2020 eine Großdemonstration auf der Straße des 17. Juni am Brandenburger Tor in unmittelbarer Nähe des Bundestages nicht dazu geführt hat, dass die Arbeit des Bundestages gefährdet war und Gefahren davon ausgegangen sind. Die Polizeien haben gezeigt, sie können mit diesen Versammlungslagen umgehen.

Auf Grundlage des Befriedete-Bezirke-Gesetzes sind ja im November, wie gesagt, bereits zwölf Versammlungen untersagt worden, sodass wir davon ausgehen, dass das Befriedete-Bezirke-Gesetz im Moment so wirksam ist. Aus unserer Sicht gibt es da im Moment keinen Änderungsbedarf.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an Herrn Seibert noch einmal zur Rede der Kanzlerin: Frau Merkel hat ja sehr deutlich gemacht, dass das Fundament für den Sturm aufs Kapitol durch Herrn Trump mit einer langen Tradition von Lügen und Realitätsverleugnung gelegt wurde. Warum hat sie diese Kritik erst jetzt, sozusagen fünf Minuten vor zwölf, öffentlich gemacht? Denn das ideologische System Trump, wenn ich es einmal so sagen darf, ist seit längerer Zeit zu beobachten und wurde hier auch diskutiert. Nie zuvor hat die Kanzlerin sich so deutlich darüber geäußert. Warum also fünf Minuten vor zwölf?

STS SEIBERT: Die Welt hat in Washington erlebt, wie ein Teil des amerikanischen Wahlprozesses, nämlich die Zertifizierung der Wahlergebnisse in den Bundesstaaten durch den Kongress, durch den Sturm dieser Angreifer ich möchte sie gar nicht „Demonstranten“ nennen gestört, torpediert werden sollte.

In diesem Zusammenhang ist es relevant deswegen hat die Bundeskanzlerin es erwähnt dass der amerikanische Präsident seit dem 6. November zu keinem Zeitpunkt seine Wahlniederlage eingestanden hat, dass er von einer gestohlenen Wahl, einem Erdrutschsieg, der von politischen Gegnern ins Gegenteil verkehrt worden sei usw., gesprochen hat, und zwar bis zum Tage, an dem dann bei der Veranstaltung in Washington der Sturm auf den Kongress stattfand.

Dieser Zusammenhang besteht. Das hat die Atmosphäre dafür bereitet, dass die Ereignisse des Abends und der Nacht möglich wurden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Gleichwohl hat das System Trump ich nenne es noch einmal so, sozusagen Realitäten nicht zu erkennen und gegen Tatsachen Behauptungen zu stellen ja seit langem die soziale und politische Spaltung in der US-Gesellschaft vorbereitet. Das war absehbar. Man konnte letztlich von dem, was da jetzt passiert ist, nicht überrascht sein. Deswegen bleibt die Frage: Warum hat die Kanzlerin, die durchaus wusste, wie Trump agiert und welche Auswirkungen das hat davon darf man ausgehen , nicht früher öffentlich dagegen Stellung genommen?

STS SEIBERT: Ich habe dem nichts hinzuzufügen, was die Bundeskanzlerin aus Anlass des Sturms des Kapitols gesagt hat. Präsident Donald Trump war seit 2016 der demokratisch gewählte Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und ist dies noch für wenige Tage , mit dem wir ein politisches Verhältnis, aber auch ein Verhältnis der Freundschaft zwischen unseren beiden Staaten, haben, das eines der Säulen unserer Außenpolitik ist. Da hat es genügend Meinungsverschiedenheiten gegeben. Sie sind auch ausreichend öffentlich geworden.

FRAGE BAUMANN: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Die CO₂-Bepreisung wird sich bis zu den ÖPNV-Tickets und den Tomaten im Supermarkt durchschleifen. Welche Hochrechnungen gibt es zu den volkswirtschaftlichen Folgen?

DR. BARON: Das Instrument der CO₂-Bepreisung liegt federführend im Bundesumweltministerium. Es ist natürlich ein Instrument, das eingeführt wurde, um Steuerungswirkung für den Klimaschutz zu erzeugen. Mir liegen jetzt keine branchenspezifischen Zahlen für einzelne Branchen dazu vor.

VORS. WELTY: Möchte das Umweltministerium ergänzen? Keine Ergänzungen an dieser Stelle.

FRAGE VOLLRADT: Ich hätte eine Frage an Herrn Seibert. Dieser Tage jährt sich ja zum 150. Mal das Datum, dass die Deutschen zum ersten Mal in einem gemeinsamen Staat und mit einer Verfassung zusammenleben. Bundeskanzler Willy Brandt hat das vor fünfzig Jahren als eine große Leistung von Bismarck gewürdigt und von der Bundesregierung einen Kranz an seinem Grab niederlegen lassen. Meine Frage wäre: Was sind die Planungen der Bundeskanzlerin, dieses Datum zu würdigen? Gibt es sie? Wie sehen sie aus? Wenn es sie nicht gibt, warum nicht?

STS SEIBERT: Für die Gedenkkultur ist in der Bundesregierung die Staatsministerin für Kultur und Medien zuständig. Ich kann jetzt nicht sagen, ob es Planungen des Gedenkens an 1871 gibt, welche Planungen es auf Bundes- und auf Landesebene gibt. Ich werde mich darum kümmern, dass wir dazu eine Antwort nachreichen können.

FRAGE WARWEG: Am 6. Januar hat die EU eine Pressemitteilung zu Venezuela veröffentlicht, in der erstmals Guaidó nicht mehr als Interimspräsident benannt wurde, sondern nur noch als Repräsentant des scheidenden Parlaments, welches 2015 gewählt wurde. Nachrichtenagenturen weltweit haben dazu getitelt: EU erkennt Guaidó nicht mehr als Interimspräsidenten an. Da würde mich interessieren: Kann das Auswärtige Amt dies bestätigen? Erkennt die EU und damit auch Deutschland Herrn Guaidó nicht mehr als Interimspräsidenten von Venezuela an?

BURGER: Zunächst einmal muss ich korrigieren: Ich glaube, wenn Sie sich EU-Äußerungen zu Venezuela aus den letzten Jahren anschauen, dann werden Sie da keinen so entscheidenden Unterschied feststellen, wie Sie das hier gerade dargestellt haben. Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Wir stehen mit unseren EU-Partnern dazu im Gespräch. Dieser Abstimmung kann ich nicht vorgreifen.

Klar ist aus unserer Sicht: Es wird sich nichts daran ändern, dass die Bundesregierung an der Seite der demokratischen Kräfte in Venezuela unter Führung von Juan Guaidó steht. Es ändert sich auch nichts an unserer Auffassung, dass die Krise in Venezuela nur durch freie und faire Wahlen, und zwar sowohl Präsidentschafts- als auch Parlamentswahlen, gelöst werden kann.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage haben Sie damit aber nicht beantwortet. Erkennt die Bundesrepublik Deutschland Herrn Guaidó, der jetzt auch kein Mandat mehr als Parlamentarier hat, geschweige denn als Vorsitzender der Asamblea Nacional, noch als Interimspräsidenten an ja oder nein?

BURGER: Dazu habe ich gesagt, dass wir dazu im Gespräch mit unseren EU-Partnern stehen. Dieser Abstimmung möchte ich an dieser Stelle noch nicht vorgreifen.

FRAGE JESSEN: Ein Schiff oder ein Boot das weiß ich jetzt nicht der Bundesmarine ist auf dem Weg ins Mittelmeer. Es soll in der Ägäis als Operationsplattform dienen, um Informationen über Migrations- und Flüchtlingsbewegung zu gewinnen. An Bord werden, glaube ich auch, ein griechischer und ein türkischer Offizier sein. Die Frage ist: Wird es zur Aufgabe dieser Mission gehören, illegale Push-Backs zu verhindern und aufzuklären, in welcher Weise sie dann doch stattgefunden haben?

HELMBOLD: Zunächst einmal kann ich das bestätigen. Der Tender „Werra“ hat sich auf den Weg ins Mittelmeer gemacht, um die „Brandenburg“, die im Moment vor Ort ist, abzulösen. In diesem Bereich werden allerdings die Einsatzregeln, wie wir sie auch mehrfach besprochen haben, bestehen bleiben. Das bedeutet, dass wir dort weiterhin bezogen auf Vermittlung und Aufklärung unseren Auftrag fortführen werden. Gleichzeitig gilt weiterhin, wenn es beispielsweise dort in territorialen Gewässern von entsprechenden Anrainerstaaten zu Vorkommnissen kommt, dass wir da keine exekutiven Befugnisse in den Territorialgewässern haben. Das bedeutet wie bisher: Wir unterstützen und klären auf. Es ist keine Änderung des Mandats.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nun hat sich die Situation natürlich im Laufe der Zeit auch dadurch geändert, dass es eben diese Push-Backs und Berichte darüber gab, die auch von Bundeswehrangehörigen, glaube ich, beobachtet und kommuniziert worden sind. Deswegen könnte es ja Anlass sein zu sagen: Wie gestalten wir dieses Mandat jetzt so aus, vor allem, wenn auch Offiziere der türkischen und der griechischen Seite mit an Bord sind, dass solche illegalen Geschehnisse oder Manöver einfach nicht stattfinden? Ein solches Update des Mandats ist aber nicht gegeben?

HELMBOLD: Man muss hier auch unterscheiden: Die Einsätze, die wir mit der „Standing NATO Maritime Group 2“, also SNMG 2, haben, basieren auf einem NATO-Beschluss. Das bedeutet, das ist kein mandatierungspflichtiger Einsatz im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, sondern wir haben hier einen NATO-Beschluss. Dieser Einsatz beruht auf einem NATO-Beschluss der Verteidigungsminister vom 11. Februar 2016 und einem Beschluss des NATO-Rates.

Wie immer gilt es, dass wir bezogen auf die Vorkommnisse zu Beobachtungen und Ähnlichem mit unseren NATO-Partnern in Verbindung stehen, dass solche Dinge in der NATO regelmäßig gemeinsam angesehen werden und es gegebenenfalls auch Anpassungen gibt.

Im Moment habe ich allerdings bezogen auf die Vorhaben der Fregatte „Brandenburg“ im Moment und des Tenders „Werra“ in der Zukunft keine Informationen darüber, dass sich der Auftrag dort vor Ort für unsere Marine verändert.

FRAGE VOLLRADT: Eine Frage an das BMI: Ihr Staatssekretär, Herr Engelke, hat vor kurzem mitgeteilt, dass beim Bundeslagebild Waffenkriminalität zukünftig nicht mehr statistisch aufgeschlüsselt wird, ob die sichergestellten Schusswaffen vorher legal oder illegal besessen wurden. Können Sie sagen, warum das nicht gemacht wird?

GRÜNEWÄLDER: Das müsste ich Ihnen tatsächlich nachliefern.

STS SEIBERT: Ich kann die Antwort zu Ihrer Frage zu 1871 nachliefern. Die Kollegen aus dem Büro der Staatsministerin für Kultur und Medien berichten Folgendes:

Die Staatsministerin für Kultur und Medien unterstützt im Rahmen ihrer Zuständigkeit Projekte, die mit dem Thema Reichsgründung vor 150 Jahren verbunden sind, darunter etwa eine Onlinetagung der Arbeitsgemeinschaft „Orte der Demokratiegeschichte“ mit Unterstützung der Weimarer Republik e. V. Die Tagung, deren Ergebnisse 2021 bereits online in einem Tagungsband veröffentlicht wurden, fand am 29. und 30. Oktober 2020 unter dem Titel statt: Einigkeit und Recht doch Freiheit? 150 Jahre Kaiserreich.

Darüber hinaus befördert die Kulturstaatsministerin eine Sonderausstellung der Otto-von-Bismarck-Stiftung mit dem Titel „18. Januar 1871 Kaiserproklamation in Versailles“.

ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Meine Frage richtet sich eher auf eine protokollarische Würdigung durch das Haupt der Bundesregierung, wie es eben vor fünfzig Jahren geschehen ist. Das ist demnach nicht vorgesehen?

STS SEIBERT: Dazu kann ich Ihnen hier nichts sagen.

HAUFE: Ich musste ganz kurz die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch die CO₂-Bepreisung sacken lassen. Jetzt bin ich aber entsprechend antwortfähig.

Wir haben das Gesetz zur CO₂-Bepreisung in Deutschland ja in ziemlich hohem Tempo aufgelegt. Deswegen haben wir noch nicht für alle Wirtschaftsbereiche genau ermittelt, wie sich der CO₂-Preis auswirkt, welche Form der Belastung auf Unternehmen zukommt. Wir werden das aber demnächst liefern.

Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir ja gerade dieses Gesetz auch gemacht haben, um Investitionen in den Unternehmen anzustoßen. Hier sind von dem Fragesteller speziell die Verkehrsunternehmen angesprochen worden. Wie sieht es also im ÖPNV aus?

Die Bundesregierung hat bis jetzt mit 600 Millionen Euro die Umstellung des ÖPNV zum Beispiel auf Elektrobusse gefördert und damit die Unternehmen in die Lage versetzt, dass sich die CO₂-Bepreisung deutlich weniger auf den ÖPNV auswirkt.

Wir haben zusätzlich die Stromkosten gesenkt. Wir haben ja die EEG-Umlage reduziert. Auch davon profitieren die Unternehmen, und davon können auch Verkehrsunternehmen profitieren.

Für Wirtschaftsbereiche, die besonders stark von der CO₂-Bepreisung betroffen sind, wird es ja die Carbon-Leakage-Verordnung geben, also eine Verordnung, die noch einmal bestimmte Ausnahmen und Ausgleichsmöglichkeiten für Branchen schafft, die, zum Beispiel in der Stahlproduktion, besonders von dieser neuen CO₂-Bepreisung betroffen sind.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank