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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 5. Februar 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Sitzung des Coronakabinetts, Kabinettssitzung, Bund-Länder-Gespräch über wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Coronapandemie, Regierungserklärung im Deutschen Bundestag, Übergabe des Valentinsgrußes), COVID-19-Pandemie (Impfverordnung, CT-Wert bei PCR-Tests, Schnelltests zur privaten Nutzung, Bevorratung von Impfstoff für Zweitimpfungen, mögliche positive PCR-Tests nach Impfungen, weltweite Impfstoffversorgung, Masken für Bedürftige, Anzahl bereits gekaufter Impfdosen, Einsatz von Medikamenten, Flexibilisierungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember 2020, Medienberichte über ein mögliches Handelsabkommen zwischen Taiwan und Deutschland), Lieferkettengesetz, Rücknahme der Ankündigung des Abzugs von in Deutschland stationierten US-Soldaten, Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat, Berichte von Folterungen in russischen Gefängnissen, Sperrung von TV-Sendern in der Ukraine, Gespräche des venezolanischen Oppositionspolitikers Leopoldo López im Auswärtigen Amt, Berichte über eine geplante Erhöhung der Tabaksteuer und der Einbeziehung von E-Zigaretten, Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote

Naive Fragen zu:
Schnelltests für Zuhause
– Ich habe eine Frage zu den Schnelltests für zuhause. Da ist ja meines Wissens seit diesem Mittwoch die Abgabe vor Ort geändert worden, und Apotheken können nun formal Coronaheimtests abgeben. Nur gibt es bisher noch kein erhältliches Produkt auf dem Markt. Wann rechnen Sie damit?
– Haben Sie da irgendeinen Zeitraum im Kopf?

Kostenlose Masken
– Ist davon auszugehen, dass nächste Woche die kostenlosen Masken für Bedürftige durchs Kabinett gehen? Und woran scheitert es aktuell?
– Können Sie kurz sagen, was da drinsteht? Ich war auf dem Stand, dass zehn Masken als Gutscheine verteilt werden. Wann gibt es dann die nächsten Gutscheine für die nächsten zehn Masken, weil zehn Masken, die halten ja vielleicht zehn Tage oder höchstens einen Monat?

US-Truppenabzug
– hat die Bundesregierung eine Vorstellung davon, wie lange die US-Truppen aus ihrer Sicht in Deutschland bleiben sollen? Ich meine, der Zweite Weltkrieg ist jetzt 75 Jahre her. Sie wollen sicherlich auch nicht, dass ausländische Truppen ewig in Deutschland bleiben.
– Ich meinte nicht, dass sie wegen des Zweiten Weltkriegs hier sind, sondern seit dem Zweiten Weltkrieg sind amerikanische Truppen hier. Alle anderen sind irgendwann abgezogen. Die Kommandeure der Amerikaner hier in Europa sagen selbst, dass sie aus eigenem Interesse hier seien, nicht, um Europa oder Deutschland zu schützen.

Treibhaugasminderung
– Herr Seibert, Sie hatten am Mittwoch den Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium vorgestellt und sagten, dass es Zielmarken für den Flugverkehr gibt. Hatten Sie die richtigen Zahlen genannt? Sie sagten, ab dem Jahr 2026 müssen 0,5 Prozent des Flugkraftstoffs aus erneuerbaren Energien bestehen, ab 2030 müssen es zwei Prozent sein. Sind das tatsächlich Ihre klimapolitischen Zielmarken oder haben Sie sich da geirrt?
– Es waren zwei Prozent. Sie haben gerade von drei Prozent gesprochen, Herr Seibert.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 5. Februar 2021:

STS SEIBERT: Schönen guten Tag auch von mir, meine Damen und Herren. Wir kommen zu den Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche.

Es geht los mit Montag, 8. Februar. Da wird die Bundeskanzlerin um 11 Uhr wieder ein sogenanntes Coronakabinett mit Ministern und Ministerinnen leiten.

Am Mittwoch, 10. Februar, gibt es wie üblich um 9.30 Uhr das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Ebenfalls am Mittwoch, um 14 Uhr, sind die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder über wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Das findet wiederum in Form einer Videokonferenz statt. Wie Sie es schon kennen, gibt es im Anschluss eine Pressekonferenz im Kanzleramt mit der Bundeskanzlerin, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Müller, und dem bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Söder, die die Presse unterrichten.

Am Donnerstag, 11. Februar, wird die Kanzlerin vor dem Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zur Politik der Bundesregierung zur Bewältigung der Coronapandemie abgeben.

Am Freitag, 12. Februar, steht ein Termin mit einer langen Tradition auf dem Kalender, nämlich die Übergabe des Valentinsgrußes. Das wissen Sie: Das machen normalerweise der Zentralverband Gartenbau und die jeweils amtierende deutsche Blumenfee. In diesem Jahr geschieht auch das in digitaler Form. Das heißt, es gibt einen realen Blumenstrauß. Um 11 Uhr wird dann aber eine Videokonferenz stattfinden. Daran werden der Präsident des Zentralverbandes Gartenbau und die amtierende Deutsche Blumenfee Annika Stroers teilnehmen.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage zu der Regierungserklärung, Herr Seibert. Vielleicht können Sie uns noch einmal erläutern, was die Beweggründe dafür sind, dass die Kanzlerin jetzt eine Regierungserklärung abgibt, und warum sie nach der Bund-Länder-Runde ist und nicht vorher?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat ja immer wieder seit letztem März, seit Deutschland mit der Pandemie zu tun hat, Regierungserklärungen vor dem Deutschen Bundestag abgegeben. Das ist auch genau richtig, weil es natürlich einen Erläuterungsbedarf, einen Informationsbedarf über die Politik der Bundesregierung gibt und der Bundestag seine Rolle dazu spielt und auch spielen muss. Die Terminierung ist jeweils eine Sache, die das Kanzleramt vornimmt.

Es hat auch rund um Ministerpräsidentenkonferenzen immer noch separat von Regierungserklärungen Informationen der Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag gegeben. Das heißt, der Austausch mit dem Deutschen Bundestag ist da intensiv.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die zweite Frage war gewesen: Warum gibt sie die Regierungserklärung nicht vorher? Das macht sie ja vor EU-Gipfeln auch, dass sie vor einer Veranstaltung oder einem Gipfeltreffen sagt, was sie eigentlich erreichen möchte.

STS SEIBERT: Es ist jetzt der Tag danach. Das heißt ja nicht, dass die Politik der Bundesregierung in Sachen der Pandemie eine unbekannte Größe wäre, sondern wir kommunizieren darüber die Bundeskanzlerin, die zuständigen Minister, der Bundesgesundheitsminister gerade eben an dieser Stelle in der Öffentlichkeit.

FRAGE JESSEN: An das Bundesgesundheitsministerium: Am Montag tritt ja die neue Impfverordnung in Kraft. Das hat der Minister vorhin auch noch einmal angekündigt. Da habe ich eine Frage zur Prioritätenliste.

Im bislang veröffentlichten Text finden sich in der Kategorie 1 unter anderem medizinisches Personal, also Ärzte, die Hochrisikopatienten betreuen. Da werden Krebspatienten und Organtransplantationspatienten erwähnt. In der nächsten Kategorie 2 tauchen dann eben diese Organtransplantationspatienten auf, weil ein hohes Risiko besteht, aber nicht mehr die Krebspatienten. Nach der Logik der Kategorie 1 müssten Krebspatienten dann doch eigentlich auch in der nächsten Stufe geimpft werden. Warum fehlt das im Text? Ist das ein redaktionelles Versehen, oder hat das andere Gründe?

HAJEBI: Wie Sie wissen, beruht diese Impfverordnung auf der STIKO-Empfehlung, also auf einer wissenschaftlichen Basis. Wie Sie schon gesagt haben: Dazu liegt ein Referentenentwurf vor. Zurzeit wird er regierungsintern noch abgestimmt. Es kann vielleicht noch zu Änderungen kommen. Aber der Minister hat vorhin schon gesagt, dass sich die Reihenfolge im Prinzip nicht ändern wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dennoch: Wenn in der ersten Stufe explizit zwei Gruppen von Patienten als die am höchsten gefährdeten genannt werden und in der nächsten Stufe dann nur noch einer dieser beiden Gruppen auftaucht, das ist ein Widerspruch. Wenn man schon sagt: Das sind die am höchsten Gefährdeten, dann müssten doch auch beide Gruppen auftauchen.

HAJEBI: Sie wissen vielleicht auch schon, dass die Bundesländer vor Ort noch einmal Entscheidungen treffen können. Der Referentenentwurf ist noch in der Abstimmung. Es kann vielleicht noch zu Änderungen kommen. Aber eigentlich bleibt die Reihenfolge der Priorisierungsgruppe so, wie sie jetzt ist. Dazu habe ich nichts mehr zu sagen.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an das Gesundheitsministerium: Der CT-Wert ist ja ganz entscheidend für den Ausgang der PCR-Tests. Welche Regeln gibt es denn da im Moment? Gibt es inzwischen bundesweit eine einheitliche Regelung oder entscheidet jedes Labor, ab welchem CT-Wert ein Test als positiv gewertet wird?

HAJEBI: Meines Wissens nach gilt dies bundesweit. Aber das kann ich gern noch einmal nachreichen, ob es Unterschiede in den Bundesländern gibt.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zu den Schnelltests für zuhause. Da ist ja meines Wissens seit diesem Mittwoch die Abgabe vor Ort geändert worden, und Apotheken können nun formal Coronaheimtests abgeben. Nur gibt es bisher noch kein erhältliches Produkt auf dem Markt. Wann rechnen Sie damit?

HAJEBI: Soweit ich weiß, wurden schon Anträge seitens der Hersteller gestellt. Inwieweit sie zugelassen werden, das muss jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüfen. Danach wird dann auch auf der Internetseite veröffentlicht, welche Selbsttests jetzt zugelassen sind und verkauft werden können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie da irgendeinen Zeitraum im Kopf?

HAJEBI: Das kann ich leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Hajebi, können Sie eine Erklärung dafür liefern, dass die Zahl der Coronatoten immer noch so hoch ist? Gibt es eine besondere Analyse bei Ihnen, warum diese Zahlen trotz der stark gesunkenen Infektionszahlen und auch unter Berücksichtigung des verzögerten Effekts nicht sinken? Was ist der Grund dafür?

HAJEBI: Ich glaube, Herr Wieler hat das schon mehrmals erläutert. Es ist leider so, dass sehr viele ältere Menschen einen schweren Verlauf haben und es dann leider auch dazu kommen kann, dass diese Personen versterben. Umso wichtiger ist es, dass in den Pflegeheimen entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden, damit diese Personen geschützt sind. Letztes Jahr hatten wir eine Handlungsempfehlung für die Pflegeheime veröffentlicht, und auch Antigentests können durchgeführt werden. Wie Sie wissen, finden zurzeit auch die Impfungen für ältere Personen statt. Dementsprechend hoffen wir, dass sich die Situation noch bessert.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die Impfungen können jetzt ja noch keine Auswirkungen haben, weil sich der Krankheitsverlauf ja meistens über einige Wochen erstreckt. Wenn die Totenzahl immer noch so hoch ist, heißt das dann, dass diese Handlungsempfehlungen vor einigen Wochen einfach nicht umgesetzt worden sind?

HAJEBI: Die Entscheidung, ob sie diese Handlungsempfehlungen umsetzen oder nicht, liegt bei den Pflegeheimen. Wie gesagt, wir haben einige Empfehlungen ausgesprochen, und der Minister hat auch öfter gesagt, dass diese Personengruppe bis Mitte Februar durchgeimpft werden soll, was auch noch einmal einen besseren Schutz bieten soll.

STS SEIBERT: Ich denke, wenn, wie der Minister hier vorhin gesagt hat, jetzt 80 Prozent der Menschen in Pflegeheimen zumindest eine Erstimpfung erhalten haben, dann ist das schon ein gutes Stück Sicherheit mehr, als es noch vor Kurzem gab. Natürlich braucht es die zweite Impfung, aber das ist ja ein Vorankommen auf dem Weg zu mehr Sicherheit.

Ich wollte eines noch sagen: Wir werden immer wieder darauf hingewiesen ich glaube, ich kann das hier jetzt nicht quantifizieren, aber das sollte man im Hinterkopf haben , dass die jeden Tag gemeldete Zahl von Todesfällen keineswegs identisch ist mit der Zahl der in diesen 24 Stunden gestorbenen Menschen. Vielmehr gibt es gerade bei der Meldung von Todesfällen offensichtlich zum Teil erhebliche Verzögerungen. Das heißt, das können Todesfälle sein, die schon deutlich vorher eingetreten sind. Das muss man ein bisschen mit im Hinterkopf haben.

Das ändert aber nichts daran, dass die Zahl erschütternd hoch ist und dass deswegen alle Anstrengungen unternommen werden müssen, Unterstützung für das Testen, Impfen und andere Hygienemaßnahmen in den Heimen und Einrichtungen zu leisten, um Sicherheit zu schaffen.

FRAGE JESSEN: Eine Frage zur Nutzung der Testkapazitäten: Statistiken zeigen, dass in den letzten drei Wochen von über 200 000 wöchentlichen PCR-Testkapazitäten gerade einmal 100 000 genutzt wurden. Das bedeutet, die vorhandenen Testkapazitäten wurden nur zu 50 Prozent ausgenutzt. Warum ist das so, und was tun Sie dafür, dass die vorhandenen Testkapazitäten tatsächlich möglichst weit genutzt werden?

HAJEBI: Es ist ja so, dass wir Kontingente geschaffen haben im November waren es bis zu 11,5 Millionen. Diese Tests müssen die Einrichtungen dann auch selbst bestellen; es ist also nicht so, dass das BMG diese verteilt. Der Minister hat auch immer wieder gesagt, dass die Antigentests auch mehr und mehr zur Verfügung stehen, dass die Anzahl stetig wächst und dass mehr und mehr Hersteller dazukommen. Insofern weiß ich von keinem Engpass. Wenn Pflegeheime testen wollen, sind eigentlich genug Testkapazitäten vorhanden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Möglicherweise habe ich mich da nicht klar ausgedrückt: Es geht nicht um Pflegeheime und auch nicht um Antigentest, sondern es geht um PCR-Testkapazitäten. Wöchentlich stehen über 200 000 PCR-Testkapazitäten zur Verfügung. Genutzt wurden in den vergangenen Wochen jeweils nur die Hälfte davon. Inzwischen ist es weniger als die Hälfte. Die Frage ist: Warum wird weniger als die Hälfte der vorhandenen PCR-Testkapazitäten genutzt?

HAJEBI: Wenn Sie unsere Teststrategie kennen, dann wissen Sie, dass wir gezielt testen. Das bedeutet, bei Symptomen wird getestet, aber auch in Pflegeheimen und in anderen Einrichtungen wird getestet. Dementsprechend ist es so, dass genug PCR-Tests zur Verfügung stehen. Wenn Labore jetzt weniger testen, dann liegt das bei den Laboren, aber eigentlich gibt es meines Wissens genug PCR-Tests.

FRAGE GABEL: Ist es richtig, dass beim Impfstoff von AstraZeneca die Zweitimpfung erst nach neun bis zwölf Wochen stattfinden soll und dass Minister Spahn deswegen empfiehlt, keinen Vorrat für die Zweitimpfung anzulegen?

HAJEBI: Das hat der Minister hier vorhin auch gesagt. Ja, es ist so, dass angesichts der Impfstoffknappheit den Bundesländern empfohlen wird, bei AstraZeneca die zweite Dosis nicht zurückzuhalten. Stattdessen sollen sämtliche Lieferungen der nächsten drei Termine bis zum 19. Februar direkt verimpft werden. Das heißt, wir werden schneller mehr impfen können als geplant.

FRAGE REITSCHUSTER: Noch eine Frage zu Impfungen und den Tests: Es gibt ja immer wieder Berichte, dass es nach den Impfungen positive PCR-Tests gibt. Gibt es inzwischen Erkenntnisse darüber, inwieweit die Impfung zu einem positiven PCR-Test führen kann, weil ja Gensequenzen verimpft werden? Wenn ja: Wie gehen Sie damit um?

HAJEBI: Es ist ja so, dass bei den Impfstoffen von BioNTech und Moderna zweimal geimpft werden muss. Es kann natürlich sein, dass sich eine Person zwischen der ersten Impfung und der zweiten Impfung ansteckt oder bereits vor der Impfung infiziert ist. Dementsprechend kann ein Test dann eventuell auch positiv ausfallen. Wie sich das nach der zweiten Impfung ergibt, müssen wir schauen, aber nach der zweiten Impfung ist der Schutz da.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Das war jetzt aber nicht ganz eine Antwort auf meine Frage. Ich habe es extra noch einmal gegoogelt: Es heißt von Medizinern, es sei nicht auszuschließen, dass es durch die Impfung, also wegen der Impfung, einen positiven PCR-Befund gibt. Da wäre die Frage: Was ist Ihnen da bekannt und wie gehen Sie damit um?

HAJEBI: Ich höre das jetzt zum ersten Mal. Mir ist nicht bewusst, dass es solche Fälle tatsächlich geben kann. Ich kann das aber gerne nachreichen.

FRAGE GAVRILIS: Zur weltweiten Verteilung der Impfdosen: Viele reiche Länder sichern sich seit Monaten hunderte Millionen Dosen Impfstoff von verschiedenen Herstellern. Warum hat sich die Bundesregierung nicht stärker für eine gerechtere weltweite Impfstoffverteilung eingesetzt? Sehen Sie nicht die Gefahr, dass zum Beispiel EU-Länder anderen Ländern Impfdosen „wegkaufen“?

STS SEIBERT: Deutschland setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern genau dafür ein, für einen fairen, für einen bezahlbaren weltweiten Zugang zu Impfstoffen und auch zu Therapeutika und zu Diagnostika. Wir haben uns in diesem Sinne seit Beginn der Pandemie für den sogenannten ACT-Accelerator und vor allem auch für dessen Impfstoffsäule COVAX eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun.

Deutschland hat dazu bisher 600 Millionen Euro beigetragen. Das deckt den Finanzbedarf von ACT-A jetzt noch nicht. Es ist also dringend nötig, dass weitere Anstrengungen unternommen werden. Insgesamt sollen in diesem Jahr auf diesem Wege mindestens zwei Milliarden Impfdosen eingekauft und verteilt werden. Dazu hat sich auch Entwicklungsminister Müller geäußert. Also bleibt die Aufforderung an andere internationale Akteure, auch an private Geldgeber wichtig, diese wichtige internationale Initiative nach Kräften zu unterstützen. Denn der Grundgedanke ist völlig richtig: Kein Land wird sich zu einem vor Corona sicheren Land erklären können, solange die Pandemie noch irgendwo auf der Welt wütet. Dazu sind wir viel zu sehr miteinander verknüpft, verwoben und verbunden. Also brauchen wir tatsächlich den weltweiten Kampf gegen die Pandemie.

In dem Zusammenhang will ich noch eines hinzufügen, weil das noch relativ neu ist. Ich begrüße im Namen der Bundesregierung ausdrücklich, dass die neue amerikanische Regierung angekündigt hat, der COVAX-Initiative ebenfalls beizutreten. Das ist nicht nur ein wichtiges Zeichen, sondern das ist auch eine ganz konkrete Unterstützung.

FRAGE JUNG: An das BMG, gegebenenfalls BMAS: Ist davon auszugehen, dass nächste Woche die kostenlosen Masken für Bedürftige durchs Kabinett gehen?

Und woran scheitert es aktuell?

HAJEBI: Dazu kann ich gerne etwas sagen. Es ist so, dass die Schutzmaskenverordnung heute im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll und dann am Samstag in Kraft treten soll, und es ist so, dass dann auch die Krankenkassen nächste Woche mit der Versendung der Briefe anfangen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie kurz sagen, was da drinsteht? Ich war auf dem Stand, dass zehn Masken als Gutscheine verteilt werden. Wann gibt es dann die nächsten Gutscheine für die nächsten zehn Masken, weil zehn Masken, die halten ja vielleicht zehn Tage oder höchstens einen Monat?

HAJEBI: Also, es ist nicht so, dass die Personen Gutscheine erhalten. Sie erhalten einen Brief, und mit diesem Brief gehen sie dann zu den Apotheken und können sich die Masken abholen, und dazu legen sie ihren Personalausweis vor zur Identifikation.

FRAGE GAVRILIS: Herr Seibert, wie viele von den zwei Milliarden Impfdosen wurden bereits gekauft?

STS SEIBERT: Das kann ich als Sprecher der Bundesregierung Ihnen jetzt nicht sagen, weil das keine deutsche Initiative ist, auch wenn wir aus Überzeugung intensiv zu ihr beitragen. Ich kann schauen, ob ich das irgendwo in meinen Unterlagen habe, aber, ehrlich gesagt, wäre diese Frage eher an die WHO zu richten.

FRAGE JESSEN: Ich will zur Klärung noch einmal auf die Frage zurückkommen, wie die Masken erhalten werden. Sie sagten, es seien keine Gutscheine, sondern es sei ein Brief, mit dem man zur Apotheke gehe. Faktisch ist das jetzt schon so, nur dass diesem Brief eben ein Gutschein beiliegt.

Auf wie viele Masken hat man mit diesem Brief Anspruch, wenn man mit ihm zur Apotheke geht?

HAJEBI: Man hat Anspruch auf zehn Masken. Es werden je zehn Masken an die Personen ausgegeben, die Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Für welchen Zeitraum reicht das? Wann kommt der nächste Brief?

HAJEBI: Wie Sie wissen, haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer entschieden, dass im ÖPNV und beim Einkaufen FFP2-Masken bzw. OP-Masken getragen werden sollen. Wir wollen diese Personengruppen einfach besser schützen. Es ist nicht so gedacht, dass die Personen diese Masken den ganzen Tag tragen sollen, sondern nur zu diesen Zwecken, also im Nahverkehr und beim Einkaufen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat auch noch einmal unterstrichen, dass diese Masken mehrmals benutzt werden können. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die auch auf der Internetseite aufgelistet werden. Dementsprechend glauben wir, dass diese Masken die Personen wirklich für einen längeren Zeitraum schützen können.

FRAGE PUGLIESE: Werden in Deutschland schon Medikamente auf Basis von monoklonalen Antikörpern gegen COVID-19 eingesetzt?

HAJEBI: Der Bund hat sich knapp 200 000 Dosen gesichert und stellt diese Krankenhäusern in den kommenden Wochen Zug um Zug kostenlos zur Verfügung. Wie Sie wissen, gibt es für die Arzneimittel keine europäische Zulassung. Das PEI hat die vorliegenden Daten aber ausgewertet und die Erlaubnis erteilt.

FRAGE POLANSKY: Meine Frage an das Wirtschaftsministerium betrifft die Coronahilfen. Das Wirtschaftsministerium hat heute bekanntgegeben, dass der neue EU-Beihilferahmen, der genehmigt wurde, es ermögliche, für die Genehmigung von November- und Dezemberhilfe nicht mehr nur nachgewiesene Verluste zu berücksichtigen, sondern, wenn ich es richtig verstehe, auch entgangene Gewinne.

Was heißt das in der Konsequenz konkret? Bisher hieß es, es sei dem Steuerzahler nicht zu vermitteln, wenn es sich rückwirkend nicht um Verluste handeln würde.

WAGNER: In der Tat haben wir heute eine ausführliche Pressemitteilung mit dem Titel „Neue Verbesserungen: Zusätzliche Flexibilität bei November- und Dezemberhilfe“ zu dem ganzen Thema veröffentlicht. Es geht insbesondere darum, die neuen Möglichkeiten umzusetzen, die uns das EU-Beihilferecht jetzt gibt. Die Kommission hat die Entscheidung auch auf Drängen und auf Bitte vonseiten der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministeriums getroffen.

Das eine ist, dass die Kleinbeihilfenregelungen und die De-minimis-Verordnung nun für Beträge bis zu einer Höhe von zwei Millionen Euro gilt. Vorher hatten wir eine Deckelung bei der Höhe von einer Million Euro. Das hilft natürlich insbesondere den kleinen Unternehmen. Das andere ist, dass es jetzt eine Schadensausgleichsregelung ohne betragsmäßige Begrenzung gibt, also nicht mehr auf eine Höhe von vier Millionen Euro begrenzt, sondern ohne betragsmäßige Begrenzung. Dafür ist der Nachweis des Schadens durch einen behördlich angeordneten Lockdownbeschluss erforderlich. Das ist aber nicht ganz streng auf Verluste beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf entgangene Gewinne, die erstattet werden können, was eine weitere wesentliche Verbesserung ist.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Sie sprechen jetzt auch von entgangenen Gewinnen. Das muss aber doch deutlich mehr an Zahlungen bedeuten.

Was hat zu diesem Sinneswandel geführt? Ich kann mich daran erinnern, dass es vor ein, zwei Wochen noch hieß, das sei nicht vermittelbar.

WAGNER: Ich kann jetzt nicht bestätigen, dass dies die Aussage auf die Frage gewesen wäre. Wichtig ist, dass sich der EU-Beihilferahmen geändert hat, der uns jetzt die Möglichkeit gibt, das so zu handhaben. Vorher konnten wir das rechtlich nicht umsetzen. Das ist die große Neuerung.

Sie finden in der Pressemitteilung ausführliche Informationen, auch mit Fallbeispielen. Wir werden auch die FAQ-Listen entsprechend anpassen und darin auf alle Fragen eingehen.

FRAGE DUDIN: Heute wird regierungsintern über das Lieferkettengesetz beraten. Gibt es da schon Ergebnisse?

STS SEIBERT: Ich kann immerhin bestätigen, dass in dieser Stunde ein Gespräch zu diesem Thema zwischen der Bundeskanzlerin, dem Chef des Kanzleramts und den vier Ministern Herrn Scholz, Herrn Heil, Herrn Altmaier und Herrn Müller läuft. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Ergebnissen dieses Gesprächs nicht vorgreifen.

Ich kann nur wiederholen, was Sie schon wissen, nämlich dass innerhalb der Bundesregierung zurzeit Eckpunkte bzw. ein Entwurf eines Lieferkettengesetzes erarbeitet werden und dass diese Eckpunkte dann die Grundlage für unsere nationale Gesetzgebung wie auch für die Verhandlungen sein werden, die dann gegebenenfalls später auf der europäischen Ebene geführt werden.

FRAGE POLANSKY: Herr Seibert, wenn ich es richtig sehe, ist dies ja das zweite Gespräch mit der Kanzlerin in diesem Rahmen. Was hat die Kanzlerin denn dazu bewogen, sich jetzt noch einmal einzuschalten?

STS SEIBERT: Sie wissen, dass wir das Thema der Menschenrechte innerhalb der Bundesregierung sehr ernst nehmen. Genau deswegen arbeiten die federführenden Bundesminister ja auch intensiv und konstruktiv daran, um alle maßgeblichen Punkte zu klären. Vieles ist geklärt, aber es gibt noch schwierige Fragen, die eben sorgfältig erörtert und geprüft werden müssen. Da ist es völlig normal, dass sich dann in den entscheidenden Phasen auch die Regierungschefin einmal an solchen Dingen beteiligt.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Geht es nicht ohne die Hilfe der Kanzlerin in dieser Frage?

STS SEIBERT: Das habe ich nicht gesagt. Aber das ist ein für uns alle wichtiges, wenn auch schwieriges Projekt. Sie wissen, dass es eine Passage im Koalitionsvertrag gibt, nach der wir uns gemeinsam dafür einsetzen, und nun muss man die Fragen, die nicht leicht sind, miteinander klären: Was ist zu leisten? Was können auch kleine Mittelständler die Bundeskanzlerin hat darüber ja bei der Regierungsbefragung im Dezember gesprochen entlang der gesamten Lieferkette bis zum Produkt leisten? Wofür kann man sie in Haftung nehmen? Was ist für sie überhaupt nachvollziehbar? – Das sind Aspekte, die bedacht werden müssen, und genau darüber sprechen die Minister und die Bundeskanzlerin.

FRAGE GEERS: Gibt es denn Bewegung beim Lieferkettengesetz? Welche Fragen sind strittig?

STS SEIBERT: Ich habe dazu jetzt nicht mehr zu sagen, als ich gerade gesagt habe.

FRAGE POLANSKY: Herr Müller hat gestern in einem ARD-Interview gesagt, man habe sich auf eine Mindestbeschäftigtenzahl von erst einmal 3000 Beschäftigten verständigt. Können Sie bestätigen, dass das BMWi dabei mitgeht?

WAGNER: Herr Seibert hatte ja gerade schon gesagt, dass wir über nähere Details dieser Abstimmung hier jetzt nicht mehr reden wollen, und dabei würde ich es auch belassen. Das sind interne Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, und über einzelne Details können wir an dieser Stelle nicht sprechen. Dafür bitte ich um Verständnis.

FRAGE DR. RINKE: Es geht um den vom US-Präsidenten gestoppten Truppenabzug der Amerikaner aus Deutschland. Herr Seibert, ich hätte gerne von Ihnen gewusst, wie die Bundesregierung diese Ankündigung von Herrn Biden beurteilt.

STS SEIBERT: Die Bundesregierung begrüßt diese Ankündigung. Wir werden die weiteren Entwicklungen in dieser Frage der amerikanischen Truppenpräsenz in Europa und in Deutschland natürlich weiter eng verfolgen. Wir werden mit der neuen amerikanischen Regierung bezüglich ihrer weiteren Planungen auch in Kontakt bleiben.

Wir haben ja immer die Überzeugung vertreten, dass die Stationierung amerikanischer Truppen hier in Deutschland der europäischen und der transatlantischen Sicherheit dient und damit in unser beiderseitigem Interesse ist. Wir schätzen diese enge jahrzehntelange Zusammenarbeit mit den Streitkräften der Amerikaner, die in Deutschland stationiert sind, sehr. Wir freuen uns übrigens auch, dass das von den Gemeinden, in denen diese Streitkräfte stationiert sind, so gesehen wird. Das ist ein Teil der gelebten transatlantischen Freundschaft.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Kann die Bundesregierung etwas tun, damit bei der Prüfung, die ja jetzt trotzdem ansteht, eine Entscheidung gegen einen Abzug herauskommt? Gibt es also jetzt konkrete Angebote an die neue US-Administration?

STS SEIBERT: Der amerikanische Präsident hat ja eine gründliche und umfassende Prüfung angeordnet. Wir werden diese Entwicklung natürlich weiter verfolgen. Aber wie diese Prüfungen dann vonstattengehen, ist eine inneramerikanische Angelegenheit. Dazu möchte ich mich hier nicht weiter äußern.

Die Haltung der Bundesregierung ist sowohl vom Außenministerium als auch vonseiten des Kanzleramts und immer wieder auch vom Verteidigungsministerium sehr klargemacht worden.

FRAGE: Sind Gespräche mit der US-Regierung beabsichtigt?

STS SEIBERT: Wir stehen mit der amerikanischen Regierung bezüglich vielerlei Themen in engem Kontakt.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, hat die Bundesregierung eine Vorstellung davon, wie lange die US-Truppen aus ihrer Sicht in Deutschland bleiben sollen? Ich meine, der Zweite Weltkrieg ist jetzt 75 Jahre her. Sie wollen sicherlich auch nicht, dass ausländische Truppen ewig in Deutschland bleiben.

STS SEIBERT: Die amerikanischen Streitkräfte, die jetzt in Deutschland stationiert sind, sind auch nicht wegen des Zweiten Weltkriegs in Deutschland stationiert, wie Ihre Frage es andeutet, sondern sie sind in Deutschland als Teil der transatlantischen Sicherheit stationiert. Als solche schätzen wir diese Stationierung sehr.

ZUSATZ JUNG: Ich meinte nicht, dass sie wegen des Zweiten Weltkriegs hier sind, sondern seit dem Zweiten Weltkrieg sind amerikanische Truppen hier. Alle anderen sind irgendwann abgezogen. Die Kommandeure der Amerikaner hier in Europa sagen selbst, dass sie aus eigenem Interesse hier seien, nicht, um Europa oder Deutschland zu schützen.

STS SEIBERT: Gut. Ich habe Ihnen für die Bundesregierung dargelegt, dass die Gegenwart amerikanischer Streitkräfte hier nach unserer Auffassung ein Teil der europäischen und transatlantischen Sicherheit ist.

FRAGE DR. DELFS: Erwarten Sie, Herr Seibert, heute Fortschritte im Gespräch der Kanzlerin mit dem französischen Präsidenten hinsichtlich des geplanten gemeinsamen Kampfflugzeugprojekts?

STS SEIBERT: Bei diesem deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat, der ab 14 Uhr zusammentreten wird, geht es tatsächlich das hat Herr Delfs richtig gefragt unter anderem auch um Fortschritte bei den laufenden deutsch-französischen Rüstungskooperationen. Dazu gehört das Kampfflugzeug. Dazu gehört auch der neue Kampfpanzer. Sicherlich wird es auch um Fragen wie die gehen, wie man die europäische Handlungsfähigkeit im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung stärken kann. Das haben sich Deutschland und Frankreich ja auch gemeinsam zum Ziel erklärt. Ich kann jetzt nur auf die Pressekonferenz des französischen Staatspräsidenten und der Bundeskanzlerin im Anschluss hinweisen und möchte hier jetzt nicht weiter ins Detail gehen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Wird die Kanzlerin auch die jüngste Kritik Frankreichs an Nord Stream 2 zur Sprache bringen?

STS SEIBERT: Das Gespräch der Kanzlerin und des Präsidenten, das ja der Plenarsitzung mit den anderen Ministern vorgeschaltet ist, dient dazu, sich über die aktuellen Themen, die für beide Seiten wichtig sind, auszutauschen. Da kann ich jetzt keine einzelnen Themen herausgreifen.

FRAGE NEHLS: Deutschland und Frankreich haben eine unterschiedliche Haltung zu Nord Stream 2. Deutschland will weiter bauen. Norbert Röttgen schlägt jetzt ein Moratorium vor. Ist Letzteres der vorläufige dritte Weg? Wird das heute in Brüssel als ein solcher besprochen? Die Frage richtet sich auch an das Auswärtige Amt.

BURGER: Ich habe hier zu Nord Stream 2 keine neuen Positionierungen mitzuteilen.

Was die französische Position angeht, lohnt es sich, glaube ich, auch eine Aussage des französischen Außenministers von vorgestern zur Kenntnis zu nehmen.

FRAGE REITSCHUSTER: In den russischen Oppositionssendern gibt es dramatische Berichte von Folterungen von Menschen, die im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen wurden. Den Menschen wurden Plastiktüten über das Gesicht gestülpt und dergleichen. Es gibt auch Berichte über überfüllte Gefängnisse. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon? Hat sie protestiert oder hat sie irgendetwas unternommen? Danke.

BURGER: Ich habe zu diesen Berichten, die Sie erwähnen, hier für das Auswärtige Amt keine eigenen Erkenntnisse mitzuteilen. Sie haben gehört, dass wir in dieser Woche von dieser Stelle aus unsere Überzeugung zum Ausdruck gebracht haben, dass in diesem Verfahren rechtsstaatliche Standards eingehalten werden müssen, weil sich Russland dazu im Zuge der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet hat. Zu diesen rechtsstaatlichen Standards gehört selbstverständlich auch die Einhaltung von Menschenrechten im Haftwesen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Wegen dieser Folterberichte wollen Sie nicht noch einmal intervenieren oder irgendetwas anderes machen?

BURGER: Wie gesagt, mir liegen diese Berichte im Einzelnen nicht vor. Ich habe dazu keine Erkenntnisse. Wenn ich dazu etwas nachzutragen habe, werde ich das gerne tun.

FRAGE PERCINIC: Wie bewertet die Bundesregierung die Schließung von drei oppositionellen TV-Sendern in der Ukraine? Schließt sie sich der Meinung der US-Botschaft in Kiew an, die diese Entscheidung begrüßt, um „Russlands bösartigem Einfluss zu kontern“?

BURGER: Dazu hat sich die Europäischen Union vorgestern schon in ukrainischen Medien geäußert. Ich versuche, das einmal sinngemäß wiederzugeben:

Es ist legitim, dass die Ukraine ihre territoriale Integrität und nationale Sicherheit schützt und sich angesichts des Ausmaßes von Desinformationskampagnen im Land gegen manipulierte Informationen wehrt. Das sollte nicht auf Kosten von Grundrechten und Freiheiten erfolgen und gemäß internationaler Standards sowie in Verhältnismäßigkeit zum Ziel.

Diese Positionierung der Europäischen Union entspricht auch der Auffassung der Bundesregierung.

FRAGE DR. RINKE: Meine Frage richtet sich an das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium. Es geht darum, dass Taiwan von Deutschland gerne Hilfe in Bezug auf COVID-19-Impfstoffe haben möchte. Umgekehrt möchte der Wirtschaftsminister von taiwanesischen Firmen Zulieferungen von Chips für die Autoproduktion, die im Moment knapp sind. Ich hätte ganz gerne von beiden Ministerien gewusst, ob es ein Gegengeschäft geben kann. Unterstützen Sie es, dass zum Beispiel der BioNTech-Impfstoff auch an Taiwan geliefert wird?

BURGER: Ich habe zum aktuellen Stand dieser Gespräche derzeit keine Informationen vorliegen. Wenn dem Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium auch keine Informationen vorliegen, müsste ich schauen, ob ich eine Antwort nachliefern kann.

WAGNER: Ich kann Ihnen auch nicht mehr dazu sagen. Was wir dazu sagen können, haben wir an dieser Stelle schon gesagt. Mehr kann ich Ihnen dazu heute auch nicht berichten.

ZUSATZ DR. RINKE: Dann würde ich das Angebot von Herrn Burger gerne aufgreifen. Es wäre nett, wenn Sie etwas nachliefern könnten.

BURGER: Ich kann nicht versprechen, dass ich mehr werde sagen können, als das Wirtschaftsministerium hier dazu schon gesagt. Ich prüfe das aber gerne.

FRAGE: Herr Burger, Leopoldo López, einer der wichtigsten Oppositionspolitiker in Venezuela, der sich jetzt im Exil in Spanien befindet, hat Mittwoch Staatsminister Annen getroffen und wurde am Donnerstag von Staatssekretär Miguel Berger empfangen. Haben Sie Informationen, worum es konkret bei diesen Gesprächen ging? Warum zwei Termine?

BURGER: Sie haben recht: Staatsminister Annen und Staatssekretär Berger haben diese Woche Leopoldo López getroffen. Diese beiden Treffen zeigen, dass Deutschland die demokratischen Kräfte in Venezuela weiter unterstützt. Unser Ziel bleibt es, einen Ausweg aus der Krise durch faire, freie und glaubwürdige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zu befördern. Das haben wir hier in der Vergangenheit immer wieder erläutert. Aus unserer Sicht ist das Entscheidende, dass die venezolanische Bevölkerung die Möglichkeit erhält, über die politischen Geschicke ihres Landes durch solche Wahlen wieder selbst zu entscheiden.

FRAGE PAULI: Der „SPIEGEL“ meldet, dass das Bundesfinanzministerium plant, die Tabaksteuer von Januar 2022 an in fünf Schritten zu erhöhen. Es soll auch Steuern auf E-Zigaretten geben. Jeder Erhöhungsschritt soll der Bundeskasse zwei Milliarden Euro bringen. Können Sie das bestätigen?

HARTMANN: Wie üblich kommentieren wir keine einzelnen Berichterstattungen.

FRAGE POLANSKY: Die Antwort war sehr kurz. Wäre es denn aus Ihrer Sicht sinnvoll, die Tabaksteuer zu erhöhen?

HARTMANN: Für das Bundesfinanzministerium kann ich da von keinen Neuigkeiten berichten.

FRAGE JUNG: Meine Frage richtet sich an das Bundesumweltministerium. Ist das da?

VORS. WELTY: Ich glaube, es ist nicht da. Aber die Kollegen hören bestimmt zu und reichen die Antwort nach.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage richtet sich auch an Herrn Seibert, weil er dazu etwas vorgelesen hat. Es geht um die Treibhausgasminderungsquote. Herr Seibert, Sie hatten am Mittwoch den Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium vorgestellt und sagten, dass es Zielmarken für den Flugverkehr gibt. Hatten Sie die richtigen Zahlen genannt? Sie sagten, ab dem Jahr 2026 müssen 0,5 Prozent des Flugkraftstoffs aus erneuerbaren Energien bestehen, ab 2030 müssen es zwei Prozent sein. Sind das tatsächlich Ihre klimapolitischen Zielmarken oder haben Sie sich da geirrt?

STS SEIBERT: Ich würde Sie schon bitten, die Frage dann doch noch einmal den heute nicht anwesenden Kollegen des Umweltministeriums zu stellen. Ich meine nicht, dass ich mich geirrt habe. Auch wenn drei Prozent jetzt vielleicht für Sie noch nicht nach sehr viel klingt, müssen Sie bedenken, dass es derzeit ich weiß es nicht nahezu keinen oder keinen Umweltkraftstoff in der Verwendung gibt und dass das deswegen schon ein erheblicher Schritt nach vorne wäre, wissend, dass da mehr kommen muss.

Ich würde Sie aber bitten, die Kollegen des Umweltministeriums, die natürlich dafür federführend waren, zu befragen. Sonst müsste ich es herausfinden und entsprechend nachreichen. Beides ist möglich.

ZUSATZ JUNG: Es waren zwei Prozent. Sie haben gerade von drei Prozent gesprochen, Herr Seibert.

STS SEIBERT: Ach so, okay. Ich kann das nachreichen oder Sie fragen direkt das Bundesumweltministerium, das hierfür federführend war.

(Ende: 12.15 Uhr)

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