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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 6. Januar 2021

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts, Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2018 und 2019), Teilnahme der Bundeskanzlerin an der CSU-Klausurtagung, COVID-19-Pandemie (Schließung von Schulen und Kitas, Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld, Organisation und Verlauf der Impfungen, Produktion von Impfstoffen, mögliche Zulassung des Impfstoffes Sputnik V, Empfehlung der EMA zur Zulassung eines Impfstoffes von Moderna, Virusmutationen, mögliche Sonderregelungen für Grenzregionen zur Eindämmung der Verbreitung von Virusmutationen, Beschränkungen für Einreisen aus Großbritannien, Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Kontaktbeschränkungen, Homeoffice, geplanter Versand von Coupons für FFP2-Masken), Forderungen nach einer Studie über Linksextremismus in Deutschland, Stellungnahme der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zur Causa Assange, Aktivitäten des belarussischen Geheimdiensts in Deutschland, Gaspipelineprojekt Nord Stream 2, Vermögenssteuer, Unterbringungsbedingungen von Flüchtlingen in Bosnien-Herzegowina, Handelskonflikt um Staatshilfen für Airbus und Boeing, Annäherung zwischen Katar und den anderen Golfstaaten, Situation in Venezuela, Verhaftungswelle in Hongkong

3:12 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
9:23 Unfallverhütungsbericht
– war das Tempolimit Thema?
– konnten Sie feststellen, dass es dort, wo es Tempolimits gibt, weniger Unfälle passieren?

14:28 Frauenquote
– Sie sagten, dass eine „Zielgröße Null“ in Vorständen ab sofort begründet werden muss von den Unternehmen. Was für Gründe könnte es da dann geben, dass keine Frau in einem Vorstand sitzt? Und wer bewertet diese Gründe? Gibt es da ein Gremium, die sagt: Ja, das ist ein nachvollziehbarer Grund?
– d.h. die Gründe müssen die Unternehmen nur gegenüber sich selbst nennen und da gibt’s dann niemanden, der sagt: das ist Bullshit?
– Können Sie’s erklären: Sie wollen nicht mehr, dass es keine Frauen in Vorständen gibt. Aber diese Regelung macht dies doch weiter möglich?

18:08 Corona-Politik
– Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aktuell über die Verbreitung des mutierten Corona-Virus? Haben Sie eine Einschätzung des Gefahrenpotenzials? (ab 33:55)
– Sind Sie zuversichtlich, dass sich die Mutation nicht ausbreitet aufgrund des Shutdowns?
– Die meisten Begegnungen finden ja auf Arbeit und auf dem Weg dahin statt, warum gibt es da immer noch keine Beschränkungen? (49:07)

54:31 Assange
– wie verfolgt die Kanzlerin den Fall Asssange? Geht es für sie da um Pressefreiheit oder Geheimnisverrat? (57:27)

1:06:35 Katar-Embargo
– Frage zu Ihrer Pressemitteilung: Sie begrüßen die „Öffnung der Grenzen“, aber sie erwähnen mit keinem Wort, warum diese Grenzen geöffnet werden. Sie sprechen nicht über das Embargo der Saudis, von Bahrain und den VAE. Warum tun Sie das nicht?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. Januar 2021:

SRS’IN DEMMER: Wir starten mit dem Bericht aus dem Kabinett. Mit dieser Tradition wollen wir auch im neuen Jahr nicht brechen.

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts beschlossen.

Bisher richten sich Ansprüche bei Wehrdienstbeschädigungen für die Zeit nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dieses wird zum 1. Januar 2024 durch das SGB XIV Soziale Entschädigung abgelöst. Dessen Fokus liegt auf der Versorgung der Opfer ziviler Gewalttaten und Terrorgewalt. Aufgrund dieser geänderten Ausrichtung und um den Besonderheiten des Dienst- und Treueverhältnisses gerecht zu werden gilt es, die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten eigenständig neu zu regeln.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Leistungen wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung durch einen bedarfsgerechten und passgenauen Leistungskatalog neu konzipiert. Er soll Transparenz in den Anspruchsregelungen erhöhen, die Verfahren entbürokratisieren und beschleunigen. Alle Prozessschritte sollen vollumfänglich digitalisiert werden. Das neue Soldatenentschädigungsgesetz soll nach einer einjährigen Übergangsphase zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Ein weiteres Thema im Kabinett war das Thema Frauen in Führungspositionen. Wie Sie wissen, sind Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst noch immer unterrepräsentiert. Um das zu ändern, hat das Kabinett heute die Weiterentwicklung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2015 beschlossen.

Die Regelungen im Bereich der Privatwirtschaft sollen folgendermaßen weiterentwickelt werden: Seit 2016 gilt bereits eine Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in bestimmten Unternehmen. Nun wird auch eine Vorgabe für Vorstände eingeführt. Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, muss er mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein.

Auch bisher schon müssen sich Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Leitungspositionen geben. Neu ist, dass nun die Festlegung der Zielgröße null also keine Frau auf der jeweiligen Führungsebene begründet werden muss. Werden Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen verletzt, wird dies künftig stärker sanktioniert.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll unabhängig von Börsennotierung und Mitbestimmung bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung für Frauen und Männer gelten. Daneben soll die feste Mindestquote für den Aufsichtsrat auch dort Anwendung finden.

Für die Leitungsorgane der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann eingeführt werden.

Auch die Regelungen für den öffentlichen Dienst sollen weiterentwickelt werden. Gremien, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann, sollen künftig paritätisch besetzt werden oder es soll darauf hingewirkt werden. Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 soll im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden. Damit setzt der Gesetzentwurf Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und die Beschlüsse der vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe um.

Drittens war heute der Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2018/19 im Kabinett. Seit 1975 besteht die Pflicht, dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen solchen Unfallverhütungsbericht zur Unterrichtung vorzulegen. Der Bericht liefert einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen, die der Bund ergriffen hat, um das im Jahr 2011 gesetzte Ziel von 40 Prozent weniger Verkehrstoten bis 2020 zu erreichen. Fakt ist aber, dass im Jahr 2019 insgesamt 3046 Personen im Straßenverkehr getötet wurden. Das entspricht einem Rückgang von 24 Prozent gegenüber 20111, also knapp einem Viertel. Damit wurde allerdings das Ziel von 40 Prozent weniger Verkehrstoten nicht erreicht.

Dennoch ist die zwischen 2011 und 2019 erfolgte Senkung der Zahl der Getöteten um 24 Prozent als Erfolg zu werten – nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass auch das Verkehrsaufkommen stark gestiegen ist, aber auch im Vergleich zur Entwicklung in anderen Staaten.

Das Verkehrssicherheitsprogramm von 2011 ist Ende 2020 ausgelaufen. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, erarbeitet die Bundesregierung das Folgeprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030. Im Fokus steht die „Vision Zero“, also die Senkung der Zahl der Verkehrstoten auf null. Dabei werden digitale Innovationen im Verkehrsbereich sowie neue, innovative Mobilitätskonzepte einen entscheidenden Beitrag leisten müssen. Ziel ist es, eine Gesamtstrategie zu entwickeln, die alle für die Verkehrssicherheit relevanten Akteure von Bund, Ländern, Kommunen und anderer Bereiche einbindet.

Dann habe ich noch eine Terminankündigung: Morgen, also Donnerstag, dem 7. Januar, wird die Bundeskanzlerin ab 10 Uhr virtuell an der CSU-Klausurtagung teilnehmen. Gegen 9.40 Uhr ist ein gemeinsames Statement mit dem Vorsitzenden der CSU im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt, geplant.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Unfallverhütungsbericht. Frau Demmer, gegebenenfalls Herr Alexandrin, war das Tempolimit ein Thema? Die Frage bezieht sich darauf, dass ein Tempolimit mehr Unfälle verhindern würde.

ALEXANDRIN: Vielen Dank für die Frage, Herr Jung. Man muss das trennen: Wir sprechen jetzt vom Unfallverhütungsbericht. Das heißt, wir haben hier eine statistische Erhebung. In dem Zusammenhang ist das Tempolimit kein Thema, weil dies ein statistischer Report ist.

Wir haben ein umfangreiches Verkehrssicherheitsprogramm das hat Frau Demmer auch angesprochen , was wir fortsetzen werden. Der offizielle Entwurf dafür wird im Frühjahr kommen, und Teil dessen sind unter anderem sehr viele wissenschaftliche Erhebungen. Es ist ein sehr umfangreiches Programm, das unter anderem mit der Verkehrserziehung von Kindern anfängt. Es zieht sich, wie gesagt, weiter über wissenschaftliche Erhebungen und endet nicht zuletzt mit Maßnahmen, wie zum Beispiel Senioren sicherer im Verkehr unterwegs sein können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Konnten Sie feststellen, dass dort, wo es Tempolimits gibt, weniger Unfälle passieren?

ALEXANDRIN: Das kann ich hier an dieser Stelle nicht sagen. Ich weiß schlichtweg nicht, ob es eine konkrete Untersuchung gab, nach der das so ist.

Unsere Meinung zum Tempolimit ist aber klar: Wir sehen gerade für die Zukunft im Bereich Tempolimit nicht das generelle Tempolimit als Lösungsweg, sondern das situativ angepasste Tempolimit. Es gab dazu eine Abstimmung im Deutschen Bundestag, und dort hat man sich mit großer Mehrheit gegen das feste Tempolimit und für die situative Anpassung entschieden. Das heißt, dass man zum Beispiel bei einer verengten Fahrbahnsituation beispielsweise bei einer zweispurigen Autobahn oder bei einer wetterbedingten Verschlechterung der Verkehrssituation mit intelligenter Verkehrslenkung ein situatives Tempolimit anpassen kann.

Wir haben auch in einem weiteren Bereich die Sicherheit von stärkeren Verkehrsteilnehmern gestärkt. Beispielsweise können Tempo-30-Zonen insbesondere im Bereich von Schulen und Kindergärten erleichtert eingeführt werden. Das heißt, es wurden umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Es gibt im Vergleich zu den letzten Jahren etwa 1000 Verkehrstote weniger. Wir sehen auch noch im nächsten Jahr ein starkes Potenzial. Wir sehen ein starkes Potenzial im Zusammenhang mit dem automatisierten und vernetzten Fahren, bei dem durch technische Neuerungen auch noch einmal sehr viel an Verkehrssicherheit gewonnen werden kann.

FRAGE JESSEN: Herr Alexandrin, ist Ihnen das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung in Brandenburg bekannt, wo vor etwa zehn Jahren großflächig ein Tempolimit eingeführt wurde und sich in Folge der Auswertung ergab, dass die Zahl der schweren Unfälle sowie der Verkehrstoten signifikant zurückgegangen ist? Ich frage das, weil Sie sagen, Sie wüssten nicht, ob es solche Untersuchungen überhaupt gibt. Diese Studie ist damals publiziert worden und dürfte Ihnen doch eigentlich bekannt sein.

ALEXANDRIN: Mir persönlich ist sie nicht bekannt.

ZUSATZ JESSEN: Vielleicht könnten Sie recherchieren, inwiefern solche Untersuchungen über eine großflächige Einführung von Tempolimits dann doch in die Debatte eingegangen sind oder nicht.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, Sie haben über die Frauenquote berichtet. Es gibt Forderungen nach einer Quote für Migranten, die gestern zum Beispiel die Initiative Neue deutsche Medienmacher*innen geäußert hat. Gibt es in der Bundesregierung irgendwelche Pläne oder wird das erörtert , was Quoten für Migranten oder auch andere wie auch immer geartete Gruppen angeht, oder steht das im Moment nicht im Fokus? Danke.

SRS’IN DEMMER: Bei diesem Gesetz steht die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Fokus, und insofern habe ich hier dazu vorgetragen. Etwas anderes habe ich nicht vorgetragen und kann ich hier auch nicht ergänzen. Grundsätzlich ist natürlich eine vielfältige und diverse Besetzung immer und überall sehr wünschenswert.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich verstehe es also richtig, dass im Moment nichts auf der Tagesordnung steht, was Ihnen bekannt wäre?

SRS’IN DEMMER: Genau. Ich kann Ihnen von keinem aktiven Vorhaben über das hinaus, was ich Ihnen vorgetragen habe, berichten.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, Sie sagten, dass eine Zielgröße null in Vorständen oder in Aufsichtsräten ab sofort von den Unternehmen begründet werden muss. Welche Gründe könnte es aus Sicht der Bundesregierung geben, dass keine Frau in einem Vorstand oder Aufsichtsrat sitzt?

Wer bewertet diese Gründe? Gibt es ein Gremium, eine Organisation, eine Stelle, die sagt „Ach, das ist ein nachvollziehbarer Grund“?

SRS’IN DEMMER: Ich würde die federführenden Ressorts um eine Stellungnahme bitten.

Ganz grundsätzlich liegt es natürlich im Verantwortungsbereich der Unternehmen, Gründe zu benennen. Die kann ich hier für die Bundesregierung nicht antizipieren.

DR. LEBER: Vielen Dank für die Frage. Wie Frau Demmer eben schon vorgetragen hat, gilt für börsennotierte oder paritätisch mitbestimmte Unternehmen die Pflicht, in Zukunft zu begründen und darüber zu berichten, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße null angeben, können künftig effektiv sanktioniert werden.

Wie findet das statt? Laut der Begründung des Gesetzes muss klar und verständlich in dieser Berichtspflicht in einem Lagebericht dargelegt werden, warum eine Festlegung der Zielgröße null stattfindet. Dieser Lagebericht wird nach dem Handelsgesetzbuch veröffentlicht. Diese Zielgröße null muss nach dem FüPoG I alle fünf Jahre von den Unternehmen festgeschrieben werden. Darüber hinaus kann ich nichts weiter dazu berichten.

WILD: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, diese Gründe für null Frauen in Vorständen müssen die Unternehmen nur gegenüber sich selbst nennen? Es gibt niemanden, der sagt, dass das Bullshit ist?

SRS’IN DEMMER: Ich habe vorgetragen, dass es dann Sanktionsmöglichkeiten gibt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber warum? Sie müssen es ja nur begründen. Dann ist doch die Maßnahme erfüllt.

SRS’IN DEMMER: Tatsächlich kann ich dem nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Wild, können Sie es vielleicht erklären? Ich verstehe es nicht. Sie wollen, dass es nicht mehr keine Frauen in Vorständen gibt. Das macht es aber doch jetzt noch möglich.

WILD: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

SRS’IN DEMMER: Ziel dieser Regelung ist ja, dass es bislang relativ viele Unternehmen gibt, die diese Zielgröße null angeben. Es erhöht jedenfalls die Hürde, diese Zielgröße weiterhin anzugeben, indem nun schon einmal eine Begründung angegeben werden muss, warum das immer noch möglich ist. Wie das im Detail umgesetzt wird, werden die federführenden Ressorts nachreichen.

FRAGE GUGGEMOS: Meine Frage im Zusammenhang mit Corona bezieht sich auf eine Äußerung von Ministerin Giffey heute früh. Auf welcher Grundlage hat Frau Giffey von einer „klaren Beschränkung auf den Januar“ gesprochen, was die Schulschließungen betrifft?

WILD: Für die Schulen ist das BMBF zuständig. Ich würde an die Kollegen dort verweisen.

VORS. WELTY: Aber es geht doch um eine Äußerung Ihrer Ministerin.

WILD: Aber für Schulen ist das BMBF zuständig.

SRS’IN DEMMER: Das BMBF ist heute nicht da.

Ich kann noch einmal allgemein sagen: Natürlich stellt die Schließung von Schulen und Kitas für die Familien eine große Herausforderung dar. Das gilt für die Jüngeren, die noch wenig Schul- und Lernerfahrung haben ganz genauso wie für ältere Schülerinnen und Schüler, die in Kürze womöglich sogar einen Abschluss absolvieren müssen. Digitaler Unterricht ist gerade auch in der Pandemie eine wertvolle und wichtige Ergänzung, kann aber den Präsenzunterricht natürlich niemals voll ersetzen. Das ist allen Beteiligten klar.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen blieb aber keine andere Lösung, als die Präsenzpflicht auch in den Schulen für die nächste Zeit aufzuheben. Alles andere wäre mit Blick auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und von Lehrkräften nicht zu verantworten gewesen. Auch die Bundeskanzlerin hat gestern von einer harten, aber eben notwendigen Entscheidung gesprochen. Zudem hat sie noch einmal mehrfach deutlich gemacht, welchen großen Respekt sie vor der Leistung der Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schülern hat, insbesondere dann, wenn Schulen wirklich geschlossen werden müssen.

Wir müssen aber in der derzeitigen Lage alles daransetzen, Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren. Zudem müssen Infektionsketten wieder nachvollziehbar sein. Deshalb war der gestrige harte Beschluss absolut notwendig.

Die Bundesregierung unterstützt jetzt die Eltern mit Entschädigungsregelungen, wenn sie aufgrund der durch Schul- und Kitaschließung notwendigen häuslichen Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Daneben wurde gestern beschlossen, dass bei pandemiebedingter Schließung von Kitas und Schulen oder Aussetzung der Präsenzpflicht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil gewährt wird. Für Alleinerziehende sind es 20 zusätzliche Tage.

Allen Beteiligten ist klar, und alle Beteiligten sind sich auch darüber einig, dass es grundsätzlich das Ziel bleibt, Schulen und Kitas nach dem Ende des Lockdowns als erste wieder zu öffnen. Die Konferenz der Kultusministerinnen und minister hat hierzu Anfang der Woche einen Stufenplan vorgelegt. Wir haben immer betont, dass es wichtig ist, die Hygienekonzepte stetig an die Pandemielage anzupassen. Die Ausgestaltung dieser Konzepte im Schulbetrieb liegt im Verantwortungsbereich der Länder.

FRAGE GUGGEMOS: An das Bildungsministerium: Wieso sind aus den gestrigen Beschlüssen zu den Schulen der ursprünglich geplante Verweis auf den Öffnungsstufenplan der KMK und das Bekenntnis dazu, dass die Schulen als erste geöffnet werden sollen, hinausgeflogen?

FRAGE LINDNER: Zu den Kinderkrankentagen: Bleibt die finanzielle Last bei den Krankenkassen? Soll es einen Steuerausgleich geben, damit nicht alles beim Steuerzahler hängen bleibt?

GÜLDE: Ich kann gern etwas dazu sagen. Laut dem gestrigen Beschluss ist eine Verdoppelung der Zahl der Tage für das Kinderkrankengeld vorgesehen. Ursprünglich galt pro Kind und Elternteil eine Zahl von zehn Tagen pro Jahr. Inzwischen wurde dieser Anspruch auf 20 Tage pro Elternteil und Jahr verdoppelt. Die genaue Ausgestaltung wird jetzt im SGB V festgeschrieben. Zu Fragen zu Finanzierung und zu Auswirkungen auf die Finanzlage der Krankenkassen kann ich mich zurzeit noch nicht äußern. Das wird derzeit erarbeitet.

ZUSATZFRAGE LINDNER: Mit welchem Umfang an Tagen bzw. Geld rechnen Sie?

GÜLDE: Auch das ist derzeit noch Gegenstand der Erarbeitung.

VORS. WELTY: Die Frage richtete sich ursprünglich an das Arbeitsministerium. Auch die Kolleginnen sind nicht da. Vielleicht kann man

ZURUF: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. WELTY: Okay, gut.

ZURUF: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. WELTY: Ach so! Auf meinem Zettel nicht. Entschuldigung!

FRAGE DR. RINKE: Frau Demmer, am Rande der Kabinettssitzung hat es ja auch noch eine Sitzung oder Beratung über das Thema des Impfens und der Impfstoffe gegeben. Können Sie uns dazu etwas sagen? Sind die Dissonanzen, die es in der Bundesregierung gab, was dieses Thema angeht, ausgeräumt? Ist die Bundesregierung voll funktionsfähig?

SRS’IN DEMMER: Selbstverständlich ist die Bundesregierung voll funktionsfähig. Die Bundeskanzlerin arbeitet mit allen im Kabinett vertretenen Ministerinnen und Ministern konstruktiv zusammen.

Tatsächlich hat es im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung eine Besprechung der Kanzlerin mit den Ministern Spahn, Altmaier und Scholz zum Thema der Impfstoffproduktion gegeben. Man hat sich zusammengesetzt, um die Möglichkeiten, wie die Bundesregierung dabei unterstützen kann, zu besprechen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie uns etwas dazu sagen, was beschlossen wurde? Wie kann die Bundesregierung unterstützen?

SRS’IN DEMMER: Nein, es war eine Arbeitsbesprechung. Dazu kann ich keine weiteren Details nennen. Aber das Ziel ist, denke ich, hier Programm, würde ich sagen.

FRAGE DR. DELFS: Hat die Kanzlerin die Beschaffung des Impfstoffes zur Chefsache gemacht? Bedeutet das eine teilweise Entmachtung des Gesundheitsministers?

SRS’IN DEMMER: Diese Frage hat die Bundeskanzlerin selbst gestern ausführlich beantwortet. Noch einmal auch hier: Die Bundeskanzlerin arbeitet mit allen ihren Ministerinnen und Ministern sehr gut zusammen, auch mit dem Gesundheitsminister. Das Thema der Pandemie in allen seinen Ausformungen ist selbstverständlich immer Thema zwischen den Ministerien, die es jeweils betrifft, und wird gemeinsam besprochen.

FRAGE JOLKVER: Frau Demmer, das war auch das Thema des gestrigen Telefonats zwischen der Kanzlerin und dem russischen Präsidenten. Wie der Kreml berichtet ich zitiere , wurden dabei auch Perspektiven der Zusammenarbeit unter anderem in der Produktion von Impfstoffen erörtert. Worum geht es dabei konkret?

SRS’IN DEMMER: Wie Sie wissen, kann ich aus den vertraulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin mit ihren Amtskollegen grundsätzlich nicht berichten. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Bundeskanzlerin verdeutlicht hat, dass sie dem Ansinnen einer bilateralen Zusammenarbeit zum Zwecke der Erschließung europäischer Produktionskapazitäten offen gegenübersteht.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Das war auch das Thema des Gesprächs des Gesundheitsministers ich glaube, es war am 18. Dezember mit seinem russischen Amtskollegen. Wird die Zulassung des russischen Impfstoffes Sputnik V in Erwägung gezogen?

SRS’IN DEMMER: Für den Hintergrund: Wenn es darum geht, in Europa Produktionskapazitäten für den russischen Impfstoff zu erschließen, dann geht das nur, wenn dieser Impfstoff bei der EMA zugelassen ist.

GÜLDE: Dem kann ich mich nur anschließen. Sobald ein Zulassungsantrag vorliegt, wird er von der EMA geprüft.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Liegt dieser Antrag also noch nicht vor?

GÜLDE: Mir zumindest ist jetzt kein Antrag bekannt. Aber ich würde Sie bitten, sich an die EMA zu wenden.

SRS’IN DEMMER: Genau. Dazu müssten Sie bei der EMA nachfragen.

FRAGE VON DER BURCHARD: Ist es korrekt, das Sputnik V auf europäischem Boden für Russland produziert werden soll? Soll Sputnik V aus Sicht der Bundesregierung auch an deutsche EU-Bürger verabreicht werden, sofern er von der EMA zugelassen wird?

SRS’IN DEMMER: Ich kann hier nur noch einmal deutlich machen, dass sich die Kanzlerin im Gespräch mit Präsident Putin offen für eine bilaterale Zusammenarbeit zu dem Zweck, Produktionskapazitäten in Europa zu ermöglichen, gezeigt hat.

FRAGE BUSCHOW: Herr Gülde, vielleicht haben Sie das in den letzten Tagen schon öfter beantwortet. Offensichtich hat die EMA gerade ihr Okay für den Moderna-Impfstoff gegeben. Wie viele Impfstoffdosen davon hat Deutschland in welchem Zeitraum? Können Sie das für den ersten Monat, das erste Quartal sagen?

GÜLDE: Sie wissen vielleicht, dass sich die EU bei Moderna insgesamt 160 Millionen Impfstoffdosen gesichert hat. Davon erhält Deutschland ca. 50 Millionen. Hintergrund dieses hohen Anteils ist, dass Deutschland die Optionen gezogen hat, auf die einige Mitgliedsstaaten verzichtet haben.

Herr Minister Spahn hat sich vor einer knappen Stunde auch zu diesem Themenkomplex geäußert. Wir gehen davon aus, dass mit ersten Lieferungen des Moderna-Impfstoffs in der nächsten Woche begonnen werden kann. Wie hoch allerdings die Dosenverfügbarkeit ist, wird derzeit noch erörtert. Insgesamt aber hat Moderna angekündigt, im ersten Quartal für Deutschland zwei Millionen Dosen liefern zu können.

FRAGE SORGE: Die EMA hat soeben die Zulassung der Moderna-Impfstoffe empfohlen. Wie bewerten Sie das?

GÜLDE: Wir begrüßen das natürlich. Auch Herr Minister Spahn hat sich gerade eben zu diesem Thema geäußert. Das ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Impfstoff.

FRAGE JESSEN: Wie gestaltet sich die Verteilung der verschiedenen Vakzine auf die verschiedenen Impfzentren? Sie sind ja im Einsatz unterschiedlich. Die einen brauchen mehr Kühlkette, die anderen können aus dem Regal genommen werden. Werden gezielt bestimmte Impfstoffe an dafür ausgerichtete Impfzentren gegeben werden, oder wird das sozusagen nach einem Supermarktprinzip gemacht, sodass dann die Regale mit verschiedenen Sorten voll sind?

GÜLDE: Sie wissen, dass sich der Verteilschlüssel nach dem Bevölkerungsanteil richtet. Das heißt, dass die Länder mit den Impfstoffen versorgt werden und dass die Verteilung auf die einzelnen Impfzentren oder die mobilen Impfteams über die Länder erfolgt. Insofern kann ich Ihnen keine konkrete Auskunft dazu geben.

Nichtsdestoweniger gelten, wie Sie wissen, für den Moderna-Impfstoff andere Erfordernisse, was zum Beispiel die Kühlkette anbelangt. Daher könnten wir uns durchaus vorstellen, dass dieser zuvorderst auch mobilen Impfteams zur Verfügung gestellt wird. Aber die Zuständigkeit dafür liegt, wie gesagt, bei den Ländern.

FRAGE JENNEN: Frau Demmer, Sie hatten gesagt, dass die Bundesregierung dabei behilflich sein will, die Produktionskapazitäten in Europa eventuell auch für den russischen Impfstoff zu erweitern, aber wahrscheinlich auch noch für den europäischen. Wie soll das aussehen? Ist die Bundesregierung dazu in Kontakt mit Unternehmen, um sie dazu anzuhalten, eventuell die Produktion auszuweiten oder auch eine eigene Produktion aufzustellen? Wie soll solche Unterstützung aussehen?

SRS’IN DEMMER: Zu weiteren Details kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben. Aber klar ist das habe ich auch Ihrem Kollegen eben gesagt , dass es das grundsätzliche Ziel gibt, Produktionskapazitäten zu erhöhen. Dazu sind die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung insgesamt im Gespräch und suchen nach Wegen, wie sie das unterstützen können, auch mit Blick auf die eigenen Produktionskapazitäten.

FRAGE SORGE: Wie bewertet das Gesundheitsministerium die Tatsache, dass in Berlin bereits Impfstoffdosen weggeworfen werden mussten?

Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob so etwas auch schon anderswo geschehen ist?

GÜLDE: Herr Spahn hat sich, wie gesagt, auch zu diesem Themenkomplex bereits geäußert. Selbstverständlich liegt es aber in der jeweiligen Zuständigkeit der Länder, wie die Impfung vor Ort tatsächlich organisiert wird.

Grundsätzlich ist aber eben auch denkbar auch dazu hat er bereits Stellung genommen , dass, bevor Impfstoff entsorgt werden muss, auch die Impfteams geimpft werden könnten.

ZUSATZFRAGE SORGE: Wie will die Bundesregierung etwa mit einer anderen Leitlinie künftig verhindern, dass Impfdosen entsorgt werden müssen?

GÜLDE: Noch einmal: Die Zuständigkeit für die Organisation der Impfung in den Impfzentren und den mobilen Impfteams liegt bei den Ländern. Herr Minister Spahn hat auch angekündigt, dass es zu Beginn der Impfung Anlaufschwierigkeiten geben werde. Wir gehen aber davon aus, dass sich diese in Zukunft in den Ländern lösen lassen werden.

FRAGE JUNG: An Frau Demmer und gegebenenfalls an das BMG: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aktuell über die Verbreitung des mutierten Coronavirus? Haben Sie eine Einschätzung des Gefahrenpotenzials?

GÜLDE: Es gibt tatsächlich erste Berichte darüber, dass dieses mutierte Virus vereinzelt auch in Deutschland aufgetreten sei. Hinsichtlich der Erkenntnisse zur Gefährlichkeit dieser Mutation müssen wir sagen, dass zurzeit alles darauf hindeutet, dass es eine einfachere Übertragbarkeit dieses Virus gibt. Was aber das klinische Bild anbelangt, sehen wir jetzt noch keine Veränderungen zu der klassischen Form des Coronavirus.

Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung festlegen kann, dass die Labore solche Mutationen an die zuständigen Konsiliarlabore zu melden haben. Eine solche Verordnung das kann ich bestätigen wird derzeit vorbereitet.

SRS’IN DEMMER: Ich will die Gelegenheit nutzen, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass solche bestehenden Unsicherheiten, solche Mutationen und die Effekte, die damit verbunden sind, es noch dringlicher machen, Kontakte zu vermeiden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sind Sie zuversichtlich, dass sich die Mutation aufgrund des Shutdowns nicht ausbreitet?

GÜLDE: Wie gesagt, glaube ich, dass das wirklich ein Lesen in der Kristallkugel wäre. Das kann ich jetzt nicht sagen. Zurzeit können wir zumindest sagen, dass es bislang nur vereinzelte Fälle dieses mutierten Virus in Deutschland gibt. Wir hoffen natürlich, dass das so bleibt, aber ich kann nicht sagen, wie sich das in Zukunft entwickelt.

SRS’IN DEMMER: Auch ich kann natürlich nicht in die Glaskugel schauen. Aber die gestern beschlossenen Maßnahmen, die ja genau darauf abzielen, Kontakte weiter zu beschränken, machen es natürlich auch dem mutierten Virus schwerer.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf die Mutationen und die Verordnung, die kommt, und geht an das Gesundheitsministerium. Auch Virologen weisen ja darauf hin, dass es ein erhöhter Aufwand für die Labore ist, was sowohl Personal als auch Kosten angeht, wenn man diese Gensequenzierungen vornimmt. Plant die Bundesregierung, dies finanziell zu unterstützen, wie es wohl in einigen anderen Ländern geplant ist? Ist das Teil der Verordnung?

Meine zweite Frage richtet sich an das Innenministerium. Gibt es besondere Regelungen gerade für die Grenzregionen? Wir haben in den vergangenen Monaten ja gesehen, dass sich gerade in den Grenzregionen das Virus sehr stark ausgebreitet hat. Gibt es besondere Vorkehrungen, mit denen man verhindern will, dass die Mutationen etwa durch Pendler über Landesgrenzen nach Deutschland kommt oder aus Deutschland in andere Länder getragen wird?

GÜLDE: Herr Rinke, zu den Regelungsdetails der kommenden Verordnung kann ich mich noch nicht äußern. Das bleibt tatsächlich abzuwarten.

GRÜNEWÄLDER: Was die Grenzregionen angeht, gilt die Empfehlung der Bundesregierung, Reisen zu vermeiden. Das gilt natürlich auch für grenzüberschreitende Reisen. Das ist der beste Schutz gegen eine Ansteckung beim Grenzübertritt.

Außerdem gibt es die Empfehlung des Rates der EU, was grenzüberschreitende Reisen angeht, die die Bundesregierung umgesetzt hat. Einreisen ohne triftigen Grund sind nur aus bestimmten Staaten möglich. Dazu gibt es eine Positivliste. Seit dem 1. Januar betrifft das Einreisen aus Australien, Japan, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Thailand. Aus allen anderen Staaten sind Einreisen nur möglich, wenn es einen dringenden Grund gibt. Insofern sind das die Maßnahmen, die vor allem eine Ansteckung beim Grenzübertritt vermeiden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich hatte ja ganz bewusst die Grenzregionen angesprochen. Mir ging es jetzt gar nicht so sehr um die Leute, die ganz regulär per Flugzeug oder anders nach Deutschland einreisen, sondern um die, bei denen es ständig Grenzübertritte gibt, weil ja die Vermutung naheliegt, dass in Tschechien und Österreich die angrenzenden Landkreise besonders betroffen waren. Wenn es jetzt diese Sorge vor den schneller verbreitbaren Mutationen gibt, müsste man dann nicht besondere Vorkehrungen auch für Pendler treffen?

GRÜNEWÄLDER: Die Musterquarantäneverordnung des BMI, die gerade aufgrund der neuen Beschlüsse von gestern überarbeitet wird, sieht vor, dass bei einem Grenzübertritt eine Quarantäne für zehn Tage zu erfolgen hat. Das wird jetzt noch einmal auf eine Zwei-Test-Strategie umgestellt, sodass auch direkt nach der Einreise bzw. 48 Stunden vor der Einreise ein Test vorgenommen werden soll. In diese Musterquarantäneverordnung ist bei der letzten Aktualisierung eine Ausnahme aufgenommen worden, gerade für Pendler in Grenzregionen, weil hier ein besonderer Austausch stattfindet und man davon ausgeht, dass in diesen Regionen eine Kontaktverfolgung auch grenzüberschreitend möglich ist.

Diese Musterquarantäneverordnung ist allerdings eine Empfehlung für die Länder, eine Arbeitshilfe. Die Verantwortung für die Maßnahmen liegt nach dem Infektionsschutzgesetz bei den jeweiligen Ländern, und die sind frei, wie es jetzt zum Beispiel auch Sachsen vorhat, andere Maßnahmen zu treffen, die stärkere Beschränkungen vorsehen, wenn sie das für erforderlich halten.

FRAGE HERZOG: Wie soll es mit der Kontrolle der neuen Testpflicht bei der Einreise ablaufen? Dafür bräuchte man doch wieder Grenzkontrollen und auch Testangebote an den Landesgrenzen.

GRÜNEWÄLDER: Im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung sind Grenzkontrollen im Moment nicht enthalten. Dafür gibt es keine Pläne. Allerdings kontrolliert die Bundespolizei stichprobenartig sehr regelmäßig. Ich kann hier vielleicht ein paar Zahlen beitragen: Im Zeitraum vom 8. November 2020 bis zum 3. Januar 2021 hat die Bundespolizei 141 000 digitale Einreiseanmeldungen bzw. Ersatzmitteilungen im grenzkontrollpflichtigen Luftverkehr kontrolliert. Im nahezu identischen Zeitraum vom 1. November bis zum 3. Januar hat die Bundespolizei mit Blick auf die Pandemiebekämpfung im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung insgesamt rund 189 500 Kontrollen an den Landesbinnengrenzen vorgenommen. Damit unterstützt die Bundespolizei die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder bei Einreisen aus ausländischen pandemischen Risikogebieten zum Zwecke der Einhaltung der jeweiligen Landesquarantäneverordnung.

FRAGE DR. RINKE: Können Sie sagen, wie viele Fälle von Infektionen Sie festgestellt haben? Was für eine Art von Kontrolle war das also? War das jetzt nur eine Personenkontrolle, oder war das auch eine Infektionskontrolle?

GRÜNEWÄLDER: Im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung kontrolliert die Bundespolizei stichprobenartig, ob die Einreiseanmeldung stattgefunden hat. Das erfolgt nicht zusammen mit irgendwelchen gesundheitlichen Kontrollmaßnahmen. Fiebermessen usw. sind nicht Aufgaben der Bundespolizei. Das wird im Moment nicht durchgeführt. Es handelt sich nur um die Frage, ob sich jemand angemeldet hat. Dann werden gegebenenfalls die Personalien kontrolliert, und es wird eine Meldung an die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde gemacht, damit dort möglicherweise ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann.

FRAGE: Stimmt es, dass die Beschränkungen für Einreisen aus Großbritannien verlängert werden? Stimmt es, dass die bis zum 20. Januar verlängert werden? Gilt das auch für Transitpassagiere?

GRÜNDEWÄLDER: Die erste Antwort ist: Ja, die Ausnahmeregelungen werden so lange verlängert, bis die Verordnung des BMG überarbeitet worden ist, die die Regelungen insgesamt zusammenfasst. Dazu kann sich das BMG vielleicht noch näher äußern.

Dazu, bis wann die Ausnahme gelten wird: Dass sie bis zum 20. Januar gelten wird, kann ich jetzt noch nicht bestätigen.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, sind bei der Konferenz mit Wissenschaftlern, die ja für die Bundeskanzlerin und für die Ministerpräsidentenkonferenz die Grundlage war, auch explizite Kritiker der Coronapolitik zu Wort gekommen? Wenn ja, welche? Wenn nicht, warum nicht?

Sind das nur mündliche Aussagen, oder gibt es auch eine konkrete Evidenz und auch Unterlagen? Warum geht es zum Beispiel um 15 Kilometer? Warum genau um 15, warum nicht um 10 oder 20?

Welche konkrete Evidenz gibt es zum Beispiel für die Ansteckung in Schulen und Kindergärten?

SRS’IN DEMMER: Die Besprechung diente der Vorbereitung der Konferenz mit den Ministerpräsidenten. Es war dort unterschiedlichste Fachkompetenz zugegen. Die Ministerinnen und Minister sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten konnten sich auch mit Nachfragen an die Experten wenden. Das diente wie gesagt der Vorbereitung der Konferenz mit den Ministerpräsidenten. Mehr kann ich Ihnen über diesen vertraulichen Austausch mit den Experten hier nicht sagen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Liegen irgendwelche schriftlichen Unterlagen vor?

Die Evidenz noch einmal, also Übertragungen in Schulen Es muss ja für eine so weitreichende Entscheidung auch Unterlagen geben. Wo ist da die Evidenz?

Warum die 15 Kilometer?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Ich möchte jetzt nicht detailreich aus dieser Besprechung berichten. Die Bundeskanzlerin hat gestern selbst darüber Auskunft gegeben. Deswegen kann ich dem jetzt hier nichts hinzufügen.

FRAGE: Ich habe Fragen zu den Kontaktbeschränkungen im privaten Raum, aber auch in der Öffentlichkeit: Darf eine Einzelperson vielleicht können Sie das einfach noch einmal erläutern eigentlich nur eine weitere Person treffen? Wenn sie einen ganzen Haushalt trifft, darf dieser Haushalt diese Person wiederum nicht zurück besuchen? Muss dieser Kontakt, wenn ein Haushalt einen weiteren Kontakt hat, eigentlich immer derselbe Kontakt sein, oder kann man morgens, mittags und abends drei verschiedene Leute einladen?

SRS’IN DEMMER: Vielleicht sage ich noch einmal, worum es hierbei ja insgesamt geht, also was die Überschrift über diesen Regelungen ist. Sie ist, Kontakte auf das absolute Minimum zu beschränken. Gleichzeitig soll aber sichergestellt werden, dass niemand ganz alleine bleiben muss. Das ist sozusagen der Sinn und Zweck und der Hintergrund dieser Regelungen. Die Kontakte zu beschränken, ist deshalb notwendig, weil die Fallzahlen und auch ein Blick auf die Zahl der Neuinfektionen und der Menschen, die stationär behandelt werden müssen, zeigen, wie schwer die Lage in den Krankenhäusern ist. Unser Gesundheitssystem steht also schon sehr unter Druck. Die Kontakte zu reduzieren, ist gleichzeitig auch notwendig, um die Kontaktnachverfolgung wieder vollziehen zu können. Deswegen hatten wir ja ursprünglich den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gewählt; denn wenn die Zahl so niedrig ist, ist es den Gesundheitsämtern eben möglich, nachzuverfolgen, wer wen angesteckt hat. Deswegen das nur noch einmal zum Hintergrund ist es wichtig, dass möglichst wenig Begegnungen stattfinden; denn wenn man sich nicht begegnet, kann man sich selbst oder jemand anderen nicht anstecken. Vor diesem Hintergrund ist das also zu sehen.

Die Ausgestaltungen nehmen ja jetzt die Länder vor. Deswegen kann ich darüber jetzt noch keine Auskunft geben. Aber es geht in der Musterverordnung darum, zu sagen, dass ein Haushalt also eine weitere Person treffen darf. So, wie ich das verstanden habe, kann man nicht immer nur ein und dieselbe Person treffen, aber jedenfalls nicht mehrere Personen gleichzeitig. Aber dazu kann vielleicht auch das Gesundheitsministerium etwas sagen.

GÜLDE: Ja. Im Grunde genommen kann ich dem aber auch nichts weiter hinzufügen.

ZUSATZFRAGE: Ich habe noch eine weitere Frage. Es gibt kleine Kinder in einem Alter, in dem sie noch nicht alleine bei Freunden sein können. Jetzt steht in dem Beschluss vom gestern auch, wenn zum Beispiel ein Vater mit seinem Kind im Park einen anderen Vater mit seinem Kind trifft, dass das nicht erlaubt ist. Ist vorgesehen, dass Kinder in diesem jungen Alter dann überhaupt keine Kontakte haben dürfen, wenn sie sozusagen noch nicht in der Lage sind, alleine zu einer Freundin in die Wohnung zu gehen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann es nur noch einmal sagen: Wir reden jetzt hier von Regelungen, die bis Ende des Monats getroffen worden sind. Das sind harte Regelungen. Die treffen auch Kinder besonders hart. Wie ich eben schon im Zusammenhang mit den Schulen gesagt habe: Die Bundeskanzlerin und auch die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentinnen haben gestern deutlich gemacht, mit welch großem Respekt Sie darauf schauen, wie Menschen diese Einschränkungen hinnehmen. Das sind harte Einschränkungen, ja, und sie treffen jetzt auch die Kinder. Die Kinder sollen aber auch die Ersten sein, wie ich eben schon gesagt habe, bzw. Schulen und Kitas sollen die Ersten sein, die davon profitieren, wenn diese harten Einschnitte wir hoffen das alle positive Wirkungen zeigen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Verständnisfrage, Frau Demmer bzw. gegebenenfalls Herr Gülde. Die meisten Begegnungen finden ja aktuell bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit statt. Warum gibt es dafür immer noch keine Beschränkungen?

SRS’IN DEMMER: Ich kenne den Beschluss von gestern jetzt nicht auswendig. Vielleicht kann das Gesundheitsministerium das noch zitieren. Aber in dem Beschluss von gestern steht ja, dass da, wo es möglich ist, durchaus Homeofficearbeit empfohlen wird.

GÜLDE: Ja, genau. Dem kann ich mich eigentlich auch nur anschließen. Grundsätzlich steht dabei natürlich auch die Frage im Raum, wie man den öffentlichen Nahverkehr jetzt so regeln wollte. Aber grundsätzlich bleibt es eben dabei, dass Menschen natürlich auch Gebrauch von der Möglichkeit des Homeoffice machen sollten.

FRAGE: Weswegen macht man das Homeoffice in den Fällen, in denen das möglich ist, nicht einfach verpflichtend? Was hat Sie denn in der Hoffnung bestärkt, dass Unternehmen, die nach einem Jahr immer noch kein Homeoffice anbieten, obwohl sie dazu in der Lage wären, das jetzt nach der Empfehlung oder dem Hinweis auch einführen werden?

GÜLDE: Das Bundesgesundheitsministerium ist jetzt nicht für eine verpflichtende Regelung für das Homeoffice zuständig; dafür bitte ich um Verständnis. Ich weiß nicht, ob das Arbeitsministerium gegebenenfalls etwas dazu sagen kann.

VORS. WELTY: Das ist, wie gesagt, heute nicht anwesend. – Doch! Wieso vertue ich mich da andauernd? – Wollen Sie nach vorne kommen? – Entschuldigung. Ich muss diesen Zettel korrigieren!

SRS’IN DEMMER: Es sind herausfordernde Zeiten!

VORS. WELTY: In der Tat! Für meine Zettelwirtschaft hier brauche ich auch allmählich eine Zeichnung!

EHRENTRAUT: Ich bitte um Verständnis dafür, dass das BMAS jetzt nicht zu den Gesprächen der Kanzlerin mit dem Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten etwas sagen kann. Ein Gesetzentwurf von uns zum Homeoffice befindet sich gerade in der Ressortabstimmung. Diese dauert derzeit an, und das Ergebnis der Ressortabstimmung bleibt abzuwarten.

ZUSATZFRAGE: Ist denn in diesem Gesetzentwurf auch vorgesehen, dass man eventuell auch eine Homeoffice-Verpflichtung in den Fällen, in denen dies durchaus ohne Einschränkungen möglich ist, einführt?

EHRENTRAUT: Meinen Sie eine Verpflichtung durch den Gesetzgeber? – Meines Wissens nicht.

FRAGE BAUMANN: Ab Januar werden in drei Wellen fälschungssichere Coupons für FFP2-Masken versandt. In welchem Verhältnis stehen die Kosten für die Couponaktion zum denen der FFP2-Masken?

GÜLDE: Das müsste ich tatsächlich nachreichen. Dazu legen mir jetzt keine Erkenntnisse vor.

FRAGE DR. RINKE: Ist eigentlich überlegt worden, dass man das auch mit der Benachrichtigung für die Impfaktionen koppeln könnte, also zeitlich? Wenn sowieso Coupons verschickt werden, könnte man das ja auch mit Terminankündigungen für Impftermine kombinieren.

Wann startet die Aktion eigentlich, oder gibt es dabei irgendwelche Verzögerungen?

GÜLDE: Das werde ich gerne nachreichen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Grünewälder, der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion hat von der Bundesregierung gefordert, dass sie eine Studie über den Linksextremismus in Auftrag gibt. Er hat gesagt, er sei beunruhigt über die Gewalt aus der linksextremen Szene, und man müsse Maßnahmen dagegen ergreifen. Teilen Sie diese Beunruhigung? Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

GRÜNEWÄLDER: Die Bundesregierung bekämpft Extremismus egal, von wo er kommt mit allen Mitteln. Das gilt in Richtung des Rechtsextremismus, des islamistischen Extremismus, aber auch des Linksextremismus. Insofern haben wir hier keinen Nachholbedarf, sondern der Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die gesamten Sicherheitsbehörden haben auch linksextremistische Umtriebe im Blick und sind hier sehr aktiv.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, an den vergangenen Sitzungstagen war mehrfach die Stellungnahme der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zur Causa Assange hier verhandelt worden. Dabei hat das Auswärtige Amt nicht Stellung bezogen, und zwar mit Hinweis darauf, das Statement spreche für sich selbst. Nun gehört es aber zu den Aufgaben der Menschenrechtsbeauftragten, dass sie der auswärtigen Politik und dem Außenministerium Vorschläge für die Ausgestaltung von Menschenrechtsfragen in ihrem Bereich macht. Das Statement deutet ja darauf hin, dass sie Handlungsbedarf sieht.

Meine konkrete Frage: Welche Anregung zieht das Außenministerium bzw. der Außenminister persönlich aus dem Statement von Frau Kofler für die Gestaltung der auswärtigen Politik in dieser Causa?

ADEBAHR: Ich glaube, Frau Sasse hat sich hier ausführlich auch zu dem Statement von Frau Kofler eingelassen und unsere Haltung dazu ausgeführt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Pardon, wenn ich da direkt nachhaken darf: Sie hat gesagt, sie werde dazu keine Stellung nehmen, sondern das Statement stehe für sich selbst. Es soll ja nicht bestritten werden, dass das für sich selbst steht; die Frage ist vielmehr: Wie steht das Auswärtige Amt dazu? Es ist die Aufgabe der Menschenrechtsbeauftragten, das Außenministerium in dieser Causa zu beraten, und ein Statement hat da schon einen Empfehlungscharakter. Welcher ist das, was nehmen Sie daraus wahr?

ADEBAHR: Frau Sasse hat ja auch darauf hingewiesen wie Frau Kofler das auch getan hat , dass Großbritannien an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden ist. Sie hat auch erwähnt, dass Julian Assange als australischer Staatsbürger von uns nicht konsularisch betreut werden kann und dass die Bundesregierung dazu keine eigenen Erkenntnisse hat, und bei dieser Einschätzung bliebe es weiterhin. Das heißt, sie hat schon ein bisschen mehr als „kein Kommentar“ gesagt.

Ich kann gern noch einmal wiederholen, was wir hier für das Auswärtige Amt zu diesem Fall Assange sagen, nämlich dass das ein Verfahren ist, das bei der britischen Justiz liegt, und dass es für diese Stelle hier dabei bleibt, dass wir den Prozessverlauf nicht öffentlich kommentieren und Entscheidungen der britischen Justiz nicht bewerten. Das ist auch heute noch die Sachlage. Wie Sie wissen, besteht in diesem Verfahren weiterhin die Möglichkeit von Rechtsmitteln, und Herr Assange ist frei, diese Möglichkeit wahrzunehmen. Das ist die Position des Auswärtigen Amtes, die ich Ihnen hier verkünden kann.

FRAGE NEHLS: Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UNO, dass es sich bei der fortdauernden Haft für Assange unter anderem um psychische Folter handelt? Falls ja: Was sind geplante Schritte dagegen bzw. was wird zur Aufklärung unternommen?

ADEBAHR: Dazu verweise ich auf das, was ich eben schon gesagt habe.

ZUSATZFRAGE NEHLS: Könnte die Bundesrepublik, zumal wegen des Brexit keine Verwicklungen mit dem Vereinigten Königreich denkbar wären, ähnlich wie Mexiko dem Whistleblower Asyl anbieten?

ADEBAHR: Das ist, glaube ich, eine spekulative asylrechtliche Frage, die im Bereich des BMJV oder des BMI läge. Ich glaube aber nicht, dass wir uns hier dazu äußern.

GRÜNEWÄLDER: Genau. Asyl bietet man nicht an, sondern Asyl wird erbeten, und dann wird das personenbezogen auf den jeweiligen Fall bezogen geprüft. Insofern bliebe das abzuwarten.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, wie verfolgt die Kanzlerin den Fall Assange? Geht es da für sie um Pressefreiheit oder um Geheimnisverrat?

SRS’IN DEMMER: Herr Seibert hat hier ja am Montag dazu Stellung genommen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche Stellung hat er da übernommen?

SRS’IN DEMMER: Herr Seibert hat gesagt, dass wir das Urteil zur Kenntnis genommen haben. Ansonsten schließe ich mich den Bewertungen und Aussagen von Frau Adebahr hier und heute auch noch einmal an.

FRAGE JOLKVER: Ist der Bundesregierung und ich meine damit das Auswärtige Amt und das Innenministerium bekannt, dass der weißrussische Geheimdienst bereits vor acht Jahren 2012 war das geplant hat, belarussische Oppositionelle auf deutschem Boden zu ermorden und deswegen auch die Berliner Polizei aktiv geworden ist?

ADEBAHR: Mir sind solche Berichte im Moment nicht bekannt.

GRÜNEWÄLDER: Dem BMI ist so etwas auch nicht bekannt.

FRAGE MARTEN: Wie kürzlich bekannt geworden ist, plant das Land Mecklenburg-Vorpommern die Gründung einer landeseigenen Stiftung, die den Weiterbau von Nord Stream 2 sicherstellen soll. Wie bewertet das AA diesen Vorgang? Überschreitet Schwerin damit aus Ihrer Sicht die Grenzen der eigenen Zuständigkeit, da diese Maßnahme auch außenpolitisch Wirkung entfalten dürfte?

ADEBAHR: Ich weiß nicht, ob das nicht auch eine Frage an das Wirtschaftsministerium wäre. Ich kann für das Auswärtige Amt nur sagen, dass die Haltung zu Nord Stream 2 in der gesamten Bundesregierung unverändert ist. Ich weiß nicht, ob Frau Demmer das ergänzen will. Ansonsten kann ich mögliche Beschlüsse eines Landes hier nicht kommentieren.

SRS’IN DEMMER: Ich kann nur ergänzen: Wir haben die Berichterstattung natürlich zur Kenntnis genommen. Es bleibt aber, wie Frau Adebahr gesagt hat, dabei, dass es bei Nord Stream 2, wie wir an dieser Stelle immer wieder betont haben, um ein Projekt der Wirtschaft geht. Insofern haben wir keine Veranlassung, die aktuelle Diskussion zu kommentieren. Unsere grundsätzliche Haltung hat sich nicht verändert. Das gilt auch für unsere Haltung zu den extraterritorialen Sanktionen, die sich gegen deutsche und europäische Unternehmen richten.

Bei der in Rede stehenden Stiftung handelt es sich ja um eine Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern; insofern sollte man Fragen dort stellen.

WAGNER: Zu Nord Stream 2 kann ich auch nichts weiter hinzufügen; in der Tat würden wir da auch nur auf das zuständige Land verweisen.

Ich möchte die Gelegenheit aber noch kurz nutzen, um etwas zur letzten Regierungspressekonferenz nachzureichen. Da gab es eine Frage von Herrn Jung zu einer vermeintlichen Empfehlung der OECD zur Einführung einer Vermögenssteuer in Deutschland. Die war mir am Montag nicht bekannt, was daran liegt, dass es diese Empfehlung nicht gibt. Die OECD macht ja regelmäßig einen Länderbericht der letzte ist vom Dezember , und darin kommt diese Empfehlung nicht vor. Ich glaube, wir hatten das schon aufgeklärt: Diese Äußerung geht auf einen Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von 2019 zurück. Damals hatte sich eine Mitarbeiterin ein bisschen allgemeiner zum Thema geäußert, und sie hatte sich konkret eigentlich nur zur Aktualisierung der Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer geäußert. Es gibt diese Empfehlung also nicht; das wollte ich hier bloß noch kurz zu Protokoll geben.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMI und an das AA zu den Flüchtlingen, die meines Wissens unter noch immer desaströsen Bedingungen in Bosnien sitzen und keine anständigen Unterkünfte haben: Gedenkt die Bundesregierung, da irgendwie zu helfen, oder überlässt man das jetzt den Bosniern?

GRÜNEWÄLDER: Die Bundesregierung verfolgt die Migrationslage in Bosnien-Herzegowina sehr konzentriert und steht im engen Austausch nicht nur mit der bosnischen Regierung, sondern auch mit der EU-Delegation vor Ort. Wie Sie wissen, hat die EU-Kommission sich hierzu in den letzten Tagen geäußert und auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. Es ist zu konstatieren, dass die Kommission seit dem Jahr 2018 Finanzmittel zur Unterbringung und zur Versorgung der Flüchtlinge und Migranten in Bosnien-Herzegowina zur Verfügung gestellt hat. Für die Bundesregierung ist es unabdingbar, dass die Unterbringung vor Ort angemessen stattfindet und dass die Schutzsuchenden angemessen versorgt werden. Insofern haben wir ein Interesse daran, dass diese Gespräche, diese Bemühungen fortgesetzt werden. Wir sind mit den Verantwortlichen im Gespräch und appellieren an sie, umgehend vor Ort eine tragfähige Lösung für die Schutzsuchenden zu finden, sodass die Situation vor Ort sich schnellstmöglich verbessern kann.

ADEBAHR: Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass es gestern ein Treffen des EU-Sonderbeauftragten mit den zuständigen Ministern in Bosnien-Herzegowina gab und wir auch dort noch einmal unsere Haltung zum Ausdruck gebracht haben, dass es von bosnischer Seite ernsthafte Schritte zur Verbesserung der Lage geben muss gemeinsam mit den Organisationen und IOM, das dort aktiv ist. Das wurde auch zugesagt, was wir natürlich begrüßen. Wir wollen jetzt auch verfolgen, ob tatsächlich die Umsetzung akzeptabler Unterbringungsverhältnisse ermöglicht wird.

Wir engagieren uns weiterhin gegenüber der bosnischen Regierung bilateral genauso wie über die EU-Kommission, EU-Partner und die Vereinten Nationen , und setzen uns dafür ein, dass die Menschen in Lipa vorübergehend auf Einrichtungen verteilt werden und eine Unterkunft bekommen. Das THW steht meiner Kenntnis nach auch zur sofortigen Unterstützung bereit das BMI mag dazu ergänzen. Aus dem AA könnten wir im Moment 700 000 Euro für eine mögliche Unterstützung zur Verfügung stellen, und jetzt wollen wir schauen, wie diese Hilfe umgesetzt werden kann. Aus Brüssel kam soeben auch die Meldung, dass die EU weitere 3,5 Millionen Euro für die unmittelbare Versorgung bereitgestellt hat.

ZUSATZFRAGE: Wie hoch war die Summe, die Bosnien-Herzegowina 2018 für die Unterbringung zugesprochen wurde?

GRÜNEWÄLDER: Sie meinen die Kommissionsmittel? Das können Sie auf der Seite der Kommission nachlesen. Wie gesagt, ist eine Pressemitteilung veröffentlicht worden; die habe ich jetzt aber nicht parat.

SRS’IN DEMMER: Ich habe hier Zahlen vorliegen: Insgesamt hilft die EU Bosnien-Herzegowina seit 2018 mit über 88 Millionen Euro bei der Bewältigung der Migrationslage.

FRAGE JENNEN: Ich möchte noch einmal auf das Thema Sanktionen zurückkommen: Die USA haben angekündigt, dass man im Falle des Airbus-Boeing-Streits neue Sanktionen verhängen will bzw. die bestehenden Sanktionen erweitern will. Wie sollte die EU aus Sicht der Bundesregierung darauf reagieren?

WAGNER: Sie sprechen damit das WTO-Streitverfahren zu Boeing und Airbus an. Es gibt ja schon gegenseitige Zölle, und die USA haben jetzt angekündigt, diese noch erhöhen zu wollen. Hier gilt, dass das Verfahren vor der WTO und auch die Frage der Zollpolitik eine Zuständigkeit der Europäischen Union ist. Die Europäische Kommission hatte sich auch schon dazu geäußert. Wir sind dazu natürlich in engem Austausch mit der Europäischen Kommission und auch mit Frankreich, das ja besonders davon betroffen ist, und stimmen uns gemeinsam ab. Details kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, mich hat Ihre Pressemitteilung zu Katar interessiert, in der Sie zwar die Öffnung der See- und Landesgrenzen begrüßen und immer wieder sagen, wie schön die Öffnung der Grenzen ist, aber in der Sie mit keinem Wort erwähnen, warum die Grenzen jetzt geöffnet werden. Sie sprechen also nicht über das Embargo von Saudi-Arabien, Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Warum tun Sie das nicht?

ADEBAHR: Ich würde sagen, in der Pressemitteilung sprechen wir davon, dass die Maßnahmen, die es aufgrund der Spannungen zwischen Mitgliedern des Golf-Kooperationsrats gab wie Sie gerade geschildert haben, waren das Grenzschließungen und Verzögerungen im Handelsverkehr , jetzt aufgehoben werden, und sagen, dass das ein gutes Zeichen und ein guter Schritt für die Region und vor allen Dingen für die Menschen der Region ist, die jetzt wirtschaftlich davon profitieren, wenn der Flugverkehr wieder möglich ist, die Grenzen wieder offen sind und der Handel fließt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Jetzt haben Sie selber schon wieder vermieden, im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Saudis, der Bahrainer usw. das Wort Embargo oder Erpressung, wie es andere Beobachter ja nennen zu benutzen. Warum tun Sie das? Der Begriff Krise würde ja besagen, dass da irgendwie zwei Seiten schuldig sind, aber das war ja eine ganz klares dreieinhalbjähriges Embargo, ein vollständiges Embargo, das die beteiligten Staaten jetzt quasi zurückgezogen haben. Warum reden Sie da nicht von einem Embargo?

ADEBAHR: Herr Jung, Sie stellen Ihre Meinung und Ihre Wortwahl zu einem Sachverhalt dar, und ich habe meine Wortwahl und meine Darstellung hier gerade vorgetragen. Ich glaube, das muss man so hinnehmen.

FRAGE: An Frau Adebahr: Gestern hat in Venezuela ein neues, von der Europäischen Union nicht anerkanntes Parlament seine Arbeit aufgenommen. Heute kam eine Erklärung vom Hohen Vertreter Herrn Borrell, in der steht, dass die bisherige Strategie fortgesetzt werde. Juan Guaidó wird darin namentlich genannt, aber nicht als Interimspräsident. Das alte Parlament wird auch als abgehendes „outgoing“ Parlament genannt. Ist Juan Guaidó für die Bundesregierung immer noch Interimspräsident von Venezuela? Wie werden das alte Parlament und seine Beschlüsse von der Bundesregierung wahrgenommen?

ADEBAHR: Wir stehen hinter der EU-Erklärung, die heute Vormittag veröffentlicht wurde, die Sie offenbar schon kennen. Unsere Haltung hat sich nach wie vor nicht geändert. Wir haben uns im EU-Kreis schon dazu ausgetauscht und darauf verständigt, dass wir das Wahlergebnis eben nicht anerkennen und dass wir das Parlament, das gestern seine Arbeit aufgenommen hat, nach wie vor als illegitim ansehen. Die Parlamentswahlen im Dezember waren weder frei noch fair, und sie genügten auch nicht internationalen Mindeststandards, noch war der Wahlprozess inklusiv. Wir denken, dass die Krise in Venezuela nicht auf diese Weise überwunden werden kann, sondern eben nur durch faire, freie und glaubwürdige Parlaments- und Präsidentschaftswahlen gelöst werden kann. Ansonsten ist unsere Haltung unverändert.

FRAGE DR. RINKE: Auch an das Auswärtige Amt: In Hongkong hat es eine Verhaftungswelle gegen Demokratieaktivisten gegeben. Laut Berichten sind 53 Personen inhaftiert worden. Wie besorgt sind Sie, dass das der Auftakt zu einer noch größeren Verhaftungswelle sein könnte? Sieht die Bundesregierung das gerade nach dem Abschluss des Investitionsabkommens zwischen der EU und China als unfreundlichen Akt an?

ADEBAHR: Aus Sicht der Bundesregierung sind die Verhaftungen in Hongkong ein nächster Baustein in einer Reihe von sehr besorgniserregenden Entwicklungen, die wir in den letzten Monaten gesehen haben. Sie bestätigen auch unsere Befürchtung, muss man sagen, dass das Gesetz über die nationale Sicherheit zu einer Erosion der vom „Basic Law“ für die Hongkongerinnen und Hongkonger garantierten Freiheiten, Rechte und der Rechtsstaatlichkeit führt. Deswegen sehen wir diese neuesten Entwicklungen als sehr besorgniserregend an.

Unserer Medienkenntnis nach handelt es sich im Moment um den größten Schwung von Verhaftungen seit Inkrafttreten des Gesetzes über die nationale Sicherheit. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die chinesische Regierung alles zur Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen bezüglich Hongkongs tun sollte, und sind auch nach wie vor der Ansicht und möchten das unterstreichen , dass aus unserer Sicht die im „Basic Law“ garantierten Freiheiten und Rechte der Hongkonger Bevölkerung geachtet werden müssen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich möchte den zweiten Teil der Frage wiederholen: Sehen Sie das als unfreundlichen Akt an, gerade nachdem die EU und China jetzt ein Investitionsabkommen abgeschlossen haben?

ADEBAHR: Ich bewerte diesen Vorgang im Moment so, wie ich ihn jetzt bewertet habe. Darüber hinaus möchte ich jetzt keine Äußerungen oder Spekulationen tätigen. Ich habe mich zu diesen Verhaftungen erst gestern geäußert.

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