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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 14. März 2022

Themen: Invasion der Ukraine, Vollstreckung der Todesstrafe in Saudi-Arabien, Aussage der Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vor dem Untersuchungsausschuss 18/1 „Flutkatastrophe“ des Landtages Rheinland-Pfalz, COVID-19-Pandemie, Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, Wirecard, Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr

Themen/Naive Fragen zu:
00:00 Beginn
00:35 Asyl für Russen
04:03 Geflüchtete
11:45 Hans zu Erstankunft an Bahnhöfen
18:54 Tilo zu Erstankunft an Bahnhöfen
22:39 Treffen Scholz/Erdogan
23:42 Energiepreise/Maßnahmen
29:58 Tilo zu Tempolimit & Energieeinsparung
33:08 Hans zu Enteignung von Gasspeichern
40:00 Tilo zu Bahnpreise & ÖPNV
41:33 Sanktionen gegen Oligarchen
44:08 Währungstausch
45:38 Belarus
46:32 Hans zu Weizenpreise
49:33 Deutsche Waffenlieferungen
50:55 US-Kampfjets für Bundeswehr
53:15 Hinrichtungen in Saudi-Arabien
54:18 Tilo zu Hinrichtungen in Saudi-Arabien
56:48 Tilo zu Import von saudischem Öl
57:29 Infektionsschutzgesetz/Maskenpflicht

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 14. März 2022:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS BÜCHNER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE JOLKVER: Meine Frage betrifft die russischen Emigranten und geht an das Innenministerium. Wie sind zur Zeit die Modalitäten in Deutschland? Kann ein russischer Bürger um Asyl ersuchen? In welchem Fall wird ihm Asyl gewährt?

DR. WEDE: Selbstverständlich können russische Staatsbürger in Deutschland einen Asylantrag stellen. Dieser wird dann individuell geprüft. Das ist im Falle Russlands nicht anders als im Falle eines jeden anderen Herkunftsstaates. Wenn jemand in seinem Heimatland individuell verfolgt wird, kann er in Deutschland einen Asylantrag geltend machen, und der wird dann auch geprüft.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Hat sich denn in den letzten zwei Wochen etwas geändert vielleicht seitens des Auswärtigen Amts , was die Beurteilung der Lage in Russland angeht? Es gibt ja Staaten, die als Diktaturen gelten, und insoweit muss man auch nicht unbedingt genau nachweisen, dass man verfolgt wird.

BURGER: Kriterien für die Entscheidung über Asylanträge festzustellen, ist nichts, was in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amts läge, sondern das entscheiden die zuständigen Asylbehörden, Innenbehörden, da, wo es strittig ist, auch Gerichte. Die Rolle des Auswärtigen Amts ist es, für solche Fälle Berichte über die Tatsachen in bestimmten Ländern zu erstellen, sie auch regelmäßig zu aktualisieren. Das ist eines, aber nicht das einzige Entscheidungskriterium, das Behörden und Gerichte solchen Asylentscheidungen zugrunde legen können. Die Behörden entscheiden selbstverständlich auch aufgrund der öffentlich verfügbaren Informationen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Darf ich noch eine kurze Nachfrage stellen?

VORS. FELDHOFF: Vielleicht sollte zunächst das BMI noch auf die Frage antworten, ob es in den letzten 14 Tagen Veränderungen in der Aufnahmepraxis zum Beispiel durch das BAMF, das mir hierbei einfallen würde gegeben hat.

DR. WEDE: Es hat keine Veränderungen gegeben. Das ist ja sozusagen Tagesgeschäft des BAMF. Wenn jemand kommt und einen Verfolgungsgrund geltend macht, dann wird das individuell geprüft.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Gibt es denn Überlegungen, jetzt zumindest einen Abschiebestopp für abgelehnte Asylbewerber aus Russland einzuführen?

DR. WEDE: Diese Frage müssten Sie an die Bundesländer richten; denn die Initiative und auch die Entscheidung, ob ein Abschiebestopp ergeht bzw. angestoßen wird, kommt von den Bundesländern. Sie wissen ja, dass Rückführungen in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen. Das BMI unterstützt natürlich, aber die Frage, ob ein Abschiebestopp beabsichtigt ist, müssten Sie tatsächlich an die Bundesländer richten. Mir ist eine solche Überlegung nicht bekannt. Aber das ist kein Geheimnis mangels aktueller Flugverbindungen ist die Umsetzung von Rückführungen logistisch derzeit schwierig.

FRAGE RATZ: Eine Frage an Herrn Burger und an Herrn Dr. Wede. Ministerin Baerbock hat am Samstag angekündigt, 2 500 Flüchtlinge aus Moldau nach Deutschland zu bringen. Mich interessiert, wie hierzu der Stand der Dinge ist. Wie wird das logistisch umgesetzt?

Und an Herrn Dr. Wede die Frage: Wie ist zurzeit die Absprache zwischen Bund und Ländern bei der Aufnahme der Flüchtlinge? Gibt es irgendwelche Planungen bezüglich einer Innenministerkonferenz?

BURGER: Richtig, die Außenministerin war am Wochenende in Moldau und hat dort nicht nur mit der Regierung Gespräche geführt, sondern sich auch selbst ein Bild der Lage verschafft, die in Moldau wirklich dramatisch ist. Dorthin sind in den letzten zwei Wochen über 300 000 Menschen über die Grenze aus der Ukraine gekommen. Das entspricht mehr als 10 % der moldauischen Bevölkerung. Von diesen Menschen sind derzeit über 100 000 weiterhin in Moldau vor Ort und werden dort unter größten Anstrengungen der moldauischen Regierung und auch der Bevölkerung versorgt.

Das ist eine Situation, mit der dieses Land völlig überfordert ist. Es ist ohnehin eines der wirtschaftlich schwächsten Länder Europas. Deswegen hat die Außenministerin Hilfe in verschiedenen Bereichen angekündigt. Ein Bereich betrifft die Übernahme von ukrainischen Flüchtlingen aus Moldau, die wir direkt zu uns nach Deutschland bringen. Die Außenministerin hat auch gesagt, dass wir dabei sehr pragmatisch vorgehen und den Transport so organisieren werden, wie es am schnellsten möglich ist.

Eine Möglichkeit ist die mit Bussen. Bereits jetzt gibt es Unterstützung. IOM und UNHCR arbeiten am sogenannten grünen Korridor, über den Menschen aus Moldau über Rumänien weiterreisen könnten. Wir arbeiten aber auch sehr konkret an der Möglichkeit, dass Menschen auf dem Luftweg aus Moldau weiterreisen. Die Außenministerin hat es in ihrer Pressekonferenz gesagt: Wir sind in Gesprächen mit Partnern im G7-Kreis, und unter ihnen ist eine ganze Reihe von Ländern, in die man nur auf dem Luftweg wird reisen können. Schon aus diesem Grund ist es nötig, sich auch diese Option genau anzuschauen.

Das Auswärtige Amt und die zuständigen Ressorts sind jetzt bezüglich der Frage, wie das umgesetzt werden kann, im engen Kontakt. Es gab schon am Wochenende bzw. Ende letzter Woche die Zusage einer ganzen Reihe von Bundesländern, die von sich aus ihre Bereitschaft geäußert haben, sich an der Aufnahme zu beteiligen. Ich darf im Namen der Außenministerin noch einmal sagen, dass sie das sehr begrüßt und schätzt, weil in dieser Situation wirklich alle mithelfen müssen, um die enorme Aufgabe zu bewältigen.

DR. WEDE: Zu der Frage der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Deutschlands will ich gar nicht viel sagen, weil sich die Ministerin am Freitag schon selbst dazu geäußert hat. Das ist auch noch der aktuelle Stand.

Täglich finden Abstimmungen mit den Ländern und übrigens auch mit den kommunalen Spitzenverbänden statt. Das BMI auf allen seinen Ebenen und auch die Ministerin selbst sind im engsten täglichen Austausch. Das Ziel ist ganz klar: Es geht um die Verteilung der Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel, soweit sie nicht schon privat untergekommen sind. Ich will betonen, dass dies auch jetzt schon geschieht. Schon jetzt fahren Busse und Züge durch Deutschland, insbesondere um die aktuell sehr stark belasteten Großstädte zu entlasten.

An dem Ziel halten wir weiterhin fest, die Abstimmungen erfolgen täglich, und es geschieht in der Praxis auch jetzt schon.

ZUSATZFRAGE RATZ: Herr Dr. Wede, sind eventuell auch Hilfszahlungen für Leute, die Flüchtlinge privat aufnehmen, geplant?

DR. WEDE: Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich werde mich im BMI erkundigen, ob Zahlungen an Privatpersonen in unsere Zuständigkeit fallen, und melde mich dann noch einmal dazu.

FRAGE JORDANS: Ich habe wie der Kollege zu Beginn eine Frage zum Asyl für Russen in Deutschland. Ist denn der Versuch, sich dem Wehrdienst in Russland zu entziehen, ein möglicher Grund, Russen in Deutschland Schutz zu gewähren?

Wir haben mit vielen Russen in Deutschland gesprochen, die sich jetzt in sehr schwieriger finanzieller Lage befinden. Dies sind vielfach Studenten. Gibt es vonseiten der Bundesregierung irgendwelche Bemühungen, diesen Unterstützung anzubieten?

DR. WEDE: Zu individuellen Gründen kann ich Ihnen keine pauschale Antwort geben. Das wird geprüft. Ob generell auch die Verweigerung des Kriegsdienstes dazugehört, entscheidet das BAMF im Einzelfall.

KLEINEMAS: Sie haben nach der Situation der Studierenden gefragt. Sie wissen vielleicht, dass es am Donnerstag und Freitag eine Sitzung der Kultusministerkonferenz gab, an der auch Ministerin Stark-Watzinger teilgenommen hat. Diese Sitzung ist mit einer Erklärung zu Ende gegangen, die überschrieben ist mit: „Der Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen“. Diese können Sie im Internet nachlesen. Darin sind konkrete Beschlüsse dazu niedergeschrieben worden, wie wir jetzt mit den Studierenden umgehen und welche Maßnahmen ergriffen werden. Ziel ist es, dass alle Studierenden das gilt aber auch für Forschende ihre Arbeit bzw. ihr Studium hier in Frieden fortsetzen können.

VORS. FELDHOFF: Online wurde folgende Frage an das BMI gestellt: Wie hoch ist aktuell die Zahl der in Deutschland registrierten Flüchtlinge aus der Ukraine? Können Sie uns den aktuellen Stand von heute mitteilen?

DR. WEDE: Wir haben aktuell 146 998 ukrainische Flüchtlinge in Deutschland festgestellt, wie immer mit dem „Disclaimer“, dass wir keine lückenlosen Grenzkontrollen an den Grenzen zu Osteuropa haben. Die Zahl derer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten, kann also auch höher sein, sie kann aber auch niedriger sein, da wir wissen, dass viele in Deutschland nur auf der Durchreise sind.

FRAGE JESSEN: Herr Wede, aus jedem Bericht über die Situation zum Beispiel an den Bahnhöfen wird klar, dass es ohne die Ehrenamtlichen innerhalb von wenigen Stunden zum reinen Chaos kommen kann. Wie reagiert die Bundesregierung darauf? Im Grunde ist die Versorgung von Flüchtlingen doch eine staatliche Aufgabe. Der Eindruck ist, dass Sie dieser nicht hinreichend nachkommen.

Wie gehen Sie mit dem Problem um, dass unter den Helfenden die Überforderung wächst und in dieser Überforderungssituation die Hilfsbereitschaft schwindet?

DR. WEDE: Herr Jessen, ich werde Ihnen jetzt die unbefriedigende Antwort geben, dass die Versorgung der Flüchtlinge vor Ort in erster Linie Länderaufgabe ist. Aber ich will Ihnen dazu erstens auch sagen, dass die Bundesbehörden hierbei sehr stark unterstützen, und ich will Ihnen zweitens sagen: Mit dem Ansturm an ukrainischen Flüchtlingen, den wir in den letzten Tagen erlebt haben, hatte man so nicht rechnen können. Möglichkeiten, um innerhalb von wenigen Tagen 146 000 ukrainische Flüchtlinge sozusagen nur aus den Kapazitäten des Staates aufzufangen, sind natürlich nicht vorhanden.

Die Innenministerin ist dankbar für das extreme Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die sich am Bahnhof betätigen, die Migranten und Flüchtlinge bei sich zu Hause aufnehmen. Diese Situation ist eine Ausnahmesituation, und sie betrifft uns alle. Sie betrifft den Staat, aber sie betrifft natürlich auch die Zivilgesellschaft. So gesehen, sind wir sehr dankbar für das Engagement. Aber selbstverständlich sind wir auch im Kontakt und im Gespräch mit den Ländern, um hier weiter zu unterstützen. Das erfolgt seitens des Bundes.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie sagen: „Ländersache“. BAMF und Bundespolizei sind aber nicht Ländersache. Welche verstärkten Anstrengungen zur Bewältigung der Anforderungen und Überforderungen unternehmen Sie im Hinblick auf diese, wenn man so will, Bundesinstrumente?

DR. WEDE: Die Bundespolizei ist schon sehr aktiv und unterstützt sowohl in den Zügen als auch an den Bahnhöfen. Da es sich nicht um Asylantragsteller handelt diese Personen müssen in Deutschland keinen Asylantrag stellen , ist das BAMF nicht in erster Linie aktiv.

FRAGE JORDANS: Was passiert mit den Personen, die schon eine Unterkunft gefunden haben und sich jetzt erst über die verschiedenen Portale registrieren? Das dauert ja teilweise recht lange. Viele von ihnen haben Angst, dass sie nach dem Königsteiner Schlüssel woanders hingeschickt werden und in einer Flüchtlingsunterkunft landen, anstatt bei der Familie, die sie jetzt aufgenommen hat, bleiben zu können.

DR. WEDE: Die Verteilung der Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel betrifft ja nur die Ukrainer und Ukrainerinnen, die nicht schon privat untergekommen sind. Jemand, der schon eine private Unterkunft etwa bei Freunden oder bei der Familie hat, was ja sehr oft der Fall ist, wird nicht nach dem Königsteiner Schlüssel sozusagen aus dieser private organisierten Unterkunft heraus umverteilt.

FRAGE JOLKVER. Genau dazu: Viele bringen Flüchtlinge auch unmittelbar aus der Ukraine zu sich nach Hause und lassen sie dort wohnen. Was muss denn der Flüchtling oder die Familie, die ihn aufgenommen hat, tun, um Sozialhilfe, um eine Krankenversicherung, also dieses soziale Paket, zu bekommen?

DR. WEDE: Die Flüchtlinge halten sich bis zu 90 Tagen erst einmal in Deutschland ganz legal auf. Das heißt, innerhalb dieses Zeitraums gibt es, was das Aufenthaltsrecht angeht, keinen Handlungszwang. Das ist das, was ich jetzt seitens des BMI sagen kann.

Selbstverständlich stellen sich auch viele andere Fragen: Schulbildung, Arztbesuche. Dazu müsste ich allerdings auf die Kollegen der anderen Ressorts verweisen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Kann vielleicht ein Ressort aushelfen?

VORS. FELDHOFF: Vielleicht fangen wir mit dem Bildungsministerium an. In der KMK haben Sie sicherlich auch darüber geredet.

KLEINEMAS: Selbstverständlich.

VORS. FELDHOFF: Danach kann vielleicht das BMAS etwas zu der Frage der sozialen Absicherung sagen.

KLEINEMAS: Alles, was ich eben über die Studierenden sagte, ist selbstverständlich auch in der KMK-Sitzung besprochen worden. Auch die Schülerinnen und Schüler sind selbstverständlich wesentlicher Bestandteil der Überlegungen. Das umfasst zum Beispiel auch die Frage, ob wir ukrainische Lehrkräfte, die geflüchtet sind, hier einsetzen können. Auch hierbei ist es das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Bildungsbiographie möglichst nahtlos fortsetzen können.

EWALD: Zum Thema Krankenbehandlung kann ich Ihnen sagen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Dafür braucht es weder einen Titel noch einen Asylantrag. Die Landesregierungen so ist das Verfahren beauftragen die Krankenkassen, die Flüchtlinge zu behandeln. Für jeden angemeldeten Leistungsberechtigten wird eine elektronische Gesundheitskarte mit besonderer Statuszeichnung ausgegeben. Die Länder übernehmend dafür die Kosten.

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Tests. Hierzu reicht das Dokument zur Identität. Auch gibt es einen Anspruch auf Impfung.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Die Frage lautete ja, wo der Flüchtling diese elektronische Gesundheitskarte bekommt. Was muss er dafür tun? Er muss ja irgendwo hingehen, sich registrieren, oder?

EWALD: Bestenfalls läuft das mit dem Anmeldeverfahren. Dann gibt es eben die Möglichkeit, dass sie mit der Erfassung ausgestellt wird. Vielleicht kann die Kollegin vom BMAS hierzu noch etwas ergänzen.

PRÜHL: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

DR. WEDE: Eine Ergänzung zu den Unterstützungen des Bundes. Gerade hier in Berlin unterstützt das BAMF sehr stark bei der Registrierung der Flüchtlinge. Das ist eben unter den Tisch gefallen.

FRAGE JUNG: Ich frage auch zum Thema Erstankunft. Herr Wede, würde Ihr Ministerium einräumen, dass ohne die Ehrenamtlichen die Erstaufnahme von Geflüchteten überhaupt nicht funktionierte?

Herr Büchner, wie sieht der Kanzler aktuell die Erstversorgung der ukrainischen Geflüchteten?

DR. WEDE: Herr Jung, die Unterstützung der Ehrenamtlichen ist ein riesiger Beitrag, um die Lage aktuell halbwegs zu bestehen. Ich glaube, jeder, der in letzter Zeit einmal am Bahnhof einer größeren Stadt war, kann das bestätigen. Wie die Lage ohne diese Menschen wäre, ist eine hypothetische Diskussion, die ich jetzt hier nicht führen möchte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber das müssten Sie ja wissen. Jeder, der vor Ort war und nur fünf Minuten mit den Leuten geredet hat, wird Ihnen sagen, das würde alles im Chaos enden.

DR. WEDE: Herr Jung, das wäre jetzt aber trotzdem eine hypothetische Diskussion über die Frage: Was wäre, wenn? Ich bitte um Verständnis, dass ich dazu keine Aussage treffen kann.

SRS BÜCHNER: Ich habe dem, was das BMI gerade schon ausgeführt hat, wenig hinzuzufügen, weise aber gern noch einmal darauf hin, dass es einen sehr engen, tagtäglichen Dialog zwischen dem Bund und den Ländern gibt. Im Übrigen wird das Thema sicherlich auch in der MPK am Donnerstag besprochen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Lautet denn das Ziel, dass man sich bei der Erstankunft der Geflüchteten nicht deutschlandweit auf die Ehrenamtlichen verlassen muss? Denn wenn das so weitergeht und der Unmut wächst, wird es weniger Hilfe von privater Seite geben.

SRS BÜCHNER: Ich muss sagen, ich finde Ihre Unterstellung, der Staat würde nicht funktionieren, wenn es keine Ehrenamtlichen gäbe, auf verschiedenen Ebenen schwierig.

ZUSATZ JUNG: Das ist die Lage, Herr Büchner.

SRS BÜCHNER: Nein, das bestreite ich. Erstens haben wir ein gut organisiertes System, das jetzt auch mit hoher Geschwindigkeit hochgefahren wird. Das hat Herr Wede eben schon ausgeführt. Es ist selbstverständlich, dass es ein paar Tage dauert, wenn ein so großer Zustrom von Flüchtlingen in ein Land erfolgt. Zum Zweiten eher grundsätzlich: Ein Staat funktioniert, indem sich nicht nur staatliche Behörden, sondern auch die Zivilgesellschaft bei großen Themen engagiert. Das ist gut, das ist erfreulich. Es ist schön zu sehen, dass in unserem Land in einer solchen Situation eine so große Hilfsbereitschaft und ein so großes Engagement von so vielen Menschen besteht.

DR. WEDE: Vielleicht darf ich noch ganz kurz etwas ergänzen. Was wir hier sehen, Herr Jung, ist, dass staatliche Leistungen und Leistungen und Engagement der Zivilgesellschaft gut ineinandergreifen. Selbstverständlich ist es das Ziel und der Anspruch des Staates, dass wir diese Menschen jetzt so schnell wie möglich in reguläre Strukturen überführen, seien es Schulen, seien es Krankenhäuser, seien es Unterkünfte. Das geschieht im Moment. Die staatlichen Stellen sowohl des Bundes als auch der Länder sind dazu überall im Einsatz. Insgesamt ist es für den Ansturm, den wir erleben, sehr gut organisiert.

VORS. FELDHOFF: Ich möchte jetzt vom Thema Flüchtlinge weg und zu anderen Themen kommen, die mit der Ukraine zusammenhängen, und folgende Frage von Frau Mastrobuoni von „La Repubblica“ zum Treffen von Herrn Scholz und Herrn Erdoğan einpflegen: Was erwartet die Bundesregierung von der Vermittlung der Türkei im Konflikt in der Ukraine? Unter welchen Aspekten kann Ankara eventuell bessere Resultate erzielen als andere Vermittler? Wo liegen möglicherweise die Stärken der Türken aus Sicht der Bundesregierung?

SRS BÜCHNER: Ich kann dazu eher allgemein ausführen. Es ist wichtig, dass wir uns mit der Türkei, die eine große Rolle spielt und ein NATO-Partner ist, eng abstimmen, dass wir uns allgemein und gemeinsam dafür einsetzen, dass es so schnell wie möglich zu einem Waffenstillstand kommt und dass die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine verteidigt wird.

FRAGE RECKMANN: Ich habe eine Frage an das BMWK. Herr Habeck hat gestern bei Anne Will noch einmal sehr plastisch geschildert, was geschähe, würde auch Deutschland ein Energie-Embargo beginnen. Er war sehr pessimistisch und hat von Massenarbeitslosigkeit, von Lieferabbrüchen gesprochen. Aber zu Beginn des Krieges hat er gesagt, wenn Putin von sich aus den Hahn zudrehte, wären wir vorbereitet. Ich bringe diese beiden Aussagen nicht ganz zusammen. Entweder ist es ein Drama, ein Chaos, oder wir sind vorbereitet. Können Sie versuchen zu erklären, wie das zusammenpasst?

DR. SÄVERIN: Letztlich ist dies eine Frage der Versorgungssicherheit, und diese Versorgungssicherheit hat mehrere Komponenten. Die eine Komponente ist die kurzfristige: Es gibt die Gasspeicher, es gibt den liberalisierten Gasmarkt innerhalb Europas, wo auch Flüssiggas angelandet wird. Die mittelfristige Komponente sind Maßnahmen, Investitionen anzuregen, in die Regulierung der Gas- und der Strommärkte einzugreifen. Langfristig geht es um den Ausbau der Erneuerbaren.

Wenn der Minister sagt, dass wir vorbereitet sind, dann ist das eine Vorbereitung, die sich über einen kurz- und mittelfristigen Zeitraum erstreckt. Insofern sehe ich keinen Widerspruch.

ZUSATZFRAGE RECKMANN: Aber wenn Putin jetzt kurzfristig den Gashahn zudreht das würde er sicherlich für längere Zeit tun , wäre dann nicht das Szenario zu befürchten, das Herr Habeck gestern geschildert hat?

DR. SÄVERIN: Das ist eine hypothetische Frage. Keiner weiß, ob Putin zu dieser drastischen Maßnahme greifen wird. Dann muss man sehen, wie die Bundesregierung, wie das Land damit umgeht. Mit welchen Folgen wir erst einmal rechnen müssen, hat Minister Habeck, wie Sie sagen, gestern anschaulich geschildert.

ZUSATZFRAGE RECKMANN: Das heißt der Satz, dass wir gut vorbereitet sind, wenn Putin den Hahn zudreht, gilt noch?

DR. SÄVERIN: Wir sind darauf vorbereitet.

FRAGE HERRMANN: Zunächst eine Frage an das Finanzministerium. Stimmt es, dass ein Tankrabatt Diesel und Benzin verbilligen soll? Wie soll das konkret funktionieren?

Und dann gleich noch die Frage an das Wirtschaftsministerium: Was hält Ihr Haus von dieser Idee?

DR. LEBER: Ich kann Ihnen sagen, dass Herrn Minister Lindner das Problem der steigenden Energiepreise im Blick hat. Die Koalition wird sich dieses Themas und der Frage, welche Form der Entlastung diesbezüglich möglich ist, auch insgesamt noch einmal annehmen. Dem Minister ist es sehr wichtig, dass es eine treffsichere und vor allem auch schnelle Entlastung gibt bei den Spritpreisen, aber auch bei den sonstigen Energiekosten. Es liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch. Sie sind allerdings alle Gegenstand der Beratungen innerhalb der Koalition. Deshalb kann ich jetzt zu speziellen Maßnahmen nichts sagen. Es gibt dazu Überlegungen, aber nichts, was ich bestätigen kann.

DR. SÄVERIN: Dazu kann ich ergänzen, dass Minister Habeck gestern im Einklang mit allen anderen Regierungsmitgliedern gesagt hat, dass es ein Entlastungspaket geben wird. Dieses Paket orientiert sich an drei Kriterien.

Zum einen sind Strom, Wärme und Mobilität darin enthalten. Aus allen Bereichen muss etwas zur Entlastung beigetragen werden.

Auch Energieeffizienz und -einsparungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Pakets. Das fängt bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Jeder kann schauen, wo er Strom, Wärme und Benzin braucht. Seitens des Staates werden Anregungsmaßnahmen enthalten sein. Das heißt, dieses zweite Kriterium der Energieeffizienz ist ein wichtiges.

Das dritte Kriterium hat Minister Habeck gestern auch genannt: Das Paket muss marktwirtschaftliche Elemente enthalten. Das heißt, Energiesparen muss sich lohnen; der Verbrauch muss weiterhin an die Kosten gekoppelt sein, damit er in den Unternehmen zu einer betriebswirtschaftlichen Größe wird.

Innerhalb dieser drei Kriterien wird die Bundesregierung jetzt ein Gesamtpaket abstimmen. Die Einzelheiten sind, wie der Kollege sagt, noch in der Diskussion.

VORS. FELDHOFF: Ich darf die Frage von Frau Herzog von dpa einfügen: Wann treten diese Entlastungen in Kraft, oder für wann sind sie geplant?

DR. SÄVERIN: Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran. Das ist ein viel benutztes Wort, aber es ist tatsächlich so, dass wir täglich und stündlich Abstimmungen hierzu treffen. Dies ist ja auch nicht so einfach. Es ist ein ganzes Paket; das erfordert viele Abstimmungen zwischen den Ressorts. Es wird tatsächlich intensiv daran gearbeitet.

FRAGE: Heißt das, in diesem Maßnahmenpaket wird dann der Tankzuschuss von Minister Lindner enthalten sein, oder ist das noch nicht ganz klar?

DR. LEBER: Ich habe schon erwähnt, dass es jetzt Gespräche innerhalb der Koalition darüber gibt, wie man insgesamt zu einer Entlastung kommt. Dabei wäre denkbar, dass man eine direkte Entlastung auf diese Art und Weise vorsieht. Das sind alles Überlegungen, die jetzt im Raum stehen und mit den Koalitionspartnern besprochen werden müssen.

ZUSATZFRAGE: Meine Frage richtete sich eigentlich auch an das BMWK. Denn es wurde gerade angesprochen, was dieses erwähnte neue Maßnahmenpaket alles enthalten sollte. Deswegen die Frage: Ist darin auch ein Tankbonus enthalten?

DR. SÄVERIN: Welche Maßnahmen im Einzelnen darin enthalten sein werden, wissen wir noch nicht. Das ist, wie gesagt, ein Gesamtpaket, das insgesamt diskutiert wird.

FRAGE JUNG: Eine Frage an das BMU: Wird man innerhalb der Regierung angesichts des Wissens über Energiesparmöglichkeiten in den nächsten Tagen für ein Tempolimit werben? Das BMDV hat am Freitag schon auf das Umweltbundesamt verwiesen, das diese ja wissenschaftlich nachgewiesen hat.

VORS. FELDHOFF: Wenn ich da gleich eine Frage von Herrn Kreutzfeldt ergänzen darf und wenn das BMU dazu vielleicht auch etwas sagen will: Wenn Energiesparen so wichtig ist, warum spielt dann ein Tempolimit, das viel Treibstoff sparen würde, bei den Plänen der Bundesregierung keine Rolle?

ZUSATZ JUNG: Ich ergänze auch noch einmal etwas. Vielleicht kann uns Herr Büchner auch noch einmal ein paar Energiesparmodelle der Regierung vorstellen.

STOLZENBERG: Ich schließe mich auf jedem Fall dem Sprecher des BMWK an. Wir können über die einzelnen Maßnahmen dessen, dass da geplant ist, im Augenblick nichts sagen. Grundsätzlich gilt natürlich: Ein Tempolimit ist gut für den Klimaschutz, für den Ressourcenschutz und für die Sicherheit im Verkehr. Das sagen uns die Experten und das sagt uns die Wissenschaft immer wieder. Ob das etwas ist, das wir jetzt als nächstes angreifen werden, befindet sich eben, wie gesagt, in der Diskussion, und dazu kann ich im Augenblick nichts Genaueres sagen.

DR. SÄVERIN: Ich kann nur wiederholen: Es ist ein Paket, im Rahmen des Pakets sind alle Dinge denkbar, und was dabei herauskommen wird, wird sich als Ergebnis der Absprachen ergeben.

ZUSATZ JUNG: Ich hatte Herrn Büchner noch gefragt!

SRS BÜCHNER: Vielleicht sage auch ich hier wirklich noch einmal für die verschiedenen Ressorts und die gesamte Bundesregierung: Es ist völlig klar, dass wir in dieser besonderen Situation etwas für die Bürger tun müssen und dass wir die Bürgerinnen und Bürger zeitlich befristet entlasten müssen. Da wird jetzt innerhalb sehr kurzer Zeit ein wirksames und effektives Paket abgestimmt werden. Der Bundeskanzler hat auch immer wieder gesagt, dass die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger in einer schwierigen Situation wie dieser nicht alleinlassen wird und dass man sich natürlich auch besonders um Familien kümmern wird, die mit wenig Geld klarkommen müssen. Dies vielleicht vorweg.

Zu Ihrer Frage nach Energieeinsparungen: Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit den wichtigen Beitrag des effizienten Umgangs mit der Energie für die Energiewende und den Klimaschutz hervorgehoben. Effizienzsteigerungen sind daher eine der Säulen unserer Energiewende. Die Bundesregierung unterstützt mit zahlreichen Maßnahmen die privaten Haushalte und Unternehmen beim Einsparen von Energie. Tipps dazu, wie sich Energie sparen lässt und wie die Bundesregierung dies unterstützt, finden Sie zum Beispiel auf der zentralen Plattform www.machts-effizient.de oder beim Bundesumweltamt.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Sie sprachen von einem Paket, im Rahmen dessen alle Maßnahmen denkbar sind. Gehört zu den denkbaren Maßnahmen auch die Überlegung, unterirdische Gasspeicher zu vergesellschaften oder zu enteignen? Das wäre ja grundgesetzlich im Allgemeinen wohl möglich.

DR. SÄVERIN: Wie Sie wissen, bestehen Überlegungen und auch sehr konkrete Überlegungen in Bezug darauf, die Gasspeicher enger zu regulieren, und zwar mit dem Ziel, dass im jeweiligen Herbst eines Jahres ein gewisser Füllstand von 80 Prozent bis 90 Prozent in diesen Speichern zu beobachten ist. Das ist eine dieser Maßnahmen. Das heißt, an dieser Stelle wird der Staat mit einer Regulierung in einen Bereich eintreten, der vorher rein privatwirtschaftlich organisiert war.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Meine Frage war ja, ob, wenn alles möglich ist, auch die noch weiter gehende Überlegung einer Enteignung dieser sich in Privatbesitz jetzt halt russischem Privatbesitz befindlichen Gasspeicher in Erwägung gezogen wird. Ist das Teil des Überlegungspakets?

DR. SÄVERIN: Über die Inhalte des Entlastungspakets können wir, wie gesagt, konkret noch nichts sagen. Es ist aber ein eigenes Gesetzgebungsvorhaben, diese Regulierung der Gasspeicher auf den Weg zu bringen.

FRAGE JORDANS: Herr Säverin, Herr Leber, egal welches Entlastungspaket auch geschnürt wird, ist denn dabei auch geplant, sicherzustellen, dass die Maßnahmen nicht zu höheren Treibhausgasemissionen führen?

Herr Büchner, welche Maßnahmen unternimmt denn die Bundesregierung, um selbst Energie zu sparen? Ich hatte die Frage, glaube ich, vor zwei Wochen einmal gestellt. Vielleicht hat sich darüber jemand Gedanken gemacht.

SRS BÜCHNER: Ich glaube, Sie können Maßnahmen der Bundesregierung zur Energieeinsparung auf Grundlage dessen nachvollziehen, was die Bundesregierung dazu schon veröffentlicht hat. Dazu habe ich jetzt hier nichts Neues beizutragen.

DR. SÄVERIN: Die Klimaziele zu erfüllen, steht im Koalitionsvertrag. Davon wird die Bundesregierung nicht abrücken. Die zu treffenden Maßnahmen hinsichtlich der Entlastung im Rahmen der Sicherung der Energieversorgung und der Sicherung der Gasversorgung werden sich weiterhin im Einklang mit diesem großen Ziel befinden.

STOLZENBERG: Vielleicht mache ich noch eine Ergänzung, weil das etwas ist, das in unserer Zuständigkeit lag und jetzt zu den Kollegen herüberwandert. Es geht um die klimaneutrale Bundesverwaltung. Das ist etwas, das im Klimaschutzgesetz festgelegt ist. Damit nimmt sich die Regierung selbst in die Pflicht. Wir haben uns also selbst Ziele zum Energiesparen und zum Sparen von CO2-Emissionen auferlegt. Es gibt dafür eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesregierung. Die ist bislang, wie gesagt, noch beim BMUV angesiedelt und wird bald im BMWK angesiedelt sein. In diesem Rahmen monitoren wir eben auch wirklich, wie wir Energie sparen können und wie wir als Bundesregierung selbst zum Klimaschutz beitragen können. Dabei nehmen wir uns, wie gesagt, selbst in die Pflicht.

FRAGE JOLKVER: Herr Leber, noch einmal ganz kurz zu dem Hilfspaket: Ist das Thema der Mehrwertsteuerreduzierung von 19 Prozent auf 7 Prozent noch im Rennen, oder ist diese Idee jetzt vom Tisch?

SRS BÜCHNER: Darf ich noch einmal aushelfen? – Wir wollen hier jetzt ganz bewusst nicht über einzelne Maßnahmen diskutieren oder über einzelne Maßnahmen spekulieren, weil sich genau das jetzt gerade in der Abstimmung innerhalb der Ressorts und der Bundesregierung befindet. Sicher ist: Es wird ein gutes und wirksames Paket geben, um die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation zu entlasten. Aber wir werden jetzt hier nicht die Frage „Ist das drin? Ist das draußen?“ diskutieren.

VORS. FELDHOFF: Dennoch sind die Fragen natürlich berechtigt. – Wollen Sie darauf antworten, Herr Leber?

DR. LEBER: Ich kann hier nur darauf verweisen, dass dem Minister daran gelegen ist, dass man schnell und, wie gesagt, zielgenau handelt. Danach werden sich dann aus unserer Sicht auch die Maßnahmen zu bemessen haben.

FRAGE NIENABER: Ich hätte eine Frage zu den Hilfen für Energieversorger. Am Wochenende gab es ja Berichte, wonach ein weiterer Versorger bei der KfW nach Notkrediten gefragt hat. Herr Leber, Herr Säverin, was können Sie dazu sagen? Können Sie das bestätigen? Von welchen Summen reden wir hier?

DR. SÄVERIN: Leider kann ich zu diesen Einzelfällen nichts sagen, und zwar aus einfachen Gründen. Es handelt sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Wenn ein Unternehmen solcher Liquiditätshilfen bedürftig ist, dann ist das auch eine wichtige Marktinformation, die die Bundesregierung im Rahmen ihrer Tätigkeit erhält, und diese Informationen können einfach nicht weitergegeben werden. Mitunter kommuniziert das Unternehmen darüber, aber unsererseits ist das nicht möglich.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch zwei Online-Fragen, die eine von Herrn Lochner. Minister Habeck hat angekündigt, dass Deutschland bis zum Herbst von russischer Kohle unabhängig sein will. Bei welchen Lieferländern sieht die Bundesregierung global Potenzial für zusätzliche Kohlelieferungen nach Deutschland?

DR. SÄVERIN: Bei der Kohlelieferung ist es so, dass die Liefermöglichkeiten sicherlich am weitesten diversifiziert sind. Ich habe die Lieferländer jetzt nicht im Kopf, aber dort ist eine Abkehr von russischen Importen sicherlich am einfachsten möglich, obwohl das natürlich im Detail auch immer schwierig ist. Aber wir befinden uns da in Verhandlungen und Überlegungen, diese Abhängigkeit kurzfristig zu reduzieren.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine weitere Frage von Frau Landwehr von „Deutsche Verkehrs-Zeitung“. Der zweite Teil der Frage, die ich gleich noch vorlese, ist, glaube ich, beantwortet oder sozusagen eigentlich nicht beantwortet. Aber es geht um die Versorgungskrise wegen der hohen Dieselpreise. Manche Unternehmen drohen mit Streik. Als wie dramatisch schätzen Sie die Lage ein? – Das wäre die Frage, die ich stellen würde. Die Frage danach, welche Unterstützung es geben wird, ist hier ja leider hinlänglich nicht beantwortet worden. Aber vielleicht können Sie etwas zur Lage sagen.

DR. SÄVERIN: Die Spediteure sind in einer sehr schwierigen Lage, weil diese Kosten einen wesentlichen Teil des Kostentableaus eines jeden Unternehmens bilden. Den Unternehmen stehen zur Überbrückung die üblichen Liquiditätsinstrumente der KfW zur Verfügung, die übrigens allen Branchen zur Verfügung stehen. Das sind ERP- und KfW-Förderkredite. Das ist eine grundsätzliche Sache.

Alle anderen Überlegungen, die in den Rahmen des Entlastungspakets passen, möchte ich hier nicht im Einzelnen darlegen, schon gar nicht Überlegungen, die dazu bestehen. Dazu ist hinlänglich etwas gesagt worden.

FRAGE JUNG: An das Verkehrsministerium: Es geht um die Bahn und die Bahnpreise. Es gibt ja nicht nur Autofahrer, die unter den hohen Spritpreisen leiden. Andere Länder machen den ÖPNV in ihrem Land jetzt übergangsweise kostenlos bzw. halbieren die Kosten. Ist das auch ein Modell für Deutschland? Was planen Sie da?

Ich hätte auch noch eine Frage zur Homeofficepflicht, damit die Leute zu Hause bleiben.

ALEXANDRIN: Vielen Dank! – Erst einmal zur ersten Frage: Auch ein solcher Schritt wäre Teil eines hier schon häufig angesprochenen Entlastungspakets. Das heißt, auch zu solchen einzelnen Maßnahmen kann ich hier nichts sagen bzw. nichts über das hinaus, was die Kollegen vom Wirtschaftsministerium gerade schon gesagt haben.

Ich kann nur noch einmal grundsätzlich zum Thema des ÖPNV und der Unterstützung des ÖPNV sagen, dass wir hier über die Verkehrsministerkonferenz ja in engem Kontakt mit den einzelnen Ländern stehen. Es geht dabei zum Beispiel um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Dazu gab es vor Kurzem eine VMK-Sondersitzung, bei der genau dies Thema war. Wir verstetigen die Mittel bereits mit dem Klimapaket. Das heißt, es gibt hier eine massive Unterstützung des ÖPNV und auch des Bahnverkehrs über die nächsten Jahre hinweg.

VORS. FELDHOFF: Ich würde gerne zum Abschluss des Ukrainethemas kommen, und zwar mit zwei kurzen Fragen aus angrenzenden Bereichen. Von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wird nach Sanktionen gegen russische Oligarchen gefragt: Welche Aufgaben wird die Taskforce im Bundeskanzleramt haben, die offenbar eingerichtet wurde, um das Einfrieren wirtschaftlicher Ressourcen gelisteter Personen zu koordinieren? Welche Rolle spielt die im BKA eingerichtete „Sondereinheit Ukraine“?

SRS BÜCHNER: Ich kann gerne allgemein noch einmal dazu sagen: Die Europäische Union hat in den vergangenen Tagen in Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine ein beispielloses Sanktionspaket gegen Russland und Belarus beschlossen. Dies muss nun lückenlos umgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat beschlossen, eine Taskforce zur Umsetzung der Sanktionen einzurichten. Diese Taskforce wird in gemeinsamer Federführung von BMWK und BMF geleitet. Sie wird jetzt mit konkreten Arbeitsstrukturen eingerichtet und soll noch diese Woche ihre Arbeit aufnehmen. Die Taskforce wird eingerichtet, um eine effektive Durchsetzung der Sanktionspakete insgesamt sicherzustellen. Diese Pakete berühren unterschiedlichste Bereiche und entwickeln sich derzeit auch noch weiter. Daraus ergibt sich, dass für die jeweiligen Bereiche die Expertise verschiedener Stellen mit einbezogen werden wird. Mit Blick auf Ressorts gilt das insbesondere für Vertreter von BMWK, BMF, BMI, BMDV, BMJ und des Auswärtigen Amtes sowie die nachgeordneten Behörden, unter anderem den BND, das BKA, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die BaFin, das ZKA, die FIU, das HZA und das BAFA, und die Länder. Die zuständigen Stellen arbeiten bei den eingehenden Fällen bereits gut zusammen. Diese Taskforce wird als neue Einheit zusammengesetzt werden, um den Fokus auf die Umsetzungsarbeit zu gewährleisten. Sie wird darüber hinaus auch Ansprechpartner für die internationale Zusammenarbeit etwa in Bezug auf die auf G7-Ebene sowie im EU-Kreis vereinbarten Austausche sein.

Ich verweise darüber hinaus darauf, dass die EU-Sanktionen unmittelbar geltendes Recht sind und zum Beispiel das Einfrieren von Vermögenswerten auch ohne behördliche Anweisung eingehalten werden muss. Für Fragen zur Umsetzung der Sanktionen haben das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle, BAFA, sowie die Bundesbank Hotlines eingerichtet.

DR. WEDE: Herr Büchner hat eigentlich alles gesagt. Das BKA unterstützt die Ermittlungen, insbesondere komplexe Finanzermittlungen. Aber mehr habe ich dazu, ehrlich gesagt, nicht zu ergänzen.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Fragen von Herrn Böcking vom „SPIEGEL“. Die geht wieder an das BMF. – Viele Flüchtlinge haben offenbar Schwierigkeiten, Hrywnja in Euro umzutauschen, weil die Banken das damit verbundene Risiko scheuen. Die deutsche Kreditwirtschaft hat die Bundesregierung bereits um Klärung gebeten. Wie planen das BMF bzw. gegebenenfalls andere Ressorts darauf zu reagieren?

DR. LEBER: Ja, das Problem ist dem BMF bekannt. Allerdings ist es so, dass in diesem Fall die Bundesbank und die Europäische Zentralbank zuständig sind. Die stehen meines Wissens auch in Gesprächen mit den entsprechenden Banken und der Finanzwirtschaft.

FRAGE: An das Verkehrsministerium, weil es gerade auch vorne sitzt: Die Verkehrsmanagementzentrale meldet, dass die Verkehrskameras in Deutschland speziell beispielsweise auf Autobahnen derzeit abgeschaltet sind und verweist auf die Lage in Europa. Deshalb stelle ich an dieser Stelle, wo wir bei der Ukraine sind, die Frage: Kann man das bestätigen oder sagen, womit das zusammenhängt?

ALEXANDRIN: Vielen Dank für die Frage. – Aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklung in Europa stehen die Verkehrskameras der Autobahn GmbH des Bundes derzeit leider nicht zur Verfügung. Wir bitten dies zu entschuldigen und hoffen, dass wir den Service bald wieder anbieten können.

ZUSATZFRAGE: Zu näheren Hintergründen will man wahrscheinlich aus

ALEXANDRIN: Man will aus sicherheitspolitischen Gründen nichts sagen, genau richtig.

FRAGE STEMPFLE: Ich habe eine Frage an Herrn Büchner und Herrn Burger. Haben Sie Hinweise darauf, dass Belarus auf die Sanktionen reagiert, zum Beispiel, indem man die Menschen, die im Grenzgebiet sind, möglicherweise doch in die Ukraine lässt, wenn sie so waghalsig wären, sich durch das Kriegsgebiet durchzuschlagen? Haben Sie darauf Hinweise?

SRS BÜCHNER: Mir liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Herr Burger?

BURGER: Können Sie das noch einmal sagen? Die Menschen, die im Grenzgebiet sind, in die Ukraine lässt?

ZUSATZ STEMPFLE: Ja!

BURGER: Ich verstehe tatsächlich nicht, um welchen Sachverhalt es geht.

ZUSATZFRAGE STEMPFLE: Es gab in der Grenzregion zwischen Belarus und der Ukraine Flüchtlinge, die dort ausgeharrt haben, um nach Europa zu kommen, und die sind lange im Grenzgebiet gewesen und nicht weitergekommen. Haben Sie Hinweise darauf, dass sich an dieser Situation etwas geändert hat?

BURGER: Okay, jetzt verstehe ich zumindest den Sachverhalt. – Ich habe dazu keine Informationen. Ich würde das gerne nachreichen, falls wir etwas dazu wissen sollten.

FRAGE JESSEN: Zum Thema der Weizenpreise: Die steigen infolge der Krise und auch der Sanktionen in ähnlich dramatischer Weise wie der Ölpreis. Es gibt eine 60-prozentige Preissteigerung seit Januar. Das ist eine Bedrohung oder eine Gefahr für eine weltweite Hungersnot und auch für die Versorgungssicherheit in Deutschland und auch global. Es sind vor allem auch asiatische und afrikanische Staaten, die auf Weizenlieferungen angewiesen sind. Wie geht die Bundesregierung mit dieser realen Gefahr um? Ist vorgesehen, die Weizenpreise von Sanktionen auszunehmen, oder nimmt man das dann in Kauf?

BÜRGELT: Hungersnöte nimmt man auf gar keinen Fall in Kauf. Wie Sie vielleicht wissen, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir letzte Woche Freitag auch seine G7-Agrarministerkollegen eingeladen, um genau über diese Lage zu sprechen, also steigende Weizenpreise, die eben vor allem Länder betreffen, die hauptsächlich vom Export aus Russland und der Ukraine abhängig sind, also viele Länder in Afrika und auch in Asien. Man ist sich einig geworden Sie finden das Statement auch online, das unter den G7-Ländern ganz wichtig ist , dass Exportbeschränkungen unbedingt zu vermeiden sind und dass jedwede Restriktion am Markt zu vermeiden ist. Darauf haben sich die G7-Länder, wie gesagt, geeinigt. Um eben genau solche Hungersnöte zu vermeiden, will man alles Mögliche tun, dem entgegenzutreten.

BURGER: Darf ich vielleicht ganz kurz etwas ergänzen? – In Ihrer Frage schwingt nämlich eine Annahme mit, die, glaube ich, falsch ist. Es gibt keine Sanktionen gegen russische Lebensmittelexporte. Es gibt möglicherweise Effekte der sogenannten „overcompliance“ oder sozusagen eine Wirkung von Sanktionen beispielsweise im Finanzbereich, die diese Praxis erschweren. Das ist genau der Bereich, auf den sich die Kollegin gerade bezogen hat und in dem wir gemeinsam daran arbeiten, so etwas zu verhindern. Aber man sollte zunächst einmal Klarheit darüber schaffen: Es gibt keine Sanktionen gegen russische Lebensmittelexporte.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Danke für die Klarstellung. Ja, da war ich unpräzise. – Das heißt also, zur Politik der Bundesregierung gehört, Weizenexporte auch aus Russland und sowieso aus der Ukraine das ist eine andere Baustelle weiterhin zu ermöglichen, sodass Auswirkungen in Richtung einer globalen Hungersnot so weit wie möglich gedämpft werden. Verstehe ich Sie da richtig?

BURGER: Das ist richtig.

FRAGE JOLKVER: Teil eins: Mich würde interessieren, ob deutsche Waffen weiterhin in die Ukraine geliefert werden. Teil zwei: Für wie gefährlich hält die Bundesregierung die Tatsache, dass die russische Armee jetzt wohl die Routen unter Beschuss nimmt, über die diese Waffen von Polen in die Ukraine geschafft werden?

SRS BÜCHNER: Bevor Herr Collatz übernimmt, kann ich einleitend sagen, dass unter anderem aus dem Grund, kein Sicherheitsrisiko einzugehen, hier über keine Art von Lieferungen mehr berichtet wird und wir uns hier auch nicht mehr zu Details, ob und in welcher Form Waffen geliefert werden, äußern werden.

COLLATZ: Dem kann ich natürlich nichts mehr hinzufügen. Genau das wären auch meine Worte gewesen ich bitte um Verständnis dafür , weil es natürlich weiterhin Ziel der russischen Aggressoren ist, Versorgungswege der Ukraine abzuschneiden und die Verteidigung schwieriger zu machen. Dem wollen wir keine Unterstützung leisten.

FRAGE NIENABER: Herr Büchner, zuletzt wurde berichtet, dass in der Bundesregierung eine Grundsatzentscheidung gefallen sei, wonach die Kampfflugzeuge vom Typ F-35 nun beschafft werden sollten. Herr Scholz hat das in seiner Regierungserklärung schon angedeutet. Können Sie bestätigen, dass diese Grundsatzentscheidung nun gefällt ist?

Am Wochenende war der stellvertretende Regierungschef des Hauses Katar bei Herrn Kukies im Kanzleramt. Wurde dabei auch über LNG-Lieferungen gesprochen?

SRS BÜCHNER: Zum Thema des F-35 gebe ich das Wort sehr gern an Herrn Collatz weiter. Ich kann aber bestätigen, was Sie gerade schon gesagt haben. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 27. Februar sehr klar gesagt:

„Für die nukleare Teilhabe werden wir rechtzeitig einen modernen Ersatz für die veralteten Tornado-Jets beschaffen. Der Eurofighter soll zu Electronic Warfare befähigt werden. Das Kampfflugzeug F-35 kommt als Trägerflugzeug in Betracht.“

Das war eine sehr deutliche Äußerung. Herr Collatz, wollen Sie ergänzen?

COLLATZ: Die Nachfolgelösung für den Tornado ist Teil des Koalitionsvertrages. Die Ministerin hat bereits sehr früh in ihrer Amtszeit deutlich gemacht, dass diese Entscheidung dringlich ist und auch hoch oben auf dem Stapel liegt. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung zeitnah gefällt wird. Der Kanzler hat sich kürzlich geäußert, wie von Herrn Büchner eben dargestellt. Deswegen kann es natürlich niemanden überraschen, dass diese Entscheidung jetzt ansteht.

Der Ministerin ist es aber ebenso wichtig, dass die Kooperation mit dem Parlament stets auf solider und vertrauensvoller Basis erfolgt. Dabei müssen eben auch Kommunikationen beachtet werden. Deswegen kann ich Ihnen das nicht bestätigen. Ich kann Ihnen aber ankündigen, dass es dazu bald eine öffentlich wahrnehmbare Äußerung geben wird.

VORS. FELDHOFF: Damit sind, denke ich, auch mehrere Fragen zum F-35 beantwortet, die online gestellt wurden.

SRS BÜCHNER: Die Frage zum Gespräch von Staatssekretär Kukies kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich könnte aber versuchen, das in Erfahrung zu bringen und würde es dann nachreichen.

VORS. FELDHOFF: Ich habe zwei Fragen von Herrn Aiash und von Herrn Khanabadi. Beide fragen nach der Exekution von 81 Menschen in Saudi-Arabien: Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu? Herr Khanabadi fragt explizit nach Sanktionen gegenüber Saudi-Arabien.

BURGER: Wir haben die Berichte über eine große Anzahl von Hinrichtungen in Saudi-Arabien gesehen. Sie wissen, dass wir die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnen. Sie ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung. Insofern sind solche Berichte natürlich in höchstem Maße schockierend. Seit einigen Jahren hat es eine solche Hinrichtungswelle in dieser Form in Saudi-Arabien nicht mehr gegeben. Sie ist zu verurteilen.

Insofern schließen wir uns der gemeinsamen Forderung der Europäischen Union, der der Hohe Vertreter gestern Ausdruck verliehen hat, ausdrücklich an. Wir setzen uns gemeinsam mit der EU und den EU-Mitgliedsstaaten für die Abschaffung der Todesstrafe ein, und zwar weltweit.

FRAGE JUNG: Hat man bei den saudischen Partnern gegen diese Hinrichtungen protestiert?`

Herr Büchner, ist die saudische Diktatur ein Partner für Herrn Scholz, für den Kanzler?

BURGER: Wir sprechen über Menschenrechtsfragen und selbstverständlich auch über das Thema der Todesstrafe mit der saudischen Regierung auf allen verschiedenen Ebenen, wo immer sich dazu Gelegenheit bietet. Das tun wir auf den geeigneten diplomatischen Kanälen. Ich habe hier gerade öffentlich deutlich Stellung bezogen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber haben Sie in Reaktion auf die Bekanntgabe von 81 Hinrichtungen in Saudi-Arabien in Saudi-Arabien protestiert?

BURGER: Ich habe das hier gerade öffentlich getan.

ZUSATZ JUNG: Das ist etwas anderes.

BURGER: Genau, das ist etwas anderes. Diplomatische Kontakte, wo immer sie stattfinden, finden in aller Regel vertraulich statt. Aber sie finden statt, und sie finden auf allen Ebenen statt.

SRS BÜCHNER: Ich kann das, was Herr Burger gesagt hat, kaum ergänzen. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Beziehungen zu allen Staaten der Welt. Darunter gibt es sozusagen kompliziertere und weniger komplizierte Beziehungen. Ich werde mich jetzt aber nicht auf das Spiel einlassen, die Beziehungen zu einzelnen Staaten irgendwie zu qualifizieren.

FRAGE JORDANS: Herr Burger, machen es solche Massenhinrichtungen schwieriger, mit Saudi-Arabien im derzeitigen Kontext beispielsweise auch über eine Erhöhung der Energielieferungen zu sprechen, oder trennt die Bundesregierung beides strikt, auf der einen Seite die Menschenrechte und auf der anderen Seite die Wirtschaft?

BURGER: Ich würde sagen, dass die Qualität der Einhaltung von Menschenrechten ganz grundsätzlich Einfluss auf die Qualität und Intensität von Beziehungen hat, die wir mit anderen Staaten eingehen. Das manifestiert sich in ganz verschiedenen Bereichen. Trotzdem gibt es mit verschiedenen Staaten auch immer wieder Bereiche, in denen sich Interessen überschneiden.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Ist das hier der Fall?

BURGER: Ich will dem, was ich gerade gesagt habe, jetzt nichts weiter hinzufügen.

FRAGE JUNG: Kann uns jemand Auskunft darüber geben, wie viel saudisches Öl wir jährlich importieren?

DR. SÄVERIN: Die Bedeutung Saudi-Arabiens als Ölimportland für Deutschland ist in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Zuletzt belief sich der Import auf 1,4 Millionen Tonnen Erdöl. Der Verbrauch Deutschland liegt bei 96,2 Millionen Tonnen Erdöl. Wir decken also einen Bruchteil unseres Ölbedarfs aus Saudi-Arabien.

VORS. FELDHOFF: Ich habe eine Frage von Jens Peter Paul zu Ministerin Spiegel an den Regierungssprecher: Ist die Ministerin nach Meinung des Bundeskanzlers nach ihrem Auftritt vor dem Mainzer Untersuchungsausschuss noch im Amt tragbar? Genießt sie unverändert das volle oder das vollste Vertrauen des Bundeskanzlers?

SRS BÜCHNER: Ich habe den Fall hier nicht zu kommentieren.

VORS. FELDHOFF (zur COVID-19-Pandemie): Dann habe ich eine Frage von Herrn Steffen von der „ZEIT“ zum Infektionsschutzgesetz an das Bundesgesundheitsministerium: Die Maskenpflicht soll demnächst wegfallen. Wäre es rechtlich möglich, dass einzelne Einrichtungen oder zum Beispiel Supermarktketten die Maskenpflicht eigeninitiativ auf privatrechtlicher Ebene in ihren Räumen weiter vorschreiben, indem sie dies etwas in ihre Hausordnung schreiben, und rechnen Sie mit solchen Entscheidungen?

EWALD: Sie wissen vielleicht, dass das Infektionsschutzgesetz in der Novellierung am Mittwoch im parlamentarischen Verfahren beraten wird. Der Minister hat das an dieser Stelle am Freitag erläutert und eingeordnet. Wir haben damit einen Rahmen, der übergangslos Schutzmaßnahmen bei steigenden Fallzahlen und einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems erlaubt. Der Minister hat die Länder wiederholt aufgefordert, sich darauf vorzubereiten und dann Maßnahmenoptionen im IfSG am besten auch einheitlich anzuwenden.

Wir haben gegenwärtig Rekordinzidenzen. Das zeigt der Blick auf die Zahlen. Es ist festzustellen, dass sich die Omikronsubvariante BA.2 noch schneller verbreitet. Darauf müssen wir jetzt reagieren. Wie und mit welchen Maßnahmen darauf im Einzelfall zu reagieren ist, das ist, wie gesagt, Ländersache. So ist das Infektionsschutzgesetz angelegt. Es ist in föderaler Zuständigkeit. Damit sind auch solche Fragen von den Ländern zu beantworten.

VORS. FELDHOFF: Nur noch zum Verständnis: Müsste aus Ihrer rechtlichen Sicht eine Supermarktkette das dann in jedem Land einzeln anordnen, oder kann eine Supermarktkette das in ihrer Hausordnung bundesweit anordnen? Das war ja die Grundfrage.

EWALD: Ich kann das jetzt, bezogen auf einzelne Regelungskomplexe, inhaltlich nicht bewerten. Dafür bitte ich um Nachsicht.

FRAGE: Meine Frage geht ebenfalls an das BMG. Wie wichtig ist gerade jetzt die Anwendung auch der sektoralen Impfpflicht sie wird ja diese Woche in Kraft treten , speziell auch vor dem Hintergrund der derzeit steigenden Zahlen, die Sie gerade erwähnt haben?

EWALD: Ja, das ist wichtig. Der Minister hat das hier am Freitag auch noch einmal klargestellt. Das Gesetz gilt, und die Länder haben es umzusetzen. Das Gesetz gilt jetzt schon. Wir haben die Länder mit Interpretationshilfen, mit Auslegungshilfen unterstützt. Wir haben sie auch bei Durchführungsfragen unterstützt. Wir haben natürlich ein großes Interesse daran, dass es einheitlich umgesetzt wird.

FRAGE STEMPFLE: Herr Wede, morgen wird der Aktionsplan Rechtsextremismus vorgestellt. Können Sie sagen, wie viele der 89 Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus, die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurden, schon umgesetzt sind? Gibt es überhaupt eine Evaluierung dessen, was bislang schon geleistet wurde?

DR. WEDE: Die Antwort würde ich gern nachreichen. Sie können sich vorstellen, dass ich angesichts eines solchen Umfangs jetzt nicht einzeln darauf eingehen kann. Ich kann Ihnen für die Maßnahmen, die beim BMI laufen, jetzt sagen, dass davon zum Teil schon etwas abgeschlossen ist. Im Grund genommen, ist das „work in progress“. Es ist zum Teil darauf angelegt, dass das über mehrere Jahre läuft. Wir jedenfalls sind, was unsere Maßnahmen angeht, dran. Diese Maßnahmen sollen auch nicht mit dem Ende der vergangenen Legislaturperiode enden. Das läuft über mehrere Jahre.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine Frage von Herrn Meyer-Fünffinger vom Bayerischen Rundfunk bezüglich der Anklage der Staatsanwaltschaft München 1 gegen den Ex-Wirecard-Chef Markus Braun an den Regierungssprecher: Fühlt sich Bundeskanzler Scholz in seiner Haltung, die er als Bundesfinanzminister vertreten hat, bestätigt, wonach bei Wirecard offenbar mit hoher krimineller Energie gehandelt worden ist?

SRS BÜCHNER: Den bisherigen Äußerungen des Bundeskanzlers dazu habe ich hier nichts hinzuzufügen.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich noch eine letzte Onlinefrage, und zwar von Frau Landwehr zur Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr. Ich denke, dafür sind das Verkehrsministerium bzw. das BMF zuständig. Sie fragt: Die alte Förderrichtlinie ist Ende 2021 ausgelaufen. Über die neue gibt es offenbar keine Einigung zwischen den beiden Ressorts. Frage an beide Ministerien: Worum geht es bei der Abstimmung? Wann geht diese Richtlinie zur Notifizierung nach Brüssel?

ALEXANDRIN: Grundsätzlich müsste ich die Antwort nachreichen. Aber ich kann schon einmal sagen, dass wir uns zu regierungsinternen Gesprächen sowieso grundsätzlich nicht äußern.

VORS. FELDHOFF: Dann versuchen wir es bei Herrn Leber. Herr Leber hat auch keine weiteren Ausführungen.

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