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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 1. Februar 2021

Themen: COVID-19-Pandemie (Sitzung des Coronakabinetts, Voraussetzungen für mögliche Lockerungen von Anticoronamaßnahmen, Bund-Länder-Gespräch zur Impfstoffversorgung, Impfstoffverfügbarkeit, WHO-Empfehlung in Bezug auf den PCR-Test, medizinische Unterstützung durch die Bundeswehr in Portugal, wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung der Maßnahmen, Ampelmodell für Öffnung von Kitas, möglicher Anstieg häuslicher Gewalt, Umsetzung der Coronavirus-Schutzverordnung durch die Fluggesellschaften, Masken für Bedürftige, Privatinsolvenzen, europäischer Impfpass, Medienbericht über die Einrichtung eines dauerhaften Bund-Länder-Impfstabs, Impfung der Bundeskanzlerin, Debatte um eine möglichen Veräußerung von Bundesbeteiligungen), Gewaltanwendung und Verhaftungen durch russische Sicherheitskräfte, Gaspipeline Nord Stream 2, Situation in Belarus, Pflegevertrag, Lieferkettengesetz, Militärputsch in Myanmar, geplanter TV-Sender von RT DE, organisatorische Neuaufstellung der BaFin

Naive Fragen zu:
15:18 Bundeswehr-Hilfe für Portugal
– können Sie uns einen Überblick über die Hilfe für die Portugiesen geben? Stimmt es, dass die Entscheidung über die Entsendung formal noch nicht gefallen ist?
– Sind die Soldaten, die nach Portugal geschickt werden, eigentlich geimpft?
– Wer trifft die Entscheidung? Das Parlament oder das Kabinett?

19:15 Kita-Öffnungen
– Das würde ich auch gern verstehen. Sie wollen also die Kitas öffnen, ohne die Arbeitgeber und die Kitas zu verpflichten, dass regelmäßig alle getestet werden? Verstehe ich Sie richtig? (ab 22:11)
– Warum sollen sie sich nur ein- bis zweimal in der Woche testen lassen können? Eigentlich müsste das doch jeden Tag passieren, damit es da gar kein Risiko geben kann. Wenn Sie sagen, dass es sicher sein soll, dann heißt es entweder: Alle sind geimpft oder alle werden jeden Tag getestet.

42:02 Masken für Bedürftige
– Wird das Thema Masken für Bedürftige am Mittwoch ins Kabinett kommen? Bleibt es da bei dem Vorschlag, dass es quasi Gutscheine geben soll? Wenn ja: Was soll so ein Gutschein für fünf, sechs Masken bringen? Sollen die sich dann jede Woche neue sechs Masken abholen, und wie lange sollen die halten?
– Wie lange sollen die zehn Masken halten?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 1.Februar 2021:

SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von meiner Seite! Bei dem heutigen Treffen der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Fachministern ging es um aktuelle Themen, die die Pandemie betreffen. Zudem diente es der Vorbereitung des in diesem Moment startenden Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder, an dem auch Vertreter der EU-Kommission, der Impfstoffhersteller sowie der Verbände teilnehmen werden.

Zuerst wurde wie üblich über die aktuelle Infektionslage berichtet. Es ist eine gute Nachricht, dass die Zahl der Neuinfektionen zurückgeht. Ende letzter Woche konnte das Robert-Koch-Institut erstmals seit drei Monaten wieder einen Inzidenzwert von unter 100 vermelden. Die Siebentageinzidenz liegt aktuell bei etwa 90. Auch die Zahl der Menschen, die eine intensivmedizinische Betreuung benötigen, geht zurück. Derzeit sind gut 4300 Intensivbetten mit COVID-19-Erkrankten belegt. Das sind natürlich noch immer zu viele.

Wir sehen, dass die beschlossenen Maßnahmen und die gemeinsamen Anstrengungen, die Kontakte zu reduzieren, wirken. Der Bundesregierung ist es ein Anliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern, die daran mitwirken, dass die Zahlen zurückgehen können, und sich an die Auflagen halten, die mit Sicherheit nicht leicht einzuhalten sind, ihren großen Dank auszusprechen und darauf zu setzen, dass auch weiterhin viel Zustimmung für diese Maßnahmen zu finden ist. Denn bei allen positiven Entwicklungen ist die Anzahl der schweren Fälle weiterhin auf hohem Niveau. Mit den neu aufgetretenen Virusmutationen ist ein sehr ernst zu nehmender neuer Risikofaktor hinzugekommen.

Sie wissen, dass derzeit weltweit verschiedene Virusvarianten nachgewiesen werden, für die sowohl die Auswirkungen auf die Ausbreitung von SARS-CoV-2 als auch die Wirksamkeit von Impfungen eingehend untersucht werden. Im Fokus stehen vor allem die Varianten, die sich in Großbritannien, in Südafrika und in Brasilien verbreiten. Alle drei Varianten wurden mittlerweile auch in Deutschland nachgewiesen. Die Genomsequenzierung wurde daher in Deutschland stark ausgeweitet. Das wissen Sie. Das Robert-Koch-Institut beobachtet die Ausbreitung der neuen, noch ansteckenderen Varianten des Virus mit Sorge. Immer mehr Fälle und auch Ausbrüche durch diese Varianten werden dem RKI gemeldet. Unser Ziel muss es sein, die Verbreitung der neuen Mutanten in Deutschland so weit wie möglich einzudämmen. Daher muss es auch weiterhin darum gehen, die Infektionszahlen weiter zu senken. Denn je niedriger die Fallzahlen sind, desto besser werden wir auch die Ausbreitung der neuen Virusmutationen hemmen können.

Ein weiteres Thema war die Förderung der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln zur COVID-19-Therapie. Neben der Verfügbarkeit von Impfstoffen sind sichere und wirksame Arzneimittel gegen SARS-CoV-2 entscheidend, um die Pandemie bewältigen zu können.

Darüber hinaus hat sich das Kabinett nochmals intensiv mit der Lage in den Alten- und Pflegeheimen beschäftigt. Essenziell für den Schutz aller, auch der Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen, ist es, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu senken. Vulnerable Gruppen können nicht losgelöst von der übrigen Gesellschaft geschützt werden. Gleichzeitig waren und sind gezielte Maßnahmen zu ihrem Schutz aufgrund des deutlich erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen zweifelsohne sinnvoll und nötig, übrigens von Beginn an. Ich darf ein paar Stichworte nennen, etwa einrichtungsbezogene Test- und Hygienekonzepte, Bereitstellung von Schutzausrüstung und Antigenschnelltests, Übernahme von Material- und Personalkosten sowie zusätzliche Unterstützung bei Testungen durch Bundeswehrsoldatinnen und soldaten und freiwillige Helfer.

Das Verteidigungsministerium hat mitgeteilt, dass mittlerweile 3100 Soldaten in Pflegeheimen aktiv sind und dort unterstützen und dass nahezu die Hälfte aller Landkreise und kreisfreien Städte tatsächlich um Hilfe nachgesucht hat, die auch innerhalb von 48 Stunden gewährt werden kann. Jede Einrichtung, die Hilfe benötigt, kann sich nach wie vor an die Bundeswehr wenden und dann relativ zügig Hilfskräfte bekommen.

Das war es erst einmal zu diesem Thema. Nun möchte ich Sie nun noch über ein anderes Thema informieren.

Die Bundesregierung verurteilt den Einsatz von Gewalt durch die russischen Sicherheitskräfte und das abermals unverhältnismäßige Vorgehen gegen friedlich demonstrierende Bürgerinnen und Bürger am vergangenen Wochenende. Die Zehntausende russischer Bürgerinnen und Bürger, die landesweit in über 100 Städten auf die Straße gingen, konnten sich auf die in der russischen Verfassung und in internationalen Menschenrechtsverträgen verbrieften Rechte berufen. Doch der russische Staat gewährleistet diese Rechte den friedlich demonstrierenden Bürgern nicht.

Wir rufen die russische Führung dazu auf, die Gewaltmaßnahmen zu beenden und die Ausübung bürgerlicher Rechte und Freiheiten zu garantieren. Die Verhafteten sind unverzüglich auf freien Fuß zu setzen.

Die Bundesregierung fordert die russische Regierung zudem abermals auf, Herrn Nawalny unverzüglich freizulassen und die Umstände des Chemiewaffeneinsatzes gegen ihn auf russischem Boden aufzuklären.

FRAGE DR. RINKE: Frau Fietz, im Coronakabinett gab es eine Diskussion hinsichtlich des Termins in der kommenden Woche. Am 10. Februar wird, denke ich, die Bund-Länder-Chefrunde stattfinden. Es gibt ja eine Lockerungsdebatte. Wie wurde das innerhalb der Bundesregierung diskutiert? Ab welchen Inzidenzwert sollte man an Lockerungen denken?

SRS’IN FIETZ: Sie wissen sicherlich, dass mit dem jüngsten Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vereinbart wurde, bis zur nächsten Sitzung sozusagen ein Lockerungskonzept zu erarbeiten. Vorgespräche dazu sind im Gange. Nähere Informationen darüber kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht geben.

FRAGE: Frau Fietz, welche Rolle spielt in dem Zusammenhang der von der schleswig-holsteinischen Landesregierung vorgeschlagene Plan?

SRS’IN FIETZ: Alle Pläne, Vorhaben und Ideen werden natürlich aufgenommen und diskutiert und dann in die Beratungen der nächsten Runde mit aufgenommen.

FRAGE CLEMENT (zum Bund-Länder-Gespräch zum Impfen): Welche Pharmaunternehmen nehmen am Nachmittag teil? Welcher Ablauf ist geplant? Wird es zum Beispiel eine Präsentation des Unternehmens zum Impfproduktionstand geben?

SRS’IN FIETZ: Die Teilnehmer kann ich Ihnen gern nennen. Aufseiten der Bundesregierung sind das die Kanzlerin, dann die Bundesminister Braun, Scholz, Spahn, Maas, Altmaier, Ministerin Lambrecht, dann Staatsminister Hoppenstedt, Staatssekretär Kerber, Staatssekretär Hoofe und Staatssekretär Seibert, darüber hinaus natürlich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Die Europäischen Kommission ist durch die Gesundheitskommissarin und den Kommissar für den Binnenmarkt vertreten. Seitens der Verbände werden der VfA-Präsident Steutel, BPI-Präsident Feldmeier, VCI-Präsident Grosse-Entrup und Vorstandsvorsitzender der KBV Gassen dabei sein. Auch der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Mertens, wird teilnehmen. Damit kommen wir zu den Vertretern der Impfstoff herstellenden Unternehmen. Hier nenne ich Ihnen einfach nur die Namen. Das sind BioNTech, Pfizer, CureVac, IDT, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sanofi, Bayer und Schott.

VORS. WELTY: Zum Ablauf?

SRS’IN FIETZ: Zum Ablauf kann ich nichts sagen. Darüber habe ich keine näheren Informationen. Ich gehe davon aus, dass sich die Bundesregierung sowie die Länderchefs und chefinnen natürlich erst einmal darüber informieren wollen, wie sich die Lage sozusagen bei den Fachleuten vor Ort darstellt, und dass man das an den Anfang stellt. Aber ich kann Ihnen jetzt keinen genauen Ablaufplan geben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Der Vizekanzler hat Zweifel daran geäußert, dass die Aussage der Bundeskanzlerin zutreffen kann, dass bis Ende des Sommers jeder ein Impfangebot bekommen werde. Halten die Bundeskanzlerin und der Gesundheitsminister an der Aussage fest, dass das mit Blick auf die erwartete Zahl von Impfdosen im Sommer machbar oder wahrscheinlich ist?

SRS’IN FIETZ: Nach den heute vorliegenden Zahlen ist die Bundesregierung nach wie vor optimistisch, dass bis zum Sommer jedem, der ein Impfangebot haben mag, auch ein Impfangebot gemacht werden kann. Das heißt, dass jeder, der geimpft werden mag, im Sommer geimpft werden kann, wenn bei Produktion und Lieferung alles so läuft, wie es sich heute darstellt.

KAUTZ: Herr Spahn hat dieses Versprechen gestern noch einmal abgegeben, allerdings ebenfalls konditioniert, also unter der Bedingung, dass alles so läuft, wie geplant, abhängig von der Produktion und Lieferung der bekannten Impfstoffe, die wir haben. BioNTech hatte eigentlich geplant, bis Ende vergangenen Jahres international 100 Millionen Impfstoffdosen zu liefern. Dort ist eine Produktionslinie ausgefallen, und es waren dann nur noch 50 Millionen Impfdosen. Sie kennen die Versuche bei AstraZeneca, die Produktion zu steigern, wodurch die Produktion erst einmal heruntergefahren werden musste. Also: Konditioniert durch weitere Zulassungen Johnson & Johnson, CureVac bleibt diese Aussage aufrechterhalten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie haben BioNTech angesprochen. Es gibt Verwirrung über die Ankündigung, dass BioNTech im zweiten Quartal 75 Millionen Impfdosen mehr an die EU liefern werde. Sind dies zusätzliche Lieferungen auf Grundlage des zweiten Vertrags, den BioNTech mit der EU abschließt? Heißt das, dass bis dahin der erste Vertrag ausgeliefert sein wird? Vielleicht können Sie aufklären, wo die Dosen herkommen.

FRAGE HELLER: Können Sie bitte noch einmal die Impfdosenversorgung für Deutschland im ersten Quartal unter Einbeziehung der neuen Zusatzmengen von AstraZeneca und BioNTech nennen?

KAUTZ: Die 75 Millionen Impfdosen kann ich Ihnen nicht einordnen. Das müssten Sie in der Tat die EU-Kommission fragen.

Was die Lieferungen an Deutschland im ersten Quartal angeht, sind es von BioNTech knapp 11 Millionen Impfdosen, von Moderna knapp zwei Millionen 1,8 Millionen und von AstraZeneca 5,6 Millionen.

FRAGE JORDANS: Herr Kautz, die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat verlangt, dass es bundesweit einen einheitlichen Impfprozess gibt und nicht das Chaos mit unterschiedlichen Regelungen in jedem Bundesland, wie das im Moment der Fall ist. Außerdem hat sie verlangt, dass die Nichteinhaltung der Impfpriorität strafbar wird. Wie steht der Minister dazu? Er kann ja Ersteres anregen, und beim Zweiten wäre er federführend.

KAUTZ: Prinzipiell glaube ich, dass man nicht jede Äußerung dieser Stiftung, die Sie gerade genannt haben, kommentieren muss, weil sie jeden Tag eine andere agenturfähige Äußerung macht.

Zu der konkreten Forderung hat der Minister wiederholt gesagt, dass es schon auch eine Stärke sein kann nicht muss , wenn man auf Landesebene versucht, pragmatisch mit der Impfverordnung umzugehen und die Impfverordnung umzusetzen.

Zur Nichteinhaltung: Natürlich ist eine Nichteinhaltung einer Verordnung auch zu sanktionieren ganz klar , wobei Sie immer im Einzelfall entscheiden müssen, was da gemacht wurde. Das kann ich nicht allgemein bewerten. Sie wissen auch, dass es Einzelfallentscheidungen gibt, mit denen man von der Priorisierung dieser Impfverordnung abweichen kann.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Sie wussten um die Problematik schon seit November. Es wäre ja in Ihrem Haus möglich gewesen, eine Strafbarkeit einzuführen. Warum haben Sie das nicht getan?

KAUTZ: Wenn Sie gegen eine Verordnung verstoßen, ist das zu sanktionieren. Das ist doch klar. Das müssen dann die Behörden vor Ort umsetzen.

SRS’IN FIETZ: Vielleicht ist es im Zusammenhang mit der Priorisierung interessant darauf hinzuweisen, dass es in jeder Gruppe der Prioritätenliste auch Menschen unter 65 gibt. Es geht ja nicht nur rein nach Alter, sondern es gibt auch in jeder Gruppe Menschen, die jünger als 65 Jahre alt sind, sodass das natürlich auch im aktuellen Fall eine Handlungsoption eröffnet.

FRAGE DR. DELFS: Warum nimmt Frau von der Leyen als Hauptverantwortliche für das Impfstoffdesaster nicht am Gipfel teil?

SRS’IN FIETZ: Ich denke, diese Frage müssten Sie nach Brüssel richten. Es ging darum, dass Vertreter der EU-Kommission heute mit dabei sind. Mit den zwei Kommissaren haben wir fachlich versierte Kommissare aufgestellt.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Kautz, zum vierten Mal eine Frage zum Thema WHO-Informationsnotiz. Die bisherigen Antworten fand ich nicht ausreichend. Es geht auch um Hunderttausende, die in Quarantäne sind. Dort steht schwarz auf weiß: Wenn jemand positiv getestet ist, er aber keine klinischen Symptome hat, muss nachgetestet werden. Mir ist nicht bekannt, dass das bisher in Deutschland der Fall ist. Ist das geplant? Wenn ja, ab wann? Wenn nicht, warum passiert das nicht? Danke.

KAUTZ: Herr Reitschuster, diese Frage haben Sie jetzt ich weiß es nicht viermal, fünfmal gestellt. Diese Frage ist aus berufenem Munde beantwortet worden. Ich würde darauf verweisen. Dem habe ich auch nichts hinzuzufügen; tut mir leid.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Die Frage ist in meinen Augen eben nicht beantwortet worden. Noch einmal die Frage: Wird bei einem positiven Test ohne klinische Symptome noch einmal getestet? Ist das geplant? Ja oder Nein? Sie können die Frage doch beantworten.

KAUTZ: Ich bleibe bei der Antwort, die ich gerade gesagt habe. Zu dieser Geschichte in Bezug auf die WHO ist an dieser Stelle mehr als genug gesagt worden.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium, die sich auf die Hilfe der Bundeswehr für Portugal bezieht. Frau Routsi, können Sie uns einen Überblick über die Hilfe für die Portugiesen geben? Stimmt es, dass die Entscheidung über die Entsendung formal noch nicht gefallen ist?

Sind die Soldaten, die nach Portugal geschickt werden, eigentlich geimpft?

ROUTSI: Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Jung. Aus Respekt vor dem Parlament kann ich zu diesem Zeitpunkt zu dem Thema noch keine Stellung nehmen, die über unsere Einlassung vom Freitag hinausgeht.

Ich würde Sie bitten, heute Abend in Ihre Mails zu schauen. Es wird zum Thema Amtshilfe für Portugal eine Pressemitteilung sowie Informationen auf unseren Seiten geben. Zu mehr kann ich mich im Moment nicht einlassen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer trifft die Entscheidung? Das Parlament oder das Kabinett?

ROUTSI: Heute Morgen fand eine Sitzung des Coronakabinetts statt. Heute Abend wird entsprechend das Parlament und dann die Öffentlichkeit informiert.

FRAGE LÜCKING: Auf welchem rechtlichen Rahmen fußt die Entscheidung über die Zusage der Hilfen?

ROUTSI: Auch hierzu möchte ich gerne auf meine Antwort von soeben verweisen.

FRAGE JORDANS: Wenn Sie keine Entscheidung verkünden können, können Sie uns vielleicht sagen, ob es vonseiten des BMG den Willen gibt, sowohl mit Ausstattung als auch mit Personal in Portugal zu helfen, sollte das Parlament dem zustimmen.

ROUTSI: Die Bundeswehr hat in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den Coronahilfen der ersten Welle andere Länder unterstützt. Das kann ich Ihnen grundsätzlich sagen. Bei allem Verständnis für die Frage, die Sie haben: Meine Antwort wird sich nicht ändern. Ich bitte einfach um etwas Geduld. Heute Abend wird es Informationen dazu geben.

FRAGE WARWEG: Das RKI hatte bereits im April 2020 gesagt, dass es sich der Kollateralschäden der Coronamaßnahmen bewusst ist und dass man sich damit beschäftigt. Jetzt sind schon zehn Monate ins Land gegangen. Ich würde gerne vom Gesundheitsministerium wissen, ob mittlerweile Studien und Berichte vorliegen, die eine Gesundheitsnachverfolgung von Kollateralschäden in den Bereichen Suizid, mentale kindliche Gesundheit, Depressionen vorgenommen haben.

KAUTZ: Ich hatte die Frage bereits in der letzten Regierungspressekonferenz beantwortet und hatte gesagt, dass es dazu Studien und Erhebungen gibt, die seitens des RKI ausgewertet werden. Die erste Zahlenreihe, die wir haben und die ausgewertet wurde, hat bislang keine Auffälligkeiten ergeben. Falls es neuere Daten dazu gibt, würde ich diese eventuell nachreichen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Nur eine Verständnisfrage: Sind die öffentlich? Auf der RKI-Seite selbst ist diesbezüglich außer allgemeinen Stellungnahmen nichts zu finden. Konkrete Zahlen zu den von Ihnen angesprochenen Fällen gibt es dort nicht.

KAUTZ: Ich kann schauen, ob die Zahlen öffentlich sind. Ansonsten würde ich Sie darauf hinweisen.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Familienministerium. Frau Fiebig, die Kita-Ampel, mit der Ihre Ministerin ein Konzept zur möglichst baldigen Wiedereröffnung der Kitas vorlegt, arbeitet in den einzelnen Stufen mit sehr griffigen Zahlen. Wer hat diese Zahlen festgelegt? Sind dies politische Zahlen oder folgen Sie medizinischem Rat?

Man kann das ja in Wahrheit nur seriös feststellen, wenn regelmäßig und intensiv getestet wird. Beinhaltet das Ampelkonzept die Verpflichtung zu einer regelmäßigen Testung vor allem des Kitapersonals?

FIEBIG: Den Vorschlag, den die Ministerin gemacht hat, hat sie im Kern in diesem Interview dargelegt. Was dort nicht zur Sprache kam, waren tatsächlich die Testungen und wie wichtig diese sind, solange noch nicht geimpft werden kann. Die Ministerin hat schon mehrfach gesagt, dass das Impfen auch der Fachkräfte und der Erzieherinnen und Erzieher ein entscheidender Vorteil wäre, um zu einem wirklich sicheren Öffnungsszenario zu kommen. Solange das wegen der Priorisierung nicht möglich ist, ist eben das Testen enorm wichtig. Sie hat in diesem Konzept vorgeschlagen, dass die Erzieher ein- bis zweimal die Woche die Möglichkeit haben sollen, getestet zu werden. Insofern ist das ein zentraler Punkt dieses Konzepts.

Was die Zahlen angeht, sind diese auf Fachebene von unserem Fachreferat erarbeitet worden. Es gibt die Corona-KiTa-Studie, die wir zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut und dem RKI durchführen. Zahlen aus den regelmäßigen Berichten dieser Corona-KiTa-Studie sind in dieses Konzept eingeflossen. Außerdem das ist auch kein Geheimnis beziehen wir uns zum Teil auf das Konzept aus der Hansestadt Bremen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie sagen, Testungen sollen angeboten werden. Warum wird es nicht eine Verpflichtung geben, zumindest für die Arbeitgeber, in den jeweiligen Kitas diese Tests verpflichtend anzubieten?

FIEBIG: Wir gehen im Moment immer noch davon aus, dass es einen guten Willen gibt und es auch im Interesse der Erzieherinnen und Erzieher und des Kitabetriebes ist, dass getestet werden kann. Bislang gibt es von uns keinen Vorschlag für eine Pflicht. Es gibt ja in der Bundesregierung auch ganz generell die Haltung, dass eine Pflicht nicht unbedingt das Mittel der Wahl ist.

FRAGE JUNG: Das würde ich auch gern verstehen. Sie wollen also die Kitas öffnen, ohne die Arbeitgeber und die Kitas zu verpflichten, dass regelmäßig alle getestet werden? Verstehe ich Sie richtig?

FIEBIG: Wir wollen die Kitas dann öffnen, wenn es sicher ist und es sicher geht. Das ist vielleicht noch einmal zur Einordnung dieses Vorschlages wichtig zu wissen.

Es geht aktuell nicht darum, Kitas alle wieder zu öffnen, sondern es geht um einen Vorschlag für Öffnungsszenarien nach dem 14. Februar. Denn das ist der Zeitpunkt, über den jetzt geredet wird. Es geht also darum, was danach passiert.

Wir wissen von vielen Eltern, dass sie eine Perspektive und klare Vorgaben erwarten, an die sie sich halten können. Deswegen gibt es diesen Vorschlag, der sich speziell auf die einzelnen Einrichtungen bezieht, dass sozusagen in einem kleinen Umfeld anhand des Infektionsgeschehens vor Ort entschieden werden kann und alle wissen: Wenn so viele Fälle auftreten und so viele Kinder oder Erzieher in Quarantäne sind, dann passiert das und das.

In diesem Kontext wird auch vorgeschlagen, dass sich dann ein- bis zweimal in der Woche Erzieherinnen und Erzieher testen lassen können. Die Anzahl des verfügbaren Personals ist eben auch Teil dieses dreistufigen Ampelsystems.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum sollen sie sich nur ein- bis zweimal in der Woche testen lassen können? Eigentlich müsste das doch jeden Tag passieren, damit es da gar kein Risiko geben kann. Wenn Sie sagen, dass es sicher sein soll, dann heißt es entweder: Alle sind geimpft oder alle werden jeden Tag getestet.

FIEBIG: Ich kann Ihnen jetzt nur sagen, was in diesem Konzept steht. Ich gehe davon aus, dass die Zahl der Testungen, wenn es zur Verfügung steht und angenommen wird, sicher auch erhöht werden könnte.

FRAGE REITSCHUSTER: Die Ministerin hatte hier eine Pressekonferenz, in der es um häusliche Gewalt ging. Das ist noch gar nicht so lange her. Die Frage wäre: Wie hat sich das im Zuge der Coronakrise entwickelt? Gibt es Erkenntnisse, ob sie zugenommen hat oder nicht? Gibt es jetzt im Zuge von Corona spezielle Programme der Hilfe und der Förderung?

FIEBIG: Das Bundesfamilienministerium unterstützt schon lang die Kampagne und das Programm „Stärker als Gewalt“. Wir haben außerdem Investitionsprogramme, um die Frauenhäuserinfrastruktur auszubauen, um die Plätze zu erhöhen. Das kann ich Ihnen im Detail, wenn Sie möchten, erklären. Aber ich glaube, Ihnen geht es um einen Gesamtüberblick.

Wir haben seit Corona natürlich vor allem als Indikator, wie sich die Zahlen entwickeln das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Das ist natürlich nur ein Indikator und kann keine absolute Sicherheit geben. Am Anfang, zu Ostern, haben wir zeitweise erhöhte Zahlen bei der Beratung gehabt. Das hat sich im Laufe des Jahres im Vergleich zum Vorjahr wieder normalisiert. Weihnachten war es auch nicht unbedingt auffällig. Aber in den letzten Wochen haben wir wieder leichte Anstiege.

Das ist aber, wie gesagt, nur ein Indikator. Wir gehen davon aus, dass das Dunkelfeld deutlich höher ist.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie hatten gerade von dem Frauentelefon erzählt. Gibt es einen ähnlichen Indikator auch in Bezug auf Kinder, wo man das auch monitoren kann und zumindest einen Eindruck bekommt, wie viele Kinder diese Probleme haben?

FIEBIG: Ja, wir haben auch Hilfetelefone für die Kinder, die „NummerGegenKummer“ zum Beispiel. Wir haben eine halbe Million Euro zusätzlich investiert, um das Angebot während Corona aufrechtzuerhalten und vor allem auszubauen. Wir haben da auch eine Onlineberatung. Das heißt zwar „NummerGegenKummer“, ist aber sowohl ein telefonisches als auch ein Onlineangebot. Gerade bei der Onlineberatung haben wir deutliche Zuwächse im Vergleich zum letzten Jahr gesehen. Das waren 30 Prozent mehr im Vergleich zum letzten Jahr.

Dazu kann ich Ihnen noch sagen, weil natürlich oft vermutet wird, dass es dabei „nur“ um Gewalt geht: Themen bei den Kindern sind vor allem die Punkte Langeweile, Einsamkeit und die fehlenden Freunde. Es gibt auch ein Erwachsenentelefon. Da geht es vor allem um Überforderung und die Betreuungssituation, die von den Eltern nachgefragt wird.

FRAGE: Meine Frage geht an das BMI: Ich würde gern wissen, ob Sie Erkenntnisse haben, dass die Fluggesellschaften die neue Einreiseverordnung zu den Mutationsgebieten möglicherweise nicht so gut einhalten, ob es irgendwelche Meldungen zu Verstößen gibt.

DR. LAMMERT: Bis jetzt haben wir dazu keine Zahlen vorliegen. Die Verordnung ist ja erst zwei Tage alt. Da bitte ich noch um ein bisschen Geduld.

FRAGE JOLKVER: Frau Fietz, jetzt hat auch der engste Verbündete Deutschlands, Frankreich, sich dafür ausgesprochen, als Reaktion auf die Ereignisse in Russland die Gewalt gegen die Nawalny-Protestanten , das Projekt Nord Stream 2 zu stoppen. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, ihre frühere Position dazu doch zu überdenken?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen beim Thema Nord Stream 2 keinen neuen Sachstand mitteilen. Die Bundesregierung hat sich hierzu auch in den letzten Tagen geäußert und betont, dass sich ihre grundsätzliche Haltung nicht geändert hat.

VORS. WELTY: Das ist übrigens auch eine Frage, die Petra Sorge und Ninon Renauld stellen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Wie bewerten Sie denn die Position Frankreichs? Das Land ist ja auch an diesem Projekt beteiligt.

BURGER: Ich kann vielleicht ergänzen: Die Position Frankreichs ist uns natürlich bekannt. Ob sich an dieser Positionierung etwas geändert hat, ob es wirklich eine neue französische Positionierung gibt, kann ich zumindest jetzt an der zitierten Aussage von Staatssekretär Beaune nicht erkennen.

Natürlich stehen wir im sehr engen Austausch mit Frankreich. Sie wissen, dass am vergangenen Montag die EU-Außenminister beim Rat in Brüssel über mögliche Reaktionen auf den Umgang mit Nawalny und seinen Unterstützerinnen und Unterstützern beraten haben.

Im Rahmen dieser Beratung ist vereinbart worden, dass man die Lage in Russland weiter beobachtet, dass der Hohe Vertreter, Herr Borrell, in dieser Woche nach Moskau zu Gesprächen fahren wird und man die Debatte über mögliche Sanktionen auch im Lichte dieser weiteren Entwicklung und der Gespräche des Hohen Vertreters weiterführen wird. Natürlich hat sich an diesen Diskussionen auch Frankreich beteiligt.

FRAGE BEISE: Herr Burger, Sie sagten, dass Sie im Prinzip die Haltung Frankreichs dazu kennen. Haben Sie denn jetzt bezüglich dieser neuen Äußerung noch einmal Kontakt gehabt? Hat der Minister in der Sache noch einmal Kontakt zu Frankreich gehabt, und sind weitere Gespräche zu dem Thema geplant?

BURGER: Wie gesagt: Ob es da tatsächlich eine neue Positionierung gibt, das müssten Sie vielleicht in Paris erfragen.

Die beiden Außenminister der französische und der deutsche sind in sehr engem Kontakt und telefonieren mindestens wöchentlich miteinander. Aus diesen Gesprächen kann ich jetzt in der Hinsicht von keiner Veränderung berichten. Wie gesagt, gab es am Montag den Austausch im Kreis der EU-Außenminister just zu der Frage: Wie reagiert man auf die jüngsten Entwicklungen in Russland im Fall Nawalny?

FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, Sie haben auf Herrn Borrell und seine Russlandreise verwiesen. Kann ich das so verstehen, dass die Bundesregierung, wenn er mit der Empfehlung zurückkommt, dass man Sanktionen verhängen sollte und darunter auch die Pipeline fallen sollte, durchaus einverstanden damit wäre?

BURGER: Auf Was-wäre-wenn-Fragen möchte ich hier ungern spekulative Antworten geben. Ich habe darauf verwiesen, dass man im Kreis der EU-Außenminister vereinbart hat, die Diskussion über mögliche Sanktionen als Reaktion auf das, was gerade in Russland geschieht, fortzusetzen. Das wird man in aller Ernsthaftigkeit auch tun.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das verstehe ich so, dass aber Nord Stream 2 Teil dieser Sanktionsdebatte innerhalb der EU ist.

BURGER: Das ist ja von verschiedenen europäischen Regierungen auch in der Vergangenheit so vorgeschlagen worden. Insofern ist das nichts Neues. Gleichzeitig kennen Sie die Haltung der Bundesregierung dazu. Daran hat sich, wie Frau Fietz gesagt hat, auch nichts geändert.

Im Übrigen kann ich einer Debatte, die man für die Zukunft vereinbart hat, und insbesondere auch den Gesprächen des Hohen Vertreters in Moskau nicht vorgreifen.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, kennt die Bundesregierung mögliche Zusammenhänge zwischen einer französischen Forderung nach Dichtmachen von Nord Stream 2 und Interessen der französischen Energiewirtschaft, die ja vornehmlich Atomstrom produziert?

BURGER: Nein. Ich weiß nicht, worauf Sie anspielen.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Rechtsgrundlage, auf der das Projekt Nord Stream 2 stattfindet, eine europäische Rechtsgrundlage ist, nämlich die Gasrichtlinie, der alle EU-Mitgliedstaaten außer Bulgarien und ebenso die EU-Kommission und das Europäische Parlament zugestimmt haben. Sie ist im April 2019 von der Europäischen Union verabschiedet worden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Angespielt habe ich auf die Situation, dass es für den Produzenten einer Stromart natürlich von Vorteil ist, wenn konkurrierende Produktionsverfahren nicht zum Zuge kommen.

BURGER: Diese Ihre Analyse möchte ich nicht kommentieren.

FRAGE WARWEG: Frau Fietz, Sie hatten jetzt noch einmal vehement die Freilassung der Verhafteten gefordert. Zumindest nach meinem Wissensstand ist die übergroße Mehrheit lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration festgenommen worden und dann am Samstag sofort wieder auf freien Fuß gelassen worden. Da Sie jetzt am Montag die Freilassung von Verhafteten fordern, würde mich interessieren: Welche konkreten Zahlen liegen der Bundesregierung über am Samstag verhaftete und immer noch in Haft befindliche russische Staatsbürger vor?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen grundsätzlich sagen, dass die Bundesregierung die Entwicklung in Russland und den dortigen Umgang mit Oppositionspolitikern, Journalisten und der Zivilgesellschaft sehr genau und mit Sorge beobachtet. Das Vorgehen der russischen Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten ist ein weiteres Beispiel für den höchst problematischen Umgang mit Andersdenkenden in der Russischen Föderation. Wir haben am Wochenende sehen können, dass der Umgang in der Russischen Föderation beispielsweise nicht dem Recht auf freie Meinungsäußerung entspricht, das entsprechend der Prinzipien von OSZE und Europarat gewährt werden muss.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage nach den konkreten Zahlen der Verhafteten, die der Bundesregierung vorliegen, haben Sie jetzt nicht beantwortet. Meine Nachfrage wäre: Am gleichen Wochenende kam es auch zu nicht genehmigten Demonstrationen in Amsterdam, Brüssel und Wien, die von der Polizei ebenfalls aufgelöst Hunde und Pferdestaffel inklusive. Dort gab es ungefähr die gleichen Bilder vom Einsatz staatlicher Gewalt. In Belgien bzw. in Brüssel wurden fast 500 Personen festgenommen im Verhältnis signifikant mehr als in Moskau. Da würde mich nur interessieren: Wieso erfolgt eine Verurteilung von auch mit Verweis auf das Coronaregime untersagten Demonstrationen nur im Fall von Russland und nicht im Fall von Belgien, Österreich und den Niederlanden?

SRS’IN FIETZ: Wir sprechen jetzt aber über die Lage in Russland, und dazu ist an dieser Stelle bereits in der vergangenen Woche gesagt worden, dass ein Verbot von Kundgebungen oder Demonstrationen keine automatische Rechtfertigung für das gewalttätige Vorgehen russischer Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten ist. Ich glaube, das ist zu betonen: dass es sich in Russland überwiegend um friedliche Demonstrationen gehandelt hat.

FRAGE JOLKVER: Zum Thema Belarus: Der engste Vertrauter von Frau Tichanowskaja, Herr Latuschka, berichtet heute von seinen Gesprächen letzte Woche in Berlin, unter anderem von seinem Gespräch mit Staatssekretär Berger. Laut Latuschka habe Berger zugesagt, dass Deutschland eine Art internationales Tribunal gegen die Verantwortlichen für die Gewalt in Belarus in die Wege leiten bzw. eine entsprechende Initiative starten wolle. Könnten Sie dazu etwas Näheres sagen?

BURGER: Es stimmt, dass Herr Latuschka letzte Woche ein Gespräch im Auswärtigen Amt mit Staatssekretär Berger hatte. In diesem Gespräch hat der Staatssekretär Herrn Latuschka versichert, dass die Bundesregierung natürlich an ihrer Solidarität mit der Bevölkerung in Belarus festhält und wir uns weiter um praktische Ansatzpunkte bemühen wollen, um der Demokratiebewegung in Belarus diese Solidarität auch zu zeigen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, und ein Thema, über das wir nachdenken, ist die Frage, wie Verbrechen insbesondere schwere Menschenrechtsverletzungen so dokumentiert werden können, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auch entsprechend verfolgt werden können.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Geht es dabei um ein internationales Tribunal wie das in Den Haag, oder wie kann man sich das vorstellen?

BURGER: Das kann ich für Sie nicht weiter ausbuchstabieren, denn das ist natürlich in allererster Linie eine Entscheidung, die in Belarus selbst von den Belarussinnen und Belarussen getroffen werden muss.

FRAGE GAVRILIS: Zum Pflegevertrag: Bisher ist noch unklar, wer das wie finanzieren soll. An das Arbeitsministerium und an das Gesundheitsministerium: Wird es Steuerzuschüsse geben? Werden die Pflegeversicherungsbeiträge oder die Eigenanteile erhöht? Welchen Plan hat die Bundesregierung, damit die Lohnerhöhungen auch finanziert werden können?

KAUTZ: Ich kann vielleicht kurz etwas zur Einordnung dieses Tarifvertrages sagen: Den schauen wir uns genau an, der ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern, anders als das vielleicht der eine oder andere darstellt. So ein Tarifvertrag muss nämlich auch noch den Religionsgemeinschaften in Deutschland vorgelegt werden. Das ist eine Sonderregelung in diesem Tarifrecht. Der Minister hat Eckpunkte zu einer Pflegereform vorgelegt, in denen auch ein Steuerzuschuss, wie Sie ihn gerade erwähnt haben, Inhalt war. Der Minister hat auch klar gemacht, dass uns sehr an guter Bezahlung für Pflegekräfte gelegen ist. Wir würden das so regeln wollen, dass Leistungserbringer in der Pflege Heime nur bezahlt werden, wenn sie ihre Angestellten auch nach einem Tarif das können unterschiedliche Tarife sein oder tarifähnlichen Abschluss bezahlen. Alles Weitere ist noch Gegenstand von Beratungen.

PRÜHL: Ich kann dem vielleicht hinzufügen, dass auch uns der Tarifvertrag noch nicht vorliegt und wir nur den Medien entnommen haben, dass er wohl abgeschlossen sein soll. Das eigentliche Verordnungsverfahren zur Erstreckung kann erst dann beginnen, wenn die Tarifabschlussparteien diese beim BMAS beantragen und auch die beiden kirchlichen Kommissionen gehört werden. Insofern bleibt das erst abzuwarten.

FRAGE DUDIN: An das Arbeitsministerium: Minister Heil hat gehofft, dass im Januar im Streit über das Lieferkettengesetz eine Lösung gefunden wird. Das ist offensichtlich nicht passiert. Ist der Minister enttäuscht?

An Frau Fietz: Was wird die Kanzlerin tun, um den Streit bald zu lösen?

PRÜHL: Zum Gefühlshaushalt des Ministers vermag ich mich nicht zu äußern. Ich kann sagen, dass er mehrfach deutlich gemacht hat, dass er ein Lieferkettengesetz für notwendig und gerechtfertigt hält. Die Gespräche dazu werden weiter geführt.

FRAGE JUNG: Auch an das BMAS: Wird das Thema Masken für Bedürftige am Mittwoch ins Kabinett kommen?

Bleibt es da bei dem Vorschlag, dass es quasi Gutscheine geben soll? Wenn ja: Was soll so ein Gutschein für fünf, sechs Masken bringen? Sollen die sich dann jede Woche neue sechs Masken abholen, und wie lange sollen die halten?

PRÜHL: Minister Spahn und Minister Heil hatten sich am Donnerstag gemeinsam dazu geäußert, dass die Versorgung von Bedürftigen mit Schutzmasken in Zeiten der Pandemie gewährleistet werden muss. Die organisatorische Abwicklung hat dankenswerterweise das BMG übernommen; insofern würde ich für die genaue Zeitplanung jetzt an das BMG übergeben wollen.

KAUTZ: Das ist eine Verordnung, die jetzt gerade in der Anhörung, in der Bearbeitung ist. Die Details werden noch abgestimmt. Pro Berechtigtem soll es zehn Masken geben; das ist jedenfalls der Plan. Das hat angesichts dessen, dass es ungefähr 4,5 Millionen Anspruchsberechtigte gibt, ein erhebliches Volumen. Für alles Weitere müssen wir die Beratungen abwarten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie lange sollen die zehn Masken halten?

KAUTZ: Die Haltbarkeit von Masken hängt immer davon ab, wie Sie sie einsetzen und wie lange Sie sie tragen. Die können Sie auch über mehrere Tage tragen.

FRAGE DR. RINKE: An Frau Fietz und an das Außenministerium: Es gibt einen Militärputsch in Myanmar der Außenminister hat sich schon dazu geäußert. Fasst die Bundesregierung Sanktionen ins Auge?

Wie beurteilen Sie die Ministerpräsidentin, die zwar zum einen eine Bürgerrechtlerin war, zum anderen aber auch aufgrund ihrer sehr harten Haltung gegenüber der muslimischen Minderheit in dem Land kritisiert wurde? Ist sie noch die, auf die die Bundesregierung setzt? Vielleicht können Sie das irgendwie einordnen.

BURGER: Worauf die Bundesregierung setzt, sind die verfassungsmäßige Ordnung in Myanmar und das Ergebnis der demokratischen Parlamentswahlen, die dort gerade stattgefunden haben. Deswegen hat der Außenminister das Militär auch dazu aufgefordert, das Ergebnis dieser Wahlen anzuerkennen und die verfassungsmäßigen Institutionen nicht mehr daran zu hindern, ihre Arbeit zu machen. Das ist für uns der Bezugspunkt.

Zu Ihrer anderen Frage: Es gibt ja bereits EU-Sanktionen gegen Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar. Unsere Hoffnung und unsere Erwartung ist natürlich, dass der Protest gegen diesen Militärputsch der ja nicht nur von Deutschland kommt, sondern aus der ganzen Europäischen Union und von vielen anderen Staaten, auch Staaten in unmittelbarer Nachbarschaft Myanmars und natürlich der Respekt vor der gesetzmäßigen Ordnung dazu führen, dass dieser Militärputsch schnell beendet wird und dass es eine Rückkehr zur verfassungsmäßigen Normalität in Myanmar gibt.

Insofern möchte ich jetzt nicht darüber spekulieren, welche weiteren Maßnahmen denkbar sind. Wie gesagt, es gibt bereits Sanktionen im EU-Kreis. Über alles Weitere wäre zu beraten.

FRAGE WARWEG: Frau Fietz, RT hat letzte Woche bekanntgegeben, dass sie noch in diesem Jahr mit einem vollumfänglichen TV-Nachrichtensender von Berlin aus auf Sendung gehen wollen. Begrüßt die Kanzlerin diese zunehmende Diversität im Format der TV-Sender in Deutschland?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen dazu grundsätzlich sagen, dass die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland eine verfassungsrechtliche Stütze unserer Gesellschaft ist und Medienvielfalt essenziell für ein demokratisches Gemeinwesen ist. Rundfunksender müssen bestimmte Kriterien wie beispielsweise bezüglich des Jugendschutzes erfüllen, um zugelassen zu werden. Ob RT, ehemals Russia Today, diese Kriterien erfüllt, entscheiden die Landesmedienanstalten.

ZUSATZ WARWEG: Aber ich hatte ja gefragt, ob die Kanzlerin das als Zeichen zunehmender Diversität in diesen Sektor begrüßt.

SRS’IN FIETZ: Ja, und ich habe darauf hingewiesen, dass in diesem Fall nicht der Bund zuständig ist, sondern dass die Landesmedienanstalten hier Entscheidungen zu treffen haben. Über die Einhaltung der Regelungen des Medienstaatsvertrags wacht dann die jeweilige Rechtsaufsicht, die wiederum auch bei den Ländern angesiedelt ist. Die grundsätzliche Haltung zur Meinungs- und Pressefreiheit haben wir hier ja auch schon des Öfteren bekundet.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Laiadhi, es wurde hier oft über die Unternehmerinsolvenzen gesprochen. Meine Frage würde Privatinsolvenzen betreffen. Es gibt ja viele, die als Privatpersonen in Not gekommen sind. Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie sich das entwickelt hat? Plant sie hier irgendwelche Hilfen, analog zu den Unternehmern?

Viele klagen auch über die SCHUFA. Gibt es vielleicht Pläne, auch wenn das nicht ganz in Ihrer Zuständigkeit liegt, darauf hinzuwirken, dass das im Rahmen der SCHUFA irgendwie berücksichtigt wird, weil das für viele Menschen im Moment ein großes Problem ist?

LAIADHI: Danke für die Frage. – Sie haben ja selbst schon darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung im Zuge der Pandemie und zur Bewältigung ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht hat, sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, beispielhaft die Überbrückungshilfen und die Corona-Soforthilfen. Worauf man auch hinweisen kann, ist das Kurzarbeitergeld, das ja auch dafür gesorgt hat, dass Deutschland international immer dafür gelobt wurde, wie es durch die Krise gekommen ist.

Bezüglich einzelner Insolvenzregeln würde ich vielleicht noch an andere Ressorts verweisen. Aber insgesamt gilt, dass wir ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht haben, dass die Bundesregierung auch immer wieder schaut, wie die Lage ist, und es entsprechend anpasst.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie sagten, Sie würden an andere Ressorts verweisen. Welches Ressort könnte denn dann eine Auskunft darüber geben, wie sich die Privatinsolvenzen entwickelt haben und was man konkret für Privatleute macht?

LAIADHI: Ich weiß nicht, ob das BMJV oder das BMWi etwas dazu sagen kann.

BÖNNIGHAUSEN: Da Sie jetzt nach konkreten Zahlen gefragt haben: Dazu kann ich Ihnen aktuell tatsächlich nichts sagen. Das müsste ich dann gegebenenfalls nachreichen, wenn ich etwas darüber in Erfahrung bringen kann.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne bezüglich der BaFin gefragt, und zwar danach, ob Sie schon ein bisschen dazu sagen können, wie denn der angekündigte Kulturwandel bei der BaFin aussehen wird, wer die Behörde künftig leiten soll und wie der Auswahlprozess für die Personalie der Chefin oder des neuen Chefs aussieht.

LAIADHI: Wir haben uns ja schon ausführlich dazu geäußert, zuletzt am Freitag mit der Pressemitteilung dazu. Darin wurde auch noch einmal deutlich, dass in den nächsten Tagen die Ergebnisse der Neuaufstellung der BaFin bekannt gegeben werden. Der Minister hat in der Pressemitteilung auch noch einmal gesagt, wie der weitere Prozess sein soll. In den nächsten Tagen werden wir weitere Informationen bekannt geben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie zumindest etwas zur Auswahl der Personalie sagen, selbst wenn Sie noch keinen Namen haben? Gibt es dafür also klare Zielvorgaben? Soll das eine Frau oder ein Mann sein? Wer sucht das aus? Geschieht das über einen Headhunter? Entscheide das der Minister persönlich?

LAIADHI: Wir werden, wie gesagt, in den nächsten Tagen die einzelnen Details der organisatorischen Neuaufstellung der BaFin bekannt geben; das haben wir in der Mitteilung schon mitgeteilt.

Der Minister hat sich auch heute im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ zu Ihrer Frage geäußert und gesagt: „Wir werden rechtzeitig eine geeignete Person für diese wichtige und schwierige Aufgabe präsentieren. Sie soll für den Neuanfang stehen.“

FRAGE BRODBECK: Wie ist die Position der Bundesregierung zu einem europäischen Impfpass, für den ja unter anderem die Europäische Kommission Eckpunkte entwickelt hat?

KAUTZ: Ein europäischer Impfpass steht momentan für uns nicht zur Diskussion. Wir schauen uns die Eckpunkte an, bewerten sie und werden uns dann dazu äußern.

FRAGE CLEMENT: Trifft die „SPIEGEL“-Meldung zu, dass ein ständiger Impfstab geplant ist, an dem Abteilungsleiter aus dem Gesundheitsministerium, dem Bundeskanzleramt sowie ein Vertreter der Staatskanzleien der Bundesländer teilnehmen? Gibt es schon einen Beschluss darüber, wann der seine Arbeit aufnehmen wird?

KAUTZ: Dazu kann ich nichts sagen. Es mag sein, dass das Gegenstand der gerade laufenden Gespräche ist, und die bitte ich doch bis zur Pressekonferenz abzuwarten.

SRS’IN FIETZ: Weiteres kann ich dazu auch nicht sagen.

FRAGE JORDANS: Frau Fietz, angesichts des Gerangels um den AstraZeneca-Impfstoff in den letzten Tagen, der laut Umfragen offensichtlich auch zu einer gedämpften Impfbereitschaft führt, würde ich gerne fragen, ob die Bundeskanzlerin vielleicht doch überlegt, sich medienwirksam impfen zu lassen, wie es andere Regierungschefs auch getan haben, und ob sie ungefähr weiß, wann sie denn dran wäre.

SRS’IN FIETZ: Die Bundeskanzlerin hat ja immer betont, dass sie sich grundsätzlich impfen lassen möchte, dass sie sich aber dann impfen lassen wird, wenn sie an der Reihe ist. An dieser Position hat sich nichts geändert.

ZUSATZ JORDANS: Das beantwortet aber weder die erste noch die zweite Frage.

SRS’IN FIETZ: Das ist aber das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Wirtschafts- und das Finanzministerium zur Coronafolgenfinanzierung und zum Tafelsilber. Frau Baron, denkt der Minister bei der möglichen Veräußerung von Bundesbeteiligungen eher an ältere Beteiligungen, also zum Beispiel an der Telekom oder der Post, oder auch und vor allem an jüngere Beteiligungen wie an der Lufthansa und anderen?

An das Finanzministerium: Sieht der Finanzminister gegenwärtig irgendwelche Probleme bei der Haushaltsfinanzierung, die die Veräußerung von Tafelsilber nötig machen würden?

DR. BARON: Vielleicht kann ich beginnen, und wie Sie vielleicht vermuten, kann ich Ihnen hier keine konkrete Unternehmensliste nennen, so sehr ich die journalistische Frage natürlich auch verstehe.

Aber vielleicht lassen Sie mich noch einmal einordnen, was der Minister zu dem Thema gesagt hat. Er hat sich ja auf eine konkrete Frage in einem Interview im Kontext dessen geäußert, was wir tun müssen, damit wir auch weiter gut durch diese Krise kommen und wirtschaftlich gut durch diese Krise kommen. Dabei ist natürlich zunächst entscheidend, dass die Infektionszahlen sinken und weiter sinken; denn je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller kann es mit der Wirtschaft dann auch wieder bergauf gehen. Der Minister hat dann noch einmal betont, dass das natürlich letztlich auch das Entscheidende für alle Finanzierungsfragen ist. Je schneller die Zahlen sinken und es für die Wirtschaft wieder bergauf gehen kann, desto schneller kann die Wirtschaft natürlich auch wieder Einnahmen und Steuereinnahmen generieren. Wichtig ist aber eben auch, dann die richtigen und guten Rahmenbedingungen zu setzen. Das heißt für ihn: keine Steuererhöhungen in und nach der Krise, die Sozialausgaben stabil halten, Bürokratieabbau.

Dann, wenn man eben sagt, dass man Steuererhöhungen ausschließt, ist aber natürlich auch die Frage zu stellen, welche anderen Finanzierungseinnahmen es geben kann. Hier möchte er die Debatte darüber anstoßen, auch die Veräußerung von Bundesbeteiligungen zu prüfen es gibt nämlich eine jährliche Berichterstattung über die Bundesbeteiligungen; das Bundesfinanzministerium gibt einmal im Jahr den Bundesbeteiligungsbericht über den Stand der Bundesbeteiligungen heraus und eben eine Diskussion darüber zu führen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um Veräußerungen von Bundesbeteiligungen anzustreben und damit eben Einnahmen zu generieren, mit denen man dann natürlich auch ausgabenseitig Finanzierungen vornehmen kann.

LAIADHI: Ich kann für das Finanzministerium ergänzen, dass Privatisierungseinnahmen bei der Einhaltung der Schuldenregel bekanntlich nicht helfen, da es sich um einen Vermögenstausch handelt. Allgemein kann ich sagen, und das haben wir an dieser Stelle ja auch mehrfach betont, dass die Finanzierung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie entstehen, gesichert ist und auch im Bundeshaushalt abgebildet wird. Dafür bedarf es keiner Privatisierungen. Unabhängig davon gibt es hierzu derzeit im Finanzministerium keine Überlegungen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Da Frau Baron sozusagen auch noch einmal explizit darauf hingewiesen hat, dass Steuererhöhungen zur Finanzierung für den Wirtschaftsminister grundsätzlich ausgeschlossen seien: Ist das auch die Position des Finanzministers, oder kann er sich im Folgenden durchaus gewisse Steuererhöhungen als soliden Beitrag zur Finanzierung der Folgelasten vorstellen?

LAIADHI: Zu dieser Frage haben wir schon mehrfach Stellung genommen. Die Position des Ministers, was ein gerechtes Steuersystem angeht, ist hinreichend bekannt.

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