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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 3. August 2022

Themen: Termine des Bundeskanzlers (Gespräch mit dem DFB, Besuch des Industrieparks Höchst, Besuch des Unternehmens Viessmann, Trauerfeier zu Ehren von Uwe Seeler), Tod einer Ärztin in Österreich, Besuch von Nancy Pelosi in Taiwan, Lieferung einer Turbine für Nord Stream 1, Gasversorgung in Deutschland, Gespräche auf EU-Ebene über eine gemeinsame Einkaufsplattform für Gas, Tötung eines Anführers von Al-Qaida bei einem Drohnenangriff der USA in Kabul, Situation im Irak, Entzug von Überflugrechten in Mali, Verlängerung der Laufzeit von zwei Atomkraftwerken in Belgien, Stresstest der Stromversorgung in Deutschland, Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Hilfskräfte an den Flughäfen, Geberkonferenz für die Ukraine

Themen/Fragen:
00:00 Beginn
00:20 Termine des Bundeskanzlers
03:26 Statement zu Lisa-Maria Kellermayr
04:52 Hans zur getöteten österreichisch
09:52 Taiwan/China
11:25 Tilo zu Taiwan/Ein-China-Politik
14:17 Hans zu Taiwan/Ein-China-Politik
16:30 Tilo zu Taiwan
18:23 Turbine/Gazprom
25:13 Hans zur Turbine
29:03 Gasumlage
32:14 Schröder in Moskau
38:02 Hans zu Gaspreis-Erhöhung
43:10 Tilo zu US-Drohnenangriff auf Al-Qaeda-Führer
46:05 Hans zu US-Drohnenangriff/Ramstein
47:52 Tilo zu Ramstein/Baerbock
50:49 Irak
52:31 Nachreichung AA zu Taiwan
53:14 Bundeswehr in Mali
56:33 AKWs in Belgien
1:00:30 Hans zu Coronaschutz-Folgeregelungen
1:01:57 Konfusion über Lauterbach/Buschmann
1:03:05 Tilo zu Lauterbach/Buschmann
1:03:36 Fachkräfte für Flughäfen
1:06:09 Hans zu Mobilisierung deutscher Arbeitslose für Flughäfen
1:08:10 Tilo zu billigen ausländischen Kräften
1:08:44 Corona-Gesetz/Maskenpflicht
1:10:25 Hans zu Isolationspflicht für Infizierte
1:11:06 Ukraine-Geberkonferenz

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 3. August 2022:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS BÜCHNER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS BÜCHNER: Zu den Terminen der kommenden Woche: Am Dienstag, dem 9. August, wird Bundeskanzler Scholz am frühen Nachmittag mit der DFB-Spitze zu einem Gespräch zusammenkommen. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde stehen noch nicht abschließend fest. Bei dem Gespräch wird es unter anderem um das Thema „equal pay“, also die gleiche Bezahlung von Frauen und Männer, im Fußball gehen. Darüber hinaus wird der Bundeskanzler die Gelegenheit für einen Besuch des DFB-Campus nutzen.

Ich kann darüber hinaus schon jetzt darauf hinweisen, dass es dem Bundeskanzler ein besonderes Anliegen ist, sehr zeitnah noch einmal die deutschen Spielerinnen und den Trainerstab um Bundestrainerin Voss-Tecklenburg zu treffen. Bei seinem Besuch des EM-Finals hatte er das gesamte Team hierfür zu einem Besuch im Bundeskanzler eingeladen. Einen konkreten Termin werden wir noch mitteilen.

Ebenfalls am Dienstag wird der Bundeskanzler den Industriepark Höchst in Frankfurt am Main besuchen. Infraserv Höchst, Energieversorger des Industrieparks, setzt am Standort gemeinsam mit weiteren Partnern verschiedene Projekte im Wasserstoffbereich um. Unter anderem wurde eine Wasserstofftankstelle inklusive Gleisanlagen, Verdichterstation und einem 5-Megawatt-Elektrolyseur zur Betankung von Brennstoffzellenzügen errichtet. Zudem gibt es eine öffentliche Wasserstofftankstelle für Busse und Pkw am Standort. Der Bundeskanzler wird sich bei seinem Besuch über die verschiedenen Wasserstoffaktivitäten am Standort informieren, als Beispiele dafür, welchen Beitrag Wasserstoff zur Transformation unserer Wirtschaft leisten und wie gelebte Wasserstoffpraxis aussehen kann.

Anschließend wird der Bundeskanzler wir sind immer noch beim Dienstag gegen 16.15 Uhr das Familienunternehmen Viessmann in Allendorf besuchen. Ursprünglich ein führender Anbieter von konventioneller Heiztechnik sowie Klima- und Kühlsystemen, vollzieht das Unternehmen zunehmend den Wandel zum Anbieter innovativer Heiztechnik, die die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht. Der Bundeskanzler informiert sich bei seinem Besuch insbesondere über Fertigung und Weiterentwicklung von Wärmepumpen als Beispiel erneuerbarer Heiztechnik und wird abschließend ein Pressestatement abgeben. Dieser Termin ist presseöffentlich.

Am Mittwoch wird um 11 Uhr wie üblich unter der Leitung des Bundeskanzlers die Sitzung des Kabinetts stattfinden.

Am Nachmittag wird Bundeskanzler Scholz in Hamburg an der offiziellen Trauerfeier zu Ehren von Fußball-Ikone Uwe Seeler teilnehmen. Die Trauerfeier findet um 14 Uhr im Hamburger Volksparkstadion statt. Mit Uwe Seeler ist eine Fußball-Legende gestorben. Er hat den deutschen Fußball geprägt und gefördert wie kaum ein Zweiter. Ich darf den Bundeskanzler hier noch einmal zitieren:

„Er hatte Hamburg im Herzen und Hamburg ihn. Sein Tod aber deutet weit über die Grenzen der Hafenstadt hinaus: Mit #UweSeeler ist nicht nur ein großer Fußballer, sondern auch ein großer Mensch von uns gegangen. #UnsUwe, er wird fehlen.“

So weit zu den Terminen für die kommende Woche.

Dann möchte ich mich hier gerne noch zum Tod einer Ärztin in Österreich äußern. Lassen Sie mich zunächst sagen, dass die tragischen Umstände um den Tod der Ärztin Dr. Lisa-Maria Kellermayr auch die Bundesregierung in Deutschland tief bestürzt haben. Es ist dem Kanzler und der Bundesregierung ein besonderes Anliegen, dass wir uns gemeinsam mit unseren österreichischen Freunden gegen den Hass stemmen, auch über Landesgrenzen hinweg. Drohungen, Gewalt, Hetze sind absolut und auf das Schärfste zu verurteilen, gerade auch, wenn sie sich gegen medizinisches Personal und Ärztinnen und Ärzte richten. Es wird aufgeklärt werden müssen, wie es zu dieser Lage im konkreten Fall kam, und unsere Sicherheitsbehörden werden mit den österreichischen Behörden bei ihren Ermittlungen kooperieren.

Klar ist, dass Morddrohungen oder Hetze sowie der digitale Hass im Internet viel zu häufig straflos bleiben. Wir müssen hier zur Anzeige gebrachte Vorfälle ernst nehmen und strafbares Verhalten konsequent verfolgen. Hemmungslose digitale Gewalt werden wir mit all unseren rechtsstaatlichen Mitteln und der Härte des Gesetzes bekämpfen. Das Signal, das in diesen Tagen mit dem Hashtag „YesWeCare“ von Österreich ausgeht, würde ich deshalb gern bekräftigen: Wir werden denen, die uns einschüchtern oder es tagtäglich versuchen, keinen Raum mehr geben!

FRAGE JESSEN: Herr Büchner, Sie werden Vorwürfe, die gegenüber der zuständigen österreichischen Polizei erhoben wurden, nicht kommentieren wollen oder können. Dort ist ja beschrieben worden, dass die Polizei eben zum Teil gesagt habe, die Ärztin wolle sich wichtigmachen und in den Vordergrund drängen. Im Grunde wurde Hilfeleistung dann unterlassen. Sind in Deutschland ähnliche Fälle bekannt, in denen vor allem medizinisches Personal in einer derartigen Art und Weise bedroht wird und Polizeibehörden um Unterstützung gebeten hat? Wenn ja, wie wird damit umgegangen?

SRS BÜCHNER: In der Tat möchte ich mich nicht zu den aktuellen Ermittlungen in dieser Sache in Österreich äußern. Mir sind keine in der Form gelagerten Fälle bekannt. Ich kann hier aber gerne noch einmal sagen, dass wir innerhalb der Bundesregierung entschieden gegen Hass und Hetze vorgehen, vor allem aber auch gegen Morddrohungen im Netz.

Es gibt schon jetzt eine entschiedene Gesetzgebung wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Plattformen wie Facebook und Twitter verpflichtet, strafrechtlich relevante Äußerungen zu löschen und auch bei Behörden zu melden. Aber auch die Ermittlungsbehörden werden für diese Delikte besser geschult und sensibilisiert. Es gibt bereits beispielsweise Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die gezielt zur Bekämpfung von Hasskriminalität eingerichtet wurden. Die Sicherheitsbehörden sind wachsam und haben Radikalisierungstendenzen im Blick. Es wurde 2021 mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie dem Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes umfassend reformiert, um noch besser gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen zu können.

Ebenfalls trat letztes Jahr das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten in Kraft. Soziale Netzwerke sollen vertrauenswürdige und relevante Informationen klar priorisieren, Desinformationen schnell erkennen und kennzeichnen und gegebenenfalls Accounts blockieren, die diese wiederholt verbreiten. Die Verbreitung von Hass und Hetze sowie von strafbaren Inhalten im Netz muss auch bei den Plattformen entsprechend prioritär behandelt werden.

Nicht zuletzt ist das auch das Ziel des Digital Services Act. Dieses europäische Vorhaben wird für die nationale Regelung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine wichtige Bedeutung haben. Es werden damit einheitliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Bekämpfung illegaler Hatespeech-Inhalte im Internet gesetzt. Mit dem Inkrafttreten wird für diesen Herbst gerechnet. Die Regelungen werden dann 15 Monate nach Inkrafttreten oder ab dem 1. Januar 2024 anwendbar sein. Maßgeblich ist das spätere Datum.

ZUSATZFRAGE JESSEN: An das BMI: Sind Ihnen als zuständigem Fachressort irgendwelche vergleichbaren Fälle von Bedrohungsszenarien bekannt? Wie gehen Sie damit um? Gibt es in Ihrem Haus so etwas wie eine Taskforce oder eine Sonderermittlungseinheit? Wir erinnern uns, dass Karl Lauterbach noch knapp vor der Ernennung zum Minister, aber auch danach, sehr konkreten Morddrohungen ausgesetzt gewesen war.

DR. WENDT: Wir besprechen jetzt die vorliegende Sache. Mir sind derzeit keine ähnlichen bzw. vergleichbaren Fälle bekannt. Herr Büchner hat jetzt sehr umfänglich etwas zum Thema von Hass und Hetze im Netz ausgeführt. Dazu hat sich die Bundesinnenministerin ja gerade infolge der Morddrohungen auf Telegram sehr dezidiert geäußert. Ich habe jetzt nichts weiter dazu zu ergänzen. Herr Büchner hat alles gesagt, was zu dem Thema tatsächlich zu sagen ist und was ja auch bei uns im Haus angesiedelt ist. Das BKA wird entsprechend auch aufgerüstet, um Hass und Hetze im Netz eben weiter verfolgen zu können.

Ich kann an dieser Stelle vielleicht noch ergänzen, dass sich die österreichische Polizei mit zwei Auskunftsersuchen zu dem Sachverhalt Kellermayr an das Bundeskriminalamt gewandt hat. Das BKA hat die Informationen ausgewertet, die für die entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungen zuständigen Bundesländer eingebunden und beide Auskunftsersuchen gegenüber der österreichischen Polizei beantwortet. Weitere Sachverhalte sind dann bei den konkreten Länderbehörden abzufragen. Aber wir unterstützen als BMI natürlich die nachgeordneten Behörden, in dem Fall das BKA, und versuchen auch, das Thema, das wir sehr ernst nehmen, zu begleiten.

VORS. FELDHOFF: Die erste Frage hat mich von Herrn Aiash erreicht. Es geht um Taiwan und den Besuch von Kongresssprecherin Pelosi in Taiwan am gestrigen Tag. Er fragt das Kanzleramt und das Auswärtige Amt. Der Besuch der US-Kongresssprecherin Pelosi in Taiwan wird von vielen als Provokation empfunden. Auch einige Äußerungen von Außenministerin Baerbock in ihrer Unterstützung für Taiwan werden als Hetze bezeichnet. Wie stehen das Auswärtige Amt und das Bundeskanzleramt dazu?

SRS BÜCHNER: Dann beginne ich einmal. – Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich nicht die Auslandsreisen von Repräsentanten dritter Staaten.

Klar ist: Die Bundesregierung verfolgt eine eindeutige Ein-China-Politik, ebenso wie die USA. Daran hat sich nichts geändert. Das hat ja auch die US-Regierung zuletzt wiederholt deutlich gemacht.

BURGER: Ich kann das nur bestätigen. Wir verfolgen genau wie die USA seit Langem eine Ein-China-Politik, und wir erkennen die Volksrepublik China als einzigen souveränen Staat in China an. Die USA haben ja auch klargestellt, dass auch der Besuch von Speaker Pelosi keine Abweichung von dieser Politik bedeutet.

Gleichzeitig ist es auch seit Langem so, dass Deutschland im Rahmen unserer Ein-China-Politik enge Beziehungen zu Taiwan unterhält, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung. Taiwan ist als gefestigte Demokratie mit hohen Menschenrechtsstandards ein Wertepartner und auch ein wichtiger Wirtschaftspartner für Deutschland.

Unsere Auffassung ist, dass eine Änderung des Status quo in der Straße von Taiwan nur friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen aller Beteiligten erfolgen kann und dass derartige Besuche nicht als Anlass für militärische Drohgebärden und den Einsatz ökonomischer Zwangsmittel genutzt werden sollten. Wir bemühen uns gemeinsam mit unseren internationalen Partnern, zu einer Deeskalation in der Straße von Taiwan beizutragen.

FRAGE JUNG: Herr Burger, Sie haben ja gerade betont, dass das ein inländischer chinesischer Konflikt sei. Könnten Sie denn noch einmal die Äußerung von Frau Baerbock einordnen? Sie sagt: Wir akzeptieren nicht, wenn das internationale Recht gebrochen wird und ein größerer Nachbar völkerrechtswidrig seinen kleineren Nachbarn überfällt. Das gilt natürlich auch für China. Das ist ja etwas anderes als im Falle Russlands oder der Ukraine. Die Ukraine ist ein souveräner Staat, der von einem anderen Staat angegriffen wird. Nach Ihrer Haltung ist Taiwan ja kein souveräner Staat, und Sie erkennen ihn ja auch nicht an. Inwiefern kommt die Außenministerin jetzt zum Beispiel mit dem Völkerrecht? Warum ist das relevant?

BURGER: Ich habe Ihnen die Haltung der Bundesregierung hier ja gerade dargelegt. Sie haben das jetzt sehr verkürzt in Ihren eigenen Worten dargestellt. Die Haltung der Bundesregierung und ausdrücklich auch die der Außenministerin habe ich Ihnen gerade dargestellt.

ZUSATZ JUNG: Aber das ist doch erklärungsbedürftig! Wenn Sie eine Ein-China-Politik verfolgen, dann ist das für Sie ein inländischer Konflikt.

BURGER: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum bringt die Außenministerin jetzt das Völkerrecht und das internationale Recht ins Spiel, wenn es hier um einen inländischen Konflikt geht?

BURGER: Ich glaube, das, was Sie hier vornehmen, ist eine grobe Verkürzung dessen, was ich gesagt habe. Ich habe ja auch gerade noch einmal gesagt, dass wir militärische Drohgebärden für inakzeptabel halten und insbesondere Drohungen mit scharfer Munition oder der Einsatz ökonomischer Zwangsmittel hier aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt sind. Deswegen setzen wir uns für eine Deeskalation ein, und wir erwarten gleichzeitig auch von China, dass es mit seinem Verhalten Frieden und Stabilität in der Region nicht gefährdet.

FRAGE KÜRSCHNER: Taiwan steht ja sogar im Koalitionsvertrag, und zwar so, dass es mehr in internationale Organisationen eingebunden werden soll. Inwiefern steht das denn im Zusammenhang mit der Ein-China-Politik? Ist an Sie in diesem Punkt von chinesischer Seite auch einmal etwas herangetragen worden?

BURGER: Es steht im Rahmen unserer Ein-China-Politik ich habe das ja auch gerade ausgeführt , dass wir unterhalb der Schwelle der Anerkennung als Staat Kontakte und Beziehungen zu Taiwan pflegen, und zwar sehr produktive, nämlich in den Bereichen, die ich gerade genannt habe, Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung. Es ist auch genau auf dieser Basis, dass wir uns dafür einsetzen, dass Taiwan dort, wo das ohne die Anerkennung als souveräner Staat möglich ist, in die Arbeit internationaler Organisationen eingebunden wird. Ich glaube, genau so lautet auch die Formulierung im Koalitionsvertrag, aber ich habe sie nicht präsent.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, dennoch frage noch einmal in Bezug auf die Äußerung der Außenministerin: Kann denn ein Land sein eigener Nachbar sein? Das wäre die Logik des Satzes von Frau Baerbock. Sie sprechen von der Ein-China-Politik. Damit wäre Taiwan Teil Chinas. Frau Baerbock aber sagt „Wenn ein größerer Nachbar seinen kleineren Nachbarn überfällt“. Kann ein Land sein eigener Nachbar sein und damit sich selbst überfallen?

BURGER: Ich kann es auch gerne noch einmal ein drittes Mal sagen. Ich habe gerade versucht, ein bisschen differenzierter darzustellen, wie sich das Verhältnis zu Taiwan und zu China aus unserer Sicht darstellt, eben so, dass wir die Volksrepublik China als einzig souveränen Staat in China anerkennen und gleichzeitig zu Taiwan in den genannten Bereichen enge Kontakte pflegen und dass wir der festen Auffassung sind, dass jegliche Veränderung dieses Status quo nur auf friedlichem Weg und nur im Einvernehmen erfolgen darf.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das verstehe ich. Aber dann habe ich die schlichte Nachfrage: Ist Taiwan für die Bundesregierung ein völkerrechtliches Objekt?

BURGER: Die Antwort darauf muss ich Ihnen nachreichen. Dafür, die Frage präzise beantworten zu können, bin ich nicht Völkerrechtler genug. Wir erkennen, wie gesagt, die Volksrepublik China als einzig souveränen Staat an. Es gibt ja im Völkerrecht durchaus auch Subjekte, die keine souveränen Staaten sind. Dazu, ob das nach völkerrechtlicher Lehrmeinung auf Taiwan zutrifft, muss ich Ihnen eine präzise Antwort nachreichen, wenn unsere Völkerrechtsexperten mir die liefern.

FRAGE DR. VITZTHUM: Herr Büchner, der außenpolitische Sprecher der FDP, Ulrich Lechte, sagt, es sollte auch ein deutscher Regierungsvertreter Taiwan besuchen. Ist ein solcher Besuch geplant oder überhaupt denkbar?

SRS BÜCHNER: Wir kommentieren ja von hier aus üblicherweise nicht Äußerungen aus dem parlamentarischen Raum. Meines Wissens sind keine Besuche geplant.

FRAGE JUNG: Herr Burger, die Flagge Taiwans findet sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes weiterhin nicht. Wird sich das innerhalb absehbarer Zeit unter Außenministerin Baerbock ändern?

BURGER: Das weiß ich nicht.

ZUSATZ JUNG: Unter Herrn Maas war es ja noch so, dass man aus Rücksicht auf China die Flagge nicht gezeigt hat. Vielleicht hat sich das ja gewandelt.

BURGER: Herr Jung, ich habe Ihnen ja gerade erklärt, was die Grundsätze unseres Verhältnisses zu Taiwan sind. Wir erkennen Taiwan nicht als unabhängigen, souveränen Staat an, sondern sind der Auffassung, dass die Volksrepublik China der einzige souveräne Staat in China. Gleichzeitig haben wir auf allen möglichen Ebenen Beziehungen zu Taiwan, so auf der wirtschaftlichen Ebene und auf der kulturellen Ebene. Wir betrachten Taiwan, wie gesagt, als gefestigte Demokratie und als Wertepartner.

Was das für die Verwendung der Flagge in einem gewissen Kontext bedeutet, kann ich Ihnen hier nicht im Einzelnen sagen. Aus unserer Sicht ist klar: Wir richten unser Handeln danach aus, dass wir nicht suggerieren, wir würden Taiwan als souveränen Staat anerkennen. Wenn die Verwendung einer Flagge in einem bestimmten Kontext diesen Eindruck erwecken würde, dann werden wir das nicht tun. Aber das Verhältnis ist eben so differenziert und vielleicht ein bisschen kompliziert, wie ich es Ihnen gerade dargestellt habe. Das ist einfach die Realität, die sich so über Jahrzehnte hinweg historisch entwickelt hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Baerbock sieht Taiwan ja als Nachbarn Chinas an. Ist das auch die Haltung der Bundesregierung?

BURGER: Ich habe Ihnen gerade gesagt, was die Haltung der Bundesregierung ist.

ZUSATZ JUNG: Das habe ich ja nicht verstanden!

BURGER: Das tut mir leid.

ZURUF JUNG: Ist für die Bundesregierung

BURGER: Ich kann es nur noch einmal in denselben Worten versuchen, mit denen ich es gerade ausgedrückt habe. Ich habe mich wirklich bemüht, ist differenziert zu tun.

FRAGE ECKSTEIN: Es geht um die Turbine. Ich habe eine Frage an die Bundesregierung und auch an das Bundeswirtschaftsministerium. Sie haben in den vergangenen Wochen und noch am Montag wiederholt gesagt, zum Standort der Turbine könne unter anderem aus Sicherheitsgründen nichts gesagt werden. Jetzt hat sich Bundeskanzler Scholz heute vor der Turbine fotografieren lassen und allen gezeigt, wo diese Turbine ist. Können Sie einmal ausführen, welche Sicherheitsbedenken Sie denn in den vergangenen Wochen hatten, weshalb man nicht darüber sprechen konnte, und warum Sie jetzt ganz offensichtlich Ihre Meinung geändert haben?

SRS BÜCHNER: Das Wesen von solchen Erwägungen ist ja, dass man sie nicht im Einzelnen ausbreitet. Fakt ist, dass der Bundeskanzler heute Siemens Energy in Mülheim an der Ruhr besucht hat und dort jeder Mann und jede Frau sehen konnte, dass diese Turbine zur Verfügung steht und jederzeit in Russland zum Betrieb von Nord Stream 1 eingebaut werden kann.

ZUSATZ ECKSTEIN: An das Wirtschaftsministerium, ohne dass ich mein Nachfragerecht aufgeben möchte: Sie haben hier am Montag noch erklärt, aus Sicherheitsgründen werde man auch in Zukunft nichts über den Standort sagen.

HAUFE: Ja, das ist richtig, das habe ich hier erklärt. Wir haben damit Bedenken der Firma Siemens Energy Rechnung getragen.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Heißt das, Siemens Energy hat die Einschätzung jetzt geändert, oder ist die Bundesregierung auf Siemens zugegangen, um diesen Pressetermin heute möglich zu machen? Die Frage wird man ja beantworten können! Hat Siemens also gesagt „Wir hatten Sicherheitsbedenken, die haben wir jetzt nicht mehr, der Bundeskanzler kann vorbeikommen“, oder ist die Bundesregierung auf Siemens zugegangen und hat gesagt „Wir würden jetzt gerne einmal presseöffentlich über die Turbine und auch den Standort berichten“?

SRS BÜCHNER: Ich kann Ihnen leider zum Zustandekommen des Termins im Detail nichts sagen.

FRAGE MARSCHALL: An das Wirtschaftsministerium: Woran liegt es jetzt genau, dass die Turbine noch nicht in Russland ist? Wie ist die westliche Darstellung dessen, warum die noch nicht eingebaut worden ist?

SRS BÜCHNER: Wir hatten ja heute Morgen den Besichtigungstermin, und dabei wurde auch von dem CEO von Siemens Energy ganz klar gesagt: Es fehlen sozusagen Angaben der russischen Seite dazu, wohin die Turbine zur Übergabe beim Zoll exakt geliefert werden soll. Das liegt nicht an der deutschen Seite. Alle Papiere, die zur Lieferung notwendig wären, liegen vor. Aber wir müssen sagen können, wohin diese Turbine exakt soll. Das ist ein 18 Tonnen schweres Gerät. Wenn Sie die Pressekonferenz verfolgt haben, werden Sie vielleicht auch gehört haben: Das ist eine ähnliche Turbine, wie sie zum Beispiel in der Boeing 777 eingebaut wird, eine große technische Anlage. Die kann zum Beispiel nicht über jede Brücke und jeden Feldweg fahren, wenn man sie zum Beispiel auf dem Landweg transportieren wollte. Deshalb ist es auch für die Sicherheit dieses Transports entscheidend, dass man weiß, wohin sie genau geschickt wird und wo sie übergeben werden soll. Diese Angaben muss die russische Seite, muss Gazprom machen, und sobald die vorliegen, kann dieser Transport sofort beginnen.

ZUSATZFRAGE MARSCHALL: Erachten Sie es als Schikane, dass diese Angaben bisher nicht gemacht werden?

SRS BÜCHNER: Wir stellen es einfach fest. Wie, glaube ich, auch schon meine Sprecherkollegen hier gesagt haben, ist ja zu sehen, dass es in Wahrheit keine sachlichen Gründe gibt. Auch der Bundeskanzler hat das ja heute ganz klargemacht. Es gibt keinen technischen und keinen sachlichen Grund, diese Turbine nicht zu liefern oder nicht anzunehmen.

FRAGE: Ein Sprecher des Kreml hat sich dazu vor einer Stunde geäußert und meinte, dass noch nicht alle Dokumente vorlägen. Unter anderem fordert die russische Seite eine Dokumentation darüber, dass die Turbine nicht Teil des Sanktionsregimes ist. Das fehlt wohl schwarz auf weiß. Können Sie dazu etwas sagen?

SRS BÜCHNER: Der Dokumentation bedarf es überhaupt nicht, weil die Turbine per Definition nicht Teil des Sanktionsregimes ist, weil die Lieferung von Gas aus Russland nach Europa und damit auch die Anlagen, die dazu notwendig sind, nicht vom Sanktionsregime der EU erfasst sind.

ZUSATZFRAGE: Wenn die russische Seite jetzt sagt, das fehle, und das scheint ja dann kein Problem zu sein, wird die deutsche Seite das dann noch nachreichen?

SRS BÜCHNER: Es bedarf der Dokumentation an der Stelle nicht. Wir haben alles, was an Unterlagen von Russland benötigt wird, vorliegen und können jederzeit liefern.

HAUFE: Ich würde an der Stelle gerne noch einmal klarstellen wollen, dass die Pipeline Nord Stream 1 funktionsfähig ist, voll funktionsfähig. Wir kreisen hier um eine Debatte um eine Ersatzturbine. Dies noch einmal für Sie zur Einordnung.

FRAGE STEINKOHL: Ich habe noch eine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium. Können Sie einmal erläutern, welcher Art die Sicherheitsbedenken von Siemens Energy waren? Haben die Angst, dass der russische Geheimdienst einen Anschlag auf diese Turbine ausübt, oder was soll das gewesen sein?

HAUFE: Ich glaube, die äußerst angespannte Sicherheitslage in Europa angesichts eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine ist Ihnen bekannt.

ZUSATZ STEINKOHL: Aber deshalb haben wir doch in Deutschland keine angespannte Sicherheitslage, wenn sich die Turbine bei uns befindet!

HAUFE: Ich habe das gesagt, was ich gesagt habe.

FRAGE ECKSTEIN: Herr Büchner, Sie hatten jetzt erklärt, wie kompliziert der Transport dieser Turbine sein wird. Ich habe mich heute ein wenig gefragt: Warum liegt sie in Mülheim an der Ruhr und nicht schon in einem Ostseehafen, von wo aus man sie ja schneller liefern könnte?

SRS BÜCHNER: Weil Siemens Energy genau dort ein Werk hat, in dem diese Turbine zwischengelagert wird. Es ist überhaupt kein Problem, sie zum Beispiel zu einem Ostseehafen zu bringen, wenn der Transport denn losgehen kann. Das ist ja eine der Möglichkeiten, sie zu transportieren.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Der Vorstand von Siemens Energy hat heute gesagt, dass die Turbine seit gut einer Woche in Mülheim an der Ruhr sei. Herr Habeck hatte sich, glaube ich, vor einer Woche schon einmal geäußert und auf den Montag der Woche davor abgestellt. Insofern ist die Turbine offensichtlich seit drei Wochen in Deutschland. Können Sie sagen, ob sie die gesamte Zeit innerhalb dieser drei Wochen in Deutschland war oder ob sie zwischenzeitlich auch einmal woanders war?

SRS BÜCHNER: Dazu kann ich im Detail nichts sagen. Fest steht: Sie ist völlig einsatzbereit und kann eingebaut werden.

ZUSATZ ECKSTEIN: Vielleicht stelle ich noch die Frage an das Wirtschaftsministerium, ob es das noch ergänzen kann.

HAUFE: Ich habe keine Ergänzungen zu machen.

FRAGE JESSEN: Das kann ja nicht das erste Mal sein, dass eine gewartete Turbine dann wieder nach Russland zum Einbau zurückkehren soll. Gibt es dokumentierbare Verfahren aus der Vergangenheit, in denen Russland sehr wohl diese Daten, die es, wie es sagt, braucht, um einen konkreten Lieferweg zu beschreiten, tatsächlich geliefert hat? Liegen solche Daten also vor? Könnten Sie die zur Verfügung stellen? Dann wäre die Frage natürlich, warum es in dem einen Fall ging und in dem anderen nicht.

Frage an Herrn Haufe: Sie sagen jetzt und das ohne Konditional, wie es vorher noch der Fall gewesen war , die Gaspumpstation sei ohne Einschränkung einsatzbereit. Ich glaube, es sind insgesamt sechs Turbinen, die dort arbeiten sollen. Es sind nach Ihrer Kenntnis sechs funktionsfähige Turbinen, die jederzeit vollen Druck erzeugen könnten, vorhanden. Ist das gesicherte Erkenntnis?

HAUFE: Nach unserer Kenntnis könnten die Gaslieferungen deutlich höher ausfallen, als sie es bis jetzt tun.

SRS BÜCHNER: Zur Frage der bisherigen Transporte: Die waren ja früher unproblematisch. Diese Turbine wurde ja vom Flughafen Moskau nach Kanada gebracht, wo sie von Siemens Energy in Kanada gewartet wurde. So war früher der Ablauf: von Moskau nach Kanada und zurück nach Moskau. Lufttransport ist aber aus bekannten Gründen im Moment nicht möglich. Deshalb brauchen wir jetzt ein anderes Verfahren, und wie Sie merken, gibt es hier noch keine Klarheit.

HAUFE: Ich würde es vielleicht in Ergänzung zu Herrn Büchners Worten noch einmal klarstellen: Weder die Einfuhr der Turbine von Kanada nach Deutschland noch der Weitertransport von Deutschland nach Russland ist von den EU-Sanktionen erfasst. Die Ausfuhr der Turbine nach Russland erfordert also in Deutschland keine Genehmigung.

SRS BÜCHNER: Das hat der Bundeskanzler eben auf der Pressekonferenz auch ganz klar gesagt: Es gibt keinerlei Probleme mit dem Export der Turbine. Es wäre schön, wenn es auch keine mehr mit dem Import gäbe.

FRAGE MARSCHALL: Meine Frage würde sich jetzt auf Gas beziehen. Wie hilfreich sind aus Ihrer Sicht die jüngsten Äußerungen von Altkanzler Gerhard Schröder zum Ukraine-Konflikt? Halten Sie es für möglich, dass Nord Stream 2 irgendwann noch einmal ans Netz geht?

SRS BÜCHNER: Es gibt kein Kapazitätsproblem bei der Lieferung von Gas aus Russland nach Deutschland. Auch das hat der Bundeskanzler gerade noch einmal auf der Pressekonferenz klargestellt. Nord Stream 1, und das hat Herr Haufe ja gerade auch gesagt, ist voll funktionsfähig. Es gibt dort ausreichend funktionsfähige Turbinen. Ich glaube, der CEO von Siemens Energy hat ausgeführt, dass sechs Turbinen und zwei weitere kleinere zur Verfügung stehen und dass es hier nur um den Austausch einer Ersatzturbine geht, die sowieso nur nebenbei als Ersatz zur Verfügung steht. Es gibt also keinen Grund, Nord Stream 1 nicht vollständig und mit voller Kapazität zu nutzen. Es würden darüber hinaus Pipelines durch die Ukraine und eine weitere in Polen, die aber von Russland sanktioniert wird, zur Verfügung stehen. Insofern erübrigt sich auch eigentlich die Debatte um weitere Kapazitäten. Es gibt genügend.

ZUSATZFRAGE MARSCHALL: Wie bewerten Sie das Interview mit Gerhard Schröder generell?

SRS BÜCHNER: Gar nicht.

FRAGE BENTHIN: Ich habe eine Frage zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Gasknappheit an das Wirtschaftsministerium. Reuters meldet heute, dass diese Gasumlage wegen der Festverträge so nicht stattfinden könne. Können Sie das bestätigen? Wenn das so ist, wird das gesetzlich geändert?

HAUFE: Die Verordnung für diese Umlage zur Sicherung der Gasversorgung befindet sich momentan in der Ressortabstimmung innerhalb der Ministerien der Bundesregierung. Sie nennen jetzt ein Detail, das Stichwort der Festverträge. Das ist uns bekannt. Das ist aber eben auch Teil der Ressortbefassung.

ZUSATZFRAGE BENTHIN: Herr Büchner, jetzt gibt es auch wegen der Gasumlage Forderungen nach noch mehr Entlastungen von SPD und Grünen. Gestern war es der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen. Frau Esken hat sich dem angeschlossen. Plant die Bundesregierung weitere Entlastungen über das hinaus, was jetzt schon bekannt ist?

SRS BÜCHNER: Der Bundeskanzler hat ja bereits gesagt und hat das eben auch noch einmal in Mülheim betont: Es wird eine Reform des Wohngeldes mit einer Ausweitung des Kreises der Berechtigten geben. Es wird auch eine Reform der Grundsicherung geben; das ist schon diskutiert worden. Man sollte aber wirklich auch noch einmal zur Kenntnis nehmen, dass von diesen beiden Entlastungspaketen, die die Bundesregierung schon beschlossen hat, einige Teile bei den Menschen noch gar nicht angekommen sind. Es gibt, wie Sie wissen, zwei Pakete mit einem Volumen von mehr als 30 Milliarden Euro zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Einiges wie das 9-Euro-Ticket und der sogenannte Tankrabatt ist schon spürbar, und anderes muss eben noch wirksam werden. Eine weitere wichtige Entlastung ist die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, auf die Erwerbstätige ab September einen Anspruch haben. Außerdem steigt auch der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1200 Euro. Auch der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1. Januar um 363 Euro auf 10 347 Euro erhöht. Nicht zuletzt wurde die Entfernungspauschale für Berufspendlerrinnen und Berufspendler rückwirkend zum 1. Januar auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer angehoben. Das sind alles Dinge, die beschlossen wurden, die aber sozusagen noch nicht im Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind, die jetzt aber vielleicht auch genau zum richtigen Zeitpunkt wirksam werden. Insofern sollte man diese nächsten Schritte jetzt wirken lassen. Dann gibt es wie angekündigt die Planung, das Wohngeld und die Grundsicherung zu reformieren. Darüber hinaus gibt es ja Gespräche im Zusammenhang mit der Konzertierten Aktion, die im September fortgesetzt werden. Insofern wird sehr, sehr viel unternommen, und es bleibt bei dem, was der Kanzler in der Pressekonferenz während seines Urlaubs einmal gesagt hat: Niemand wird alleingelassen.

FRAGE FRIED: Herr Büchner, Sie sagten ja schon, dass Sie das Interview das Ex-Bundeskanzlers nicht kommentieren möchten. Trotzdem habe ich eine Frage zu einer Aussage des Altbundeskanzlers in diesem Interview. Er sagt, er habe den russischen Präsidenten Wladimir Putin erneut getroffen. Sind der Bundeskanzler oder das Kanzleramt vorher oder nachher über dieses Gespräch in irgendeiner Weise informiert worden? Gibt es da einen Kontakt mit Herrn Schröder?

SRS BÜCHNER: Meines Wissens nicht.

ZUSATZFRAGE FRIED: Der Ex-Bundeskanzler gibt ja den russischen Präsidenten in der Form wieder, dass er unter bestimmten Bedingungen zu einer Verhandlungslösung bereit sei. Ist darunter irgendetwas, das für die Bundesregierung politisch interessant ist?

SRS BÜCHNER: Das ist genau der Teil, zu dem ich mich hier bestimmt nicht einlassen möchte.

FRAGE ECKSTEIN: Ich hätte noch einmal eine Nachfrage an das Wirtschaftsministerium zum Thema der Gasumlage. Laut diesem Bericht heißt es aus Regierungskreisen, dass der Zeitplan derzeit wahrscheinlich nicht zu halten sei, also dass die Gasumlage zum Oktober kommt. Können Sie etwas dazu sagen? Steht der aktuelle Zeitplan noch, oder muss der verschoben werden?

HAUFE: Der Zeitplan ist so, dass die Ressortabstimmung bis morgen weiterläuft. Dann läuft eine Abstimmung für den Bundestag, der ebenfalls bis übermorgen Einspruch erheben kann. Dann wird die Verordnung entsprechend beschlossen werden können bzw. dann werden mögliche Details, die noch zur Klärung anstehen, entsprechend geklärt werden. Ansonsten gibt es keinen veränderten Zeitplan.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Das heißt weiterhin, dass diese Umlage zum Oktober eingeführt werden soll. Muss denn dann dafür jetzt das Gesetz beim Thema der Festpreise oder der Verträge, die Sie selbst angesprochen haben, noch einmal angepasst werden?

HAUFE: Momentan befinden wir uns ja in der Ressortabstimmung, in der Details geklärt werden. Wenn das so weit bereinigt ist und das Vorgehen klar ist, dann informieren wir auch darüber. Sie sprechen ein Detail an. Das muss geklärt werden.

FRAGE STEINKOHL: Herr Haufe, gibt es denn schon einen Termin für den Kabinettsbeschluss für die Rechtsverordnung?

HAUFE: Dieser Kabinettsbeschluss erfolgt in diesem Fall per Umlaufverfahren. Das habe ich gerade erläutert. Ich meinte: Ein Umlaufverfahren basiert also nicht direkt auf einem Kabinettsbeschluss im Bundeskabinett, sondern ohne diese förmliche Befassung im Kanzleramt. Das passiert sozusagen nicht am Tisch, sondern im Umlaufverfahren.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Das wird also in den nächsten Tagen passieren?

HAUFE: Das wird in den nächsten Tagen passieren und wird dann entsprechend ein Kabinettsbeschluss sein.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Ist denn vorstellbar, dass in diese Umlage auch eine Obergrenze eingezogen wird, um Haushalte mit niedrigen Einkommen nicht zu überlasten?

HAUFE: Die Verordnung an sich ist ja dazu da, die Gasversorgung für den kommenden Winter abzusichern, die Lieferketten abzusichern. Darin ist dann auch geregelt, inwieweit diese Umlage berechnet wird. Sie sprechen jetzt einen Aspekt an, der ja eine Entlastung darstellt. Das ist aber nicht Kern dieser Verordnung, sondern dabei geht es darum, die Gasversorgung mit all ihren Lieferketten und Beteiligten abzusichern.

ZUSATZFRAGE WACKET: Sie sagten eben, die Verordnung befinde sich in der Ressortabstimmung. Was sich aber nicht in der Ressortabstimmung befindet, ist ja das Energiesicherungsgesetz. Das gibt es ja schon in der aktuellen Fassung. Die Frage wäre jetzt: Ist es möglich, Kunden mit diesen Festverträgen nach dem Energiesicherungsgesetz diese Umlage sozusagen aufzudrücken, oder nicht?

Zum Zweiten habe ich noch die Frage nach einem davon getrennten Thema, der Gasspeicherumlage, die ja nach dem Gasspeichergesetz auch möglich ist. Bisher hatten die Versorger davon ja wegen Geringfügigkeit abgesehen. Haben Sie Kenntnis davon, dass die ab dem 1. November dann doch eingeführt wird?

HAUFE: Zum ersten Thema: Ich habe ja gerade gesagt, dass die Ressortabstimmung läuft und dass dabei Aspekte wie eben die im Zusammenhang mit den Festbeträgen geklärt werden müssen. Dazu kann ich jetzt nicht weiter Auskunft geben, weil es momentan Gegenstand der Besprechung innerhalb der Regierung ist, wie damit umzugehen ist.

Zum zweiten Punkt: Eine Gasspeicherumlage ist bei derartig hohen Preisen eher unwahrscheinlich.

ZUSATZFRAGE WACKET: Muss das Energiesicherungsgesetz nicht angepasst werden? Denn Sie heben jetzt immer wieder auf die Verordnung ab.

HAUFE: Ich gebe jetzt nicht über die Gespräche innerhalb der Bundesregierung Auskunft. Mit diesen Fragen befasst sich die Bundesregierung gerade intern. Sie nennen jetzt Aspekte und Fragestellungen, mit denen sich die Regierung befasst. Ich kann Ihnen dazu an der Stelle keine Antwort geben, wenn gerade die Befassung damit läuft.

FRAGE JESSEN: Herr Büchner, wir alle haben zur Kenntnis genommen, dass ein großer Gasversorger in NRW Preise mit Wirkung zum 1. Oktober um über 130 Prozent angehoben hat. Das wird dann auch für andere in der Branche gelten. Das ist vor allem für Niedrigverdiener überhaupt nicht mehr zu stemmen.

Bei allem, was Sie jetzt schon im Zusammenhang mit den Auswirkungen vorhandener Pakete und Maßnahmen genannt haben: Ist das jetzt nicht der Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung überlegen muss, diese nicht mehr bezahlbaren Energie- und Gaskosten sehr gezielt durch Bundeszuschüsse zu subventionieren und zu unterstützen?

SRS BÜCHNER: Ich kann gern das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Aber wir haben zwei sehr große Entlastungspakete beschlossen, die in Teilen noch gar nicht wirksam sind. Jetzt wollen wir einmal die konkreten Entwicklungen und die konkrete Wirkung dieser Pakete abwarten.

Es gilt nach wie vor: Niemand wird mit seinen Herausforderungen und Problemen alleingelassen, keine einzelne Bürgern, kein einzelner Bürger und auch nicht die Unternehmen in diesem Land. Genau das hat der Bundeskanzler am 22. Juli gesagt. Der Bundesregierung ist sehr bewusst, dass die Lage auf dem Gasmarkt durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine angespannt bleiben wird und viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen geraten werden. Die Bundesregierung wird im Hinblick darauf weiter handeln.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Für einen normalen Haushalt sind das auf dieser Grundlage zusätzliche Kosten in Höhe von über 1500 Euro pro Jahr zusätzlich zu anderen Preissteigerungen. Das ist einfach eine Dimension.

Ist es vor dem Hintergrund dann nicht doch angemessen, zu überlegen, diejenigen, die von den Kriegsfolgen, so will ich einmal sagen, in besonderer Weise profitieren das muss man einfach so sagen , zum Beispiel durch Übergewinne, heranzuziehen, um finanzielle Mittel zu schöpfen, um gerade denen, die es brauchen, weitere Unterstützung gewähren zu können?

SRS BÜCHNER: Ich kann nicht über das hinausgehen, was ich Ihnen gerade schon gesagt habe. Die Ersatzbeschaffungskosten, die durch den Ausfall der russischen Lieferungen anfallen, belasten die Gaskunden in Deutschland einschließlich der erforderlichen Umlage der Kosten nach dem Energiesicherungsgesetz. Genau deshalb ich habe es eben schon einmal gesagt soll es auch weitere Entlastungen insbesondere für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger geben. Dazu gehört die große Reform des Wohngelds Anfang 2023 und die Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023. Auch weitere mögliche Unterstützungen für Verbraucherinnen und Mieterinnen werden diskutiert. Nur kann ich diesbezüglich den Gesprächen innerhalb der Bundesregierung jetzt nicht vorgreifen.

FRAGE MARSCHALL: Herr Büchner, auf EU-Ebene laufen gerade Gespräche über eine gemeinsame Einkaufsplattform für Gas, das sogenannte EU-Einkaufskartell. Worin sehen Sie im Kanzleramt die Vorteile dieser Einkaufsplattform? Warum geht es mit der Idee im Moment so schleppend voran?

SRS BÜCHNER: An der Stelle würde ich an das BMWK für die Bundesregierung abgeben.

HAUFE: Ich kann jetzt nicht beantworten, wie der Prozess läuft. Sie haben gefragt, warum er schleppend vorangehe. Diese Frage richtet sich an diejenigen, die diesen Prozess steuern, und das ist die Europäische Kommission.

Wir haben uns immer offen gezeigt. Minister Habeck hat sich offen für solch eine gemeinsame Einkaufsplattform gezeigt und sie als sinnvoll empfunden. Das ist wichtig für die Zusammenarbeit der EU-Staaten im Bereich der Energieversorgung. Jetzt geht es darum, die Ausgestaltung in Angriff zu nehmen. Dazu wird die Kommission, so denke ich, zeitnah einen Vorschlag machen.

ZUSATZFRAGE MARSCHALL: Können Sie sagen, was „zeitnah“ ist?

HAUFE: Die Bundesregierung ist nicht Herr des Verfahrens. Sie stellen jetzt Fragen

ZUSATZ MARSCHALL: Aber Sie stecken ja mit in den Verhandlungen.

HAUFE: Ja, na klar! Wir sind einer von 27 Mitgliedsstaaten, die in dem Verfahren stecken. Aber es ist nicht so, dass einer sagt: So, jetzt machen wir es so und so! Sie wissen, wie es in der EU abläuft. Hier ist die Kommission am Zug und auch Herr des Zeitplans.

ZUSATZFRAGE MARSCHALL: Nur noch eine Frage dazu: Geht diese EU-Marktmacht dann zulasten ärmerer Länder, die dann kein Gas mehr abkriegen?

HAUFE: Es geht darum, dass alle Länder einem Vorschlag zustimmen. Sie nehmen jetzt schon Sachen und Behauptungen voraus. Diese möchte ich nicht kommentieren. Es geht jetzt um die Ausgestaltung der Plattform.

FRAGE JUNG: Herr Burger, es geht um den US-Drohnenmord in Kabul. Wie bewerten Sie diesen Angriff auf den Al-Qaida-Führer?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass Aiman al-Sawahiri ein international gesuchter Terrorist und Anführer eines der gefährlichsten Terrornetzwerke der Welt war und dass Al-Qaida für Tausende Terroropfer weltweit verantwortlich ist, unter anderem auch für die Anschläge des 11. September mit Tausenden Opfer.

Die Bewertung des Einsatzes militärischer Mittel ist immer von den genauen Umständen des Einzelfalls abhängig. Man muss sich jeden Fall genau anschauen. Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den Details und Hintergründen des Drohnenangriffs in Kabul.

Ganz grundsätzlich gilt: Militärische Gewalt darf immer nur das letzte Mittel sein. Alle anderen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr das wäre bei uns in erster Linie eine polizeiliche Aufgabe müssen ausgeschöpft sein.

Jetzt sind die USA durchaus andere Wege gegangen und haben mit den Taliban eine Vereinbarung getroffen, dass Afghanistan nicht wieder als Rückzugsort genutzt werden kann, um die Sicherheit anderer Länder von afghanischem Staatsgebiet aus zu bedrohen. Die Anwesenheit eines international gesuchten Terroristen wie Herrn al-Sawahiris innerhalb Kabuls lässt erhebliche Zweifel daran zu, dass die Taliban zu ihren Zusicherungen stehen. Hier wurde diese Zusage offenbar gebrochen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich frage deshalb, weil die Außenministerin letzte Woche beim türkischen Kollegen darauf hingewiesen hat, dass man immer das Völkerrecht verteidigt. Darum frage ich. Denn die herrschender Auffassung der europäischen Völkerrechtslehre definiert den Kampf gegen den Terror klar als polizeiliche Aufgabe der Kriminalitätsverfolgung und nicht als erlaubte staatliche Kriegsführung.

Protestiert man jetzt bei den Amerikanern gegen diesen staatlichen Mord?

BURGER: Ich habe

ZUSATZFRAGE JUNG: War das jetzt eine Rechtfertigung von Ihnen, weil Sie den Terroristen quasi charakterisiert haben und gesagt haben, dass er ein ganz schlechter Mensch gewesen sei?

BURGER: Ich habe Ihnen gerade etwas zu den Umständen gesagt, wie wir sie wahrnehmen. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir die genauen Details und Hintergründe dieses Drohnenangriffs in Kabul nicht aus eigener Erkenntnis kennen und deswegen keine abschließenden Bewertungen vornehmen können.

Sie haben auf die Äußerungen der Ministerin in der Türkei rekurriert. Auch dort hat die Ministerin sehr deutlich gesagt: Militärische Gewalt darf immer nur das letzte Mittel sein genau das habe ich hier auch gerade gesagt und auch nur dann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Ich habe hier auch gerade gesagt, dass Gefahrenabwehr natürlich zunächst eine polizeiliche Aufgabe ist.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, hat sich die Bundesregierung bemüht, Kenntnis darüber zu erlangen, ob Ramstein als Relaisstation für die Steuerung der Drohne diente, oder wird sie das noch tun?

BURGER: Dazu kann ich Ihnen wie immer wieder hier nur sagen, dass die USA wiederholt und regelmäßig zugesichert haben, dass sie bei der Nutzung der US-Luftwaffenbasis in Ramstein geltendes Recht inklusive des Völkerrechts achten. Dazu sind die USA auch nach geltendem Völkerrecht verpflichtet.

Wir sind grundsätzlich mit den USA zur Frage der Drohneneinsätze und zur Rolle der US-Luftwaffenbasis Ramstein in ständigem Austausch. Wir haben im Einzelnen keine Erkenntnisse darüber, ob und in welcher Form einzelne Drohneneinsätze über Signalweiterleitungen über die Relaisstation in Ramstein oder über andere Relaisstationen gesteuert werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Es klang schon in der vorhergehenden Frage an, dass die rechtliche Einschätzung, ob es sich bei Drohnenangriffen um völkerrechtlich zulässige Mittel oder um staatlichen Mord letztlich auch gegenüber einem Terroristen handelt, strittig ist. Das ist umstritten. Wäre es vor dem Hintergrund nicht doch geboten, dass die Bundesregierung die USA zu konkreter Aufklärung auffordert, was die mögliche Nutzung Ramsteins angeht, und darüber, ob die Station genutzt wurde?

BURGER: Dazu kann ich noch einmal auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 hinweisen, in dem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Bundesregierung ihren grundgesetzlichen Schutzpflichten hinreichend nachgekommen ist, die sich aus der möglichen Einbindung der Relaisstation in Ramstein in die Steuerung von Drohnen ergeben könnten.

FRAGE JUNG: Die Außenministerin hat sich in der Vergangenheit immer sehr kritisch gegenüber diesen US-Drohnenmorden geäußert. Es hat sich jetzt aber praktisch nichts an der Politik des Auswärtigen Amtes in Sachen Drohnenangriffe via Ramstein geändert.

Habe ich Sie richtig verstanden? Denn Sie haben ja jetzt genau das vorgetragen, was die alte Bundesregierung auch immer wieder gesagt hat.

BURGER: Ich habe Ihnen die geltende Rechtslage vorgetragen. Dazu gibt es, wie gesagt, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Gegen diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Das heißt, dass es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt. Insofern trage ich hier das vor, was von der Bundesregierung in der Vergangenheit zu diesem Sachverhalt rechtlich vorgetragen worden ist, und kann jetzt auch den weiteren Ausführungen der Bundesregierung in diesem laufenden Verfahren nicht weiter vorgreifen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die juristische Seite habe ich verstanden. Aber hat sich in Sachen US-Drohnenangriffe weltweit unter der Außenministerin Baerbock politisch irgendetwas geändert?

BURGER: Ich denke, es eignet sich nicht für eine politische Bewertung, alles, was man weltweit mit Drohnen macht, unter einen Hut zu packen. Eine Einschätzung der politischen Umständen und der politischen Bedeutung Aiman al-Sawahiris habe ich Ihnen hier gerade für die Bundesregierung gegeben. Ich denke nicht, dass es zielführend ist, allein aufgrund der Tatsache, dass eine Drohne oder irgendein anderes Waffensystem einbezogen war, Rückschlüsse auf andere mögliche Einsätze zu ziehen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass das Völkerrecht eingehalten wird. Die USA haben uns zugesagt, dass dies bei der Nutzung der Relaisstation in Ramstein und der Luftwaffenbasis in Ramstein überhaupt gesichert ist. An dieser Zusicherung orientieren wir uns.

FRAGE MEERKAMM: Herr Burger, ganz allgemein gefragt: Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie keine Kenntnisse im Detail über diesen Angriff und auch keine eigenen Erkenntnisse haben. Rechnen Sie damit, dass sich Ihr Kenntnisstand bezüglich dieses Angriffs noch erweitert? Werden Sie dann vielleicht eine Einschätzung nachliefern?

BURGER: Das kann ich nicht voraussagen. Ich kann nur sagen, was unser Kenntnisstand im Moment ist. Er ist so, dass wir die Details, die konkret zu der Entscheidung über diesen Waffeneinsatz geführt haben, nicht kennen.

FRAGE JUNG: Bemühen Sie sich um Details?

BURGER: Ich habe ja gesagt, dass wir mit den USA grundsätzlich in einem laufenden Austausch zur Nutzung von Ramstein stehen.

VORS. FELDHOFF: Dann habe ich eine Frage von Herrn Aiash: Im Irak herrscht Chaos bis zur Gesetzlosigkeit. Demonstrationen haben das Parlament mehrfach gestürmt und besetzen die Sicherheitszone. Ist die deutsche Botschaft noch sicher?

BURGER: Die deutsche Botschaft in Bagdad befindet sich physisch nicht in der Internationalen Zone und ist dadurch von den Ereignissen in der Internationalen Zone physisch nicht unmittelbar betroffen. Aber natürlich ist Bagdad ein gefährlicher Dienstort. Wir überprüfen laufend, ob die Sicherheit unserer Bediensteten vor Ort gegeben ist und welche Maßnahmen im Zweifelsfall erforderlich sein könnten, um die Sicherheit zu verbessern.

Zur ganz grundsätzlichen Situation in Irak kann ich Ihnen noch einmal sagen, dass es aus Sicht der Bundesregierung wichtig ist, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nicht für gewaltsame Proteste missbraucht werden darf. Bei den Protesten gab es bereits mehr als hundert Verletzte und auch Tote.

Wir rufen die politischen Akteure, die in Irak Verantwortung tragen, dazu auf, eine weitere Eskalation und Provokation auch rhetorischer Art zu unterlassen und insbesondere die Legitimität der politischen Ordnung nicht zu untergraben. Der Respekt vor den staatlichen Institutionen und der verfassungsmäßigen Ordnung des Iraks ist wichtig für eine gute und stabile Zukunft des Landes.

Vielleicht kann ich die Gelegenheit für eine Nachreichung für die Völkerrechtsfeinschmecker nutzen. Herr Jessen hatte gefragt, ob Taiwan aus Sicht der Bundesregierung ein Völkerrechtssubjekt sei. Auch hier ist die Antwort wie so oft nicht ein Schwarz-Weiß, sondern es gibt, wie ich gerade lerne, im Völkerrecht auch so etwas wie partielle Völkerrechtssouveränität. Das trifft aus Sicht der Bundesregierung auch auf Taiwan zu. Das heißt, dass sich daraus Teile der Rechte und der Pflichten ergeben, die andere Völkerrechtssubjekte haben.

FRAGE STEINKOHL: Meine Frage richtet sich an das Bundesverteidigungsministerium. Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr hat den Obleuten im Verteidigungsausschuss heute mitgeteilt, dass die Regierung in Mali Überflugrechte entzogen hat. Dabei geht es wohl um verschiedene Überflugrechte.

Können Sie ausführen, worum genau es geht und welche Konsequenzen das für die Bundeswehr hat?

KRÜGER: Vielen Dank für Ihre Frage. Vielleicht kann ich kurz daran anknüpfen und mit einem Zitat der Ministerin von vor ein paar Tagen beginnen. Sie hat dabei noch einmal betont, dass die Arbeit unserer Soldatinnen und Soldaten nicht erschwert werden dürfe, es dafür aber ab und an entsprechende Anhaltspunkte gebe. Sie denkt dabei zum Beispiel an zeitweilige Flugverbote das haben Sie gerade angesprochen oder Probleme bei der Ein- und Ausreise. Das kommt immer wieder vor und ist nicht akzeptabel. Sie hat noch einmal unterstrichen, dass sie erwartet, dass alle wichtigen Fragen bis zur nächsten deutschen Rotation im September geklärt sind.

Sie haben schon angesprochen, dass heute der Verteidigungsausschuss tagt. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht en détail Informationen geben kann. Was ich zu dem Sachverhalt, den Sie ansprechen, sagen kann, ist, dass die malischen Behörden jüngst die Überfluggenehmigungen für das Tactical Aeromedical Evacuation der Firma Starlite und auch für die Flüge mit dem A400M der Bundeswehr aus Niamey für den Zeitraum bis Mitte August entzogen hat. Flüge im Rahmen von Forward AirMedEvac mit dem CH-53 waren davon jetzt nicht betroffen; das ist also sichergestellt.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass im Laufe des gestrigen Abends die Überfluggenehmigung für die Firma Starlite wiedererteilt wurde. Das alles ist jetzt also wieder sichergestellt. Die Rettungskette von Gao über Niamey nach Deutschland ist gewährleistet.

Was den A400M betrifft, ist derzeit noch eine laufende Prüfung zu verzeichnen. Wir sind dran und arbeiten mit Hochdruck daran.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Betrifft es also nur noch die Überflugrechte für den A400M?

KRÜGER: Genau, und da sind wir dran. Alles andere ist wiederhergestellt.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Welche Folgen hätte es für die Bundeswehr, wenn es bei der Streichung der Überflugrechte bliebe?

KRÜGER: Die Überflugrechte sind, wie gesagt, wiedererteilt worden. Mit Blick auf den A400M sind wir mit Hochdruck auch über das Einsatzführungskommando daran, das zu klären. Dabei geht es um die medizinische Versorgung vor Ort und auch die Möglichkeit, aus Mali auszufliegen.

Zu Details kann ich jetzt, wie gesagt, keine weiteren Informationen mitteilen. Der Verteidigungsausschuss berät gerade über verschiedenen sicherheitspolitische Themen. Das ist natürlich auch eines der Themen, das behandelt wird. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich jetzt nichts Näheres zu der Lage sagen kann.

FRAGE BENTHIN: Die belgische Regierung hat gerade die Laufzeit von zwei Atomkraftwerken in der unmittelbaren Grenzregion zu Deutschland um zehn Jahre verlängert. Wie bewertet das Umweltministerium diesen Schritt, diese Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre?

ZIMMERMANN: Vielen Dank für die Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, auch auf etwas aufmerksam zu machen, was aus unserer Sicht wesentlich am belgischen Vorgehen ist, aber aktuell manchmal etwas unterbelichtet dargestellt wird. Belgien ist bislang sehr stark von der Atomkraft abhängig. Sie macht dort etwa 50 Prozent im Strommix aus. Belgien hält in der aktuellen Energiesituation daran fest, diese starke Abhängigkeit drastisch zu reduzieren. Belgien beginnt noch in diesem Jahr mit dem Atomausstieg, also der Abschaltung des ersten Reaktors, und wird bis Ende 2025 fünf von jetzt sieben Reaktoren endgültig abschalten. Das erhöht die nukleare Sicherheit in Europa und ist natürlich gerade aus Sicht eines direkten Nachbarlandes sehr begrüßenswert.

In Bezug auf die geplante Laufzeitverlängerung für die beiden jüngsten Reaktoren stellen sich natürlich sicherheitstechnische Fragen. Diese werden wir bilateral adressieren. Wie Sie wissen, sieht die Bundesregierung den Betrieb überalterter AKW schon lange sehr kritisch, da sich alte Atomkraftwerke höchstens punktuell nachrüsten lassen, aber nicht umfassend.

ZUSATZFRAGE BENTHIN: Sie sprechen es schon an: Es gibt immer wieder Störfälle. Deshalb gibt es auch große Sorgen in der Grenzregion. Wie adressieren Sie das? Sie sagten, sie würden es bilateral klären. Was heißt das? Was tun Sie, um die Menschen in der Grenzregion zu beruhigen, die Sorgen haben, weil es in der Vergangenheit oft Störfälle gab?

ZIMMERMANN: Von konkreten Zwischenfällen habe ich nicht gesprochen. Aber Sie beziehen sich vielleicht auch auf die Thematik der zwei Reaktoren, deren Reaktordruckbehälter Rissbefunde hatten. Die Sorgen der Menschen in der Region nimmt die Bundesregierung sehr ernst, nicht nur im Falle belgischer Reaktoren, sondern überhaupt bei grenznahen Reaktoren.

In Bezug auf Belgien gibt es eine bilaterale Kommission, in der Sachverhalte der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes bilateral diskutiert werden. Das ist auch das Format, das ich meinte, in dem wir Sicherheitsaspekte und Sicherheitsfragen, die sich bei einer Laufzeitverlängerung stellen, bilateral adressieren werden.

FRAGE REINHARDT: Ich bin nicht sicher, ob es kommuniziert wurde. Wann ist der Termin für den Stresstest hier in Deutschland? Gibt es dafür einen fixen Tag? Ende August, das habe ich einmal gehört.

SRS BÜCHNER: Meines Wissens gibt es keinen fixen Tag. Wir haben kommuniziert, dass der Stresstest einige Wochen dauern wird, und warten ihn in Ruhe ab.

HAUFE: So ist es korrekt.

ZUSATZ REINHARDT: Es könnte also September werden.

SRS BÜCHNER: Darüber möchte ich jetzt nicht spekulieren. Das war die Aussage, die wir auch schon am Montag getroffen hatten.

FRAGE JESSEN: Offensichtlich gibt es seit heute eine Einigung zwischen Gesundheits- und Justizministerium über Folgeregelungen in Sachen Coronaschutz. Welche Rolle spielt bei dieser Einigung die Frage der Isolationspflicht oder deren Aufhebung für Infizierte?

GRÜNEBERG: Danke für die Frage. Minister Lauterbach und Minister Buschmann werden sich heute dazu noch äußern. Ich möchte den Äußerungen der Minister nicht vorweggreifen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Warum eigentlich nicht? Das ist Ihnen aber doch schon länger bekannt, auch der Inhalt dieser Erklärung.

Ich frage konkret: Wird es eine Aufhebung der Isolationspflicht für Infizierte geben?

GRÜNEBERG: Ich weiß, das ist unbefriedigend für Sie, Herr Jessen. Aber ich kann dazu noch nichts sagen. Warten Sie die Pressemitteilung und die Statements der Minister ab.

FRAGE LANGE: Frau Grüneberg, ich hätte nur gerne gewusst, wann sich die beiden äußern werden.

GRÜNEBERG: Nach meinen Informationen müsste das jetzt, zur Stunde, der Fall sein. Wir werden das heute Nachmittag herausgeben.

ZUSATZFRAGE LANGE: Entschuldigung, das habe ich jetzt nicht verstanden. Vielleicht bin ich ja der Einzige, der die Einladung nicht bekommen hat. Die beiden gehen vor die Presse oder wie oder was?

GRÜNEBERG: Es wird ein virtuelles Statement sein.

FRAGE STEINKOHL: Ich wüsste in dem Zusammenhang gerne, warum dieses virtuelle Statement zeitgleich, parallel zur Bundespressekonferenz stattfindet und warum bei einer so entscheidenden Frage wie dieser die beiden Minister nicht hierher in die Bundespressekonferenz kommen, was, glaube ich, der angemessenere Ort wäre.

SRS BÜCHNER: Was die Frage angeht, warum das zeitgleich stattfindet: Daran bin ich ein bisschen schuld, weil ich heute Morgen den Kanzler nach Mülheim an der Ruhr begleitet habe und ich deshalb den Vorsitzenden der Bundespressekonferenz gebeten hatten, den Termin auf 13 Uhr zu verschieben. Dadurch kam es zu einer Terminkollision, die vorher so nicht absehbar war.

VORS. FELDHOFF: Wir wollen jetzt nicht über Interna und über die Frage reden, welche Termine wann wie wo angemeldet worden sind und wer uns wie gefragt hat, ob er in die Bundespresskonferenz kommen kann. Ich kann nur sagen, dass ich es sehr bedauere, dass die beiden Minister nicht hierhergekommen sind und es, um es deutlich zu sagen, eigentlich auch schwierig finde ich würde die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums bitten, das mitzunehmen , dass dieser Termin offensichtlich parallel zur Regierungspressekonferenz stattfindet und hier dazu dann keine Aussagen gemacht werden. Das finde ich, ehrlich gesagt, ein Unding.

FRAGE JUNG: Was heißt denn „virtuelles Statement“? Können wir dann wenigstens Fragen stellen, das hinterfragen?

GRÜNEBERG: Das virtuelle Statement wird, soweit ich informiert bin, an die Presse, über den großen Verteiler verschickt werden.

ZURUF JUNG: Toll!

VORS. FELDHOFF: Okay. Nehmen wir das mal so hin und zur Kenntnis.

FRAGE ECKSTEIN: Frau Wendt, könnten Sie etwas zum Stand in Bezug auf das Thema Hilfskräfte aus dem Ausland sagen, um die belasteten Flughäfen zu entlasten? Können Sie sagen, wie diesbezüglich die Sicherheitsüberprüfungen laufen und vielleicht auch Zahlen nennen?

DR. WENDT: Das kann ich insofern nur, dass bekannt ist, dass wir auf Drängen der Verbände der Luftverkehrswirtschaft innerhalb kürzester Zeit ein Verfahren etabliert haben, um türkische Hilfskräfte für einen Einsatz an deutschen Flughäfen anzuwerben. Wir selbst als Bundesregierung werben aber nicht das Personal für die Flughäfen an. Diese Aufgabe liegt nach wie vor allein bei den in der Luftbranche tätigen Unternehmen.

Was die Frage der Anwerbung, Zahlen usw. angeht, müssten Sie diese bitte an die Unternehmen richten. Fragen in Bezug auf Visa sind ein Themenkomplex des AA. Das AA weiß im Zweifel, wie hoch die Zahl der Visa ist. Sicherheitsüberprüfungen werden von den Ländern durchgeführt.

BURGER: Ich kann zu den Visa ergänzen. Ich habe leider nur den Stand von gestern; ich habe mir heute dazu keine tagesaktuellen Tatsachen geben lassen. Stand gestern war es so – aber tatsächlich auch erst seit wenigen Tagen , dass bei uns 44 Anträge eingegangen waren, allerdings von diesen 44 Anträgen erst bei einem die Zuverlässigkeitsüberprüfung vorlag und in einem Fall daher das Visum auch zügig erteilt werden konnte. Die anderen Verfahren konnten aufgrund dieser fehlenden Bescheinigung noch nicht abgeschlossen werden.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Frau Wendt, es gab die Kritik, dass es zu bürokratisch sei und diese Sicherheitsüberprüfungen zu lange dauern würden. Können Sie dazu aus Sicht des Bundesinnenministeriums etwas sagen?

DR. WENDT: Wie ich schon gesagt habe, werden die Sicherheitsüberprüfungen von den Ländern durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass das, da es sich um eine kurzzeitige Anwerbung für die Sommermonate handelt, im Rahmen durchgeführt wird. Aber eine Sicherheitsüberprüfung muss natürlich auch korrekt durchgeführt werden. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Auch da müssten Sie sich im Zweifel bitte an die Bundesländer wenden.

BURGER: Wenn ich dazu noch ergänzen darf: Das Visaverfahren an sich, das dann eingeleitet wird, wenn die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist, sollte in der Regel nicht länger als zwei oder drei Tage dauern. Wir halten entsprechend Ressourcen vor, um sicherzustellen, dass die Bearbeitungskapazität ausreicht.

FRAGE JESSEN: Es gibt in Deutschland sehr viele arbeitslos gemeldete Menschen. Besteht nicht die Möglichkeit, da zu mobilisieren und auf pragmatischem Weg die notwendigen Kräfte zu gewinnen? Muss das so umständlich verlaufen?

MÜHLHAUSEN: Herr Jessen, vielen Dank für die Frage. Ich kann für das BMAS nur sagen, dass wir natürlich im Rahmen der Bundesregierung mit dafür die Bedingungen geschaffen haben, dass kurzfristige Lösungen auch mit ausländischen Arbeitskräften gefunden werden können. Grundsätzlich ist das BMAS immer bemüht, auch mit inländischen Potenzialen zu helfen. Wir haben den sozialen Arbeitsmarkt; wir haben andere Arbeitsförderungsmöglichkeiten, und die werden auch weiter genutzt. Natürlich werden auch Möglichkeiten geschaffen, die Tätigkeiten zu übernehmen, die gegebenenfalls am Flughafen angefragt sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Umso mehr dann die Frage: Was wurde seitens Ihres Hauses oder möglicherweise auch anderer probiert, um aus dem inländisch vorhandenem Arbeitskräftepotenzial Menschen zu finden, die diese Aufgaben wahrnehmen können? Dann würde sich die Visaproblematik ja gar nicht stellen.

MÜHLHAUSEN: Ich glaube, Herr Jessen, es ist eine dauerhafte Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Menschen den Weg in den Arbeitsmarkt schaffen, die im Moment gerade arbeitsuchend sind. Es ist aber nicht Aufgabe der Bundesregierung bzw. des BMAS, Lücken zu füllen, die sich eventuell woanders auftun, oder noch einmal besonders Leute in diese Art von Arbeit hineinzudrängen.

FRAGE MEERKAMM: Ganz konkret, Herr Mühlhausen: Hat es denn in diesem Zusammenhang schon einen Kontakt des Ministers mit der neuen Chefin der Bundesanstalt für Arbeit gegeben?

MÜHLHAUSEN: Das weiß ich nicht. Das ist mir nicht bekannt.

FRAGE JUNG: Sie sagen, dass es nicht Aufgabe Ihres Hauses ist, Lücken zu füllen. Gleichzeitig helfen Sie dabei, mit billigen ausländischen Kräften die Lücken zu füllen.

MÜHLHAUSEN: Wir haben dafür die Bedingungen geschaffen, dass das jetzt möglich ist. Aber wir konzentrieren uns nicht darauf, Menschen, die arbeitslos sind Es ist immer noch eine freie Arbeitswahl. Die Menschen dürfen die Arbeit aufnehmen, die sie wollen. Das geben wir als Ministerium nicht vor.

FRAGE VITZTHUM: Mittlerweile liegen die Erkenntnisse des Coronagesetzes vor. Man kann es jetzt online nachlesen. Könnten wir da noch einmal einsteigen?

VORS. FELDHOFF: Wenn es die Bereitschaft zur Beantwortung von Fragen gibt, gerne.

ZUSATZ VITZTHUM: In puncto Maskenpflicht gibt es die optionale Regelung, die Länder einführen können, dass bei Kultur, Freizeit etc. die Maskenpflicht zwingend ausgenommen werden muss, wenn Menschen vor drei Monaten geimpft wurden. Schließt das dann quasi eine Impfempfehlung für alle mit ein, die der Minister vor Kurzem angeregt hat und dann von der Bundesregierung ein bisschen revidiert wurde? Sonst kann das ja keiner erfüllen. Eine vollständige Impfung ist ja bei den meisten Menschen inzwischen viele Monate her.

GRÜNEBERG: Die Impfempfehlung des Ministers bleibt natürlich bestehen. Die haben wir hier an dieser Stelle auch häufig erklärt. Dazu gibt es die Impfempfehlungen der STIKO. Diese will sich im September äußern, mit welcher Impfempfehlung sie in den Herbst gehen möchte. Die EMA hat auf der europäischen Ebene ebenso Empfehlungen gegeben. Dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE VITZTHUM: Es gibt umfangreiche Testpflichten. Schließt das dann wieder die freie Abgabe der Tests mit ein, oder bleiben die weiterhin zahlungspflichtig, wie das im Moment der Fall ist?

GRÜNEBERG: Die Testverordnung ist hier vorgestellt worden. Die gilt solange sie gilt.

FRAGE JESSEN: Dann stelle ich die Frage von vorhin noch einmal: Wie sieht es mit der Aufhebung der Isolationspflicht für Infizierte aus?

GRÜNEBERG: Mir liegen keine Informationen dazu vor, wie wir diese mit dem Infektionsschutzgesetz verzahnen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Weiß das BMJ vielleicht, wie die Regelung, die Einigung in dem Punkt aussieht?

VORS. FELDHOFF: Das BMJ schüttelt den Kopf.

GRÜNEBERG: Wir können das nachliefern, Herr Jessen. Ich werde das im Ministerium nachfragen.

ZUSATZ JESSEN: Das wäre schön.

FRAGE MEERKAMM: Herr Büchner, wie ist die Bundesregierung auf der Ukraine-Geberkonferenz in Kopenhagen vertreten?

SRS BÜCHNER: Sie meinen im Sinne von personell vertreten?

ZUSATZ MEERKAMM: Genau.

SRS BÜCHNER: Das müsste ich recherchieren und nachliefern. Ich kann das nicht aus der Lamäng sagen.

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