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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 15. Juli 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes, Handlungskonzept Stahl, verbraucherpolitischer Bericht der Bundesregierung 2020), Entscheidung der belarussischen Zentralen Wahlkommission zur Registrierung der Präsidentschaftskandidaten, Sofortprogramm Pflege, Coronapandemie (Impfstoffentwicklung, Nutzen von Visieren, geplante regionale Ausreisesperren, Reisewarnungen und –beschränkungen, Abstandsregelungen in Flugzeugen, finanzielle Hilfen für international Studierende in Deutschland), Beteiligung von Huawei am Ausbau des 5G-Netzes, Untersuchung möglicher rechtsextremer Netzwerke innerhalb der hessischen Polizei, Diskussion um Studie über Rassismus bei der deutschen Polizei, Gespräche zwischen Staatssekretär Kukies und dem Ex-Vorstandsvorstandvorsitzenden der Wirecard AG, Urteil des EU-Gerichts zu Steuernachzahlungen des US-Konzerns Apple in Irland, Sondertreffen des Europäischen Rates (Beziehungen zur Türkei, Spannungen zwischen der Türkei und Griechenland), Interviewäußerungen des Vorsitzenden der Steuer-Gewerkschaft zu Steuererklärungen, Lieferkettengesetz, Telefonat der Bundeskanzlerin mit dem griechischen Ministerpräsidenten

1:44 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
3:11 „Handlungskonzept Stahl“ (ab 9:10)
– Heute werden in Deutschland für jede produzierte Tonne Rohstahl 1,3 Tonnen CO2 in die Atmosphäre geblasen. Sie sprachen von CO2-armer Produktion. Was versteht denn die Bundesregierung unter CO2-armer Stahlproduktion?
– Ab wann muss Stahl in Deutschland ohne CO2-Emissionen hergestellt werden? Was ist das Ziel?
– Sie sprachen ja von Chancengleichheit für den deutschen Stahl. Wie will die Bundesregierung vielleicht auch auf Europaebene zum Beispiel mit chinesischem oder amerikanischem Stahl umgehen, wenn der jetzt keine Ahnung um die Hälfte billiger ist? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es dann quasi einen CO2-Zoll, einen Klimazoll gibt, damit die Preisdifferenz ausgeglichen wird und VW dann eben nicht mehr den chinesischen Stahl importiert, sondern deutschen Stahl benutzt?

7:02 Weißrussland (ab 14:14)
– Sind deutsche Journalisten betroffen, Herr Burger?
– Sie sprechen von der belarussischen Regierung. Bei anderen Diktaturen sprechen Sie vom Regime warum hier von Regierung?

31:15 Abstand im Flugzeug
– Dafür gibt es die WHO- und EASA-Empfehlung, Abstand zu halten, eine Reihe frei zu lassen und den mittleren Platz frei zu halten. Das wird bisher immer noch nicht umgesetzt. Sie schieben sich gegenseitig den Ball zu, wenn es darum geht, wer dafür zuständig ist. Ich möchte gerne wissen, wie da der Stand ist und warum Sie die Empfehlung nicht umsetzen.
– An das BMVI: Die EASA hat sogenannte Testflughäfen in Frankfurt und München in Bezug auf Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 auserkoren. Wie lange dauern diese Tests noch? Wie ist da der Stand?
– Diese HEPA-Filter sind ja Propaganda der Airlines. Es wurde von mehreren deutschen Universität wissenschaftlich widerlegt, dass das Luft wie in einem OP-Saal sei. Mich wundert, dass das Gesundheitsministerium diese Propaganda der Airlines in Bezug darauf, was das sei, übernimmt. Warum tun Sie das? Warum vertrauen Sie dann nicht auf wissenschaftliche Tatsachen?

40:03 Polizei in Hessen
– wie bewertet die Kanzlerin die Vorgänge in Hessen, wo es offenbar rechtsextreme Netzwerke in der Polizei gibt und wo persönliche Daten von Polizeicomputern abgerufen werden? Beunruhigt das die Kanzlerin? Wie ist ihre Haltung dazu?
– ist es eigentlich auch auf Bundespolizeiebene möglich, dass Daten abgerufen werden oder dass das vielleicht auch schon in den vergangenen Wochen und Monaten passiert ist, ohne dass das zum Beispiel der Innenminister oder der Bundespolizeichef gemerkt haben?
– Wie bewertet der Innenminister die Vorgänge in Hessen?

49:15 Wirecard
– Sie sprachen von einem Arbeitsgespräch. Es geht ja um ein Gespräch, das Herr Kukies mit Herrn Braun auf seiner Geburtstagsparty geführt hat. Ist es üblich, dass Staatssekretär Kukies auf Partys Arbeitsgespräche führt? (ab 51:15)

1:03:13 Lieferkettengesetz
– Sie wollen ja, dass die Unternehmen mit einem Lieferkettengesetz schnellstmöglich verpflichtet werden, die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit durch deutsche Unternehmen und ihre Zulieferer zu beenden. Mich würde interessieren, warum das Wirtschaftsministerium die Ausbeutung von Mensch und Natur nicht beenden will.
– Herr Seibert, wie lange möchte die Kanzlerin noch bei der Ausbeutung und Kinderarbeit zugucken? Wie steht sie zu dem Konflikt?
– Ihr Ministerium sagt, dass es Schnellschüsse verbieten würde. Das Thema kennen wir hier seit Jahren. Sie wehren sich gegen so ein Lieferkettengesetz und damit gegen die Verhinderung von Ausbeutung von Mensch und Natur und Kinderarbeit.
– Herr Seibert, Sie sprachen die Befragung der Unternehmen an. Die Zahlen sind ja schon raus. Das sind Tatsachen und Fakten. Wie bewertet denn die Kanzlerin, dass nur 455 von den befragten 2250 Firmen überhaupt zum Thema Lieferketten geantwortet haben? Findet sie das eine große Zahl? Findet sie das in Ordnung? Ist das zu wenig? (ab 1:08:20)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. Juli 2020:

STS SEIBERT: Guten Tag, auch von mir. Ich beginne den Bericht aus dem Kabinett mit Änderungen im Bundesmeldegesetz. Das Meldewesen ist das informationelle Rückgrat einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung. Pässe und Personalausweise werden in der Regel auf Grundlage der Meldedaten ausgestellt. Auch für viele andere Verwaltungsvorgänge greifen die Behörden auf Meldedaten zu. Dort gibt es nun Veränderungen.

Mit dem Gesetzentwurf, der heute eingebracht wurde, sollen die notwendigen Rechtsänderungen im Bundesmeldegesetz vorgenommen werden, um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen und einen verbesserten länderübergreifenden Datenabruf zu ermöglichen, um ganz grundsätzlich melderechtliche Prozesse zu vereinfachen und um die Datenqualität und die Datenverfügbarkeit zu verbessern.

Eine für die Bürger vielleicht wirklich interessante Neuerung: Künftig können sie selbst ihre Meldedaten erstmals über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen und sie dann für ihre verschiedenen Zwecke weiternutzen.

So weit im Groben der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes.

Als Nächstes hat der Bundeswirtschaftsminister dem Kabinett sein Handlungskonzept Stahl mit dem Untertitel „Für eine starke Stahlindustrie in Deutschland und Europa“ vorgelegt. Die Bundesregierung hat dieses Handlungskonzept Stahl beschlossen. Es ist ein politisches Gesamtkonzept für eine langfristig starke, international wettbewerbsfähige und klimaneutrale Stahlindustrie hier am Standort Deutschland. Darin werden ganz verschiedene Herausforderungen beschrieben und folgende Ziele verfolgt:

Zunächst einmal wird das Ziel verfolgt, Chancengleichheit auf dem globalen Stahlmarkt zu schaffen, dann das Ziel, den Carbon-Leakage-Schutz für die Stahlindustrie und andere energieintensive Industrien zu stärken. Ich will es vielleicht kurz erklären: Mit Carbon Leakage benennt man das Phänomen, dass Produktion und damit auch die damit verbundenen CO2-Emissionen in Staaten verlagert werden, die keinen oder geringeren Klimaschutzanforderungen unterliegen.

Ein weiteres Ziel ist, eine Umstellung auf eine CO2-arme und perspektivisch CO2-freie Stahlproduktion zu ermöglichen und dadurch die Chance zu nutzen, Vorreiter innovativer Klimaschutztechnologien zu werden.

Das ist unser sozusagen nationales Handlungskonzept Stahl. Es dient der Bundesregierung aber auch als Leitschnur für die Diskussionen auf Ebene der Europäischen Union.

Zu guter Letzt hat die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz den verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung 2020 vorgelegt. Der bislang letzte stammt aus dem Jahre 2016. Der Bericht 2020 beschreibt also die Maßnahmen, die seit 2016 ergriffen wurden, aber auch die aktuellen Herausforderungen und die Ziele unserer Verbraucherpolitik.

In den letzten Jahren sind erhebliche und wichtige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt worden. Nur einige Beispiele: Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat einen Datenschutzrechtsrahmen auf EU-weitem, hohem Niveau geschaffen. Gegen die zunehmende Hasskriminalität im Netz wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Die Musterfeststellungsklage gibt Verbrauchern eine einfache und auch wirksame Möglichkeit des kollektiven Rechtsschutzes gegenüber Unternehmen. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Auch in vielen anderen Lebensbereichen wurde der Verbraucherschutz gestärkt. Ich nenne nur die Stichworte sicherer Zahlungsverkehr, mehr Anlegerschutz, verbesserte Gesundheitsinformationen und transparenter Energiemarkt.

Seit Frühjahr dieses Jahres stand die Bundesregierung, wie Sie wissen, vor der besonderen Herausforderung, Verbraucher und Verbraucherinnen vor negativen Auswirkungen der Coronapandemie zu schützen bzw. diese Auswirkungen zumindest abzumildern. Auch darauf hat sie mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen reagiert. Sie hat all diejenigen unterstützt, die ihren Zahlungsverpflichtungen für Miete, Telefon, Internet oder Strom wegen der Coronapandemie nicht nachkommen konnten. Sie hat mit dem Sozialschutzpaket den Zugang zu den Grundsicherungssystemen erleichtert. Sie hat auch eine Gutscheinlösung für ausgefallene Pauschalreisen, Flüge und Freizeitveranstaltungen beschlossen.

So weit mein Bericht aus dem Kabinett.

BURGER: Die Bundesregierung hat die gestrige Entscheidung der belarussischen Zentralen Wahlkommission zur Registrierung der Präsidentschaftskandidaten mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Entgegen zahlreichen Aufrufen auch seitens der Bundesregierung sind die zentralen Gegenkandidaten des Amtsinhabers, Wiktor Babariko und Valery Tsepkalo, nicht zugelassen worden, obwohl beide weit mehr als die für die Registrierung notwendigen Unterschriften gesammelt hatten. Beide haben angekündigt, diese Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof anfechten zu wollen.

Die gestrige Entscheidung ist ein schwerer Schlag gegen demokratische Grundprinzipien sowie gegen Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit und schränkt die belarussischen Bürgerinnen und Bürger in ihrer Möglichkeit, selbstbestimmt über ihr Staatsoberhaupt zu entscheiden, stark ein.

Die Bundesregierung hat weiterhin mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass allein gestern über 250 friedlich protestierende Menschen im ganzen Land zum Teil willkürlich festgenommen wurden, darunter über ein Dutzend Journalisten. Seit Mai sind damit bereits rund 1000 Menschen im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl festgenommen worden.

Wir rufen die belarussische Regierung nachdrücklich dazu auf, faire und freie Wahlen im Einklang mit den geltenden Standards der OSZE sowie das Recht der Freiheit zur Meinungsäußerung und zur friedlichen Versammlung zu gewährleisten, und erwarten von der belarussischen Regierung, dass alle in diesem Zusammenhang Inhaftierten freigelassen werden. Dies hat zuletzt Staatssekretär Berger im Gespräch mit dem belarussischen Botschafter am vergangenen Montag deutlich unterstrichen.

Uns bereitet auch große Sorge, dass immer noch keine Einladung an die OSZE bzw. ODIHR zur Wahlbeobachtung eingegangen ist. Die gemeinsame Wahlbeobachtung durch anerkannte Organisationen wie OSZE/ODIHR trägt maßgeblich dazu bei, weltweit das Vertrauen in den Staat und demokratische Institutionen zu stärken. Wir fordern die belarussische Regierung auf, die Einladung schnellstmöglich nachzuholen.

Vielen Dank.

FRAGE JUNG: Entweder an Herrn Seibert oder an Frau Eichler vom BMWi: Heute werden in Deutschland für jede produzierte Tonne Rohstahl 1,3 Tonnen CO2 in die Atmosphäre geblasen.

Herr Seibert, Sie sprachen von CO2-armer Produktion. Was versteht denn die Bundesregierung unter CO2-armer Stahlproduktion?

Ab wann muss Stahl in Deutschland ohne CO2-Emissionen hergestellt werden? Was ist das Ziel?

STS SEIBERT: Ich würde sagen, das federführende Ressort sollte sich dazu äußern.

EICHLER: Die Prämisse, die dem Handlungskonzept Stahl zugrunde liegt, ist, dass wir die Stahlproduktion perspektivisch CO2-arm und langfristig auch CO2-frei ausgestalten wollen. Wann das konkret der Fall sein soll, kann ich Ihnen gerade nicht sagen. Das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen, wenn solche konkreten Zeitpunkte im Handlungskonzept niedergelegt sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das sollte doch der Schwerpunkt des Konzepts sein. Die ganzen anderen Ziele haben Sie uns ja seit Jahren gesagt.

Was verstehen Sie unter CO2-armer Produktion, und ab wann darf sie gar kein CO2 mehr verbrauchen?

EICHLER: Das würde ich Ihnen gern nachreichen. Diese Detailfragen kann ich jetzt gerade nicht beantworten. Aber Sie bekommen eine Antwort dazu.

STS SEIBERT: Ich kann die Zahlen jetzt natürlich auch nicht nennen, aber das wird Ihnen ja nachgereicht. Ich will aber noch einmal sagen: Diesen Bericht gibt es, weil einerseits die Stahlindustrie eine Schlüsselindustrie für Deutschland ist sie ist eine Grundstoffindustrie und hat als solche in der Wertschöpfungskette eine ganz große Bedeutung für unsere Volkswirtschaft , und es gibt diesen Bericht, weil andererseits die Stahlindustrie vor großen Herausforderungen beim Klimaschutz steht. Beides wird darin angesprochen, und für beides liegt also sozusagen ein Handlungskonzept vor. Die Zahlen werden Ihnen sicherlich nachgeliefert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vielleicht anders gefragt: Sie sprachen ja von Chancengleichheit für den deutschen Stahl. Wie will die Bundesregierung vielleicht auch auf Europaebene zum Beispiel mit chinesischem oder amerikanischem Stahl umgehen, wenn der jetzt keine Ahnung um die Hälfte billiger ist? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es dann quasi einen CO2-Zoll, einen Klimazoll gibt, damit die Preisdifferenz ausgeglichen wird und VW dann eben nicht mehr den chinesischen Stahl importiert, sondern deutschen Stahl benutzt?

STS SEIBERT: Dies ist ein Konzept und noch nicht die Beschreibung konkreter Handlungsschritte im letzten Detail über die nächsten Jahrzehnte. Als solches bitte ich es zu verstehen und vielleicht erst einmal zu lesen, und dann werden sich manche Fragen wahrscheinlich auch schon beantworten.

VORS. WOLF: Wir gehen thematisch noch einmal zurück zum Bundesmeldegesetz, denn Herr Alter hat dazu noch einen Nachtrag für uns.

ALTER: Vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben. Vieles hat Herr Seibert schon gesagt. Die Änderung des Bundesmeldegesetzes klingt auf den ersten Blick sehr technisch, und in vielfältiger Weise betrifft das auch technische Abläufe und Kommunikationsbeziehungen von Datenbanken. Diese Änderung, die wir vorschlagen, hat aber auch einen sehr praktischen Nutzen für die Menschen, den ich hier noch einmal kurz darstellen möchte. Es soll nämlich beispielsweise künftig möglich sein, dass man sich auf elektronischem Wege beim Einwohnermeldeamt anmelden kann. Das heißt also, dass Behördengänge dadurch erspart werden, dass dieser Prozess mit einem Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion in einem aktuellen Smartphone vollständig elektronisch ablaufen soll. Auch die Abgabe einer sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung soll elektronisch möglich sein. Dieses Verfahren soll vorbehaltlich der Zustimmung im Bundestag und im Bundesrat in Hamburg getestet werden und im November 2021 bundesweit eingeführt werden.

Das ist ein klassisches Beispiel, an dem man sieht, dass die Digitalisierung in der Verwaltung auf Hochtouren läuft, mit dem Ziel, das Leben der Menschen zu vereinfachen und die Digitalisierung zu nutzen. Aber bei all dem ist klar: Das sind digitale Angebote, und für diejenigen, die das nicht nutzen können oder wollen, bestehen natürlich die analogen Antragsverfahren weiterhin fort. Vielen Dank.

FRAGE JUNG (zu den Festnahmen nach den Präsidentschaftswahlen in Weißrussland): Sind deutsche Journalisten betroffen, Herr Burger?

BURGER: Nach meinem Kenntnisstand derzeit nicht, aber wir beobachten die Lage natürlich fortlaufend.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sprechen von der belarussischen Regierung. Bei anderen Diktaturen sprechen Sie vom Regime warum hier von Regierung?

BURGER: Darüber haben wir in der Vergangenheit schon einmal gesprochen. Ich glaube, das ist eine Wortwahl, für die es keine festen Regeln gibt. Ich glaube, die Bezeichnung Regierung ist in jedem Fall zutreffend und korrekt.

FRAGE CLEMENT: An Frau Nauber zu dem Sofortprogramm Pflege, das vor eineinhalb Jahren aufgelegt wurde: Wie die Zahlen gestern gezeigt haben, wurde bisher nur ein Fünftel der Stellen besetzt. Woran liegt das aus Ihrer Sicht? Ist das Programm damit gescheitert? Was wollen Sie tun, um dem Ganzen ein bisschen mehr Kraft zu geben?

NAUBER: Danke für die Frage. Wie Sie vielleicht wissen, arbeiten wir seit Beginn der Legislaturperiode daran, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz ist dabei ein Baustein, und ein Baustein dieses Gesetzes ist wiederum das Sofortprogramm Pflege, mit dem wir 13 000 neue Stellen in der Altenpflege geschaffen haben. Diese Stellen zu besetzen ist in der Tat nicht einfach, aber das Signal ist wichtig: Am Geld scheitert es nicht.

Parallel dazu das hat der Minister hier am Montag auch noch einmal betont hat die Bundesregierung gemeinsam mit mehr als 50 Verbänden ein ganzes Bündel an Maßnahmen im Rahmen der konzertierten Aktion Pflege beschlossen, um den Beruf wieder attraktiver zu machen und wieder mehr junge Menschen für die Pflege zu begeistern. Dazu gehören neben mehr Stellen übrigens nicht nur in der Altenpflege, sondern auch im Krankenhaus mehr Ausbildungsplätze und eine bessere Bezahlung etwa über den neuen Pflegemindestlohn. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass sich künftig noch mehr junge Menschen für diesen Beruf entscheiden werden.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Gehen Sie denn davon aus, dass Sie diese Quote überhaupt erreichen können, wenn es bisher so schleppend verlaufen ist?

NAUBER: Wie gesagt, wir sind zuversichtlich, dass sich wieder mehr Menschen für diesen Beruf entscheiden, und daran arbeiten wir.

FRAGE DR. RINKE: Frau Nauber, ich habe eine Frage zum Thema Coronaimpfstoff. Es gibt Berichte, dass die amerikanische Firma Moderna glaube, sehr weit zu sein. Das beflügelt anscheinend die Hoffnungen. Wie wird das bei Ihnen eingeschätzt? Glauben Sie, dass das möglicherweise einen Durchbruch in der Impfstoffforschung bedeuten könnte?

NAUBER: Zu dem einzelnen Fall kann ich Ihnen hier jetzt keine Einschätzung übermitteln. Derzeit befinden sich weltweit über 130 Impfstoffkandidaten in der Entwicklung und mehrere bereits in der klinischen Prüfung. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir alle hoffen, dass es einen Impfstoff geben wird. Ich kann Ihnen jetzt aber keine Einschätzung zu dem einzelnen Unternehmen geben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Noch zu einem anderen Aspekt von Corona, nämlich Plastikvisieren: Auch das hat gestern ja eine Rolle gespielt, weil Schweizer Behörden davor gewarnt haben, dass man anders als beim Mundschutz den Schutz durch Plastikvisiere überschätzen könnte. Gibt es bei Ihnen zusammen mit dem Robert-Koch-Institut ein Nachdenken darüber, wie man sich gegenüber diesen Plastikvisieren als Schutzinstrument positioniert?

NAUBER: Das Robert-Koch-Institut empfiehlt ja Alltagsmasken, wie Sie wissen, also eine Bedeckung von Mund und Nase. In den FAQ auf der Webseite des RKI kann man nachlesen, dass diese Visiere, die Sie ansprechen, nicht als gleichwertige Alternative angesehen werden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ist geplant, dass man irgendwelche Vorschriften macht oder den Ländern vorschlägt, dass sie das präzisieren? Denn nicht alle Länder haben Regelungen für diese Visiere, die ja teilweise auch als Alternative zum Mundschutz eingesetzt werden.

NAUBER: Wie Sie schon richtig gesagt haben: Es ist dann tatsächlich Sache der Länder, das zu regeln. Insofern kann ich Ihnen dazu jetzt nichts weiter sagen. Das kann im Grunde aber jeder auf der Seite des RKI nachlesen. Auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt es auch sehr ausführliche Hinweise dazu, wie man Mund-Nasen-Bedeckungen tragen sollte, nämlich dass sie möglichst abschließen sollten. Ich denke, dazu kann sich jeder ausführlich informieren, wenn er das möchte.

FRAGE: Zu den geplanten regionalen Ausreisesperren an Herrn Seibert: Es gibt diesbezüglich ja Kritik aus den Bundesländern, allen voran von Sachsen und Sachsen-Anhalt Herr Kretschmer und Herr Haseloff äußern sich da kritisch. Herr Kretschmer sagt etwa, es gebe sehr große Landkreise in Sachsen, für die er sich einen solchen möglichen Lockdown nicht vorstellen könne. Herr Haseloff sagt, man könne Grundrechte nicht beliebig beschränken. Wie sollen diese möglichen Ausreisesperren konkret aussehen und wie zerstreuen Sie die Bedenken der Länderchefs?

STS SEIBERT: Wenn man ein bisschen ausholt, muss man daran erinnern, dass Bund und Länder in Gestalt des Chefs des Bundeskanzleramts und der Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien am 26. Juni einen Beschluss zum Thema Sicherheit des Reiseverkehrs bei regionale Ausbruchsgeschehen getroffen haben. Dabei haben sie auch schon beschlossen, dass sie diese Beschlüsse evaluieren wollen, und in diesem Evaluationsprozess sind wir im Grunde. Die Länder sind untereinander, miteinander im Gespräch darüber, wie der Umgang mit Reisewilligen aus Gebieten mit hohem Infektionsgeschehen künftig aussehen sollte, und der Bund steht mit den Ländern im ständigen Austausch.

Ich will einmal sagen: Gerade in dieser aktuellen Phase, in der das Infektionsgeschehen in Deutschland glücklicherweise sehr kontrolliert abläuft, bietet sich ja die Chance, aus den Erfahrungen des bisher gut bewältigten Ausbruchsgeschehens Handlungsempfehlungen für die Zukunft abzuleiten. In diesem Sinne sind die laufenden Gespräche zu sehen. Die Kanzlerin das wissen Sie, darauf spielen Sie an hat gestern ihre Sympathie für einen Vorschlag zum Ausdruck gebracht, dass bei lokalen Coronaausbrüchen die Menschen in den betroffenen Gebieten erst einmal zu Hause bleiben, und zwar so lange, bis die Infektionsketten erkannt sind und die Reisewilligen einen negativen Coronatest vorlegen können. Sie hat auch begründet, warum, und das ist ja eine Begründung, der sich auch andere angeschlossen haben: Das erscheint ihr besser und auch im Interesse der Betroffenen besser , als wenn Menschen losreisen und dann an ihrem Urlaubsort im Harz, in Bayern, in Mecklenburg-Vorpommern an der Hotelrezeption angesprochen werden und man ihnen sagt „Sie kommen ja aus dem Landkreis X mit dem hohen Infektionsgeschehen, deshalb müssen wir Sie leider um Abreise bitten“. Das ist ja nun leider geschehen und hat auch entsprechende Schlagzeilen gemacht.

Für Donnerstagvormittag hat sich der Chef des Kanzleramts mit den Chefs der Staatskanzleien zu weiteren Beratungen verabredet. Die Beratungen waren ursprünglich auch für heute vorgesehen und sind mehrfach thematisch ergänzt worden. Es sind sehr facettenreiche Entscheidungen, die da anstehen; die Abstimmungen brauchen also etwas mehr Zeit, als ursprünglich angenommen. Morgen werden sie darüber sprechen. Wie üblich kann und werde ich den Ergebnissen dieser Beratungen nicht vorgreifen. Die Bundeskanzlerin hat gestern gesagt, für welchen Vorschlag oder welche Idee sie werben wird.

ZUSATZFRAGE: Vielleicht können Sie uns aber schon wissen lassen, wie sie der Kritik oder den Bedenken aus den Ländern begegnen wollen?

STS SEIBERT: Nein, über die jetzt laufenden Gespräche werde ich nicht mehr sagen; dazu werden ja Gespräche geführt.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, die entscheidende Frage ist ja, ob bei dieser Ausreiseregelung überhaupt noch Landkreise gemeint sind oder ob man nicht Regelungen anstrebt, die kleinteiliger sind, also gar nicht ganze Landkreise betreffen, sondern kleinere Gebiete. Stimmt es, dass die Idee, die ja vom Kanzleramt kam, genau darauf abzielt, dass man dann kleinere regionale Gebiete definieren kann?

STS SEIBERT: In der Pressekonferenz, die die Bundeskanzlerin gestern am Chiemsee mit dem bayerischen Ministerpräsidenten gegeben hat, hat sie ja die sehr interessante, wie sich ausgedrückt hat, Verwaltungsrechtsprechung angesprochen. Da war es ja so, dass die Verwaltungsrechtsprechung sagte: Am Anfang waren die Maßnahmen richtig, einen ganzen Kreis mit bestimmten Auflagen zu belegen, aber wenn man dann nachher durch Tests sieht, dass das Infektionsgeschehen eben doch nicht den ganzen Kreis abdeckt, sondern dass es begrenzter ist, muss man auch begrenzter vorgehen. Das fand sie ein, wie sie gesagt hat, sehr vernünftiges Herangehen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: An das Auswärtige Amt und auch an das Innenministerium: Bei den Reisewarnungen und Einreisebeschränkungen bzw. empfehlungen hat es in den letzten Tagen ja Änderungen gegeben. Ich nenne jetzt nur drei Länder: Schweden, Norwegen und Luxemburg. Einerseits gab es Lockerungen bei Schweden und Norwegen, andererseits gab es eine Empfehlung, Luxemburg jetzt wieder als Hochrisikogebiet einzustufen. An das Auswärtige Amt: Kommen noch weitere Länder dazu? Gibt es Veränderungen, was die Liste dieser sicheren Drittstaaten angeht entweder, dass man Länder jetzt wieder von der Liste, die die EU definiert hat, herunternimmt oder dass man neue Länder auf diese Liste setzt?

BURGER: Ich darf kurz einordnen, was bei den drei Ländern, die Sie genannt haben, passiert ist.

Für Norwegen haben wir heute die Reisewarnung aufgehoben. Die Reisewarnung bestand dort bisher nur noch aus dem Grund, dass Norwegen die Einreise von Touristen aus Deutschland gar nicht gestattet hat. Nachdem Norwegen die Einreise von Touristen jetzt wieder gestattet, haben wir eben auch die Reisewarnung aufgehoben.

Die Reisewarnung für Schweden wurde gestern aufgehoben. Das geht auf eine deutlich geringere Anzahl an Neuinfizierungen zurück. Aus demselben Grund konnte Schweden gestern auch von der Liste der Risikogebiete gestrichen werden.

Bei Luxemburg ist es so, dass dort gestern eine Reisewarnung für nicht notwendige touristische Reisen ausgesprochen wurde. Das geht auf eine deutlich höhere Anzahl von Neuinfizierungen zurück. Ich darf erinnern an das am 3. Juni im Kabinett beschlossene Eckpunktepapier zu der Methodik für die Aufhebung der damals noch geltenden weltweiten Reisewarnung. In diesem Eckpunktepapier ist festgehalten, dass wir eine Reisewarnung erneut aussprechen, wenn mehr als 50 Neuinfizierungen pro 100 000 Personen in sieben Tagen vorliegen. Nach diesem Kriterium ist diese Reisewarnung für Luxemburg nun erfolgt. Nach demselben Maßstab wurde Luxemburg auch wieder auf die Liste der Risikogebiete aufgenommen.

Was weitere Länder angeht, kann ich nur sagen: Wir analysieren die Lage fortlaufend und passen bei Bedarf im Lichte der Entwicklungen in den einzelnen Ländern unsere Reise- und Sicherheitshinweise jederzeit an.

ALTER: Zu den Reisebeschränkungen an den EU-Außengrenzen: Ihnen ist ja bekannt, dass wir seit dem 2. Juli eine auf europäischer Ebene zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmte Beschränkungsliste mit Staaten haben, aus denen man einreisen kann, und anderen, aus denen das im Moment noch nicht möglich ist. Diese Liste soll ja regelmäßig, in etwa 14-tägigem Rhythmus, aktualisiert werden. Das ist keine harte Frist, sondern sozusagen ein grundsätzliches Verständnis, dass man diese Liste in etwa alle 14 Tage aktualisiert. Dieser Prozess findet derzeit statt. Es gibt momentan eine Abstimmung im schriftlichen Verfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, und wir erwarten, dass in Kürze, das heißt, in einigen Tagen, eine Beschlussfassung erfolgt. Auf dieser Basis können wir dann nähere Informationen zur Aktualisierung der Liste wiedergeben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich verstehe eine Sache noch nicht: Was heißt das jetzt zum Beispiel für Deutsche Pendler oder andere , die nach Luxemburg fahren? Müssen die damit rechnen, dass sie bei der Rückkehr möglicherweise in eine Quarantäne müssen, weil dieses Land nun als Hochrisikogebiet eingeschätzt wird?

Herr Alter, auch eine Nachfrage zu der Liste: Als das Kabinett die sicheren Drittstaaten beschlossen hatte auf dieser Liste standen, glaube ich, Japan, Südkorea und China , gab es ja den Vorbehalt, dass die Reisebeschränkungen erst wegfallen, wenn Reziprozität hergestellt ist und diese Länder auch auf 14-tägige Quarantäne von Deutschen verzichten. Ist das mittlerweile erfolgt? Können Menschen aus China, Südkorea und Japan hier also wieder einreisen?

BURGER: Zur Frage der Quarantäne. Sie haben Recht: Die Liste der internationalen Risikogebiete, die vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht wird und gemeinsam vom Innenministerium, Gesundheitsministerium und Auswärtigen Amt gepflegt wird, dient unter anderem als Referenzpunkt für die Quarantänebestimmungen, die die Bundesländer in enger Abstimmung mit dem Bund erlassen haben. Das bedeutet unter bestimmten Umständen in der Tat, dass ein Aufenthalt in Luxemburg nach den Bestimmungen der Bundesländer dazu führen kann, dass eine Quarantänepflicht entsteht. Es gibt aber auch diverse Ausnahmetatbestände, die da greifen können. Für Näheres müsste ich Sie da auf die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer verweisen.

ALTER: Eine Frage war noch offen: Ich habe in den vergangenen 14 Tagen keine Kenntnis davon erhalten, dass dieser Vorbehalt sozusagen praktisch aufgelöst wurde. Ich prüfe das vorsorglich aber noch einmal nach und gebe Ihnen dann eine aktuelle Information dazu.

FRAGE REIFENRATH: Studierende aus Drittstatten dürfen im Moment ja auch nicht einreisen, wenn ihre Unikurse online stattfinden. Was bedeutet das explizit, wenn zum Beispiel ein Tutorium noch im Präsenzdienst verläuft? Ist das dann schon ein Grund, aus dem man einreisen kann?

ALTER: Es gibt ja die sogenannte Staatenliste, die auch eine ganze Reihe von Ausnahmetatbeständen enthält insgesamt zwölf Ausnahmetatbestände sind dort enthalten. Das wird aber nicht durch den Grundsatz aufgehoben, dass man aus Ländern, bei denen wir noch keine unbeschränkte Einreise ermöglichen, entweder in diesen Ausnahmetatbestand fallen muss oder eben ein triftiger individueller Einreisegrund nachgewiesen werden kann. Insofern ist das etwas, was dann im jeweiligen Einzelfall entschieden werden muss.

ZUSATZFRAGE REIFENRATH: Aber die Regelung ist ja schon, dass Studierende nicht einreisen dürfen, wenn ihre Kurse online stattfinden. Heißt das dann, dass alle Kurse online stattfinden müssen?

ALTER: Deswegen sagte ich das: Das kann man von dieser Stelle aus nicht pauschal beantworten. Das muss der jeweilige Antragsteller, also derjenige, der einreisen möchte, dann jeweils darlegen, und dann muss entschieden werden, ob das Interesse an einer Einreise so schwer wiegt, dass man dies ermöglicht. Wenn das nicht der Fall ist, kann das auch dazu führen, dass es nicht möglich ist.

FRAGE JUNG: Reisen in Zeiten von Corona ist auch mein Thema. Die Frage richtet sich an das BMVI und das BMG. Es geht um Abstandsregelungen im Flugzeug. Dafür gibt es die WHO- und EASA-Empfehlung, Abstand zu halten, eine Reihe frei zu lassen und den mittleren Platz frei zu halten. Das wird bisher immer noch nicht umgesetzt. Sie schieben sich gegenseitig den Ball zu, wenn es darum geht, wer dafür zuständig ist. Ich möchte gerne wissen, wie da der Stand ist und warum Sie die Empfehlung nicht umsetzen.

An das BMVI: Die EASA hat sogenannte Testflughäfen in Frankfurt und München in Bezug auf Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 auserkoren. Wie lange dauern diese Tests noch? Wie ist da der Stand?

NAUBER: Ich fange einmal an. Minister Spahn hat sich dazu am Montag ja auch

ZURUF JUNG: Ich habe ihn gefragt. Ich weiß. Da gab es keine Antwort!

NAUBER: Bitte?

ZUSATZ JUNG: Ich habe ihn gefragt! Ich weiß. Da gab es keine Antwort.

NAUBER: Doch, sehr wohl, und im „heute-journal“ hat er sich dann noch einmal dazu geäußert! Er hat erstens darauf hingewiesen, dass der Flugverkehr in Europa sehr wohl so wie empfohlen stattfindet. Zum Zweiten hat er darauf hingewiesen, dass die Flugzeuge in der Regel mit den sogenannten HEPA-Filtern ausgestattet sind, die Viren wie SARS-CoV-2 herausfiltern, und dass das Risiko im Übrigen ja auch durch das Tragen von Masken noch einmal weiter reduziert wird.

ZUSATZ JUNG: Genau dazu: Das ist ja

VORS. WOLF: Herr Jung, vielleicht lassen Sie einfach erst beide Ressorts antworten, wenn sich die Frage auch an beide richtet, oder?

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber das passt ja dann auch zu der Antwort von Herrn Alexandrin! – Diese HEPA-Filter sind ja Propaganda der Airlines. Es wurde von mehreren deutschen Universität wissenschaftlich widerlegt, dass das Luft wie in einem OP-Saal sei. Mich wundert, dass das Gesundheitsministerium diese Propaganda der Airlines in Bezug darauf, was das sei, übernimmt. Warum tun Sie das? Warum vertrauen Sie dann nicht auf wissenschaftliche Tatsachen?

NAUBER: Herr Jung, ich kann Sie wirklich nur auf das verweisen, was der Minister gesagt hat, und bitte um Verständnis dafür, dass ich das jetzt nicht weiter kommentieren kann.

ALEXANDRIN: Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass es sehr wohl diese EASA-Empfehlungen gibt. Die nennen sich „COVID-19 Aviation Health Safety Protocol“. Das sind, wie ich Ihnen auch schon gesagt habe, Empfehlungen.

In Deutschland gibt es dazu eine informelle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums und unter Beteiligung des Bundesverkehrsministeriums. Wir haben in dieser AG einen Gaststatus inne. Das heißt, dort werden diese Fragen diskutiert.

Wir wissen auch, dass wir in dieser aktuellen Situation unsere Empfehlungen, die wir geben, selbstverständlich permanent an den wissenschaftlichen Stand anpassen.

FRAGE STEINKOHL: Herr Burger, Sie haben ja gesagt, dass Reisewarnungen, was die Lage in weiteren Ländern angeht, laufend analysiert und dann auch angepasst werden. Ich würde gerne nach der Türkei fragen, die ja auch ein sehr großes Interesse daran hat und immer wieder bekundet, dass die Lage im Lande eigentlich ganz gut sei. Gibt es da aus Sicht des Auswärtigen Amtes Ansätze, die Reisewarnung aufzuheben, oder geben das die Zahlen noch nicht her?

BURGER: Auch für die Türkei gilt genau das, was ich zu allen anderen Drittstaaten gesagt habe, nämlich dass wir uns die Lage dort sehr gründlich anschauen, weil wir wissen, dass es sowohl ein sehr großes Interesse daran gibt, aus Deutschland dorthin zu reisen, als natürlich auch ein wichtiges Interesse der Reisebranche gibt.

Die Türkei hat uns in der letzten Woche eine Vielzahl von Daten und Informationen zur Verfügung gestellt. Sie haben es mitbekommen: Der türkische Außenminister war hier in Berlin zu Gast. Wir sind dabei, diese Daten innerhalb der Bundesregierung und auch gemeinsam mit unseren europäischen Partnern genau zu analysieren und zu bewerten.

FRAGE VON BULLION: Warum will sich die Bundesregierung der Entscheidung Großbritanniens gegen eine Beteiligung von Huawei am 5G-Ausbau nicht anschließen? Auch in Deutschland wachsen die Bedenken wegen einer Zusammenarbeit von Huawei mit dem chinesischen Geheimdienst.

ALTER: Wir haben ja zu dieser Frage in den letzten Monaten wirklich vielfach Stellung genommen und die Position der Bundesregierung hier deutlich gemacht. Es ist nach wie vor so, dass sich daran keine grundsätzliche Änderung ergeben hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass den technischen Herausforderungen, die sich in neuen technischen Formaten wie dem 5G-Netz ergeben, auch in erster Linie technisch begegnet werden muss. Es müssen Mechanismen vorhanden sein, die sicherstellen, dass insbesondere kritische Infrastruktur und Kernkomponenten frei von äußeren Angriffen oder Manipulationen sind. Das stellt die Bundesregierung durch ein Gesetzgebungsvorhaben sicher, das sich derzeit noch in der Abstimmung befindet. Es gibt keine Änderung der deutschen Position.

FRAGE KUHN: Was ist denn der Zeitrahmen? Die Provider warten nämlich natürlich auch darauf, gesetzliche Sicherheit zu haben. Was ist denn der Zeitrahmen für dieses Gesetzesvorhaben, bis es zu einem Inkrafttreten kommt?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat ein großes Interesse daran, dass das IT-Sicherheitsgesetz um das geht es ja hier möglichst schnell auf den Weg gebracht werden kann. Aber es gibt innerhalb der Bundesregierung eben wichtige und komplexe Fragen zu erörtern. Das findet seit vielen Monaten statt. Es wird sehr genau abgewogen. Man muss schauen, wie dieser Prozess voranschreiten wird. Aber es bleibt dabei, dass es möglichst schnell damit vorangehen soll.

FRAGE DR. RINKE: Meine Frage richtet sich auch an das Innenministerium und an das Wirtschaftsministerium: Bleiben Ihre Ministerien dabei, dass diese Vertrauensprüfung, auf die Sie eben ja auch angespielt haben, weiterhin in Ihren Häusern und nicht in einem Extragremium stattfindet?

Ich hätte ganz gerne von Herrn Seibert gewusst, ob es denn Versuche gibt, eine deutsch-französische Allianz hinsichtlich dieses Themas zu erreichen, weil Großbritannien ja nun dem US-Weg folgt und es Sorgen gibt, dass sich die Europäer hinsichtlich dieses Themas nicht gemeinsam aufstellen könnten.

STS SEIBERT: Das ist ja auch die Empfehlung der Europäischen Kommission. Sie empfiehlt ein möglichst gemeinsames Vorgehen der EU hinsichtlich der Sicherheit der 5G-Netze. Deswegen tauschen wir uns natürlich auch mit unseren europäischen Partnern über dieses Thema aus, insbesondere mit Frankreich.

ALTER: An dieser Stelle möchte ich gerne auf die laufenden Gespräche verweisen. Das wäre sozusagen eine Vorwegnahme eines Gesprächsergebnisses. Das kann ich im Moment nicht leisten. Ich habe deutlich gemacht, dass sich die grundsätzliche Position der Bundesregierung seit Monaten nicht verändert hat.

EICHLER: Das Gleiche gilt für mich.

BURGER: Ich wollte noch etwas zu der Frage von Herrn Rinke nach der europäischen Dimension (von Reisewarnungen und –beschränkungen) ergänzen und wollte dazu noch einmal auf eine Äußerung des Ministers, von Außenminister Maas, verweisen, in der er gesagt hat:

„Corona hat doch eines ganz deutlich gemacht: Wenn wir aus dieser Krise gestärkt hervorgehen wollen, dann kann uns das nur gelingen, wenn wir uns in Zukunft in Europa eng abstimmen, gemeinsam handeln und auf unsere eigenen Fähigkeiten verlassen können. Wir dürfen uns gerade bei den Themen ‚kritische Infrastruktur‘ und ‚Zukunftstechnologien‘ nicht in Abhängigkeiten von anderen begeben. Das schränkt unsere Handlungsfähigkeit ein und untergräbt die Souveränität Europas.“

Das ist eine Äußerung des Außenministers aus dem April.

FRAGE JUNG: Zur Polizei in Hessen: Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin die Vorgänge in Hessen, wo es offenbar rechtsextreme Netzwerke in der Polizei gibt und wo persönliche Daten von Polizeicomputern abgerufen werden? Beunruhigt das die Kanzlerin? Wie ist ihre Haltung dazu?

Herr Alter, ist es eigentlich auch auf Bundespolizeiebene möglich, dass Daten abgerufen werden oder dass das vielleicht auch schon in den vergangenen Wochen und Monaten passiert ist, ohne dass das zum Beispiel der Innenminister oder der Bundespolizeichef gemerkt haben?

Wie bewertet der Innenminister die Vorgänge in Hessen?

ALTER: Ich kann gerne beginnen; denn der Innenminister hat sich ja in der vergangenen Woche schon sehr deutlich dazu geäußert. All das, was im Moment im Rahmen der behördlichen Aufklärung zu befürchten ist, ist natürlich beunruhigend. Der Bundesinnenminister hat deutlich gemacht, dass es ohne Ansicht der Person eine vollständige Aufklärung der Sachlage geben muss. Wir haben auch Anfang der Woche hier schon deutlich gemacht, dass wir mit der Einsetzung des Sonderermittlers in Hessen die Bereitschaft erkennen, dass auch die hessischen Behörden das Bestreben haben, genau das zu tun, nämlich genau zu schauen, was passiert ist, was dahintersteckt und ob es möglicherweise Netzwerke gibt.

Das muss aufgeklärt werden; denn dass so etwas stattfindet, ist völlig inakzeptabel. Wenn es aus einer politischen Gesinnung heraus stattfindet, dann ist es noch schlimmer, als wenn sozusagen einfach datenschutzrechtliche Aspekte betroffen sind.

Polizeibeamte sind in ihrer praktischen Dienstausübung mit besonderen Befugnissen ausgestattet, und diese Befugnisse beziehen sich eben auch auf den Abruf personenbezogener Daten aus Datenbanken. Das ist nur im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zulässig. Wer das aus anderen Motiven tut, handelt strafbar das ist allen Polizistinnen und Polizisten bekannt , und es führt in der Regel zu harten Konsequenzen, wenn hier Missbrauch festgestellt wird.

Es ist aber natürlich so, um Ihre Frage nach der Bundespolizei aufzugreifen: Man kann diese Frage in einer Organisation mit 50 000 Polizistinnen und Polizisten nicht mit Ja oder Nein beantworten, sondern die Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten mit diesen Befugnissen auch der Befugnis zum Datenabruf basiert auf der Grundannahme, dass man darauf vertrauen kann, dass diese Datenbanken nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgerufen werden. Auch da gibt es Einzelfälle, in denen Fehlverhalten festgestellt wird. Aber ich kann nur noch einmal betonen: Wenn das der Fall ist, dann wird das hart sanktioniert.

STS SEIBERT: Ich kann natürlich als Regierungssprecher die Ermittlungsarbeiten in Hessen nicht kommentieren und nicht bewerten. Es ist klar: Das sind schwerwiegende Fälle von Bedrohung und des Abrufs persönlicher Daten offenbar aus dem Polizeicomputer , und das muss bis ins Letzte aufgeklärt werden. Daraus müssen auch die notwendigen Lehren gezogen werden. Die drei betroffenen Personen Frau Başay-Yıldız, Frau Wissler, Frau Baydar haben unsere ganze Solidarität in dieser für sie schwierigen Situation.

FRAGE LÜCKING: Herr Alter, können Sie erläutern, ob der Schutz dieser Datenbanken lückenlos gewährleistet ist? Wird jeder Abruf von persönlichen Daten kontrolliert? Es sind ja nicht nur Politikerinnen auf Landesebene betroffen, sondern mindestens auch zwei Politikerinnen auf Bundesebene, die notwendigerweise durch das BKA und die Bundespolizei geschützt werden. Auch die haben Todesdrohungen erhalten. Können Sie nachhalten, dass dies nicht auch von Beamtinnen oder Beamten aus diesem Kreis kam? Wird zu 100 Prozent kontrolliert, wer zu welchem Zweck auf diese Daten zugreift?

ALTER: Zunächst einmal kann ich Ihnen bestätigen, dass jeder Datenabruf protokolliert wird. Es ist also in jedem Einzelfall nachvollziehbar, wer zu welchem Zeitpunkt es gibt auch eine Zweckbestimmung, die angegeben werden muss personenbezogene Daten aus den Datenbanken abgefragt hat. Üblicherweise ist es so, wenn ein Streifenfahrzeug eine Abfrage einer Person oder eines Kennzeichens vornimmt, dass diese Kommunikation auch über die jeweiligen Leitstellen oder Lagezentren erfolgt. Das heißt, es sind in der Regel immer mehrere Akteure im Spiel.

Aber man kann selbstverständlich nicht sozusagen von dieser Stelle aus die Aussage treffen, dass es 100-prozentig niemals zu einem Missbrauch kommen kann. Wie ich nämlich bereits sagte, haben Polizistinnen und Polizisten Zugriff auf diese Daten im Vertrauen darauf, dass sie ihn nur zu den gesetzlich bestimmten Zwecken nutzen. Selbstverständlich kann man hier nicht für jeden Einzelfall die Aussage treffen, es könne nie zu Missbrauch kommen. Aber eine Dokumentation ist in jedem Fall gegeben. Es gibt auch in den Polizeidienststellen entsprechende Mechanismen wie ein Vier-Augen-Prinzip, sodass das jedenfalls nicht ohne Weiteres möglich ist.

FRAGE REIMERS: Meine Frage richtet sich auch an Herrn Alter: Reicht es im Lichte der aktuellen Ereignisse aus, auf das Lagebild des Verfassungsschutzes zu warten, das er für September angekündigt hat und in dem es darum geht, sich Sicherheitsbehörden genauer anzuschauen, oder müsste man sich die Polizei jetzt nicht schneller und früher anschauen?

ALTER: Zunächst einmal ist das Bundesamt für Verfassungsschutz ja schon dabei. Es ist ja nicht so, dass es jetzt erst im September zu arbeiten anfängt, sondern es ist bereits aktiv. Es steht ja auch mit den Ländern schon in Kontakt. Es gab da auch schon einen Austausch.

Der Fall, der jetzt aktuell eine Rolle spielt, zeigt nur noch einmal ganz deutlich, dass wir genau hinschauen müssen, dass es aber auch sinnvoll ist, sozusagen in einer richtigen Schrittfolge, dafür aber sehr aufmerksam mit diesem Thema umzugehen, damit man nichts übersieht. Auch die Aufklärung der Vorgänge in Hessen werden wir sehr genau beobachten.

ZUSATZFRAGE REIMERS: Sie haben den Sonderermittler angesprochen. Können Sie sich vorstellen, so etwas auch für den Bund einzurichten?

ALTER: Der Sonderermittler ist ja nach meiner Kenntnis von der hessischen Regierung eingesetzt worden, um den aktuellen, konkreten Fall, aufzuklären. Ich habe hier mehrfach deutlich gemacht: Das zeigt die Bereitschaft der hessischen Regierung, diese Vorgänge lückenlos und ohne Ansehen der Person aufzuklären. Das ist die Position des Bundesinnenministers.

Aber einen solchen konkreten Fall gibt es jetzt in der Bundespolizei nicht. Deswegen spekuliere ich auch nicht über den Einsatz von Sonderermittlern auf Bundesbehördenebene.

FRAGE STEINKOHL: Herr Alter, ist nicht zu befürchten, dass diese Affäre in Hessen einen Imageschaden weit über Hessen hinaus, nämlich für die Polizei allgemein, zur Folge hat?

ALTER: Wenn sich die Vorgänge bestätigen sollten, was ich im Moment nicht weiß wir befinden uns in einer laufenden Aufklärung , dann wäre das selbstverständlich ein schwerer Imageschaden für die Polizei, und auch damit wird man dann umgehen müssen.

FRAGE KÖHLER: Herr Alter, hat sich die Haltung des Ministers im Lichte der jüngsten Ereignisse bezüglich einer unabhängigen und wissenschaftlichen Untersuchung von Rassismus in der Polizei verändert?

ALTER: Nein. Die Haltung des Ministers ist nach wie vor die, die er mehrfach kommuniziert hat. Es gibt ein abgestimmtes Vorgehen auf Ebene der Innenminister von Bund und Ländern. Er ist der tiefen Überzeugung, dass man das, was abgestimmt wurde das sind sehr weitreichende Maßnahmen , jetzt umsetzen muss und dass in Kürze, im Herbst, sozusagen über erste Ergebnisse dieser Analyse berichtet werden wird, unter anderem auch im Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus. In diesem Forum wird man mit allen Beteiligten auch mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen darüber reden, welche weiteren Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind. Aber das, was eingeleitet worden ist, sollte jetzt zu Ende gebracht werden. Man sollte, wie der Minister sagte, nicht jede Woche etwas hinzufügen, sondern sich einmal an das halten, was zwischen den Innenministern abgestimmt wurde.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Finanzstaatssekretär Kukies hat heute Fragen zu Wirecard mit dem Hinweis abgeblockt, dass die Bundesregierung zur Geheimhaltung verpflichtet sei bzw. ihm in diesen Gesprächen Geheimhaltung auferlegt wurde. Wer hat verfügt, dass die Gespräche zwischen dem Staatssekretär und dem früheren Wirecard-Chef der Geheimhaltung unterliegen?

WOGATZKI: Erst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass mein Kollege Herr Dr. Kuhn am Montag schon Stellung zu diesem Zusammentreffen zwischen Staatssekretär Dr. Kukies und dem Wirecard-Chef Markus Braun genommen hat.

Ergänzend zu der Frage kann ich antworten, dass es bei Arbeitsgesprächen und in Bezug auf den Inhalt von Arbeitsgesprächen üblich ist, dass sie dem Parlament als Verschlusssache übermittelt werden.

FRAGE KUHN: Das Bundesfinanzministerium hat eine Chronologie für den Finanzausschuss zusammengestellt. Welche neuen Erkenntnisse ergeben sich in Bezug auf die Verantwortlichkeiten dafür, dass das im Angesicht dieser neuen Chronologie, die Sie zusammengestellt haben, sozusagen durchgerutscht ist?

Morgen findet ein Treffen mit den Obleuten des Finanzausschusses statt. Was werden dort die Themen sein?

WOGATZKI: Erstens weiß ich nicht, worauf Sie anspielen, wenn Sie sagen, dass da etwas durchgerutscht sei. Das würde ich für das Bundesfinanzministerium erst einmal von uns weisen.

Ich kann noch einmal sagen: Wir stehen im engen Austausch mit dem Parlament und kommen allen Fragerechten nach. Eine Chronologie, wie Sie sie gerade erwähnt haben, hat der Finanzausschuss bei uns angefordert. Sie ist aber noch zu übergeben; selbstverständlich fristgerecht nach den Anforderungen des Parlaments.

FRAGE JUNG: Frau Wogatzki, Sie sprachen von einem Arbeitsgespräch. Es geht ja um ein Gespräch, das Herr Kukies mit Herrn Braun auf seiner Geburtstagsparty geführt hat. Ist es üblich, dass Staatssekretär Kukies auf Partys Arbeitsgespräche führt?

WOGATZKI: Wie mein Kollege Dr. Kuhn am Montag schon sagte, ist es für uns am Montag Gelegenheit gewesen, nach der irreführenden Berichterstattung darauf hinzuweisen, dass es selbstverständlich kein Es war ein Arbeitsgespräch, zu dem sie sich getroffen haben. Das mag womöglich auf den Geburtstag von Herrn Braun gefallen sein, es ist aber keine Party gewesen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Arbeitsgespräche finden also bei Geburtstagen statt?

WOGATZKI: Ich habe gesagt: Es war ein Arbeitsgespräch.

FRAGE SORGE: Wie will sich die deutsche Ratspräsidentschaft angesichts der Schlappe der Kommission vor dem EU-Gericht im Steuerstreit mit Irland und Apple für mehr Steuergerechtigkeit in Europa einsetzen?

Wie passt das zu den Plänen für eine Digitalsteuer?

WOGATZKI: Wie üblich würde ich mich hier zu Gerichtsurteilen aus Respekt vor der Gewaltenteilung nicht äußern wollen.

Unabhängig vom Einzelfall kann ich Ihnen konkret sagen, dass sich die Bundesregierung immer für eine gerechte und effektive Besteuerung von international agierenden Unternehmen sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit einsetzt. Die Steuergerechtigkeit ist eine wichtige Priorität im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft, da wir der festen Überzeugung sind, dass jedes Unternehmen einen fairen Beitrag zum Gemeinwohl der Menschen in Europa leisten muss.

Deshalb verfolgt Olaf Scholz auch weiterhin die Pläne, eine Besteuerung auf internationaler Ebene, also über die OECD, zu erreichen. Die Verhandlungen laufen aktuell. Das Ziel ist eine Reform der internationalen Besteuerungsprinzipien, die auch die effektive Mindestbesteuerung und die Besteuerung von großen Digitalkonzernen umfassen würde. Nach dem Abschluss der internationalen Verhandlungen werden wir uns dann selbstverständlich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass das umgesetzt wird.

Das Interessante und der neue Aspekt in Bezug auf das Gerichtsurteil ist natürlich, dass genau der Fall, der vor Gericht stand, abgedeckt würde, wenn die OECD-Reform im Sinne von Deutschland umgesetzt werden würde.

FRAGE DR. RINKE: Ich würde die Frage der Kollegin gerne wiederholen. Sie müssen das Urteil ja nicht inhaltlich bewerten. Es ging aber auch ein bisschen darum, was es für diesen Prozess bedeutet, eine Digitalsteuer auf europäischer Ebene oder auf welche Ebene auch immer – zu erreichen. Spüren Sie dadurch Rückenwind, oder sehen Sie das eher als Bremse bei der Besteuerung von Digitalunternehmen?

WOGATZKI: Ich hatte ja gerade gesagt, dass der sehr positive Aspekt dieses Urteils ist, das ich tatsächlich inhaltlich nicht kommentieren will, dass der Fall, wenn es die Reform gegeben hätte, so nicht eingetreten wäre.

FRAGE DR. DELFS: Noch eine Nachfrage zu Wirecard: War Herr Kukies an der Entscheidung beteiligt, dass sein Gespräch der Geheimhaltung unterliegt?

WOGATZKI: Ich habe bereits gesagt, dass es üblich ist, dass Arbeitsgespräche mit Sicht auf die Geschäftsgeheimnisse der Beteiligten der Geheimschutzstelle übergeben und als vertraulich eingestuft werden.

FRAGE PAPPAS: Herr Seibert, war die Bundeskanzlerin einverstanden, dass das Thema Türkei/EU nicht zuletzt wegen der Entscheidung zur Umwandlung der Hagia Sophia in eine Moschee beim EU-Rat am Freitag und Samstag zur Sprache kommt?

Zweitens. Welche Initiative unternimmt die deutsche Ratspräsidentschaft, um die Spannungen abzubauen, die zwischen der Türkei und Griechenland wegen der Drohungen, Gasbohrungen vor Kreta vorzunehmen, vorprogrammiert sind?

STS SEIBERT: Der Europäische Rat, der am Freitag und Samstag tagt, hat ein großes Thema. Das ist der Recovery Fund und der Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union. Ich kann Ihnen hier wie immer nicht vorhersagen, was am Rande noch zur Sprache kommen mag. Das hängt ja auch davon ab, ob Regierungschefs oder –chefinnen noch andere Themen beim Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, anmelden. Das kann ich Ihnen also nicht sagen.

Ansonsten würde ich über unsere Kontakte, die wir natürlich auch mit den beteiligten Regierungen haben, hier jetzt nichts sagen wollen. Es ist aber natürlich ein Gesprächsthema.

BURGER: Ich darf vielleicht kurz ergänzen: Das Thema war ja ein sehr ausführliches Thema bei dem Treffen der EU-Außenminister am vergangenen Montag, das das erste physische Treffen als Rat der Außenminister in Brüssel seit Beginn der Coronakrise war. Dabei ging es insbesondere auch um das Verhältnis zur Türkei. Der Hohe Vertreter, Herr Borrell, hat den Auftrag, im Namen der Europäischen Union Gespräche mit der Türkei über das gemeinsame Verhältnis zu führen. Der Außenminister hat sich im Anschluss an das Treffen dazu geäußert und hat gesagt: Es bestand eine große Einigkeit, Herrn Borrell für diese Gespräche den Rücken zu stärken. Wir haben klare Erwartungen an die Türkei; insbesondere erwarten wir positive Signale für eine Deeskalation im Östlichen Mittelmeer.

Vor dem Hintergrund kann man vielleicht noch sagen, dass die gestrige Ankündigung einer Verlängerung der laufenden Bohrungen vor Zypern sicherlich das falsche Signal ist. In diesem Sinne gab es eingehende Befassung der europäischen Außenminister und das klare Mandat an Josep Borrell, diesen Dialog mit der Türkei weiter zu führen.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Vielen Dank! Herr Seibert, Sie sprachen von Kontakten der Bundeskanzlerin oder der deutschen Ratspräsidentschaft. Der türkische Außenminister sprach von einer laufenden Vermittlung der Bundeskanzlerin. Was bezweckt die Bundeskanzlerin mit diesen Kontakten in Bezug auf diesen Konflikt?

STS SEIBERT: Der Kollege aus dem Auswärtigen Amt hat es ja vollkommen richtig dargestellt: Die Europäische Union hat einen Hohen Beauftragten. Das ist Herr Borrell, der in Verbindung mit den Außenministern intensiv mit dem Thema befasst ist. Ich kann Ihnen ansonsten hier über Kontakte und Gespräche aus dem Bundeskanzleramt heraus, die ganz natürlich sind, keine weiteren Informationen geben.

FRAGE KARAVITI: Laut Bekanntmachung der türkischen Regierung hat am vergangenen Montag in Berlin ein Treffen mit Vertretern Griechenlands, der Türkei und Deutschlands mit dem Gegenstand der griechisch-türkischen Beziehungen stattgefunden.

Erstens. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung diese Initiative ergriffen? Was war das Ergebnis dieses Treffens?

Zweitens. Was ist die Haltung der Bundesregierung gegenüber den Forderungen Griechenlands, EU-Sanktionen gegen die Türkei zu verhängen?

STS SEIBERT: Zu etwaigen Gesprächen auf der Arbeitsebene des Bundeskanzleramtes äußere ich mich grundsätzlich nicht.

FRAGE STEINKOHL: Frau Wogatzki, der Vorsitzende der Steuer-Gewerkschaft hat heute in einem Interview angekündigt, die Finanzbeamten, die noch immer im Homeoffice seien, könnten in diesem Jahr die Steuererklärung nicht so genau prüfen und würden wohl manches einfach durchwinken. Ist das im Sinne und im Interesse des Finanzministeriums?

Was erwarten Sie eigentlich, was in Bezug auf die Steuererklärungen in diesem Jahr passiert?

WOGATZKI: Wir haben keine Erkenntnisse darüber, dass Finanzämter aufgrund der Coronakrise nicht arbeitsfähig sind. Wir gehen davon aus, dass die Finanzämter die Steuererklärungen in dem Umfang prüfen, wie es gesetzlich vorgesehen ist.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Herr Eigenthaler hat in dem Interview auch die Forderung nach einer Homeoffice-Pauschale von 600 Euro unterstützt, weil in der Coronapandemie viele Leute im Homeoffice arbeiten, aber kein Arbeitszimmer absetzen können. Wird darüber im Bundesfinanzministerium nachgedacht? Wenn nein, warum nicht?

WOGATZKI: Wie üblich will ich von dieser Stelle aus keine Forderungen aus dem politischen Raum bzw. aus dem Raum von Interessenvertretungen kommentieren.

Es gibt auf der Seite des Bundesfinanzministeriums umfangreiche FAQs, die zu der Frage von Homeoffice und steuerlicher Absetzbarkeit in Abstimmung mit den Bundesländern Stellung nehmen. Ich kann Sie darauf hinweisen, dass wir im Bundesfinanzministerium der Ansicht sind, dass Hausarbeit oder Homeoffice aufgrund von Corona durchaus dazu führen kann, dass man das steuerlich absetzen kann.

FRAGE REIFENRATH: Ich habe eine Frage an das Bildungsministerium. Mir geht es noch einmal um die ausländischen Studierenden aus Drittstaaten, die jetzt vielleicht Probleme haben, wieder in die EU zu kommen. Ich würde gerne wissen, wie Sie das bewerten, ob der Wissenschaftsaustausch gefährdet ist und was Sie für ausländische Studierende, die in Deutschland sind, tun.

ABT: Zu den Einreisefragen hat Ihnen der Sprecher des Innenministeriums bereits heute Auskunft erteilt. Dem habe ich nichts hinzuzufügen, zumal wir dafür auch nicht zuständig sind.

Was international Studierende angeht, hat sich die Bildungsministerin gestern in einem anderen Zusammenhang bereits öffentlich geäußert. Darauf möchte ich gerne verweisen.

Ansonsten ist es grundsätzlich so, dass international Studierende uns in Deutschland natürlich weiterhin willkommen sind. Sie können selbstverständlich ihr Studium in Deutschland fortsetzen und erhalten in Notlagen auch die erforderliche Unterstützung. Das bezieht sich insbesondere darauf, dass wir im Zuge der Überbrückungshilfe für Studierende eine Hilfsmöglichkeit in pandemiebedingten Notlagen geschaffen haben, die auf zwei Säulen beruht. Die eine Säule ist die Öffnung des KfW-Studienkredits, und die zweite Säule sind nicht rückzahlbare Zuschüsse in akuten pandemiebedingten Notlagen. Auf beide Hilfsinstrumente können ausländische Studierende zurückgreifen, und nach unserer Kenntnis machen sie davon auch Gebrauch.

ZUSATZFRAGE REIFENRATH: Die Hilfen können auch ausländische Studierende in Anspruch nehmen?

ABT: Genau. Beide Instrumente stehen auch ausländischen Studierenden offen.

FRAGE JUNG: Mir geht es um das Lieferkettengesetz, das BMAS und BMZ vorantreiben. Meine Frage richtet sich aber an das Kanzleramt und das BMWi. Sie wollen ja, dass die Unternehmen mit einem Lieferkettengesetz schnellstmöglich verpflichtet werden, die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit durch deutsche Unternehmen und ihre Zulieferer zu beenden. Mich würde interessieren, warum das Wirtschaftsministerium die Ausbeutung von Mensch und Natur nicht beenden will.

Herr Seibert, wie lange möchte die Kanzlerin noch bei der Ausbeutung und Kinderarbeit zugucken? Wie steht sie zu dem Konflikt?

STS SEIBERT: Dann fange ich für die Bundesregierung an. Die Bundeskanzlerin nimmt das Thema Menschenrechte sehr ernst. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Bundesregierung eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ anstrebt.

Es war auch vereinbart, dass man dazu den Umgang der deutschen Großunternehmen mit dem Thema wissenschaftlich evaluieren lässt. Nun liegt eine erste vorläufige Ergebnisindikation dieser zweiten Unternehmensbefragung vor. Es wird einen detaillierten Ergebnisbericht der Erhebung bis Mitte August geben. Wir werden in der Bundesregierung Eckpunkte erarbeiten, und diese sind sowohl die Grundlage für unsere nationale Gesetzgebung wie auch die Grundlage für die Verhandlungen, die in Europa zu führen sind.

EICHLER: Dem kann ich mich nur anschließen und auch noch einmal betonen, dass selbstverständlich die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards ein sehr wichtiges Thema sind und wir uns dem mitnichten versperren.

ZUSATZ JUNG: Das hört sich aber genau so an. Ihr Ministerium sagt, dass es Schnellschüsse verbieten würde. Das Thema kennen wir hier seit Jahren. Sie wehren sich gegen so ein Lieferkettengesetz und damit gegen die Verhinderung von Ausbeutung von Mensch und Natur und Kinderarbeit.

EICHLER: Wir wehren uns nicht gegen ein Lieferkettengesetz. Der Standpunkt, auf dem wir stehen, ist, dass es ein abgestimmtes Vorgehen im Koalitionsvertrag gibt und dass wir uns an dieses Vorgehen halten möchten. Wir sind jetzt erst einmal dabei, die Ergebnisse dieser zweiten Monitoringwelle auszuwerten. Herr Seibert hat es gerade gesagt: Im Moment liegen die Ergebnisse noch gar nicht vollständig vor.

Vielleicht kann das Auswärtige Amt auch noch ergänzen, weil dieser Monitoringvorgang federführend vom Auswärtigen Amt betreut wurde.

BURGER: Herr Seibert hat den Stand des Verfahrens hier ja schon dargestellt. Es ist so, dass wir gerade diese zweite Befragungsrunde abgeschlossen haben und eine erste Ergebnisindikation für diese Befragung von 2020 vorliegt. Auch in diesem Jahr zeichnet sich ab, dass die Quote derjenigen Unternehmen, welche die NAP-Anforderungen erfüllen, deutlich unter 50 Prozent liegt. Über diese Tendenz hat das Auswärtige Amt gestern die Ressorts des Interministeriellen Ausschusses Wirtschaft und Menschenrechte unterrichtet.

Im August geplant ist der 11. August wird sich der Ausschuss dann mit dem umfassenden Ergebnisbericht und den detaillierten Informationen zum Abschneiden der Informationen auseinandersetzen. Im Anschluss an diese Besprechung im Ausschuss werden der Bericht und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Wir gehen davon aus, dass das im Herbst der Fall sein wird. Das sind sozusagen der Zeitplan und die verschiedenen Stationen der Auswertungen des Monitorings zum Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“.

Herr Seibert hat auch gesagt, dass es gleichzeitig einen Prozess zur Erstellung dieser Eckpunkt gibt.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, wenn Sie so stark betonen, dass Eckpunkte vorgelegt werden, peilen Sie an, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz beschlossen wird?

Zweitens. Streben Sie eine Regelung auf nationaler oder europäischer Ebene an?

STS SEIBERT: Zur zweiten Frage: Diese Eckpunkte sind, wie ich es gesagt habe, die Grundlage für die nationale Gesetzgebung und die Grundlage für unseren Input in den Verhandlungen, die in Europa zu führen sind.

Da die Ressorts sich natürlich noch über diese Eckpunkte austauschen, kann ich Ihnen jetzt hier keinen Zeitplan vorlegen. Aber im Koalitionsvertrag steht: konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Was wäre denn Ihre Präferenz? Dass man das europäisch löst oder dass das nationale Gesetz vorher beschlossen wird?

STS SEIBERT: Wir arbeiten jetzt mit den beiden Zielrichtungen an diesen Eckpunkten. Eine nationale Gesetzgebung ist aber auch geplant.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie sprachen die Befragung der Unternehmen an. Die Zahlen sind ja schon raus. Das sind Tatsachen und Fakten. Wie bewertet denn die Kanzlerin, dass nur 455 von den befragten 2250 Firmen überhaupt zum Thema Lieferketten geantwortet haben? Findet sie das eine große Zahl? Findet sie das in Ordnung? Ist das zu wenig?

STS SEIBERT: Ich würde gerne den detaillierten Ergebnisbericht dieser Erhebung 2020 abwarten. Dann werden wir ihn sicherlich als Bundesregierung gemeinsam kommentieren.

Wenn man eine Umfrage macht, wünscht man sich natürlich viele Teilnehmer.

FRAGE KOUPARANIS: Herr Seibert, können Sie uns nähere Informationen zu dem heutigen Telefonat zwischen der Bundeskanzlerin und dem griechischen Ministerpräsidenten geben?

STS SEIBERT: Nein.

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