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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 15. September 2021

Themen: Kabinettssitzung (Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeld-verordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen, Bericht zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Coronapandemie auf Kinder und Jugendliche), COVID-19-Pandemie, Hartz-IV-Sätze/Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, Afghanistan, möglicher Hafenbesuch der Fregatte „Bayern“ in China, Berichte über einen möglichen Einsatz der Gruppe Wagner in Mali, Treffen der Bundeskanzlerin und des französischen Präsidenten, Hungerstreik von Klimaaktivisten in Berlin, Durchsuchungen in Räumlichkeiten des BMF und des BMJV, Sperrung von Nutzern durch Facebook, COVID-19-Pandemie, G7-Gipfel im Jahr 2022

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:44 Bericht aus dem Kabinett
5:54 Thema „Schattenpreis“ klimafreundlicher Leistungen
15:51 Hartz4-Sätze
22:08 Dividenden & Kurzarbeitergeld
23:50 Thema Afghanische Ortskräfte

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. September 2021:

VORS. WOLF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen drei Themen aus dem Kabinett vortragen.

Das erste betrifft die Kurzarbeitergeldverordnung. Wie Sie wissen, hat sich das Kurzarbeitergeld gerade in dieser Pandemie als ein sehr erfolgreiches Instrument erwiesen, um viele Insolvenzen zu vermeiden und um zahlreiche Arbeitsplätze zu sichern. Das Kurzarbeitergeld gibt den betroffenen Unternehmen und vor allem auch den Beschäftigten Planungssicherheit.

In diesem Sinne hat das Kabinett heute beschlossen, zum 30. September 2021 die Stichtagsregelung in der Kurzarbeitergeldverordnung aufzugeben. Das heißt, der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt auch dann bis zum Ende dieses Jahres weiter, wenn mit der Kurzarbeit erst nach dem 30. September begonnen wird. Momentan ist ja noch schwer abzusehen, wie sich die Pandemie in den nächsten Wochen und Monaten weiterentwickeln wird und wie lange die Betriebe noch auf Kurzarbeit zurückgreifen müssen.

Bis zum 31. Dezember 2021 gilt also: Die erleichterten Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bestehen, den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin voll erstattet, und auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Das zweite Thema im Bundeskabinett verbirgt sich hinter dem etwas technisch klingenden Titel Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen. Was so technisch klingt, macht in der Praxis der Bundesverwaltung, der Ministerien und der Bundesbehörden einen großen Unterschied. Der Bund sieht sich bei der Bewältigung des Klimawandels in einer Vorreiterrolle. Wir haben das Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030, und das umfasst den klaren Auftrag zum Einkauf von möglichst klimafreundlichen Leistungen.

Deswegen hat das Kabinett heute diese vom Wirtschafts- und Energieminister vorgelegte allgemeine Verwaltungsvorschrift beschlossen. Sie löst eine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen ab. Energieeffizienz ist aber natürlich weiterhin eine absolute Priorität; das heißt, die neue Verwaltungsvorschrift übernimmt die Energieeffizienzvorgaben der alten Verwaltungsvorschrift und ergänzt sie eben nochmals entscheidend um sehr ehrgeizige Regelungen, die auf den Kauf von besonders klimarelevanten Produkten und Dienstleistungen abzielen.

Dann haben die Bundesfamilienministerin Frau Lambrecht und der Bundesgesundheitsminister Herr Spahn dem Kabinett über die gesundheitlichen Auswirkungen der Coronapandemie auf Kinder und Jugendliche berichtet. Es hat dazu, wie Sie wissen, eine interministerielle Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung dieser beiden Ministerien gegeben, die zusammen mit zahlreichen Experten und Expertinnen über 20 Handlungsempfehlungen erarbeitet hat. Diese sollen die künftige Belastung für Kinder und Jugendliche möglichst vermeiden oder bestehende Belastungen abbauen.

Ich will einige der Kernforderungen erwähnen. Vielleicht sollte ich vorher noch einmal sagen aber ich denke, das wissen Sie alle : Die Pandemie, die zeitweilige Schließung von Bildungseinrichtungen, die Einschränkung von Freizeitangeboten das alles hat natürlich gerade auf das Leben von jungen Menschen Auswirkungen gehabt. Mangelnde soziale Interaktion, mangelnde soziale Nähe mit Gleichaltrigen, in vielen Fällen übermäßiger Medienkonsum, Bewegungsmangel und Fehlernährung: Das alles sind während der Pandemie Risiken für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gewesen.

Darauf reagieren, wie gesagt, diese Kernforderungen der interministeriellen Arbeitsgruppe. Oberste Priorität ist, flächendeckende Schließungen von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu vermeiden, aber ohne dabei die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu gefährden. Sport- und Bewegungsangebote sollen angeboten werden auch unter Pandemiebedingungen, wo das notwendig ist. Kindern und Jugendlichen sollen verstärkt präventive Angebote der Gesundheitsförderung zugänglich gemacht werden.

Das Ziel ist, dass die Länder und Kommunen gemeinsam mit den Krankenkassen und mit anderen örtlichen Trägern die Wiederbelebung und den Ausbau der Angebote für Kinder und Jugendliche vorantreiben und dass dabei eben ein Schwerpunkt auf die Vermeidung oder die Bekämpfung pandemieassoziierter Risiken also Bewegungsmangel, Fehlernährung und auch Stresssymptome bei Kindern und Jugendlichen gelegt wird.

Das ist das Wesentliche, was ich Ihnen heute aus dem Kabinett zu berichten habe.

FRAGE JORDANS: Zu der Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen: Können Sie sagen, ob es infolge dieser Beschaffungsverordnung einen sogenannten CO2-Schattenpreis gibt, und wenn ja, wie hoch der sein wird?

STS SEIBERT: Das BMWi kann das sicherlich noch viel besser erklären. Ich kann Ihnen aber sagen, dass diese Verwaltungsvorschrift ganz konkret vorgibt, wie Aspekte des Klimaschutzes schon einbezogen werden müssen, wenn ein Einkauf vorbereitet wird; aber auch in dem dann folgenden Vergabeverfahren müssen sie regelmäßig berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit diesen Beschaffungsvorgängen ist grundsätzlich ein CO2-Preis rechnerisch zugrunde zu legen der sogenannte CO2-Schattenpreis, wie Sie es sagen. Der wird also quasi schon beim Einkauf die über den ganzen Lebenszyklus des anzuschaffenden Produkts ausgestoßene Menge Treibhausgas als Kostenfaktor ausweisen. Es gibt auch eine Negativliste von Leistungen, die grundsätzlich nicht beschafft werden können oder sollen. Das sind dann eben besonders klimarelevante Produkte. Aber vielleicht kann das Bundeswirtschaftsministerium dazu noch mehr sagen.

UNGRAD: Wie Herr Seibert sagt, wird es einen CO2-Schattenpreis geben. Dadurch können die zukünftigen Kosten der Investitionen bzw. der Beschaffung prognostisch berechnet und berücksichtigt werden. Es gibt jetzt noch keinen festen Preis, also keine feste Summe. Dabei soll immer der geringstmögliche CO2-Ausstoß berücksichtigt werden.

Was die Negativliste angeht, so zählen dazu unter anderem Produkte wie Heizpilze, Getränke in Einwegverpackungen, Einweggeschirr in Kantinen, generell bestimmte Verpackungsmaterialen und zum Beispiel, wenn Umbauarbeiten stattfinden, auch Baumaschinen, die bestimmte Abgasnormen nicht einhalten. Das soll berücksichtigt werden, sodass so etwas künftig nicht mehr eingekauft wird, bzw. sollen, wenn es eine Vergabe gibt, diese klimaneutralen Aspekte eine besonderen Berücksichtigung finden.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wie wollen Sie die Berechnung denn anstellen, wenn Sie keinen Preis haben?

UNGRAD: Es geht darum, bei der Vergabe auf die Klimaneutralität zu achten. Die Frage ist dann also: Welche Produkte haben einen großen CO2-Ausstoß bzw. führen in der Produktion und auch später zu einem großen CO2-Ausstoß? Dementsprechend wird bei der Vergabe darauf geachtet, diese Produkte zu vermeiden.

FRAGE JESSEN: Wird denn auch berücksichtigt, dass bei Baustoffen zum Beispiel Zement in der Produktion erhebliche CO2-Mengen freigesetzt werden? Geht das sozusagen in diese Kalkulation mit ein?

UNGRAD: Es gibt eine Liste, die verschiedene Aspekte beinhaltet. Diese Liste wird jetzt noch einmal konkret ausgearbeitet. Ob Zement auch dazugehört, kann ich Ihnen nachliefern; das kann ich Ihnen aktuell nicht sagen.

FRAGE DR. RINKE: Das ist eine Empfehlung und kein Verbot, habe ich das richtig verstanden? Weil Sie gerade das Beispiel mit den Heizpilzen nannten: In der Coronapandemie war es ja so, dass die Heizpilze, die eigentlich vorher schon verpönt waren, doch wieder ausgepackt wurden und als gut erachtet wurden, weil man dann draußen sitzen konnte und nicht drinnen sitzen musste. Geht es bei dieser Verordnung also um Verbote oder um eine Richtschnur, was man vermeiden sollte?

UNGRAD: Es ist schon eine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen. Ich weiß nicht, ob man in dem Zusammenhang das Wort Verbot verwenden sollte, aber es geht darum, dass wir als Bund eine Vorbildfunktion einnehmen und bei unseren Beschaffungen klimafreundlich vorangehen. Insofern wird darauf geachtet „Verbot“ ist vielleicht zu viel gesagt , diese Punkte oder Aspekte zu vermeiden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Um es richtig zu verstehen bzw. nicht falsch zu verstehen: Könnte der Bund künftig zum Beispiel Heizpilze noch beschaffen, oder könnte er es nicht mehr?

UNGRAD: Nein, wir wollen das nicht.

FRAGE JUNG: Erstens: Sie wollen das nicht, oder ist es dann nicht mehr erlaubt?

Zweitens: Sie sagten, eine Liste werde jetzt erst erstellt. Wer erstellt denn diese Liste?

UNGRAD: Diese Liste wird ja kontinuierlich erarbeitet, insofern ist „erstellt“ vielleicht missverständlich. Auf dieser Liste sind jetzt schon viele verschiedene Punkte enthalten, aber viel andere Aspekte können ja noch dazukommen. Das ist also sozusagen eine Liste, die ständig in Arbeit ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann wird der Schattenpreis festgelegt?

UNGRAD: Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 1. Januar geplant.

FRAGE LANGE: Ich habe das mit dem Schattenpreis noch nicht verstanden. Wird es einen Schattenpreis geben, dessen Höhe erst noch festgelegt werden muss, oder wird es das schlagen Ökonomen ja auch vor eine Preisspanne geben? Was ist da zu erwarten?

UNGRAD: Es wird regelmäßig ein CO2-Preis rechnerisch zugrunde gelegt werden, also dieser CO2-Schattenpreis. Ich kann Ihnen nicht die genaue Summe sagen, aber aufgrund dieser zukünftigen Kosten wird entschieden, ob ein Produkt beschafft bzw. ein Vorhaben durchgeführt wird oder nicht.

FRAGE JUNG: Wer berechnet den Preis?

UNGRAD: Ganz exakt kann ich Ihnen das nicht sagen, das muss ich nachliefern.

FRAGE JORDANS: Nur damit die Leser sich das vorstellen können: Wenn Sie die Wahl haben, ein neues Ministeriumsgebäude aus Beton oder aus Holz zu bauen, würden Sie das zukünftig aus Holz bauen, oder wie funktioniert das?

UNGRAD: Sicherlich nicht so. Es wird aber aufgrund der klimafreundlichen Vorgaben entschieden, die wir getroffen haben. Was die Bauweise angeht, so funktioniert das sicherlich nicht auf diese Art und Weise. Es geht aber um die Beschaffung von zukünftigen Leistungen innerhalb des Bundes.

FRAGE JUNG: Wird es denn noch möglich sein, dass der Bund ein Verbrennerauto kauft? Das ist ja auch nicht klimafreundlich.

UNGRAD: Was den CO2-Ausstoß der Dienstwagenflotten und die Beschaffung von Dienstwagen angeht, so sind die Ministerien ja unterschiedlich aufgestellt. Sicherlich gehören Dienstwagen da im Rahmen der Möglichkeiten auch dazu.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn man keinen Heizpilz mehr kaufen kann, dann kann man ja auch keinen Verbrennerauto mehr kaufen.

UNGRAD: Ich sage ja: Dienstwagen gehören sicherlich im Rahmen der Möglichkeiten auch dazu.

FRAGE REITSCHUSTER (zur COVID-19-Pandemie): Herr Seibert, gilt für die Sitzungen des Bundeskabinetts eine 3G-Regel oder eine vergleichbare Regel?

STS SEIBERT: Die Sitzungen des Bundeskabinetts finden nun schon seit langer Zeit in dieser Pandemie unter ganz besonderen Voraussetzungen und Regeln statt, was den Ort betrifft. Sie wissen, dass wir heute im Bundeskabinett woanders tagen, als das vor der Pandemie der Fall war, nämlich in einem besonders dafür geeigneten Raum im Bundeskanzleramt, der vom Bezirksamt Mitte für diesen Zweck sozusagen auch abgenommen wurde. Die Sitzungen finden mit Abstandsregelungen und unter Verwendung von Masken statt. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

FRAGE REITSCHUSTER: Auf Fragen nach der Entwicklung der Zahl von psychischen Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen hatte die Bundesregierung früher an dieser Stelle geantwortet, sie müsse Abrechnungsdaten abwarten. Gibt es diese inzwischen, und wie ist die Entwicklung?

STS SEIBERT: Das wäre eine Frage entweder an das Gesundheits- oder das Familienministerium.

NAUBER: Ich kann gerne etwas dazu sagen. Das Kinder und Jugendliche in dieser Pandemie besonders belastet worden sind, steht außer Frage. Es gibt auch Studien und Befragungen, die das nachweisen; darauf haben wir hier vermehrt hingewiesen. Insofern steht das aus unserer Sicht völlig außer Frage.

VORS. WOLF: Können Sie zu den Abrechnungsdaten etwas sagen?

NAUBER: Das wäre sozusagen noch einmal ein weiteres Instrument, mit dem man nachschauen könnte, wie viele Kinder und Jugendliche beispielsweise tatsächlich in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind und sind. Ob diese Abrechnungsdaten schon für den Zeitraum der Pandemie vorliegen, weiß ich nicht; das müsste ich nachfragen. Das hat immer eine ganz schöne Zeitverzögerung, bis die Abrechnungsdaten da sind.

FRAGE DAKE: Zu den Hartz-IV-Sätzen: Es gibt Kritik von Sozialverbänden, als Berechnungsgrundlage 2020 zu nehmen, inklusive der zweiten Jahreshälfte mit dem gesenkten Mehrwertsteuersatz. Wie rechtfertigen Sie diese Berechnungsgrundlage?

STS SEIBERT: Ich weiß nicht, ob das BMAS sich dazu äußern will. Ich kann vielleicht, damit wir alle die gleiche Basis für die Diskussion haben, schon einmal sagen, dass das Kabinett heute in der Tat die Verordnung des BMAS zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zur Kenntnis genommen hat. Das heißt, zum 1. Januar 2022 sollen die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II, für die Sozialhilfe und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 0,76 Prozent steigen. Das heißt, Alleinstehende erhalten künftig 449 Euro im Monat, also drei Euro mehr als bisher. Diese Sätze wurden auch dieses Jahr wie immer auf Grundlage der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung sowie der Nettolohnentwicklung fortgeschrieben. Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz werden angepasst. Das wird dann gesondert im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Das ist erst einmal die Faktenlage.

CHAGHERI: Ich kann die Ausführungen von Herrn Seibert gern noch ein bisschen ergänzen.

Ich würde auch erst kurz etwas zur Berechnung sagen: Die Regelbedarfe werden jedes Jahr zum 1. Januar mit einer gesetzlich festgelegten Methode angepasst. Heute waren die neuen Regelsätze für 2022 im Kabinett. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage eines Mischindexes. Der Mischindex orientiert sich zu 70 Prozent an der Nettolohnentwicklung und zu 30 Prozent an der Preisentwicklung. Die Zahlen, die dazu verwendet werden, stammen vom statistischen Bundesamt. Es ist so, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Methodik keinen Entscheidungsspielraum für die Höhe der sich ergebenden Veränderungsrate bietet und damit auch nicht für die Höhe der Regelbedarfe ab Januar 2022.

Zu Ihrem Punkt direkt: Die höhere Preisentwicklung der Monate ab Juli 2021 kann aus statistischen Gründen in diesem Jahr noch nicht mit berücksichtigt werden. Die wird dann in die Fortschreibung für das Jahr 2023 eingehen.

FRAGE DR. RINKE: Ist das, was im Moment passiert, nämlich das Zusammentreffen von einer hohen Inflationsrate und der pandemiebedingten geringeren Preissteigerung, die wir letztes Jahr aufgrund des verminderten Mehrwertsteuersatzes hatten, nicht Anlass dafür, die Systematik vielleicht noch einmal zu überdenken? Wenn Sie sagen, dass das erst 2023 einfließen kann, dann heißt das ja, dass die jetzige Inflationsrate nicht abgedeckt werden kann und dass auch nicht berücksichtigt werden kann, dass es letztes Jahr befristete Steuersenkungen gab, die das Preisniveau gedrückt haben. Ist das nicht ein Fehler in der Systematik, den man korrigieren müsste?

CHAGHERI: Grundsätzlich ist das natürlich ein wichtiges Thema. Es ist ein Existenzminimum, von dem wir sprechen, das ist immer klar; es ist nicht viel Geld. Der starke Preisanstieg im Juli 2021, den Sie ja schon angesprochen haben, bzw. jetzt im zweiten Halbjahr ist fast zur Hälfte auf diesen Sondereffekt zurückzuführen. Das heißt, der Sondereffekt bedeutet keine zusätzliche Belastung, sondern spiegelt das Auslaufen der Mehrwertsteuerentlastung von vor einem Jahr wieder, mit der ja ursprünglich die Kaufkraft im zweiten Halbjahr 2020 erhöht wurde.

Dann haben wir noch einen weiteren wesentlichen Teil der tatsächlichen Preissteigerung, der sich jetzt zeigt und sich auf den Anstieg der Preise bei Kraftstoff und Heizöl zurückführen lässt. Diese spielen für die Regelbedarfe keine Rolle. Wir haben zum einen die steigenden Kraftstoffpreise; diese werden bei den regelbedarfsrelevanten Preisen nicht berücksichtigt. Wir haben zum anderen die steigenden Heizkostenpreise; die sind ebenfalls nicht regelbedarfsrelevant und werden an anderer Stelle voll übernommen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, wenn ich noch einmal nachfrage, aber die Frage zielte ja genau darauf, ob man nicht den Mechanismus überdenkt Sie haben jetzt beschrieben, wie der Mechanismus ist , weil offensichtlich ist, dass es im Moment eine Kluft gibt zwischen dem, was die Menschen bekommen, und dem, was sie real ausgeben müssen, weil dieser Betrag einfach sehr viel schneller steigt.

CHAGHERI: Ich habe es Ihnen geschildert: Wir haben eine gesetzliche Grundlage, da gibt es keinen Spielraum für das BMAS, über die Höhe der jährlichen Fortschreibung zu entscheiden.

Unabhängig davon haben wir während der Pandemie verschiedene Einmalzahlungen geleistet, gerade auch für Empfänger in der Grundsicherung.

STS SEIBERT: Ich denke, wenn es Anlass gibt, das Verfahren zu überdenken ich glaube, es ist gerade klar gemacht worden, dass diese Bundesregierung nach der vorhandenen Methodik arbeiten musste , dann ist das etwas, wozu sich die kommende Bundesregierung abstimmen müsste.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das war ja genau die Frage: Gibt es Anlass? Einige würden sagen: Ja.

STS SEIBERT: Ich sage: Wenn es Anlass gäbe, dann müsste sich eine kommende Bundesregierung dazu abstimmen. Für diese Bundesregierung gelten bei der Erstellung selbstverständlich die Regeln, wie sie nun einmal sind. Dass Effekte dann vielleicht auch durch eine höhere Anpassung im Jahre 2023 nachgeholt werden, hat die Kollegin ja auch gesagt.

FRAGE JESSEN: Akzeptiert das Bundesarbeitsministerium die Kritik, dass die jetzt geringe Erhöhung von drei Euro sozusagen auf einer künstlich heruntergerechneten Ausgangsbasis erfolgt? Das ist ja der Inhalt der Kritik. Akzeptieren Sie diese Kritik, dass das eine Form von Basis ist, die eigentlich in der Systematik nicht vorgesehen ist und dass deswegen Handlungsbedarf besteht?

CHAGHERI: Ich habe Ihnen dazu alles gesagt. Die Berechnungen sind nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zur Kurzarbeitergeldverordnung: Herr Seibert, seitdem diese in Coronazeiten besteht, gibt es in der Öffentlichkeit ja immer wieder große Kritik daran, dass Firmen, die Kurzarbeit beantragt haben, weiterhin Dividenden auszahlen können. Das ist in Nachbarländern von Deutschland ja nicht so. Haben Sie das mittlerweile geändert? Denn diese Firmen, die Kurzarbeit beantragt haben, bezahlen ihre Beschäftigten dann ja teilweise nicht selbst und können dadurch mehr Gewinn erwirtschaften.

STS SEIBERT: Da auch das ein Thema des BMAS ist, ist die Kollegin gleich weiter dran.

CHAGHERI: Auch zu diesem Thema haben wir uns hier ja schon einmal eingelassen. Es gibt in Deutschland in der Sozialversicherung keine Rechtsgrundlage dafür, den Unternehmen die Möglichkeit zu entziehen, Dividenden auszuzahlen. Die Kurzarbeit hat sich in Deutschland vielfach bewährt. Die allermeisten Unternehmen nutzen dieses Instrument, um Beschäftigung zu sichern. Der Minister hat sich dazu auch schon verschiedentlich geäußert und auch Verständnis für die öffentliche Debatte gezeigt. Natürlich sollten Unternehmen sich fragen, ob das grundsätzlich eine gute Idee ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wir fragen Sie ja, warum Sie das Gesetz dann nicht ändern, auf dem das, was Sie gerade gesagt haben, basiert. Warum ändern Sie die Gesetzgebung also nicht so, dass Firmen, die Kurzarbeitergeld bekommen, keine Dividenden auszahlen? Das Problem haben Sie ja selbst erkannt warum ändern Sie das nicht? Dann wollen Sie das nicht ändern, richtig?

CHAGHERI: Ich habe Ihnen dazu alles mitgeteilt.

FRAGE LÜCKING: Meine Frage geht an das Innenministerium. Via dpa wurde vermeldet, dass 2600 Afghanen plus Familien eine Aufenthaltszusage erhalten hätten. Befinden sich diese Familien bereits in Deutschland, oder sind darunter auch Familien, die noch in Afghanistan verweilen?

Wie ist generell der Stand, was den Überblick über das Zahlenwerk angeht?

DR. WEDE: Vielleicht lassen Sie mich vorweg etwas zu der Aufnahmezusage sagen. Das allgemeine Verfahren wurde hier in den letzten Tagen bereits beschreiben. Das Auswärtige Amt hat über die Ortskräfte hinaus eine Liste von Personen, die schutzbedürftig sind, erstellt. Diese Liste wurde dem BMI am Freitag, den 10. September, überstellt. Gestern, also am Dienstag, haben wir gegenüber dem Auswärtigen Amt erklärt, dass alle Personen auf dieser Liste eine Aufnahmezusage erhalten. Ich möchte aber hinzufügen, dass dies wie immer bei Aufenthaltszusagen unter der Voraussetzung erfolgt, dass bei diesen Personen keine Sicherheitsbedenken im Raum stehen.

Was Ihre Frage zum allgemeinen Zahlenwerk angeht, so haben wir jetzt keinen Stand, der von dem von Montag abweichen würde.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Sind alle diese 2600 Menschen diese Frage blieb noch unbeantwortet schon in Deutschland, also Teil der Evakuierten das geht aus der dpa-Meldung leider nicht hervor , oder sind darunter noch Menschen, die sich noch in Afghanistan befinden?

DR. WEDE: Für diese Frage würde ich an das Auswärtige Amt verweisen, weil das Auswärtige Amt diese Liste erstellt und deswegen den besseren Überblick darüber hat.

ADEBAHR: Darunter befinden sich auch Personen, die derzeit noch in Afghanistan, jedenfalls nicht in Deutschland sind.

FRAGE DAKE: Wann werden diese Menschen von wem wo sicherheitsüberprüft?

DR. WEDE: Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt so früh wie möglich, spätestens natürlich zum Zeitpunkt der Einreise.

ZUSATZFRAGE DAKE: Ist auch an eine Sicherheitsüberprüfung vor Ort in Kabul gedacht?

DR. WEDE: Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt in Deutschland.

FRAGE BLANK: Frau Adebahr, können Sie ein bisschen präziser werden? Wie viele der 2600 sind denn noch in Afghanistan, und wie viele sind schon in Deutschland? Vielleicht können Sie den Anteil angeben, also zum Beispiel sagen: „Zwei Drittel sind schon hier“ oder so ähnlich.

ADEBAHR: Das kann ich leider im Moment nicht. Aber ich versuche, das nachzureichen. Soweit mir bekannt ist der größere Teil noch nicht in Deutschland.

FRAGE JORDANS: Herr Wede, das BMI hat, wenn auch etwas schwammig, in den letzten Tagen ausgeschlossen, dass Afghanen, die von Ramstein aus in Deutschland Asyl beantragt haben, einen abschlägigen Bescheid bekommen haben. Können Sie inzwischen kategorisch sagen, dass niemand, der von Ramstein aus in Deutschland Asyl beantragt hat, von den deutschen Behörden einen negativen Bescheid bekommen hat? Denn meine Informationen lauten bisher anders.

DR. WEDE: Herr Jordans, die Antworten des BMI am Freitag habe ich anders in Erinnerung. Das Verfahren, bis es zu einer Entscheidung am Ende eines Asylersuchens kommt, dauert bekanntlich seine Zeit. Mir ist aktuell schlichtweg nicht bekannt, ob es schon eine Entscheidung in die eine oder die andere Richtung gibt. Diese Information liegt mir aktuell nicht vor. Ich kann aber gern noch einmal nachfragen und mich erkundigen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wie ist der Stand bezüglich des Ausflugs von Afghanen aus Ramstein? Es gab ja eine Diskussion über Impfungen und darüber, ob die Zehntageregel eingehalten werden könne.

ADEBAHR: Der aktuelle Stand ist, dass die Flüge weiterhin ausgesetzt sind, und zwar aus gesundheitlichen und Vorsorgegründen, und dass wir mit unseren amerikanischen Partnern in ganz engem Kontakt und uns einig sind, dass das gemeinsame Ziel ist, dass erstens die Flüge schnellstmöglich wiederaufgenommen werden und dass zweitens die afghanischen Schutzbedürftigen sicher, das heißt, auch ohne Gefährdung ihrer Mitreisenden, in das Zielland reisen können.

Diese Gespräche führen wir fort und gehen davon aus, dass sich die kurzfristigen Verzögerungen, die wir im Moment aus Gründen des Gesundheitsschutzes sehen, nicht auf unsere grundsätzliche Vereinbarung, die wir zur temporären Nutzung von Ramstein haben, auswirken. Wir hoffen alle Seiten sind daran und darum bemüht , das so schnell wie möglich zu klären und aus dem Weg zu räumen, damit die Flüge wiederaufgenommen werden können.

FRAGE BEHBEHANI: Wie sollen diese Menschen jetzt nach Deutschland kommen, und was ist mit dem Stand bei der Visavergabe für diese Menschen?

FRAGE ECKSTEIN: Zu der Liste der 2600: Zu welchem Stichtag wurde diese Liste geschlossen? Am 26. August, am 1. September oder an einem ganz anderen Datum? Können noch weitere gefährdete Menschen auf die Liste genommen werden?

ADEBAHR: Ein bunter Strauß! Zum Thema, wie sich der Weg nach Deutschland jetzt gestalten soll: Wir arbeiten, und zwar ziemlich intensiv, in unserem Krisenreaktionszentrum daran, den Gruppen, um die es geht, den Deutschen, die noch im Land verblieben sind das ist eine mittlere dreistellige Zahl; die Frage kam auch , den Ortskräften und dem besonders schutzbedürftigen Personenkreis, eine Ausreise aus Afghanistan zu ermöglichen.

Wie kann das gehen? Das kann grundsätzlich auf zwei Wegen gehen. Der eine Weg ist der zivile Betrieb des Flughafens. Wir haben mit Katar ganz intensive Gespräche. Die Katarer sind in den vergangenen Tagen geflogen. Wir konnten auch schon 60 Personen auf katarischen Flügen evakuieren. Auch eine pakistanische Airline hat begonnen, wieder erste Flüge aufzunehmen. Das heißt, wir sind in intensivem Kontakt. Wir hoffen und bemühen uns darum, dass ein ziviler Betrieb des Flughafens auch für uns und damit auch eine Mitausreise von Schutzbedürftigen bzw. den drei Personengruppen möglich ist.

Der zweite Strang ist der Weg über die Nachbarstaaten. Auch dort sind wir weiterhin in intensiven Gesprächen mit den jeweiligen Regierungen. Es gab bereits Personen, die über die jeweiligen Landesgrenzen in unsere Vertretungen kommen konnten. Namentlich betrifft das Usbekistan und Pakistan. Uns ist bewusst, dass die Situation an der Grenze schwierig ist und dass die Grenzen zum Teil auch geschlossen sind. Wir sind mit diesen Ländern aber im Gespräch darüber, einen Übertritt von Personen zu ermöglichen, von denen klar ist, dass es in Deutschland eine Aufnahmezusage für sie gibt. Wir reden wirklich über den Personenkreis, für den wir als Deutschland besondere Schutzverantwortung tragen.

Das sind die beiden Stränge, die wir jetzt intensiv weiterverfolgen und über die wir jetzt den Personen von der Liste dabei helfen wollen, aus dem Land zu kommen. Das alles sind erste Schritte. Uns ist klar, dass das schwierig ist. Uns ist klar, dass wir alle uns wünschen, dass das schnell und einfach geht. Es ist dort nicht einfach. Wir arbeiten daran, das kann ich Ihnen versichern, und wir hoffen, dass wir damit auf einen guten Weg kommen.

Das war die erste Frage.

Zur anderen Frage bezüglich der Liste: Mir ist bekannt, dass es zum Ende der militärischen Evakuierungsaktion war. Ich weiß nicht, ob das BMI das genau sagen kann.

DR. WEDE: Mir ist der 31. August als Stichtag bekannt.

ADEBAHR: Dann haben wir noch die Frage, ob noch andere Personen auf die Liste kommen können. Dazu will ich gern noch einmal sagen, dass wir als Bundesregierung und wir als Deutschland eine besondere Schutzverantwortung für einen begrenzten Personenkreis haben. Wer ist das? Das sind Deutsche, das sind Ortskräfte, und das sind das betrifft die Menschenrechtsliste oder die Liste der Schutzbedürftigen besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, für die das BMI vorbehaltlich einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung eine Aufnahmezusage erteilt hat.

Zu der Kategorie der besonders gefährdeten Personen gehören Personen, die in den vergangenen Jahren durch ihr besonderes Engagement für Meinungsfreiheit, für Demokratie, für Menschen- und insbesondere Frauenrechte, für kulturelle Identität sowie Wissenschafts-, Kunst- und Pressefreiheit exponiert gearbeitet und dies in einer engen Zusammenarbeit mit deutschen Ressorts, Behörden oder Organisationen getan oder sich für deutsche Belange eingesetzt haben und jetzt durch genau diese Tätigkeit in Afghanistan gefährdet sind.

Das ist der Hintergrund (akustisch unverständlich) Schutzbedürftigenliste, wie sie erstellt wurde. Für diese tragen wir eine ganz besondere Schutzverantwortung, der wir jetzt gerecht werden.

Natürlich aber endet unser grundsätzlicher Einsatz für die Menschen in Afghanistan nicht an dieser Liste, sondern ist größer. So haben wir zum Beispiel unser Programm für besonders gefährdete afghanische Vertreter der Zivilgesellschaft und Wissenschaft schon um 10 Millionen aufgestockt und finanzieren mit diesen Mitteln unter anderem Stipendien und vorübergehende Schutzaufenthalte für die Betroffenen. Grundsätzlich gelten natürlich die ganz allgemeinen Regeln des deutschen Aufenthaltsrecht, die unsere gesetzliche Grundlage sind und die weltweit gelten, weiter. Ganz grundsätzlich gibt es natürlich weiterhin verschiedene Konstellationen und Möglichkeiten, auf deren Grundlage man ein Visum für Deutschland beantragen kann. All dies sind Möglichkeiten, die weiterhin offenstehen, natürlich auch Afghaninnen und Afghanen.

Das heißt, wir sehen schon eine besondere Schutzverantwortung, die sich jetzt in diesen Zusagen ausdrückt. In unserem Handling für die Ortskräfte, für die Deutschen vor Ort haben wir natürlich eine Verantwortung, ebenso für diese Schutzsuchenden. Natürlich gibt es ein großes Engagement für alle Afghaninnen und Afghanen, die jetzt gefährdet sind, und auch die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit, wie sie immer bestand und besteht.

FRAGE LÜCKING: Wie sind die Reaktionen der Taliban auf diese Aktivitäten der Bundesregierung, also darauf, dass die Ausreisen weiterhin stattfinden?

Welche Grenzen haben die gewährten Aufenthaltstitel hier in Deutschland? Müssen sie jährlich verlängert werden, oder sind das permanente Aufenthaltstitel, die man einräumt?

ADEBAHR: Das ist mir jetzt nicht bekannt. Vielleicht kann das BMI die zweite Frage beantworten.

Zum Ersten: Wir haben den Taliban von Anfang an ganz klar gemacht, dass wir eine besondere Schutzverantwortung haben, dass es um „free passage“ geht und dass uns die Ausreise bestimmter Personengruppen sehr wichtig ist. Darüber führen wir auch weiterhin Gespräche in Doha. Unser Botschafter Markus Potzel ist dort weiterhin vor Ort.

Übrigens sind wir weder in dem Handling noch in dem, was wir machen, international allein. Schauen Sie Frankreich, Großbritannien oder die USA an! Überall gibt es die gleichen Begehre, überall ungefähr die gleiche Definition von besonderer Verantwortung und überall auch die gleiche Message. Ja, wir hoffen, dass das ankommt.

Gleichzeitig wissen auch die Taliban, dass humanitäre Hilfe dringend ins Land muss, um die Menschen dort vor einer größeren humanitären Katastrophe zu bewahren. Über diese zwei Bereiche kommunizieren wir gerade sehr intensiv auch über die Medien. Es gibt, wie gesagt, auch Gespräche in Doha durch unseren Botschafter.

FRAGE JESSEN: Bei der Aufzählung der Menschen, die auf diese Listen kommen, habe ich nicht vernommen, dass Ortskräfte oder Angestellte ehemaliger Subunternehmer auch darauf kommen können. Fallen Sie durch den Rost?

Hier ist die Rede von Ortskräften, von Menschenrechtsaktivisten, Journalisten usw. Aber die ehemaligen Beschäftigten von Subunternehmern habe ich darunter jetzt nicht entdeckt.

ADEBAHR: Das Kümmern um die Ortskräfte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Ressorts. Es gibt eine Ressortabstimmung darüber, wie diese Aufteilung und Eingrenzung genau ist. Ich weiß nicht, ob das BMI oder das BMZ, wenn es hier vertreten ist, etwas dazu sagen will. Ich denke, dass sich die Frage an diesen Bereich der Ortskräfte richtet.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja. Wenn ich das präzisieren darf: Unter Ortskräften wurden in der Vergangenheit auch hier in der Diskussion immer die verstanden, die direkte Arbeitsverträge mit deutschen Institutionen hatten. Problemfälle waren diejenigen, die für und in deutschen Institutionen gearbeitet haben, aber nicht mit diesen kontraktiert waren, sondern mit Subunternehmern. Was ist mit denen? Das ist immer noch offen.

ADEBAHR: Ist das BMZ da? Wollen Sie etwas dazu sagen?

VORS. WOLF: Will das BMI antworten?

DR. WEDE: Vielleicht ist es tatsächlich sinnvoll, dass jedes Ressort ein Stück weit für sich selbst antwortet. Das abgestimmte Verfahren sieht vor, dass, allgemein gesprochen, die Ortskräfte, die unmittelbar für ein Ressort beschäftigt waren, eine Aufnahmezusage bekommen können, wenn sie individuell gefährdet sind. Wir als Bundesregierung sind in den letzten Wochen zu einem pragmatischeren Herangehen gewechselt, sodass man im Einzelfall durchaus auch Personen aufnimmt, die mittelbar für die Bundesregierung gearbeitet haben.

DR. DEUTSCHBEIN: Es ist genau so, wie es der Kollege vom BMI geschildert hat. Wir hatten es an dieser Stelle schon diskutiert. Bei uns kommen verschiedene Organisationen in Betracht, etwa NGOs, die im Auftrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gearbeitet haben, die KfW Entwicklungsbank und Consultants, die für sie arbeiten, und andere. Sie sind auf den Listen aufgeführt und wurden übermittelt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist ja eine Einzelfallregelung, wie Sie sagen, Herr Wede. Wie viele dieser mittelbar Arbeitenden haben sich gemeldet, und wie viele von ihnen sind dann auf dieser Liste gelandet?

DR. WEDE: Ich habe heute keine Zahlen hier. Sie wissen, dass es vom Prozess her so gedacht ist, dass man nicht jedes Mal die ganzen Zahlen parat hat. Aber ich nehme Ihren Wunsch gern mit auf. Sollten wir Zahlen dazu haben, dann würden wir das nachreichen.

FRAGE BLANK: Meine Frage richtet sich an Frau Adebahr, vielleicht auch an das Verteidigungsministerium. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, den Taliban beim Weiterbetrieb des zivilen Teils des Flughafens zu helfen und sie zu unterstützen? Gab es vielleicht schon ein entsprechendes Angebot?

ADEBAHR: Auch die Türkei ist in dieser Frage engagiert. Die katarische Regierung ist es natürlich auch. Ich habe im Ohr, dass Außenminister Maas auf seiner Reise durch die Region auch gesagt hat: Ja, wir wären bereit, das finanziell zu unterstützen. Das bezieht sich natürlich nicht auf die Taliban, sondern auf die Katarer beim Weiterbetrieb oder auch türkische Stellen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Ist aber nicht daran gedacht, das nicht nur finanziell zu unterstützen, sondern vielleicht mit Menschen, die dort den Flugbetrieb überwachen oder wie auch immer? Gibt es entsprechende Überlegungen?

ADEBAHR: Über solche Überlegungen kann ich Ihnen hier heute nichts mitteilen. Wir sind eben in Gesprächen darüber, wie das gelingen kann und würden dabei so ist mein Stand auch finanziell unter die Arme greifen.

FRAGE TUCHEL: Hat China inzwischen entschieden, ob man der Fregatte „Bayern“ einen Besuch in einem chinesischen Hafen gestatten will oder nicht? Wenn ja, ist das der Hafen von Schanghai?

ROUTSI: Vielen Dank für die Frage. Aber ich nehme an, dass sie sich eher an das Auswärtige Amt richtet.

ADEBAHR: China hat nach einer gewissen Bedenkzeit entschieden, dass es keinen Hafenbesuch der deutschen Fregatte „Bayern“ wünscht. Das haben wir zur Kenntnis genommen.

FRAGE JOLKVER: Es geht um den Bundeswehreinsatz in Mali. In Mali sollen jetzt angeblich russische Söldner aus der Gruppe Wagner eingesetzt werden. Gestern hat der französische Außenminister ziemlich stark dagegen protestiert und gesagt, in diesem Fall würde Frankreich sein Kontingent aus Mali abziehen.

Wie bewertet das Auswärtige Amt das russische Engagement in Mali?

Wird auch die Bundesrepublik dem französischen Beispiel folgen und das Kontingent der Bundeswehr aus diesem Land abziehen?

ADEBAHR: Bei dem Letzten weiß ich nicht, ob das eine richtig gelesene Konsequenz ist. Aber das ist im Moment Ihre Lesart.

Ich kann für das Auswärtige Amt sagen, dass wir Kenntnis über russische Gespräche mit der malischen Regierung haben und auch die jüngsten Medienmeldungen über mögliche bilaterale Militärkooperationen zur Kenntnis genommen haben. Wir befinden uns über den ganzen Themenkomplex im Austausch mit unseren europäischen Partnern, natürlich auch mit Frankreich, und sprechen auch in Bamako weiterhin über so will ich es einmal formulieren die gesamte Bandbreite der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit des Landes, sei es mit der EU oder mit Drittstaaten.

Der französische Außenminister hat sich bei seiner Äußerung zu dem Thema, das Sie ansprechen, in der Tat auf eine mögliche Zusammenarbeit Malis mit privaten Söldnern bezogen. Die Möglichkeit einer solchen Zusammenarbeit finden wir auch äußerst besorgniserregend, das steht völlig außer Frage. Deshalb sind wir auch darüber in einem engen Austausch mit unseren französischen Partnern.

Vielleicht will das BMVg ergänzen.

ROUTSI: Wir sind auf der gleichen Linie. Die Verteidigungsministern hat sich gerade erst dazu geäußert. Wir werden, wenn sich diese Meldungen bestätigen, mit unseren Partnern im europäischen und internationalen Rahmen sprechen und mögliche Konsequenzen prüfen.

ADEBAHR: Eine Sache will ich noch anfügen. Die Präsenz vor Ort gestaltet sich ja auch durch internationales Engagement in der Ausbildungsmission für Mali und der UN-Mission MINUSMA. An diesen Mandaten und Aufgaben hat sich für den Moment nichts geändert. Auch im Rahmen der EU-Mission und der UNO-Mission sind natürlich Zusagen und Aufgabenprofile getroffen, die im Moment fortgelten. Gleichzeitig macht uns die aktuelle Lage sehr besorgt. Wir werden das weiterhin aufmerksam verfolgen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Werden seitens der Bundesregierung dazu auch in Moskau Gespräche geführt?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen hier heute Morgen noch von keinen konkreten Gesprächen direkt dazu berichten. Dass wir mit unseren russischen Partnern auf Arbeitsebene und auch über die Botschaft in einem ständigen Austausch stehen, auch zu aktuellen Themen, bleibt sicherlich richtig.

FRAGE DR. RINKE: Frau Routsi, Sie sagen, dass man auch über Konsequenzen reden würde. Könnten Sie das ein bisschen näher beschreiben? Wäre auch denkbar, dass man die Arbeit in Mali beendet, wenn die malische Regierung mit russischen Söldnern zusammenarbeiten sollte?

ROUTSI: Das ist eine sehr hypothetische Frage. Der Punkt ist das wissen Sie , dass die Auslandseinsätze der Bundeswehr auf Mandaten basieren. Wie Frau Adebahr schon ausgeführt hat, haben wir zwei aktuelle Mandate, die noch bis ins Jahr 2022 reichen.

Wir haben diese Meldungen jetzt erst einmal zur Kenntnis genommen und beobachten Sie mit Besorgnis. Auch das habe ich zum Ausdruck gebracht. Dann werden wir uns international abstimmen.

ZUSATZ DR. RINKE: Das Wort „Konsequenzen“ haben ja Sie mit eingebracht. Deswegen fand ich meine Frage nicht ganz so hypothetisch. Denn man fragt sich ja, ob das dann noch auf Basis der Mandate ist und ob die Zielsetzung der Mandate noch erfüllt werden kann, wenn die malische Regierung selbst mit russischen Söldnern zusammenarbeitet.

ROUTSI: Exakt das werden wir prüfen.

FRAGE JOLKVER: Kann sich die Bundeswehr vorstellen, in Mali mit russischen Söldnern zusammenzuarbeiten?

ROUTSI: Wir haben aktuell zwei laufende Mandate. Die sind sehr, sehr klar definiert. Darüber hinaus habe ich hier keine Informationen mitzuteilen.

FRAGE ROMANIEC: Ich habe zwei verschiedene Fragen an Herrn Seibert, erstens zu dem Treffen von Frau Merkel und Herrn Macron. Dabei soll es auch um europäische Themen gehen. Könnten Sie etwas genauer sagen, was das wichtigste Thema sein wird?

Zweite Sache: Hier, quasi fast vor dem Kanzleramt, streikt die Jugend fürs Klima. Einer ist schon kollabiert. Weiß Frau Merkel von diesem Hungerstreik? Wie bewertet sie das? Könnten Sie vielleicht eine Reaktion dazu abgeben?

STS SEIBERT: Das sind ja nun zwei sehr unterschiedliche Themen. – Beginnen wir damit, dass dem jungen Klimaaktivisten, der offensichtlich einen Zusammenbruch erlitten hat, wie wir den Medien entnehmen, von hier aus gute Besserung gewünscht sei. Solche Aktionen wie Hungerstreiks für das Klima oder für eine Begegnung mit Politikern sind gesundheitsgefährdende Aktionen; das muss jeder wissen. Da macht man sich dann schon Sorgen. In der politischen Debatte um den Klimaschutz, die die wichtigste ist, die wir haben das wird auch noch lange so bleiben , ist jeder Vorschlag und jeder Ansatz willkommen, aber bitte, ohne sich selbst dabei zu gefährden. Deswegen von hier aus dem jungen Mann alles Gute und gute Besserung!

Die andere Frage bezog sich auf das Treffen der Bundeskanzlerin mit Präsident Macron am Donnerstagabend. Ich möchte hier jetzt nicht irgendwelche bestimmten Themen vorwegnehmen. Das Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich ist, Gott sei Dank, so eng, dass es eben immer wieder diese Zusammenkünfte, diese Gespräche bzw. diese Meinungsaustausche in Bezug auf alles gibt, was uns gemeinsam bewegt. Ich bin ganz sicher: Afghanistan wird eine Rolle spielen. Ich bin ganz sicher, dass die Bundeskanzlerin dem französischen Präsidenten auch ihre Eindrücke von dem gestrigen Treffen mit den sechs Westbalkanstaaten schildern wird. Aber mehr möchte ich hier jetzt nicht vorwegnehmen.

FRAGE BLANK: Es geht um ein ganz anderes Thema. An das Finanzministerium: Ich darf aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Osnabrück zitieren, der ja öffentlich gemacht wurde. Darin steht: Die Durchsuchung dient der Feststellung, inwieweit die Einführung des risikobasierten Ansatzes rechtlich erörtert und abgesichert wurde. – Können wir daraus entnehmen, dass sich „abgesichert und erörtert“ auf das Ministerium bezieht? Hat die Staatsanwaltschaft also nach Hinweisen gesucht, dass diese Vorgänge in der FIU von Mitgliedern des Ministeriums oder der Leitungsebene abgesichert wurden? Ist das richtig?

Herr Seibert, wie bewertet die Bundeskanzlerin denn das Twittern von Durchsuchungsbeschlüssen durch Mitglieder ihrer Regierung?

STS SEIBERT: Soll ich anfangen, weil es schnell geht?

KOLBERG: Ja.

STS SEIBERT: Ich kommentiere die Maßnahme der Justizbehörden ja grundsätzlich nicht. Deswegen kommentiere ich auch nicht die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens.

ZUSATZFRAGE BLANK: Danach habe ich ja auch gar nicht gefragt. Ich wollte nur zu

STS SEIBERT: Dann ist das trotzdem alles, was ich dazu zu sagen habe.

KOLBERG: Ich kann es auch sehr kurz machen: Wir haben uns hier ja umfassend geäußert. Der Minister hat sich geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE LÜCKING: Es war noch die Frage nach der Dauer der Aufenthaltstitel der Ortskräfte offen. Sind die zeitlich befristet? Frau Adebahr hatte auf das BMI verwiesen. Wissen Sie Näheres darüber? Das wurde nicht beantwortet.

DR. WEDE: Es ist so: Die Ortskräfte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis von § 22 des Aufenthaltsgesetzes. Der sieht vor, dass erst einmal für bis zu drei Jahre ein Aufenthaltstitel von den Landesbehörden vergeben werden kann. Wenn nach diesen drei Jahren die Voraussetzungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes noch vorliegen, kann das natürlich auch verlängert werden.

FRAGE JUNG: Fühlt sich die Bundesregierung für die mittelbaren Ortskräfte nicht verantwortlich, Herr Seibert? Hier wurde uns ja gesagt, dass es jeweils immer eine individuelle Entscheidung sei, ob man auf einer Liste landet oder nicht. Am Ende ist das dann ja also eine Glückssache.

Herr Wede, Herr Alter hatte am Montag gesagt, die sogenannte Menschenrechtsliste befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Dazu könne er noch keine Entscheidung verkünden. Können Sie dazu mittlerweile eine Entscheidung verkünden? Ist die Ressortabstimmung abgeschlossen?

ADEBAHR: Herr Jung, darüber haben wir hier

STS SEIBERT: Darüber wurde hier ausführlich berichtet!

ZUSATZ JUNG: Ich hatte nicht verstanden, ob die Ressortabstimmung abgeschlossen wurde.

DR. WEDE: Ich kann mich da gerne wiederholen. Wir haben gestern, also nach der Regierungspressekonferenz von Montag, eine Aufnahmezusage für alle Personen gemacht, die auf dieser Liste stehen. Das hatten wir gestern gegenüber dem Auswärtigen Amt so kommuniziert.

STS SEIBERT: Sie sprechen, und das möchte ich wirklich zurückweisen, von einer Glückssache, wenn es darum geht, ob man da auf Listen lande oder nicht. Das weise ich zurück. Die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt hat ganz klar die drei Gruppen benannt, für die wir eine ganz besondere Verpflichtung empfinden, Ihnen zu helfen und ihnen zur Ausreise zu verhelfen. Das eine sind selbstverständlich deutsche Staatsbürger, das andere sind die Ortskräfte, und das Dritte ist die Gruppe der Menschen, die aus den verschiedensten Gründen, die aber immer zu einer Gefährdung führen, auf dieser Menschenrechtsliste stehen. Das sind viele, viele Tausend Menschen und ihre Familien. Wir fühlen uns sehr motiviert und auch verpflichtet, unter den schwierigen Umständen etwas für diese Menschen zu tun. Es ist hier beschrieben worden, auf welchen Wegen Luftweg, Landweg wir die Ausreise für sie zu organisieren versuchen. Mit einer Glückssache hat das nichts zu tun.

FRAGE REITSCHUSTER: Facebook ignoriert eine Entscheidung des BGH und sperrt weiterhin Nutzer ohne Vorab-Info. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit sich auch US-Internetgiganten an deutsche Rechtsprechung halten?

BÖNNIGHAUSEN: Ich glaube, dazu kann ich im Moment nichts beitragen. Wenn ich aber etwas darüber weiß, kann ich das gegebenenfalls gerne nachreichen.

STS SEIBERT: Ja, über den aktuellen Stand müsste ich mich auch erst kundig machen. Dann werden wir gegebenenfalls darauf antworten.

DR. WEDE: Meine sehr aufmerksamen Kollegen haben mich eben darauf aufmerksam gemacht, dass eine Aussage von mir vorhin möglicherweise missverständlich gewesen sein kann. Deswegen möchte ich das an dieser Stelle kurz korrigieren. Ich hatte gesagt, dass die Sicherheitsüberprüfung in Deutschland erfolgt. Das ist auch so, nämlich in dem Sinne, dass vor Ort in Afghanistan keine Befragung durch angereiste Polizisten oder so etwas erfolgt. Damit wird nicht ausgedrückt, dass die afghanischen Personen zu diesem Zeitpunkt in Deutschland sind. Ich hoffe, dass wir da nicht missverständlich waren. Es ist unser Anliegen, dass diese Sicherheitsüberprüfung so früh wie möglich stattfindet, dann natürlich zu einem Zeitpunkt, an dem die Person regulär noch in Afghanistan ist. Aber die Sicherheitsüberprüfung selbst, dieser Vorgang, dieser Prozess, und insofern stimmt das, was ich eben gesagt habe, findet in Deutschland statt.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert hat eben gesagt, es seien viele, viele Tausend Menschen, die ausreisen möchten oder auf der Liste stehen. Sind diese vielen, vielen Tausend mit den 2600 identisch, die wir von der Liste kennen, oder sind das diejenigen, denen jetzt Es war ja, glaube ich, vorher der strittige Punkt gewesen, ob die alle eine Aufnahmezusage erhalten. Die ist offenbar erfolgt. Gibt es darüber hinaus noch Menschen, die auf irgendeiner Liste stehen und Aufnahme begehren, aber noch keine Zusage haben?

STS SEIBERT: Ich denke, ehrlich gesagt, dass die beiden Kollegen aus dem Innenministerium und dem Auswärtigen Amt dazu hier sehr klar vorgetragen haben, was die Liste betrifft, was den Stichtag betrifft, was die unterschiedlichen Gruppen von Menschen betrifft, die wir nach Deutschland zu holen und ausreisen zu lassen versuchen. Ich habe dem jetzt nichts hinzuzufügen.

ZUSATZ JESSEN: Meine Verunsicherungen gab es doch nur, weil nach meinem Sprachverständnis 2600

STS SEIBERT: Dazu kommen ja noch Familienangehörige. Allein das sind dann schon viele Tausend.

FRAGE JORDANS: Meine Frage geht an das BMG. Es geht um die Auswirkungen auf die Kinder. Frau Nauber, laut dem Statistischen Bundesamt hat sich in den letzten sechs Monaten die Zahl der Todesfälle mit Corona bei Kindern bis neun Jahren fast verdoppelt, bei Kindern von zehn bis 19 Jahren sogar vervierfacht. Gibt es dafür, wie das passieren konnte, irgendeine Erklärung vonseiten der Bundesregierung?

NAUBER: Mir liegen diese Zahlen jetzt nicht vor. Insofern fällt es mir schwer, dazu eine Bewertung abzugeben. Wenn wir das tun können, dann werde ich das nachliefern.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Aber ist Ihnen das bisher nicht aufgefallen? Das sind natürlich niedrige Zahlen, aber trotzdem Zahlen von Menschen in einer Altersgruppe, von der man generell sagt, dass es keine hohe Gefährdung gibt, wenn sie an Corona erkrankt.

NAUBER: Wie gesagt: Wenn wir dazu etwas sagen können, werde ich das gerne nachliefern.

FRAGE LANGE: Ich hätte gerne von Herrn Seibert gewusst, ob der Austragungsort des nächsten G7-Gipfels schon feststeht.

STS SEIBERT: Nein, den kann ich Ihnen noch nicht nennen.

ZUSATZFRAGE LANGE: Ist das eine Entscheidung, die diese Bundesregierung noch treffen wird, oder überlassen Sie das der nächsten Bundesregierung?

STS SEIBERT: Die G7-Präsidentschaft wird am 1. Januar des Jahres 2022 beginnen. Natürlich muss eine Präsidentschaft auch schon organisatorisch und inhaltlich vorbereitet werden. Insofern gibt es auch auf beiden Gebieten schon Vorbereitungen.

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