Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 01. September 2021

Themen: Kabinettssitzung (Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Aufbauhilfefonds 2021, Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, Fünfter Bodenschutzbericht), COVID-19-Pandemie, Lage in Afghanistan, Nuklearverhandlungen mit dem Iran, Bahnstreiks, Bundestagswahl

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:48 Bericht aus dem Kabinett
7:55 Thema Corona/Arbeitsschutz
14:50 Impfnachweis: Besuch im Restaurant vs. Arbeiten im Arbeitsplatz & Kritik der Arbeitgeber
24:25 Thema Afghanistan
26:15 Tote durch US-Militär in Kabul
47:33 US-Drohnenangriffe in Afghanistan, Teil 1
50:46 US-Drohnenangriffe in Afghanistan, Teil 2
59:43 US-Drohnenangriffe in Afghanistan, Teil 3

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 01. September 2021:

VORS. BUSCHOW eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Schönen guten Tag! Zunächst hat sich das Kabinett mit einer Verordnung befasst, die für die Menschen in den Flutkatastrophengebieten von großer Bedeutung ist. Es wurde eine Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Aufbauhilfefonds 2021 beschlossen. Das geht auf den Beschluss eines entsprechenden Gesetzes im Kabinett am 18. August zurück, und jetzt werden quasi die Einzelheiten der näheren Durchführung geregelt.

Zur Erinnerung: Dieses Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ wird mit 30 Milliarden Euro ausgestattet, davon 2021 mit einer ersten Zuführung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16 Milliarden Euro. Diese enthalten zwei Milliarden Euro des Bundes für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes und 14 Milliarden für Wiederaufbaumaßnahmen in den Ländern, die hälftig von Bund und Ländern finanziert werden.

Eines vielleicht noch: Diese heutige Verordnung verbessert auch die präventive Ausrichtung der Schadensbeseitigung. Es können also im Zuge des Wiederaufbaus auch Modernisierungsmaßnahmen auf dem Stand der Technik finanziert werden, solange die ermittelte Schadenshöhe insgesamt nicht überschritten wird. – Dies dazu.

Dann ging es um Corona. Das Kabinett hat heute die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen. Das alles basiert auf der Überzeugung der Bundesregierung, dass die Betriebe und Arbeitsstätten, in denen sich tagtäglich Millionen Menschen begegnen und aufeinandertreffen, weiter in den Kampf gegen die Pandemie einbezogen werden müssen. Mit der Änderung werden die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz über den 10. September hinaus verlängert und an die derzeit wieder steigenden Infektionszahlen angepasst.

Interessant und wichtig ist, dass Arbeitgeber das praktizieren viele schon heute ihre Beschäftigten dabei unterstützen sollen, Impfangebote anzunehmen. Diese Unterstützung kann zum Beispiel über Angebote von Betriebsärzten ablaufen, kann aber eben auch über die Freistellung von Beschäftigten ablaufen, damit sie Impfangebote wahrnehmen können. Bewährte Maßnahmen des Corona-Arbeitsschutzes werden beibehalten, also die Pflicht für Arbeitgeber, Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, zweimal pro Woche einen Test anzubieten. Außerdem bleiben die Arbeitgeber verpflichtet, über die Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Anpassungen des betrieblichen Hygienekonzepts ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen.

Diese aktualisierte Verordnung wird nun am 10. September in Kraft treten und bis zum Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, längstens bis zum 24. November 2021.

Das dritte Thema des Kabinetts, das ich Ihnen gerne darlegen möchte, ist der Bodenschutzbericht der Bundesregierung. Einmal pro Legislaturperiode berichtet die Bundesregierung über die Entwicklungen und Fortschritte beim Schutz der Böden. Das ist jetzt also für diese Legislaturperiode der Bericht für den Zeitraum ab 2017. Böden sind eine natürliche und endliche Ressource, die wir haben. Es geht darum, auf allen Ebenen schnellstmöglich den nachhaltigen Umgang mit dieser endlichen Ressource zu erreichen. Der Bericht umfasst sowohl Maßnahmen der Ressorts hier in Deutschland als auch auf europäischer und internationaler Ebene.

Böden als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen sind weltweit durch vielfältige menschliche Nutzung bedroht, auch durch Erosion und Verschmutzung. Der Bericht macht noch einmal deutlich: Es gibt positive Entwicklungen in Deutschland, aber die bisherigen Maßnahmen des Bodenschutzes reichen auch bei uns noch nicht aus. Neben Belastungen durch neue Schadstoffe wirkt sich vor allem der Klimawandel auf die Böden und seine Funktionen aus. Das ist daher auch einer der Schwerpunkte des Berichts. Wir spüren ja auch hier in Deutschland: Ungewöhnliche Trockenperioden und extreme Starkregenereignisse häufen sich. Das hat zusätzliche Auswirkungen auf die Böden. Das zeigt, dass wir den Boden als begrenzte und nicht erneuerbare Lebensgrundlage besser schützen müssen und auch die Resilienz der Böden gegenüber diesen Veränderungen erhöhen müssen.

Einen Punkt will ich vielleicht noch nennen, weil das eine der wirksamsten Maßnahmen hinsichtlich des Klimaschutzes im Bereich der Bodennutzung ist, nämlich den Erhalt und die Wiedervernässung von Mooren. In Deutschland sind 92 Prozent der Moorböden trockengelegt, vor allem für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und für den Torfabbau. Das sind die Flächen, die die meisten Treibhausgase im Sektor der Landnutzung und Forstwirtschaft emittieren. Dagegen können wiedervernässte Moorflächen eine ganz erhebliche Menge an Kohlenstoff speichern. Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium haben zusammen mit den Ländern eine Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorschutz erarbeitet. Sie steht kurz vor dem Abschluss. Sie dient dem Ziel des novellierten Bundes-Klimaschutzgesetzes, mit dem Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden soll.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft eine neue Generation ausschließlich menschengemachter Umweltschadstoffe, sogenannter Ewigkeitschemikalien aus der Gruppe der organischen Fluorverbindungen. Deren Spuren sind in Böden, in Futterpflanzen, im Wasser und sogar in der Muttermilch nachweisbar und sind unter normalen Umweltbedingungen so gut wie gar nicht abbaubar. Das sind Chemikalien, die zum Beispiel in der Produktion von Outdoorjacken, zur Beschichtung von Teflonpfannen oder für Feuerlöschschaum zum Einsatz kommen. Da besteht erheblicher Forschungsbedarf, und auch das ist ein Thema dieses Bodenschutzberichts.

Damit bin ich mit meinem Bericht aus dem Kabinett am Ende.

FRAGE SZYMANSKI: Die Frage geht unter anderem an das Arbeitsministerium. Es gibt Aufregung um die Frage, ob Arbeitgeber den Impfstatus der Beschäftigten erfragen dürfen oder nicht. In der Verordnung des Ministers wird das mit Nein beantwortet. Gibt es Überlegungen, daran etwas zu ändern?

Welche Haltung hat das Gesundheitsministerium in dieser Frage?

EHRENTRAUT: Danke für die Frage! – Sie haben ganz richtigerweise erwähnt, dass das Arbeitsrecht keine Rechtsgrundlage dafür bietet, dass der Arbeitgeber den Impfstatus eines Beschäftigten erfahren darf. Das geht dort nicht. Das hat der Minister heute auch noch einmal betont. Dabei geht es um Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung. Er hat aber auch gesagt, dass er für pragmatische Lösungen ist. So ist es etwa möglich, im Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Lösung zu finden. Hierüber befinden wir uns innerhalb der Bundesregierung auch im Gespräch. Letztendlich wäre das aber eine Angelegenheit der Koalitionsfraktionen, da eine solche Änderung letztendlich vom Gesetzgeber, also vom Deutschen Bundestag, beschlossen werden müsste.

NAUBER: Ich kann dem nicht viel hinzufügen. Die Haltung des Bundesgesundheitsministers kennen Sie wahrscheinlich. Er hat gesagt, er könne sich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Impfstatus fragen dürfen. So werde es im Restaurant ja auch gemacht. Wörtlich hat der Minister gesagt: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.“ Aber wie der Kollege schon gesagt hat, müsste dafür das Infektionsschutzgesetz geändert werden, und darüber müsste der Deutsche Bundestag entscheiden.

FRAGE KRÄMER: Was ist die Haltung des Kanzleramts in dieser Frage?

STS SEIBERT: Erstens kann ich mich den Kollegen hier jetzt nur anschließen. Es ist derzeit ja so, dass Beschäftigte freiwillig ihre Arbeitgeber über ihren Impfstatus informieren können, und die Arbeitgeber können diese Information dann sozusagen bei der Festlegung und Umsetzung des betrieblichen Infektionsschutzes berücksichtigen. Aktuell gibt es keinen Rechtsanspruch auf Auskunft, und die Verordnung, die wir heute im Kabinett zur Kenntnis genommen haben, sieht auch keine Veränderung vor. Aber die Bundesregierung prüft, ob es an dieser Stelle gegebenenfalls Änderungsbedarf gibt. Wie und wo das geschehen könnte, wenn man sich dazu entschlösse, haben die Kollegen gerade dargelegt.

FRAGE JAHN: Ich hätte dazu eine Nachfrage an das Gesundheitsministerium: Was macht der Gesundheitsminister da denn jetzt? Plant er jetzt eine Änderung oder einen Vorschlag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, damit es Arbeitgebern ermöglicht wird, den Impfstatus zu erfragen? Könnte man vielleicht auch ein Gesetz dazu erlassen, das man zum Beispiel an den Zeitraum der epidemischen Lage knüpft?

NAUBER: Die Haltung des Ministers habe ich, glaube ich, deutlich gemacht. Sowohl Herr Seibert als auch das Arbeitsministerium als auch wir haben ja deutlich gemacht, wo man das regeln könnte. Die Gespräche dazu laufen. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt nicht sagen.

FRAGE JORDANS: Ich hätte zuerst einmal eine Frage zum Thema dieses Prüfvorgangs bezüglich der 3G-Regel in Zügen. Ich glaube das läuft noch. Können Sie da inzwischen von einem Resultat berichten?

STS SEIBERT: Wir haben dieses Thema ja am Montag und auch am vergangenen Freitag schon sehr ausführlich erörtert. Es handelt sich um einen Prüfauftrag. Es gibt verschiedene Argumente. Die werden jetzt natürlich innerhalb der Bundesregierung abgewogen. Ich will noch einmal sagen: Es geht um den Fernverkehr, um Fernzüge. In Italien ist die 3G-Regel in Fernzügen übrigens seit heute verpflichtend.

Ich kann Ihnen noch keinen neuen Stand nennen. Aber die Überzeugung der Bundeskanzlerin, die ich hier jetzt mehrfach ausgedrückt habe, ist unverändert.

FRAGE VIEWEGER: Die Frage geht an das BMG. Herr Mertens von der STIKO hat gesagt, man prüfe eine Empfehlung bezüglich der Drittimpfungen. Haben Sie Erwartungen oder stehen Sie in Gesprächen darüber, welche Konsequenzen das für die Bereitstellung von Impfstoff und für die Organisation von Drittimpfungen haben könnte? Wie ist da aus Ihrer Sicht der aktuelle Stand?

NAUBER: Sie wissen vielleicht, dass es einen Beschluss der Gesundheitsminister der Länder dazu gibt, bestimmten Gruppen eine Auffrischungsimpfung anzubieten. Sie wissen vermutlich auch: Die STIKO ist ja eine unabhängige Kommission. Insofern kann ich jetzt bezüglich einer möglichen Empfehlung der STIKO nichts beitragen.

ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Meine Frage ist ja nicht, wie Sie das inhaltlich sehen, sondern nur die Frage, wie Sie sich organisatorisch auf so etwas vorbereiten würden. Wäre es von heute auf morgen möglich, dass man das organisieren kann? Ich meine, es gibt ja beispielsweise auch schon in einigen Seniorenheimen Drittimpfungen und Auffrischungsimpfungen für diejenigen, die sehr am Anfang geimpft worden sind.

NAUBER: Genau. Es gibt ja bereits einen Beschluss der Gesundheitsminister dazu, der vorsieht, dass ab September Auffrischungsimpfungen bestimmten Gruppen angeboten werden. Umgesetzt wird das in den Ländern.

FRAGE JUNG: Frau Nauber, habe ich Sie richtig verstanden, dass der Minister den Besuch in einem Restaurant mit dem Arbeitsplatz vergleicht, wenn es um die Abfrage des Impfstatus geht?

NAUBER: Noch einmal: Ich habe die Haltung des Ministers hier eben dargelegt. Ich lege die Worte des Ministers jetzt nicht aus. Das überlasse ich dann im Zweifelsfall Ihnen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist ja ein komischer Vergleich. Darum wollte ich wissen, ob das ernst gemeint war.

Herr Seibert, wie geht die Bundesregierung mit der Vorwurf der Arbeitgeber um, dass es absurd sei, das Unternehmen bis heute kostenlose Coronatests anbieten müssten, aber nicht nach der Impfung fragen dürften?

STS SEIBERT: Ich kann nur auf das verweisen, was ich gesagt habe: Es gibt aktuell keinen Rechtsanspruch auf Auskunft. So ist die Rechtslage. Wir sind jetzt dabei, innerhalb der Bundesregierung zu prüfen, ob man Änderungen daran vornehmen kann bzw. sollte und auf welchem Wege wir das tun können.

FRAGE GAVRILIS: Herr Seibert, vielleicht können Sie das noch einmal ein bisschen konkretisieren. Wann wäre das denn erforderlich? Sie sprechen viel von Konjunktiven. Wie sieht diese Prüfung also gerade aus? Wann können wir mit einem Ergebnis rechnen?

STS SEIBERT: Die Kollegen aus den beiden Ressorts haben sich ja dazu geäußert, ohne dass wir Ihnen jetzt einen genauen Zeitplan nennen können. Aber wir prüfen das. Es gibt Argumente dafür und dagegen. Das sage ich, weil ich gerade gefragt wurde, ob es absurd sei, dass man derzeit keinen Rechtsanspruch hat. Man kann auch der Meinung sein, dass die Bewahrung von sehr persönlichen Daten nie absurd ist, sondern dass es immer sehr richtig ist, darüber nachzudenken, in welcher Situation man jetzt möglicherweise zu einer Änderung kommt. Das ist ja eine durchaus relevante Diskussion, und die wird jetzt geführt. Wir wissen, dass das, wenn, dann im Infektionsschutzgesetz geschehen müsste. Der Kollege hat über den Bundestag gesprochen, der da natürlich die Entscheidung zu fällen hätte. Wir befinden uns jetzt in der Prüfung, ob es Änderungsbedarf gibt.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Herr Kelber, sagte im Deutschlandfunk, dass das im Prinzip mit datenschutzfreundlichen Regelungen möglich sei, wenn der Arbeitgeber am Ende nicht wisse, ob einer dieser 3G-Punkte erfüllt sein könnte. Wäre das eine Möglichkeit, mit der man rechnen kann, also dass am Ende steht, dass einer von diesen drei Punkten zutrifft, ohne dass man angibt, welcher davon also genesen, getestet oder geimpft zutrifft?

STS SEIBERT: Das möchte ich jetzt hier nicht kommentieren, weil das genau die fachlichen Punkte sind, die in dieser Diskussion aufgebracht werden. Mein Argument war ja nur: Es ist richtig, darüber eine seriöse Diskussion zu führen, weil es auch um bestimmte Werte geht und wir jetzt diese Diskussion führen. Dazu hat sich der Minister geäußert. Aber in der heutigen Veränderung der Arbeitsschutzverordnung ist das nicht enthalten. Dies wäre nicht der Platz dafür.

FRAGE JORDANS: Es geht um Reisen. Herr Alter, ich glaube, am Montag wurden Sie gefragt, ob die Bundesregierung die von der EU empfohlenen weiteren Einschränkungen für Reisende aus den USA bezüglich der dortigen Coronasituation für angebracht hält. Ich wollte wissen, ob Sie dazu inzwischen eine Position haben, die Sie uns mitteilen können.

ALTER: Ich kann Ihnen dazu keinen neuen Sachstand nennen. Ich hatte ja schon am Montag gesagt: Wenn es diese Empfehlungen gibt, dann werden die auch in Deutschland nie unberücksichtigt bleiben; denn wir halten es für sinnvoll, dass man Einreiseregelungen mit Coronabezug europäisch harmonisiert. Mir ist aber nicht bekannt, dass wir dazu eine Entscheidung getroffen hätten.

ZUSATZ JORDANS: Es gab die Empfehlung vonseiten der EU!

ALTER: Ja. Aber Sie wissen auch, dass die Entscheidung über Einreisevorschriften keine ist, die in einem Ressort getroffen wird, sondern darüber gibt es innerhalb der Bundesregierung regelmäßig und jede Woche Abstimmungen. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass wir dazu schon eine Entscheidung getroffen hätten, aber wir werden sie sicherlich treffen.

FRAGE DR. DELFS: Das schließt direkt daran an. Ich habe an Herrn Alter und vielleicht auch an Frau Nauber die Frage: Wenn ich richtig informiert bin, gelten die USA ja schon als Risiko- oder auch als Hochrisikogebiet; ich weiß es jetzt nicht genau. Ist denn mit der Empfehlung das, was in Deutschland an Regelungen herrscht, schon abgedeckt, oder sehen Sie die Notwendigkeit, das noch einmal neu zu überdenken und möglicherweise zu verschärfen? Wie ist jetzt einfach der Sachstand?

ALTER: Ich kann nur noch einmal den Stand wiederholen, den ich jetzt im Moment kenne. Das Wort Empfehlung bringt ja zum Ausdruck, dass das Empfehlungen sind, die in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Das wird auch geschehen. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass wir da schon eine Entscheidung getroffen hätten, die unmittelbare Auswirkungen auf die Reisenden hat. Es gibt ja regelmäßig Gespräche. Ich werde versuchen, während dieser Veranstaltung den aktuellen Stand noch einmal zu erfragen, und reiche das dann gerne nach.

FRAGE JESSEN: Falls tatsächlich das Gesetz über die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers verändert werden würde, würde das bedeuten, dass Arbeitnehmer dann gegebenenfalls nachweispflichtig wären, eine wahrheitsgemäße Auskunft zu geben? Wenn es eine Pflicht ohne Nachweis wäre, dann könnte der Arbeitnehmer ja einfach sagen „Ja, ich bin geimpft, Chef“. Wie sähe das in welcher Verbindlichkeit praktisch aus?

NAUBER: Ich glaube, es ergibt jetzt keinen Sinn, hier zu Details möglicher Regelungen Stellung zu nehmen. Noch einmal: Die Gespräche darüber laufen. Wir haben dargelegt, wo man das sozusagen rechtlich verankern könnte oder müsste. Aber zu möglichen Details möglicher Regelungen würde ich an dieser Stelle keine Stellung nehmen wollen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber laufen diese Gespräche darauf hinaus, dass, wenn es eine Veränderung gibt, dies eine sozusagen verbindliche und nachweisgenaue Auskunft wäre oder sein müsste?

NAUBER: Zu Details einer möglichen Regelung kann ich, wie gesagt, an dieser Stelle nicht Stellung nehmen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Söder hat unlängst gesagt, es gebe keine rechtliche Möglichkeit, private Unternehmen wie Restaurants daran zu hindern, eine 2G-Regelung einzuführen. Wie sieht das die Bundesregierung?

BÖNNIGHAUSEN: Ja, das ist zutreffend. Das haben, glaube ich, auch meine Kolleginnen und Kollegen hier in den letzten Wochen und Monaten schon öfter einmal gesagt. Es ist ja Ausdruck der Privatautonomie, dass sie dann eben auch im Rahmen ihres Hausrechts entscheiden können, mit welchen Bedingungen sie den Einlass regeln.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, der Papst hat sich heute in einem Interview mit einem spanischen Radiosender zum Abzug aus Afghanistan geäußert und dabei behauptet, die Kanzlerin habe sich kürzlich auf einer Pressekonferenz in Moskau für ein Ende der Zitat unverantwortlichen Politik der Intervention von außen ausgesprochen. Eine Durchsicht des Protokolls zeigt aber, dass die Kanzlerin das so nie gesagt hat, sondern Herr Putin.

Hat sich die Bundeskanzlerin schon beim Vatikan beschwert?

Welche Haltung hat die Bundeskanzlerin zum Thema militärischer Interventionen von außen?

STS SEIBERT: Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich Äußerungen des Papstes aus großem Respekt vor seinem Amt und seiner Person grundsätzlich nicht kommentiere. Wie Sie selbst es gesagt haben, ist das, was die Bundeskanzlerin in der Moskauer Pressekonferenz gesagt hat, öffentlich und nachlesbar.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Sie hat sich dort ja nicht direkt zum Thema einer Intervention von außen geäußert. Ist es denn nach Afghanistan inzwischen eine rote Linie für die Bundeskanzlerin, dass das nicht zu tun sei, oder sieht man da weiterhin eine

STS SEIBERT: Sie hat eine ganze Regierungserklärung zu diesem Thema, zu den Ereignissen der letzten Wochen in Afghanistan und zu den Auswirkungen, die das auf unser Nachdenken über andere Mission hat, gehalten. Sie hat Fragen gestellt. Sie hat gesagt, dass es jetzt natürlich noch zu früh sei, all diese Fragen zu beantworten, dass wir uns ihnen aber politisch wie auch gesellschaftlich zu stellen hätten. Deswegen verweise ich Sie auf diese sehr ausführliche Regierungserklärung.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zu den Folgen des Anschlags in Kabul in der Nähe des Flughafens vergangene Woche. Es gibt übereinstimmende Medienberichte, auch westliche Medienberichte, wonach die Mehrzahl der Toten des Anschlags durch amerikanische Soldaten verursacht worden sei.

Was weiß die Bundesregierung darüber?

Wie bewerten Sie diese Berichterstattung?

BURGER: Mir liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber haben Sie diese Medienberichte wahrgenommen?

BURGER: Ich persönlich weiß nicht, auf welche Medienberichte Sie sich dabei beziehen.

FRAGE: Herr Alter, heute Vormittag gab es eine Pressekonferenz von „Luftbrücke Kabul“, in der sehr schwere Vorwürfe gegen Ihr Haus und den Minister erhoben wurden. Wörtlich wurde gesagt, es gebe ein Multiorganversagen aufseiten der Bundesregierung und es habe der politische Wille gefehlt, Menschen da rauszuholen.

Wie steht Ihr Minister zu diesen wirklich schweren Vorwürfen?

ALTER: Der politische Wille, Ortskräfte aus Afghanistan aufzunehmen, bestand seit jeher. Wir haben uns innerhalb der Bundesregierung darüber abgestimmt, in welchem Verfahren das erfolgt. Als die Lage dort die bis dahin geltenden Verfahren nicht mehr zuließ, hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, jetzt die Priorität darauf zu legen, möglichst viele Menschen im Rahmen der Evakuierung aus Afghanistan auszufliegen.

Wir wissen, dass wir mehrere Tausend Menschen bereits in Deutschland haben. Nur ein Teil davon sind Ortskräfte. Insofern ist dieser Vorwurf sehr schwerwiegend und wird von uns zurückgewiesen.

ZUSATZFRAGE: Herr Alter, haben Sie heute schon einen anderen Stand als vor zwei Tagen das wurde hier auch erörtert bezüglich dessen, wer die Menschen sind, die zu uns gekommen sind? Der größte Teil war ja noch nicht zu hundert Prozent geklärt, genau genommen war es noch gar nicht geklärt. Gibt es dazu einen neuen Stand?

ALTER: Wir haben uns innerhalb der Bundesregierung jetzt zunächst einmal darauf verständigt, dass wir, was die Zahlen derjenigen, die nach Deutschland eingereist sind, angeht, nicht täglich neue Zahlen ins Spiel bringen wollen. Wir haben ja erklärt, dass es mehrere Quellen gibt und es wichtig ist, dass diese Zahlen auch innerhalb der Bundesregierung verlässlich sind. Deswegen werden wir jetzt anstreben, jeden Montag aktuelle Zahlen zur Verfügung stellen zu können, und uns im Laufe der jeweiligen Woche auf diese Zahlen beziehen. Das beantwortet Ihre erste Frage. Wir haben heute also keine anderen Zahlen als am Montag.

Zu dem Teil der Menschen, die keine Ortskräfte oder Familienangehörige waren, kann ich auch noch einmal sagen, dass es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten gibt. Entweder waren es Menschen, die eine Einreiseberechtigung für Deutschland hatten, weil sie entweder Deutsche waren, einen Aufenthaltstitel in Deutschland hatten oder EU-Bürger waren, oder es sind Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Andere Möglichkeiten sind im Prinzip nicht denkbar, auch wenn es sich nicht um Ortkräfte handelte.

FRAGE VIEWEGER: Es geht ans Auswärtige Amt. Die eine Frage hätte ich gern auch noch an Sie gestellt. Vielleicht können Sie auch noch etwas zu diesen Vorwürfen sagen. Denn sie richteten sich ja an mehrere Ministerien.

Aber die eigentliche Frage ist: Sind Sie bereits in der Vorbereitung, die Botschaften in den Nachbarländern von Afghanistan zusätzlich mit den möglichen anderen Möglichkeiten auszurüsten, dass man aus dem Land herauskommt, dass dort konkret geholfen werden kann?

BURGER: Ich beginne mit Ihrer zweiten Frage. Ja, das hat sogar schon angefangen. Es ist bereits erstes zusätzliches Personal an die Vertretungen entsandt worden. Wir wissen, dass das eine sehr große Aufgabe sein wird, weil es um eine sehr große Zahl von Menschen geht, denen wir die Ausreise nach Deutschland ermöglichen wollen. Deswegen werden auch noch zusätzliche Kapazitäten aufzubauen sein, also nicht nur für die reine Dokumentenprüfung oder Dokumentenausgabe, sondern auch für viele logistische Fragen. Daran arbeiten wir intensiv.

Sie haben mitbekommen, dass der Außenminister in den letzten Tagen in drei Nachbarstaaten Afghanistans Gespräche just über die Frage geführt hat, wie man es organisieren kann, dass Menschen, die eine Schutzzusage von uns haben, sicher zu unseren Vertretungen in diesen Ländern gelangen können. Ein Teil der Delegation ist beispielsweise in Taschkent vor Ort geblieben, um diese Gespräche weiterzuführen und möglichst zu Absprachen zu kommen. Daran werden wir weiterhin sehr intensiv arbeiten.

Zu den Vorwürfen der Initiative „Kabulluftbrücke“ habe ich mich bereits am Montag geäußert. Dem habe ich nicht viel hinzuzufügen. Ich bin froh, dass, soweit ich die Pressekonferenz der „Luftbrücke“ heute Morgen verfolgen konnte, nicht erneut der Vorwurf erhoben wurde, wir hätten diese Initiative aktiv blockiert oder behindert. Denn das Gegenteil ist der Fall. Unsere Mitarbeiter vor Ort am Flughafen haben sich unermüdlich dafür eingesetzt, Menschen dabei zu helfen, das Land zu verlassen, und auch dabei geholfen, dass dieser Charterflug nicht ganz leer zurückgehen musste.

FRAGE GEISLER: Meine Frage geht an das Auswärtige Amt. Hat die Bundesregierung eine Garantie der USA, alle in Ramstein untergebrachten Afghanen in einer bestimmten Zeit wieder aus Deutschland auszufliegen? Bis zu welchem Datum werden die Afghanen Deutschland wieder verlassen haben?

BURGER: In der Tat ist die Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten, dass alle Personen, die von den Vereinigten Staaten zur Weiterreise in die USA in Ramstein oder auf andere US-Stützpunkte in Deutschland gebracht werden, Deutschland auch wieder verlassen sollen. Entsprechende Zusagen der USA gibt es.

ZUSATZFRAGE GEISLER: Bis wann werden diese Afghanen Deutschland wieder verlassen haben?

BURGER: Wenn es ein spezifisches Datum gibt, muss ich es Ihnen nachreichen. Das werde ich sehr gern tun.

ALTER: Für die Abläufe in Ramstein gibt es eine Vereinbarung mit den Amerikanern, nach der diejenigen, die in Ramstein ankommen, eine gewisse Zeit, einige wenige Wochen, dort verbleiben sollen. Wir können im Moment feststellen, dass sich die Amerikaner an dieses Verfahren uneingeschränkt halten.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, Sie haben schon gesagt, dass Sie Ihre Sicht der Dinge hier am Montag ausführlich dargelegt haben. Daraufhin gab es am Abend desselben Tages unter Bezugnahme auf Ihre Ausführungen ein recht langes Video von Herrn Marquardt, der bei der „Luftbrücke“ engagiert ist, Mitglied des Europäischen Parlaments. Darin wiederholt er explizit den Vorwurf, dass Bedingungen, die seitens Katars für den Konvoi gestellt worden seien, nämlich eine konkrete Mail von einem bestimmten Absender mit einer Namensliste an einen bestimmten Empfänger Das sei eine Conditio sine qua non gewesen. Diese Mail sei nie gesendet worden, und es habe von deutscher Seite geheißen, man habe jetzt andere Prioritäten.

Können Sie etwas zu diesen sehr konkreten Vorwürfen sagen?

BURGER: Ja. Das stimmt nicht. Diese Mail ist gesendet worden.

Im Übrigen das habe ich hier auch schon ausgeführt waren diese Listen der katarischen Seite bereits Tage vorher auf verschiedenen Kanälen mit einem Begleitschreiben von Außenminister Maas übermittelt worden. Allen Beteiligten war die ganze Zeit klar, dass der politische Wille zur Aufnahme dieser Personen und eine Bitte der deutschen Regierung an die katarische Regierung, diese Initiative zu unterstützen bestanden. Wie ich es schon am Montag gesagt habe: Die Vorstellung, dass in solch einer Situation, in der eine so komplexe Operation über Tage vorbereitet wurde, in enger Abstimmung zwischen allen Beteiligten, dann nur deshalb, weil eine Mail nicht an eine bestimmte Adresse geschickt wurde wie gesagt, wurde diese Mail geschickt , diese ganze Operation abgeblasen wird, entspricht einfach wirklich nicht den Realitäten in einer solchen Situation.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Der konkrete Vorwurf, dass ein Vertreter des Auswärtigen Amtes gesagt habe, man habe derzeit andere Prioritäten bei der Aufstellung von Listen, wer auszufliegen sei Das war ein sehr konkreter Vorwurf. Können Sie ausschließen, dass es eine solche Aussage gab?

BURGER: Ich kenne den genauen Kontext dieser Aussage jetzt nicht. Richtig ist, dass wir der Initiative von Anfang an gesagt haben, dass unsere Kapazitäten vor Ort in Kabul, bei der Abwicklung dieses Charterflugs behilflich zu sein, begrenzt sind, weil unsere Kolleginnen und Kollegen dort vor Ort einen eigenen Auftrag hatten der ist gesetzlich bestimmt , nämlich zunächst einmal die Evakuierung von Deutschen und dann der Personen, für die wir in Afghanistan besondere Verantwortung tragen. Das war der eigene Auftrag unserer Kolleginnen und Kollegen dort. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir begrenzte Kapazitäten haben, um neben unserer eigenen Evakuierungsaktion auch den privat gecharterten Flug der Initiative dort vor Ort zu unterstützen. Das haben wir von Anfang an transparent kommuniziert.

In diesem Sinne sind auch solche Äußerungen zu verstehen. Sie waren nicht mit einer Weigerung oder Blockade verbunden oder mit irgendeinem Versuch, irgendetwas zu behindern.

Es war, wie gesagt, eine private Initiative. Wir haben sie dort, wo sie angefordert wurde und wo wir es leisten konnten, unterstützt. Aber wir haben immer darauf hingewiesen, dass vor Ort in Kabul das Ausmaß der Unterstützung, die wir leisten können, begrenzt ist.

FRAGE ECKSTEIN: Können sich gefährdete Menschen aus Afghanistan weiterhin beim Auswärtige Amt bzw. Innenministerium melden, und werden sie weiterhin auf Listen aufgenommen? Sind diese Listen noch offen?

BURGER: Ich denke, dabei sind unterschiedliche Fallgruppen zu unterscheiden. Wir haben zum einen natürlich deutsche Staatsangehörige. Für deutsche Staatsangehörige gilt, dass wir für sie eine Verpflichtung haben, uns um sie zu kümmern, egal wann sie sich bei uns melden. Zum Zweiten gibt es die Gruppe der Ortskräfte. Für diese gibt es mit kleinen Veränderungen letztlich seit 2013 eine klare Anspruchsgrundlage, auf die sie sich berufen können. Das ist seither auch erweitert worden. Aber an dieser Anspruchsgrundlage hat sich nichts geändert. Darüber hinaus haben wir die Gruppe der sogenannten sonstigen schutzbedürftigen Menschen. Wir haben klargestellt, dass sich unsere Zusage, diesen Menschen jetzt akut bei der Ausreise aus Afghanistan und der Weiterreise nach Deutschland zu helfen, auf diejenigen bezieht, die bis zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion von der Bundesregierung identifiziert und denen eine Evakuierung mit der Luftwaffe in Aussicht gestellt worden war.

FRAGE REITSCHUSTER: Was passiert mit denjenigen, die in den Konsulaten der Nachbarstaaten ankommen, aber nicht auf einer Liste stehen?

BURGER: Für sie gelten die allgemeinen Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts. Wenn sie eine Anspruchsgrundlage haben, um ein Visum zu beantragen es gibt verschiedene mögliche Konstellationen, auf deren Grundlage man ein Visum beantragen kann , dann können sie das tun. Aber es gibt sozusagen keinen Sonderzugang für diese Gruppe, einen Aufenthalt in Deutschland zu bekommen, wenn sie nicht zu den drei Gruppen gehören, die ich vorher aufgezählt habe.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, Ihr Minister hat sich gestern für die Eröffnung einer diplomatischen Vertretung in Afghanistan ausgesprochen. Nun haben mehrere westliche Partnerstaaten ihre Botschaften nach Doha verlegt. Plant die Bundesregierung Ähnliches, oder wird sie die Botschaft in Kabul eröffnen?

BURGER: Ich würde Sie gern auf das verweisen, was der Minister selbst dazu gestern in seiner Pressekonferenz in Katar gesagt hat. Er hat gesagt:

„Wir sind diejenigen, die auch schon während der Friedensverhandlungen in Doha mit den Taliban gesprochen haben. Diese Kontakte helfen uns jetzt, die werden jetzt aktiviert, das macht Botschafter Potzel hier in Doha. Alle weiteren Fragen der diplomatischen Präsenz in Doha werden abhängig sein von der politischen Entwicklung, das heißt, was werden die Taliban für eine Politik machen, und es wird abhängen von den Sicherheitsbedingungen in Kabul, das heißt, ist es aus Sicherheitsgründen verantwortbar, Diplomatinnen und Diplomaten dorthin zu schicken. Aber wenn es politisch möglich wäre und wenn die Sicherheitslage es erlaubt, dann sollte auch Deutschland irgendwann in Kabul wieder eine eigene Botschaft haben.“

Das ist das, was der Minister gestern gesagt hat. Das ist auch ein Thema, zu dem wir uns intensiv mit unseren europäischen Partnern und anderen Partnern absprechen. Von allen Seiten gibt es das intensive Bestreben, gegenüber den Taliban mit einer gemeinsamen Haltung aufzutreten. Das wird auch eines der zentralen Themen für das informelle Treffen der EU-Außenminister sein, das morgen in Slowenien beginnen wird.

STS SEIBERT: Das ist auch ein Thema, das die Bundeskanzlerin mit zahlreichen ihrer Amtskollegen in Europa in den letzten Tagen diskutiert hat.

FRAGE TAIBI: Werden Gesprächen mit den Taliban direkt oder über Katar stattfinden? Was sind die Bedingungen dieser Gespräche?

BURGER: Dazu möchte ich auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Das beantwortet die Frage.

FRAGE AUDINO: Herr Seibert, ist die Bundesregierung mit dem Vorschlag einer Sondersitzung der G20 zu Afghanistan noch im September einverstanden?

STS SEIBERT: Es ist die Sache des G20-Vorsitzes das ist zurzeit Italien , über so etwas mit den Partnern zu beraten und dann gegebenenfalls zu einer solchen Sitzung oder Videokonferenz, je nach dem, einzuladen. Ich habe das hier nicht zu kommentieren.

Wir stehen im engen Kontakt mit vielen Staaten, die auch in den G20 vereint sind.

ZUSATZFRAGE AUDINO: Wie schätzt die Bundesregierung diese Initiative ein?

STS SEIBERT: Es ist wichtig, dass wir auf der Ebene der G7, aber auch deutlich darüber hinaus in der G20 sind wichtige Staaten versammelt zu einer möglichst gemeinsamen Herangehensweise an die neue Situation in Afghanistan, an die Realität der sich abzeichnenden Talibanherrschaft kommen. Dafür sind Gespräche, Beratungen, Konsultationen und Abstimmungen notwendig.

FRAGE CLASMANN: Warum und von wem wurde die Entscheidung zur Evakuierung der Botschaft in Kabul getroffen, die ja sehr, sehr spät war, auch im Vergleich zu anderen Staaten wie beispielweise Dänemark, die das früher getan haben? Wer hat diese Entscheidung letztendlich getroffen?

Waren es politische Überlegungen, dass man sie möglichst lange offenhalten wollte, um kein wie auch immer geartetes Signal zu senden, oder haben dabei Sicherheitsfragen im Vordergrund gestanden?

Ist das vor Ort oder in Berlin entschieden worden?

Welche Lehren zieht man daraus?

BURGER: Für jede deutsche Auslandsvertretung überall auf der Welt gibt es zu jedem Zeitpunkt Krisenpläne und Evakuierungsszenarien. An Krisenorten werden sie auch sehr eng mit der Bundeswehr vorbereitet und immer wieder angepasst und überprüft.

An einem Ort wie Kabul ist dies natürlich ganz besonders der Fall. Auch in der Woche vor dem Fall von Kabul hat es intensive Gespräche über Evakuierungsszenarien für die Botschaft Kabul gegeben.

Am Vormittag des Freitags, den 13. August, wurde ich auch hier in der Regierungspressekonferenz dazu gefragt und habe hier erzählt, dass gleichzeitig mit der Regierungspressekonferenz gerade der Krisenstab der Bundesregierung im Auswärtigen Amt tagte. Eine der Entscheidungen des Krisenstabs war es, eine Evakuierung der Botschaft konkret vorzubereiten. Daraufhin begann in der Botschaft die Vorbereitung für die Evakuierung. Das ganze Wochenende über wurden Dokumente zerstört, Datenträger, Waffen etc. Dafür gibt es in jeder Botschaft Checklisten, die abzuarbeiten sind.

Über das Wochenende das haben Sie mitbekommen hat sich die Lage in Afghanistan und insbesondere in Kabul extrem schnell weiterentwickelt. Freitagvormittag, als der Krisenstab tagte, gab es beispielsweise noch Linienflüge von Masar-e Scharif nach Kabul. Im Verlauf des Wochenendes hat sich die Lage dann in einem rapiden Tempo verschlechtert. Das Krisenreaktionszentrum im Auswärtigen Amt stand über das ganze Wochenende in engstem Kontakt mit der Botschaft, und es gab immer wieder neue Lagemeldungen.

Am Sonntagmorgen gab es dann eine weitere Lageentwicklung, die dazu geführt hat, dass die Botschaft empfohlen hat, das Botschaftscompound sofort zu verlassen und sich über das amerikanische Compound mit Hubschraubern zum militärischen Teil des internationalen Flughafens zu begeben. Als die Botschaft dem Auswärtigen Amt diese Empfehlung übermittelt hat, kam innerhalb weniger Minuten die Zustimmung des Auswärtigen Amtes dafür.

ZUSATZFRAGE CLASMANN: Damit ich es richtig verstehe: Es war eine Entscheidung der Diplomaten vor Ort. Es gibt ja natürlich auch noch Sicherheitsleute in der Botschaft. Die Entscheidung wurde am Sonntag von den Diplomaten in Kabul getroffen, richtig?

BURGER: Ich habe Ihnen gerade den Ablauf erklärt. Die Botschaft hat, wie gesagt, eine Empfehlung ausgesprochen, und das Auswärtige Amt hat ihr zugestimmt.

ZUSATZFRAGE CLASMANN: Okay. Mit „die Botschaft“ meinen Sie die Diplomaten in der Botschaft, nicht die Sicherheitsleute, oder? Das will ich klarmachen.

BURGER: Mit der Botschaft meine ich: der Leiter der Botschaft, der selbstverständlich die Sicherheitsverantwortung für die Botschaft trägt und der solche Entscheidungen und Empfehlungen selbstverständlich in engster Absprache mit seinem Sicherheitsberater und den Sicherheitskräften der Botschaft, die von der Bundespolizei entsandt sind, trifft.

ZUSATZFRAGE CLASMANN: Und sind Lehren draus gezogen worden?

BURGER: Selbstverständlich werden solche Entscheidungen evaluiert, und selbstverständlich zieht man aus solchen Entwicklungen, gerade auch aus solchen dramatischen Entwicklungen, wie wir sie in den letzten Wochen in Afghanistan erlebt haben, Konsequenzen für die Erstellung von Krisenplänen und Evakuierungsszenarien für andere Dienstorte. Das ist aber nichts Neues. Es hat auch in der Vergangenheit immer wieder stattgefunden, dass beispielsweise nach Anschlägen gegen unsere Vertretungen überprüft wurde, ob Sicherheitsmaßnahmen, Evakuierungsszenarien etc. für andere Standorte zu aktualisieren sind.

FRAGE JUNG: Ich habe Fragen zu den amerikanischen Drohnenangriffen in Afghanistan. Es wird ja vielerorts Aufklärung gefordert, weil durch diese Angriffe nicht nur angebliche IS-Terroristen ums Leben gekommen sind, sondern auch zahlreiche Zivilisten in Kabul. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass diese Drohnenangriffe via der Relaisstation Ramstein gelaufen sind? Haben Sie sich wozu Sie rechtlich verpflichtet sind bei den Amerikanern über den völkerrechtlichen Status dieser Vergeltungsschläge informiert?

BURGER: Ich habe dazu keine eigenen Erkenntnisse.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum wissen Sie das nicht? Sie sind dazu verpflichtet, bei den Amerikanern nachzufragen, wenn ein Drohnenangriff via Ramstein passiert und Ramstein ist für die Drohnenangriffe in Afghanistan erforderlich.

BURGER: Das ist eine Behauptung, die Sie aufstellen.

ZUSATZ JUNG: Nein.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, auch noch einmal zu den Vorgängen am Flughafen: Verschiedene journalistische Kollegen, die vor Ort gewesen waren unter anderem Christoph Reuter vom „SPIEGEL“ , haben berichtet, dass ein ranghoher oder der ranghöchste US-General erklärt habe, die Anordnung, dass mit der privat gecharterten Maschine möglichst keine Flüchtlinge ausgeflogen werden sollten, seien in Absprache oder sogar auf Anweisung des Auswärtigen Amtes der deutschen Regierung erfolgt. Können Sie das dementieren? Hat es irgendeine derartige Absprache gegeben?

BURGER: Ja, das kann ich klar dementieren. Eine solche Weisung oder Absprache hat es vonseiten des Auswärtigen Amts nie gegeben. Das stünde ja auch in diametralem Widerspruch zu unserem Handeln in dieser Nacht, denn wir hatten uns ja aktiv zunächst dafür eingesetzt, dass dieses Flugzeug überhaupt nach Kabul fliegen kann, und haben dann auch aktiv dabei geholfen sicherzustellen, dass für die 18 Passagiere portugiesische Ortskräfte ein Verfahren gefunden wurde, nach dem die dann auch irgendwo wieder aussteigen konnten. Wenn das nicht in unserem Interesse gewesen wäre, hätten wir wahrscheinlich diese Unterstützung nicht geleistet. Insofern scheint mir das auch ein sehr wenig plausibler Vorwurf.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Jetzt gehe ich davon aus, dass die Journalistenkollegen vor Ort diese Sätze tatsächlich aus dem Mund von US-Militärs gehört haben. Wenn diese Sätze so gefallen sind, dann haben die US-Militärs egal welcher Rang also die Unwahrheit gesagt?

BURGER: Ich kann Ihnen nicht erklären, warum US-Militärs diese Aussage getroffen haben. Ich würde vermuten, dass sie falsch informiert waren, weil es nicht Teil ihrer Zuständigkeit war, die Kommunikation zwischen der Bundesregierung und der Initiative „Kabulluftbrücke“ abzuwickeln.

FRAGE JORDANS: Nur eine ganz kurze Nachfrage, Herr Burger: Als Herr Jung gerade eben gesagt hat, dass es Ihre Aufgabe sei, bei den Amerikanern zu Ramstein nachzufragen, haben Sie gesagt, das sei seine Behauptung. Haben Sie damit gesagt, dass das nicht der Fall ist?

BURGER: Was ich gesagt habe, ist, dass ich mich der Behauptung, es sei sozusagen notwendigerweise erwiesen, dass jeglicher Drohnenangriff über Ramstein abgewickelt werde, eine Behauptung ist, die ich hier nicht bestätigen kann.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Können Sie dann gegebenenfalls nachreichen, ob es wahr oder nicht wahr ist, dass Sie da verpflichtet sind, bzw. zu was Sie da verpflichtet sind?

BURGER: Ja, das kann ich gerne tun.

FRAGE GAVRILIS: An Herrn Alter: Begrüßt der Innenminister das Engagement der Initiative „Kabulluftbrücke“?

ALTER: Zunächst einmal ist der Bundesinnenminister selbst engagiert. Sie haben ja zur Kenntnis genommen, dass er gestern in Brüssel war und sich mit den EU-Innenministern darüber ausgetauscht hat, wie es jetzt weitergeht, insbesondere für die Menschen, die sich noch in Afghanistan befinden. Da ist ja ein ganz klares Signal ausgesendet worden.

Einmal abgesehen davon, dass wir hier schon Anfang der Woche gesagt haben, dass die Bundesregierung sich für mehrere zehntausend Menschen verantwortlich fühlt, weil sie Ortskräfte waren, Familienangehörige sind oder zu einer besonders gefährdeten Gruppe gehören, haben sich ja gestern die EU-Innenminister ganz klar dazu bekannt, dass das auch im europäischen Rahmen erfolgen soll und dass es jetzt ganz viele Initiative gibt, um zunächst einmal die Evakuierung fortzusetzen in welcher Weise das geschieht, wird man besprechen , und dass dann auch Initiativen gestartet werden, um die Lage vor Ort zu stabilisieren, damit es eben nicht zu völlig unkontrollierten Migrationsbewegungen kommt. Das ist für die Innenminister in Europa ein wichtiges Anliegen, und die Kommission hat deutlich gemacht, dass sie auch ein Resettlement-Forum eröffnen wird, bei dem sich verschiedene Mitgliedstaaten bereiterklären können, daran teilzunehmen. Das sind ja alles Dinge, die auf behördlicher Ebene existieren.

Wir haben aber durchaus Interesse daran, dass das in einem geordneten Verfahren erfolgt. Das hat nichts mit Bürokratie zu tun. Vielmehr gibt es ganz viele Akteure, und private Unterstützung ist hilfreich, aber das muss in irgendeiner Form konzeptionell eingebettet sein.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Jetzt haben Sie von dem gestrigen Treffen berichtet. Ich habe aber ganz konkret danach gefragt, ob der Innenminister das Engagement der Initiative „Kabulluftbrücke“ begrüßt.

ALTER: Der Innenminister begrüßt Unterstützung in diesem Prozess, wenn sie konzeptionell eingebettet ist.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, eine Frage zu den Iran-Nuklearverhandlungen: Der neue iranische Außenminister, Herr Abdollahian, hat gesagt, dass die Gespräche erst in zwei bis drei Monaten fortgesetzt werden. Was ist Ihre Reaktion darauf?

BURGER: Diese Berichterstattung haben wir zur Kenntnis genommen. Unsere Haltung zu den Verhandlungen in Wien haben wir wiederholt deutlich gemacht: Wir fordern Iran mit Nachdruck dazu auf, mit einer konstruktiven Haltung und so schnell wie möglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Wir sind dazu bereit, aber das Zeitfenster für Verhandlungen wird auch nicht unbegrenzt geöffnet bleiben.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Laufen irgendwelche Gespräche zwischen der Bundesregierung und der iranischen Seite, was die Gespräche in Wien angeht?

BURGER: Zu möglichen vertraulichen Gesprächen kann ich Ihnen hier jetzt keine Auskunft geben. Es gibt eine enge Abstimmung insbesondere im E3-Rahmen, auch mit den USA, zu der Frage, wie mit diesen Verhandlungen weiter umzugehen ist. Wie gesagt, unsere grundsätzliche Haltung dazu habe ich gerade zum Ausdruck gebracht.

FRAGE CLASMANN: An Herrn Seibert: Von der Linken kommt die Forderung, die Kanzlerin solle sich einschalten, was die Bahnstreiks angeht, da die GDL und die Bahn nicht zusammenkommen, wovon die Bürger natürlich sehr stark betroffen sind. Es geht jetzt um fünf Tage Streik, und das könnte ja auch die Coronazahlen hochtreiben, wenn sich die Leute dann in die verbleibenden Zügen zwängen müssen. Wie beurteilen Sie das?

STS SEIBERT: Im Sinne der Tarifautonomie ist es ja Sache der Tarifpartner, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen. Es hat sich in Deutschland bewährt, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen eben nicht durch den Staat, sondern durch die Tarifpartner geregelt werden, und daher mischt sich die Bundeskanzlerin grundsätzlich nicht in Tarifauseinandersetzungen ein. Sie hofft aber, dass in diesem Tarifkonflikt bei der Bahn zügig eine für alle Seiten tragfähige Lösung gefunden wird. Die Bundesregierung insgesamt appelliert an die Verhandlungspartner, dass sie auch vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens die negativen Auswirkungen auf die Fahrgäste und auf die betroffene Wirtschaft wirklich auf das unvermeidbare Maß beschränken.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, ich habe eine Frage zu der gestrigen Pressekonferenz der Bundeskanzlerin. Es war ja eigentlich bislang so, dass die Kanzlerin immer gesagt hat, sie wolle sich in den Wahlkampf nicht einmischen. Nun hat sie es gestern irgendwie doch getan, indem sie klarmachte, dass sie niemals mit der Linkspartei koalieren würde, und hat im Grunde genommen indirekt auch Herrn Scholz aufgefordert, dazu einmal eine klare Ansage zu machen. Meine Frage wäre: Warum ist sie gestern von ihrer bisherigen Linie abgewichen? Hat sie das getan, weil sie wirklich besorgt ist, dass es eine rot-rot-grüne Koalition in diesem Land geben könnte und das nicht gut wäre für Deutschland, oder ist das praktisch durch die Nähe darüber hat sie ja auch selbst gesprochen , die Herr Scholz zu ihrer Person hergestellt hat, indem er die „Raute“ gezeigt hat, begründet? Was genau hat sie jetzt also dazu gedrängt, sich da doch einzumischen?

STS SEIBERT: Ich kommentiere ja hier als Sprecher der Bundesregierung grundsätzlich keine Wahlkampffragen. Ich sehe auch keinen Widerspruch zu dem, was die Bundeskanzlerin grundsätzlich über ihr Engagement im Wahlkampf gesagt hat. Ich erinnere Sie daran, dass sie auch am Wahlkampfauftakt der Union teilgenommen hat. Dennoch gilt ja das, was sie gesagt hat, und zu der konkreten Frage hat sie sich gestern geäußert.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Das heißt, sie ist besorgt, dass die Linkspartei eine Regierungsbeteiligung in Deutschland erreichen könnte? Ihre Worte gestern kann man doch so interpretieren?

STS SEIBERT: Die Interpretation überlasse ich Ihnen. Die Bundeskanzlerin hat sich gestern über ihre Ansicht zu dem Thema Koalieren mit der Linkspartei deutlich geäußert.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, findet die Kanzlerin die CDU-Tolerierung der Linken-Regierung in Thüringen für demokratiegefährdend?

STS SEIBERT: Wir sind hier für Regierungspolitik zur Auskunft erschienen, und das tun wir gerne. Darüber hinaus äußere ich mich hier nicht zu Parteifragen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Arbeitet die Kanzlerin gerne mit dem Linken-Ministerpräsidenten Ramelow zusammen, zum Beispiel in den Ministerpräsidentenkonferenzen?

STS SEIBERT: Sie arbeitet im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen und im Verhältnis zwischen Bund und Ländern selbstverständlich mit allen Ministerpräsidenten zusammen. Das ist die Pflicht einer Bundeskanzlerin.

FRAGE GEISLER: Herr Seibert, wir Angela Merkel bei der Bundestagswahl CDU wählen?

STS SEIBERT: Erstens habe ich gerade schon gesagt, dass wir dafür hier sind, über Politik der Bundesregierung Auskunft zu geben, und Ihre Frage geht in eine ganz andere Richtung.

Zweitens sind die Wahlen in Deutschland frei, gleich und geheim.

Drittens. Vielleicht schauen Sie sich den schon erwähnten Auftritt beim Wahlkampfauftakt und die Rede der Bundeskanzlerin noch einmal an.

BURGER (zu den US-Drohnenangriffen in Afghanistan): Ich kann noch etwas nachreichen. Zu der Nachfrage von Herrn Jordans und zu der Äußerung von Herrn Jung möchte ich Ihnen sagen: Es gibt Relaisstationen in US-Basen weltweit, die Daten weiterleiten. Eine solche Relaisstation gibt es auch auf dem Stützpunkt Ramstein, auch in Deutschland, aber eben nicht nur. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal.

Für die Bundesregierung gilt die Zusicherung der US-Seite, bei ihren Aktivitäten in Ramstein und an anderen US-Standorten in Deutschland geltendes Recht zu achten.

FRAGE JUNG: Ist der Bundesregierung bekannt, dass aufgrund der Erdkrümmung nur bestimmte Relaisstationen der Amerikaner auf der Welt für die Drohnenangriffe in bestimmten Länder zuständig sind, und dass für Afghanistan nachweislich das wissen wir durch Leaks unter anderem von Snowden die Relaisstation Ramstein notwendig ist? Wann werden Sie die Amerikaner ob der Einhaltung des Völkerrechts befragen, wozu Sie rechtlich verpflichtet sind?

BURGER: Zu den rechtlichen Verpflichtungen würde ich Sie auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 aufmerksam machen. Im Übrigen kann ich mich hier selbstverständlich nicht zu operativen Details von US-Operationen äußern.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank