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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 15. März 2021

Themen: siebter Jahrestag der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland, Wahl einer Übergangsregierung in Libyen, COVID-19-Pandemie, Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Beziehungen zwischen Deutschland und Aserbaidschan, Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung, Syrien, Erklärung EU-Türkei

0:00 Eingangsstatement zur Krim
5:55 Corona-Politik

Naive Fragen zu:
13:10 WTO/weltweite Impfstoffe
– WTO-Direktorin sagt, es gebe weltweit mehr als 130 Staaten ohne eine einzige Dosis Impfstoff. Warum hat die Bundesregierung zusammen mit den anderen EU-Staaten die vorübergehende Aufhebung des Patentrechts auf die Impfstoffe vor ein paar Tagen erneut blockiert? Ich erinnere an die Kanzlerin: Impfstoffe seien „globale öffentliche Güter“ und mahnt zur Ausweitung der Produktion
– das ist ja genau der Grund, warum die Aufhebung beantragt wurde. Damit der globale Süden die Impfstoffe auch allein produzieren kann. Sie haben jetzt nicht auf die Blockade-Frage geantwortet. Ärzte ohne Grenzen sagt: Die Blockade „führt zu Leid und Tod von Menschen, und je länger das Virus sich wegen Impfstoff­knappheit ausbreiten kann, desto wahrscheinlicher wird es als Mutationsvariante zurückkehren.“ Das kann ja nicht im Interesse der Bundesregierung sein…

36:02 exponentielles Wachstum
– sind die Lockerungen und Öffnungsschritte angesichts des exponentiellem Wachstums noch durchzuhalten?

52:01 Corona-Warn-App vs. LucaApp
– Herr Seibert, die Corona-Warn-App gilt als vertrauenswürdig weil: dezentral, transparent, anonym, überprüfbar, vollständig Open Source (von der App bis zum Backend). Die „Luca App“ ist dagegen intransparent, speichert zentral, ist nicht Open Source, Nutzer sind eindeutig identifizierbar. Inwiefern hält die Bundesregierung diese LucaApp für vertrauenswürdig?
– halten Sie die LucaApp nun für vertrauenswürdig? hat die Bundesregierung Kenntnis über die Serverstandorte, die Datensparsamkeit und über den Quellcode der LucaApp?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. März 2021:

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Ich habe tatsächlich zu zwei außenpolitischen Themen etwas zu sagen. Das eine ist eine wichtige Erinnerung, das andere ist eine aus Sicht der Bundesregierung erfreuliche Entwicklung.

Ich will zunächst an ein Ereignis erinnern, das sich in dieser Woche zum siebten Mal jährt. Mitte März 2014 annektierte Russland völkerrechtswidrig die zum Staatsgebiet der Ukraine gehörige Halbinsel Krim mit ihren über zwei Millionen Einwohnern.

Mit dieser Annexion hat Russland Grundprinzipien des Völkerrechts verletzt und die europäische Nachkriegsordnung in Frage gestellt. Deutschland und die Europäische Union erkennen in Übereinstimmung mit einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen diese Annexion nicht an. Wir fordern die russische Staatsführung auf, Menschenrechte einzuhalten, alle politischen Gefangenen freizulassen und die ukrainische Souveränität über das Territorium der Krim wiederherzustellen.

Die andere Mitteilung, die ich Ihnen gern machen möchte, betrifft wie ich gesagt habe eine erfreuliche Entwicklung.

Heute soll in Libyen, in Bengasi, die neue Übergangsregierung ihren Amtseid ablegen. Für die Bundesregierung begrüße ich das Votum des libyschen Parlaments für diese Übergangsregierung von Premierminister Abdul Hamid Dbaiba. Gut ein Jahr nach der Berliner Libyenkonferenz sind wir einer politischen Lösung des Konflikts nähergekommen. Die Einigung ist ein großer Schritt hin zu mehr Frieden und zu mehr Stabilität für die libysche Bevölkerung. Libyen hat jetzt erstmals seit über sieben Jahren eine geeinte Regierung.

Klar ist aber auch: Damit ist Libyen noch nicht am Ziel. Es bleibt weiter wie die Bundeskanzlerin einmal gesagt hat eine schwierige Wegstrecke. Wir unterstützen die Interimsregierung und die Vereinten Nationen auf dem weiteren Weg, insbesondere dabei, landesweite Wahlen für Dezember dieses Jahres vorzubereiten und das Waffenstillstandsabkommen umzusetzen.

FRAGE WARWEG: Herr Seibert, Sie hatten die Wiedereingliederung der Krim nach einem Referendum als völkerrechtswidrig bezeichnet. Da würde mich interessieren: Gegen welche konkreten Punkte im Völkerrecht hat denn diese Wiedereingliederung nach dem Referendum Ihrer Meinung nach verstoßen?

STS SEIBERT: Herr Warweg, diese Debatte führen wir seit bald sieben Jahren. Was Sie eine Wiedereingliederung und ein Referendum nennen, dazu haben wir eine ganz andere Ansicht und nicht nur wir, sondern auch die Europäische Union und die Vereinten Nationen.

Das von Ihnen Referendum genannte Ereignis, diese Stimmabgabe, ist rechtlich unerheblich. Sie widersprach sowohl der ukrainischen Verfassung als auch dem Völkerrecht, zum Beispiel wegen der illegalen Präsenz russischer Truppen, der massiven Präsenz militärischer Kräfte in der Öffentlichkeit und der Beschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Sie meinten jetzt die illegale Präsenz russischer Truppen. Russland hatte ja mit Ukraine ein entsprechendes völkerrechtliches Abkommen über die Präsenz von weit über 20 000 Soldaten. Zum Zeitpunkt der Wiedereingliederung gab es sogar weniger russische Truppen vor Ort als nach Vertrag zugedacht beziehungsweise zugesprochen. Deswegen würde mich interessieren, wo da konkret der völkerrechtswidrige Aspekt liegt.

STS SEIBERT: Diese Stimmabgabe, die Sie ein Referendum nennen und wir als solches nicht anerkennen, fand unter dem Eindruck, der Präsenz und dem starken Einfluss sich dort illegal aufhaltender russischer Truppen statt. Das ist der Stand der Dinge. Deswegen ist das aber das ist nur ein Punkt eine der Grundlagen der Nichtanerkennung durch Deutschland und durch die Europäische Union.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, nun sind ja wegen der Krim-Annexion Sanktionen der EU verhängt worden, aber auch anderer Staaten, etwa der USA. Ich hätte ganz gern gewusst, ob man jetzt, wenn Sie den Jahrestag erwähnen, darüber nachdenkt, dass man diese Sanktionen noch ausweiten könnte. Oder werden sie jetzt immer halbjährlich, so wie sie sind, verlängert?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen heute keine Ankündigung über neue Sanktionen zu machen. Das ist ja auch eine Angelegenheit der Europäischen Union und keine bilaterale Angelegenheit. Ich habe Ihnen keine neuen Ankündigungen zu machen.

Es ist dennoch so: Dieser rechtswidrige Zustand dauert nun sieben Jahre an. Das ist für die Bundesregierung kein Grund, sich mit ihm abzufinden.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Es hat sich mir nicht ganz erschlossen: Wieso war die Präsenz der russischen Truppen auf der Krim, zu der es ja eine Vereinbarung mit der ukrainischen Regierung gab, aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtswidrig? Sie waren ja auch schon vorher da. Wie gesagt, dazu gibt es ja ein Truppenabkommen.

STS SEIBERT: Herr Warweg, mir ist völlig klar, dass Ihnen nicht einsichtig ist, warum Deutschland, die Europäische Union und große Teile der Staatengemeinschaft die Annexion der Krim völkerrechtswidrig nennen und sie auch als solche behandeln. Wir werden das hier nicht in jedem Detail noch einmal klären. Wir haben es seit sieben Jahren intensiv und in allen Details besprochen. Mir war es heute wichtig daran zu erinnern, dass dieser rechtswidrige Zustand vor sieben Jahren begonnen hat und heute immer noch anhält, dass es für die Bevölkerung dort eine schwierige Situation ist und es eine Verschlechterung der Menschenrechtssituation gibt, beispielsweise für die Krimtataren. Das war jetzt das Wichtige. Es ging nicht darum, die gesamte Diskussion noch einmal aufzumachen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Dieses Truppenstationierungsabkommen zwischen Russland und der Ukraine wurde schon weit vor 2014 geschlossen. Damit war die Präsenz russischer Truppen in der Höhe von weit über 20 000 Soldaten völkerrechtlich legitim. Ich würde gern verstehen, wieso Sie die Stationierung auf Basis dieses Abkommens als völkerrechtswidrig werten?

STS SEIBERT: Ich kann nur anbieten, Völkerrechtsdetaildiskussionen schriftlich nachzuliefern.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, sehen Sie die Anwesenheit russischer Truppen auf der Krim deswegen als völkerrechtswidrig an, weil sie aus ihren Kasernen herausgekommen sind, weil sie das lokale Parlament besetzt haben, weil sie massiv militärische Aktionen unternommen haben, was nicht durch den Stationierungsvertrag gedeckt war? Habe ich das richtig verstanden? Sie haben ja massiv militärisch interveniert, und ein Truppenstationierungsvertrag erlaubt das ja nicht.

STS SEIBERT: Ich habe gesagt, dass wir das schriftlich nachreichen, um wirklich allen Details gerecht zu werden. Einige davon haben Sie schon genannt.

FRAGE ABBAS: Es ist ja so, dass in einigen Städten die Inzidenz seit Tagen über 100 liegt. Ich hatte das zum Beispiel über Pirmasens gelesen. Aber dort wird keine Notbremse in Kraft treten, zumindest nicht in der Form wie vorgesehen. Was denkt denn die Bundeskanzlerin darüber, wenn jetzt Städte einfach diese Notbremse ignorieren?

STS SEIBERT: Ich will zum Thema der sogenannten Notbremse Folgendes sagen: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer haben ja am 3. März einen vorsorglichen Beschluss gefasst, der sowohl gute als auch schwierige Entwicklungen in den Blick nimmt. Jetzt haben wir ein starkes Wachstum der Fallzahlen, und wir müssen entsprechend handeln. Das heißt, wir müssen den Beschluss vom 3. März umsetzen, nicht nur in seinen erfreulichen Passagen, sondern eben auch in seinen schwierigen.

Am 3. März hat man verschiedene Öffnungsschritte vereinbart, gebunden an verschiedene Inzidenzwerte und jeweils im zeitlichen Abstand voneinander. Warum gibt es diesen zeitlichen Abstand? Wir haben ihn beschlossen, um abschätzen zu können, welche Auswirkungen einzelne Öffnungsschritte auf die Zahl der Neuinfektionen haben, damit man zu weitreichende Lockerungen verhindern kann.

Im Beschluss vom 3. März gibt es dazu eine ganz klare Passage, die ich jetzt zitieren darf:

„Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.“

Das heißt, es sind dann auch Öffnungen wieder zurückzunehmen. Das haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen, und das ist eine wichtige Maßnahme, um weiteres exponentielles Wachstum mit allen Folgen für Menschen und Gesundheit möglichst abzuwenden.

FRAGE FISCHER: Hält die Bundeskanzlerin an ihrem Versprechen fest, jedem und jeder Deutschen bis zum 21. September ein Impfangebot zu machen?

STS SEIBERT: Das ist weiterhin das Ziel. Wenn es so eintrifft, dass die vereinbarten und erwarteten Lieferungen zum rechten Zeitpunkt auch in Deutschland verfügbar sind, dann kann dieses Ziel auch erreichbar sein.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, ich würde gern noch einmal zu dem Thema Notbremse nachfragen. Es gibt ja auch eine Vereinbarung, dass die Öffnungen des Einzelhandels wieder zurückgenommen werden müssen, teilweise zumindest, wenn man schon die Inzidenz von 50 überschreitet. Gilt die Ermahnung der Kanzlerin, die Sie eben ausgesprochen haben, auch für diese erneute Schließung des Einzelhandels, in Ländern wie Rheinland-Pfalz zum Beispiel?

Wie beurteilen Sie die zusätzlichen Flüge, die jetzt für Mallorca-Reisen an Ostern eingerichtet wurden? Ist das im Sinne dieser Beschlüsse? Oder würden Sie sagen, man sollte auf solche Flüge eher verzichten?

STS SEIBERT: Ich habe jetzt gerade über die Notbremse gesprochen. Aber grundsätzlich gilt: Bund und Länder haben am 3. März einen Beschluss gefasst, der vorsorgend war, weil er sowohl gute Entwicklungen, nämlich niedrigere fallende Inzidenzzahlen, als auch das Gegenteil in den Blick genommen hat.

Im Moment erleben wir leider das Gegenteil: Wir haben eine schwierige Entwicklung, ein starkes Sich-Durchsetzen der ansteckenderen Virusmutationen in einem diffusen Infektionsgeschehen, wie uns das Robert-Koch-Institut sagt. Es ist also nicht so, dass man steigende Fallzahlen auf einzelne, besonders klare Ausbrüche zuordnen könnte.

Wir beobachten, dass vor allem in den jüngeren Altersgruppen die Inzidenzen steigen. Das ist hier ja auch vom Robert-Koch-Institut am Freitag sehr klar gesagt worden. Wenn es viele Infizierte gibt, dann gibt es auch mehr schwere oder gar tödliche Verläufe. Dann gibt es auch mehr Menschen, die mit Langzeitfolgen von COVID-19 zu kämpfen haben werden.

Wir sehen leider auch das will ich einfach noch zur Begründung sagen , dass diese erfreuliche Tendenz der letzten Wochen, dass wir jeden Tag ein paar weniger Menschen mit COVID-19 in den Intensivstationen unseres Landes hatten, im Moment zum Stoppen gekommen ist. Das ist erst einmal nicht weiter rückläufig. Das sind keine guten Nachrichten.

In dem Zusammenhang ist an die Gesamtheit des Beschlusses vom 3. März zu erinnern. Dieser Beschluss ist umzusetzen, nicht nur in den erfreulichen Passagen, sondern auch in denen, die natürlich schwieriger sind.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Jetzt haben Sie meine Frage nicht ganz beantwortet. Das gilt also auch für den Einzelhandel?

STS SEIBERT: Die Umsetzung der Beschlüsse obliegt natürlich weiterhin den Ländern. Ich kann dazu jetzt die Haltung der Bundesregierung wiedergeben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Vielleicht können Sie noch etwas zu den Mallorca-Reisen sagen, die jetzt verstärkt angeboten werden.

ADEBAHR: Die Haltung der Bundesregierung zum Thema Reisen ist nach wie vor die Gleiche. Das Fehlen einer Reisewarnung ist keine Einladung zum Reisen.

Wenn Sie sich unsere Reise- und Sicherheitshinweise und auch die geltenden Beschlüsse anschauen, dann raten wir in der derzeitigen Situation weiterhin von allen nicht notwendigen touristischen Reisen, auch ins Ausland, ab. Aber natürlich ist es eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss.

FRAGE KELLER: Herr Seibert, müssten denn, wenn man jetzt nach Mallorca reisen kann, nicht auch die deutschen Urlaubsgebiete aufgemacht werden?

STS SEIBERT: Es ist genau so, wie es Frau Adebahr gerade für das Auswärtige Amt gesagt hat. Das ist die Haltung der Bundesregierung. Wir raten weiterhin von jeder nicht unbedingt notwendigen, also von jeder vermeidbaren Reise ab. Das ist erst einmal die Grundaussage.

Ob einzelne Gebiete und damit auch Urlaubsregionen als Risikogebiete eingestuft werden oder nicht, das hängt von den Inzidenzwerten vor Ort ab. Trotzdem wiederhole ich noch einmal die Aussage: Der Appell ist, auf jede nicht unbedingt notwendige Reise zu verzichten.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Ewald, Ihr Minister, Herr Spahn, hat im vergangenen Jahr gesagt ich zitiere :

„Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen […] zu viele falsch Positive haben.“

Am Freitag haben Herr Spahn und Herr Wieler auf die Frage, ob durch die größeren Testumfänge jetzt nicht die gleiche Gefahr besteht, gesagt, sie bestehe nicht mehr. Warum hat sich die Ansicht geändert? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es für die Änderung dieser Ansicht?

EWALD: Herr Reitschuster, ich bitte um Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht die Worte des Ministers interpretieren kann. Sie wissen, wir haben ein sehr dynamisches Geschehen. Die Bewertung ist immer lageabhängig. Das ist der Hinweis, den ich Ihnen dazu geben kann.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, auf denen diese Änderung basiert?

EWALD: Ich habe jetzt das gesagt, was ich Ihnen dazu sagen kann.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, die Direktorin der WTO, der Welthandelsorganisation, hat gesagt, dass es aktuell noch mehr als 130 Staaten weltweit ohne eine einzige Dosis Impfstoff gebe.

Warum hat die Bundesregierung angesichts der Aussagen der Kanzlerin, die immer wieder betont hat, dass Impfstoffe ja globale öffentliche Güter seien, zusammen mit den anderen europäischen Staaten die vorübergehende Aufhebung des Patentrechts auf die Impfstoffe in der WTO vor ein paar Tagen erneut blockiert? Sie hat auch immer die Ausweitung der Produktion angemahnt. Warum blockiert dann die Bundesregierung die vorübergehende Aufhebung des Patenrechts?

STS SEIBERT: Um es zu wiederholen:

Erstens. Die Europäische Union ist der Block von Staaten, der Impfstoffe in den vergangenen Monaten, seit sie in der Produktion sind, in alle Welt exportiert hat. Das Gleiche lässt sich beispielsweise nicht über die USA sagen. Auch die Impfstoffexporte aus anderen großen herstellenden Ländern sind von der Zahl her relativ gering.

Zweitens. Deutschland unterstützt nicht nur im Geiste, sondern ganz konkret und mit sehr hohen Mitteln die COVAX-Initiative, die ja genau dazu führen soll, dass möglichst viele Staaten in der Welt Zugang zu Impfstoff haben, nicht nur zu Geld, sondern zu konkretem Impfstoff.

Drittens. Das haben wir hier oftmals besprochen, und vielleicht will das BMG es auch noch einmal darstellen. Es ist unsere Überzeugung, dass der limitierende Faktor bei der Herstellung von Impfstoff nicht die Patentfrage ist, sondern die Kapazitäten. Wir arbeiten in vielerlei Hinsicht daran, wie wir innerhalb Deutschland und innerhalb der Europäischen Union die Kapazitäten für die Produktion verbessern können.

ZUSATZ JUNG: Das ist ja genau der Grund, warum die Aufhebung des Patentrechts beantragt wurde, damit der globale Süden die Impfstoffe auch allein produzieren kann. Sie haben jetzt nicht beantwortet, warum sich die Bundesregierung in der WTO vor ein paar Tagen erneut dagegen ausgesprochen hat.

Die Organisation Ärzte ohne Grenzen fordert die Bundesregierung dazu auf, die Blockade zu überdenken. Sie sagt, es führe zu Leid und Tod von Menschen. Je länger sich das Virus wegen Impfstoffknappheit ausbreiten könne, desto wahrscheinlicher werde es als Mutationsvariante zurückkehren. Das kann ja nicht im Interesse der Bundesregierung sein.

STS SEIBERT: Letzteres ist natürlich absolut richtig. Das muss man immer wieder denjenigen sagen, die der Meinung sind, die Hauptsache sei, dass erst einmal wir in Deutschland oder wir in der Europäischen Union versorgt seien. Es ist absolut richtig, dass auch wir in Deutschland, in der Europäischen Union nicht sicher sein werden, wenn die Pandemie noch in einzelnen Ländern oder in ganzen Kontinenten tobt. Die Welt ist vernetzt, und die Pandemie wird dann auf diese Art und Weise immer wieder auch in Länder wie unseres zurückkehren.

Zum Thema der Patente habe ich Ihnen unsere Grundhaltung gesagt. Ich weiß nicht, ob das BMG dazu noch mehr sagen will. Aber das ist die Haltung. Es ist wichtig, die Impfstoffe als globales Gut zu betrachten. Es ist sehr, sehr wichtig, dass Staaten, die keine eigene Produktion haben und die es möglicherweise schwer haben, bilateral an Produktionsanteile bei den großen Herstellern zu kommen, zu Impfstoffen kommen. Das hat jetzt in Afrika mit Hilfe der COVAX-Initiative begonnen, und es soll sich intensiv fortsetzen.

FRAGE DUDIN: Herr Seibert, am Wochenende kam es bei Coronaprotesten zu Gewalt gegen Polizei und Journalisten. Wie bewerten Sie diese Ereignisse vom Wochenende?

STS SEIBERT: Gewalt gegen Polizei und Journalisten am Rande von Demonstrationen ist inakzeptabel und auch unerträglich für uns als demokratisches Land. Die Polizei ist in Deutschland Garant dafür, dass wir friedlich gesellschaftlich miteinander umgehen. Sie steht gerade dafür ein, dass nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern dass Minderheiten geschützt werden und dass wir insgesamt in Frieden leben können. Dafür hat sie ein Gewaltmonopol. Das liegt beim Staat. Es ist die Aufgabe des Staates, für öffentliche Sicherheit zu sorgen.

Wenn es also am Rande von nicht genehmigten Demonstrationen solche Ausschreitungen, solche Angriffe auf Polizisten und Polizistinnen und zum Teil wohl auch auf Journalisten und Journalistinnen gab, dann ist das zu verurteilen. Das widerspricht dem Recht zur friedlichen Demonstration. Es ist nicht zulässig, und es ist nicht zu tolerieren.

ZUSATZFRAGE DUDIN: An das Bundesinnenministerium: Wie werden die Straftaten, die auf diesen Demos stattfinden, in die Statistik einsortiert? Gibt es bestimmte Kategorien, in denen man sie wiederfinden kann?

ALTER: Zunächst einmal müssen die festgestellten Straftaten nachvollziehbar dokumentiert sein. Das ist in solchen Situationen manchmal nicht ganz einfach. Das wird aber dann von den Behörden auch anhand von vorhandenem Videomaterial nachzuvollziehen versucht. Dann kommt es darauf an, was dort beobachtet wurde. Es sind ja ganz unterschiedliche Straftaten. Beispielsweise Landfriedensbruch schlägt sehr häufig zu Buche. Aber auch Körperverletzung, Sachbeschädigung und all diese Dinge finden dann statt. Das kann man jetzt von dieser Stelle aus pauschal nur sehr schwer beantworten. Aber das sind die Kategorien, die hierfür eine Rolle spielen.

FRAGE BENEDICTO PEREZ: Russland hat eine Vereinbarung zur Herstellung seines Coronaimpfstoffes Sputnik V in Deutschland unterzeichnet. Laut einer Erklärung der russischen Impfstoffentwickler vom Montag gibt es entsprechende Vereinbarungen auch mit Unternehmen in anderen EU-Ländern wie Frankreich und Spanien.

Können Sie etwas über diese Entwicklung sagen und sie kommentieren?

STS SEIBERT: Ich habe diese Meldung vor Kurzem gehört. Dazu liegen mir keine Informationen vor.

FRAGE DR. RINKE: An das Gesundheitsministerium: Herr Söder hat heute Morgen gefordert, dass die Bundesregierung und die EU die Zulassung von russischem und chinesischem Impfstoff beschleunigt prüfen sollte.

Bleibt es bei der Position, dass es keine nationale Zulassung gibt?

Unternimmt die Bundesregierung irgendwelche Schritte, um die EMA zu einer schnelleren Prüfung russischer und chinesischer Impfstoffe zu bewegen?

EWALD: Wir haben es an dieser Stelle schon wiederholt vorgetragen. Es gibt ein bewährtes Verfahren, also die Zulassung nach Beantragung auf der Ebene der EMA und die nachträgliche nationale Prüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut. Dieser Weg für die Zulassung gilt nach wie vor. Insofern sehe ich keinen Anlass, Ihnen eine anderslautende Einschätzung mitzuteilen.

FRAGE PAULI: Ich habe eine Frage zu Corona bzw. den Wahlen gestern. Dass die Opposition ihre eigene Lesart von Wahlergebnissen hat, ist sicherlich klar. Klar ist aber auch, dass viel von Vertrauensverlust die Rede war, auch mit Blick auf die Coronapolitik der Bundesregierung.

Wie stark ist das Vertrauen der Bundeskanzlerin in ihre beiden Minister Spahn und Altmaier?

STS SEIBERT: Ich will grundsätzlich sagen das wissen Sie , dass die Nachbetrachtungen zu Landtagswahlen in die Pressekonferenzen der einzelnen Parteien gehören und dort auch getätigt werden, aber nicht in die Regierungspressekonferenz. Deswegen habe ich dazu als Regierungssprecher nichts beizutragen.

Zu Ihrer das Kabinett betreffenden Frage: Die Bundeskanzlerin arbeitet mit all ihren Ministern eng und gut zusammen.

ZUSATZ PAULI: Aber es ist ja keine Frage an eine Parteivorsitzende, die sie ja auch nicht mehr ist, sondern an die Regierungschefin, die mit beiden Ministern zusammenarbeitet, die deutlich in der Kritik stehen.

STS SEIBERT: Ich habe ja auch über die Bundeskanzlerin gesprochen.

FRAGE WARWEG: Ich will auf die Meldung zur möglichen Impfstoffproduktion von Sputnik V in Deutschland zurückkommen. Produktion und Nutzung des Impfstoffes sind ja nicht dasselbe.

Kann die Produktion in Deutschland direkt anlaufen, oder bedarf es dafür der vorherigen Erlaubnis durch die EMA? Könnte man bereits produzieren, auch wenn der Einsatz erst nach einer späteren Zulassung erfolgen könnte? Wie sieht das Prozedere aus?

EWALD: Ich bitte um Nachsicht. Ich habe die Meldung auch nur gesehen. Ich kann sie nicht kommentieren und deshalb auch nicht im Einzelnen bewerten.

Sie wissen, dass es eine Taskforce gibt, die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt ist und die sich um den Aufbau der Impfstoffproduktion in Deutschland kümmert. Diesen Hinweis kann ich Ihnen dazu noch geben. Vielleicht kann die Kollegin dazu noch ergänzen.

DR. BARON: Auch ich kann die Meldung im Einzelnen nicht kommentieren. Wir haben selbstverständlich verfolgt, dass es konkrete Vereinbarungen geben soll. Ich kann sie als solche nicht kommentieren.

Wie der Kollege aus dem Gesundheitsministerium ausführte, ist es richtig, dass es die neu eingerichtete Taskforce Impfstoffproduktion gibt, die gerade auch das Ziel hat, kurz- und mittelfristig vermeidbare Störungen im Produktionsprozess zu monitoren und mittelfristig Produktionskapazitäten in Deutschland und in Europa aufzubauen. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass wir in dieser Taskforce natürlich in Gesprächen mit Impfstoffherstellern und Unternehmen in der Impfstoffproduktion sind und aktuell Gespräche führen.

ZUSATZ WARWEG: Meine Verständnisfrage war, ob das deutsche Unternehmen es ist ja noch nicht bekannt , das Sputnik V in Deutschland produzieren wird, bereits produzieren und den Impfstoff beispielsweise in ein anderes Land verkaufen könnte, ohne dass es zuvor eine Zulassung der EMA gibt. Es ist also eher eine grundsätzliche rechtliche oder verfahrenstechnische Frage.

DR. BARON: Ja, das habe ich verstanden. Aber die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Sie müssten sie wirklich an die Unternehmensseite richten, die sich ja nach den rechtlichen Vorschriften richten und sie natürlich einhalten muss.

Ich würde sagen: Am besten kontaktieren Sie die Unternehmensseite dazu.

FRAGE: AstraZeneca sorgt wieder ein bisschen für Schlagzeilen, auch deshalb, weil es seine Liefermengen an die EU wieder gekürzt hat.

An das Gesundheitsministerium: Mehrere EU-Staaten haben die Verimpfung jetzt ausgesetzt. Sehe ich es richtig, dass Deutschland aber an der Verimpfung festhält? Wenn das so ist, können Sie noch einmal sagen, warum?

EWALD: Sie sprechen zwei unterschiedliche Sachverhalte an. Der eine ist das Thema der Liefermengen, der andere ist das Thema eines Impfstopps in einigen Ländern.

Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir die Meldung sehr ernst nehmen und die Datenlage beständig prüfen. So hat es der Minister auch schon in der vergangenen Woche gesagt. Dazu werden in dieser Woche beim Paul-Ehrlich-Institut und auch auf der Ebene der EMA, der Zulassungsbehörde auf europäischer Ebene, Expertenrunden stattfinden, die das noch einmal sehr intensiv in den Blick nehmen werden.

FRAGE JESSEN: Ich möchte noch einmal auf das Thema der Notbremse bei einer Inzidenz von 100 zu sprechen kommen. Herr Seibert, Sie haben vorhin den eigentlich sehr eindeutigen Text dieser Passage vorgetragen. Nun gibt es Landkreise, sowohl Elbe-Elster in Brandenburg als auch die Stadt Pirmasens, die eine Siebentagesinzidenz von über 100 haben, sich aber schlicht und einfach nicht an diese Vorgaben halten.

Wie bewertet die Bundesregierung das? Erwarten Sie von den Landesregierungen, dass sie dafür sorgen, dass in ihren Bundesländern diese gemeinsame Vereinbarung entsprechend dem Wortlaut eingehalten wird?

STS SEIBERT: Mit Verlaub, Herr Jessen, Sie wiederholen exakt die Frage, die eine Kollegin von Ihnen vorhin gestellt hat. Ich kann jetzt meine Antwort wiederholen. Die Bundesregierung steht zu dem Beschluss vom 3. März, und zwar in Gänze, sowohl, was positive Möglichkeiten, die er eröffnet, betrifft, als auch, was bei Überschreitung einer bestimmten Inzidenz, in diesem Fall einer Inzidenz von 100, schwierige Schritte sind, die er fordert. Die Umsetzung dieser Schritte liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung steht zu dem Beschluss.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, eben. Sie stehen dazu. Das stellt ja niemand infrage. Ich habe die Frage gestellt ich finde, das ist ein anderer Schwerpunkt : Erwarten Sie, fordern Sie die Landesregierungen auf, dafür zu sorgen, dass in ihren Ländern entsprechend dem Beschluss verfahren wird?

STS SEIBERT: Ich habe keine andere Antwort für Sie. Wenn man Beschlüsse fasst, geht man immer davon aus, dass sie dann auch Realität werden. Die Umsetzung liegt bei den Ländern, und deswegen kann ich hier nur für die Bundesregierung sprechen.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, der Deutsche Lehrerverband verlangt angesichts der stark steigenden Inzidenzen eine höhere Impfpriorisierung aller Lehrer und mehr Tests bei Schülern. Unterstützt die Bundesregierung dieses Anliegen, oder ist das wieder Ländersache?

STS SEIBERT: Natürlich ist das Schulwesen Ländersache. So, wie Sie das fragen, klingt das ein bisschen, als sei das eine willkommene Entschuldigung; aber es ist nun einmal so, es ist Ländersache.

Nichtsdestotrotz haben Bund und Länder ja auch intensiv darüber beraten. Wir haben uns am 3. März darauf verständigt, dass die Länder weiterhin in Eigenverantwortung über die schrittweise Rückkehr der Schüler und Schülerinnen in den Präsenzunterricht entscheiden. In den meisten Bundesländern haben die Kitas wieder ihren Betrieb aufgenommen bzw. haben ihn ausgeweitet und nehmen schrittweise auch wieder mehr Schüler am Präsenzunterricht teil. Bund und Länder waren sich seit Langem einig, dass da, wo Öffnungsschritte möglich sind, Kitas und Schulen durchaus Priorität haben sollen; denn die Bedeutung der Bildung, des In-die-Schule-gehen-Könnens, ist für unsere Kinder natürlich gar nicht hoch genug einzuschätzen, und Präsenzunterricht ist durch nichts zu ersetzen.

Aber natürlich spielt gleichzeitig auch der Kinderschutz eine große Rolle, und so muss, wenn man Kitas und Schulen öffnet, berücksichtigt werden, dass die Gefahr durch die Virusvarianten besteht. Am Freitag hat der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Herr Professor Wieler, hier ja genau darauf hingewiesen: Wir sehen wieder vermehrte Infektionen in Kitas und in Schulen, bei Kindern und Jugendlichen im Alter bis 15 Jahren, und das ist für alle Verantwortlichen ein Alarmsignal, das zeigt, dass sich Öffnungen auf das Infektionsgeschehen auswirken. Deswegen ist es doch sehr deutlich, dass Schutzkonzepte in Schulen und in Kitas also die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und die Organisation von Wechselunterricht eine enorm große Rolle spielen müssen.

Schulbetrieb ermöglichen und gleichzeitig Gesundheitsschutz gewährleisten: Das ist eine wahnsinnig schwierige, hochanspruchsvolle Aufgabe für die Verantwortlichen, für die Schulen. Das muss, wie gesagt, flankiert sein von Schutzkonzepten, von Impfungen von Lehrern, Lehrerinnen, Erziehern, und auch vom Einsatz von Schnelltests. Wir gehen als Bund davon aus, dass die Länder ihrer Verantwortung da nachkommen und deswegen auch sehr verantwortungsvolle Entscheidungen treffen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe noch zwei Nachfragen zu den beiden Aspekten von AstraZeneca.

Herr Ewald, Herr Söder hat heute vorgeschlagen, dass, um das Vertrauen in AstraZeneca zu stärken, jetzt wirklich die Politik vorangehen sollte und vielleicht von ihrer Prioritätenliste abweichen sollte, um eine Vorbildfunktion einzunehmen und Vertrauen zu schaffen. Denkt Ihr Minister in eine ähnliche Richtung?

Der zweite Aspekt ist die Versorgungssicherheit. Dazu eine Frage an Herrn Seibert: Es gibt Forderungen, dass die Bundesregierung jetzt mit der US-Regierung über dieses Thema reden müsse, weil es für ein gutes transatlantisches Verhältnis nicht sein könne, dass die USA Impfstoffe zurückhalten, die sie nicht brauchen, die aber in Europa benötigt werden. Gibt es dazu Gespräche mit der US-Regierung?

EWALD: Sie wissen, dass wir Forderungen aus dem politischen Raum hier nicht kommentieren können. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber sagen und Sie werden das auch sehen, wenn Sie sich unsere Informationsangebote zum Thema Impfen anschauen , dass wir natürlich versuchen, Vertrauen in zugelassene Impfstoffe herzustellen, möglichst transparent darauf hinzuweisen, mit welchen Nebenwirkungen zu rechnen ist, und an allen Stellen das hat der Minister hier zuletzt am Freitag noch einmal betont Vertrauen in die Impfstoffe zu geben. Aber wie gesagt, politische Äußerungen kann ich hier nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es gibt also keine Impfungen von Politikern als Vorbild? Das war ja die Frage.

EWALD: Ich kann nur für den Minister sprechen. Der hat dazu mehrfach gesagt: Er lässt sich gerne impfen, aber dann, wenn er an der Reihe ist.

STS SEIBERT: Das Thema, das Sie noch einmal ansprechen, war ja hier auch am Freitag ausführlich Gegenstand. Ich habe da jetzt eigentlich keinen neuen Stand für Sie. Ich habe am Freitag gesagt: Die Europäische Union hat in den vergangenen sechs Wochen Impfstoffexporte in mehr als 30 Länder für über 34 Millionen Dosen genehmigt. Auf der anderen Seite sehen wir, dass beispielsweise die USA zwar ein ganz wichtiger Produzent von Impfstoffen, aber eben kein Exporteur sind, dass also von dort nichts oder fast nichts exportiert wurde.

Stellvertretend für die 27 Mitgliedstaaten nimmt die Europäische Kommission diesen Aspekt mit den betreffenden Konzernen, aber natürlich auch mit den Regierungen der betreffenden Länder auch mit der US-Regierung auf, und die Bundeskanzlerin und andere Mitglieder der Bundesregierung sind zu diesem Thema, wie auch zu anderen Aspekten der Coronapandemie, im Austausch mit ihren amerikanischen Gesprächspartnern. Das ist das, was ich am Freitag gesagt habe, und das gilt heute weiterhin genauso.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Ewald, die „Tagesschau“ schreibt, die Weltgesundheitsorganisation lehne den geplanten Impfpass ab. Wie stehen Sie zu dieser Kritik, wie gehen Sie damit um?

EWALD: Dazu haben wir schon mehrfach ausgeführt. Es gibt ja eine Entscheidung auf europäischer Ebene, einen digitalen Impfpass einzuführen. Das Coronakabinett hat auch einen entsprechenden Beschluss dazu gefasst. Wir haben hier in der letzten Woche dazu ausgeführt, dass jetzt im Rahmen einer Ausschreibung der digitale Impfpass entwickelt wird, sozusagen als Alternative zur analogen Form, zum gelben Heft.

Der zweite Aspekt, der in diesem Zusammenhang diskutiert wird, nämlich die Frage, ob der digitale Impfpass möglicherweise einen Zugang zu gesellschaftlichen Ereignissen, zu Restaurantbesuchen, zu Kulturveranstaltungen ermöglicht, ist ein anderes Element der Diskussion, aber dazu kann ich Ihnen noch nichts Verbindliches sagen. Der Minister hat das zuletzt ja auch an dieser Stelle deutlich gemacht.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Danke, das ist interessant, aber Sie haben die eigentliche Frage nicht beantwortet, nämlich wie Sie mit der Kritik der WHO umgehen.

EWALD: Ich kann Ihnen nur sagen: Das ist ein europäisches Projekt, das die EU-Staaten jetzt ausführen. Es ist ja auch begründet, warum wir das machen. Ich glaube, die WHO-Kritik bezog sich auf die Frage, inwieweit das einen privilegierten Zugang ermöglicht. Über diese Frage ist noch gar nicht gesprochen worden.

FRAGE: Erwägt die Bundesregierung, die Vorgänge rund um die Maskenbestellungen im Gesundheitsministerium genauer zu überprüfen?

EWALD: Am Wochenende gab es ja Berichterstattung dazu. Das BMG ist jetzt auf diejenigen Abgeordneten zugegangen, deren Hinweise dazu beigetragen haben, dass wir Verträge über die Beschaffung von Schutzausrüstung schließen konnten. Das hat das Ministerium dem Bundestag mitgeteilt. Wir warten jetzt bis morgen auf eine Reaktion der Bundestagsverwaltung und werden diese Information dann auch zeitnah veröffentlichen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, eine Frage zu Ostern: Ich bin mir sicher, das Kanzleramt weiß, wie exponentielles Wachstum funktioniert. Ist es für das Kanzleramt in irgendeiner Weise noch realistisch, dass die Lockerungen und Öffnungsschritte, die in den letzten Tagen und Wochen erfolgt sind, bis Ostern durchzuhalten sind?

STS SEIBERT: Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, dass ich mich jetzt in Vermutungen über die Zukunft ergehe. Wir haben am 3. März einen Beschluss gefasst, von dem heute schon viel die Rede war, der für konkrete Inzidenzschwellen konkrete Maßnahmen vorsieht, und zwar in beide Richtungen. Ich denke, dieser Beschluss ist durchzuhalten bzw. ist umzusetzen, und am 22. März treten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs wieder zusammen zumindest in Form einer Videokonferenz und beraten unter dem Eindruck der Analyse der dann herrschenden Situation, wie es weitergeht inklusive Ostern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie erkennen an, dass, gerade weil die Beschlüsse mehrfach im Land und das schon flächendeckend nicht angewendet werden und diese Notbremsen nicht angewendet werden, das noch zum exponentiellen Wachstum, zur Beschleunigung beiträgt, korrekt?

STS SEIBERT: Was war jetzt Ihre Frage? Das verstehe ich jetzt nicht.

ZUSATZ JUNG: Diese Notbremsen, die durch die Landkreise nicht angewendet werden

STS SEIBERT: Das ist die Frage von Herrn Jessen, der schon die Frage von jemand anderem gestellt hat.

ZUSATZ JUNG: Nein. Diese Nichtanwendung führt dazu, dass das exponentielle Wachstum sich noch weiter beschleunigt. Erkennen das Kanzleramt und Sie das an?

STS SEIBERT: Wir erkennen und das habe ich vorhin, glaube ich, klar gesagt als Bundesregierung die Gefährlichkeit der jetzt herrschenden Situation an, und das sollte jeder. Steigende Inzidenzen, steigende Fallzahlen, ganz besonders auch in der jüngeren Bevölkerung, kein Rückgang der Belegung der Intensivbetten mehr: Das sind ungute Entwicklungen, auf die wir alle zusammen reagieren müssen.

FRAGE DR. GEINITZ: Angesichts der erneuten AstraZeneca-Lieferschwierigkeiten: Rechnen Sie weiterhin mit der Lieferung von 77 Millionen Impfdosen insgesamt nach Deutschland im zweiten Quartal und 127 Millionen im dritten Quartal, oder müssen diese Erwartungen angepasst werden?

EWALD: Es ist zutreffend, dass Deutschland wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten auch im März vorübergehend deutlich weniger Impfstoff von AstraZeneca bekommen wird, als geplant ist. Nach den neuesten Daten, die der Impfstoffhersteller am Freitag der EU-Kommission übermittelt hat, sollen die Lieferschwankungen nach Auskunft des Herstellers bis Ende März aber wieder ausgeglichen sein.

Herr Spahn hat hier in der Bundespressekonferenz am Freitag betont, dass es generell schwierig ist, verlässliche Angaben über die Liefermengen von AstraZeneca zu bekommen. Im Gegensatz zu BioNTech so hat er das gesagt würde diese häufig von den Ankündigungen abweichen. Er hat außerdem gesagt: Wir wissen noch nicht abschließend alle Lieferdaten von allen Herstellern für den nächsten Monat.

Wie sich am Ende die Ankündigung der EU auswirken wird, dass deutlich mehr BioNTech-Impfstoff nach Deutschland kommen wird als geplant, können wir noch nicht sagen. Wir können immer nur anhand von konkreten Lieferzusagen kalkulieren.

Die Liefermengen das ist ein Hinweis, den ich Ihnen hier gerne noch einmal gebe sind jeweils auch bei uns im Internet aktuell hinterlegt. Auch die aktuellen Liefermengen für Impfstoff von AstraZeneca finden Sie mit Datenstand 12. März bei uns im Internet veröffentlicht.

FRAGE WARWEG: An das Verteidigungsministerium: Das Corona-Konjunkturpaket umfasst ja auch zehn Milliarden Euro für die Förderung von deutschen Rüstungsgütern und Rüstungsproduktion. Bisher ist von diesen zehn Milliarden Euro in Munition und in militärische Lkw investiert worden. Verzeihen Sie mir meine geringe Fantasie, aber inwieweit dient der Kauf von Munition und Militär-Lkw dem Kampf gegen die Coronakrise?

COLLATZ: Das Konjunkturpaket dient, wie der Name schon sagt, der Konjunkturbelebung, und die Beschaffung auf dem heimischen Markt sorgt dafür, dass auch sowieso geplante Beschaffungen bei der Bundeswehr die Konjunktur ankurbeln.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Im Verständnis der Bundeswehr dienen diese zehn Milliarden Euro also zum Kauf von Rüstungsgütern, um während der Coronakrise die Rüstungsproduktion anzukurbeln, verstehe ich Sie da richtig?

COLLATZ: Das ist ja ein regierungsgemeinsames Paket, und der Anteil der Bundeswehr ist, zu prüfen, welche sowieso geplanten Beschaffungsmaßnahmen vielleicht vorgezogen werden können, um in Zeiten von Corona zu einer Konjunkturbelebung beizutragen. Es sind also ohnehin geplante Dinge, die nur vorgezogen werden.

FRAGE ABBAS: Es wird derzeit spekuliert, dass die Bundeskanzlerin nach den Landtagswahlen jetzt eine Kabinettsumbildung plane. Was sagen Sie dazu? Können Sie das bestätigen?

Ist geplant, beim Impfgipfel am Mittwoch angesichts der steigenden Inzidenzzahlen auch über die weiteren Coronamaßnahmen zu sprechen?

STS SEIBERT: Zu Ihrer ersten Frage: Die Bundeskanzlerin beabsichtigt keine Kabinettsumbildung.

Zu Ihrer zweiten Frage: Am Mittwoch wird es eine Telefonkonferenz der Kanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer geben. Das habe ich hier am Freitag ausführlich erklärt. Die hat den Zweck, darüber zu beraten, wie jetzt mit der Empfehlung der Gesundheitsminister bezüglich der Einbeziehung der Hausärzte in das Impfgeschehen umzugehen ist und wie die Entscheidung sein wird. Es gibt eine Empfehlung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern, und damit werden sich die Regierungschefs und die Bundeskanzlerin befassen. Ich kann hier naturgemäß nicht sagen, ob jemand noch ein anderes Thema aufbringen wird, aber das ist der Sinn dieser Telefonkonferenz.

ZUSATZFRAGE ABBAS: Ist es denn realistisch, dass ab April in den Hausarztpraxen geimpft wird?

STS SEIBERT: Es liegt eine Empfehlung der Gesundheitsminister vor. Es ist die einmütige Haltung aller in Bund und Ländern, dass die Hausärzte einen ganz wichtigen Beitrag zum Impfen werden leisten können. Die Frage, die zu entscheiden ist, ist, wie man das in Kombination mit dem Impfen in den Impfzentren bringt und zu welchem Zeitpunkt der Übergang in die Hausarztpraxen sinnvoll ist. Für die Bundesregierung ist das Entscheidende: Wir wollen mit einem Maximum an Schnelligkeit und Flexibilität Impfstoff so vielen Bürgern wie möglich bringen. Unter dieser Überschrift sind dann am Mittwochabend auf der Basis der Empfehlungen der Gesundheitsminister die Überlegungen anzustellen.

FRAGE: Ich habe noch eine Nachfrage zum digitalen Impfpass, die schon gestellt wurde, an das Gesundheitsministerium. Können Sie uns ein Datum nennen, bis zu dem der möglicherweise kommen kann?

Herr Seibert, es gibt Forderungen von Intensivmedizinern, jetzt schnell wieder in einen Lockdown zu gehen, eben um die Situation zu entschärfen. Schließen Sie aus, dass schon vor Montag kommender Woche neue Beschlüsse gefällt werden?

STS SEIBERT: Der Montag kommender Woche?

ZUSATZ: Da wird die Ministerpräsidentenschalte mit der Kanzlerin stattfinden.

STS SEIBERT: Stimmt, der 22.; Sie haben recht. Pardon, ich war gerade im Kalender verrutscht. – Ich habe dazu im Sinne der Einhaltung und der Umsetzung der Beschlüsse vom 3. März vorhin das gesagt, was ich sagen kann. Am Mittwoch steht eine Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten über das Thema der Einbeziehung der Hausärzte in das Impfgeschehen bevor, und Weiteres kann ich jetzt hier nicht sagen.

ZUSATZFRAGE: Sorry, aber die Frage mit dem Datum (hinsichtlich des digitalen Impfpasses)?

EWALD: Das haben wir auch schon an anderer Stelle kommuniziert. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir das Angebot voraussichtlich zur Jahresmitte machen können.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, ist es nicht widersprüchlich, dass die Bundesregierung eine Fluglinie mit massiven Staatshilfen rettet und diese Flughilfe dann touristische Flüge zum Beispiel nach Mallorca anbietet, die den Empfehlungen der Bundesregierung widersprechen?

STS SEIBERT: Ich habe zu dem ganzen Reisekomplex hier jetzt nicht mehr zu sagen. Über die Hilfen für die Lufthansa ist zu dem Zeitpunkt, als diese Hilfen beschlossen wurden, ausführlich gesprochen worden, ebenso über das Interesse, das ein Land an einer starken Fluglinie hat.

FRAGE JESSEN: Ich habe zwei Fragen, die eine an Herrn Ewald im Zusammenhang mit der Überprüfung dessen, wer wann was bei der Maskenbeschaffung gemacht hat. Der inzwischen zurückgetretene Bundestagsabgeordnete Hauptmann hat erklärt, er habe seine Aktivitäten stets ganz besonders eng mit Minister Spahn persönlich abgesprochen; so hat er das geschildert. Trifft das zu, oder versucht Herr Hauptmann, sich dahinter zu verstecken?

Zum Zweiten das ist aber ein kleiner Sprung geht es um Aserbaidschan. Die Frage geht an das Auswärtige Amt. In Ihrer jüngsten Erklärung zu Aserbaidschan die ist keine Woche alt loben Sie Aserbaidschan nur als vortrefflichen und wichtigen Handelspartner. Ist es da nicht an der Zeit, auch einmal auf die Ereignisse und Entwicklungen in Aserbaidschan, die jetzt im Lichte der Coronaverbindungen deutlich geworden sind, einzugehen?

EWALD: Herr Jessen, sehen Sie es mir nach: Ich werde hier jetzt nicht einzelne Beschaffungsvorgänge kommentieren. Ich hatte ja eben gesagt, dass wir jetzt eine hausinterne Erhebung gemacht haben. Wir haben sozusagen auch alle Beziehungen zu Abgeordneten, die im Rahmen der Beschaffungsvorgänge zustande gekommen sind, aufgelistet und stimmen das jetzt entsprechend mit der Bundestagsverwaltung ab; das hatte ich ja eben gesagt. Lassen Sie uns dieses Verfahren bitte abwarten.

ADEBAHR: Herr Jessen, Sie sprechen Aserbaidschan an. Natürlich ist die wirtschaftliche Beziehung zu Aserbaidschan eine Seite. Die andere Seite ist aber zum Beispiel auch die bilaterale Beziehung, was Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte anbetrifft. Da ist es ganz klar so, dass wir unsere Beziehungen zu Aserbaidschan auf der Grundlage eben dieser Werte Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte fortentwickeln wollen und werden. Dazu gehört aus unserer Sicht, dass Aserbaidschan die Verpflichtungen, die es im Rahmen seines Beitritts zum Europarat eingegangen ist, einhält. Da gibt es Defizite, und wir sprechen diese vorhandenen Defizite beispielsweise bezüglich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit regelmäßig in bilateralen Gesprächen mit der aserbaidschanischen Seite an.

Das Gleiche gilt für Gespräche im Rahmen des Europarats und der OSZE. Es gibt auch einen EU-Dialog mit Aserbaidschan, und auch darin sind Menschenrechte ein Thema. Gerade was diesen ganzen Bereich angeht, gibt es Fortschritte in Aserbaidschan. Dazu gehören zum Beispiel die Gründung eines Dialogforums der Regierung mit Nichtregierungsorganisationen im vergangenen Jahr und auch die Umsetzung einiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nichtsdestotrotz ist es aus Sicht der Bundesregierung wichtig, Aserbaidschan weiterhin im Dialog dazu zu ermutigen, seine eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

FRAGE: Herr Seibert, Frau Adebahr, Sie hatten jetzt COVAX als das Mittel der Bundesregierung genannt, um eben dabei zu helfen, global zu impfen. COVAX muss global sozusagen mehrere Milliarden Menschen impfen und hat die Ziele mehrfach verschoben, weil eben zu wenig Impfstoff vorhanden ist, weil die Industrienationen den Impfstoff aufkaufen. Großbritannien und Frankreich hatten angekündigt, dass sie COVAX Impfstoff schenken würden, um das auszugleichen. Ist von der Bundesregierung etwas Ähnliches geplant, beispielsweise für Ende des Jahres, wenn, wie absehbar ist, in Deutschland mehr als genug Impfstoff vorhanden sein wird?

STS SEIBERT: Bezüglich der Frage, ob sich die europäischen Mitgliedstaaten sozusagen zugunsten beispielsweise afrikanischer Staaten dazu bereitfinden, Impfstoff aus ihren Vorräten direkt dorthin zu schicken, gab es ja eine Anregung, einen Vorschlag des französischen Präsidenten. Die Bundeskanzlerin hat sich dazu geäußert und gesagt, dass sie dem im Grunde folgen kann und dass sie das für richtig hält. Aber darüber, zu welchem Zeitpunkt und in welchen Stufen und Schritten das dann erfolgen soll, ist in Europa noch zu sprechen.

ADEBAHR: COVAX, das wir ja finanzieren ich glaube auch, als einer der größten oder sogar der größte Geber , ist sozusagen ein Mix aus Selbstzahlern und Schenkungen. Über diesen Mechanismus, der ja anläuft, auch wenn man natürlich sagen kann, dass Dinge schneller gehen könnten, wird verschenkt und werden auch schon Dosen im Hunderttausenderbereich nach Indonesien, Afghanistan und Äthiopien ausgeliefert. 28 Millionen Dosen wurden ausgeliefert. Über diesen Mechanismus werden Impfstoffe ja eben auch kostenlos in den Ländern zur Verfügung gestellt.

ZUSATZFRAGE: Herr Seibert, konkret geplant ist das aber aktuell nicht?

STS SEIBERT: Darüber wird dann mit den europäischen Partnern und auch mit anderen Partnern beispielsweise innerhalb der G7 zu beraten sein. Aber grundsätzlich kann die Bundeskanzlerin sich das vorstellen, ja.

Aber noch einmal zur Abrundung: Wir sind mit den 1,5 Milliarden Euro, die die Bundeskanzlerin bei der G7-Videokonferenz zu diesem Thema zur Verfügung gestellt hat zusätzlich zu der Zusage von knapp 600 Millionen Euro 2020 tatsächlich der größte COVAX-Geber.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, mir geht es um die Apps, zum einen die Corona-Warn-App und zum anderen die Luca-App. Ich zitiere Sie einmal. Auf die Frage, warum die Corona-Warn-App aus Sicht der Bundesregierung vertrauenswürdig und super ist, sagten Sie: Weil sie dezentral ist, weil sie transparent ist, weil sie anonym funktioniert, weil sie überprüfbar ist und weil sie vollständig Open Source ist. – Das sind Ihre Aussagen, Herr Seibert. Die Luca-App ist dagegen intransparent. Sie speichert zentral. Sie ist nicht Open Source. Nutzer sind auch eindeutig identifizierbar. Mich würde interessieren, inwiefern die Bundesregierung diese Luca-App im Vergleich zu ihrer eigenen für vertrauenswürdig hält.

STS SEIBERT: Wir haben ja von Anfang an gesagt, dass die Corona-Warn-App so, wie sie systematisch aufgebaut ist, bestimmte extrem nützliche Funktionen in dieser Pandemie hat, andere aber nicht haben kann. Deswegen ist es sinnvoll, dass nicht alternativ zur Corona-Warn-App, sondern ergänzend andere Apps anderer Anbieter zum Einsatz kommen können. Das Gesundheitsministerium kann sich dazu auch sicherlich noch besser äußern. Ich kann nur für die App der Regierung bzw. des Robert-Koch-Instituts so muss man es ja sagen sprechen, und die hat ihren Nutzen. Es gibt Datenschutz, und sie hat einen ganz praktischen Nutzen in dieser Pandemie. Jeden Tag melden soundso viele Nutzer ihr positives Testergebnis an die App und warnen durch dieses Mittel in der schnellstmöglichen Weise Menschen, die ihnen so nahegekommen sind, dass auch für sie ein Risiko bestehen könnte, die also wirklich allen Grund haben, sich sofort testen zu lassen und dann gegebenenfalls in Isolation zu begeben. Das ist gerade in dieser Zeit, in der ein diffuses Infektionsgeschehen die Zahlen jetzt wieder hochschnellen lässt, ein ganz wichtiger Punkt.

Bezüglich der anderen Formen von Apps würde ich vielleicht den Kollegen bitten, sich zu äußern.

EWALD: Wir sind der Auffassung, dass solche Angebote zur digitalisierten Kontakterfassung eine sinnvolle Ergänzung zur Corona-Warn-App sein können. Prinzipiell kann jedes Bundesland heute schon beispielsweise die Luca-App oder ein vergleichbares Angebot zur digitalisierten Kontaktdatenerfassung nutzen. Aber die Bundesländer müssen dafür dann auch ihre entsprechenden Verordnungen anpassen, und die Gesundheitsämter müssen diese Systeme dann auch entsprechend integrieren. Das muss also auf regionaler Ebene passieren.

Finanziert werden können solche Ansätze auch heute schon aus den Mitteln des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Das war ja hier auch mehrfach ein Thema. Sie wissen, dass der Bund die Länder dabei massiv unterstützt, auch finanziell. Die Mittel sind also da; das ist die Botschaft. Die Länder können das auch heute schon nutzen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich möchte noch einmal zur Luca-App und den eklatanten Schwächen zurückkommen, Herr Seibert. Hält die Bundesregierung die Luca-App für vertrauenswürdig? Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Serverstandorte dieser App, über die Datensparsamkeit und ganz besonders über den Quellcode der Luca-App, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Das sind Informationen, die ich Ihnen heute hier nicht geben kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hält die Bundesregierung die Luca-App für vertrauenswürdig?

STS SEIBERT: Wir halten es für absolut sinnvoll, dass zusätzlich zur Corona-Warn-App, die bestimmte Funktionen hat und noch um bestimmte Funktionen erweitert wird so wird beispielsweise an einer Event-Registrierung gearbeitet , andere Apps zum Einsatz kommen, die das tun, was mit der Corona-Warn-App aufgrund ihrer Datenschutzanlagen nicht möglich ist. Was die Kontaktregistrierung angeht, braucht man andere Ansätze. Diese Ansätze machen nur Sinn, wenn es Schnittstellen zu möglichst vielen Gesundheitsämtern gibt. Das ist etwas anderes als die Corona-Warn-App.

Im Übrigen müssen wir die Entscheidung der Länder abwarten, welches System zur Kontaktdatenerhebung sie nutzen wollen. Für uns ist es wichtig, dass die Systeme sich aus Nutzersicht ergänzen und dass sie so einfach wie möglich zu handhaben sind.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Dr. Baron, Herr Alter, die „Welt am Sonntag“ berichtete, dass aus Berlin Coronahilfen an Islamisten geflossen sind und auch zum Terror im Nahen Osten eingesetzt wurden. Arbeiten Sie mit den Berlinern zusammen?

Sehen Sie auch Verdachtsmomente in anderen Bundesländern? Wie wollen Sie das vermeiden?

DR. BARON: Ich kann gerne beginnen und möchte das einordnen.

Die Berichterstattung vom Wochenende nimmt Bezug auf Corona-Soforthilfen und Ermittlungen der strafrechtlichen Verfolgungsbehörden des Landes Berlin. Ich möchte noch einmal erinnern: Die Corona-Soforthilfen waren das erste Instrument der Coronakrise im Frühjahr 2020. Ausschließlich darauf bezieht sich die Berichterstattung und auf die dazu weiter laufenden Ermittlungen des Landes Berlin durch die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden.

Wir sind natürlich im Austausch mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden. Aber noch einmal: Hier ist vor allem das Land Berlin betroffen, sodass Sie diese Fragen entweder an die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden oder an das Land Berlin richten müssen.

ALTER: Ich möchte ergänzen: Es gibt Hinweise darauf, dass im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen auch Einzelpersonen begünstigt waren, die dem extremistischen Spektrum zuzuordnen sind. Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern stehen dazu in einem sehr engen Kontakt. Es gab auch schon polizeiliche Maßnahmen, in dessen Rahmen Teile dieser Auszahlungen sichergestellt werden konnten. Alles Weitere insbesondere auch der Verwendungszweck der erlangten Gelder ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Da müssten Sie tatsächlich bei der Berliner Staatsanwaltschaft oder Berliner Polizei nachfragen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie sprachen von Einzelpersonen. Gibt es auch Hinweise, dass das organisiert war?

ALTER: Wie gesagt, das sind jetzt laufende Ermittlungen. Es gibt Hinweise darauf, dass Personen aus dem extremistischen Spektrum Gelder erlangt haben. Inwieweit die eingebettet sind und ob es dabei um größere Netzwerke geht, muss ausermittelt werden. Das findet auch statt.

FRAGE DUDIN: Herr Seibert, Deutschland ist laut dem Friedensforschungsinstitut SIPRI auf Platz vier der größten Waffenexporteure weltweit. Hauptabnehmer ist unter anderem Ägypten. Was ist die politische Begründung der Kanzlerin, Waffen in ein solches Land zu liefern, das in mehrere Konflikte in der Region verwickelt ist und in dem die Menschenrechtslage außerdem verheerend ist?

STS SEIBERT: Wann immer SIPRI seine Zahlen veröffentlicht, führt uns das zu dieser Diskussion. Ich will es gerne noch einmal sagen: SIPRI erhebt seine Daten selbstständig. Deswegen können sie in bestimmten Zeiträumen durchaus auch von den Daten aus Rüstungsexportberichten der Bundesregierung abweichen. Ich zweifle sie deswegen nicht an. Ich sage nur: Das muss nicht deckungsgleich sein.

Es kommt immer wieder zu dem Punkt, wo wir sagen müssen: Der Gesamtwert von Rüstungsexporten ist kein geeigneter Gradmesser zur Bestimmung der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Einzelne Großaufträge können ganz erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken oder um einmal den Fall von U-Booten zu nehmen gelegentlich liegen Exportgenehmigungen und die tatsächliche Ausfuhr um so viele Jahre auseinander, dass sich etwas in der Statistik erst Jahre später wertmäßig auswirkt, was aber, wie gesagt, schon in der Vergangenheit und zwar in der ziemlich zurückliegenden Vergangenheit genehmigt worden ist. Das muss man alles bedenken.

Es bleibt also dabei: Wir halten an den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter fest. Wir halten an der Einzelfallprüfung fest. Wir haben in den vergangenen Jahren bestimmte Elemente der Rüstungsexporte noch strengerer Prüfung unterzogen. Die Kleinwaffen sind ein praktisches Beispiel dafür. Das ist es, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Um auf Ihre Frage zu kommen: Bei einem Land wie Ägypten gibt es eine restriktive Einzelfallprüfung.

ZUSATZFRAGE DUDIN: Gibt es nach Informationen der Kanzlerin einen Zusammenhang zwischen deutschen Rüstungsexporten nach Ägypten und der Vergabe von Großaufträgen in Ägypten an deutsche Firmen?

STS SEIBERT: Dazu habe ich keine Informationen.

Die Bundesregierung fällt Rüstungsexportentscheidungen grundsätzlich nicht nach wirtschaftlichen, sondern nach sicherheitspolitischen Motiven.

FRAGE WARWEG: Heute vor zehn Jahren begann der von außen angeheizte Krieg in Syrien mit fatalen Folgen für die Zivilbevölkerung. Plant die Bundesregierung, trotzdem weiterhin an ihrer völkerrechtswidrigen Sanktions- und Regime-Change-Politik gegenüber Syrien festzuhalten? Die Frage richtet sich an das AA und an Herrn Seibert.

ADEBAHR: Die Bundesregierung macht sich Ihre rechtliche Aussage nicht zu eigen. Was wir natürlich heute in der Tat sehen, ist, dass sich der Bürgerkrieg zum zehnten Mal jährt und die Bilanz verheerend ist: Über 500 000 Menschen sind gestorben. Mehr als die Hälfte der syrischen Bevölkerung hat ihre Heimat verlassen. Die syrische Wirtschaft liegt aufgrund von Korruption und Missmanagement am Boden. Die humanitäre Lage ist katastrophal. Nach Angaben der Vereinten Nationen hat sich die Zahl der auf humanitäre Hilfe angewiesenen Menschen von elf auf über dreizehn Millionen erhöht.

Eine Lösung für diesen Konflikt, die aus unserer Sicht nach wie vor in politischen Bahnen gefunden werden muss, wird das ist nach wie vor so durch das syrische Regime verschleppt, das dafür die Verantwortung trägt und den von den Vereinten Nationen geführten Friedensprozess weiterhin nicht mit vorantreibt. Die Bundesregierung unterstützt aber die Suche nach einer Lösung, die sich im politischen Rahmen abzeichnen sollte. Das ist auch dem Sondergesandten Geir Pedersen zu verdanken, der dort nachdrückliche Arbeit leistet. Aus unserer Sicht ist die völkerrechtliche Grundlage für die Lösung des Syrienkonflikts nach wie vor die Sicherheitsresolution 2254.

Auch im Kampf gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen, die in Syrien begangen wurden, ist Deutschland intensiv engagiert und fördert dort Projekte. Es gibt seit 2011 das wissen Sie ein umfangsreiches Sanktionsregime der Europäischen Union gegen Syrien. Dieses unterstützen wir nach wie vor.

Ich möchte an dieser Stelle gerne auf das Statement der EU hinweisen, das Sie vielleicht gesehen haben. In diesem Statement ist die geschlossene Haltung der Europäischen Union zu dieser Frage dargestellt.

Ende des Monats das lassen Sie mich noch anfügen findet eine sogenannte Brüsseler Konferenz für Syrien und die Region statt. Dort wird es darum gehen, sich mit der humanitären Lage zu befassen und weiter zu fragen, wie man dort Linderung verschaffen kann. Diese wird von der EU und den Vereinten Nationen ausgerichtet. Deutschland plant natürlich eine Teilnahme und auch ein weiteres Engagement im humanitären Bereich.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Eine Verständnisfrage: Sie haben jetzt vehement negiert, dass das EU-Sanktionsregime und auch die entsprechenden Regime-Change-Versuche gegen das Völkerrecht verstoßen. Mich würde interessieren, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage die EU-Sanktionen gegen Syrien beruhen und auch die Versuche der Bundesregierung, einen Regime-Change in Syrien zu erreichen.

ADEBAHR: Die völkerrechtliche Grundlage, auf der sich Deutschland und die EU engagieren, ist die Sicherheitsresolution 2254.

ZUSATZ WARWEG: Ich habe nach den Sanktionen gefragt.

ADEBAHR: Das habe ich beantwortet, Herr Warweg.

FRAGE ANASTASSOPOULOU: Verhandelt die Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei und ohne Griechenland einen neuen Flüchtlingspakt, wie das “Handelsblatt“ schreibt?

ADEBAHR: Ich weiß nicht, ob Herr Seibert zu dieser Großthematik etwas sagen will.

Das Flüchtlingsabkommen ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Türkei in diesem Bereich. Und das bleibt sie auch.

STS SEIBERT: Ich sage gerne etwas dazu. Diese Erklärung EU-Türkei, was ja der offizielle Name ist, ist im beiderseitigen Interesse: im Interesse der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Türkei. Der zentrale Gedanke ist es, Flüchtlingen in der Türkei angemessenen Schutz zu gewährleisten und ihnen dort Lebensperspektiven zu schaffen, sodass sie keine Veranlassung haben, irregulär in die EU zu migrieren.

Insgesamt ist es durch die jahrelange Umsetzung dieser Erklärung EU-Türkei gelungen, erstens das tödliche Geschäftsmodell der Schlepper in der Ägäis wirkungsvoll zu bekämpfen und zweitens die Zahl der illegalen Einreisen von der Türkei nach Griechenland erheblich zu begrenzen und damit und das ist ja auch sehr wichtig auch die Zahl der Todesfälle in der Ägäis zu begrenzen.

Die Türkei und daran muss man immer wieder erinnern hat mehrere Millionen von syrischen Flüchtlingen aufgenommen und versorgt sie, auch mit Unterstützung der Europäischen Union. Dafür gebührt ihr Anerkennung. Sie hat sich, was diese Menschen angeht, erhebliche Verdienste erworben. Durch die Unterstützung der Europäischen Union hat sich die Lage der Flüchtlinge in der Türkei erheblich verbessert. 1,7 Millionen Flüchtlinge können mit den Finanzierungsmöglichkeiten, die aus Europa kommen, ihre Grundbedürfnisse decken. Über eine halbe Million Flüchtlingskinder können eine Schule besuchen. Das sind also sehr sinnvoll investierte Mittel.

Die Mittel in Höhe von sechs Milliarden Euro, die aus der sogenannten Fazilität für Flüchtlinge beschlossen waren, wurden laut Kommission in voller Höhe an konkrete Projekte gebunden und vertraglich vergeben. Davon sind schon über vier Milliarden Euro ausgezahlt. Hierbei geht es um Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und Migrationsmanagement, zum Beispiel sozioökonomische Unterstützung in Bezug auf den Arbeitsmarkt.

Aus Sicht der Bundesregierung ist dieses wirklich für beide Seiten wichtige Abkommen etwas, bezüglich dessen die Fortführung Sinn ergibt. Die Verhandlungsführung für alle Mitgliedstaaten liegt bei der Europäischen Union. Die Europäische Kommission steht in dem Zusammenhang auch im Austausch mit der Türkei. Sie wissen, dass der Europäische Rat Ende dieses Monats das Thema Beziehungen zwischen der Türkei und der EU auf der Tagesordnung hat.

ZUSATZFRAGE ANASTASSOPOULOU: Ist das so zu verstehen, dass Griechenland auch dabei ist?

STS SEIBERT: Eine EU-Türkei-Erklärung ist immer eine Erklärung der EU stellvertretend für ihre 27 Mitgliedstaaten gegenüber einem Drittpartner. Das ist bei diesem genauso.

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