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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 19. August 2022

Themen: Tag der offenen Tür der Bundesregierung, Termine des Bundeskanzlers (Reise nach Kanada, Kabinettssitzung, KanzlerGESPRÄCH), Personalie, Nord Stream 2, Gasumlagen und angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas, geplantes drittes Entlastungspaket des Bundes, Einsatz der Bundeswehr in Mali, Investitionsprüfungsverfahren in Bezug auf eine Beteiligung einer chinesischen Reederei am Hamburger Hafen, 50. Jahrestag des Attentats bei den Olympischen Sommerspielen in München, Schließung von Büros von NGOs in Ramallah, Beziehungen zwischen Syrien und der Türkei, JCPOA, Ermittlungen der Berliner Polizei gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, COVID-19-Pandemie, Fischsterben in der Oder, deutsche militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine, Äußerungen des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina anlässlich seines Besuchs in Gorazde

Themen/Naive Fragen:
00:00 Beginn
00:19 Hinweis zum Tag der offenen Regierungstür
01:33 Termine des Kanzlers
02:32 Reiseankündigung BMZ
03:39 Tag der offenen Tür
06:10 Abschied Deffner (BMG)
07:21 Nord Stream 2
11:09 Mehrwertsteuer/Gasumlage
14:38 Tilo zur Gasumlage
25:10 Mehrwertsteuer auf andere Energien
33:39 Tilo zu Verstaatlichung von Gas-Versorgern
34:45 Tilo zu klimaschädlicher Subvention
39:05 Entlastungspaket III
40:45 Bundeswehr in Mali
43:42 Veto gegen chinesischen Reeder
44:35 Olympia-Attentat 1972
46:24 Tilo zu Israel vs. palästin. NGOs
48:17 Syrien/Türkei
49:20 Iran
55:11 Abbas
57:00 Schule/Corona
1:01:10 RKI-Kontrolle von Betrugsfällen
1:02:14 Tilo zu RKI
1:02:55 Fischsterben in der Oder
1:08:04 Ukraine
1:09:15 Christian Schmidts Brüll-Anfall
1:11:49 Nachreichung Tag der offenen Tür

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 19. August 2022:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS BÜCHNER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS BÜCHNER: Bevor ich auf die Termine des Bundeskanzlers in der nächsten Woche zu sprechen komme, will ich Sie gern noch einmal an den Tag der offenen Tür der Bundesregierung erinnern, der an diesem Wochenende in Berlin stattfindet. Erstmals seit Ausbruch der Coronapandemie sind wir wieder in Präsenz für Sie da. Das Motto lautet in diesem Jahr: „Demokratie lädt ein!“ – Neben zahlreichen Bundesministerien und dem Bundespresseamt öffnet auch das Bundeskanzleramt seine Tore für die hoffentlich zahlreichen Besucherinnen und Besucher. Der Bundeskanzler freut sich auf die Begegnungen mit den Bürgerinnen und Bürgern und wird am Sonntag, den 21. August, von 13 Uhr bis 15 Uhr im Kanzleramt vor Ort sein.

Am Samstag begrüßt der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Wolfgang Schmidt, die Gäste bei einem Rundgang von 14 Uhr bis 16 Uhr im Kanzleramt.

Auch das Bundespresseamt bietet ein interessantes Programm mit Talkrunden. Zu den Themen der Energiewende, der Digitalisierung, des Klimaschutzes, von Desinformation sowie Corona werden Gäste wie die Bundesministerinnen Geywitz, Lemke und Baerbock und Bundesminister Wissing erwartet. Regierungssprecher Steffen Hebestreit wird in einer Pressekonferenz hier die Fragen von Kindern und Jugendlichen beantworten.

Einzelheiten zum weiteren Programm in allen Häusern finden Sie auf bundesregierung.de.

Ebenfalls am Sonntag fliegt der Bundeskanzler gemeinsam mit Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck, wie Sie wissen, nach Kanada. Im gestrigen Briefing wurden Sie über die Reise bereits ausführlich informiert, weshalb ich das hier nur kurz erwähne.

Am Mittwoch findet um 11 Uhr wie üblich unter Leitung des Bundeskanzlers die Sitzung des Kabinetts statt.

Am Donnerstag findet um 18 Uhr das zweite KanzlerGESPRÄCH des Bundeskanzlers mit Bürgerinnen und Bürgern in der Festung Mark in Magdeburg statt. Das KanzlerGESPRÄCH ist eine Reihe von Bürgerdialogen, die der Kanzler in allen 16 Bundesländern führen wird. Das erste KanzlerGESPRÄCH fand am 11. Juli in Lübeck statt. Die Bürgerdialoge finden in der Regel im Townhallformat statt, so auch in Magdeburg. Das moderierte KanzlerGESPRÄCH dauert 90 Minuten.

VON EHRLICH: Ich habe eine Reiseankündigung. Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze reist von morgen bis Freitag nach Kolumbien und Bolivien. Wald- und Klimaschutz sowie der Abbau sozialer Ungleichheiten und Friedensförderung sind Kernthemen der ersten Reise der Ministerin nach Lateinamerika.

In Kolumbien wird sie Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der neu gewählten Regierung führen. Im Fokus stehen dabei die deutsche Unterstützung für den Friedensprozess in Kolumbien und die Zusammenarbeit beim Klimaschutz. In Bogotá wird Ministerin Schulze auch Projekte zum Umweltschutz und zur Unterstützung venezolanischer Flüchtlinge besuchen.

In der bolivianischen Hauptstadt La Paz trifft Ministerin Schulze Vertreterinnen und Vertreter der Regierung und auch der Zivilgesellschaft. Bei den Gesprächen geht es unter anderem um die Themen der Frauenrechte und von nachhaltiger Stadtentwicklung. Den Abschluss der Reise bildet ein Besuch im Madidi-Nationalpark in Bolivien. Über den Legacy Landscapes Fund engagiert sich das BMZ für dieses Schutzgebiet. Hier wird ein einzigartiges Ökosystem von knapp 19 000 Quadratkilometern geschützt. Das entspricht ungefähr der Fläche von Rheinland-Pfalz.

FRAGE BLANK (zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung): Herr Büchner, bis gestern war noch nicht klar, wann welche Ministerin oder welcher Minister am Wochenende im Bundespresseamt auftritt. Können Sie uns sagen, ob es schon einen Zeitplan gibt, wann welcher Minister dort sein wird?

SRS BÜCHNER: Ja, es gibt einen Zeitplan. Alle Termine sind auf bundesregierung.de veröffentlicht. Wir können das gern im Detail nachliefern.

ZUSATZ BLANK: Bis gestern war das noch nicht veröffentlicht.

SRS BÜCHNER: Das steht aber fest. Wir schicken es Ihnen gern.

FRAGE RATZ: Herr Büchner, Herr Kall, gibt es nach den Erfahrungen in Neuruppin besondere Erkenntnisse, was die Sicherheit anbelangt? Haben Sie Erkenntnisse über geplante Störungen oder dergleichen?

SRS BÜCHNER: Dazu liegen mir keine Informationen vor. Für die Sicherheit der Veranstaltung ist aber gesorgt. An den Zugängen zu den Ministerien, zum Bundespresseamt und zum Kanzleramt gibt es natürlich Sicherheitskontrollen. Deshalb sind die Besucherinnen und Besucher gebeten, den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto mitzubringen. Wir bitten auch darum, darauf zu verzichten, große Taschen oder Gepäckstücke mitzubringen, und Haustiere zu Hause zu lassen.

VORS. WEFERS: Sie wollen das noch ergänzen? Bitte schön!

KALL: Nein, ich kann das mit Blick auf konkrete Gefährdungen nicht ergänzen. Aber natürlich sind Bundesministerien und das Bundeskanzleramt besonders gut geschützte Orte und anders als Veranstaltungen, die irgendwo in einer Innenstadt unter freiem Himmel stattfinden, besonders gut geschützt. Deswegen kann ich das, was Herr Büchner gesagt hat, nur unterstreichen.

FRAGE BLANK: Ich will die Frage von Herrn Ratz erweitern. Gibt es in diesem Jahr denn besondere Schutzvorkehrungen im Vergleich zu früheren Tagen der offenen Tür vor Corona vor dem Hintergrund dessen, dass die Sicherheitsbehörden durchaus gewarnt haben?

SRS BÜCHNER: Es gibt bestenfalls noch die AHA-Regeln. Wir sagen, dass auch weiterhin Vorsicht geboten ist, was Corona angeht. Aber darüber hinaus gibt es keine weiteren zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen.

ZUSATZ BLANK: Ich meinte natürlich nicht die AHA-Regeln.

SRS BÜCHNER: Aber sie gehören natürlich auch zur Sicherheit.

DEFFNER: Ich möchte mich heute von Ihnen verabschieden. Heute ist mein letzter Tag als Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Ich werde ab Montag in der SPD-Fraktion für die stellvertretende Vorsitzende Dagmar Schmidt arbeiten. Ich bleibe also den Themen von Gesundheit und Corona erhalten und freue mich auf ein Wiedersehen. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank für die immer vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!

VORS. WEFERS: Ich wünsche alles Gute. Vielen Dank, dass Sie uns hier immer Rede und Antwort gestanden haben. Ich habe verstanden, dass wir uns nicht ganz trennen müssen, sondern uns sozusagen in anderer Funktion und Besetzung wiedersehen.

Stehen Sie uns heute noch für Fragen zur Verfügung?

DEFFNER: Selbstverständlich.

FRAGE BLANK: Ich wüsste von der Bundesregierung gern, wie sie die Empfehlung von Herrn Kubicki wertet, die Nord-Stream-2-Pipeline zu öffnen. Ist das eine gute Idee, um Putin sozusagen mit den eigenen Mitteln zu schlagen oder spielt man, und zwar sogar ein stellvertretender Vorsitzender einer Regierungspartei, Herr Büchner, damit Putin in die Hände?

SRS BÜCHNER: Grundsätzlich lässt sich dazu sagen, dass wir den Zertifizierungsprozess für Nord Stream 2 gestoppt haben und zwar aus guten Gründen. Eine Wiederaufnahme des Projekts steht zurzeit nicht zur Debatte.

Was die Frage von Leitungskapazitäten angeht, hat sich der Bundeskanzler dazu am 3. August geäußert. Das will ich gern zitieren:

„Es gibt genügend Kapazitäten in Bezug auf Nord Stream 1. Es gibt überhaupt keinen Mangel an Möglichkeiten, alle Verträge, die Russland geschlossen hat, für ganz Europa mit Hilfe dieser Pipeline und der auch noch im Betrieb befindlichen Ukraine-Pipeline zu erfüllen.

Wir dürfen nicht vergessen: Es gibt ja sogar eine Pipeline, die existiert und seit Jahrzehnten in Betrieb war. Diese geht durch Belarus und Polen. Russland selbst hat entschieden, diese Pipeline zu sanktionieren“.

All diese Aussagen gelten unverändert fort.

ZUSATZFRAGE BLANK: Hat der Wirtschaftsminister in seiner Funktion als FDP-Vorsitzender mit seinem Stellvertreter möglicherweise über diesen Vorschlag gesprochen?

HAUFE: Wenn ich das, was Herr Büchner gesagt hat, erst einmal ergänzen darf: Wir haben ja eine funktionierende Pipeline, nämlich Nord Stream 1. Diese reicht bei voller Befüllung aus, um den Gasbedarf in Deutschland zu decken. Dieser Vorschlag trifft am Ende ein Land, das sich als nicht verlässlicher Energielieferant erwiesen hat. Das Ziel der Bundesregierung ist es, sich aus den ganz aktuellen Gründen, aber auch grundsätzlich von Energieimporten fossiler Art speziell von Russland unabhängig zu machen. Das ist, denke ich, auch ein wichtiger Punkt dabei.

ZUSATZ BLANK: Jetzt haben Sie aber den Teil meiner Frage deswegen darf ich noch einmal nachlegen nicht beantwortet, der sich mit der Funktion des

HAUFE: Ich habe die Position des Ministers

ZUSATZ BLANK: Parteivorsitzenden beschäftigt. Ich würde daher trotzdem noch einmal nachfragen,

HAUFE: Sie reden jetzt über Parteivorsitzende?

VORS. WEFERS: Entschuldigung! Einer nach dem anderen, das wäre total gut!

ZUSATZFRAGE BLANK: ob der Wirtschaftsminister denn sozusagen als Wirtschaftsminister seinem Parteifreund, der auch stellvertretender Parteivorsitzender ist, erläutert hat, warum das keine so gute Idee ist.

SRS BÜCHNER: Moment, Herr Blank! Herr Kubicki ist nicht bei den Grünen.

HAUFE: Ja. Ich verstehe die Frage nicht.

ZUSATZ BLANK: Bitte?

SRS BÜCHNER: Herr Kubicki ist nicht

ZUSATZ BLANK: Nicht der Wirtschaftsminister, Entschuldigung! Der Finanzminister!

HAUFE: Okay. Ich war schon etwas verwundert, warum die Frage an mich ging.

VORS. WEFERS: Das hätten wir jetzt ja geklärt.

DR. KALWEY: Sie wissen, dass ich hier für das Bundesfinanzministerium spreche. Aber da Sie jetzt konkret nach der Position auch des Finanzministers fragen, kann ich Ihnen dazu sagen, dass der Minister diesen Vorschlag für falsch und abwegig hält.

ZUSATZFRAGE BLANK: Hat er mit seinem Parteifreund schon darüber geredet?

DR. KALWEY: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

FRAGE POKRAKA: Ich möchte zum Thema von Gas und Mehrwertsteuer kommen. Herr Büchner, der Kanzler hat gestern in seiner Pressekonferenz um 12 Uhr gesagt, die Menschen würden durch die Einführung der Siebenprozentmehrwertsteuer stärker entlastet, als sie durch die Gasumlage belastet würden. Dem widersprechen Verbraucherportale und auch Wirtschaftswissenschaftler.

Können Sie uns die Rechnung des Bundeskanzlers zugänglich machen und darstellen, wie er darauf kommt?

SRS BÜCHNER: Vielleicht darf ich das erst einmal ein bisschen präzisieren. Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger. Wir senken eine Steuer. Das ist eine notwendige und richtige Entlastung.

Es geht darum, dass auf die Gasumlage eine Mehrwertsteuer erhoben werden muss. Die Bundesregierung hat versucht, bei der EU eine Ausnahme zu erwirken, sodass wir sie nicht erheben müssten. Das hat nicht funktioniert. Jetzt ging es um die Frage, wie wir für die Bürgerinnen und Bürger einen Ausgleich dafür schaffen können, dass die Mehrwertsteuer auf die Umlage erhoben werden muss.

Um die Mehreinnahmen durch die Mehrwertsteuer auf die Umlage auszugleichen, hätte es rein rechnerisch genügt, wenn wir die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 15 Prozent gesenkt hätten. Wir tun jetzt deutlich mehr. Wir senken die Mehrwertsteuer auf Gas auf sieben Prozent. Das hat der Bundeskanzler gemeint, als er gestern sagte, wir überkompensierten die Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer auf die Umlage.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Ich kenne die Auswirkung auf den Haushalt. Durch die Absenkung auf sieben Prozent sind die Mindereinnahmen tatsächlich höher als die Mehreinnahmen gewesen wären. Trotzdem ändert das nichts daran, dass in Beispielrechnungen diese Überkompensation eben nicht stattfindet. Der Kanzler hat es eben so gesagt. Ich habe es mir noch einmal herausgesucht: Mit diesem Schritt entlasten wir Gaskunden insgesamt deutlich stärker als die Mehrbelastungen, die durch die Umlagen entstehen. Das wird durch die Berechnungen

SRS BÜCHNER: Ich präzisiere das hier gern noch einmal. Gemeint war, so hat es der Bundeskanzler gemeint, dass das, was wir überkompensieren, die Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer auf die Umlage ist, also nicht die Mehrbelastung durch die Umlage insgesamt, sondern die Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer. Diese wird durch das Absenken der Mehrwertsteuer auf Gas sozusagen überkompensiert.

HAUFE: Als Ergänzung: Es geht an der Stelle um die Mehrwertsteuer auf die Umlagen, Umlagen im Plural.

VORS. WEFERS: Wollen Sie vielleicht noch kurz sagen, um welche Umlagen es sich handelt? Denn ich schaue in ungläubige Gesichter. Sie meinen, glaube, ich wahrscheinlich auch die Speicherumlage.

HAUFE: Ich meine alle Umlagen, die gestern die Trading Hub Europe als Marktverantwortlicher veröffentlicht hat. Sie alle, eins, zwei, drei, vier, fünf, sind transparent dargestellt.

FRAGE JUNG: Herr Büchner, ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Können Sie uns ein Beispiel geben, in dem ein Haushalt mehr entlastet als durch die Gasumlage belastet wird?

SRS BÜCHNER: Ich habe das eben erklärt. Auf die Gasumlage, die beschlossen wurde, muss Mehrwertsteuer erhoben werden. Es ging und geht jetzt darum, die Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer, die erhoben werden muss, auszugleichen.

Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas insgesamt, wird das, was wir an Mehrbelastungen durch die Mehrwertsteuer auf die Umlage haben, mehr als kompensiert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Erklärung hatte ich verstanden. Aber können Sie uns ein konkretes Beispiel geben, anhand dessen wir das nachvollziehen können?

SRS BÜCHNER: Das wird jeder nachvollziehen können, wenn er die Gasrechnung sieht und sieht, dass die Mehrwertsteuerbelastung weniger ausmacht als die Entlastung, die durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent entsteht.

FRAGE: Herr Büchner, die Gasumlage wurde ja einmal deshalb erfunden, weil es hieß, dass eine steuerfinanzierte Unterstützung für die Gasversorger den Staatshaushalt zu sehr belasten würde. Jetzt hat man einen Mischmasch gefunden und belastet zum einen den Staatshaushalt dadurch, dass Steuereinnahmen fehlen, und zum anderen die Gaskunden durch die Gasumlage.

Macht das denn noch Sinn?

SRS BÜCHNER: Ich gebe das Wort dazu gleich an das BMWK ab. Aber grundsätzlich wurde die Gasumlage entwickelt, weil wir für eine Stabilisierung des Gasmarktes sorgen mussten, und zum Erhalt der Gasinfrastruktur. Das war der Angang. Das war auch im Zusammenhang mit Uniper und den Entwicklungen, die Sie kennen, notwendig. Also hat man die Gasumlage geschaffen, um diesen Markt zu stabilisieren und zu sichern.

Jetzt ist es vernünftig, in einem zweiten Schritt dafür zu sorgen, dass der Staat nicht auch noch an der Mehrwertsteuer auf eine Umlage sozusagen verdient und die Bürger damit nicht noch weiter belastet. Deshalb ist es an dieser Stelle richtig, dass wir für eine Entlastung sorgen. Das tun wir sogar sehr kräftig, indem wir die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent senken.

Wenn Sie ergänzen möchten, Herr Haufe, können Sie das natürlich gern tun.

HAUFE: Ich kann das Gesamtbild etwas erweitern. Wir haben in den letzten Monaten zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Situationen erlebt, in denen die Versorgungssicherheit, im Grunde genommen, etwas infrage stand, weil entscheidende Akteure ins Straucheln geraten waren. Das betrifft zum Beispiel die Firma Uniper, an der der Bund jetzt beteiligt ist. Deswegen war es zu dem Zeitpunkt wichtig, dass der größte Gasimporteur, der natürlich auch für die Stabilität der Versorgung entscheidend ist, entsprechend gestützt wurde und sich der Bund eingeschaltet und Teile des Unternehmens mit übernommen hat. In diesem Zusammenhang gab es die finanzielle Unterstützung, von der Sie sprechen, die 15 Milliarden für Uniper.

Zunehmend hat die Beschaffung von Ersatzgas auch andere Unternehmen getroffen. Um den Gasmarkt insgesamt, die Versorgung, die Logistik, die Abläufe dort, zu erhalten, ist dann die Gasumlage als nächster Schritt eingeführt worden. Das ist vielleicht noch einmal zeitlich zu erläutern.

Minister Habeck hat auch darauf verwiesen, dass wir mit Blick auf die Mittel, die wir ausgeben können und dürfen, natürlich einen gewissen Haushaltsrahmen haben. Das spielte auch bei der Auswahl der Gasumlage als eines weiteren Stabilisierungsinstruments eine wichtige Rolle.

Sie dürfen auch nicht vergessen, dass wir als Staat schon weitere große Milliardenkosten zur Sicherung der Versorgung und des Gasmarktes haben, nämlich zum Beispiel dazu, die Trading Hub Europe entsprechend dabei zu unterstützen, Gaseinkäufe zu tätigen, damit die Gasspeicher für die Heizperiode gefüllt sind.

ZUSATZFRAGE: Ich will das konkretisieren. Man hätte das auch grundsätzlich über Steuermittel tun können. Sicherlich hätte man dann irgendwo im Haushalt Geld dafür freimachen müssen. Aber jetzt hat man sich für zwei Varianten entschieden, nämlich dafür, zum einen die Gaskunden über die Gasumlage einzubinden, aber zum anderen auch den Haushalt zu belasten, um die Gaskunden wieder zu entlasten.

Entsteht dadurch nicht ein bürokratischer Mehraufwand?

HAUFE: Ob dadurch ein bürokratischer Mehraufwand entsteht?

ZUSATZ: An zwei Stellen!

HAUFE: Erst einmal zur Frage nach der theoretischen Umsetzung: Ja, theoretisch wäre auch eine andere Möglichkeit denkbar gewesen. Ich habe Ihnen gerade erläutert, warum man so verfahren ist. Ein wichtiger Grund für die Gasumlage ist auch, dass wir die finanzielle Belastung im Gasmarkt haben und deswegen die Problemlösung im Gasmarkt favorisieren und ansteuern, deswegen die Beschaffungsumlage eben im Bereich des Gasmarktes. Das vielleicht noch als Erklärung.

Aber theoretisch sind, wie gesagt, natürlich auch andere Wege denkbar gewesen. Aber ich habe Ihnen ja den Hinweis gegeben, dass es hier eben auch haushalterische Grenzen gibt. Darauf hat auch der Minister verwiesen.

Noch ein wichtiger Punkt zu den Unternehmen: Die Gasbeschaffungsumlage gilt ab 1. Oktober. Die Unternehmen haben jetzt ziemlich hohe Kosten. Sie können sich vielleicht einmal anschauen, wie der Gasmarktpreis in dieser Woche gewesen ist. Wir haben ein neues Hoch erlebt, über 200 Euro pro Megawattstunde. Die Beschaffung ist jetzt also sehr teuer, auch die Ersatzbeschaffung. Diese Kosten müssen die Unternehmen allein tragen. Sie müssen die gesamte Beschaffung des Ersatzgases bis zum 1. Oktober allein tragen.

FRAGE MÄURER: Meine Frage geht an Herrn Büchner oder Herrn Haufe. Inwieweit betrifft die Mehrwertsteuerreduzierung die Bundesländer?

Ist die Entscheidung mit den Bundesländern abgestimmt gewesen?

SRS BÜCHNER: Jede Mehrwertsteuerentscheidung betrifft die Bundesländer, weil die Bundesländer an der Einnahme durch die Mehrwertsteuer partizipieren, also entsprechend auch, wenn wir sie senken. Die Bundesregierung und der Bundeskanzler sehen dieses Thema als eine gesamtstaatliche Aufgabe, die auch gesamtstaatlich gelöst werden muss.

HAUFE: Ich habe vielleicht noch eine Ergänzung, allerdings nicht zu diesem Thema. Die Mehrwertsteuer liegt nicht in der Zuständigkeit des BMWK.

Aber ich will noch eine Sache bezüglich der Abfolge der Entscheidungen zum Gasmarkt und auch zu den verschiedenen Maßnahmen ergänzen. Es geht ja darum, dass die ganzen Lieferverpflichtungen, die zwischen den Unternehmen bestehen, zwischen den Importeuren, den Stadtwerken, den Zwischenhändlern, eingehalten werden können das ist immer unser Ziel und dass es eben nicht so ist, dass eine Kette entsteht, bei der ein großer Importeur plötzlich seine Lieferverpflichtungen aufkündigen muss. Das hat einfach dramatische Folgen für weitere, andere Unternehmen. Dann stehen wir vor einer ganz anderen Frage, die wir uns immer wieder stellen mussten. Was müssen wir wann tun, adäquat tun, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist? Natürlich ist diese Lage für alle Beteiligten auch ein gewisses Neuland. Das Wort muss man ja vorsichtig einsetzen. Aber in diesem Fall stimmt das auch, würde ich sagen. Wir wurden immer wieder mit kurzfristig neuen Problemstellungen konfrontiert aufgrund eben dieser künstlich geschaffenen Energieknappheit durch Russland und haben deshalb aber, wie ich beschrieben habe, diese Abfolge von Maßnahmen getroffen, damit die Gasinfrastruktur in Gänze sicher unterhalten bleibt.

VORS. WEFERS: Vielen Dank. Jetzt zurück zur gesamtstaatlichen Aufgabe. Wollen Sie dazu noch einmal nachfragen?

ZUSATZFRAGE MÄURER: Ja. Können Sie die Abstimmung mit den Bundesländern noch erläutern?

SRS BÜCHNER: Eine Abstimmung mit den Bundesländern wird dazu stattfinden.

ZUSATZ MÄURER: Sie wird stattfinden, hat also noch nicht stattgefunden.

FRAGE DREBES: Herr Haufe, auch ich habe eine Frage zur Gasumlage, allerdings nicht zur Mehrwertsteuer. Noch offen ist das Thema der Fernwärmekunden und derjenigen, die Gas über Langzeitverträge beziehen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es dafür mittlerweile eine Regelung gibt.

Hat es dafür mittlerweile Regelungen gegeben, wie man auch sie mit in die Gasumlage einbeziehen kann? Wenn nicht, für wann ist damit zu rechnen?

HAUFE: Wir sind ja auf gutem Weg, diese beiden noch offenen Punkte zu klären, und müssen das dann entsprechend auch noch gesetzlich verankern. Aber ich kann Ihnen da heute keinen neuen Stand geben. Wir sind da dran, diese Punkte zu klären.

ZUSATZFRAGE DREBES: Wie sieht die zeitliche Perspektive aus? Für wann rechnen Sie damit? In der nächsten Woche?

HAUFE: Das muss sehr zügig passieren.

FRAGE NEIDLEIN: Ich habe eine Frage zur Absenkung der Mehrwertsteuer auf Energielieferungen, also auch auf Strom und Wärme, auf ebenfalls sieben Prozent. Das wird ja vielfach gefordert. Wird das innerhalb der Bundesregierung gerade erörtert? Bis wann ist diesbezüglich mit einer Entscheidung zu rechnen?

DR. KALWEY: Mir ist dazu jetzt nichts bekannt.

SRS BÜCHNER: Nein. Ich möchte gern noch einmal die Reihenfolge darstellen. Wir haben jetzt auf die Situation reagiert, dass es nicht möglich war, die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage zu streichen. Wir hätten gern darauf verzichtet, dass der Staat auf die Gasumlage noch eine Mehrwertsteuer erheben muss. Darauf haben wir jetzt reagiert, indem wir den Mehrwertsteuersatz auf den gesamten Gaspreis auf sieben Prozent reduzieren.

Um die Mehrwertsteuer auf die Umlage auszugleichen, hätte es genügt, wenn wir den Mehrwertsteuersatz auf Gas insgesamt von 19 Prozent auf 15 Prozent gesenkt hätten. Das wäre aber ein völlig neuer Mehrwertsteuersatz gewesen. Den gibt es nicht, übrigens auch nicht in der Software von Unternehmen. Das wäre kompliziert geworden. So schlagen wir jetzt vor, den Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent zu senken. Das überkompensiert eine mögliche Mehreinnahme durch die Mehrwertsteuer auf die Gasumlage.

ZUSATZFRAGE NEIDLEIN: Ich will noch einmal nachfassen. Seit Wochen fordern energiewirtschaftliche Verbände, den Mehrwertsteuersatz auch für Strom- und Wärmelieferungen auf sieben Prozent abzusenken. Habe ich es richtig verstanden, dass dies im Moment kein Diskussionspunkt innerhalb der Regierung ist?

SRS BÜCHNER: Im Rahmen weiterer Entlastungen werden ganz viele Themen diskutiert. Da aber das Gespräch wahrscheinlich gleich auch auf ein drittes Entlastungspaket kommen wird, kann ich hier vorweg schon einmal sagen, dass wir gerade deshalb, weil so viele Details und so viele Einzelthemen im Rahmen einer weiteren möglichen Entlastung diskutiert werden, jetzt nicht einzelne Maßnahmen diskutieren und ihre Sinnhaftigkeit bewerten werden, weil das in der Gesamtheit dargestellt werden soll, sobald die Regierung ein gemeinsames Paket geschnürt hat.

HAUFE: Zusätzlich kann man sicherlich auch noch einmal darauf verweisen, dass es ja verschiedene Formen von Finanzhilfen unterschiedlichster Art gibt, eben genau für Unternehmen, die hier besonders belastet sind. Die wird man sich natürlich auch im Angesicht der weiteren Preisentwicklung anschauen müssen. Es sind ja, glaube ich, vier bis fünf verschiedene Programme, die dort möglich sind.

FRAGE POKRAKA: Ich glaube, bei der Überkompensation kommen wir irgendwie nicht weiter und sprechen von unterschiedlichen Dingen. Ich würde dann lieber noch einmal zur Gasumlage an sich zurückkommen und das Wirtschaftsministerium fragen, weil das „Handelsblatt“ jetzt von weiteren Unternehmen berichtet, die diese Umlage in Anspruch nehmen wollen: Wie ist eigentlich sichergestellt oder inwiefern ist sichergestellt, dass die nur Unternehmen in Anspruch nehmen, die sie auch wirklich benötigen? Gibt es irgendeine Klausel, die dafür sorgt, oder muss man das quasi hinterher organisieren und sagen, ob jemand das zu Recht in Anspruch genommen hat?

HAUFE: Gasimporteure konnten diese Umlage ja nur beantragen. Die mussten sich vorher registrieren lassen. Insgesamt haben sich zwölf Unternehmen registriert, und ein Unternehmen ist dann wieder abgesprungen. Das ist ja auch bekannt; das hat sich dazu ja geäußert. Diese elf Unternehmen müssen natürlich entsprechende Lieferverpflichtungen nachweisen. Sie müssen nachweisen, dass sie Lieferverpflichtungen haben, die auf russischen Lieferverträgen beruhen, also auf der Zulieferung von russischem Gas, das eben nicht kommt und das sie dann tatsächlich ersetzen müssen. Sie müssen also auch nachweisen, dass tatsächlich eine Ersatzbeschaffung notwendig ist. Das sind alles Kriterien, die von den Wirtschaftsprüfern und dann eben auch noch einmal von der Bundesnetzagentur auf ihre Plausibilität überprüft werden müssen. Dann, als klar war, wie der Kreis der Berechtigten ist, wurden die ganzen Kostenpunkte, die aufgeführt wurden, im gleichen Verfahren wiederum von Wirtschaftsprüfern und der Bundesnetzagentur überprüft. Es ist also nicht so, dass jedes Unternehmen das irgendwie bekommen kann, sondern das ist ein Kreis von sehr konkret, wie ich eben ausgedrückt habe, definierten Importeuren, die das überhaupt dürfen.

FRAGE BLANK: Herr Haufe, Sie haben ja von haushalterischen Grenzen und eben auch von den Unterstützungsmaßnahmen bzw. -programmen für die Unternehmen gesprochen. Nur um das noch einmal explizit zu hören: Lehnen Sie die Forderung von Wirtschaftsverbänden nach einer zielgenauen Unterstützung in der Gasfrage ab? Sieht Herr Minister Habeck da im Moment kein Geld vorhanden, um zusätzliche Mittel für ein Programm für Wirtschaftsunternehmen freizumachen?

HAUFE: Sie legen mir jetzt eine Äußerung in den Mund, die ich so nie gesagt habe.

ZUSATZ BLANK: Deswegen frage ich nach.

HAUFE: Das ist schon eine sehr interessante Zuspitzung. – Ich habe darauf verwiesen, dass das Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium in verschiedener Art und Weise Unternehmen unterstützt, deren Arbeit energieintensiv ist und die eben in anderer Art und Weise unter den hohen Energiekosten leiden. Dafür haben wir, wie gesagt, unterschiedlichste Hilfen bereitgestellt. Das ist ja auch divers, je nachdem, wie das Unternehmen betroffen ist, und entsprechend müssen unterschiedliche Hilfen bereitgestellt werden, Stichwort „margining“ zum Beispiel. Der Minister wie zum Beispiel auch der Mittelstandsbeauftragte befinden sich immer wieder in engen Gesprächen und engem Kontakt mit verschiedenen Wirtschaftsvertretern und lassen sich die Lage und die Betroffenheit eben auch schildern. Sie sind sehr aufmerksam dabei, diese weiteren Entwicklungen zu verfolgen und dann eben auch entsprechend zu überlegen, wie die Unterstützung gegebenenfalls weiter aussehen kann. Das ist bei uns im BMWK ein ganz wichtiges Thema.

ZUSATZFRAGE BLANK: Dann würde sich die Nachfrage an den Finanzminister und Frau Dr. Kalwey nach den haushalterischen Grenzen anschließen. Nun hat Ihr Minister erst am vergangenen Wochenende gesagt, die Schuldenbremse wackele nicht. Da stand aber diese Mehrwertsteuerabsenkung noch gar nicht im Raum, jedenfalls nicht öffentlich. Inwieweit war er denn dabei einbezogen? Wie weit sind denn aus seiner Sicht die haushalterischen Grenzen, wenn immer neue Forderungen nach immer neuen Unterstützungsmaßnahmen aufkommen?

DR. KALWEY: Na ja, das ist ja jetzt eine Entscheidung der Bundesregierung. Es gibt einen Vorschlag der gesamten Bundesregierung. Die umfasst natürlich auch den Bundesfinanzminister. Der Minister hat sich dazu geäußert. Er hat sich ja auch zu möglichen Volumina für zusätzliche Entlastungen geäußert. Er hat aber natürlich wiederum auch sehr deutlich gemacht, dass die Schuldenbremse nicht zur Disposition steht. Der jetzige Vorschlag wird sich in die Diskussion über zusätzliche Entlastungen einfügen.

Über den Haushalt das haben Sie auch angesprochen beginnen ja jetzt die Haushaltsberatungen. Für konkretere Aussagen dazu, wie sich das auch kassenwirksam niederschlagen wird, müssen wir einfach die nächste Steuerschätzung abwarten.

FRAGE JUNG: Herr Haufe, war eine Verstaatlichung bzw. Vergesellschaftung der betroffenen Unternehmen eigentlich bisher ein Thema bei dem Ziel der Marktstabilisierung? Gesetzlich könnten Sie das ja machen.

HAUFE: Sie sehen ja verschiedene Formen des staatlichen Eingreifens. Zum Beispiel bei der deutschen Gazprom-Tochter gibt es ja eine Treuhänderschaft des Staates durch die Bundesnetzagentur, die eingesetzt wurde und kontrolliert. Das Unternehmen hat ja mittlerweile auch einen neuen Namen, nämlich SEFE. Da sehen Sie ja ein anderes Verfahren als nur eine reine Finanzunterstützung. Bei Uniper ist der Staat, wie gesagt, ja auch mit einem Anteil eingestiegen. Auch dort hält der Staat Anteile an diesem Unternehmen, sitzt auch im Aufsichtsrat und wird auch Geschäftsentscheidungen überprüfen. Dabei geht es zum Beispiel auch um die Frage von Boni. Auch da hat der Staat seinen Einfluss an dieser Stelle also eben geltend gemacht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber es gäbe ja noch andere Unternehmen. Sie hatten ja von elf gesprochen. Wenn eines dieser elf registrierten Unternehmen weiterhin kräftig Profite macht, also nicht leidet, ist das dann kein Problem?

Herr Kübler, ich habe eine kurze Verständnisfrage: Ist die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas nun eine klimaschädliche Subvention?

HAUFE: Noch einmal zu den elf Unternehmen: Was will ich jetzt heute hier spekulieren, wie sich diese Unternehmen verhalten? Wie sich Unternehmen verhalten, ist ja eine Frage, die die Zukunft betrifft. Wir haben ja gezeigt, welche unterschiedlichen Möglichkeiten wir als Staat wahrnehmen, und wir greifen in so einer Situation das ganze Portfolio auf, das uns zur Verfügung steht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie hatten ja von leidenden

HAUFE: Ich kann doch nicht von Unternehmen und deren Zukunft reden! Ich kann doch jetzt nicht Auskunft über Unternehmen und deren zukünftige Entwicklung geben!

KÜBLER: Die Frage nach der klimaschädlichen Subvention der Gasumlage wäre meines Erachtens auch eine Frage an das Klimaschutzministerium.

HAUFE: Zum Stichwort der Emissionen: Ich habe ja vorhin darauf aufmerksam gemacht, dass der Gaspreis auf einem sehr hohen Niveau liegt und auch ein neues Niveau erreicht hat. Er liegt bei mehr als 200 Euro pro Megawattstunde. Das sind natürlich alles auch Anreize dafür, entsprechend sorgsamer und sparsamer mit dem Gasverbrauch umzugehen. Das bedeutet ja dann im Folgeschluss auch geringere Emissionen.

Dass wir insgesamt mit dem Gasverbrauch herunterkommen müssen, wenn wir sicher durch den Winter kommen wollen, hat der Klimaschutzminister auch in der Funktion als Energieminister mehrfach deutlich gemacht. Wir brauchen ja eine Verbrauchsverringerung von 20 Prozent. Das heißt, wir müssen in Deutschland über die EU-Vorgabe in Höhe von 15 Prozent hinausgehen, weil wir eben besonders von Gaszulieferungen abhängig sind. Dementsprechend werden wir ja auch noch einmal eine Energieeinsparverordnung vorlegen und haben auch ein Energieeffizienzgesetz angekündigt. Insofern sind das eben Maßnahmen, die wahrscheinlich auch eine emissionsmindernde Wirkung haben. Wir dürfen uns aber nicht in der Illusion wiegen, dass wir in dieser Situation eine Emissionsminderung erreichen werden, weil das hat der Minister auch schon mehrfach gesagt wir eher damit rechnen müssen, dass es Emissionssteigerungen gibt, und zwar aus unterschiedlichsten Gründen, jedenfalls in den nächsten Jahren und auch im kommenden Jahr.

FRAGE: Frau Dr. Kalwey, Sie sprachen gerade davon, dass sich die Mehrwertsteuerabsenkung auch in die Diskussion um weitere Entlastungen einfügen werde. Heißt das, dass diese 5 Milliarden Euro, die jetzt dem Haushalt zugutekommen, auch schon Bestandteil dieses niedrigen zweistelligen Milliardenbetrags sind, von dem der Minister sprach?

DR. KALWEY: Vielleicht darf ich noch einmal kurz etwas sagen. Ich hatte ja gerade auch gesagt, dass es sich bei den finanziellen Auswirkungen natürlich erst einmal um eine erste Schätzung handelt, weil das ja am Ende davon abhängig ist, wie sich der Verbrauch entwickelt und wie sich auch die Preise entwickeln. Das ist das, was wir zum jetzigen Zeitpunkt und auch für das kommende Winterhalbjahr erst einmal geschätzt haben.

Ansonsten wird es, wie gesagt, die Diskussion um die Entlastung geben, und zu welchen Ergebnissen man dann am Ende kommen wird und wie sich diese Maßnahme haushalterisch auswirken wird, wird sich dann zeigen.

ZUSATZFRAGE: Aber diese Schätzung ist jetzt nicht Bestandteil dieses niedrigen zweistelligen Milliardenbetrags, von dem der Minister sprach?

DR. KALWEY: Wie gesagt, befinden wir uns darüber jetzt gerade noch in der Diskussion.

FRAGE DREBES: Herr Büchner, ich habe eine Frage an Sie, einfach erst einmal zum Zeitplan. Ist das jetzt eine Sache von mehreren Wochen oder von mehreren Tagen, bis dann eine Einigung bei diesem dritten Entlastungspaket, das der Kanzler angekündigt hat, feststeht? Der SPD-Parteivorstand hat ja bereits getwittert, dass das jetzt kurz bevorstehe.

Daran anschließend, weil es auch aus der SPD und von den Grünen immer wieder die sehr starke und prominent die Forderung nach dem Instrument der Übergewinnsteuer gibt, frage ich, ob die Teil des Ganzen ist bzw. in der Diskussion ist.

SRS BÜCHNER: Zum ersten Thema zuerst: Wie ich gerade schon gesagt habe, möchte ich jetzt nicht über Details und mögliche Bestandteile eines dritten Entlastungspakets sprechen, solange innerhalb der Regierung darüber diskutiert wird. Das würde die Sache auch nicht einfacher machen.

Gehen Sie ansonsten davon aus, dass dieses dritte Entlastungspaket zeitnah vorgestellt werden wird. Die Regierung arbeitet wirklich mit Hochdruck daran, dass wir das bald vorstellen können. Aber ich möchte mich jetzt hier nicht auf Terminspekulationen einlassen.

FRAGE RATZ: Nach dem gestrigen Rotationsflug wollte ich wissen, wie die Lage in Mali ist. Ist der Einsatz jetzt wieder operativ im Gange? Können Sie uns dazu etwas sagen?

KRÜGER: Vielen Dank für die Frage. Vielleicht kann ich das erst einmal noch ein Stück weit einordnen. Zu der Situation in Mali hatten wir uns hier ja schon verschiedentlich eingelassen, auch gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt. Darauf darf ich erst einmal verweisen. Auch hinsichtlich dessen, was Frau Fregattenkapitänin Routsi am Mittwoch sehr umfassend erläutert hatte, haben sich jetzt im Grunde keine neuen Anhaltspunkte ergeben.

Sie sprachen den Rotationsflug an. Dazu kann ich vielleicht ein wenig sagen. Ein Flug nach Mali hat ja gestern stattfinden können; den meinen Sie, glaube ich. Dabei konnten 90 Soldatinnen und Soldaten verlegt werden. Das hat dann gestern klappen können.

Ergänzend das ist vielleicht noch nicht ganz so breit aufgenommen worden hat es auch einen Flug von Mali nach Deutschland geben können, etwa in einer gleichen Größenordnung, was Personen betrifft. Heute Morgen konnte dann in Deutschland gelandet werden. Dies vielleicht einmal zur Einordnung.

ZUSATZFRAGE RATZ: Gut, das ist der Stand der Dinge. Das hat die Bundeswehr auch getwittert. Die Frage ist: Wie ist es jetzt „on the ground“? Ist der Einsatz jetzt operativ wieder im Gange, nachdem er vor einer Woche ja erst einmal ausgesetzt worden war?

KRÜGER: Dazu kann ich gerne auch noch einmal zwei Sätze sagen. Bis auf Weiteres die Einstellung der bodengebundenen Aufklärungsoperation und der Transportflüge der CH-53 Der Hintergrund war ja, ausreichend Kräfte für den Auftrag der Flughafensicherung zur Verfügung zu haben. Hinsichtlich der Situation gibt es jetzt erst einmal auch keinen neuen Stand. Die Kräfte sind dort weiterhin gebunden. Ich kann Ihnen jetzt keine weiteren Details mitteilen.

ZUSATZFRAGE RATZ: Das habe ich nicht so ganz verstanden. Heißt das, der Einsatz ist operativ weiter ausgesetzt?

KRÜGER: Genau. Die Kräfte, die für die Aufklärungsoperation, die ausgesetzt wurde, benötigt wurden, waren im Rahmen der Flughafensicherung erforderlich, um den Flughafen zu sichern. Dazu gibt es jetzt auch keinen neuen Stand.

FRAGE: Herr Burger, haben Sie neue Erkenntnisse zu dem Bericht, dass russische Soldaten auf dem Flughafen in Gao gesichtet wurden? Sie wollten ja vor Ort recherchieren.

BURGER: Nein, ich habe über den Stand von Mittwoch hinaus nichts, das ich hier vortragen kann.

FRAGE MÄURER: Herr Haufe, es gibt Meldungen, dass der Bundeswirtschaftsminister ein Veto gegen den Einstieg eines chinesischen Reeders am Hamburger Hafen eingelegt hat. COSCO heißt der. Können Sie das erst einmal bestätigen und die Gründe erläutern?

HAUFE: Hierbei geht es ja um ein Investitionsprüfungsverfahren, und solche Verfahren sind vertraulich.

FRAGE BLANK: Es geht um die Entschädigung der Opfer des Olympia-Attentats. Herr Büchner, nachdem sich der Bundespräsident nun bereiterklärt hat, mit den Opferfamilien zu sprechen, würde der Bundeskanzler denn eine Reise des Bundespräsidenten nach Israel unterstützen und begrüßen, wenn dieser mit den Opferfamilien sprechen möchte? Rechnet der Bundeskanzler zweiter Teil der Frage noch mit einer Einigung im Entschädigungsstreit bis zur geplanten Gedenkfeier am 5. September?

SRS BÜCHNER: Zur ersten Frage kann ich Ihnen sagen, dass sich Verfassungsorgane ja ganz generell nicht gegenseitig kommentieren und irgendwelche Empfehlungen über Reisen und darüber, was sie tun sollen, abgeben. Dazu kann ich insofern nichts sagen.

Ansonsten hoffen wir sehr, dass ein Weg gefunden wird, damit sich die Hinterbliebenen entschließen können, auch an der Gedenkveranstaltung am 5. September teilzunehmen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Das hat ja vielleicht nichts mit einer gegenseitigen Kommentierung zu tun. Kann ich vielmehr davon ausgehen, dass ein solcher Vorstoß von Herrn Steinmeier mit dem Kanzleramt abgestimmt ist? Dabei geht es ja nicht um eine Kommentierung, sondern nur um die Frage, ob die miteinander gesprochen haben. Sie reden ja wahrscheinlich sehr viel miteinander.

SRS BÜCHNER: Die reden bestimmt sehr viel miteinander, aber über solche Gespräche würden wir keine Auskunft geben. Das sind auch, wie gesagt, unterschiedliche Verfassungsorgane mit ganz unterschiedlichen Planungen. Deshalb äußern wir uns gegenseitig nicht dazu. Dazu müsste sich der Bundespräsident äußern.

FRAGE JUNG: Herr Burger, wie bewertet die Bundesregierung die Razzien israelische Soldaten im Westjordanland bei mittlerweile sieben palästinensischen Nichtregierungsorganisationen? Verurteilen Sie das? Ich war auf dem Stand, dass Deutschland und auch die EU die israelische Bewertung dieser NGOs als angebliche Terrororganisationen bislang in keiner Weise nachvollziehen können.

BURGER: Das stimmt. Wir haben uns dazu ja am 12. Juli in einer gemeinsamen Erklärung mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Schweden und Spanien geäußert, was die von Israel vorgetragene Einstufung dieser Organisationen angeht, und das ist auch nach wie vor unsere Auffassung. Aus Israel sind bisher auch keine wesentlichen neuen Informationen eingegangen, die zur Anpassung unserer Einschätzung geführt hätten. Auch vor diesem Hintergrund haben wir die Meldungen über diese Büroschließungen in Ramallah mit Sorge zur Kenntnis genommen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber dass da quasi unschuldige NGOs angegriffen werden die fühlen sich angegriffen , verurteilen Sie nicht, sondern nehmen es zur Kenntnis?

BURGER: Ich habe ja gerade gesagt: Wir nehmen das mit Sorge zur Kenntnis. Wir stehen jetzt mit unseren internationalen Partnern, aber auch mit den betroffenen Organisationen sowie mit Israel im Austausch. Dazu hat es gestern beispielsweise in Ramallah ein entsprechendes Treffen im EU-Kreis mit den einschlägigen Organisationen gegeben, und daran haben wir uns auch beteiligt.

ZURUF JUNG: Protestieren Sie denn?

BURGER: Wir machen der israelischen Regierung unserer Auffassung darüber deutlich.

FRAGE AIASH: Ich habe eine Frage zu Syrien und der Türkei. In der Türkei wird der Ruf nach Versöhnung mit Assad immer lauter. Falls die türkische Regierung bereit ist, ihr Gesicht vor der Welt zu verlieren, ist Deutschland auch dazu bereit?

BURGER: Aus Sicht der Bundesregierung sind die Voraussetzungen für eine Normalisierung von Beziehungen zur syrischen Regierung im Moment nicht gegeben. Wir sehen derzeit auch keine Signale aus Damaskus, dass man dort zu Zugeständnissen bereit wäre, was den Schutz der elementarsten Menschenrechte angeht und was die Beendigung der Gewalt gegen die eigene Bevölkerung angeht. So wünschenswert das wäre, sehen wir dafür im Moment keine Signale.

FRAGE ZAVAREH: Beim gestrigen Telefonat vom Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem israelischen Premierminister Lapid soll es auch um das Atomabkommen mit dem Iran gegangen sein. Meine Frage: Stehen nicht die Bemühungen des israelischen Premierministers dahingehend, dass das JCPOA nicht wiederbelebt wird, im Gegensatz zu den Stellungnahmen der drei EU-Länder, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland?

BURGER: Ich kann gerne grundsätzlich etwas zu den Verhandlungen über das JCPOA und zu den Gesprächen sagen, die wir dazu auch immer wieder und schon seit vielen Jahren mit Israel führen. Ich kann natürlich nicht Auskunft über den Inhalt des Gesprächs des Bundeskanzlers geben.

ZUSATZFRAGE ZAVAREH: Das Telefonat, das gestern stattgefunden hat?

BURGER: Vielleicht kann Herr Büchner etwas zu diesen Gesprächen ergänzen, wenn es etwas zu ergänzen gibt. Ich kann natürlich für das Auswärtige Amt nicht über die Telefonate des Bundeskanzlers sprechen.

Aber vielleicht ein Update dazu, wo wir in den Gesprächen über das JCPOA derzeit stehen: In der letzten Woche gab es bis Sonntagabend indirekte Gespräche in Wien, bei denen einzelne technische Anpassungen des seit März vorliegenden Textpakets zu einer Wiederbelebung des JCPOA besprochen wurden. Deutschland und die Bundesregierung waren auf Expertenebene vor Ort, und wir haben damit unterstrichen, dass wir nichts unversucht lassen, um das iranische Nuklearprogramm wieder nachprüfbaren Beschränkungen zu unterwerfen und eine vollständige Wiederherstellung des JCPOA noch zu ermöglichen. Der EAD als Koordinator des JCPOA hat dann in der Folge allen Beteiligten einen finalen Text vorgelegt. Dazu sollte bis vergangenen Montag eine Rückmeldung erfolgen. Sie wissen, dass Iran bei seiner Rückmeldung an den EAD dann weiteren Klärungsbedarf angemeldet hat. Diese entsprechenden Punkte werden jetzt geprüft. Dazu stehen wir im Austausch mit unseren E3-Partnern und natürlich auch mit den USA. Die weitere Koordination obliegt dabei nach wie vor dem EAD.

Sie wissen auch das ist nichts Neues , dass es in Israel immer wieder einen anderen Blick auf den Nutzen des JCPOA gegeben hat. Das ist ein Thema, über das wir mit der israelischen Regierung in einem sehr vertrauensvollen Austausch stehen. Wir sind uns aber sehr einig in der Notwendigkeit, zu verhindern, dass Iran der Weg zu Atomwaffen eröffnet wird. Aus unserer Sicht, aus Sicht der Bundesregierung, aus Sicht der E3 und auch aus Sicht der E3+3 ist nach wie vor eine Wiederherstellung des JCPOA und eine Wiederherstellung der Beschränkung sowie insbesondere der Transparenzregeln, die das JCPOA bietet, die beste Gewähr dafür, dass Iran keinen Zugang zu Atomwaffen erhält. In diesem Sinne erläutern wir auch immer wieder der israelischen Seite unser Vorgehen.

SRS BÜCHNER: Konkret kann ich zu dem gestrigen Gespräch sagen: Anlass waren ja der Besuch des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Abbas, und dessen unsägliche Äußerungen. Der Bundeskanzler hat in seinem gestrigen Telefonat mit dem israelischen Premierminister Jair Lapid noch einmal betont, dass er jeden Versuch, den Holocaust zu leugnen oder zu relativieren, scharf verurteilt. Darüber hinaus kann ich mich zu dem Inhalt des Gesprächs nicht äußern.

ZUSATZFRAGE ZAVAREH: Kann man sich vorstellen, dass die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf das JCPOA nicht auf einer Linie mit Israel ist, oder täusche ich mich?

BURGER: Ich glaube, seit vielen, vielen Jahren ich verfolge das Dossier seit 2014 ist es immer wieder so gewesen, dass es von israelischer Seite Kritik an diesem Abkommen gegeben hat. Wir nehmen diese Kritik sehr ernst und respektieren diese israelische Position, weil natürlich auch unsere allererste Sorge der Sicherheit Israels gilt. Natürlich fühlt sich Israel von der Aussicht auf ein militärisches Atomprogramm Irans, aber auch von den regionalen Aktivitäten Irans in seiner unmittelbaren Nachbarschaft bedroht. Diese Bedrohungswahrnehmung Israels teilen wir. Deswegen ist es uns auch wichtig, darüber mit Israel sehr vertrauensvoll und transparent zu sprechen. Dennoch ist es aus unserer Sicht so, dass es auch ein ganz entscheidender Beitrag zur israelischen Sicherheit ist, sicherzustellen, dass Iran keinen Zugang zu Atomwaffen bekommt. Dafür ist nach unserer festen Überzeugung dieses Abkommen besser als alle uns bekannten und vorstellbaren Alternativen.

ZUSATZ ZAVAREH: Die Frage war konkret, ob man sich auf einer Linie mit Israel befindet.

BURGER: Ich glaube, das habe ich beantwortet.

FRAGE ROMANIEC: Herr Büchner, Sie haben Herrn Abbas in diesem Zusammenhang erwähnt. Sie wissen ja von den Ermittlungen, die die Berliner Polizei jetzt gegen Herrn Abbas aufgenommen hat. Die Frage geht vielleicht an das Auswärtige Amt und wahrscheinlich an das Justizministerium. Hat Herr Abbas während seines Besuchs hier Immunität genossen oder nicht?

BURGER: Dazu kann ich sagen: Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes gilt für Herrn Abbas für seinen Besuch hier, weil es ein offizieller Besuch war und er in seiner Funktion als Repräsentant der Palästinensischen Autonomiebehörde hier war, die völkerrechtliche Immunität, auch wenn Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt einen Staat Palästina nicht als Staat anerkennt.

Was die Verfahrensregeln angeht, ist es aber so, dass die Frage der Immunität in § 20 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt ist. Ob die Voraussetzungen dieses Paragrafen im Einzelnen vorliegen, ist im Justizverfahren von den zuständigen Justizbehörden zu prüfen. Wie gesagt, unsere Einschätzung ist, dass Herr Abbas als Repräsentant der Palästinensischen Autonomiebehörde im Rahmen seines offiziellen Besuchs Immunität genießt.

FRAGE LINDNER: Eine Frage an das Bildungs- und Forschungsministerium. UNICEF Deutschland hat heute Vormittag dringend angemahnt, dass sich Schulen, aber auch Kitas im Herbst auf eine Offenhaltung angesichts möglicherweise steigender Coronazahlen vorbereiten sollen. Es wurden Investitionen angemahnt. Können Sie bitte sagen, was der Bund unternimmt, um diese Offenhaltung zu ermöglichen, die auch Ihre Ministerin mehrfach angemahnt hat bzw. als politisches Ziel definiert hat?

SCHNEIDEWINDT: Herzlichen Dank für die Frage. – Die Ministerin hat sich in der Vergangenheit tatsächlich häufiger zu der Bedeutung geäußert, die sie der Offenhaltung der Schulen beimisst. Sie hat gesagt, dass es dabei aus ihrer Sicht vor allen Dingen darum geht, den Präsenzunterricht aufrechtzuhalten, dass aber auch für Fälle von Zeiten von hohem Krankenstand möglicherweise die Bedeutung des digitalen Unterrichts zu prüfen ist. Dabei unterstützt der Bund ja schon seit Jahren mit dem Digitalpakt Schule, damit die Schulen vor Ort besser auf digitales Unterrichten vorbereitet sind. Dieser Digitalpakt läuft. Die Ministerin hat sich – und darauf möchte ich verweisen –in dieser Woche noch einmal dazu geäußert. Sie hat sich auch in der Vergangenheit in einigen Interviews dahingehend geäußert, dass es aus ihrer Sicht sinnvoll wäre, wenn Schulen für sich überprüfen, inwieweit sie jetzt schon vorbereitet sind, also sozusagen einen digitalen Stresstest im Hinblick auf den Herbst durchführen.

ZUSATZFRAGE LINDNER: Was soll dieser digitale Stresstest umfassen?

SCHNEIDEWINDT: Das ist, wie gesagt, nichts, was der Bund macht, sondern es war ein Appell der Ministerin, zu sagen: Priorität hat aus ihrer Sicht auf jeden Fall und soweit wie möglich der Präsenzunterricht. Wenn aber zum Beispiel aufgrund von Infektionszahlen Schulen vor Ort entscheiden, dass man über andere Möglichkeiten nachdenkt, geht es darum, möglichst sicherzustellen, dass digitaler Unterricht möglich ist. Das heißt, dass jede Schule für sich den normalen Betrieb und seine Sicherstellung prüft und fragt: Wie sind wir digital aufgestellt? Das ist nichts, was wir vorgeben, sondern es war ein Appell der Ministerin, das vor Ort zu prüfen.

ZUSATZFRAGE LINDNER: Herr Deffner, eine Frage zum Thema Impfen/Impfkampagne. Herr Lauterbach hat gestern unter anderem bei t-online gesagt, dass im Herbst genügend Impfstoff, auch angepasster Omikronimpfstoff, vorliegt. Können Sie bitte genau die Kapazitäten beschreiben und sagen, um wie viele Dosen es geht und wann sie verfügbar sein werden? Es wurde, wenn ich mich richtig entsinne, von einer Verfügbarkeit ab September gesprochen. Könnten Sie dazu ein paar konkrete Zahlen nennen?

DEFFNER: Wir können im Moment konkret nur sagen, dass wir letztlich die Zulassung abwarten müssen. Wir können zu konkreten Lieferterminen etc. etwas sagen, sobald die Zulassungen erfolgt sind.

Vom Grundprinzip her ist es so, dass die bestehenden Verträge ausreichend Impfstoffbeschaffung auch für die angepassten Impfstoffe vorsehen. Wir gehen von einer Größenordnung von rund 80 bis 100 Millionen Impfstoffdosen aus, die dann zur Verfügung stehen werden. Das betrifft auch die angepassten neuen Impfstoffe. Der Zulassungsprozess ist aber noch abzuwarten. Stand jetzt kann man davon ausgehen, dass es ab Ende September so weit sein könnte, dass die Impfungen starten können.

ZUSATZFRAGE LINDNER: Meinen Sie den Zulassungsprozess durch die EMA? Der war ja eigentlich erst für Oktober angekündigt.

DEFFNER: Wann genau der neue angepasste Impfstoff zugelassen wird, ist im Moment noch nicht ganz klar zu sagen. Aber man kann möglicherweise davon ausgehen, dass das Ende September der Fall sein wird.

FRAGE: Herr Deffner, es gibt Kritik an den Plänen von Herrn Lauterbach, das RKI künftig für die Kontrolle von möglichen Betrugsfällen in Impfzentren einzusetzen. Die bezieht sich unter anderem darauf, dass das RKI dafür überhaupt gar keine Kapazitäten hat. Wie reagiert der Minister darauf?

DEFFNER: Es geht darum, sozusagen eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung durch das RKI hinsichtlich der Abrechnung der Teststellen vornehmen zu lassen. Dabei geht es darum, dass das RKI anhand der vorhandenen Abrechnungsdaten relativ einfach mit statistischen Mitteln erfassen kann, ob diese Abrechnungen plausibel sind oder eben nicht. Dann könnte das RKI entsprechende Hinweise an die Abrechnenden KVen weiterleiten. Das ist vom Verfahren her relativ unspektakulär. Ich bin selber kein Statistiker, aber auch das RKI sieht das meines Wissens relativ entspannt.

FRAGE JUNG: Sie haben auch das Feedback des RKI, dass es kein extra Personal und kein extra Geld für diese Plausibilitätsprüfungen braucht?

DEFFNER: Es wird jedenfalls in der neuen Testverordnung derzeit keine Anpassung gesehen, was irgendwelche Vergütungen in Richtung RKI anbelangt.

FRAGE BUDRAS: Ich habe eine Frage zum Fischsterben in der Oder. Herr Büchner, plant der Bundeskanzler an die Oder zu fahren, um sich ein Bild von der Lage zu verschaffen?

SRS BÜCHNER: Ein entsprechender Termin ist mir jetzt nicht bekannt. Wir würden sofort bekanntgeben, wenn das geplant wird.

ZUSATZFRAGE BUDRAS: Herr Kübler, mich würde interessieren, was bei der Sitzung der Expertenkommission herausgekommen ist, die gestern wohl getagt hat. Hat dort auch die gestörte Meldekette eine Rolle gespielt?

Gibt es schon Lösungsansätze, wie man das in Zukunft beheben kann? Die polnische Meldung kam nach allem, was man so hört, am 12. August, also zwei Wochen zu spät.

KÜBLER: In der Tat. Die Lösung ist im Grunde die, dass man die Meldeketten, die existieren, einhält. In Deutschland hat das einigermaßen gut funktioniert, in Polen leider nicht. Deswegen sind wir viel zu spät informiert worden. Die Meldeketten gibt es. Es gibt mit Tschechien, Polen und Deutschland eine Drei-Länder-Kommission zur Oder, die sich regelmäßig informiert. Auch hier gibt es Meldeketten. Die haben in der Tat nicht funktioniert. Wenn sie funktioniert hätten, wäre das nicht passiert. Das heißt, wir dringen darauf, dass diese bestehenden Meldeketten und Vorsorgemaßnahmen eingehalten werden.

Die Expertenkommission ist jetzt konstituiert. Polen hat acht Expertinnen und Experten genannt, die in der Taskforce mitarbeiten werden. Die ersten Koordinierungsgespräche haben gestern stattgefunden und finden laufend statt. Hier wird man versuchen, sowohl die Ursachen zu klären als auch einen möglichen Verursacher zu finden. Es gilt jetzt aber vor allen Dingen, erst einmal die Auswertung abzuwarten. Wir wissen: Quecksilber und andere Schwermetalle waren es nicht. Wir konnten danach gezielt suchen, weil es Vermutungen gab. Jetzt gibt es Hunderte von verschiedenen Stoffen, die in den Fischen untersucht werden müssen. Das heißt, dabei fischt man im wahrsten Sinne des Wortes etwas im Trüben. Wir gehen davon aus, dass erst Ende August Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen werden, die sowohl in Polen als auch beim Umweltbundesamt durchgeführt werden.

Der Algenwuchs ist ein weiterer Punkt, der seit gestern in den Medien immer wieder als Ursache genannt wird. Auch da gibt es mittlerweile Hinweise, dass in der Tat diese besonders fischtoxische Algenart aufgrund der höheren Salze in der Oder begünstigt wurde und dies – das wissen wir vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei – einer der Gründe sein kann, dass die Fische gestorben sind.

Aber jetzt erst einmal eine gute Nachricht: Der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Herr Backhaus, hat sich gerade geäußert und hat gesagt, dass offensichtlich die toxischen Stoffe, die Schadstoffe am Oder-Delta so gering sind, dass es im Haff kein Fischsterben mehr gibt.

ZUSATZFRAGE BUDRAS: Auf welcher Ebene wird denn darauf gedrängt, dass die Meldekette eingehalten wird? Findet das auf Landesebene Brandenburg etc. , auf Bundesebene, also Bundesumweltministerium statt, oder schaltet sich womöglich sogar der Bundeskanzler ein, Herr Büchner?

KÜBLER: Das findet auf sehr hoher Ebene statt, sprich, die beiden Umweltministerinnen von Polen und Deutschland reden darüber. Es wird Ende August einen deutsch-polnischen Umweltrat geben, wo dieses Thema ganz oben auf der Tagesordnung stehen wird.

FRAGE BLANK: Es waren ja sehr viele freiwillige Helfer im Einsatz, die toten Fische zu bergen. Sie sind wahrscheinlich immer noch im Einsatz. Gab es einmal Gedankenspiele, die Bundeswehr als Hilfeleister heranzuziehen?

KÜBLER: Das weiß ich in der Tat nicht, weil vor allen Dingen die Kräfte vor Ort – Technisches Hilfswerk, Feuerwehr – je nach Lage weitere Hilfskräfte angefordert haben. Ich denke, das lief auf Landesebene, vielleicht sogar auf Landkreisebene. Aber vielleicht kann das Verteidigungsministerium dazu etwas sagen.

KRÜGER: Es gibt, wenn die Bundeswehr in Anspruch genommen oder um Hilfe gebeten wird, ein grundgesetzlich vorgeschriebenes Verfahren für die Amtshilfe. Mir ist nicht bekannt, dass es konkrete Amtshilfeanträge gäbe. Ich kann dem gerne nachgehen. Dazu liegen mir keine Informationen vor.

FRAGE DREWS: Es gibt immer wieder Meldungen aus der Ukraine, dass die dort eingesetzten deutschen Waffen Probleme beim Abfeuern machen, dass sie zum Teil reparaturbedürftig sind. Es gab Pläne, dass man mit Polen übereinkommt, dort Panzerreparaturen durchführen zu können. Wie weit sind diese Pläne gediehen?

Besteht schon die Möglichkeit, dass man dort auch deutsche Waffen repariert, damit der Weg nicht so weit ist?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu hier an dieser Stelle keine Auskünfte geben. Ich kann auf das verweisen, was der Regierungssprecher hier in der Vergangenheit immer wieder mitgeteilt hat. Dort, wo es Entscheidungen zur Unterstützung im militärischen Bereich für die Ukraine gibt, die wir verkünden können, werden diese regelmäßig vom BPA in einer Ihnen schon bekannten Form mitgeteilt. Bis dahin kann ich dazu hier keine weiteren Auskünfte geben.

KRÜGER: Dem kann ich nichts hinzufügen.

FRAGE JUNG: Herr Burger, es geht um den Brüllanfall von Herrn Schmidt, der ja der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina ist. Wie bewerten Sie denn diesen cholerischen Auftritt, der für viel Wirbel gesorgt hat? Ist das eines Top-Diplomaten würdig?

BURGER: Der Hohe Repräsentant hat seine Enttäuschung über die bislang ausgebliebenen Verfassungs- und Wahlrechtsreformen in Bosnien und Herzegowina geäußert. Diese Enttäuschung wird von großen Teilen der Bevölkerung in Bosnien und Herzegowina und der internationalen Gemeinschaft geteilt. Die Wahlrechtsreform ist vor allem mit Blick auf seit Jahren nicht umgesetzte Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Erhöhung der Funktionalität der staatlichen Institutionen von sehr hoher Bedeutung.

Verhandlungen zur Wahlrechtsreform, die die Europäische Union, die wir, die die USA sehr eng begleitet haben, sind im Frühjahr wegen fehlender Kompromissbereitschaft der politischen Akteure leider gescheitert. Als Bundesregierung appellieren wir eindringlich an alle beteiligten Akteure in Bosnien und Herzegowina, sich aktiv für eine einvernehmliche Wahlrechtsreform im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.

Unabhängig davon ist es wichtig, dass die am 2. Oktober anstehenden Wahlen reibungslos stattfinden und dass auch die Ergebnisse umgesetzt werden, sprich, dass die Regierungsbildung auf allen Ebenen erfolgt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Jetzt haben Sie den Brüllanfall nicht bewertet. Das heißt, die Einladung des Parlaments, die er abgelehnt hat, ist für Sie auch kein Problem? Stehen Sie dahinter?

Wie steht die Außenministerin an sich zu diesem Amt des Hohen Repräsentanten? Es wird jetzt ja an sich kritisiert, dass das

VORS. WEFERS: Das ist eine neue Frage!

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja. Was denn sonst?

VORS. WEFERS: Das waren eine Frage und eine Nachfrage. Wir sind schon zehn Minuten über die Zeit. Es wäre gut, wenn wir uns jetzt mal ein bisschen beschränken würden, wenn also Sie sich beschränken würden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Steht die Ministerin hinter dem Amt als solches? Das wird ja als undemokratisch und neokolonial kritisiert.

BURGER: Ja, die Bundesregierung steht hinter dem Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft. Das ist ein sehr wichtiges Amt. Er ist durch den Friedensimplementierungsrat ernannt. Er hat den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Mai unterrichtet und konsultiert sich eng mit dem Friedensimplementierungsrat, in dem auch Deutschland vertreten ist. Das ist aus unserer Sicht derzeit noch eine wichtige und erforderliche Funktion.

VORS. WEFERS: Jetzt hat Herr Büchner noch einmal das Wort zum Tag der offenen Tür.

SRS BÜCHNER: Ich kann zum Tag der offenen Tür nachtragen: Am Samstag um 11 Uhr ist Bauministerin Geywitz im Bundespresseamt und um 15 Uhr Umweltministerin Lemke. Am Sonntag um 11 Uhr ist Verkehrsminister Wissing zu Besuch und um 17.15 Uhr Außenministerin Baerbock.

Herr Kollege, weil Sie vorhin diese Seitenbemerkung gemacht haben, dass wir bei der Überkompensierung nicht zusammenkommen: Das erkläre ich jedem gerne noch einmal bilateral.

Ich halte noch einmal fest: Wir haben hier eine kräftige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger organisiert. Wir entlasten die Bürger sehr viel stärker, als eine Mehrwertsteuer auf die Gasumlage die Bürger belastet hätte. Das ist definitiv so. Das kann ich Ihnen aber auch gerne noch einmal erläutern.

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